1898 / 182 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 03 Aug 1898 18:00:01 GMT) scan diff

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SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

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die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers

und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers

Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

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No. 182.

Berlin, Mittwoch, den 3. August, Abends.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Forstmeister a. D. Ilse zu Bonn, bisher in Beurig im Kreise Saarburg, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife,

dem Rittergutsbesitzer und Land schafts⸗Rath Stuben⸗ rauch auf Leng im Kreise Strelno den Königlichen Kronen⸗ Orden dritter Klasse,

dem Amtsrichter Gadow zu Strelno, dem bisherigen Amtsvorsteher und Wirthschafts⸗Inspektor Eduard Jaeckel zu Berlin, bisher in Ronicken im Kreise Guhrau, und dem Zeichenlehrer Karl Ruprecht am Gymnasium zu Eisleben den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, .

den emeritierten Lehrern Junecke zu Wartjenstedt im Kreise Marienburg in Hannover und Neufeld zu Berlin, bisher in Schrimm, den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern,

dem Pförtner a. D. Johann Lepke zu Petershagen im Kreise Niederbarnim, bisher in Berlin, das Allgemeine Ehren⸗ zeichen in Gold, sowie

dem Zimmermeister Emil Klomp zu Strelno, dem Grund⸗ besitzer Gottfried Erxleben zu Markowitz im Kreise Strelno, dem Eisenbahn⸗Lokomotivführer a. D. Wiltz zu Straß⸗ burg i. E., bisher in Stettin, dem Bahnwärter a. D. Fiß zu Belgard, bisher in Klein⸗Panknin im Kreise Belgard, dem Wirthschafts⸗Verwalter Karl Heute zu Gollkowe im Kreise Militsch, dem Wirthschaftsvogt Karl Ache zu Lückerwitz im Kreise Trebnitz, den Schafmeistern Gottfried Kaßner zu Jagatschütz im Kreise Trebnitz und Karl Reim zu Ujast im Kreise Militsch, dem Schäfer Joseph Langer zu Johnsbach im Kreise Frankenstein, dem Holzschläger August Nöther zu Neuhain im Kreise Waldenburg und dem Gutsknecht Wil⸗ helm Jaensch zu Breschine⸗Freyhan im Kreise Militsch das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

v etreffend Schiffsvermessung in Ost⸗Asien.

Vom 25. Juli 1898.

nuf Grund des Artikels 54 der Verfassung des Deutschen Reichs hat der Bundesrath beschlossen:

Die ständig in den ostasiatischen Gewässern verkehrenden deutschen Schiffe können sich bis auf weiteres unter Ver⸗ mittelung der Organe der Gouvernementsverwaltung in Kiautschou einer Neuvermessung nach den Regeln der Schiffs⸗ vermessungs⸗Ordnung vom 1. März 1895 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 161) in Kiautschou, ausnahmsweise auch in anderen ostasiatischen Häfen unterziehen lassen, wobei die geltenden Vermessungsvorschriften mit folgenden Abänderungen An⸗ wendung finden: 11“

1) (Zu § 21 Schiffsvermessungs⸗Ordnung.)

Die Befugnisse und Obliegenheiten der Ver⸗ messungsbehörde werden durch den mit der Leitung des Vermessungsgeschäfts beauftragten technischen Be⸗ amten der Gouvernementsverwaltung in Kiautschou mit der Maßgabe wahrgenommen, daß bei der Ver⸗ messung nur die Ermittelung der Maße und die Eintragung derselben in das Vermessungsprotokoll durch diesen Beamten erfolgt, während die Inhalts⸗ berechnung und Zusammenstellung der Räume im Protokolle, sowie dessen Abschluß vom Schiffsver⸗ messungsamte bewirkt wird.

(Zu § 24 Schiffsvermessungs⸗Ordnung.)

Die Ausfertigung der Meßbriefe erfolgt durch das Schiffsvermessungsamt auf Grund des von ihm geprüften, festgestellten und Protokolls. Diesem Amte liegt auch die Mittheilung der von ihm ausgestellten Meßbriefe an die zuständigen Schiffsregisterbehörden ob.

(Zu § 26 Schiffsvermessungs⸗Ordnung.) Die Bestimmung unter Nr. 2 des § 26 wegen Zurücklieferung des älteren deutschen Meßbriefs findet keine Anwendung.

(Zu § 36 Schiffsvermessungs⸗Ordnung.) An Stelle des im § 36 unter Nr. 1 und 3 an⸗ egebenen Gebührensatzes ist für jedes angefangene üubikmeter eine Gebühr von 20 zu erheben. Die Festsetzung der Gebühr geschieht durch das Schiffsvermessungsamt. folgt auf Antrag die Vermessung in einem außerhalb des Gouvernementsbezirke Kiautschou be⸗ legenen ostasiatischen Hafen, so hat der Rheder außer⸗ dem die hierdurch erwachsenden, von der Gouverne⸗ mentsverwaltung fest ve. baaren Auslagen, insbesondere die Reisekosten und Tagegelder des Ver⸗ messungspersonals zu erstatte.

5) (Zu § 39 Schiffsvermessungs⸗Ordnung.)

Für die ständig in den ostasiatischen Gewässern verkehrenden Schiffe behalten die vor dem 1. Januar 1889 ausgestellten Meßbriefe bis auf weiteres, auch

übber den 1. Januar 1900 hinaus, Gültigkeit. Berlin, den 25. Juli 1898. Derr Reichskanzler. Im Auftrage: Rothe.

“”“ betreffend das Inkrafttreten der Artikel I und II des Gesetzes vom 4. April 1898 über die anderweite

Feststellung des Gesammtkontingents

der Brennereien. 8 Vom 228. Juli 1898. 8

Neubemess ung des Gesammtkontingents der Brennereien nach Maßgabe der Artikel I und II des Gesetzes vom 4. April 1898 Reichs⸗Gesetzbl. S. 159 tritt, nachdem die Königlich bayerische, die Königlich württembergische und die Großherzoglich badische Regierung der im Artikel II enthaltenen Aenderung des § 47 des Branntweinsteuergesetzes vom 24. Juni 1887/ 16. Fasn 1895 zugestimmt haben, mit dem 1. Oktober 1898 in Kraft. Berlin, den 28. Juli 189b83.

Der Reichskanzler.

Im Auftrage:

Aschenborn

Aus Anlaß der Trauerfeier für den verstorbenen Fürsten von Bismarck bleibt die Reichsbank am 4. August Vor⸗ mittags geschlossen.

8 8 34

Die von des „Reichs⸗Gesetzblatts“ enthält unter

Nr. 2502 die Bekanntmachung, betreffend Schiffsvermessung in Ost⸗Asien, vom 25. Juli 1898; und unter

Nr. 2503 die Bekanntmachung, betreffend das Inkraft⸗ treten der Artikel I und II des Gesetzes vom 4. April 1898 über die anderweite Feststellung des Gesammtkontingents der Brennereien, vom 28. Juli 1898. 8

Berlin W., den 3. August 1898. Kaiserliches Post⸗Zeitungs⸗Amt In Vertretung: Z11“

18 85 Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen Registrator im Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten, Kanzlei⸗Rath Fanl ZB“ den Charakter als Geheimer Kanzlei⸗ ath, un dem Geheimen Registrator Ernst Ludwig in demselben Ministerium den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen, sowie die in gemeinschaftlicher Sitzung der Stadtverordneten und der unbesoldeten Iöö des Magistrats S Wahlen des Kaufmanns Robert Kircher und des Gast⸗ hofsbesitzers und Weinhändlers August Müller zu un⸗ besoldeten Beigeordneten der Stadt Fulda für die gesetzliche Amtsdauer von sechs Jahren zu bestätigen. vI11“ um für Landwirthschaf und Forsten.

Die Oberförsterstelle Wilhelmswalde im Re⸗ gierungsbezirk Danzig ist zum 1. Oktober d. J. anderweit zu

besetzen.

Bekanntmachung. ö

Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (Gesetz⸗Samml. S. 152) wird hierdurch bekannt gemacht, daß das im . Steuerjahre zu den Kommunalabgaben einschätzbare Reineinkommen der Main⸗Neckar⸗Eisen⸗

bahn aus dem Jahre 1897 außer dem Antheile des preußischen Staats —, wie folgt, festgestellt worden ist: A. der Antheil des Großherzogthums Baden auf

695 476 ℳ, B. der Antheil des Großherzogthums Hess 9. auf

317 553 Berlin, den 1. August 1898. v1“ Der Minister der öffentlichen Arbeiten.

Im Auftrage: Foerster.

8

Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (Gesetz⸗Samml. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das im laufenden Steuerjahre kommunalabgabepflichtige Reineinkommen der Ostpreußischen Südbahn⸗Gesellschaft aus dem Betriebsjahre 1897 auf 945 000 festgesetzt worden ist

Posen, den 2. August 1898.

Der Königliche Eisenbahn⸗Kommissar.

Roepell. 1 Eisenbahn⸗Direktions⸗Präsident.

8

Königliche Technische Hochschule Hannover⸗

Beginn der Vorlesungen des Winter⸗Semesters am 18. Oktober 1898.

Einschreibungen dazu erfolgen vom 5. bis 26. Oktober 1898. 8

Pro ramme werden vom Sekretariat gegen Finsendung von 60 Pfennigen in 2 riefmarken portofrei oder auf Wunsch gegen Nachnahme zugesandt

Verzeichniß der Vorlesungen und Uebungen

im Winter⸗Semester 1898 /99.

Prof Dr. Kiepert: Differ.⸗ u. Integralrechn. I; Differ.⸗ u. Integralrechn. III; Ausgewählte Kapitel der höheren Mathematik. Prof. Dr. Runge: Differ.⸗ u. Integralrechn. II; Analyt. Geometrie der Ebene und des Raumes. Prof. Dr. Rodenberg: Darstellende Geometrie; Darstell. Geometrie II. Prof., Geh. Reg.⸗Rath Keck: Mechanik I u. II; Statik der Baukonstruktionen I. Prof. Dr. Heß: Feologte; Grundz. der Zoologie; Botanik I. Prof. Dr. Schaefer:

ewerbe⸗Oekonomie; Volkswirthschaftslehre. Prof. Dr. Kasten: Englische Sprache und Literatur. Direktor Dr. Lohmann: Französische Sprache. Prof. Dr. Köcher: Neuere deutsche und all⸗ gemeine Geschichte von 1860 an. Prof. Nußbaum: Gewerbliche Gesundheitslehre. Dozent Dr. med. Kredel: Die erste Hüieeleicgang bei plötzlichen Unglücksfällen. Prof. Petzold: Algebraische Analysis und Trigonometrie. Prof., Geh. Reg.⸗Rath Köhler: Formenlehre der antiken Baukunst; Anordnung von Wohnhäusern und öffentl. Gebäuden; Formenlehre der Renaissance; Entwerfen im Stil der Renaissance; Monumentalbauten und Städteanlagen. Prof. Schröder: Ornamentik I; Entwerfen und Detaillieren von Wohngebäuden; Geschichte und Formenlehre der Baukunst für au⸗Ingenieure; Entwerfen einfacher Gebäude. Prof. Stier: Ornamentik II; Geschichte des Kunstgewerbes; Ent⸗ werfen in der der altchristl. und roman. Baukunst; Innen⸗Architektur mit farbiger Dekoration. Prof. Mohrmann: Formenlehre der gothischen Baukunst; Entwerfen öffentl. Gebäude im Stile des Mittelalters; Kleinkunst und Ausbau des Mittelalters. Prof. Dr. Holtzinger: Kanstgeschichte der Neu⸗ zeit I; Ausgewählte Kapitel aus der Kunstgeschichte. Prof. Schleyer: Bautonftruktionslehre I u. II für Architekten; Landwirthschaftliche Baukunst; Einrichtung der Gebäude; Grundzüge der Heizung, A und sonstigen technischen Anlagen in Gebäuden. Prof. Engelhard: Modellieren I u. II. Professor Friedrich: Frei⸗ handzeichnen und Figurenzeichnen. Maler Jordan: Freihandzeichnen und Architekturmalercei. Maler Voigt: Landschaftzeichnen und Aqua⸗ rellieren. Prof., Hofmaler Kaulbach: Aktzeichnen. Dozent bezw. Privatdozent, Reg.⸗Baumeister Roß: Architekturzeichnen; Technisches Zeichnen für Bau⸗Ingenieure; Stadt⸗ und Landhäuser der italienischen Renaissance; Grundzüge der Verfassung und Verwaltung des Deut⸗ schen Reichs und des Preußischen Staats mit bes. Bezug auf die Stellung und Wirkungsweise der Baubehörden. Privatdozent, Prof. Geb: Hrcsghes für Architekten. Privatdozent, Prof. Dr. Haupt: Deutsche enaissance II. Privatdoz., Reg.⸗Baumeister Schlöbcke: Architekto⸗ nisches Zeichnen, des. Perspektive; Mittelalterliche Ornamentik. Prof., Geh. Reg.⸗Rath Launhardt: Grundz. des Ingenieurbauwesens; Erd⸗ und Straßenban; Trassieren. Prof., Geh. Reg⸗Rath Dolezalek: Eisenbahnbau II; Stein⸗ und Helg aez; Uebungen im Entwerfen von Stein⸗ und Holzbrücken; tatische Berechnung der Bau⸗ konstruktionen. Prof. Dr. Jordan: Grundz. der prakt. Geometrie; Fereh. Geometrie; Höhere Geodäsie. Prof., Geh. Reg.⸗Rath Barkhausen: Eisenbau I und II; Urbungen im Entw. von Eisenbauten. Prof. Arnold: Hydrologie; Fluß⸗, Kanal⸗ und fenbau; Uebungen im Entw. von Wasserbauten. Prof. Lang: Baukonstruktionslehre (Bauverbandlehre) für Bau Ing. und für Nasch.⸗Ing.; Uebungen in Baukonstruktionslehre. Privatdoz., Prof. etzold: Uebungen in der Ausgleichungsrechn. nach der Methode der leinsten Quadrate. Prof., Geh. Reg.⸗Rath 4748 Allgem. mech. echnologie; Spezielle Technologie I, einschl. Werkzeugmaschinenkunde; eizung, Lüftung und Beleuchtung geschlossener ume. iehn: Bau und Theorie der Kraftmaschinen; im Entw. von Kraft⸗ und Hebemaschinen;