66. Sitzung vom 21. März 1898, 12 Uhr
Ueber den Anfang der Sitzung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet.
Die zweite Berathung des Reichshaushalts⸗Etats
85 das Rechnungsjahr 1898 wird fortgesetzt und zwar bei em Etat des Reichs⸗Invalidenfonds, zu welchem die Kommission folgende Resolution vorgeschlagen hat:
1 „Den Reichskanzler zu ersuchen, die Mittel, welche zur Ge⸗
währung der Beihilfen von 120 ℳ an alle, nach dem Gesetz vom
22. Mai 1895 Artikel III als Anwärter anerkannten Veteranen
fehlen, durch einen Nachtrags⸗Etat für das Rechnungsjahr 1898
nachzufordern.“ 5
Der Abg. Graf von Oriola (nl.) beantragt ferner:
„Den Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichstage baldthunlichst einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen, unter Berücksichtigung der gesteigerten Kosten der Lebenshaltung, den berechtigten Wünschen der Militärinpaliden, insbesondere auch in Bezug auf die Ver⸗ sorgung der Wittwen und Waisen, die. Entschädigung für Nicht⸗ benutzung des Zivilversorgungsscheines und die Belassung der
Militärpension neben dem Zivildiensteinkommen resp. der Zivil⸗
pension, Rechnung getragen wird.“ 1
Abg. Graf von Oriola: Bezüglich der zahlreichen, dem Hause wiederum vorliegenden Eingaben von Invaliden wartet der Reichstag vergeblich auf eine Vorlage, welche die Pensionen erhöht. Wer in der Petitions⸗Kommission arbeitet, weiß, wie viel Elend unter den Pensio⸗ nären herrscht. Sie werden nachgerade ungeduldig über das Aus⸗ bleiben der Vorlage. Unberechtigte und unerfüllbare Wünsche sollen nicht unterstützt werden. Es fehlt leider auch immer noch der Leit⸗ aden durch den Irrgarten der zahlreichen Pensionsgesetze. Der Staats⸗ fadenn Graf Posadowsky hat erklärt, daß diejenigen, die für das Vaterland gekämpft und gelitten haben, nicht an die Gemeinden ver⸗ wiesen werden sollen, wenn sie in Noth kommen. Da kann man unter diesen Leuten nicht einen Theil unberücksichtigt lassen; es sind aber nech 6000 Kriegstheilnehmer unberücksichtigt ge⸗ blieben, obwohl sie den Invalidenfonds miterkämpft haben. Angesichts der Beamtengehaltserhöhungen muß für die armen Krüppel auch gesorgt werden; und für die Wittwen und Waisen der Krieger muß gesorgt werden, damit die Männer ruhig ins Feld gehen können, weil die Versorgung der Ihrigen gesichert ist. Was hat das Reich
dafür geleistet? Die versprochene Zusammenstellung der Leistungen der einzelnen Staaten auf diesem Gebiet wird bisher immer noch schmerzlich vermißt. Nach meiner Kenntniß erhalten die Wittwen der gemeinen Soldaten in Frankreich 450 ℳ, also das Zweieinhalbfache dessen, was sie in Deutschland erhalten. Einen Anspruch auf Pension hat die Wittwe eines im Kriege gefallenen oder erkrankten Soldaten nur ein Jahr nach Beendigung des Feldzugs, die Wittwe eines im Frieden zu Schaden gekommenen Soldaten aber 6 Jahre nach Be⸗ endigung der Dienstzeit. Die Regelung dieser Frage verdient also eine ernsthafte Erwägung seitens des Reichstages und der Regierungen. Auch der Wittwen der Offiziere sollte man gedenken. Denn nach den geltenden Bestimmungen können die Wittwen der im Kriege gefallenen Offiziere schlechter stehen als die Wittwen der nach 1897 verstorbenen Offiziere, die gar keinen Feldzug mitgemacht haben. Zahllos sind die Eingaben, die sich dafür aussprechen, daß die Militärpension neben dem Zivilgehalt gewährt werden soll. Redner erläutert durch mehrere Beispiele die großen Verschiedenheiten, die sich dabei ergeben, und tritt endlich zu Gunsten einer Entschädigung für die Nichtbenutzung des Zivil⸗ versorgungsscheins ein. Gegenüber diesen berechtigten Wünschen könne man nicht sagen, man habe kein Geld dafür. Das neue Gesetz müßte in erster Linie den vollständig Erwerbsunfähigen und Krüppeln gerecht werden. Die Gelder müßten beschafft werden, ob durch eine Wehr⸗ steuer oder durch anderweite Mittel.
Abg. Baumbach (Rp.) bezeichnet es als ein nobile officium es Reiches, daß den immer älter und schwächer werdenden alten Kriegern endlich eine bessere Versorgung gewährt werde. Deshalb
werde er für die Resolution der Budgetkommission und für den An⸗ trag des Vorredners stimmen. Der Gedanke, die Deckung für diese Mehrausgabe in einer Wehrsteuer zu finden, werde von den alten Kriegern getheilt; man wolle nicht, daß noch weitere Anweisungen auf een Reichs⸗Invalidenfonds erfolgen, weil dieser dadurch seiner eigent⸗ lichen Bestimmung entzogen würde. . Abg. Werner (Reformp.) behauptet, daß die Vertheilung der 120 ℳ als Unterstützung in den einzelnen Bezirken sehr verschieden⸗ artig erfolge. In vielen Fällen hätten selbst völlig erwerbsunfähige Personen die Unterstützung nicht erhalten. Redner tritt für beide Anträge ein. Es genüge nicht, durch Niederlegung von Kränzen auf die Gräber die Gedenktage zu feiern; man müsse auch der Lebenden edenken, damit diese ihr Leben nicht in Noth und Elend vertrauern.
Abg. Graf von Roon (d. kons—.): Unter der Fülle von Klagen ind manche berechtigt, aber auch sehr viele unberechtigt. Mit der nerkennung der Berechtigung gewisser Forderungen muß auch die
eckungsfrage erörtert werden, und ich bin nicht der Meinung,
aß die Mittel des Reichs⸗Invalidenfonds nicht ausreichen. ine Fürsorge für die Wittwen, namentlich auch für diejenigen der Offiziere ist dringend nothwendig, besonders wegen des Herabgehens es Zinsfußes. Auch für die bessere Versorgung der Subalternoffiziere, die schwer einen anderen Erwerb finden, muß etwas gethan werden. 8 Abg. Fritzen⸗Düsseldorf (Zentr.) spricht sich für beide Anträge us, obwohl dieselben erhebliche Mehrausgaben nothwendig machen wü Auf die Deckungsvorlage wolle er sich aber nicht festlegen 1 . Vorläufig glaube er, daß der Reichs⸗Invalidenfonds die öthigen Mittel enthalte.
Abg. Prinz zu Schönaich⸗Carolath (nl.) hält eine Zu⸗ ammenstellung der in Geltung befindlichen Militärpensionsgesetze, ie sehr verwickelt seien, für nothwendig und empfiehlt die Annahme er gestellten Anträge. In allen Fällen, wo die Arbeits⸗ und Er⸗ werbsunfähigkeit eines Veteranen nur irgendwie auf die Strapazen es Krieges zurückgeführt werden könne, müßte man das größte Wohl⸗ wollen üben. Der Verwaltung sei kein Vorwurf zu machen, viel⸗
S müsse die Gesetzgebung im Interesse der Invaliden verbessert erden.
EE11“ (b. k Fr.) tritt ebenfalls für die An⸗ nahme beider Anträge ein und empfiehlt dringend eine Abänderung der Gesetzgebung; wie die Mittel beschafft werden sollen, dafür müßten, wenn es nothwendig sei, die Regierungen Vorschläge machen.
Abg. Rickert (fr. Vgg.) erklärt, er hätte gehofft, daß einer der Herren von der Regierung eine Erklärung über die Anträge abgeben würde. Redner führt dann einen speziellen Fall an, in welchem ein Invalide keine Entschädigung erhalten habe. Wenn die Gelder durch hacen einer Wehrsteuer beschafft werden sollten, so würde eine Einkommensteuer im Reiche ebenfalls durchführbar sein.
Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Der Etat des Reichs⸗Invalidenfonds wird bewilligt.
Die einmaligen Ausgaben für die Vervollständigung des deutschen Eisenbahnnetzes im Interesse der Landes⸗ vertheidigung, 6 698 860 ℳ, werden ohne Debatte genehmigt.
Es folgt der Etat der Verwaltung der Reichs⸗Eisen⸗ bahnen. Die Budgetkommission beantragt: „den Reichskanzler zu ersuchen, dafür zu sorgen, daß die Beseitigung der Betriebssekretärstellen nicht durch die Ernennung neuer Betriebssekretäre verzögert wird“; die eingegangenen Petitionen sollen 2 der als Material, theils zur Erwägung überwiesen, zum großen Theil aber durch die gefaßten Be⸗ schlüsse für erledigt erklärt werden.
Abg. Bebel (Soz.) behauptet, daß die Unterschriften der Petitionen der elsässischen Eisenbahnbeamten der Eisenbahnverwaltung von Berlin aus mitgetheilt worden seien; Redner fordert Erklärung darüber, wer die Unterschriften übermittelt habe. Durch solche Maß⸗ regeln würde das Petitionsrecht vernichtet.
Nun meint der Herr Vorredner,
Kommissar des Bundesraths, Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Ratb Wackerzapp: Meine Herren! Der Herr Minister der öffentlichen Arbeiten, der zugleich Chef der Reichs⸗Eisenbahnverwaltung ist, hat mich beauftragt, seinem Bedauern darüber Ausdruck zu geben, daß er heute nicht persönlich hier sein kann, um den Etat der Reichs⸗Eisen⸗ bahnen vor Ihnen zu vertreten Er ist verhindert, da im
reußischen Abgeordnetenhause heute die Berathung des Etats ür die preußischen Staatsbahnen ansteht. Was sodann die Ausführungen des Herrn Vorredners angeht, so möchte ich mir gestatten, vorerst zur Orientierung derjenigen von Ihnen, welche der Budgetkommission nicht angehören und den dort geführten eingehenden Verhandlungen nicht beigewohnt haben, einige Bemerkungen voraus⸗ zuschicken, wodurch der den Bittschriften zu Grunde liegende That⸗ bestand einerseits und das Verhalten der Eisenbahnverwaltung anderer⸗ seits klar gestellt werden soll. Meine Herren, die Bittsteller sind der letzte Rest derjenigen älteren Betriebs⸗Sekretäre, welche seiner Zeit — gleichgültig aus welchen Gründen — es unterlassen haben, die zur Er⸗ langung der Eisenbahn⸗Sekretärstellen vorgeschriebene Prüfung ab⸗ zulegen, und die dadurch gegenüber jüngeren Betriebs.Sekretären, die eifriger waren als sie, in ihrer Laufbahn erheblich zurückgeblieben sind. Um die hierdurch bedingten Schädigungen von den älteren Betriebs⸗Sekretären abzuwenden, hat die Eisenbahnverwaltung sich, hauptsächlich auf Drängen des hohen Reichstages, unter Hintansetzung mancher schwerwiegender Bedenken entschlossen, zu Gunsten der älteren Betriebs⸗Sekretäre eine ausnahmsweise Begünstigung eintreten zu lassen. Diese bestand darin, daß einmal den betreffenden Beamten, soweit sie bis zum 1. Januar 1874 in den Dienst der Eisenbahnverwaltung eingetreten waren, die Gelegenheit geboten wurde, nachträglich noch die Eisenbahn⸗Sekretärprüfung unter wesentlich erleichterten Bedingungen abzulegen, daß sodann für die in dieser Prüfung durchgekommenen Beamten außernormale, an ihre Person geknüpfte Eisenbahn⸗Sekretärstellen in den Etatneingestellt und ihnen übertragen wurden ohne Rücksicht darauf, ob ihnen nach Maß⸗ gabe des Datums der abgeleisteten Prüfung dienstjüngere Beamte vorstanden oder nicht. Von dieser Begünstigung Gebrauch machend, sind im Ganzen 90 der älteren Betriebs⸗Sekretäre zum 1. April 1896 bezw. 1897 in die Stellung von Eisenbahn⸗Sekretären aufgerückt. Zurückgeblieben sind nach den jetzigen Feststellungen noch 12. Unter diesen 12 sind nun 3, die zwar den Versuch gemacht haben, die er⸗ leichterte Prüfung zu bestehen, mit diesem Versuch aber gescheitert sind, und zwar einmal und zweimal gescheitert sind. Die anderen 9 haben es überhaupt abgelehnt, sich der Prüfung zu unterziehen. Gleichwohl beantragen beide Theile für sich die Beförderung in die Stellen der Eisenbahn⸗Sekretäre oder wenigstens die Ueberweisung ihrer Bezüge. Nun ist es für die Eisen⸗ bahnverwaltung selbstverständlich unmöglich, diejenigen der Petenten, welche die Prüfung nicht bestanden haben, doch noch zu befördern. Wenn wir aber die durchgefallenen Betriebs⸗ Sekretäre nicht befördern können, so würden wir es für ein Unrecht halten, wenn wir die Beamten bevorzugen wollten, die die Ableistung der Prüfung abgelehnt haben. Denn einmal steht nicht fest, ob diese Beamten, wenn sie sich zur Prüfung gemeldet hätten, dieselbe auch wirklich bestanden haben würden. Außerdem aber kommt in Betracht, daß die Gründe, welche die Beamten für sich angeführt haben, um das Examen nicht abzulegen, nicht solche
ind, die eine Berücksichtigung verdienen können. Die Bitt⸗ teller sagen in ihrer Bittschrift selbst, daß sie nicht durch die Besorgniß, das Examen nicht zu bestehen, zu ihrer ablehnenden Haltung bestimmt worden wären; sie haben vielmehr die Prüfung nicht machen wollen, und zwar deshalb nicht, weil sie dieselbe für überflüssig, zwecklos und unnöthig — so lauten die Ausdrücke der Bittschrift — hielten. Damit also stellen sich diese Beamten in direkten Widerspruch zu den Anordnungen der ihnen vorgesetzten Ver⸗ waltung. Diese ist mithin, schon aus disziplinären Rücksichten, gar⸗ nicht in der Lage, den Anträgen der Bittsteller näher zu treten. Sie würde geradezu eine Belohnung auf die ihr entgegengetretene Wider⸗ setzlichteit setzen, wenn sie nachträglich noch die Bittsteller ohne Prüsung befördern wollte. Ob hierbei die Bittsteller in Eisenbahn⸗ Sekretärstellen aufrücken oder, wie jetzt ihr Antrag lautet, eine Zulage in der Höhe erhalten würden, daß sie den Eisenbahn⸗Sekretären in den Bezügen gleichkämen, das scheint mir ziemlich gleichwerthig zu sein. Auch die Budgetkommission har diesem von der Eisenbahnverwaltung vertretenen Standpunkte ihre Billigung nicht versagt. Selbst der Herr Abg. Dr. Hammacher, der sich im übrigen der Petenten aufs wärmste angenommen hat, hat die Meinung nicht aufrecht halten können, daß die in der Prüfung durchgefallenen Betriebs⸗Sekretäre trotzdem befördert werden solten. Wenn er aber geglaubt hat, daß gleichwohl für diejenigen, die sich zur Prüfung nicht gemeldet haben, eine günstigere Auffassung Pla greisen könnte, so ist er mit dieser Auffassung entschieden in der Minorität geblieben. Die überwiegende Majorität der Budgetkommission hat es als nicht angängig bezeichnet, diejenigen Beamten, die sich nicht einmal der erleichterten Prüfung haben unterziehen wollen, vor solchen Beamten zu bevorzugen, die diesen Versuch gemacht haben, dabei aber gescheitert sind. Meine Herren, in zweiter Linie ist sodann der Herr Vorredner darauf näher eingegangen, daß die Bittsteller wegen der an den Reichstag ge⸗ richteten Bittschrift disziplinarisch bestraft worden sind. Ich bedauere, daß der Herr Vorredner den Berathungen der Budgetkommission über diesen Punkt nicht beigewohnt hat; er würde dann vielleicht zu einer anderen Auffassung gekommen sein. In der Budgetkommission ist von keiner Seite mehr die Meinung aufrecht erhalten worden, daß in der getroffenen disziplinarischen Maßregel irgendwie eine Verkümmerung des Petitionsrechts der Beamten gefunden werden könne. Ich konstatiere, daß außer der Bittschrift der älteren Betriebs⸗Sekretäre noch eine ganze Reihe anderer Bittschriften mit Hunderten von Unterschriften dem Reichstage zugegangen ist. Gegen deren Verfasser und Unter⸗ zeichner ist keinerlei Maßregelung erfolgt. Nicht die Bittschrift der Betriebs⸗Sekretäre als solche, die Thatsache, daß die Beamten sich bittweise an den Reichstag gewandt haben, hat zur Verhängung der Disziplinarmaßregel venade sondern lediglich der disziplin⸗ und achtungswidrige Ton, der in der Bittschrift zum Ausdruck ge⸗ kommen ist. Wenn Beamte Anordnungen ihrer Verwaltung als unnöthig, werth⸗ und zwecklos bezeichnen, wenn sie sich sogar zu der Behauptung versteigen, daß die Verwaltung beabsichtige, auf ihre — der Beamten — Kosten, durch Schädigung ihrer Rechte, Er⸗ sparnisse zu machen — ich will von der Anführung weiterer derartiger Redewendungen absehen, da die angeführten zur Charakterisierung des Tons der Eingabe genügen werden —, so ist das eine Aus⸗ drucksweise, welche die der Verwaltung geschuldete Achtung auf das gröblichste verletzt und die im Interesse der Wahrung der Disziplin von der Verwaltung unter keinen Umständen geduldet werden kann. die Eisenbahnverwaltung wäre überhaupt nicht berechtigt gewesen, wegen einer lediglich an den Reichstag und nicht auch an die verbündeten Regierungen ge⸗ richteten Bittschrift gegen die betheiligten Beamten disziplinarisch vorzugehen. Ich bin hierin anderer Ansicht. Die dem Reichstage zu⸗ ehenden Bittschriften, namentlich solche, die in Gegenwart und unter
itwirkung der verbündeten Regierungen beziehungsweise ihrer Kom⸗ missare behandelt werden sollen, müssen selbstverständlich den ver⸗ bündeten Regierungen zur amtlichen Kenntnißnahme zu⸗ gänglich sein. Das ist seither auch immer beobachtet worden; es wird beobachtet seitens der Petitionskommission, wie seitens der Budgetkommission und aller anderen Kommissionen des Reichstages. Es wäre ja auch ganz unmöglich, daß bei 5 der Petitionen die Kommissarien der verbündeten Regierungen eine Erklärung abgeben könnten, wenn sie nicht vorher in der Lage gewesen sind, sich über den Inhalt der Petitionen zu unterrichten. Außerdem, meine Herren, war im vorliegenden Falle gans gleichgültig, daß schon jetzt im Disziplinarwege gegen die etheiligten Beamten vorgegangen worden ist, da sonst die disziplina⸗ rische Ahndung zweifellos später erfolgt sein würde. Wird nämlich dem Antrage des Herrn Abg. Bebel entsprechend die Petition den verbündeten ö“ zur Berücksichtigung oder, von diesem Antrag abgesehen, auch nur zur Erwägung oder als Material oder sonstwie überwiesen, so gelangen damit die verhündeten Regierungen, der Reichskanzler und
88 “ 8
auch die Eisenbahnverwaltung in den Besitz des Originals der 8.
tition und damit auch ihrer Unterschriften. Es schien uns aber rich tiger, für unser Vorgehen nicht erst das Auseinandergehen des Reichs tages abzuwarten. In dieser Hinsicht war für uns eine doppelte Er wägung maßgebend, wie ich dies schon in der Budgetkommission dar⸗ gelegt Habe Einmal sind wir der Meinung, daß auf eine so grobe Disziplinwidrigkeit, wie die hier erörterte, die Strafe möglichst rasch folgen solle; sodann kam in Betracht, daß, wenn wir den Straf ausspruch vertagt hätten, bis der Reichstag auseinandergegangen, dies bei den betheiligten Beamten leicht den Eindruck gemacht häͤtte, als ob wir uns davor gefürchtet hätten, die See zur Kennt⸗ niß des Reichstages kommen zu lassen. Diesen Eindruck abe wollten wir unter keinen Umständen aufkommen lassen Meine Herren, der Herr Abg. Bebel hat weiter noch seiner Ver⸗ wunderung darüber Ausdruck gegeben, daß von den Beschwerdeführern
nur einzelne wenige sich im Besitz einer für die Betriebs⸗Sekretäre be.
stimmten besonderen Zulage befänden, während der Mehrzahl der⸗ selben diese besondere Zulage vorenthalten würde. Der Herr Ab⸗ geordnete ist hier nicht richt richtig informiert worden. Das Gehalt der Betriebs⸗Sekretäre ist zur Zeit einheitlich festgesetzt auf den Betrag von 1800 bis 3300 ℳ nebst 240 ℳ außerordentlicher Zulage. Diese außerordentliche Zulage wird unterscheidungslos allen Betriebs⸗ Sekretären ; Der Herr Abg. Bebel hat die Zulage mit dem Gehaltsmaximum verwechselt. Im Genuß des Gehalts maximums
aus der Klasse der Betriebs⸗Sekretäre befinden sich allerdings von den
Bittstellern meines Wissens nur vier, die übrigen stehen auf der vor⸗
letzten Gehaltsstufe und haben infolgedessen allerdings 200 ℳ weniger
als ihre auf der höher en Stufe stehenden Kollegen. Wennaber der Herr Abg. Bebel ausruft, wie kommt es denn, daß Beamte, die 22 Jahre und
mehr im Dienste der Verwaltung stehen, immer noch nicht im Besitz
des Maximums sind, so hätte er diese Frage zweckmäßig den betheiligten Beamten selbst vorlegen sollen, die würden ihm dann haben sagen können, daß sie daran selbst die Schuld tragen, da sie die Prüfung zum Betriebs⸗Sekretär verspätet abgelegt haben. Vom Datum der Ablegung der Betriebs⸗Sekretärprüfung nämlich datiert für diese Beamten das für die Bemessung der Gehaltsstufen maßgebende Dienst⸗ alter. Ferner hat der Herr Abg. Bebel noch bemängelt, daß nach der Fassung der an die Bittsteller gerichteten Straf⸗ verfügung der Verfasser der Bittschrift nicht wegen des in dieser angeschlagenen disziplinwidrigen Tones bestraft worden wäre, sondern deshalb, weil er die Bittschrift überhaupt angefertigt habe. Ich habe den Wortlaut der ergangenen Strafverfügung nicht vor mir. Die Generaldirektion in Straßburg hatte von der Zentral⸗ instanz nur den Auftrag erhalten, wegen der in der Bittschrift enthaltenen Dieziplinwidrigkeit gegen die betheiligten Beamten disziplinarisch einzuschreiten. Die Strafbemessung war ihr überlassen und ebenso war es ihre Sache, die Strafverfügung zu begründen. Sollte aber auch die Begründung nicht ganz korrekt sein, so würde doch nach Lage des Falles über die Absicht der Ver⸗ waltung kein Zweifel bestehen können: der Verfasser der Bittschrift ist nicht bestraft worden, weil er eine zur Vorlage an den Reichstag bestimmte Bittschrift verfertigt hat, sondern weil er eine mit so be⸗ denklichen Qualifikationen versehene Bittschrift verfertigt hat, eine Bittschrift mit so achtungs⸗ und dieziplinwidrigen Angriffen gegen die vorgesetzte Verwaltung, wie sie in der Petition enthalten sind. Einen weiteren Angriff hat der Herr Abg. Bebel daraus hergeleitet, daß auch bei Ermittelung der Unterschriften unter einer von elsaß⸗ lothringischen Landesbeamten an den Reichstag gerichteten Petition nicht korrekt verfahren worden sei. Von dieser der Reichs⸗ Eisenbahnverwaltung ganz fremden Petition ist mir nichts bekannt. Ich weiß deshalb nicht, ob und eventuell in welcher Weise die elsaß⸗lothringische Landesregierung in den Besitz der Petition und zur Kenntniß ihrer Unterschriften gekommen ist; wahr⸗ scheinlich aber wird dies, wenn überhaupt, in derselben Weise ge⸗ schehen sein, vie auch die Eisenbahnverwaltung Kenntniß von den sie betreffenden Petitionen bekommen hat; die elsaß⸗lothringische Regie⸗ rung wird sich gleichfalls für berechtigt gehalten haben, in die Petition Einsicht zu nehmen und auch Kenntniß zu nehmen von den Namen derjenigen Beamten, welche die Petition unterzeichnet haben. Der Herr Vorredner ist schließlich noch auf die Frage eingegangen, wie bei der Eisenbahnverwaltung und der elsaß⸗lothringischen Landes⸗ regierung bei Vertheilung der Gratifikationen verfahren werde. Diese Frage hat für dis Eisenbahnverwaltung, wie er selbst schon angedeutet hat, keine praktische Bedeutung. Bei den Eisenbahnverwaltungen werden an die Beamten Gratifikationen lediglich nach Maßgabe ihrer Würdigkeit und der Tüchtigkeit ihrer Leistungen vertheilt. Dabei sollen späterhin, entsprechend einem von dem Reichstage gefaßten Beschlusse, an die höheren und mittleren Beamten Gralifikationen nur mehr in ganz besonderen Ausnahmefällen zur Vertheilung kommen, sodaß in der Hauptsache die Unterbeamten zu bedenken sein werden. Ich nehme an, daß nach ähnlichen Grundsätzen auch bei der elsaß⸗lothringischen Landesverwaltung verfahren wird.
Abg. Dr. Hammacher (nl.): Es hat sich herausgestellt, daß die Petitionen mit ihren Unterschriften den Vertretern der verbündeten Regierungen gewohnheitsmäßig zur Einsicht übergeben werden. Darüber herrscht einiges Erstaunen in der Budgetkommission; denn dadurch kann das Petitionsrecht der Beamten beeinträchtigt werden. Deshalb ist man aus diesem Anlaß zu der Meinung gekommen, daß diese Gewohnheit aufgegeben werden muß, daß die verbündeten Re⸗ gierungen nur von dem Inhalt der E. Kenntniß bekommen, aber nicht von den Unterschriften. er Ton und die Sprache der Petitionen war ein solcher, daß er einen strengen Tadel verdient; deshalb können wir das Vorgehen der Verwaltung nicht tadeln. Ich bin damit einverstanden, daß die Petitionen der Betriebssekretäre den verbündeten Regierungen zur Berücksichtigung überwiesen werden.
Abg. Werner spricht sich in demselben Sinne aus; in Zukunft dürften die Unterschriften der Petitionen nicht mehr der Regierung überantwortet werden.
Abg. Rickert tritt ebenfalls für die Ueberweisung der Petition zur Berücksichtigung ein und bezeichnet es als verfassungs⸗ widrig, daß die Verwaltung sich von den Unterschriften der Petition Abschrift geben lasse. Das müsse verhindert werden im Interesse des Petitionsrechts der Beamten.
Abg. Singer (Soz.) hält ebenfalls dafür, daß die Unterschriften der Petitionen nicht mehr mitgetheilt werden sollten. Wenn die Reichstagsverwaltung hätte wissen können, daß damit ein Mißbrauch
etrieben würde, so hätte sie wohl dagegen Vorsorge getroffen.
Finsichtnahme in ein Aktenstück sei etwas Anderes als die Namen der Petenten abschreiben. Uebrigens sei der Ton der Eingabe durch⸗ aus nicht so scharf. Redner bittet den Reichskanzler um Auskunst darüber, ob es richtig sei, daß die Landesregierung von Elsaß⸗Loth⸗ ringen die Beamten, welche sich an den Reichstag wendeten, nicht mit Remunerationen bedenke.
Kommissar des Bundesraths, Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Wackerzapp: Meine Herren! Der Herr Abg. Singer hat behauptet, daß ich die Bittschrift, die zur disziplinarischen Bestrafung der be⸗ theiligten Beamten Anlaß gegeben hat, unrichtig zitiert habe. Ich habe behauptet, daß in der Bittschrift eine Anordnung der Verwal⸗ tung als überflüssig, werthlos bezeichnet worden wäre. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Der Herr Abg. Singer hat zwar diese Ausdrücke in der Bittschrift nicht gefunden. Er würde sie aber wohl gefunden haben, wenn er die Bittschrift etwas sorgfältiger gelesen hätte; in der mir vorliegenden Abschrift wenigstens stehen die zitierten Ausdrücke wörtlich. Es heißt z. B. an einer Stelle: In einer F Petition ist auf die Unnöthigkeit und Werth. Tosigkeit einer solchen Prüfung hingewiesen. (Zuruf bei den Soztal⸗ demokraten.) — Jawohl, die Unnöthigkeit und Werthlosigkeit einer solchen Prüfung, wie sie von der Eisenbahnverwaltung verlang wird. An einer anderen Stelle ist die beharrliche Weigerung 8. Regierung, „uns ohne weitere zwecklose Hrclere zu Eisen zahn⸗ Sekretären zu ernennen“, getadelt worden. Wieder an einer ve Stelle heißt es: „daß wir uns noch in vorgerücktem Alter mit ũ z8 flüssigen Prüfungen plagen sollten“. Also alle die Ausdrü 8 die ich zitiert habe, sind in der That in der Bittschrift en
halten. Nun, meine Herren,
hat der Herr Vorredner ferner
auptet, die Eisenbahnverwaltung wäre zwar nicht auf illegalem, benc aber unnobelem Wege in den Besitz der Unterschriften der Bttt⸗ schrift gekommen. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Ich muß diese Aeußerung auf das bestimmteste zurückweifen. Der Herr Vorredner hat wohl nicht zugehört, als der Herr Abg. Dr. Hammacher ausführte, daß seit dem Bestehen des Reichstages auch die Uebung besteht, die eingehenden Petitionen zur Kenntniß der verbündeten Re⸗ ierungen und ihrer Kommissare zu bringen; daß mithin die Eisen⸗ ahnverwaltung auf durchaus herkömmlichem und loyvalem Wege Kenntniß von der Petition erlangt hat. Ich gebe aber noch einen Schritt weiter. Meines Erachtens haben die verbündeten Regierungen anch ein Recht darauf, nach ihrem Belieben Kenntniß von den beim Reichstage eingehenden Petitionen zu nehmen (sehr richtig! rechts); sie haben dieses Recht auch nach der eigenen Geschäftsordnung des Reichstages. Hiernach steht ihnen das Recht zu, an allen Verhandlungen der Kommissionen und Abtheilungen des Reichstages theilzunehmen; der Reichstag ist verpflichtet, ihnen von den Tagesordnungen sämmtlicher Kommissions⸗ und Abtheilungs⸗ sitzungen Kenntniß zu geben. Sind aber die verbündeten Regierungen und ihre Kommissare in der Lage, an den Verhandlungen der Kom⸗ missionen und Abtheilungen mit berathender Stimme theilzunehmen so muß als selbstverständliche Voraussetzung gelten, daß sie auch in der Lage sein müssen, sich über den Inhalt der Petitionen zu unterrichten. Es besteht aber keinerlei Bestimmung, daß diese Informierung in der Weise zu geschehen hätte, daß den verbündeten Regierungen eine Abschrift oder nur ein Auszug aus den Petitionen zu überweisen wäre. Meines Erachtens sind die Petitionen und ähnliche Eingaben keineswegs eine lediglich interne Angelegenheit des Reichstages; sie sind vielmehr, namentlich soweit sie — wie beispielsweise die hier erörterte Petition — einen Antrag auf gesetzzeberische Maßnahmen des Reichs enthalten, publici juris und müssen damit auch im Original den verbündeten Regierungen sederzeit zugänglich sein. Der Herr Abg. Singer hat dann weiter gesprochen von einer Politik der Rache, welche die Eisenbahnverwaltung gegen die Beschwerdeführer eingeschlagen habe. Die Verwaltung hat weder die Absicht, noch ein Interesse daran, an den Betriebssekretären irgend welche Rache zu nehmen. Auch diese Eingabe, so wenig taktvoll sie gehalten ist, hat uns nicht in ein Rachegefühl hineinbringen können. Die betheiligten Beamten haben für ihre Disziplinwidrigkeit ihre nach meinem Dafürhalten nicht übertriebene Strafe bekommen, und damit ist für uns die Sache erledigt. Ein Rachegefühl haben wir nicht; daß wir uns diesen Beamten gegenüber bestimmen lassen könnten, zur Rache ihnen etwas vorzuenthalten, was ihnen an sich zustehen würde, dazu, meine Herren, steht doch die Eisenbahnverwaltung wohl zu hoch. — Wenn ferner, um auf die Rede des Hrn. Abg. Dr. Ham⸗ macher einzugehen, dieser Herr seinerseits so lebhaft für die Petenten eintreten konnte, so hat er meines Erachtens nicht genügend berück⸗ sichtigt, daß die Petenten mit ihrem Verlangen keineswegs allein stehen, vielmehr aus ihrer Berücksichtigung Berufungen zu er⸗ warten sind, die für die Verwaltung sehr unangenehm sein würden. Mit der Berücksichtigung der hier in Frage stehenden 12 Be⸗ triebssekretäre ist die Angelegenheit nicht abgethan. In derselben Lage wie diese 12 sind vielmehr noch andere Beamte aus anderen Dienstzweigen, die zu gleicher Zeit wie die Betriebssekretäre in den Dienst der Eisenbahnverwaltung eingetreten sind. Solcher Beamten giebt es beispielsweise im Stations⸗, im Expeditionsdienst und dergleichen, die ebenfalls die vorgeschriebenen Prüfungen zur Er⸗ langung der böheren Stellen nicht abgelegt haben, aus ähnlichen Gründen wahrscheinlich, wie sie für die älteren Betriebssekretäre seiner Zeit bestimmend waren. Was aber den Betriebssekretären gegeben werden sollte, das wird den Beamten anderer Dienstzweige nicht vorent⸗ halten werden dürfen. Berufungen werden zweifellos auch kommen von den jüngeren Betriebssekretären, der Zahl nach etwa achtzig, die gleichfalls die Qualifikation zum Eisenbahnsekretär nicht erlangt haben, sei es, daß sie die Prüfung nicht bestanden oder sich dazu nicht gemeldet haben. Was für die älteren Betriebssekretäre Rechtens ist, wird es auch für die jüngeren sein müssen; sollen also die ersteren ausnahmsweise ohne Prüfung befördert werden, so wird dieselbe Be⸗ günstigung den letzteren nicht wohl versagt werden dürfen. Im an⸗ deren Falle setzt sich die Verwaltung dem Vorwurf aus, willkürlich zu verfahren. In einem so großen Betriebe aber und bei einem so großen Beamtenkörper, wie ihn die Reichs⸗Eisenbahn⸗ verwaltung besitzt, giebt es meines Erachtens nichts Gefährlicheres und nichts, was das Ansehen der Verwaltung und die Disziplin der Beamten so sehr schädigt, als wenn willkürlich dem einen Beamten Wohlthaten erwiesen, den anderen aber, trotzdem diese sich in gleicher oder wenigstens annähernd gleicher Lage befinden, dieselben Wohl⸗ thaten verweigert werden. Dann ist, meine Herren, der Herr Abg. Singer wiederholt auf die ö“ der Landesbeamten Elsaß⸗ Lothringens zurückgekommen. Ich glaube, hierbei macht sich der Herr Abgeordnete nicht genügend klar, daß die Reichs⸗Eisenbahn⸗ verwaltung mit der Landesverwaltung Elsaß⸗Lothringens in vensbn⸗ auf die beiderseitigen Beamten absolut nichts zu thun hat. Ich bin deshalb auch nicht in der Lage, darüber unterrichtet zu sein, weder wie die Landesverwaltung Elsaß⸗Lothringens sich ihren Beamten gegenüber gestellt hat, noch auch ob und wie sie Kenntniß von den Unterzeichnern der an den Reichstag gerichteten Bittschrift erlangt hat. ch kann dem Herrn Abg. Singer nur anheimgeben seine Anfrage an diejenige Stelle zu richten, von der sie zuständigermaßen beant⸗ wortet werden kann. (Zurufe bei den Sozialdemokraten.) Dann ist hier wiederholt davon die Rede gewesen, daß die Prüfung zum Eisen⸗ bahnsekretär erst seit kurzer Zeit eingeführt sei. Das ist nicht richtig; diese Prüfung ist schon in ganz früher Zeit eingeführt worden. Als eben die Verwaltung organisiert war, bereits im Dezember 1871, wurde die Einführung von Prüͤfungen bei der Reichs,Eisenbahnverwaltun durch die Zentralinstanz angeregt. Ein Bericht der General⸗Direktion in Straßburg vom September 1872 betonte leichfalls die Nothwendigkeit solcher Prüfungen zur Gewinnung tüchtigen Personals. Nach eingehenden Verhandlungen und Erwäaägungen kam dann die Dienstinstruktion vom Ottober 1873 zu stande, durch welche allgemein das Aufrücken in etatsmäßige tellungen von der Ableistung bestimmter Prüfungen abhängig ge⸗ tu 9 hängig ge macht wurde. Diese Instruktion hat Wirkung vom 1. Januar 1874. Eben dieselben Beamten nun, die heute die Prüfung zum Eisenbahn⸗ sekretär nicht machen wollen, haben kein Bedenken getragen, sich den durch dieselbe Ordnung eingeführten anderen Prüfungen, Kalkulatur⸗, Betriebssekretär⸗Prüfung, zu unterziehen. Wenn sie noch behaupten, sie wären ohne die Auflage irgend welcher Prüfung in den Eisenbahndienst übernommen worden, so ist das in gewissem Sinne richtig. Sie sind einberufen worden, um eine bestimmte diätarische Stellung zu über⸗ nehmen, daß sie aber aus dieser diätarischen Stellung in eine etats⸗ mäßige aufrücken würden, ist ihnen nirgendwo zugesichert, namentlich aber nicht, daß sie dies ohne Ableistung einer Prüfung erreichen hü den. Das konnte ihnen schon deshalb nicht zugesichert werden, heil — wie schon erwähnt — zu der Zeit, wo die Petenten bei den lichseisenbahnen eintraten, bei der Verwaltung bereits die Absicht and, Prüfungen einzuführen. Daraus ergiebt sich, daß alle die orwürfe, die aus dieser Erwägung gegen die Eisenbahnverwaltung erhoben werden, der Begründung entbehren. g Abg. Gröber (Zentr.): 82 die Regierung ein absolutes Recht nn Einsichtnahme in die dem Reichstage gehörenden Akten hätte, Unn ich nicht zugestehen. Der Reichstag hat zu bestimmen, wie die ten behandelt werden sollen, und er wird Fürsorge treffen müssen aß die Namen der Petenten nur da mitgetheilt werden, wo der mn nothwendig ist zum Verständniß des Inhalts der Petitionen. 1681 kann der Name wegfallen bei der Mittheilung an die sgierung und auch bei der Aufstellung des etitionsverzeichnisses. 8 Freunde werden bis zur dritten Berat ung des Etats eine eenderung der Geschäftsordnung in Erwägung ziehen. Wir nehmen vealescharfen Ton der Petitionen nicht so tragisch; wir bekommen so ren Eingaben, und die Petenten meinen meist, daß sie keinen Ein⸗ b machen, wenn sie nicht recht kräftig schreiben. Der Ton der in 8 0 stehenden Petitionen ist allerdings derartig, daß die Verwaltun 8 Bet nen sie davon Kenntniß erhalten hatte, einf reiten mußte. Die s⸗Sekretäre hab Recht auf ein höheres Gehalt, da sie
sich der vorgeschriebenen Prüfung nicht unterworfen! abe mich daher nur für den Antrag der E“ füh Abg. Graf von Roon (d. kons.) schließt sich diesen letzten Aus⸗ 6 rungen an. Die Forderungen der Petenten seien unberechtigt. er Reichstag habe ebensp wie die Verwaltung ein Interesse an einem wohldisziplinierten, treuen Beamtenheer. Daß man der Re⸗ gierung die Einsicht in die Petitionen vorenthalten wolle, sei ein unberechtigteg Mißtrauen. Von solchen Massenpetitionen ganzer Kor⸗ porationen, welche die Regierung heftig angreifen, müsse die Ver⸗ waltung im Interesse des Staatswohls Kenntniß nehmen können. Die von der Kommission vorgeschlagene Resolution wird angenommen und der Etat bewilligt. Die Petitionen werden nach dem Antrage der Kommission erledigt.
Darauf werden noch der Etat der Reichsschuld die restierenden Titel des Etats des Re . † 8 ohne Debatte erledigt. ö1I
Beim Etat des Bankwesens kommt der
Abg. Graf von Arnim (Rp.) auf den Banknotenfund zu sprechen, der auf einem hiesigen Kirchhof gemacht worden ist. Er weist darauf hin, daß bei der Anfertigung von Banknoten etwa 10 % der⸗ selben kassiert würden. Diese kassierten Noten unterschieden sich von den echten nur in so geringem Maße, daß selbst die Bankverwaltung schwer den Unterschied merken könnte. Aber es müsse angenommen werden, daß es sich hier um einen Ausnahmefall handele.
Staatssekretär des Reichs⸗Postamts von Podbielski:
Meine Herren! Ich fühle mich verpflichtet, auf die Anfrage des Herrn Grafen von Arnim zu antworten, umsomehr als die Reichs⸗ druckerei meiner Verwaltung mituntersteht. Es handelt sich hier um einen ganz außergewöhnlichen Fall, über dessen sämmtliche Details ich mich zur Zeit nicht äußern kann und darf, weil ja, wie Sie wissen, eine gerichtliche Untersuchung schwebt, auch thatsächlich noch zur Zeit nicht alles völlig so aufgeklärt ist, daß ich nach jeder Richtung hin die genaueste Auskunft geben könnte. Auß den aufgefundenen — der Reichsdruckerei vorgelegten — Scheinen können wir nur konstatieren, daß sie aus einer einzelnen Anfertigung stammen, und daß diese Anfertigung mit dem 14. Januar v. J. also dem 14. Januar 1897 beendigt worden ist, und daß durch eine⸗ Verkettung von Umständen es anscheinend dem Oberfaktor des Betriebes möglich gewesen ist, sich aus dem sogenannten Ausschuß einige Scheine anzueignen — die Zahlen möchte ich heute nicht genau fixieren, sie können aber nach den Erhebungen nicht in die Millionen gehen, — Scheine, deren Papier und deren Druck echt ist. — Die Nummern sind nachträglich aufgetragen, und, soweit wir bis jetzt konstatieren können, zum theil mit dem Handstempel, zum Theil mit einer Handpresse. Auf letzteres deuten verschiedene Zeichen hin. Die Scheine sind also völlig echt in Bezug auf das Papier und den Druck.
Was nun die Manipulation anlangt, so ist ja die Fabrikation in verschiedene Betriebe getrennt, nämlich in die sogenannte Appretur und in die verschiedenen Druckstationen. Dabei ist es immer nothwendig, daß über den Betrag der fertiggestellten Stücke hinaus, wie Herr Graf von Arnim bereits erwähnte, ungefähr 10 % mehr einzelne Papierstücke zugezählt wurden, weil bei der Herstellung durch weniger gut aus⸗ geführte Scheine ein Verlust eintritt. Dieser Ueberschuß wird am Schluß der Fabrikation als Ausschußwaare nach den Bestimmungen durchlocht, aber anscheinend sind damals im letzten Moment — ich will dies nicht ganz in Abrede stellen, ob das nicht auch ein anderes Mal möglich gewesen ist — die letzten Scheine, die als Ueberschuß gemacht sind, nicht mehr in die Lochanstalt gebracht worden, sind vielmehr ungelocht in das Tresor eingeschlossen worden. Die zweite Verkettung ist, daß der Beamte, der den zweiten Schlüssel zum Tresor gehabt hat, an dem Tage Nachmittags krank geworden ist und dieser Oberfaktor gesagt hat: Morgen früh müssen wir die Arbeit weiter machen, gieb mir doch den Schlüssel! Ja, meine Herren, es war ein Leichtsinn des betreffenden Beamten, er hat nichts Böses geahnt, und auf diese Weise hat der Beamte an dem Tage den Zu⸗ tritt zum Tresor gehabt. Nun kommt eine weitere Mani⸗ pulation. Diese Scheine werden vor der Vernichtung wieder gezählt, und dabei muß nun dieser betreffende Ober⸗ faktor sich wahrscheinlich diejenigen Packete, aus denen er einzelne Scheine herausgezogen hat, zur Zählung auf seinen Platz herüber⸗ geschoben haben. Es ist ja schon in früheren Zeiten auch bei anderen öffentlichen Kassen, z. B. bei der Armee auch vorgekommen, daß Zahl⸗ meister gezählt haben und „richtig“ gerufen haben, und nachher stellte sich dann mit einem Male der Defekt heraus. So scheint es auch an dieser Stelle gewesen zu sein. Er hat, richtig“ gerufen, aber anscheinend sind bei dem Verbrennen nicht so viele Scheine verbrannt worden, wie die Verwaltung selbst geglaubt hat. Diese Scheine sind nachher von ihm genommen und mit Nummern versehen. Diese Serien, die dort aufgedruckt sind, entstammen vergangenen Jahren, wie wir sehen können, den Jahren 1892 und 1893.
Soweit sich die Sache übersehen läßt, wird die Reichsbank kein Verlust treffen, denn außer den Scheinen, die dort auf dem Kirchhof gefunden worden sind, ist doch auch ein anscheinend ziemlich bedeutendes Vermögen bei dem Manne vorhanden — wenn nicht in früheren Zeiten schon solche Sachen vorgekommen sind, was zur Zeit noch nicht festgestellt ist. Das ist aber auch nicht wahrscheinlich, denn es gehört eine Summe von Zufälligkeiten dazu, die alle zusammentreffen müssen: es muß erstens das Durchlochen nicht stattfinden, dann muß der Be⸗ treffende die Möglichkeit haben, an das Tresor mit den beiden Schlüsseln zu kommen, und dann muß er sich beim Zählen die Packete in die Hände spielen. Es läßt sich nicht annehmen, daß dergleichen öfter vorgekommen ist, sondern es hat gerade im Januar 1897 durch ein solches Zusammentreffen die Möglichkeit des Diebstahls vorgelegen. Ich kann noch hinzufügen, daß aus anderen Gründen schon im Herbst vorigen Jahres die Pensionierung dieses Mannes verfügt war und daß er thatsächlich seit dem 1. Januar d. J. überhaupt nicht mehr in der Reichsdruckerei anwesend gewesen ist.
Ob sich noch andere Sachen herausstellen, vermag ich zur Zeit nicht zu übersehen. Ich kann nur darauf hinweisen, daß der Dieb, wie oft bei solchen Fällen, sich selber denunziert. So wurde aus der Zeitung, die er zum Einschlagen benutzt hat und die auf dem Kirchhof zerrissen war — es waren nur Ueberreste von Zeitungen — ermittelt, welcher Nummer diese Ueberreste angehörten, und diese Nummer fand sich nicht unter den von ihm sorgsam auf⸗ gehobenen Zeitungen; sämmtliche Nummern waren in seiner Stube zu finden, nur diejenigen Nummern, zu denen die Zeitungsüberreste, die dort auf dem Kirchhof bei den Werthpapieren gewesen sind, ge⸗ hören, haben gefehlt, und das ist für ihn als ein Verdachtsmoment mit geltend gemacht worden.
So wie die Sache weiter geklärt wird, werde ich ja natur⸗
gemäß Veranlassung nehmen, bekannt zu geben, in welcher Weise sie
sich erledigen wird. Soweit ich es aber zu übersehen vermag, liegt keinerlei Grund zur Beunruhigung vor. Es ist die Vermuthung auf⸗ getaucht, daß auch andere Beamte der Reichsdruckerei im Verdacht wären, daß sie bei der Sache betheiligt wären, dies muß ich als nicht richtig bezeichnen. Es ist kein Beamter der Reichsdruckerei verhaftet oder steht unter dem Verdacht, betheiligt zu sein, sondern es ist meiner Ansicht nach lediglich eine Summe von Versehen, wie ich sie ge⸗ schildert habe, die leider zu dem wenig erfreulichen Vorkommniß beigetragen haben.
Abg. Dr. Hammacher (nl.): Die 2 i wird nicht von * mimg,Her Lan)it, hea ean e.cn9 verweltung. 9 denr⸗. ““ die Banknoten bis auf die
riften fertig ge . b f
als die zweier b6 1“ “
Staatssekretär des Reichs⸗Postamts von Podbielski:
Es wäre mir sehr angenehm gewesen, wenn mir gesagt wäre, worin noch eine Unklarheit in meinen Ausführungen bestanden hat. Ich habe mich bemüht, die einzelnen Fakta klar vorzuführen (sehr richtig! rechts) und zu sagen, wo die Versehen gelegen haben, nämlich in der Durchlochung und bei dem Verschluß des Ausschusses im Tresor. Das ist der Unterschied: der Ausschuß wird in einen Tresor gelegt, während die guten einwandsfreien Scheine in ein anderes Tresor kommen, und die Beaufsichtigung und Abnahme erfolgt durch Oberbeamte. (Zuruf.) Also es war überhaupt zunächst anzunehmen, daß in dem Tresor nur durchlochte Scheine lägen. Das ist ein Versehen, daß nicht aller Ausschuß durchlocht hingekommen ist. Am nächsten Tage hat die Verbrennung dieser Stücke stattgefunden, und vor der Verbrennung findet durch die Ober⸗Verwaltungsbeamten die genaue Durch⸗ sicht jedes einzelnen Stückes statt. Bei dieser Zählung hat sich eben der Oberfaktor wieder betheiligt und dabei ist es, meiner Ansicht nach, nur möglich, daß das Faktum an jenem Tage nicht aufgedeckt ist. Abg. Graf von Arnim: Ich habe durchaus nicht beabsichtigt eine Beunruhigung de nk⸗Antheilei ü ; 1 i baseban 8 79 tNäichsben 1 herbeizuführen; dazu v111ö11““ Hammacher: Dieser Verlust ist unbedeutend gegen⸗ über der Gefahr für unseren Verkehr, daß falsche Noten in den Ver⸗ kehr kommen können. Es wäre zweckmäßig, eine dreifache Kontrole statt der zweifachen einzuführen und die Schlüssel nicht etwa Ober⸗
meistern und ähnlichen Personen, sondern den Direktoren der Reichs⸗ druckerei anzuvertrauen.
Staatssekretär des Reichs⸗Postamts von Podbielski:
Meine Herren! Ich werde ja über diese Protokolle und Details
Gelegenheit haben, wenn nicht hier, so doch im nächsten Jahre in der Budgetkommission, genaue Auskunft zu geben. Wir haben ja nach keiner Richtung einen Grund, irgend etwas zu verdunkeln; aber, meine Herren, was die Kontrole anlangt, so habe ich alle die subtilen Details nicht anführen wollen. Ich kann nur konstatieren, daß, so wie diese Scheine in diesen kleinen Tresor kommen, vorher zunächst zwei Beamte die Scheine genau zählen und auf den Um⸗ schlägen, wofür sie also haften, ihre Namen aufschreiben. Daß dann nachher in der nächsten Kontrole von dem betreffenden Beamten ein zweites Papierband herumgelegt wird und daß die Packete dann — es sind immer je tausend Scheine, sowohl Ausschuß als die, die wirklich zur Reichsbank gehen — mit dem Reichssiegel ver⸗ schlossen werden. Nun gehen sie ins Tresor und werden vor der Verbrennung, wie ich schon sagte, nochmals geprüft, weil wir über jeden Schein ein genaues Protokoll führen müssen. Es handelt sich da um so wesentliche Momente, daß von Anfang der Fabrikation an jedes Stückchen Papier nachgewiesen wird. Mun ist aber die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß der Ober⸗ faktor versehentlich in den Besitz beider Schlüssel gekommen ist, das braune Band gelöst hat, und daß er auch die Möglichkeit gehabt hat, sich das Siegel zu verschaffen — das gebe ich zu — und daß es ihm nun möglich war, seitwärts einzelne Scheine von dem Tausend aus dem Bunde herauszuschieben. So ist die Manipulation.
Nun wäre damit immer noch die Sache zu finden gewesen, am nächsten Tage vor der Verbrennung, wenn es ihm nicht gelungen wäre, sich die Packete zur Zählung zuzuschieben. Darin liegt das Moment, daß er die Packete selber gezählt hat, und nun als richtig gefunden hat, während ein Theil fehlte. Darum scheint es aus⸗ geschlossen, daß eine größere Summe veruntreut worden ist. Ich kann natürlich nicht beschwören, ob sich nicht ein solcher Vorgang schon einmal eingestellt hat, aber an dem Tage kann er nicht eine so große Summe herausgenommen haben, er kann ein paar hundert Scheine heraus⸗ gezogen haben. So liegt der Vorgang, und ich glaube, daß nach allem die Kontrole wohl vorsichtig gewesen ist, aber wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, dann macht man ihn zu. Ich kann nur zum Ausdruck bringen, alles, was an mir liegt, werde ich für eine schärfere Kontrole thun.
Der Etat des Bankwesens wird genehmigt. die zweite Lesung des Reichshaushalts⸗Etats Marine⸗Etat und die Matrikularbeiträge erledigt.
Schluß 6 Uhr. Nächste Sitzung Dienstag 1 Uhr (Rechnungssachen und zweite Berathung des Gesetzentwurfs über das Kontingent der Branntweinbrennereien.)
Damit ist bis auf den
Preußischer Landtag. 1 Haus der Abgeordneten. 52. Sitzung vom 21. März 1898.
Die zweite Berathung des Etats der Eisenbahn⸗ verwaltung wird fortgesetzt.
Abg. Broemel (fr. Vgg.): Nach den Ausführungen des Ministers
und den Reden einiger Abgeordneten sollte man glauben, die Eisen⸗ bahnunfälle des vorigen Jahres und auch dieses Jahres und die Gerichtsverhandlungen über dieselben seien nur ein Traum. Der Reichstag hat sich aber in seiner bekannten Resolution und der Bundes⸗ rath in seiner Vorlage über die Erhöhung der Betriebssicherheit auf einen anderen Standpunkt gestellt; beide Körperschaften halten also noch viel zu bessern für nöthig. Das Reichs⸗Eisenbahnamt hat bis jetzt eine Art idyllischer Ruhe gepflegt, es spielt den Eisenbahnverwaltungen ehteshe⸗ eine untergeordnete Rolle. Was soll uns also diese Be⸗ örde helfen? Herr hat eine parlamentarische Unter⸗ suchung der Dinge an Ort und Stelle unter Zuziehung von Technikern vorgeschlagen, die allein im stande sein würden, sich ein sachver⸗ Urtheil über die Denkschrift zu bilden. Dieser Ansicht kann ch mich nur anschließen. Hier im Hause sitzt kein einziger Fachmann. Die Kommission würde auch das Material der Gerichtsverhandlungen für sich nutzbar machen können. Der Minister sollte seine Denkschrift nachträglich durch eine Nachweisung über diese Urtheile ergänzen. In jeder Legislaturperiode müßte eine solche Untersuchungskommission ur Revision der Eisenbahnverwaltung niedergesetzt werden. Ein ißtrauen gegen die Verwaltung liegt darin nicht. Wir wollen keinen Antrag stellen, weil dies als eine leere Demonstration aufgefaßt werden