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15,25 14,00 11,29
13,80 15,00 14,50
14,20 14,60 15,00
M wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt. 15,” 215 8 Evalten fir Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist;
Ein liegender Stri
Noch: Hafer.
15,40 15,60 — 15,75
16,13 15,00 15,80 15,60 16,80
1520 15,40 15,40 15,30 15,60
Bemerkungen.
16,00 15,75
18,28 15,50 15,80 16,00 18,00
15,40 15,80 15,60
15,00
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14,80 15,40 16,00 13,00 15,00
13,98
14,80 15,20 15,50 12,00 14,80 15,00 15,30
Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet. ein Punkt (ö) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht feblt.
Deutscher Reichstag.
69. Sitzung vom 24. März 1898, 11 Uhr. Ueber den Anfang der Sitzung wurde in der gestrigen
Nummer d. Bl. berichtet. Die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes,
betreffend die deutsche Flotte, wird fortgesetzt. 1 ““ des Reichs⸗Marineamts, Kontre⸗Admiral Tirpitz:
Meine Herren! Der Herr Abg. Dr. Schaedler hat gestern gesagt, daß mein Amtsvorgänger doch den materiellen Inhalt unserer Vor⸗ lage und unseres Vorgehens gekannt haben müsse, in seiner Stellung als Staatssekretär wäre das ja garnicht anders möglich, und doch hätte er gewissermaßen unser Vorgehen verschwiegen. Das mußte man wenigstens aus den Worten entnehmen.
Ich will diesen Vorwurf nicht unwiderlegt lassen, meine Herren, und möchte daher dem hohen Hause die Beweise, daß dieser Vorwurf unbegründet ist, hier unterbreiten.
Meine Herren, der materielle Inhalt des Gesetzes betrifft im wesentlichen den Sollbestand der künftigen Flotte, die Indiensthaltung und die Typen. Bezüglich des Sollbestandes der Flotte fordert dieses Gesetz auf Grund taktischer Erwägungen zwei Geschwader zu acht Schiffen. In der Denkschrift, die dem vorigen Etat 1897/98 beigelegen hat und die eine Aenderung des Indiensthaltungsplans enthält, ist ebenfalls aus taktischen Gründen ein achtes Schiff gefordert. Es waren bekanntlich im Jahre 1892/93 nur 7 Panzer für die Indienst⸗ haltung vorgesehen gemäß der damaligen Denkschrift. Zum Zweck der aus taktischen Gründen nothwendigen Ergänzung der zweiten Division des ersten Geschwaders auf 4 Schiffe — die eine Division hatte 3, die andere 4 Schiffe, macht zusammen 7 Schiffe — ist im Vorjahre ein Panzerschiff mehr gefordert worden. Ferner hat nach dem Kommissionsprotokoll vom März 1896 mein Herr Amtsvorgänger
esagt: Die Marineverwaltung denkt nicht an eine wesentliche Ver⸗ mehrung der Schlachtschiffe. Er ging von dem Standpunkt aus, daß 14 Linienschiffe an sich allseitig anerkannt wären, und fährt dann fort: über zwei Dutzend Schlachtschiffe gehen wir nicht hinaus. Meine Herren, die zwei Dutzend Panzerschiffe, wenn man von der Material⸗ reserve absieht, sind die zwei Geschwader an Linienschiffen und die zwei Divisionen Küstenschiffe, zusammen 24 Schiffe. Es ist ferner in der bekannten Denkschrift vom vorigen Jahre das 15. und 16. Panzerschiff bereits vorgesehen. Die Niederschrift reicht nur bis zum Jahre 1900, und es war daher nicht erforderlich, die Materialreserve in derselben bereits zu erwähnen. Daraus geht hervor, meine Herren, daß der Herr Admiral Hollmann bereits auf dem Standpunkt gestanden hat, der in dem Gesetz zum Ausdruck kommt. Was die Kreuzer anbetrifft, so sind in der Niederschrift 43 Kreuzer von meinem Herrn Amtsvorgänger vorgesehen, während das Gesetz 42 vorsieht. Die Typen, meine Herren, die in dem Gesetzentwurf und für den diesjährigen Etat vorgesehen sind, entsprechen genau dem, was in der vorjährigen Niederschrift zum Ausdruck kommt. Die Linienschiffe sind Schwesterschiffe des „Ersatz König Wilhelm“; der kleine Kreuzer entspricht genau dem Schiffe, welches in dem vorjährigen Etat als „Ersatz Aviso Falke“ vor⸗ gesehen war. Dasselbe war dadurch begründet, daß das Bedürfniß für Aufklärungsschiffe kleinerer Art von Jahr zu Jahr größer wurde. Dasselbe ist der Fall bezüglich des großen Kreuzers, der im Gesetz⸗ entwurf vorgesehen ist. In der Denkschrift sind die Kreuzer erster Klasse — das sind die jetzigen großen Kreuzer — als ein Typ be⸗ zeichnet, der zwischen der „Fürst Bismarck“⸗ und der „Freya“⸗Klasse steht. Meine Herren, es wird Ihnen vielleicht nicht mehr in Erinne⸗ rung sein, aber thatsächlich deckt sich das, was mein Amtsvorgänger in Bezug auf den materiellen Inhalt dieses Gesetzes gesagt hat, mit diesem Gesetz. Welchen Werth der Admiral Hollmann auf die Schlachtflotte, speziell auf die Linienschiffe, gelegt hat, wird den⸗ jenigen, die den vorjährigen Verhandlungen über den „Ersatz König Wilhelm“ beigewohnt haben, wohl noch in der Erinnerung sein. Was die formelle Seite anbetrifft, so war ja im Jahre 1890 die Marineverwaltung garnicht in der Lage, Ihnen einen solchen ab⸗ geschlossenen und ausgereiften Gesetzentwurf vorzulegen; denn, wie ich in der Kommission ausgeführt habe, haben die Arbeiten, die hier zu dem Resultat geführt haben, ja im wesentlichen damals erst an⸗ gefangen. Die Marine ist ja eine Institution, die man gewisser⸗ maßen mit einem Organismus vergleichen kann, der eben in sich weiter arbeitet und zu einer gewissen Zeit Früchte trägt, und eine solche Frucht stellt der Gesetzentwurf dar; er ist das Produkt einer zehnjährigen angestrengten Arbeit der gesammten Marine, und mein Herr Amtsvorgänger hatte ja zu⸗ nächst garnicht nöthig, mit einem Plan herauszukommen; denn er forderte ja zunächst nur Ersatzbauten; und wenn er nicht dazu neigte, mit all dem Material herauszukommen, wozu sich jetzt die Marine⸗ verwaltung entschlossen hat, so findet das doch einen ganz er⸗ klärlichen Grund in dem Umstande, daß es ja nicht vortheilhaft
—
wird, als unumgänglich nothwendig ist, weiter bekannt wird über das Haus und unsere Grenzen hinaus. Der Herr Admiral Hollmann hat ja nicht viel von Denkschriften gehalten; denn er hat hier im Reichstage ausgeführt, daß die früheren Er⸗ fahrungen mit den alten Denkschriften in keiner Weise dazu er⸗ muthigten, dem hohen Reichstage mit einer neuen Denkschrift solcher Art entgegenzutreten. Wenn der Herr Admiral Hollmann sich ebenso weigerte, auf etwas Bindendes einzugehen, so findet das darin seine Erklärung, meine Herren, daß wir bereits in der Marine mit dem Prinzip der Denkschrift von 1892, welche das Doublierungssystem enthält, gebrochen haben, sodaß er also, wenn er nicht mit dem ganzen Plan berauskommen wollte, sich nicht binden konnte. Wenigstens hat, wenn ich mich recht erinnere, Herr Admiral Holl⸗ mann nur an eine technische Bindung gedacht, und dies ist ja im Gesetzentwurf vermieden. Ich kann ferner hinzufügen, daß Herr Admiral Hollmann mit diesem Gesetzentwurf vollständig, in jeder Beziehung einverstanden ist (hört, hört! rechts), und er hat mich autorisiert, im Bedarfsfalle von diesem völligen Einverständniß Ge⸗ brauch zu machen. Meine Herren, gerade die Erfahrungen, die früher gemacht worden sind mit Denkschriften, haben der Marineverwaltung die bestimmte Ueberzeugung gegeben, daß Denkschriften nicht aus⸗ reichen, daß wir mit unserem ganzen militärischen Plan, mit unserer ganzen militärischen Auffafsung herauskommen müßten, wenn wir das hohe Haus zur Bewilligung dieser geforderten Mittel bewegen wollten. Diese Ueberzeugung, die sich gerade auf die Vorgänge stützt, hat die Marineverwaltung veranlaßt, rückhaltlos unseren ganzen Standpunkt darzulegen, wie es von mir in der Kommission ge⸗ schehen ist.
Wenn ich den Herrn Abg. Dr. Schaedler recht verstanden habe, so ist er und seine engeren Freunde geneigt, der Jahresforderung dieses Etats zuzustimmen, er glaubt aber mit seinen engeren Freunden mit den Argumenten gegen das Gesetz stimmen zu sollen, die in der möglichen Uferlosigkeit begründet sind. Ich möchte, meine Herren, doch dem hohen Hause und besonders denjenigen Herren, die dem etwas ehrwürdig gewordenen Wort „Uferlosigkeit“ noch immer einen gewissen Glauben beimessen, zur Erwägung geben, ob denn nicht eine Jahresforderung oder eine Forderung, wie sie das vorliegende Gesetz enthält, in Form einer Denkschrift der Uferlosigkeit mehr Thür und Thor öffnet als ein Gesetz, welches auf organisatorischen Grundlagen
beruht. (Sehr richtig! rechts.) Meine Herren, man muß doch erst diese organisatorischen Grund⸗ lagen erschüttern, ehe wesentliche Aenderungen hier vorgenommen
werden können. (Sehr richtig!)
Ich glaube, daß ich durch diese Darlegungen den Beweis genügend erbracht habe, daß meinen Herrn Amtsvorgänger der Vorwurf nicht trifft, daß er etwas zu Unrecht zurückgehalten hat. (Bravo! rechts.)
Abg. Hilpert (b. k. F.): Es wird gesagt, alle Patrioten müßten für die Vorlage stimmen. Wir bleiben ebenso gut Patrioten, wenn wir dagegen stimmen. Die Lage der Landwirthschaft gestattet mir nicht, für die Vorlage zu stimmen.
Abg. Richter (fr. Volksp.): Es handelt sich um eine dauernde organische Einrichtung, um die Festlegung des Etats für den Reichs⸗ tag. Dem Reichstage wird angesonnen, sein Etatsrecht zu binden, wie es keinem Parlament der Welt jemals angesonnen worden ist. Wenn es sich darum handelt, dem Ausland gegenüber die Einmüthigkeit des Reichstages und der Regierungen zu be⸗ kunden, warum denn nur in diesem Jahre, bei diesem Reichstage, der nur noch eine kurze Lebensdauer hat? Die Gründe meiner Partei habe ich bei der ersten Lesung ausgführlich dargelegt. Ich kann mich jetzt auf eine Reihe von Bemerkungen beschränken. Man überschätzt die Bedeutung der Marine für das Reich, und man unterschätzt das, was gegenwärtig schon die Flotte für das Reich be⸗ deutet Man sollte glauben, daß es sch darum handelt, eine Flotte erst zu schaffen. Aber sind wir nicht seit länger als einem Menschen⸗ alter dabei, die Flotte zu verstärken? Herr Rickert geht bis auf 1848 zurück. Stehen wir denn auf dem Standpunkt von 18482 Haben wir nicht 2 Milliarden auf die Flotte verwandt? Das übersteigt die kühnsten Träume, die man damals und die man 1861 hatte. Die Rede meines Freundes Schulze⸗Delitzsch vom Jahre 1861 im National⸗ verein hatte zur Folge, daß damals 1 300 000 ℳ zum Bau von Kanonenbooten gesammelt wurden. Wir haben jetzt 53 Schiffe; dazu sollen 16 hinzukommen. Und da stellt man es so hin, als ob diese Vermehrung entscheidend sei für die Betheiligung Deutschlands am Seeverkehr, für die Verstärkung der Seegewalt Deutschlands. Wir bestreiten, daß in dem Maße, wie es geschehen soll, ein Bedürfniß zur Erhöhung des Flottenbestandes vorhanden ist. Herr von Hertling meinte, die heimische Schlachtflotte sei der Hintergrund für die Auslandsschiffe. Es wird uns aber vorgeführt, daß der Werth der heimischen Schlachtflotte vermindert wird, wenn man auch nur ein Schiff aus der Organisativn herausnimmt. Die Handelskammern und andere Korporationen haben sich für die Vermehrung der Aus⸗ landsschiffe ins Zeug gelegt. Was will die Vorlage an Auslands⸗ schiffen haben? 3 große und 10 kleine Kreuzer. Diese 13 Kreuzer sind sämmtlich heute schon vorhanden oder befinden sich im Bau. Diese Schiffe sind nicht etwa alte Kasten, wie man hin und wieder
gesagt hat. Es sind nur 3 darunter, die vor 1903 eines Ersatzes be⸗ dürfen; die anderen brauchen erst nach 1903 ersetzt zu werden. Daß die „Deutschland“ Havarien erlitten, die die Ausfahrt verzögert haben, wurde gestern behauptet. Man rief darauf: deshalb brauchen wir neue Schiffe. Die Verzögerung der Ausfahrt lag in anderen Gründen. Diese 13 Kreuzer sollen eine Verstärkung erfahren aus der
sein kann, wenn unser militärischer Standpunkt weiter bekannt
Materialreserve; aber es sind heute schon ebenso viele Schiffe im
Auslandsdienst, wie nach der Vorlage auswärts thätig sein sollen; es .
ist nur an Stelle eines großen Kreuzers ein kleiner Kreuzer in Thätig⸗ keit. Und 7 Kreuzer befinden sich noch im Bau. Die Forderungen für Auslandsschiffe halten wir nicht für übertrieben. Anders stehen wir der heimischen Schlachtflotte gegenüber, der allein die Vermehrung der Schiffe zu gute kommen soll. Die 40 größeren Schiffe der Schlacht⸗ flotte sollen um 16 vermehrt werden, welche 200 Millionen im Neubau kosten. Der Haupttheil der Vermehrung der Kosten des Ordinariums fällt auf die Schlachtflotte. Zur Vertheidigung der Küsten haben wir noch die Torpedoflotte, die Küstenbefestigung, den Nord⸗Ostsee⸗ Kanal und die Befestigung von Helgoland. Allerdings würden die per⸗ einigten Flotten mehrerer Länder der unsrigen überlegen sein. Aber das gilt auch vom Landheer. Und wom schließt man denn Bündnisse? Aus den Mittheilungen des Herrn Hollmann und des Generals von Stosch konnte es doch nicht zweifelhaft sein, daß die starke Brandung der Nordsee die Vertheidigung erleichtert und den Angriff auf die Küste erschwert. Herr Rickert sprach gestern als Küstenbewohner von der Gefahr einer feindlichen Landung. 1889 sprach er ebensalls als Küstenbewohner ganz anders. Er meinte damals, daß die Herren, je weiter sie von der Küste wohnen, um so besorgter seien. Aber von einer Landungsgefahr sei ernstlich nicht die Rede. Von einer solchen Gefahr könnte erst die Rede sein, wenn die Landmacht Deutschlands vollständig erschüttert wäre. Ich stütze mich dabei auf Behauptungen, die von Autoritäten ausgesprochen sind. Herr Rickert meint, die Gefahr der Beschießung sei größer geworden, weil die Schiffskanonen jetzt weiter schießen. Aber schießen nicht die Landkanonen auch weiter als früher? Der Admiral Hollmann hat in der Kommission im vorigen Jahre gesagt, daß keine Flotte in die Elbe einlaufen und etwa Hamburg bom⸗ bardieren könne. Wir sind nicht der Meinung, daß die geforderten 29 Kreuzer erforderlich sind. Es liegt hier eine technische Frage vor, die wesentlich eine Vertrauensfrage ist. Können wir dieses Vertrauen haben nach dem, was vorgekommen ist? Die Widerlegung des Herrn Schädler seitens des Staatssekretärs ist nicht geglückt. 1893 sagte der Staatssekretär, daß der Plan dahin gehe, von zwei zu zwei Jahren ein neues Panzerschiff zu bauen. Das war weniger, als bisher gebaut war. Der Vorgänger des gegenwärtigen Staatssekretärs hat im vorigen Jahre ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Technik wechselt, und daß keine Marineverwaltung sich binden kann. Wenn man sich an Denkschriften nicht binden kann, dann kann man sich doch an Gesetze auch nicht binden. — Technik jetzt geringer werden sollte, kann man nicht an⸗ nehmen. Kleine Zufälligkeiten reichen hin, um die großen Panzer⸗ kolosse wehrlos zu machen, ja vielleicht zu Grunde zu richten. Das Hauptgewicht unserer Opposition gegen das Gesetz richtet sich gegen die Bindung des Etatsrechts. Verfassungswidrig ist allerdings das Gesetz nicht, aber Herr Schädler hat das Richtige getroffen: Nach der Verfassung kann auf mehrere Jahre be⸗ willigt werden. Es handelt sich um eine dauernde Bewilligung, wo⸗ für die Bewilligung für mehrere Jahre nur einen Uebergang bildet. Wenn Windthorst von Herrn Lieber für die neue Stellungnahme des Zentrums angeführt ist, so muß ich dagegen protestieren; denn Windthorst ist immer mit uns ig konstitutionellen Fragen die gleichen Wege gewandelt. Im Jahre 1867 richtete sich der Kampf gegen das Aeternat, gegen die dauernde Festlegung der Präsenzstärke; deshalb entschied man sich dahin, daß auch für mehrere Jahre Bewilligungen gemacht werden könnten. Windthorst erkannte in der Abweisung des Aeternats den Angelpunkt des konstitutionellen Lebens. Er stellte in den Kämpfen um das Militärseptennat die einjährige Bewilligung des Marine⸗Etats als das allein Richtige hin. Die Festlegung der Organisation der Flotte ist nicht zu vergleichen mit der Festlegung der Cadres bei der Armee. Denn die Füllung der Cadres hängt ab von der Festsetzung der Friedenspräsenz, während hier der Reichstag sich binden soll. Der Hinweis auf Italien ist ebenfalls unzutreffend. Die dort geforderten Schiffe waren bis auf zwei schon vorhanden; daher erklärt sich auch, daß die Forderung sich nur auf 8 Millionen Franks belief. Wenn die Preise der Materialien theurer werden und dadurch die Kosten der Schiffsbauten wachsen, so muß man, wenn die ersten Raten die alten bleiben, die Mehrkosten in den späteren Jahren bewilligen, und dadurch kommt das dicke Ende nach; die Abkürzung auf 6 Jahre ist deshalb durchaus kein Vortheil. Die Vorlage wird den Anleihebedarf des Reichs um 190 Millionen Mark steigern. Wenn die Marineausgaben aus den laufenden Einnahmen gedeckt werden, wo bleibt dann die Deckung der anderen Bedürfnisse? Herr von Hertling sieht in der Vorlage einen gewissen Abschluß. In der Begründung des Gesetzes steht,
daß das in der Vorlage Verlangte nach den heutigen Verbältnissen 8
bemessen sei. Was die Zukunft bringen soll, das steht auf einem anderen Blatt. Um die Seegewalt des Reichs überall zum Ausdruck zu bringen, müßte man mehrere Schlachtflotten auf dem Meere haben. Die 13 Kreuzer, über den Erdball vertheilt, können es auch nicht machen. Der Kurs ist mehr als je auf das Uferlose über die Vorlage hinaus gerichtet. Im vorigen Jahre sträubte sich der Reichstag gegen eine Erhöhung des Marine⸗Extraordinariums von 58 auf 70 Millionen, und heute bewilligt man viel größere Summen und lä t
sich die Hände binden. Aus einem Mißtrauen gegen den ist die Vorlage entstanden. Wir verdanken unser Mandat dem Ver⸗ trauen der Wäͤhler, und dieses Vertrauen müssen wir mit Vertrauen erwidern.
Staatssekretär des Reichs⸗Marineamts, Kontre Admiral Tirpitz:
Meine Herren! Das springende Motiv zu der Vorlage ist di Absicht gewesen, unserer Flotte eine Organisation zu geben, das nach zuholen, was bei der Gründung unserer Marine nicht möglich war denn damals fehlte uns die Kenntniß und die Erfahrung, um unsere Flotte eine Organisation zu geben. Eine Organisation soll etwa Dauerndes sein, und weil sie das sein soll, muß sie auch dauernd d. h. gesetzlich, festgelegt werden. Das ist das Hauptmotiv unsere Vorgehens gewesen.
Meine Herren, wenn wir in dieser Ueberzeugung noch stärkt werden können, dann sind wir es nicht zum mindesten gerade durch die Ausführungen der grundsätzlichen Opposition und im
hätten be geworden
Daß der Wechsel in der
Reichstag
zurückkam und die Vorgänge mir ansah, da fand ich im Juni in der
„Freisinnigen Zeitung', die ja dem Herrn Vorredner nicht fern steht, Nachstehendes ausgeführt: Ohne ein festes, bindendes Programm wird der Reichs⸗ tag schwerlich von seinem bisherigen Prinzip abgehen (hört! hört!), sondern wie bisher die einzelnen Etatsforderungen für jedes Jahr hinsichtlich ihrer maritimen Nothwendigkeit und finanziellen Durch⸗ führbarkeit prüfen. lso: ohne ein festes, bindendes Programm würde auch die „Ufer⸗ losigkeit“ nicht beseitigt. (Sehr richtig!) Was ist denn ein festes,
ndendes Programm? Es ist ein klarer Plan, über den man sich einigt, und, wenn man sich geeinigt hat, diese Einigung fixiert Und wie soll eine Einigung anders fixiert werden als durch Gesetz? (Sehr wahr!) Ich war daher außerordentlich erstaunt, daß, als endlich das Gesetz herauskam und der bindende Plan vorlag, die Auffassung des Herrn Vorredners sich sofort umdrehte, und die „Bindung des Etats⸗ rechts“ und die „Knebelung der Volksrechte“ und ähnliche prägnante Ausdrücke an die Stelle traten. (Sehr gut!) Ja, meine Herren, das sind zwei Eisen im Feuer, die gehandhabt werden je nach Gutdünken. (Sehr richtig!)
Ich möchte nun von der formellen Seite, die der Herr Vorredner berührt hat, nur herausgreifen, daß das Extraordinarium der Marine etwas ganz Anderes ist, als das Extraordinarium der Armee. Das Extraordinarium der Marine enthält die Schiffe, den Lebensnerv der Marine; ohne Schiffe sind wir keine Flotte, und weil sie den Lebens⸗ nerv bilden, so haben sie für die Marine eine ähnliche Bedeutung,
wie die Formationen der Armee für letztere.
Der Herr Vorredner hat ferner über das italienische Gesetz ge⸗ sprochen und hat ausgeführt, daß die Schiffe sämmtlich vorhanden gewesen sind, die das italienische Gesetz in den Jahren 1877 bis 1887 gefordert hätte. Meine Herren, ich habe hier eine Liste mit den Jahreszahlen der Stappelläufe der italienischen Kriegsschiffe und da will ich nur die Schiffe Erster Klasse verlesen, die in der Periode 1877/87 gebaut worden sind. Das sind die großen Panzerschiffe, die viel größer sind wie unsere: „Lepanto“, „Italia“, „Rê Umberto“, „Dandolo“, „Andrea Doria“, „Francesco Morosini“, „Ruggiere de Lauria“, und ferner mehrere Kreuzer. Die Angaben des Herrn Vor⸗ redners nach dieser Richtung müssen also auf einem thatsächlichen IJrrthum beruhen.
Freilich, meine Herren, durch das Gesetz sind eine Reihe jener prägnanten Ausdrücke, die seit Jahr und Tag vergiftend in unser Volksleben geworfen wurden, wie „Uferlosigkeit“ und ähnliche Aus⸗ drücke, „Subjektivität“, „Liebhaberei“, weggefegt wie leerer Schall, wenigstens im Glauben des Volks. Das Gesetz nöthigte, mit sach⸗ lichen Gründen herauszukommen, und die sachlichen Gründe, meine Herren, des Herrn Vorredners, welche das Fundament dieser Vorlage zu erschüttern im stande sind, sind noch abzuwarten! (Sehr wahr! rechts.)
Ich möchte auf diesen Theil der Ausführungen des Herrn Vor⸗ redners eingehen. Der Herr Vorredner erkennt die Nothwendigkeit der Flotte an, auch die Nothwendigkeit der Schlachtschiffe, aber, soweit ich orientiert bin, hat er alles verweigert, und das nennt er „Tempo“! (Heiterkeit.) Er sagt: die Linienschiffe sind so verletzlich, daß sie einem Uhrwerk zu vergleichen sind; wenn ein Rad außer Ord⸗ nung kommt, funktioniert das Ganze nicht mehr. Darum kann man sie nicht bewilligen; das ist die Anerkennung der Nothwendigkeit der Flotte! (Heiterkeit links.) Ich möchte nun speziell auf die Schlachtflotte eingehen. Ich habe in der ersten Lesung versprochen, ich würde rückhaltlos unseren militärischen Standpunkt und unsere Motive darlegen. Ich glaube, die Mehrzahl der Kommissions⸗ mitglieder wird mir zuerkennen, daß ich diesem Versprechen nach⸗ gekommen bin. (Sehr wahr! in der Mitte.) Meine Herren, ich habe mit dieser Darlegung mir auch die Unterlage schaffen wollen, um jede wirklichen sachlichen Bedenken, die selbstverständlich vorhanden waren und selbstverständlich vorhanden sein mußten, aufklären zu können im weitesten Maße. Der Herr Vor⸗ redner hat nicht mit einem Wort die sachlichen Gründe wider⸗ legt, die ich in der Kommission angeführt habe, er ist nicht mit einem einzigen sachlichen Gegengrund herausgekommen. Ich muß also daraus schließen, daß er wohl gefühlt hat, daß in der Kommission, wo ich frei sprechen konnte und frei herauskommen mit meinen Gründen, er meinem Standpunkt und meinen Darlegungen nicht gewachsen gewesen ist. (Sehr gut! rechts.) Es ist ja für mich, wie die Herren aus der Kommission ohne weiteres übersehen werden, ein Antworten jetzt schwieriger wie in der Kommission, aber ich kann doch die Ausführungen des Herrn Vorredners, welche mit einer Verneinung unserer Schlachtflotte faktisch endigen, nicht ganz unerwidert lassen.
Meine Herren, ich habe in der Kommission dargelegt, daß wir in erster Linie unsere Schlachtflotte brauchen zur Freihaltung unserer Meere, um die Blockade zu verhindern. Die wirthschaftliche Aende⸗ rung Deutschlands, die sich in den letzten 50 Jahren vollzogen hat, hat es mit sich geführt, daß wir ein Viertel der Nahrungsmittel, die unser Volk braucht, importieren.
Meine Herren, wenn wir so viel Nahrungsmittel importieren, dann müssen wir dieselben auch bezahlen, wir müssen also entsprechend exportieren, und für diesen Export brauchen wir wiederum Industrie⸗ zweige, und diese brauchen wieder zu einem großen Theil einen Im⸗ port von Rohprodukten — ich erinnere hier z. B. im Speziellen an die Textilindustrie, an die chemische Industrie, an die Lederindustrie u. s. w. Nun liegt die Sache doch so: wenn wir in einem Kriegs⸗ falle blockiert werden, so folgt schon aus den Massen allein an Nahrungs⸗ mitteln und Rohprodukten, um die es sich hier handelt, die Unmöglich⸗ keit, daß man diese Massen per Bahn, also über Land, transportieren kann, denn zwei Drittel dieses ganzen Imports geht eben über See. Dcazu kommt noch ein anderer Grund. Im Kriegsfalle werden ja möglicherweise große Theile unserer Grenzen geschlossen, und die Eisenbahnen werden mit anderen Dingen belastet sein. Es wird also um so schwieriger sein, den Import aufrecht zu erhalten, wir werden um so mehr auf die See zur Aufrechterhaltung unseres wirthschaft⸗ lichen freien Athems angewiesen sein.
Das ist im wesentlichen die Bedeutung der Schlachtflotte für die Abwehr der Blockade. Kann die Abwehr der Blockade nicht ermöglicht werden, so werden sich die Dinge in der Weise vollziehen, daß zunächst eine Theuerung eintreten wird, ein großer Theil unserer Fabriken müßte still stehen, ein großer Theil unserer Arbeiter würde brotlos werden,
he e, Fag durch die Blockade in eine wirthschaftliche Krisis gedrängt werden.
Die Schlachtflotte hat aber auch noch eine andere Bedeutung, ihre Wirkung im Frieden liegt in der allgemeinen Seegeltung. Meine Herren, ein Staat, der zum Aktivhandel übergegangen ist, der also ein beachtenswerther Konkurrent auf dem Weltmarkt geworden ist, kann nicht ohne ein gewisses Maß von Seegeltung bestehen, oder er muß niedergehen, und wenn die Schlachtflotte im Falle des Krieges die akute Krankheit verhindern soll, nämlich den wirthschaftlichen Er⸗ stickungstod für Deutschland, so soll die Schlachtflotte im Frieden gewissermaßen ein chronisches Siechthum unseres Wirthschaftslebens verhindern. Das waren die Ausführungen, die ich in der Kommission über die Bedeutung der Schlachtflotte, vielleicht ohne Anführung der Zahlen gemacht habe. Ich habe weiter ausgeführt, daß wir ohne Schlachtflotte unsere Küsten vor dem Devastationskrieg nicht schützen können. Es ist ganz klar, wir können doch nicht alles, was offen liegt an unseren Küsten, so befestigen, daß es den An⸗ griffen, dem Bombardement einer feindlichen Schlachtflotte mit den heutigen weittragenden Geschützen nicht ausgesetzt wäre. Der Herr Vorredner irrt, wenn er glaubt, der Gefahr wäre dadurch vor⸗ gebeugt, daß die Geschütze am Lande auch weiter schießen wie früher. Es handelt sich bei der Beschießung einer Stadt — ich will einmal sagen Danzig, es ist durchaus zutreffend, was der Herr Abg. Rickert gesagt hat — um ein sehr großes und mächtiges Zielobjekt, bei der Beschießung eines Schiffes vom Lande aus handelt es sich um einen kleinen Punkt, der 10 000 m von der Küste abschwimmt. (Sehr richtig!) Ich habe weiter ausgeführt, daß es für uns sehr schwer werde, irgend welche Orte, selbst diejenigen, welche wir be⸗ festigen wollen, so zu befestigen, daß sie dem Angriff einer modernen Schlachtflotte zu widerstehen im stande sind. Ich habe das an einem Beispiel auch näher erläutert und habe daraus die weitere Bedeutung der Schlachtflotte abgeleitet, daß sie den Gesammtwerth jeder einzelnen Küstenbefestigung entsprechend hebt; denn erst muß doch unsere Schlachtflotte niedergekämpft sein, ehe der Feind mit seiner Flotte an unsere Städte heran kann, und ich glaube, wenn er diese Schlachtflotte, die hier im Gesetz vorgesehen ist, niedergekämpft hat, dann wird er erheblich schwächer sein und wir werden mit erheblich schwächeren Befestigungswerken demzufolge auch an den wichtigeren Punkten auskommen können.
Meine Herren, der Herr Vorredner ist sodonn übergegangen auf die Auslandsschiffe und glaubte, nachweisen zu können, daß wir nach dieser Richtung hin nichts thäten. Zunächst möchte ich dagegen sagen, daß die einfache Thatsache der Annahme dieses Gesetzes die Be⸗ deutung unserer Auslandsschiffe schon um ein Bedeutendes hebt, und daß weiter, wenn diese Schlachtflotte vorhanden sein wird und Deutsch⸗ land die Seegeltung haben wird, die damit verknüpft ist, und die es jetzt nicht hat, dann jeder Kreuzer und jedes Kanonenboot, welches wir jenseits der Meere schwimmen sehen, einen ganz anderen Charakter, eine ganz andere Bedeutung repräsentiert. Aber auch die Zahlenangabe, die der Herr Vorredner gemacht hat, ist durchaus nicht richtig. Wir sollen nach dem Gesetz 42 Kreuzer besitzen und besitzen zur Zeit 33, es fehlen also 9 Kreuzer, und von diesen 9 Kreuzern, wenn man sie auf beide Gruppen vertheilt, gehen 5 auf die Schlacht⸗ flotte und 4 auf das Ausland. Das war vorgesehen, meine Herren. Der Herr Vorredner würde auch in der Begründung des Gesetz⸗ entwurfs gefunden haben, daß die Schlachtflotte in demselben Prozentsatz gehoben ist, wie wir die Auslandsflotte gehoben haben, d. h. die ganze Flotte ist eben gleichmäßig in allen ihren Gliedern gehoben worden.
Die weiteren Argumente, die der Herr Vorredner geglaubt hat, gegen die Gesetzesvorlage anführen zu müssen und gegen die Richtig⸗ keit unseres Vorgehens und gegen ihren materiellen Inhalt, gründen sich auf eine Reihe von Zitaten aus alten Denkschriften. Ich habe mir schon bei der ersten Lesung auszuführen erlaubt, daß ich es für zweckmäßiger gehalten habe, mich bei meinen Darlegungen an das wirkliche Bedürfniß, an das wirklich Nothwendige für unser Vaterland zu halten, anstatt alte Denkschriften in den Vordergrund zu schieben. Ich möchte aber doch hier mittheilen, daß der General von Stosch das jetzige Vorgehen und diese Vorlage gekannt hat; er hat sie nicht genau in dieser Form gekannt, aber in ihrem Inhalt. Ich habe mit ihm bis kurz vor seinem Tode korrespondiert und habe noch einen Tag vor seinem Tode einen Brief von ihm, worin er zustimmt (hört! hört!) dem Maße und der Art von Seesftreitkräften, die hier in dem Gesetze gefordert werden. Was meinen Amtsvorgänger anbetrifft, so habe ich ja mit Zahlen nachgewiesen, daß er genau dieselben Typen vor⸗ geschlagen hat und für richtig hielt, die zur Zeit die Marineverwaltung für richtig hält und die am 1. April in Bau gegeben werden sollen, falls das hohe Haus sich entschließen sollte, diese Vorlage zu be⸗ willigen. Ja, meine Herren, wenn diese positiven Angaben nichts helfen, dann, glaube ich, wird meine Redekunst überhaupt zu schwach sein, um den Herrn Vorredner zu überzeugen.
Meine Herren, der Herr Vorredner hat vorhin darauf hin⸗
gewiesen, daß die Marineverwaltung im allgemeinen und im be⸗ sonderen kein Vertrauen verdient. Als ich von Asien zurückgerufen wurde und in Amerika die ersten deutschen Zeitungen bekam — noch garnicht orientiert über unsere Verhältnisse —, da wehte mir bereits dieses Mißtrauen entgegen; ich werde mich damit abfinden müssen. Wenn aber der Herr Vorredner der Marineverwaltung Zickzackkurs, beständige Abänderung u. s. w. vorwirft und sagt, gerade darum könne die Vorlage nicht bewilligt werden, — meine Herren, was giebt es denn da Besseres und Sichereres, als die Marineverwaltung zu binden, und zwar durch Gesetz? (Sehr richtig! rechts.) Der Herr Vorredner hat schließlich noch auf eine Stelle hin⸗ gewiesen, welche die Haupttriebkraft unserer Gesetzesvorlage gewesen ist, hat ja auch von Absolutismus und Beeinflussung bis an die Thüren des Reichstages gesprochen. Meine Herren, ich bin durch⸗ drungen davon, daß die Zeit kommen wird, wo die Geschichte das anerkennen wird, was diese hohe Stelle für die Vorlage gethan hat (hört, hört!), und daß das Vaterland seinen Dank zollen wird dieser Kraft, die das hervorgerufen hat. (Bravo! rechts.)
Staatssekretär des Reichs⸗Schatzamts Dr. Freiherr von Thielmann: 1 Meine Herren! Ich wollte nur kurz auf zwei Ziffern zurück⸗ kommen, die der Herr Abg. Richter vorher genannt kat und die in dem Zusammenhange, in dem sie angeführt wurden, vielleicht ein falsches Bild geben können. Herr Richter hat erwähnt, daß in einer der Sitzungen der Budgetkommission der Unter⸗Staatssekretär
Aschenborn den durch das Flottengesetz während des Septennats noth⸗
1 8—
wendig werdenden Anleihebetrag auf 190 Millionen Mark beziffert hätte. Das ist vollkommen richtig, das hat Herr Aschenborn gesagt, und die Summe wird stimmen. Nur, meine Herren, klang es im Zusammen⸗ hang der Rede des Herrn Abg. Richter so, als ob das ein Plus von 190 Millionen gegen den gegenwärtigen Zustand wäre. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, daß von einem solchen Plus nicht die Rede ist. Wir haben im laufenden Jahre 26 ⅞ Millionen Anleihen für Marinezwecke. Multiplizieren Sie das mit 7 — oder, wenn Sie korrekt sein wollen, nach der jetzigen Fassung des Flottengesetzes mit 6 —, so sind das 160 Millionen. Der Unterschied beträgt nur 30 Millionen, und diese 30 Millionen durch die 6 Jahre dividiert, geben einen jährlichen Unterschied von 5 Millionen, auf die sich die große Ziffer der 190 Millionen schließlich reduziert. — Das ist die neue Ziffer.
Ferner führte der Herr Abg. Richter ein Wort des Unter⸗Staats⸗ sekretärs in der Kommission an, der Pensionsfonds werde um vier Millionen steigen. Das ist vollkommen richtig, aber das ist nicht der Pensionsfonds der Marine (Zurufe links), sondern der allgemeine Pensionsfonds, von dem auf die Marineverwaltung nicht ganz der siebzehnte Theil entfällt. (Sehr gut! rechts. Zurufe bei den Sozial⸗ demokraten.)
Abg. Dr. von Bennigsen (nl.): Der Abg. Richter meinte. mit der Annahme der Vorlage vernichteten wir dag Etatsrecht und stärkten den Militarismus. Diesen Uebertreibungen will ich entgegen⸗ treten. In allen europäischen Parlamenten existiert kein Volks⸗ vertreter, der mit seinen Freunden alle Fragen der Landesvertheidigung so fortgesetzt zum Exerzierplatz der Ausübung des Etatsrechts macht. Wenn das Parlament in solchen Fragen versagt, so wendet sich die Nation von ihm ab, und dann köͤnnen allerdings gefährliche Bahnen eingeschlagen werden. Diese oppositionell aufgeregte Rede hätte Herr Richter wohl nicht gehalten, wenn er nur den geringsten Zweifel daran gehabt hätte, daß das Gesetz von einer achtung⸗ gebietenden Mehrheit angenommen würde. Wenn die Vorlage zur Wahlparole gemacht worden wäre, hätte er diese Rede nicht gehalten. Im Lande sieht es ganz anders aus, als Herr Richter glaubt. Der Vortheil würde bei der Wahlbewegung nicht auf seiner Seite liegen. Soviel über diese Frage. Ueber die Frage des Etatsrechts hat der Berichterstatter hinreichende Ausführungen gemacht. Herr Richter hat es in der Kommission nicht für nöthig gehalten, darauf weiter einzu⸗ gehen. Im konstituierenden Reichstage war eine dreijährige Budget⸗ periode vorgeschlagen, die nachher in eine einjährige verwandelt wurde. Etwas Ungeheuerliches ist dies nicht; denn mehrjährige Budgetperioden bestanden damals und bestehen noch heute in verschiedenen Einzelstaaten. Die Bewilligung von Geldern auf mehrere Jahre ist in der Ver⸗ fassung vorgesehen, und zwar hauptsächlich mit Rücksicht auf die Marine. Wenn endlich der Zeitpunkt gekommen ist, daß eine feste Grundlage für die Marine geschaffen werden kann, dann muß man von dieser Bestimmung natürlich Gebrauch machen. Herr Richter hat sich au Windthorst berufen. Aber dieser erfahrene und kluge Politiker hat nenf nach meiner Meinung auch Aeußerungen gethan, wonach es ihm in Bezug auf militärische Dinge wünschenswerth war, ein Pauschquantum zu schaffen. In der hannoverschen Zweiten Kammer hat er das Pau⸗ schalverhältniß für das Militär zur Geltung gebracht. Herr Richter sagt, daß die Flottenvorlage viel weiter gehe, als man in irgend einem Staate gegangen ist. Das ist nicht richtig. Ich habe die italienische Vorlage von 1877 vor mir, welche eine Summe von 200 Millionen festlegt. Das englische Gesetz von 1889 sichert den Bau von 50 großen Schiffen zum Betrage von 400 bis 500 Millionen im Laufe von fünf Jahren. Wenn in anderen Staaten nicht ähnlich verfahren ist, so liegt das daran, daß in anderen Parlamenten eine solche Oppo⸗ sition kaum denkbar ist. In Frankreich sind gerade von den Radi⸗ kalen, die über Herrn Richter noch weit hinausgehen und den Sozial⸗ demokraten nahe stehen, Aufforderungen nach Vermehrung der Aus⸗ gaben für das Heer und die Flotte aufgestellt worden. Ebenso ist es in England. Die FeeenPeslens der Armee ist allerdings nur für mehrere Jahre festgestellt. Hinsichtlich der Orga⸗ nisation der Armee ist aber das Aeternat festgelegt in der Zahl der Bataillone, Schwadronen und Batterien Und auf diesem Gebiete sind die finanziellen Aufwendungen doch noch viel bedeutender als für die Marine. Herr Richter und die Opposition, die sich auf eine ganz andere Vorlage eingerichtet hatten, sind über die Vorlage, die sich in mäßigen Grenzen hält, sehr enttäuscht gewesen; sie haben denn auch nichts weiter thun können, als sich nicht gegen diese Vorlage, sondern gegen das Zukünftige zu wenden. In ganz Deutschland ist allmählich ein großes Verständniß für die Bedeutung einer kräftigen, mit einer Schlachtflotte ausgestatteten Marine entstanden. Herr
ichter meint, die Flotte sei ausreichend für den Schutz der Küsten. Man sollte glauben, daß die vorhandene Flotte seinen Be⸗ willigungen ihr Dasein verdankt. Daß Sie alle Schiffe abgelehnt haben, Herr Richter, will ich nicht sagen; aber Sie haben in jedem Jahre etwas Wesentliches abgestrichen. Wenn das Flotten⸗ gesetz angenommen wird, so werden die Typen der Schiffe festgestellt, aber über den Bau der Schiffe, über die Technik legt das Gesetz nichts fest, und die Marineverwaltung wird natürlich jeden Fortschritt der Technik berücksichtigen. Wollte man nicht eher anfangen zu bauen, als bis man ein Ideal gefunden hat, so würde man in der Armee niemals zu einer neuen Waffe, zu einem neuen Geschütz gekommen sein. Hätte die Marine so lange gezögert und in der Entschlußlosigkeit beharrt, so würde die Marine überhaupt keine Fortschritte gemacht haben. Wir müßten doch eigentlich froh sein, wenn eine verantwortliche Verwaltung sagt: Nach allen Erfahrungen, die wir und andere Länder gemacht haben, glauben wir einen dauernden Abschluß gewonnen zu haben, um in unseren Meeren, in der Ost⸗ und Nordsee, auch den größten Flotten gegenüber eine Seeschlacht zu wagen. Wenn das erreicht werden kann mit Mitteln, die wir voll⸗ kommen zu leisten im stande sind, so ist das etwas ganz Bedeutendes, was damit erreicht wird in unserer Wehrkraft und in der Beruhigung der gfoßen wirthschaftlichen Interessen, die hier in Frage stehen. Wie sollen wir sonst unsere großen Interessen schützen in unseren Flußzeftndaggen, und namentlich in Bezug auf unseren stetig wachsenden
ndel? Wir haben so große Fortschritte gemacht in der Ausdehnung unserer Handelsmacht, daß wir mit Recht die Eifersucht und die Be⸗ serfmiffe der benachbarten Völker, auch der Engländer, erregt haben. Unser Antheil am gesammten Welthandel betrug 9,7 % im Jahre 1880, der Englands 23,2 %; 1897 betrug der Antheil Deutsch⸗ lands 10,8, der Englands 17,5 %. (Zuruf: Ohne Flottenpläne!) Sie vergessen, daß wir in diesen Jahren in Frieden gelebt haben. Solche großen r zu schützen, haben wir doch alle Veranlassung. Unsere Dampferflotte ist eine der bedeutendsten; unsere ganze Handels⸗ flotte ist die größte nach England Unsere Dampfschiffe haben einen Werth von 300, unsere Segelschiffe von 200 Millionen Mark, unsere Hafeneinrichtungen von 700 Millionen Mark. Dazu kommt nun noch der nach Milliarden zu berechnende Werth der Ladungen. Wenn ei Krieg zwischen anderen Staaten geführt wird, so werden wir unser Neutralität und in derselben unsere Handelsinteressen zu wahren haben Die kriegführenden Mächte kümmern sich, wenn sie Herren der See sind nicht um die feineren Vorschriften des Seerechts; sie haben sich niemals vor abscheulichen Uebergriffen gegenüͤber den Schiffen der neutralen Mächt gescheut. Allein die unberechtigten Kapereien Hamburger Schiffe, die An fangs des Jahrhunderts seitens Englands vorgekommen sind, haben den Hamburgern einen Schaden von 3 Millionen Pfund verursacht, und Hamburger Versicherungsgesellschaften sind daran zu Grunde gegangen Gestern hat Herr Schönlank den Referenten der Kommission sehr schar angegriffen. Wenn Herr Schönkank Mitglied der Kommission ge wesen wäre, hätte er diese Angriffe unterlassen. Wir haben in vollem Maße anerkennen müssen, mit welchem Pflichtgefühl und Eifer nicht allein, sondern mit welcher Sachkenntniß der Referent seine Arbeit ge⸗
leistet hat im Interesse der Kommission. Herr von Hertling hat gestern bemerkenswerthe ““ gethan. Er hat 28⸗ .e;,