b. des am 28. März 1882 bei Geesthacht in der Elbe todt aufgefundenen Sohnes des sub a. Ge⸗ nannten Namens Franz Joachim Heinrich Elvers, c. der am 20. Mai 1898 in Geesthacht verstorbenen Wittwe des sub a. Genannten, Namens Catharine Marie Elisabeth Elvers, geb. Dettmer, Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert, solche Ansprüche spätestens in dem auf Freitag, den 11. November 1898, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebots⸗ ermin bei dem unterzeichneten Amtsgericht an⸗ umelden, — und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten — bei Strafe des Ausschlusses. “ Bergedorf, den 28. Juni 1898. DHas Amtsgericht. .“ (gez.) Lamprecht Dr. Rabe, Gerichtsschreibergehilfe als Gerichtsschreiber.
24799] Aufgebot. Auf Antrag des Fräulein Marie Schrobsdorff zu Klein⸗Glienicke, des Landwirths Max Schrobsdorff zu Brandenburg a. H., des Fräulein Else Schrobs⸗ dorff zu Berlin und des Kaufmanns Paul Schrobs⸗ dorff zu Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Mesch in Berlin, werden die Nachlaßgläubiger und Ver⸗ mächtnißnehmer des am 17. Juni 1897 zu Zachow verstorbenen Gutsbesitzers Ferdinand Schrobsdorff aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 21. September 1898, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht, Zimmer Nr. 46, ihre Ansprüche und Rechte gegen den Nachlaß des vorbezeichneten Ferdinand Schrobsdorff unter esee⸗ des Grundes mit Einreichung etwaiger urkundlicher Beweisstücke oder deren Abschrift anzumelden, widrigenfalls sie gegen die Benefizialerben ihre An⸗ sprüche nur noch soweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller am 17. Juni 1897 aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird. Brandenburg a. H., den 18. Juni 1898. Königliches Amtsgericht.
[24638] Bekanntmachung. Der Privatmann Isaak Heilbrunn zu Zierenberg, geboren den 15. Juli 1828 als Sohn des Hesse Heilb unn und der Kehle, geb. Bär, ist am 14. Ja⸗ nuar 1897 hier ohne Hinterlassung von Leibeserben oder eines Testaments verstorben. Auf Antrag des Nachlaßpflegers, des Bureaugehilfen C. Schulze zu Zierenberg, ergeht an die unbekannten Erben des Isaak Heilbrunn die Aufforderung, ihre Rechte und Ansprüche an den Heilbrunn’schen Nachlaß bei Meidung des Ausschlusses und der Nichtberücksichtigung ihrer Erbansprüche binnen drei Monaten, und zwar spätestens im Termine am 19. Oktober 1898, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Amtsgericht geltend zu machen und die zu ihrer Erb⸗ legitimation erforderlichen Urkunden vorzulegen. Zierenberg, den 14. Juni 1898. Königliches Amtsgericht.
[24646]
Durch rechtskräftiges Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 22. Juni 1898 ist der am 18. März 828 geborene Johann Daniel Krell aus Iba für
todt erklärt.
Neutershausen, den 23. Juni 1898.
Königliches Amtsgericht.
[24644] Verschollenheitsverfahren. — Nr. 8265. Das Gr. Amtsgericht Sinsheim erließ unterm 30. Juli 1896 folgenden Endbescheid. Nachdem auf die diesseitige Aufforderung vom 18. Mai 1895
Nr. 6272 Leben oder Tod des an unbekannten Orten sich aufhaltenden, verheiratheten Landwirths Johann Lörz von Hilsbach nicht festgestellt werden konnte, wird derselbe für verschollen erklärt und hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 1
Dies veröffentlicht: Sinsheim, den 30. Juni 1898. 8 Der Gerichtsschreiber Großherzoglichen Amt Gutmann.
[224645] Verschollenheitserklärung. Endbescheid. Nr. 7712. Nachdem seit Erlassung des Vor⸗ bescheids vom 27. April 1897 Nr. 4744 weder über das Leben, noch über den Tod des am 23. Sep⸗ tember 1854 zu Untersimonswald geborenen Michael Bammert, zuletzt wohnhaft in Untersimonswald, Nachrichten eingegangen sind, wird derselbe unter Verfällung in die Kosten des Verfahrens für ver⸗ schollen erklärt. ““ Waldkirch, den 27. Juni 1898. Großherzogliches Amtsgericht. (gez.) Bucherer. Dies veröffentlicht: Waldkirch, den 1. Juli 1898.
Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts. Willi.
24808] Das Verfahren, betreffend das Aufgebot der Nach⸗ laßgläubiger und Vermächtnißnehmer der am 27. April 1896 verstorbenen Privatiere Anna Steinert von hier ist beendet. 1“ Breslau, den 2. Juli 118c88. 1 . Königliches Amtsgericht.
1 Bekaunntmachung. Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 22. Juni 1898 sind folgende drei Sparkassenbücher der Kreissparkasse in Neidenburg: a. Nr. 4421 über 107,50 ℳ, ausgefertigt für Ermilie Auguste Drawert, b. Nr 4422 über 107,50 ℳ, ausgefertigt für
Ottilie Mathilde Drawert, c. Nr. 4423 über 107,50 ℳ, ausgefertigt für Otto Carl Drawert, 11“ für kraftlos erklärt worden. 3 Neidenburg, den 23. Juni 1898. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 6.
24810)] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil biesigen Königlichen Amts⸗ gerichts vom 27. Juni 1898 ist das Sparkassenbuch der hiesigen städtischen Sparkasse Nr. 652 über 901,40 ℳ und Zinsen, ausgestellt für Michael Beyer in Amerika, für kraftlos erklärt worden.
ü(24441]
[24812] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 10. Juni 1898 sind die Spar⸗ kassenbücher der Spar⸗ und Leihkasse der Stadt Elmshorn: a. Nummer 9833 über 500 ℳ, ausgestellt für die Wittwe Maria Sellmann, 1b b. Nummer 2916 über 8,50 ℳ, ausgestellt für die minderjährige Maria Alma Sellmann, c. Nummer 10209 über 200 ℳ, ausgestellt für den Maurer Ernst Schmuck, für kraftlos erklärt worden. Elmshorn, 10. Juni 1898.
Königliches Amtsgericht.
[24440] Bekanntmachung. Die Hypothekenurkunden über die auf der zu Prerow belegenen Büdnerstelle Nr. 39 d. Band II Blatt 32 des Grundbuchs vom Kirchspiel Prerow eingetragenen Kapitalien, nämlich: a die Abtheilung III Nr. 5 für Johann Heinrich Ludwig Scharmberg aus dem Erbrezeß vom 30. Juni 1865 eingetragenen und auf Carl Emil Scharmberg durch Erbgang übergegangenen 52 Thaler 10 Silber⸗ groschen 11 Pfennige nebst 5 Prozent Zinsen, b. die Abtheilung III Nr. 6 für Carl Emil Scharmberg aus demselben Erbrezeß eingetragenen 52 Thaler 10 Silbergroschen 11 Pfennige nebst 5 Prozent Zinsen, sind durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 24. Juni 1898 für kraftlos erklärt.
Barth, den 27 Juni 1898.
Königliches Amtsgericht.
[2464808 Im Namen des Königs!
In der Aufgebotssache des Obermüllers Wilhelm Seeger aus W. Buchholz hat das Königliche Amts⸗ gericht in W. Buchholz für Recht erkannt:
Das Hypothekendokument über die 3000 ℳ, welche auf den dem Antragsteller gehörigen und im Grund⸗ buche von W. Buchholz Band I Blatt Nr. 13 ein⸗ seig h.e. Grundstück in Abtheilung III unter Nr. 24 vermerkt sind, wird für kraftlos erklärt.
[24653] In der Aufgebotssache Korbmacher⸗Bruns ist durch Ausschlußurtheil vom 28. Juni 1898 der Hypo⸗ thekenbrief über die im Grundbuche von Krefeld Band 84 Artikel 4185 in Abtheilung III unter laufender Nr. 5 zu Gunsten der Ehefrau Kaufmann Karl Korbmacher, Anna Margaretha, geb. Bruns, in Krefeld eingetragene Post von 7500 ℳ für kraftlos erklärt worden. Krefeld, 29. Juni 1898.
Königliches Amtsgericht. 5.
[24649] Bekanntmachung. 8 Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom 24. Juni 1898 sind auf Antrag des Rittergutsbesitzees und Bankdirektors Berthold Warsinski aus Charlottenburg 1) die Geschwister Sachert: Roman Reinhold, Wanda Theophila und Severina Auguste, als ein⸗ getragene Eigenthümer der Post Abth. III Nr. 7 des Grundbuchblatts von Zajaczkowo Nr. 4 mit 5 Thalern 15 Sgr. nebst 5 % Zinsen seit 29. August 1858, sowie deren Rechtsnachfolger mit ihren Rechts⸗ 1ee.eg auf die gedachte Post ausgeschlossen worden, 2) die über die Theilpost Abtheilung III Nr. 19 des Grundbuchs von Zajgczkowo Nr. 4 von 452 Thalern 6 Sgr. 10 Pf. = 1356,70 ℳ, welche unterm 18. September 1888 von der Hauptpost mit 548 Thalern 2 Sgr. 10 Pf. rückständiger Kaufgelder für die Johann und Margarethe Powaz''schen Ehe⸗ leute abgeschrieben und für den Kaufmann Josef Szamatolski in Pinne umgeschrieben worden ist, ge⸗ bildete Hypothekenurkunde für kraftles erklärt worden Pinne, den 24. Juni 1898. Koönigliches Amtsgericht. 8
[2465505) Bekanntmachunng.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗⸗ gerichts vom 22. April cr. sind:
1) Die Zweighypothekenurkunde über 142 Thlr. 21 Sgr. 3 Pf., welche den Geschwistern Anna Louise, Heinriette Caroline, Carl Gustav und Auguste Regine, jetzt verehelichten Pfennig, Norgall von der im Grundbuche von Uderwangen Nr. 45 Abtb. III Nr. 1 für den Arbeitsmann Johann Jacob Peter⸗ schewski auf Grund der Schuldurkunde vom 30. August 1841 mit 5 % verzinslich eingetragenen Darlehnsforderung von 233 Thlr. 10 Sgr. abge⸗ reten und für sie eingetragen sind, für kraftlos erklärt;
2) die unbekannten Berechtigten der Theilhypo⸗ thekenposten von 35 Thlr. 20 Sgr. 3 Pf. bezw. 90 Thlr. 18 Sgr. 9 Pf., welche von den zu 1 er⸗ wähnten 233 Thlr. 10 Sgr. an die Anna Louise Norgall bezw. den Wirth Reinhard Behrend in Althof abgetreten und für dieselben eingetragen sind;
3) die etwaigen Berechtigten der im Grundbuche von Uderwangen Nr. 45 Abth. III Nr. 4 für den Altsitzer Gottlieb Marquardt in Mühlhausen auf Grund der Schuldurkunde vom 4. Februar 1874 eingetragenen, mit 5 % verzinslichen Darlehns⸗ forderung von 300 Thlr.
mit ihren Ansprüchen auf die zu 2 und 3 ge⸗ dachten Posten ausgeschlossen, den Berechtigten
a. dem Müllergesellen Albert Marquardt in Altona, 1t
b. dem Tischlergesellen August Marquardt in Uetersen, 1—
c. der Oberschweizerfrau Ida Streit, geb. Mar⸗ quardt, in Moritzkehmen, 11
d. der Wirthin Minna Marquardt in Gräflich Reatischken, 8
ihre angemeldeten Ansprüche und Rechte auf die zu 3 gedachte Post von 300 Thlr. vorbehalten.
Domuau, den 30. April 1898. *
Koönigliches Amtsgericht. Schmidt.
11 8 I11“ Auf Antrag des Kaufmanns Max Nachmann olle hat das Königliche Amtsgericht Polle durch usschlußurtheil vom 28. Juni 1898 für Recht erkannt: Die Tilgung der im Grundbuche von Polle Band VII Blatt 245 Abtheilung III Nr. 2 ein⸗
Lobsens, den 27. Juni 1898. Königliches Amtsgericht.
angesehen.
getragenen Post von 132 ℳ wird als geschehen
[24647] 6 Folgendes Ausschlußurtheil ist erlassen: I. Die Eigenthumsprätendenten auf das Grund⸗ stück Schildberg 165 werden mit ihren Ansprüchen auf dasselbe ausgeschlossen. II. Die unbekannten Gläubiger bezw. Rechts⸗ nachfolger folgender Posten: 1) der auf Tonia 3 Abtheilung III Nr. l a. 14 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. väterliches Erbtheil der am 8. Januar 1837 geborenen Antonina Nawrocka, ferner Nr. 1 b. 14 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. väterliches Erbtheil der am 28. Februar 1842 geborenen Marianna Nawrocka, 2) der auf Domchow 51 in Abtheilung III für den Kaufmann Gabriel Hartmann aus Schildberg eingetragenen: a. unter 3: 31 Thlr. rechtskräftige Forderung nebst 6 % Zinsen seit 5. August 1858 sowie 1 Thlr. 6 Sgr. Kosten und Eintragungskosten, b. unter 4: 13 Scheffel Korn oder Zahlung von 2 Thlr. 10 Eß pro Scheffel rechtskraftige Forde⸗ rung und 1 Thlr. 6 Sgr. Kosten, 3) des auf Chlewo 26 in Abtheilung III Nr. 1 b. für die am 3. Dezember 1838 geborene Marianna beenqen eingetragenen Muttererbes von 31 Thlr. 5 Pf., 4) des auf Strzyzew Kol. Nr. 208 Abtheilung III Nr. 1 für die 2. Januar 1855 geborene Josepha und den 25. September 1859 geborenen Peter, Geschwister Wodzinski, eingetragenen, zu 5 % ver⸗ zinslichen Muttererbes von je 140 Thlr., und des unter 4 b. für Pauline Ociepka in Rudelsdorf ein⸗ getragenen, zu 8 % seit 23. Dezember 1876 ver⸗ zinslichen Darlehns von 153 ℳ 37 ₰ werden mit ihren Ansprüchen auf diese Posten ausgeschlossen. Die Kosten des Verfahrens werden den Antragstellern antbeilsweise auferlegt. Schildberg, den 25. Juni 1898. Königliches Amtsgericht.
Durch Ausschlußurtheil vom 25. Juni 1898 sind der Friedrich Wilhelm Andreas Amann und seine Rechtsnachfolger mit ihren Ansprüchen auf die für ersteren im Grundbuch von Bölhorst Vol. I Fol. 26 in Abth. III unter Nr. 4 eingetragene Abfindung von 25 Thalern ausgeschlossen und kann die Post im Grundbuche gelöscht worden. Minden, den 30. Juni 1898. 1824651] Königliches Amtsgericht.
[24654] In der Aufgebotssache der Eigenthümer Johann Glienke'schen Eheleute zu Gr. Schwirsen hat das Königliche Amtsgericht zu Rummelsburg i. P. durch den Amtsrichter Gollnick für Recht erkannt: Die unbekannten Berechtigten der auf Band I. Blatt Nr. 21 des Grundbuches von Gr. Schwirsen Abtheilung III Nr. 2 beziehungsweise Nr. 3 für den Schäfer Karl Totzke zu Misdow B. aus den Schuldurkunden vom 24./26. Juni 1861 resp. 22. März 8 17 Mai 1865 eingetragenen, zu fünf Prozent ver⸗ zinslichen Darlehnsforderungen von 130 Thalern beziehungsweise 100 Thalern werden mit ihren An⸗ sprüchen auf diese Forderungen ausgeschlossen. Rummelsburg, den 1. Juli 1898. Königliches Amtsgericht.
[24817] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil vom 15. Juni 1898 sind für kraftlos erklärt: 1
A. der Hypothekenbrief über die Blatt 221 Schkeuditz Abtb. III Nr. 13 für den Müller Jo⸗ hann Gottlob Wehnert in Schkeuditz eingetragenen 600 ℳ Daclehn und 4 % Zinsen, bestehend aus der Schuldurkunde vom 14. und dem Hypothekenbrief vom 15. Juni 1876.
B. der Hypothekenbrief über die bei Band III Artikel 82 Zweimen, von Blatt 8 Göhren dorthin übertragenen, Abth. III Nr. 1 für die Gutsbesitzer Zanke'schen Eheleute in Kötzschlitz eingetragenen 6000 ℳ Kaufgelder und 4 % Zinsen, bestehend aus dem Kaufvertrag vom 18. April 1876, der Auf⸗ lassungsverhandlung vom 6. Mai 1876 und dem Hypothekenbrief über Blatt 8 Göhren vom 18. Ok⸗ tover 1879.
C. die Hypothekenurkunden vom 9. Januar 1865, bestehend aus Ausfertigung der Korrealobligation und dem Hypothekenbuchsauszuge von demselben Tage über die bei Blatt 59 Schkeuditz Abth. III Nr. 13 für Nian Gutsbesitzer Meyer, Rosine Elisabeth, geb. Dielrich, in Kursdorf eingetragenen 250 Thlr. Darlehn, und der Hypothekenbrief vom 5. April 1880 nebst notarieller Schuldurkunde vom 28. Februar 1880 über die daselbst Abth. III Nr. 15 für dieselbe Gläubigerin eingetragenen 450 ℳ Darlehn.
Schkeuditz, den 15. Juni 1898 “
8 Königliches Amtsgericht. 8 8
8 85 8
[24813] 16“ Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage sind folgende Urkunden: a. das über die auf dem Grund⸗ stücke Potsdam Band VIII Blatt Nr. 556 Ab⸗ theilung III Nr. 14 für den Tapezierer Adolph Wolff zu Potsdam noch eingetragenen zu fünf Prozent verzinslichen 200 Thaler aus dem Kaufvertrage vom
5. Oktober 1863 5. Januar 1867, dem Hypsethekenbuchsauszuce vom
11. Februar 1864 und den Noten vom 19. Februar 1864 und 27. Juni 1870 gebildete Hypotheken⸗ Dokument, b. die über die auf dem, dem Fischer Wilhelm Albrecht gehörigen Grundstück Ketzin Band I1 Blatt Nr. 33 und dem ideellen Antheile desselben an dem Grundstücke Ketzin Band II Blatt Nr. 89 Abtheilung III Nr. 22 bezw. Nr. 6 für den Kaufmann Wilhelm Palm zu Potsdam eingetragenen zu fünf Prozent verzinslichen 400 ℳ aus der Schuld⸗ urkunde vom 9. November 1883, dem Wechsel vom 15. Februar 1882 und dem Hypothekenbriefe vom 13. November 1883 gebildete Hypothekenurkunde, für kraftlos erklärt worden. “ Potsdam, den 27. Juni 1898. ““ Königliches Amtsgericht. Abtheilung 1.
[24811] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtbeil vom heutigen Tage sind die Inhaber der im Grundbuche von Reinsen Bd. I Art. 14 Abth. III Nr. 1, 2 und 4 eingetragenen Hypotheken: 400 Thaler an Hans Heinrich Schütte Nr. 14 zu Lüdersfeld nach Obligation vom 11. Ja⸗ nuar 1862, 400 Thaler Kaufgeld an Hasemann Nr. 20 zu Reinebuld aus Vertrag vom 31. Juli
J[24670]
Fräulein⸗Legat zu Remringhausen mit ihren An⸗ sprüchen auf diese Posten ausgeschlossen und die Hypothekeninstrumente für kraftlos erklärt. Rodenberg, den 1. Juli 1898. Königliches Amtsgericht.
[24816] Bekanntmachung.
Die Hypothekenurkunden: 1
a. vom 4. Oktober 1876 über die im Grundbuche von Kremmen Band V Blatt Nr. 205 (früher Nr. 5) in Abtheilung III unter Nr. 20 für den Bäcker⸗ meister August Gottschalk zu Kremmen noch ein⸗ getragenen 900 ℳ Restkaufgeld, und
Band XIV Blatt Nr. 698 für den Bäcker Auguf Gottschalk und die unverehelichte Martha Gottschalk in Abtheilung III unter Nr. 10 und Nr. 3 noch eingetragenen 3000 ℳ Restkaufgeld sind heute für kraftlos erklärt worden. Kremmen, den 27. Juni 1898.
Königliches Amtsgericht.
Lanudgericht Hamburg.
Deffentliche Zustellung. Die Ehefrau Marie Bertha Spuhn, geboren Britzke, zu Hamburg, Sternstraße 143, Hof 4, Auf⸗ gang 1, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. W. Nagel, klagt gegen deren Ehemann, den Tischler Wilhelm Gottfried Spuhn, unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung vom Bande, mit dem Antrage, dem Beklagten aufzuerlegen: die Klägerin binnen richter lich festzusetzender Frist in einer standesgemäße Wohnung wieder bei sich aufzunehmen, derselben au einen angemessenen Reisekostenvorschuß vorher einzu zahlen, im Entstehungsfalle jedoch die Ehe wege böslicher Fernhaltung des Beklagten dem Bande nach
zzu scheiden, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die VI. Zivi (kammer des Landgerichts zu Hamburg (Rathhaus) auf
den 5. Dezember 1898, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Klage bekannt gemacht.
Hamburg, den 30. Juni 1898. Wahlstedt, Gerichtsschreiber des Landgerichts.
Oeffentliche Zustellung. Die Seilerfrau Emma Kories, geb. Kluge, zu
Walleykehmen, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt
Burchard in Insterburg, klagt gegen ihren Ehemann den Seiler Michael Kories, unbekannten Aufent halts, früher zu Walleykehmen, auf Grund bösliche Verlassung, mit dem Antrage: die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, demselben auch die Prozeßkosten zur Last zu legen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des König.
lichen Landgerichts zu Insterburg auf den 18. No
Aufforderung, einen bei zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage
bekannt gemacht. 8
Justerburg, den 29. Juni 1898Z. GromadsigsktW.. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [24667] Oeffentliche Zustellung. 8 Die Ehefrau des Bäckers Johann Harmssen, Catharine, geb. Gerdes, zu Heppens, Carlstr. Nr. 6, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Koch in Jever, klagt gegen ihren Ehemann, den Bäcker Johann Harmssen, früher zu Heppens, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Herstellung des eheliche Lebens, event. Ehescheidung, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen, binnen einer vom Gerichte zu bestimmenden Frist zu ihr zum Zwecke der Fortsetzung des ehelichen Lebens zurückzukehren, unter der Androhung, daß, falls Be⸗ klagter diesem Urtheile nicht Folge leisten werde, auf
stebeade Ehe geschieden und Beklagter für den chuldigen Theil erklärt werde. Die Klägerin lade den Beklagten zur mündlichen Verhandlung de Rechtsstreits vor die Dritte Zivilkammer des Groß herzoglichen Landgerichts zu Oldenburg auf Freitag
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. “ Oldenburg, den 27. Juni 1898. Kühle
Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts
[24666] Oeffentliche Zustellung.
Ursula Scheible, geb. Schiele, in Langenau, ver treten durch die Rechtsanwalte Oßwald I. und II. in Ulm, klagt gegen ihren mit unbekanntem Au enthalt abwesenden Ehemann Johann Georg Scheible, Schäfer von Langenau, wegen Ehe⸗ scheidung event. Herstellung des ehelichen Lebens und wegen einstweiliger Verfügung, mit dem Antrage:
1) auf ein Urtheil dahin: die zwischen den Parteier am 11. Mai 1894 zu Altheim, O⸗.A. U schlossene Ehe wird wegen Ehebruchs des Beklagten dem Bande nach geschieden, der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen; eventuell: der Beklagte ist schuldig, das eheliche Leben mit der Klägerin herzustellen und hat die Kosten des Rechts⸗ streits zu tragen;
2) auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung dahin: der Beklagte ist schuldig, an die Klägerin einen Alimentenvorschuß im Betrage von 450 ℳ und einen Prozeßkestenvorschuß von 150 ℳ zu ent⸗ richten und die Kosten des Verfahrens über die einst⸗ weilige Verfügung zu tragen,
und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung über den Antrag zur Hauptsache (Ziff. 1) auf Tienstag, den 6. Dezember 1898, Vor⸗ mittags 9 ÜUhr, und zur mündlichen Verhandlung über den Antrag auf netasfung einer einstweiligen Verfügung (Ziff. 2) auf Freitag, den 2. Sep⸗ tember 1898, Vormittags 11 Uhr, vor die Zweite Zivilkammer des K. Landgerichts Ulm mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8
Ulm, den 1. Juli 1898.
1852 und 600 ℳ Darlehn nach Schuldurkunde vom
2 19. Februar 889 fů das v. Mü chhausen sche⸗
Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts. 88 Sekretär R enner
uszug
vember 1898, Vormittags 10 Uhr, mit der dem gedachten Gerichte
ihren weiteren Antrag die zwischen Parteien be-.
den 11. November 1898, Vormittags 10 Uhr,
1“
Zweite
Beilagep n Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Dienstag, den 5. Juli
1. Untersuchungs⸗Sachen.
2. Aufasbote, ustellungen u. dergl.
3 Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. 4. Verkäufe,
Verpachtungen, Verdingungen ꝛc 5. Verloosung ꝛc. von
erthpapieren.
Oeffentlicher Anzeiger.
6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. 8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. 9. Bank⸗Ausweise. 10. Verschiedene Bekantnmachungen.
2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.
[24669] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Weißgerber Reißner, frühere Wittwe Freude, Minna, geb. Bullendorf, zu Witt⸗ stock, vertreten durch Rechtsanwalt Paelegrimm zu Neu⸗Ruppin, klagt gegen den Weißgerber Karl Reißner aus Wittstock, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, ihren Ehemann, wegen böslicher Verlassung auf Ehescheidung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und ihm die Kosten aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Neu⸗ Ruppin auf den 11. November 1898, Vormittags 9 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen Fum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
uszug der Klage bekannt gemacht.
Neu⸗Ruppin, den 30. Juni 1898.
Graenz, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
24663] Oeffentliche Zustellung.
Bauer, Rosa, minderjährige Bauerstochter von Wintersbach, und die Pflegschaft über deren außer⸗ eheliches Kind Hieronymus Bauer, beide verrreten durch den gesetzlichen Vertreter bezw. Vormund, Michael Bauer, Bauer von Wintersbach, Klagspartei m Armenrecht, haben gegen den ledigen Taglöhner Edmund Brenner von Wintersbach, zuletzt in
Nürnberg, nun unbekannten Aufenrhalts, wegen Vaterschaft und Alimentation bei dem K. Amts⸗ erichte Aschaffenburg Klage gestellt mit Ladung zu nachbezeichnetem Termine und dem Antrage, den Beklagten zu verurtheilen:
1) die Vaterschaft zu dem am 29. September 1897 geborenen Kinde der Rosa Bauer Namens „Hierony⸗ mus“ anzuerkennen,
2) an die Pflegschaft einen monatlich voraus⸗ zahlbaren Alimentenbeitrag von jährlich 120 ℳ von der Geburt des Kindes bis zu dessen zurückgelegtem 14. Lebensjahre zu bezahlen,
3) an die Kindsmutter 30 ℳ für Kindbettkosten zu entrichten,
4) die Prozeßkosten zu tragen, und dieses Urtheil, soweit möglich, für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung über diese Klage hat das K. Amtsgericht Aschaffen⸗ burg Termin bestimmt auf Mittwoch, den 26. Oktober 1898, Vormittags 9 Uhr, Sitzungssaal Nr. 34. Zum Zwecke der vom Prozeß⸗ gerichte bewilligten öffentlichen Zustellung an ge⸗ nannten Edmund Brenner wird dieser Auszug hiemit bekaont gegeben.
Aschaffenburg, am 1. Juli 1893838.
Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts.
(L. S.) Hirn, Kgl. Sekretär. “
[24660] Amtsgericht Hamburg. Oeffentliche Zustellung.
1) Der minderjährige Ludwig Fritz Drau;, ver⸗ treten durch seinen Vormund ad hoc Dr. Alfred Israel zu Hamburg,
2) das Dienstmädchen Bertha Adolphine Johanna Drauz zu Hamburg, bei dem Kaufmann Max Eiser⸗ mann, Grindelberg 44 I. IJ., vertreten durch die Rechtsanwalte Dres. J. und A. Isroel zu Ham⸗ burg, klagen gegen den Krankenwärter August Willig, unbekannten Aufenthalts, aus außerehelichem Bei⸗ schlaf des Beklagten mit der Klägerin sub 2 auf Zahlung von Alimenten, sowie wegen 227 ℳ ver⸗ auslegter Alimente, Entbindungs⸗ und Wochenbetts⸗ kosten, mit dem Antrage auf vporläufig vollstreckbare Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von
1) ℳ 12,00 monatlichen Alimenten pränumerando vom Klagetage bis zum vollendeten 14. Lebensjahre des Klägers sub 1 zu Händen seines Vormundes Dr. Alfred Jsrael, 189 ℳ 227,00 nebst 6 % Zinsen seit dem 10. März
und laden den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht Hamburg, Zivil⸗Abtheilung 13, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 23, auf Dienstag, den 11. Ok⸗ tober 1898, Nachmittags 1 ½ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Hamburg, den 30. Juni 1898.
Hoffmann, Gerichtsschreibergehilfe des Amtsgerichts Hamburg. Zivil⸗Abtheilung 13.
[24664] Oeffentliche Zustellung.
In der Rechtssache der Anna Maria Hennefarth, led. Dienstmagd von Zwerenberg u. Gen., Kläger, gegen den ledigen Dienstknecht Friedrich Manz von
tensteig⸗Dorf, nun mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, Beklagten, Ansprüche aus außerehelichem Beischlaf betr., ist neuer Termin zur mündlichen Verhandlung auf den Gerichtstag in Altensteig⸗Stadt Montag, den 17. Oktober 1898, Nach⸗ mittags 3 Uhr, bestimmt, zu welchem die Kläger den Beklagten unter Bezugnahme auf die demselben unterm 24./25. März d. J. ordnungsmäßig zugestellte Klagschrift hiemit laden.
Nagold, den 2. Juli 1898.
Gerichtsschreiberei 888 Königlichen Amtsgerichts. 88 ranz. 8—
[244461 DOeffentliche Zustellung. Die Handlung A. Vogel in Berlin, Lützowstr. 97, vertreten durch den Rechtsanwalt Arthur Rosenfeld in Berlin, klagt gegen 1) den Uhrmacher Max Nitsch, früher in Januer, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, 2) den Herrn Otto Beetziger in Berlin, aus
den beiden Wechseln vom 23. Januar 1898 und den Protesturkunden vom 12. und 28. April 1898, mit dem Antrage: die Beklagten als Gesammtschuldner zu verurtheilen, an die Klägerin 499,20 ℳ nebst 6 % Zinsen a. von 236,10 ℳ seit 13. April 1898, b. von 2363,10 ℳ seit 29. April 1898 und 10,80 ℳ Wechselunkosten zu zablen, und ladet den Beklagten zu 1 zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Dritte Ferienkammer für 7 des Königlichen Landgerichts I zu Berlin. Jüdenstr. 58, I Treppe, Zimmer 63, auf den 3. September 1898, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Die Einlassungsfrist ist auf 14 Tage festgesetzt. Berlin, den 30. Juni 1898.
Mauß, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I.
[24661] Oeffentliche Zustellung.
In der Gewerbestreitsache der Zwergschauspielerin Minna Jüngling, wohnhaft zu Wien, vpertreten durch den Registraturgehilfen Räbiger hierselbst, Klägerin, gegen den Liliputaner⸗Theater⸗Direktor Max Schlosser, hier wohnbhaft gewesen, jetzt un⸗ bekannten Aufenthaltes, Beklagten, wegen Forderung, Objekt 330 ℳ, hat die Klägerin, nachdem sie den ihr durch rechtskräftiges bedingtes Endurtheil des Gewerbegerichts zu Bremerhaven vom 13. Februar 1896 auferlegten Eid am 8. Februar 1898 vor dem Bezirksgericht zu Wien abgeleistet, die Anberaumung eines Termins zur Schlußverhandlung beantragt, in welchem sie den Antrag stellen werde, die Folgen der Leistung des Eides durch Urtheil auszusprechen, und ladet den Beklagten zu dem gerichtsseitig zu diesem Zwecke auf Dienstag, den 16. August 1898, Nachmittags 4 Uhr, im Sitzungszimmer des Gewerbegerichts zu Bremerhaven, Stadthaus, Zimmer Nr. 12, anberaumten Termin.
Bremerhaven, den 2. Juli 1898. Der Gerichtsschreiber des Gewerbegerichts: Lege.
[24445] Oeffentliche Zustellung.
Nr. 14 663. Der Landwirth Mathias Schmidle in Buch, vertreten durch Rechtsagent Binkert in Waldshut, klagt gegen den Schuhmacher Ambros Schmidle von Buch, z. Zt. an unbekannten Orten abwesend, aus Lieferung von Kleidungsstücken und Darlehen vom Jahre 1872 mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten durch vorläufig voll⸗ streckbares Urtheil zur Zählung von 73 ℳ 53 ₰ und 5 % Zins von der Klagerhebung an, und ladet den Beklaaten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großh. Amtsgericht zu Walds⸗ hut auf Donnerstag, den 29. September 1898, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Reich, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.
[24442] Oeffeutliche th e t
Der Bauunternehmer Permann Ruhmland zu Königsberg i. Pr., Prozeßkevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Seelig, klagt gegen den Miterben hinter seiner Mutter Ch. Jegelka, geb. Lucks, den in Amerika verschollenen Eduard Jegelka, mit dem An⸗ trage, den Beklagten zu die Parzelle Kartenblatt 4 225/49 Sackheimer Ausbau Nr. 4/5 Bd. IV Bl. 305 des Grundbuchs an die Erben des Fleischermeisters Fritz Paulokat hier aufzulassen. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Dritte Zivil⸗ kammer des Königlichen .S zu Koͤnigs⸗ berg i. Pr., Zimmer Nr. 79, auf den 21. Novem⸗ ber 1898, Vormittags 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Königsberg, den 88 Juni 1898. .“
ruschke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. III. 3 K.
Zustell d Ladung. effentliche Zustellung und La 1 Namens des Pfründners Johann Sieber in Uichach. thal, Gde. Kreuzthal, hat Rechtsanwalt Dr. Stölzle in Kempten gegen den Sennen Josef Stach von Mayerhöfen, K. Amtsgerichts Weiler, zuletzt dort wohnhaft, nun unbekannten Aufenthalts, beim K. Landgericht Kempten, Zivilkammer, wegen Forderung Klage gestellt mit dem Antrage, es wolle erkannt werden: 8 8
I. Die beklagte Partei ist schuldig, an den Kläger Josef Sieber 383 ℳ 62 ₰ Hauptsache nebst 5 % Verzugszinsen hieraus seit 18. April I. J. zu be⸗
len. eans Dieselbe hat die sämmtlichen Streitskosten zu
tragen. 8 8
III. Das Urtheil wird gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt. Klägerischer Anwalt ladet den abwesenden Be⸗ klagten Josef Stach zur mündlichen Verhandlung des Rechtoftreits vor die Zivilkammer des Kgl. Land⸗ gerichts Kempten auf Donnerstag, 17. November 1898, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem genannten Gerichte zugelassenen An⸗ walt zu bestellen. Zum Zwecke der mit Beschluß der Zivilkammer des 8*G Landgerichts Kempten vom 28. ni 1898 bewilligten öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Kempten, den 30. Juni 1898.
Gerichtsschreiberei des Kgl. Landgerichts
““
[24657] Oeffentliche Zustellung und Ladung. „Namens des Maurermeisters Andreas Henninger in Waltenhofen hat der Rechtsanwalt Dr. Straßer in Kempten gegen den Fabrikarbeiter Leo Schwaerzler in Kempten und den Schmiedmeister Roman Zick, früher in Thanners, Gde. Eckarts, nun unbekannten Aufenthalts, beim K. Landgerichte Kempten, Zivil⸗ kammer, wegen Forderung Klage gestellt mit dem Antrage, es wolle erkannt werden:
I. der Mitbeklagte Leo Schwaerzler ist schuldig, an den Kläger gesammtverbindlich mit dem Mit⸗ beklagten Roman Zick 1512 ℳ 43 ₰ und 4 % Ziesen aus 1500 ℳ vom 30. August 1896 zu be⸗ zahlen,
II. der Mitbeklagte Roman Zick ist schuldig, an den Kläger gesammtverbindlich mit dem Mitbeklagten Leo Schwaerzler 1512 ℳ 43 ₰ und 4 % Zinsen aus 1500 ℳ vom 30. August 1896 zu bezahlen, oder dem Kläger die Befriedigung des vorbezeichneten Anspruchs aus den Früchsen oder der Substanz des Anwesens Hs. Nr. 7 in Thanners zu gestatten,
III. die Beklagten haben die Kosten des Rechts⸗ streites zu tragen,
IV. das Urtheil wird gegen Sicherheitsleisturg für vorläufig vollstreckbar erklärt.
Der klägerische Anwalt ladet den abwesenden Be⸗ klagten Roman Zick zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer des Kgl. Landgerichts Kempten auf Montag, den 5. De⸗ zember 1898, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem genannten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der mit Beschluß der Zivilkammer des Kgl. Land⸗ gerichts Kempten vom 25. Juni 1898 bewilligten öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Kempten, 28. Juni 1898. .
Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts. Jungkunz, K. Sekretär.
[24662) SOeffentliche Zustellung. 8
Der Metzger Michael Hessel in Rheinböllen klagt gegen 1) die Wittwe des Tagelöhners Franz Grobel, Katharina, geb. Rausch, in Rheinböllen und 2) den Sandformer Wilhelm Grobel, ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, auf Grund Voll⸗ streckungsbefehls des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 8. Februar 1883, mit dem Antrage auf Um⸗ schreibung der im Grundbuche von Rheinböllen Band XIX Artikel 732 in Abtheilung III unter Nr. 1 auf die Parzellen Flur 9 Nr. 2124/866 und 1607/980 der Gemeinde Rheinböllen eingetragenen Vormerkung in Höhe von 89,74 ℳ nebst 5 % 8 seit dem 18. Mai 1882 in eine endgültige
ypothek. Der Kläger ladet den Seeneges zu 2 zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Simmern auf den 26. Oktober 1898, Vormittags 10 ¼ Uhr. ü Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
vszug der Klage bekannt gemacht.
Simmern, den 30. Juni 1898.
Nengelken, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[23889] Oeffentliche Zustellung. Die Druck⸗ und Verlagsgesellschaft vorm. Dölter A. G. zu Emmedingen, Prozeßbevollmächtigter Rechtsanwalt Laaff hier, klagt gegen den Schrift⸗ steller Hugo Grothe⸗Harkanyi, früher zu Wies⸗ baden, jetzt unbekannt wo?, unter der Behauptung, daß sie dem Beklagten im Jahre 1894 auf vorherige Bestellung 505 Stück seiner Broschüre „Frauen⸗ profile und Illusionen“ zum vereinbarten Preise von 215 ℳ geliefert und 1,95 ℳ Portis für ihn vor⸗ gelegt habe, mit dem Antrage auf Verurtheilung zur Zahlung von 216,95 ℳ nebst 5 % Zinsen seit 10. August 1894 und Vollstreckbarkeitserklärung des Urtheils. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Wiesbaden auf Donners⸗ tag, den 24. Oktober 1898, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Wiesbaden, den 24. Juni 1898. Weckmüller, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts, 2a.
[24705 In Nr. 145 des Deutschen Reichs⸗Anzeigers vom 22. Juni 1898 bei Inserat Nr. 21 298 wird der Klageantrag dahin berichtigt, daß die zu löschende Post nicht Abtheilung III Nr. 12, sondern Abthei⸗ lung III Nr. 1, 2, eingetragen ist. 8 1 Oppeln den 29. Juni 1898.
8 Beyer, Gerichtsschreiber ddess Königlichen Landgerichts. Z.⸗K. 2. 8 8
[24673]
Die Ehefrau des Schlossers Christian Auler, Luise, geborene Rohmert, in Velbert, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Dümpel in Barmen, klagt gegen ihren Ehemann auf Güter⸗ trennung. Termin zur mündlichen Verhandlung ist bestimmt auf den 18. Oktober 1898, Vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Landgerichte, II. Zivil⸗ kammer, hierselbst.
Elberfeld, den 30. Juni 1898. 4 Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts.
24677
Die obeheg des Kaufmanns Gotthard Ullrich, Antonie, geb. Sturm, beide zu Saarbrücken wohnhaft, Prozeßbevollmaͤchtigter: Rechtsanwalt Flatten in St. Johann, klagt gegen ihren Ehemann auf Güter⸗ trennung. Termin zur mündlichen Verhandlung ist
Jüungkunz, Kgl. Sekretär. “ AAX“
bestimmt auf den 6. Oktober 1898, Vor⸗
mittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Landgerichte, I. Zivilkammer, hierselbst. Saarbrücken, den *½ Juni 1898. 8
oster, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[24678]
Die Ehefrau des Bäckers Franz Lang, Elisa⸗ beth, geb. Petry, Wittwe erster Ehe von Jakob Albert, ohne Stand, beide zu Illingen wohnhaft, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Justiz⸗Rath Boltz in Saarbrücken, klagt gegen ihren Ehemann auf Güter⸗ trennung. Termin zur mündlichen Verhandlung ist bestimmt auf den 23. September 1898, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, vor dem Königlichen Landgerichte II. Zivilkammer, hierselbst.
Saarbrücken, den 30. Juni 1898.
Cüppers, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[24676] Bekanntmachung.
Die Katharina Hoffmann, Ehefrau des Gypsers Nikolaus Johannes, ohne besonderen Stand zu Dreisbach bei Mettlach. Klägerin, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Reuscher zu Trier, klagt egen ihren genannten Ehemann Nikolaus Jo⸗ annes zu Dreisbach, wegen Gütertrennung, mit dem Antrage: „Königliches Landgericht wolle die zwischen den Parteien bestehende gesetzliche eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklären, die Par⸗ teien zur Auseinandersetzung vor den Königlichen Notar von Napolski zu Merzig verweisen und dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits zur Last legen.“ Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist auf Freitag, den 21. Oktober 1898, Vormittags 9 Uhr, vor der II. Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Trier an⸗ beraumt.
Trier, den 30. Juni 1898.
Oppermann, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[24675
gerichts, II. Zivilkammer, zu Elberfeld vom 2. Juni 1898 ist zwischen der Ehefrau des Kaufmanns Hugo Thompson, Maria, geb. Braun, zu Barmen und deren vorgenanntem Ehemann, die Gütertrennung ausgesprochen. Elberfeld, den 1. Juli 1898. Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts.
[24674
Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Land⸗ gerichts, II. Zivilkammer, zu Elberfeld vom 28. Mai 1898 ist zwischen der Ehefrau des Metzgers Dietrich Beumer, Christine, geb. Buschenhoven, zu Mett⸗ mann und deren vorgenanntem Ehemann die Güter⸗ trennung ausgesprochen.
Elberfeld, den 1. Juli 1898. 3
Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts. [24672]
Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Land⸗ gerichts, II. Zivilkammer, zu Elberfeld vom 2. Juni 1898 ist zwischen der Ehefrau des Anstreichers Heinrich Schmidt, Auguste, geb. Zappe, zu Lüttring⸗ hausen und deren vorgenanntem Ehemann, daselbst
Elberfeld, den 1. Juli 1898. Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts.
[24671] “ 1 Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Land⸗ gerichts, II. Zivilkammer, zu Elberfeld vom 2. Juni 1898 ist zwischen der Ehefrau des Fabrikarbeiters Ernst Kohlstadt, Anna Maria Wilhelmine, geb. Schäfer, in Barmen und deren vorgenanntem Ehe⸗ mann, daselbst wohnhaft, die Gütertrennung aus⸗ gesprochen. Elberfeld, den 1. Juli 1898. b Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts. [24452]
Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Land⸗ gerichts, II. Zivilkammer, zu Köln vom 6. Juni 1898 ist zwischen den Eheleuten, dem früheren Re⸗ staurateur, jetzt geschäftslosen Martin Gilgenberg und Maria, 1. Fleck, ohne Geschäft, früher in Köln, Luxemburgerwall 4, jetzt in Dortmund,
Köln, den 1. Juli 1898. Woltze, Aktuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [24679 Gütertrennung. 1 Durch Urtheil des Kaiserlichen Landgerichts zu Mülhausen i. E. vom 28. Juni 1898 ist zwischen Marie, geb. Fatzinger, Coiffeuse, und deren Ehe⸗ mann Louis Vogtenberger, Schriftsetzer in Mül⸗ hausen, die Gütertrennung ausgesprochen worden. Mülhausen i. E., den 2. Juli 1898. er Landgerichts⸗Sekretär: Hansen.
3) Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.
[23675] Bekanntmachung.
Die Textil⸗Berufsgenossenschaft von Elsaß⸗ Lothringen macht bekannt, daß in der zu Mülhausen i. E. am 22. Juni 1898 abgehaltenen ordentliche
Generalversammlung der Genossenschaft, das gemäß § 12 des Genossenschaftsstatuts hinsichtlich seines
1 11“““ EE111“*“ 8 Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Land-
—ZNe— — —— y
—. 3
wohnhaft, die Gütertrennung ausgesprochen. “
Friedrichstraße 31, die Gütertrennung ausgesprochen.
EE—
—