1897 / 296 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 Dec 1897 18:00:01 GMT) scan diff

——

———, ———————ü anr v ee, ngee5 vn, en u. 8 naz · 88 8 ““ Ee. BüREIxg

Dann wird wieder ein wirklicher Mittelstand entstehen. Ferner ist nothwendig die Schaffung eines ausreichenden, möglichst amortisier⸗ baren Kredits, und zwar auf dem Wege der Verstaatlichung der Reicks⸗ bank, die jetzt als Altiengesellschaft nur reichen Leuten Kredit giebt, die ihn eigentlich garnicht gebrauchen. In der Debatte ist die Gegen⸗ sätzlichkeit der Interessen auch dahin hervorgetreten, daß das, was auf der einen Seite als Vortheil, auf der anderen Seite als Nachtheil empfunden wird. Die Geumeinsamkeit aller Interessen ist viel bedeutender, als die Gegensätzlichkeit der Interessen. Herr Bebel faßt das Wesen der Krisen auch irrthümlich auf; es findet nicht eine Ueberproduktion, sondern eine Unterkonsumtion statt. Wir müssen die Kauskraft der Massen durch Erhöhung ihres Einkommens stärken, davon haben Alle Vor⸗ theil. Zu diesem Zwecke müssen die Drohnen im Volke immer mehr zurückgedrängt werden. Sie gehören gar nicht dem deutschen Volks⸗ stamme an, sondern einer Volksmasse, welche nicht auf dem Boden der Arbeit steht, welche bloß nimmt, was andere geschaffen haben. Die Juden sind zu uns gekommen als Gäste ohne Einladung und ohne Mittel. Jetzt besitzen sie fast die Hälfte des deutschen National⸗ vermögens. Das Judenthum ist dem Staate um so gefährlicher, als es eine Einheit bildet. Die Juden haben sich in alle Parteien ge⸗ drängt, sie benutzen auch die Sozialdemokratie als Sturmbock für ihre Interessen; nur zu diesem Zwecke ist Herr Singer mit seinen Millionen zu Ihnen gekommen. Die Juden sind ein fremdes Vol wie die Russen und Franzosen; sie müssen, wie Napoleon I. sagte, taatsrechtlich, nicht zwilrechtlich behandelt werden. (Präsident Frei⸗

herr von Buol bittet den Redner, endlich zur Sache zu kommen.)

Ich meine, daß die Landwirthschaft krankt an der Konkurrenz des Auslandes und der Ueberlastung mit Hypotheken. Der Landwirth muß für seine Produkte mehr bekommen, während der Konsument nicht mehr zu geben hat. Den Nachtheil foll dabei nur der Zwischenhandel haben. Was in Amerika einer einzigen Gesellschaft gelungen ist, an deren Spitze der Londoner Rothschild steht, sollte doch auch dem Deutschen Reiche oder den Staaten gelingen: die Monopolisierung des Getreidehandels. Wir brauchen einen kräftigen Mittelstand auch auf dem Lande, einen zahlreichen Bauernstand, namentlich auch im Osten im Interesse der Germanisierung.

Darauf wird ein Vertagungsantrag angenommen.

Persönlich bemerkt

„Abg. Freiherr von Stumm: Der von dem Abg. Bebel er⸗ wähnte Herr Fink hat die auf ihn bezüglichen Behauptungen des Abg. Bebel für unwahr erklärt; er hat die erwähnte Broschüre nicht gemacht, sondern lediglich auf Aufforderung des Verlegers stilistisch überarbeitet. Er erklärt es für unwahr, daß ihm nahe gelegt worden sei, aus dem „Verein Berliner Presse“ auszutreten, es ist ihm nie⸗ mals eine solche Aufforderung zu theil geworden. Wenn Herr Bebel gleichwohl seine Behauptungen aufrecht erhalten will, so mag er dies in einer Form thun, welche es dem Herrn Fink gestattet, die Wahr⸗ hbeit gerichtlich festzustellen; solange er das nicht thut, bin ich voll⸗ kommen berechtigt, die gegen einen Mann, der sich nicht vertbeidigen kann, einen Mann, der in weiten Kreisen als Ehrenmann gilt, ge⸗ richtete Verdächtigung mit aller Entschiedenheit zurückzuweisen.

Abg. Singer (Soz.): Herr Ahlwardt hat sich erdreistet, mir zu imputieren, daß ich aus materiellen Interessen der Sozialdemokratie beigetreten sei oder das Interesse der Arbeiterklasse vertrete; ich habe es nicht nöthig, idiotischen Behauptungen gegenüber ein Wort der Abwehr zu sagen.

Präsident Freiherr von Buol erklärt diesen Ausdrrck für unzulässig.

Abg. Bebel: Ich hätte Herrn Fink nicht in die Debatte ge⸗ zogen, wenn Herr von Kardorff nicht die Gelegenheit benutzt hätte, den Fischer in die Debatte zu ziehen. Daß Fink die Broschüre korrigiert hat, ist zugegeben, und damit auch alles, was ich in Bezug auf diesen Punkt behauptet habe. Fink ist der Austritt aus dem „Verein Berliner Presse“ nahegelegt worden, weil er vor einigen Jahren bei seinem Aufenthalt in Amerika wegen Urkundenfälschung verurtheilt ist.

Abg. Ahlwardt bestreitet, den Abg. Singer beschuldigt zu haben, aus materiellen Gründen der sozialdemokratischen Partei beigetreten zu sein, und weist die Angriffe des Abg. Singer zurück.

Abg. Freiherr von Stumm: Ob man berechtigt ist, jemand, der einige stilistische Aenderungen vornimmt, als Verfasser der Bro⸗ schüre zu bezeichnen, überlasse ich dem Urtheil des Hauses. Ich kann Herrn Bebel nur nochmals auffordern, eine Form für seine Angriffe zu wählen, durch die die Wahrheit festgestellt werden kann. Was der Abg. Bebel vorgetragen hat, halte ich für eine Ver⸗ leumdung, und es ist hier niemand in der Lage, festzustellen, wer Recht hat. Ich bin um so berechtigter zu dieser Behauptung, als Herrn Bebel wiederholt in Militärangelegenheiten nachgewiesen ist, daß die von ihm aufgestellten Behauptungen vollständig aus der Luft gegriffen waren.

Abg. Bebel: Herr von Stumm hat mich für einen Verleumder erklärt, für einen, der wider besseres Wissen etwas gesagt hat. Wenn er das Wort Verleumder aufrecht erhalten will, dann müzste ich ihn für einen gemeinen Menschen erklären. Ich werde Herrn Fink Gelegen⸗ heit geben, das, was er von mir verlangt, auch an der betreffenden Stelle zu thun.

Abg. Freiherr von Stumm: Ich habe nicht behauptet, daß Herr Bebel ein Verleumder ist. Ich habe nur erklärt, daß Herr Fink diese von Herrn Bebel vorgebrachte Behauptung für eine Verleumdung erklärt hat, und die Erfahrungen in militärischen Dingen berechtigten mich auch hier zu dem Schluß, daß Herr Bebel leichtfertig oder leicht⸗ sinnig solche Behauptungen weiter trägt. Im übrigen kann ich nur wiederholt erklären, daß ich es für eine Ehre halte, wenn ich von jener Seite beleidigt werde.

Präsident Freiherr von Buol: Der Abg. von Stumm hat über ein Mitglied des Hauses gesagt, er halte es für eine Ehre, von diesem beleidigt zu werden. Das ist eine Beleidigung, ich rufe ihn zur Ordnung.

Abg. Bebel: Wenn Herr von Stumm gesagt hätte, Fink erachte mich als Verleumder, so wäre kein Wort darüber zu verlieren, aber ver von Stumm fügte hinzu, er glaube das umsomehr, als Herr

ebel auch in Bezug auf die Militärverwaltung verleumdet hätte.

en Freiherr von Buol verliest aus dem Stenogramm, daß Abg. von Stumm gesagt habe: „Ich halte es für eine Verleum⸗ dung und bin um so berechtigter dazu ꝛc.“, meint jedech, daß damit nur eine objektive, nicht subjektive Verleumdung gemeint sei.

Auf Wunsch des Abg. Bebel, das Stenogramm im Ganzen zu verlesen, erklärt sich Präsident Freiherr von Buol am Beginne der nächsten Füurg dazu bereit.

Schluß 7 ¼ Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag 12 Uhr. (Etat; Militär⸗Strafgerichtsordnung.)

IV. ordentliche General⸗Synode

In der vorgestrigen, siebzehnten Sitzung stand als erster Gegen⸗ stand auf der Tagesordnung die zweite Berathung des Kirchengesetzes, betreffend die mit der evangelischen Landeskirche der älteren Provinzen in Verbindung stehenden deutschen Kirchengemeinden außerhalb Deutsch⸗ lands. Zu § 17 beantragte Syn. Unter⸗Staatssekretär Humbert den Zusatz: „Die durch Abberufung der Geistlichen erwachsenden Kosten werden, sofern die Abberufung vicht auf Antrag der Gemeinde erfolgt, vom Erangelischen Ober⸗Kirchenrath getragen.“ Präsident D. Dr. Bark⸗ hausen bemerkte hierzu, daß der gelische Ober⸗Kirchenrath für diesen Zweck keinen Fonds habe, und daß die Gemeinden, die in solchem Falle die Rückreisekosten nicht selbst tragen wollen, sich ja nicht zu entschließen brauchten. Man möge dem Kirchenregiment nur das Vertrauen schenken, daß es in jedem einzelnen Falle das Richtige im Interesse der Kirche treffen werde. In der Praxis seien Schwierig⸗ keiten noch niemals entstanden. Die Synode lehnte hierauf den Antraa Humkert ab und nahm den Entwurf unverändert nach der

Wrsten Lesung an. und Es folgte die Berathung des Kirchengesetzes, betreffend das Dienst⸗ und vommen der Geistlichen der evangelischen Landeskirche der älteren

Der Berichterstatter, Syn. Superintendent Felgenträger⸗ oigtstedt, Kr. Sangerhausen, empfahl in längerer Begründung nachstehende Anträge der Kommission: „1) General⸗Synode ertheilt dem Entwurf eines Kiichengesetzes, betreffend das Diensteinkommen der Geistlichen der evangelischen Landes⸗ kirche der älteren Provinzen, in der von der Kommission vor⸗ geschlagenen Fassung die verfassungsmäßige Zustimmung. 2) General⸗ Synode erklärt: Die Verhandlung und Anrahme des Kirchengesetzes ist in der durch die Erklärungen der Vertreter des Kirchenregiments und der Staatsregierung und durch die der Kommission vorgelegte Denkschrift begründeten Voraussetzung erfolgt, daß der cvangelischen Landcskirche aus Staatsmitteln durch Staatsgesetz ein Betrag überwiesen wird, welcher zur Bestreitung der gemäß § 24 zu gewährenden Beihilfen behufs Deckung der den Kirckengemeinden aus dem Gesetz erwachsenden Lasten ausreicht, und daß eine spätere Erböhung jenes Betroges im Falle steigenden Bedürfnisses nicht ausgeschlossen wird. 3) General⸗ Synode hält an der Auffassung fest, daß ohne eine allgemeine Er⸗ höhung des Mindesteinkommens auf 2400 die Notblage der Geist⸗ lichen nicht beseitigt werden kann, und hat nur unter schweren Be⸗ denken im Interesse des Zustandekommens des Gesetzes zu Gunsten der älteren Geistlichen auf eine dementsprechende Abänderung des⸗ selben verzichtet. Sie ersucht deshalb den Evangelischen Ober⸗ Kirchenrath, auf die Beschaffung der zu einer Aufbesserung des Mindestgehalts auf 2400 erforderlichen Mittel Bedacht zu nehmen. 4) General⸗Synode ersucht den Evangelischen Ober⸗Kirchen⸗ rath, bei der Königlichen Staatsregierung dahin zu wirken, daß ihm aus Staatsmitteln ein ausreichender Fonds überwiesen wird, der ermöglicht, den Superintendenten endlich eine ihrer Thätigkeit und den komit verbundenen Ausgaben entsprechende Funktions⸗ zulage und Bureaukosten⸗Entschädigung zu gewähren. 5) General⸗ Synode ersucht den Evangelischen Ober⸗Kirchenrath, dahin zu wirken, daß in dem zur Ausfübrung des Kirchengesetzes er⸗ forderlichen Staatsgesetze nicht die feste Vertheilung der ganzen, für die evangelische Landeskiche der älteren Provinzen bereit zu stellenden Summe unter die Konsistorien vorgeschrieben, sondern die Ueberlassung eines angemessenen Theiles derselben an den Evangelischen Ober⸗Kirchenrath behufs Ausgleichung etwaiger Fehl⸗ beträge in einzelnen Konsistorialbezirken vorgesehen werde. 6) General⸗ Synode ersucht den Evangelischen Ober⸗Kirchenrath, bei der Aus⸗ führung des Kirchengesetzes dafür Sorge zu tragen, daß der Alters⸗ zulagekasse durch Gewährung eines Betriebsfonds aus Staatsfonds bereits unmittelbar noch dem Inkrafttreten des Kirchergesetzes die pünktliche Leistung sämmtlicher ihr hiernach obliegenden Zahlungen ermöglicht werde. 7) General⸗Synode spricht die bestimmte Erwartung aus, daß die Königliche Staatsregterung im Hinblick auf die durch dieses Kirchengesetz erschwerte Gründung neuer Pfarrstellen erhöhte Mittel zur Dotierung derselben durch Staatsgesetz bereitstellen werde. 8) General⸗ Synode ersucht den Evangelischen Ober⸗Kirchenrath, bei der König⸗ lichen Staatsregierung die Bildung eines besonderen Fonds zur Unterstützung bedürftiger Geistlicher in Anregung zu bringen. 9) General⸗Synode wiederholt den Beschluß bezüglich der Anrechnung der Militärdienstzeit, übergiebt eine Reihe hierauf bezüglicher Petitionen dem Evangelischen Ober⸗Kirchenrath als weiteres Material und spricht dabei die Erwartung aus, daß der nächsten General⸗Synode der schon jeßt 3 wenae genommene, aber nicht eingebrachte Gesetzentwurf vor⸗ gelegt werde.“

Der IEö Eebeime Regierungs⸗Rath Schwartz⸗ kopff legte zunächst die Entwickelung des Pfarrbesoldungswesens der preußischen Landeskirche dar. Inzwischen seien in dem Staatshaushalt und dem Pfarraufbesserungsfonds erhöhte Mittel bereitgestellt worden; die Mindestgehälter seien aber noch immer unzulänglich, und deshalb habe der Evangelische Ober⸗Kirchenrath neuerdings wiederholt eine entsprechende Erhöhung derselben erbeten. Es erscheine in der That unerläßlich, den Weg der Gesetzgebung zu betreten, um diese Materie zu regeln. Das bisherige System sei unhaltbar und führe zu Konsequenzen, die für den helfend eintretenden Staat wie für die empfangende Kirche in gleichem Maße unerträglicher würden. Für die Neuregelung des Besoldungswesens werde vorgeschlagen, davon abzusehen, daß wie bisher staatliche Mittel durch den Etat bereit gestellt und aus diesen Mitteln wechselnde Zuschüsse an die Pfarrer gezahlt werden. Die Abhilfe solle vielmehr auf dem Wege gesucht werden, daß die Alterszulage von den Schwankungen des Pfründen⸗ einkommens unabhängig gemacht und den Kirchengemeinden selbst die Last auferlegt werde, das Stelleneinkommen durch Gewährung der erforderlichen Zulagen aufzubessern. Dies solle in der Weise geschehen, daß eine Alterszulagekasse errichtet werde, die feste Beiträge von den Kirchengemeinden erhebe und dagegen die Zahlung der jeweiligen Alterszulage übernehme. Die Grundgehälter sollten, je nach der Höhe des Stelleneinkommens, nach fünf Klassen normiert werden und mindestens 1800 betragen. Die von vielen Seiten gegen diese Vorschläge erhobenen Bedenken und Vorwürfe seien unzutreffend; insbesondere bezüglich des Grundgehalts stehe die Vorlage durchaus auf den Beschlüssen der General⸗Synoden von 1891. und 1894. Gegenüber der heutigen Unsicherheit, welche im Pfarr⸗ besoldungswesen herrsche, bringe die Vorlage den großen Fortschritt, daß die jungen Geistlichen mit der Gemeinde verwachsen könnten und nicht mehr genöthigt seien, herumzureisen, um geeignet dotierte Pfarr⸗ stellen auszukundschaften. Ein anderer Vortheil bestehe darin, daß eine gesetzliche Grundlage für die Weiterentwickelung geschaffen und endlich, daß eine Festlegung der Staatsmittel durch Gesetz erfolge: ein Ziel, um dessen Erreichung seit 15 Jahren gekämpft worden sei. Er würde es bedauern, wenn die General⸗Synoda das Gesetz ablehnen wollte. Der Vertreter des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths, Ober⸗Konsistorial. Rath Kuttig, empfahl gleichfalls die Vorlage, die doch wesentliche Verbesserungen gegen den jetzigen Zustand darbiete. Trotz mancher Bedenken könne er den Entwurf warm empfehlen. Die Augen der Pfarrer seien darauf gerichtet, die Noth in den Pfarr⸗ häusern sei eine große, und die Synode sollte die Gelegenheit benutzen, um dieser Noth zu steuern.

Bei der Einzelberathung wurde über die §§ 1 und 2 zusammen verhandelt, da Syn. von Tiedemann⸗Seeheim zu § 1 beantragte, statt des grundlegenden Gehalts von 4800 zu setzen 5400 Der Regierungskommissar Geheime Regierungs⸗Rath Schwartzkopff wider⸗ sprach diesem Antrage, indem er darauf hinwies, daß durch Annahme desselben das ganze Gesetz hinfällig werden würde. Syn. Pfeiffer beantragt zu § 2, die durch die Kommission ge⸗ strichenen Worte „im voraus zahlbar“ wieder herzustellen. Bei der Abstimmung wurde § 1 angenommen. Der Zusatzantrag von Tiedemann zu § 2 wurde abgelehnt, dagegen der Antrag Pfeiffer angenommen und im übrigen dem § 2 zugestimmt. Das Grund⸗ gehalt ist also (wie es die Vorlage des Evangelischen Ober⸗Kirchen⸗ raths wollte) im voraus vierteljährlich zu zahlen.

Die §§ 3 und 4 wurden m der Kemmissionsfassung genehmigt. Bei der Berathung der §§ 5 und 6 über die Alterszulage wurden zugleich die Satzungen der Alterszulagekasse besprochen. Die Ge⸗ der §§ 5 und 6 erfolgte gemäß den Kommissionsvorschlägen. Die Weiterberathung wurde vertagt.

Bei der Fortsetzung der Berathung des Gesetzes, betreffend das Diensteinkommen der Geistlichen, in der gestrigen achtzehnten Sitzung wurde zunächst über die §§ 7 bis 11 verhandelt, welche die Dienstwohnung betreffen. Nach den Kommissionsvorschlägen bleibt § 7 unverändert. In §8 wird eine ausreichende Miethsentschädigung verlangt, die in vierteljährlichen Beträgen vorher (Antrag Pfeiffer) zu zahlen ist. § 9 wird folgendermaßen gefaßt: „Ueber die Höhe der Mietheentschädigung, sowie über die Frage, ob und in welchem Umfange ein Hausgarten zu gewähren ist, beschließt die Kirchengemeinde. Der Beschluß bedarf zur Gültigkeit der Genehmigung des Konsistoriums. Kommt kein gültiger Beschluß zu stande, so entscheidet das Konsistorium nach Anhörung des Kreis⸗ Synodal⸗Vorstandes endgültig.“ In § 10 wird statt die Einziehung einer Dienstwohnung und eines Hausgartens gesetzt „oder“ ein Haus⸗ garten. § 11 bleibt unverändert. Mit diesen Aenderungen wurden die §§ 7 bis 11 angenommen.

Die §§ 12, 13 und 14 (Allgemeine Bestimmungen) wurden zusammen berathen. Sie lauten nach den Kommissionsvorschlägen:

12 (in völlig never Fassung): „Die Kirchengemeinde hat vom age des Inkrafttretens dieses Gesetzes ab dem Stelleninhaber d Grundgehalt und die Zuschüsse (§§ 2, 3 und 4) sowie die Dienst⸗ wohnung oder die Miethsentschädigung (§§ 7, 8 und 9) zu gewähren und die Pfarrstelle bei der Alterszulagekasse nach Maßgabe ihrer Satzungen zu versichern. Hingegen hört der Nießbrauch des Stellen⸗ inhabers am Stellenvermögen vorbehaltlich der Bestimmungen des § 13 auf. Aus den Erträgnissen des Stellenvermögens, dessen Verwaltun der Kirchergemeinde zusteht, sind nach Entrichtung der darauf ruhenden Abgaben und Lasten die Grundgehälter, die Beiträge zur Alterz. zulagekasse und die Zuschüsse zu bestreiten. Der Ueberschuß ist der Be⸗ stimmung des Stellenrvermögens zum Besten des Pfarramtes zu er⸗ halten. Die Verwendung zur Unterhaltung der Dienstwohnung oder zur Mietksentschädigung ist mit Genehmigung des Konsistoriums zu⸗ lässig. Bei den unter einem Pfarramte vereinigten Gemeinden ent⸗ scheidet über das Verhältniß, in welchem sie zu den nach diesem Gesetze ihnen obliegenden Leistungen beizutragen haben, in Ermange⸗

lung vorhandener Bestimmungen oder rechtsgültiger Vereinbarun das Konsistorium nach Anhörung des Kreis⸗Synodal⸗Vorstandes.“ § 13 s(ebenfalls in völlig neuer Fassung): „Dem Stelleninhaber stehbt bei Inkrafttreten dieses Gesetzes oder bei Uebernahme der Stelle die Befugniß zu, den Nießbrauch des ganzen Stellenvermögens oder einzelner Theile desselben für die Amtsdauer gegen einen bestimmten, entweder ein für allemal oder auf eine Reihe von mindestens fünf Jahren festzusetzenden Uebernahmepreis zu behalten oder zu über⸗ nehmen. Die Nachfolger des gegenwärtigen Stelleninhabers be⸗ dürfen dazu der Genehmigung des Konsistoriums, welches veor seiner Entscheidung den Kreis⸗Synodal⸗Vorstand zu hören hat. In solchen Fällen ist zur Verpachtung oder Vermiethung von Pfarrgrundstücken über den Zeitpunkt hinaus, bis zu welchem der Uebernahmcpreis festgesetzt ist, die Zustimmung der kirchlichen Gemeinde⸗ organe erforderlich. Der Uebernahmepreis bestimmt sich bei den Stol⸗ gebühren nach dem sechsjährigen Durchschnitt oder nach einer anzu⸗ stellenden Schätzung, im übrigen naoch dem ortsüblichen Werthe. Die Höhe und Zahlungsbedingungen des Uebernahmepreises werden nach Anhörung der Betheiligten und des Kreis⸗Synodal⸗Vorstandes von dem Konsistorium festgesetzt“. § 14 (am Schluß von der Kommission neu gefaßt): „Wegen der Auseinandersetzung zwischen dem Stellen⸗ inhaber und der Kirchengemeinde finden die Vorschriften, welche über die Auseinandersetzung zwischen dem Stelleninhaber und dem Amts⸗ nachfolger gelten, mit der Maßgabe Anwendung, daß, wenn eine Einigung nicht erzielt wird, nach Anhörung des Kreis⸗Synodal⸗Vor⸗ standes das Konsistorium endgültig entscheidet.“

Syn. Wirklicher Geheimer Rath Dr. von Levetzow beantragte: „General⸗Synode wolle beschließen: die §§ 12, 13 und 14 der Kommisiensbeschlüsse zu streichen und dafür zu setzen: § 12. „Soweit die Erträge des im bisherigen Nießbrauch des Stelleninhabers ver⸗ bleibenden Stellenvermögens der im § 2 bezeichneten Pfarrstellen nach Deckung der darauf ruhenden Abgaben und Leistungen das Grund⸗ gehalt der Klasse 2), die Luschüfse 4) und die beim Fehlen einer Dienstwohnung 7) zu gewährende Miethsentschädigung 8) nicht decken, hat die Kirchengemeinde das Feblende zu ergänzen. Sie hat auch die Versicherung der Pfarzstelle bei der Alterszulagekasse zu bewirken, doch hat der Pfarrer den Betrag beizusteuern, um welchen das nach Maßgabe der Satzungen 13) ermittelte Stelleneinkommen das Grundgehalt der Klasse, die Zuschüsse und die Miethsentschädigung übersteigt. Die Ermittelung des Stelleneinkommens ist auf Antrag des Pfarrers oder der Kirchengemeinde von sechs zu sechs Jahren auf dieselbe Weise neu vorzunehmen und, wenn eine Einigung nicht erzielt wird, nach Anhörung des Kreis⸗Synodal⸗Vorstandes von dem Konsistorium endgültig festzusetzen Zu Verpachtungen und Vermiethungen von Pfarrgrundstücken über diesen sechsjährigen Zeit⸗ raum hinaus ist die Zustimmung der kirchlichen Gemeindeorgane erforderlich. Auch andererseits waren mehrere Abänderungkanträge gestellt worden.

Bei der Abstimmung wurden jedoch sämmtliche Anträge mit Ausnahme detjenigen des Syn. Ministers des Königlichen Hauses von Wedel: statt fünfjährige „zwölfjährige“ Revisions⸗Herioden zu setzen, abgelehnt und die §§ 12 bis 14 im übrigen nach den Kommissions⸗ beschlüssen genehmigt.

Auch zu dem § 21 lagen mehrere Abänderungsanträge vor.

Dieser Paragraph lautet: „Bebufs Gewährung von Beihilfen an unterstützungsbedürftige Gemeinden, welche zur Aufbringung der Grundgehälter, Zuschüsse und Alterszulagekassenbeiträge für beim Inkrafttreten dieses Kirchengesetzes bestehende und bei der Alters⸗ zulagekasse versicherte Pfarrstellen Umlagen ausschreiben müssen, wird ein von dem Konsistorium zu verwaltender Zuschußfonds ge⸗ gründet, in welchen die vom Staate für diesen Zweck gewährte Summe fließt. Ueber die Gewährung der Beihilfen beschließt das Konsistorinum unter Mitwirkung des Provinzial⸗Synodal⸗Vorstandes.“ Mit der von den Synn. Freiherr von Durant und D. Dr. Cremer beantragten Aenderung: die Epitheta „leistungsunfähige“ bez. „unter⸗ stützungsbedürftige“ wegzulassen und dafür einfach zu sagen „solche“ Gemeinden, wurde der § 21 in der Fassung der Kommission an⸗ genommen.

Von den Uebergangs⸗ und Schlußbestimmungen des Gesetzes wurde § 22 unverändert nach der Vorlage angenommen. § 23 er⸗ hielt nach dem Vorschlage der Kommission folgende Fassung: „Bei denjenigen Pfarrstellen, welche den Vorschriften dieses Kirchengesetzes unterliegen, stehen im Falle einer Sterbe⸗ und Gnadenzeit während des Sterbemonats und des darauf folgenden Monats den Erben, nächst diesen sowie während einer weiteren Gnadenzeit von sechs Monaten den Hinterbliebenen die Fortsetzung des Nießbrauchs der Dienstwohnung und des Hausgartens bezw. die Mieths⸗ entschädigung sowie das Grundgehalt der Stelle, die Alterszulagen, die Zuschüsse und die nach § 16 der Satzungen dem Geistlichen ge⸗ währte Entschädigung zu. Soweit die Ausnahme des § 13 Platz greift, treten die Erben und Hinterbliebenen bis zum Ablauf der Sterbe⸗ und Gnadenzeit in die Rechte und Pflichten des Stelleninhabers ein. Diejenigen Verpflichtungen, welche nach den §§ 4, Abs. 2, 5 und 6 desselben Kirchengesetzes den zum Bezug der Stelleneinkünfte Berechtigten auferlegt sind, liegen den Erben und den Hinterbliebenen bez. den vom Konsistorium bezeichneten Berechtigten 2 Abs. 2 a. a. O.) ob“ § 24 wurde nach der Vorlage genehmigt, ebenso der von der Kom⸗ mission neu vorgeschlagene § 25: „Die Provinz Westfalen und die Rheinpropvinz bleiben von den Vorschriften dieses Gesetzes zunächst ausgenommen. Die Einführung des Gesetzes erfolgt in diesen Pro⸗ vinzen, sobald dessen Annahme von beiden Provinzial⸗Synoden oder von einer derselben beschlossen wird, durch kirchliche, vom Landesherrn zu erlassende Verordnung, welche in der dem § 6 der General⸗ Synodalordnung entsprechenden Form zu verkünden ist.’ Auch die beiden letzten Paragraphen über den Zeitpunkt der Verabschiedung u. s. w. fanden gemäß der Vorlage die Zustimmung der Synode.

Vor der Abstimmung über das Gesetz im Ganzen nahm der Präsident des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths D. Dr. Bark⸗ hausen das Wort und bat um möglichst einstimmige Annahme des Gesetzes. Es lasse sich nicht leugnen, daß in der Landes⸗ kirche, in vielen Gemeinden und bei vielen Geistlichen sich ein Gefühl der Beunruhigung gezeigt habe. Er selbst trage die Sorge um Aufbesserung der Gehälter der Geistlichen schon seit 28 Jahren auf dem Herzen und habe an allen Arbeiten in den verschiedenen Stadien, die diese Angelegenheit durchgemacht, mitgewirkt; die wirksamste Anregung zur Regelung dieser Frage ser von dem Hochseligen König Wilhelm I. gegeben worden. Leider sei er, Redner, durch einen schweren Unfall verhindert gewesen, diesmal an den Berathungen in der gewünschten Weise theilzunehmen, und er müsse zugestehen, daß manche Punkte auch ihm Sorge machten. Er bitte jedoch, alle Bedenken zmückzu⸗ steleen und das Gesetz einmüthig anzunehmen, in der Hoffnung, später an Unvollkommenheiten die bessernde Hand werde gelegt werden.

Das ganze Gesetz wurde hierauf mit allen gegen drei Stimmen angenommen. 8 8”

58

zum Deutschen Reichs⸗

1“

Nℳ 2966.

Zweite Beila

Anzeiger und Königlich Preußis

Berlin, Donnerstag, den 16. Dezember

dheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ hesen g Maßregeln.

Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.

den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“, Nr. 50 s vom 15. Dezember.) . Cholera. 3n

Britisch⸗Ostindien. Kalkutta. Vom 31. Oktober bis 6. No⸗

vember starben 8 Personen an Cholera und 175 an Fiebern. Gelbfieber.

In Mazatlan (Mexiko) sind im Oktober 7 Todesfälle bei ein⸗ heimischen Personen vorgekommen, in Progreso und Vera Cruz je 1 Fall unter der Bemannung von Schiffen, die aus nordamerikanischen Häfen gekommen waren.

Verschiedene Krankheiten.

Pocken: Madrid und St. Petersburg je 2, Warschau 7 Todes⸗ fälle; Paris 10, St. Petersburg 53 Erkrankungen; Flecktyphus: Edinburg 2, St. Petersburg 5 Erkrankungen; Genickstarre: New⸗

ork 3 Todesfälle; Influenza: Berlin 5, Elberfeld 2, London 4, Noskau und Paris je 2 Todesfälle; Milzbrand: Reg⸗Bez. Schleswig 1 Erkrankung. Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen starb an Masern (Durchschnitt aller deutschen Berichtsorte 1881/90: 1,30 %): in Bielefeld Erkrankungen kamen vor in Berlin 82, Breslau 102, in den Reg.⸗Bezirken Düsseldorf 134. Erfurt 109, Hildesheim 113, Königsberg 145, Marienwerder 215, Schleswig 132, Sigmaringen 257, Stettin 203, Wierbaden 241, in München 272, Budapest 47, St. Petersburg 75, Wien 175 an Scharlach (1881/90: 1,39 %): in Bechum, Flensburg, Frankfurt a. O., Krefeld vnd Osnabrück Erkrankungen wurden angezeigt in Berlin 32, Budapest 27, Edinburg 53, Kopenhagen 40, London (Krankenhäufer) 328, Paris 32, St. Petersburg 94, Stockholm 43, Wien 41 an Diphtherie und Croup (1881/90: 4,49 %): in Altendorf, Bromberg, Erfurt, Flensburg, Frankfurt a. O., Gera, M.⸗Gladbach, Cassel, Zwickau Erkrankungen sind gemeldet in Berlin 102, Breslau 28, Nürnberg 28, Hamburg 23, Kopenhagen 44,

London (Krankenhäuser) 147, Paris 60, St. Petersburg 259, Steck⸗

olm 44, Wien 78 desgl. an Unterleibstyphus in Paris 21, br Petersburg 121, Prag 22 desgl. an kontagiöser Augen⸗ entzündung Reg.⸗Bez. Stade vom 7. November bis 4. Dezember 1511 Erkrankungen.

Kopenhagen, 15. Dezember. (W. T. B.) Das Landwirth⸗ schafts⸗Ministerium erließ aus Anlaß von Fällen der Maul⸗ und Klauenseuche in Schweden ein Einfuhrverbot für Klauenvieh

aus Schweden.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. Le 7 sind am 15. d. M. gestellt 14 565, nicht recht⸗ eitig gestellt keine Wagen. 3 8 Oberschlesien sind am 15. d. M. gestellt 6316, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.

Die Hohenlohe'sche Präservenfabrik in Gerabronn ist in eine Aktiengesellschaft unter der Firma „Hohen⸗ lohe'sche Nährmittelfabrik“ mit einem Kapital von 500 000 umgewandelt worden. In den Aufsichtsrath wurden gewählt die

erren E. Mutschler, Fürstlich Hohenlohe'scher Domänen⸗Rath in angenburg, Vorsitzender; Geheimer Kommerzien⸗Rath von Dutten⸗ hofer in Rottweil, Rudolf Andrae (in Firma Johann Goll Söhne) und Friedrich Thorwart, Direktor der Deutschen Genossenschaftsbank in Frankfurt a. M. Die Leitung verbleibt in den Händen der bisherigen Direktoren, der Herren Carl Lauber, Johannes Unsöld und Louis Jacob. 6“ 88 Der Ausschuß der Hanseatischen Versicherungs⸗ Anstalt für Invaliditäts⸗ und Altersversicherung trat am 9. Dezember d. J. in Lübeck zu seiner regelmäßigen Jahres⸗ versammlung zusammen. Der Ausschuß nahm zunächst von dem Geschäftsbericht für 1896 Kenntniß. Direktor Gebhard machte hierzu einige ergänzende und erläuternde Bemerkungen und wies be⸗ sonders darauf hin, daß die Rückerstattung von Beiträgen bei Ver⸗ heirathungen dem Interesse der versicherten Personen häufig durchaus zuwiderlaufe und derartige Anträge auf einer Verkennung der wohl⸗ thätigen Wirkung der mit wenig Mitteln zu bewirkenden Weiter⸗ versicherung für den Fall des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit beruhen. Darauf wurde der Verwaltung die Entlastung ertheilt. Der dem Kapitalkonto zu überweisende Ueberschuß für 1896, der nach dem Voranschlage auf rund 2 830 000 ermittelt war, hat in Wirklichkeit 3 120 000 betragen. Ferner wurde ein Antrag des Vorstandes auf Beschaffung von Kleidungsstücken ꝛc. für die Heilstätte Oderberg im Betrage von 8200 bewilligt. Ein weiterer Berathungsgegenstand betraf die Beschlußfaffung über den Voranschlag für 1898, welcher in der vom Vorstand vorgelegten Gestalt mit einigen Aenderungen der Rechnungs⸗Prüfungskommission angenommen wurde. Alsdann machte Direktor Gebhard Mit⸗ theilungen über die Unterbringung lungenkranker weiblicher Versicherten. Der Betrag von Anstaltsgeldern, die zur Förderung der Beschaffung von Arbeiterwohnungen ausgeliehen werden sollen, wurde für die Jahre 1898 und 1899 auf je 500 000 erhöht. Der bisherige Vorsitzende des Ausschusses, Herr Möring aus Hamburg, der dieses Chrenamt bereits seit Bestehen der Anstalt wahrgenommen hat, wurde wiedergewählt.

Stettin, 15. Dezember. (W. T. B.) Spiritus loko 36,50 bez.

Breslau, 15. Dezember. (W. T. B.) Schluß⸗Kurse. Schlef. 3 ½ % L.⸗Pfdbr. Litt. A. 100,00, Breslauer Diskontobank 120,75, Breslauer Wechslerbank 107,10, Schlesischer Bankverein 139,75, Breslauer Spritfabrik 144,50, Donnersmarck 162,90, Kattowitzer 168,50, Oberschles. Eis. 109,60, Caro Hegenscheidt Akt. 134,00 Oberschles. Kots 176,00, Oberschl. P.⸗Z. 159,75, Opp. Zemen 170,50, Giesel Zem. 161,00, L.⸗Ind. Kramsta 146,00, Schles. Zement 222 00, Schlef. Zinkh.⸗A. 218,75, Laurahütte 179,75, Bresl. Oelfabr. 1roihch Koks⸗Obligat. 102,30, Niederschles. elektr. und Kleinbahn⸗ gesellschaft 132,10.

Produktenmarkt. g wa pr. 100 1 100 % exkl. 50 Verbrauchsabgaben pr. Dezember 54,90 Gd., do. 70 Verbrauchs⸗ abgaben pr. Feemfer 35,50 Gd.

Magdeburg, 15. Dezember. (W. T. B.) Zuckerbericht. Lornzucker exkl. 88 % Rendement 10,00 10,15. Nachprodukte exkl. 75 % Rendement 7,15 8,15. Ruhig. Brotraffinade 1 23,25. Brotraffinade II 23,00. Gem. Raffinade mit Faß 23,12 ½ 23,25. Gem. Melis I mit Faß 22,62 ½ 22,75. Fest. Robzucker I. Pro⸗ dakt Transito f. a. B. Hamburg pr. Dezember 9,20 Gd., 9,30 Br., pr. Januar 9,30 Gd., 9,35 Br., pr. Februar 9,37 ½ Gd., 9,42 ½ Br., pr. März 9,47 ½ Gd., 9,50 Br., vr. April 9,50 bez., 9,52 ½ Br. Lebhafter.

Frankfurt a. M., 15. Dezember. (W. T. B.) Schluß⸗Kurse. Lond. Wechs. 20,362, Pariser do. 80,65, Wiener do. 168,90, 3 % Reichs⸗A. 96,90, Unif. Egypter —,—, Italiener 94,40, 3 % port. Anleihe 21,30, 5 % amort. Rum. 100,50, 4 % vasstsche Kons. 103,40, 4 % Russ. 1894 66,70, 4 % Spanier 60,90, Darm⸗

ädter 156,90, Deutsche Genossenschafts⸗Bonk 117,70, Diskonlo⸗ ommandit 199,40, Dresdner Bank 159,00, Mitteld. Kredit. 115,70, Nationalb. f. D. 150,00, Oesterr. Kreditakt. 295 ⅞, Oest.⸗Ung. Bank 799,00, Reichsbank 161,00, Alggem. Elektrizität 277,80, Schuckert

Bergw. 189,70, Hibernia 205,30, Laurahütte 179,80, eregeln 202,50, Höchster bwerke 481,50, Privatdiskont 4 ⅞.

Effekten⸗Sozietät. (Schluß.) erreichische Kredit⸗Aktien 295 ¼, Franzosen 281 ¼, Lombarden —, G rdb. 147,40, Deutsche Bank 207,10, Diskonto⸗Komm. 199,30, Dresdner Bank —,—, Berl. Handelsges. 174,350, Bochumer Gutßst. 202,45, Gelsenkirchen —,—, Harpener 189,75, Hibernia —,—, Laurahütte —,—, Ital. Mittel⸗ meerb. —,—, Schweiz. Zentralb. 138,40, do. Nordostbahn 105,20, do. Union 76,80, Ital. Méridionaux —,—, Schweiz. Simplonb. 83,60, 6 % Mexikaner —,—, Italiener 94,30, Allgem. Elektrizitäts⸗ gesellsch. 278,00, Helios 189,75.

Köln, 15. Dezember. (W. T. B.) Rüböl loko 61,00.

Dresden, 15. Dezember. (W. T. B.) 3 % Sächs. Rente 96,25, ½ % do. Staatsanl. 100,50, Dresd. Stadtanl. v 93 100,75, Allg. deutsche Hreditbk. 218,30, Dresd. Kreditanst. 146,50, Dresdner Bank 158,25, Dresdner Bankverein —,—, Leipziger Bank 193,80, Sächs. Bank —,—, Deutsche Straßenb. 181,00, Dresd. Straßenbahn 222,75, Sächs.⸗Böhm. Dampfschiffahrts⸗Ges. 275,00, Dresdner Bau⸗ gesellsch. 237,50.

Leipzig, 15. Dezember. (W. T. B.) Schluß⸗Kurse. 3 % Sächsische Rente 96,25, 3 ½ % do. Anleibe 100,65, Zeitzer Paraffin⸗ und Solaröl⸗Fabrik 117,75, Mansfelder Kuxe 970, Leipziger Kredit⸗ anstalt⸗Aktien 218,00, Kredit⸗ und Sparbank zu Leipzig 121,50, Leipziger Bankaktien 193,85, Leipziger Hypothekenbank 154,00, Sächsische Bankaktien 131,25, Sächsische Boden⸗Kreditanstalt 128,00, Leipziger Baumwollsvinnerei⸗Aktien 172,00, Leipziger Kammgarn⸗ spinnerei⸗Aktien 170,00, Kammgarnspinnerei Stöhr u. Co. 179,75,

ltenburger Aktienbrauerei 245,00. Zuckerraffinerie Halle⸗Aktien 119,00, Große Leipziger Straßenbahn 243,80, Leipziger Elektrische Straßenbahn 151,00, Thüringische Gasgesellschafts⸗Aktien 220,00, Deutsche Spitzen⸗ fabrik 232,00, Leipziger Elektrizitätswerke 130,00.

Kammzug⸗Terminhandel. La Plata. Grundmuster B. pr. Dezember 3,12 ½ ℳ, pr. Januar 3,12 ½ ℳ, pr. Februar 3,10 ℳ, pr. März 3,07 ½ ℳ, pr. April 3,07 ½ ℳ, pr. Mai 3,07 ½ ℳ, pr. Juni 3,07 ½ ℳ, pr. Juli 3,07 ½ ℳ, pr. August 3,07 ½△ ℳ, pr. September 3,07 ½ ℳ, br. Oktober 3,07 ½ ℳ, pr. November 3,07 ½ Umsatz: —. Tendenz: Ruhig. 88

Bremen, 15. Dezember. (W. T. B.) Börsen⸗Schlußbericht. Raffiniertes Petroleum. (Ofßzielle Notierung der Bremer Petroleum⸗ Börse.) Loko 4,95 Br. Schmalz. Sehr fest. Wilcox 24 ¼ ₰, Armour shield 25 ¼ ₰, Cudahy 26 ¼ ₰, Choice Grocery 26 ¼ ₰, Wbite label 26 ¼½ ₰. Speck. Fest, unverändert. Short clear middl. loko —. Reis ruhig. Kaffee fest. Baumwolle. Stetig. Upland middl. loko 30 ₰. Taback. 321 Seronen Carmen. 186 Kisten Seadleaf. 8

Kurse des Effekten⸗Makler⸗Vereins. 5 % Norddeutsche Wollkämmerei und Kammgarnspinnerei⸗Aktien 159 ½ Gd., 5 % Nordd. Lloyd⸗Aktien 102 ½ Gd., Bremer Wollkämmerei 287 Gd.

Hamburg, 15. Dezember. (W. T. B.) Schluß⸗Kurse. Hamb. Kommerzb. 144,50, Bras. Bk. f. D. 158,00, Lübeck⸗Büchen 167,00, A.⸗C. Guano⸗W. 72,00, Privatdisk. 4 ¼, Hamb. Packetf. 112,00, Nordd. Lloyd 104,00, Trust Dynam. 168,50, 3 % Hamb. Staatsanl. 94,80, 3 ½ % do. Staatsr. 106,05, Vereinsb. 157,00, Hamburger Wechsler⸗ bank 129,75. Gold in Barren pr. Kilogr. 2788 Br., 2784 Gd., Silber in Barren pr. Kilogr. 78,75 Br., 78,25 Gd. Wechselnotierungen: London lang 3 Monate 20,21 ½ Br., 20,17 ½ Gd., 20,20 bez., London kurz 20,37 ½ Br., 20,33 ½ Gd., 20,36 bez., London Sicht 20,38 ½ Br., 20,34 Gd., 20,37 ½ bez., Amsterdam 3 Monate 167,50 Br., 167,00 Gd., 167,35 bez., Oest. u. Ungar. Bkpl. 3 Monate 167,25 Br., 166,75 Gd., 167,20 bez., Paris Sicht 80,80 Br., 80,50 Gd., 80,72 bez., St. Petersburg 3 Monate 213,40 Br., 212,70 Gd., 213,10 bez., New⸗York Sickt 4,20 Br., 4,18 Gd., 4,19 ¼ bez., do. 60 Tage Sicht 4,17 Br., 4,14 Gd., 4,16 bez.

Getreidemarkt. Weizen loko schwach, holsteinischer loko 180 188. Roggen schwach, mecklenburger loko 140 150, russischer loko matt, 108. Mais 99. Hafer fest. Gerste behauptet. Rüböl ruhig, loko 57 Br. Spiritus (unverzollt) behauptet, ver Dezbr.⸗Januar 21 ¾ Br., pr. Jan.⸗Februar 22 Br., pr. Februar⸗März 21 Br., pr. März⸗April 20 ½ Br. Kaffee behauptet. Umsatz 3000 Sack. Petroleum ruhig. Standard white loko 4,80 Br.

Kaffee. (Nachmittagsbericht) Good average Santos pr. Dezember 31 ¾, per März 32 ½, pr. Mai 32 ½, pr. Septbr. 33 3¼. Zuckermarkt. (Schlußbericht.) Rüben⸗Rohzucker I. Produkt Basis 588 % Rendement neue Üsance frei an Bord Hamburg per Dezember 9,22 ⅛, pr. Januar 9,27 ½, pr. Februar 9,37 ⅛, pr. März 9,45, pr. Mar 9,57 ½, pr. Juli 9,70. Behauptet. 8

Wien, 15. Dezember. (W. T. B.) Schluß⸗Kurse. Oesterr. 4 ⅛6 % Papierrente 101,60, Oesterr. Silberrente 101,40, Oesterr. Goldrente 121,75, Oesterr. Kronenrente 101,60, Ungar. Goldrente 121,50, vo. Kron.⸗A. 99,45, Oesterr. 60 er Loose 143,00, Länderbank 218,00, Oesterr. Kredit 351,00, Unionbank 293,00, 58 Kreditb. 381,25, Wiener Bankverein 253,50, Böhmische Nordbahn —,—, Buschtiehrader 567,00, Elbethalbahn 260,00, Ferd. Nordb. 3405, Oesterr. Staatsbahn 334,25, Lemb.⸗Czern. 293,00, Lombarden 77,50, Nordwestbahn 245,90, Pardubitzer 210,00, Alp.⸗Montan 128,75, Amsterdam 99,70, Deutsche Plätze 59,13, Londoner Wechsel 120,50, 5 Wechsel 47,70, Napoleons 9,57, Marknoten 59,13, Rufs.

anknoten 1,28 ¼, Brüxer 283,00, Tramway 443,00. 8

Getreidemarkt. Weizen pr. Frühjahr 11,75 Gd., 11,77 Br., pr. Mai⸗Juni Gd., Br. Roggen pr. Frühjahr 8,75 Gd., 8,77 Br., pr. Mai⸗Juni Gd., Br. Mais pr. Mai⸗Juni 5,67 Gd., 5,69 Br. Hafer pr. Frühjahr 6,73 Gd., 6,75 Br.

Die Brutto⸗Einnahmen der Orientbahnen betrugen in der 46. Woche (vom 12. Novybr. bis 18. Novbr. 1897) 256 542 Fr., Minder⸗ einnahme gegen das Vorjahr 36 677 Fr. Seit Beginn des Betriebs⸗ jahres (vom 1. Januar bis 18. November 1897) betrugen die Brutto⸗ Einnahmen 11 540 779 Fr. Mehreinnahme gegen das Vorjahr 800 336 Fr.

16. Dezember, Vormittags 10 Uhr 50 Minuten. (W. T. B.) Fest. Ung. Kredit⸗Attien 381,00, Oest. Kredit⸗Aktien 351,00, Franzosen 334,50, Lombarden 77,75, Elbethalbahn —,—, Oester⸗ reichische Papierrente 101,60, 4 % ungarische Goldrente 121,45, Oesterreichische Kronen⸗Anleihe —,—, Ungarische Kronen⸗Anl. 99,45, Marknoten 59,08, Bankverein 254,00, Länderbank 216,50, Busch⸗ tiehrader Litt. B.⸗Akt. 567,00, Türk. Loose 59,90, Brüxer —,—, Wiener Tramway 445, Alpine Montan 130 30.

Budapest, 15. Dezember. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen loko behauptet, pr. Frühjahr 11,81 Gd., 11,83 Br., pr. September 9,19 Gd., 9,20 Br. Roggen pr. Frühjshr 8,60 Gd., 8,62 Br. Hafer pr. Frühjahr 6,36 Gd., 6,38 Br. Mais pr. Mai⸗ Juni 5,38 Gd., 5,39 Br. Kohlraps loko 13,00 Gd., 13,50 Br.

London, 15. Dezember. (W. T. B.) (Schluß⸗Kurse.) Engl. % Kons. 113 ¼1 6, Preuß. 4 % Kons. —, Ital. 5 % Rente 95 ⅞, 4 % 89 er Russ. 2. S. 104 ½, Konvert. Türk. 21 ⅞, 4 % Spanier 60 ⅛, 3 ½ % Egypter 102 ½, 4 % unif. do. 106 ½, 4 ¼ % Trib.⸗Anl. 107 ½, 6 % kons. Mer. 96, Neue 93 er Mex. 92, Ottomanbank 12 ⅛, De Beers neue 29, Rio Tinto neue 25, 3 ½ % Rupees 61, 6 % fund. Arg. A. 89 ½ 5 % Arg. Goldanl. 95, 4 ½ % äuß. Arg. 60, 3 % Reichs⸗Anl. 96 ¼, Brasil. 89er Anl. 61, Platzdiskont 3, Silber 26 7⁄18, 5 % Chinesen 99 ½.

Aus der Bank flossen 10 000 Pfd. Sterl. .

Getreidemarkt. (Schlußbericht.) Markt träge. Rother Weizen ¾— ½ sh. niedriger, Mehl loko fest, auf Lieferung ¼— ½¼ sh. niedriger.

EI1“

5

ats⸗An

8en 8 E

An der Küste 1

96 % Japazucker 10t stetig. üben⸗Rohlzucker loko 9 ¼ schwächer. Chile⸗Kupfer 48 /18, pr. 3 Monat 4813/18.

Die Exploration Company giebt über die Anaconda⸗Mine weitere telegraphische Mittheilungen ihres Direktors bekannt, nach denen für den Rest des Geschäftsjahres Verschiffungen in Höhe von 12 bis 14 Millionen Pfunden erwartet werden. Die Jahresproduktion wird sich voraussichtlich auf 140 Millionen Pfunde belaufen. Ohne den Rückgang des Kupferpreises würde der Gewinn größer sein als im Vorjahre. Trotz der hohen Ausbeutespesen in der größeren Tiefe ist die Entwickelung sehr befriedigend; die Erzreserven sind beträchtlich erhöht und die Qualität des Erzes ist besser.

Liverpool, 15. Dezember. (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz 12 000 B., davon für Spekulation und Export 1000 B. Stetig. Middl. amerikan. Lieferungen: Stetig. Dezember⸗Januar 3 % Käuferpreis, Januar⸗Februar 3 ⁄6 Verkäuferpreis, Februar⸗März 39/⁄64 310 %4² do., März⸗April 3¹10 %24 Käuferpreis, April⸗Mai 311⁄64 do., Mai⸗Juni 3126,— 313⁄164 Verkäuferpreis, Juni⸗Juli 313/64— 314⁄64 Käuferpreis, Juli⸗August 314/64 315⁄64 do., August⸗September 31584 316 64 do., September⸗Oktober 316/,64 317⁄64 d. do.

Glasgow, 15. Dezember. (W. T. B.) Roheisen. Miged numbers warrants 45 sh. d. Stetig. (Schluß.) Mixed numbers warrants 45 sb. ½ d. Warrants Middlesborougb III 40 sh 1 ½ d.

Paris, 15. Dezember. (W. T. B.) Die Börse eröffnete still und in abwartender Haltung. Nach festem Verlauf waren die Kurse theilweise abgeschwächt. Die Realisationsneigung hängt angeb⸗ lich mit Besorgnissen wegen der Geldverhältnisse zusammen. Oester⸗ reichische Werthe desser auf Wiener Berichte.

(Schluß⸗Kurse.) 3 % Französische Rente 103,87, 5 % Italienist Rente 96,30, 30 % Portugiesische Rente 20,70, Portugiesische Taback⸗ Obl. —,—, 4 % Russ. 94 —,—, 3 % Russen 96 94,32, 4 % span. äußere Anl. 60 ⅛, Konv. Türken 21,97, Türken Loose 110,50, Oesterreichische Staatsbahn 719,00, Banque de France —, B. de Paris 883,00, B. Ottomane 566,00, Créd. Lyonn. 792,00, Debeers 739 00, Lagl. Estat. 100,00, Rio⸗Tinto⸗A. neue 633,00, Robinson⸗A. 211,00, Suezkanal⸗A. 3273, Privatdiskont —, 88. Amst. k. 206,75, Wchs. a. disch. Pl. 122 ½, Wchs. a. Italien 4 ¼, b London k. 25,21 ½, Choqu. a. London 25,23 ½, do. Madrid k. 371,40, do. Wien k. 207,50, Huanchaca 39,00.

Getreidemarkt. (Schluß.) Weizen behauptet, pr. Dezbr. 29,80, vyr. Januar 29,65, pr. Januar⸗April 29,15, pr. März⸗Juni 28,60. Roggen ruhig, pr. Dezember 18,25, pr. März⸗Juni 18,50. Mehl fest, pr. Dezember 61,35, pr. Januar 61,25, pr. Januar⸗April 61,10, pr. März. Juni 60,50. Rüböl fallend, pr. Dezember 57 ½, pr. Januar 57 ½, pr. Januar⸗April 57, pr. Mai⸗August 56. Spiritus matt, pr. Dezember 44 ¾, pr. Januar 44 ½, pr. Januar⸗ April 44 ¼, pr. Mai⸗August 43 ¼.

Rohzucker. (Schluß.) Ruhig. 88 % loko 28 à 28 ½. Weißer Zucker behauptet, Nr. 3, pro 100 kg, pr. Dez. 31 ½ pr. Januar 31 ¾, pr. März⸗Juni 32, pr. Mai⸗August 32 ⅛.

St. Petersburg, 15. Dezember. (W. T. B.) Wechsel auf London 93,50, do. Amsterdam —, do. Berlin 45,75, Chéqu. a. Berlin 46,27 ½, Wechsel a. Paris 37,15, 4 % Staatsrente von 1894 99 ¼, 4 % Gold⸗Anl. von 1894 6. Ser. 155, 3 ½ % Gold⸗Anl. von 1894 149 ½, 4 % kons. Eisenb.⸗Obl. von 1880 —, 4 ½ % Bodenkr.⸗Pfandbr. 156 ⅞, St. Petersb. Diskontobank 668, do. intern. Bank I. Em. 581, Russ. Bank für auswärt. Handel 408, Warsch. Kommerzbank 482.

Mailand, 15. Dezember. (W. T. B.) Italien. 5 % Rente 100,65, Mittelmeerbahn 527,00, Méridionaux 730,00, Wechsel auf Paris 104,62 ½, Wechsel auf Berlin 129,55, Banca d'Italia 848.

Amsterdam, 15. Dezember. (W. T. B.) Schluß⸗Kurse. 94 er Russen (6. Em.) 99 ½, 4 % Russen v. 1894 63 ½, 3 % holl. Anl. 98 ⅞, 5 % Transv.⸗Obl. 101, 6 % konv. Transvaal —, Marknoten 59,30, Russ. Zollkupons 191 ⅞. 3

Getreidemarkt. eizen auf Termine geschäftslos, do. pr. März —, pr. Mai —. Roggen loko unverändert, do. auf Termine unverändert, pr. März 131, pr. Mai 127,00, pr. Juli —,—. Rüböl loko 28 ½, do. pr. Mai 27 ¼, do. pr. September⸗Dezember —.

Java⸗Kaffee good ordinary 37. Bancazinn 37 .

Antwerpen, 15. Dezember. (W. T. B.) Petroleum. (Schlußbericht.) Raffiniertes Type weiß loko 14 ½ bez. u. Br., pr. Dezember 14 ½ Br., pr. Januar 14 ¾ Br. Ruhig. Schmalz pr. Dezember 53.

Konstantinopel, 15. Dezember. (W. T. B.) Der Marine⸗ Minister unterhandelte mit hiesigen deutschen und französischen Banquiers wegen einer Anleibe von 600 000 türkischen Pfund zur Reorganisation der Schiffsgesellschaft Mahsuse.

New⸗York, 15. Dezember. (W. T. B.) Die Börse er⸗ öffnete fest und lebhaft; später trat Reaktion ein. Der Umsatz in Aktien betrug 460 000 Stück. 1 6

Weizen eröffnete ruhig, schwächte sich vorübergehend etwas ab auf lokale Verkäufe und zog während des übrigen Verlaufes im Preise an auf Deckungen der Baissiers, auf Wetterberichte über Kälte, auf Kabelberichte aus Frankreich sowie auf reichliche Käufe und auf unbedeutende Ankünfte im Nordwesten. Mais war infolge geringer Ankünfte sowie auf festere Kabelberichte und im Einklang mit Weizen allgemein fest während des ganzen Börsenverlaufs.

(Schluß Furse) Geld für Regierungsbonds: Prozentsatz 2, do. für andere Sicherheiten 4, Wechsel auf London (60 Tage) 4,82ã ⅞%, Cable Transfers 4,85 ⅝, Wechsel auf Paris (60 Tage) 5,21 ½, do. auf Berlin (60 Tage) 94 ⅜, Atchison Topeka & Santa F6 n 13 ½, Canadian Pacific Aktien 80 %, Zentral Pacifie Aktien 10 , Chicago Milwaukee & St. Paul Aktien 96 ⅛, Denver & Rio Grande Preferred 45 ¼, Illinois⸗Zentral Aktien 104 ½, Lake Shore Shares 174, Louis⸗ ville & Nashville Aktien 57 ⅛, New⸗York Lake Erie Shares 15 ⅛, New⸗PYork Zentralbahn 107 ¾, Northern Pacific Preferred (neue Emiss.) 60 ⅛, Norfolk and Western Preferred (Interimg⸗Anleihescheine) 47, Philadelphia and Reading First Preferred 48 ½, Unton Pacifiec 25 ½⅛, 4 % Vereinigte Staaten Bonds pr. 1925 129 ⅜¾, Silber Com⸗ mercial Bars 57. Tendenz für Geld: Fester. b

Waarenbericht. Baumwolle ⸗Preis in New⸗ Pork 5 x⅛, do. für Lieferung pr. Januar 5,69, do. do. pr. März 5,76 do. in New⸗Orleans 5 ½, Petroleum Stand. white in New⸗ ork 5,40, do. do. in Philadelphia 5,35, do. Refined (in Cases) 5,95, do. Credit Balances at Oil City pr. Januar 65, Schmalz Western steam 4,75, do. Rohe & Brothers 5,00, Mais per Dezember 31 ⅞, do. per Januar —, per Mai 34 ½, Rother Winterweizen loko 98 ¼, Weizen per Dezember 97 ½, do. per Januar 97, do. per März —, do. per Mai 93 ¼, Getreidefracht nach Liverpool 4, Kaffee fatr Rio Nr. 7 6⁄, do. Rio Nr. 7 per Januar 5,90, do. do. per März 900 Mrhr. Spring⸗Wheat clears 3,95, Zucker 3 ⅛, Zinn 13,70, Kupfer 10,90.

Chicago, 15. Dezember. (W. T. B.) Weizen allgemein fest während des ganzen Börsenverlaufs auf unbedeutende Ankünfte im Nordwesten, auf reichliche Käufe, auf Uesevex giin aus Frankreich, auf Broadstreetsmeldungen und auf ungünstige Ernteberichte aus Argentinien. Mais infolge guter Nachfrage und erwarteter Ab⸗ nahme der Ankünfte durchweg fest.

Weizen pr. Dezember 97¼, do. pr. Januar 93, Mais 8 Dezember 25 ⅛. Schmalz pr. Dezember 4,35, do. pr. Januar 4,47 ⅛. Speck short clear 4,62 ⅛. Pork pr. Dezember 7,50.

Rio de Janeiro, 16. Dezember. (W. T. B.) Wechsel auf London 75⁄122. 8

Buenos Aires, 15. Dezember. (W. T. B.) Goldagio 176,00.