1898 / 102 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Apr 1898 18:00:01 GMT) scan diff

Am vorigen Markttage

Marktort

niedrigster höchster niedrigster höchster niedrigster höchster Doppelzentner

Weizen.

21,29 21,29 21,50 21,50 1 21,80 22,00 21,94

20,60 21,00 20,30 20,20 20,75 20,50

b“ 8 Zweite Beilage ualität 1 8 1 Durchschnitts⸗ Außerdem wurden g h 88 9 9 D 9 si 2 1 9 ncr aahen 5 Smateu zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger Durch⸗ nach überschläglicher 6“ 1 1 8 1 Doppel⸗ schnitts⸗ 8 1 Doppelzentner (Preis unbekannt) Personal⸗Veränderungen. Deutscher Reichstag. sind. Die Verhandlungen werden deshalb um 2 Uhr 50 Minuten abgebrochen. Präsident Freiherr von Buol setzt eine neue Thorn. . 19,80 1 Offizi 2 ; ; 1 49½ 8 8 1 ffiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Ueber den Anfang der Sitzung wurde in der gestrigen der soeben verhandelten Petitionen auf 3 Uhr an. Sorau . 18,00 18,00 19,00 19,00 Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Nummer d. Bl. berichtet. s h P f . Rawitsch. 20,00 21,00 ü8 1 zuletzt im damal. 3. Pomm. Inf. Regt. Nr. 14, eine etatsmäß. See. b Nakel . 18,00 18.00 20,00 20,00 Lieutenantsstelle bei dem Invalidenhause zu Berlin verliehen. mthung 11““ bürif 9. 79. Sitzung 8 Uhr 7 Minuten 1 Schweidnitz 21,50 22,00 22,00 2220 29 50 88 g 2 Petitionen der Marinewerftschreiber der Kaiser⸗ 3 2/ 8 . März 1898 eingetretenen Veränderungen. Durch Ver⸗ . . .“ 8ea 23,50 23,50 1 1s Segetet Ceabrarztes EEEEEöö1ö“ Abg. Krämer beantragt, die Schreibweise Amper“ durch die Subalternbeamten und Verleihung eines anderen Amts⸗ mden .. 22,30 22,30 22,30 Fei cheii⸗ S e nee a eefce titels werden durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt. Mayen 23,32 23,32 23,32 22,00 W1616 Begriff „Watt’ gesetzlich festzulegen beantragen Krefeld. 8 * 8 10. März. Dr. Schmidt, einjährig⸗freiwilliger Arzt vom griff . ge⸗ 8 1 egs⸗ v g Garnisonbauschreiber werden dem Reichskanzler zur Be⸗ Landshut. 20,67 23,00 23,33 25,33 22,43 20,70 Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. Graf rücksichtigung, Petitionen wegen Aenderung des Zucker⸗ Hehfingen 23,10 23,10 8 22,00 19. März. Dr. Schmidt, Unterarzt vom Inf. Regt. Fürst Meine Herren! Wir haben im Gesetz nur die Begriffe Ohm, Die Petition der Zuckerfabrik Wrede und Sohn zu mit Wahrnehmung je einer bei ihren Truppentheilen offenen Assist. d 1 h FSe; Ee aas 5 ihres Konti ssiones⸗ Breslau. . efiniert, weil es wichtig ist, im internationalen Verkehr und höhung ihres Kontingents wird, entgegen dem Kommissions⸗ 19,70 20,10 21,90 23,00 Arztstelle beauftragt. dieses Gesetz wird auch im internationalen Verkehr seine Rolle spielen antrage auf Uebergang zur Tagesordnung, auf Antrag des Bruchsal. 25,70 26,30 26,30 1 3 2 8 gen. mit Pension in den Ruhestand versetzt. 1 is * 27. Februar. Grober, Lazareth⸗Verwalt. Insp. in Mann⸗ haben wir eine Definition hierüber in das Gesetz nicht auf, für Gesindemakler. horn . 15,80 16,50 16 50 1 genommen. Der Bundesrath ist aber unzweifelhaft berechtigt, Etwa 3500 Petitionen, betreffend Abänderung des 15,00 16,00 16,00 1 7. März. Krüger, Lazareth⸗Insp. in Königsberg i. Pr., nach 15,50 16,00 17 00 t 1.“ Huanberg Hausadowski, Lazareth⸗Ober.Insp. in Rastatt, nach demnächst bei dem Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntniß dem Reichskanzler als Material überwiesen werden. Das 8 79 g b eisse, 16,89 7886 1 ur Wahrnehmung der Lazareth⸗Ober⸗Inspektorstelle na⸗ Die Petition des Zentralvereins deutscher Zahnkünstler

Berichte von deutschen Fruchtmärkten. gering mittel gut Verkaufte vess am Markttage 1— 1“ Berlin, Sonnabend, den 30. April 1898. zentner preis Shle ttein 21,07 21,7 Königlich Preußische Armee. ö111“ Sitzung mit dem Rest der Tagesordnung unter Fortlassung Fülaasc. 1b S-. hn. 8 8 omburg v. d. Hoöhe⸗ 5. April. v. Hartwig, Sec. Lt. a. D., Zweiter Gegenstand der Tagesordnung ist die zweite Be⸗ Strehlen i. Schl. 16,00 16,00 19,50 19.50 23,00 23,00 22,00 20,00 ita 8 3 8 8 1 V V S täts⸗ s im Monat 1 1 1 E . ven. Fentt ztse Pardn 6 Amper und das Volt. lichen Werften um Einreihung in die Klasse der ildesheim. 8 24,40 24,50 24 45 23,43 8 2 d b üax 88- Dr. Fischer, Unterarzt vom 3. Großherzogl. Hess. Inf. Regt. (Leib⸗ 8 298 Abg. Dr. Kruse (nl.) berichtet über Petitionen, welche auch den Die Petitionen zweier Bauschreiber um Anstellung als 24,00 0 25,0 Kür. Regt. von Driesen (Westfäl.) Nr. 4, zum aktiven Unterarzt 1 Augs burg 23,00 24,00 24,20 24,80 23,54 22,45 von Posadowsky⸗Wehner. steuergesetzes 72) werden als Material überwiesen. St. Avold 26,00 26,50 Leopold von Anhalt⸗Dessau (1. Magdeburg.) Nr. 26, sämmtlich Ampère und Volt nach dem Vorgange Englands und Frankreichs Oschersleben und der Zuckerfabrik Eilsleben wegen Er⸗ 22 60 22 60 8 Beamte der Militär⸗Verwaltung. nur solche wissenschaftlichen Begriffe festzulegen, die wissenschaftlich Abg. Dr. Paasche (nl.) dem Reichskanzler zur Berück 24,00 24,60 . 1 8 6 bruar. Kauffmann, Lazareth⸗Insp. in Thorn, auf seinen Antrag G 88 . 8 Voraussetzung indeß für die Definition des Watt nicht zutrifft, Rheinpreußen um Einführung des Konzessionszwanges Allenstein 1 16,38 16,50 16,50 1 heim, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt. 15,90 16,50 16˙80 nach § 5 Absatz b und d im Wege der Verordnung, die indeß Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsgesetzes, sollen 28 Rhode, Lazareth⸗Verwalt. Insp. in Braunschweig, jeder Zeit wieder geändert werden kann, zunächst auch eine Haus beschließt demgemäß. 15,00 15,63 15,63 astatt, Bohnert, Lazareth⸗Insp. in Kottbus, nach Mannheim, autoritative Bestimmung für den Begriff des Watt zu um zefehliche Negelgtg der 8. u u.

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Schneidemüh Kolmar i. P.. v1161““” Strehlen i. Schl. Schweidnitz. Liegnitz.. Hildesheim. Emden.. Mayen . Krefeld. Landshut. Augsburg Bopfingen Emmendingen Mainz ..

St. Avold 11I1X“ Greifenberg i. P. Breslau. . 111“ Bruchsal. Arnstadt i. Th.

Allenstein . Sorau . Lissa 1 Rawitsch.. Filehne Czarnikau Kolmar i. P. JeI“ Strehlen i. Schl. Schweidnitz .. Mayen . Krefeld. Landshut Augsburg Bopfingen Mainz. Anklam . Breslau. Neisse Bruchsal Arnstadt i.

Allenstein. Thorn.

Sorau II11““ Rawitsch. Filehne.. Ciarnikau.. Schneidemühl. Kolmar i. P.. . eee11ö11ö.““ Strehlen i. Schl. Schweidnitz.. Liegnitz.

Emden

Mayen . Krefeld EE1111ö6“”“ Saarlouis . Landshut . Augsburg . Bopfingen Emmendingen Mainz.

St. Avold.. Antlam... Greifenberg i. P. Breslau. Neisse

82

nge wird auf volle Doppelzentner u 9 in den Spalten für Prei

8

16,25 15,90 14,00 15,90 16,70 16.30 17,80

17,50 18,40 19,00 16,00

16,50 15,50 17,00 15,30

18,60 16,80

16,38 16,00 14,80 16,00 13,75 15,00 15,30 13,00 15,00 15,20 13,50 18.46

19,40 19,00

14,90

18,50

nd der Verkaufswerth auf volle se hat die ehüächs daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist;

16,50 16,15 15,00 17 00 17,10 17,25

18,00 18 00 16,50 18,57 19 40 19,40.

18,30 18,00 15,80 17,50 16,60 17,00 19 20 17,20

er ste. 16,50

16,00

15,00 15,63 15,50 15 00 16,00 16,00 18,00

19 23 21,80 19,30 19,65

15,80 16,00 19,30 20,00

Hafer.

17,00 15,80 16,50 16 80 16,50

16,00 16,80

16,00 17 00 16,60 16,90 15,90 16,50 17,00 16 00 16,40 17,40 17,40 17,20 17,74 16,20 16.40 16 40 17,00

16,00

18,35 18,00 18,50 15,50 16,00 15,00 16,00 16,50 16,70

16,40 17,50 18,00 18,00 18,60

Bemerkungen.

16,50 16 25 15,00 17,00 17,50 17,25

18,00 18,00 17,50 19,64 20,00 19,40

18,30 18,50 15,80 17,50 17,00 17,00 19,20 18,00

16,50 16 ,00

15 00 15,63 15,70 15,00 16,00 16.80 18,00

20 00 23,00 19,30 19,65

16,90 16,00 19 30 20,40

17,00 16,20 16,50 17,00 17,50

16,00 16,80

16 00 17,00 17,00 16,90 15,90 16,50 18,00 16,60 17,60 19,35 17,00 17,00 16,00 18,35 19,00 16,00 16 00 16,90 16,40 18,00 19,00

in

unkt (.) in den letzten sechs

8 2 2 2* 2 8 Mark abgerundet mitgetheilt. Der Drecscfatttepbeis wird aus den nh Eehsetgean eglfn —5 alten, daß entsprechender B

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** *

Aspiranten, als Proviantamts⸗Asfsistenten in Magdeburg bezw. Frank⸗

Ettlingen, auf seinen Antrag zum 1. Mai 1898 mit Pension in den

vpoon Wahlstatt (Pomm.) Nr. 5, auf seinen Antrag zum 1. Mai 1898 mit Pension in den Ruhestand versetzt.

Nr. 9, Pätz, Unter⸗Roßarzt vom Westpreuß. Feld⸗Art. Regt. Nr. 16,

R oßarzt vom Mogebirh. Drag. Regt. Nr. 6, zum Westfäl. Drag.

des V. Armee⸗Korps, zur Korps⸗Intend. XVII. Armee⸗Korps,

BGBürbig, Weißenborn, Hintzmann, Werther, Engisch, Reymann, Hering,

8 dhr v. Rössing, v. Altrock, Fischer (Alfred), Kretschmar

v. Boetticher, Stemann, Elle, v. Luck, Waldmann,

G See, zum Kommandeur der I. Werft⸗Div. ernannt und gleichzeitig

rang, unter Entbindung von dem Kommando S. M. Schulschiffs

.Insp. 3 I1 Berli ; und ich k 8 des Bundesraths 78d 1— 4 b ex Schmidt, Lazareth⸗Insp. beim Garn. Lazareth 11 Berlin, nach geben; und ich kann namens des Bundesraths versichern, daß er von nisse der Zahnkünstler und eine Petition, die inter

Braunschweig, Forner, Lazareth⸗Insp. beim Garn. Lazareth 1 Berlin, an die Wilhelms⸗Heilanstalt zu Wiesbaden, Gallaus, Lazareth⸗Insp. in Danzig, nach Kottbus, versetzt.

23. März. Gressenich, Lazareth⸗Verwalt. Insp. in Colmar, ur Wahrnehmung der Lazareth⸗Ober⸗Inspektorstelle nach Dieden⸗ ösen Weidner, Lazareth⸗Insp. in Bromberg, nach Colmar versetzt.

31. März. Quensell, Lorenz, Proviantamts⸗Kontroleure in Dieuze bezw. Gnesen, gegenseitig versetzt.

2. April. Bohnert, Lazareth⸗Insp. in Mannheim, zum Lazareth⸗Verwalt. Insp. ernannt. Schulze, Pöppel, Redemann, Booß, Schulz, Nordmann, Gerlach, Cibis, Proviantamts⸗

furt a. O., Köln, Berlin, Königsberg i. Pr., Küstrin, Wesel und Thorn angestellt. 7. April. Krappe, Zahlmstr. von der Unteroff. Schule in

Ruhestand versetzt. 14. April. Hollmann, Proviantamts⸗Direktor auf Probe in Breslau, zum Proviantamts⸗Direktor ernannt.

15. April. Nickel, Roßarzt vom Hus. Regt. Fürst Blücher

16. April. Block, Unter⸗Roßarzt vom 2. Pomm. Ulan. Regt.

zu Roßärzten, Knauff, Pflanz, Unter⸗Roßärzte der Landw. 1. Aufgebots, Lebrecht, Oellerich, Unter⸗Roßärzte der Res., zu Roßärzten des Beurlaubtenstandes, ernannt. Mentzel, Ober⸗

Ober⸗Roßarzt vom Westfäl. Dragoner⸗

Regt. Nr. 7, Lopitzs

Regiment Nr. 7, zum Magdeburg. IE 6,

Rehfeldt, Ee vom 2. Westfäl. Husaren⸗Regiment Nr. 11, um 2. Bad. Drag. Regt. Nr. 21, Michaelis, Roßarzt vom eld⸗Art. Regt. Nr. 34, zum 2. Pomm. Ulan. Regt. Nr. 9, ver⸗ etzt. Henze, Proviantamts⸗Aspir., als Proviantamts⸗Assist. zum

1. Mai 1898 in Stralsund angestellt.

17. April. Heilmann, Intend. Rath von der Korps⸗Intend.

Wollert, Intend Assessor von der Korps⸗Intend. des I. Armee⸗ Korps, zur Korps⸗Intend. V. Armee⸗Korps, versetzt.

Kaiserliche Marine.

Offiziere ꝛc. Ernennungen, Beförderungen, Ver⸗ setzungen ꝛc. Schloß Homburg v. d. Höhe, 22. April. v. Krosigk, Kapitän⸗Lt., unter Belassung in seinem Kommando⸗ verhältniß an Bord S. M. Panzerschiffes 3. Klasse „Oldenburg“, vorübergehend der Botschaft in Madrid, v. I Kapitän⸗Lt., Marine⸗Attaché bei der Gesandtschaft in Tokio, bis auf Weiteres der Botschaft in Washington attachiert.

Berlin, 27. April. Schlubach, Gysae, v. Selchow, Goeble, öb“ v. Knorr, Matthiessen, Müller (Paul), Albrecht, Jobst, Heinecke, Moraht, Eckelmann,

Kleyenstüber, Matthaei, Jacobi, v. Britzke, Mann, Weber, Klüpfel, Gähde, Werth, Ante, Kränzlin, Hauck, Neumann, Samuelson, Kiesel, v. Hase, Kellermann, Thomas, v. Loewenfeld, Humann, Globig, Bobsien, Conrad, Schaffrath, Holland, Franz,

Ulrich), Lohmann, v. Blanc, v. Tyszka, Kirchner, choch, Stegemann, Borsche, Roedenbeck, Stubenrauch,

Frhr. v. Hollen, v. Goerschen, Gärtner, Hoffmann, Kurtzhaß, Sievers Bauer, Kadetten, unter Ertheilung des Zeugnisses der Reife zum See⸗Kadetten, zu See⸗Kadetten, unter Feststellung ihrer Anciennetät, in vorstehender Reihenfolge, befördert. Hofmeier, Kapitän zur

des fehlenden Inspekteurs der 1. Marine⸗

mit der Vertretun oecke, Korv. Kapitän mit Oberst⸗Lieutenants⸗

Insp. beauftragt.

Nixe, zum Kommandeur der 1. Matrosen⸗Art. Abtheil., v. Basse, Korv. Kapitän, unter Entbindung von dem Kommando zur Dienst⸗ leistung im Reichs⸗Marineamt, zum Kommandanten S. M. Schulschiffs „Nixe“, ernannt. Janke, Korv. Kapitän, unter Entbindung von der Stellung als Kommandeur der 1. Matrosen⸗Art. Abtheil., zur Dienst⸗ leistung im Reichs⸗Marineamt kommandiert. Ferber, Korv. Kapitän z. D., unter Entbindung von der Stellung als Lehrer an der eck⸗ offtzierschule, zum Navigations⸗Direktor der Werft in Kiel ernannt. Lienau, ÜUnter⸗Lt. zur See der Res. des See⸗Offizierkorps im Landw. Bezirk Hamburg, behufs späteren Uebertritts zum aktiven See⸗Offizierkorps mit dem 18. April 1898 zur Dienstleistung zur Marine⸗Station der Ostsee kommandiert. 1“

dieser Befugniß Gebrauch machen wird, und zwar vor Erlaß der Ausführungsvorschriften zu § 6 und § 12 des Gesetzentwurfs, welche ihrerseits vorschreiben, daß der Beglaubigungszwang für die elektrischen Meßinstrumente eingeführt werden kann, daß ferner diejenigen In⸗ strumente, die sich zur Beglaubigung nicht eignen, einer fortgesetzten amtlichen Ueberwachung unterzogen werden können, und daß endlich der wissentliche Gebrauch unrichtiger Instrumente strafbar ist. Ich glaube, wenn im Wege der Verordnung in dieser Weise eine Definition des Begriffs Watt ergehen wird, aus dem dann auch der Begriff der Wattstunde von selbst folgt, wird den Wünschen der Herren Petenten vollkommen genügt sein.

Abg. Krämer (nl.) empfiehlt seinen Antrag und hält ebenfalls die gesetzliche Festlegung des Begriffs „Watt“, wenn sie auch schwierig sei, für empfehlenswerth; er halte die Heranziehung von Technikern zur Aussührung des Gesetzes für nothwendig.

Präsident der Physikalisch⸗technischen Reichsanstalt Dr. Kohl⸗ rausch: Ich bin beauftragt, den Gesetzentwurf nach seiner tech⸗ nischen und physikalischen Seite zu vertreten. Ich darf noch hinzu⸗ fügen, daß die Phvsikalisch⸗technische Reichsanstalt nicht nur das größte Entgegenkommen zeigen wird bezüglich der Heranziehung der Technik zu den Vorberathungen, sondern daß wir natürlich dankbar sind, wenn die Technik, sowie dasjenige Publikum, welches die Elek⸗ trizität abnimmt, uns von einem Theil der großen Verantwortung bei der Ausarbeitung des Gesetzes entlasten werden. Denn, wenn auch unter unseren Beamten und unter den Mitgliedern des Kura⸗ toriums Sachverständige ersten Ranges sind, so sind die Fragen, die da hineinspielen, doch schwierig zu behandeln, daß ein Zusammen⸗ wirken von allen Seiten nothwendig wird. Wir bitten also darum, daß die Technik uns später eingehend unterstützt. Betreffs des Watt und

theilweise auch in der Petition selbst steht. Man wünscht die Leistung der Wechselströme definiert zu haben. Die Petition sagt, daß das Watt für Gleichstrom nicht nöthig ist, besonders zu definieren. Es ist das aber auch eine Definition, die für jeden Sachverständigen, also Alle, die mit der höheren Mathematik vertraut sind, ein feststehender Begriff ist. Es ist bei einem Gleichstrom innerhalb eines Gebietes, wo die Leistung definiert werden soll, die Stromstärke multipliziert mit der Spannung an den Enden. Es ist für den Wechselstrom genau dasselbe, aber der Wechselstrom ändert sich bezüglich Stärke und Spannung in jedem Augenblick, und nun müssen die einzelnen Produkte aus den Augenblicken addiert und der Mittelwerth eenommen werden. Das ist aber nur mit Hilfe der höheren athematik möglich, die man nicht in einem Gesetze vorbringen wird, da man von einem Juristen nicht wird verlangen dürfen, daß er sich mit der Integralrechnung beschäftige. Es handelt sich darum, daß man für eine feststehende Definition ge⸗ wisse Ausdrücke findet Umschreibung, Substitution durch Wärme oder etwas Anderes —, welche verständlich sind. Das ist aber nicht leicht, und daher müssen hier Techniker und möglicherweise auch Juristen ihre Meinung äußern. Das soll eben später gemacht werden auf Grundlage des § 5 in Gestalt einer Verordnung, in die man auch leichter eine Definition, die sich auf die Dauer vielleicht nicht bewährt, hineinnehmen kann, als wenn sie im Gesetz stände. Zu § 1 bemerke ich nur, daß die drei Einheiten, Volt, Ampère und Ohm, sämmtliche andere Größen festlegen. Es ist nur eine Sache der Ableitung, mathematisch oder h kalis andere Einheiten auf diese zurückzuführen. Es ist sehr weise, da man sich darauf beschränkt, nur das Nothwendige in das Gesetz hineinzubringen. Bezüglich des Wechselstromes würde die Reichs⸗ anstalt sofort bereit sein, eine Definition einzuführen. Sie hat es in einem früheren Stadium der Entwickelung des Gesetzes gethan; diese Definition ist aber auf Wunsch des Elektrotechnischen Vereins wieder entfernt worden, sodaß nun das gegenwärtige Ersuchen, die Wechsel⸗ ströme zu definieren, uns überraschte. Es war garnicht möglich, eine solche Definition, die in Uebereinstimmung mit der Technik hätte aus⸗ geführt werden müssen, noch so rasch zu erledigen, daß das See noch in dieser Session hätte vorgelegt werden können. Das ist au ein Grund, glaube ich, jetzt nicht darauf einzugehen. Es ist aber dadurch garnichts verloren. Es kann und soll alles, und zwar sehr bald, im Rahmen des § 5 ergänzt werden. Das Gesetz wird darauf mit dem Antrage Krämer in

zweiter Lesung angenommen.

Es folgt die Berathung von Petitionen. Die Petitionen wegen Aufhebung des Impfgesetzes werden durch Ueber⸗ ang zur Tagesordnung erledigt; die Petitionen wegen Ein⸗ des Befähigungsnachweises für das Bau⸗ gewerbe sollen dem Reichskanzler als Material überwiesen werden. Nachdem Abg. Metzner (Zentr.) den Antrag gestellt hat, die Eingabe zur Beruͤcksichtigung zu überweisen, wird nach Schluß der Debatte die Beschlußfäßicteit des Hauses von den Abgg. Rickert und Benoit (fr. Volksp.) bezweifelt.

der Wechselströme kann ich nur bestätigen, was hier gesagt worden ist, was

nationale Bekämpfung des Mädchenhandels be⸗ treffend, werden durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt. Die übrigen Petitionen sind ohne allgemeineres Interesse. Petitionen, betreffend die Erhöhung der Beihilfen für die Wittwen im Feldzuge von 1870/71 gefallener ö sollen dem Reichskanzler als Material überwiesen werden. Abg. Schall (d. kons.) befürwortet diesen Antrag, während Abg. Stadthagen (Soz.) erklärt, er halte es für nothwendig, auch der Wittwen der im Kriege gefallenen Soldaten zu gedenken. Der Kommissionsantrag wird angenommen. Es folgt die zweite Berathung des von dem Abg. Dr. Paasche und Genossen eingebrachten Gesetz⸗ entwurfs, betreffend den Verkehr mit künstlichen Süßstoffen. Abg. Lessing (fr. Volksp.) beantragt, den Gegenstand von der Tagesordnung abzusetzen, da der Kommissionsbericht noch nicht zwei Tage in den Händen der Mitglieder sei. 1

Freiherr von Buol erklärt, daß ebenso wie früher. verfahren worden sei. Der Tag, an welchem die Drucksachen vertheilt seien, zähle als erster und der Tag der Berathung als zweiter, was da er noch ein junges Mitglied sei, allerdings nicht wissen nne.

Obwohl Abg. Richter (fr. Volksp.) dieser Auffassung widerspricht, wird in die Berathung des Gesetzentwurfs ein etreten, nachdem ein Antrag des Abg. Dr. Hermes 6* Volksp.) auf Vertagung nicht genügende Unterstützung

gefunden hat.

Die Kommission hat nach § 1 beschlossen, als Süßstoffe alle diejenigen zu bezeichnen, welche eine höhere Süßkraft als Zucker, aber nicht einen entsprechenden Nährwerth e Nach § 2 soll die Verwendung dieser Süßstoffe als Ver⸗ fälschung im Sinne des Nahrungsmittelgesetzes gelten. Nach § 3 soll verboten sein, künstliche Suͤßstoffe bei der erwerbs⸗ mäßigen Herstellung von Bier, Wein oder Wein ähnlichen Getraͤnken, von Fruchtsäften, Konserven und Liqueuren, sowie von Zucker⸗ oder Stärkesyrup zu verwenden. § 4 enthält die

Strafbestimmungen. 1

Berichterstatter Abg. Dr. Paasche empfiehlt die Annahme seines erheblich veränderten, ursprünglich auf Entfernung des Saccharins gerichteten Antrags und spricht seine Verwunderung darüber aus, daß die Vertreter der freisinnigen Partei in der Kommission sich zur Ver⸗ theidigung von Betrügereien hätten hergeben können, welche mit Saccharin vorgenommen würden (Widerspruch des Abg. Rickert).

Abg. Wurm (Soz.) spricht sich im Interesse der Konsumenten für den Gesetzentwurf aus. Saccharin sei als Nahrungsmittel nicht zu betrachten, weil durch das Saccharin ein unlauterer Wettbewerb möglich sei gegenüber denjenigen Produzenten, welche Zucker ver⸗ wendeten. Wenn die Freisinnigen die Berathung des Antrags ver⸗ hindern wollten, so befänden sie sich dabei in schlechter Gesellschaft. Der „Vorwärts“ habe das Zirkular der Firma Fahlberg, List u. Cie. in Salbke veröffentlicht, welche dem Verein der kleinen Brauereien eine Summe von 1000 zuwende für den Fall, daß durch seine Agitation der Antrag Paasche zur Ablehnung gebracht oder wenigstens 88 die obergährigen Brauereien die Verwendung von Saccharin ge⸗ tattet würde. Das Verbot der Fälschungen mit Saccharin müsse ausgesprochen werden zum Schutze des Publikums.

Abg. Rickert protestiert dagegen, daß einer Partei vorgeworfen werde, daß sie sich in schlechter Gesellschaft befinde. Nur die Anti⸗ semiten hätten ähnliche Vorwürfe erhoben, ihm z. B. vorgeworfen, daß er 5000 von den Juden bekomme. Die Sache sei ganz un⸗ vorhergesehen auf die Tagesordnung gekommen und könne daher heute kaum mit Gründlichkeit erörtert werden Für jetzt könne er nur den Protest gegen eine derartige unwürdige Verhandlung wiederholen.

Abg. Lotze (Reformp.) spricht sich für den Beschluß der Kommission aus.

Abg. Wurm: Ich habe durchaus nicht behauptet, daß die frei⸗ 1. Partei die 1000 bekommen hat. Wenn ich eine solche

erde eeeng ausgesprochen hätte, hätte der Präsident wohl ein⸗ gegriffen.

icht 1-,n Freiherr von Buol: Ich habe eine solche Verdächtigung nicht gehört.

Abg. Dr. Graf zu Stalters, Pergthesen 8. kons.): Uns wäre ein Gesetzentwurf, welcher eine Saccharinsteuer einführte, lieber gewesen als der gegenwärtige Beschluß. Aber wir haben uns überzeugt, daß eine solche Steuer nicht möglich war; wir haben uns deshalb dem jetzigen Entwurf angeschlossen. Ob er wirksam genug sein wird, läht sich jetzt noch nicht feststellen; aber er ist rationell, und wenn er ni 1enec wirkt, wird er auf Grund der gesammelten Erfahrungen ver⸗

essert werden. 1

Abg. Dr. Hermes (fr. Volksp.): Ich habe meinen Standpunkt immer sachlich bertreten, und die von mir verurtheilte Agitation der Interessenten wird mich darin nicht hindern. Sollte in den Aus⸗

Die Auszählung ergiebt die Anwesenheit von nur 149 Mitgliedern, während 199 zur Beschlußfähigkeit erforderlich halten sein so muß ich auch meinerseits dagegen protestieren.

führungen des Abg. Wurm eine Verdächtigung der Freisinnigen ent⸗