1898 / 47 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 23 Feb 1898 18:00:01 GMT) scan diff

bei effektvoller Wiedergabe eine außerordentlich beifällige Auf⸗ nahme. Es folgte das in letzter Zeit viel gespielte Klavierkonzert in B-moll 8. 23) von Tschaikowsky, das von dem noch sehr jungen

Berkehrs⸗Anstalten. Laut Telegramm aus Goch ist die zweite englische üͤber Vlißf ingen vom 21. Januar ausgeblieben. Grund: eebel auf See. 1ö“ 1“

beiden Aufführungen Herr Albert Patry für den erkrankten Herrn

e. ceile Chaminade, die bekannte Pariser Klavier⸗ Virtuosin und Komponistin, giebt demnächst in Begi mne Mal eine musikalische Soirée, und zwar am 10. März im Saal Bechstein; die Künstlerin wird bei dieser Gelegenheit eine Reihe ihrer beliebtesten Klavierkompositionen zum Vortrag bringen. Eine in Frankreich geschätzte Sängerin, Mlle. Ketten, wird dabei mitwirken.

11“ hon we. 1“ 1“

reudenfeld, Herrn Professor Struß, Herrn Musik⸗ . ieiiaa vüün Direktor Dienel und des Schnöpf'schen Gesangvereins findet am 8 1“ Freitag, den 25. Februar, Abends 7 ¼ Uhr, in der Marienkirch 8 inhei ve Fh nter eaast etsans 18,5680 ein Konzert zum Besten des Moon' schen A“ start. öi Kosten der Fauerchreibung. Ceenceren Werths der Lefangen Einlaßkarten zu 1, 2 und 3 sind bei dem Küster Herrn Lehmann, 1 Bedingungen, Zu den durch die Ausschreibung selbst entstehenden rücständigen ein von dem verabredehen Duechschnitshreis entsprechen Bäschefstraße bd. zu haben. 8 t g 8 8 abweichender neuer Einheitspreis für das Geleistete besonders zu er⸗

Bei dem morgigen Kirchenkonzert des Organisten Irrgan welche bei der Vergebung von Arbeiten und Liefe⸗ Unternehmer nicht beizutragen. mittel d darnach die zu gewährende Vergütung zu bexechnen. in der Heilig⸗Kreuz⸗Kirche am Blücherplatz (Abends r 8gühr rungen im Bereiche der Allgemeinen Bauverwal⸗ II. 8 88 kann der Urkerne nxr im Fall einer Unterbrechung tung, der Staatseisenbahn⸗ und Bergverwaltung Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung oder gänzlichen Abstandnahme von der Bauausführung den Ersatz des

werden Fräulein Marie Meinhold (Sopran) und Herr Walter Cavallery (Violine) mitwirken. Der Eintritt ist frei. 8 1 zur Anwendung kommen. 9 der Bauten.*) ihm nachweislich entstandenen wirklichen Schadens beanspruchen, wenn 1 die die Fortsetzung des Baues hindernden Umstände entweder von der

russischen Pianisten Ossip Gabrilowitsch mit energischem An⸗ schlag, technischer Sicherheit und lebendigem Ausdruck vorgetragen wurde. Den Schluß des Abends bildete die G-dur-Symphonie von 8 8 8— Haydn (Nr. 13 der Breitkopf' und Härtel'schen Ausgabe), die, von

In Rußland waren, nach dem „Russischen Invaliden“

am (1.) 13. September 1897 an Eisenbahnen 39 579 Wer im Betriebe, davon 7654 Werst zweigeleisige. Dem Kommunikations⸗ Ministerium unterstanden 35 872, dem Kriegs⸗Ministerium ghis h hwes Eisenbahn) 1418 Werst; im roßfürstenthum

dem Orchester unter der bewährten Führung des Herrn Nikisch vor⸗ trefflich ausgeführt, ebenfalls großen Beifall erweckte.

Der Pianist Günther Freudenberg gab am Sonnabend im Saal der Sing⸗Akademie einen Klavier⸗Abend, den er mit Schumann's großer C-dur-⸗Phantasie (op. 17) eröffnete. Der

inland waren 2289 Werst im Betriebe. Die Länge der hier bereits wohlbrkannte Künstler ließ in diesem Werk, wie in

Staatsbahnen betrug 23 697 Werst, darunter 6252 Werst zu zwei Beethoven's schwieriger Sonate in Cmoll (op. 111) eine Geleisen; von Eisenbahngesellschaften wurden 12 175 Werst ewisse technische Fertigkeit erkennen, ohne jedo in seinem betrieben, wovon 1382 Werst zweigeleisig waren. Im Bau Vortrag deren Gedankeninhalt zu erschöpfen. Besser gelangen e waren: unter der Leitung des Kommunikations⸗ ihm die Ballade in G-moll und das Konzert⸗Allegro von Chopin, Ministeriums 11 566,59 Werst, davon Staatsbahnen 1828,72 Werst, sowie einige anmuthige russische Novitäten von Karganoff und unter der Verwaltung der Sibirischen Eisenbahn 4450,31 Werst, von Sapellnikoff. Den Beschluß des Abends bildete die Don⸗Juan⸗

Phantasie von Mozart⸗Liszt, in welcher der Vortragende Gelegenheit

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inland die Strecke Kenvu-—Suolachti zu 113,43 und die Strecke bo —Kariss zu 106,54 Werst gebaut. Einige Strecken sind schon dem Verkehr übergeben. Zum (1.) 13. September war die Bau⸗ erlaubniß für 1344,44 Werst ertheilt, und zwar werden davon taatsbahnverwaltung und der Verwaltung der

und 1318 Werst von Eise esellschaften

nnns de 5287,56 Werst. Außerdem werden im Großfürstenthum

Bremen, 22. Februar. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Dampfer „Roland“ 21. Febr. v. Bremen in Baltimore angek. „Dresden“, v. Baltimore kommend, 21. Febr. East bourne pass. „Coblenz“ 21. Febr. Reise v. Lissabon n. Brasilien föngeebi. „Werra“ 21. Febr. Nm. Reise v. Gibraltar n. New.Yor⸗ fort⸗

gesetzt.

8 23. Februar. (W. T. B.) Dampfer „Aller“ 22. Febr. Mrgs. in Malta angek. „Preußen“, v. Ost⸗Asien kommend, 22. Febr. in Suez angek. „Ellen Rickmers“, n. Galbveston best., 21. Febr. Abds. Dover pass. „Gera“ 22. Febr. Mittags Reise v.

Genua n. Neapel fortgesetzt.

Theater und Mufik. Konzerte. 8 8

Das IX. Philharmonische Konzert, das am Montag unter Leitung von Arthur Nikisch stattfand, wurde mit der „Symphonie fantastique“ (op. 12) von Berlioz eröffnet. Das eigenartige, eine Episode aus dem Leben eines Künstlers darstellende Werk, das hier schon von der Königlichen Kapelle zu Gehör gebracht wurde, erschien zum ersten Mal in diesen Konzerten. Die einzelnen Sätze desselben führen die Titel: „Träume, Leiden“, „Ein Ball“, „Secene auf dem Lande“, „Der Gang zum Richtplatz“ und „Traum einer Hexensabbathnacht“. Schon diese programmatischen Ueberschriften lassen etwas Außergewöhnliches erwarten, und die Erwartung wird auch vollkommen erfüllt; doch sind die genannten ünf Theile von verschiedenem musikalischen Werth. Ohne sich an ie Form einer stilrichtig geordneten Durchführung der vielfach nur nebeneinander gestellten Gedanken zu fesseln, hat der Tondichter doch ie Charakteristik der Titel meist genial durchgeführt. Die ton⸗ malerische Instrumentation ist eine durchweg glänzende, den Situationen ugepaßte. Die sentimentale Stimmung des ersten Theils wird durch die Tanzrhythmen des zweiten, der besonders graziös und melodisch gehalten ist, wirkungsvoll abgelöst. Dann folgt die idyllische „Scene auf dem Lande“ mit der lieblichen Zwiesprache zweier Hirten auf ihren Schalmeien, dem musikalisch ausgedrückten Hoffen und Zweifeln des verliebten Künstlers, wobei ein als idée fixe wieder⸗ ehrendes Motiv verwandt wird, und dem der Betrachtung wie dem Schalmeispiel ein Ende setzenden, naturalistisch nachgeahmten Donner

hatte, seine Technik glänzen zu lassen. Das zahlreich erschienene Publikum kargte nicht mit Beifallsbezeugungen. An dem⸗ selben Abend fand im Saal Bechstein ein Konzert der Sopranisti; Meta Lippold unter Mitwirkung der zehn⸗ jährigen Fianisttn Felicia Reifmann und eines kleinen, vom Professor Ad. Schulze geleiteten gemischten Chores statt. Die Sängerin besitzt eine wohfelthgenbe, wenn auch nicht sonderlich kräftige Stimme und hat ihre der Königlichen Hoch⸗ schule genossen. Sie hatte Rode's Variationen und mehrere Lieder von Brahms, Schumann, Schubert, Massenet und Stange zum Vortrag gewählt, zu welchen sie selbst die Begleitung am Klavier spielte. In diesen Gesängen bekundete sie einen belebten und warm empfundenen Vortrag, auch überraschte sie durch eine nicht ungewöhnliche Begabung für den Koloratur⸗ Gesang. Die kleine Pianistin spielte Stücke von Scarlatti, Chopin, Mendelssohn und die aus drei Sätzen bestehende Sonate in A-dur von Mozart, die sie mit erstaunlich sicherer Technik und anmuthiger Art des Vortrags wiedergab. Der Chor leistete bezüglich der Schön⸗ heit des Stimmenklangs und der Präzision in der Zusammenwirkung Vortreffliches. Er trug bekannte Quartette von Mendelssohn und die Zigeunerlieder von Brahms vor, die eine sehr günstige Auf⸗ nahme fanden. 8 8

8 1“ 88

Im Königlichen Opernhause gelangt morgen Lortzing's komische Oper „Zar und Zimmermann“ in folgender Besetzung zur Aufführung: Peter der Große: Herr Hoffmann; Puns Jwanow: Herr Lieban; van Bett: Herr Knüpfer; Marie: Frau Gradl; Chateauneuf: Herr Philipp; Lord Syndham: Herr Möpd⸗ linger; Admiral Lefort: Herr Krasa; Wittwe Brown: Fräyulein Pacn Im Ballet wirkt Fraͤulein dell’'Era mit. Kapellmeister Dr.

uck dirigiert.

Im Neuen Opern⸗Theater eröffnen am Donnerztag, den 3. ärz, Mr. Forbes Robertson und Mrs. Patrick Campbell vom Lyceum⸗Theater in London mit den dieses Theaters eine kurze Reihe von Gast⸗ spielen. Auf dem Repertoire stehen vorläufig Shakespeare’s Trauer⸗ spiele Hamlet“ und „Macbeth“, sowie das Schauspiel „The second Mrs. Tanqueray“ von Pinero.

Im Königlichen Schauspielhause wird morgen „Mutter 8 von Adolf L'Arronge mit Frau Schramm in der Titelrolle gegeben.

Im Berliner Theater wird als 24. Abonnements⸗Vorstellung am Freitag das Werk eines unbekannten Autors, das Schauspiel „Das Gewissen“ gegeben, welchem die Erzählung Otto Ludwig's „Zwischen Himmel und Erde“ zu Grunde liegt. Dem ersten Stück folgt Girardin's Schwank „Ein Hut“, welchen Dr. Hans L'Arronge, der Sohn Adolph LArronge's, in Scene setzt.

Im Goethe⸗Theater wird „Hans Huckebein“ mit Gustav Kadelburg als Gast auch am Sonnabend gegeben werden.

Mannigfaltiges.

Im Monat Januar 1898 sind in Berlin 219 Proben von Nahrungs⸗ und Genußmitteln amtlich untersucht und 38 von diesen beanstandet worden. Die Beanstandungen be⸗ trafen Milch, Butter, Eier, Zitronenöl, Chokolade, Thee, Medtzinal⸗ Ungarwein, gehacktes Fleisch, Leberwurst und eine Mittagsspeise: Schotenkonserven mit Mohrrüben und Fleisch. Letztere Speise war außerordentlich stark mit Arsenik vergiftet. Die Milchkontrole er⸗ streckte sich auf Revisionen in 1300 Geschäften, von denen 60 zu Beanstandungen führten, die Butterkontrole auf 302 Geschäfte mit 21 Beanstandungen.

Dem Zoologischen Garten ist durch Herrn Dr. Beerwald, welcher für die deutsch⸗ostafrikanische Landwirthschafts⸗Gesellschaft am Kilima⸗Ndjaro Forschungen angestellt hat, eine Wildkatze aus Deutsch⸗ Ostafrika zum Geschenk gemacht worden. Diese Gattung von Wildkatzen war bisher im Garten nicht vertreten. Herrn Dr. Beerwald gelang es nun, die vorher nur im Zoologischen Museum vor⸗ handene Art nebst einem Serval lebend nach Berlin zu bringen. Die Kilima⸗Ndjaro⸗Wildkatze ist kleiner als der egyptische Sumpf⸗ luchs und auch wesentlich kleiner als unsere Wildkatze; sie bat einen verhältnißmäßig langen und spitzen Schwanz, ist sehr zierlich gebaut und scheint sich sehr gut in ihre neuen Lebensverhältnisse zu finden. Die Snaheli nennen sie „Kimbura“. Innerhalb des deutschen Schutz⸗ gebiets wird sie in Gefangenschaft wohl hier und da gehalten, jedoch nirgends getähmt. Vielmehr sind die dort vorhandeye von Arabern und Sudanesen ins Land gebract.

Montpellier, 22. Februar. Heute explodierte, nach einer Meldung des „W. T. B.“, in einem hiesigen Kaufhause eine Bombe, wodurch einiger Schaden angerichtet wurde. Auch sind noch drel andere Bomben in der Stadt worden. Seit einigen Tagen war schon die Anwesenheit von Anarchistensignalisiert.

Havanna, 22. Februar. Während eines Balles in einem Theater platzte eine Petarde, wodurch, dem „W. T. B.“ zufolge, vier Personen schwer verletzt wurden.

Jaffa, 22. Felruar. „W. T. B.“ meldet: Die Theilnel mer an der Karl Stangen’'schen Sonderfahrt sind, begünstigt von dem schönsten Wetter, von ihrem Auefluge nach Jerusalem und dem „Todten Meere“ wohlbehalten an Bord der „Bohemia“ wieder an⸗ Weiterreise nach Beirut und

auskatzen

Wetter wahrscheinlich.

eines aufziehenden Gewitters. In den beiden letzten Theilen, welche die wüsten Träume des von Opium T“ schil⸗ antastik:

dern, entfaltet der Tonsetzer eine düstere P dem „Gang zum Richtplatz“ als Verbrecher, d er selbst beiwohnt, während zuletzt in einer Art alle höllischen Elemente losgelassen scheinen.

Wetterbericht vom 23. Februar, 8 Uhr Morgens.

e Hie Symphonie, welche das Hauptinteresse des Abends für sich in Anspruch nahm, fand

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im.

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50 C. = 40R.

Wind. Wetter.

Bar. auf 0 Gr

u. d. Meeressp

red. in Mill Temperatur in ² Cel

wolkig halb bed. Schnee Dunst

Belmullet.. 763 ONO Aberdeen. 760 NW Christiansund 756 SW Kopenhagen. 755 9SO

bedeckt Se

edeckt bedeckt bedeckt bedeckt wolkig

Cherbourg. 753 NO elder 754 NNO E661

burg. 751 NO winemünde 753 DSO

Neufahrwasser 757 SO

Memel. 759 SO

EEUeeeöhöNSesbSee e Se

752 DO 1 Dunst Asruhe. 751 SW 5 Schnee Wiesbaden 749 SO 2 bedeckt München 750 W 5 bedeckt Chemnitz 750 O 1 bedeckt Berlin 751 OSO LA bedeckt Wien.. 752 SSO L 6bhalb bed. Breslau. 753 SO 2 heiter le d Aix 751 N 5 bedeckt . 751 NW 3 bedeckt EI. 753 SO 2 Regen

Uebersicht der Witterung. 8

Eine flache Depression mit schwacher Luftbewe⸗ ung liegt mitten über Deutschland, während Maxima über Nordwest⸗ und Nordost. Europa lagern; allent⸗ halben hat der Luftdluck zugenommen, stark über West⸗Europa. In Deutschland ist das Wetter ruhig, trübe und mild; in den südlichen Gebiets⸗ theilen sind reichliche Niederschläge gefallen. Kälteres

Deutsche Seewarte.

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9n†n do —rordoOsbo —beds beoe. SS0⸗

Theater.

Königliche Schauspiele. Donnerstag: Opern⸗ 2 49. Vorstellung. Zar und Zimmermann.

omische Oper in 3 Akten von Albert Lortzing. Anfang 7 ½ Uhr.

Schauspielhaus. 55. Vorstellung. Mutter Thiele.

er sieht sich in en Hinrichtung alpurgisnacht“

Ein Charakterbild in 3 Akten von Adolph L'Arronge. Anfang 7 ½ Uhr.

Freitag: Opernhaus. 50. Vorstellung. Ouver⸗ ture Euryauthe. Hosterwitz. Vorspiel von Ernst von Wildenbruch. Der Freischütz. Romantische Oper in 3 Akten von Carl Maria von Weber. Dichtung von Friedrich Kind (nach 84 .“ rzählung August Apel's). Anfang

Schauspielhaus. 56. Vorstellung. Sonder⸗ Abonnement B. 8. Vorstellung. Der Burg⸗ graf. Historisches Schauspiel in 5 Aufzügen und einem Nachspiel von Josef Lauff. Anfang 7 ½ Uhr.

Der Verkauf der Abonnements⸗Billets für den Monat März cr. findet am Sonnabend, den 26. d. M., von 10—1 Uhr, in der Königlichen Theater⸗ Hauptkasse statt. Es werden Billets zu 29 Opern⸗ und 29 Schanspiel⸗Vorstellungen ausgegeben.

Dentsches Theater. Donnerstag: Johannes.

Anfang 7 ½ Uhr. Freitag: Johannes. Sonnabend: Agnes Jordan.

. 11““ Gerliner Theuter. Donnerstag: Ein Winter⸗ märchen. Anfang 7 ½ Ühr. Freitag (24. Abonnements⸗Vorstellung): Zum ersten Male: Das Gewissen. Ein Hut. Sonnabend: Faust, I. Theil. Anfang 7 Uhr.

Goethe-Theater. Bbf. Zoologischer Garten. Kantstr. 12. Donnerstag: Haus uckebein. (Gustav a. G.) Anfang 7 ½ Uhr.

Freitag (25. Abonnements⸗Vorstellung)h: Haus Huckebein. 8

Sonnabend: Hans Huckebein

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Schiller Thenter. (Wallner ⸗Theater.) Pheaseens⸗ Hans Wurst in Berlin. Anfang r. 3 gheitog: Hans Wurst in Berlin. Aufang 1s

Sonnabend: Zum ersten Male: Die Ahufrau. Anfang 8 Uhr.

Lessing-Theuter. Donnerstag: Im weißten

Im Schiller⸗Theater beginnt im Monat März ein „Anzen⸗ gruber⸗Cyclus“, umfassend die Werke: „Der Pfarrer von Kirchfeld“, „Heimg'funden“, „Der Meineidbauer“, „Der G'wissenswurm“, „Die Kreuzelschreiber“, „Doppelselbstmord“. Die Abonnementsbedingungen sind auf den Anschlagssäulen ersichtlich. Morgen und übermorgen finden Wiederholungen des Lee'schen Schauspiels „Hans Wurst in Berlin“ statt. Die Rolle des Ministers Danckelmann wird in diesen

Rößl. Anfang 7 ½ Uhr. Freitag: Das I Hemd. (Vorletztes Gastspiel von Dr. Rudolf Tyrolt. 1

amaskus an.

1

Sonnabend: Im weißen Rößl. Sonntag: Im weißen Rößl.

Nenes Theater. Schiffbauerdamm 4 a./5. Direktion: Sigmund Lautenburg. Donnerstag: Die Schildkröte. (La Tortue.) Schwank in 3 Akten von Léon Gandillot. Deutsch von Max Schönau. * gesetzt von Sigmund Lautenburg. Anfang

r. folgende Tage: Die Schild⸗

Freitag und kröte. Sonntag, den 27. d. M., Nachmittags: Zu

volksthümlichen Preisen: Trilby.

Belle⸗Alliance⸗Thenter. Belle⸗Alliancestr.7/8. Donnerstag: Keau.

Freitag: Das Käthchen von Heilbronn.

Sonnabend: Zum ersten Male: Peusion Schöller.

Sonntag, Nachmittags: Die relegierten Stu⸗

Abends: Pension Schöller.

Residenz⸗Theuter. Drektion: Theodor Brandt.

Donnerstag: Sein Trick. (Le Truc de Séraphin.)

Schwank in 3 Akten von Maurice Desvalliéres

und Antony Mars. Uebersetzt und für die deutsche F. bearbeitet von Benno Jacobson. Anfang r. Feitg und folgende Tage: Sein Trick. onntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Preisen: Dorina. . 1“

88

Theater Unter den Linden. Donnerstag:

atinitza. Operette in 3 Akten von Zell und

enée. Musik von Franz von Suppé. Anfang 7 ½ Uhr.

Feg⸗ Fatinitza. 5

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bei halben Preisen: Orpheus in der Unterwelt von J. Offenbach.

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Thalia-Theater. (Vormals: Adolph Ernst⸗ Theater.) Donnerstag: Endlich! Lustspiel in 1 Akt von O. Girndt. Hierauf: Die kleinen Lämmer. Vaudeville in 2 Akten nach „Les Petites Brebis“ deutsch bearbeitet von Bolten⸗Baeckers. Musik voen Louis Varne . Anfang 7 ½ Uhr.

8

und treten heute die

ichtamtlichen in der Ersten und Zwei ““

Central-Theater. Alte Jakobstr. 30. Direktion: Rich. Schultz. Donnerstag: Emil Thomas, a. G. Die Tugendfalle. Burleske Ausstattungsposse mit Gesang und Tanz in 4 Akten von J. Freund und W. Mannstädt. Musik von Jul. Einödshofer. Anfang 7 ½ Uhr.

Feetaßg und die folgenden Tage: Die Tugend⸗ alle.

Konzerte.

Saal Bechstein. Donnerstag, Anfang 8 Uh Konzert von Dora Köhler (Gesang). Mit⸗ wirkung: Herr Professor C. Halir.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Elisabeth von Diringshofen mit Hrn. Prem.⸗Lieut. Hugo von Abercron (Hannover Hameln). Frl. Maria Apfeld mit Heeen Oskar Krampff (Neisse). Frl.

ugenie Tiesler mit Hrn. Architekten Erich Grau (Aschersleben Berlin).

Verehlicht: Hr. Assistenzarzt Dr. Martin Maue

mit Frl. Gertrud Micksch (Breslau— Dresden).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Verwaltungsgerichts⸗

Direktor Reich (Gumbinnen). Eine Tochter: rn. Detlof von Oertzen⸗Barsdorf (z. Zt. Neu⸗ randenburg). Hrn. Prem.⸗Lieut. Hjalmar von

Kahlden (Konstanz). Hrn. Amtsrichter Rave

(Peiskretscham).

Gestorben: Hr. Major a. D. Rudolf von Loeper (Rom). Hrn. Major Otto von Wenden Sohn Wilhelm (Köslin). Hr. Schul⸗Direktor a. D. Dr. Theodor Lange (Berlin). Fr. Alma von Elterlein, geb. von Tietzen⸗Hennig (Kottbus)

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Siemenroth in Berlin.

Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗

Anstalt Berlin SW., Wi elmstraße Nr. 32. Sechs Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

1 Bei der Vergebung von Arbeiten oder Lieferungen hat niemand

I.

1.

Persönliche Tüchtigkeit und Leistungsfähigkeit der Bewerber.

Aussicht, als Unternehmer angenommen zu werden, der nicht für die tüchtige, pünktliche und vollständige Ausführung derselben auch in 19ees Hinsicht die erforderliche Sicherheit bietet. 3 8

Einsicht und Bezug der Verdingungsanschläge ꝛc. Verdingungsanschläge, Zeichnungen, Bedingungen ꝛc. sind an den in der Ausschreibung bezeichneten Stellen einzusehen und werden auf Ersuchen gegen Erstattung der Selbstkosten verabfolgt.

§ 3. Form und Inhalt der Angebote.

Die Angebote sind unter Benutzung der etwa vorgeschriebenen

ormulare von den Bewerbern unterschrieben, mit der in der Aus⸗

sbrnulnn geforderten Ueberschrift versehen, versiegelt und frankiert bis zu dem angegebenen Termin einzureichen.

Die Angebote müssen enthalten:

a. die ausdrückliche Erklärung, daß der Bewerber sich den Be⸗ dingungen, welche der Ausschreibung zu Grunde gelegt sind, unter⸗ wirft; 1 68 die Angabe der geforderten Preise nach Reichswährung, und zwar sowohl die Angabe der Preise für die Einheiten, als auch der Gesammtforderung; stimmt die Gesammtforderung mit den Einheits⸗ preisen nicht überein, so sollen die letzteren maßgebend sein;

e. die genaue Bezeichnung und Adresse des Bewerbers;

d. seitens gemeinschaftlich bietender Personen die Erklärung, daß sie sich für das Angebot solidarisch verbindlich machen, und die Be⸗ zeichnung eines zur Geschäftsführung und zur Empfangnahme der Zahlungen Bevollmächtigten; letzteres Erforderniß gilt auch für die Angebote von Gesellschaften;

e. nähere Angaben über die Bezeichnung der etwa mit eingereichten Proben. Die Proben selbst müssen ebenfalls vor dem Bietungstermin. eingesandt und derartig bezeichnet sein, daß sich ohne weiteres erkennen läßt, zu welchem Angebot sie gehören;

f. die etwa vorgeschriebenen Angaben über die Bezugsquellen von Fabrikaten.

Angebote, welche diesen Vorschriften nicht entsprechen, insbesondere solche, welche bis zu der festgesetzten Terminstunde bei der Behörde nicht eingegangen sind, welche bezüglich des Gegenstandes von der Ausschreibung selbst abweichen oder das Gebot an Sonderbedingungen knüpfen, haben keine Aussicht auf Berücksichtigung. 1“

Es sollen indessen solche Angebote nicht ausgeschlossen sein, in welchen der Bewerber erklärt, sich nur während einer kürzeren als der in der Ausschreibung angegebenen Zuschlagsfrist an sein Angebot ge⸗ bunden halten zu wollen.

§ 4. Wirkung des Angebots.

Die Bewerber bleiben von dem Eintreffen des Angebots bei der ausschreibenden Behörde bis zum Ablauf der festgesetzten Zuschlagsfrist bezw. der von ihnen bezeichneten kürzeren Frist 3 letzter Absatz) an ihre Angebote gebunden.

Die Bewerber unterwerfen sich mit Abgabe des Angebots in Bezug auf alle für sie daraus entstehenden Verbindlichkeiten der Ge⸗ richtsbarkeit des Orts, an welchem die ausschreibende Behörde ihren Sitz hat, und woselbst auch sie auf Erfordern Domizil nehmen müssen.

§ 5. Zulassung zum Eröffnungstermin.

Den Bewerbern und deren Bevollmächtigten steht der Zutritt zu dem Eröffnungstermin frei. Eine Veröffentlichung der abgegebenen Gebote ist nicht gestattet. 8

§ 6. 8 Ertheilung des Zuschlags. 8

Der Zuschlag wird von dem ausschreibenden Beamten oder von der ausschreibenden Behörde oder von einer dieser übergeordneten Behörde entweder im Eröffnungstermin zu dem von dem gewählten Unternehmer mit zu vollziehenden Protokoll oder durch besondere schriftliche Mittheilung ertheilt.

Letzterenfalls ist derselbe mit bindender Kraft erfolgt, wenn die Benachrichtigung hiervon innerhalb der Zuschlaggfrift als Depesche oder Brief dem Telegraphen⸗ oder Postamt zur Befoͤrderung an die in dem Angebot bezeichnete Adresse übergeben worden ist.

Trifft die Benachrichtigung trotz rechtzeitiger Absendung erst nach demjenigen Zeitpunkt bei dem Empfänger ein, für welchen dieser bei ordnungsmäßiger Beförderung den Eingang eines rechtzeitig abge⸗ sendeten Briefes erwarten darf, so ist der Empfänger an sein An⸗

ebot nicht mehr gebunden, falls er ohne Berzng nach de verspäteten Eintreffen der Zrschlagserklärung von seinem Rücktritt Nachricht ge⸗ eben hat.

1 Nachricht an diejenigen Bewerber, welche den Zuschlag nicht er⸗ halten, wird nur dann ertheilt, wenn dieselben bei Einreichung des Angebots unter Beifügung des erforderlichen Frankaturbetrags einen desfallsigen Wunsch zu erkennen gegeben haben. Proben werden nur dann zurückgegeben, wenn dies in dem Angebotsschreiben ausdrücklich verlangt wird, und erfolgt alsdann die Rücksendung auf Kosten des betreffenden Bewerbers. Eine Rückgabe findet im Fall der Annahme des Angebots nicht statt; ebenso kann im Fall der Ablehnung des⸗ eh die Rückgabe insoweit nicht verlangt werden, als die Proben ei den Prüfungen verbraucht sind. 8

Eingereichte Entwürfe werden auf Verlangen zurückgegeben.

Den Empfang des Zuschlagsschreibens hat der Unternehmer um⸗ gehend schriftlich zu bestätigen. 1

Vertragsabschluß.

1— Der Bewerber, welcher den Zuschlag erhält, ist verpflichtet, auf Erfordern über den durch die Ertheilung des Zuschlags zu stande ge⸗ kommenen Vertrag eine schriftliche Urkunde zu vollziehen.

Sofern die Unterschrift des Bewerbers der Behörde nicht bekannt ist, bleibt vorbehalten, eine Beglaubigung derselben zu verlangen.

Die der Ausschreibung zu Grunde liegenden Verdingungsanschläge, Zeichnungen ꝛc., welche bereits durch das Angebot anerkannt sind, hat der Bewerber bei Abschluß des Vertrages mit zu unterzeichnen.

§ 8. Kautionsstellung.

Innerhalb 14 Tagen nach der Ertheilung des Zuschlags hat der Unternehmer die vorgeschriebene Kaution zu bestellen, widrigenfalls die

8 § 1.

ssGsgesccc“ Den Gegenstand des Unternehmens bildet die Herstellung resp. Ausführung der im Vertrage bezeichneten Bauwerke resp. der Arbeiten und Lieferungen. Im einzelnen bestimmt sich Art und Umfang der dem Unternehmer obliegenden Leistungen nach den Verdingungs⸗ anschlägen, den zugehörigen Zeichnungen und sonstigen als zum Ver⸗ trage gehörig bezeichneten Unterlagen. Die in den Verdingungs⸗ anschlägen angenommenen Vordersätze unterliegen jedoch denjenigen näheren Feststellungen, welche ohne wesentliche Aenderung der dem Vertrage zu Grunde gelegten Bauentwürfe bei der Ausführung der betreffenden Bauwerke sich ergeben. Abänderungen der Bauentwürfe anzuordnen, bleibt der bauleitenden Behörde vorbehalten. Leistungen, welche in den Bauentwürfen nicht vorgesehen sind, können dem Unternehmer nur mit seiner Zustimmung übertragen werden.

§ 2. Berechnung der Vergütung. Die dem Unternehmer zukommende Vergütung wird nach den wirklichen Leistungen bezw. Lieferungen unter Zugrundelegung der ver⸗ tragsmäßigen Einheitspreise berechnet. 1 Die Vergütung der Tagelohnsarbeiten erfolgt nach den vertrags⸗ mäßig vereinbarten Lohnsätzen.

Ausschluß einer besonderen Vergütung für Neben⸗ leistungen, Vorhalten von Werkzeug und Geräthen, Rüstungen ꝛc.

Insoweit in den Verdingungsanschlägen für Nebenleistungen sowie für das Vorhalten von Werkzeug und Geräthen, Rüstungen und für Herstellung und Erhaltung von Zufuhrwegen nicht besondere Preis⸗ ansätze vorgesehen sind, umfassen die vereinbarten Preise und Tage⸗ daünsege zugleich die Vergütung für die zur planmäßigen Herstellung des Bauwerks resp. für die Erfüllung des Vertrags gehörenden Nebenleistungen aller Art, insbesondere auch für die Heranschaffung der zu den Bauarbeiten erforderlichen Materialien aus den auf der Baustelle befindlichen Lagerplätzen nach der Verwendungsstelle am Züen. sowie die Entschädigung für Vorhaltung an Werkzeug, Ge⸗ räthen ꝛc.

Auch die Gestellung der zu den Absteckungen, Höhenmessungen und Abnahmevermessungen erforderlichen Arbeitskräfte und Geräthe liegt dem Unternehmer ob, ohne daß demselben eine besondere Entschädigung

messungen bei den Wasserbauten nicht verlangt. Mehrleistungen gegen den Vertrag. Ohne ausdrückliche schriftliche Anordnung oder Genehmigung de bauleitenden Beamten darf der Unternehmer keinerlei vom Vertrag

hierfür gewährt wird, jedoch wird diese Gestellung für die Höhen⸗

abweichende oder im Verdingungsanschlag nicht vorgesehene Arbeiten

oder ausführen. Diesem Verbot zuwider einseitig von dem Unternehmer bewirkte

Leistungen ist der bauleitende Beamte ebenso wie die bauleitende Be⸗ hörde befugt, auf dessen Gefahr und Kosten wieder beseitigen zu lassen; auch hat der Unternehmer nicht nur keinerlei Vergütung für derartige Arbeiten und Lieferungen zu beanspruchen, sondern muß auch für allen Schaden aufkommen, welcher etwa durch diese Abweichungen vom Vertrag für die Staatskasse entstanden ist. 16“

§ 4. Minderleistungen gegen den Vertrag.

Bleiben die ausgeführten Arbeiten oder Lieferungen zufolge der von der bauleitenden Behörde oder den bauleitenden Beamten ge⸗ troffenen Anordnungen unter der im Vertrage festverdungenen Menge zurück, so hat der Unternehmer Anspruch auf den Ersatz des ihm nachweislich hieraus entstandenen wirklichen Schadens.

Nöthigenfalls entscheidet hierüber das Schiedsgericht 19).

§ 5. Beginn, Fortführung und Vollendung der Arbeiten ec., Konventionalstrafe.

Der Beginn, die Fortführung und Vollendung der Arbeiten und Lieferungen haben nach den in den besonderen Bedingungen festgesetzten Fristen zu erfolgen. 1,

Ist über den Beginn der Arbeiten ꝛc. in den besonderen Be⸗ dingungen eine Vereinbarung nicht enthalten, so hat der Unternehmer spätestens 14 Tage nach schriftlicher Aufforderung seitens des bau⸗ leitenden Beamten mit den Arbeiten oder Lieferungen zu beginnen.

Die Arbeit oder Lieferung muß im Verhältniß zu den bedungenen Vollendungsfristen fortgesetzt angemessen gefördert werden.

Die Zahl der zu verwendenden Arbeitskräfte und Geräthe, sowie die Vorräthe an Materialien müssen allezeit den übernommenen Leistungen entsprechen. 8 88 8

Enne im Vertrage bedungene Konventionalstrafe gilt nicht für er⸗ lassen, wenn die verspätete Vertragserfüllung ganz oder theilweise ohne Vorbehalt angenommen worden ist. 8

Eine tageweise zu berechnende Konventionalstrafe für verspätete Ausführung von Bauarbeiten bleibt für die in die Zeit einer Ver⸗ zögerung fallenden Sonntage und allgemeinen Feiertage außer Ansatz.

Hinderungen der Bauausführung.

Glaubt der Unternehmer sich in der ordnungsmäßigen Fort⸗ führung der übernommenen Arbeiten durch Anordnungen der bau⸗ leitenden Behörde oder des bauleitenden Beamten oder durch das Fiüht gehörige Feeschettin der Arbeiten anderer Unternehmer behindert, so hat er bei dem bauleitenden Beamten oder der bauleitenden Behörde hiervon sofort Anzeige zu erstatten. 1

Anderenfalls werden schon wegen der unterlassenen Anzeige keinerlei auf die betreffenden, angeblich hindernden Umstände begründete An⸗ sprüche oder Einwendungen zugelassen.

Nach Beseitigung derartiger Hinderungen sind die Arbeiten ohne weitere Aufforderung ungesäumt wieder aufzunehmen.

Der bauleitenden Behörde bleibt vorbehalten, falls die bezüglichen Beschwerden des Unternehmers für begründet zu erachten san. eine angemessene Verlängerung der im Vertrage festgesetzten Vollendungs⸗ fristen längstens bis zur Dauer der betreffenden Arbeitshinderung u bewilligen.

Für cbie bei Eintritt einer Unterbrechung der Bauausführung bereits ausgeführten Leistungen erhält der Unternehmer die den ver⸗ tragsmäßig bedungenen Preisen entsprechende Vergütung. Ist für verschiedenwerthige Leistungen ein nach dem Durchschnitt bemessener

*) Anmerkung. Durch Erlaß des Herrn Ministers der öffent⸗ Uichen Aebelten 5 26. Oktober 1888. sind bezüglich der Ausführung von Leistungen und Lieferungen für die Königli preußische Staats⸗

Behörde befugt ist, von dem Vertrage und Schaden⸗ ersatz zu beanspruchen. Secaahi

festgestellt worden.

bauleitenden Behörde oder deren Organen verschuldet sind oder insoweit zufällige, von dem Willen der Behörde unabhängige Um⸗ stände in Frage stehen sich auf Seiten der bauleitenden Behörde

zugetragen haben.

Eine Entschädigung für entgangenen Gewinn kann in keinem Falle

beansprucht werden.

In gleicher Weise ist der Unternehmer zum Schadensersatz ver⸗

pflichtet, wenn die betreffenden, die Fortführung des Baues hindernden Umstände von ihm verschuldet sind oder auf seiner Seite sich zu⸗ getragen haben.

Ist die Unterbrechung durch öö herbeigeführt worden, so kann der Unternehmer einen Schadensersatz nicht beanspruchen.

Auf die gegen den Unternehmer geltend zu machenden Schadens⸗ ersatzforderungen kommen die etwa eingezogenen oder verwirkten Konventionalstrafen in Anrechnung. Ist die Schadensersatzforderung niedriger als die Konventionalstrafe, so kommt nur die letztere zur Einziehung. 1“

In Ermangelung gütlicher Einigung entscheidet über die bezüg⸗ lichen Ansprüche das Schiedsgericht 19). 1

Dauert die Unterbrechung der Bauausführung länger als 6 Monate, so steht jeder der beiden Vertragsparteien der Rücktritt vom Ver⸗ trage frei. Die Rücktrittserklärung muß schriftlich und spätestens 14 Tage nach Ablauf jener 6 Monate dem anderen Theil zugestellt werden; andernfalls bleibt unbeschadet der inzwischen etwa er⸗ wachsenen Ansprüche auf Schadensersatz oder Konventionalstrafe der Vertrag mit der Maßgabe in Kraft, daß die in demselben aus⸗ bedungene Vollendungsfrist um die Dauer der Bauunterbrechung ver⸗ längert wird. 1

§ 7. Güte der Arbeitsleistungen und der Materialien.

Die Arbeitsleistungen müssen den Lehten eh der Technik und den besonderen Bestimmungen des Verdingungsanschlags und des Ver⸗ trags entsprechen. 8 3

Bei den Arbeiten dürfen nur tüchtige und geübte Arbeiter be⸗ schäftigt werden.

Arbeitsleistungen, welche der bauleitende Beamte den gedachten Bedingungen nicht entsprechend findet, sind sofort und unter? usschluß der Anrufung eines Schiedsgerichts zu beseitigen und durch untadel⸗ hafte zu ersetzen. Für hierbei entstehende Verluste an Materialien hat der Unternehmer die Staatskasse schadlos zu halten.

Arbeiter, welche 5b Urtheil des bauleitenden Beamten un⸗ tüchtig sind, müssen auf Verlangen entlassen und durch tüchtige ersetzt werden.

Materialien, welche dem Anschlage bezw. den besonderen Be⸗ dingungen oder den dem Vertrage zu Grunde gelegten Proben nicht entsprechen, sind auf Anordnung des bauleitenden Beamten innerhalb einer von ihm zu bestimmenden Frist von der Baustelle zu entfernen.

Behufs Ueberwachung der Ausführung der Arbeiten steht dem bauleitenden Beamten oder den von demselben zu beauftragenden Per⸗ sonen jederzeit während der Arbeitsstunden der Zutritt zu den Arbeits⸗ plätzen und Werkstätten frei, in welchen zu dem Unternehmen gehörige Arbeiten angefertigt werden. 58

Erfüllung der dem Unternehmer Handwerkern und Arbeitern gegenüber obliegenden Verbindlichkeiten.

Der Unternehmer hat der bauleitenden Behörde und dem bau⸗ leitenden Beamten über die mit Handwerkern und Arbeitern in Betreff der Ausführung der Arbeit geschlossenen Verträge jederzeit auf Er⸗ fordern Auskunft zu ertheilen.

Sollte das angemessene Fortschreiten der Arbeiten dadurch in Frage gestellt werden, daß der Unternehmer Handwerkern oder Ar⸗ eitern gegenüber die Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrage nicht oder nicht pünktlich erfüllt, so bleibt der bauleitenden Behörde das Recht vorbehalten, die von dem Unternehmer geschuldeten Beträge für dessen Rechnung unmittelbar an die Berechtigten zu zahlen. Der Unternehmer hat die hierzu erforderlichen Unterlagen, Lohnlisten ꝛc. der bauleitenden Behörde bezw. dem bauleitenden Beamten zur Ver⸗

fügung zu stellen. ͤ 9 . 8

§ 9. Entziehung der Arbeit ꝛc. 8

Die bauleitende Behörde ist befugt, dem Unternehmer die Arbeiten und Lieferungen ganz oder theilweise zu entziehen und den noch nicht vollendeten Theil auf seine Kosten ausführen zu lassen oder selbst für seine Rechnung auszuführen, wenn

a. seine Leistungen untüchtig sind, oder

b. die Arbeiten nach Maßgabe der verlaufenen Zeit nicht genügend gefördert sind, oder

c. der Unternehmer den von der bauleitenden Behörde gemäß § 8 See Anordnungen nicht nachkommt.

or der Entziehung der Arbeiten ꝛc. ist der Unternehmer zur Beseitigung der vorliegenden Mängel bezw. zur Befolgung der ge⸗ Shs Anordnungen unter Bewilligung einer angemessenen Frist aufzufordern.

Von der verfügten Arbeitsentziehung wird dem Unternehmer durch eingeschriebenen Brief Eröffnung gemacht.

Auf die Berechnung der für die ausgeführten Leistungen dem Unternehmer zustehenden Vergütung und den Umfang der Verpflich⸗ tung desselben zum Schadenersatz finden die Bestimmungen im § 6 gleichmäßige Anwendung.

Nach beendeter Arbeit oder Lieferung wird dem Unternehmer e- Peeeg über die für ihn sich ergebende Forderung und Schuld mitgetheilt.

V“ können im Falle der Arbeitsentziehung dem Unternehmer nur innerhalb desjenigen Betrags gewährt werden, welcher als sicheres Guthaben desselben unter Berücksichtigung der entstandenen Gegenansprüche ermittelt ist.

Ueber die infolge der Arbeitsentziehung etwa zu erhebenden ver⸗ mögensrechtlichen Ansprüche entscheidet in Ermangelung gütlicher Einigung das Schiedsgericht 19). 3

§ 10. Ordnungsvorschriften.

Der Unternehmer oder dessen Vertreter muß sich zufolge Auf⸗ forderung des bauleitenden Beamten auf der Baustelle einfinden, so oft nach dem Ermessen des letzteren die zutreffenden baulichen An⸗ ordnungen ein mündliches Benehmen auf der Baustelle 85 machen. Die sämmtlichen auf dem Bau beschäftigten Bevollmächtigten, Gehilfen und Arbeiter des Unternehmers sind bezüglich der Bau⸗ ausführung und der Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Bauplatz den Anordnungen des bauleitenden Beamten bezw. dessen Stellvertreters unterworfen. Im Fall des Ungehorsams kann ihre sofortige Ent⸗ fernung von der Baustelle verlangt werden.

Der Unternehmer hat, wenn nicht ein Anderes ausdrücklich per⸗

eisenbahn⸗Verwaltung besondere „Allgemeine Vertragsbedingungen“

einbart worden ist, für das Unterkommen seiner Arbeiter, insoweit