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Außerdem wurden am Markttage (Spalte 1) nach überschläglicher Schätzung verkauft Doppelzentner (Preis unbekannt)
ZZ1Z16“ Brandenburg a. rankfurt a. O. 16. Greifenhagen. ET“ targard i. P. Schivelbein. Kolberg. Köslin.
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Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner 8 S (—) in den Spalten für Preis⸗
Ein liegender
12,80 12,40
12,00 11,00 13,20
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13,00 12,50 12,90 13,00 12,60
14,60 11,00 12,50 12,00 13,00
13,60 15,30 15.00 14,00
14,00 12,67 13,75 13,60 13,50 12,80 12,73 11,83 12,50
12,00 14,00
13,40 13,00 13,80 13,80 13,40
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12,40 11,50 13,20
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14,60 11,00 12,50 12,00 13,20
14,25 15,50 15,00 15,00
15,00 13,33 14,00 13,60 13,50 14,60 13,28 13,44 12,50
13,00 14,00 13,40 13,00 14,50
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13,20 12,40
13,20 12,80 13,00 13.00 12,00
13,20 12,80 13,80 13,60 14,00 13,20 13,50 13,40 13,60 13,00 14,00
13,20 13,00 13,40
14,25 15,50 15,50 15,00
15,10 13,33 14,00 13,80 14,00 14,80 13,83 15,81 14,00 14,00 13,10 15,00
13,94 14,00 14,80 14,60 14,60
15,40 15,80 14,40 13,60 12,60
Gerste.
12,60 13,20 14,30
13,20 13,42 13,00
14,60 14,00 13,30 14,60 14,40 14,13
15,40 16,00 15,73 14,41 16,75 18,00 15,00 18,00
17,00 15,00 13,50 16,50 12,00 16,80 17,11 17,31
14,00
14,40 14,80 14,60 14,40 13,60 13,71 13,50 13,60 14,60 14,50 15,30 15,00 14,80
15,50 16,50 17,00 16,13 14,96 16,75 18,00 15,75 19,00 13,00 17,10 15,00 13,50 17,00 12,25 18,00 17,93 17,69 16,00 15,00 16,25 17,70 18,00 19,40
19,20 19,20 18,75 17,00 16,80 14,60 12,15
Hafer.
18 13,80 12,80
Bemerkungen.
und der Verkaufswerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt. e hat die Bedeutung, daß der betreff Fr
ende
1
15,00 14,00 12,80 14,75 14,80 14,50
15,00 14,00 13,60 12,80 13,20 13,60 13,20
13,40 13,00 13,60
14,00 14,00
13,40
13,90 14,10 13,40
14,80 14,00 14,00 14,00 13,80 12,80 15,00 15,80 16,00 16,00 14,00 15,60 14,00 14,50 14,00 14,50 16,60 15,74 18,28 15,00 14,30 14,10 16,20 15,00 14,60 14,60 15,60 15,20 15,00 17,10 15,70 16,40 14,60 13,90 13,00
eis nicht vorgekommen ist; ein Punkt (.) in
14,60 16,00 15,20 15,60 17,10 15,70 16,40 15,00 14,20 13,20
15,06 13,93 13,67 15,21 14,58 14,72 17,10
15,97
12,80
15,00 13,38 13,95 14,89 14,19 14,54 16,00
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Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten 8
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es ist eine Mehrheit von Gründen.
. Deutscher Reichstag. 33. Sitzung vom 5. Februar 1898, 2 Uhr.
V1 Ueber den Anfang der Sitzung wurde am Sonnabend erichtet.
hest zweiter Gegenstand der Tagesordnung folgt die erste Berathung des Gesetzentwurfs wegen Auperung der Kautionspflicht der Reichsbeamten.
Staatssekretär des Reichs⸗Schatzamts Dr. Freiherr von Thielmann: .
Meine Herren! Ich wünschte, daß bei allen Gesetzentwürfen, die ich vor diesem hohen Hause zu vertreten habe, mir die Sache so leicht gemacht würde wie bei diesem. Denn ich glaube, der Gesetzentwurf wird von allen Seiten des Hauses wohlwollend begrüßt werden und zu keiner ernsten Kritik Anlaß geben.
Die deutschen Beamten koͤnnte man, wenn man streng sein wollte, in zwei Klassen theilen: in die ehrlichen und in die unehrlichen. Die ehrlichen bilden aber so gut wie die Gesammtheit und die unehrlichen eine verschwindende Minderheit. Für die ehrlichen Beamten ist die Pflicht der Kautionsstellung eine Last, die dem Reichsfiskus keinen Vortheil bringt; für die unehrlichen ist es eine Last, die sie sich leicht machen können, indem sie tiefer in die Kasse greifen, als der Betrag ihrer Kaution ist.
Aus der Begründung, die dem Gesetzentwurf beigegeben ist, haben Sie ersehen, daß derjenige Theil der Defekte, der wirklich aus der Kaution hat gedeckt werden können, nur ein verschwindend geringer ist, daß aber auf der anderen Seite die Verwaltungskosten sehr erheb⸗ liche sind. Diese Erwägungen, meine Herren, haben zu dem vor⸗ liegenden Gesetzentwurf geführt, zu dessen allgemeiner Gestaltung ich sonach kaum mehr ein Wort zu sagen brauche. Ich möchte nur auf einige Punkte eingehen, die im § 2 und 3 des Entwurfs nieder⸗ gelegt sind.
Die Rückgabe der Kaution soll hiernach binnen einer Frist von zwei Jahren erfolgen, und Sie werden fragen, meine Herren: was hat den Grund zu dieser Bestimmung gegeben? Der Grund ist ein zwiefacher: zunächst könnte, wenn sämmtliche Kautionen sofort und auf einmal zurückgegeben werden sollten, eine ziemlich große Menge, vielleicht 10 Millionen oder ein Mehrfaches davon, an Staats⸗ papieren auf einmal auf den Markt geworfen werden, und sie könnten die Kurse erheblich drücken. Das wäre ein Nachtheil nicht allein für den Reichsfiskus, sondern ebenso für die biesher kautionspflichtigen Beamten, denen bei der Veräußerung ihrer Kautionspapiere da⸗ durch ein greifbarer Nachtheil erwüchse. Sodann aber würde namentlich bei einer Verwaltung, nämlich bei der Verwaltung der Post, die sofortige Zurückgabe aller Kautionen, die sich auf nicht weniger als 120 000 Einzelposten beziffern, eine unverhältnißmäßige Mehrarbeit verursachen und sonach auch Mehrkosten. Deswegen ist der Zeitraum, innerhalb dessen die Kautionen zurückzugeben sind, auf zwei Jahre erstreckt worden. Damit ist nicht gesagt und soll nicht gesagt sein, daß die Kautionen erst zwei Jahre nach der Ver⸗ abschiedung dieses Gesetzes zurückgezahlt werden, sondern daß bis dahin die letzte Kaution zurückgezahlt sein soll. Soweit nicht ein Kurssturz der Staatspapiere und Reichs⸗Anleihen zu befürchten ist, wird es jedenfalls das Bestreben einer jeden Verwaltung sein, die Kautionen so bald wie möglich abzustoßen, und ich möchte besonders hervorheben, daß meiner Ansicht nach — und diese Ansicht wird wohl von dem hohen Hause getheilt werden — namentlich diejenigen Kau⸗ tionen mit möglichster Beschleunigung zurückzugeben sind, die nicht Eigenthum der betreffenden Beamten sind; denn für solche Kautionen haben die Beamten an die Darleiher, sei es wer es wolle, erhöhte Zinsen und meist noch Provision zu zahlen, sodaß diese Kautionen ihrr Besteller weit mehr drücken als diejenige, die ein Beamter aus seinem eigenen Vermögen hinterlegt. Daß mit diesen Kautionen möglichst bald im Interesse der Beamten aufgeräumt werde, ist ein Wunsch, der, glaube ich, hier auf keinen Widerstand stoßen wird.
Ein zweiter Punkt, den ich hier erwähnen will, ist die Lage der Reichsbank⸗Beamten. Die Reichsbank⸗Beamten haben die Rechte und Pflichten der Reichsbeamten, sie konnten aber nicht wohl in den Rahmen dieses Entwurfs einbegriffen werden aus dem nahe liegenden Grunde, daß die Gelder, die sie verwalten und für deren Richtigkeit sie haften, nicht Reichsgelder sind, sondern Privatgelder. Außerdem, meine Herren, kann ich hinzufügen, daß nach Mittheilungen, die ich aus Kreisen der Reichsbank⸗Beamten erhalten habe, der Wunsch nach einer Aufhebung der Kautionen dort nicht entfernt so lebhaft gewesen ist wie in den Kreisen der eigentlichen Reichsbeamten Es liegt also für die Reichebank⸗Beamten keine Härte darin, wenn sie von der Wohlthat der Aufhebung vorläufig ausgeschlossen bleiben.
Ich bitte Sie nun, nach diesen Gesichtspunkten den Entwurf zu beurtheilen, und darf dafür wohl auf Ihre Zustimmung hoffen.
Abg. Rickert (fr. Vgg.) spricht seine Befriedigung über die Vorlage aus; er hoffe, daß dieselbe ohne weiteres zur Annahme ge⸗ langen werde. Redner weist ferner darauf hin, daß sogar penstonierten Beamten ihre Kaution noch einbehalten werde, weil für ihre Rech⸗ nungen noch nicht Decharge ertheilt sei.
Abg. Dr. von Cuny (nl.) spricht die Hoffnung aus, daß bei der Rückzahlung der Kautionen in erster Linie diejenigen Beamten berücksichtigt werden möchten, für welche die Kautionsstellung, weil sie kein eigenes Vermögen gehabt hätten, am drückendsten gewesen sei, da sie sich das Geld hätten leihen müssen. Redner bittet um ebenso
schnelle Erledigung der Vorlage wie derjenigen im preußischen Ab⸗ geordnetenhause.
Damit schließt die erste Lesung. In zweiter Lesung wird die Vorlage unverändert genehmigt.
Es folgt die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die anderweite Festsetzung des Gesammtkontingents der Brennereien.
Staatssekretär des Reichs⸗Schatzamts Dr. Freiherr von Thielmann:
Meine Herren! Son günstig die Stimmung in diesem hohen
88 Hause für die heutigen Vorlagen bis jetzt auch gewesen ist, so glaube
ich für diese Vorlage doch keine so schnelle Erledigung erhoffen zu dürfen, wie für die vorhergehenden. Sie bringt zwar eigentlich nichts
Neues, d. h. sie stößt keines der Prinzipien der bestehenden Spiritus⸗
steuer⸗Gesetzgebung um, wohl aber gestaltet sie eins der Haupt⸗ prinzien der bestehenden Gesetzgebung neu, indem sie den Trink⸗ verbrauch, der gegenwärtig auf 4 ½ Liter angenommen war, für die Zukunft nicht mehr so hoch zu beziffern glaubt. Welche Gründe mitgewirkt haben, daß der Durst des deutschen Volks für Brannt⸗ wein abgenommen hat, wird schwer zu sagen sein. Ich glaube, Ob die Mäßigkeitsbestrebungen dabei in erste Linie zu setzen sind, möchte ich bezweifeln. Auch hier
tritt wieder der Antagonismus auf, der einerseits zwischen Brannt⸗ wein und Bier und dann zwischen diesen beiden und auf der anderen Seite Kaffee, Thee und Zucker herrscht. Wo der Bierverbrauch zu⸗ nimmt, schwindet der Branntweinverbrauch, und wo Kaffee und Thee, mit der nöthigen Menge Zucker versüßt, in größeren Mengen ge⸗ nommen werden, gehen Bier und Branntwein zurück. Wir haben also mit der Thatsache zu rechnen, daß der durchschnittliche Verbrauch des deutschen Volkes an Branntwein, auf den Kopf berechnet, sich in neuerer Zeit im Rückgang befindet, und wir haben hieraus unsere weiteren Schlüsse zu ziehen.
Der wichtigste Schluß, den wir daraus zu ziehen haben, ist der, daß das Kontingent der zu dem niedrigeren Steuersatz zu versteuern⸗ den Spiritusmenge von der auf Grund der 4 ½ Liter berechneten Menge herabgesetzt werden muß auf dasjenige Maß, welches nach menschlicher Berechnung im Durchschnitt der Jahre wirklich getrunken wird. Es ist Ihnen bei früheren Berathungen unserer Steuergesetze schon oft von diesem Tische aus gesagt worden und, soweit mir bekannt, auch von seiten der Interessenten immer anerkannt worden, daß das ein⸗ zige Mittel, dem 50ger Spiritus wirklich den dem Steuerunterschied entsprechenden Vortheil zu lassen, darin besteht, daß das Kontingent immer um eine Kleinigkeit hinter dem Trinkverbrauch zurückbleibt. Die Gründe dafür sind bei den früheren Berathungen so ausführlich und so bis in alle Einzelheiten eingehend dargelegt worden, daß ich mich heute einer neuen Darstellung dieser Gründe wohl entschlagen darf. Ich hoffe, daß deshalb die Interessenten, die ja vornehmlich auf dieser rechten Seite des Hauses sitzen, hierin nicht etwa eine Schmälerung oder Verkürzung ihrer Rechte und der Vortheile des Kartoffelbaues ersehen wollen. Die Fassung der jetzigen Vorlage ergiebt sich vielmehr als eine Naturnothwendigkeit, mit der kein Ein⸗ ziger geschädigt werden soll. Die andere Seite dieses hohen Hauses hatte früher und auch wohl bis in die neueste Zeit unsere ganze Spiritussteuer⸗Gesetzgebung als ein System von Liebesgaben be⸗ zeichnet; es frägt sich nur: was versteht man unter Liebesgaben? Soweit ich mich erinnere, kam das Wort zuerst in Gebrauch in unseren Feldzügen, und Liebesgaben waren die Gaben, die den Kriegern im Felde, die in Schnee und Eis vor Paris und anders⸗ wo standen, zu ihrer Stärkung und Erquickung aus der Heimath gesandt wurden. Wenn man das Wort Liebesgabe in diesem Sinne gebraucht, hat es für niemand etwas Verletzendes. Gebraucht man es in einem anderen Sinne, so läßt sich darüber streiten; aber ich von meinem Standpunkt aus möchte doch betonen, daß eine Gabe — ich brauche ruhig das Wort „Gabe“ —, die den ärmeren Böden Deutschlands den rentablen Bau der Kartoffel erlaubt, jedenfalls keine Liebesgabe in einem schlechten oder unlauteren Sinn genannt werden kann. Wenn wir also diesen Grundsatz festhalten, daß das Kontingent immer um eine Kleinigkeit hinter dem wirklichen Trinkverbrauch zurückbleiben soll, so ergeben sich die übrigen Be⸗ stimmungen dieses Gesetzes in Art. 2 und 3 von selber; namentlich was Süddeutschland anbelangt, so ist die Ziffer von §, die hier ge⸗ nannt wird, genau dem Prinzip entsprechend, das der gegenwärtigen Gesetzgebung zu Grunde liegt, nur daß es nicht mehr in der runden Zahl drei Liter ausgedrückt wird, sondern als ¾½ der Durchschnitts⸗ ziffer bezeichnet wird. Selbstverständlich ist mit dieser Neuordnung des Kontingents eine Neuveranlagung im Einzelnen verbunden. Ueber diese Neuveranlagung jetzt hier bei der ersten Lesung zu sprechen, wenigstens ausführlich zu sprechen, würde ich kaum für ersprießlich halten. Es kommen da so unendlich viele einzelne Fragen in Be⸗ tracht, daß ich wohl meine, diese einzelnen Fragen könnten, falls Sie eine Kommissionsberathung beschließen, der Kommission vorbehalten bleiben, und so, meine Herren, darf ich dem hohen Hause dieses Gesetz, das niemand zu Liebe und niemand zu Leide geschaffen werden soll, zur wohlwollenden Beurtheilung empfehlen.
Abg. Dr. Graf zu Stolberg⸗Wernigerode (d. kons.): Die Vorlage rief bei ihrem Bekanntwerden allgemeine Unzufriedenheit hervor. Unsere Spiritusbesteuerung ist so kompliziert, daß der einzelne Landwirth kaum alles übersehen kann. Man hielt die Vorlage für eine neue Benachtheiligung der Landwirthschaft. Aber die Vorlage ist eine Nothwendigkeit geworden. Man darf mit der Herabsetzung des Kon⸗ tingents nicht früher vorgehen, als es nothwendig ist, man darf damit jedoch auch nicht weiter vorgehen, als es nothwendig ist. Der Verbrauch an anderen Getränken steigt fortwährend, der Verbrauch von Brannt⸗ wein nimmt aber ab, zum theil infolge der besseren wirthschaft⸗ lichen Lage der Arbeiter. Diese Abnahme des Branntweinverbrauchs ist an sich erfreulich, aber bedenklich für die Landwirthschaft, weil in dem bestehenden Branntweinsteuergesetz ein Anreiz liegt, neue, und zwar recht große Brennereien zu errichten, wo⸗ durch die bestehenden beeinträchtigt werden. Da der Verbrauch an Branntwein ständig zurückgeht, so wird man versuchen müssen, für den Spiritus eine andere Verwendung zu finden, also z. B. bei der Beleuchtung. Die bisherigen Spirituslampen eignen sich nicht recht für den Gebrauch, wenn sie umhergetragen werden müssen; aber sie sind sehr gut verwendbar da, wo sie gut behandelt werden und feststehen, —c0 z. B. in Bureaux ꝛc. Es müßte eine Lampe erfunden werden ohne Strumpf. Dann könnte der Spiritus sogleich in der Brennerei denaturiert werden, damit der Verbrauch des Petroleums eingeschränkt wird. Die Herren von dort (links) werden wieder von Liebesgaben sprechen. (Zuruf.) Ich habe also richtig gerathen. Wir müssen dafür sorgen, daß der Osten des Vaterlandes in guter Kultur erhalten wird. Wenn der Kartoffelbau des Ostens zurückgeht, dann geht dort die ganze Kultur zurück. Die Kommission wird prüfen ob man Legn schon vorgehen muß, und ob man zurückgehen muß auf den Durchschnitt des Konsums der 5 fünf Jahre, oder ob man etwas darüber bleiben muß; ferner ob die neu entstehenden Brennereien ebenso behandelt werden sollen wie die alten.
Staatssekretär des Reichs⸗Schatzamts Dr. Freiherr von
hielmann.
Meine Herren! Ich möchte betreffs des Spiritus zu Beleuchtungs⸗ zwecken nur einige Worte sagen. Die Reichs⸗Finanzverwaltung hat es sich von jeher angelegen sein lassen, den Verbrauch des Spiritus zu Beleuchtungszwecken zu fördern, und wird dies auch ferner thun. Soweit sich dies machen läßt durch Zuschüsse aus der Brennsteuer für den mit dem allgemeinen Denaturierungsmittel denaturierten Spiritus, so hat eine Kleinigkeit jetzt geschehen können, insofern als die Ver⸗ gütung für das Hektoliter von 1 ½ ℳ auf 2 ½ ℳ erhöht wurde. Das ist wenig, macht aber immer 1 ₰ pro Liter und wird sich im Großen und Ganzen vielleicht nutzbringend zeigen.
Viel wichtiger aber halte ich die Frage, ob Lampen erfunden werden, welche den Spiritus als Beleuchtungsmittel auch in den kleinen Haushalt einführen, und ich glaube, die deutsche Industrie ist auf dem besten Wege dazu. Im Laufe der letzten Woche sind mir von zwei verschiedenen Erfindern Lampen vorgeführt worden, die ohne Glühstrumpf brennen und ein angenehmes, helles Licht geben, ein Licht von etwas hellerer Farbe als die Petroleum⸗ flamme, und die, soweit sich nach dem von den Erfindern für
ihren Brennspiritus angesetzten Preis ermessen läßt, nicht wesent⸗ lich höher zu stehen kommen, auf die Kerzenstärke berechnet, als die Petroleumlampe, bei den jetzigen Petroleumpreisen. Wie es in solchen Fällen zu gehen pflegt, liegen sich die beiden Erfinder in den Haaren und im Patentstreit. Ich glaube, der Wunsch dieses hohen Hauses und der Reichs⸗Finanzverwaltung ist, daß sie alle Beide gewinnen mögen; denn das Publikum wird jedenfalls dabei gewinnen. Jeden⸗ falls hege ich die feste Zuversicht, daß beide Erfindungen, oder wenigstens eine von ihnen, sich bewähren und vielleicht noch weit ver⸗ besserungsfähig erweisen werden. Darin liegt die beste Antwort auf die neuliche Interpellation in diesem hohen Hause, betreffend das ame⸗ rikanische Petrobeum⸗Monopol, und zugleich die beste Aussicht für einen vermehrten Spirituskonsum für Beleuchtungszwecke.
Abg. Szmula (Zentr.) beantragt die Ueberweisung der Vor⸗ lage an eine Kommission von 14 Mitgliedern.
Abg. Dr. Barth (fr. Vgg.): Auch die d.eg Vorlage stellt die Privilegien der Landwirthschaft ganz klar, denn nach ihr haben wir in Zukunft folgende Sachlage: Die Branntweintrinker haben für jeden Hektoliter 70 ℳ Steuer zu bezahlen, wovon aber nur 50 ℳ in die Kasse des Reichs fließen; 20 ℳ fließen in die Kassen der Branntweinbrenner. Wie man diese 20 ℳ anders be⸗ zeichnen kann als eine Gabe, ist mir unerfindlich. Die Brannt⸗ weinbrenner meinen allerdings, durch diese 44 Millionen Mark hätten sie entschädigt werden müssen für den MRäcgang des Konsums. Wenn jeder Fhe auf diese Weise ersetzt werden muß, dann können wir zu recht eigenthümlichen Konsequenzen kommen, dann müßten wir die Bierbrauer und die Tabacksfabrikanten entschädigen, wenn durch Erhöhung der Bier⸗ oder Tabackssteuer ein Rückgang des Konsums in diesen Artikeln eintritt. Aber daran hat bisher niemand gedacht. Und wie wird es mit der Entschädigung der in ihrem Betriebe beschränkten Privat⸗Postanstalten? Wenn der Spiritus noch andere Verwendungen finden sollte, namentlich zur Beleuchtung, so würde ich das für eine gute Entwickelung halten. Aber ich nehme auch an, daß dann die Branntweinbrenner
ch beeilen werden, die Liebesgabe abzuschaffen. Das Kontingent oll gemäß der Vorlage bemessen werden 5 dem Durchschnitt des Konsums in den letzten fünf Jahren. Das Kontingent soll alle fünf Jahre neu berechnet werden, aber der Reichstag soll dabei niemals mehr mitwirken. Man könnte eigentlich beschließen, daß die Höhe der Liebesgabe alljährlich im Parlament festgesetzt wird auf 40 oder 50 Millionen. (Zwischenruf des Abg. Szmula: 60 Millionen!) Ich behalte mir vor, darauf bei der zweiten Lesung zurückzukommen.
Abg. Gamp (Rp.): Bei jeder Steuer und jedem Schutzzoll hat man von einer Liebesgabe üe Wenn die Landwirthe nur den zehnten Theil der Liebesgaben hätten, welche Sie (links) ihnen vorrechnen, dann wären sie sehr zufrieden. An die Liebesgabe glaubt auch heute niemand mehr mit Ausnahme der Leser der „Nation“, und diese auch nicht einmal alle, denn ich gehöre auch zu diesen Lesern. Der Preis des Branntweins bildet sich aus dem Durchschnitt des Preises des 50 er und des 70 er Spiritus. Der Brenner muß sich für den geringeren Preis, den er für seinen 70 er Spiritus erhält, schadlos halten bei dem Preise für den 50 er Spiritus. Wenn Sie die Liebesgabe aufheben sollten, der Osten hätte kein Interesse daran; es würden aber die sämmtlichen süddeutschen Brennereien verschwinden. Der “ hat bei der Festsetzung der Kontingentierung gar nichts zu sagen, weil diese Sache durch das Gesetz festgelegt ist. ie Ein⸗ führung einer IeSb “ hätte die kleinen Brennereien vernichtet; es wäre ein Dutzend großer Brennereien übrig die natürlich keine Kartoffeln, sondern lediglich ausländischen Mais verarbeitet hätten, wodurch Hunderttausende von Bauern in ihrer Aesften. erschüttert worden wären. Wenn heute nicht die 22 Millionen Zentner Kartoffeln zu Branntwein verarbeitet würden, dann könnten die Bauern ihre Produkte zum theil garnicht ab⸗ setzen. Die Konzentration der Brennerei würde bald die je igen niedrigen Preise beseitigen und die Preise so hoch treiben, daß da⸗ durch die Konsumenten geschädigt würden. Die Brennereien kommen jetzt im wesentlichen nur auf ihre Produktionskosten. Dur die Novelle zum Branntweinsteuergesetz ist dafür gesorgt worden, da die neuen Brennereien kein Kontingent über 80 000 1 erhalten, da den großen etwas abgenommen und den kleinen etwas zugelegt wird. Von allen Gesetzen ist keines so gut gelungen wie das Branntwein⸗ steuergesetz. Die Vorlage ist eine Nothwendigkeit, da der Konsum
eringer ist, als man angenommen hat. Ich möchte davor warnen, n der Kommission tiefer greifende Anträge zu stellen; denn in zwei Jahren werden wir eine Aenderung des Brennsteuer esetzes vornehmen müssen. Die Brennsteuer sollte ganz und gar der Brennerei zufallen es sind aber 15 % Verwaltungskosten davon abgezogen worden. Ich möchte den Staatssekretär bitten, dieses Versprechen seines Vor⸗ gängers den Sr e n ins Gedächtniß zu rufen.
„Abg. Wurm (Soz.): Die Vorlage sei ein offenes Ein seständniß dafür, daß den Brennern eine Liebesgabe von jährlich 40 illionen, 89 seit dem Bestehen des Scgeßg⸗ von mehr als 400 Millionen Mark gewährt worden sei. Die Preise des Spiritus seien seit 1887 ständig heruntergegangen; die Kontingentierung habe diesen Preissturz aufgehalten, also der Landwirthschaft Vortheile gebracht, nicht Nach⸗ theile, für welche eine Entschädigung zu verlangen wäre. Der Brannt⸗ weinkonsum sei durchaus noch nicht so weit zurückgegangen, daß man darüber triumphieren könnte. Der Konsum habe sich von 4,8 auf 4,22 l ermäßigt. Die der Begründung beigegebene Statistik ent⸗ spreche nicht der offiziellen Reichsstatistik. Der Staatssekretär habe anerkannt, daß das Bier den Branntwein verdrängt habe; hoffent⸗ lich werde er dafür sorgen, daß das Bier nicht vertheuert würde. Zur Brennerei seien 7 ½8 % der Kartoffelernte und 3 % der Roggen⸗ ernte verbraucht worden; soviel betrügen vielfach die Differenzen der Erntemenge. Diese geringen Ziffern rechtfertigten nicht die Be⸗ lastung des Volkz mit der Brannweinsteuer. Von den 62 000 Brennereien kämen 8590 Brennereien in Betracht auf welche die Liebesgaben entfielen. Die anderen Brennereien verarbeiteten nur Obst ꝛc. Von einer Bedeutung der Brennereien für die gesammte Landwirthschaft sei also gar keine Rede. Wenn Spiritus zur eleuch⸗ tung verwendet werden könnte, dann würden die großen Brennereien unter den kleinen sehr bald aufräumen. Redner erklärt zum Schluß, seine Partei sei auch für die Kommissionsberathung; sie wolle dan streben, das bestehende Gesetz vollständig umzuarbeiten. Dur die Steuer würde der Konsum von Branntwein nicht beseitigt, denn sonst müßte derselbe in den Staaten mit höherer Steuer noch ge⸗ ringer sein als in Deutschland, während das Gegentheil der Fall sei.
Staatssekretär des Reichs⸗Schatzamts Dr. Freiherr von Thielmann:
Meine Herren! Der Herr Abg. Wurm hat geglaubt, aus meinen Worten heraushören zu sollen, daß ich unserer gegenwärtigen Spiritus⸗ steuer⸗Gesetzgebung den Zweck beilege, den Kartoffelbrennern eine Liebes⸗ gabe von 20 ℳ pro Hektoliter, in runder Summe von 44 Millionen Mark im Ganzen, zuzuwenden. Ich berufe mich auf die stenographische Aufzeichnung meiner ersten Rede von heute in der Sache; Sie werden davon nicht ein Wort finden. (Sehr richtig! rechts und bei den Nationalliberalen.)
Abg. de saae, che (nl.): Eine Aufregung hat die Erwähnung der
Liebesgabe durchaus nicht bei uns hervorgerufen, sondern eine Ver⸗ wunderung daruͤber, daß man die alte Sache mit demfelben faden⸗ scheinigen Grunde vorgetragen hat. Herr Wurm hat Herrn Barth noch übertroffen. Letzterer sprach nur von 40 Millionen Mark, Ersterer aber von 400 Millionen Mark. (Zuruf: in zehn Jahren!) Die Preise betrugen 1880 — 1886 49,10 ℳ und sind jetzt gefallen für 70er Spiritus auf 37,30 ℳ Das bedeutet nicht eine Be astung des Volkes zu Gunsten der Spiritusbrenner. Wurm hat die beste Vertheidigung b⸗ das anntweinsteuergesetz beigebracht; er hat darauf hingewiesen, wie bei der Vermehrung des iritusverbrauchs
die Kapitalisten sich der Brennerei zuwenden wollen. Das ver⸗