Nr. 2458 das Gesetz, betreffend die Feststellung des Haus⸗ halts⸗Etats für die Ceirb bbiet⸗ auf das Rechnungsjahr 1898, vom 31. März 1898. 1 W,, den 1. April 1808. Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. Weberstedt.
8
Allerhöchstihrem Haus⸗Marschall Freiherrn von Lyncker nd dem Hof⸗Marschall Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin e Kammerherrn Freiherrn von Reischach das Prä⸗ ikat „Excellenz“ zu verleihen. 8
11.““
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Ober⸗Landesgerichts⸗Rath Schwarz in Breslau den Charakter als Geheimer Justiz⸗Rath,
dem Direktor des Gymnasiums zu Görlitz Dr. Gustav Eitner den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath und
dem Gerichtsschreiber, Sekretär Bierma un in Grätz sowie den Provinzial⸗Steuer⸗Sekretären Ziebell in Stettin und Breuer in Köln, letzteren beiden bei ihrem Uebertritt in den Ruhestand, den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.
Auf den Bericht vom 21. Februar d. J. will Ich der Stadtgemeinde Oberursel auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (G.⸗S. S. 221) hiermit das Recht ver⸗ leihen, zum Schutze der Wassergewinnungsanlagen des städti⸗ schen Wasserwerks das für die Wassergewinnung in Betracht kommende Gelände, soweit es erforderlich ist, im Wege der ee zu erwerben. Die eingereichten Pläne folgen zurück.
Berlin, den 7. März 1898. — Wilhelm R.
Bosse. Freiherr von der Rocke.
An die Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten und
des Innern. 8 8 8 1 3 Am 1. April d. J. werden die Vorschriften des § 4 des Gesetzes, betreffkend den Verkehr 56 Butter, Käse, Schmalz und deren Ersatzmitteln, vom 15. Juni 1897 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 475) in Kraft treten, wonach die Ge⸗ schäftsräume für Butter oder Butterschmalz sowie für Käse einerseits und für Margarine oder Kunstspeisefett sowie für Margarinekäse andererseits getrennt sein müssen. Dem in Handelskreisen laut gewordenen Wunsche, diese Gesetzesvorschrift von seiten des Bundesraths durch den Erlaß
von Ausführungsbestimmungen zu erläutern und insbesondere
eine Feststellung darüber herbeizuführen, in welcher Weise die Trennung der Haume bewirkt werden muß, um nicht mit dem Gesetz in Widerspruch zu gerathen, hat keine Folge gegeben werden können, da die Beurtheilung der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Geschäftsraum als ein selbständiger im Sinne des 1e gneh g 5 4 zu betrachten ist, in die Zu⸗ ständigkeit der Gerichte fällt. 1 Un aber den Gewerbetreibenden Aufschluß darüber zu ertheilen, durch welche Art von Trennungsvorrichtungen sie den gesetzlichen Anforderungen Genüge leisten können, sind auf einer “ unter den Bundesregierungen beruhende Grundsätze aufgestellt worden, nach welchen die mit der I““ des Gesetzesvollzugs betrauten Polizeibehörden in jedem Falle zu beurtheilen haben werden, ob die Trennung der Räume als ausreichend zu betrachten ist. Diese nachstehend ehe ngrten den Polizeibehörden zur Richtschnur für ihre Kontrolthätigkeit gegebenen Grundsätze haben zwar für die Gerichte keine verbindliche Kraft, gewinnen aber immerhin eine er⸗ e praktische Bedeutung insofern, als dann, wenn ie Polizeibehörden nach Maßgabe der allgemeinen Weisung einen Grund zur Beanstandung eines Ge⸗ schäftsraumes nicht für gegeben erachten, in der Regel die Einleitung eines strafgerichtlichen Verfahrens unterbleiben wird. Ueberdies werden die Gerichte bei Aburtheilung von e gegen die Vorschrift des Gesetzes das zur erurtheilung erforderliche Beußtsein der Strafbarkeit vor⸗ aussichtlich nicht als vorhanden annehmen, wenn die Ein⸗ richtung einer Betriebsstelle den von der Polizeibehörde auf⸗ gestellten Grundsätzen entspricht. 2 Es ist übrigens bei der Aufstellung der Grundsätze von
der Annahme ausgegangen, daß mit der Bestimmung des
4 des Gesetzes nicht beabsichtigt it, den Verkauf von Butter, Butterschmalz und Käse einerseits und von Margarine, Kunstspeisefett und Margarinekäse andererseits größeren Be⸗ chränkungen zu unterwerfen, als es zur Erreichung des Zweckes jener Vorschrift, die absichtliche oder fahr⸗ lässige Unterschiebung von Margarine ꝛc. an Stelle von Butter oder die betrügerische Abgabe von Misch⸗ butter an Stelle von unverfälschter Waare nach Mög⸗ lichkeit zu verhüten, erforderlich erscheint.
Indem wir nachstehend die Grundsätze folgen lassen, er⸗
uchen wir, die nachgeordneten Behörden ꝛc. in geeigneter
eise hiernach mit Anweisung zu versehen, bezw. hiernach das Weitere zu veranlassen. — “
Grundsätze, betreffend die Trennung der Geschäftsräume für Butter ꝛc. und Margarine ꝛc. (§ 4 des Gesetzes, betreffend den Verkehr mit Butter, Käse, Schmalz und deren Ersatzmitteln, vom 15. Juni 1897,
Reichs⸗Gesetzblatt Seite 475.)
Die Verkaufsstätten für Butter oder Butterschmalz einer⸗ seits und für Margarine oder Kunstspeisefett andererseits He alls diese Waaren nebeneinander in einem Geschäfts⸗ betriebe fels diese werden, derart getrennt sein, daß ein un⸗ auffälliges Hinüber⸗ und Herüberschaffen der Waare während des Geschäftsbetriebs verhmnddert und insbesondere die Mög⸗ lichkeit, an Stelle von Butter oder Butterschmalz unbemerkt Margarine oder Kunstspeisefett dem kaufenden Publikum zu ver⸗ abreichen, thunlichst ausgeschlossen wird. Die Entscheidung darüber, in welcher Be bicsen EW“ entsprochen wird, kann nur unter Berücksichtigung der besonderen Ver⸗ hältnisse jedes Einzelfalles und namentlich der Beschaffenheit
der dabei in Betracht kommenden Räume erfolgen. Doch werden im allgemeinen folgende Grundsätze zur Richtschnur dienen können: 1
1) Es ist nicht erforderlich, daß die Räume je einen be⸗ sonderen Zugang für das Publikum besitzen. Es ist vielmehr zulässig, daß ein gemeinschaftlicher Eingang für die verschiedenen Räume besteht. — “
2) Wenn auch die Scheidewände nicht aus feuerfestem Material hergestellt zu sein brauchen, so müssen sie immerhin einen so dichten Abschluß bilden, daß jeder unmittelbare Zu⸗ sammenhang der Räume, soweit er nicht durch Durchgangs⸗ öffnungen hergestellt ist, ausgeschlossen wird. Als aus⸗ reichend sind beispielsweise zu betrachten abschließende Wände aus Brettern, Glas, Zement⸗ „oder Gipsplatten. Dagegen können Lattenverschläge, Vorhänge, weitmaschige Gitterwände, verstellbare Abschlußvorrichtungen nicht als ge⸗ nügend betrachtet werden. Bei offenen Verkaufsständen auf Märkten können jedoch auch Einrichtungen der letzteren Art geduldet werden. Die Scheidewände müssen in der Regel vom Fußboden bis zur Decke reichen und den Raum auch in seiner ganzen Breite oder Tiefe abschließen. 8
3) Die Verbindung zwischen den abgetrennten Räumen darf mittels einer oder mehrerer Durchgangsöffnungen her⸗ gestellt segne Oeffnungen sind in der Regel mit Thürverschluß zu versehen. 1
8 11.“ Grundsätze finden sinngemäße Anwen⸗ dung auf die Räume zur Aufbewahrung und Verpackung der bezeichneten Waaren. 1.“ 1
Nach den gleichen Gesichtspunkten ist die Trennung der Geschäftsräume für Kase und Margarinekäse zu beurtheilen.
Berlin, den 24. März 1898.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Im Auftrage: von Bartsch.
Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. . In Vertretung: G Sterneberg. Der Der Minister für Handel Minister des Innerrn. und Gewerbe. Im Auftrage: 4“ von Bitter. Hoeter. An die Herren Regierungs⸗Präsidenten und den Herrn Polizei⸗Präsidenten hier.
“ Bekanntmachung. In Abänderung des Absatzes 4 der Bekanntmachung vom 19. Juli 1895, betreffend die Beaufsichtigung der zur Durch⸗ führung der Unfall⸗, Invaliditäts⸗ und Altersversicherung errichteten Schiedsgerichte, bestimmen wir, daß hinsichtlich der in Berlin bestehen den Schiedsgerichte an die Stelle des Ober⸗ Präsidenten der Polizei⸗Präsident Berlin, den 21. März 1898. Der Der Minister Finanz⸗ für Handel und Minister. Gewerbe. In Vertretung: Brefeld. Meinecke. Der Minister Der für Landwirthschaft Justiz⸗Minister. Domänen und Forsten. In Vertretung In Vertretung: 1 Nebe⸗ Sterneberg. Pflugstagedt. 8*
Der Minister 8 der öffentlichen Ar⸗ beiten. Im Auftrage Dr. Micke. Der Minister des Innern. zm Auftrage: von Bitter.
1 “
etreffend die Hinterlegungsstellen für die gemäß
5, 7 und 14 des Gesetzes über das Auswanderungs⸗
besen vom 9. Juni 1897 (R.⸗G.⸗Bl. S. 463) zu be⸗
ellenden Sicherheiten für Auswanderungsunter⸗ nehmer und Agenten.
Auf Grund des § 26 Abs. 2 der vom Bundesrath am 14. d. M. beschlossenen Bestimmungen über den Geschäfts⸗
Anstalt angehört hat.
betrieb der Auswanderungsunternehmer und Agenten hestimmen wir, daß die gemäß §8 5, 7 und 14 des Gesetzes über das Auswanderungswesen vom 9. Juni 1897 (R.⸗G.⸗Bl. S. 463) zu bestellende Sicherheit bei der Hauptkasse der Regierung, in deren Bezirk der Unternehmer oder Agent seine gewerbliche Niederlassung oder seinen Wohnsitz hat, zu hinterlegen ist. Für Berlin erfolgt die Hinterlegung bei der hiesigen Polizei⸗ auptkasse. 8 zeal einem Agenten gemäß § 15 des Gesetzes die Aus⸗ dehnung seines Geschäftsbetriebes auf benachbarte Bezirke ge⸗ stattet, so wird die Stelle, bei der die Hinterlegung zu geschehen hat, durch Vereinbarung unter den betheiligten höheren Ver⸗ waltungsbehörden bestimmt.
Die Sicherheiten können unter Vermittelung des Herrn Reichskanzlers (Reichsamt des Innern) auch durch Hinterlegung bei der Rendantur des Reichs⸗Invalidenfonds in Berlin, Voß⸗ straße, bestellt werden.
Berlin, den 25. März 1898.
1“ für Handel und Gewerbe. Brefeld.
Der Finanz⸗Minister. 8 In Vertretung: 8 Meinecke.
S
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Bei dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten ist der Kanzlei⸗Diätar August Bade zum Geheimen Kanzlei⸗Sekretär ernannt worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und
Medizinal⸗Angelegenheiten. Bei dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten ist der Kanzlei⸗Diätar Gustav Neumann zum Geheimen Kanzlei⸗Sekretär ernannt worden.
Dem Zeichenlehrer, Maler Theodor Blätterbauer in Liegnitz ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.
Bekanntmachung.
8 Joseph Joachim⸗Stiftung. Anläßlich des 50 jährigen Künstler⸗Jubiläums des Pro⸗
Akademie der Künste und Mitgliedes des Direktoriums der Königlichen akademischen Hochschule für Musik, ist eine Stiftung errichtet worden, deren Zweck ist: unbemittelten Schülern der in Deutschland vom Staat oder von Stadt⸗ gemeinden errichteten oder v“ musikalischen Bildungs⸗ anstalten ohne Unterschied des Alters, des Geschlechts, der Religion und der Staatsangehörigkeit Prämien in Gestalt von Streich⸗Instrumenten (Geigen und Celli) oder in Geld zu gewähren. 1 8 Bewerbungsfähig ist nur derienihe, welcher mindestens ein halbes Jahr einer der genannten Anstalten angehört hat und, da es sich in diesem Jahre um Verleihung von Instrumenten handelt, seine Ausbildung als Geiger beziehungsweise Cellist erfahren hat. “ Bei der Bewerbung sind folgende Schriftstücke einzureichen: 1) ein vom Bewerber verfaßter kurzer Lebenslauf, 2) eine schriftliche Auskunft des Vorstands der vom Be⸗ werber besuchten Anstalt über Würdigkeit und Bedürftigkeit des Bewerbers, sowie die Genehmigung derselben zur Theil⸗ nahme an der Bewerbung auf Grund der zu bezeugenden Thatsache, daß der Bewerber mindestens ein halbes Jahr der
Die Ausantwortung beziehungsweise Auszahlung der zu⸗ erkannten Prämien erfolgt am 1. Oktober cr. Eine richtigung der nicht berücksichtigten Bewerber sowie eine Rück⸗ sendung der eingereichten Schriftstücke findet nicht statt. — Geeignete Bewerber haben ihre Gesuche mit den in Vor⸗
das Kuratorium, einzureichen. Berlin, den 1. April 1898. Der Vorsitzende des Kuratoriums. — Joseph Joachim.
Justiz⸗Ministerium. — Dem Kammergerichts⸗Rath Dr. Müller ist die nach⸗ gesuchte Dienstentlassung ertheilt.
in Delbrück.
hove in Volkmarsen an das Amtsgericht in Paderborn und
in Toftlund. 1 “ Zu Handelsrichtern sind ernannt: der Fabrikbesitzer Hugo Bendix in Berlin bei dem Landgericht I in Berlin und der Fabrikbesitzer Stanislaus Krysiewicz in Posen bei dem Landgericht daselbst. 11u.“
Dem Kaufmann Wilhelm Köhler in Eiäberfeld ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Amt als stellvertretender Handelsrichter ertheilt.
Der Staatsanwaltschafts⸗Rath Dr. Rekittke bei dem Landgericht in Naumburg a. S. ist an das Ober⸗Landesgericht daselbst versetzt. 1b 16
Den Notaren, Justiz⸗Räthen Petiscus in Breslau und Petiscus in Oels sowie dem Notar Schubert in Frei⸗ burg i. Schl. ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Amt ertheilt. 8 Der Rechtsanwalt Marbach in Ratzeburg ist zum Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Kiel ernannt.
In der Liste der Rechtsanwalte sind gelöscht: der Rechts⸗ anwalt, Justiz⸗Rath Geisler in Tarnowitz bei dem Land⸗ gericht in Beuthen O.⸗Schl., der Rechtsanwalt, Justiz⸗Rath Geißler bei dem Amtsgericht in Kosel und der Rechtsanwalt Galluschke bei dem Amtsgericht in Neustadt O.⸗Schl.
In die Liste der Rechtsanwalte sind eingetragen: der Rechtsanwalt Ehrlich aus Erfurt bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Potsdam, der Rechtsanwalt Gallus chke aus Neustadt O⸗Schl. bei dem Amtsgericht in Myslowitz, der Gerichts⸗Assessor Wolters bei dem Amtsgericht in Mül⸗ heim a. Rh. und der 1..“ a. D. Chemnitz bei dem Amtsgericht in Hadersleben.
Der Amterühler Palm in Franzburg, der Rechtsanwalt, Justiz⸗Rath Lindner in Danzig, der Rechtsanwalt und Notar, Justiz⸗Rath Naschinski in Posen und der Rechts⸗ anwalt und Notar Dr. Sauer in St. Goarshausen sind
gestorben. 8
Abgereist: Seine Excellenz der General⸗Auditeur der Armee, Wirk⸗ liche Geheime Rath Ittenbach, mit Urlaub. 8 “ 1
In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ wird ein Privilegium wegen Aus⸗ stellung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Wiesbaden im Betrage von 4 550 000 ℳ veröffentlicht.
“ Die Personal⸗Veränderungen in der Armee ꝛc. befinden sich in der Ersten Beilage.
Preußen. Berlin, 2. April.
Seine Majestät der Kaiser und König nahmen, wie aus Homburg v. d. Höhe gemeldet wird, heute Vormittag den Vortrag des Gesandten Grafen Wolff⸗Metternich entgegen.
ö der am 31. v. M. unter dem Vorsitz des Staats⸗ Ministers, Staatssekretärs des Innern Dr. Grafen von Posa⸗
ors Dr. Joseph Joachim, Kapellmessters der Königlichen
in der vom Reichstage beschlossenen Fassung der Gesetz⸗
stehendem geforderten Schriftstücken bis zum 1. Juni cr. an — 8 Berlin W., Potsdamerstraße 120,
Die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension ist ertheilt: dem Amtsgerichts⸗Rath Przihoda in Runkel, dem Amts⸗ gerichts⸗Rath Stüler in Heiligenstadt, dem Landgerichts⸗ Rath Fraas in Posen und dem Amtsgerichts⸗Rath Grasso
Versetzt sind: der Amtsgerichts⸗Rath Becker in Euskirchen an das Amtsgericht in Krefeld, der Amtsgerichts⸗Rath Peper⸗
der Amtsrichter Lindemann in Apenrade an das Amtsgericht 8
dowsky⸗Wehner abgehaltenen Plenarsitzung des Bundes⸗ raths wurde dem Entwurf eines Gesetzes san Elsaß⸗Lothrin über die Presse die Feaetan ersaete Angenommen wurden
entwurf, betreffend die anderweite kontingents der Brennereien, — der Gesetzentwurf, betreffend die deutsche Flotte, — der Entwurf eines Gesetzes zur Er⸗ gänzung der Gesetze über Postdampfschiffsverbindungen mit überseeischen Ländern, — der Gesetzentwurf wegen ö des Reichshaushalts⸗Etats für 1898 — und der Gesetzentwu . betreffend die Verwendung überschüssiger Heicss eis eh acn zur Schuldentilgung. Mit der vom Reichstage gefaßten Resolution, betreffend die Errichtung eines Standbildes für den Hoch⸗ 1888 Kaiser Friedrich, erklärte sich der Bundesrath einver⸗ tanden. Außerdem wurde über ein Gesuch, betreffend die Ertheilung der Erlaubniß zur Beförderung von Auswanderern, sowie über mehrere Eingaben Beschluß gefaßt.
114“ 88 8
Das Staats⸗Ministerium trat heute Nachmittag 3 Uhr im Dienstgebäude, Leipziger Platz 11, unter dem Vorsitz des Minister⸗Präsidenten Fürsten zu Hohenlohe zu eine Sitzung zusammen. “ 1
8
8 8 5 Das „Marine⸗Verordnungsblatt“ veröffentli vom 31. v. M. folgende Allerhöchsten Ordres, betreffend die Verwaltung des Kiautschougebiets:
Ich bestimme bierdurch Folgendes: Mit dem Eintreffen des nach China entsandten Bataillons Marine⸗Infanterie und der Kompagnie Matrosen⸗Artillerie ist die Landungs⸗ Abtheilung Meines Kreuzer⸗ geschwaders zurückzuziehen. Die gesammte Verwaltung des an der Kiautschoubucht vertragsmäßig an Deutschland überlassenen Gebiets wird von diesem Zeitpunkt an bis auf weiteres dem Reichskanzler (Reichs⸗Marineamt) übertragen. Die militärische Besatzung für dieses Gebiet wird dem Staatssekretär des Reichs⸗Marineamts unterstellt, welcher den Oberbefehl nach Meinen Anordnungen zu führen hat. Mit Bezug auf die höhere Gerichtsbarkeit über die militärische Be⸗ satzung des überlassenen Gebiets sehe Ich Ihren Vorschlägen entgegen.
Berlin, Schloß, den 27. Januar 1898.
Wilhelm.
Fürst zu Hohenlohe. An den Reichskanzler ( Keichs⸗Marineamt).
Im Anschluß an Meine Ordre vom 27. Januar d. J. bestimme Ich hierdurch: 1) An der Spitze der Militär⸗ und Zivilverwaltung im Kiautschongebiet steht ein Seeoffizier mit dem Titel Gouverneur. Derselbe ist oberster Befehlshaber der militärischen Besatzung im Kiautschougebiet und Vos esetzter aller in demselben angestellten Militärpersonen, sowie der Venunter der Militär⸗ und Tööö 2) Ich verleihe dem Gouverneur für die ihm unterstellte Besatzung und über die sonstigen im Kiautschougebiet angestellten Militär⸗ personen und Beamten die gerichtsherrlichen Disziplinar⸗ und Urlaubs⸗ befugnisse eines Marinestationschefs. 3) Der Gouverneur führt inner⸗ halb seines Dienstbereichs als Kommando⸗ und Unterscheidungsabzeichen eine Flagge wie diejen ige des Gouverneurs von Ost⸗Afrika. Die für letztere in der Flaggen⸗ und Salutordnnng erlassenen Bestimmungen finden für die Flagge des Gouverneurs im Kiautschougebiet mit der Abweichung Anwendung, daß für letztere, ebenso wie für die Person des Gouverneurs 13 Schuß als Salut zuständig sind, sofern nicht infolge der persön⸗ lichen Rangstellung ein höherer Salut vorgeschrieben ist. 4ü) Der Gouverneur und die Befehlshaber Meiner Marine stehen zu einander in keinem Unterordnungsverhältniß. Werden gemeinschaftliche Operationen Meiner Land⸗ und Seestreitkräfte im Kiautschougebiet nothwendig, so übt der rangälteste Befehlshaber den Oberbefehl aus. 5) Die Stellvertretung des Gouverneurs fällt dem ältesten Befehls⸗ haber der mllitärischen Besatzung im Kiautschougebiet zu. 6) Die gerichtsherrlichen, Disziplinar, und Urlaubsbefugnisse des Gouverneurs gehen während einer Vertretung auf den Stell⸗ vertreter über, so serm derselbe Stabsoffizier ist. 7) Ich verleihe dem Staatssekretär des Reichs. Marinkamts über die ihm unterstellte militärische Besatzung im Kiautschougebiet und über die sonstigen in diesem Gebiet angestellten Militärpersonen die gleichen gerichtsherr⸗ lichen, Disziplinar⸗ und Urlaubsbefugnisse wie die des kommandieren⸗ den Admirals. 8) Dem Staatesekretär des Reichs⸗Marineamts sind die Inspektionen der Marine⸗Infanterie und der Marine⸗Artillerie mit Bezug auf alle Angelegenheiten der militärischen Besatzung im Kiautschougebiet, an deren Unterstellung unter die Inspektionen durch die Entsendung nach Kiautschou nichts geändert wird, unterstellt. Sie haben hiernach das Weitere zu veranlassen.
Wilhelmshaven, den 1. März 1898.
An Bord Meines Panzerschiffes „Kurfürst Friedrich Wilhelm“.
An den Reichskanzler 11““
Der hiesige Königlich rumänische Gesandte A. Beldi⸗ man ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.
Der Regierungs⸗Assessor Dr. Wilke zu Halle a. S. ist der Königlichen Regierung zu Hildesheim zur weiteren dienst⸗ lichen Verwendung ee worden. 161““
Pelplin, 2. April. Der Bischof von Kulm Dr. Redner
ist, wie „W. T. B.“ meldet, gestern Abend infolge einer Lungenentzündung gestorben.
Kiel, 1. April. Ihre Majestät die Kaiserin Friedrich ist heute Abend von hier nach Bonn abgereist. Ihre König⸗
liche Hoheit die Prinzessin Heinrich gab Ihrer Ma estät
das Geleit zum Bahnhof. 8
Sachsen 8 8
Seine Majestät der König hat sich gestern Abend von Dresden nach Baden⸗Baden begeben, um daselbst mit Ihrer Majestät der Königin zusammenzutreffen. Die Rückkehr nach Dresden ist, dem „Dresdner Journal“ zufolge, für den 9. April in Aussicht genommen.
Die Zweite Kammer hat in ihrer vorgestrigen Sitzung die Vorlage, 1e Eisg die Aufhebung des Verbots der Ver⸗ bindung politischer Vereine, und gleichzeitig den von konser⸗ vativer Seite gestellten dtech auf Ausschluß der Frauen und Minderjährigen von politischen Versammlungen an⸗
genommen. Württemberg.
„Die Zweite Kammer beendi te vorgestern die Be⸗ rathung des Verfassungsentwurses. Das erweiterte Budget⸗ recht der Ersten Kammer wurde abgelehnt, die Schluß⸗ abstimmung über das ganze Gesetz ausgesetzt. Gestern trat die Kammer in die Berathung der mit dem Verfassungs⸗ gesetz zusammenhängenden Novelle zum Wahl gset Vezir⸗ . ein. Die hauptsächlichen Neuerungen ahlkouverte und Isolierraum) wurden ohne Widerspruch
Festsetzung des Gesammt⸗
t in der Nr. 5
De
begeben.
Ue dem Ge
offizier
wurden
gebroche Theiles von S
wird es kommen De
besucht riedlich
Liebden Sie Ihr
eingeengt nehmen,
welcher d
Wie
als eine
spenden.
einberuf
die ande
und Kl. beendete
Der Ab Seßf ession daß die Nationa alle die als Ein
Regelun sodann
von gebra
sich
den
Langenburg hat sich
Zwartboi⸗Hottentotten dem „Deutschen Kolonialblatt“
Januar d.
welche die Straße um auch dort Frieden zu schaffen.
von Carnap hat eine Reise durch der Kolonie
1e nach
Die amtliche „Wiener öffentlicht das nachstehende
stelle Euer Liebden hie
werden Euer Liebden von nun verschiedener Heereskörper beig Heerwesen von einem h aus näher zu treten, überhaupt aber jenen reichliche Verhältnisse der Wehrmacht zu Lande wie Hinsichtlich der Schaffung Ihres iebden Thätigkeiten regelnden Det Weisungen.
Die Wiener Blätter heben, wie außerordentliche Bedeutun Heweises auf den künftigen
des Erzherzogs als Thronfolger hervor, wobei Ausdruck der
eigenschaften Die Delegationen sind zum Im österreichischen gestern auf eine Anfrage des
g von Interpellationen seitens der Präsident Graf Thun, daß nicht nur er, sondern auch
antwortun Minister⸗
lich nach gepflogenen Erhebungen,
energisches Fortschreiten auf
Wolan (Ruthenen), szycki und Winkowski besprachen die Ver bezw. in der Bukowina und drückten den Wuns herstellung friedlicher parlamentarischer Verhältnisse durch
dringlichen Anträge, träge der Abgg. g. von Steuernachlässen und Vertheilun
nahm ferner einstimmig einen dringliche ochenburger an, nach welchem ten Interpellationen Immunität genießen feaecitsg hen⸗ Veröffentlichung strafrechtl ein soll.
der Abgg. Herold, Paca
der Sprachenverordnungen zugegangen.
verlangt, 8
böhmischen Krone beider Landes
Der ungarische Minister⸗
sücbern Abend auf einige T erhandlungen über d
Budgets beizuwohnen.
Das ungarische Ober
1 betreffend die Feier des 11. an den Kaiser und König, angenommen.
Elsaß⸗Lothringen.
Kaiserliche
Statthalter Fürst zu vorgestern von Straßb
Deutsche Kolonien.
ber die
fecht vom 5. Dezember v. J
Schutztruppe und den Aufständischen neren Zusammenstößen gekommen ist,
Wund zwei Mann der
getödtet. Wenngleich auch di
Niederlage der Zwartbois endete, so hat des Aufstandes nicht h Niederwerfung des I
daß die in
letzter Zeit nen Unruhen durch
erbeizuführen vermocht. rmw G etzteren hat die Landes Verstärkungen in den Nordbezirk des Schutzg wohin sich auch der stellver Müller, begeben hat. Aus Kamerun ist, demselben Blatt zufolge, die Nachricht eingegangen, 8
Hohenlohe⸗ urg nach Berlin
in Deutsch⸗Südwestafrika unter den a ausgebrochenen Unruhen wird weiter berichtet,
daß es nach
zwischen Theilen der
no
nselben
och mehrfach zu klei⸗ 8. denen 89 Unter⸗ ruppe gefallen sind. Ein größeres Gefecht hatte Hauptmann von Estorff am 1G zu bestehen. Bei den
Second⸗Lieutenant Bensen schwer verwundet, zwei Reiter
wurde
eser Kampf mit der er doch einen Abschluß
im
Zur endgültigen hauptmannschaft ebietes dirigiert, tretende Truppenkommandeur, Major
anelande aus⸗
das energische Eingreifen eines
der Schutztruppe unter Premier⸗Lieutenant Freiherrn
tein unterdrückt worden sind.
Die Schutztruppe unter Hauptmann von Kamptz hat sich darauf gegen die Bulis, nach Lolodorf beunruhigt hatten, gewandt, Aller Voraussicht nach
dabei zu größeren kriegerischen Unternehmungen nicht
r Stations⸗Vorsteher von Maünde, Premier⸗Lieutenant südöstliche Hinterland
3 das Kamerun bis
hat die belgischen Faktoreien und sich dann Kamerun begeben. verlaufen.
zum Congo g Reisende ist bis nach Ngaundere und von vorgedrungen, wo er den Ort Zimu um erreichte, nach der Congomündun Die Exp
im
Oesterreich⸗Ungarn.
Ihrer Gesundheit wieder
Wunsch und
pollsten
oment gekommen zu sehen — Drang, wie Meinen Absichten entsprechend —
lücklich beendet. dort zum Sangha Weihnachten v. J. deutschen Gebiete ig und von dort edition ist durchaus Das durchzogene Gebiet soll sich durch große Fruchtbarkeit und Wohlstand der Bewohn
Der
er auszeichnen.
“ 8
Zeitung“ vom gestrigen Tage ver⸗ andschreiben des Kaisers: Lieber Herr Neffe, Erzherzog Franz Ferdinand! Mit wahrer Freude und Beruhigung erfüllte Mich, Schonung wissen, daher auch den M
Euer Liebden nach längerer
s gekräftigt zu — ebenso Euer
er militärischen Thätigkeit wieder zuführen zu können.
durch die Erfordernisse
dem gesammten
zur See
rmit „zur Disposition Meines Oberbefehls“. Nicht eines bestimmten Kommandopostens, an die Gelegenheit finden, die größeren Waffenübungen zeitweilig zu über⸗ öheren Standpunkt
Führung
n Einblick in alle zu gewinnen,
em allgemeinen Wohle dereinst nur zum Besten gereichen soll.
n, am 29. März 1898.
militärischen ils erlasse Ich Meine besonderen
Sto
bes und der Euer
Franz Joseph.
8 direkten lebhaftesten
die wärmste und
en worden.
„W. T. B.“ g dieses Kaiserlichen Handschreibens
ren Ressort⸗Minister alle Interpellatione
arheit zu beantworten sodann die Debatte über
Die Abgg. Herger und Funke hielten Sprachenverordnungen
g. Wolf erklärte, die deutsche eingeschlagenen Wege,
Deutsch⸗Nationalen nicht patriotisch seien; die
len seien patriotischer als Andere,
heitsstaate drohten.
g der Nationalitätenfrage aus. nach dem Berichte
ßler und Kayser,
Hierauf vertagte sich das
daß sämmtliche Staatsbeamte
aus hat
für die Vorbeding
des Budge betreffend den Nothstand,
pril und d
berichtet, die
hohen Beruf sie unter dem
1 Freude über die vollkommene Wiederherstellung des Erzherzogs dessen Geistes⸗ sympathischste Anerkennung
9. Mai nach Budapest
Abgeordnetenhause erklärte Abg. Sylvester betreffs der Be⸗
und Charakter⸗
Regierung der
n, selbstverständ⸗
mit voller Aufrichtigkeit beabsichtigen. die Erklärung der Regierung.
Das Haus
die Zurücknahme der
ung des Friedens.
ählerschaft wünsche
dem in und wies den Vorwurf zurück,
der vorigen
Deutsch⸗
da sie rechtzeitig auf Gefahren aufmerksam 18 hätten, welche Oesterreich
Das
ie Abgg. Wachnianyn und sowie die polnischen Abgg. Graf Dziedu⸗ hältnisse in Galizien ch nach Wieder⸗
Haus erledigte
tausschusses die
sowie zwei An⸗
betreffend Gewährung von Darlehen, und
i Antrag des Abg.
die im Hause ein⸗
in
sprachen mächtig sein Präsident Baron Ban ge Tage nach Wien begeben, um ie Feststellung des gemeinf
e Hu
sollen und ihre
ich nicht verfolgbar Haus bis zum 20. d. Mts. Dem TETETö ist der dringliche
und Genossen auf Abänderung Es wird in demselben den Ländern der
Antrag
sollen fy hat
amen
die Vorlage,
ldigungsadresse
Großbritannien und Irland.
Im Oberhause wurde gestern mitgetheilt, daß die Königin den Gesetzentwurf, betreffend die griechische Anleihe, genehmigt habe. Darauf vertagte sich das Haus bis Dienstag. im Unterhause fragte Sir Robert Reid an, ob angesichts der Thatsache, daß die Aktionäre der Süd⸗ afrikanischen Chartered Company erledigte Stellen in ihrem Verwaltungsrath nach Belieben besetzen könnten, der Staatssekretäar für die Kolonien chritte zu thun beabsichtige, um die Wahl von Personen zu verhindern, deren Mitschuld an der Jameson⸗Affaire und den voraufgegangenen feindseligen Vorbereitungen vom Unter⸗ hause festgestellt sei. Der Staatssekretär für die Kolonien
hamberlain erwiderte: Bei der eplanten Neugestaltung der Gesellschaft würden die Befugnisse der Direktoren sehr eingeschränkt und unter strikter Staatskontrole ausgeübt werden. Er beabsichtige daher nicht, den Vorschlag zu machen, daß das übliche Privilegium der Aktionäre, die ihr Geld bei dieser wie bei allen ähnlichen Gesellschaften anlegen, ihren eigenen Direktor zu wählen, beschränkt werde.
Frankreich. Die Deputirtenk ammer hat gestern den Gesetzentwurf, betreffend die griechische Anleihe, ohne Debatte angenommen.
Rußland.
Der Kaiser hat, wie „W. T. B.“ aus St. Petersburg erfährt, durch den Höchstkommandierenden des Pacific⸗Ge⸗ schwaders Dubassomw den bei der Besetzung von Port Arthur und Talienwan betheiligten See⸗ und Landtruppen Dank für die vorzügliche Ausführung seine Befehle ekannt geben lassen.
“
Italien.
Aus Livorno wird, dem „W. T. B.“ zufolge, gemeldet, daß der amerikanische Kommandant Brownson die dortige Schiffswerft von Orlando besucht und die im Bau begriffenen Schiffe, insbesondere den „Varese“, einer eingehenden Be sichtigung unterzogen habe. Der Ankauf des Kreuzers „Bascio“, der für Marokko erbaut worden war, scheine beschlossen zu sein. Brownson habe sich später nach Rom begeben, um mit dem Marine⸗Minister Brin zu konferieren.
Spanien.
Dem „W. T. B.“ wird aus Madrid gemeldet: die „Agencia Fabra“ versichere nach Aeußerungen aus guter Quelle, daß die Regierung niemals daran gedacht habe, Cuba gegen Zahlung einer Entschädigungssumme von seiten der Vereinigten Staaten die Unabhängigkeit zu bewilligen; niemals sei ein Vorschlag, welcher auch nur die ge⸗ ringste Anspielung auf eine solche Unabhängigkeit enthalte, Spanien gemacht worden. Die Regierung würde jeden der⸗ artigen Vorschlag zurückweisen; keine politische Partei sei ge⸗ neigt, eine solche Lösung zu unterstützen.
Türkei.
Der Sultan empfing, wie „W. T. B.“ berichtet, nach dem gestrigen Selamlik die Botschafter Deutschlands, Oesterreich⸗ Ungarns und Rußlands in Audienz.
Der französische Botschafter hat der Pforte eine Note überreicht, in welcher für die Verluste, die die kirchlichen Niederlassungen in Anatolien währdnd der Massacres der Armenier er itten haben, Schadenersa gefordert wird.
Amtlich wird gemeldet, daß die2 ildung des 59., 60. und 61. Hamidieh⸗Kavallerie⸗Regiments beendet sei.
Griechenland.
Karditzi und Giorgis werden, dem „W. T. B.“ zu⸗ folge, gegen das Urtheil des Schwurgerichts appellieren, indem sie sich darauf berufen, daß das Attentat ein politisches Ver⸗ brechen gewesen sei, für welches die Todesstrafe durch die Ver⸗ fassung abgeschafft sei. 8
Amerika. ““
Das „Reuter'sche Bureau“ meldet aus ashington, daß die Regierung gestern, unmittelbar nach einer Sitzung des Kabinets, ein Resumé der am Donnerstag empfangenen Depesche des Gesandten in Madrid Woodford bekannt ge⸗ macht habe. Der Gesandte benachrichtige darin die Regierung der Vereinigten Staaten, daß der General⸗Gouverneur von Cuba, Marschall Blanco, die Verordnung, betreffend die „Reconcentrados“ in den West⸗Provinzen, aufgehoben habe. Die spanische habe dem Marschall Blanco einen Kredit von 3 Millionen Pesetas zur Verfügung gestellt, um der Landbevölkerung die Möglichkeit zur Wieder⸗ aufnahme ihrer Arbeit zu verschaffen. Spanien werde die Hilfe der Vereinigten Staaten zur Unterstützung der Noth⸗ leidenden nach dem jetzt zu Recht bestehenden Uebereinkommen annehmen. Schließlich schlage Spanien vor, die Maßnahmen zur Erreichung eines ehrenvollen Friedens dem cubanischen Parlament zu überlassen, ohne dessen Mithilfe Spanien zu keinem endgültigen Ergebniß gelangen könne, wobei, wohl⸗ verstanden, die durch die Verfassung der Zentral⸗Regie⸗ rung vorbehaltenen Machtbefugnisse nicht geschmälert werden dürften. Spanien werde keine Einwendungen gegen die Einstellung der Feindseligkeiten machen, wenn die Auf ständischen den General⸗Gouverneur darum ersuchten. Letzterer werde alsdann die Dauer und die Bedingungen für die Ein⸗ stellung der Feindseligkeiten festsetzen.
Die cubanische Regierung hat an den Präsidenten Me Kinley eine Botschaft gerichtet, in welcher die von amerikanischen Blättern über die cubanische Autonomie ver⸗ breiteten Verleumdungen entkräftet werden und betont wird, daß die Aufständischen auf Cuba die Minderheit und die Autonomisten die Mehrheit bildeten. Die Botschaft ruft den Gerechtigkeitssinn des Präsidenten an, damit den Cubanern nicht unter dem Namen „Unabhängigkeit“ eine Regierung auferlegt werde, welche der Ruin des Landes sein würde.
Der Präsident MeKinley wird so bald als möglich eine Botschaft abfassen und diese dem Kongreß übermitteln. Der Ministerrath trat gestern Nachmittag wieder zu einer Sitzung
zusammen. Häuser des Kongresses haben sich bis Montag
Beide vertagt.
Das spanische Torpedoboot⸗Geschwader ist gestern vor Portorico angekommen.
Der mexika nische Kongreß ist gestern eröffnet worden. Die demselben zugegangene Botschaft des Präsidenten Porfirio Diaz besagt, dem „W. T. B.“ zufolge, daß die
auswärtigen Beziehungen fortdauernd herzliche seien; die Berg⸗
8