1898 / 99 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Apr 1898 18:00:01 GMT) scan diff

nngngg“

Qualität

gering

4

ittel 11 Verkaufte

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

Menge

niedrigster

höchster

höchster höchster

niedrigster niedrigster

Doppelzentner

Verkanfs⸗

Außerdem wurden am Markttage (Spalte 1) nach überschläglicher Schätzung verkauft Doppelzentner (Preis unbekannt)

Durchschnitts⸗ preis 1 Doppel⸗ zentner

Am vorigen Markttage

Durch⸗ schnitts⸗ preis

werth

mden.. Hagen i. W. E111“““ aneh Waldsee i. W. Mülhausen i. E. Saargemünd. EBEEI111“”“ reslau. Neuß.. Villingen.

ie verk Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswer Die be ater Sern (—) in n Spalten hüs Preise hat die Bedeutung,

in liegender Stri

annover . 156 v

15,50 16 50

16,60 17,00 15,50 1700

Noch: Hafer. 17,50 17,60 15,60 15,70 17,00 17,50 16,75 17,00

16,00 17,26 17,26 18,00

15,50 16,00 16,50 16,50

16,30 16,60 17,56 18,00

Bemnerkungen.

18,50 . 16,00 150 18,50 8 17,00 100 16,40 . 18,00 50

12 16,50 500 16,70

16,50 15,30 16,50 16,75

16,80 18,00 15,50 16,00 16,10

17,56

10

17,60 30 18,00 13

22. 4. 19. 4.

19.4. 19. 4. 19. 4. 25. 4.

26.4. 20. 4.

15,70 16,25

16,65 17,63 15,25 16,00

16,56 16,97

15,70 16,75

17,42 209 17,40 8 000 16,00 163 16,30

507 16,90 219 17,55

2 355 1 675 871

th auf volle Mark abgerundet mitgetheilt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet. 8, 1 betreffende Pleis nicht vorgekommen ist; ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.

Großhandels⸗Durchschnittspreise von Getreide

an außerdeutschen Börsen⸗Plätzen 1

für die Woche vom 18. bis 28. April 1898

f

nebst entsprechenden Angaben für die Vorwoche.

1000 kg in Mark.

(Preise für prompte [Loko⸗] Waare, soweit nicht etwas Anderes bemerkt.)

18./23. April 1898 174,72 251,05 134,86 179,81

Roggen, Fefter 1A1X“ Weizen, Heler. ungarischer, prima...

erste, slovakische 8b

B ittelqualittt.. 155,64 Fe 29 89 8 11“”“ 233,80

vV1113““ rste, Malz⸗ 8 8 88 St. Petersburg.

Weäben, Saxonka . 164,90 bböö. 109,93 Odessa.

Roggen, 71 bis 72 kg per hl. . 107,91 Weäten, Ulka, 75 bis b kg per hl 166,48

iga. 71 bis 72 kg per hl.. 112,66 Feseee 4 168,06

Weizen, 75 bis 76 kg per hl.. Paris. 8 154,55 248,83

Fe gön lieferbare Waare des laufenden Monats Antwerpen. 173,09 188,03

11A1A1“*“ Wenen La Platag.... 130,97

Amsterdam. 130,97 176,30

vebeö11öö1“;“; Roggen St. Petersburger . . . . . . Weizen, poln. Odessa . London. a. Produktenbörse (Mark Lane). b. Gazette averages.

. englisches Getreide, Mittelpreis aus 196 Marktorten

Liverpool.

188,96 184,47

170,12 132,98 159,82

170,67 194,25 191,89 186,70 190,48

Weizen b fer ste

(7( Chirka .“] Californier.. Western, Winter Chicago Spring Northern Duluth

I Manitoba Spring.

La Pn. ..

. engl. weißer. Hafer - engl. gelber... Gerst Certfofn. Brau⸗

e bische . .. Schwarze Meer⸗ 8

Herben. Maiceief Chicago. „Mai⸗Lieferuug c New⸗York. Weizen, Mai⸗Lieferung

EEE.·.·“

182,93 136,20 127,82 152,80 124,15 173,70

170,43

Bemerkungen.

Woche Dagegen

Vor⸗ woche

166,36 237,65 130,71 179,94

153,45 228,40 121,88 135,80

105,26 156,75 108,85

103,71 159,91

107,14 161,76

150,38 241,48

163,58 179,49

123,93 126,36 167,78

176,63 173,26

166,03 131,64 158,25

162,50 188,41 182,53 178,99 187,47 184,64 193,12 173,33 131,88 125,60 152,65

101,26 168,74 162,84

1 Tschetwvert Weizen ist = 163,80, Roggen = 147,42, Hafer = 98,28 g. angenommen; 1 Imperial Quarter ist für die Weizennotiz 0

an der Londoner Produktenbörse = 504 Pfd. engl. gerechnet;

Gazette averages, d. h.

192 die die aus den Umsätzen an 196 Marktorten

des Königreichs ermittelten Durchschnittspreise für einheimisches Ge⸗

treide, ist 1 Imperial Quarter Weizen = 480, Haf

er = 312, Gerste

= 400 Pfd. engl. angesetzt. 1 Bushel Weizen = 60 Pfd. engl.; 1 Pfd.

engl. = 453,6 g; 1 Last Roggen = 2100, Weizen = 2400 Bei der Umrechnung der Preise in Reichswährung sind den einzelnen Tages⸗Notierungen im „Deutschen Reichs⸗ und

kg. die aus Staats⸗

Anzeiger“ ermittelten wöchentlichen Durchschnitts⸗Wechselkurse an der Behlliner Börse zu Grunde gelegt, und zwar für Wien und Budapest

die Kurse auf Wien, für London und Liverpool die Kurse auf für Chicago und New⸗York die Kurse auf New⸗York, Odessa und Riga die Kurse auf St.

ntwerpen und Amsterdam die Kurse auf diese Plätze.

London, ür St.

etersburg, für Paris,

Königlich Preußische Armee.

Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernenn

Offiziere, -da7. Im Beurla

Beförderungen und Versetzungen.

1829. Homburg v. d. le. 21. April. v v. Bode

Sec. Lt.

Personal⸗Veränderungen.

ungen, ubten⸗

Befördert sind die er vom Landw. Bezirk Osterode, zum der Res. des Kaiser Franz Garde⸗Gren. Regts. Nr. 2,

Kleemann, vom Landw. Bezirk Gotha, zum Sec. Lt. der Res. des

Königin Elisabeth Garde⸗Gren. Regts. Nr. 3, Klett vom Bezirk Brandenburg a. H., zum Sec. Lt. der Res. des sta Garde⸗Gren. Regts. Nr. 4, Bottke vom Landw. in, zum Sec. Lt. der Res. des 6. Pomm. Inf. Regts. Co bes⸗ i.⸗ lemen, Eendebe re der 8 nf. . Nr. „Fock, 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Stralsund, zum Pr. Lt.,

Landw. Königin

Bezirk Nr. 49,

zum Second⸗Lieutenant c. Lt. von der niit.

Nüller,

Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Bromberg, zum Sec. Lt. der Res. des Füs. Regts. Graf Roon (Ostpreuß.) Nr. 33, Baltzer, Vize⸗ Feldw. vom Landw. Bezirk Frankfurt a. O., zum Sec. Lt. der Res. des Leib⸗Gren. Regts. König Friedrich Wilhelm III. (1. Brandenburg.) Nr. 8, Stimming, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. von Stülpnagel (5. Brandenburg.) Nr. 48, Kriesel, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk I Berlin, zum Sec. Lt. der Res. des Pomm. Füs. Regts. Nr. 34, Brenner, Vtze von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der des 1. Hannov. Infanterie⸗Regiments Nr. 74, Goebel, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk IV Berlin, um Sec. Lt. der Res. des Holstein. Feld⸗Art. Regts. Nr. 24, Just, r. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Ruppin, zum auptm., Blell, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Magdeburg, zum Sec. Lt. der Res. des 88 Regts. Nr. 167, Hübotter, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Stendal, zum Sec. Lt. der Res. des Magdeburg. Füs Regts. Nr. 36, v. Rundstedt, Vize⸗Wachtm. von demselben andw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Ulan. Regts. Hennigs von Treffenfeld (Altmärk.) Nr. 16, Schilling, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Halle a. S., zum Sec. der Res. des Magdeburg. Drag. Regts. Nr. 6, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Sondershausen, zum Sec. Lt. der Res. des 6. Rhein. Inf. Regts. Nr. 68, Morenz, Vize⸗ eldw. vom Landw. Bezirk Weißenfels, zum Sec. Lt. der Landw. nf. 1. Aufgebots, Zimmermann, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Naumburg a. S., zum Sec Lt. der Res. des Inf. Regts. Graf Kirchbach (1. Niederschles.) Nr. 46, Schaeper, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Magdeburg, zum Sec. Lt. der Res. des Feehenr . Train⸗Bats. Nr. 4, Faber, Pr. Lt. vom Train 1. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Stendal, zum Rittm., Zahn, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Jauer, zum Sec. Lt. der Res. des Ulan. Regts. Prinz August von Württemberg (Posen.) Nr. 10, Blume, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Glatz, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. von Alvensleben (6. Branden⸗ burg.) Nr. 52, Möbus, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 3. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 50, Schmidt, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Münsterberg, zum Sec. Lt. der Res. des Feld⸗Art. Regts. von Clausewitz (Oberschles.) Nr. 21, Mann, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Ratibor, zum Hauptm., Bluhm, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Oppeln, zum Sec. Lt. der Res. des 6. Rhein. Inf. Regts. Nr. 68, Zurmühl, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Soest, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Freiherr von Sparr (3. West⸗ fäl.) Nr. 16, Rudorf, Vize⸗Feldw. vom Landw Bezirk Barmen, zum Sec. Lt. der Res. des 3. Magdeburg. Inf. Regts. Nr. 66, Mell⸗ mann, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Düsseldorf, zum Sec. Lt. der Res. des 5. Rhein. Inf. Regts. Nr. 65, Ackermann, Vize⸗ Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Regts. General⸗Feldzeugmeister (2. Brandenburg.) Nr. 18, arrer, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Aachen, zum Sec. Lt. der Res. des Füs. Regts. Fürst Karl Anton von Hohenzollern (Hohenzollern.) Nr. 40, Esch, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. von Horn (3. Rhein.) Nr. 29, Junkers, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Neuß, zum Sec. Lt. der Res. des Feld⸗Art. Regts. von Holtzendorff (1. Rhein.) Nr. 8, Herold, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk St. Wendel, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. von Stülpnagel (5. Brandenburg.) Nr. 48, Metz, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk I Bremen, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Rezts. Herzog Friedrich Wilhelm von Braunschweig (Ostfries.) Nr. 78, Weber, Vize⸗ Feldw. vom Landw. Bezirk Schleswig, zum Sec. Lt. der Reserve des Infanterie⸗Regiments Graf Bose (1. Thüring.) Nr. 31, Knop, Vize⸗Feldwebel vom Landwehr⸗Bezirk I Altona, zum Sec. Lt. der Res. des 3. Hanseat. Inf. Regts. Nr. 162, Kienast, Vize⸗Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Schleswig. Feld⸗Art. Regts. Nr. 9, Eggers, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Aurich, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Hannov. Inf. Regts. Nr. 77, Osterwald, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Han⸗ nover, zum Sec. Lt. der Res. des 1. Seeen Inf. Regts. Nr. 74, Fusch, Vize⸗Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Feld⸗Art. Regts. von Scharnhorst (1. Hannoversches) Nr. 10, Vogler, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk II Braun⸗ schweig, zum Sec. Lt. der Res. des v. Train⸗Bats. Nr. 4, Heller, Vize⸗Feldw. vom Landw. Beziek Meiningen, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Thüring. Inf. Regts. Nr. 32, Meyer, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Gießen, zum Sec. Lt. der Res. des 5. Großherzogl. Heff Inf. Regts. Nr. 168, Klingspor, Vize⸗Feldw. vom Landw. ezirk I Darmstadt, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 135, edderich, Vize⸗Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec.

t. der Res. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 33, Maisenbach er, Vize⸗Feldwebel vom Landwehr⸗Bezirk Straßburg, zum Second⸗ Lieutenant der Reserve des Infanterie⸗Regiments Nr. 1232, Holtzmann, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 143,U, Brockhaus, Vize⸗Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 3. Schles. Drag. Regts. Nr. 15, Wern, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Molsheim, zum Sec. Lt. der Landw. Feld⸗Art. 1. Ausgekct, Gaul, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Metz, zum Pr. Lt., Wittich, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Thorn, zum ec. Lt. der Res. des Inf. Regts. von Borcke (4. Pomm.) Nr. 21, Zügge, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Osterode, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 149, Conrad, Pr. Lt. von der Infanterie 1. duseote des Landw. Bezirks Deutsch⸗Eylau, zum Hauptm., Huber, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Weißenfels, zum Sec. Lt. der Ref. des Pomm. Jäger⸗Bats. Nr. 2, Jacobi v. Wangelin, Vize⸗Feldw. von dem⸗ selben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Brandenburg. Jäger⸗Bats. Nr. 3 Heicheni. Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Hee. zum Sec. Lt. der Res. des 2. Schlef. Jäger⸗Bats. Nr. 6 Mosle, Sec. Lt. von der Res. des Lauenburg. Jäger⸗Bats. Nr. 9 Kiel), zum Pr. Lt., Borowski, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Thorn, zum Sec. Lt. der Res. des 2 Graf Yorck von Wartenburg (Ostpreuß.) Nr. 1, Temme, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Graudenz, zum Sec. Lt. der Res. des Garde⸗Fuß⸗Art. Regts.;

die Vize⸗Feldwebel: Scherenberger vom Landw. Bezirk Lötzen,

zum Sec. Lt. der Res. des Fuß⸗Art. Regts. von Linger (Ostpreuß.) Nr. 1, Hartwich vom Landw. Bezirk IV Berlin, zum Sec. Lt. der Res. des Fuß⸗Art. Regts. von Hindersin (Pomm.) Nr. 2, Treis vom Landw. Bezirk Kreuznach, zum Sec. Lt. der Res. des Schleswig⸗ Geeg Fuß⸗Art. Regts. Nr. 9, Hanel vom Landw. Bezirk Frank⸗ urt a. O., zum Sec. Lt. der Landw. Fuß⸗Art. 1. Aufgebots, Stromm vom Landw. Bezirk Schlettstadt, zum Sec. Lt. der Res. des Pion. Bats. Nr. 15, Emmerich vom Landw. Bezirk Kiel, zum Sec. Lt. der Res. des Eisenbahn⸗Regts. Nr. 3, Jahn vom Landw. Bezirk Erfurt, zum Sec. Lt. der Res. desselben Regts.

Siehr (Karl), Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. von Boyen (5. Ostpreuß.) Nr. 41, als Res. Offizier zum 8. Ostpreuß. Inf. Regt. Nr. 45, v. Burgsdorff, Sec. Lt. von der Res. des 2. Pomm. Ulan. Regts. Nr. 9, als Res. Offizier zum Ulan. Regt. Kaiser Alexander II. von Rußland (1. Brandenburg.) Nr. 3,

versetzt.

bschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Hom⸗ burg v. d. Höhe, 22. April. Ahlemann, Sec. Lt. vom Gren. Regt. König Friedrich II. (3. Ostpreuß.) Nr. 4, Frhr. v. Brackel, Sec. Lt. à la suite des Großherzogl. Hess. Feld⸗Art. Regts. Nr. 25 (Großherzogl. Art. Korps), mit Pension der Abschied bewilligt.

Im Beurlaubtenstande. Homburgv. d. Höhe, 21. April. Graf Strachwitz v. Groß⸗Zauche u. Camminetz, Sec. Lt. von der Res. des 1. Garde⸗Feld⸗Art. Regts., Frister, Pr. Lt. vom 2. Aufgebot des 1. Garde⸗Landw. Regts., diesem mit der Landw. Armee⸗Uniform, Stockmann, Hauptm. vom 1. Aufgebot des 2. Landw. Regts., mit seiner bisherigen Uniform, Zielke, Sec. Lt. vom 2. Aufgebot des 4. Garde⸗Landw. Regts., Wolbert, Pr. Lt. vom 2. Aufgebot des 3. Garde⸗Gren. Landw. Regts., Wunderling, Rittm. vom 2. Aufgebot der Garde⸗Landw. Kav., diesem mit der Landw. Armee⸗Uniform, Meyer, Pr. Lt. vom 2. Aufgebot der Garde⸗ Landw. Feld⸗Art., Mattern, Hauptm. von der Res. des Inf. Regts. von Boyen (5. Ostpreuß.) Nr. 41, Boehm, Hauptm. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Rastenburg, diesem mit der Landw. Armee⸗Uniform, Anders, Meyer, Riemann, Pr. Lts. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Königsberg, Bieler, Hauptm. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Braunsberg, diesem mit seiner bisherigen Uniform, Goerlitz, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Belgard, Richter, Pr. Lt. von der Res. des Gren. Regts. zu Pferde Freiherr von Derfflinger Rermee) Nr. 3, Graf v. Francken⸗Sierstorpff, Rittm. von der Res. des Kurmärk. Drag. Regts. Nr. 14, Neander v. Petersheiden, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Küstrin, v. Schlichting, Hauptm. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Guben, diesem mit seiner bisherigen Uniform, v. Nathu⸗ sius, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Jüterbog, Kedor, See von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks I Berlin, diesem mit der Landw. Armee⸗Uniform, Crüger, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, E“ Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks II Berlin, ezner, Pr. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Ft Sn v. Wedel, Pr. Lt. von der Inf. 1. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Burg, Voigt, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Halle a. S., Kelsch, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Erfurt, Biermann, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots, Schencke, Hauptm. von der Feld⸗

Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Sondershausen, Scheller,

P. Lt. vom Train 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Erfurt, der bschied bewilligt. Thalwitzer, Sec Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 135, aus allen Militärverhältnissen entlassen. Mayer, Hauptm. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Posen, Schubert, Dickhuth, Pr. Lts. von der Inf. 2. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks I Breslau, Heidenreich, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks ie Heepen taus, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Reckling⸗ hausen, Tücking, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Solingen, Deselaers, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Düsseldorf, Krieger, Hauvptm. von der Res. des Inf. Regts. von Horn (3. Rhein.) Nr. 29, diesem mit der Landw. Armee⸗Uniform, Veltman, Pr. Lt. von der Feld⸗Art. 2. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Aachen, Fremerey, Pr. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Köln, Mall⸗ mann, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Andernach, der Abschied bewilligt. iemssen Sec. Lt. von der Res. des Kolberg. Gren. Regts. Graf Gneisenau (2. Pomm.) Nr. 9, Niemeyer (Ludwig), Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Hamburg, Dunkel (Theodor), Kulenkampff, 8 Lts. von der Inf. 2. Aufgebots, Heye, Pr. Lt. von der Kav. 2. 1 22. rtwig, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots, Sparkuhle, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots, des Landw. Bezirks I Bremen, Hoffmann, Hauptm. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks II Bremen, diesem mit der Armee⸗Uniform, Seifert, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots, Dyes, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots, desselben Landw. Bezirks, Kluge, Hauptm. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirk Hildesheim, diesem mit seiner bisherigen Uniform, Usener, Hauptm. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Wiesbaden, mit der Landw. Armee⸗Uniform, Antz, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Georgii, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Meiningen, Weber, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Gießen, Seiler, Hauptm. von der Inf. 1. Aufgebots, Hoberg, Pr. Lt. von der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks I Darmstadt, letzteren Beiden mit der Landw. Armee⸗Uniform, v. Scholz, Sec. Lt. von der Res. des 1. Bad. Leib⸗Gren. Regts. Nr. 109, Klein, 58 Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Karls⸗ ruhe, diesem mit der Landw. Armee⸗Uniform, v. Roehl, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Pfeffer Hauptm. von der Feld⸗Art. 1. vSb des Landw. Bezirks Rastat diesem mit seiner bisherigen Uniform, Wöhler, Pr. Lt. von de Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Freiburg, Markstahle Herr, Sec. Lts. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezir Lörrach, der Abschied bewilligt. v. Alvensleben, Sec. Lt. von Jägern 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Rastenburg, aus allen Mili

1 verhältnissen entlassen. Simon, Hauptm. v. d. Fuß⸗Art. 2. Aufgebots d.

Landw Bezirks Köln, mit der Landw. Armee⸗Uniform, Wessing, Pr. Lt. von der Res. des Eisenbahn⸗Regts. Nr. 2, Köchy, Hauptm. von der Landw. 1. Aufgebots der Eisenbahn⸗Brig., diesem mit seiner bisherigen Uniform, Hergesell, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks I Breslau, mit Pension und seiner bisherigen Uniform, der Abschied bewilligt.

Im Sanitäts⸗Korps. Homburg v. d. Höhe, 14. April. Dr. Hildebrandt, Assist. Arzt der Res. vom Landw. Bezirk Hildesheim, scheidet mit dem 19. April d. J. aus dem Heere aus und wird mit dem 20. April d. J. als Assist. Arzt mit seinem bisherigen Patent in der Schutztruppe für Deutsch⸗Ostafrika angestellt.

Königlich Bayerische Armee.

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 12. April. Frhr. v. Thüngen, Sec. Lt. des 1. Ulan. Regts. Kaiser Wilhelm II., König von Prahen. das Kommando zur Königl. Gesandtschaft am Königl. preuß. Hofe vom 1. Mai d. J. ab auf ein weiteres Jahr verlängert.

16. April. Graf von Loewenstein⸗Scharffeneck, Sec. Lt. à la suite des 2. Ulan. Regts. König, in den etatsmäß. Stand dieses Regts. eingereiht.

20. April. Ritter v. Keller, Gen. Major und Kommandeur der 1. Feld⸗Art. Brig., unter Beförderung zum Gen. Lt. mit dem

rädikat „Excellenz“, zum Inspekteur der Fuß⸗Art., Gerstner,

berst u. Kommandeur des 2. Feld⸗Art. Regts. Horn, unter Stellung à la suite dieses Regts., zum Kommandeur der 1. Feld⸗Art. Brig., Lobenhoffer, Oberst⸗Lt. und etatsmäß. Stabsoffizier vom 1. Fens. Art. Regt. Prinz⸗Regent Luitpold, zum Kommandeur des 2. Feld⸗ Art. Regts. Horn, treck, Oberst⸗Lt. und Abtheil. Kommandeur vom 2. Feld⸗Art. Regt. Horn, zum etatsmäß. Stabsoffizier im 1. Feld⸗ Art. Regt. Prinz⸗Regt. Luitpold, v. Spies, Major vom Stabe des 5. Feld⸗Art. Regts., zum Abth. Kommandeur im 2. Feld⸗Art. Regt. Horn, Fergg, Hauptm. und Komp. Chef vom 16. Inf. Regt. Großherzog Ferdinand von Toskana, unter Beförderung zum Major, zum Bats. Kommandeur im 21. Inf. Regt., Mark, Hauptm. à la suite des 13. Inf. Regts. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, Adjutant bei der Kommandantur der Haupt⸗ und Residenz⸗ stadt München, zum Komp. Chef im 16. Inf. Regt. Großherzog Ferdingan von Toskana, Held, Hauptm. des 1. Feld⸗Art. Regts.

rinz⸗Regent Luitpold, zum Battr. Chef im 4. Feld⸗Art. Regt. König, v. Rücker, Pr. Lt. des 22. Inf. Regts., unter Stellung à la suite dieses Regts., zum Adjutanten bei der Kommandantur der Haupt⸗ und Residenzstadt München, ernannt. Frhr. v. Gutten⸗ berg, Hauptm. und Battr. Chef vom 4. Feld⸗Art. Regt. König, in den Stab des 5. Feld⸗Art. Regts. versetzt.

Im Beurlaubtenstande. 16. April. Bindel, Pr. Lt. in der Res. des 1. Pion. Bats., Schremmer (Regensburg), Pr. Lt. von 88 Landw. Pionieren 1. Aufgebots, zu Hauptleuten be⸗

rdert.

Abschiedsbewilligunge n. Im aktiven Heere. 16. April.

flaum, Hauptm. a. D., zu dem mit Pension zur Disp. stehenden

ffizieren versetzt.

20. April. Reinhard, Gen. Lt. und Inspekteur der Fuß⸗ Art., in Genehmigung seines Abschiedegesuches mit der gesetzlichen Pension zur Disp. gestellt. Kurzen dorfer, Major und Bats. Kommandeur im 21. Inf. Regt., mit der gesetzlichen Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen der Abschied bewilligt.

Im Beurlaubtenstande. 16. April. Pusl, Sec. Lt. von der Res. des 2. Chev. Regts. Taxis; von der Landw. 1. Aufgebots: Amberger (I München), Hauptm. von den Jägern, Dyck 8 München), Hauptm. von der Feld⸗Art., beiden mit der Er⸗ aubniß zum Tragen der Landw. Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen, Proschek (II München), Pr. Lt. von der Inf., Blättner (Zweibrücken), Pr. Lt. von der Feld⸗Art., Mayr Rofenheim), Pr. Lt. vom Eisenbahn⸗Bat., mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen, Hey (Rosenheim), Lindner ( 92 Sec. Lts. von der Nefanterte; von der Landwehr 2. Auf⸗ gebots: Purpus (Rosenheim), Meußdörffer Schmelzer (Kaiserslautern), Hauptleute von der Inf., letzterem mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Uniform mit den für Ver⸗ abschiedete vorgeschriebenen Abzeichen, Schwarze He caffen bemc. Sell (Bayreuth), Hauptleute von der Inf., Sack (I aigen. siler (Landshut), Bittelmeyer (Passau), Ehrhart (eshurg 1

ugler, Kurz, Frankenburger, Großbeck (Nürnberg), Schwink (Bamberg), Maurer (Aschaffenburg), Degen, Kam⸗ merer, Herrmann (Bagyreuth), Pr. Lts. von der Inf., vp. 85 baum (Hof), Pr. Lt. von den Jägern, Kolb (Bayreuth), Pr. Lt. von der Kav., Massenbach (Aschaffenburg), Pr. Lt. von der Feld ⸗Art., Amann (Erlangen), Pr. Lt. vom Train,

frang (Mindelheim), Rohr (Augsburg), Kern (Sillingen),

änger (Gunzenhausen), Feis Hörner, Löffler, Wiß (Nürnberg), Düll (Kitzingen), Weidner ( b Ma er, Kreß, Nolte (Aschaffenburg), Seyfferth (Hof), Viandt (Bay⸗ reuth), Becker, Kost (Zweibrücken), Sec. Lts. von der Inf., Plest (Rosenheim), Sec. Lt., mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen, Nößel, Riemerschmid (I München), Tropf (Gunzenhausen), Frank (Amberg), Blanck (Hof), Sec. Lts. von der Feld⸗Art., Zölch (II München), Brenner (Ansbach), Sec. Lts. von der Fuß⸗Art., der Abschied bewilligt. 1

Im Sanitäts⸗Korps. 16. April. Dr. Boecale (Am⸗ berg), Stabsarzt der Landw. 1. Aufgebots, mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Ab⸗ zeichen, Dr. Stelzer (Ansbach), Ober⸗Stabsarzt 2. Kl., Dr. Limpert (Nürnberg), Assist. Arzt 1. Kl., beide von der Landw. 2. Aufgebots, der Abschied bewilligt.

Beamte der Militär⸗ Verwaltung. 16. April. Wispauer (Rosenheim), Ober⸗Apotheker der Res., Micheler 8 München), Intend. Rath von der Landw. 1. Aufgebots, mit der

rlaubniß zum Tragen der Uniform, Driesler (Rosenheim), Ober⸗ Apotheker von der Landw. 1. Aufgebots, Junginger (Mindelheim), Durocher (Bayreuth), Veterinäre von der Landw. 2. Aufgebots, Bail (Gunzenhausen), Ober⸗Apotheker von der Landw. 2. Auf⸗

8 gebots, der Abschied bewilligt.

XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Korps.

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Be⸗ förderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 21. April. v. Berrer, Oberst⸗Lt. à la suite des 9. Inf. Regts. Nr. 127, beauftragt mit der Führung dieses Regts., unter Beförderung zum Obersten, zum Kommandeur desselben ernannt. Frhr. v. Soden, Major im Generalstabe des Armee⸗Korps, nach befh behufs Verwendung als Bats. Kommandeur im

nfanterie⸗Regiment von Wittich (3. Hess.) Nr. 83 kommandiert. rhr. v. Watter, Major und Bats. Kommandeur im Gren. Regt. önig Karl Nr. 123, unter Ueberweisung zum Generalstabe des Armee⸗ Korps in den Generalstab ve kagt. Werner, Königl. preuß. Major, bisher aggreg. dem Inf. Regt. Nr. 149, kommandiert nach Württem⸗ erg, zum Bats. Kommandeur im Gren. Regt. König Karl Nr. 123 ernannt. Bossert, Major à la suite des Inf. Regts. Kaiser riedrich, König von Preußen Nr. 125 und Mitglied der

ewehr⸗Prüfungskommission, in dem Kommando nach Preußen bebufs erwendung als Abtheilungs⸗Vorstand dieser Kom⸗ mission, v. Knoerzer, Major im Proßen Generalstabe, in dem Kommando nach Preußen bebufs Verwendung beim Generalstabe der 21. Div., belassen. Schefold, Hauptm. und Komp. Chef im Pion. Bat. Nr. 13, nach Preußen behufs Ver⸗ wendung als äͤltester Hauptm. beim Megdehnn. Pion. Bat. Nr. 4 kommandiert. Weiß, Hauptm. und Battr. Chef im Feld⸗Art. Regt. König Karl Nr. 13, behufs Feeervzi e. Platzmasor der Festung Uim (linkes Donauufer) à la suite des Regts. gestellt. Staengel,

Hauptm. à la suite des Inf. Regts. König Wilhelm I. Nr. 124, bisher Platzmajor der Festung Ulm (linkes Donauufer), mit Pension zur Disp. gestellt und zum Bezirks⸗Offizier beim Landw. Bezirk Ludwigsburg, Wolf, Königl. preuß. Hauptm., bisher von der 3. Ingen. Insp., kommandiert nach Württemberg, zum Komp. Chef im Plon. Bat. Nr. 13, Holsten, Königl. Preuß. Hauptm., bisher Pr. Lt. im 1. Westfäl. Feld⸗Art. Regt. Nr. 7, kommandiert nach Württemberg, zum Battr. Chef im Feld⸗Art. Regt. König Karl Nr. 13, ernannt. Rogge, Königl. Preuß. Feuerwerks⸗Pr. Lt., bisher vom Art. Depot in Mainz, kommandiert nach Württemberg, der Kommandantur des Truppenübungsplatzes Münsingen zugethellt. Buhl, Pr. Lt. im 4. Inf. Regt. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, Köni

von Ungarn, in das Inf. Regt. Alt, Württemberg Nr. 12

versetzt. Fuchs, Pr. Lt. im Feld⸗Art. Regt. König Karl Nr. 13, nach Preußen behufs Verwendung beim Feld⸗Art. Regt. General⸗Feldzeugmeister (1. Brandenburg.) Nr. 3, Glaß, Pr. Lt. im Train⸗Bat. Nr. 13, nach Preußen behufs Verwendung beim Westfäl. Train⸗Bat. Nr. 7, kommandiert. Den Pr. Lts.: Frhr. v. Hügel im Inf Regt. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125, Haußer im Gren. Regt. König Karl Nr. 123, Brummer im 9. Inf. Regt. Nr. 127, Ziegler im 10. Inf. Regt. Nr. 180, Majer im Inf. Regt. König Wilhelm I. Nr. 124, Stump, Frhr. v. Wächter, Dörtenbach, Hartenstein im 2. Feld⸗Art. Regt. Nr. 29 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, A im Train⸗Bat. Nr. 13, Mertins im 2. Feld⸗Art. Regt. Nr. 29 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, Wolff im 4. JInf. Regt. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, Bok im Pion. Bat. Nr. 13, Günzler im Inf. Regt. Alt⸗ Württemberg Nr. 121, ein Patent ihrer Charge verliehen. v. der Osten, Sec. Lt. im 2. Feld⸗Art. Regt. Nr. 29 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, Rittmeyer, Sec. Lt. im Train⸗Bat. Nr. 13, zu Pr. Lts., vorläufig ohne Patent, befördert. Heck, Königl. Preuß. Sec. Lt., bisher im Feld⸗Art. Regt. Nr. 35, kommandiert nach Württemberg, in das Feld⸗Art. Regt. König Karl Nr. 13 ein⸗ getheilt. Keseberg, Port. Fähnr. im 4. Inf. Regt. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, Sen von Ungarn, in das 10. Inf. Regt. Nr. 180 1.. Die Unteroffiziere: Bredemann im Gren. Regt. König Karl Nr. 123, Behnke im Inf. Regt. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125, Schuchardt im 9. IJInf. Regt. Nr. 127, Keiper, Hörstke im 4. Inf. Regt. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, Nörr im 9. Inf. Regt. Nr. 127, Freye im Pion. Bat. Nr. 13, zu Port. Fähn⸗ richen befördert. Graf Willibald v. Waldburg⸗Zeil⸗Trauch⸗ burg, Sec. Lt. im Drag. Regt. König Nr. 26, à la suite des Regts. gestellt.

Im Beurlaubtenstande. 21. April. Deimling, Vize⸗

vom Landw. Bezirk Reutlingen, zum Sec. Lt. der Res. des

nf. Regts. Kaiser König von Preußen Nr. 125, Schuster, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Ulm, zum Sec. Lt. der Res. des Feld⸗Art. Regts. g”n,. Karl Nr. 13, befördert.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 21. April. 3. Schertel v. Burtenbach, Pr. Lt. à la suite des Inf. Regts. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, unter Uebertritt zur Landw. 1. Aufgebots die Entlassung aus dem aktiven Dienst mit der

esetzlichen Pension gewährt. Hornung, Sec. Lt. im Inf. Regt. It⸗Württemberg Nr. 121, mit Pension der Abschied bewilligt.

Im Beurlaubtenstande. 21. April. v. Georgii⸗ Georgenau, Rittm. a. D., zuletzt von der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Stuttgart, als Rittm. mit einem Patent vom 18. September 1895 bei der Landw. Kav. 1. Aufgebots wiederangestellt. v. Trucksäß, Mautz, Hauptleute von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Stuttgart, Faber, Hauptm. der Res. des Inf. Regts. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125, mit der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform, Schultz, Hauptmann von der Infanterie 2. Aufgebots des Landwehrbezirks Gmünd, Brandauer, Rittmeister von der Kavallerie 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Stuttgart, Wunderlich, Hauptm. von der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗Uniform; von der Landw. 2. Aufgebots: den 5 Lts.: Kapff, Seemann, Lange, Bälz, Maurer, Schlecht,

rhr. v. Gemmingen⸗Guttenberg, Schlack von der Inf.,

stertag von der Kav., Leuze von der Feld⸗Art., Siben vom Train, des Landw. Bezirks Stuttgart, Fischbach von der Inf., Lang von der Fuß⸗Art., des Landw. Bezirks Heilbronn, Gaupp von der Kav. des Landw. Bezirks Mergentheim, Bellino von der Inf. des Landw. Bezirks Gmünd, Schmoller, Dreher von der Inf. des Landw. Bezirks Ulm, Stoeber, Hünten, Mülberger, Wirz (Clemens), Keppler, Schmolz von der Inf. des Landw. Bezirks Ln en, Furch von der Inf. des Landw. Bezirks Ravensburg, Berstecher von der Fuß⸗Art. des Landw. Bezirks Biberach; den Sec. Lis.: Müller, Groß, Schick von der Inf. des Landw. Bezirks Stutt⸗ gart, Raichle von der Inf. des Landw. Bezirks Heilbronn, Steiff von der Inf. des Landw. Bezirks Mergentheim, Schönmann von der Inf. des Landw. Bezirks Gmünd, Wunderlich, Nörr von der Inf. des Landw. Bezirks Ulm, der Abschied hewilligt.

Im Sanitäts⸗Korps. Durch Verfügung des Korps⸗ General⸗Arztes. 19. April. Dr. Buhl, Unterarzt vom Inf. Regt. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125, Dr. Helber, Unterarzt vom Inf. Regt. Alt⸗Württemberg Nr. 121, mit Wahr⸗ bebran, je einer offenen Assist. Arztstelle bei ihren Truppentheilen eauftragt.

Beamte der Militär⸗Verwaltung. 15. April. Unrath, Kanzlei⸗Rath, Registrator im Kriegs⸗Ministerium, auf seinen Antrag mit der gesetzlichen Pension in den Ruhestand versetzt.

Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 6. April. Böhner, Kasernen⸗Insp. in Stuttgart, nach Ludwigsburg, Banzen⸗ macher, Kasernen⸗Insp. in Ludwigsburg, zur Garnison⸗Verwaltung 8 ö“ Münsingen, beide zum 1. Juli d. J. versetzt.

Deutscher Reichstag.

75. Sitzung vom 26. April 1898, 1 Uhr.

Die am Anfang der Sitzung, über welchen in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet wurde, bei der ersten Berathung des L betreffend die elektrischen Maß⸗ einheiten, von dem Staatssekretär des Innern, Staats⸗ Minister Dr. Grafen von Posadowsky⸗Wehner gehaltene Rede hatte folgenden Wortlaut:

Meine Herren! Die elektrische Kraft nimmt in unserem Ver⸗ kehrs⸗ und industriellen Leben zur Zeit eine solche Bedeutung ein, daß es nicht länger hinausgeschoben werden konnte, auch Vorschriften zu erlassen, nach Analogie der Maß⸗ und Gewichtsordnung, für die Messung elektrischer Einheiten. Man kann sagen, daß jetzt auf Grund allgemeiner wissenschaftlicher Uebereinstimmung die Grundsätze festgestellt sind, nach denen die elektrischen Maßeinheiten zu bemessen sind. Sie finden in vem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf diese Grundsätze niedergelegt. Allerdings enthält der Gesetzentwurf noch eine Lücke, indem man noch nicht allgemein anerkannte und vollkommen erschöpfende Begriffsbestimmungen für die elektrischen Wechselströme gefunden hat. Es wird sich daher darum handeln, jetzt die bereits wissenschaftlich anerkannten Maßeinheiten nicht nur in unser gewerbliches Leben, son⸗ dern auch in unser bürgerliches Recht einzuführen. Nach diesem Gesetzentwurf soll der Verkehr mittels der Werkzeuge zum Messen der elektrischen Einheiten ebenso unter Schutz gestellt werden, wie

dies für für andere Mengeneinheiten durch die Maß⸗ und Gewichts⸗ ordnung bereits geschehen iitt. 8 * ““

Meine Herren, der genügendste Schutz für beide Theile, für den⸗ jenigen, der Elektrizität abgiebt, und für denjenigen, der Elektrizität erwirbt, würde selbstverständlich der Beglaubigungszwang für die Meßwerkzeuge sein. Dem steht aber entgegen, daß bereits so viele Meßwerkzeuge in dem gewerblichen Leben vorhanden sind und zwar Werkzeuge von einem hohen Kapitalswerth —, welche den Vorschriften dieses Gesetzes nicht entsprechen, daß man diese Werk⸗ zeuge ohne materielle Schädigung der Besitzer nicht sofort ausschalten kann, sondern jedenfalls zu ihren Gunsten eine gewisse Uebergangs⸗ frist nachlassen muß. Dem Bundesrath bleibt es indeß überlassen, ob und in welchem Umfange er den Beglaubigungszwang für elektrische Meßwerkzeuge einführen will.

Dagegen wird man von denjenigen Meßwerkzeugen, welche sich nicht zur amtlichen Beglaubigung eignen, jedenfalls zweierlei fordern können: erstens, daß ihre Angaben sich zurückführen lassen auf die gesetzlichen Maßeinheiten, und zweitens, daß sie richtige Angaben machen. Es werden zu diesein Zwecke eventuell diese nicht dem Be⸗ glaubigungszwang unterliegenden Meßwerkzeuge einer fortlaufenden amtlichen Aufsicht zu unterziehen sein.

Meine Herren, ich bemerke noch, daß nach dem Gesetz die Vor⸗ schriften für die Meßwerkzeuge nur für den gewerblichen Verkehr gelten, und zwar nur dann, wenn unter beiden Kontrahenten, dem⸗ jenigen, der Elektrizität abgiebt, und demjenigen, der Elektrizität kauft, darüber Uebereinstimmung herrscht, daß die Berechnung der elektrischen Kraft nach Maßgabe der Vorschriften dieses Gesetzes zu erfolgen hat, bezüglich nach Maßgabe der vorhandenen Meßwerkzeuge.

Eine Bestrafung wegen schuldhafter Benutzung unrichtiger Meßinstrumente kann nie denjenigen, der die Elektrizität kauft, treffen, sondern nur denjenigen, der sie abgiebt, weil man annimmt, daß nur der letztere sachverständig genug sein wird, um wirklich zu übersehen, ob die Meßwerkzeuge richtig funktionieren oder nicht.

Ich glaube, ich kann mich auf diesen kurzen Inhalt des Gesetz⸗ entwurfs beschränken. Sollte von dem hohen Hause nähere Auskunft gefordert werden, so wird mein Herr Kommissar, Herr Präsident

Kohlrausch von der Physikalisch⸗technischen Reichsanstalt, als Sach⸗ verständiger diese Auskünfte ertheilen.

Zweiter Gegenstand der Tagesordnung war die zweite Be⸗ rathung des vom Zentrum beantragten Entw urss eines Gesetzes, betreffend Aenderungen und Ergänzungen des Strafgesetzbuches.

§ 180 des Strafgesetzbuches soll nach diesem Entwurf dahin geändert werden, daß derjenige, der gewohnheitsmäßi oder aus Eigennutz der Unzucht Vorschub leistet, mit Gefängniß nicht unter einem Monat bestraft wird; auch soll zu gleicher Zeit auf Geldstrafe von 150 bis 6000 erkannt werden. Die Vermiethung von Wohnungen an Frauenspersonen, welche gewerbsmäßig Unzucht treiben, soll als Vorschubleistung nicht anzusehen sein, sofern damit nicht eine Ausbeutung des unsittlichen Erwerbes der Mietherin ver⸗ bunden ist. Die Bestimmungen von dem Wort „Gefängniß“ an sind Zusatz der Kommission.

Abg. Iskraut (Reformp.) beantragt, den letzten Zusatz zu fassen: Die Verfolgung der Vermiether von Woh⸗ nungen an Personen, welche erwerbsmäßig Unzucht treiben, tritt nur auf Antrag der Polizeibehörde ein.

Abg. Schall (d. kons.) bittet, von Abänderungsanträgen ab⸗ zusehen und möglichst die Vorlage anzunehmen. Es handele sich um einen tiefgreifenden Uebelstand, der endlich bekämpft werden müsse, nachdem man so lange Zeit demselben thatenlos gegenübergestanden

habe.

Abg. Stadthagen (Soz) beantragt, den letzten Satz zu fassen: „Die Vermiethung von Wohnungen an weibliche Personen, welche Unzucht treiben, ist nicht als Vorschubleistung anzusehen“.

Abg. Iskraut erklärt, er sei bereit, seine Anträge zurückzuziehen, wenn auch die anderen Antragsteller dasselbe thun würden und dadurch die en bloc-Annahme der Vorlage ermöglicht werden könnte. Redner bedauert, daß die Kommissionsberathungen noch immer nicht im stande gewesen wären, die Stellung der Regierung zu der Vorlage fderne Es bestehe ein Widerspruch darin, daß die Kuppelei be⸗

raft werde, die Vermiethung von v’e. an Personen, welche gewerbsmäßig Unzucht treiben, aber nicht strafbar sein solle. Da⸗ durch werde die gewerbsmäßige Unzucht fast allein gefördert. Diese Gestattung der gewerbsmäßigen Unzucht hindere überhaupt die Polizei, wirksam gegen den von allen Seiten beklagten Uebelstand ein⸗ zuschreiten. Sein Antrag vermehre allerdings die Zahl der Antrags⸗ vergehen, jedoch in unbedenklicher Weise, denn es werde nicht die An⸗ tragstellung in die Hand einer einzelnen Person gelegt, sondern in die 828 der Polizei, welche einschreiten werde, wenn sich Mißstände namentlich wenn die Mitbewohner eines Hauses sich über dieses unsittliche Treiben beschwerten.

Abg. Stadthagen hält es für einen Widerspruch, daß die weiblichen Personen, welche gewerbsmäßig Unzucht treiben, geduldet werden, daß man aber gesetzlich aussprechen wolle, daß sie nirgends wohnen dürften oder der Hausbesitzer, der ihnen Wohnungen ver- miethe, dafür bestraft werden solle. Redner empfiehlt die Annahme seines Antrages, der allein das Richtige treffe, wenn man nicht zur Wiedereröffnung der Bordelle übergehen wolle. Die Annahme des Antrages Iskraut würde alles in die Willkür der Beamten stellen. Auffallend sei es, daß man nur die gewerbsmäßige Unzucht treffen wolle. Was hälfen alle Strafbestimmungen gegen die Unzucht, wenn man nicht die Wurzeln des Uebels beseitige.

2* Dr. Pieschel * erklärt, er verspreche sich von dem Gesetz keine große moralische Wirkung, vielleicht sogar bedenkliche 11“““ wie z. B. die Begünstigung des Erpresseridumd. Bezüglich des Antrages Stadthagen befinde er sich in einer eigen⸗ thümlichen Lage; er habe in der Kommission denselben Antrag gestellt, sich aber von der Unmöglichkeit desselben überzeugen lassen. Der Kommissionsbe bluß im letzten Satz des § 180 sei durchaus noth. wendig. Die Praxis werde wohl das Richtige treffen; deshalb könne er nur bitten, den Kommissionsvorschlag anzunehmen.

Abg. Roeren (Zentr.) empfiehlt ebenfalls die Annahme des § 180 nach den Kommissionsbeschlüssen. In Anbetracht der großen Mehrheit, welche die Kommissionsbeschlüsse gefunden hätten, sei es wunderbar, daß die Debatte sich derartig ausgedehnt habe und daß Abänderungsanträge gestellt worden seien. Redner spricht sich gegSen beide vorliegenden Anträge aus. 88 „Abg. Iskraut erklärt, er halte seinen Antrag für nothwendig, weil man vielleicht doch mit dem ersten Satze des § 180 nicht aus⸗ kommen könne; aber er sei eventuell damit einverstanden, daß der zweite Satz wegen der Vermiethung von Wohnungen überhaupt . eeg. werde. Die Polizei würde dann nicht auf Grund dieses Ge-. etzes, T. auf Grund der bisherigen Vorschriften gegen die Hausbesitzer einschreiten.

Abg. Stadthagen bezeichnet es als sehr bedenklich, in dieser Weise alles der Willkür der einzelnen Polizeibeamten zu überlassen. 8 g schließt die Diskussion. Vor der Abstimmung ezweifelt

Abg. Richter (fr. Volksp.) die Beschlußfähigkeit des Hauses. Da die Reichtagswahlen bereits ausgeschrieben seien, erscheine es rathsam, die Arbeiten auf das Nothwendigste zu beschränken. Er halte es nicht für ersprießlich, dieses zwar sehr wichtige, aber auch

sehr schwierige Gesetz vor einem nicht beschlußfähigen und wenig auf⸗ merksamen Faute noch zu Ende zu 8 b