Die eyklischen (aromatischen) Verbindungen. *geber die wer⸗ metalle. Uebungen im chemischen. Labor ortum 8 “ ffen. schaftlicher Arbeiten. — Prof. Killing: Analytische Geometrie, I. Svathetische Geometrie. Einlenung in die Transformationsgruppen. ebung des mathematische⸗ Ober⸗Seminars. — Prof. Brefeld: Spstematische Botanik, durch die Entwickelungsgeschichte der Pflanzen erläntert. Mikroskepisches Praktikum. „Botanische Demonstrationen. Leitung wissenschaftlicher Arbeiten im botanischen Institut. — Prof. Ketteler: Experimentalphysik, 1. Hälfte. (Allgemeine Physik und Waͤrmelehre.) Elemente der theoretischen Physik, 2. Theil. (Theor. Optik.) ee Uebungen im physikalischen Laboratorium. — Prof. Lehmann: Geographie von Ost⸗ und Nord⸗Europa (Rumänien, Rußland, Skandinavien, Dänemark und Britische Inseln). *Aus⸗ gewählte Abschnitte der allgemeinen Völkerkunde. * Geo⸗ graphische Uebungen über ausgewählte Abschnitte der all⸗ gemeinen physischen Erdkunde in Verbindung mit Kartenzeichnen. — Honorar⸗Prof. König: *Hygiene. „Uebungen im agrikulturchemischen Laboratorium. — Prof. Landois: Ueber Säugethiere. Entwickelungs⸗ geschichte des Menschen. Praktische zoologische Uebungen. — Prof. von Lilienthal: Differential⸗ und Integralrechnung, 1. Theil. Zahlentheorie. Uebungen des mathematischen Unter⸗Seminars. — en Kassner: Pharmaziut. Chemie (organischer Theil) mit emonstrationen und Experimenten. Ausgew. Kapitel der chemischen Technologie. Pharmazeutisch⸗chemische Uebungen und toxikologische Untersuchungen im Laboratorium. (Für Geübtere Bearbeitung von Aufgaben aus dem Gebiet der angewandten Chemie.) Torikologie. haes Prof. Buß: Allgemeine Geologie. Mineralogische Uebungen. Einleitung in die Petrograpbie, verbunden mit Exkursionen. „An⸗ leitung zu selbständigen Arbeiten im mineralogisch⸗geologischen
Institut. Künste und Sprachübungen.
Prof. Grimm: Lehre vom Kontrapunkt. *Chorgesangübungen. — Lektor Deiters: Erklärung des Lustspiels „Le don Molière. Französische Synonymik und Gallicismen. Erklärung des Trauerspiels „Hamlet“ von Shakespeare. Italienische Uebungen. Spanische Uebungen. »Französische Uebungen. — Domchor⸗Direktor und Lektor Schmidt: *Ueber den gregorianischen Choralgesang. Uebungen im Kirchengesang. — Gymnasial⸗Oberlehrer und Lektor Hase: Vorträge in englischer Sprache über England und die Eng⸗ länder mit angeschlossener Besprechung, ebenfalls in englischer Sprache. Englische Grammatik. (Forts.) *Im englischen Seminar: Uebungen im schriftlichen Gebrauch der englischen Sprache. — Gymnasial⸗Oberlehrer und Lektor Mettlich: Lesung und Erklärung e über⸗ „Les mit . angeschlosenes S bungen. Im romanischen Seminar: iftl französische Uebungen. b 1u.“ Akademischer Turn⸗ und Fechtlehrer Bathe: Turnunterricht. „Fechtunterricht. — Akademischer Zeichenlehrer Müller: und Malen.
*Uebungen im Zeichnen
Seminare und Institute.
Die Uebungen in den Abtheilungen des theologischen Se⸗ minars für Kirchenrecht, Pastoraltheologie, atdeeecb⸗ Exegese, Apologetik, Dogmatik, Moral, neutestamentliche Exegese und Kirchen⸗ geschichte finden je einmal wöchentlich unter der Leitung der Professoren Hartmann, Funcke, Fell, Mausbach, Pohle, Bludau und I. 588
e Uebungen des germanistischen Seminars unt itn des Prof. Storck finden zweimal wöchentlich statt. “
Die Uebungen des philologischen Seminars unter Leitung nc .“ Stahl und Sonnenburg finden zweimal wöͤchent⸗
tatt.
Die Uebungen im romanisch⸗englischen Seminar find viermal wöchentlich in je zwei Stunden statt; die romanischen ens 8* unter Leitung des Prof. Finenkel; außerdem Sprech⸗ und Schreibü Lei Lektoren Hase und Mettlich. vX
Die Uebungen des historischen Seminars finden unter Leitung der Professoren Niehues und Finke woöchentlich zweimal in je zwei 1— 258
ie Uebungen des mathematischen Seminars unter Leitung der Professoren Killing und von Lilienthal find ich i vier Fetunden statt vJIAA“
Naturwissenschaftliche Uebungen finden statt im pbvsikalischen, chemischen, mineralogischen, botanischen und joologischen Sesefartsc
Das archäologische Museum ist dem Publikum überhaupt Mittwochs Vormittags von 11—1 Uhr geöffnet, ebenso der botanische Garten während der Werktage. 1
Besonderen Lehrzwecken dienen außer dem archäologischen Museum und dem botanischen Garten der archäologische, geographische und ewnisc. Aphqtat. 8 das. “ für mittelalter⸗
e und neuere Kunst. aselbst finden archaͤologische, graphi und kunsthistorische Uebungen statt. 1“
Die Paulinische Bibliothek ist täglich mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feiertage von 10—1 und von 3—5 Uhr, während der akademischen Ferien von 10—1 Uhr eöffnet. Zum Ab⸗ holen der zu entleihenden und zur Nöch abe der entliehenen Bücher ist täglich die Zeit von 11 bis 1 Uhr, während der akademischen hß 8 8 1 Iü nestgngg. * . ist täglich von
r und von i r, während der akademi ie von 10 bis 1 Uhr geöffnet.
Das akademische Lesezimmer ist den Studierenden gegen Erlegung eines halbjährigen Beitrages von 3 ℳ zugänglich. Das⸗ selbe ist täglich geöffnet an Werktagen von 8 Uhr Vormittags bis eebe. an Sonn⸗ und Feiertagen nur Vormittags von 10
r. Der Anfang des Semesters ist auf den 15. i festgesetzt. 1“ 8 8 Münster, den 11. Februar 1898.
eine Sitzung.
6
Das Staats
sammen.
8
der Marine, ist S. M. S. „Habicht“, Kommandant: Korvetten
angekommen und wird dort etwa 4 Wochen verbleiben.
Hamburg.
er Rechten gewählt.
8
Kesterreich⸗Ungarn.
“ 1. von Spaun an den Marine⸗Sekretär Long in Washingt nachstehendes Beileids⸗Telegramm gerichtet: “ I Ob b6 käschgtercden ö dem Untergange des Schiffes „Maine“ bringe nen namens der österreichisch⸗n is Marin den Ausdruck kiefgefühlter Theilnahme vX“ „Heute ist von dem Marine⸗Sekretär Long die Antwort eingegangen, in welcher er den Empfang des Telegramms bestätigt und den Freiherrn von Spaun bittet, dem Kriegs⸗ und Marine⸗Departement für den Beweis der Sympathie den Dank der Marine der Vereinigten Staaten zu übermitteln. In der gestrigen Sitzung des böhmischen Landtages brachte der Abg. Richter eine Interpellation über den Angriff auf die deutsche Schule in Wrschowitz ein und bezeichnete das Vorgehen der dortigen Gemeinde⸗Vertretung als ein die Interessen der deutschen Bevölkerung daselbst schwer schädigendes. — Der Bericht der Kommission für die Sprachenange⸗ legenheiten über den Antrag der Abgg. Schlesinger, Eppinger und Genossen, betreffend die Aufhebung der Sprachenverordnung für Böhmen, wurde gestern im Druck vertheilt. Der Bericht schließt, wie „W. T. B.“ meldet, nach eingehender Motivierung mit folgendem Antrage: „Der Landtag wolle beschließen: in Erwägung, daß im königreich Böhmen die czechische Sprache und die deutsche Sprache nach dem geltenden Gesetz gleichberechtigte Landessprachen sind; in Erwägung, daß die Staatsverwaltung verpflichtet ist, Vorsorge zu tragen, daß auf Grund der Gesetze das Gleich⸗ gewicht beider Landessprachen bei den Behörden und den erichten zur vollen Geltung gelange; in Erwägung, daß durch die Sprachenverordnung vom 5. April 1897 das gleiche Recht beider Theile der “ Verwaltung im Sinne der geltenden Gesetze durchgeführt wurde; in Erwägung, daß durch diese Verordnung eine Beschränkung des gleichen sprachlichen Rechis des deutschen Volks im Königreich Böhmen nicht erfolgt ist, beschließt der Landtag des Königreichs Böhmen, über den Antrag des Abg. Dr. Schlesinger und Genossen, dem zufolge die Regierung aufgefordert wird, die Sprachenverordnung für Sahhren unverzüglich aufzuheben, zur Tagesordnung über⸗ zugehen. „Der steyerische Landtag hat in seiner gestrigen Abend⸗ sitzung einstimmig und ohne Debatte die Adresse an den Kaiser angenommen. In derselben wird ein Rückblick über die Regierungsthätigkeit des Kaisers gegeben, Allerhöchst⸗ derselbe als Friedensfürst gefeiert und der Hoffnung auf Erhaltung des Friedens sowie den Gefühlen der Liebe, Dank⸗ barkeit und Treue des steyerischen Volkes Ausdruck gegeben. Bei der “ des Berichts über die Schul⸗ angelegenheiten wandtesich der Abg. Serneegegen die Marginal⸗ note des Berichts über die Thätigkeit des Landesausschusses, welche besagt, der Landesausschuß habe die Regierung darauf aufmerksam gemacht, daß das slovenische Untergymnasium in Cilli angesichts der verfassungsmäßig erfolgten Nichtbewilligung der erforderlichen Mittel für 1897 in Wegfall kommen müsse. Der Berichterstatter Abg. Graf Stürghk erklärte, die Marginal⸗ note enthalte das Mindeste, was man in dieser Sache sagen könne. Hierauf wurde die Marginalnote zur Kenntniß ge⸗ nommen. Bei dem Kapitel, Volksschule“ betonte Graf Stürghk gegenüber dem Abg. Zickar, welcher die Volksschule eine Germanisierungsanstalt nannte, den Werth der deutschen Bil⸗ dung für die Slovenen. Der Landtag nahm sodann nach
Der Rektor 1 Killing.
“
In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ werden von der Königlichen Ministerial⸗Baukommission die Bedingungen bekannt ge⸗ macht, welche bei der Vergebung von Arbeiten und Lieferungen im Bereiche der Allgemeinen Bau⸗ verwaltung, der Staatseisenbahn⸗ und Berg⸗ verwaltung zur Anwendung kommen.
8 8*
Die Personal⸗Veränderungen in der befinden sich in der Ersten Beilage.
88
Armee ꝛc.
MKichtamtliches 8 Deutsches Reich. Prenßen. Berlin, 23. Februar.
Seine Majestät der Kaiser und König nahmen ente Vormittag den Vortrag des Chefs des Zivilkabinets, irkuichen Geheimen Raths Dr. von Lucanus enigegen.
längerer Debatte den Bericht des Unterrichtsausschusses an, nach welchem die Regelung der Lehrergehälter 1eese werden soll.
Der galizische Landtag wählte gestern eine Depu⸗ tation, welche unter Führung des Landmarschalls Grafen Badeni dem Kaiser zu llerhöchstdessen Regierungs⸗ Jubiläum die Huldigung des Landtages darbringen soll, und beschloß auf Antrag des Abg. von Jaworski ein⸗ stimmig unter allgemeinem Beifall, den ehemaligen Statt⸗ halter von Galizien und Minister⸗Präsidenten Grafen Badeni zu ersuchen, sich der Deputation anzuschließen. Die Session des Landtages wurde sodann geschlossen. Der Landmarschall Graf Badeni und der Statthalter Fürst Sanguszko hoben in ihren Schlußreden das Entgegenkommen des Landtages den Wünschen der Ruthenen hervor. Graf adeni führte aus, auch die Ruthenen hätten durch ihre Haltung in der Frage der Adresse an die Krone das Bestreben bewiesen, daß sie auf gemeinsamem Boden, vereint mit den politischen Genossen, für das Wohl des Landes wirkten. Daher habe es sich gezeigt, daß bei gutem Willen und Mäßigung auf beiden Seiten ein Ein⸗ vernehmen leicht herbeizufächren sei. Der Fürst Sanguszko betonte, das Verhältniß beider Nationalitäten gestalte ich überaus günstig, sodaß mit Sicherheit zu erwarten sei, daß das einträchtige Zusammenwirken beider Nationali⸗ täten ersprießliche Ergebnisse zeitigen werde. Der Abg. Barwinski (Ruthene) wies darauf hin, daß der Landtag die Grundlage zur Verständigung und zum friedlichen Zu⸗ ammenwirken der beiden Nationalitäten geschaffen habe, was im Fubiskumehahre des Kaisers von großer Tragweite sei, und chloß mit einem begeistert aufgenommenen Hoch auf den Kaiser
Laut telegraphischer Meldung an das Ober⸗Kommando Kapitän Schwartzkopff, am 8. Februar in Swakopmund
Bei den gestern vorgenommenen Notablen⸗Wahlen zur Bürgerschaft wurden sämmtliche zwanzig Kandidaten
Aus Anlaß des Unterganges des amerikanischen Panzer⸗ arine⸗Kommandant Freiherr
Die vereinigten Ausschuͤsse des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hene Zan.
Ministerium trat heute Nachmitta 3 Uhr im Reichstagsgebäude unter dem Vorsitz des achmnüttag Präsidenten Fürsten zu Hohenlohe zu einer Sitzung zu⸗
— 2
am Montag
ind die
vierte Quartal 1897 weist an Einn 1 Gulden auf, s ahmen 1481 ½ Millione
Millionen Gulden, gegenüber dem Vorjahre um 170 mehr. Der Quartalausweis ist sonach
Gulden ungünstiger gegenüber dem Vorjahre,
8 900 000 Fl. höher, die günstiger als im Jahre 1896.
Großbritannien und Irland.
Oberhause verlas gestern der Premie Lord Salisbury folgendes Telegramm des ri 1 Botschafters in Paris Sir G Monf⸗ 11“
eine Unterredung mit ihm ermöglichen konnte, eine Not h welche seine Aufmerksamkeit auf den Bericht lenkt, der Fber zes Zee
wenn der Bericht zutreffend sei, so müsse die Nachricht
sehr ernste angesehen werden. Hanotaux hobl keine Kenntniß von irgend welchem Vorrücken. Falls aber irgend etwas Derartiges sich ereignet habe, so sei es nicht nur ohne Befehl der französischen Regierung, sondern sogar gegen deren Wunsch und In⸗ struktion gescheben, da die französische Regierung das Vensch un nach Sokoto vorzurücken, nicht hege. Er meinte, daß die Meldung nicht wahr sei, und hat mir inzwischen die Versicherung zukommen lassen daß sich in jener Gegend keinerlei französische Truppen befänden.“
gierung auf Vorstellungen des großbritannischen Gesand
in Peking hin eingewilligt, daß die 11. in China für britische und andere Dampfer im Laufe des nächsten Juni geöffnet werden sollen, und zwar dergestalit, daß überall da, wo jetzt der Gebrauch von Booten Eingeborener durch Vertrag gestattet ist, den Fremden gleichermaßen erlaubt sein soll Dampfer und Dampfboote zu benutzen, gleichviel, ob eselol⸗ ihnen selbst oder Chinesen gehören. Mit Rücksicht auf den großen Werth, den England darqauf legt, daß das Nangtse⸗ bic ng-Gebiet in chinesischem Besitz bleibe, theilte die chinesische der britischen Regierung formell mit, es könne keine Rede davon sein, daß irgend ein Gebiet im Thale oder in dem Bereich des Nangtsekiang an irgend eine Macht ver⸗ pfändet, verpachtet oder abgetreten werde. Der Posten des General⸗Inspektors der Seezölle solle in Zukunft, wie bisher, von einem Engländer eingenommen werden, und zwar solange als der britische Handelsverkehr mit China in den Häfen denjenigen der anderen Mächte übertreffe. — Ein Hafen in Hunan werde innerhalb zweier Jahre geöffnet werden.
Frankreich.
gestern beschlossen, sich morgen zur Berathung der verschiedenen auf den Prozeß Zola oder die damit zusammenhängenden Angelegenheiten “ Interpellationen der Depu⸗ tirtenkammer zur Verfügung zu stellen. Die Regierung wird insbesondere bereit sein, die Interpellation des Deputirten
Boisdeffre vor dem Schwurgerichtshof, zu beantworten. In dem Prozeß Zola setzte gestern der Vertheidiger
Zola's Lab-ri sein Plaidoyer fort und wird dasselbe heute zu Ende führen. 1“ 8
Belgien.
Wie „W. T. B.“ aus Brüssel erfährt, sind die Mel⸗ dungen unbegründet, daß die Brüsseler Konferenz zur Be⸗ rathung über die Abschaffung der Zuckerprämien auf unbestimmte Zeit hinausgeschoben sei. lungen zwischen den betheiligten Mächten dauerten vielmehr fort; es sei aber naturgemäß eine gewisse Zeit erforderlich, um dieselben zum Abschluß zu bringen.
1“ 3 8
AAETZZ11“X“
Der Sultan verrichtete gestern, wie „W. T. B.“ aus Konstantinopel meldet, anläßlich des Beiramfestes Gebete in der Moschee bei Beschiktosch, begab sich sodann nach Dolma⸗ Bagdsche zur Zeremonie des Handkusses und empfing dort die Gluͤckwünsche der Minister sowie der Hof⸗ und Staatswürden⸗ träger. Später begaben sich die Dragomane der Botschaften und Gesandtschaften nach dem Yildiz⸗Kiosk, um dem Sultan die Glückwünsche ihrer Chefs zu übermitteln.
Ihsan Bevy, der bisherige Kaimakam von Preschowa, ist zum Kaimakam von Djakowa im Vilajet Kossowo ernannt worden. 8 56
Schweden und Norwegen.
Der Herzog der Abruzzen ist, wie „W. T. B.“ meldet, in Christiania eingetroffen und wird heute von dem König empfangen werden. Amerika.
6 8
Der Senat hat, nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Washington, gestern fast einstimmig eine Bill ange⸗ nommen, durch welche die Artillerie um zwei Regimenter, zu⸗ sammen 1610 Mann, zur Kompletierung der Bedienungsmann⸗ schaften der schweren Geschütze und der Mörser in den Forts und den Küstenvertheidigungs⸗Stationen vermehrt wird. Aus Havanna berichtet das ‚„Reuter'sche Bureau“, daß die amerikanische Kommission zur Untersuchung über die Urfachen des Unfalls der „Maine“ am Montag früh zusammengetreten sei und Nachmittags das Wrack in Augenschein genommen habe. Die Taucher hätten einen kupfernen Zylinder, wie solche zur Heranschaffung der Geschosse an die Geschütze verwandt würden, gefunden, welcher explodiert sei. Dieser Umstand scheinf sů beweisen, daß die Explosion im Munitionslager er⸗ olgt se
Afien. . Der russische Kreuzer „Rossija“ ist gestern in Hongkong
Afrika.
Wie das ‚Reuter’sche Bureau“ aus Tanger meldet, u dem britischen Dampfer „Tourmaline“ ge⸗ örenden Personen, welche im Januar an der Suslüste ge⸗ angen genommen worden waren, unter starker Bedeckung von
eingetroffen.
Kavallerie und Infanterie in Haha, eine Tagereise von
Mogador eingetroffen. 1
Der ungarische Staatskassenausweis für das
ü e Truppen, gegenuͤber derselben Periode des Vorj nesischen 5 100 000 Gulden weniger. Die Aug. aben 1“
0 Gulden um 5 270 000 auf steigende Ausgaben für Münzen zurückzuführen mis Die Einnahmen des ganzen Jahres 1897 Füführen 1
000 000 öher, die Ausgaben um 3700 000 Fl. geringer; daher ist die Bilanz von 1897 um 12 600 000 Fl.
inister „Ich habe dem Minister des Auswärtigen Hanotaux, sobald ich
rücken der Franzosen in Sokoto veröffentlicht worden ist. Ich sagte,
Wie amtlich gemeldet wird, hat die chinesische Re⸗
heutigen
Der Ministerrath hat, dem „W. T. B.“ zufolge,
Snen ard, betreffend die Erklärungen des Generalstabs⸗Chefs
Die Verhand⸗
Aus Sansibar erfährt dasselbe Bureau, daß die suda⸗ welche in Uganda revoltiert hatten, den Nil überschritten hätten. Sie hatten am 9. Januar Fort Lubwas geräumt und wurden von einer britischen Streitmacht verfolgt,
welche sie verhindern wollte, den Fluß zu überschreiten.
Parlamentarische Nachrichten.
Die Berichte über die gestrigen Sitzungen des Reichstages und des Hauses der Abgeordneten be⸗ sinden sich in der Ersten und Zweiten Beilage.
— In der heutigen (48.) Sitzung des E1ö welcher der Kriegs⸗Minister, General⸗Lieutenant von Goßler beiwohnte, stand die Feriserng⸗ der zweiten Berathung des Reichshaushalts⸗Ekats für 1898 auf der Tagesordnung.
Die Berathung des Etats des Reichsheeres war bis zu den einmaligen Ausgaben gediehen.
Die einmaligen Ausgaben des ordentlichen Etats sind auf 74 524 968 veranschlagt; davon hat die Kommission 71 522 088 ℳ bewilligt und 3 002 880 ℳ gestrichen; von den einmaligen Ausgaben des außerordentlichen Etats, die auf 8 812 000 ℳ veranschlagt sind, ist nichts gestrichen.
Berichterstatter ist der Abg. Gröber (Zentr.). Gestrichen sind, wie derselbe mittheilt, u. a. 21. 000 ℳ für den Neubau von Magazingebäuden in Celle (erste Rate): 2 000 000 ℳ von einer Forderung von 3 000 000 ℳ zur Vermehrung der Reserven an Verpflegungsmitteln; 100 000 ℳ zum Neubau von Ge⸗ bäuden für das Eisenbahn⸗Regiment in Berlin; 43 000 ℳ zum Neubau des Kommandanturgebäudes in e. 105 380 ℳ für das General⸗Kommando in Altona; 50 000 ℳ für das Garnison⸗Lazareth in Schles wig. v
(Schluß des Blattes.)
8
— Das Haus der Abgeordneten erklärte in der (29.) Sitzung, welcher der Minister für Land⸗ wirthschaft ꝛc. Freiherr von Hammerstein beiwohnte, zunächst eine Anzahl von Petitionen für nicht geeignet zur Erörterung im Plenum und ging dann zur Berathung des Antrags der Abgg. Herold (Zentr.) und Genossen über: die Regierung zu ersuchen, möglichst bald einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen das Gesetz vom 12. März 1881, betreffend die Ausführung der Reichsgesetze über die Abwehr und Unterdrückung der Viehseuchen, nach der Richtung geändert wird, daß die Kosten thierärztlicher Untersuchungen, welche auf Anordnung von Verwaltungsbehörden erfolgen, auf die Staatskasse über⸗ nommen werden.
Abg. Herold (Zentr.): Die Aufbringung dieser Kosten durch die Interessenten hat in weiten Kreisen des Landes große Miß⸗ stimmung erzeugt. Deshalb habe ich meinen, von Abgeordneten fast aller Parteien vnter Antrag eingebracht. Es besteht auf diesem Gebiet auch nicht völlige Rechtssicherheit. Viehhändler brauchen z. B. die Kosten der Ausladung des Viehs zur Untersuchung nicht zu bezahlen. Nur einen Theil der Kosten der Untersuchung haben solche Unternehmer zu tragen, und diese Kosten wälzen sie auf die Tansende kleiner Landwirthe ab. Aus allen Schwierigkeiten ist nur dadurch herauszukommen, daß die Kosten auf die Staatskasse über⸗ nommen werden. Der Finanz⸗Minister hat bereits die Bescheini⸗ gungen über die Untersuchungen für stempelfrei erklärt, weil ein oͤffent⸗ liches Bedürfniß vorliege. Im Koͤnigreich Sachsen hat die Staats⸗ kasse diese Kosten durch Gesetz übernommen. Mein Antrag giebt nur eine allgemeine Anregung und überläßt die einzelnen Bestimmungen der Regierung. Ich beantrage, meinen Antrag der Agrarkommission zu überweisen.
Geheimer Regierungs⸗Rath Küster: Die Regierung hat sich mit dem Antrag nech nicht beschäftigt; er ist in seiner allgemeinen Fassung nicht brauchbar. Ich glaube auch nicht, daß der Finanz⸗ Minister bereit sein wird, die sämmtlichen Kosten auf die Staatskasse zu übernehmen. Den Städten können die Kosten der Kontrole auf keinen Fall abgenommen werden. In Sachsen fällt auch ein Theil der Kosten den Händlern zur Last, z. B. die Kosten für die Beschaffung der Stallungen. Die Gewerbeordnung läßt Beschränkungen des Hausier⸗ handels zu, z. B. des Teibens des Viehs auf den traßen; die da⸗ durch den Händlern erwachsenden Kosten kann die Staatskasse auch nicht übernehmen.
Abg. von Mendel⸗Steinfels (kons.): Die Belastung der kleinen Landwirthe durch die Kontrolmaßregeln zur Abwehr der Vieh⸗ seuchen wird sehr schwer empfunden. Meine Freunde können daher den Intentionen des Antragstellers nur folgen. Nicht die Unter⸗ nehmer, die Händler, tragen diese Kosten, sondern sie wälzen sie auf die kleinen Landwirthe ab. In Sachsen ist die Frage auch noch nicht richtig geordnet; es geht dahber nicht an, so ohne weiteres diese Materie zu regeln. In Sachsen ist der Viehhandel so sehr in jüdischen Händen, daß der kleine Landwirth es nicht wagen darf, in seinem Dorfe ein Stück Vieh von Hand zu Hand zu verkaufen; er muß dazu die Vermittelung des Händlers anrufen. Ueber kurz oder lang müssen die Gehälter der Kreis⸗CThierärzte reguliert werden. Die Kreis⸗Thierärzte haben kein Minimalgehalt, keine Pensions⸗ fähigkeit. Der Kreis⸗Thierarzt muß im Interesse des Amtes oft die Privatkundschaft vernachlässigen; er hat für die Allgemeinheit durch die Seuchenkontrole viel zu leisten, ohne eine genügende
Entschädigung zu erhalten. Durch den Antrag wird die Staatskasse sehr belastet werden. Ueber die Grenze kommt sehr viel minder⸗ werthiges Vieh herein, das sorgfältigster Kontrole bedarf; die Kosten dafür darf die Staatskasse nicht den Importeuren abnehmen. Die Staatskasse kann die Kosten nur so weit übernehmen, als es nöthig und nützlich ist. In der Agrarkommission können wir das pro und contra eingehend erwägen.
Abg. Dasbach (Zentr); Von den Viehseuchen werden nament⸗ lich die kleinen Landwirthe betroffen, und diese können die Kosten der Seuchenkontrolen nicht tragen. Wenn die Materie auch sehr schwierig ist, sie muß doch zu Gunsten der kleinen Landwirthe geregelt werden.
Abg. Gothein (fr. Vgg.): Wir sind innerlich mit dem Antrag vollkommen einverstanden und sind auch zur Mitarbeit in der Kom⸗ mission bereit. Die Städte dürfen nicht anders behandelt werden als das Land; auch deren Kosten muß die Staatskasse übernehmen. Die finanzielle 8Sn des Staats würde nicht so bedeutend werden. Diese Politik der kleinen Mittel werden wir immer unterstützen.
Abg. Knebel (nl.): Wenn die Städte nicht ö“ behandelt werden dürfen, so muß doch der Marktverkehr von diesem Antrag ausgeschlossen werden, gleichviel ob er auf dem Lande oder in der Stadt stattfindet. Herr von Mendel ist stets der Ansicht gewesen, daß der Viehhandel über Land beseitigt werden müsse, aber in Gegenden mit vielem kleinen Grundbesitz 1 dieser Handel nicht entbehrlich und noch nicht einmal genug entwickelt. Der Antrag ist wohl zu prüfen und namentlich seine Rückwirkung auf den Markt⸗ verkehr und den Kleinverkehr zu beachten. Wir sind mit der Ueber⸗ weisung an die Agrarkommission einverstanden.
Abg. Reinecke⸗Sagan (fr. kons.): Namens meiner Freunde habe ich zu erklären, daß wir bereit sind zu Hefen, daß etwas Ersprieß⸗ liches aus dem Antrag heraustommt. Wir wollen den Handel an
V diesem Gese⸗
Seucheueinschleppung Einbalt zu thun. Die Ueberweisung des An⸗ trags an die Agrarkommission ist zweckmäßig, 3 Nach einem kurzen Schlußwort des Abg. Herold wird der Antrag der Agrarkommission überwiesen.
Es folgt die erste Berathung des Gesetzentwurfs, be⸗ treffend das Anerbenrecht bei Landgütern in der Provinz Westfalen und in den Kreisen Rees, Essen (Land), Essen (Stadt), Duisburg, Ruhrort und Mülheim a. d. Ruhr. Abs. Noelle (nl.): Mit dem Grundgedanken des Gesetzes, eine Zersplitterung und Ueberschuldung der Bauernhöfe in West⸗ falen zu vermeiden, bin ich durchaus einverstanden. Nicht bloß in der Landwirthschaft, sondern auch in der Industrie herrscht jetzt schon das Bestreben, daß der Sohn das Geschäft zu einem günstigeren Preise übernimmt, als wenn es in eine Aktiengesellschaft ver⸗ wandelt wird; denn er hat schon vorher seine Arbeitskraft dem Ge⸗ schäft gewidmet. Es fragt sich also, ob dieses Gesetz überhaupt noth⸗ wendig ist. Wenn man darüber kein zahlenmäßiges Material vor⸗ legen will, so sollte man sich doch wenigstens auf die Beobachtungen von zuverlässigen Privatpersonen oder von Behörden stützen. Der Pro⸗ vinzial⸗Landtag hat sich allersings mit großer Mehrheit für das Gesetz entschieden, aber im Jahre 1883 hat er und der westfälische Bauern⸗ verein sich ebenfalls mit großer Mehrheit für die Landgüterrolle er⸗ klärt; und doch muß jetzt die Regierung zugeben, daß diese Land⸗ güterrolle nicht den Erfolg gehabt hat, den man von ihr erwartete. Vielleicht wäre es richtiger, statt dieses Heschen eine Erleichterung des Abschlusses von Uebertragsverträgen herbeizuführen durch Stempel⸗ freiheit und durch Kostenfreiheit der Eheverträge. Die Landbevölkerung Westfalens hat durchaus nicht eine Abneigung, schriftliche Verträge zu machen, sondern nur eine gewisse Abneigung gegen eine Einmischung des Gerichts in das Familienleben und die wirthschaftlichen Rechtsverhältnisse; darum hat man so wenig Gebrauch von der Landgüterrolle gemacht. Nicht zweckmäßig scheint mir die Theilung der Provinz Westfalen in Gebiete mit dem Intestatanerbenrecht und in solche mit fakultativem Anerbenrecht. Wo die Bevölkerung das Intestatanerbenrecht nicht will, soll man es ihr nicht aufzwingen. Der Zweck des Gesetzes, ein Gut durch das Anerbenrecht zu erbalten, wird dann nicht erreicht, wenn das Gut bereits überschuldet ist. Der Kreis Iserlohn, der vorwiegend ein industrieller ist, muß außer den anderen im Gesetz genannten Ausnahmen auch noch von
ausgenommen werden; dasselbe gilt vom Kreise en Geschwistern des Anerben muß die Mböglichkeit ge⸗ geben werden, ihre Abfindungsrenten zu kapitalisieren, was namentlich zur Erzielung eines Mitaiftkapitals nothwendig ist. Die Bestimmung, daß der Anerbe das Gut innerhalb 15 Jahren nur verkaufen darf, wenn er sein Voraus wieder einwirft und den übrigen Erben ein Vorkaufsrecht eingeräumt ist, erschwert in unzu⸗ lässigem Maße den freien Grundstücksverkehr und die Seßhaft⸗ machung ländlicher Arbeiter. Redner bemängelt noch einige weitere Einzelheiten der Vorlage und meint, daß sie das bureaukratische Schreibwerk bedeutend vermehren werde. Ein ö Be⸗ dürfniß für die Vorlage liege nicht vor; sie bedürfe der eingehendsten Berathung in einer Kommission, und er beantrage die Ueberweisung an eine Kommission von 21 Mitgliedern.
Gebeimer Regierungs⸗Ratb Dr. Holtermann: Seit Anfang dieses Jahrhunderts ist bereits in den westfälischen Bauernkreisen eine Strömung für die Einführung des Anerbenrechts vorhanden. Die Vor⸗ lage beiweckt daber, die Rechtsüberzeugung und die Rechtsgewohnheiten der Bevölkerung in Uebereinstimmung mit dem gesetzlichen Erbrecht zu bringen. Wir wollen rechtzeitig den Widerspruch zwischen der Rechtssitte der Bevölkerung und dem Intestaterbrecht beseitigen, ehe eine Zersplitterung des Grundbesitzes in Westfalen eintritt. Die Grundbesitzer in Westfalen sind zum weitaus größten Theil auch mit der Vorlage einverstanden. Eine Beschränkung der Verfügungsfreiheit unter Lebenden tritt nicht ein, sie istim Gegentheil erweitert worden. Eine
Schwelm.
Von den Abgg. Münch⸗Ferber und Genossen ist i Reichstage folgender Antrag eingebracht worden:
Der Reichstag wolle beschließen: die verbündeten Regierungen 8 zu ersuchen, im Verordnungs⸗ oder Gesetzeswege baldigst dafür
zu sorgen: 1b V ig d W „Blleichen, Appretieren, 1) daß zur Veredelung durch Waschen 8 bices “
Färben oder Bedrucken auf Grund zollgesetzes zollfrei zugelassene reinseidene Gewebe, welche nach erfolgter Veredelung in eine unter Zollverschluß stehende Niederlage aufgenommen worden sind, von hier nach dem bei der Abmeldung sich ergebenden Gewicht zur Verzollung gezoge werden dürfen; “
2) ferner, daß auf reinseidene Gewebe, welche in einem vom deutschen Meistbegünstigungsrecht ausgeschlossenen Lande erzeugt nunnd in der unter 1 angegebenen Weise im deutschen Zollgebiet einer Veredelung unterzogen worden sind, im Fall der Ver⸗ zollung die vertragsmäßigen Zollsätze Anwendung finde
Statiftik und Volkswirthschaft.
Zlur Arbeiterbewegung.
88 Rathenow ist, einer Mittheilung des „Vorwärts⸗ zufolge, die Arbeits⸗Einstellung bei der C. Schmidt u. Co. durch Eimgung beendet. Sämmtlichen Ausständige werden wieder eingestellt.
Vgl. Nr. 42 d. Bl. 1 wie die Blätter melden, in der General⸗
Hier in Berlin ist, . versammlung der Berliner Schuhfabrikanten am Montag be⸗
schlossen worden, die Beschwerden der Arbeiter zu prüfen und ibren Wünschen auf jede Weise entgegenzukommen. Die Forderung der Arbeiter aber betreffs Betheiligung an der Verwaltung des von den Fabrikanten er⸗ richteten Arbeitsnachweises haben die ablehnen zu müssen ge⸗ glaubt. — Ferner wird berichtet: Der Vorstand des Verbandes der Berliner Schuhfabrikanten hat gestern dem Gewerbegericht als Antwort auf die Anrufung des Einigungsamtes durch die Arbeit⸗ nehmer mitgetheilt, daß die Fabrikanten bereit sind, vor dem Einigungsamt zm erscheinen, unter der Voraussetzung, daß zunächst ein Beschlus darüber berbeigeführt wird, ob die Arbeitgeber dem bei der letzten Einigungsverhandlung gegebenen Versprechen, Verhandlungen über Beschwerden gegen den Arbeitsnachweis zu führen, nachgekommen sind oder nicht. Wenn dieses geschehen, sind die Fabrikanten bereit, eine Erklärung über die Forderungen der Arbeitnehmer abingeben.
Kunst und Wissenschaft.
Gestern starb hierselbst der Porträt⸗ und Genremaler, Großherzoglich mecklenburgische Professor Fritz Paulsen. Er war am 31. Mai 1838 in Schwerin geboren, erhielt seine erste Ausbildung auf der Akademie zu Düsseldorf, studierte dann in München unter iloty und später vier Jahre lang in Paris. Im Jahre 1870 ließ er sich in Berlin nieder. Er hat vorzugsweise männliche und weibliche Bild⸗ nisse in vornehmer Auffassung und glänzender koloristischer Behandlung geschaffen. Aber auch seine Sittenbilder aus dem Volksleben und dem Leben der eleganten Welt erfreuten sich großer Beliebt⸗ heit; mehrere derselben befinden sich im Besitz der Schweriner Galerie. — Tags zuvor starb der in biesigen Kunst Freisen bekannte Bildhauer Michael Lock, welcher am 27. April 1848 in Köln geboren war und seine ersten Skulpturversuche bei der der Figuren am Kölner Dom machte. Sein S und bekanntestes Werk war die auf der Berliner Kunst⸗Ausstellung 1896 zur Schau gebrachte Darstellung des Hochseligen Kaisers Wilhelm I. mit dem Titel „Ich habe nicht Zeit, müde zu sein, für welche er mit der großen goldenen Medaille für Kunst und Wissenschaft ausgezeichnet wurde.
Durchbrechung der Rechtseinheit des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird nicht herbeigeführt, denn dasselbe überläßt die Regelung des An⸗ erbenrechts der Landesgesetzgebung. Die Abgrenzung der Bezirke mit mittelbarem und unmittelbarem Intestatanerbenrecht ist erfolgt mit der Maßgabe, daß das unmittelbare nur da einzuführen ist, wo es der Rechtsanschauung der Bevölkerung entspricht und die wirthschaftlichen Bedingungen dafür vorliegen. uf die wei⸗ teren einzelnen Bedenken wird in der Kommission einzugehen sein. Eine Vermehrung des Schreibwerks ist unausbleiblich, denn zur Sicher⸗ heit müssen die Anerbengüter natürlich registriert werden.
Abg. Dr. Freiherr von Heereman (gentr.) ist mit der Ueber⸗ weisung der Vorlage an eine Kommission von 21 Mitgliedern ein⸗ verstanden. Die Vorlage entspreche den Beschlüssen des West⸗ fälischen Provinzial⸗Landtages und des Westfälischen Bauern⸗ vereins. Die ländlichen Verhältnisse in Westfalen würden durch den mittleren Besitz beherrscht. Das Anerbenrecht entspreche den Feeenansche nge und Rechtesgewohnheiten dieser ländlichen Bevölkerung. Die Gewohnheit habe sich immer stärker erwiesen als das geltende Gesetz. Die Miterben seien immer mit ihrer geringeren Abfindung zufrieden gewesen, damit das Gut der Familie erbalten bleibe. Die Erhaltung des Grundbesitzes sei ein großes staatserhaltendes Moment. Eine Politik der Sammlung, eine konservative Politik müsse das bestehende Recht, sowohl des Kleinen wie des Feg erhalten und wahren. Daß das Gesetz nur für solche Bezirke gelten werde, wo es den Anschauungen der Bevöl⸗ kerung entspreche, dafür werde die Kommission sorgen. Aufzwingen könne man es einer Bevölkerung überhaupt nicht, wenn es deren Rechtsauffassung nicht entspreche. Die Frage dürfe nicht vom Ge⸗ sichtspunkt des kapitalistischen und des Handelsinteresses aus beurtheilt werden, wie es die Juristen zu thun pflegten; dieser römisch⸗rechtlichen Auffassung widerspreche das deutsche Recht durchaus.
Abg. Gamp (fr. kons.): Es ist sehr anerkennenswerth, daß der westfälische Bauernstand es auch in den schwierigen Zeiten verstanden hat, seinen Grundbesitz zu erhalten. Wenn das Gesetz auf Westfalen beschränkt bliebe, würde ich eine Reihe meiner Be⸗ denken fallen lassen können, so aber bedarf die Vorlage einer eingehenden Prüfung in der Kommission. Ein Hauptbedenken gegen die Vorlage ist das, daß es die Seßhaftmachung der Arbeiter erschwert, aber dieses Bedenken fällt fort, wenn die industriellen Bezirke vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden. Das Gesetz will die Zersplitterung des Grundbesitzes verhindern; es wäre aber eine falsche Maßregel, da, wo ein großes Bedürfniß für den Landerwerb durch Arbeiter vorhanden ist, eine solche Beschränkung einzuführen. Ob es zweckmäßig ist, der General⸗Kommission die wichtige Entscheidung über die hge benutgesge sctgft eines Gutes zu überlassen, erscheint mir mindestens zweifel aft; ganz verfehlt ist es aber, das Ober⸗Landeskulturgericht zur zweiten Instanz zu machen. Wenn die Höferolle noch nicht in größerem Umfante benutzt worden ist, so liegt das wesentlich daran, daß die Richter die Ein⸗ tragungen in die Höferolle erschwert haben, indem sie die Leute er⸗ mahnten, sich die Sache nochmals zu überlegen, und sie mehrmals kommen ließen. Zweifelhaft ist mir, ob die Bestim⸗ mungen dieser Vorlage überhaupt angesichts des Bürger⸗ lichen Gesetzbuchs zulässig sind. Eine Abfindung der it⸗ erben durch Kapital statt der Renten könnten wir höchstens dann zulassen, wenn wirklich Rentenbanken da sind, welche die Ablösung der Renten übernehmen. Die Kapitalabfindung kann für den Besitzer sehr unangenehm werden bei sinkendem Zinsfuß, denn dann muß er ein höheres Vielfache an Kapital auszahlen. Das Staatsinteresse wird 1 schlieblic dahin führen, eine Verschuldungsgrenze für den Grund⸗
esitz einzuführen. Die Regierung hätte uns erst ihre Pläne über den ländlichen Realkredit mittheilen sollen, ehe sie diese Vorlage machte, die, zumal bei unserer Geschäftslage, noch bis zur nächsten Session Zeit gehabt hätte; da sie aber einmal eingebracht ist, werden wir uns bemühen, etwas Brauchbares zu stande zu bringen.
(Schluß des Blattes.)
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Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
Dänemark.
Durch eine sofort in Kraft getretene Bekanntmachung des König⸗ lich dänischen Justiz⸗Ministeriums vom 14. d. M. sind mit Rück⸗ sicht auf die in Middlesborough herrschenden Kinderblattern die Vorschriften des Gesetzes vom 2. Juli 1880 über die gesundheits⸗ polizeiliche Untersuchung für alle Schiffe in Kraft gesetzt, die von Middlesborough kommen oder mit den aus diesem Hafen kommenden Schiffen auf der Reise in Berührung gewesen sind. 1
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St. Petersburg, 22. Februar. (W. T. B). Das europäische Rußland war, wie der „Regierungsbote“ meldet, im Jahre 1897 vollständig frei von der Rinderpest. Letztere trat in Trans⸗ kaukasien, und zwar in den Gouvernements Tiflis, Jelissawetpol, Kutais, Eriwan und Kars, auf, hat jedoch dort infolge der getroffenen enshaen an mehreren Stellen aufgehört und ist an den übrigen Stellen bedeutend schwächer geworden. .“
Woche vom
Der Gesundheitsstand in Berlin zeigte in der 6. bis 12. Februar im Vergleich zur Vorwoche keine wesentliche Ver⸗
änderung. Auch die Sterblichkeitsziffer war eine günstige, wenngleich eine etwas größere als in der Vorwoche (von je 1000 Einwohnern starben, aufs Jahr berechnet, 16,8 gegen 15,7). Unter den Todes⸗ ursachen blieben akute Entzündungen der Athmungsorgane vorherrschend; die Zahl der Opfer war aber etwas kleiner als in der Vorwoche, während die Zahl der gemeldeten Sterbefälle infolge von Influenza (11 gegen 3 der Vorwoche) eine erheblich esteigerte war. Dagegen zeigten sich akute Darmkrankheiten eltner auch blieb die Zahl der durch sie bedingten Sterbefälle eine eschränkte. Die Betheiligung des Säuglin salters an der Sterblich⸗ keit war fast die gleich geringe wie in der Vorwoche; von je 10 000 Einwohnern starben, aufs Jahr berechnet, 44 Säuglinge. — Von den Infektionskrankheiten gelangten Erkrankungen an Typhus gar nicht, an Scharlach und Diphtherie in etwas eringerer, an Masern in etwas vermehrter Zahl zur
nzeige; doch zeigten sich Masern und Scharlach in keinem Stadt⸗ theile in erwähnenswerther Zahl, Erkrankungen an Diphtherie auch nur in der Tempelhofer und der 8 Vorstadt. Etwas häufiger als in der Vorwoche gelangten Erkrankungen an Kindbett⸗ fieber (in 6 Fällen) zur es; In beschränkter Zahl wurden rosen⸗ artige Entzündungen des Zellgewebes der Haut beobachtet. Recht zahlreich waren aber die Erkrankungen an Keuchhusten, die auch noch immer bösartigen Charakter zeigten und in 12 Fällen zum Tode führten. Dagegen gelangten rheumatische Beschwerden aller Art in wenig
die Vorwoche geänderter Zahl zur ärztlichen Behandlung.
Verdingungen im Auslande.
Rumänien. 11 1. März. General⸗Direktion der Rumänischen S in Bukarest: Lieferung von 4000 kg gereinigtem Terpentin.
7. März. Kriegs⸗Ministerium in Bukarest: Lieferung von indiofarbenem Tuch und von Flanell.
13. April. Zentral⸗Garnison⸗Lazareth in Bukarest: Lieferung von 80 000 Dekaliter Petroleum⸗Rückstand. —
China.
1. Juli. Verwaltungsrath der fenfäseten Niederla 2 in Shanghai: Bau eines Wafserrhurhe Lieferung und Aufstellung e
der Grenze und auf dem Lande thunlichst beschränken, um endlich der
von Hebemaschinen für die französische Niederlassung in Shanghat.