Laut ““ Meldungen an das Ober⸗Kommando der Marine ist S. M. S. „Stein“, Kommandant Kapitän zur See Oelrichs, am 24. Februar in Fayal an⸗
ekommen und beabsichtigt, am 2. März nach Vlissingen in See zu gehen; S. M. S. „Bussard“, Kommandant Korvetten⸗ Kapitän Mandt, ist am 24. Februar in Sydney an⸗
ekommen. “
Württemberg.
Ihre Majestät die Königin ist gestern von Dessau wieder
in Stuttgart eingetroffen. — Zur Vorfeier des Geburtstages
Seiner Majestät des Königs fand gestern Abend ein großer,
von sämmtlichen Spielleuten und Musikkorps der Stutkgarter Garnison ausgeführter Zapfenstreich statt.
Sachsen⸗Meiningen.
Dem Landtage ist eine Vorlage der Regierung zu⸗ tegangen, wonach die Wittwen⸗ und Waisenpension für die Hinterbliebenen von Staatsbeamten auf ein Fünftel des Behalts nach einer halbjährlichen Gnadenzeit erhöht werden soll.
Sachsen⸗Altenburg.
Gestern erfolgte in Altenburg der feierliche Einzug Ihrer Durchlauchten des Prinzen und der Prinzessin Ernst von Sachsen⸗Altenburg. Die Stadt war auf das reichste geschmückt. Im Residenzschlosse wurden die Hohen Neu⸗ vermählten von Seiner Hoheit dem Herzog und den Mit⸗ gliedern des Herzoglichen Hauses empfangen. “
Lippe.
Der Landtag ist am 22. d. M. zusammengetreten und hat sofort die Berathung des Etats begonnen.
Elsaß⸗Lothringen.
Der Landesausschuß hat in seiner vorgestrigen Sitzung den Gesetzentwurf, betreffend die Wittwen⸗ und Waisen⸗ pensionen, in dritter Lesung angenommen und sodann die Etats der Hoch⸗ und Wegebauverwaltung, der Tabackmanufaktur, für Handel und Gewerbe, sowie die Positionen aus dem Etat des Innern, welche „Erstattungen der Landesversicherungs⸗ anstalt“, „Kosten der Durchführung der Kranken⸗ und Unfall⸗ versicherungsgesetze, sowie des Gesetzes über die Invaliditäts⸗ und Altersversicherung“, ferner die Gewerbeaufsicht und die Bergverwaltung betreffen, in zweiter Lesung erledigt..
Oesterreich⸗Ungarn.
1 oberösterreichische Landtag ist gestern geschlossen worden.
Das ungarische Unterhaus erledigte gestern den Etat des Kultus⸗ und Unterrichts⸗Ministeriums und ging zur Berathung des Etats des Justiz⸗Ministeriums über.
Großbritannien und Irland.
In der gestrigen Sitzung des Oberhauses richtete, dem W. T. B.“ zufolge, Lord Wantage die Anfrage an die Kegierung, ob sie alle Anstrengungen mache, um eine baldige Zahlung der Kriegsentschädigung an die Türkei herbeizuführen, sodaß die Räumung von Thessalien beschleunigt werde. erwiderte der Premier⸗Minister Lord Salisbury: ach seiner Information sei der diplomatische Stand der An⸗ gelegenheit folgender: Die Türkei habe sich verpflichtet, Thessalien zu räumen, sobald die Anleihe zur Bezahlung der Gans in gehöriger Form publiziert sei. Letzteres sei noch nicht geschehen. Großbritannien, Frankreich und Rußland hätten sich bereit erklärt, einen ansehnlichen Betrag der Anleihe zu garantieren, doch sei dies eine Ge⸗ schäfts⸗Angelegenheit, die der Erörterung und mancher Vor⸗ kehrungen bedürfe, um die Anschauungen der drei Mächte in Einklang zu bringen, bevor die Garantie in Wirksamkeit treten könne. Er glaube, dies werde demnächst der Fall sein, und er hoffe, die Emission der Anleihe werde ein schnelles Ergebniß zeitigen. Sobald die Anleihe ausgegeben, sei nicht daran zu zweifeln, daß die Kriegsentschä⸗ digung werde gezahlt werden. Doch schon vorher, nämlich wenn die Anleihe angekündigt und auf dem Markte aufgelegt werde, werde die Verbindlichkeit des Sultans, Thessalien zu räumen, begonnen haben, und er (Lord Salisbury) müsse annehmen, daß der Sultan seinen Verpflich⸗ tungen nachkommen werde. In Anfrage Lord Kimberley's erklärte der Premier⸗ Minister: Ein weiteres von dem großbritannischen Botschafter in Paris Sir Edmund Monson eingetroffenes Telegramm besage, daß die Note vom 21. Februar dem Minister des Aeußern Hanotaux überreicht worden sei und daß dieser, unter Bezugnahme auf die Besprechung vom 21. Februar, mitgetheilt habe⸗ er bestätige auf die Erklärungen des Kolonial⸗Ministers in seine frühere Versicherung, wonach weder in Sokoto noch in Argungu Franzosen eingerückt seien und auch keine fran⸗ zösische Expedition nach jenen Gegenden entsandt worden sei. Im Unterhause theilte der Parlaments⸗Sekretär des Aeußern Curzon mit, daß eine von der russischen Regierung hinsichtlich der freien, offenen Häfen in China gegebene Lusoge dem permanenten Untersekretär des Aeußern ir T. Sanderson mitgetheilt worden sei, welcher von der Husage Kenntniß genommen habe. Der russische Minister des Auswärtigen Grꝛaf Murawjew habe in dieser Note⸗ sein großes Erstaunen über die Unruhe in Groß⸗ britannien betreffs der letzten Ereignisse in China ausgedrückt, bei denen die beischen und russischen Interessen doch nicht ernstlich in Widerstreit kommen könnten. Verschiedene britische Staatsmänner hätten es als vollkommen natürlich anerkannt, daß Rußland an den Nordküsten des Stillen Ozeans ein Aus⸗ fallsthor für seinen Handel haben müsse. Jeder derartige Hafen solle für die Schiffe aller großen Mächte offen sein, wie auch andere Häfen des Finsescgen Festlandes es seien; ein solcher Hafen würde dem Handel der ganzen Welt offen stehen, und Großbritannien, dessen Landelsin eressen in diesen Gegenden so bedeutend seien, werde an dem daraus erwachsenden Vortheile theilnehmen. General Russell. 8 an, ob es wahr sei, daß die britische egierung den Rückzug aller britischen Agenten und Truppen aus dem neutralen Gebiet in West⸗Afrika an⸗
Erwiderung auf eine W 1 8
berlain erwiderte: Er vermuthe, daß die Anfrage das Gebiet im Hinterland der Goldküste betreffe, bezuüglich dessen die deutsche und die britische Regierung im Jahre 1888 überein⸗ gekommen seien, es als neutrales Gebiet anzusehen, innerhalb dessen sie sich verpflichteten, von allen Versuchen, EE oder exklusiven Einfluß zu erwerben, abzustehen. Der Staats⸗ sekretär gab sodann nach den Berichten der englischen Agenten eine Darstellung der seit dem Juli v. J. in dem erwaͤhnten Gebiet vorgekommenen Ereignisse und erklärte schließlich: die deutsche Regierung habe der britischen versichert, daß sie den Befehl zum Rückzug etwaiger in der neutralen Zone befindlicher deutschen Truppen ertheilt habe; unter diesen Umständen habe auch die britische Regierung sich anheischig gemacht, den Ruͤückzug der britischen Truppen in das britische Gebiet anzuordnen, mit dem Vorbehalte, daß jede Verletzung des Abkommens durch den einen oder den anderen Theil in Zukunft dem anderen das Recht geben solle, seine Truppen in die neutrale Zone einrücken zu lassen. Ein Antrag Sir Charles Dilke’s, den Nachtragskredit für den diplomatischen Dienst um 100 Pfund zu kürzen, um auf diese Weise gegen den Vertrag mit Abessynien zu protestieren, wurde mit 162 gegen 76 Stimmen verworfen. Im Laufe der Debatte vertheidigte der Parlaments⸗Sekretär des Auswärtigen Curzon den Vertrag; dessen Inhalt sei der italienischen Regierung mitgetheilt worden, und dieselbe habe keinen Einwand dagegen erhoben. Das Haus trat sodann in die Berathung über eine Nachtragsforderung von 161 000 Pfund für den Kolonialdienst in Afrika ein. Der Staaitssekretär für die Kolonien Chamberlain erklärte, Großbritannien dehne seine Kolonien in West⸗Afrika nach dem Innern Afrikas aus; es sei infolge dessen durchaus nothwendig, eine Polizeitruppe zu schaffen. Labouchère vertrat die Ansicht, daß Groß⸗ britannien in West⸗Afrika gegen Frankreich eine versöhnliche Haltung hätte beobachten sollen. Man könne doch nicht über eine Vermehrung der Streitkräfte, welche gegen Frank⸗ reich verwendet werden sollten, einen Beschluß fassen, während die Verhandlungen mit Frankreich ihren Fortgang nähmen. Dillon erhob Einspruch dagegen, daß Chamberlain die Telegramme aus West⸗Afrika verlesen habe; hierdurch sei Großbritannien in Aufregung versetzt und in Frankreich Er⸗ bitterung erregt worden. Der Staatssekretär für die Kolonien Chamberlain entgegnete: die Zeit, völlige Aufklärung über die Verhandlungen mit Frankreich zu geben, sei, da diese fort⸗ dauerten, noch nicht “ Er sei mit Frankreich überein⸗ gekommen, bis zum Abschluß der Verhandlungen nichts darüber zu veröffentlichen. Er habe indessen Grund zu der Hoff⸗ nung, es werde ein freundschaftliches und zufriedenstellendes Abkommen erzielt werden. Ueber die Abgrenzung der beider⸗ seitigen Gebiete auf der Linie Say⸗Barrua (Tschad⸗See) hätten sich keine Schwierigkeiten erhoben, wohl aber über die Grenzfrage westlich vom Niger. Bis auf die jüngste Zeit habe man sich keine besondere Mühe gegeben, von den Küsten⸗ kolonien West⸗Afrikas aus mit dem Innern Afrikas Handel zu pflegen. Erst vor einigen Jahren habe das Bei⸗ spiel anderer Länder die Frage angeregt, ob nicht in den britischen Kolonien selbst die Kontrole des gesammten Handels mit dem Innern zu erlangen sei. Die Politik Groß⸗ britanniens habe darin bestanden, Einflußsphären zu erhalten, über die sich der Handel allmählich ausbrerten könnte. Andere Länder hätten aber durch militärische Expeditionen Eingriffe in die britischen Einflußsphären gemacht. Die Folge davon sei gewesen, daß Sierra Leone und Gambia von der Verbindung mit dem Innern abgeschlossen seien. Wenn das so weitergehe, würden Lagos und die Goldküste auf dieselbe Weise stranguliert werden. Großbritannien sei hierdurch gezwungen, schneller vorzugehen, als dies sonst der Fall gewesen sein würde, wenn man es in Ruhe gelassen hätte. Es sei gezwungen, eine Grenztruppe aufzustellen, um
shan Erwerbungen festzuhalten, und habe sich genöthigt ge⸗
ehen, eine Polizeitruppe anzuwerben. Das Kabinet sei in dieser Frage einig und habe das Land hinter sich. Es sei wünschenswerth, Frankreich gegenüber eine versöhnliche Haltung einzunehmen, andererseits dürfe aber auch kein Ein⸗ griff in die schwerwiegenden Interessen Großbritanniens gestattet werden. Sir Edward Grey richtete an das Haus das Er⸗ suchen, die Kosten zu bewilligen und dadurch anderen Nationen zu zeigen, daß England einig sei. Labouchdère beantragte, die verlangte Summe nicht zu bewilligen. Dieser Antrag wurde mit 234 gegen 27 Stimmen abgelehnt.
Die von der Regierung geplanten Abänderungen der Verwaltung der Chartered South Africa Company sind jetzt veröffentlicht worden. Die Gesellschaft behält danach die Kontrolgebiete von Süd⸗Rhodesia unter strenger Oberaufsicht der Reichsbehörden. Die Frage wegen Nord⸗Rhodesia's ist einer späteren Regelung vorbehalten.
Frankreich. 8
Im Senat wünschte gestern der Senator Fabre den Kriegs⸗Minister, General Billot wegen der Worte zu be⸗ fragen, welche der General Boisdeffre vor dem Schwurgericht geäußert habe. Wegen der Abwesenheit des Kriegs⸗Ministers wird der Tag für die Interpellation später festgesetzt werden. In der Deputirtenkammer theilte der Präsident Brisson mit, daß Interpellationen von den Deputirten Hubbard und Gauthier eingegangen seien. Auf Verlangen des Minister⸗Präsidenten Méline wurde über dieselben sofort berathen. Der Deputirte Hubbard interpellierte über das Eingreifen der Generale Pellieux und Boisdeffre in die Verhandlung des Prozesses Zola und wünschte zu wissen, ob dies mit Genehmigung des Kriegs⸗Ministers oder auf dessen Befehl geschehen sei. Hubbard sprach, häufig von dem Zentrum unterbrochen, von der Gefahr eines Reli⸗ gionskrieges und schloß mit der Aufforderung an die Re⸗ gierung, den Tumulten und dem Lärmen in den Straßen ein Ende zu machen. Der Deputirte Viviani erklärte, die Sozialisten könnten über die Dreyfus⸗ Angelegenheit verschiedener Meinung sein, sie seien aber darüber einig, daß die Zivilgewalt über der Militärge⸗ walt stehen müsse. Viviani sprach sodann von einem Bündniß eüden den Führern der Armee und der Kirche, äußerte die efürchtung, daß die Freiheit bedroht werde, und beantragte, die Kammer solle gegen die Haltung der Generale in dem Polc Prozesse Einspruch erheben. Hierauf erwiderte, wie „W. .B.“ berichtet, der Minister⸗Praͤsident Méline:
Die demokratische Volksjustiz habe nach der Militärjustiz ge⸗ sprochen; das Land werde das Verdikt annehmen. Der Kriegs⸗ Minister, General Billot habe den Generalen, welche als Zeugen
vor der Justiz des Landes Aussagen hätten machen müssen, keine Be⸗ fehle zu geben gehabt. Man beschuldige einen General wegen der
fü EE1“
geordnet habe. Der Staatssekretär für die Kolonien Cham⸗ “ “ E“ ““
Anklage denken. Die der Armee gemachten Vorwürfe seien ungerecht; es gebe nicht einen einzigen Offizier, der fähig sei, von einem Attentat gegen das Land zu träumen. Die Offiziere würden von ganz anderen Träumen angestachelt. Wenn man nach dem Verdikt in der Agitation fortfahre, dann stehe man einer Parteifrage gegenüber. Genug des Bösen sei der Nation geschehen; das Leben der Nation sei gehemmt. Ein Theil der ausländischen Presse habe alles Schlechte aufgegriffen, was über fharec gesagt worden sei. Das werde immer die Strafe derienigen ein, welche schlecht von Frankreich sprächen, in der Absicht, den Beifall des Auslandes zu erlangen. eden Tag sehe man im Aus⸗ lande Spionagefälle. Habe sich die französische Presse über den Fall Romani so aufgeregt, wie über den Fall Dreyfus? Für all das gebe es nur einen Schluß: Das müsse aufhören. Er wieder⸗ hole, das müsse aufhören im Interesse des Landes, im Interesse des öffentlichen Friedens und im Interesse der Sicherheit nach außen. Es müsse sogar aufhören im Interesse Jener, die sich so thöricht und verwegen in diesen Feldzug eingelassen hätten und die Frankreich zu einem Jahrhundert der Intoleranz hätten zurück⸗ bringen können. Die Regierung stehe einer Wunde gegen⸗ über, welche sie vernarben machen wolle, und das müsse geschehen. Die Regierung werde alle zur Ruhe nöthigen und die durch die Umstände erforderten Maßnahmen ergreifen. Nach dem Wahrspruche der Geschworenen werde sich niemand mehr auf seinen guten Glauben berufen können. Wenn die Gesetze, über welche die Regierung verfüge, nicht genügend seien, so werde sie andere ver⸗ langen. Die Abstimmung der Kammer werde beweisen, daß es, wenn der Patriotismus in Frage stehe, keine Parteien mehr gebe.
Der Deputirte Goujon beantragte, daß die Rede des Minister⸗Präsidenten Méline in allen Gemeinden Frankreichs angeschlagen werde. Der Antrag wurde durch Aufheben der Hände genehmigt. Der Deputirte Cavaignac warf der Re⸗ gierung vor, sie habe vor dem Schwurgericht nicht die ganze Wahrheit gesagt; er verlange eine mächtige, aber der Zivilgewalt unterworfene Armee. Hierauf wurde die Debatte geschlossen. Eine Tagesordnung, welche der Regierung das Vertrauen der Kammer zu ihren Erklärungen ausspricht, wurde mit 416 gegen 41 Stimmen angenommen. Der Deputirte Castelin fragte an, ob die Regierung beabsichtige, das Dreyfus⸗ Syndikat straffrei zu lassen oder ob sie dasselbe zur Ver⸗ antwortung ziehen werde. Der Minister⸗Präsident Méline erwiderte, die Regierung werde dasselbe zur Verant⸗ wortung ziehen, aber innerhalb der Grenze des be⸗ stehenden Gesetzes. Der Deputirte Roche (Scozialist) interpellierte über die Schritte, welche der Intendant Martini angeblich im Namen des Kriegs⸗Ministers Billot bei der Familie Dreyfus unternommen habe. Im Laufe seiner Rede griff Roche das Kriegsgericht an, welches der Henker der gemeinen Soldaten sei. Der Kriegs⸗Minister, General Billot entgegnete, er habe niemals Jemand zu der Familie Dreyfus gesandt. Der Minister protestierte mit Entrüstun gegen die Unterstellungen, deren Gegenstand er gewesen sei, 1g verlangte die einfache Tagesordnung, welche mit 428 gegen 54 Stimmen angenommen wurde. Die Kammer nahm sodann die Vorlage, betreffend Einführung eines Eingangszolles auf Borsäure, an, sowie ferner einen Antrag auf Abänderung des gesetzlichen französischen Zeitmaßes, um es mit dem inter⸗ nationalen System der Zeitmessung in Einklang zu bringen. Der Deputirte Viviani brachte einen Antrag auf Erlaß einer Amnestie anläßlich der Unruhen in Algerien ein und verlangte die Dringlichkeit für seinen Antrag. Der Justiz⸗Minister Milliard erklärte, eine Amnestie würde ein Akt der Schwäche sein; die Schuldigen würden bestraft werden. Die Dringlichkeit wurde hierauf mit 377 gegen 104 Stimmen abgelehnt. Schließlich theilte der Präsident Brisson noch mit, daß ein Antrag auf Bewilligung eines dritten provisorischen Zwölftels ein⸗ gegangen sei.
Der Advokat Labori hat gestern bei dem Kassati onshofe die Nichtigkeitsbeschwerde gegen die Verurtheilung Zola's eingereicht.
Wegen der am Sonntag von Max Régis, Millevoye, Thiébaut und Anderen in der Salle Chayne zu La Villette Reden ist eine gerichtliche Untersuchung eingeleitet worden.
Rußland.
Ueber den Gesundheitszustand der Kaiserin meldet, dem „W. T. B.“ zufolge, der „Regierungsbote“ Folgendes: Die Masern sind bei der Kaiserin unter der Behandlung des Leib⸗
Chirurgen Hirsch und des Professors Popow mit allen dem
Krankheitsprozeß eigenthümlichen Erscheinungen verlaufen. Die Höchsttemperatur von 40 Grad fiel am 23. Fe⸗ bruar auf 37,9 Grad. Der Ausschlag verblich und das Wohlbefinden hatte sich merklich gebcgsert: da stieg um die Mitte desselben Tages die Temperatur unter schmerz⸗ haften Erscheinungen in der Gegend des linken Ohres auf 42,2 Grad. Professor Simanowski, der sofort gerufen wurde, konstatierte einen scharfen, entzündlichen Reiz im mittleren Theil des linken Ohres. Gegen Abend nahmen diese neuen Erscheinungen wieder ab, und die Temperatur fiel wieder am Morgen des 24. Februar auf 37,4 Grad. Die Kaiserin ver⸗ brachte den Tag befriedigend, nur zeitweise von Husten belästigt.
Der Geheime Staatsrath Anitschkow, der bisherige zeitweilige Verweser des Ministeriums für Volksaufklärung, ist in den Senat berufen worden.
Spanien.
88 Der Ministerrath beschäftigte sich gestern, wie „W. T. B.“ berichtet, mit den Beziehungen zwischen Spanien und den Vereinigten Staaten. Heute oder morgen wird die Königin⸗ Regentin das Dekret, betreffend die Auflösung der Cortes, unterzeichnen. —
.“
Die „Times“ meldet aus Singapore: Der Prinz Heinrich von Preußen kam gestern Vormittag an Land. Nach einem Besuche bei dem General⸗Gouverneur und dem Admiral fuhr der Prinz nach dem deutschen Konsulat, wo Höchst⸗ derselbe frühstückte und dann das Konsular⸗Korps empfing. Hierauf begab sich Prinz Heinrich nach dem Regierungsgebäude zurück, erschien bei dem Empfange der Gemahlin des Gouverneurs Lady Mitchell und speiste mit dem Gouverneur zu Abend. Später nahm der Prinz an einer von dem Teutonic Klub veranstalteten Festlichkeit theil und kehrte dann nach dem Regierungsgebäude zurück, um dort die Nacht zu verbringen. Fvi begiebt sich der Prinz mit dem Gouverneur nach Q auf die Tigerjagd und gedenkt bis Sonnabend dort zu eiben. Dem Londoner „Daily Chronicle“ wird aus Hongkong emeldet, daß Mr. Drummond in Shanghai unter Zu⸗ sümmang des Tsung⸗li⸗- Namen zum juristischen Berather des
8
Worte, die er gesprochen habe. Ohne Zweifel habe er ein Wort zuviel v1XX“ 1“
1“ “
Vize⸗Königs von Nanking ernannt worden sei
gesagt, man müsse jedoch an die ihm ins Gesicht geschleuderte furchtbare 1 in Sbul ein Attentat auf den Füser der
häätten die Vertreter der verbündeten Regierungen nicht einen so
da könne man doch nicht von einem Vehmgericht sprechen.
berechtigung nicht genießen solle.
Zweck nicht erreichen, es werde im Gegentheil die Oeffentlichkeit erst
. redner bei, enthält sich aber, auf die Einzelheiten einzugehen, und führt
8 Aus Yokohama erfährt das “
Kimheungynk verübt worden sei. Derselbe sei jedoch mit einer leichten Verletzung davongekommen.
Parlamentarische Nachrichten 8
Die Berichte über die gestrigen Sitzungen des Reichstages und des Hauses der Abgeordneten be⸗ finden sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen (50.) Sitzung des Reichstages, elcher der Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Dr. Nieber⸗ ing beiwohnte, stand die zweite Berathung des Gesetz⸗ ntwurfs, betreffend die Entschädigung der im Wieder⸗ ufnahmeverfahren freigesprochenen Personen, auf
der Tagesordnung. 1u“
Beclehterftane Abg. Beckh (fr. Volksp.) theilt mit, die Kom⸗
mission habe die Vorlage im § 1 mit der Modifikation angenommen, a9 für die Verpflichtung zur Entschädigung nicht nur die erwiesene Unschuld maßgebend sein solle, daß vielmehr diese Verpflichtung auch eintreten solle, wenn durch das Wiederaufnahmeverfahren sei, daß ein begründeter Verdacht gegen den Angeklagten nicht mehr vorliege. Gegen diese Fassung positiven Widerspruch in der Kommission erhoben, wie gegen das daß “ Freigesprochene ohne Ausnahme entschädigungs⸗ erechtigt sein solle. Ganz ablehnend hätten sich die Regierungs⸗ Vertreter gegen die E“ Enrschädigung für unschuldig er⸗ littene Untersuchungshaft verhalten. . 1 Abg. Len (fr. Volksp.) führt aus, daß jede Freisprechung für das Volk beweise, daß der frühere, verurtheilende Richterspruch un⸗ richtig gewesen sei. Man könne also nicht von einer unverdienten Prämie für denjenigen sprechen, der durch ein non liquet freigesprochen sei. Das sonderbare Vehmgericht, welches über die Entschädigungs⸗ frage zu entscheiden habe, werde eine völlige Geheimhaltung der Natur des Freispruchs doch nicht verbürgen. Prinzipiell stimme er (Redner) daher dem inzwischen eingebrachten Antrag Auer zu, den betreffenden Unterschied aus dem § 1 ganz zu beseitigen. Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Dr. Nieberding (dessen Rede morgen im Wortlaut nachgetragen werden wird), erklärt, die verbündeten Regierungen könnten über die Kommissionsbeschlüsse auf keinen Fall hinausgehen und würden im Falle der Annahme des An⸗ trages Auer das Gesetz als gefallen zu betrachten haben. Der Reichstag selbst habe sich wiederholt im Sinne der Vorlage ausgesprochen und werde sicher auch diesmal den verbündeten Regierungen Recht geben. Auch in anderen Kulturländern beschränke sich die Entschädigungs⸗ pflicht des Staats auf die hier gezogenen Grenzen; Oesterreich gehe zwar weiter, erkenne aber einen Rechtsanspruch überhaupt nicht an, sondern nur einen Billigkeitsanspruch. Daß der erste Richterspruch unrichtig gewesen, werde durch das Wiederaufnahmeverfahren keineswegs jedesmal dargethan. Die vorgeschlagene Prozedur zur Geltendmachung der Entschädigungsberechtigung habe den Zweck, den Freigesprochenen vor der Oeffentlichkeit in jedem Falle zu schonen, und
Abg. Roeren (Zentr.) erklärt, er sehe in dem Kommissions⸗ beschluß einen großen Fortschritt; wenn nicht alle Freigesprochenen, so würde doch die erdrückende Mehrheit derselben der Wohlthaten des Gesetzes nach der erweiterten Fassung theilhaftig werden. Redner bittet um Annahme des so gestalteten § 1. Abg. Dr. von Buchka (d. kons.) spricht sich in demselben Sinne aus. Er könne die Bezugnahme des Abg. Lenzmann auf das Volks⸗ bewußtsein als berechtigt nicht anerkennen. Das Verfahren für die Feststellung der Berechtigung sei zwar nur ein Nothbehelf, man könne aber auf andere Weise den Zweck, die Existenz zweier Klassen von “ vor dem Volke thunlichst zu verhüllen, nicht erreichen. b G 8 8 Abg. Boltz (nl.) stellt sich auch auf den Boden der Kommis⸗ . Peesnas Fläg⸗ und bestreitet ebenfalls, daß das Volksbewußtsein ver⸗ etzt werde, wenn der ab instantia Freigesprochene die Entschädigungs⸗ Das Volk sei in seinem Rechts⸗ bewußtsein gerade so verletzt, wenn ein Schuldiger aus Mangel an Beweisen freigesprochen 8 eerier nenr also, wenn dieser Schuldige auch noch Entschädigung bekommen solle. Abg. Munckel (sr. Volksp.) führt aus, daß nach der Kon⸗ struktion der Vorlage und den Kommissionsvorschlägen das Geld höher als Freiheit und Ehre stehe. Das heimliche Verfahren werde seinen
recht anreizen, Nachforschungen über die Art der Freisprechung anzu⸗ stellen. Mit diesem § 1 sei für ihn das Gesetz unannehmbar. Wirklicher Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath von Lenthe tritt der Behauptung des Vorredners entgegen, daß die idealen Güter der Rücksicht auf das Geld hier nachgestellt würden. Die Entschädigungs⸗ pflicht des Staats aus Billigkeitsrücksichten solle doch jetzt erst kon⸗ struiert werden; da sei es begründet, wenn der Staat sich über die Unschuld des Angfflagtfne oder über den Wegfall der Ver⸗ dachtsgründe zu vergewissern suche. 8 1 An der weiteren Debatte betheiligen sich bis zum Schluß des Blattes noch die Abgg. Dr. Rintelen (Zentr.) und Haase (Soz.), sowie der Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗ Rath von Lenthe.
8 — Das Haus der Abgeordneten setzte in der heutigen (31.) Sitzung, welcher der Minister für Handel und Gewerbe Brefeld beiwohnte, die zweite Berathung des Staats⸗ haushalts⸗Etats für 1898 /99 im Etat des Ministeriums für Handel und Gewerbe fort. Bei dem Titel „Gehalt des Ministers“ erörtert Abg. Reichardt (nl.) die Frage der Zuckerprämien. Die Zucker⸗ industrie sei dadurch schwer geschädigt worden, daß im letzten Zucker⸗ steuergesetz die Erhöhung der Verbrauchsabgaben vor dem 1. August in Kraft getreten sei. Die Zuckerindustrie müsse ihre Abschlüsse auf Monate voraus machen und könne sich solchen plötzlichen Gesetzes⸗ anderungen nicht leicht anbequemen. Eine plötzliche Aufhebung der Zuckerprämien würde eine ähnliche Wirkung hervorbringen. Redner bittet den Handels⸗Minister, seinen Einfluß dahin geltend zu machen, daß die plötzliche Aufhebung der Prämie verhindert werde. Denn sowohl die Zuckerhändler wie die Zuckerfabrikanten, die Raffinerien und auch die Rübenbauern müßten auf Monate hinaus ihre e. schließen. Wenn die Fabrikanten jetzt ihre Preise ermäßigt hätten, so hätten sie dies gethan, weil sie nicht annahmen, daß unter den be⸗ theiligten Staaten so schnell eine Vereinbarung über die Aufhebung der Prämien erfolgen würde. Der Aufhebung der Prämien sollte 8 829— lange Frist mit schonenden Uebergangsbestimmungen ge⸗ setzt werden. Abg. Schwarze (Zentr.) bezeichnet die im Etat unter den ein⸗ maligen und den fortdauernden Ausgaben enthaltenen Aufwendungen für das Handwerk als viel zu gering. 10 000 ℳ zur Förderung des Genossenschaftswesens im Kleingewerbe seien vollkommen ungenügend, zumal da es dem Handwerk jetzt noch an jeder Organisation fehle, welche seine Widerstandskraft stärken könne. Die Bildung der Innungen, der Handwerkerkammer u. s. w. müsse schleunigst ge⸗ fördert werden. Preußen stehe überhaupt in Bezug auf seine Auf⸗ wendungen für das Kleingewerbe erheblich hinter anderen deutschen Scteaaten und hinter dem Auslande zurück. b 1 Abg. von Schenckendorff (nl.) stimmt im Prinzip dem Vor⸗
aus: Einmüthig sind alle Parteien darin, daß das Handwerk besonders - efördert 3 1 durch eine bessere gewerbliche Ausbildung seines
schritt, wenn man bedenkt, daß vor wenigen Jahren der ndels⸗Minister ens einer fehlenden Summe von 10 000 ℳ Ab⸗ san bei den gewerblichen Fortbildungsschulen machen mußte. Bei der Einbringung des Etats hat der Finanz⸗Minister mich gefragt, ob ich nun zufrieden sei. Soweit ich dabei die Vergangenheit zum Ver⸗ gleich heranziehe, kann ich dem Minister nur dankbar sein. Aber der Finanz⸗Minister selbst wird wohl kaum der Meinung sein, daß mit der einmaligen Bewilligung alles gethan sei. Die Baugewerkschulen und auch die Webeschulen erfreuen sich einer edeihlichen Förderung seitens der Regierung. In Bezug auf die aschinenbauschulen bleiben aber manche Wünsche noch unerfüllt, trotzdem zu erwarten ist, daß auch diese Schulen sich bewähren werden. Am 31. Januar und 1. Februar hat in Berlin eine Konferenz stattgefunden zur Förderung des kaufmännischen Fortbildungsschulwesens; dieselbe wird hoffentlich dazu beitragen, die kaufmännischen Fortbildungsschulen mehr als bisher aus⸗ zubilden. Der Handel ist der Pionier für unsere wirthschaftliche Entwickelung, deswegen muß für die bessere Ausbildung der Handlungs⸗ gehilfen gesorgt werden, wenn auch auf diesem Wege nicht alles erreicht wird. Man wird auch im kaufmännischen Betriebe der unseligen Lehrlingszüchterei entgegentreten müssen, ohne daß die Freiheit des Gewerbebetriebes beeinträchtigt wird. Für die Fortbildungsschulen sind mehr 120 000 ℳ ausgeworfen; aber diese Ausgabe schmilzt auf die Hälfte zusammen, weil 30 000 ℳ, die sich früher im Extra⸗ ordinarium befanden, dort gestrichen sind, und weil fernere 30 000 ℳ zur Ausbildung von Lehrern für den Fortbildungsunterricht bestimmt sind. Es bleiben also nur 60 000 ℳ mehr als bisher. Das ist der ganze Effekt des Antrages, den das Haus im vorigen Jahre ein⸗ stimmig angenommen hat. In Preußen steigert sich die Auf⸗ wendung für gewerbliches Unterrichtswesen durch die Neu⸗ bewilligung von 10 auf 13 ₰ pro Kopf der Bevölkerung. Was bedeutet das aber gegen 60 ₰ in Baden, 44 ₰ in Bayern und 26 ₰ in Sachsen! Nothwendig sei ferner, daß ein Sach⸗ verständiger die Aufsicht über die gewerblichen Schulen führt. Es müßte jedem Ober⸗Präsidium ein Gewerbeschulrath beigegeben werden, damit eine Beachtung der Eigenartigkeit jener Schulen stattfinden kann; es wird allerdings sehr wenige Schulmänner geben, die gleich⸗ zeitig Praktiker sind und dem gewerblichen Leben nahestehen. Hierauf nimmt der Minister für Handel und Gewerbe Brefeld das Wort, dessen Rede morgen im Wortlaut mit⸗ getheilt werden wird.
(Schluß des Blattes.)
Statistik und Volkswirthschaft.
Die Eisenbahnen Deutschlands im Betriebsjahre 1896/97. I
Von der im Reichs⸗Eisenbahnamt bearbeiteten „Statistik der im Betriebe befindlichen Gisenbahnen Deutschlands“, soweit sie der Reichs⸗ aufsicht unterstehen, also abgesehen von den sogenannten Kleinbahnen, ist soeben der die Ergebnisse des Betriebsjahres 1896/97 enthaltende Band XVII im Verlage der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler u. Sohn in Berlin erschtenen. Auch die einen Auszug aus dem genannten größeren Werke bietende „Uebersichtliche Zusammen⸗ stellung der wichtigsten Angaben der deutschen Eisenbahn⸗Statistik nebst erläuternden Bemerkungen und einer Uebersichtskarte“ liegt bereits für das Betriebsjahr 1896/97 (Band XVI) vor. Es wird nicht uninteressant sein, einige diesen Werken entnommene Ergebniß⸗ zahlen mit den entsprechenden Angaben aus dem vor zehn Jahren er⸗ schienenen Bande (für das Betriebsjahr 1886/87) zu vergleichen und dadurch einen Ueberblick über die Entwickelung der Eisenbahnen Deutschlands in dem Zeitabschnitt von 1886/87 bis 1896/97 zu geben.
Eigenthumslänge der Vollspurbahnen. In dem zehn⸗ jährigen Zeitraume ist die Eigenthumslänge der deutschen Eisenbahnen von 38 048 km auf 46 171 km, also um 8123 km = 21,4 v. H. gewachsen. Die Gesammtlänge hat jetzt eine Ausdehnung erreicht, die den Umfang des Erdäquators um 6101 km übersteigt. Von dieser Länge entfielen: am Ende des Jahres 1886/87 auf Staatsbahnen und auf Rechnung des Staates verwaltete Privatbahnen 33 249 km oder 87,4 v. H., auf Privatbahnen unter Staatsverwaltung 274 km oder 0,7 v. H., auf Privatbahnen unter eigener Verwaltung 4525 km oder 11,9 v. H. Dagegen am Ende des Jahres 1896/97 auf Staats⸗ bahnen und auf Rechnung des Staates verwaltete Privatbahnen 43 071 km oder 93,3 v. H., auf Privatbahnen unter Staatsverwaltung 79 km oder 0,2 v. H., auf Privatbahnen unter eigener Verwaltung 3021 km oder 6,5 v. H. Die Staatsbahnen haben um 9822 km = 29,5 v. H. zugenommen, die Privatbahnen beiderlei Art um 1699 km = 35,4 v. H. abgenommen.
Die größte Länge hatten Ende 1896/97 die preußischen Staats⸗ eifenbebnen it7777
Darauf folgen: die bazenichen Staatseisenbahnen.
sächsischen “
württembergischen „ “ 1 701
Reiczgeilenbabnen . . . . . . . . .. —. 1 569
badischen Staatseisenbahnen . . . . . . . . . 1 471
mecklenburg⸗schwerinschen Staatseisenbahnen . . . 951
„ pfälzischen Eisenbahnen. .. . . 702 und die hessische Ludwigseisenbahn . . . . . . . . 693 „
Von der gesammten Eigenthumslänge entfielen am Ende des Jahres 1886/87 auf Hauptbahnen 30 747 km oder 80,8 v. H., auf Nebenbahnen 7301 km oder 19,2 v. H.; am Ende des letzten Betriebsjahres waren 31 891 km oder 69,1 v. H. Hauptbhahnen und — einschließlich von rund 812 km in Nebenbahnen umgewandelter früherer Hauptbahnen — 14 280 km oder 30,9 v. H. Nebenbahnen vorhanden. Die Hauptbahnen haben somit nur um 3,7 v. H,. die Nebenbahnen aber um 95,6 v. H. zugenommen. Die gesammte Länge der vollspurigen Geleise (Haupt, und Nebengeleise) betrug am Schlusse des Betriebsjahres 1896/97 84 286 km. Sie hat sich seit 1886/87 um 19 383 km = 29,9 v. H., seit dem Vorjahre um 2347 km = 2,9 v. H. vermehrt. Die Länge des zweiten durchlaufenden Geleises betrug im Jahre 1896/97 16 244 km; die einspurigen Bahnen mit einer Länge von 29 927 km stehen danach zu den zweispurigen im Ver⸗ hältniß von 1,84:1. Im Jahre 1886/87 war das Verhältniß 2,43: 1. Der Ausbau der zweiten Geleise hat daher in den letzten 10 Jahren verhältnißmäßig raschere Fortschritte gemacht als der Neubau einspuriger Linien. Dritte und vierte durchlaufende Geleise sind in Längen von 133 und 88 km vorhanden. Das Ver⸗ hältniß der Hauptgeleise zu den Nebengeleisen war im Jahre 1886/87 3,13: 1, im Jahre 1896/97 2,89: 1. Die Verschiebung zu Gunsten der Nebengeleise ruͤhrt von der Erweiterung der bestehenden Bahnhöfe und der Anlage großer Rangierbahnhöfe her.
Ausstattung der einzelnen deutschen Bundesstaaten mit Eisenbahnen. Hei einem Flächeninhalt von rund 540 658 qkm besaß Deutschland am Schluß des Jahres 1886/87 37 967 km, 1896/97 46 115 km vollspurige Eisenbahnen, sodaß auf 100 qkm
tfielen: 88 8 1886/87 . 7,02 km Eisenbahnen
185 6687 2 Auf 10 000 Einwohner, deren im Reiche im ersteren Jahre
11“
5 366 2 508
1886/87 8,06 km Eisenbahnen
1l“ 4 und im geometrischen Mittel aus Grundfläche und Einwohnern 8 1886/87 .7,52 km Eisenbahnen 1896/97 .8,69 „ 2 Die Ausstattung der einzelnen Bundesstaaten mit Eisenbahnen
Kilometer Eisenbahnen
im geom. Mittel aus Grundflaͤche und Einwohnern (Ausstattungs⸗ ziffer)
1886/87 1896/97 1886/87 1896/97 1886/87 1896/97
je 100 qk auf 8 16 dkm »10 000 Ein⸗ Grundfläche wodner
Preußen .... 6,49 7,91 7,94 8,58 7,18 Bayern . . . 6,81 8,11 9,60
Sachsen.. W 8 7,49 8,04 7,29 7,49 7,39
Beden 161616861 Hessen ... Mecklenburg⸗
Sachsen⸗Weimar 7,77 9,64 8,86 Mecklenburg⸗
Oldenburg . .
Braunschweig. Sachsen⸗Mei⸗ Sachsen⸗ Alten⸗ Sachsen⸗Coburg⸗
Anhalt
47,10 Millionen, im letzteren 52,73 Millionen gezählt wurden, kamen:
10,50 8,09 13,85 15,65 6,47 6,13 9,47 11,43 8,38 9,91 8,65 13,41 8,86 9,84 9,90
8,27 13,26 18,09 8,73 10,21 8,30
23,88 10,73 5,60 7,37] 10,49 12,55 7,67 11,06 13,28 10,88 11,12 10,97
7,85 8,69 8,95 9,10 8,38 13,02 8,59 9,47] 9,51
13,85 8,73 12,43 8,82 12,50 9,90 9,68 10,22 Sonders hausen 9,16
10,70 10,68 11,75 9,89 Schwarzburg⸗
Rudolstadt.. 3,22 7,29 3,59 7,69 3,40 Waldeck.. 0,88 3,15 1,74 6,09 1,24 Reuß ä. L.. 11,17 13,70 6,26 6,35 8,36 Reuß j. L... 5,82 10,67 4,31 6,59 5,01 Schaumburg⸗ L 7,16 7,15 6,50 5,85 6,82 v11mpt“ 5,80 2,37 5,18 2,39 SAübeck .. .11111.1.“ 6,87 5,56] 10,40 Bremen 17,56 19,16 2,69 2,48 6,87 Hamburg.. 9,25 1116 0,72 0,67 2,58
10,88 8,36 9,57 8,68
Elsaß⸗Lothringen! 9,02 Anzahl der Stationen. Die Gesammtzahl der Stationen ist in dem zehnjährigen Zeitraum von 6376 auf 8893, d. i. um 39,5 v. H., somit stärker gestiegen, als die Geleislänge. Es entfällt jetzt 1 Station auf 5,19 km Bahnlänge, während vor 10 Jahren die durchschnittliche Entfernung der Stationen 5 97 km betrug. Diese Verkürzung des durchschnittlichen Abstandes rührt hauptsächlich von der Einschaltung neuer Stationen auf älteren Bahnen her. Die vorhandenen Stationen zerfielen in 4083 (3864) Bahnhöfe, 3068 (1563) Haltestellen und 1742 (949) Haltepunkte. Betriebsmittel. Zur Bewältigung des Verkehrs standen den vollspurigen deutschen Eisenbabnen im Betriebsjahre 1896/97 16 350 Lokomotiven, 32 391 Personenwagen mit 73 993 Achsen und 346 392 Gepäck⸗ und Güterwagen mit 704 655 Achsen zur Verfügung. während im Jahre 1886/87 12 642 Lokomotiven, 23 224 Personenwagen mit 51 590 Achsen und 251 735 Gepäck⸗ und Güterwagen mit 513 280 Achsen vorhanden waren. In dem zehn⸗ jährigen Zeitraume hat somit bei den Lokomotiven eine Zunahme von 3708 Stück oder um 29,3 v. H., bei den Personenwagen um 9167 Stück oder um 39,5 v. H. und bei den Gepäck⸗ und Güter⸗ wagen um 94 657 Stück oder um 37,6 v. H. stattgefunden. Die Ver⸗ mehrung ist bei allen Gattungen der Betriebsmittel stärker als der Zuwachs der Bahnlänge. Auf 10 km Betriebslänge ermittelt, war der Stand der Betriebsmittel folgender: ”
8 8 u““ epͤck⸗
Loko⸗ Personen⸗ ü und Güter⸗ motiven wagenachsen wagenachsen
Stück Stück 8 13,71 134,39 8 16,25 152,26
11,07 Schwerin .. 5,75
Strelitzt 6,22 8,32] 18,50 ningen 10,52 Gotha.. 8,91 . 10,54 Schwarzburg⸗
burg 8
h“ 3,30 LE1“ 3,52
Es entfielen hiervon: ö 8 b auf die Staatsbabnen0 1896,97 3,89 1652 18329 auf die Privatbahnen 1886/87 1,94 9,07 77,27
18 142,68
8 beiderlei Art 1896/97 2,13 10,80 111,12 Die Beschaffungskosten für die Betriebsmittel haben sich von 1506,82 Millionen Mark auf 1988,93 Millionen Mark oder um 32 v. H. erhöht. Der letztere Betrag stellt fast ein Sechstel der Baukosten der vollspurigen deutschen Eisenbahnen dar. Von ihm entfallen 693,61 (588,74) Millionen Mark auf Lokomotiven nebst Tendern, 294,21 (179,60) Millionen Mark auf Personenwagen und 1001,11 (738,48) Millionen Mark auf Gepäck⸗ und Güterwagen. Während die durchschnittlichen Beschaffungskosten für einen Gepäck⸗ und Güterwagen von 2934 auf 2890 ℳ und für eine Lokomotive von 46 570 auf 42 423 ℳ zurückgegangen sind, haben sich die Kosten eines Personenwagens infolge der Beschaffung größerer, schwerer und besser ausgestatteter Wagen von 7733 auf 9083 ℳ erhöht. Außer den auf⸗ geführten Betriebsmitteln waren noch 2070 (1531) Postwagen, zum größten Theil Eigenthum der Postverwaltung, vorhanden. Leistungen der Betriebsmittel. Auf den vollspurigen Betriebs strecken sind im Jahre 1896/97 von den eigenen und fremden Loko⸗ motiven in Zügen, im Vorspanndienst, bei Leerfahrten und im Rangierdienst 600 Millionen und auf 1 km der durchschnittlichen Betriebslänge 13 053 Lokomotivkilometer zurückgelegt worden, davon 403,04 Mihionen als eigentliche Nutzkilometer, d. h. solche Wegelängen, auf denen die Maschine zur Beförderung eines Zuges diente. Gegen das Jahr 1886/87 haben die Lokomotivkilometer im Ganzen um 208,18 Millionen = 53,1 v. H., die Nutzkilometer um 141,13 Millionen = 53,9 v. H. und die auf das Kilometer Betriebs⸗ länge entfallenden Lokomotivkilometer um 2664 = 25,6 v. H. zu⸗ genommen. An diesen Zunahmen sind die Staatsbahnen mit 59,2, 61,1 und 22,5 v. H. betheiligt. An Zügen entfielen auf das Kilometer Betriebslänge: 1886/87 .. . 6576 oder täglich 18,02 Züge, 1895/,92 .. . 7 Den dichtesten Verkehr weist zur Zeit die bayerische Ludwigsbahn auf, bei der 86,7 tägliche Züge auf das Betriebskilometer kommen. Ihr folgen die Main⸗Neckarbahn mit 46,6, die badischen Staats eisenbahnen mit 27,4, die sächsischen Staatseisenbahnen und die Reichs eisenbahnen mit je 27,3, die Meckenbeuren⸗Tettnanger Eisenbahn mit 26 6, die hessische Ludwigsbahn mit 25,2, die Rappoltsweiler Straßen bahn mit 24,3, Pees hchen Staatseisenbahnen und die pfälzischen Eisenbahnen mit je 23, gen. 8 8 ’ — Die eigenen und fremden Personen⸗, Gepäck⸗, Güter⸗ und Post⸗ wagen haben auf den vollspurigen Betriebsstrecken im Jahre 1896/97 15 336,41 Millionen und auf 1 km der durchschnittlichen Betriebs länge 333 652 Wagenachskilometer geleistet. Auf die Personen⸗ wagen entfallen hiervon 3289,01, auf die Gepäck⸗ und Güterwagen 11 714,65 und auf die Postwagen 332,75 Millionen Achskilometer. Auch hier ist gegen das Jahr 1886/87 ein erhebliches Wachsthum zu verzeichnen: bei den Wagenachskilometern im Ganzen um 5189,51 Millionen = 51,1 v. H., bei den Personenwagen um 1433,19 Millionen = 77,2 v. H., bei den Gepäck⸗ und Güterwagen um 3643,39 Millionen = 45,1 v. H. und bei den Postwagen um 112,93 Millionen = 51,4 v. H. Die auf das Kilometer Betriebslänge ent⸗ fallende Anzahl Wagenachskilometer hat sich um 24 v. H. gehoben. An letzterer Zunahme sind die Staatsbahnen mit 19,7 v. H. be⸗
iligt. 8 Hie größte Anzahl Wagenachskilometer auf ein Betriebskilometer
Nachwuchses. Der gegenwärtige Etat zeigt einen ganz erheblichen Fortschritt nach dieser Richtung; besonders erfreulich Fort⸗
ist dieser 1““ 1“
ergiebt sich aus der folgenden Uebersicht:
111“¹
hat zur Zeit die Main⸗Neckar⸗Eisenbahn mit 677 840 geleistet. Ihr
s “ .