278497] Aufgebot.
a. der Ackerer Wilhelm Ollig zu Thenhoven bei
Worringen, “ 3 85 e“ Anna Firmenich zu Köln, Josef⸗
raße 14,
haben das Aufgebot folgender Urkunden beantragt:
1) zu a. eines Sparkassenbuches zu Konts Nr. 227 C.
für Herrn Wilhelm Ollig, Landwirth zu Thenhoven, des Worringer Darlehnskassen⸗Vereins, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, lautend über 250 ℳ 94 ₰,
2) zu b. von sieben Sparkassenbüchern, und zwar:
a. eines der städtischen Sparkasse in Köln, Konto Nr. 38 153, lautend auf den Namen Anna
Firmenich, Händlerin zu Köln, Josefstraße 5, ab⸗ schließend am 1. April 1897 mit 1104 ℳ 19 ₰,
b. eines derselben Kasse, Konto Nr. 47 090,
lautend auf den Namen Elisabeth Eppenich, Schülerin zu Köln, Eulengarten 10, abschließend am 1. April 1897 mit 37 ℳ 29 ₰, c. eines derselben Kasse, Konto Nr. 48 234, lautend auf den Namen Anna Maria Eppenich zu Köln, Josefstraße 5, abschließend am 1. April 1897 mit 1414 ℳ 66 ₰, d. eines der Spar⸗ und Darlehenskasse des Land⸗ kreises Köln, Konto altes, Nr. 2084 a., neues, Nr. 1173, lautend auf den Namen Anna Firmenich, Händlerin, Josefstraße 5 zu Köln, abschließend am 1. Januar 1897 mit 6631 ℳ 75 ₰,
e. eines derselben Kasse, Konto altes, 2989 B., neues, Nr. 7570, lautend auf den Namen Otto Eppenich, Lehrling zu Köln, Josefstraße 5, ab⸗ schließend am 1. Januar 1897 mit 310 ℳ und einem am 28. Januar 1897 eingezahlten Betrag von
1310 ℳ,
f. eines derselben Kasse, Konto Nr. 23 302, lautend auf den Namen Anna Maria Eppenich, Näherin zu Köln, Severinstraße 113, abschließend am 1. Januar 1897 mit 667 ℳ 87 ₰,
g. eines derselben Kasse, Konto Nr. 23 303, lautend auf den Namen Elisabeth Eppeunich, Näherin zu Köln, Severinstraße 113, abschließend m 1. Januar 1897 mit 667 ℳ 87 ₰ Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, pätestens in dem auf den 10. Dezember 1898, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an ordentlicher Gerichtsstelle anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunden erfolgen wird. Köln, den 7. Februar 1898. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 8.
[3140] Aufgebot. 1. Folgende von der Sparkasse der Stadt Stettin ausgestellte Guthabenbücher: 1) Nr. 5535 über 866,48 ℳ vom 14. August 1889 für Frau Helene Rolke, Grabowerstraße, 2) Nr. 19 290 über 19,62 ℳ vom 27. Oktober 1891 für Margarethe Haase, Grabower Markt 1, 3) Nr. 2424 über 857,36 ℳ für Albert Kolter⸗ mann, Altdamm, 1II. das von der Svarkasse des Kreises Randow ausgestellte Guthabenhuch Nr. 17 398 über 183,09 ℳ für Frau Schott, Johanniskloster, ssind angeblich verloren gegangen, und es ist deren Aufgebot, und zwar zu Ii von der Ehefrau des Kaufmanns und Schiffs⸗ rheders Ernst Rolke zu Stettin, Grabower⸗ straße 6 b. II, in 12 von der Ehefrau des Rentiers Ambrosius “ “ geb. Arndt, zu Stettin, Petrihof⸗ straße G zu 18 von dem Schneidermeister Albert Koltermann zu Stettin, vertreten durch den Justiz⸗Rath Freude zu Stettin, zu II von der Armen⸗Direktion der Stadt Stettin, vertreten durch den Magistrat zu Stettin, beantragt. Die Inhaber vorbezeichneter Gut⸗ habenbücher werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. November 1898, Mittags 12 Uhr, or dem unterzeichneten Gericht, Elisabethstraße 42 — Zimmer Nr. 30 —, anberaumten Aufgebotstermine ishre Rechte anzumelden und die Bücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird. .“ Stettin, den 31. März 1898. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 15. [3139] Bekanntmachung. Das in dem Aufgebot der “ vom 29. Dezember 1897 unter Nr. 9 erlassene Aufgebot des Sparkassenbuches der städtischen Sparkasse in Berlin Nr. 605 142 über 14 ℳ 58 ₰ ist zurück⸗ genommen worden. Berlin, den 2. April 1898.
[3138] Bekanntmachung. Das unterm 4. Oktober 1897 bekannt gemachte Aufgebot des Sparkassenbuches der hiesigen städtischen Spoarkasse Nr. 28 854 über 100,38 ℳ ist zurück⸗ genommen. Berlin, den 2. April 1898.
8 Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82.
2902] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Neumarkt vom 1. April 1898 ist die Zweig⸗Hypothekenurkunde bezüglich der von der Post von 400 Thlr., eingetragen Abtheilung III Nr. 3 des Grundstücks Nr. 9 Groß⸗Saabor, an das Generaldepositorium des Königlichen Kreisgerichts zu Neumarkt abgetretenen 200 Thaler für kraftlos erklärt worden, und es sind ferner die Rechtsnach⸗ folger der Wittwe Hedwig Karauschke, geborenen Geppert, dort eingetragenen Restforderung von 200 Thalern mit Ausnahme der Wittfrau Hedwig Michael, geborenen Fleischer, in Breslau, der ihre Rechte auf diese Resthypothek von 200 Thlalern vor⸗ behalten worden sind, mit ihren Ansprüchen auf die bezeichnete Post ausgeschlossen worden. Neumarkt, den 1. April 1898. 1 Königliches Amtsgericht.
[3125] Aufgebot.
Die zu Krefeld wohnenden Eheleute Kaufmann Karl Korbmacher und Anna Margaretha, geborene Bruns, ohne besonderen Stand, haben das Aufgebot eines von dem unterfertigten Amtsgerichte über die im Grundbuche von Krefeld Band 84 Art. 4185 Abth. III unter laufender Nr. 5 auf Grund der Urkunde vom 23. September 1876 und 27. August 1887 zu Gunsten der genannten Ehefrau Korbmacher über eine Post von 7500 gefertigten Hypo⸗
thekenbriefes beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, fpätestens in dem auf Mittwoch, den 22. Juni 1898, Vormittags 11 ¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 14, an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden
und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗
erklärung der Urkunde erfolgen wird.
Krefeld, den 4. April 1898.
Königliches Amtsgericht.
[71379] Aufgebot.
Die Erbpächteraltentheilerwittwe Sophie Friemann, geb. Koß, zu Gr. Krams hat das Aufgebot des
ypothekenscheins über das Fol. 5 der Erbpachthufe
r 15 zu Gr. Krams für den Ecbpächteraltentheiler Johann Friemann zu Gr. Krams und dessen Ehefrau Sophie, geb. Koß, zur Sicherheit für den ihnen nach dem Ueberlassungsvertrage zustehenden lebensläng⸗ lichen Altentheil auf der Hufe zinsenlos eingetragene Ultimatum von 4500 ℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 30. August 1898, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Hagenow, den 5. Februar 1898.
Großherzogliches Amtsgericht.
[80878] Arufgebot.
Auf dem Grundstück Wohnhaus Haus Nr. 67 mit Hofraum und Garten im Ortsflur, Plan Nr. 8 ⅛, Haupt⸗Nr. 74 des Grundbuchs für Hasen⸗ thal, welches auf den Namen des Griffelmachers Christian Leonhard Resch in Hasenthal eingetragen ist, ruht laut Haupt⸗Ziff. 21, Eintrags⸗Ziff. 2 des Hypothekenbuchs für Hafenthal eine für Richard Bauer, früher in Hasenthal, an weiland Adolf Bauer eingetragene Hypothek von 280 ℳ Erbgeld auf Grund der Urkunde vom 1. Februar 1876. Diese Hypothek ist angeblich bezahlt, der Aufenthalt des im Hypothekenbuch aufgeführten letzten Inhabers der Hypothek jedoch unbekannt. Zur Löschung der Hypo⸗ thek wird an die unbekannten Berechtigten die Auf⸗ forderung zur Anmeldung ibrer hypothekarischen Rechte und Vorlegung der darüber ausgestellten Ur⸗ kunden spätestens im Aufgebotstermin erlassen unter dem Rechtsnachtheil, daß bei unterlassener Anmel⸗ dung der Verlust des Pfandrechtes angenommen und die Löschung der Hypothek bewirkt werden wird. Termin zur Erledigung des Aufgebotsverfahrens und Verkündung des Ausschlußurtheils ist auf den 22. Juni 1898, Vormittags 11 Uhr, an Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 6, anberaumt.
Gräfenthal, den 28. Februar 1898.
Herzogliches Amtsgericht. Abtheilung III. “ Dr. Domrich 3
Iü“ “
Das Eigenthum des Grundstücks Neudorf Bl. 92, dessen Besitztitel auf den Namen der Johann und Justine, geb. Schwebs, Müller'schen Eheleute be⸗ richtigt ist, soll für die Erben der Wittwe Justine Müller, geb. Schwebs, nämlich für die Arbeiterfrau Marie Kieper, geb. Menzel, zu Neudorf, den Eigen⸗ käthner Wilhelm Menzel zu Sackrau, die Kinder der verstorbenen Tochter Karoline Lawrenz, geb. Menzel, Arbeiter Hermann Lawrenz zu Gr. Wolz, Arbeiter Karl Lawrenz zu Sackrau, Auguste Lawrenz zu Graudenz und die minderjährigen Geschwister Marie, Bertha, Ottilie, Elise und Emma Lawrenz, vertreten durch ihren Vater, den Käthner Karl Lawrenz aus Sackrau, berichtigt werden. Auf den Antrag derselben werden deshalb:
1) alle ihrem Vorhandensein nach unbekannten Berechtigten, welche Ansprüche auf das Eigenthum an dem Grundstücke erheben, aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche auf das Grundstück spätestens im Aufgebotstermine, den 10. Juni 1898, Vor⸗ mittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 13 anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren etwaigen Ansprüchen auf das Grundstück werden ausgeschlossen und ihnen deshalb ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird.
2) die ihrem Aufenthaltsorte nach unbekannten, an das Grundstück Eigenthumsansprüche erhebenden Berechtigten, nämlich die Erben der in Amerika verstorbenen Ferdinand und Gottliebe, geb. Primus, Müller'’schen Eheleute, die verehelichte Tischler
einriette Loepke, geb. Mueller, die Erben der Wilbelmine N. N., geb. Mueller, die Erben des Benjamin Mueller, aufgefordert, spätestens in demselben Termin und bei demselben Gericht ihre Ansprüche und Rechte auf das Grundstück an⸗ zumelden und ihr etwaiges Widerspruchsrecht gegen die beabsichtigte Besitztitelberichtigung zu bescheinigen, widrigenfalls die Eigenthumseintragung für die Erben der Wittwe Justine Müller, geb. Schwebs, erfolgen wird und ihnen überlassen bleiben muß, ihre Ansprüche in einem besonderen Prozesse zu verfolgen.
Graudenz, den 26. März 1898.
Königliches Amtsgericht. G [2898] Bekanntmachung.
In der Grundsteuermutterrolle der Gemeinde Neukirchen⸗Hülchrath ist als Eigenthümer des Grund⸗ stückes: Katasterartikel 1168 eingetragen die Wittwe Adolf Broich zu St. Nicolas. Die vorgenannte Wittwe Adolf Broich soll gestorben sein. Die nach⸗ folgenden Erben bezw. Erbeserben der letzteren er⸗ heben Anspruch bei der Grundbuchanlegung der Ge⸗ meinde Neukirchen⸗Hülchrath als Eigenthümer in das Grundbuch eingetragen zu werden.
1) Catharina Dahmen, ohne Geschäft, zu Ram⸗ ratherhof,
2) August Dahmen, Rentner, daselbst,
3) Mathilte Dahmen, Ehefrau Gutsbesitzer Peter Broich zu Haus Kamp,
4) die Kinder von Maria Dahmen und Gutsbesitzer Felix Broich zu Ramratherhof, 7
a. Peter Broich junior, Landwirth, daselbst,
b. Franz Broich, desgleichen, daselbst,
c. Mathilde Broich, ohne Stand, daselbst,
d. Catharina Broich, ohne Stand, daselbst,
e. Maria Broich, ohne Stand, daselbst,
f. Felix Broich junior, Handlungsgehilfe zu Langendreer
5) Felix Broich, Gutsbesitzer zu Ramratherhof als Erbe seines verstorbenen Kindes eee Broich.
Die vorgenannte Wittwe Broich, sowie die Erben derselben, welche außer den vorgenannten Eigenthums⸗ ansprüche bezüglich des Vorgenannten Grundstückes machen, werden hierdurch zur Geltendmachung dieser Ansprüche auf den 1. Juli 1898, Vormittags
2897]
11 Uhr vor das unterzeichnete Gericht geladen. Werden in dem betreffenden Termine Ansprüche nicht geltend gemacht, so erfolgt die Eintragung der unter oben unter 1—5 Aufgeführten als Eigen⸗ thümer im 8 Grevenbroich, den 31. März 1898. Königliches Amtsgericht
8 Bekanntmachung. Alle diejenigen Personen, welche Eigenthums⸗ ansprüche an folgenden unter den Artikelnummern 50 „Erbschaft“ und 263 „Stockbesitzer“ in der Grundsteuermutterrolle der Gemeinde Wedern ein⸗ getragenen Grundstücke: 1) Flur 2 Nr. 70 im Dorf, Wiese groß 89 qm mit 18/100 Thlr. Reinertrag, daselbst, Wiese groß
2) Flur 2 Nr. 275/111 40 qm mit 8/100 Thlr. Reinertrag, 8” Flur 2 Nr. 107 daselbst, Gebäudefläche groß
qm,
4) Flur 2 Nr. 202 in der Streckheck, Wiese groß 14 a 75 qm mit 75/100 Thlr. Reinertrag,
5) Flur 2 Nr. 711/207 im Mühlengarten, Wiese groß 18 a 94 qm mit 94/100 Thlr. Reinertrag,
6) Flur 2 Nr. 702/114 im Mühlengarten, Weide groß 20 a 22 qm mit ¹6/100 Thlr. Reinertrag.
7) Flur 2 Nr. 438/256 im Schwämmchen, Wiese groß 3 a 98 qm mit /⁄100 Thlr. Reinertrag,
8) Flur 5 Nr. 396/126 aufm Gassenberg, Acker groß 4 a 18. 82 mit 11/100 Thlr. Reinertrag,
9) Flur 6 Nr. 345/58 Heblenbrucherkopf, Weide groß 64 a 08 qm mit 51⁄100 Thlr. Reinertrag,
10) Flur 6 Nr. 302/163 auf Beuren, Weide groß 2 ha 49 a 51 qm mit 2,93 Thlr. Reinertrag,
11) Flur 6 Nr. 304/163 daselbst, Weide groß 1 ha 37 a 93 qm mit 1,62 Thlr. Reinertrag,
12) Flur 7 Nr. 391/1 am Kolletchen, Weide groß 3 ha 62 a 61 qm mit 4,26 Thlr. Reinertrag, erheben, werden hierdurch aufgefordert, dieselben spätestens in dem auf den 15. Juli 1898, Vor⸗ mittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle an⸗ beraumten Termin geltend zu machen, widrigenfalls als Eigenthümer derselben in das Grundbuch ein⸗ getragen werden: G
1) Peter Klein, Ehemann von Barbara Molter, Ackerer in Wedern,
2) Nikolaus Klein, ledig, Ackerer daselbst,
3) Mathias Klein, ledig, Ackerer daselbst,
4) Peter Klein, Sohn von Mathias Klein⸗Blees, Ackerer, ledig, zu Wedern,
5) Johann Gimmler, Ackerer zu Lockweiler,
6) Peter Gimmler, Ehemann von Elisabeth Görgen, Ackerer zu Reidelbach,
7) Anna Klein, Ehefrau Johann Schwarz in Wedern,
8) Peter Meier, Ehemann von Barbara Aatz, Ackerer daselbst,
9) Johann Meier, Sohn von Peter, ledig, Ackerer daselbst,
10) Barbara Meier, Wittwe Nikolaus Müller
daselbst, . 11) Mathias Meier, Redemptorist in Salta Maria
Eigirtnten, 12) Mathias Finkler, Ehemann von Gimmler, Ackerer in Wedern,
13) Margaretha Gimmler, Ehefrau Nikolaus Schillo daselbst,
14) Peter Gimmler, Ehemann von Margaretha Schütz, Ackerer daselbst,
15) Nikolaus Gimmler, Schillo, Ackerer daselbst,
16) Maria Gimmler, Ehefrau Mathias Finkler daselbst,
17) Maria Gimmler, Wittwe Johann Hansen daselbst,
18) Mathias Aatz, Ehemann von Katharina Rech, Ackerer daselbst,
19) Johann Aatz, Sohn von Johann, Ackerer daselbst, 1 “ Schillo, Ehefrau Johann Hansen aselbst,
21) Anna Schillo, ledig daselbst, b II“ Franzen, Ehefrau Mathias Zenner aselbst,
23) Mathias Haßler, Wirtwer von Elisabeth Gimmler, Ackerer in Wedern,
24) Mathias Müller, Chemann von Elise Warker, Müller und Gemeindevorsteher daselbst,
25) Johann Müller, Ehemann von Margaretha Breid, Müller in Untermorscholz,
26) Johann Klein, Sohn von Mathias, Ackerer in Obermorscholz,
27) Mathias Klein, Sohn von Mathias, Ackerer daselbst,
28) Maria Klein, Tochter von Mathias daselbst,
29) Michel Müller, Sohn von Johann, Geschäfts⸗ mann in Kell,
30) Johann Müller, Sohn von Johann, AOckerer daselbst,
31) Mathias Müller, Sohn von Johann, Ackerer in Rascheid,
32) Maria Klauck, Ehefrau Franz Weber zu Weierweiler,
33) Magdalena Klauck, Ehefrau Johann Klasen in Buweiler,
34) Katharina Klauck, ledig in Wadern, 89 Mathias Klauck, ledig, Ackerer daselbst, 36) Katharina Finkler, Ehefrau Peter Meier in Noswendel,
37) Peter Finkler, Sohn von Nikolaus, minder⸗
jährig daselbst, Tochter von Nikolaus
38) Katharina Finkler, daselbst,
39) Peter Klauck, Sohn von Peter, Ackerer in Wedern,
8 Johann Klauck, Sohn von Peter, Ackerer daselbst,
41) Katharine Klauck, Tochter von Peter daselbst, 49) Maria Klauck, Tochter von Peter daselbst, .43) Mathias Klauck, Sohn von Peter, minder⸗ jährig, zu Wedern,
.44) Nikolaus Klauck, Sohn von Peter, minder⸗ jährig daselbst,
45) Peter Klauck, Ehemann von Maria Simon, Ackerer in Wadrill,
.46) Nikolaus Klauck, Sohn von Peter, minder⸗ jährig daselbst, 1979 Mathias Klauck, Sohn von Peter, minder⸗ jährig daselbst,
48) Nikolaus Schillo, Ehemann von Margaretha Gimmler, Ackerer in Wedern,
49) Barbara Gimmler,
89 Katharina Gimmler,
51) Nikolaus Gimmler,
Wittwer von Anna
“ 8—
Grundbuch. 88 8 W
52) Margaretha Gimmler,
58) Feh Gimmler, 54) Johann Gimmler, zu 49 bis 54 minderjährige Kinder von Nikolaus Gimmler, Wittwer von Anna Schillo, Ackerer in
edern, “ 55) Johann Mayer,
56) Maria Mayer,
57) Anna Maria Mayer, zu 55 bis 57 minderjährige Kinder von Johann, bevormundet von Peter Mayer in Wedern,
58) Jakob Geiger, Ehemann von Katharina Weber, Ackerer in Wadrill,
59) Johann Geiger, Ehemann von Anna Johann, Ackerer in Wadrill,
60) Margaretha Geiger, Wittwe Mathias Claßen in Wadrill,
61) Nikolaus Clasen, Ehemann von Anna Brücker,
Ehemann
Ackerer in Wadrill,
62) Jakob Clasen, Elisabeth Weyand, Wirth in Mitlosheim,
63) Maria Clasen, Ehefran Johann Simon, Ackerer in Wadrill,
64) Peter Clasen, ledig, Ackerer daselbst,
65) Maria Mayer, Ehefrau des Ackerers Peter Koch in Wedern,
66) Barbara Mayer, Wittwe Nikolaus Schillo, Ehefrau des Ackerers Mathias Schmitt daselbst,
67) Peter Mayer, AOckerer, ledig daselbst, 8 lahadeter Meier, Sohn von Peter, ohne Stand daselbst, Aatz, Tochter von Johann, ohne Stand daselb 5 9 “ Aatz, Tochter von Johann, ohne Stand aselbst,
71) Mathias Aatz, Ackerer, Sohn von Johann daselbst,
72) Johann Aatz, Sohn von Johann, ohne Stand daselbst,
73) Barbara Aatz, Ehefrau des Ackerers Peter Meier daselbst,
74) Anna Maria Bierbrauer, Ehefrau des Schusters Joseph Lochems in Wadern,
75) Mathias Langenfeld, Ackerer, Buweiler,
76) Margaretha Langenfeld, Ehefrau des Ackerers Peter Maus in Krettnich.
Wadern, den 11. März 1898.
Königliches Amtsgericht. Abth. II.
[2899] Oeffentliche Ladung.
In der Grundsteuermutterrolle des Gemeinde⸗ bezirkes Neukirchen⸗Hülchrath ist als 1tsveg vis der Grundstücke des Artikels 285 Nicolas Josef Marquis Maison, Marschall zu Paris eingetragen. Derselbe ist gestorben. Bei der 11.— der Gemeinde Neukirchen⸗Hülchrath haben die Nach⸗ benannten in deren Eigenschaft als Erben bezw. Erbeserben des verstorbenen Marschalls Maison beantragt, als Eigenthümer der Grundstücke des Katasterartikels 285 im Grundbuche eingetragen zu
werden: de Quinsonas,
1) Dominique Elisabeth Marie minderjährig zu Paris,
2) Wilhelm Arthur Marquis Maison, Rentner zu Paris,
3) Robert Colmon Maison, Rentner zu Paris.
Die etwa vorhandenen sonstigen Erben des ver⸗ storbenen Marscholls Maison, welche bezüglich der betreffenden Grundstücke Eigenthumsansprüche geltend machen wollen, werden hierdurch zur Geltend⸗ machung ihrer Ansprüche auf den 1. Juli 1898, Vormittags 11 Uhr, vor das unterzeichnete Gericht geladen. Werden in dem betreffenden Termine An⸗ sprüche nicht erhoben, so erfolgt die Eintragung der vorstehend unten 1), 2) und 3) Aufgeführten als Eigenthümer im Grundbuch. 8
Grevenbroich, den 2. April 1898.
Königliches Amtsgericht.
von
ledig, in
8 11““
[31352 Aufgebot.
Das K. Amtsgericht Augsburg hat mit Beschluß vom 26. März 1898 auf den vom Maägistratsboten Josef Bock dahier namens seiner Chefrau Josefine Bock, geb. Krehle, unterm 28. Februar l. Js. ge⸗ stellten Antrag, das Aufgebotsverfahren zum Zweck der Todeserklärung des Bildhauers Josef Haindl, geb. 29. November 1847 zu Oberhausen und daselbst beheimathet, Sohn der Nagelschmiedmeisterseheleute Johann und Kreszentia Haindl, letztere geb. Mittenreiter, zuletzt dahier E 50 a wohnhaft, eröffnet und Termin auf Montag, den 6. Februar 1899, Vorm. 9 Uhr im diesgerichtlichen Amtszimmer Nr. 27, rechts zu ebener Erde anberaumt. Dem⸗ zufolge ergeht Aufforderung
an den Verschollenen, spätestens im Auf⸗ gebotstermine persönlich oder vorher schriftlich bei dem K. Amtsgerichte Augsburg sich zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt wird,
2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen,
3) an alle diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde gehen können, Mittheilung hierüber bei dem Kgl. Amtsgerichte Augsburg zu machen.
Augsburg, den 5. April 1898.
Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts. Der K. Sekretär: (L. S.)
[2339] Aufgebot.
Das K. Amtsgericht Augsburg hat mit Beschluß vom 31. März 1898 auf die
a., von der Gärtnersehefrau Maria Nagel von Göggingen unterm 2. Juli 1896,
b. von dem Hotelier Friedrich Seyfried München unterm 25. Februar 1898,
c. von dem Kaufmann Adolf Gentner von Augs⸗ burg unterm 26. Februar 1898 zu Protokoll gestellten
nträge,
unter Verbindung der Verfahren das Aufgebots⸗ verfahren zum Zwecke der Todeserklärung
a. des ledigen Schneiders und Essigsieders⸗ und Todtengräbersohnes Leonhard Graß, geb. 25. Januar 1826 in Augsburg,
b. des ledigen Schneidersgesellen und Todtengräbers⸗ sohnes Johann Berger, geb. 4. April 1834 in
Augsburg, ledigen Schlossers und Gastwirthssohnes
von
c. des August Gentner, geb. 5. Mai 1857 in Augsburg,
eröffnet und gemeinsamen Aufgebotstermin auf Mittwoch, den 1. März 1899, Vormittags 9 Uhr, im diesgerichtlichen Amtszimmer Nr. 12, links, bestimmt. Es ergeht demzufolge die Auf⸗ forderung:
1) an die Verschollenen, spätestens im Auf⸗ gebotstermine persönlich oder schriftlich bei Ge⸗
richt sich anzumelden, widrigenfalls sie für todt er⸗ klärt werden, 1 1
2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf⸗ gebotstermin wahrzunehmen,
3) an alle diejenigen, welche über das Leben der Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen.
Der Königl. Sekretär: („. S.) Lieberich.
[3136] Aufgebot.
Von dem Rechtsanwalt Oskar Cassel zu Berlin, Alexanderstraße 45, als Abwesenheitsvormund, ist der Antrag gestellt worden, den am 27. Februar 1848 geborenen, angeblich seit dem 22. November 1887 verschollenen Kupferschmied Ludwig Karl Mohr für todt zu erklären.
nehmer werden infolge dessen aufgefordert, sich vor oder in dem am 24. Februar 1899, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amts⸗ gerichte, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel B., part., Saal 32, anstehenden Termine persönlich oder schriftlich zu melden, widrigenfalls der Abwesende für todt erklärt werden wird. Berlin, den 2. April 1898. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82.
[3129] Ausfertigung. Aufgebot.
Von dem Vormunde über den am 27. Januar 1804 geborenen Schuhmachermeister Peter Meyer von Eschenbach ist mit obervormundschaftlicher Ge⸗ nehmigung der Antrag auf Todeserklärung seines Mündels gestellt worden. Es ergeht daher an diesen seit länger als 10 Jahren ohne Nachricht abwesenden Peter Meyer die Aufforderung, sich spätestens im Aufgebotstermin vom Freitag, den 10. Februar 1899, Vormittags 9 ÜUhr, persönlich oder schriftlich bei dem unterfertigten Gericht anzumelden, widrigenfalls er für todt erklärt und sein Vermögen, soweit solches dahier gerichtlich verwaltet wird, an die Intestaterben verabfslgt werden wird. Zugleich ergeht die Aufforderung an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotstermine wahrzunehmen, und an alle diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, hierüber dem Gericht Mittheilung zu machen.
Gunzeunhausen, den 5. April 1898.
Königliches Amtsgericht. (L. S.) (gez) Bock, Kgl. Oberamtsrichter.
Den Gleichlaut yorstehender Ausfertigung mit dem Original bestätigt
Gunzenhausen, den 7. April 1898.
Der Kgl. Gerichtsschreiber:
(L. S.) Kübler, Kgl. Ober⸗Sekretär.
[3128] Aufgebot. Auf Antrag des Rechtsanwalts von Biernacki in
Labischin, Abwesenheitsvormundes der verschollenen
Arbeiterwittwe Emilie Wessolowski, geborenen Zur⸗ kiewickh, wieder verehelichten Zielecki, wird die am 1. Juni 1833 zu Oporowo geborene Emilie Wesso⸗ lowski, geborene Zurkiewicz, wieder verehelichte Zielecki, die seit den 1870 er Jahren verschollen ist, aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 17. Fe⸗ bruar 1899, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebots⸗ termin zu melden, widrigenfalls sie für todt erklärt werden wird. 8 1 Labischin, den 29. März 1898. Königliches Amtsgerich
[3132] Aufgebot.
Auf Antrag des Fischers Friedrich Duehring in
88 als Abwesenheitsvormundes wird der am Januar 1851 in Hela geborene Fischer Johann Gottlieb Sehmel, welcher seit dem Jahre 1869 verschollen ist, hierdurch aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermin am Dienstag, den 31. Ja⸗ nuar 1899, Vormittags 12 Uhr, zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt werden wird. Putzig, den 4. Axril 1898. 8 Königliches Amtsgericht.
1819131 Aufgebot.
Georg Heinrich Blumöhr von Hainstadt, geboren am 26. März 1818, ist im Jahre 1846 nach Amerika ausgewandert und seitdem verschollen. Für denselben wird hier ein Vermögen im Betrage von ca. 545 ℳ 66 ₰ kuratorisch verwaltet. Auf Antrag der nächsten gerichtsbekannten gesetzlichen Erben des Georg Heiarich Blumöhr, nämlich:
a. Joseph Kohl in Hainstadt, 1““
b. Leonhard Kohl dafelbst, 1“
c. Johann Michael Hechler Ehefrau, Magdalen geborene Kohl, daselbst,
d. Michaͤel Dehmer von Hainstadt, Sohnes der verstorbenen Joseph Dehmer Eheleute von Hainstadt und vertreten durch seinen Kurator Peter Thoma II. in Hainstadt
werden die nachbenannten Personen aufgefordert, im Aufgebotstermin: Mittwoch, den 29. Juni 1898, Vormittags 9 Uhr, folgende Handlungen vor dem unterzeichneten Gerichte vorzunehmen:
1) der verschollene Georg Heinrich Blumöhr von Hainstadt sich zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt und sein kuratorisch verwaltetes Vermögen den oben genannten Antragstellern als gesetzlichen Erben ausgeliefert werden wird;
2) etwatge Leibeserben des Verschollenen oder näher oder gleich nahe Verwandten vor oder neben den Natcag teüden berufene Erben desselben, ins⸗ besondere der unbekannt wo abwesende Johann Blumöhr von Hainstadt — Bruder des Georg Blumöhr — oder dessen Leibeserben, ihre Erbrechte unter Erklärung über Antretung oder Aus⸗ schlagung der Erbschaft anzumelden bei Meidung anzunehmenden Verzichts auf die Erbschaft und der Ueberlassung des kuratorisch verwalteten Vermögens des Georg Heinrich Blumöhr an die Antragsteller.
Seligenstadt, den 1. April 1898.
Großherzogliches Amtsgericht. Keiber.
Aufgebot.
Emil Hinkel und Katharine Hinkel von Vilbel, etzt unbekannt wo abwesend, und eventuell ihre eibeserben, insbesondere die Tochter der letzteren, Christiane, werden auf Antrag von Aloys Hiaker Louis Fuchs und Aloys Fuchs aufgefordert, sich über Antritt der ihnen infolge Ablebens von Elise Hinkel zu Vilbel angefallenen Erbschaft spätestens im Termin: Dienstag, den 24. Mai 1898, Vormittags
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d,
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Der Abwesende und die von ihm [3122] etwa zurückgelassenen unbekannten Erben und Erb⸗ 1348
ierselbst Nr. 24 367 über 766,64 ℳ für
Antragstellern ausgeantwortet wird. Vilbel, den 1. April 1898. “ Großh. Amtsgericht Vilbel. (L. S.) Bötticher.
10 Uhr, zu erklären, als sonst der Nachlaß den
[3121] Oeffentliche Bekanntmachung.
Der am 1. März 1898 zu Zernsdorf verstorbene Premier⸗Lieutenant Ernst Müller hat in seinem am 10. März 1898 eröffneten Nachtrage zu seinem Flatena vom 8. Februar 1893 seine Wirthschafterin
edacht.
Berlin, den 2. April 1898.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 95.
Oeffentliche Bekauutmachung.
Die am 25. Februar 1898 zu Berlin verstorbene Wittwe Karoline Louise Amalie Krause, geborene Schüler, und ihr verstorbener Ehemann, der Ma⸗ schinenmeister Friedrich Krause, haben in ihrem im Mai 1883 errichteten und am 31. März 1898 eröffneten Testamente ihren Sohn Emil bedacht.
Berlin, den 31. März 1898.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 95.
[2922]) Erkenntuiß auf Todeserklärung. Nachdem der Verschollene Eduard Hermann Friedrich Briukmeier aus Osnabrück in Gemäßheit des vor⸗ schriftsmäßig veröffentlichten Aufgebots vom 4. März 1897 in dem auf heute anberaumten Termine weder selbst noch durch einen Bevollmächtigten sich gemeldet hat, noch überall Kunde von ihm hierher gelangt ist, so wird derfelbe nunmehr auf desfallsigen Antrag der Betheiligten für todt erklärt und wird sein Ver⸗ mögen den naͤchsten bekannten Erben oder Nachfolgern überwiesen werden. Osnabrück, den 1. April 1898. Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.
[2911] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Amtsgerichts vom 4. April 1898 ist der am 2. April 1848 zu Kasnevitz geborene Seefahrer Friedrich Albert Carl Nehls für todt erklärt. .“
Bergen a. N., den 4. April 1898.
Ksönigliches Amtsgericht.
[29188 “
Auf Grund des Ausschlußurtheils vom 1. April 1898 ist der am 17. Juli 1821 zu Baulund geborene Nis Johnsen Haulrich, früher Käthner auf Gammelskovfeld, Gemeinde Aggerschau, zuletzt un⸗ bekannten Aufenthalts, für todt erklärt. Als Todes⸗ tag ist der 17. Juli 1891 festgesetzt.
Toftlund, den 1. April 1898.
Königliches Amtsgericht.
[2921] Bekaunntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 22. März 1898 ist das Spar⸗ kassenbuch der hiesigen städtischen Sparkasse Nr. 5808 über 65,68 ℳ nebst Zinsen, ausgestellt für den Nachlaß Denkrecht zu Höntrop, für kraftlos erklärt worden. 8
Wattenscheid, den 1. April 1898.
Königliches Amtsgericht.
[3134] Auf Antrag der großjährigen Johanna Henze zu Warburg ist das Quittungsbuch der Kreissparkasse kraftlos erklärt. Warburg, den 6. April 1898. Koönigliches Amtsgericht.
[29142 “ Durch Ansschlußurtheil von heute ist das für den Landgebräucher Joost Heinrich Hinrichs in Farlage, Kreis Wittmund, über am 26. Juni 1893 ziuslich eingelegte 1500 ℳ ausgestellte Sparkassenbuch der Ostfriesischen Sparkasse hier Litt. A. Nr. 2554 für kraftlos erklärt. 3 Aurich, den 5. April 1898. 1 Königliches Amtsgericht. III.
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[2915] Durch Ausschlußurtheil von heute ist die Hypothekenschuldurkunde über die im Grundbuche von Wallinghausen Tom. 11 Vol. 14 Nr. 836 Pag. 89 (Eigenthümer Arb. Gerh. Tjaden das.) in Abth. III Nr. 2 eingetragene Post, inhalts deren in Sachen des J. H. R. Tunder das., Klägers, gegen Fr. W⸗ Massuthe das., Beklagten, Kläger wegen seiner Forderung zu 125 Gulden nebst 5 % Zinsen seit 1. Mai 1848 und Kosten in diese Grundstücke nach Dekret vom 9. Juli 1849 für immittiert erkannt ist, für kraftlos erklärt. Aurich, 5. April 1898. Königliches Amtsgericht. III. 3
[2913] Durch Ausschlußurtheil von beute ist die im Grundbuche von Plaggenburg Tom. 11 Vol. 4 Nr. 230 Pag. 1831 in Abth. III Nr. 8 eingetragene Hypothek, 69 Rthlr. 3 Schaaf 15 Witt ausgemit⸗ telte Materna der Kinder des derzeitigen Besitzers Johann Beest aus dessen Ehe mit Gebke Marg., geb. Remmers (angeblich Maria Kath. Best und Jacob Best) auf Grund Protokolls vom 5. Juli 1816 und vormundschaftl. Dekrets vom 12. Juli 1816 mit dem Rechte der sub Nr. 230 der interi⸗ mistischen Hypothekenliste erfolgten Präsentation, nach Dekret vom 5. Juni 1821 eingetragen, für voll⸗
ständig erloschen erklärt. Aurich, 5. April 1898. 8 Königliches Amtsgericht. III.
[2920] Im Namen des Königs!
In der Aufgebotssache des Kassenboten und Agenten Heinrich Emil Dahl in Solingen, vertreten durch Rechtsanwalt Sauer II in Köln erkennt das Königliche Amtsgericht zu Solingen in der Sitzung vom 1. April 1898 für Recht:
Der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Wald Bd. VIII Artikel 296 auf dem zu Wald ge⸗ legenen Grundbesitz, Grundsteuer Kataster 1225, in der dritten Abtheilung Nr. 8 eingetragenen 6000 ℳ (sechstausend Mark) wird für kraftlos erklärt.
gez.) Fritsch. Beglaubigt: Krämer, Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts. 2
“
[2867] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Marie Kreutzberg, geb. Rein⸗ bardt, zu Dessau, vertreten durch den Rechtsanwalt Justiz⸗Rath Frenckel in Dessau, klagt gegen ihren Chemann, den Arbeiter Fritz Kreutzberg aus Dessau, zur Zeit in unbekannter Abwesenheit, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Trennung der zwischen den Parteien bestehenden Ehe, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Erste Zivilkammer des Herzog⸗ lichen Landgerichts zu Dessau auf den 30. Juni 1898, Vormittags 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Dessau, den 1. April 1898.
„ Mayländer, Kanzlei⸗Rath,
Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts.
“
[2869] Oeffentliche Zustellung. 8 In Sachen des Spenglergehilfen Puis Heil zu Wiesbaden, Klägers, vertreten durch Rechtsanwalt Justiz⸗Rath Dr. Brück zu Wiesbaden, gegen seine mit unbekanntem Aufenthalt abwesende Ehefrau Elise, geb. Keller, Beklagte, wegen Ehescheidung, ist Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung auf den 27. Mai 1898, Vormittags 9 Uhr, vor der Zweiten Zivilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts hier bestimmt, wozu die Beklagte hiermit geladen wird.
Wiesbaden, den 7. April 1898.
Becher, Kanzlei⸗Rath, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts
[2866] Oeffentliche Zustellung. 8 „Die Anna Schlenker, geb. Benzing, zu Schwen⸗ ningen, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Schiele in Rottweil, klagt gegen ihren Ehemann Johannes Schlenker, Schafbüble, Uhrmacher, z. Zt. mit un⸗ bekanntem Aufenthalt in Amerika, früher zu Schwen⸗ ningen, unter der Behauptung, daß der Beklagte im Juni 1893 ohne rechtmäßige Ursache sich von seiner Ehefrau getrennt und sich ohne deren Zustimmung oder deren Vorwissen nach Amerika begeben habe, auf Scheidung der Ehe wegen böslicher G“ Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Rottweil auf Dienstag, den 20. September 1898, Vor⸗ mittags 8 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird
dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Rottweil, den 6. April 1898. 6
Karpf, Gerichtsschreiber des Königlich Württ. Landgerichts.
[2868] Oeffentliche e
Die Ehefrau des Dienstknechts Ernst August Hermann Franke, Friederike, geb. Maeder, zu Bismark, vertreten durch Rechtsanwalt Peters zu Stendal, klagt gegen ihren genannten Ehemann, zuletzt zu Poritz, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund böslicher Verlassung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Stendal auf den 9. Juli 1898, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Stendal, den 7. April 1898.
Wiemann, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[28922 Oeffentliche Zustellung.
Die Kuratel über Elisabetha Gerner, illeg. der ledigen Dienstmagd Sabina Gerner von Titting, gesetzlich vertreten durch den Vormund Anton Egen⸗ samer, Gütler in Titting, hat gegen den ledigen großjährigen Dienstknecht Mathias Held von Rap⸗ perszell, z. Zt. unkdkannten Aufenthalts, zu Protokoll der unterfertigten Gerichtsschreiberei Klage wegen Anerkennung der Vaterschaft und Alimentation er⸗ hoben und beantragt, es wolle Beklagter in einem — 1 gesetzlich zulässig — für vorläufig voll⸗ streckbar erklärten Urtheile für schuldig erkannt werden:
1) die Vaterschaft zu dem von der Dienstmagd Sabina Gerner in Titting am 19. November 1897 außerehelich geborenen Kinde Namens „Elisabetha Gerner“ anzuerkennen,
2) an die Kuratel bezw. deren gesetzlichen Ver⸗ treter einen jährlichen in einvierteljährigen Raten vorauszahlbaren Alimentationsbeitrag von fünfzig Mark von der Geburt des Kindes bis zum zurück⸗ gelegten 14. Lebentjahre desselben zu zahlen,
3) die Kosten des Rechtsstreites zu tragen bezw. zu erstatten. 1 8
Die klageweise Geltendmachung weiterer Ansprüche behält sich Klagepartei vor. Dieselbe ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streites vor das K. Amtsgericht Eichstätt zu dem auf Donnerstag, den 23. Juni 1898, Vor⸗ mittags 9 Uhr, im Sitzungssaale 12/II an⸗ beraumten Termine hiemit vor. 1
Durch diesgerichtlichen Beschluß vom 28. März 1898 wurde auf Antrag der Klagepartei die öffent⸗ liche Zustellung bewilligt. 1
Eichstätt, den 1. April 1898. 8 Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts.
(L. S.) org, K. Sekretär. “
[2886] Oeffentliche Zustellung.
Rechtsanwalt Müller in Kulmbach hat unterm 4. präs. 6. ds. Mts. namens der ledigen großjährigen Dienstmagd Margareta Ganzleben von Hornungs⸗ reuth gegen den ledigen großlährigen Metzger Adam Zapf von Hohenknoden, nun unbekannten Aufent⸗ halts, wegen Ansprüche aus unehelicher Schwängerung 8 e gestellt und beantragt, Urtheil dahin zu erlassen: I. Beklagter ist schuldig, an die Klägerin 150 ℳ persönliche Entschädigung zu bezahlen.
II. Derselbe hat die Kosten zu tragen und zu erstatten. 8
III. Das Urtheil wird für vorläufig vollstreckbar erklärt.
Zur Begründung wurde angeführt, Beklagter habe
eborenen, in Trebgast erzeugten Kindes männlichen eschlechts Namens „Adam bekannt und unter anderem auch verpflichtet, an die Kindsmutter eine v Entschädigung zu leisten, sei aber diesem seinem Versprechen bis jetzt nicht nachgekommen, es sei daher Klagestellung geboten. Bei den Vermögens⸗ verhältnissen des Beklagten sei der Anspruch von 150 ℳ angemessen. Zur mündlichen Verhandlung über diese Klage ist Termin auf Montag, den 16. Mai 1898, Vorm. 8 Uhr, beim K. Amts⸗ gerichte Kulmbach anberaumt. Zu diesem Termine wird der Beklagte, dessen Aufenthalt unbekannt, nachdem durch Beschluß des K. Amtsgerichts Kulm⸗ bach vom 6. April l. J. die öffentliche Zustellung bewilligt ist, hiemit geladen. 8
Kulmbach, den 7. April 1898. 8
Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts. (L. S.) Fuchs, K. Sekretär
[2893] Oeffentliche Zustelling. Der Fabrikant Oskar Mielentz zu Lübeck, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Klein hier, klagt gegen den Reisenden Fritz Susemihl, lent ohne be⸗ kannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, früher zu Düssel⸗ dorf wohnend, unter der Behauptung, daß der Be⸗ klagte ihm aus einem baar erhaltenen Darlehn und Kosten eines Postauftrages 85 ℳ 77 ₰ verschulde, mit dem Antrage: Königliches Amtsgericht wolle den Beklagten zur Zahlung von 85 ℳ 77,₰ nebst 5 % Zinsen seit dem Klagetage und in die Kosten einschließlich derer des Mahnverfahrens verurtheilen, auch das Urtheil für vorläufig vollstreckbar erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Düsseldorf auf Donnerstag, den 2. Juni 1898, Vormittags 9 Uhr, senne 9, im Justizgebäude. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Düsseldorf, den 82 Pes 1898. e
er. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[2884] Oeffentliche Zustellung.
Der Berginvalide Johann Ladenstein aus Eigen Bezirk V Nr. 20 klagt gegen den Bergmann Wil⸗ helm Reimer, früher daselbst wohnhaft, jetzt un bekannten Aufenthalts, wegen einer Kostgeldforderung aus der Zeit von Mitte Dezember 1897 bis Mitte Februar 1898 in Höhe von 49,90 ℳ, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurtheilen, an den Kläger 49,90 ℳ zu zahlen, die Kosten des Rechts⸗ streits zu tragen und das Urtheil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Bottrop auf den 25. Mai 1898, Vormittags 8 ½ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diess Auszug der Klage bekannt gemacht.
Hawlitschka, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[2890] Oeffentliche Zustellung. 1
Der Kaufmann Diedrich Fokken zu Leer i. O., vertreten durch den Rechtsanwalt Froning gt. Havixbeck zu Rheine, klagt gegen den Handelsmann Jan van Mahnen, früher zu Rheine, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen käuflich gelieferter Waaren aus der Zeit vom 12. Oktober 1897, mit dem Antrage auf Verurtheilung zur Zahlung von 281 ℳ 21 ₰ nebst 5 % Zinsen seit Zustellung der Klage, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Rheine auf den 7. Juni 1898, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1—
Neyer, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [2887]
Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Diedrich Fokken zu Leer i. O.,
beck zu Rheine, klagt gegen den Handelsmann Jan van Mahnen, früher zu Rheine, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen käuflich gelieferter Waaren aus der Zeit vom 15. Oktober bis 20. Dezember 1897, mit dem Antrage auf Verurtheilung zur Zahlung von 146 ℳ 15 ₰ nebst 5 % Zinsen seit Zustellung der Klage, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Rheine auf den 7. Juni 1898, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be⸗ kannt gemacht. Neyer,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [2885] Oeffentliche Zustellung.
Der Berginvalide Johann Ladenstein aus Eigen Bezirk V Nr. 20 klagt gegen den Bergmann Josef Eckert, früher daselbst mehnbak jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen einer Kostgeldforderung aus der Zeit von Mitte Dezember 1897 bis Mitte Februar 1898 in Höhe von 59,50 ℳ, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurtheilen, an den Kläger 59,50 ℳ zu zahlen, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Bottrop auf den 25. Mai 1898, Vormittags 8 ½ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. b
Hawlitschka, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[2891] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Achternbosch⸗Weidemann zu Krefeld, vertreten durch Rechtsanwalt Haake, klagt gegen den Hermann Schubert, früher zu Godesberg wohnhaft, zur Zeit ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Waarenforderung, mit dem Antrage: Königl. Amtsgericht wolle den Beklagten verurtheilen, an Klägerin 200 ℳ 38 ₰ nebst 6 % seit dem Tage der Klage zu zahlen und die Kosten des Rechts⸗ streits zu tragen, auch das Urtheil für vorläufig voll⸗ streckbar erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche ee; zu Krefeld auf den 22. Juni 1898, Vormittags 9 Uhr, Saal 3. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsger ichts.
[2894] Oeffentliche Zustellung. Der Rentner H. C. Michler zu Malstatt, ver⸗
ch zu Protokoll der Pflegschaftsbehörde zum Vater d8 bo 8 Klägerin am 11. A as 1896 unehelich!
reten durch Rechtsanwalt Doehmer in St. Johann, 8 „
vertreten durch den Rechtsanwalt Froning gt. Havix⸗