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sitzung.
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Die Vorlesungen für Landwirthe und Kultartechniker beginnen am Donnerstag, den 21. April, für Geodäten um Donnerstag, den
28. April.
An der Akademie werden sowohl Laufwirthe wie Kultur⸗ techniker und Geodäten (Landmesser) ausgebildet. Die Land⸗
wirthe können nach zweijährigem Studium eine Abgangsprüfung ablegen, welche sie zu Lehrer⸗ bezw. Direktorstellen an landwirthschaft⸗ lichen Winterschulen und Ackerbauschulen befähigt; die mit Maturitäts⸗ zeugniß versehenen Landwirthe werden nach dreijährigem Studium zur Staatsprüfung für Lehrer der Landwirthschaft an Landwirthschaftsschulen zugelassen. — Für Landmesser be⸗ steht an der Akademie eine Königliche Landmesser⸗Prüfungs⸗Kommission. Die Prüfung für Landmesser ist für Alle, die sich diesem Berufe
widmen wollen, obligatorisch und kann nach zweijährigem Studium
abgelegt werden. — Mit der Prüfung für Landmesser ist diejenige für Kukturtechniker verbunden; letztere kann aber auch getrennt von der ersteren stattfinden.
Die an der Akademie Poppelsdorf aufgenommenen Studierenden werden bei der Universität Bonn immatrikuliert und genießen alle Rechte von Universitäts⸗Studenten.
Neu eintretende Studierende haben bei der Meldung zur Auf⸗ nahme außer den Nachweisen über Schul⸗ und Berufs⸗Vorbildung ein Sittenzeugniß von der Polizeibehörde ihres letzten Aufenthalts⸗ ortes beizubringen, Minderjäbrige außerdem eine Einwilligungserklä⸗ rung des Vaters oder des Vormundes. Kommen die Studierenden unmittelbar von einer anderen Hochschule, so ist das Abgangszeugniß 5 büaser vorzulegen und ein besonderes Sittenzeugniß nicht er⸗
orderlich.
Ein Internat ist mit der Akademie nicht verbunden. Die Aka⸗ demiker wohnen in Privathäusern in Bonn oder Poppelsdorf, und sind Wohnungen mit und ohne Beköstigung, den verschiedensten ee und Anforderungen entsprechend, in ausreichender Zahl vorhanden. 1
Die Miethe für ein Zimmer beträgt monatlich etwa 20 ℳ, mit Beköstigung 60 ℳ und darüber. Mittagstisch im Restaurant kostet 60 ₰ und mehr. Die Kosten für den gesammten Unterhalt eines Studierenden stellen sich bei mittleren Ansprüchen etwa auf 100 bis 120 ℳ monatlich, also im Jahr (für 8 Studien⸗Monate) auf rund 800 bis 1000 ℳ (ohne Studien⸗Honorar).
Das Studien⸗Honorar beträgt 120 ℳ für jedes Halbjahr und muß im Anfange des Semesters entrichtet werden. Bei nachgewiesener Bedürftigkeit und Würdigkeit kann das Honorar — innerhalb der zulässigen Zahl von Freistellen — ganz oder theilweise zurückerstattet werden. Auch werden an einzelne, durch Fleiß und Wohlverhalten sich auszeichnende bedürftige Studierende seitens des Ministeriums (mit Honorarfreiheit verbundene) Stipendien gewährt.
Auf Anfragen wegen Eintritts in die Akademie ist der Unter⸗ zeichnete 5 bereit, jedwede gewünschte nähere Auskunft zu ertheilen. Prospekte und Stundenpläne versendet das Sekretariat der
kademie auf Ansuchen kostenfrei. Poppelsdorf bei Bonn, im Januar 1898. Der Direktor der Königlichen Landwirthschaftlichen Akademie.
Dr. Freiherr von der Goltz, Geheimer Regierungs⸗Rath u. o. ö. Professor an der Universität Bonn.
Aiichtamtliches. Dentsches Reich. Preußen. Berlin, 10. Februar. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin er⸗ theilten gestern Mittag mehrere Audienzen. Nachmittags be⸗ suchten Ihre Majestät mit Ihrer Königlichen Hoheit der Prin⸗
essin Eulalia von Spanien und Ihrer Königlichen Hoheit 892 Prinzessin Heinrich von Preußen die Verkaufsräume der
Königlichen Porzellan⸗Manufaktur und das Kunstgewerbe⸗
Museum. “
Der Bundesrath versammelte sich heute zu einer Plenar⸗
Die Nr. 2 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗
b Versicherungsamts“ vom 1. Februar 1898 enthält aus
dem Gebiet der Unfallversicherung ein Rundschreiben an die Vorstände sämmtlicher Berufsgenossenschaften vom 18. Januar 1898, betreffend die im Jahre 1896 erzielten Ergebnisse der Uebernahme des Heilverfahrens während der Wartezeit gemäß 76c. des Kranken⸗ eee. ie. sowie folgende Rekursentscheidungen:
Der 8 hädigungsanspruch eines Bergmanns, der sich zum Antritt der Schicht gemeldet hatte, dann aber, weil er noch einige freie Zeit hatte, in ein außerhalb des Betriebs⸗
ebiets belegenes Miethshaus gehen wollte, um dort ein Glas
ser zu trinken, und hierbei beim Ueberschreiten der Geleise durch einen Rangierzug schwer verletzt wurde, ist anerkannt worden, da er aus Anlaß der Betriebsbeschäftigung berechtigter Weise auf der Betriebsstätte und insbesondere an der Unfall⸗ stelle verweilt hatte, und weil der Unfall durch eine Betriebs⸗ einrichtung herbeigeführt worden war. (1689.*)
Wenn auch Unfälle auf Wegen und Reisen, die ein Ar⸗ beiter zu Betriebszwecken unternimmt, im allgemeinen als Betriebsunfälle anzusehen sind, so erstreckt sich diese Auf⸗ fassung doch keineswegs ohne Ausnahme auf Unfälle, die eine versicherte Person während ihres Aufent⸗ halts im Gasthause aus Anlaß einer solchen Reise erleidet; denn der Aufenthalt in den Gasthäusern gehört, weil er in erster Linie zur Befriedigung der allgemeinen mensch⸗ lichen Bedürfnisse nach Ruhe und Nahrung dient, im wesent⸗ lichen in das eigene persönliche Interessengebiet des Arbeiters und nicht in den Interessenbereich des Betriebes. Es liegt kein Anlaß vor, von dem sonst in der Rechtsprechung des Reichs⸗ Versicherungsamts festgehaltenen Grundsatz, daß Unfälle, die bei einer eigenwirthschaftlichen Thätigkeit des Arbeiters ein⸗ treten, Betriebsunfälle im Sinne des Gesetzes nicht sind, zu Gunsten der ees auf Montagen befindlichen Arbeiter in solchem Umfange Ausnahmen zuzulassen. Jedenfalls läßt sich die Annahme nicht begründen, daß sich ein derartiger Arbeiter stets im Betriebe befindet, und daß jede oce eslche Thätigkeit für ihn ausgeschlossen ist, so lange er auf der Be⸗ triebsreise unterwegs ist. (1980)
„Der Entschädigungsanspruch eines Holzarbeiters, der während der Mittagspause in einem nahe der Betriebs⸗ stätte belegenen Kötterhause beim Aufsuchen des Heubodens, wo er angeblich seine nassen Kleider hatte trocknen wollen, verunglückt war, ist zurückgewiesen worden, weil der Aufenthalt in dem Hause in erster Linie zur Befriedigung der allgemeinen
*) Die neben den einzelnen Rekurs⸗ und den Revisions⸗Ent⸗ scheidungen sowie den Bescheiden und Beschlüssen stehenden ein⸗ geklammerten Zahlen geben die Ziffer an, unter der diese in den „Amtlichen Nachrichten“ peröͤffentlicht sind. .“
menschlichen Beduürfnisse nach Nahrung und Ruhe diente, dem Sgeeg des Betriebes somit nicht zuzuzählen war. 1691. e“ 8 Die Entschädigungspflicht für einen Unfall, der sich in einem an sich nicht versicherungspflichtigen, aber im Kataster der Tiefbau⸗Berufsgenossenschaft eingetragenen Be⸗ triebe eines Kommunalverbandes ereignet hat, geht auf den nach dem Unfall auf Grund des § 4 Ziffer 3 des Bau⸗Unfallversicherungsgesetzes für leistungs⸗ fähig erklärten Kommunalverband auch dann nicht über, wenn die dreizehnte Woche nach dem Unfall erst nach dem für die Eigenversicherung abläuft. (1692.)
5. der find folgende Bescheide und Beschlüsse mit⸗ getheilt: 1 Im Falle theilweiser Erwerbsunfähigkeit muß die Rente nach § 5 Abs. 6 des Unfallversi 81 (§ 6 Abs. 1 des landwirthschaftlichen Unfallversicherungsgesetzes, § 9 Abs. 2 des See⸗Unfallversicherungsgesetzes) nach einem Bruchtheil der Rente fuͤr völlige Erwerbsunfähigkeit berechnet werden, der in einem bestimmten Prozenisatze zum Ausdruck zu kommen hat. (1693.)
Die Verantwortlichkeit für die Gesetzmäßigkeit eines Ersuchens um Zwangsbeitreibung rückständiger Genossenschaftsbeiträge hat der Vorstand der Berufs⸗ genossenschaft zu tragen, die Vollstreckungsbehörden können von dem Vorstande den Nachweis nicht verlangen, daß die beizutreibende Forderung richtig berechnet und rechtskräftig festgesetzt ist, oder ob bei dem Reichs⸗Versicherungsamt rechtzeitig Beschwerde (§ 41 Absatz 2 des Bau⸗Unfallver⸗ sicherungsgesetzes, § 73 Absatz 1 des Unfallversicherungs⸗ gesetzes) eingelegt ist, und welchen Erfolg diese gehabt hat. Nur in dem durch diese Vorschriften geregelten Verfahren des
Widerspruchs und der Beschwerde an das Reichs⸗Versicherungs⸗ Berathung des Etats fortgesetzt.
willigung der noch ausgesetzten Positionen wurde der ganze
amt läßt sich die von dem Genossenschaftsvorstande vor⸗ genommene Beitragsberechnung ansechten und richtig stellen.
u einem Beschwerdeverfahren vor den Verwaltungsbehörden ist daneben kein Raum. Gegenstand eines solchen Verfahrens können nur Streitigkeiten bilden, welche die Art und Weise der Zwangsvollstreckung und das dabei zu beachtende Verfahren betreffen. (1694.)
Die in einem versicherten Fabrikbetriebe des Kreises Solingen gegen Accordlohn beschäftigten Feiler und Schleifer, die einem Meister nicht unterstellt sind, und die für die Benutzung der ihnen als Arbeitsstellen angewiesenen, im Fabrikgebäude belegenen Räume an den Betriebsunter⸗ nehmer eine Entschädigung nach Art der Miethe, theilweise auch ein Entgelt für die Arbeitsgeräthe entrichten müssen, sind nicht als selbständige (Haus⸗) Gewerbetreibende, sondern als unselbständige Accordarbeiter angesehen worden, weil ihnen, abgesehen von der wirthschaftlichen Selbständigkeit, auch die Unabhängigkeit bei der Arbeit fehlt, da sie in den Räumen des Arbeitgebers, der sich jederzeit von dem Fortgang und der Beschaffenheit der Arbeiten überzeugen kann, beschaͤftigt werden und dessen allgemeiner Aufsicht und Leitung unter⸗ stehen, wenn sie auch im Einzelnen bei ihren Arbeiten ein grscere Maß von Freiheit genießen als die anderen Arbeiter. (1695.
Aus dem Gebiet der Inyaliditäts⸗ und Alters⸗ versicherung ist ein Rundschreiben an die Vorstände der sämmtlichen Invaliditäts⸗ und Altersversicherungs⸗Anstalten vom 25. Januar 1898, betreffend die Anlegung des Anstaltsvermögens zu Gunsten gemeinnütziger Zwecke, nebst einer Uebersicht über die von den
ersicherungsanstalten zum Bau von Arbeiter⸗ wohnungen und ähnlichen, vorwiegend der Klasse der Versicherten zu gute kommenden Einrichtungen sowie zur Befriedig ung des landwirthschaftlichen Kreditbedürfnisses “ oder zur Hergabe bereit gestellten Kapitalien nach dem Stande vom 31. Dezember 1897 veröffentlicht. Ferner sind folgende Revisionsentscheidungen mitgetheilt:
Die Versicherungspflicht eines Küfers, dessen Thätigkeit sich im wesentlichen auf das Ab⸗ und Umfüllen des Weins in den Kellern meist kleiner Leute und auf das Herrichten (Schwenken und Reinigen) der alten Fässer sowie kleine Ausbesserungen daran beschränkt hatte, der eine eigene Werkstätte nicht besaß, und dessen fachmäßige Ausbildung nicht nachgewiesen war, ist anerkannt worden. (626.)
Die Anwendbarkeit der Bestimmung des s 119 des Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsgesetzes ist in einem Falle verneint worden, in welchem ein ständig beschäftigter Arbeiter infolge von Lohnstreitigkeiten die Arbeit niedergelegt, nach Ablauf eines halben Jahres aber bei dem⸗ selben Arbeitgeber weitergearbeitet hatte, ohne in der Zwischen⸗ zeit anderweite Lohnarbeit verrichtet zu haben. Es hatte bei der Niederlegung der Arbeit an dem — wenn auch nur still⸗ schweigenden — Einverständniß unter den Betheiligten gefehlt, daß die Arbeit zu gegebener Zeit unter den bisherigen Ver⸗ hältnissen wieder W“ werden sollte. (627.)
Hat der Staatskommissar zu Ungunsten eines Rentenbewerbers Berufung eingelegt, so kann er in der mündlichen Verhandlung vor dem Schiedsgericht nicht zu Gunsten desselben Anträge stellen. (628.)
Zur Wahrung der Frist des s 30 des Invalidi⸗ täts⸗ und Altersversicherungsgesetzes genügt es, wenn der Vorstand der zuständigen Versicherungsanstalt innerhalb der dreimonatigen Anmelbdefrist auf dienstlichem Wege eine Mittheilung von der Geltendmachung des Erstattungsanspruchs erhält, mag auch die Anmeldung zunächst an eine unzuständige Versicherungsanstalt abgegeben worden sein. (629.)
Zum Nachweise der Wartezeit sind für die Zeit⸗ räume nach dem 1. Januar 1891 neben ordnungsmäßig verwendeten Beitragsmarken Arbeitsbescheinigungen im allgemeinen nicht erforderlich. Nur dann, wenn sich in einem einzelnen Falle ein Zweifel darüber ergiebt, ob der Verwendung von Beitragsmarken auch eine 1211 pflichtige Beschäftigung zu Grunde liegt, ist es nach § 16 der Kaiserlichen Verordnung vom 1. Dezember 1890 Sache des Schiedsgerichts, den erforderlichen Beweis von Amtswegen zu erheben; dieser Beweis kann keineswegs nur durch Arheits⸗ bescheinigungen im Sinne des § 161 des Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsgesetzes erbracht werden, welche an sich nur zum Nachweise der vorgesetzlichen Beschäftigungszeiten zu dienen haben. (630. —
In dem Nichtamtlichen Theil ist eine Preisaus⸗ schreibung des Vereins zur E des Ge⸗ werbefleißes, betreffend Vorrichtungen zum elbstthätigen Absperren einer Dampfleitung bei Rohrbrüchen oder Explosionen,
bestimmten Anfangstermin
sowie eine Preisausschreibung der Elbschiffa rts⸗ Berufsgenossenschaft und der Wesede wüfhsch Hüeirs. schiffahrts Bevufsgenossenschaft zum Wettbewerb zwecks Erlangung von Vorrichtungen zur Verhinderung der Ueber⸗ lastung a. der Feder⸗Sicherheitsventile, b. der Hebel⸗Sicherheits⸗ ventile bei Schiffsdampfkesseln veröffentlicht. Ferner ist eine Entscheidung des Reichsgerichts (Zweiten Strafsenats) vom 28. September 1897 über die Frage, inwieweit Eintragungen oder Vermerke in Quittungskarten durch die Straf⸗ vorschrift des § 151 des Invaliditäts⸗ und Alters⸗ versicherungs esetzes getroffen werden, abgedruckt. Endlich ist ein Obergutachten des Geheimen Medizinal⸗ Raths, Professors Dr. Jotly in Berlin vom 22. Mai 1896 über die Frage des ursächlichen usammenhangs einer Kopfverletzung mit einer Schüttellähmung (paralysis agitans) mitgetheilt. ö““
Hannover, 9. Februar. Der Provinzial⸗Landtag nahm in seiner Fätzt geg Sitzung einstimmig den Antrag der Abgg. Kriege und Genossen an: dem Kreise Grafschaft Bentheim sowie dem Kreise Meppen zur Forisetzung resp. Ver⸗ längerung der von diesen Kreisen bereits erbauten und in Betrieb genommenen Nebenbahnen von Bentheim nach Neuenhaus bezw. von Meppen nach Haselünne dieselbe Unterstützung zu theil werden zu lassen, welche seitens der Provinz für den Bau von Kleinbahnen gegeben werde, event. aber den bezeichneten
Kreisen die zu dem Bahnbau erforderlichen Mittel zum Selbst⸗ kostenpreise zu überlassen. Nachdem der Landtag seüaan von den Uebersichten der Einnahmen und Ausgaben des Hannoverschen Klosterfonds und dem der Haftpflicht⸗Versicherungsanstalt des Hannoverschen
Prowinnzialverhandes Kenntniß genommen hatte,
Haushaltsplan für 1898,99 genehmigt. 8 8
Oesterreich⸗Ungarn.
nennung des Feldzeugmeisters Baron Waldstätten zum General⸗Truppeninspektor. Im Landtage von Istrien kam es gestern während
zu erregten Scenen, die durch die Behauptung gesteigert wurden, daß die Sitzung von Polizeiorganen überwacht der Landeshauptmann und der Vertreter der Re ierung auf⸗ klärten. Da auch der ebenfalls kroatisch sprechende Abg. Corsolic seitens der Besucher der Galerie unterbrochen wurde, mußte die Sitzung geschlossen werden.
Das ungarische Unterhaus verhandelte gestern über
hier eingreifen; denn man könne nicht wissen, wo diese kom⸗ munistische Bewegung stehen bleibe werde. Er fordere die Re⸗ ierung auf, rasch einzugreifen, sonst werde ein Theil des Landes in wenigen Tagen in Flammen stehen. Die auf⸗ Fesenden Preßerzeugnisse kämen von auswärts. Der Redner chlug vor, in Fällen von Majestätsbeleidigung
aufzuheben. Frankreich.
die Departements Meurthe et Moselle, Vogesen und Aube vertheilt sind.
der Zeugen fortgesetzt.
und Staatsgeheimniß die Beantwortung aller Fragen, welche auf den Prozeß Dreyfus Bezug hatten. Die Vernehmung des
11“
wird heute fortgesetzt werden.
FJJJTEEIIII“ 8
Der Großfürst Michael Nikolajewitsch beging gestern, wie „W. T. B.“ aus St. Petersburg meldet, das 50 lährige Jubiläum als Chef der 2. Garde⸗Artillerie⸗Brigade. Aus diesem Anlaß fand eine “ statt, welcher der Kaiser bei⸗ wohnte. Zum zweiten Chef der genannten Brigade wurde der Großfürst Michael Alexandrowitsch ernannt.
Der Minister des Aeußern Graf Murawjew ist vor einigen Tagen leicht erkrankt. Der „Nowoje Wremja“ zufolge
d Ministers gestern bereits besler. 8
Cypriani, der in Forli wiedergewählt wurde, . seine Wahl bereits einmal für ungültig erklärt war, wiederum für
Wie „W. T. B. sich die Projekte für eine Vermehrung der Kavallerie auf die Hamidié⸗Kavallerie, die jetzt 56 ½ Regimenter zählt, und die nach dem ursprünglichen Plan der Armee⸗ Organisations⸗Kommission vom Jahre 1887 auf 100 Regimenter
ebracht werden soll, für welche die Mannschaften und das Pferde⸗ aterial bereits vorhanden sind. Gegenwärtig sind 3 Regimenter in der Bildung begriffen. Gleichzeitig soll der früͤhere Plan, jedem Regiment eine halbe Linien⸗Eskadron zur Instruktion zu⸗ zutheilen, erprobt werden und die ganze Linien⸗Kavallerie anatolisches und kurdisches Pferdematerial erhalten.
Der Albanesenhäuptling Riza erhielt die Erlaubniß, nach dem Beixamfest in seine Heimath zurüͤckzukehren.
Der russische Militär⸗Attaché in Konstantinopel, Oberst Peschkow, welcher vorgestern mit dem bulgarischen Kriegs⸗ Minister das definitive Abkommen, betre eend den Wieder⸗ eintritt der emigrierten bulgarischen 1egn in die Armee, unterzeichnete, ist, wie das Wiener „ 2 Bureau“ meldet, von Sofia nach Konstantinopel zurückgeke
8 Griechenland. Geestern hat in Athen, wie „W. T. B.“ berichtet, vor
rt.
dem See⸗Kriegsgericht der ozeß gegen den Fähnrich Kokkoris s. welcher Prhedic wird, während des
Geschäftsbericht
Unter Vorbehalt der Be⸗
Das „Militär⸗Verordnungsblatt“ veröffentlicht die Er⸗
einer in kroatischer Sprache gehaltenen Rede des Abg. Mandic
werde. Letzteres beruhte auf einem Mißverständniß, welches
das Budget des Ministeriums für Ackerbau. Der Abg. Rohonczy erörterte dabei die sozialistischen Umtriebe 8 im Alföld und bemerkte, alle Theile der Gesellschaft müßten
1 und Auf⸗ hetzung die Preßfreiheit für gewisse Schwurgerichtssprengel
Nach einem gestern veröffentlichten Dekret umfaßt das neugebildete XX. Armeec⸗Korps 4 Subdivisionen, welche auf
In dem Prozeß Zola wurde gestern die Vernehmung 1 . Die Generale Boisdeffre, Gonse und Mercier verweigerten unter Berufung auf das Amts⸗
früheren Justiz⸗Ministers Trarieux wurde unterbrochen und
Die Deputirtenkammer hat die Wahl des Sozialisten
aus Konstantinopel erfährt, beziehen
Pers Focs e 88
rkisch⸗griechischen Krieges von Skiathos aus an den da⸗ nenla. w shischen Fen ter Levidis telegraphiert zu haben: „Commodore Sachturis verräth uns, weil er Ihre Befehle nicht ausführt.“ Als . wurde Levidis vernommen, der Sachturis beschuldigte, seine Befehle nicht ausgeführt zu haben. Er (Zeuge) habe nach dem Empfange der Depesche des Fähnrichs den König gebeten, Sachturis abzuberufen, und der König habe nach einigem Zögern dieser Bitte stattgegeben. Levidis ver⸗ suchte nachzuweisen, daß sich gegen verschiedene seiner Befehle der Einfluß des Hofes geltend gemacht habe; auch seine Kollegen im Ministerium beschuldigte er der Lauheit während des Krieges. Der unglückliche Ausgang des Krieges in Thessalien sei der Nichtausführung seiner Befehle zu⸗ zuschreiben. Auf die Frage des Staatsanwalts, ob dieselben Be⸗ fehle, die Sachturis erhalten, auch dem Prinzen Georg, der damals Kommandant der Torpedo⸗Flottille gewesen, zugegangen seien, erwiderte Levidis, über diese Frage werde er sich nur in der Deputirtenkammer auslassen. er als Zeuge ver⸗ nommene Prinz Georg erklärte: Sachturis habe feh Pflicht gethan; wenn derselbe nicht alle Befehle ausgeführt habe, so sei dies dem Widerspruch in den Befehlen und dem Fe. an Munition zuzuschreiben. Das Telegramm des Fähnrichs Kokkoris sei ein unerhörter Verstoß gegen die Disziplin. Der Marine⸗Minister Hatzikyriakos, der während des Krieges einen Panzer kommandierte, erklärte: nach allem, was er während des Krieges gesehen, habe unter den Offizieren und den Mannschaften Disziplinlosigkeit geherrscht Amerika. Die cubanische Junta in New⸗ hat, „W. T. B.“ meldet, der Presse ein Schreiben übermittelt, welches angeblich von dem spanischen Gesandten in Washington Dupuy de Lôme herrühren und an den früheren spanischen Minister Canalejas gerichtet sein soll, der sich kürzlich in New⸗ York und auf Cuba aufhielt. Der Brief, der in Havanna von einem Cubaner entwendet wurde, enthält beleidigende Bemerkungen über den Präsidenten Mac Kinley. Das Staats⸗Departement in Washington erklärt, der spanische Gesandte leugne nicht, der Urheber des Schreibens zu sein. Infolgedessen habe das Staats⸗Departement dem amerikanischen Gesandten in Madrid Wo odford die nöthigen Mittheilungen gemacht. Solange diese nicht in den Händen der spanischen Regierung seien, sei es nicht ange⸗ messen, den Inhalt derselben zu veröffentlichen.
Aus Washington meldet „W. T. B.“: Der dortige Gesandte von Guatemala habe die Nachricht erhalten, daß der Präsident von Guatemala Barrios ermordet worden sei. Der Vize⸗Präsident Cabrera habe die Präsidentschaft über⸗ nommen. Im Lande herrsche Ruhe.
Die Regierung von Portorico ist neu gebildet worden. Minister⸗Präsident ist QOuinones.
Das „Reuter’sche Bureau“ berichtet aus Montevideo, daß daselbst mehrere Offiziere verhaftet worden seien, wie es heiße, wegen Theilnahme an einem militärischen Komplott. Andere Offiziere seien ihrer Posten enthoben worden, weil sie sich ge⸗ weigert hätten, ein Schriftstück zu unterzeichnen, welches sie verpflichten sollte, für die Kandidatur Cuestas' zum Präsidenten von Uruguay einzutreten. Die Diktatur werde jeden Tag erwartet. Cuestas verliere wegen seiner Unentschlossenheit an Popularität. Viele Personen verließen die Stadt, um sich der Einreihung in die Nationalgarde zu entziehen. 8
Die „Times“ meldet aus Peking vom gestrigen Tage, der japanische Gesandte habe dem Tsung⸗li⸗Namen mitgetheilt, daß Japan nicht im stande sei, eine Verlãnge⸗ rung der Frist zur Zahlung der Kriegsschuld zu bewilligen. — Der französische Geschäftsträger habe von dem Tsung⸗ li⸗NYamen die Bezahlung (innerhalb acht Tagen) einer Ent⸗
chäbigung an die Familie eines Franzosen verlangt, der in Tongking von chinesischen Briganten gefangen genommen, aber später befreit worden sei.
Afrika. 8 Dem „Reuter'schen Bureau“ wird aus Kairo gemeldet, der Finanzbeirath Sir Edwin Palmer habe dem Ministerrath den Vorschlag gemacht, die Zinsen des Kapitals, welches bei der
Kasse der öffentlichen Schuld für Rechnung des Reserve⸗
fonds und des Konversions⸗Sparfonds verwaltet werde, zur Herabsetzung der Grundsteuer zu verwenden, welche um ein Drittel ihres Rentenwerthes zu hoch veran⸗ schlagt sei. Die Summe, die so verwandt werden soll, beträgt 216 000 egyptische Pfund pro Jahr.
Der Präsident Krüger ist mit 12 764 Stimmen gegen 3716 Stimmen, welche auf Burger fielen, und 1943 Stimmen, die Joubert erhielt, auf weitere fünf Jahre zum Präsi⸗ denten der Südafrik blik gewählt
9 Parlamentarische Nachrichten.
Die Berichte über die gestrigen Sitzungen des Reichstages und des Hauses der Abgeordneten be⸗ finden sich in der Ersten und Zweiten Beilage. 1
— In der heutigen (37.) 8 enng des Reichstages wurde die in der Sitzung vom 26. Januar abgebrochene erste Berathung des von den Sozialdemokraten eingebrachten Gesetzentwurfs, betreffend das Recht der Versammlung und Vereinigung, fortgesetzt.
Das Wort nahm zuerst der Abg. Dr. Pachnicke 88 Vgg.), dessen Rede bei Schluß des Blattes noch fort⸗ auerte.
— Das Haus der Abgeordneten setzte in der heu⸗ lihen (18.) Sitzung, welcher der Vize⸗Präsident des Staats⸗
inisteriums, Finanz⸗Minister Dr. von Miquel, der Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen und der Minister des Innern Freiherr von der Recke beiwohnten, die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Bewilli⸗ gung von Staatsmittelu zur Beseitigung der durch ie S.wgen des Sommers 1897 herbeigeführten Beschädigungen, und des Antrages der Abgg. Baensch⸗ Schmidtlein und Genossen auf Zrceichung der Liquidationen für Aufraumungsarbeiten im Ueber⸗ schwemmungsgebiet u. s. w. fort.
† —
erster Zeuge
Schiffsbauindustrie die Kraft von rund 124 700 Arbeitern dar
griffen sind.
Abg. von Arnim (kons.): Ich halte die ausgeworsene Summe von 5 Millionen für bei weitem nicht ausreichend, namentlich nicht den Antbeil, der auf die Provinz Brandenburg entfällt. Nach den Schaͤtzungen der Sachverständigen erreicht der Wasserschaden in den einzelnen Kreisen eine Höhe, die mit den für Brandenburg bestimmten 1 200 000 ℳ in gar keinem Verhältniß steht, und die Geschädigten hegen die bestimmte Exwartung, daß die Summe erhöht wird. Der Abg. von Neumann hat gestern die ungünstigen Verhältnisse an der Oder, Spree und Havel richtig dargestellt. Der Wohlstand der Anlieger geht infolge der Wasserschäͤden konstant zurück, da namentlich der Tabackbau in Frage gestellt ist. Die Strom⸗ bauverwaltung ist über die Bedürfnisse einzelner Orte garnicht unter⸗ richtet und hat nicht die geeigneten Maßregeln getroffen. Es mußten für 1897 die Polder⸗Beiträge außer Hebung gesetzt werden.
Geheimer Ober⸗Baurath Keller: Ehe die Regulierung der unteren Oder in Angriff genommen wurde, hatten die Anlieger mehr zu leiden wie jetzt; das habe ich schon gestern nachgewiesen.
Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Freiherr von Seherr⸗Thoß: Die Polderbeiträge könnten regierungsseitig dech nur erlassen werden, wenn sie allein vom Staat eingezogen würden. Der staatliche Bei⸗ trag soll erlassen werden; auch die Provinz ist zum Erlaß bereit.
Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Kruse: Die Land⸗ wirthschaftskammer für Brandenburg hat allerdings eine höhere
umme herausgerechnet als die Landräthe; die erstere hat anscheinend den Gesammtschaden taxiert, während die letzteren ordnungsmäßig nur den Schaden der Leistungsunfähigen geschätzt haben, wie dies schon bei früheren Nothstandsvorlagen geschehen ist. Bei der Vertheilung wird ekt.e eine entsprechende Mitwirkung eingeräumt werden.
Abg. Knoch (kons.) bittet, die Wohlthaten der Vorlage auch auf die Kreise Grünberg und Freistadt auszudehnen, welche davon nach scaeb ausgeschlossen sein sollten; auch dort seien die Wasser⸗
äden groß.
Abg. Freiherr von Buddenbrock (kons.) beschwert sich darüber, daß der Glogauer Kreis in der Vorlage nicht berücksichtigt sei.
Abg. Graf Strachwitz (Zentr.) legt namens der Provinz Schlesien, deren Stimmung er zu kennen glaube, Protest dagegen ein, daß die Staatsregierung eine so geringe Beihilfe für ausreichend erachtet habe. Drei Minister seien zwar an Ort und Stelle erschienen, aber sie hätten zu geringe Mittel mitgebracht und sich nicht hinreichend orientiert. Die Regierung habe nicht die Initiative ergriffen, sondern eine abwartende Stellung eingenommen, um ja nicht den Fiskus allzusehr zu belasten. Es habe große Miß⸗ stimmung hervorgerufen, daß die Regierung nicht einmal von vorn⸗ herein eine beruhigende Proklamation erlassen habe. Nachdem
e aber dem Druck der öffentlichen Fe nachgegeben,
abe sie ganz unzulängliche Beihilfen geleistet, den Schaden viel zu niedrig taxieren lassen und den Prozentsatz der Entschädigungen eben⸗ falls zu niedrig bemessen. Für die Befestigung der Ufer müsse der Staat, nicht die Adjacenten, eintreten, am besten durch Anlegung von Sammelbassins. Die Eisenbahndämme müßten mit Durchlässen ver⸗ sehen werden, damit sie nicht die Ueberschwemmungsgefahr vergrößerten.
(Schluß des Blattes.) 8
8
Die Abgg. Herold (Zentr.) und Genossen haben im Hause der Abgeordneten folgenden Antrag eingebracht:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, baldmöglichst einen Gesetzentwurf vor⸗ zulegen, durch welchen das Gesetz vom 12. März 1881, betreffend die Ausführung der Reichsgesetze über die Abwehr und Unterdrückung der Viebseuchen, nach der Richtung abgeändert wird, daß die Kosten tbierärztlicher Untersuchungen, welche auf Anordnung von Verwaltungsbehörden erfolgen, auf die Staatskasse uͤber⸗ nommen werden. 8. ““ “
Sttatistik und Volkswirthschaft.
Die Schiffsbaubetriebe in Preußen 1882 und 1895
(Stat. Korr.) Der Schiffsbau in Preußen hat seit 1882, der
letzten gewerblichen Betriebszählung, bis 1895 bekanntlich einen großen Aufschwung genommen. Namentlich sind es die großen Werften, die im Erbauen pon Schiffen heimischer und fremder Flagge heute zu den leistungsfähigsten der Welt gehören; besitzt doch Deutschland zur Zeit die größten Schnelldampfer der Welt, und diese sind auf deutschen Werften erbaut. An kleinen und großen Schiffsbau⸗ anstalten und Werften zählte Preußen 1882 705 Hauptbetriebe mit 13 161 darin thätigen Personen, 1895 aber 728 mit 25 343 Personen (Zu⸗ nahme 92,56 v. H); 1875 fanden sich in dieser Gewerbeart nur 5823 Personen. Die größere Zahl dieser Betriebe ist allerdings kleinen Umfangs: Kahnmacher, Kahnflicker und kleinere Schiffsbauanstalten für Flußfahrzeuge, und diese haben sich seit 1882 sogar noch ver⸗ mindert; derartige Betriebe mit 10 und weniger Personen gab es 1882 624 mit 1960 Personen und 1895 578 mit 1609 Personen. Dafür zeigen aber die großen und größten Betriebe, namentlich die letzteren, die vorzugsweise für die mächtigen Seedampfer und Kriegs⸗ schiffe in Frage kommen, eine gewaltige Vermehrung. So wurden in Preußen Schiffsbauanstalten gezählt mit 201 bis 1000 Per⸗ sonen 1882 5, 1895 10, und deren Personal war von 2566 auf 4350 angewachsen; Betriebe mit über 1000 Personen gab es 1882 3, 1895 6, und deren Fölcnar war von 6179 auf 15 794 gestiegen! Im Durchschnitt beschäftigte jeder der letzteren 6 Betriebe 2632 Personen gegen 2060 vor 13 Jahren, und deren Personal hatte seit 1882 um 156 v. H. zugenommen. Der Schwerpunkt des preußischen Schiffsbaues verlegt sich mit dem Aufschwunge dieser Industrie immer mehr in die allergrößten Betriebe: 1882 entfielen von 1000 im Schiffsbau thätigen Personen auf die größten, über 1000 Personen beschäftigenden Anstalten 469, 1895 dagegen 623. Sämmtlichen Betrieben mit mehr als 200 Personen gehörten 1882 664 von 1000 asler in Schiffsbaubetrieben thätigen Personen an, 1895 aber schon 795.
Geht schon aus der Personenvermehrung die rasche Entfaltun der preußischen Schiffsbauindustrie hervor, so zeigt diese - auffallender in der Entwicklung der im Dienste dieser Industrie stebenden mechanischen Hilfskräfte. Im Maber 1882 sind die motorischen Kräfte nicht ermittelt worden. Ink Jahre 1895 gab es in den preußischen Schiffsbaubetrieben aber 5197 Pferdestärken, während 1875 deren erst 443 ermittelt wurden. Im ganzen Deutschen Reiche standen im Jahre 1875 1121, 1895 aber 8556 mechanische Pferdestärken im Dienste der Schiffsbauindustrie.
Das ist ein ganz außerordentlicher Fortschritt in 20 Jahren. Wollte man, weil ja die mechanische Pferdestärke nicht ermüdet und ganz anders ausgenutzt werden kann als die Kraft eines lebendigen Pferdes, die mechanische Pferdestärke gleich der von 3 lebendigen Pferden und die Muskelkraft eines Pferdes gleich der von 8 Männern setzen, so würden allein die 5197 Pferdestärken der vrenfaschen
ellen, die der gesammten deutschen Schiffsbauindustrie aber die Kraft von rund 205 000 Arbeitern, wozu dann noch die 25 343 bezw. (im ganzen Reiche) 35 336 hierin thätigen gewerblichen Personen zu rechnen wären. Wie viel dieser lerpesgehn in den Betrieben in elektrische Kraft umgesetzt werden, ist nicht bekannt, ebenso nicht, ob die Kraft⸗ quellen der in den Schiffsbaubetrieben verwendeten Elektromotoren anderswo als in diesen Betrieben selbst liegen, und ob die Pferde⸗ stärken dieser letzteren Kraftquellen in den obigen Zahlen mil inbe⸗
8 —
Zur Arbeiterbewegung.
In Stendal befinden sich, nach einer Meldung des „Vorwärts“ e - “ und Maschinenarbeiter der Firma sennig im Ausstande. Aus Marbach wird demselben Blatt berichtet, daß der Aus⸗ * 72 inn der Stuhlfabrik von Bock und Fischer (vgl. Nr. 31 d. Bl.)
det ist.
Kunst und Wissenschaft.
Die Neuordnung der National⸗Galerie.
Seit Ende vorigen Jahres ist wieder eine Reihe neueingerichteter Säle dem Publikum eröffnet worden; damit sind die Umstellungs⸗ arbeiten, soweit sie unter den jetzigen Verhältnissen möglich sind zum größten Theil vollendet. Es werden nunmehr noch in den drei östlichen Sälen des Mittelgeschosses die sä aus den großen Kriegen und die Sammlung von historischen Bildnissen eine würdige Aufstellung finden. Nach dem Neubau der Museen sind im obersten Geschoß noch wichtige Veränderungen geplant.
Bei der Umgestaltung der Sammlung waren zunächst die schon bei der Einceihung der Neuerwerbungen bemerkten Mängel des Bauwerkes nach Möglichkeit durch Vorhänge und andere Vorkehrungen 2 mildern, dann die längst verblichenen Tapeten durch passende Stoffe endlich die Kunstwerke, deren geschmackvolle An⸗ ordnung bei der Eröffnung der Sammlung einst öffentlich anerkannt worden war, nun wieder so anzuordnen, daß ein Genuß jedes einzelnen Objekts möglich wurde. Die Räume der National⸗Galerie reichen längst nicht mehr hin, alle der Sammlung angehörigen Kunstwerke zweckentsprechend aufzustellen. Ueberdies ist gerade in den letzten Jahren durch zwei Vermächtnisse, die groscherzigen Schenkungen zahlreicher Berliner Kunstfreunde und durch die Ankäufe aus dem Allerhöchsten Dispositionsfonds eine außergewöhnlich große Zahl von Gemälden und auch Skulpturen hinzugekommen, zum theil Meister werke ersten Ranges, die eine sofortige Aufstellung von selbst geboten Die Direktion ging von der Ansicht aus, daß es besser sei, eine be schränkte Zahl von Arbeiten dem Publikum so darzubieten, daß eine intensive Wirkung des einzelnen Objekts und eine vornehme Gesammt⸗ wirkung der Säle noch zu erreichen sei, als auf alles Vorhandene Rücksicht zu nehmen. Es werden desbalb auch Leistungen hervor⸗ ragender Künstler, die durch neuere Ankäufe noch besser vertreten sind, an Provinzial⸗Museen abgegeben, und der 1“ durchgeführt, nie mehr als zwei Gemälde übereinander au zuhängen und Meisterwerke allerersten Ranges ganz zu isolieren und einreihig in Augenhöhe aufzustellen. Das gesichtete Material wurde chronologisch
eordnet, im einzelnen die Leistungen einer Schule oder einer Richtung n besonderen Sälen vereinigt, sodaß eine Uebersicht gleich beim ersten
Besuch 18iSg ist, und Farbe und Stimmung heterogener Kunst⸗ werke sich nicht gegenseitig beeinträchtigen. Schöpfungen intimeren Charakters wurden in die Kabinette verwiesen, während die monu⸗
mentaleren Werke, wie die Gemälde eines Feuerbach oder Böcklin nur in großen Sälen untergebracht wurden. Bei der Vertheilung der Bilder üͤber eine Wand wurde endlich möglichst zur Verstärkung der Einzelwirkung nach Kontrasten gesucht. So findet sich meist ein Porträt oder ein Interieur als Mittelstück zwischen zwei Landschaften, oder Porträts als Seitenstücke für figürliche Kompositionen und große Landschaften. Die Wände der plastischen Abtheilungen wurden aus dem gleichen Grunde durch monumentale oder dekorative Gemälde belebt, und andererseits sollen auch in Bilderfälen Skulpturen auf⸗
gestellt werden.
Im einzelnen Falle hat aber nie eine Regel oder ein Prinzip den Ausschlag gegeben, sondern die unter den obwaltenden Umständen best⸗ mögliche künstlerische Wirkung. Deshalb ist auch in dem Saale der einen Kunstschule fast regelmäßig das eine oder andere Werk fremder Herkunft zu finden.
Das Untergeschoß enthält die deutsche Malerei nach dem Jahre 1870; man findet einen Berliner, Münchner und Düsseldorfer Saal, ein Berliner, ein Wiener und ein Menzel⸗Kabinet und besondere Räume für die neuesten künst⸗ lerischen Richtungen. Die Bronzeplastik fand ihre Aufstellung in dem ersten Saal mit den hellen Stuckwänden, die Marmorskulptur in den beiden mit dunkelgrünem Stuck verkleideten Sälen auf der linken Seite sowie in dem Raum vor der nördlichen Apsis des Gebäudes. Es wurden die plastischen Werke fast überall an die Wände gerückt, um eine ruhige Wirkung des Gemaches zu erzielen und den 8 auf die Hauptansicht der Schöpfung zu verweisen.
Im Mittelgeschoß sind in drei Sälen der linken Seite die Werke ausländischer Künstler untergebracht worden; im ersten Kabinet die der französischen und in Frankreich gebildeten Im⸗ pressionisten, im folgenden die fremden Künstler aus der Wagner'schen Sammlung nebst einer neuerdings erworbenen Marine von Bon ington. Endlich im dritten Saale die übrigen modernen Künstler des Auslandes. Der älteren deutschen Landschafts⸗ und Genre⸗Malerei, aus der die modernen Richtungen herausgewachsen sind, wurden die Fächerkabinette des Mittelgeschosses eingeräumt. Die Historienmalerei und die religiöse Kunst sind hereits durch die Kartons von Cornelius und Kaulbach sowie durch die Fresken der Casa Bartholdi im Dbergescho vertreten. Im Mitt⸗ sce finden wir zunächst zwei Berliner abinette, dann einen Raum für Dresden und Wien und je einen für die Schulen von Düsseldorf und München. Manche Gemälde, die bisher im Handzeichnungs⸗Kabinet aufgestellt vder sonst schwer sichtbar waren und deshalb nur von Wenigen beachtet wurden, sind hier beguemer zugänglich geworden. So Blechen, Hausmann, Spitzweg, Caspar David riedrich, Ludwig Richter und Schrödter. Die Werke von E. Meyerheim und Krüger sind durch Geschenke vermehrt worden, und die National⸗ Galerie beherbergt außer einem Menzel⸗Kabinet nun auch eines, das den Malern Krüger und Blechen gewidmet ff. Bei der Anordnung der Bilder sind indessen doch nur die Grund⸗ sätze angewandt worden, die in hervsrragenden Galerlen alter Meister längst erprobt waren. Das dekorative Arrangement der Räume und Wände aber bedeutet einen Fortschritt. Allgemein bewährte Grund⸗ sätze, wie der, daß der Mittelton der Gemäaͤlde in der Wandfärbung nicht wiederkehren dürfe, wurden zwar auch hier beobachtet, im übrigen aber wurde im Gegensatz zu der herrschenden Uebung fast für jede Lrößere Gruppe aͤlterer und neuerer Schöpfungen eine besondere Wandfarbe auegesucht und auch kräftige Töne nicht gescheut, wo sie bei den Versuchen sich als geeignet erwiesen. Die Kabinette für die Malerei der früheren Jahrzehnte unseres Jahrhunderts erhielten weiße Lambris und gelbe und grüne Stofftapeten, wie sie im Beginn unseres Jahrbunderts in vornehmen Räumen üblich waren. Für Gemälde von Böcklin, Menzel, Gebhardt und anderen Künstlern der älteren Generation ebenso wie für die Schöpfungen der allerneuesten Richtun erwies sich ein tiefes, feuriges Roth als das immer noch Zweckentsprechendste. Da⸗ gegen empfahl sich für die Freilichtmalerei der achtziger Jahre für das sogenannte „Graue Pleinair“ ein helles Olivgrün. Der kühnste Versuch ist in dem Kabinet der französischen Impressionisten gemacht worden. Für diese Werke eines raffiniert gesteigerten koloristischen Empfindens — eine Verfeinerung, die heute bereits dem Bedürfniß nach kräftigeren Ausdrucksmitteln weicht — galt es einen Hintergrund von sehr zarten Tönen zu finden, der dennoch von dem Ton der Bilder sich deutlich abhebt, dem ganzen Gemach aber einen vornehmen und zuglelch intimen Charakter verleiht. Nach vielen Versuchen schien sich ein crsmefarhen und hellgelbgrün ge⸗ streifter Seidenstoff nebst rothen Lambris und einem Fries von sapanischer Goldtapete am g. zu eignen. Es 2 dies Farben,
ie bisher wohl lediglich für Dekoration privater ammlungsräume Verwendung gefunden haben.
Die Schenkungen des letzten Jahres wurden gleich in der Um⸗ gebung, die für sie eigens geschaffen war, dem Publikum zugänglich gemacht, während die Erwerbungen aus dem Stmaatlichen Kunstfonds Aeichretdig im Cornelius. Saal ausgestellt waren. Es konnzen wieder eine
zu ersetzen,
Reihe höchst werthvoller Schöpfungen der Sammlung einverleib werden: je ein Hauptwerk von Mürke. und Cann, “
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