1898 / 129 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 03 Jun 1898 18:00:01 GMT) scan diff

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anlagen und Vermehrung der Betriebsmittel, sowie zur Mhgnes der in den Jahren 1890 und 1896 aufgenommenen Anleihen von 100 000 zur Ergänzung der Anlagen und Betriebsmittel der Zschipkau⸗Finsterwalder Eisenbahn und von 200 000 zum Ausbau der Kleinbahn Sallgast— Costebrau-—- Friedrichsthal —Lauchhammer die Aufnahme einer dreieinhalbprozentigen Anleihe im Betrage von 1 000 000 durch Ausgabe auf die Inhaber lautender Anleihescheine zu gestatten, wollen Wir in Gemäßheit des § 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 (Gesetz⸗Sammlung Seite 75) durch gegenwärtiges e Unsere landesherrliche Genehmigung zur Ausgabe jener leihescheine unter den folgenden Bedingungen ertheilen.

§ 1. Von der Zschipkau⸗Finsterwalder Eisenbahn⸗Gesellschaft sind für

diese Anleihe die beiden Bahneinheiten der Eisenbahn Zschipkau

Finsterwalde und der Kleinbahn Sallgast Costebrau-— Friedrichsthal Lauchhammmer nach Maßgabe des Gesetzes vom 19. August 1895, betreffend das Pfandrecht an und Kleinbahnen und die Zwangsvollstreckung in dieselben (Gesetz⸗Sammlung Seite 499), zu ver⸗ pfänden. Die Eintragung in das Bahngrundbuch hat vor der Aus⸗ gabe der Anleihescheine zu erfolgen.

2. 11“ 111“

Die auf Grund des Eö“ Privilegs bis zur Höbe 1 000 000 auszugebenden Anleihescheine, auf deren Rückseite dieses Privilegium abzudrucken ist, werden nach dem anliegenden Muster A unter der Bezeichnung:

Dreieinhalbprozentige Anleihe der Zschipkau⸗Finsterwalder Eisenbahn⸗Gesellschaft vom Jahre 1898“ 1 in 2000 Stücken zu 500 unter fortlaufenden Nummern von 1 bis 2000 ausgesertigt. Die Anleihescheine werden mit der eigenhändigen oder faksimilierten Unterschrift zweier Mitglieder der Direktion der Zschipkau⸗Finsterwalder Eisenbahn⸗Gesellschaft versehen und von einem Beamten der letzteren eigenhändig unterzeichnet. Die für diese Anleihescheine nach dem ferner anliegenden Muster B auszufertigenden Zinsscheine, sowie die Anweisungen zur Abhebung neuer Bmmescheine nach dem Muster C werden in gleicher Weise ausgefertigt. Die erste Reihe der 5een für zehn Jahre nebst Zinsschein⸗Anweisung wird den Anleihescheinen beigegeben.

Beim Ablauf des ersten und jedes folgenden zehnjährigen Zeit⸗ raums werden nach vorgängiger öffentlicher Bekanntmachung für ander⸗ weite zehn Jahre neue Zinsscheine und Zinsschein⸗Anweisungen aus⸗ gereicht. Die Ausreichung erfolgt an den Vorzeiger der Zinsschein⸗ Anweisung, durch deren Rückgabe zugleich der Empfang der neuen Zinsscheine bescheinigt wird, sofern nicht vorher dagegen von dem In⸗ haber des Anleihescheins unter Vorlage desselben bei der Direktion

der Gesellschaft schriftlich Widerspruch erhoben worden ist. Im Falle

eines solchen Widerspruchs erfolgt die Ausreichung der neuen Zins⸗ scheine an den Inhaber des Anleihescheins. Werden Zinsschein⸗Anweisungen nicht innerhalb Jahresfrist vom Tage ihrer Fälligkeit ab zur Erhebung der neuen Zinsscheine benutzt, so erfolgt die Ausgabe der neuen Zinsscheine und der Zinsschein⸗ Anweisung an die Inhaber der Anleihescheine.

§ 3.

Der Nennwerth der Anleihescheine wird mit dreieinhalb vom Hundert jährlich verzint. Die Zinsen werden halbjährlich vom 1. April und 1. Oktober jeren Jahres ab bei der Gesellschaftskasse in Finsterwalde und bei den von der Gesellschaft noch zu be⸗ stimmenden Zahlstellen ausbezahlt. Die Zinsscheine verjähren mit dem Ablauf von vier Jahren, von dem 31. Dezember desjenigen Jahres an gerechnet, in welchem sie fällig geworden sind, und es ver⸗ fallen alsdann die betreffenden Zinsen zu Gunsten der Gesellschaft.

§ 4. 8 Die Inhaber der Anleihescheine sind auf Höhe der darin verschriebenen Kapitalbeträge und der dafür nach § 3 zu ahlenden Zinsen Gläubiger der Zschipkau⸗Finsterwalder Eisenbahn⸗ Gesellschaft. Es bleibt ihnen vor weiteren Anleihen, welche die Gesellschaft etwa später aufnehmen sollte, ein Vorzugsrecht für Kapital und Zinsen ausdrücklich vorbehalten.

§ 5. „Die Anleihescheine unterliegen vom Jahre 1902 ab der Tilgung. Zur Tilgung der Anleihe wird jährlich verwendet er Ueberschuß, welcher vom Ertrage des Unternehmens

der Zschipkau⸗Finsterwalder Eisenbahn⸗Gesellschaft nach Deckung

der laufenden Verwaltungs⸗, Unterhaltungs⸗ und Betriebskosten, er Beiträge zu den Reserve⸗ und Erneuerungsfonds und der Zinsen der für das Unternehmen der Zschipkau⸗Finsterwalder Eisen⸗ ahn⸗Gesellschaft ausgegebenen Anleihescheine übrig bleibt, bis zur Höhe von einem Prozent des Betrages der Anleihe unter Hinzu⸗ echnung des durch frühere 8S. ersparten Zinsendetrages. Die Plfung wird durch Ausloosung bewirkt. Der Gesellschaft bleibt das Recht vorbehalten, nach dem 1. April 1907 zu jeder Zeit sämmtliche Anleihescheine durch öffentliche Blätter mit sechsmonatiger Frist zu kündigen. Hierzu bedarf es der Geneh⸗ migung der Staatsregierung. Die Einlösung sowohl der ausge⸗ oosten als auch der gekündigten Anleihescheine erfolgt zum Nennwerthe. 8 Die Ausloosung findet zuerst im Jahre 1902 und sodann alljähr⸗ ich statt. Die Einlösung der hiernach zur Rückzahlung gelangenden Anleihescheine erfolgt vom 1. April des nächstfolgenden Jahres ab, uerst also im Jahre 1903. Ueber die Ausführung der Tilgung wird er Bahnaufsichtsbehörde alljährlich Nachweis geführt.

2

§ 6.

Die Ausloofung der zu tilgenden Anleihescheine erfolgt jeweils n den Monaten Juli bis September am Sitze der Direktion der Gesellschaft in Gegenwart derselben und eines Notars. Die Zeit der ezüglichen Verhandlungen, zu welcher den Inhabern der Anleihe⸗ cheine der Zutritt freisteht, ist 14 Tage vorher durch einmalige Be⸗ anntmachung in den im § 13 erwähnten Blättern zur öffentlichen enntniß zu bringen.

§ 7.

Die Nummern der ausgeloosten Anleihescheine werden binnen 14 Tagen nach der Ausloosung öffentlich bekannt gemacht. Die Ein⸗ lösung derselben erfolgt von dem im § 5 ö“ Tage ab bei der Gesellschaftskasse in Finsterwalde und bei den von der Gesell⸗

chaft noch zu bestimmenden Zahlstellen an die Vorzeiger der be⸗ treffenden Anleihescheine gegen Auslieferung derselben und der dazu ehörigen, noch nicht fälligen Zinsscheine. Werden die noch nicht älligen Zinsscheine nicht mit abgeliefert, so wirn der Betrag der fehlenden von dem Kapitalbetrage gekürzt und zur Ein⸗ lösung der Zinsscheine verwendet, sobald dieselben zur Zahlung vorgezeigt werden. Im übrigen erlischt die Verbindlichkeit der Ge⸗ sellschaft zur Verzinsung jedes Anleihescheins mit dem 31. März desjenigen Jahres, welches auf die jedesmalige Ausloosung und die betreffende Bekanntmachung folgt. Die infolge der Ausloosung ein⸗ gelösten Anleihescheine werden unter Beachtung der im § 6 wegen der Ausloosung vorgeschriebenen Form verbrannt, wogegen die Ge⸗ sellschaft die infolge einer allgemeinen Kündigung ihrerseits oder

infolge der Rückforderung seitens der Gläubiger 10) eingelösten

nleihescheine wieder ausgeben darf.

§ 8. 1

Die Nummern der zur Rückzahlung fälligen, zur Einlösung nicht rechtzeitig vorgelegten Anleihescheine werden während der nächsten 5 in Jahre nach dem Fälligkeitstermine jährlich einmal von der rektion der Gesellschaft behufs Empfangnahme der Zahlung öffentlich aufgerufen. Gehen sie dessen ungeachtet nicht spätestens binnen Jahres⸗ frist nach dem letzten öffentlichen Aufruf zur Einlösung ein, so erlischt jeder Anspruch aus denselben an das Gesellschaftsvermögen, was unter v S der Nummern der werthlos gewordenen Anleihescheine von der Direktion einmal öffentlich bekannt gemacht wird. Obgleich hiernach aus dergleichen Anleihescheinen keinerlei Verpflichtungen für die Gesellschaft in rteie Zeit abgeleitet werden können, so steht doch der Generalversammlung der Gesellschaft frei, die gänzliche oder theilweise Einlösung derselben aus Billigkeitsrücksichten zu beschließen.

§ 9.

Die Kraftloserklärung angeblich verlorener oder vernichteter An⸗ leihescheine erfolgt im Wege des Aufgebots nach den für das Aufgebot von geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Für die dergestalt für kraftlos erklärten, sowie auch für zerrissene oder sonst unbrauchbar gewordene, an die Gesellschaft zurückgelieferte und zu vernichtende Anleihescheine werden auf Kosten des Empfängers neue Anleihescheine ausgefertigt. Dagegen können angeblich verlorene oder vernichtete Zinsscheine und Zinsschein⸗Anweisungen weder auf⸗ eboten noch für kraftlos erklärt werden. Es soll jedoch dem⸗ seni en, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der Betgährungsfrift 3) bei der Direktion anmeldet, und den stattgehabten Besitz glaubhaft darthut, nach Ablauf der Verjährungs⸗ frist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht zum Vorschein -e Zinsscheine gegen Empfangsbescheinigung ausgezahlt werden.

§ 10.

Die Inhaber der Anleihescheine sind nicht befugt, die Rück⸗ zahlung der darin verschriebenen Beträge anders als nach Maßgabe der im § 5 enthaltenen Bestimmungen zu fordern, es sei denn,

a. daß fällige Zinsscheine, ungeachtet solche zur Einlösung Peree; werden, länger als drei Monate unberichtigt eiben; b. daß der Betrieb der Bahn durch Schuld der Gesellschaft länger als sechs Monate ganz aufhört; c. daß die im § 5 festgesetzte Tilgung der Anleihescheine nicht

3 innegehalten wird.

In den Fällen zu a und b kann das Kapital an demselben Tage, an welchem einer dieser Fälle eintritt, zurückgefordert werden, 8 den Pal⸗ zu c ist dagegen eine dreimonatige Kündigungsfrist zu eobachten.

Das Recht der Zurückforderung dauert in dem Falle zu a bis zur Einlösung der betreffenden Zinsscheine, in dem Falle zu b bis zur Wiederherstellung des unterbrochenen Betriebes, das Recht der Kün⸗ digung in dem Falle zu c drei Monate von dem Tage ab, an welchem die Zahlung der Tilgungssumme hätte erfolgen sollen. Die Kündigung verliert indessen ihre rechtliche Wirkung, wenn die Gesellschaft die nicht innegehaltene Tilgung nachholt und zu dem Ende binnen längstens drei Monaten nach erfolgter Kündigung die Einlösung der ausgeloosten Anleihescheine nachträglich bewirkt.

§ 11. Bis zur Tilgung der auf Grund dieses Privilegiums ausgegebenen

Anleihescheine darf die Gesellschaft keine Grundstücke verkaufen. Dies bezieht sich jedoch nicht auf die Grundstücke, durch deren Veräußerung die Betriebsfähigkeit des Bahnunternehmens nicht beeinträchtigt wird, auch nicht auf solche, welche innerhalb der Bahnhöfe etwa an das Reich oder den Staat oder an Gemeinden zur Errichtung von Post⸗, Telegraphene⸗, Polizei⸗ oder steuerlichen Anlagen und Einrichtungen, oder welche zu Packhöfen oder Waarenniederlagen ab⸗ getreten werden möchten. Der von Unseren Gerichten zu erfordernde Nachweis darüber, ob durch die Veräußerung eines Grundstücks die Betriebsfähigkeit des Bahnunternehmens beeinträchtigt wird oder nicht, wird durch eine Bescheinigung der Bahnaufsichtsbehörde erbracht 5 des Gesetzes, betreffend das Pfandrecht an Privat⸗ eisenbahnen und Kleinbahnen und die Zwangsvollstreckung in dieselben, vom 19. August 1895 ([Gesetz⸗Samml. Seite 499]).

„Die vorstehende Bestimmung soll sich jedoch auf diejenigen zur Rückzahlung fällig erklärten Anleihescheine nicht beziehen, die nicht innerhalb sechs Monaten nach Verfall zur Einlösung vorgelegt werden.

. § 12.

Zunächst dürfen nur Anleihescheine bis zur Höhe von 800 000 ausgegeben werden, während weitere Anleihescheine bis zur Höhe von 200 000 behufs Beschaffung von Betriebsmitteln erst dann zu begeben sind, wenn dies von dem Minister der öffentlichen Arbeiten gestattet worden ist.

1 § 13.

Alle in diesem Privilegium vorgeschriebenen öffentlichen Bekannt⸗ machungen müssen in dem „Deutschen Reichs. und Preußischen Staats⸗Anzeiger“, in der „Berliner Borsenzeitung“ und in einer in Finsterwalde erscheinenden Zeitung abgedruckt werden.

Zu Urkund dessen haben Wir das gegenwärtige Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem Königlichen In⸗ siegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Anleihescheine ihre Befriedigung von seiten des Staats zu gewähr⸗ leisten oder Rechten Dritter vorzugreifen.

Das gegenwärtige Privilegium ist durch das Amtsblatt der Regierung in Frankfurt a. O. bekannt zu machen und eine Anzeige davon, daß dieses Fesscheben, in die Gesetz⸗Sammlung aufzunehmen.

Gegeben Berlin im Schloß, den 20 Mai 1898.

““ von Miquel. Thielen.

dreieinhalbprozentiger ö“

er Zschipkau⸗Finsterwalder Eisenbahn⸗Gesellschaft, 8 usgabe vom Jahre 1898, r. 2 2 . 2 2 82 2 über Fünfhundert Mark. Inhaber dieses Anleibescheins hat auf Höhe von „Fünfhundert Mark Antheil an der in Gemäßheit des umstehend abgedruckten Allerhöchsten rivilegiums aufgenommenen Anleihe von 1 000 000 der schipkau⸗Finsterwalder Eisenbahn⸗Gesellschaft. Die Zinsen sind gegen Rückgabe der ausgegebenen Zinsscheine zahlbar. Finsterwalde, den 1898. Erbheexin Stempel.) Die Direktion der Zschipkau⸗Finsterwalder Eisenbahn⸗Gesellschaft. UuUnterschriften eigenhändig oder faksimiliert.) EEE1“ Ausgefertigt. (Unterschrift eigenhändig.) Diesem Anleihescheine sind 20 Zinsscheine 1. Reihe für die 1bböbPöbbbööi schein⸗ Anweisung beigegeben.

Sincschein 1. Reih

A113““ e

zu dem tigen Anleihescheine der Zschipkau⸗Finsterwalder Eisenbahn⸗Gesellschaft‧, von 1898, 8 11“ u.“ 1” Inhaber dieses hat vom 1. April (1. Oktober) 18.... ab die halbjährlichen Zinsen für die Zeit voocwc. biss . . auf den oben genannten Anleiheschein über 500 bei den umstehend angeführten Zahlstellen zu er⸗ EA1“ 490

Finsterwalde, en.. Die Direktion der der Eisenbahn⸗Gesellschaft.

8

Trodener Stem el.) (Unterschriften eigenhändig oder faksimiliert.) (Unt Ausgefegngte dig.) nterschrift eigenhändig. Einlösungsstellen: 3 8 In Finsterwalde bei der Gesellschaftskasse.

E11“”“ * . 2

Anweisung zur 1. neuer Zinsscheine

ür den dreieinhalbprozentigen Anleiheschein der Zschipkau⸗Fi Eisenbahn⸗Gesellschaft, Ausgabe von 1898, 8 über 500 Mark.

des Anleihescheins. Finsterwalde, den ...... 1““ Die Direktion d Zschetckezer se benner)gEi, b ie Direktion der ipkau⸗Finsterwalder Eisenbahn⸗Gesellschaft. (Unterschriften eigenhändig oder faksimiliert.) selsches Ausgefertigt. (Unterschrift eigenhändig.)

1“

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Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

kuhren ertheilt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Provinzial⸗Schulkollegium in Breslau überwiesen worden.

beigelegt worden.

kommissarische Lehrer an dieser Anstalt Otto Zunker a ordentlicher Seminarlehrer angestellt worden.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen 1 und Forsten.

born ist zum Königlichen Ober⸗Landmesser ernannt worden Justiz⸗Ministerim.

Notar für den Bezirk des Kammergerichts, mit Anweisun seines Wohnsitzes in Brandenburg a. H., fung

ezw. Margonin, und

Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Köln, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Burscheid, ernannt worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Königlichen Baugewerkschul⸗Oberlehrer ernannt worden.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 3. Juni.

Seine Majestät der Kaiser und König haben Sich gestern Abend mittels S nach Danzig begeben. Allerhöchstdieselben trafen, wie „W. T. B.“ meldet, heute Morgen 9 Uhr in Marienburg ein und wurden von der Be⸗ völkerung der Stadt lebhaft begrüßt. Seine Majestät be⸗ sichtigten die Arbeiten im Ordensschlosse und reisten um 11 Uhr nach Langfuhr bei Danzig weiter.

8

In einer der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗ Anzeigers“ beigegebenen Besonderen Beilage wird eine übersichtliche Zusammenfassung des Inhalts des von dem v Dr. von Miquel an Seine Majestät den

aiser und König erstatteten Immediatberichts über

die E Preußens vom 1. Juli 1890

bis 1. April 1897 veröffentlicht.

8 8

Laut telegraphischer Meldung an das Ober⸗Kommando der Marine ist S. M. S. „Wolf“, Kommandant Korvetten⸗ Kapitän Schröder (Johannes), am 1. Juni in Kapstadt angekommen. 1 G

Daoeta. .

In der gestrigen Sitzung der Kammer der Abgeord⸗ neten stand der Militär⸗Etat zur Berathung. Gegenüber verschiedenen Anfragen erklärte hierbei, wie die „2lg, Ztg.. mittheilt, der Kriegs⸗Minister Freiherr von Asch: Der Mlilitär⸗ strafprozeß ist durch die gesetzgebenden Faktoren festgelegt. Damit stehen wir vor einer vollendeten Thatsache. Offen gelassen ist dagegen die Fras⸗ des Obersten Gerichtshofs. In dieser Frg e bestehen bekanntlich Meinungsverschiedenheiten. Sollen diche beglichen werden, so müssen Verhandlungen darüber stattfinden: das ist das Stadium, in welchem die Sache sich jetzt befindet. Um für die in Aussicht genommene gesetzliche Regelung dieser Frage eine Basis zu gewinnen, stehen Seine Majestät der Faiser und Seine Königliche Hoheit der Prinz Regent mit einander in Unterhandlung.

Württemberg. Da die Beschlüsse der Kammer der Standesherren zu den

Steuergesetzen in mannigfacher Beziehung von denen der Kammer der Abgeordneten abweichen, 5 hat letztere, wie der

„Ignhaber empfängt gegen Rückgabe dieser Anweisung nach vor⸗ gängiger öffentlicher Bekanntmachung der Direktion h,e. Ge⸗ t die folgende Reihe von 20 Stück Zinsscheinen zum vor⸗ ezeichneten Anleihescheine der Zschipkau⸗Finsterwalder Eisenbahn⸗ Gesellschaft, sofern nicht von dem Inhaber des Anleihescheins gegen diese Ausreichung Widerspruch erhoben ist. Im Falle eines solchen Widerspruchs, oder wenn die Anweisung überhaupt nicht beigebracht werden kann, erfolgt die Ausreichung der Zinsscheine an den Inhaber

Der Direktion der Königsberg⸗Cranzer Eisen⸗ bahngesellschaft in Königs berg in Preußen ist die Erlaubniß zur Vornahme allgemeiner Vorarbeiten für eine vollspurige Nebeneisenbahn von Cranz nach Neu⸗

Der Provinzial⸗Schulrath Dr. Waetzoldt ist dem Dem praktischen Arzt Dr. Julius Hoppe in Gumbinnen, sowie dem Dr. phil. Wilhelm Fresenius und dem Dr. phil. Ernst Hintz, beide in Wiesbaden, ist das Prädikat „Professor“

Am Schullehrer⸗Seminar zu Pölitz ist der Svvh. 8

Der bisherige Landmesser Lothar Krause zu Pader⸗

Der walt Meyer in Brandenburg a. H. ist zum

die Rechtsanwalte Karbe in Wongrowitz und Thie in Margonin sind zu Notaren für den Bezirk des Ober⸗Landes⸗ erichts Posen, mit Anweisung ihres Wohnsitzes in Wongrowitz

der Gerichts⸗Assessor Dr. jur. Salm in Düsseldorf zum

Der Architekt Otto Blancke, z. Zt. in Kottbus, ist zum

öSt. A. f. W.“ berichtet, in ihrer vorgestrigen Sitzung be⸗ schlossen, die Steuergesetze nochmals der Steue nmission zu überweifen. Braunschweig.

Seine Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen, Regent des Herzogthums Braunschweig, empfing auf dem Schlosse Blankenburg he Nachmittag in be⸗ sonderer Audienz den russischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister Baron von Wrangel, welcher das Allerhöchste Notifikationsschreiben Seiner Majestät des Kaisers von Rußland überreichte. Um 5 ¼ Uhr fand Gala⸗ tafel statt, zu welcher der Gesandte geladen war. Die Tafel⸗ musik wurde von dem Musikkorps des 2. Bataillons des Infanterie⸗Regiments Nr. 165 ausgeführt. 1“

Oesterreich⸗Ungarn.

Das österreichische Abgeordnetenhaus setzte gestern die Debatte über die Sprachenfrage fort. Der Abg. Glöckner besprach die Grazer Vorfälle in e hender Weise und sagte, die Deutschen Böhmens fühlten sich mit den Deutschen in Graz solidarisch. Vor Aufhebung der Sprachenverordnungen könne es keinen Frieden geben; in Böhmen sei der Friede nur

bei einer Zweitheilung der Verwaltung möglich. Der Abg. Dr. Menger betonte die Nothwendigkeit eines Sprachen⸗ gesetzes und verlangte vor allem die Beseitigung der Sprachen⸗ verordnungen. Es sei nothwendig, daß die deutsche Sprache Staatssprache werde. Nachdem auch der Abg. Dr. Stöhr die Nothwendigkeit der sofortigen Aufhebung der Sprachen⸗ verordnungen und der Erklärung der deutschen Sprache zur Staatssprache betont hatte, wurde die Verhandlung abgebrochen. Die Abgg. Dr. von Hochenburger und von Hofmann richteten darauf die Anfrage an die Regierung, ob die Auf⸗ lösung des Grazer Gemeinderaths mit Zustimmung des Minister⸗ Präsidenten Grafen Thun erfolgt sei, und ob derselbe geneigt sei, die Verfügung, betreffend die Auflösung, unverzüglich rück⸗ gängig zu machen und den Gemeinderath in seine Amts⸗ geschäfte wieder einzusetzen. Der Abg. Lorber interpellierte wegen Erlasses eines Gesetzes, betreffend die Verantwortlichkeit des gemeinsamen Ministeriums. 8

Frankreich, 16“

Die Deputirtenkammer nahm gestern, wie „W. T. B.“ berichtet, die Wahl des provisorischen Präsidenten in nament⸗ licher Abstimmung vor. Von 562 abgegebenen Stimmen fielen 282 auf Deschanel und 278 auf Brisson. Deschanel nahm auf dem Präsidentensitze Platz und sagte einige Worte des Dankes für seine Wahl, welche mit Beifall im Zentrum, mit einigen Protestkundgebungen auf der äußersten Linken auf⸗ genommen wurden. Die nächste Sitzung findet am Montag statt.

Rußland.

Wie St. Petersburger Blätter melden, sind zur Ab⸗ lösung des russischen Detachements auf Kreta 330 Mann an Bord des Dampfers „Imperator Nikolagi II.“ dorthin ab⸗ gegangen. Am Pfingstsonntag (a. St.) sollen ungefähr 500 und am 31. Mai (a. St.) der Rest von etwa 300 Mann dorthin abgehen. 1

Auf Anordnung des General⸗Gouverneurs von Warschau Fürsten Imeretinsky sind, wie „W. T. B.“ meldet, Kom⸗ missionen eingesetzt worden zur Revision der bestehenden Ver⸗ ordnungen, betreffend die Polizei im Zarthum Polen, sowie des Reglements vom Jahre 1867, betreffend die polizeiliche Beaufsichtigung kompromittierter Personen, ferner zur Aus⸗ arbeitung eines Programms für den polnischen Sprachunter⸗ richt an den mittleren und unteren Lehranstalten des Zar⸗ thums Polen.

Die russische Regierung hat beschlossen, den Hafen von Port Arthur zu vertiefen und zu erweitern.

Italien. E“

Der Admiral Canevaro ist in Rom eingetroffen und hat gestern Abend den Eid als Marine⸗Minister abgelegt.

Spanien.

Von dem Kardinal Rampolla ist, wie „W. T. B.“

meldet, in Madrid ein Telegramm eingetroffen, in welchem

derselbe den Dank des Papstes für den Beschluß des Senats zu Gunsten der Päpstlichen vnüerbencgon ausspricht.

Polo Bernate, der frühere Gesandte in Washington, ist zum Unter⸗Staatssekretär im Ministerium für die aus⸗

värtigen Angelegenheiten ernannt worden.

In der gestrigen Sitzung der Deputirtenkammer wünschte der Abg. Ascaneto (Republikaner) im Hinblick auf den vorgestern im Senat erörterten Zeitungsartikel Castelar's den Minister⸗Präsidenten Sagasta über die Unverletzlichkeit der Mitglieder des Parlaments zu befragen. Die Interpellation wurde vertagt. Der Marine⸗Minister

Aunon erwiderte auf eine Anfrage über das Gerücht, der Admiral Cervera sei während des Scegefechts bei Santiago nicht dort gewesen, daß Cervera die Operationen selbst vom

Bord des „Cristobal Colon“ aus, wo er seine Flagge gehißt, geleitet habe. Türkei. Die Räumung der vierten Zone Thessaliens hat sich, wie das „Wiener Telegraphen⸗Korrespondenz⸗Bureau“ aus Konstantinopel meldet, in den letzten Tagen ver⸗ zögert, da Griechenland die der Türkei zugesprochenen Grenz⸗ punkte ehg Wund Grileopo zwar geräumt,

gegen deren Uebergabe an die Türkei aber protestiert hat. Infolge der Intervention des Doyens des diplo⸗ matischen Korps, des österreichisch⸗ ungarischen Botschafters

Freiherrn von Calice, wurden Edhem Pascha Instruk⸗ tionen für die Räumung übermittelt und mit den De⸗ legirten die Räumung der vierten Zone bis zum 6. Juni, mit Ausnahme von Volo und der Grenzpunkte und Nezero vereinbart, welche die Pforte bis zur definitiven

Uebergabe der oben genannten zwei an 19 abgetretenen Grenz⸗

punkte besetzt zu halten beabsichtigt. Die Delegirten protestierten dagegen, daß Volo bis zum 6. Juni nicht geräumt werden solle. Edhem Pascha erklärte, aus Gründen der Disziplin den dabei geplanten Landtransport vermeiden zu müssen.

Amerika. Das Repräsentantenhaus hat gestern, wie dem „W. T. B.“ aus Washington berichtet wird, den Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Kriegskredite, angenommen; die Höhe der Kredite beläuft sich auf 17 845 Doll., einschließlich 10 Millionen Dollars für die Marine. Auf die Anfrage eines

Deputirten erklärte der Vorsitzende der Finanzkommission, die

ließ er sich in Berlin nieder, wo er zunächst Fesettzth Malereien in

Kriegskosten würden 8 auf ungefähr 600 Millionen belaufen,

wenn der Krieg ein Jahr dauern sollte.

Ueber die Beschießung von Santiago de Cuba am 31. v. M. wird der New Yorker „World“ aus Washington telegraphiert: Das Marineamt habe den Commodore Schley angewiesen, er solle weder versuchen, Santiago zu nehmen, noch die Forts von Santiago zum Schweigen zu bringen. In dem Fall, daß das Geschwader Cervera's versuchen sollie zu ent⸗ chlüpfen, solle Schley dasselbe, sobald es auf die hohe See außerhalb des Bereichs der Batterien gekommen sei, nur fest⸗ halten. Seit dem erfolglosen Bombardement von San Juan auf Porto Rico sei das Marineamt peinlich darauf bedacht, derartige Angriffe zu vermeiden, die nur als Schlappen der Amerikaner ausgelegt werden könnten. Aus diesem Grunde habe man Schley ein Geschwader gegeben, das zwar stark genug sei, um Cervera festzuhalten, aber nicht stark genug, Schley in die Versuchung zu bringen, die Aktion des Admirals Dewey nachzuahmen, selbst wenn er dazu verlockt werden sollte. Als Schley am Dienstag Morgen bemerkt habe, daß die Spanier damit beschäftigt seien, die Forts am Eingang des Hafens von Santiago auszubessern, habe er das Bombardement begonnen, um die Fortführung dieser Arbeiten zu verhindern. Das Bombardement habe eine Stunde gedauert. Die Spanier hätten das Feuer energisch erwidert und ihre im Kampfe eingenommenen Stellungen nicht verlassen, obgleich die Granaten und die Trümmerst ücke wie ein Hagel um sie herum niedergefallen seien. Das Feuer der spanischen Batterien sei im allgemeinen wenig wirkungsvoll gewesen, doch sei der amerikanische Lülfatreuzer „Harvard“ be⸗ schädigt worden. Das Kastell Morro sei durch die Kanonade in Trümmer gelegt worden. Schley habesich erstzurückgezogen, als das, was er sich vorgenommen hatte, erreicht gewesen sei. Er habe arnicht daran gedacht, die Einfahrt in den Hafen zu forcieren. as Marineamt werde einen ernstlichen Angriff durch die erst anordnen, wenn ein überlegenes Geschwader vor

antiago versammelt sei und gleichzeitig ein Angriff zu Lande emacht werden könne, bei dem die Amerikaner auf Unter⸗ Rüützung durch die Insurgenten rechnen dürften, mit denen Schley in den letzten Tagen in stetiger Verbindung ge⸗ standen habe.

Eine in New York eingetroffene Depesche aus Port Antonio (Jamaica) meldet, daß bei dem Gefecht vor Santiago am Dienstag der „Cristobal Colon“ von zwei Granaten des „Massachusetts“ getroffen worden sei. Die Spanier hätten etwa 300 Schüsse abgegeben, die Amerikaner nur etwa den vierten Theil dieser Zahl. Die Verluste der Spanier seien unbedeutend gewesen.

Nach einer weiteren Depesche aus Port Antonio ist der Admiral Schley von dem Marine⸗Departement benach⸗ richtigt worden, daß das Schlachtschiff „Oregon“, der Kreuzer „New York“, ein weiterer Kreuzer und zwei Kohlen⸗ schiffe nach Santiago gesandt werden würden.

Aus Tampa wird berichtet, daß bisher keine regulären amerikanischen Truppen nach Cuba abgegangen seien.

Die cubanische Regierung hat, einer Meldung aus Havanna zufolge, beschlossen, alle diejenigen Schiffe, weolche Lebensmittel nach Cuba einführen, von Zollabgaben zu be⸗ freien und ferner die Ausfuhr von Zucker nach den Ver⸗ einigten Staaten zu untersagen. 3

Amtlich wird mitgetheilt, daß sich das Schiff 22 * gül⸗ XIII.“ in Porto Rico befinde, wo es Lebensmittel ausschiffe.

In Madrid sind Privatmeldungen eingetroffen, nach denen die Befestigungen an der Einfahrt zur Bucht von Santiago mit den schweren Geschützen des Kreuzers „Reina Mercedes“ armiert wurden, welcher wegen Unbrauchbarkeit seiner Kessel in einen Ponton umgewandelt worden sei.

Eine Depesche der New Yorker „Evening World“ aus Port⸗au⸗Prince meldet, daß das amerikanische Geschwader gestern den Angriff auf die Forts von Santiago erneuert habe. Gleichzeitig hätten 3 Aufständische die Stadt Santiago angegriffen. ““

Afrika. 18 11“*“

Der „Daily Telegraph“ meldet aus Kairo vom gestrigen Tage: wSns aus Abessynien besagten, daß Ras Makonnen mit 50 000 Mann und zwei andere Ras mit je 15 000 Mann Anfang Dezember vorigen Jahres Abessynien verlassen hätten und im März am Nil angelangt seien, wo von ihnen ein Lager bezogen worden sei.

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11““ Parlamentarische Nachrichten.

Der Direktor des Bureaus des Hauses der Abgeordneten, eee Regierungs⸗Rath Kleinschmidt ist heute Vormittag gestorben.

Statistik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Aus Dessau berichtet die „Madbg. Ztg.“: Sämmtliche Arbeiter, Tischler, Drechsler, Bildhauer und Polierer der Anhal⸗ tischen Holzindustrie⸗Aktiengesellschaft in Dessau haben die Arbeit eingestellt, da die von ihnen geforderten Lohnerhöhungen nicht bewilligt worden sind. (Vgl. Nr. 128 d. Bl.), 4 .

In Teplitz befinden sich nach dem „Vorwärts“ sämmtliche Steinarbeiter seit 14 Tagen wegen Lohnstreits im Ausstand.

In Horsens (Jütland) sind nach demselben Blatt die Baum⸗ wollenweber in den Ausstand eingetreten.

Aus Mailand wird der „Frlf. Ztg.“ gemeldet: Die Aus⸗ stände der Reisarbeiter in der Provinz Vercelli dauern fort. Militär wurde am Mittwoch nach Villata und Cofsato abgesandt. In Monza befinden sich 150 Weber im Ausstande.

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Kunst und Wissenschaft. 8

Aus Rom berichtet „W. T. B.“ im Anschluß an die in der gestr. Nr. d. Bl. mitgetheilten Nachrichten: Professor Geselschap wurde gestern (Donnerstag) todt aufgefunden. Professor Mäurer, welcher die Parioli⸗Promenade am Tiber, nahe bei Acqua Acetosa, entlang ging, bemerkte an einem Zollwächterhäuschen Fußspuren und Eindruͤcke von zwei starken Stöcken, gleich denen, die Geselschap be⸗ nutzte. Er folgte den Spuren, und fand an einem Baume den Leichnam Geselschap's. Wie verlautet, war die Leiche entkleidet und die Kleider verschwunden. 1b

Friedrich Geselschap war am 5. Mai 1835 in Wesel geboren und bildete sich auf der Kunst⸗Akademie zu Dresden sowie später unter Mintrop in Düsseldorf vorzugsweise in der dekorativen Malerei aus. Im Jahre 1866 begab er sich nach Italten, wo er sich besonders in Rom dem Studium der monumentalen Malerei widmete. Dann

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E ausführte. In weiteren Kreisen wurde er erst durch die onkurrenz um die Wandmalereien für das Kaiserhaus in Goslar (1877) bekannt, wobei sein in Gemeinschaft mit Bleibtreu gefertigter Entwurf den zweiten Preis erhielt. Sein Ruf gründete sich jedoch hauptsächlich auf die im Jahre 1882 begonnene, im Jahre 1890 vollendete Aus⸗ schmückung der Kuppel und der Schildbogenfelder der Ruhmeshalle des hiesigen Zeughauses. In diesen, in Caseinfarben ausgeführten Wand⸗ gemälden, welche einen römischen Triumphzug, den Krieg, Walhalla, die Wiedererrichtung des Deutschen Reichs und den Frieden durch zahlreiche Idealfiguren mit zum theil porträtgetreuen Zügen ver⸗ anschaulichen, verwerthete er mit Glück seine italienischen Studien und erhob sich darin zu monumentalen Schöpfungen von einer an Michelangelo und Cornelius erinnernden Größe der Auf⸗ fassung und Kraft der Komposition. Daneben hat der Künstler auch Entwürfe für Glasmalereien, einen das Leben Kaiser Wilhelm's I. durch Figuren in antiker Gewandung darstellenden Fries für die Berliner Akademie der Künste und Cartons für die Ausmalung der Friedenskirche in Potsdam ausgeführt. Professor Geselschap war seit dem Jahre 1882 Mitglied der hiesigen Königlichen Akademie der Künste und seit dem Jahre 1884 Senator derselben.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Um zwei Monate früher als in den Vorjahren ist diesmal das Jahrbuch des Allgemeinen Verbandes der deutschen landwirthschaftlichen Genossenschaften (für 1897) erschienen, welches eine Beschreibung des deutschen landwirthschaftlichen Ge⸗ nossenschaftswesens, speziell der Organisation und der Thätig⸗ keit des Allgemeinen Verbandes, giebt, die der Bedeutung dieser Bewegung im modernen Wirthschaftsleben entspricht und einen genauen Einblick in die von dem Allgemeinen Verband, den Landes⸗ und Provinzialverbänden und den einzelnen Genossenschaften im Berichtsjahr geleistete Arbeit gewährt. Als Beitrag zu dem heran⸗ nahenden 50 jährigen Jubiläum des modernen deutschen Genossen⸗ schaftswesens ist in dem Verhandlungsbericht des vorjährigen Genossen⸗ schaftstages zu Dresden, der den ersten Theil des Jahrbuchs bildet, das Referat des Verbands⸗Direktors Bach⸗Dresden über die geschicht⸗ liche Entwickelung des landwirthschaftlichen Genossenschaftswesens im Königreich Sachsen von besonderem Interesse. Dasselbe veranschaulicht, wie sich das dortige Genossenschaftswesen unter Leitung verdienstvoller Männer durch viele Schwierigkeiten hindurch zu seiner I Blüthe emporgeschwungen hat. Der im zweiten Theil folgende Jahresbericht der Anwaltschaft für 1896/97 zeigt, daß die rasch steigende Tendenz im Gesammtbestande der deutschen land⸗ wirthschaftlichen Genossenschaften anhält. Von 14 800 eingetragenen Genossenschaften im Deutschen Reich entfallen 10 669 auf die deutsche Landwirthschaft, und zwar sind darunter 7612 Spar⸗ und Darlehns⸗ kassen, 999 Bezugs⸗ und Absatz⸗, 1574 Molkerei⸗ und 484 sonstige Genossenschaften; das bedeutet gegenüber dem Vorjahre einen Zuwachs von 1683 landwirthschaftlichen Genossenschaften. An diesem Zuwachs ist der Allgemeine Verband mit 762 Genossenschaften betheiligt. Er zählte zur Zeit des Berichts insgesammt 4395 Genossenschaften, hierunter 2275 Spar⸗ und Darlehnskassen. Die ununterbrochene Ausdehnung der genossenschaftlichen Organisation in den verschiedenen landwirthschaftlichen Spezialzweigen und auf dem Gebiete der land⸗ wirthschaftlichen Nebengewerbe ist der beste Beweis, daß die Ge⸗ nossenschaftsform auch für diesen Thätigkeitskreis der Landwirthschaft wirthschaftliche Brauchbarkeit und Nützlichkeit besitzt. In Liquidation traten nur 33 landwirthschaftliche Genossenschaften. Die Zentral⸗ kassen und Zentral⸗Ein⸗ und Verkaufsgenossenschaften entwickeln sich, entsprechend den gesteigerten Anforderungen der Einzelgenossenschaften, immer mehr zu großen, sata Geld⸗ und Verkehrsstellen der deutschen Landwirthschaft. Bei einem Gesammtbetriebskapital von etwa 70 Millionen Mark betrug der Gesammtumsatz aller Zentral⸗ kassen und sonstigen Geldausgleichstellen des Deutschen Reichs im Jahre 1896 450 ½ Millionen Mark gegenüber 323 ½ Millionen Mark 1895; hier⸗ von hatten die 12 Zentralkassen und sonstigen Geldausgleichstellen des Allgemeinen Verbandes einen Umsatz von 192 Millionen Mark, dem ein Umsatz von 246 Millionen Mark bei 1785 statistisch bearbeiteten Spar⸗ und Darlehnskassen gegenübersteht. Die Zentralbezugsgenossen⸗ schaften innerhalb des Allgemeinen Verbandes bezogen im Jahre 1896 5 ½ Millionen Zentner im Werthe von 14 Millionen Mark. Die Statistik der Zentralgenossenschaften (Zentralkreditanstalten, Zentralbezugsgenossenschaften und Fentrglase7g.71. 182 der Molkereien) 1” in dem vorliegenden Jahrbuch erweitert und in ver⸗ schiedenen großen Tabellen übersichtlich dargestellt worden. Sie giebt in der textlichen Bearbeitung ein anschauliches Bild dieser wichtigen,

ewaltig anwachsenden Zentren des landwirthschaftlichen Genossen⸗ scastonesens. Der dritte Theil bringt die Statistik über die Geschäfts⸗ ergebnisse von 3187 dem Allgemeinen Verbande angehörenden Genossen⸗ schaften für das Jahr 1896; gegenüber dem Vorjahre sind 937 Genossenschaften zur Statistik neu hinzugekommen. Außerdem wird durch Vermehrung der Rubriken des Tabellenformulars auf die doppelte Anzahl und dementsprechende erweiterte fextliche Bearbeitung ein Einblick in den Geschäftsverkehr der verschiedenen Genossen⸗ schaftsarten gewährt, wie er von keiner Zentralorganisation voll⸗ ständiger erlangt werden kann. Die Statistik der Spar⸗ und Dar⸗ lehnskassen beweist, daß die zahlreich entstehenden Kassen einem wirk⸗ lichen Bedürfniß der ländlichen Bevölkerung entsprechen, und daß der Geschäftsverkehr dieser zahlreichsten ländlichen Kreditanstalten sich in soliden Bahnen bewegt. Trotz der gewaltigen Ausdehnung dieser Kreditorganisation gewährte sie infolge ihrer zweckmäßigen, wohl⸗ durchdachten Gliederung im Berichtsjahr dem einzelnen Mitglied größere Leistungen als je zuvor. Eine genaue Betrachtung wird bei diesen Statistiken immer die große Anzahl der noch jungen Kassen be⸗ rücksichtigen müssen, die natürlich in den ersten Monaten die normalen Leistungen noch nicht erreichen, die sich aber, wie eine Vergleichung der ver⸗ schiedenen Jahrgänge und Verbandsbezirkezeigt, in sehr kurzer Zeit ebenfalls zu leistungsfähigen Mittelpunkten des ländlichen Geld⸗ und Kredit⸗ wesens entwickeln. Die Flessenmmsäͤtze sind gegenüber 1895 fast überall estiegen, der Umsatz des Betriebskapitals wächst stetig von Jahr zu ahr, und die Rückzahlungen auf gewährte Kredite sind in Anbetracht der landwirthschaftlichen Gesammtlage und des geringen Durchschnitts⸗ alters der Kassen bereits beträchtlich. Die statistische Erforschung des Sparkassengeschäfts hat sehr hohe Summen vv Die gemeinsamen 18 durch die Kassen sind gleichfalls im Steigen begriffen. Die Bezugsgenossenschaften, zum ersten Mal als Bezugs⸗ und Absatzgenossenschaften behandelt, zeigen nur in einigen Verbandsbezirken eine aufsteigende Se; zu werden verdient die zum ersten Mal in der Statistik des Jahrbuchs vorgenommene Trennung des Waarenbezugs nach Düngemitteln, Futtermitteln und Sämereien. Das Absatzgeschäft steht noch im An⸗ fang der Entwickelung. Das charakteristische Merkmal der dies⸗ maligen Molkereistatistik ist, daß die Molkereigenossenschaften immer mehr in die Gegenden mit vorherrschendem Kleinbesitz vor⸗ dringen und der kleine Grundbesitzer sich in erhöhtem Maße an der enossenschaftlichen Milchverwerthung betheiligt. Die Intensität der etriebe zeigt eine zunehmende Entwickelung. Die Statiftik hat auch zum ersten Mal die Zahl der bei Molkereien vorhandenen Neben⸗ betriebe festgestellt, ferner die Betheiligung der Molkereien am Bezugs⸗ geschäft, die ansehnliche Summen ergab. Die Statistik der berichten⸗ den sonstigen Genossenschaften, welche diesmal in vier Haupt⸗ kategorien eingetheilt sind, läßt noch keine allgemeinen Schlüsse zu. Am Schluß des Jahrbuchs folgt die sorgfältig zusammengestellte Liste aller dem Allgemeinen Verbande zugehörigen 25 Verbände und 4700 Genossenschaften nach dem Stand vom 1. März 1898. Wer die Schwierigkeiten einer Konzentration der wirthschaftlichen Kräfte auf dem Lande zu würdigen weiß, der wird die Anstrengungen und Errungenschaften der deutschen Landwirthschaft auf dem Gebiete der genossenschaftlich organisierten Selbsthilfe, von denen wieder das vorliegende Jahrbuch Zeugniß ablegt, anerkennen und zugestehen dürfen, daß die Landwirthe ihre auf diesem Gebiet liegenden Pflichten im all⸗ gemeinen jetzt in ihren genossenschaftlichen Organisationen treu und willig erfüllen. ““