1897 / 284 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 02 Dec 1897 18:00:01 GMT) scan diff

. Das Ge icht derf iich nich ne unzuständig ren, weil Bevor im einzel U 8 van idiger von Amts bestellt Dritter Titel. 1 1 8 2 8 8 8 , or im einzelnen Falle e ertheidiger von Am hen e 1 1 8 . Sache vor ein Gericht niederer Ordnung gehöre, oder weil die Er⸗ wird, ist, sofern nicht Dringlichkeit obwaltet, der Angeklagke zu be⸗ 1 Ordentliche Rechtsmittel. 6 3 X“ 8 b 1““

ebung der von einem unzuständigen Gerichtsberrn verfügt fragen, ob er besondere Wünsche in Betreff der Person des zu be⸗ 8 Erster Abschnitt. b 5 88 E8EE11“ ei, oder weil zur Ahndung der strafbaren Handlung die Bestrafung.] stellenden Vertheidigers zu äußern habe. Die vorgebrachten Wünsche Allgemeine Bestimmungen. chen Staats⸗An ei er Anzeiger.

im Disziplinarwege nach Maßgabe des § 3 des Einführungsgesetzes sind nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

um Militärstrafgesetzbuch ausreichend gewesen wäre. § 328 Ordentl iche Rechtsmittel E u“ 6

§ 315. Die Bestellung eines Vertheidigers unterbleibt, oder ist, falls sie F

8 Helh. 814 nach de Arge fase 9. Verseandbng. ven 1. bettterhcn 2* uröczugjehen mexn 8 Perane fiinen ee Rechtsbeschwerde, die Hertfung acräns b Standgerichte die That als eine solche dar, welche die Zuständigkei gewählten Vertheidiger benennt, welcher den Erfordernissen des 326 1 ů 8 des Standgerichts überschreitet, so hat dasselbe durch Beschluß seine entspricht und zur Uebernahme der Vertheidigung bereit ist. 8 sin Rechtsbeschwerde findet auf hehen Beschlüsse und Verfüͤgungen 8 111““ Unzuständigkeit ö und die Sache an die zuständige Stelle § 329. 6 § 350. 8 (Schluß aus der Zweiten Beilage) 8 § 382. § 397

8 sn chluß hat die Wirkung der Anklageerhebung Dem Vertheidiger müssen die dseewehshen auf Verlangen Die Berufung und die finden nur gegen Urtheile der 11X.“ 8 2 Die Reviston muß binnen einer Woche nach Verkündung des Die Verkündung des Urtheils erfolgt durch den Senats⸗

r eeri⸗ 85 8. bun der Angeklagte mit Rücksicht auf seinen vor v“ 1- e gvexss. b 1“ gv ge sechtsmittel stehen gleichmäßig dem 8 eg. h. Rechtskraft Urtheils eingelegt und nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen nach Vorschrift des § 312 Absatz 1 und 2 mit der Maßgabe, daß Rana der Aledehen Gerichksbarkeit entzogen ist, oder die u dah. sataße AnssScstr ber ebersehensstüe 8 2 seberä, ihnnen, sins lten . g b ü. errn und dem Angeklagten zu. zeitig gung 1g gerechtfertigt werden. die Stelle der Frist von drei Tagen eine solche von einer Woche tritt.

b 2 u insichtlich der Urtheile der Feldgerichte und der Bordgericht sind des Urtbeils, soweit dasselbe angefochten ist, gehemmt. Die §§ 364 Absatz 2, 366 finden entsprechende Anwendung. 398. N ß Standgerichte gezogenen Grenzen überschreitet. (8§ 11,] verabfolgt werden. 1 Erfolgt zu Gunsten eines Anackkagten die Aufhebung des Urtheils

§ 369. § 330. 1 8 Ist Berufung eingelegt, so hat der Gerichtsherr erster Instan 3 ; § 383. w G 1 bei A des Strafges § 316. 8 z G u1 1 It Berufung eingelegt⸗ . gev 1 Die Revision kann nur darauf gestützt werden, daß das Urtheil egen Gesetzesverletzung bei Anwendung des Strafgesetzes, und erstreckt Aeberw die Hauptverhandlung ist ein Protokoll aufzunehmen, kehr 27 Ferbaerten,enenagen if schriftlicher und müͤndliher Ber 8 die atscheipungen stat Reichs⸗Militärgerichts die Akten dem Gerichtsberrn der Berufungsinstanz vorzulegen. auf einer Gesetzesverletzung beruhe. sich das Uribeil, soweit es aufgehoben wird, noch auf andere An⸗ welches außer von dem Vorsitzenden und dem Gerichtsschreiber auch § 331 g 352

in diesem Gesetze besondere n getroffen. 8 Gleichzeitig sind, wenn die Berufung vom Gerichtsherrn eingelegt Gesetzesverletzung ist vorhanden, wenn eine ausdrückliche Vorschrift geklagte, welche die Revision nicht eingelegt haben, so ist zu erkennen, von dem die Verhandlung Führenden zu unterschreiben ist. Bleibt in einem Falle der nothwendigen Vertheidigung 323) Der Gerichtsherr kann von den ihm zuständigen Rechtsmitteln dung der Berufung zuzustellen.

ist, dem Anzeklagten die Schriftstücke über Einlegung und Begrün⸗ der Gesetze oder ein Rechtsgrundsatz oder eine militärische Dienst⸗ als ob sie gleichfalls die hätten. § 317. oder in einem Falle, in welchem das Gericht die Vertheidt . 8 . svoorschrift oder ein militärdienstlicher Grundsatz nicht oder nicht richtig b E 4 8 3 gung für auch zu Gunsten des Angeklagten Gebrauch machen. Der Angeklagte und der Gerichtsherr erster Instanz sind befugt, Das Gericht, an welches die Sache zur anderweiten Verhandlung * Feeeeese 85 Heeptveswadammc enthält: 8 sachgemäß erachtet hat 324), der bestellte oder gewählte Ver⸗ Jedes seitens des Gerichtsherrn eingelegte Rechtsmittel hat die eine schriftliche Gegenerklärung auf die Begründung der Berufung vor angewendet woeden tgt. § 384 und Entscheidung verwiesen ist, hat die rechtliche und militärdienstliche 9) en * un d en, zinali r kehand un, des Vertret d theidiger in der Hauptverhandlung aus, so muß die Verhandlung aus⸗ Wirkung, daß die angefochtene Entscheidung auch zu Gunsten des An- dem Termine zur Hauptverhandlung zu den Akten einzureichen. Ein Urtheil ist stets als auf einer Verletzung des Gesetzes be⸗ Beurtheilung, welche der Aufhebung des Urtheils zu Grunde gelegt Ankl. ) ö 2—28 9 ie ceb 98 erichts, des Dor e drs er gesetzt werden. An Stelle des Wahlvertheidigers ist in einem solchen geklagten abgeändert oder aufgehoben werden kann. § 370. ruhend anzusehen: 9 ist, auch seiner Entscheidung zu Grunde zu legen. 8 3 rbdef afbaren Zen uas nich der Fmecchers; Falle demnächst ein Vertheidiger von Amtswegen zu bestellen. § 353. Der Gerichtsherr der Berufungsinstanz kann das Rechtsmittel als 1) wenn das erkennende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war; War das Urtheil nur von dem Angeklagten oder zu Gunsten de F. der Angellagten und ihrer Vertheidiger; ge; . 8 332. Die auf die Einlegung oder die Zurücknahme von Rechtsmitteln unzufässig zurückweisen, wenn dasselbe nicht innerhalb der gesetzlichen 2) wenn bei dem ÜUrtheil ein Richter mitgewirkt hat, welcher von desselben angefochten worden, so darf das neue Urtheil eine härtere 3) die Namen der vernommenen Zeugen und Sachverständigen Den bestellten Vertheidigern, welche sich nicht am Gerichtsorte bezüglichen Erklärungen des Gerichtsherrn sind in Sachen der niederen Frisst 359) oder nicht auf dem vorgeschriebenen Wege 354) ein⸗ der Ausübung des Richteramts kraft des Gesetzes ausgeschlossen war; Strafe als die in dem aufgehobenen erkannte nicht verhängen. 8 b ; n rkosten und Tagegelder r ar urch einen richterlichen Militär⸗Justizbeamten zu den b w it t 8 äti vsgehbegen h be, daß öffentlich verhandelt oder die Oeffentlichkeit zu zahlen. Vertheidigungsgebühren stehen denselben nicht zu. Akten zu beurkunden. 6 8 stellung die Rechtsbeschwerde an das Reichs⸗Militärgericht statt. Arblehmungögesuch für zefangeneit nggh 88 nn 25* e ““ ö 8— Verfahren § 318. § 333. 354. § 371. recht verworfen worden ist; 8 1 b § 400 Im Felde und an Bord finden die Bestimmungen der 327, Seitens des Beschuldigten sind die auf die Einlegung oder die Zu⸗ Wird die Berufung zugelassen, so hat der Gerichtsherr der Be⸗ 4) wenn das Gericht seine Zuständigkeit mit Unrecht an⸗ ö 8 dee gee ehektn- gu da EEE Efpebeisfe 5 329 nur Felda un Jng. als die Verhältnisse dies SFrnn rücknahme von Rechtsmitteln bezüglichen Erklärungen in den Fäll rufungsinstanz den Pc necealen des erkennenden Gerichts 56 genommen hat; 8 fechtiürheite S Fesene nicht mehr an⸗ obachtung aller wesentlichen Förmlichkeiten ersichtlich machen, auch die Außer den im § 326 bezeichneten Personen können im Bedürfnißfall des § 123 Absatz 5 und des § 125 Absatz 2 bei dem Gerichtsherrn Nr. 2, § 59) zu veranlassen. Mit der Vertretung der Anklage in 5) wenn die Hauptverhandlung in Abwesenheit einer Person, le Ir b „Bestäti nc 6 85 üttoungeo⸗ F .H.A - auch Angehörige des Heeres oder der Marine, die nicht Offizierrang anzubringen, welchem die Entscheidung zusteht, im übrigen bei dem der Hauptverhandlung ist ein Sber⸗Kriezsgerichts⸗Rath ode ein Kriegs⸗ deren Anwesenheit das Gesetz vorschreibt, stattgefunden hat; urthenr 11“ bb Heer Ih dan kaeden

Bezeichnung der verlesenen Schriftstücke, sowie die im Laufe der . 8. 8 me veekekann gesteUhes gfenenge. 8 G öö“ ke haben, als Vertheidiger zugelassen und bestellt werden. vFeagrhs eidlen besebcher gerichts⸗Rath zu beauftragen. § 372 1 er mündlicher, Verhrnteg zu vollstrecken ist 8 j 8 ö 1 2 § 372. 8 b 2 G e 1 z4i. F. Fithalten de. Erklärungen des Vertreters de Mrflane 8 Siebenter Abschnitt. wird. 8 1 Ist in Sachen der niederen Gerichtsbarkeit der kommandierende Verfahrens verletzt sind;. b 1ö1ö.“ Die Bestätigungsordre ist ““ bekannt zu machen. des Angeklagten und Vertheidigers, der Zeugen und der Sach⸗ Strafverfügung. Die Erklärungen können schriftlich eingereicht oder zu Protokoll General (Admiral) Gerichtsherr der Berufungsinstanz, so kann er mit 7) wenn das Urtheil keine Entscheidungsgründe enthält; Persandigen wird nur dos Wefentliche in das Protokoll aufgenommen. § 334. 1 eines Gerichtsoffiziers oder eines richterlichen Militär⸗Justizbeamten, der Zusammenberufung des erkennenden Kriegsgerichts einen ihm unte- 8) wenn die Vertheidiguug in einem für die Entscheidung wesent⸗ § 400 keine Anwendung Insoweit diese Personen bereits im Ermittelungsverfahren vernommen Betrifft die Beschuldigung lediglich eine Uebertretung oder eine 8 Se -c Eihe d der def Seas eeiu stellten Gerichtsherrn beauftragen.. lichen Punkte durch eine Fl;S, Si-. des Gerichtsherrn oder einen Be-- § 402. waren, ist in dem Protokolle nur zu vermerken, ob und inwiefern ihre Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften über die Erhebung öffent⸗ Protokoll eines der Genannten oder des n chsten mit Disziplinarftraf⸗ 3 3 8 373. 1 schluß des Gerichts unzulässig eschränkt worden ist; Von Wem die Bestätigungsordre ertheilt wird, bestimmt für die 1 etwa von den früheren Aussagen in erheblichen Punkten licher, Abgaben und Gefälle, 3 baen nach vorausgegangenem Er⸗ dewolt versedenen wge ee esenerGen veftrben Ahumen dir 8 ch 818 E“ enden dese Mag. ö. 1 d Hestehäuge 11 bei der Marine ergehenden Ürtheile der Kaiser im übrigen der zu⸗ abweichen. mittelungsverfahren du riftliche Strafverfü⸗ des Gerichts . 8 c riften der 1 72 8 n 1 ö“ ändige Konti Kommt es auf die Feststellung eines Vorganges in der Haupt⸗ ohne h gecin. dee kegne 89 Ehane regcsete hwerhen Erklarungen überdies zu Protokoll des mit der Aufsicht über das Ge⸗ gaben Anwendung. b Grundsatzes mit einer darüͤber ergangenen Allerhöchsten Entscheidung verhandlung oder des Wortlauts einer Aussage oder einer Aeußerung Die Verfügung ist außer von dem Gerichtsherrn von einem Gerichts⸗ fängniß betrauten Offiziers oder Beamten oder, sofern sie nicht dem Der Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung be⸗ nicht im Einklange steht. Fünfter Titel. an, so hat der die Verhandlung führende Richter die vollständige offizier oder einem Kriegsgerichts⸗Rath zu unterzeichnen. aktiven Heere oder der aktiven Marine angehören, desjenigen Amts⸗ darf es nicht, wenn er darauf verzichtet, oder wenn das Urtheil erster 1— § 385. Bestätigung und Aufhebung der Urtheile der Feld Niederschreibung und Verlesung anzuordnen. In dem Protokoll ist Durch eine Strafverfügung darf jedoch keine andere Strafe als gerichts geben, in dessen Bezirke das Gefängniß liegt. nstanz nur binsichtlich solcher Theile angefochten worden ist, welche die Die Verletzung von Rechtsnormen, welche lediglich zu Gunsten gerichte und der Bordgerichte. zu bemerken, daß die Verlesung geschehen und die Genehmigung erfolgt: Haft bis zu vierzehn Tagen oder Geldstrafe und diejenige Haft, welche das E11“ es, wenn innerhalb derselben vecgae hüag nücht —h 367), Sdeh chtkich 8 gegeben sind, hnn nicht a. —— Hgelten 66 § 403 5 V ichkei 1 wird. Frscheinen erhebli indernisse entgegenstehen. insichtli er macht werden, um eine Aufhebung des Urtheils zum Nachtheile der 3 1 st, oder welche Einwendungen sind. 8 Stelle dessen drsden aüiehr Natte 58 ang 8 e“ jedoch nur in Ve es uns Leltan für diese Fälle die Bestimmungen der Angeklagten herbeizuführen. Nehede .e eas e escer wch⸗ finden die 8 8 8 b S u eem Auftrage, Rechtsmittel einlegen. §§ 322 ff. § 386. 8 8 3 Ansi u“ S. Beoherhtung der vgsgescricbenen arcswcleete 8— dere eben, öfhesfe age ben ber Aüte prenen and smrsten Ar 355. 8 . 88 eine wiederholte Vernehmung der in erster Instanz ver⸗ Der Beurtheilung des Revisionsgerichts unterliegen auch diejenigen Die im § 403 4erheile erlangen Rechtskraft und Ansiche ender Weise, so ist dieser berechtigt die Fesistellang des Vor⸗ schnitte dieses Titels gegebenen Vorschriften zu verfahren. Ein Irrthum in der Bezeichnung des zulässigen Rechtsmittels ist nommenen Zeugen und Sachverständigen zur Aufklärung der Sache GEntscheidungen, welche dem Urtheile vorausgegangen sind, sofern das⸗ Vollstreckbarkeit durch die Bestätigung. eae Fusnalsmne im Proto jaif rte Ehanen s 82335 8 unschädlich. 8 hes 888 erforderlich erscheint, kann ihre Gestellung oder Ladung unter⸗ selbe auf ihnen beruht. 8 387 § 405 heern 9 Frr f 1 p 4 3 7. ; 2 ei en. . ; zce g 8 42 98 4 4 8 8 8 404 zilt ch hi si tlich d § 320. Die Strasverfügung ist dem Beschuldigten zuzustellen (§§ 132, Die Zurücknah nes Rechtsmittels, sowie der Verzicht auf die V Neue Beweismittel sind zuläfsig. Die Rechtfertigung der Revision muß erkennen lassen, inwieweit mi Die Bestimmung des § 404 gilt auch bin sichtlich derjenigen 8 Die Beobachtung der für die Hauptverhandlung vorgeschriebenen 134, 135)] ᷣa vase. 1 EETET“] Einlegung eines Rechtsmittels kann auch vor Ablauf der Frist zur Bei der Auswahl der Zeugen und Sachverständigen ist auf die das Urtheil angefochten und dessen Aufhebung beantragt werde, und militärgerichtlichen Urtheile, welche zu der Zeit, wo der Angeklagte Förmlichkeiten kann nur durch das Protokoll bewiesen werden. Gegen Die St 8 [ 888 1 ö I —Cinlegung desselben wirksam erfolgen. Ein seitens des Gerichtsherrn zur Rechtfertigung der Berufung benannten Personen Rücksicht zu die Anträge (Revisionsanträge) näher begründen. ”“ Verhältniß tritt, die Rechtskraft noch nicht er⸗ den diese Förmlichkeiten betreffenden Inhalt desselben ist nur der e Strafverfügung muß außer der Festsetzung der trafe die zu Gunsten des Angeklagten eingelegtes Rechtsmittel kann jedoch nur nehmen. Aus der Begründung muß, falls die Verletzung einer gesetzlichen 5 406 Nachweis der Fälschung zulässig. 3 1“ Odes, vigecfndce Sbtiasaelet i⸗ die Hemfig⸗ E werden, wenn letzterer auf dasselbe ausdrücklich ver⸗ achn § 374. Ben 6 1 dne vdfn ETöö beees ün E Wem das Bestätigun u“ und das Aufhebungsrecht zusteht, be 8 11“ ; 1 ; z zichtet. Auf die Hauptverhandlung in der Berufungsinstanz finden die o die Vorschrift oder der Grundsatz das Verfahren etrifft oder ; (a 8 eht, be⸗ 8 Eexee gen Fnnfn bre Feg seh 55 11“ HFescgihg. vücht bime gen⸗ Woche nach der Zu⸗ 8 en Vertheidiger bedarf zur Zurücknahme einer ausdrücklichen §§ 261 bis 267, 269 bis 280, 320 entsprechende Anwendung. Ferfs Art ist. ö müssen die den Mangel enthaltenden stimmt der Kaiser. § 407. ständig ung zu Bent nde mesgenommen worden ist. nicht bereits vol- e, Hinsichtlich der Erhebung des Einspruchs finden die Bestimmungen § 357. Nachdem die Hauptverhandlung dach Vorschrift der §8 281 bis 283 CCT1“ ht enanc set en. gere iste Es ist von den Richtern, welche bei der Entscheidung mitgewirkt des 8 394 Absatz 2 bis 4 über die Einlegung von Rechtsmitteln AnW. Kat die Entscheidung über das Rechtsmittel auf Grund münd⸗ begonnen hat, erstattet der die Verhandlung fuͤhrende Kriegsgerichts⸗ Hat der Angeklagte Revision eingelegt, jedoch binnen der im Roth LJ“ Bffh olokollari 8 ““ 6 efegsgerichts⸗ haben, zu unterschreiben. Ist ein Richter verhindert, seine Unterschrift wendung. 1 licher Verhandlung stattzufinden, so ist die Zurücknahme nach Beginn Rath oder Ober⸗Kriegsgerichts⸗Rath in Abwesenheit der Zeugen Bericht § 382 bestimmten Frist einen begründeten Revisionsantrag bei dem ob und welche Beschwerden öö“ 1 beizufügen, so wird dies unter Angabe des Verhinderungsgrundes von 8 der dem Beschaldigtes zu vicensen Re. eg⸗ 88 derselbe der Hauptverhandlung nicht mehr zulässig. über die des bieherigen Verfahrens. Das Urtheil erster Gerichtsherrn der Berufungsinstanz nicht eingereicht, so ist er durch Dieser Vernehmung 8. 5 nicht, wenn in ss Fällen des ö“ ditgee. Zer.eh e T Zweiter Abschnitt Jmftanz ist t zudierPlenehmung des Angeklagten, falls dieser a heeqöböbbeeee ordenkliches Rechtsmittel eingelegt itzenden 2 . . ““ odann folgt die Vernehmu s Angeklagten, ieser an⸗ 1 Pr und begründet hatte. Die Bezeichnung des Tages der Sitzung, sowie die Namen der 3 337. . Rechtsbeschwerde. wesend ist, und die Beweisaufnahme. § 389. 84 Richter, des Vertreters der Anklage und 89 Gerichtsschreibers, welche Auf den Einspruch kann vor Ablauf der Frist verzichtet werden. § 358. - 8 § 376. Durch rechtzeitige Einlegung der Revision wird die Rechtskraft Die Urtheile, deren Betüsfhutc der Kaiser sich vorbehält, sind an der Sitzung theil genommen haben, sind in das Urtheil auf.8 Eine St fj öt rechtzeitig Einspruch erhob Die Rechtsbeschwerde findet nur statt, soweit sie in diesem Gesetz Bei der Berichterstattung und der Beweisaufnahme können des ÜUrtheils, soweit dasselbe angefochten ist, gehemmt. demselben durch den Präsidenten des Reichs⸗Militärgerichts mit einem und Auszüge der Urtbeile sund bei den Statd Parden F tracherfcgengs gfarg 8 echtskräftigen Uügn 8 erhoben ausdrücklich zugelassen ist. 8 359 1 S 1“ über das 8 der § 390. Gutachten der Militäranwaltschaft vorzulegen. 8 185 1 6 8 1 8 b uptverhandlung erster Instanz vernommenen Zeugen un ach⸗ Der Gerichtsherr der Berufungsinstanz hat die Revi onsanträge ³ § 409. gerichten vom Varsihenden, bei den Kriegsgerichten von dem Kriegs⸗ Bei rechtzeiti Einf ö“ Hauptverhandl Erachtet die Stelle, deren Verfügung oder Entscheidung an⸗ verständigen dürfen, abgesehen von den Fällen der §§ 292, 294, ohne mit den E an den Präsidenten des ein⸗ Die Bestätigung anderer Urtheile darf nur auf Grund des gerichts⸗Rath, der die Verhandlung geführt hat, zu unterschreiben und Bei rechtzeitigem Einspr. rd zur Hauptverhandlung ge⸗ gefochten wird, die Rechtsbeschwerde für begründet, so hat sie der elben die Zustimmung des Vertreters der Anklage und des Angetlagten nicht zusenden schriftlichen Rechtsgutachtens eines richterlichen Militär⸗Justizbeamten mit dem Gerichtssiegel zu versehen. sceiitan,; 1”- r F““ Termins derselben Chiceifen. hhfrenehen. 1. Heschwerze sogor⸗ S ser gerscfidung verlesen werden, wenn die Seugen oder EE1“ , § 391. oder, in Ermangelung eines solchen, eines zum Richteramte befähigten 5 arüber zuständigen Stelle vorzulegen. Recht werden gegen gestellt oder auf wiederholte Ladung er ienen sind. m übrigen Das Reichs⸗Militärgeri t hat das Rechtsmittel d Beschluß Beamten oder Offiziers erfolgen, wenn au Tod, auf hthaus od Sechster Abschnitt. 1 § 340. . die Entscheidung erkennender Gerichte findet der erste Satz keine An⸗ gelten bezüglich der Beweisaufnahme die Bestimmungen der §§ 285 als Saiss Wöö“ ndase echths ktel acch 868 auf Gefängniß Sef getungstaft von mehr hias einem iñt we 12 en öö““ an den in der Straf⸗ wendung. § 380 ] bis 298. 5 377 lichen Frist 382) oder nicht auf dem 19 Wege Lautet in Eeee e au Feec een oder auf . 8 lüͤgung em 9 1 7. ingelegt worden, oder wenn die Revision ungerechtfertigt geb ieben eine geringere als die im ersten Absatze bezeichnete Strafe, so hat d Der Aigerag, Fennsich 2 die Anklage erhoben ist, des 1 Achter Abschnitt. Durch b 9 R pßb der Vollzug der an⸗ Nach dem Schlusse der Beweisaufnahme werden der Vertreter ist (88937 38 ). 88 Befehlshaber, dem die Bestätigung 8 eine Brrafe; gan 285 Beislgisfs re, Mearae Kigen in den zur Zuständigkeit der Stand Verfahren gegen Abwesende. sefochtenen eg⸗Jügag g biat Batschbunch ücn 11“ dre lhtnas h Un⸗ Z“ seweafteütege 8 6g V Vierr sa Frtschesget das neesh s.Mürh 48* dagadrtre 8 de 8 Keace ac a- dhn Be 8 2 1 1 2 usführungen und Anträgen un r derjen eil, welcher or der Entscheidung ist die Revisionsrechtfer igung dem anderen trage des Vertreters der Anklage we entlich abweicht, oder wenn ihm gerichte gehörigen Sachen keine Anwendung. § 341. Die Aussetzung des Vollzuges kann jedoch von demjenigen, der ig eingelegt hat, t gehört. Dem Angeklagten gebührt ; Di G 3 ie Entschei w denkli int. 323. Ein Beschuldigter gilt als abwesend, wenn sein Auffenthalt un- die angefochtene Verfügung oder Entscheidung erlassen hat, oder, sofern - Wort. Uöhe Meeffteft geg 300 findet 8 E“ . ö öI11“ Erägge u“ Bildet ein Verbrechen den Gegenstand der Anklage, so hat der bekannt ist, oder wenn er sich im Ausland aufhält und seine Gestellung es sich um die Entscheidung eines erkennenden Gerichts handelt, von § 378 ist, einem Kriegsgerichts⸗Rath zu Protokoll zu erklären. Die Begutachtung soll nicht durch einen Beamten oder Offizier Gerichtsherr dem Angeklagten, sofern derselbe einen Vertheidiger nicht vor das zuständige Militärgericht nicht ausführbar oder nicht angemessen dem Gerichtsherrn, welcher dasselbe berufen hat, angeordnet werden. Der Prüfung des Gerichts unterliegt das Urtheil nur, soweit es 8 1“ geschehen, welcher in der Hauptverhandlung als Richter oder als Ver⸗ erwählt hat, einen solchen von Amtswegen zu bestellen. erscheint. Gleiche Befugniß hat die zur Entscheidung über die Rechtsbeschwerde angefochten ist 9 88 § 392. srreeter der Anklage oder als Vertheidiger mitgewirkt hat. Diese Bestimmung findet nicht Anwendung, wenn die strafbare § 342. zuständige Stelle. g Iemnerübrigen finden die Vorschriften über die Feststellung Ab⸗ Der Angeklagte, oder auf dessen Vere der Berthezdiger, ist § 411. Handlung nur deshalb als ein Verbrechen sich darstellt, weil sie im Gegen einen Abwesenden findet eine Hauptverhandlung nicht statt. 1 HS, 361. 8 fassung und Verkündung des Urtheils in erster Instanz (§§ 302 bis von n Haupiverhandlung lich Jüridi n⸗ Der Befehlsbaber, welchem die Bestätigung zusteht, kann eine Rückfalle begangen ist, oder weil die Voraussetzungen des § 55 des Das Verfahren gegen denselben hat ssch auf die Sicherung der Die zur Entscheidung über die Rechtsbeschwerde zuständige Stelle 30979 310 Absatz 2, §8 311, 312) auf das Verfahren vor dem Be⸗ geklagte kann in dieser erscheinen odec sich durch seinen Vertheidiger Vervollständigung der Untersuchung anordnen. Militärstrafgesetzbuchs vorliegen. Zeur Beweise für den Fall seiner künftigen Gestellung zu beschränken. kann etwa erforderliche Eenüttteleng anordnen oder selbst vornehmen. rufungsgericht entsprechende Anwendung. hn. uf freiem Fuße beftadliche Angeklagte hat keinen An⸗ 8 412. 8 b 1 eugen und Sachverständige sind, insofern keine Bedenken ent⸗ 8 1 86 362. § 379. 8 Fenwe onhtit b War das Urtheil in den Fällen des § 405 durch ein ordnungs⸗ Erachtet außer den Fällen der nothwendigen Vertheidigung 323) gegenstehen, eidlich zu vernehmen. Die Entscheidung über die Rechtsbeschwerde erfolgt ohne vorgängige Insoweit die Berufung für begründet befunden wird, hat das Be⸗ pruch auf Anwesenheit. § 395 mäßige eingelegtes Rechtsmittel bereits angefochten, oder werden in der Gerichtsherr oder das erkennende Gericht die Bestellung eines Ver⸗ § 343. mündliche Verhandlung. . 8 rufungsgericht unter Aufhebung des Urtheils in der Sache selbst zu ; lung begiant mit dem Vortrag eines Bericht⸗ dem Rechtsgutachten 409) gegen die Gesetzlichkeit des Urtheils oder theidigers für sachgemäß, so ist dieselbe von Amtswegen zu veranlassen. Ein Anspruch auf Benachrichtigung über den Fortgang und das Steht dem Reichs⸗Militärgerichte die Entscheidung zu, so ist vor erkennen. „Die Hauptverhandlung beginnt mit dem Vortrag eine ericht⸗ gegen die thatsächliche Feststellung wesentliche Bedenken erhoben, so Der Angeklagte kann die Bestellung eines Vertheidigers bean⸗ Ergebniß des Verfahrens steht dem abwesenden Beschuldigten nicht zu. derselben die Militäranwaltschaft mit einer schriftlichen oder münd⸗ Leibet das Urtheil an einem Mangel, welcher die Revision wegen erstatters. ze Militä ltschaft EA“ hat der zur Bestätigung berechtigte Befehlshaber, sofern er nicht selbst tragen, sofern dieselbe nicht von Amtswegen erfolgt. Der Gerichtsherr ist jedoch befugt, einem Abwesenden, dessen Auf⸗ lichen Erklärung zu hören. einer Gesetzesverletzung im Verfahren begründen würde, so kann das Hierauf werden die Militäranwaltschaft, sowie der Angeklagte über die Aufhebung des Urtheils befinden kann, die Entscheidung des Der Antrag ist binnen einer Frist von drei Tagen nach der Be⸗ enthalt bekannt ist, Benachrichtigun en zugehen zu lassen b Wird die Richtsbeschwerde für begründet erachtet, so ist zugleich ü⸗ 9 Aufhebung des Urtheils di ℳ% 1 di und sein Vertheidiger mit ihren Ausführungen und Anträgen gehört. hierfür zuständigen Befehlshabers herbeizuführen.

ü 1 8 ¹ t Berufungsgericht unter ufhebung des Urtheils die Sache, wenn die Derjenige, welcher die Revision nachgesucht hat, ist zuerst zu s 2 Boftzti⸗ kanntmachung der Anklageverfügung (§§ 243, 244) zu stellen. Für die in der Sache erforderliche Anordnung zu reffen. Umstände d Ues es erfordern, zur Entscheidung in die rste Insta jenige, 4 8 In derselben Weise ist zu verfahren, wenn der zur Bestätigung das Verfahren in der Berufungsinstanz ist der Antrag auf Bestellun § 344. 1 mstände des Falles es erfordern, 1 g erste Instanz hören; dem Angeklagten gebührt in allen Fällen das letzte Wort. b igte Befehlshaber ent dem Rechtsgutachten Anst

52 8 g Der Abwesende, dessen Aufenthalt unbekannt ist, kann auf An⸗ Dritter Abschnitt. zurückverweisen. In diesem Falle hat der Gerichtsherr der ersten Auf die Hauptverhandlung finden die Bestimmungen der § 262 erechtigte Befehlshaber entgegen dem Rechtsgu⸗ achten Anstand nimmt, eines Vertheidigers sofern er nicht schon in erster Instanz gestellt war, ordnung des Gerichtsherrn in öffentlichen Blättern zur Gestellung Berufun 3 Instanz von neuem ein erkennendes Gericht zu berufen. - u 1, §s 269 bis 286 5 277 Absatz 1 bis 88 278 307, die beantragte Bestätigung zu ertheilen. Die Versagung derselben ist 18 Fagen nc Hetantmseang d, oder zur Anzeige seines Aufenthaltsorts aufgefordert werden. V F 363 . Hat das Gericht erster Instanz mit Unrecht eger . EEEEETTö 8 atz 1 bis 4, 88 278, 307, schriftlich zu begründen.

. 8 1 a82 er 8 2 8 1 § 345. Die Berufung findet statt gegen die Urtheile der Standgerichte genommen, so hat das Berafungsgericht unter Aufbebung ges 8g-. § 394. Bei Urtheilen der Feldstandgerichte und der Bordstandgerichte

§ 373) zu stellen. 8 2 aändigen S ü d 8 Ueber den Antrag entscheidet außerhalb der HE der Sind die Voraussetzungen vorhanden, wonach der Abwesende] und gegen die Ürtheile, der Kriegsgerichte in erster Instanz. 38 Feche der netzaggene Stele nendeheefte we den konnte in Der Prüfung des Revisionsgerichts unterliegen nur die gestellten findet eine Begutachtung nicht statt. Glaubt der Gerichtsherr die

Gerichtsherr, in der Hauptverhandlung das Gericht nach freiem vee eec aat ben⸗ vdeh wvgs Vergehen vo an, nrenegeniat Seueögfhe TX in that⸗ er Sache zu erkennen. Revisionsanträge und, insoweit die Revision auf Mängel des Ver⸗ Bestätigung versagen zu müssen, so hat er unter Begründung der § 364

1“ Auf Strafverfügungen 334) finden die Bestimmungen des

380 fahrens gestützt wird, nur diejenigen Thatsachen, welche bei Anbringung Versagung die Entscheidung des für die Aufhebung zuständigen Be⸗

Ermessen. § 38 § 325. Kriegsgerichts⸗Rath zu unterzeichnenden Beschluß das im Reiche befind⸗ 4. . 8 sder Revisionsanträge bezeichnet worden sind. ehlshabers herbeizuführen. Die Vertheidigung mehrerer Angeklagten kann, insofern dies der liche Vermögen des Abwesenden mit Beschlag belegt, und, sofern die Die Berufung muß binnen einer Woche nach Verkündung des die E11““ ehea der ns handamn⸗ Eine weitere Begründung der Revisionganträge als die im § 387 feh herbeizuf

2 414.

Aufgabe der Vertheidigung nicht widerstreitet, durch einen gemeinschaft⸗ Voraussetzungen der Fahnenflocht vorliegen, der Abwesende für fahnen⸗ Urtheils eingelegt werden. 1 8 t hat f 8 Absatz 2 vorgeschriebene, ist nicht erforderlich und, wenn sie unrichtig Der zur Aufhebung berechtigte Befehlshaber hat nach Einholung

lichen Vertheidiger geführt flüchtig erklärt werden. Diese Frist beginnt, falls die Verkündung nicht in Anwesenheit E 1E auns Fhgthwilen eing.ligrnszandes Arres ist, unschädlich. des Gutachtens eines ihm e Wierda b 6 ob das Urtheil dem Gerichtsherrn zur

8 Dieser Beschluß ist durch den Reichs⸗Anzeiger bekannt zu machen des Angeklagten stattgefunden hat, für diesen mit der Zustellung. § 395. ü

88 Als Vertheidiger werden zugelassen und können von Amtswegen und kann auch noch durch .“ veröffentlicht werden. b eex V. 3 8 vhek- 8 9 38. G 5 Ber 6 25 E“ S Infomfit dic Revisäeh für degründe erachtet wird, ist das an⸗ Frtheflung e Becltcheennafenden oder ob dasselbe auf⸗

estellt werden: 1 eegt der Geri⸗ err Berufung ein, so muß er zuglei ren . 6 8 gefochtene Urtheil aufzuheben. 8 uheben sei.

1) Personen des Soldatenstandes des aktiven Heeres und der Mit dem Zeitpunkte der ersten Bekanntmachung im „Reichs⸗ weshalb und inwieweit das Urtheil von ihm angefochten wird. 86s Jn isgen daig, nean as üaibälenncedongne tanea Etree Gleichzeitig sind die dem Urtheile zu Grunde liegenden Fest⸗ 8 § 415.

er 2 ] im Offizierrange; ““ Anzeiger“ verliert der Beschuldigte das Recht, über das in Beschlag 8 § 366. in ihm das Urtheil mit als die in erster Instanz erkannte nicht verhängt werden. stellungen aufzuheben, sofern 5. 8 Ge Wö“ betroffen Die ertheilte Befatihuns ist auf der Urschrift des Urtheils zu egsgerichts⸗Räthe und die bei den Militärgerichten beschäftigten genommene Vermögen unter Lebenden zu verfügen. egt der Angeklagte Berufung ein, so ist ihm das Urtheil m Sie Volsstreckung einer nach Maßgabe des ersten Absatzes ver⸗ werden, wegen deren die Aufhebung des rtheils erfolgt. vermerken und dem Angeklagten auf dem in den §8§ 243, 244 be⸗

Assessoren und Referendare (Praktikanten); Der die Beschlagnahme verhängende Beschluß ist derjenigen Be⸗ den Gründen, sofern dies noch nicht geschehen, sofort zuzustellen. b 8 übh Z der Revi t. § 396. zeichneten Wege bekannt zu machen.

z) nicht richterliche obere Militärbeamte; hörde mitzutheilen, welche für die Einleitung einer Vormundschaft 1 § 367. 3 hFaten Seeegatraak der nn Füülshang vfeg vnsicg Tber vr⸗ Erfolgt die Aufhebung des Urtheils nur wegen Gesetzesverletzung 416.

4) Rechtsanwälte, welche ihre Zulassung zum Auftreten vor den über Abwesende zuständig ist. Diese Behörde hat eine Güterpflege Sind vom Angeklagten bei Einlegung der Berufung bestimmte Ordnungsstrafe zu befinden. bei Anwendung des Gesetzes auf die dem Urtheile zu Grunde liegenden Im Falle der Aufhebung des Urtheils ist die Berufung eines 8 1““ Feststellungen, so hat das Reichs⸗Militärgericht in der Sache selbst zu neuen erkennenden Gerichts zu E Soweit es erforderlich

Militärgerichten erwirkt haben, insoweit bürgerliche Verbrechen oder einzuleiten. Beschwerdepunkte nicht aufgestellt, ist namentlich nicht klar erkennhar, 8 b ts zu vera ch Vierter Abschnitt. entscheiden, sofern ohne weitere thatsächliche Erörterungen nur auf oder sachgemäß erscheint, ist mit dieser Berufung ein anderer Gerichts⸗

Vergehen den Gegenstand der Anklage bilden. § 347. 1 ob er die auf die Schuldfrage bezügliche Entscheidung oder welchen Die unter Nr. 1 bis 3 bezeichneten Personen bedürfen zur Ueber⸗ Die Beschlagnahme ist aufzuheben, wenn die Gründe derselben anderen Theil des Urtheils er anfechten will, so ist er durch einen Revision. 16“ .“ Einstellung des Verfahrens oder auf Freisprechung zu erkennen ist. herr als der zuerst mit der Sache befaßte zu betrauen. Zu dem neu

nahme von Vertheidigungen der Genehmigung der vorgesetzten Dienst⸗ weggefallen sind. 3 Gerichtsoffizier oder einen Kriegsgerichts⸗Rath darüber zu vernehmen, 4 In anderen Fällen ist die Sache zur anderweiten Verhandlung zu berufenden Gerichte dürfen die ersonen als Richter nicht zuge. ee. G Die Aufbebung der Beschlagnahme ist durch dieselben Blätter weshalb und inwieweit das Ürtheil von ihm angefochten wirrd.. Die Revision findet statt E Urtheile der Ober⸗Kriegs⸗ und Fatscheidung 8 die rnüen zurückzuverweisen. ogen werden, welche bei sa früheren Hauptverhandlung mitgewirkt Die Zulassung der Rechtsanwälte zum Auftreten vor den Militär⸗ bekannt zu machen, durch welche die Beschlagnahme selbst veröffentlicht ö“ erichte. Der Präsident des Reichs⸗Militäkgerichts hat behufs weiterer Ver⸗ haben. . 228 erfolgt hinsgchülich de. Aht haaceichte ees zeehie es wordeg⸗ war. liprechende Bekanntmach hat 1 sobald d 8 8 Insoweit das Urtheil eine der im § 12 bezeichneten strafbaren anlassung mit dem zuständigen Gerichtsherrn sich in Verbindung zu 8b Der ne et eghe eseecheng. 88 8nee 8 ur e oberste är⸗Justizverwaltungsbehörde, hinsichtlich de ne entsprechende Bekanntmachung hat zu erfolgen, sobald der 1 8. 1 1 1A11X“ v“ edigung der Sache im ordentlichen Verfahren verfüg ofern die Reichs⸗Militärgerichts durch den Präsidenten desselben. Zustand der Fahnenflucht aufhört. 8 5 1 Handlangen zum Gegenstande hat, ist die Revision ausgeschlossen fetzen er S Weream“

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