1898 / 76 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 29 Mar 1898 18:00:01 GMT) scan diff

[85314] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vpon heute ist erkannt worden: 1. Die Hypothekenurkunde über die auf dem Grundstück Nr. 69 ein Abtheilung III unter Nr. 2 für die Barbara und Josef Wilkus' schen Kinder Namens Franz, Josef, Johann, Johanna, Augustin, Feüßer und Marianna Wilkus ex decreto vom 20. Novpember 1829 eingetragene Post von 23 Thlr. 21 Sgr. 8 Pf. mütterliche Erbgelder, be⸗ stehend aus der Ausfertigung des Erbvergleichs vom 16. Februar 1829, der Eintragungsregistratur und dem FPetberenscheine wird zum Zwecke der Löschung der Post für kraftlos erklärt. II. Bezüglich der vorstehend unter I genannten oft und der auf demselben Grundstück in Abthei⸗ ung III unter Nr. 4 für die Geschwister Josef, shann, August, Peter, Marianna und Ignatz Wilkus auf Grund des Testaments des Josef Wilkus vom 10. Januar 1835 und des Vertrages vom 18. April 1835 eingetragenen Post von 90 Thlrn. Erbegelder resp. Legate werden die eingetragenen Gläubiger Josef, Johann, Johanna, Augustin, Peter, Marianna und Ignatz Wilkus und deren Rechts⸗ nachfolger mit ihren Ansprüchen und Rechten auf die vorbezeichneten Posten ausgeschlossen, und die Posten für löschungsreif erklärt. Hultschin, den 23. März 1898. Khönigliches Amtsgericht.

[85305)5) Bekanntmachung.

Die Hypothekenurkunden über die nachstehenden im Grundbuche des dem Fleischermeister Gustav Dürr zu Schleusenau gehörigen Grundstücks Schleusenau Nr. 104 eingetragenen Fefsen nämlich

über 1) 200 Thaler nebst 5 % Zinsen in Ab⸗ theilung III Nr. 1, eingetragen für Frau Henriette Pirsch, geb. Schmock, in Bromberg, 2) 300 Thaler nebst 5 % Zinsen in Abtheilung III Nr. 2, ein⸗ getragen für dieselbe Gläubigerin, 3) 500 Thaler nebst 5 % Zinsen, finceßen in Abtheilung III Nr. 3 für dieselbe Gläubigerin, 4) 400 Thaler nebst 5 % Zinsen in Abtheilung III Nr. 4, eingetragen für den Rentier Heinrich Wilhelm Müller, 5) 600 Thaler nebst 5 % Zinsen, in Abtheilung III Nr. 4, ein⸗ getragen für den Uhrmacher Eduard Bothke in Pr. Friedland, sind durch Ausschlußurtheil des unter⸗ zeichneten Gerichts vom 19. März 1898 für kraftlos erklärt worden.

Bromberg, den 22. März 1898. Königliches Amtsgericht.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗ gerichts vom 23. März 1898 ist durch den Amts⸗

erichts⸗Rath von Wiese für Recht erkannt und ver⸗

ündet:

Die etwa Berechtigten zu folgenden Eintragungen:

Ia. bei Nr. 3 Seitendorf Abtheilung III Nr. 10 18 5 Thaler 15 Sgr. für die Welz'sche Kuratel⸗ masse,

I b. Abtheilung III Nr. 11 daselbst von 10 Thaler für die Josef Strecker'sche Kuratelmasse, II. bei Nr. 37 Dittersbach a. Abtheilung III Nr. 2 von 3 Thaler,

bbö. Abtheilung III Nr. 3 von 20 Thaler,

für das Köhler'sche Register Nr. 87 und Nr. 88,

c. Abtheilung III Nr. 4 von 20 Thaler für das Gottfried Berger'’sche Register Nr. 132,

III. bei Nr. 63 Waldenburg Abtheilung III Nr. 7 von 105 Thaler 22 Sgr. 6 Pf. für Fräulein Auguste Toepfer von hier IvV. bei Nr. 21 Altwasser:

a. Abtheilung III Nr. 6 von 25 Thaler für den

Bauer Gottfried Püschel in Dittersbach,

b. Abtheilung III Nr 7 von 300 Thaler für die Brunnenmeister⸗Wittwe Anna Toepel,

V. bei Nr. 101 Dittersbach:

a. Abtheilung II Nr. 9 einem Ausgedinge für die Joh. Gottfried Kleiner'schen Eheleute vom Jahre 1834,

b. Abtheilung III Nr. 2 von 20 Thaler für die bs Böhm'sche Kuratelmasse von Ndr. Herms⸗ orf,

werden mit ihren Ansprüchen auf die vorbezeichneten Posten und Eintragungen ausgeschlossen, dieselben werden für löschungsfähig und die zu Ia. und b., III., IVa. und b., Vb. gebildeten Instrumente für kraftlos erklärt. Die Kosten werden den Antrag⸗ stellern auferlegt. 1 ö11““

Waldenburg, den 23. März 1898.

Königliches Amtsgericht.

[85308] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts von heute sind die unbekannten Berechtigten der auf Kerschen Nr. 2 Abtheilung III Nr. 1 auf Grund

26 April des Kaufvertrages vom 1. & vrnber 1830 für

die Geschwister Johann, Rosa, Josef und Mathes Popien eingetragenen Kaufgeldforderung von 243 Thlr. 14 Sgr 1 Pf. mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen. Heilsberg, den 21. März 1898. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 2 b.

[84250] Bekanntmachung.

In dem Ausschlußurtheil vom heutigen Tage sind folgenden Nachlaßgläubigern des am 11. März 1897 zu Eichführ verstorbenen Gutsbesitzers Albert Wallis ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß desselben vorbehalten worden:

1) der Aktiengesellschaft chemische Fübrites Ottensen⸗Brandenburg, wegen einer

agarenforderung von 57,34 ℳ,

92 der Dampfschneidemühle O. Fähndrich & Co. in Schwerin a. W., wegen Mahl⸗ und Schrotlohn von 60,50 ℳ,

3) der Firma Mauskopf & Söhne zu Fehs. furt a. Main, wegen 176,14 für gelieferte Weine,

4) der Königlichen Kreiskasse zu Soldin, wegen 4,77 nebst 3 ½ % Zinsen seit dem 1. April 1895 u. Grundsteuer⸗Entschädigungs⸗

apital,

5) dem Bergedorfer Eisenwerk, wegen 194,70 nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Dezember 1896 für Waaren, sowie wegen einer ferneren Forderung von 39,50 für Waaren,

6) der Maschinenfabrik Jaehne & Sohn hier, wegen einer Waarenforderung von 136,77 ℳ,

7) dem Kaufmann Wilhehm Brandt hier, wegen einer Waarenforderung von 27,75 ℳ,

8) dem Stellmachermeister Gustav Minkwitz in vollachen, wegen eiger Forderung von 111,75

r geleistete Arbeiten und Waare,

1u“

vereinigte

““

9) der Wittwe Amalie Wallis, geb. de Convenent, zu Neustadt a. D., wegen 1761,21 rückständige Hypothekenzinsen,

10) dem Schmiedemeister C. Bork in Pollychen, wegen 28,67 geleisteter Schmiedearbeiten, 8

11) dem Karl Ruge zu Lipke, wegen 56,50 für Medikamente,

12) dem Bauunternehmer Kobling in Pollychen, wegen 337 für Maurer⸗ und Zimmerarbeiten,

13) dem Töpfermeister Albert Andreiczak aus Schwerin a. W., wegen 88,95 für Töpferarbeiten und verauslagte Anwaltskosten,

14) der Handlung August Bohne hier, wegen 332,85 Waarenforderung. .

Alle übrigen Nachlaßgläubiger und Vermächtniß⸗ nebmer können gegen die Benefizialerben ihre An⸗ Farchhe nur noch insoweit geltend machen, als der

achlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Befriedi⸗ gung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird.

Landsberg a. W., den 16. März 1898.

Königliches Amtsgericht. 1

[85286] Landgericht Hamburg. Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Emma Christine Henriette Bielfeldt, geb. Scharpen, zu Hamburg, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Dr. Hugo Friede, klagt gegen den Brief⸗ träger Gustav Heinrich Bielfeldt, unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem An⸗ trage: dem Beklagten aufzuerlegen, die Klägerin binnen einer gerichtsseitig zu bestimmenden Frist zwecks Fortsetzung des ehelichen Lebens in einer an⸗ gemessenen Wohnung wieder bei sich aufzunehmen; im Entstehungsfalle jedoch denselben für einen bös⸗ lichen Verlasser seiner Ehefrau zu erklären und die zwischen den Parteien bestehende Ehe vom Bande zu trennen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Erste Zivil⸗ kammer des Landgerichts zu Hamburg (Gerlchts⸗ gebäude, Admiralitätstraße 56) auf den 30. Juni 1898, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen, Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hamburg, den 26. März 1898.

W. Claufs, Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[85285] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Dorothe Amalie Gudat, geborene Petrick, zu Königsberg i. Pr., Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwalte Alscher daselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Maschinenheizer Friedrich Wilhelm Gudat, früher zu Königsberg i. Pr., jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, auf Ehescheidung, mit dem Antrage, die Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Königsberg i. Pr., Zimmer Nr. 49, auf den 8. Juli 1898, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Königsberg, den 19. März 1898.

Gruschka, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts

[85287] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Julius Rosenbaum, Goldine, geb. Frank, zu Mettmann, vertreten durch Rechtsanwalt Landé zu Elberfeld, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Julius Rosenbaum, früher in Mettmann, zur Zeit ohne bekannten Aufenthaltsort, wegen grober Beleidigungen, Bedrohungen ꝛc., mit dem Antrage auf Ehescheidung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlun des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Königlihen Landgerichts zu Elberfeld auf den 5. Juli 1898, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der gemacht.

a Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

auf Dienstag, den 14.

[84951] Oeffentliche Zustellung.

Der Bergmann Mathias Kraschutz in Bickern, Oststraße 2b, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Ascherfeld in Essen, klagt gegen seine Ehefrau, Anna

eb. Krainz, früher zu Bickern, jetzt unbekannten

ufenthalts wegen Ehebruchs und böslicher Ver⸗ lassung mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und die Beklagte für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Essen auf den 20. S 1898, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Essen, den 19. März 1898.

Höpker, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[84947] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Pantoffelmacher Schobba, Ottilie, geb. Tischer, zu Lauban, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Sadler zu Görlitz, klagt gegen deren Ehe⸗ mann, den Pantoffelmacher Gustav Schobba aus Lauban, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem An⸗ trage, die Ehe der Parteien zu trennen, den Be⸗ klagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzulegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Görlitz auf den 22. Sep⸗ tember 1898, Mittags 12 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Klose,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [84946] Oeffentliche Zustellung.

Die Magdalena Hermann, Ehefrau des Tagners Karl Friedrich Daut zu Fechenheim a. M, vertreten durch Rechtsanwalt Justiz⸗Rath Leiber, klagt gegen ihren Ehemann Karl Friedrich Daut, Tagner, zu⸗ letzt in Straßburg wohnhaft, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Beleidigung und Ehebruchs, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien am 16. November 1885 zu Hagenau geschlossene Ehe für aufgelöst zu erklären und dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits zur Last zu legen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsnreits vor die I. Zivilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Straßburg auf den 24. Juni 1898, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

(L. S.) Krümmel, 1

Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.

[84948] Oeffentliche Zustellung. Die Anna Hnge, geb. Schönleber, in Stuttgart, vertreten durch Rechtsanwalt Goldschmidt daselbst, klagt gegen ihren Ehemann Otto Hackh, Professor der Musik von Stuttgart, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, für Recht zu er⸗ kennen: die zwischen den Parteien am 26. Juni 1894 vor dem Standesamt zu Stuttgart geschlossene Ehe wird wegen böslicher Verlassung seitens des Be⸗ klagten dem Bande nach geschieden. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, eventuell zu erkennen: die Ehe der Parteien wird wegen Ehe⸗ bruchs seitens des Beklagten dem Bande nach ge. schieden, der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zweite Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Stuttgart Juni 1898, Vor⸗ mittags 8 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei 82n gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen.

Stuttgart, den 23 März 1898.

Adrion, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[84959) Oeffentliche Zustellung. Salomea Voegelin, Wirthin, geschiedene Ehefrau

von Jakob Husser, in Günsbach wohnhaft, vertreten

[84949] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Arbeiters Samuel Stalle, Magdalene, geb. Smigielski, zu Wolfenbüttel, ver⸗ treten durch die Rechtsanwalte Eyferth I. und II. daselbst, klagt gegen ihren genannten Ehemann, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien dem Bande nach zu trennen und Beklagten für den schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zweite Zivilkammer des Herzoglichen Landgerichts zu Braun⸗ schweig auf den 7. Juni 1898, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Braunschweig, den 25. März 1898.

H. Rühland,

Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts.

[84950] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Tagelöhners Jakob Müller, Elisabeth, geb. Koffers, zu Duisburg, Bachstraße 10, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Gröning zu Duisburg, klagt gegen ihren genannten Ehemann, früher zu Duisburg, jetzt unbekannten Aufenthalts,

unter der Behauptung, daß der Beklagte sich um ihren und ihrer Kinder Unterhalt garnicht ge⸗ kümmert, sie vor etwa 3 Jahren böslich verlassen habe und seitdem nichts mehr von sich habe hören lassen, mit dem Antrage, die zwischen Parteien be⸗ stehende Ehe dem Bande nach zu trennen, den Be⸗ tlagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivil⸗ kammer des Königlichen Landagerichts zu Duisburg auf den 22. Juni 1898, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. . I Duisburg, den 23. März 1898.

v. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgeri

Sieghardt, kl

durch Rechtsanwalt Dr. Behr in Colmar, klagt gegen ihren geschiedenen Ehemann Jakob Husser, Bleicher⸗ meister, früher in Günsbach, jetzt ohne bekannten

Wohnort, wegen Feststellung, mit dem Antrage fest⸗

zustellen, daß Beklagter verpflichtet sei, die Summe von 6000 sechstausend Mark als Beitrag für die Unterhalts⸗ und Erziehungskosten seiner Kinder für die Zeit vom Oktober 1892 bis 1. März 1898 an die Klägerin zu bezahlen, ferner zu dem genannten Zwecke monatlich den Betrag von 100 hundert Mark vom 1. März d. Js. an an die Klägerin zu bezahlen, auch dem Beklagten die Kosten des

Rechtsstreits zur Last zu legen und das ergehende Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und

ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Erste Zivilkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerichts zu Colmar auf den 10. Juni 1898, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung

wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Weidig, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.

[85251] Oeffentliche Zustellung. Die Firma Amen & Hertzer zu Berlin, Linien⸗

w broße 144, Prozeßbevollmächtigter: Justiz⸗Rath Dr.

Sobernheim zu Berlin, Spandauerstraße 2, klagt egen den Kaufmann Bernhard Schmidt, früher zu e Schloßstr. 1, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Klagerechnung für vom 7. Sep⸗ tember 1897 23. Dezember 1897 gelieferte Eisen⸗

waaren im Betrage von 313,07 ℳ, von dem sie

hiermit einen Theilbetrag von 300 ℳ. geltend macht,

mit dem Antrage:

1) den Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen, an Kläger 300 nebst 6 % Zinsen von

a. 165,95 ℳ. seit dem 1. Januar 1898,

b. 45,45 ℳ. seit dem 1. Februar 1898,

c. 56,09 ℳ. seit dem 1. März 1898,

d. 851 ℳ. seit dem Tage der Klagezustellung, zu zahlen, 2) das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ aren. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche

8

II zu Berlin, Hallesches Ufer 29-31,

Trp., Zimmer 71, auf den 4. Juni 1898, Vormittags 10 Uhr. Ban Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be⸗ kannt gemacht.

Berlin, den 25. März 1898.

Fridrichowicz, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts II. Abtheilu - 21

[94962] Oeffentliche Zustellung.

Die Kolonist Paul und Barbara, geborene Na⸗ myslo, Dreja'schen Eheleute zu Harraschowska, ver treten durch den Rechtsanwalt Faltin hier, klagen gegen den Hüttenarbeiter Johann Wiora, früher in jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Auflassung mit dem Antrage:

1) den Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen, den ihm gehörigen Miteigenthums⸗Antheil an dem Grandstücke Blatt 23 Harraschowska den Klä in Gemäßheit des notariellen Vertrages 18. März 1897 aufzulassen und darein zu willigen daß die Kläger als Eigenthümer dieses Antheils im Grundbuche eingetragen werden,

2) das Urtheil bezüglich der Kosten für vorläufig

vollstreckbar zu erklären,

und laden den Beklagten zur mündlichen Ver⸗

handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts gericht zu Groß⸗Strehlitz auf den 12. Vormittags 10 Uhr. 8 5

lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be kannt gemacht. 3. C. 266/98.

Groß⸗Strehlitz, 5 8. Wec 1898. u a, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[84963] Die

Oeffentliche Zustellung. Kolonist Paul und Barbara,

vertreten durch den Rechtsanwalt Faltin hier, klagen

gegen den Hüttenarbeiter Lorenz Wiora, früher in 3 Harraschowska, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen

Auflassung, mit dem Antrage:

1) den Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen,

den ihm gehörigen Miteigenthumsantheil an dem

Grundstücke Blatt 23 Harraschowska den Klägern notariellen Vertrages vom

in Gemäßheit des 18. März 1897 aufzulassen und darein zu willigen, daß die Kläger als Eigenthümer dieses Antheils im Grundbuche eingetragen werden,

2) das Urtheil bezüglich der Kosten für vorläufig vollstreckbar zu erklären,

und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu

Groß⸗Strehlitz auf den 12. Juli 1898, Vor⸗ .

mittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen

Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt

gemacht. 3. C. 265/98. 1 Groß⸗Strehlitz, 8g 25. März 1893.

utschka, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[84961] Oeffentliche Zustellung.

Die unverehelichte Näbterin Johanna Römpke zu Königsberg, Yorkstraße 66 klagt gegen die Händler⸗ wittwe Caroline Guaß, unbekannten Aufenthalts, aus fälligen Darlehnsforderungen mit dem Antrage:

1) die Beklagte zur Zahlung von 300 und zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits zu verurtheilen,

2) das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären,

und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht Abth. 9 zu Königsberg i. Pr. auf den 13. Juni 1898 Vormittags 10 Uhr Zimmer Nr. 36. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Dongowski, Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts. Abth. 9.

[85346] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Meyer Levy und Söhne, Hopfen⸗ handlung zu Hagenau, klagt gegen den Mareel Steleman, Handelsagent zu Brüssel, Chaussée de Forest Nr. 76, aus einem Handelsdienstvertrage zwischen Parteien auf Rückzahlung eines zuviel be⸗ zahlten Betrages von 57,00 mit dem Antrage auf kostenfällige vorläufige vollstreckbare Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 57,00 ℳ, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Hagenau auf Mittwoch, den 11. Mai 1898, Vormittags 9 Uhr. 85 Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

(L. S.) Lüdecke, H⸗Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts [85344] Oeffentliche Zustellung.

Der Apotheker Max Sommerfeld in Guben, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Dr. Lewin dafelbst, klagt gegen den Buchhändler Uhlig, früher in Guben, jetzt unbekannten Anfenthalts, wegen Laden⸗ und Wohnungsmiethe, auf die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 1898, mit dem Antrage: auf Ver⸗ urtheilung des Beklagten zur Zahlung von 75 nebst 5 % Zinsen seit 1. April 1898 und vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht zu Guben, Zimmer Nr. 9, auf den 17. Mai 1898, Vor⸗ mittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Guben, den 25. März 1898.

Schröter, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abtheilung 2.

[85341] Oeffentliche Ken.

Der Kaufmann Friedrich Wilhelm Dietz, handelnd unter der Firma Fritz Dietz u. Cie., zu Köln, Kläger, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Mann⸗ heim in Köln, klagt gegen den Bernhard Vieh⸗ meyer, z. Zt. ohne bekannten Wohn⸗ und Auf⸗ enthaltsort, früher zu Köln, Schaafenstraße 17, Be⸗ klagten, wegen bestellter und käuflich gelieferter Waaren, mit dem Antrage: Königliches Landgericht wolle den Beklagten verurtheilen, an Kläger zu zahlen die Summe von 3590,60 nebst 5 % Zinsen seit dem Tage der Klage und die Kosten des Rechtsstreites, einschließlich derjenigen des vorauf⸗ S e; Arrestverfahrens, zu tragen, wolle auch as Urtheil falls gegen Sicherheitsleistung für vor⸗

geborene Namyslo, Dreja'schen Eheleute zu Harraschowska,

läufig vollstreckbar erklären. Der Kläger ladet den Beilagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ vor die Zweite Zivilkammer des Königlichen aandgerichts zu Köln auf den 15. Juni 1898, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Hüm Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Kölu, den 23. März 1898. 8 Woltze, Aktuar, 8

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[85339] Oeffentliche Zustellung.

Der Landwirth C. Beckmann zu Hünxe, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Bettger zu Wesel, klagt gegen den Lehrer August Belz, früher zu

g jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der ehauptung, daß der Beklagte ihm für Miethe und Kost den Betrag von 178 und für baar vor⸗ geschossene Feuerversicherungsgelder den Betrag von 1 ℳ, im Ganzen also 179 verschulde, mit dem Antrage auf Zahlung von 179 einhundert⸗ neunundsiebzig Mark nebst 5 % Zinsen seit dem r der Klagezustellung. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht zu Wesel auf Samstag, den 25. Fun 1898, Vor⸗ mittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. .“ Wesel, den 16. März 1898.

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[81958] SOeffentliche Zustellung.

Der Kais. Kreis⸗Direktor, Geheime Regierungs⸗Rath Weinmann in Saargemünd, handelnd in seiner Eigenschaft als derzeitiger Verwalter der bei der

8 Kais. Kreis⸗Direktion Saargemünd unter der Bezeich⸗

nung Bitscher Fonds bestehenden Darlehenskasse, ver⸗

treten durch Rechtsanwalt Justiz⸗Rath Karl, klagt gegen die Wittwe Lang, geb. Susanna Hamm, früher ie Luvpershausen, jetzt in Joeuf (Frankreich), mit dem Antrage: Kais. Landgericht wolle die Be⸗ klagte verurtheilen, an Kläger in seiner gedachten Eigenschaft den Betrag von 365 nebst Zinsen hieraus zu 5 % seit dem 1. April 1895 zu bezahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 1. Zivilkammer des Kaiserlichen Land⸗

gerichts zu Saargemünd auf den 6. Juni 1898,

Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Saargemünd, den 24. März 1898.

Jacoby. Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.

184956] Bekanntmachung. Kamilla Bloch, gewerblose Ehefrau Isidor Hage⸗ nauer, Handlungsreisender in Colmar, vertreten urch Rechtsanwalt Ganser in Colmar, klagt gegen hren genannten Ehemann mit dem Antrage auf Trennung der zwischen ihnen bestehenden Gütergemein⸗ schaft. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der I. Zivilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Colmar i. Els. ist Termin auf den 13. Mai 1898, Vormittags 9 Uhr, bestimmt. 8 Der Landgerichts⸗Sekretär. Weidig.

[85297 8 Die Ehefrau des Reisenden Paul Klein, Elise, eb. Sorges, zu Düsseldorf, Prozeßbevollmächtigter: echtsanwalt Dr. Schnitzler in Düsseldorf, klagt

gegen ihren Ehemann auf Gütertrennung. Termin zur mündlichen Verhandlung ist bestimmt auf den 4. Juni 1898, Vormittags 9 Uhr, bor, dem Königlichen Landgerichte, 1. Zivilkammer, ierselbst.

Düsseldorf, den 26. März 1898.

DOchs, Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.

[85294]

Die Ehefrau des Polsterers Max Girbig, Mar⸗ garetha, geb. Schaefer, in Düsseldorf, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Biesenbach in Düssel⸗ dorf, klagt gegen ihren Ehemann auf Güter⸗ trennung. Termin zur mündlichen Verhandlung ist bestimmt auf den 4. Juni 1898, Vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Landgerichte, 1. Zivil⸗ kammer, hierselbst.

Düsseldorf, den 26. März 1898. G

Ochs, Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.

84952 e2lCbefrau des Buchbinders Hermann Selve, Emilie, geb. Koll, zu Remscheid⸗Hasten, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Bloem in Barmen, klagt gegen ihren Ehemann auf Gütertrennung. Termin zur mündlichen Verhandlung ist bestimmt auf den 28. Mai 1898, Vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Landgerichte, II. Zivilkammer, hierselbst. Elberfeld, den 24. März 1898.

Claus Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[84953] 1

Die Ehefrau des Metzgers Dietrich Beumer, Christine, geb. Buschenhoven, zu Mettmann, Pro⸗ eßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Eick in Barmen, kiot gegen ihren Ehemann auf Gütertrennung. Termin zur mündlichen Verhandlung ist bestimmt auf den 28. Mai 1898, Vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Landgerichte, II. Zivilkammer, hierselbst.

Elberfeld, den 24.

aus, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[85298]

Die Ehefrau des Schlossers und Installateurs Wilhelm Gehling, Christine, geb. Röser⸗Bley, sie ohne besonderes Geschäft zu Koblenz wohnend, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Justiz⸗Rath Richter zu Koblenz, klagt gegen ihren genannten Ehemann auf Gütertrennung. Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 26. Mai 1898, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der II. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Koblenz anberaumt.

Brennig, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[84955) Oeffentliche Zustellung.

Nr. 2929. Die Ehefrau Maria Langenbacher vo

Ueberrauchen, vertreten durch Rechtsanwalt Heilmann in Villingen klagt gegen ihren Ehemann Dominikus Langenbacher, zur Zeit an unbekannten Orten ab⸗ wesend, auf Grund der L.R. S. 1443 ff. mit dem Antrage auf Vermögensabsonderung, und ladetden Be klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Großherzoglichen Landgerichts

[zu Konstanz auf Freitag den 17. Juni 1898,

Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Konstanz, den 24. März 1898.

Dr. Baur. Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts. [84954] 8

Die Ehefrau des Kaufmanns Heinrich Ritzinger, Elise, geb. Nieser, ohne Stand in Saarbrücken, see⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Schmidtborn in Saarbrücken, klagt gegen ihren Ehemann auf Gütertrennung. Termin zur mündlichen Verhand⸗ lung ist bestimmt auf den 22. Juni 1898, Vormittags 9 ½ Uhr, vor dem Königlichen Land⸗ gerichte, I. Zivilkammer, hierselbst. 8

Saarbrücken, den 21. Mäarz 1898.

Koster, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerich [84957] Bekanntmachung.

Die Karoline Buchi, Ehefrau von Otto Reinhold, Näherin in Mörchingen, Klägerin im Armenrechte, vertreten durch Rechtsanwalt Prinz, klagt gegen ihren Ebemann Otto Reinhold, Beanuschreiber zu Mörchingen, z. Zt. in Kneutlingen sich aufhaltend, auf Gütertrennung. Zur Verhandlung des Rechts⸗ streits ist die Sitzung der 2. Zivilkammer des Kais. Landgerichts zu Saargemünd vom 18. Mai 1898, Vormittags 9 Uhr, bestimmt.

Saargemünd, den 24. März 1898

Der Sekretär: Jacoby.

[85295]

Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Land⸗ gerichts, 1. Zivilkammer, zu Düsseldorf vom 2. März 1898 ist zwischen den Eheleuten Kutscher Karl Kordes und Gertrud, geb. Bläser, zu Düsseldorf die Gütertrennung ausgesprochen.

Düsseldorf, den 24. März 1898.

Ochs, Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.

[85299]

Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Land⸗ gerichts, II. Zivilkammer, zu Köln vom 28. Fe⸗ bruar 1893 ist zwischen den Eheleuten Schreiner⸗ meister Theodeor Panning und Johanna, geb. Grüneberg, Näherin in Köln, Kasinostraße 10, die Gütertrennung ausgesprochen.

Köln, den 23. März 1898.

Fink, Aktuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[85300]

erichts, II. Zivilkammer, zu Köln vom 28. Fe⸗ 1898 ist zwischen den Eheleuten Zigarren⸗ händler Jacob Peter Krein und Gertrud, geb. Hummelsheim, in Köln, kleiner Griechenmarkt 8, die Gütertrennung ausgesprochen. Köln, den 24. März 1898. Woltze, Aktuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[85288]

Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Land⸗ gerichts, 2. Zivilkammer, zu Saarbrücken vom 25. Fe⸗ bruar 1898 ist zwischen den Eheleuten Johann Meyer, Ackerer, und Barbara, geb. Prinz, beide wohnhaft in Wiesbach, die Gütertrennung aus⸗ gesprochen. 8

Saarbrücken, den 24. März 1898. .

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[85292] Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Land⸗ gerichts, I. Zivilkammer, zu Saarbrücken vom 2. März 1898 ist zwischen den Eheleuten Peter Enk, früher Bäcker, jetzt Hüttenarbeiter, und Maria, geb. Edlinger, beide zu Malstatt⸗Burbach wohnhaft, die Gütertrennung ausgesprochen. Saarbrücken, den 25. März 1898. 8

Koster, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[85293]

Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Land⸗ gerichts, II. Zivilkammer, zu Saarbrücken vom 25. Februar 1898 ist zwischen den Eheleuten Andreas Burger, Tagelöhner, und Maria Stevensky, beide fn wohnhaft, die Gütertrennung s prochen u“

Saarbrücken, den 25. März 1898.

Cüppers, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[85289] Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Land⸗ gerichts, I. Zivilkammer, zu Saarbrücken vom 2. März 1898 ist zwischen den Eheleuten Restaurateur Carl Schätzke und Barbara, geb. Loch, beide zu St. Jobann wohnhaft, die Gütertrennung aus⸗ gesprochen. 8 Saarbrücken, den 24. März 1898. Koster,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

85291

Lolh, rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Land⸗ gerichts, I. Zivilkammer, zu Saarbrücken vom 77 Februar 1898 ist zwischen den Eheleuten Schlosser Robert Schöne und Ida, geb. Fenner, beide zu Saarbrücken wohnhaft, die Gütertrennung aus⸗ esprochen. 1““ Saarbrücken, den 24. März 1898.

Koster, 8 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

85290 Durch rechtskräftiges Urtheil des Koͤniglichen Land⸗ gerichts, I. Zivilkammer, zu Saarbrücken vom 2. März 1898 ist zwischen den Eheleuten Kaufmann

Rudolf Hoffmann und Elise, geb. Schmuck, beide

8 1 1“

Durch rechtskräftiges Urtheil des Koͤniglichen Land⸗

in Saarbrücken wohnhaft, die Gütertrennung aus⸗ gesprochen. Saarbrücken, den 25. März 1898.

Koster, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

EeEEMNFIAnaexwaKFsvekIinE IEnErgaEEDIesexanmnEesxxane 3) Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ꝛc. Versicherung.

Keine. ˙˙˙11

4) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

[83878] Verkauf alter Bronze.

Beim unterzeichneten Artilleriedepot sollen ca. 146 000 kg Bronze im Wege der öffentlichen Aus⸗ schreibung verkauft werden:

Termin hierzu Donnerstag, den 28. April, Vormittags 11 ½ Uhr, im diesseitigen Geschäfts⸗ zimmer, Artilleriestraße Nr. 2.

„Bedingungen liegen während der Dienststunden hier aus, können auch gegen Erstattung von 0,75 Schreibgebühr bezogen werden.

Artilleriedepot Posen

[84900] 1— 1 Das Artilleriedepot Danzig vergiebt in öͤffent⸗ cher Verdingung die Lieferung von 26 kg Nähseide am Mittwoch, den 13. April, Vormittags 11 Uhr.

„Die Bedingungen liegen im Geschäftszimmer aus, können auch gegen Zahlung von 60 portofrei bezogen werden.

EEAeErSMNxeerAEarxrxameNee EMeRr.EEENxEnsmREsR Eeeürerenn 5) Verloosung ꝛc. von Werth⸗

papieren. [84759]

3 ½ % Lüdeckische Staats⸗ Prämien⸗Anleihe von 1863. Für den angeblich abhanden gekommenen Talon vom 1. April 1878 zu der auf Inhaber lau⸗ tenden Obligation Serie 797 Nr. 15933 der 3 ½ % Lübeckischen Staats⸗Prämien⸗Anleihe von 1863 über 50 Thaler ist von M. Paepke in Paris, vertreten durch die Rechtsanwalte Dr. Plessing, Kulenkamp, Dr. von Brocken in Luͤbeck, das Auf⸗ gebotsverfahren beim hiesigen Amtsgerichte, Ab⸗ theilung IV., beautragt worden. Infolge dessen hat das Amtsgericht unterm 18./23. März d. J. an das Finanz⸗Departement ein vorläufiges Verbot der Aushändigung des neuen III. Abtheilung Kuponsbogen erlassen. Lübeck, den 24. März 1898. Die Kassen⸗ und Schulden⸗Regulierungs⸗ Sektion des Finanz⸗Departements der freien und Hansestadt Lübeck. Joh. Herm. Eschenburg, Vorsitzender.

[61417] Bekauntmachung,

Bei der heute erfolgten Ausloosung der Apro⸗ zeutigen Auleihescheine des Kreises Karthaus sind folgende Stücke gezogen worden:

Buchstabe A. Nr. 43 52 und 81.

Buchstabe B. Nr. 7 64 70 71 72 118 und 141.

Buchstabe C. Nr. 13 75 122 150 168 171 185 und 207.

Die Inhaber dieser Scheine werden aufgefordert, den Nennwerth derselben vom 1. Juli 1898 ab gegen Einlieferung der Anleihescheine, der An⸗ weisungen und der nach dem 1. Juli 1898 fälligen Zinsscheine von der hiesigen Kreis⸗Kommunal⸗ Kasse oder der Kur⸗ und Neumärklschen Ritter⸗ schaftlichen Darlehnskasse zu Berlin, dem Bankhause Baum und Liepmann in Danzig, dem Bankhause S. A. Samter in Königsberg in Empfang zu nehmen.

Für fehlende Zinsscheine wird der Betrag von dem Kapital in Abzug gebracht werden.

Von der früheren Ausloosung sind die Anleihe⸗ scheine B. 99 und C. 21 noch nicht eingelöst.

Karthaus, den 16. Dezember 1897.

Der Kreisausschuß des Kreises Karthaus.

Bekanntmachung.

[83258] Kündigung

der Anleihescheine der Kreisstadt Inowrazlaw.

Auf Grund des von uns bestäͤtigten Stadt⸗ verordneten⸗Beschlusses vom 8. März d. J. sollen die von uns auf Grund des Allerhöchsten Privi⸗ legiums vom 16. Juli 1886 ausgegebenen, noch im Umlauf befindlichen, mit 4 % verzinslichen An⸗ leihescheine der Kreisstadt Inowrazlaw Buch⸗ stabe A., B., C. und D. zum 1. Oktober d. J. durch baare Rückzahlung der Valuta in Höhe des Nennwerths eingelöst werden.

Demzufolge kündigen wir hiermit sämmtliche zur Zeit kursierenden Anleihescheine der Kreisstadt Inowrazlaw, nämlich die Stücke:

Buchstabe A. Nr. 1 u. 2, 5 bis 16 inkl., 19 bis 24 inkl., 27 bis 38 inkl., 40 bis 45 inkl., 47, 49 bis 70 inkl., 72 bis 80 inkl., 82 bis 87 inkl., 89 bis 100 inkl., 102 bis 105 inkl., 107 über je 2000

Buchstabe B. Nr. 1 bis 42 inkl., 44 u. 45, 50 bis 55 inkl., 57 bis 63 inkl., 65, 67 bis 87 inkl., 89 ris 100 inkl., 102 104 107 109 111 bis 116

inkl., 120 bis 123 inkl., 125 127 bis 137 inkl., 1 bis 143 inkl., 145 bis 156 inkl. über je 1000 Buchstabe C. Nr. 1 bis 5 inkl., 8 bis 31 inkl. über je 500 Buchstabe D. Nr. 2 bis inkl. 6, 9 11 bis 16 inkl., Nr. 18 bis 25 inkl., 27 30 32 bis 35 inkl., 38 und 40 über je 200 ℳ, den Inhabern zur Rückzahlung in baar mit der Aufforderung, die ihnen zustehenden Kapitalien am 1. Oktober d. J. gegen Rückgabe der Anleihe⸗ scheine und der von diesem Zeitpunkte ab laufenden Zinsscheine und Anweisungen bei dem Bankhause Delbrück, Leo & Co., Berlin, Mauerstraße 61/62, oder bei unserer Stadt⸗Hauptkasse hierselbst in Empfang zu nehmen. Die Verzinsung der gekündigten Stadtanleihe hört in jedem Falle an dem zur Rückzahlung des Kapi⸗ tals bestimmten Termine auf und wird der L- für nicht zurückgelieferte, vom 1. Oktober d. J. a laufende Zinsscheine von den Kapitalien in Abzug gebracht werden. Inowrazlaw, den 19. März 1898. Der esse.

8

[83260] Bekanntmachung.

Bei der am 15. d. M. stattgehabten vierzehnten Verloosung der in Gemäßheit des Allerhöchsten Privilegiums vom 10. Dezember 1883 ausgefertigten und ausgegebenen Pommerschen 4 % igen, jetzt 3 ½ % igen Provinzial⸗Auleihescheine I. Aus⸗ gabe sind die nachbenannten Nummern:

1) Buchstabe A. Nr. 6 10 44 79 = 4 Stück über je 8500 ⸗—WÜWI 2) Buchstabe B. Nr. 1 90 125 =

3 Stück über je 2000 = 6 000 8 3) Buchstabe C. Nr. 6 15 93 113 274

= 5 Stück über je 1000 = . . 5 000 4) Buchstabe D. Nr. 18 49 71 218 268 279 399 621 625 670 717 773 786 910 943 960 979 = 17 Stück über je 5) Buchstabe E. Nr. 38 40 130 147 148 207 273 453 513 535 545 579 612 692 699 727 962 973 1000 = 19 Stück Sber IW“ 3 800

zusammen 48 Provinzial⸗Anleihescheine über 35 300 gezogen worden.

Die Inhaber derselben werden aufgefordert, gegen Ueberreichung der gezogenen Heanaenav n und der dazu gehörigen Zinsscheine Nr. 10 bis einschl. 23 nebst Anweisungen die Kapitalbeträge bei der Provinzial⸗Hauptkasse hierselbst oder bei der neuvorpommerschen Schuldentilgungskasfse zu Stralsund während der Vormittagsstunden vom 1. Oktober d. J. ab (die Sonntage ausgenommen) in Empfang zu nehmen.

Für etwa fehlende Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

8 hört mit dem 30. September

a

Die Inhaber der bereits im Jahre 1897 ge⸗ zogenen Pommerschen 3 ½ % igen Provinzial⸗Anleihe⸗ scheine I. Ausgabe Buchstabe C. Nr. 218 über 1000 D. Nr. 76 107 242 über je 500 ℳ, E. Nr. 57 78 180 821 über je 200 werden gleichzeitig an die Abhebung der Geldbeträge derselben unter dem Hinweis darauf erinnert, daß die Ver⸗ zinsung mit dem 30. September 1897 aufgehört hat.

Ebenso werden die Inhaber der Provinzial⸗An⸗ leihescheine III. Ausgabe Buchstabe D. Nr. 70 und 568 über je 500 an die Abhebung der Geld⸗ beträge erinnert.

Stettin, den 16. März 1898.

Der Landeshauptmann der Provinz Pommern: Hoeppner. 8

8 500

[819400) Bekanutmachung. 8

Bei der am 11. Februar d. J. vorgenommenen Ausloosung der im Jahre 1898 zu tilgenden Kreis⸗Obligationen des Kreises Westhavelland II. eeft⸗h Emission sind folgende Nummern gezogen worden:

Litt. B. zu 1000 Nr. 16 68.

Litt. C. zu 500 Nr. 21 66 78 95 106.

Litt. D. zu 300 Nr. 15 50.90 103,121 122 163 166 184 186 189.

Litt. E. zu 200 Nr. 5 26 38 56 58 61 68 76 80 87 104 136 157 173 174 201 211 218 237 240 249 264.

Die Inhaber werden aufgefordert, die ausgeloosten Obligationen nebst den noch nicht fällig gewordenen Zinsscheinen (Reihe 5 Nr. 9 10) und den Zins⸗ scheinanweisungen vom 1. Oktober d. J. ab in kursfähigem Zustande bei der hiesigen Kreis⸗ Kommunal⸗Kasse zur Einlösung vorzulegen.

Mit dem 1. Oktober d. J. hört die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen auf.

Für fehlende Zinsscheine Nr. 9—10 wird deren Werthbetrag vom Kapital in Abzug gebracht.

Rückstände:

Folgende Westhavelländische Kreis⸗Obli⸗ gationen II. (zweiter) Emission werden wiederholt aufgerufen.

Ausgeloost zum 1. Oktober 1896:

Litt. D. zu 300 Nr. 175.

Litt. E. zu 200 Nr. 99.

Ausgeloost zum 1. Oktober 1897:

Litt. D. zu 300 Nr. 91 97. eg

Litt. E. zu 200 Nr. 25 96.

Rathenow, den 12. März 1898.

Der Kreis⸗Ausͤschuß des Kreises Westhavelland.

von Loebell.

[83579]

Buchstabe A. . 8 Nr. 43 74 246 248 322 334 376 395; Buch

Buch

zusammen

über einen Kapitalsbetrag von 20 500

Jahres auf, und wird der Betrag von da ab laufen Abzug gebracht. 8

Weißenfels, den 15. März 1898.

1”

Bekanntmachung. 8 Kündigung von Weißenfelser Stadtanleihe⸗Scheinen. G 8 Bei der heute stattgehabten planmäßigen neunten Ausloosung der auf Grund des Allerhöchste Privilegiums vom 6. Oktober 1886 ausgefertigten 4 proz. Weißenfelser behufs Amortisation pro termino 1. Oktober 1898 folgende Nummern gezogen worden:

Stadtanleihe Scheine sind über 1000

stabe B. über 500 1

Nr. 211 228 256 262 339 341 366 371 429 443 533 550 580 586 747 776 795;

stabe C. über 200

Nr. 18 94 301 305 331 368 481 513 531 562 585 636 646 707 739 782 849 852 954 997;

Die Besitzer dieser Anleihescheine werden aufgefordert, die ihnen zustehenden, hiermit gekündigten Kapitalien vom 1. Oktober 1898 ab gegen Rückgabe der Anleihescheine und der dazu gehörigen Zinsscheine und Anweisungen in unserer Stadthauptkasse in Empfang zu nehmen.

Die Verzinsung der ausgeloosten Anleihescheine hört in jedem Falle mit dem 1. Oktober dieses der, nicht mit eingelieferter Zinsscheine vom Kapital in

Der Magistrat. Wadehn.