als Lehrer thätig gewesen war, nachträglich zum Ge⸗ richtsdepositum gekommen ist. Hierauf Berechtigte lassen sich nach den Akten nicht feststellen.
Darnach werden die etwa vorhandenen unbekannten Erben der unter 1—4 genannten Erblasser und die etwa vorhandenen unbekannten Interessenten — Erben der aufgeführten Gläubiger, wie Gemeinschuldner — aufgefordert, spätestens in dem auf den 28. Sep⸗
ember 1898, Nachm. 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte, Lothringerstraße 1 I, Zimmer 131, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte und An⸗ sprüche hier anzumelden, widrigenfalls sie auf weiteren ntrag ihrer Rechte und Ansprüche für verlustig und ür ausgeschlossen werden erklärt werden.
Dresden, am 6. März 1898.
Königl. Amtsgericht. Abth. Ic. Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber: Aktuar Wehnert.
[80619) Aufgebot. b Die Firma Rüping X Fritz Patent⸗Rohrkoffer⸗ und Rohrmöbelfabrik zu hat das Aufgebot eines Wechsels über 150 ℳ (in Worten: Einhundert⸗ undfünfzig Mark), ausgestellt am 13. Dezember 1897 von Franz Taver Bunder in Aachen, gezogen auf Placiede Mohr, Hotel Wiener Hof zu Frankfurt a. M., ahlbar am 1. April 1898, beantragt. Der In⸗ be der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Montag, den 10. Oktober 1898, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten u“ Zimmer 29, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird. .
Frankfurt a. M., den 6. März 1898.
Das Königliche Amtsgericht. Abtheilung IV.
[3458] Aufgebot.
Der Schuhmachermeister Friedrich Wilke zu Kleinalsleben hat das Aufgebot der über 300 ℳ lautenden Hypothekenurkunde vom 8. Februar 1876 Schuld des Schuhmachermeisters August Wilke zu Großalsleben, eingetragen im Grundbuche von Großalsleben Band IV Blatt 193 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 9. Juni 1898, Vormittags 9 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 8, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die ÜUrkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Beaallenstedt, den 6. April 1898. Herzogliches Amtsgericht. (gez.) Klinghammer. Ausgefertigt: Höhne, Sekretär, Gerichtsschreiber des Herzogl. Amtsgerichts.
8
[3314] Oeffentliche heeh; 8
In Sachen Aichinger, Michl und Marie, Häuslers⸗ eheleute in Kager, letztere vertreten durch ersteren, gegen Piehlmaier, Johann, Braubursche von Achslach, z. Zt. unbekannten Aufenthalts u. 1 Gen., wegen Hypotheklöschung, hat die Klagspartei unterm 7. vor. Mts. Klage erhoben und den Antrag ge⸗ stellt: „Kgl. Amtsgericht wolle Urtheil dahin er⸗ lassen, Beklagte seien schuldig, das Muttergut des Johann Piehlmaier von 220 ℳ zur Löschung zu bringen, widrigenfalls die Hypothek auf unseren ein⸗ seitigen Antrag vorm Hypothekenamte gelöscht werden würde, beide Beklagte haben die Kosten unter solidarischer Haftung zu tragen bezw. zu ersetzen und werde das Urtheil für vorläufig vollstreckbar erklärt.“ Zur mündlichen Verhandlung der Sache steht Ter⸗ min bei diesseitigem Gerichte auf Mittwoch, den welchem Klagspartei die Beklagten hiemit vorlädt.
Viechtach, den 9. April 1898. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. (L. S.) Schuster, K. ber⸗Sekretã
“ *
— OPO— 8
öE11A1“
Der Kothsaß Julius Brennecke in Beddingen hat das Aufgebot der notariellen Kaufvertrags⸗Urkunde vom 13. Januar 1878, auf Grund deren für ihn auf dem Anbauerwesen No. ass. 80 zu Beddingen (dem Gastwirth und Kaufmann Hermann Vahlberg in Beddingen gehörig) 2400 ℳ, — zweitausendvier⸗ hundert ark Kaufgeldrückstand nebst 4 % Zinsen am 6. Mai 1878 zur Hypothek eingetragen sind, unter Glaubhaftmachung, da ihm die Urkunde abhanden gekommen sei, gemäß §§ 823 ff. R.⸗Z.⸗ P.⸗O. und § 7 Nr. 5 des Ges. Nr. 12 vom 1. Apri 1879 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 12. Oktober 1898, Vormittags 9 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Urkunde dem Eigenthümer des verpfändeten Grundstücks bezw. dem Schuldner oder dessen Rechtesnachfolgern gegenüber für kraftlos erklärt werden wird. 1
Wolfenbüttel, den 2. März 1898.
Herzogliches Amtsgericht. (gez.) Winter. Veröffentlicht: Schwanneke, als Gerichtsschreiber.
[72378] Aufgebot.
Nachdem der Ackermann Adalbert Achilles zu Apelnstedt, eingetragener Eigenthümer des Ackerhofes No. ass. 3 daselbst, glaubhaft gemacht hat, daß das auf diesen Hof auf Grund des unterm 17. Juli 1840 bestätteten Ablösungsrezesses Nr. 7920 zur Hypothek eingetragene Ablösungskapital von 1692 Thlr. 189. Gr. 2 Pf. vor dem 1. Oktober 1878 getilgt, der Inhaber des als Schuld, und Pfandurkunde ausgefertigten, bezeichneten Ablösungsrezesses aber unbekannt sei, und das Aufgebot nach Maßgabe der §§ 823 ff. Z.⸗P.⸗O. in Verbindung mit § 7 Nr. 7b. des Braunschweigischen Gesetzes vom 1. April 1879 Nr. 12 beantragt hat, werden die unbekannten In⸗ haber der bezeichneten Urkunde und alle, welche auf die Sppathek Anspruch machen, zur Geltendmachung ihrer Rechte in dem vor dem unterzeichneten Herzog⸗ lichen Amtsgerichte auf den 28. September 1898, Morgens 9 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine unter dem Rechtenachtheile geladen, daß die Hypo⸗ thekenurkunde dem Eigenthümer gegenüber für kraft⸗ los erklärt, die Hypothek aber gelöscht werde.
Wolfenbüttel, den 2. Februar 1898.
Herzogliches Amtsgericht. (gez.) Winter. b Veröffentlicht Schwanneke, als Gerichtsschreiber
[57378]
prätendenten und die Eintragung des Besitztitels für
Aufgebot.
Auf dem Grundstücke Plan Nr. 1103, der Hör⸗ leinsacker, gelegen in der Steuergemeinde Her⸗ zogenaurach ist in Bd. I S. 152 des Hypotheken⸗ buches für Herzogenaurach zu Gunsten des Freih. von Kreß'schen Försters Johann Käfer in Retzleinsdorf ein mit 5 % verzinslicher Darlehensrest von 20 Fl. seit 18. März 1862 vorgemerkt. Auf Antrag des Tuchmachers Erhard Leisner dahier als Mitbesitzer dieses Grundstückes wird derjenige, welcher auf obige Forderung ein Recht zu haben glaubt, zur Anmel⸗ dung innerhalb sechs Monaten unter dem Rechts⸗ nachtheile hiemit öffentlich aufgefordert, daß im Falle der Unterlassung der Anmeldung die Forderung für erloschen erklärt und im Hypothekenbuche gelöscht würde. Der Aufgebotstermin wird auf Freitag, den 1. Juli 1898, Vormittags 9 Uhr, im diesgerichtlichen Sitzungszimmer bestimmt.
Herzogenaurach, den 3. Dezember 1897.
Königliches Amtsgericht. (L. S.) (gez.) Bergmann, K. O.⸗A.⸗R. Zur Beglaubigung: Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts. (L. S.) Oster, K. Sek
ekr. [3454]
Das Eigenthum der in der Steuergemeinde Holster⸗ hausen belegenen Grundstuͤcke Fl. 1 Nr. 618 /0,165, 624/0,164, 620/0, 169, 621/0,169, 622/0,169, deren Besitztitel noch nicht berichtigt ist, soll für den Königlichen Eisenbahnfiskus im Grundbuche ein⸗ getragen werden. Auf Antrag der Eisenbahn⸗ Direktion zu Münster werden deshalb alle un⸗ bekannten Eigenthumsprätendenten und dinglich Berechtigten aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche auf die Grundstücke spätestens im Aufgebotstermine den 15. Juni 1898, Morgens 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, widrigen⸗ falls sie mit ihren etwaigen Realansprüchen auf die Grundstücke werden ausgeschlossen und ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird.
Dorsten, den 31. März 1898.
Königliches Amtsgericht. [3457] Aufgebot. Der Faßbinder Heinrich Wintzen zu Gro Recken, vertreten durch den Rechtsanwalt Brinkman zu Borken, bat das Aufgebot folgender im Grundbuch von Reeken Band 24, Blatt 64 auf den Namen des Ackerers Joseph Klöcking zu Groß⸗Reeken ein⸗ getragenen, in der Steuergemeinde Reeken belegenen Grundstücke: 1) Flur 4 Nr. 340/94 — Höterskamp — Acker — 28 a 36 qm groß, 1,11 Thlr. Rein⸗ ertrag; 2) Flur 4 Nr. 341/94 — Höterekamp — Acker — 28 a 46 qm groß, 1,12 Thlr. Reinertrag zum Zwecke der Besitztitelberichtigung beantragt. Alle Eigenthumsprätendenten werden daber aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 7. Juni 1898, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte ihre Rechte und Ansprüche auf die Grund⸗ stücke anzumelden, mit der Verwarnung, daß bei nicht erfoꝛgter Anmeldung und Bescheinigung des Widerspruchsrechtes der Ausschluß aller Eigenthums⸗
den Antragsteller erfolgen wird. Borken i. W., 23. März 1898. Königliches Amtsgericht.
W
1“
[34561 Aufgebot behufs Todeserklärung. Die verschollenen Seeleute 1) Peter Jensen Groot, geboren in Wenning⸗ stedt auf Sylt am 22. März 1821, 2) Diedrich Jensen Groot, geboren in Wenning⸗ stedt am 22. Mai 1825 und 3) Jens Jensen Groot, geboren in Wenning⸗ stedt am 15. März 1827 zuletzt wohnhaft im Kirchspiel Keitum auf der Insel Sylt werden auf Antrag ihres Vormundes, des Landmanns Paul Andreas Dirks in Tinnum, hier⸗ mit aufgefordert, sich bei dem unterzeichneten Gerichte an der jetzigen Gerichsstelle in Westerland spätestens in dem auf Dienstag, den 20. September 1898, Vormittags 10 Uhr, angesetzten Termin zu melden, widrigenfalls dieselben für todt erklärt und ihr Vermögen, welches von dem Vormund ver⸗ waltet wird, an ihre bekannten und gehörig legi⸗ timierten Erben nach Maßgabe der Verordnung vom 9. November 1798 verabfolgt werden wird. Gleichzeitig werden die Erben aufgefordert, sich spätestens in dem bezeichneten Termin zu melden. Westerland, den 1. April 1898. 8 Königliches Amtsgericht Tinnum, zur Zeit in Westerlannç⁰.
4
Aufgebot. 1) Die Tischlermeisters Johann Christian Frömming, nämlich der Rechtsanwalt Dr. jur. Oito Meier und der Schuhmachermeister Jacob Sommer;
2) die Benefizialerben des verstorbenen Schiffers Ernst Wilhelm Hein Sander, nämlich die minder⸗ jährigen Kinder desselben:
a. Alwine Frieda Sander und
b. Emma Augusta Sander, vertreten durch ihre Vormünder Johann Wilhelm Erdmann Hübner und Rechtsanwalt Dr. jur. Georg Hermann Friedrich Blohm;
3) die Benefizialerben des verstorbenen Sattlers Wilhelm Bernhard Schwormstädt, nämlich:
a. die Wittwe desselben, Johanna Henriette Wil⸗ helmine (Minna) geb. Klapproth, vertreten durch ihren Generalbevollmächtigten, den Kaufmann Carl Heinrich Christian Klapproth, und
b. der minderjährige Sohn desselben, Waldemar August Cornelius Schwormstädt, vertreten durch seinen Vormund ad hoc, den Kaufmann Carl
„Heinrich Christian Klapproth, 8
4) die Benefizialerben des verstorbenen Waaren⸗ maklers Johann Christian Georg Fricke, nämlich:
a. die Wittwe desselben, Wilhelmine, Amalia Richardine Fricke, geb. Zumpfordt,
b. die Kinder desselben:
I. Frau Anna Wilhelmine Mathilde Sternberg, geb. Fricke, im Beistande ihres Ehemannes, des Komtoristen Hannis Jürgen Matthias Sternberg,
II. Frau Margaretha Maria Olga von Osten. geb. Fricke, im Beistande ihres Ehemannes, des Kaufmannes Claus Johannes von Osten,
III. die unverehelichte Lina Auguste Henriette Fricke, und
IV. der Komtorist Heinrich Emil Fricke; und
Testamentsvollstrecker des verstorbenen
5) der Testamentsvollstrecker der unverehelicht ver⸗ storbenen Wilhelmine (Wilhelmina) Catharine (Catarine auch Catharina) Marie (Maria) Heins, nämlich der Kaufmann Heinrich Carl Friedrich (Friederich) Waizenfeld,
sämmtliche Antragsteller vertreten durch den hiesigen Rechtsanwalt Dr. jur. Otto Meier, haben unter der nachstehenden Begründung den Erlaß eines Kollektiv⸗ Aufgebots beantragt:
1) die in Amelgatzen (Hannover) geborene Frau Justine Wilhelmine Friederike Charlotte, geb. Flebbe, des am 23. März 1874 verstorbenen Tischlermeisters Johann Christian Frömming Wittwe, sei hierselbst am 6. Februar 1898 verstorben.
Auf Grund des von dem genannten Ehemann Frömming am 31. Dezember 1864 hierselbst er⸗ richteten, mit zwei Nachträgen, resp. vom 5. Juli 1865 und 15. Juli 1873, versehenen und am 2. April 1874 hierselbst publizierten Testaments falle der Nachlaß nunmehr an die dem unterzeichneten Amts⸗ gericht namhaft gemachten Nachkommen des Ehe⸗ mannes Frömming.
2) Am 6. November 1897 sei hierselbst der Scegder Ernst Wilhelm Hein Sander verstorben. Der Nachlaß sei von den im Rubrum unter 2 genannten Kindern des Erblassers ausweise eh des Amtsgerichts Hamburg am 23. Dezember 1897 mit
der Rechtswohlthat des Inventars angetreten.
3) Am 15. Februar 1898 sei hierselbst der Sattler Wilhelm Bernhard Schwormstädt verstorben.
Der Nachlaß sei von den im Rubrum unter 3 ge⸗ nannten Antragstellern ausweise Bescheinigung des Amtsgerichts Hamburg am 25. Februar 1898 mit der Rechtswohlthat des Inventars angetreten.
4) Am 28. Januar 1898 sei hierselbst der Waaren⸗ makler Johann Christian Georg Fricke verstorben.
Der Nachlaß sei von den im Rubrum unter 4 genannten Antragstellern ausweise Bescheinigung des Amtsgerichts Hamburg am 25. Februar 1898 mit der Rechtswohlthat des Inventars angetreten.
5) Am 27. Januar 1898 sei hierselbst die unver⸗
ehelichte Wilhelmine (Wilhelmina) Catharine (Ca⸗ tarine auch Catharina) Marie (Maria) Heins mit Hinterlassung eines am 23. Januar 1883 hierselbst errichteten und am 10. Februar 1898 hierselbst publi⸗ zierten Testaments verstorben, in welchem der im Rubrum unter 5 genannte Antragsteller zum Testa⸗ mentsvollstrecker ernannt worden sei. Es wird das beantragte Aufgebot nunmehr dahin erlassen: Es werden 1) alle, welche an die unter 1 bis 5 genannten Verlassenschaften Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, und 2) alle diejenigen, welche zur Sache 1 Frömming dem alleinigen Erbrechte der dem unterzeichneten Amtsgericht namhaft gemachten Nachkommen des Ehemannes Frömming, sowie zur Sache 5 Heins den Bestimmungen des Testaments, ins⸗ besondere der Ernennung des im Rubrum unter 5 genannten Antragstellers zum Testaments⸗ vollstrecker widersprechen wollen, hiermit aufge⸗ fordert, solche An⸗ und Widersprüche bei der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amts⸗ erichts, Poststraße 19, 2. Stock, Zimmer Nr. 51, pätestens aber in dem auf Mittwoch, den 1. Juni 1898, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin im Justizgebäude, Dammthorstraße 10, Parterre links, Zimmer Nr. 7, anzumelden — und zwar Auswärtige thunlichst unter Bestellung eines hiesigen Zu⸗ stellungsbevollmächtigten — bei Strafe des Aus⸗ chlusses und zur Sache 2, 3 und 4 unter dem Rechtsnachtheil, daß die nicht angemeldeten Ansprüche gegen die Benefizialerben nicht geltend gemacht werden können. 8 8 Hamburg, den 4. April 1898. 8 Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. (gez.) Tesdorpf Dr., Oberamtsrichter. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreiber.
’v“ “ Am 2. Januar 1896 ist zu Kalbe a. S. der Justiz⸗Rath August Buhtz verstorben. Ueber seinen Nachlaß ist am 23. April 1896 wegen Ueberschuldung das Konkursverfahren eröffnet. Die bisher bekannt gewordenen Erben, als: Wittwe Buhtz nebst Kindern,
Fräulein Elise Buhtz, Rechtsanwalt Reinhold Buhtz,
Hermann, Wilhelm und Louise Hanow, Louise Böckel⸗ mann, August Koch, Minna Bethge, geb. Koch, Heinrich Zincke, Marie Köhne, geb. Zincke, und Edmund Buhtz, haben der Erbschaft entsagt. Auf Antrag des Nachlaßpflegers Max Nestler hier werden die weiteren noch unbekannten Erben aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte an dem Nachlaß spätestens im Aufgebotstermin den 25. Januar 1899, Vorm. 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, widrigenfalls dieselben mit ihren An⸗ sprüchen auf den Nachlaß werden ausgeschlossen und der Nachlaß dem sich meldenden und legitimierenden Erben, in Ermangelung desselben aber dem Fiskus wird verabfolgt werden, der sich später meldende Erbe aber alle Verfügungen des Erbschastsbesitzers anzu⸗ erkennen schuldig, von demselben weder Rechnungs⸗ legung, noch Ersatz der Nutzungen zu fordern be⸗ rechtigt ist, sich vielmehr mit der Herausgabe des noch Vorhandenen begnügen muß. Kalb a. S., den 1. April 1898. Koönigliches Amtegericht.
[3313] Oeffentliche Bekanntmachung.
Der am 22. Februar 1898 zu Berlin verstorbene pensionierte Chaussee⸗Aufseher Carl Kolbe hat in seinem am 29. März 1898 eröffneten Testamente vom 15. Mai 1893 seinen Sohn Carl Kolbe bedacht.
Berlin, den 5. April 1898.
Kön liches Amtsgericht I. Abtheilung 95.
11“
[3591] Urtheil. Verkündet am 2. April 1898. Dongowski, Gerichtsschreiber.
In der Gutzeit'schen Aufgebotssache 9 F. 2/97 erkennt das Königliche Amtsgericht, Abtheilung 9, zu Königsberg durch den Amtsgerichts⸗Rath Heyn für Recht:
I. Die Frau Wilhelmine Louise Gutzeit, geborene Horst, aus Königsberg wird für todt erklärt.
II. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens sind aus dem Nachlaß derselben zu entnehmen.
[2905]
[3587]
wrazlaw Nr. 2329 über 235,43 ℳ, ausgefertigt für August Gerth ist durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 5. d. Mts. für kraftlos erklärt worden. Inowrazlaw, den 6. April 189839.ͤ Königliches Amtsgerich
[3577] Bekanntmachung. 8 1 Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗
Das Sparkassenbuch der Kreissparkasse zu Ino⸗
gerichts Bergen a. Rügen vom 5. April 1898 sind die Hypothekenbuchsauszüge über die im Grundbuche
theilung III Nr. 2 und 3 für Fräulein Meta
von Bergen Stadt Band II Blatt 97 in Ab.
Heilgendorf in Grimmen und den Schuhmacher Carl
Helm in Bergen a. R. eingetragenen Bürgschafts⸗
forderungen von 500 und 350 Thalern für kraftlos
erklärt. Bergen a. R., den 5. April 1898. Königliches Amtsgericht. 4.
Im Namen des Königs! In Sachen, betreffend das Aufgebot der bei dem Grundstücke Meesiger Bd. I S. 229 Nr. 20 in
Abth. III Nr. 4 eingetragenen Bürgschaft für eine
Darlehnsforderung von 1000 Thlr. =
3000 ℳ der
verwittweten Schmied Martens zu Gültz, beantragt durch die Eigenthürmerin des gedachten Grundstücks, die Wittwe des Schmiedes Fernow, Luise Auguste
Sophie, geb. Hoffmann, in Meesiger vertreten durch
den Rechtsanwalt Müller hier, hat das Königliche
Amtsgericht, Abtheilung II, in Demmin auf die mündliche Verhandlung vom 30. März 1898 durch
den Königlichen Amtsgerichts⸗Rath Görcke dahin für b Recht erkannt: der über die in Abth. III Nr. 4 des
Grundbuches von Meesiger Bd. I S. 229 Nr. 20 eingetragenen 1000 Thlr. Bürgschaft für eine
Darlehnsschuld des Eigenthümers Johann Friedrich Fernow zu Meesiger an die verwittwete Schmied
Martens, Johanna Friederike, geb. Voß, in Gültz gebildete Hypothekenbrief wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens werden der Antrag⸗ stellerin zur Last gelegt. 3
Die Richtigkeit vorstehender Abschrift beglaubigt.
Demmin, den 30. März 1898.
(L. S.) Berwaldt, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[2919] Bekanntmachung. 8
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 22. März 1898 ist die Hyporhekenurkunde über 9 Thlr. 21 Sgr. 10 Pf. aus dem Judikat vom 2. Januar 1868 für den Kaufmann Aloys Lüttig hier, eingetragen Band 12 Blatt 9 St. G. Lipp⸗ springe Abtheil. III Nr. 33, für kraftlos erklärt.
Paderborn, den 6. April 18988.
Königliches Amtsgericht. [2910] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts von heute ist der Hypotbekenbrief über die auf Lang⸗ wiese Nr. 18 Abth. III Nr. 1 d. auf Grund des Erbrezesses vom 10. Februar 1835, bestätigt den 8 April 1835, für Josef Fittkau eingetragenen mütterlichen Erbgelder von noch 57 Thlr. 7 Sgr. 3 Pf. für kraftlos erklärt.
Heilsberg, den 4 April 1898.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung 2 b.
[2927] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil vom 5. AÄpril 1898 ist der Hypothekenbrief über die auf dem Grundstück Blatt 16 Thröm Abth. III Nr. 3 für Joseph Siegmund haftende Restpost von 40 Thlr. für kraft⸗ los erklärt.
Königliches Amtsgericht Ratibor.
[2912] Bekanntmachung. Durch Auzschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Zoppot vom 1. April 1898 ist das Hypo⸗ thekeninstrument vom 10. Juni 1879 über die im Grundbuche von Grünhof Blatt 19 Abtheilung III Nr. 12 für den Pfarrer von Engelke zu Klein Katz eingetragene, zu 5 % vom 7. Juni 1879 ab ver⸗ zinsliche worden. Zoppot, den 1. April 1898. 1 Königliches Amtsgericht.
[290⁴] Bekanntmachung. “
Durch haesghtußuethent vom 1. April 1898 ist der Hypothekenbrief über die im Grundbuche von Osterwick Bl. 186 Abth. I1I Nr. 2 auf Grund des Kaufvertrages vom 23. Oktober 1886 für den Be⸗ tzer Josef Behnke I. und dessen Ehefrau Anna, geb. telke, in Osterwick eingetragenen 600 ℳ Kaufgeld nebst 5 % Zinsen und der Hypothekenbrief über die auf Osterwick Bl. 188 Abth. III Nr. 2 auf Grund desselben Vertrages für dieselben Gläubiger einge⸗
kraftlos erklärt. (4. F. 29/97.) Konitz, den 1. April 1898. 8 8 Königliches Amtsgericht. 4. [2909] Bekanntmachung. „Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts von heute ist der Hypothekenbrief über die auf Gronau Nr. 36 Abth. III Nr. 1 für die Ge⸗ schwister Anna und Jacob Lowitsch durch Verfügung vom 22. August 1840 eingetragenen väterlichen Erb⸗ gelder von 42 Thlr. 8 Sgr. = 126 ℳ 80 ₰ für kraftlos erklärt. 1 Heilsberg, den 4. April 1898. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 2 b.
12haih Im Namen des Königs!
u
Rade, vertreten durch den Rechtsanwalt Prüschenk von Lindenhofen in Jessen, erkennt das Königliche Amtsgericht in Jessen durch den Amtsgerichts⸗Rath Becker für Recht:
1) das Hypothekendokument, bestehend aus der Ausfertigung des Urtheils des Königlichen Kreis⸗ gerichts Wittenberg Abth. I vom 4. Juli 1856 mit dem Rechtskraftatteste vom 17. Februar 1857 und mit der Ingrossationsnote vom 3. März 1857 und aus dem Hypothekenbuchsauszuge von dem letzt⸗ genannten Tage über die im Grundbuche von Rade Band I Blatt 22 (früher Bd. II Fol. 77) in Ab⸗ theilung III unter Nr. 3 für den Gutsbesitzer Gott⸗ lob Redslob in Pretzsch eingetragenen 732 Thlr. 15 Sgr. nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Februar 1856 und den Kosten der Eintragung, wird zum Zwecke 8 Löschung jener Post im Grundbuche für kraftlos erklärt;
9
8
Darlehnsforderung für kraftlos erklärt
kagenen 300 ℳ Kaufgeld nebst 5 % Zinsen für
Antrag des Hüfners Gottlieb Herrmann in
2) die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller zur Last gelegt. “
Jessen, 4. April 1898.
Königliches Amtsgericht. Verkündet am 4. April 1898. Erdmann, Sekretär als Gerichtsschreiher. [2926] m Namen des Königs!
In der Aufgebotssache F. 19/97 der Ehefrau Johann Koester, Karoline, geb. Wirtz, zu Duisburg — vertreten durch den Rechtsanwalt Goldbaum zu Duisburg — hat das Königliche Amtsgericht zu Duisburg am 24. März 1898 für Recht erkannt:
1) Die Hypothekenurkunde über 250 Reichsthaler klevisch, eingetragen auf Grund des gerichtlichen An⸗ erkenntnisss vom 27. Januar 1832 für die reformierte Hausarmenkasse zu Duisburg (Bd. 3 Bl 8 Abth. III Nr. 1), gebildet aus der Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom 5. März 1806, dem Anerkenntnisse vom 27. Januar 1832 und dem Hypo⸗ theken⸗Auszuge vom 28. März 1832,
2) die Hypothekenurkunde über 16 Thaler 9 Sgr. 9 Pf., eingetragen auf Grund des rechtskräftigen Mandats vom 11. Dezember 1864 für den Kauf⸗ mann Johann Streithoff zu Krefeld (Bd. 3 Bl. 8. Abth. III Nr. 6 und Bd. 10 Bl. 88 Abth. III Nr. 6), gebildet aus dem Eintragungsgesuche vom 23. Dezember 1864, dem Bagatellmandat von dem⸗ selben Tage und dem Hypotheken⸗Auszuge vom 24. Januar 1865,
3) die Hypotheken⸗Urkunde über 12 Thlr. 4 Sgr. 6 Pf., eingetragen auf Grund des rechtskräftigen Mandats vom 23. Januar 1865 für die Wittwe Kaufmann Wilhelm Franz Mauritz zu Uerdingen (Bd. 3 Bl. 8 Abth. III Nr. 8 und Bd. 10 Bl. 88 Abth. III Nr. 8), gebildet aus dem Bagatellmandat vom 23. Januar 1865, dem Eintragungsgesuch vom 25. März 1865 und dem Hypotheken⸗Auszug vom 12. Mai 1865,
4) die Hypothekenurkunde über 49 Rthlr. 2 Sgr. 10 v½ Pf. bezw. 16 Rthlr. 10 Sgr. 11 8 Pf., einge⸗ tragen auf Grund des rechtskräftigen Erkenntnisses vom 21. November 1864 für den Kaufmann Johann Friedrich Esch zu Duisburg (Bd. 3 Bl. 8 Abth. III Nr. 10 und Bd. 10 Bl. 88 Abth. III Nr. 10), ge⸗ bildet aus dem rechtskräftigen Erkenntnisse vom A. November 1864, dem Eintragungsgesuche vom II. Juni 1865 und dem Hypotheken⸗Auezuge vom P. Juni 1865,
5) die Hypothekenurkunde über 54 Thlr. 17 Sgr. 1 ⁷6 Pfg. bezw. über 18 Thlr. 5 Sgr. 84 ⁄ Pfg., eingetragen auf Grund des rechtskräftigen. Erkennt⸗ nisses vom 21. November 1864 für den Bäcker Michael Nellen zu Duisburg (Bd. 3 Bl. 8 Abth. III Nr. 12 und Bd. 10 Bl. 88 Abth. III Nr. 12), ge⸗ bildet aus dem rechtskräftigen Erkenntnisse vom AI. November 1864, dem Eintragungsgesuche vom 17. Juni 1865 und dem Hypotheken⸗Auszuge vom 26. Juli 1865,
6) die Hypothekenurkunde über 37 Thlr. 17 Sgr. 5 Pfg. bezw. über 12 Thlr. 15 Sgr. 9 % Pfg., ein⸗ getragen auf Grund des rechtskräftigen Erkenntnisses vom 13. Dezember 1864 für den Kaufmann Emil Wülfing zu Duisburg (Bd. 3 Bl. 8 Abth. III Nr. 14 und Bd. 10 Bl. 88 Abth. III Nr. 14), ge⸗ bildet aus dem rechtskräftigen Erkenntniß vom 13. Dezember 1864, dem Eintragungsgesuch vom 17. Juni 1865 und dem Hypotheken⸗Auszuge vom 26. Juli 1865,
werden für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden der
Antragstellerin auferlegt. F. 19/97.
[3198] Beschluß.
Die zu den Akten, betreffend Beschlagnahme und Zwangsversteigerung des dem Fuhrmann Heinrich Bernitt, früher hierselbst, jetzt zu Dändorf, bisher gehörigen Wohngrundstückes Nr. 47 B. IV an der Plauerstraße hierselbst nicht eingereichten Hypotheken⸗ scheine über die zu dem jetzt endgültig geschlossenen Stadtbuche eingetragen gewesenen Forderungen: Fol. VIA. groß 400 ℳ, Fol. VII groß 600 ℳ, werden hierdurch für ungültig erklärt.
Güstrow, den 4. April 1898. 8
Großherzogliches Amtsgericht. 8 [2929] Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts ind:
I. die Hyyothekenurkunde, noch gültig über 15 Thlr. Erbgeld, eingetragen aus dem Ewa Eyzak'schen Erb⸗ rezeß vom 31. Januar, efr. den 26. September 1843 im Grundbuch Radzienen Nr. 32 in Abtheilung III Nr. 1 für Maria Eyzak, gebildet aus dem Hypotheken⸗ schein nebst dem Eintragungsvermerk vom 12. 88 1844 und einer Ausfertigung des gedachten Rezesses,
II. ferner die Hypothekenurkunde, noch gültig über 13 Thlr. 10 Sgr., für dieselbe Marie Eyzak in Ab⸗ theilung III Nr. 2 in demselben Grundbuch aus dem Erbvergleich vom 21./29. Mai 1847 eingetragen, gebildet aus dem Hypothekenschein nebst Eintragungs⸗ vermerk vom 3. Dezember 1847 und einer Aus⸗ fertigung des gedachten Erbvergleichs,
für kraftlos erklärt worden. 8
Willenberg, den 15. März 1898.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung 2. [2901] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 2. April 1898 ist die Hypothekenurkunde, welche über die im Grundbuche des unterzeichneten Amts⸗ serichts von der Dorotheenstadt Band 3 Blatt 247
n Abtheilung III unter Nr. 18e für den Carl
tto Ehlig eingetragene Forderung von 134 Thlrn.
1 Sgr. 10 Pf. lautet, für kraftlos erklärt worden.
Verlin, den 2. April 1898.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 84.
[2916)
Durch Ausschlußurtheil von heute sind zu der im Grundbuch von Langefeld Tom. 12 Vol. 2 Nr. 127 Pag. 37 (Eigenthümer Ulsert Harms Decker daselbst) in Abth. III Nr. 3 für Räthin Stürenburg, geb. Rieken, in Aurich eingetragenen Hypothet⸗ 100 Thlr. Gold Darlehn nebst 4 % Zinsen seit 1 August 1861 und Kosten aus der notariellen 1 kuld⸗ und Hypothekverschreibung vom 21. August d681, eingetr. nach Dekr. vom 2. September 1861, Gis Rechtsnachfolger der genannten eingetragenen
läubigerin mit ihren Rechten und Anspruͤchen aus⸗ geschlossen, und soll die Hypothek im Grundbu oöͤscht werden.
Aurich, den 5. April 1898.
Königliches Amtsgericht. III.
[29242 Bekanntmachung. 6 Durch Aufgebotsurtheil des unterzeichnet 1 bog 8 1 s6 heit unterzeichneten Gerichts
. die lubiger nachstehender Posten und ihre Rechtsnachfolger mit ihren nnder po⸗ an nng, ihr⸗ eutfescg n. 11 Ca. 2 gf
r. gr. g. und 3 Thlr. Erb⸗ theile der Wilhelmine Godisch, Abth. 1 Nr. 3 und 4 des Grundbuchs von Kl.⸗Spalienen 18,
2) 8 Thlr. 19 Sgr. 10 Pfg. Elternerbtheil des Ludwig Wachtel, Abth. III Nr. 4 des Grundbuchs von 22; bsteb
B. die über nachstehende Hypothekenford gebildeten Urkunden für krofr Hopetheben b gelder de niglichen Fiskus . III Nr. 1 des Ien BPebloila Nr. 14, 6 1
hlr. 3 Sgr. fg. und 3 Thlr. 6 Sgr. 8 Pfg. Erbtheile der Anna Kloß und des Michgel Kloß Abth. III Nr. 1 und 2 des Grundbuchs von Klein⸗Spalienen 18. “ Johannisburg, den 27. März 1898. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 2
[2906] vi Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts sind die etwaigen Berechtigten der im Grundbuche von Opaleniee Nr. 42 in Abtheilung III Nr. 11. für die Marie Zdziarster eingetragenen väterlichen Erbtheilspost von 72 Thlr. 27 Sgr. 1 Pfg. mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen. Willenberg, den 19. März 1898. 8 Königliches Amtsgericht. Abtheilung 2.
[2925]
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts sind die etwaigen Berechtigten der im Grundbuche von Opaleniec Nr. 66 in Abtheilung III Nr. 3 für Anna Kozitzki eingetragenen Erbtheilpost von 12 Thlr. 8 Sgr. 11 Pfennig mit ihren Ansprüchen auf diese Post disaechhesloh⸗
Willenberg, den 15. März 1898.
Königliches Amtsgericht. Abth. 2.
[2903] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil vom 5.⸗April 1898 sind die unbekannten Berechtigten der auf dem Grund⸗ stücke Blatt 53 Niederfeld⸗Schammerwitz II. Ab⸗ theilung in Abth. III Nr. 14 eingetragenen Post von 46 Thalern rückständige Kaufgelder des Er⸗ stehers Benjamin Procop mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen.
Königliches Amtsgericht Ratibor.
[2908] Bekanntmachung. “ Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts von heute sind die unbekannten Berechtigten der auf Krug Zechern (Düttchenkrug) in Abth. III unter Nr. 4 für Josef Gehrmann aus dem Erb⸗ rezesse vom 12. Oktober 1850 und der Verhandlung vom 18. April 1861 eingetragenen Forderung auf eine Ausstattung im Werthe von 62 Thlr. = 186 ℳ mit ihren Ansprüchen darauf ausgeschlossen. Heilsberg, den 4. April 1898. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 2 b. 8 — ——— 1.
[2930] Bekanutmachung. Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 1. April 1898 sind die Inhaber der in dem Grundbuche von Grünhof Blatt 19 Abtheilung III unter Nr. 3 auf Grund der gericht⸗ lichen Verfügung vom 1. April 1852 für die Guts⸗ besitzer Bethe'sche Eheleute zu Grünhof eingetragenen Forderung von 9 Thaler 20 Silbergroschen und der unter Nr. 5 für die Frau Hofbesitzerin Laura Bethe, geb. Dombrowska, zu Grünhof auf Grund der gerichtlichen Verfügung vom 24. Juli 1852 ein⸗ getragenen Forderung von 7 Thaler 26 Silber⸗ groschen mit ihren Ansprüchen auf di betreffenden Posten ausgeschlossen. 1 Zoppot, den 1. April 1898. “ Königliches Amtsgericht.
[2928 Bekanntmachung. “
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 4. April 1898 sind die Inhaber der auf Bd. I Bl. Nr. 44 von Freyenstein Abth. III Nr. 1 aus
dem Inventario vom 15. Dezember 1729 für Jo⸗ hann Engels Kind erster Ehe eingetragenon 227 Thaler 26 Sgr. 3 Pf. mit ihren Ansprüchen auf die betreffende Post ausgeschlossen; auch ist die darüber etwa gebildete dopothetenurkunde für traftlos erklärt worden. 8 8 Meyenburg, den 4. April 1898. 1
8 Königliches Amtsgericht “
[2907] Die etwaigen Berechtigten der im Grundbuche des dem Wirth Johann Dorin gehörigen Grundstücks “ Nr. 2 in Abtheilung III eingetragenen Posten:
a. unter Nr. 8 von 25 Thalern Forderung des Wirths Michael Bojahr in Baranowen,
b. unter Nr. 9 von 30 Thalern 8 Sgr. 10 Pfennig köllmische Hälfte der Wittwe Helene Kucharzewski, geb. Dziarstek,
sind mit ihren Ansprüchen auf diese Posten durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts aus⸗ geschlossen.
Willenberg, den 5. März 1898.
Königliches Amtsgerichts. Abth. 2.
——
[2932] Bekanntmachuuug. Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom 28. März 1898 sind die unbekannten Berechtigten:
” auf Lewkow Hld. Nr. 23 Abtheilung II Nr. 3a. für den am 15. Dezember 1852 geborenen
1
Johann Friedrich Julius Litschke aus 5 veuer . Apri Karoline Litschke'schen Erbrezesse vom c“ V
1869 eingetragenen Forderung von 9 Thlr. 22 Sgr.
9 a. der in Abtheilung III des Grundbuchs von Latowitz Nr. 35 unter Nr. 1 bez. 8 1, Nr. 123 unter Nr. 1 1a, Nr. 201 unter Nr. 11 bez. 8 1, Nr. 202 unter Nr. 11 und Nr. 203 unter Nr. 11¹ für den Grundherrn Constantin von Keszycki (oder Kossecki) zu Koszvce laut Verfügung vom 31. Januar 1840 eingetragenen, zu 5 % verzinslichen Forderung von 6 Thlr. 25 Sgr. rückständigen Kaufgeldes,
b. der in Abtheilun Latowitz Nr. 35 unter Nr. 2 bez. 8 ²,
r. 123 unter
Nr. 1 1 , Nr. 201 unter Nr. 1² bez. 8 ², Nr. 202
III des Grundbuchs von 1
unter Nr. 1 ² und 203 unter Nr. 1² für die minder⸗ jährige Susanna Swigtek auf Grund des Johann Swiatek'schen Erbrezesses vom 22. Februar 1834, ausgefertigt den 23. Juni 1835 laut Verfügung vom 31. Januar 1840 eingetragenen, zu 5 % verzinslichen und bei Großjährigkeit der Gläubigerin auszuzahlen⸗ den väterlichen Erbtheilsforderung von 15 Thlr.,
c. der in Abtheilung III des Grundbuchs von Latowitz Nr. 35 unter Nr. 101 und Nr. 201 unter Nr. 101 eingetragenen Post von 20 Thlr. 5 Sgr. für Susanna Fidelak, jetzt geschiedenen Thiel, und 46 Thlr. für die minorenne Marianna Fidelak, theils reservierte, theils rückständige Kaufgelder, sowie die Ver⸗ pflichtung des Besitzers, der Marianna Fidelak die Hochzeit auszurichten und dafür 10 Thlr. zu zahlen und ihr bis zu ihrer Verheirathung freies Sommer⸗ und Winterfutter für eine Kuh zu gewähren. Ein⸗ getragen auf Grund des Vertrages vom 23. April 1860 laut Verfügung vom 27. April 1860,
3) der auf Latowitz Nr. 77 Abtheilung III Nr. 2 und Nr. 192 Abtheilung III Nr. 1 für die minder⸗ jährige Johanna Ola auf Grund des Ola'schen Erb⸗ rezesses vom 16. April und 7. September, ausgefertigt den 16. September 1836 laut Verfügung vom 16. Dezember 1836 eingetragenen, zu 5 % verzins⸗ lichen väterlichen Erbtheilsforderung von 18 Thlr., deren Kapital bei erreichter Großjährigkeit der Gläubigerin ausgezahlt werden soll,
mit ihren Ansprüchen auf diese Forderungen aus⸗ geschlossen.
Ostrowo, den 28. März 1898.
Königliches Amtsgericht.
[2917] Im Namen des Königs! Verkündet am 4. April 1898. Lehmann, Assistent, als Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag der verehelichten Handarbeiter Otto Ida, geborenen Ellrich, in Zeitz, vertreten durch den Rechtsanwalt Reiling daselbst, hat das König⸗ liche Amtsgericht zu Zeitz durch den Amtsgerichts⸗ Rath Rittler für Recht erkannt:
1) die unbekannten Eigenthumsprätendenten der im Grundbuche von Zeitz Band XIII, Blatt 207 unter A 1 eingetragenen Hausbesitzung Voigtsstraße Nr. 7, Gebäudesteuerrolle Nr. 1369 von Zeitz, be⸗ stehend aus Wohnhaus mit Seitengebäude, kleinem Hofraum und abgesondertem Torf⸗ und Schweine⸗ stall, werden mit ihren etwaigen Ansprüchen aus⸗ geschlossen und wird die Eintragung des Besitztitels für den Nagelschmied und Gießereiarbeiter Otto Ellrich in Zeitz erfolgen.
2) Die Kosten des Verfahrens werden der Antrag⸗ stellerin auferlegt. 1“ 8
[3573] 116““ “ Der am 29. November 1893 ausgefertigte Hypo⸗ thekenbrief über die im Grundbuche von Düsseldorf⸗ Pempelfort Band 38 Art. 1825 Abth. III Nr. 1 eingetragenen, mit 4 % verzinslichen 60 000 ℳ Theilkaufpreisforderung aus der Urkunde vom 31. Ok⸗ tober 1893, welche ursprünglich der Wittwe Josef Krons hier und Genossen zustanden und sodann mit den Zinsen seit dem 1. Oktober 1894 an die Wittwe Kommerzien⸗Rath Ferdinand Heye, Pauline, geb. Heye, hier abgetreten sind und für welche das Benndfec Flur 8 Parzelle 2017/219, Bleichstraße 5, Eigenthümer Otto Joerger hier, verhaftet ist, wird für kraftlos erklärt. 8 Düsseldorf, den 6. April 1898. G Königliches Amtsgericht.
[3578] Im Namen des Königd! Verkündet am 31. März 1898. 1 Wollermann, Gerichtsschreiber.
In der Aufgebotssache betreffend den Hypotheken⸗ brief über die Post Abtheilung III Nr. 7 des Grundbuchs von Vorstadt Thorn Blatt 187 hat 5 1““ Amtsgericht in Thorn für Recht erkannt:
Der Hypothekenbrief über die Kaufgelderrestforde⸗ rung von 8400 ℳ und Zinsen, eingetragen im Grundbuche von Vorstadt Thorn Band III Blatt 187 Abtheilung III Nr. 7 für die (verstorbene) Wittwe Helse Gering, geb. Löscher, und den Dr. phil. Hugo
ering in Halle a. S., wird für kraftlos erklärt.
[3579] Im Namen des Königs! 1 Verkündet am 31. März 1898. 8 Wollermann, Gerichtsschreiber.
In der Aufgebotssache, betreffend den Hypotheken⸗ brief über die Post Koryt Blatt 30 und 38 Abthei⸗ lung III Nr. 9 bzw. 1 h., hat das Königliche Amts⸗ gericht in Thorn für Recht erkannt:
Der Hypothekenbrief über die Vatererbtheilsfor⸗ derung von 620 Thlr. 28 Sgr. 6 Pf. und Zinsen, ein⸗ etragen im Grundbuche von Koryt Blatt 30 und 38 in btheilung III Nr. 9 bzw. 1 h. für Valerian Wladis⸗ laus Rysiewski in Koryt, wird für kraftlos erklärt.
[3590]
Das unterzeichnete Amtsgericht hat durch heute verkündetes Ausschlußurtheil die notarielle Schuld⸗ und Hypothekenurkunde vom 5./18. Oktober 1877 über eine Darlehnsforderung von ursprünglich 9600 ℳ, welche, eingetragen in das Hypothekenbuch des I. Bezirks Abth. I Band 18 Fol, 32 Pag. 310 laufende Nr. 2, später übertragen ist in das Grund⸗ buch von Hildesheim Band XIII Blatt 487 und jetzt noch über 9000 ℳ lautet, für kraftlos erklärt.
Hildesheim, 6. April 1898.
Königliches Amtsgericht, I.
[3588] Bekanntmachung. .“
Durch Anesea des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Prausnitz vom 6. April 1898 ist
1) das Hypotheken⸗Instrument über die auf Blatt 4 Kapatschütz Abtheilung III Nr. 7 für den Ritter⸗ gutsbesitzer, Obristen von Walther auf Kapatschütz eingetragenen 100 Thaler
2) das Hypotheken⸗Instrument über die Blatt 15 Kapatschütz Abtheilung III Nr. 7 für den Obristen von Walther⸗Croneck auf Kapatschütz eingetragenen 150 Thaler,
3) das Hypotheken⸗Instrument über die auf Blatt 15 Kapatschütz Abtheilung III Nr. 8 für General⸗ Lieutenant von Walther⸗Croneck eingetragenen 50 Thaler, 3
für kraftlos erklärt worden.
Prausnitz, den 6. April 18988A.
Königliches Amtsgericht.
3575] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗
gerichts zu Bocholt vom 24. März 1898 sind die
“ 1““ unbekannten Berechtigten der im Anholt Band 16 Blatt 256 Abtheilung III Nr. 3 zu Gunsten des Fürstlichen Domänen⸗ Raths Theodor Esser eingetragenen zu 5 % verzins⸗ lichen Darlehnsforderung von 100 Thlr. = 300 ℳ mit ihren Ansprüchen auf die betreffende Post aus⸗ geschlossen; und ist das über die betreffende Post gebildete Hypothekendokument für kraftlos erklärt worden.
Bocholt, den 6. April 1898. Königliches Amtsgericht.
[3592] Bekanntmachung.
Das zeichnete Amtsgericht hat am heutige Tage für Recht erkannt:
Die etwaigen Berechtigten der Hypothekenpost von 900 ℳ Kaufgelderrest, eingetragen für die Jaco und Elisabeth, geb. Knoblauch — Quintern'schen Eheleute in Abth. III Nr. 4 des den Rentier Martin und Wilhelmine, geb. Quintern —, Eegslt⸗ schen Eheleuten gehörigen Grundstücks Rogau Nr. 4 aus dem Kaufvertrage vom 22. Dezember 1837 werden mit ihren Ansprüchen auf die Post ausgeschlossen. Pr. Holland, den 5. April 1898. Khönigliches Amtsgericht. Abth. I.
Ausschlußurtheil. Im Namen des Königs! Verkündet am 28. März 1898. Husemeyer, Gerichtsschreiber. 8
In der Aufgebotssache des Ziegelmeisters Simon Habermeier zu Westernkotten, vertreten durch den Rechtsanwalt Rintelen hier, hat das Königliche Amtsgericht in Lippstadt durch den Amtsgerichts⸗ Rath Liebrecht für Recht erkannt:
Die unbekannten Berechtigten der im Grundbuche von Westernkotten Band I Blatt 47 Abth. III Nr. 6 eingetragenen Posten Keris
a. Zweitausend Thaler Kurant Darlehn gegen fünf Prozent Zinsen ex obligatione vom 29. No⸗ vember 1836, 4. April 1837 in Gemäßheit der ober⸗ vormundschaftlichen Aggrarationskonsenses vom 1. März 1836 für den Kammerherrn Baron von Schauroth zu Lippstadt mit Kapital, Zinsen und Kosten eingetragen auf den sämmtlichen Parzellen nebst Gebäude ex decreto vom 5. Januar 1839.
b. Zweihundertsechs Thaler siebenundzwanzig Silbergroschen vier Deut Kurant judikatmäßige Häupt, und einunddreißig Thaler ein Silbergroschen
insenforderung, sowie vierzehn Thaler zwei Silber⸗ groschen Kurant Gebühren und Auslagen aus dem rechtskräftigen Erkenntnisse des vormaligen Justiz⸗ Amts Erwitte vom 24. Juli 1837 in Sachen des Kantonsbeamten und Bürgermeisters Kellerhoff zu Salzkotten wider den Oekonomen Wilhelm Jesse zu Westernkotten, auf den Antrag des Prozeßrichters für den Kantonsbeamten und Bürgermeister Keller⸗ hoff zu Salzkotten auf dem ideellen Antheil des Mitbesitzers Wilhelm Jesse an sämmtlichen Im⸗ mobilien der Steuergemeinde Westernkotten und Erwitte von der Flur I 48 bis IX 1 b. des Titelblattes mit Ausschluß der Grundstücke
[3574]
kotten definitiv, auf das letzte Parzell VII 456 jedoch nur protestativisch auf Gefahr des Gläubigers, da für den Eigenthumsprätendenten Gastwirth Franz Jesse zu Westernkotten rubrica II wider die Besitzer eine protestatio de non disponendo et amplius intabulando vermerkt. Eingetragen ex decreto vom 24. Mai 1840.
c. Dreihundertzweiundsechszig Thaler fünfzehn Silbergroschen elf Pfennige Kurant, worunter 218 Thaler 26 Sgr. 3 Pf. Judikat, 121 Thaler 5 Sgr. 2 Pf. Zinß 7 Thaler 29 Sgr. 6 Pf. Gebühren aus dem rechts⸗ kräftigen Erkenntniß des Königlichen Land⸗ und Stadtgerichts Erwitte vom 10. November 1838 in Sachen des Ober⸗Landesgerichts⸗Referendars Franz Kellerhoff zu Paderborn „2% die Erben Amtsrichter Wilhelm Jesse in Westernkotten, namentlich den Wilhelm Jesse, Karl Jesse, Henriette Jesse, Theodor
nannten Referendar Franz Kellerhoff auf sämmt⸗ lichen Parzellen des Titelblatts eingetragen ex decreto vom 29. Juli 1840, sind mit Nr. 4 des Titels von dem geschlossenen Vol. II Fol. 118 dieses Grundbuchs nach hier übertragen am 12. Sep⸗ tember 1894,
werden mit ihren Ansprüchen an diese hiermit aus⸗
geschlossen.
[3327] Oeffentliche Zustellung. Die verehelichte Tischler Mundt, Mathilde. inter, zu Schwedt a. O., vertreten dur
8
den
egen ihren Ehemann, den Tischler Friedrich Mundt, rüher zu Frankfurt a. O., jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen böslicher Verlassung und Ehebruchs, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, demselben auch die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Frankfurt a. O. auf den 6. Juli 1898, Vormittags 9 Uhr, mit der vn ferdetung. einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Fum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser uszug der Klage bekannt gemacht.
Frankfurt a. O., den 5. April 1898.
Gröschke, 88 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[3324] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des früheren Schutzmalins Schmahl, Elise, geb. Bock, zu Blankenburg a. H., Prozeß⸗ bevollmächtigter Rechtsanwalt Dr. Roeder, Halber⸗ stadt, klagt gegen ihren genannten Ehemann, in unbe⸗ kannter Abwesenheit, früher zu Halberstadt, auf Grund böslicher Verlassung, mit dem Antrage: die Ehe der Parteien zu trennen und den güh er für den allein schuldigen Theil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Erste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Halberstadt auf den 5. Juli 1898, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. sum wecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Halberstadt, den 5. April 1898.
Reichel, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts
Flur V 275 und VII 456 der Gemeinde Western⸗
en, 14 Thaler 15 Sgr. Kosten, 8
Jesse, auf den Antrag des Prozeßrichters für den ge⸗
geb. 8 echtsanwalt Hauptmann in Frankfurt a. O., klagt
rundbuch von