1898 / 31 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 04 Feb 1898 18:00:01 GMT) scan diff

den Notaren Dr. Clemens in Goch, Krings in ] und Weisweiler in Wassenberg der Wohnsitz in öln,

in Köln⸗Altstadt mit der Verpflichtung, innerhalb der neuen Stadtumwallung zu wohnen und seine Geschäftsräume zu halten, und dem Notar Brementhal in Lennep der Wohnsitz in Köln⸗Ehrenfeld mit der Verpflichtung angewiesen worden, in dem Vorort Ehrenfeld zu wohnen und seine Geschäftsräume zu halten. 11““

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 4. Februar.

Seine Majestät der Kaiser und König konferierten eute Morgen mit dem Staatssekretär des Auswärtigen mis, Staats⸗Minister von Bülow und wohnten darauf von

10 bis 12 ½ Uhr der Sitzung des Landes Oekonomie⸗Kollegiums im Provinglal⸗Ständehause bei

Die Ende Oktober v. J. hier eingegangene amtliche Ver⸗ ffentlichung des Ackerbau⸗Departements der Vereinigten Staaten on Amerika über die San José Schildlaus“) hat ein relles Licht 8. die außerordentliche dieses Insekts

eworfen und die großen Gefahren erkennen lassen, welche die

inschleppung desselben für den Obstbau Europas zur Folge aben würde. Es hat dies zunächst dem Königlichen Institut ür Pflanzenphysiologie und Pflanzenschutz an der Land⸗ wirthschaftlichen Hochschule zu Berlin Anlaß Fegeben, aus Amerika importierte Obstsendungen auf das Vorhandensein des Schädlings zu untersuchen. Bei diesen Untersuchungen wurden am 29. Januar auf Birnen, welche aus einer im Hamburger Freihafen eingetroffenen Sendung kalifornischen Obstes herrührten, durch den Professor an der Landwirthschaftlichen Hochschule Dr. Frank zahlreiche, noch lebende und in vermehrungsfähigem Febenbe befindliche Schildläuse aufgefunden. Professor Dr. Frank hat hierüber amtlich berichtet,

„daß die Vergleichung der von ihm aufgefundenen In⸗ sekten mit authentischem amerikanischen Schildlausmaterial die vollständigste Uebereinstimmung beider bis in die feinsten mikroskopischen Details der charakteristischen Merkmale dar⸗ sodaß die Identität der jetzt in Hamburg ge⸗ undenen Insekten mit der echten San José Schildlaus absolut feststeht“,

und sich ferner gutachtlich dahin geäußert, „daß bei den sehr erleichterten Existenzbedingungen, welche nach amerikanischen Erfahrungen das Thier bssitzt, und bei der Aehnlichkeit europäischen Klimas mit dem⸗ jenigen der nordamerikanischen Länder, in denen das Thier seine enorme Verbreitung und schädlichen Charakter an⸗ genommen hat, kein Zweifel darüber bestehen kann, daß unser einheimischer Obstbau durch den Import amerikanischen Obstes in eine unmittelbare große Gefahr gebracht worden ist“. 1

In einer Konferenz anderer hervorragender Fnc. verständigen und in dem Gutachten des Kaiserlichen Gesund⸗ heitsamts ist dieser Auffassung in allen Punkten beigetreten.

Damit war die Nothwendigkeit zur Ergreifung schleuniger Abwehrmaßregeln vollauf gegeben.

Unsere Kenntniß des genannten Schädlings beruht fast ausschließlich auf der schon genannten und einer weiteren amt⸗ lichen Publikation des Ackerbau⸗Departements zu Washington (The San José Scale, Bulletin No. 3 New Series, Division of Entomology von Mr. Howard, Vorsteher dieser Abtheilung). In diesen Arbeiten wird gesagt, „daß vielleicht kein Insekt im stande sei, dem Obstbau der Vereinigten Staaten und der ganzen Welt Fecherim Schaden zuzufügen, als die San José Schildlaus“.

hre Gefährlichkeit für den Obstbau steht der der Reblaus für den Weinbau in keiner Weise nach. Sie befällt Zweige, Blätter und Früchte und findet ihren Nährboden nicht nur auf fast allen europäischen Obstarten, wie Birnen, Pfirsichen, Pflaumen, Aepfeln, Kirschen, Nüssen, Himbeeren, Pfefichn, beeren u. s. w., sondern auch auf Laubbäumen und Blumen verschiedener Arten (u. a. auf Ulmen, Linden, Erlen, Weiden, Rosen). Die befallenen Pflanzen sterben in wenigen Jahren vollständig ab. Die Vermehrungsfähigkeit des in aus⸗ gewachsenem Zustande nur einen Millimeter großen und daher mit unbewaffnetem Auge schwer erkennharen Insekts ist ganz Fastfardentich, da dis eines Weibchens vom Früͦ is zum Herbst eines Jahr 9 Mi Phies becche⸗ ů Jahres auf 3000 Millionen

„Die Bekämpfung des Schädlings, der von Chile bis British Columbien verbreitet ist und 5 den letzten 809 Jahren mit rapider Schnelligkeit von der pazifischen Küste zur atlantischen vorgedrungen und im Osten größere Verheerungen als im Westen angerichtet hat, ist in Amerika den größten Schwierigkeiten begegnet und ohne vollständige er⸗ nichtung der befallenen Pflanzen mit Aussicht auf durchgreifenden Erfolg überhaupt nicht durchzuführen. Die Zahl der in Amerika wegen Verseuchung durch die San José Schildlaus aus privater Initiatipe oder auf staatliche Anordnung vernichteten Obstbaumschulen und Obstpflanzungen ist bereits sehr beträchtlich, wenn sie auch beim Mangel amt⸗ licher Aufzeichnungen ziffernmäßig nicht angegeben werden kann. In den Jahren 1896 und 1897 sind in den meisten obstbautreibenden amerikanischen Staaten, welche nicht schon vorher derartige Gesetze besaßen, Gesetze zum Zweck der Bekämpfung der San José Schildlaus erlassen. Ein Theil dieser Gesetze beschränkt sich auf das Verbot der Einführung von „nursery stocks“

(Obstbäumen aus Pflanzschulen) von einem Staaèt in den anderen ohne vorherige amtliche Inspektion und auf die Ein⸗ setzung einer staatlichen Aufsicht üͤber alle Obstbaumschulen im wesentlichen die gleichen Maßregeln, welche in Verfolg 3 Reblaus⸗Konvention in den meisten aaten zu emn geführ⸗ sne zum Schutze gegen die Reblaus In anderen Staaten der Union sowie in Briti Columbien sind jedoch Vorschriften bülasten, durch welche 99

*) Technical Series No. 6, U. S. Department of Agriculture,

dem Notar Schippers in Köln⸗Ehrenfeld der Wohnsitz

Königs folgend, heute zum 31.

stätten amerikanischen Obstes, erlassenes Gesetz Folgendes:

und mit

verboten, sofern diese Früchte ꝛc. nicht zuvor in Gemäßheit eines von dem Staats⸗Gartenbau⸗Departe⸗ ment vorgeschriebenen Verfahrens zur Befriedigung eines Mitgliedes dieser Behörde gründlich desinfiziert worden sind. Wer Bäume ꝛc. aus dem Auslande oder einem andern Bundesstaat empfängt, ist verpflichtet, innerhalb 24 Stunden dem betreffenden Mitgliede des Gartenbau⸗Departements davon Mittheilung zu machen und die Pflanzen an dem Ausladeplatze unter Quarantäne zu halten, bis der Kommissar oder Inspektor festgestellt hat, ob die Früchte ꝛc. frei von übertragbaren Pflanzenkrankheiten sind. Erst dann dürfen die Früchte feilgeboten, weiter⸗ begeben, weitertransportiert oder angepflanzt werden. Abschnitt 4. Händler, Schiffer, Transport⸗Gesellschaften und deren Vertreter, welche mit Insekten, Pilzen, Mehl⸗ thau oder anderen Obst, Obst⸗ oder anderen Bäͤumen und Pslanden schädlichen Krankheiten behaftete Früchte, Bäume, Pflanzen ꝛc. verkaufen, zum Verkauf anbieten, abgeben, vertheilen, zum Anpflanzen oder zur Weiterbeförderung abgeben oder welche sich weigern oder es unter⸗ lassen, die gedachten Früchte, Bäume ꝛc. zu desinfizieren oder zu vernichten, oder welche die Anbringung einer bestimmten, den Namen des Produzenten, Schiffers oder Herkunftsorts enthaltenden Marke unter⸗ lassen oder eine falsche Marke anbringen, oder welche die vorgeschriebene Anzeige an den Kommissar unterlassen, sollen Vergehens mit 25 bis 100 Doll. Geldstrafe belegt

ö gleicher Art sind auch für British Columbien n. „Angesichts der durch dieses Vorgehen der einzelnen ame⸗ rikanischen Staaten unter einander charakterisierten Gefahr ist es als eine unabweisliche Pflicht der Regierung anzusehen, dem heimischen Obstbau einen wirksamen Schutz vor der drohenden Verseuchungsgefahr zu gewähren. Es 18 daher die Einfuhr lebender Pflanzen und frischer Pflanzenabfälle gänz⸗ lich, die Einfuhr von Obst und Obstabfällen unter der Vor⸗ aussetzung verboten worden, daß bei einer an der Eingangs⸗ stelle vorgenommenen Untersuchung der Sendung das Vor⸗ handensein der San José Schildlaus festgestellt wird. Die Verwüstungen, die die gleichfalls aus Amerika ein⸗ geschleppte, in ihrer Gefährlichkeit aber erst spät erkannte Reblaus angerichtet hat, und die sich in dem europäischen Weinbau schon jetzt auf Milliarden von Mark beziffern, sind ein warnendes Beispiel der verhängnißvollen Folgen nicht recht⸗ eitig ergriffener Schutzmaßregeln, während andererseits die ferrhellmng des Coloradokäfers durch das in der Kaiserlichen

erordnung vom 26. Februar 1875 ausgesprochene Verbot der Einfuhr von Kartof eln aus Amerika beweist, daß recht⸗ fedni getroffene Abwehrmittel von durchgreifender Wirksamkeit ein können. Neben der Verhinderung der Einschleppung des Insekts von außen werden im Inlande unverzüglich Anordnungen zu treffen sein, um die Bevölkerung mit der Erscheinung, der Lebensweise und den Schädigungen des Insekts bekannt zu machen, in Obst⸗ und Baumgärten Nachforschungen nach ihm 9 veranlassen und im Falle seiner Auffindung die nöthigen

ertilgungsmaßregeln zu ergreifen.

Möchte es auf dief Weise gelingen, den deutschen Obstbau, auf dem die Existenzbedingungen weiter Volkskreise beruhen, vor neuen und bisher unbekannt gebliebenen Gefahren zu be⸗

schüͤten.

Der Regierungs⸗Assessor Dr. Graf von Moerner ist bis auf weiteres dem Landrath des Oberlahnkreises zur Hilfe⸗ leistung in den landräthlichen Geschäften überwiesen worden.

111““

Nach telegraphischen Meldungen an das Ober⸗Kommando der Marine ist die zweite Division des Kreuzer⸗ Geschwaders Divisions⸗Chef: Kontre⸗Admiral Prinz Heinrich von Preußen, Königliche Hoheit, bestehend aus S. M. SS. „Deutschland“ (Kommandant: Korvetten⸗ Kapitän mit Oberst⸗Lieutenantsrang Plachte) und „Gefion“ (Kommandant: Korvetten⸗Kapitän Follenius), am 1. Februar von Sokotra nach Colombo in See gegangen.

S. M. S. „Stein“, Kommandant: Kapitän zur See Oelrichs, beabsichtigt am 5. Februar von St. Thomas die Heimreise anzutreten; S. M. S. „Charlotte“, Kommandant: Kapitän zur See Thiele (August), ist am 3. Februar in Key West angekommen und beabsichtigt, am 8. Februar von dort die Heimreise anzutreten. 1.“ 28

Hannover, 3. Februar. Der einunddreißigste Han⸗ noversche Provinzial⸗Landtag ist heute Nachmittag 4 Uhr durch den Königlichen Kommissarius, Ober⸗Präfibenten Grafen zu Stolberg⸗Wernigerode, mit folgender Rede eröffnet 1“ E“ 8

„Hochgeehrte Herren! 968 . Indem Sie, der Allerhöchsten Berufung Seiner Majestät des annoverschen Provinzial⸗Landtage zu⸗ sammentreten, habe ich die Ehre, Sie namens der Staatsreg erung willkommen zu heißen. Dem Provinzial⸗Landtage werden in diesem Jahre Gesetzes⸗ vorlagen durch die Staatsregierung zur Begutachtung nicht vorgelegt werden, Ibre Thätigkeit wird sich daher vorzugsweise auf die Be⸗ rathung der Ihrer erwaltung und Fürsorge anvertrauten Gegen⸗ stände und Einrichtungen und auf die Erledigung alljährlich wieder⸗ kehrender Vorlagen erstrecken. Ihre besondere Aufmerksamkeit wird sich dem von ihrem Aus⸗ schusse vorgelegten Unterstützungsantrag für die Bruchhausen⸗Syker Melioration zuwenden. Dieselbe ist bereits wiederholt Gegenstand der Fürsorge der Provinzialverwaltung gewesen. Trotzdem ist es bisher leider nicht gelungen, dieses im Interesse der Landesmelioration

Division of Entomology: The San José 8 . ees Seale by T.

so wichtige Unternehmen auf eine gesunde Grundlage zu stellen. Von dem Ihnen gegenwärtig vorgelegten Projekt darf nach eingehender

111““

innere und äußere Verkehr mit Früchten aller Art den einschneidendsten Beschränkungen unterworfen wird. So bestimmt ein für den Staat Oregon, eine der Hauptausfuhr⸗

Abschnitt 2. Das Feilhalten, die Abgabe, Vertheilung, das Anpflanzen und der Transport von Früchten aller Art, von Bäumen, Pflanzen, Ablegern, Pfropfreisern, Samen, Kernen, Schößlingen ꝛc., welche im Auslande oder in einem anderen Bundesstaat oder im Oregon⸗Staat aufgezogen mit Insekten, Pilzen, Mehlthau oder anderen als schädlich für Obst oder Obst⸗ und andere Bäume und als ansteckend bekannten Pflanzenkrankheiten behaftet sind, ist

Mängel ergänzen oder be⸗ zur vollständigen Durchführung bringen wird.

Mittel in Aussicht gestellt und Voraussetzung aus, daß auch die

stützung ermöglichen wird. 1898/99 und Anträge Ihres Ausschusses auf

sowie die gutachtliche Aeußerung, betreffend den Uebergang der Ge⸗

in Anspruch nehmen. Die übliche Uebersicht über den Hannoverschen Klosterfonds wird

Ihnen vorgelegt werden, ebenso der Bericht über die Erge Provinzial⸗Verwaltung für 1896/97. 8 Eö“ Meine hochgeehrten Herren! Durch die Gnade Seiner Majestät des Kaisers und Königs an die Spitze der Königlichen Verwaltung der Provinz Hannover berufen, habe ich zum ersten Male die Ehre, Sie zu begrüßen. Ich bitte überzeugt zu sein, daß es mir zur Freude und besonderen Befriedigung gereichen wird, Ihren Arbeiten, soweit meine Befugniß und Kraft reichen, förderlich zu sein, und mit Ihnen

gemeinsam das Wohl und die gedeihli 1 Sene öb gedeihliche Entwickelung der Provinz

Im Allerhöchsten Auftrage Seiner Majestät des Ka Kömig. erkläre ich den 31. Hannoverschen eeeöe nnd

Nach dem Schlusse dieser Ansprache brachte der bisherige Vorsitzende des Peecinsdke Bec bhnach vachte der eherige Rath Graf zu Inn⸗ und Knyphausen⸗Lützburg, ein dreimaliges Hoch auf Seine Majestät den Kaiser und König aus, in welches die versammelten Mitglieder lebhaft einstimmten.

Bayern. 8

Das Staats⸗Ministerium des Innern hat Landtage eine aus acht Paragraphen bestehende Novelle zum Vereinsgesetz vorgelegt. Die wichtigsten Bestimmunge desffchen sind⸗. em Wöc. 11 weiblich

ürfen an öffentlichen Versammlungen iti

Charakters theilnehmen, mi dährder dlrsenngen, politssche Volljährigen weiblichen Personen wird ferner die Theilnahm an Vereinen zugestanden, welche die besonderen Berufs⸗ un Standesinteressen vertreten, sich mit Erziehung, Unterricht Armen⸗ und Krankenpflege und dergleichen befassen. Politisch Vereine dürfen mit anderen deutschen Vereinen in Verbindung treten. Das Ministerium kann auch ausnahmsweise eine Ver bindung mit außerdeutschen Vereinen gestatten. Weitere Bestim mungen der Vorlage enthalten Erleichterungen bezüglich der An meldung und Erlaubnißertheilung für Versammlungen, Straf milderungen bei Uebertretungen des Vereinsgesetzes und ein e der Ausnahmebestimmungen für Nahlunaen ungen.

3 Oesterreich⸗Ungarn.

überreichten gestern, wie „W. T. B.“ berichtet, im Unterrichts⸗ Ministerium eine Resolution, welche in einer am Dienstag abgehaltenen Versammlung angenommen worden war. Der Hofrath Bienerth versicherte auf die vorgebrachte Beschwerde darüber, da die slavischen Studenten in der Aula Anfechtungen ausgesetzt seien, es sei Vorsorge für ausreichenden Schutz getroffen worden. Eine ähnliche Beschwerde richtete die slavische Studentenschaft an einige Landtage. Eine Deputation der flavischen Studentenschaft überreichte dem Rektor der Technischen welche die Sistierung der Vorlesungen herbeiführten, und baten um deren Wiederaufnahme. Der Rektor er⸗ widerte: die Wiederaufnahme der Vorlesungen entspräche dem Wunsche der Professoren, die Sistierungsbeschlusse durch die traurigen Vorgänge der letzten Tage gezwungen worden seien. Das Universitäts⸗ geväude einschließlich der Bibliothek ist geschlossen. Die Vor⸗ lesungen an den Kliniken dauern ungestört fort. Eine Be⸗ aafmnachunß des Rektors der Universität untersagt, mit Rücksicht auf die gegenwärtig herrschende Spannung in der Studentenschaft, bis auf weiteres die Anheftung studentischer Plakate irgend welcher Art an dem Schwarzen Brett.

Die heutigen Frühvorlesungen an der Hochschule für Bodenkultur in Wien wurden von Studenten dieser und anderer Hochschulen durch „Heil⸗“ und „Prosit⸗Rufe ver⸗ hindert. Die Professoren brachen daher die Vorlesungen ab.

lesungen bis auf weiteres nicht stattfinden. as Professoren⸗Kollegium der Technischen Hochschule in Brünn beschloß die Einstellung der Vörlefcnger von heute

seitens der deutschen Studentenschaft und fordert dieselbe unter Androhung der schwersten Folgen zur Rückkehr auf den Boden des Rechtes auf.

In Innebruck verhinderten gestern die Studierenden der dortigen Universität durch Tumulte die Vorlesungen. Der Prorektor stellte vorläufig die Vorlesungen ein. Der Beschluß des Senats ist bisher noch unbekannt. Zwischen deutsch⸗nationalen Studenten und Mitgliedern der katholischen Studentenverbindung „Austria“,

nicht theilnahmen, kam es auf der Straße zu Thätlichkeiten; die Mitglieder der „Austria“ wurden beschimpft und ge⸗

durch die Stadt. Der schlesische Landtag beschloß gestern, dem Kaiser zum Regierungs⸗Jubiläum durch den Landesausschuß seine Glückwünsche übermitteln zu lassen. Eine Resolution des Abg. Rochowanski, welche besagt, da bestehenden lcezfasung festhalte, die Errichtung eines czechischen Sonderstaats zurückweise und die sofortige Sprachenverordnungen sowie die Erklärung der deutschen Sprache zur Staatssprache

nothwendig erachte, wurde einem Ausschu von dem Abg. Stratit eingebrachter dringlicher Antrag auf Einsetzung eines ständigen Ausschusses zur Erörterung der Sprachenfrage wurde an den Justizausschuß verwiesen.

Bei der gestern in dem Landgemeindebezirk Lancut (Galizien) vorgenommenen Ersatzwahl zum Reichsrath wurde der Pater Stolajewski gewählt.

Im ungarischen Unterhause erklärte

Minister des

und sachgemäßer Prüfung erwartet werden, daß es die bisherigen eitigen und somit die angestrebte Melioration

„In voller Würdigung der großen Bedeutung für das ungefähr eine Quadratmeile umfassende Gebiet hat die Staatsregierung, as baltlich der Genehmigung des Landtages der Monarchie, namhafte 28 8n de rovinzialverwaltung das Zustande⸗ kommen des Unternehmens durch Bewilligung der beantragten Unter⸗ Im übrigen werden die Feststellung des Feca tznton⸗ für Besoldungserhöbung

einzelner Klassen von Provinzialbeamten, Anstellung eines Hochbau⸗ technikers, Feststellung des Bauprogramms für die neue Irrenanstalt

meinde Lehrte zur städtischen Verfassung, wesentlich Ihre Thätigkeit

Die slavischen Studenten der Wiener Universität

Hochschule einen Protest gegen die Vorgänge,

jedoch zu dem

Eine Bekanntmachung des Rektors theilt mit, daß die Vor⸗

ab bis auf weiteres. Eine Bekanntmachung des Prorektors miß⸗ billigt auf das schärfste die Verhinderung der Vorlesungen

e an dem Ausstande schlagen. Die deutsch⸗nationalen Studenten zogen in corpore der Landtag an der für unbedingt

überwiesen. Ein 8

estern der nnern Perczel bei der Berathung des Budgets

des Ministeriums des Innern, daß die Regierung eine Re⸗ vision des Wahlgesetzes für nothwendig halte. Sie wünsche, den Wahlzensus auf eine einheitliche Grundlage zu stellen und das Wahlrecht auszudehnen. Auch solle die Ver⸗ fügung getroffen werden, daß die Wählerlisten bei öffentlichen Notaren aufgelegt würden, welche befugt sein sollten, auf Wunsch Kopien derselben auszufertigen.

Großbritannien und Irland.

Bei der gestern in South Wolverhampton vor⸗ genommenen Wahl eines Mitgliedes des Unterhauses wurde an Stelle des verstorbenen Unionisten Villiers der Unionist Gibbons mit 4115 Stimmen gewählt. Der Radikale Thorne erhielt 4004 Stimmen.

Frankreich.

Die Deputirten kammer setzte gestern die Berathung des Marine⸗Budgets an. er Deputirte Pelletan beantragte die Wiedereinstellung eines Kredits von 1000 Fr. in dem Kapitel „Inspektion des Verwaltungsdienstes“, um damit gegen die Unterdrückung der Kontrole zu protestieren. Der Marine⸗Minister, Admiral Besnard erklärte, er denke keines⸗ wegs daran, die Kontrole zu unterdrücken, er gehe im Gegen⸗ theil damit um, einen Gesetzentwurf zur Reorganisation der⸗ selben vorzulegen. Der Deputirte Pelletan sprach sich gegen einen derartigen Gesetzentwurf aus, weil er die Kontrole illusorisch machen und jede Mittheilung über das Ergebniß der Kontrole an das Parlament verhindern würde. Die Kammer würde, wenn sie seinen Antrag annehme, zeigen, daß sie nicht gewillt sei, eine Abschaffung der Kontrole des Parlaments uzulassen. Die Deputirten Lockroy und Gerville⸗ Rvache traten für den Antrag ein, welcher, trotz der Erklärung des Marine⸗Ministers, daß nichts aus den Berichten der Kontroleure dem Parlament werde vorenthalten werden, mit 263 gegen 260 Stimmen an⸗ genommen wurde. Der Deputirte Jaurés brachte sodann die Verletzung des Briefgeheimnisses gegenüber dem Deputirten Delcassé zur Sprache (s. d. gestr. Nr. d. Bl.). Der Deputirte Delpeuch theilte mit, es werde eine administrative Unter⸗ suüchung eröffnet werden. Der Marine⸗Minister, Admiral

esnard bemerkte, er wisse absolut nichts von der Sache. Die radikalen Deputirten verlangten eine gerichtliche Untersuchung. Der Deputirte Millerand griff die Regie⸗ rung wegen ihres lediglich administrativen Vorgehens heftig an. Der Minister⸗Präsident Méline protestierte dagegen, lehnte die richterliche Untersuchung ab und verlangte ein Vertrauens⸗ votum. Die Kammer verwarf mit 313 gegen 237 Stimmen die gerichtliche Untersuchung und nahm sodann mit 317 gegen 188 Stimmen eine Tagesordnung an, in welcher sie das Ver⸗ trauen zur Regierung ausspricht.

Für das Frühjahr werden zahlreiche Garnisons⸗ 582 so der Garnisonen Toul, Verdun und anderer, angekündigt. Die Armeekommission der Kammer wird jedoch, wie „W. T. B.“ vernimmt, den Kriegs⸗Minister ersuchen, den Garnisonswechsel für die Truppen an der Grenze einzuschränken, damit die Offiziere Gelegenheit haben, sich mit den Oertlichkeiten daselbst möglichst vertraut zu machen.

Alle Offiziere des Generalstabes erhielten gestern Abend Vorladungen, in dem Prozeß Zola zu erscheinen. Der Ministerrath wird noch entscheiden, ob der Vorladung Folge

zu geben sei. Italien.

Der bisherige französische Botschafter bei dem Quirinal Billot überreichte, wie „W. T. B.“ meldet, gestern Nach⸗ mittag dem König sein Abberufungsschreiben. Der neu⸗ ernannte französische Botschafter Barrdre, welcher gestern in Rom eintraf, wird im Laufe der nächsten Woche sein Be⸗

glaubigungsschreiben überreichen. 1 Die Deputirten kammer setzte gestern die Berathung

über die Herabsetzung der Getreidezölle fort.

Belgien.

Wie „W. T. B.“ aus Brüssel meldet, ist bis jetzt noch kein bestimmter Termin für den Zusammentritt der inter⸗ nationalen Konferenz zur Berathung über die Be⸗ seitigung der Aus fuhrprämien auf Zucker festgesetzt worden. Es werde dies erst geschehen, wenn eine vorläufige Verständigung mit den betheiligten Mächten erzielt sei.

8 Amerika.

Zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten und dem japanischen Gesandten ist, wie „W. T. B.“ aus Washington meldet, ein Abkommen über die Rechte der Japaner auf Hawaii zu stande gekommen. Darnach sollen die Japaner auf Hawaii, wenn die Insel von den Vereinigten Staaten annektiert wird, auf dieselben Rechte Anspruch haben, wie die in den Vereinigten Staaten lebenden Japaner. Durch dieses Abkommen solle der Widerstand Japans gegen die Annektierung Hawaiis durch die Vereinigten Staaten be⸗ seitigt werden. 8

Im Senat brachte gestern der Senator Davies und im Repräsentantenhause der Abg. Mec. Guire aus Kalifornien eine Resolution ein, durch welche der Staats⸗ sekretär Sherman ersucht wird, die Korrespondenz mit Deutschland, betreffend die Obsteinfuhr, vorzulegen, falls dies mit dem öffentlichen Interesse vereinbar sei.

Der Minister des Innern und der Justiz im cubanischen Kabinet Govin soll, wie „W. T. B.“ aus Madrid erfährt, seine Entlassung genommen haben.

Laut amtlicher Meldung wurde die Streitmacht des Generals Westmacott auf ihrem Rückmarsch vom Shinkamar⸗Paß am 31. v. M. vom Feinde beschossen. Auf Seiten der Engländer wurden zwei Offiziere und acht Mann verwundet. Die britische Kavallerie erbeutete 200 Kameele.

Aus Kalkutta meldet „W. T. B.“, daß der Oberst Mayne, welcher sich auf dem Vormarsch gegen die Auf⸗ rührer im Mekran⸗Distrikt befinde, am 31. v. M. auf den Feind gestoßen sei, der den Eingang zu dem nach Westen führenden Paß über den Turbhat besetzt gehalten habe. Der Oberst Mayne habe den Feind angegriffen und verfprengt Der Feind habe gegen 100 Todte verloren, unter denen sich die bedeutendsten Häuptlinge befänden. Der Verlust auf britischer Seite betrage 4 Todte und 9 Verwundete.

Das „Reuter'sche Bureau“ erfährt, daß die Angabe der „Times“, wonach von der britischen Regierung die Forderung er defe sng von Talienwan als Vertragshafen erhoben und diese Forderung später zurückgezogen worden sei (s. Nr. 29 d. Bl.), nicht zutreffe, obschon es wahrscheinlich sei, daß die

1 8. Frage der Oeffnung Talienwans als eines der Zugeständnisse,

die als Esgen eistung für die Garantierung der chinesischen

Anleihe gemacht werden sollten, im Verlauf der Unterhand⸗ lungen zum Gegenstand der Erörterung gemacht worden

sein möge. b Afrika.

Aus Sansibar meldet das „Reuter'sche Bureau“: es verlaute daselbst, daß die Nubier, welche sich in Uganda empört haben, aus dem Fort Lubwas in Usoga, in dem sie von dem Major Mac Donald belagert wurden, geflüchtet seien und den Nil überschritten hätten.

Die Gesetzentwürfe, welche dem Volksraad der Süd⸗ afrikanischen Republik vorgelegt werden sollen, sind gestern in Pretoria veröffentlicht worden. Das Gesetz über die Ausweisung von Ausländern soll in der Weise amendiert werden, daß den betreffenden Personen die Möglichkeit gewährt werde, sich zu vertheidigen. Zum Preßgesetz ist ein Amendement vorgeschlagen worden, welches verlangt, daß der verantwortliche Redakteur eines Blattes seinen Wohnsitz in der Republik haben Das Ergebniß der Präsidentenwahl wird etwa am 14. d. M. veröffentlicht werden.

Nach einer amtlichen Depesche aus Säo Paolo de Loanda vom gestrigen Tage haben die Aufständischen im Bezirk von Mossamedes viermal hinter einander das Fort Füere angegriffen, sind aber jedesmal unter beträchtlichen

erlusten zurückgeworfen worden. Die Portugiesen hatten einen Todten und fünf Verwundete.

Parlamentarische Nachrichten.

Die Berichte über die gestrigen Sitzungen des Reichstages und des Hauses der Abgeordneten be⸗ finden sich in der Ersten Beilage.

In der verngh (32.) Sitzung des Reichstages, welcher der Staatssekretär des Reichs⸗Postamts von Nod⸗ bielski beiwohnte, wurde die zweite Berathung des Reichs⸗ haushalts⸗Etats für 1898 bei dem Spezial⸗Etat der Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung, und zwar bei dem Titel „Gehalt des Staatssekretärs“ und dem dazu gestellten Antrage der Budgetkommission auf Kürzung dieses Gehalts von 30 000 auf 24 000 ℳ, fortgesetzt.

Das Wort nahm zuerst der Abg. Singer (Soz.), dessen Rede bei Schluß des Blattes noch fortdauerte.

Das Haus der Abgeordneten setzte in der heutigen (14.) Sitzung, welcher der Justiz⸗Minister Schönstedt bei⸗ wohnte, die zweite Berathung des Staatshaus⸗ halts⸗Etats für 1898/99 bei dem Etat der Justizverwal⸗

tung fort. . Die Einnahmen werden ohne Debatte bewilligt. Bei den dauernden Ausgaben und zwar bei dem

Titel „Gehalt des Ministers“ giebt

Abg. Kirsch (Zentr.) seiner Freude über den Allerhöchsten Erlaß vom 27. v. M. Ausdruck, durch welchen die Richter der unteren In⸗ stanzen und die Staatsanwalte im Range den Verwaltungsbeamten gleichgestellt worden sind. Redner rügt sodann die Anwendung der Titulaturen in den Gerichtsverhandlungen; je nach ihrer gesellschaft⸗ lichen Stellung würden z. B. die Zeugen als „Herr Zeuge“ oder bloß als „Zeuge“ angeredet. Uebertriebene Höflichkeit sei nicht am Platze, der Titel „Herr’ könne fortbleiben. Das Formularwesen bedürfe auch der Vereinfachung. Zur Vorbereitung fuͤr die Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs sei schon im vorigen Jahre eine neue Raths⸗ stelle im Ministerium geschaffen, es seien aber noch keine Ausführungs⸗ gesetze eingebracht worden, wozu es hohe Zeit sei. Dagegen experimentiere man mit manchen anderen Gesetzen, z. B. mit dem Anerbengesetz. Das rheinisch⸗westfälische Gebiet sei jetzt dem Ober⸗Landesgericht in Hamm unterstellt. Es sei jedoch erforderlich, zwei Ober⸗Landesgerichts⸗ bezirke, Köln und Hamm, zu bilden. Trotz des neuen Serich osten⸗ gesetzes seien die Gerichtskosten nicht niedriger, sondern sogar höher ge⸗ worden, namentlich für die Erbbescheinigungen. Es müsse deshalb eine Novelle zum Gerichtskostengesetz eingebracht werden; vielleicht kͤnne man auch für die freiwillige Gerichtsbarkeit die Kosten reichs⸗ gesetzlich regeln. Die Rechtspflege könne nur gedeihen, wenn sie sich von finanziellen Erwägungen fernhalte.

Justiz⸗Minister Schönstedt: Wenn Ausführungsgesetze zum Bürgerlichen Gesetzbuch noch nicht eingebracht sind, so wird der Vor⸗ redner wohl keinen Vorwurf daraus erhoben haben. Die neue Raths⸗ stelle war durch die allgemeine Zunahme der Geschäfte des Ministeriums gerechtfertigt. Die Ausarbeitung der Ausführungsgesetze befindet sich in lebhafter Vorbereitung, und die nächste Session wird voraussichtlich erheblich damit belastet werden. Daß Preußen nicht so schnell damit vorgehen kann wie andere Bundesstaaten, liegt daran, daß wir es in Preußen mit einer großen Mannigfaltigkeit und Verschiedenartig⸗ keit der Gesetze zu thun haben. Eines dieser Gesetze, dasjenige über die Behandlung des Güterstandes in den bestehenden Ehen wird vielleicht schon in dieser Session eingebracht werden können. Die Menge der Ausführungsgesetze, die Sie zu haben, können wir nicht gut dem Hause in seiner letzten Session vorlegen. Ueber die Wirkungen des Gerichtskostengesetzes werden zur Zeit genaue statistische Ermittelungen angestellt, sowohl bei den Ge⸗ richten, wie bei den Notaren. Bis diese Ermittelungen abgeschlossen sind, werden noch einige Monate vergehen, und erst dann kann ent⸗ schieden werden, ob eine Revision des Gerichtskostengesetzes statt⸗ finden soll. Für die Anerkennung des Allerhöchsten Erlasses über die Gleichstellung der Richter mit den Verwaltungs⸗ beamten danke ich dem Abg. Kirsch bestens. Der Titel „Staatsanwaltschaftsrath’“ ist meiner Auffassung nach nicht zu lang, es konnte kein hasesder. Titel gefunden werden. Daß die Gerichte zu höflich sein sollen, hat mich eigentlich schmeichelhaft be⸗ rührt. Dem Standesberrn muß nach der Königlichen Verordnung von 1817 der Titel „Herr“ gegeben werden. Wir wollen uns über diese An⸗ gelegenheit nicht aufregen, sondern es dem Taktgefühl der Vorsitzenden der Gerichte überlassen, wie sie sich verhalten wollen. (Sehr richtig!) Ob eine eeee. der Gerichtsbezirke eintreten wird, darüber kann ich augenblicklich keine Auskunft geben. Schwierigkeiten im Ober⸗Landesgerichtsbezirk Köln und Hamm haben sich trotz der Größe des Bezirks bisher nicht ergeben.

Abg. Munckel (fr. Volksp.) geht auf die Bedingungen für die Zulassung zum Notariats⸗Examen ein. Es ist, führt er aus, vor⸗ gekommen, daß ein junger Mann den wissenschaftlichen Anforderungen gut genügt hat; er ist wirthschaftlich gut gestellt, und in sittlicher Be⸗ ziehung ist gegen ihn nichts einzuwenden Aber sein Vater war vor 20 Jahren, als er selbst noch nicht strafmündig gewesen, mit dem Strafgesetz in sittlicher Beziehung in Konflikt gekommen, ohne daß der Sohn etwas davon wußte. Die Sünde der Väter soll nach dem Alten Testament heim⸗ lesucht werden an den Kindern bis ins dritte und vierte Glied; hier banvelt es sich um das erste Glied. Soll es etwa geschehen, weil Vater und Sohn dem alttestamentlichen Volke angehören? verstehe es, wenn dieser junge Mann in seinem Heimaths⸗ bezirk Marienwerder nicht angestellt würde, aber warum nicht etwa im Bezirk Hamm? Mir sceint als wenn man auf Umwegen den Asfsessoren⸗Paragraphen wieder einführen will. Der junge Mann hat seine ganze Universitätsvorbildung und die Mühen und Strapazen des Examens umsonst gemacht. Eine Aenderung der Bedingungen

Zulassung wäre sehr erwünscht. ö“

(Schluß des Blattes.) 8

Statistik und Volkswirthschaf

Zur Arbeiterbewegung. 8

In Leipzig fand am 1. Februar eine Versammlung der Maurer statt, in welcher, wie die „Lpz. Ztg.“ meldet, berichtet wurde, daß nunmehr eine endgültige Einigung zwischen den Arbeitgebern und Arbeitnehmern erzielt worden ist, und zwar sind folgende Abmachungen getroffen worden: „1) Die Arbeitszeit wird festgesetzt für die Zeit vom 14. März 1898 bis 14. März 1899 auf täglich Stunden bei einem Mindeststundenlohn von 52 ₰, für die Zeit vom 15. März 1899 bis 31. März 1902 auf täglich 9 Stunden bei einem Mindeststundenlohn von 55 ₰. 2) Die Junggesellen erhalten im ersten Jahre nach der Lehrzest bis 14. März 1898 als Mindest⸗ stundenlohn 42 ₰, nach dem 14. März 1898 aber 45 ₰, im zweiten Jahre nach der Lehrzeit bis 14. März 1898 als Mindeststundenlohn 47 ₰, nach dem 14. März 1898 50 ₰. Diese Bestimmung bezieht sich nur auf Arbeiter unter 19 Jahren. Weitere Punkte betreffen die Arbeitspausen, die Baubuden und Accordarbeiten. Zu dem letzteren ve beschloß die Versammlung, Aeccordarbeiten im Prinzip über⸗

aupt abzulehnen.

In Chemnitz sind, einer Mittheilung des „Vorwärts“ zufolge, 41 Klempner in den Ausstand eingetreten. 1

In Marbach haben nach demselben Blatt die Arbeiter der Stuhlfabrik von Bock u. Fischer wegen Lohnstreits die Arbeit niedergelegt.

us Perugia meldet „W. T. B.“: Eine Anzahl Arbeiter begab sich heute nach dem Gemeindehause, um Arbeit und Herab⸗ setzung der Brotpreise zu verlangen. Durch die Dazwischenkunft des Maire und einiger Bürger wurden die Manifestanten zum Aus⸗ einandergehen bewogen. Ein Theil von ihnen wandte sich nach dem Corso Garibaldi, wo er mit Polizisten in Konflikt gerieth. Ein Polizist wurde durch einen Steinwurf verwundet; zehn Personen wurden verhaftet.

Die Februarsitzung der Archäologischen Gesellschaft eröffnete Herr Trendelenburg in Vertretung des Vorsitzenden mit geschäftlichen Mittheilungen und einem kurzen Hinweise auf die ein⸗ gegangene Literatur, der Herr Pomtow in Ergänzung seines Vor⸗ trages in der Januarsitzung den eben veröffentlichten amtlichen Plan der französischen Ausgrabungen in Delphi hinzufügte. Den ersten Vortrag hielt Herr Samter über die Wandbilder des Kolumbariums in der Villa Pamfili. Ihm folgte Herr H. Schöne mit einer ein⸗ gehenden Auseinandersetzung über Heron's Visier⸗ und Nipvellie Instrument. Zum 6 zeigte Herr Engelmann einige kleinere Antiken aus Italien mit kurzen Erläuterungen vor.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Königlich preußisches Landes⸗Oekonomie⸗Kollegium. II.

Im weiteren Verlauf der gestrigen Sitzung stellte bei der for gesetzten Berathung, betreffend die Abänderung des Regulativs für das Kollegium, Freiherr von Erffa den Antrag: „Die Berufung des Landes⸗Oekonomie⸗Kollegiums erfolgt durch den Minister. Die Be⸗ rufung muß erfolgen, wenn der Vorsitzende und 1b glieder dies beantragen“. Der Vorschlag der Kommission lautete: „Die Berufung des Kollegiums kann nicht aus⸗ schließlich durch den Minister, sondern auch durch den Vor⸗ sitzenden aus seiner Entschließung erfolgen.“ Der Antrag Erffa wurde mit 16 gegen 13 Stimmen abgelehnt und mit demselben Stimmen⸗ verhältniz der Antrag der Kommission angenommen. Ferner wurde beschlossen, „einen General⸗Sekretär anzustellen, der nicht Staatsbeamter zu sein hat“. Den letzten Gegenstand der Tagesordnung bildete der Jahresbericht über die Pferdezucht, welchen Graf von Bern⸗ storff⸗Wehningen erstattete. Nach Schluß der sich hieran knüpfenden Diskussion gelangte folgender gemeinsamer Antrag des Grafen von Bernstorff und des General⸗Sekretärs Steinmeyer zur Annahme: „Das Landes⸗Oekonomie⸗Kollegium erklärt: Die weitere Einstellung größerer Mittel zur Beschaffung von Zuchtmaterial für kalt⸗ und warmblütige Pferde ist dringend geboten.“ Darauf wurde die Ver⸗ handlung auf heute Vormittag 10 Uhr vertagt. 1

Zu der heutigen Sitzung war, wie bereits mitgetheilt, das Er⸗ scheinen Seiner Majestät des Kaisers und Königs angekündigt. um 10 Uhr Vormittags fuhr Seine Majestät vor dem

randenburgischen Provinzial⸗Ständehause vor und wurde am Ein⸗ gang von dem Minister für Landwirthschaft ꝛc. Freiherrn von Hammerstein, dem Landes⸗Direktor Freiherrn von Manteuffel sowie dem Vorsitzenden des Landes⸗Oekonomie⸗Kollegiums, Unter⸗ Staatssekretär Sterneberg, begrüßt und in den Saal geleitet. Der Vorsitzende eröffnete die Verhandlungen mit einem Hoch auf Seine Majestät den Kaiser und König, in welches die Versammelten, die sich beim Eintritt des Kaisers in den Saal erhoben hatten, dreimal begeistert einstimmten. Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete „der Einfluß des Ausbaues eines Netzes einheimischer Wasserstraße auf die wirthschaftliche Entwickelung der deutschen Landwirth⸗ schaft. Der Referent, Gutsbesitzer Seydel (Chelchen bei Gum⸗ binnen), gab zunächst ein Bild von der Entwickelung der deutschen Wasserstraßen. Der Redner theilte mit, daß sich der Wasserverkehr in Deutschland von 1873 bis 1891 um 300 %, der der Eisenbahnen um 90 % gehoben habe. Es sei hierbei zu berücksichtigen, daß sich das Eisenbahnnetz innerhalb dieser Zeit um 70 %, die Wasserstraßen dagegen nur wenig vermehrt hätten. Der Redner begründete alsdann folgenden Antrag:

„1) Beim Ausbau jedes Kanals werden landwirthschaftliche Inter⸗ essen der Anlieger mehr oder weniger berührt (Durchschneidung von zusammengehörigen Grundstücken, Beeinflussung des Grundwasser⸗ standes, Gelegenheit zur Ent⸗ und Bewässerung). Es ist zu ver⸗ langen, daß die den landwirthschaftlichen Interessen günstigen Verhältnisse voll ausgenutzt und die unvermeidlichen Schä⸗ digungen ausreichend ersett werden. 2) An Herstellung billiger Transportwege, namentlich für minderwerthige Güter, hat die Landwirthschaft ein fortgesetzt steigendes Interesse (Bezug von Brennmaterial, Kainit, Thomasschlacke, Kalk und Mergel u. s. w.). 3) Eine gute Wasserstraße ist, soweit ihr Einfluß als Transportmittel reicht, trotz der unvermeldlichen Be⸗ triebsunterbrechungen, für die Landwirthschaft bedeutend werthvoller als Eisenbahnen. 4) Der Wettbewerb von Wasserstraßen gegen die Eisenbahnen garantiert am besten billige Eisenbahnfrachten. 5) Daß die Wasserstraßen geeignet sind, ausländische Bodenprodukte im In⸗ lande zu verbreiten, ist v.; Gegen diese Wirkung wäre, wo das nöthig erscheint, 5 schutz einzuführen, zu erhöhen, nicht aber nach den verschiedenen Seiten segens⸗ reiche Kanalbauten zu unterlassen. Dem Ausbau des gegen⸗ wärtig projektierten Kanalnetzes stehen die jetzt geltenden Handels⸗ verträge nicht im Wege. 6) Mit der ad 1 alinea 2 ausgeführten Maßgabe ist der Ausbau des Kanalnetzes im landwirthschaftlichen Interesse zu befürworten.“

Landes⸗Oekonomie⸗Rath Winkelmann Föösbng in Westfalen) führte als Korreferent aus: Es sei kein Zweifel, daß der Ausbau der einheimischen Wasserstraßen der Industrie von großem Nutzen sein würde; der Landwirthschaft würde jedoch unter Umständen daraus eher ein Schaden erwachsen. Im Jahre 1896 habe der Import aus⸗ ländischen Getreides 1 300 000 t betragen. Wenn aber erst die Kanäle ausgebaut sein würden, dann werde dieser Import ein noch bedeutend größerer werden. Der Konkurrenzkampf der landwirthschaft⸗ lichen Produkte werde alsdann auf deutschem Boden ausgefochten werden, in dem, wie er befürchte, Deutschland unterliegen würde. Die deutsche

Landwirthschaft würde jedoch durch den Ausbau der Wasserstraßen

Nutzen haben, wenn nach Ablauf der Handelsverträge ein Zollschutz für die landwirthschaftlichen Produkte geschaffen werde, der es den deutschen Landwirthen ermögliche, den Konkurrenzkampf auf dem Welt markt zu bestehen. Zum mindesten sei es erforderlich, Kanal⸗- abgaben einzuführen, die den Eisenbahntarifen gleichkämen. Er gebe