1898 / 186 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 08 Aug 1898 18:00:01 GMT) scan diff

Verzeichniß der Vorlesungen und Uebungen,

er Königlichen Berg⸗Akademie zu Berlin 2. November 1898 bis ten werden.

welche an d im Winter⸗Semester 1898/99

25. März 1899) geha

Professor Franke: Bergbaukunde I. Theil, Bergbauliche Uebungen.

ufbereitung. Professor Dr. Pufahl: Allgemeine Hüttenkunde, gemeine Probierkunst, Löthrohrprobierkunst, Chemische Technologie. Geheimer Bergrath, Professor Dr. Wedding: Entwerfen von Eisenhüttenanlagen. lehre, Mechanik, Metallurgische Technologie. Markscheide⸗ und Meßkunst mit praktischen Uebungen. Regierungs⸗Rath Brelow: Zeichnen, Darstellende Geometrie. rath Eskens: Bergrecht I. Theil. Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Post: Wohlfahrtspflege (Freiwilliger Arbeiterschutz). Ober⸗Berg⸗ aukonstruktionslehre.

isenhüttenkunde, ofessor Hörmann: Maschinen⸗ Professor Schneider:

Geheimer Ober⸗Berg⸗

Professor Dr.

und Baurath Differentialrechnung,

Analytische Geometrie der Ebene. Mathematisches Repetitorium. ralogie, Mineralogische Uebungen. Landes⸗Geologe Dr. Koch: Petro⸗ Methoden der Gesteinsunter⸗ lag: Geognosie, Lagerstättenlehre. Paläontologische Uebungen. Professor Dr. Geologie des Landes⸗Geologe

Professor Dr.

ttrographische Uebungen. rofessor Dr. Beys

rofessor Dr. Ebert: Wahnschaffe: Praktische Uebungen in der Bodenuntersuchung. Dr. Keilhack: Anleitung zu geologischen Beobachtungen. Geheimer Bergrath, Professor Dr. Finkener: quantitative und qualitative Mineral⸗Analyse.

Berlin, den 3. August 1898.

Direktion öniglichen geologischen Landes⸗Anstalt und Berg⸗Akademie.

Allgemeine

Uebungen im Laboratorium für

Abgereist: Wirkliche Geheime Rath und General⸗ Direktor der Königlichen Museen Dr. Schöne, auf Urlaub;

der Ministerial⸗Direktor im M und Medizinal⸗Angelegenheiten, heime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. K. vinz Posen.

Seine Excellenz der

inisterium der geistlichen, Wirkliche Ge⸗ uegler, nach der Pro⸗

Unterrichts⸗

6 es Kaiserlichen Patentamts von Huber, vom Urlaub.

Nichtamtliches. Deutsches Reich. 1 Preußen. Berlin, 8. August.

Seine Majestät der Kai gestern in Wilhelmshöhe nach de des Vertreters des Auswärtigen Amts, Ges Wolff⸗Metternich die Vorträge des Gesandten Graf Chefs des Zivilkabinets, von Lucanus und des Militär⸗Inspekteurs der Krankenpflege Grafen zu Solms⸗Baruth entgegen.

ser und König nahmen st den Vortrag andten Grafen des heutigen Vormittags en Wolff⸗Metternich, des Wirklichen Geheimen Raths Dr.

m Gottesdien

und im Laufe

Freiwilligen

Fürsten Herber ⸗Adresse gesandt:

Eurer Durch⸗ nscheiden des

Der Bundesrath hat an den Bismarck folgende Beileids

Der Bundesrath kann es sich nicht versagen, laucht seinen tiefgefühlten Schmerz über das Hi großen und heldenhaften ersten Kanzlers des geeinigten Vater⸗ Die zwei Jahrzehnte, die er an sind unvergängliche Marksteine ge⸗ Größe und Wohlfahrt.

landes auszusprechen. unserer Spitze gewirkt hat, worden für Deutschlands war so mächtig, daß er in Deutsch fortwirken wird, und stets wird sein Name gefeiert werden als der höchste Inbegriff für treue Vaterlandsliebe und völker⸗ lenkende Staatskunst. Ihm ist darum der ewige Dank des Bundesraths sowie der des ganzen deutschen Voltes

Sein Geist land noch nach Jahrhunderten

Ueber weitere Trauerkundgebungen aus Dahinscheidens des Fürsten von Bismarck l noch folgende Berichte des „W. T. B.“ vor:

In Potsdam fand gestern Vormittag in der St. Nikolai⸗ Kirche ein Trauergottesdienst statt. Die sowie der Magistrat und die Stadtver Heute Abend wird vom im Konzerthause veranstaltet, an Stadtbehörden theilneh

iegen heute

Spitzen der Behörden ordneten waren an⸗ Magistrat eine Trauerfeier cher Vertreter der Reichs⸗, men werden.

Rheinlands und Westfalens m Sonnabend in Duͤüssel⸗ Derselben wohnten die Landeshauptleute gierungs⸗Präsidenten, die Präsi⸗ der Geheime Kommerzien⸗ nz⸗Rath a. D. Jancke, der A. bei. Die Trauerrede hielt Schultz aus Bochum.

über Trauerfeiern aus Köln, ingegangen.

nabend unter Theilnahme des n der Marienkirche ein Trauer⸗ aammelten sich die kameradschaft⸗ elben Kirche zum Gottesdienst. Alle Hafen waren auf Halbmast gehißt. anna veranstaltete vor⸗ Flaggen sämmtlicher gehißt; der im Hafen liegende che Kreuzer feuerten den T ierte ebenfalls.

Staats⸗ un Eine von den Industriellen veranstaltete Trauerfeier wurde a dorf abgehalten. der beiden Provinze denten der Eisenbahn⸗Direkti Rath Krupp, der Geheime Fina Geheime Kommerzien⸗Rath Lueg u. der Geheime Bergrath Dr. Ferner sind Berichte Wiesbaden und Hanau e In Lübeck fand am Son Senats und der Bürgerschaft i gottesdienst statt. lichen Vereine in ders Fahnen in Stadt und Auch die deutsche stern einen Trauergottesdienst. onsulate waren auf H deutsche und der franzöͤsis Das Fort Cabaftas salut

n, die Re

Abends vers Kolonie in Hav

auersalut.

Der Kaiserliche Gesandte in witz ist von dem ihm Allerhöchst Posten zuruͤckgekehrt und hat die Ges wieder übernommen.

Der hiesige Botschafter Marquis de Noailles

hrend seiner Abwesen chäftsträger.

Stockholm Graf von Wall⸗ ten Urlaub auf seinen äfte der Gesandtschaft

der Französischen Republik at Berlin mit Urlaub verlassen. fungiert der Botschafts⸗Rath

Die Feier des Geburtstages Seiner Königlichen Hoheit des Herzogs ist am 6. d. M. im ganzen Lande festlich be⸗ gangen worden. Die Paraden der Coburger und Gothaer Garnisonen unterblieben infolge der Armeetrauer.

„Nach Beendigung der Trauerfeier für den verewigten Fürsten von Bismarck in der Großen Michaeliskirche am Sonnabend hat, wie der „Hamb. Korresp.“ meldet, der Präsident des Senats, Bürgermeister Dr. Lehmann, das nachstehende Telegramm an Seine Majestät den Kaiser nach Wilhelmshöhe gerichtet:

Senat und Bürgerschaft von Hamburg, welche sich heute zum

Trauergottesdienst für den heimgegangenen Fürsten von Bismarck ver⸗

sammelten, bezeugen Eurer Majestät in unwandelbar tiefer Treue die innigste Theilnahme beim Ableben des ersten großen Kanzlers des Deutschen Reiches. 18 Der Präsident des Senats. Dr. Lehmann.

Von Seiner Majestät dem Kaiser ist darauf noch am Nachmittag des 6. August die nachstehende Antwort ein⸗ gegangen: 8

Dem Präsidenten des Senats, Herrn Dr. Lehmann,

amburg. ““

„Der Ausdruck der Theilnahme beim Ableben des großen Kanzlers erfüllt Mein erschüttertes Herz mit besonderem Dank. An der Spitze der deutschen Nation empfinde Ich vor Allen die Bedeutung des Heim⸗ ganges unseres großen nationalen Helden. Möchte die gewaltige Bewe⸗ gung, in die sein Tod die Deutschen der ganzen Welt versetzt hat, Zeugniß geben dafür, daß das deutsche Volk einig ist wie ein Mann in der Dankbarkeit gegen den Verewigten und einig ist in dem festen Willen,

das Andenken des großen Bismarck zu ehren durch rückhaltlose Hin⸗

gabe für den nationalen Gedanken, für Kaiser und Reich. 8 8 Wilhelm, 1. R.

Oesterreich⸗Ungarn.

In Wien haben am Sonnabend zur Regelung der Ausgleichsfragen Besprechungen des österreichischen Minister⸗Präsidenten Grafen Thun mit dem ungarischen Minister⸗Präsidenten Baron Banffy stattgefunden, denen auch der Minister der auswärtigen Angelegen⸗ heiten Graf Goluchowski, der Reichs⸗Finanz⸗Minister von Källay, der österreichische Finanz⸗Minister Kaizl, der österreichische Handels⸗Minister Dr. Baernreither und der ungarische 111“ Dr. von Lukäcs beiwohnten. Dem W B zufolge hätten die Ver⸗ handlungen noch kein endgültiges Resultat Die un⸗ garischen Minister kehrten gestern nach Budapest zurück.

Der Statthalter von Böhmen Graf von Coudenhove hat die Bildung eines deutsch⸗böhmischen Städtebundes untersagt, weil derselbe ein politischer Verein sein würde und den Gemeinden die Bildung politischer Vereine verwehrt sei.

1“ Frankreich.

Dem ,Soleil“ zufolge giebt der Gesundheitszustand der Kaiserin Eugenie, welche sich zur Zeit in Plombières in den Vogesen befindet, zu ernsten Besorgnissen Anlaß.

8 1 Italien.

Die Ernennung des Obersten Panizzardi zum Kom⸗ mandeur des fünften Bersaglbei Hergirnenne wie am. T. B.“ meldet, am Sonnabend amtlich veröffentlicht worden. Gleich⸗ zeitig wurde bekannt gegeben, daß ihn der König motu pro- prio zum Offizier des Mauritius⸗ und Lazarus⸗Ordens er⸗ nannt habe.

Spanien.

Die Königin⸗Regentin hatte, wie „W. T. B.“ meldet, am Sonnabend Vormittag Unterredungen mit Sil⸗ vela und dem Marschall Martinez Campos. Im Laufe des Abends wurde Romero Robledo empfangen. Der Minister⸗Präsident Sag asta hatte am Sonnabend Abend die letzten Besprechungen mit politischen Persönlichkeiten, und zwar mit ET und dem General Calleja. Der Carlist Bario, welcher ebenfalls zu einer Unterredung ein⸗ geladen war, erschien nicht.

Gestern Vormittag billigte die Königin⸗Regentin die Grundzüge der Antwortnote an die Regierung der Ver⸗ einigten Staaten. Die Noöte selbst wurde sodann von dem Minister des Auswärtigen, Herzog von Almodovar, abgefaßt und deren Wortlaut in dem gestern Abend Ergehaienen Ministerrath gebilligt. Die Note ist sofort dem französischen Botschafter in Washington Cambon telegraphisch übermittelt worden. Die spanische Regierung glaubt, daß die Vereinigten Staaten die Antwort Spaniens, welche morgen sicherlich im Weißen Hause vorliegen werde, acceptieren würden und daß in Verfolg der Annahme dann die Feindseligkeiten sofort würden eingestellt werden.

Der „Agence Havas“ zufolge hätte Spanien alle von den Vereinigten Staaten geselnen Friedensbedingungen angenommen.

Die „Epoca“ meldet, daß die Se einem anarchisti⸗ schen Komplott auf die Spur gekommen sei, dem eine hohe politische Persönlichkeit am Jahrestage der Ermordung Canovas' zum Opfer habe fallen sollen.

8 Türkei.

Die Pforte hat, wie „W. T. T.“ erfährt, am Freitag an

die Botschafter von Großbritannien, Frankreich, 3. Nleit Rußland ein Rundschreiben gerichtet, in welchem sie ver⸗ langt, daß die Admirale der vor Kreta liegenden Geschwader die Landung der als Ersatz für die ausgediente Mannschaft bestimmten Rekruten zulassen. Der griechische Gesandte Fürst Mavrocordato, welcher sich heute mit vierwöchigem Urlaub nach Rumänien be⸗ giebt, wurde am 5. d. M. von dem Sultan in Audienz empfangen. Nach seiner Rückkehr werden die Verhandlungen über die griechisch⸗türkische Spezialkonvention auf der Grund⸗ lage der neuen Vorschläge beginnen.

Nach den Abänderungen, welche die kretische National⸗ versammlung mit den Beschwader⸗Chefs der vier Occupations⸗ mächte vereinbart hat, ist, wie der „Allg. Ztg.“ aus Athen berichtet wird, das provisorische Verwaltungsstatut für Kreta, wie folgt, festgesetzt worden:

1) Das Exekutiv⸗Comits wird von der kretischen National⸗ versammlung gewählt und besteht aus sechs Mitgliedern. Der Präsident der ist ipso jure Mitglied und Präsident des Comités; er hat bei timmengleichheit die entscheidende

daß je einer einen Kreis vertritt. Im Fall der Abberufun Comités durch die Geschwader⸗Chefs oder der Abdankung afüna 8 der Mehrheit seiner Mitglieder hat der Präsident innerhalb zwanzig Tagen die Nationalversammlung zur Vornahme der Neuwahl eines Comités einzuberufen. Bis zu dieser Neuwahl besorgt der Präsident allein die laufenden Verwaltungsgeschäfte. Jedes Comitémitglied er⸗ hält bei seiner Wahl einen Substituten, der beim Tode, bei der Ab⸗ dankung oder bei einer 1S. nicht gerechtfertigten und nicht ge⸗ nehmigten Abwesenheit eines Mitglieds an dessen Stelle tritt, vorher aber kein Recht hat, den Sitzungen des Comités beizuwohnen; die etwegcigrch des Amtsantrilts eines Substituten sowie sein Name ist den Geschwader⸗Chefs vorher anzuzeigen.

2) Da auf der Insel fast keine Spur von Verwaltung mehr be⸗ steht, aus den Instruktionen, welche die Geschwader⸗Chefs erhalten haben, aber der Wunsch der vier Großmächte hervorgeht, eine, wenn auch nur vorläufige Verwaltung einzuführen, die für Ordnung und Ruhe bürgt, so kann das Exekutiv⸗Comité nicht ohne weiteres be⸗ auftragt werden, die Verwaltung derjenigen Theile der Insel zu über⸗ nehmen, welche gegenwärtig der Nationalversammlung unterstehen, sondern es müssen reglementarische Grundlagen für die vorläufige Ver⸗ waltung geschaffen werden. Zur Aufstellung dieses Reglements erschien es zweckmäßig, dem Exekutiv⸗Comité ein gewisses Recht der Initiative ein⸗ zuräumen und ihm die Aufgabe anzuvertrauen, Vorschläge zur Einrichtung dieser vorläufigen hfrheenngs machen. Die vom Comité ausgearbei⸗ teten Entwürfe müssen der Prüfung der Konsuln unterbreitet werden, und diese erhalten dann von den Geschwader⸗Chefs den Auftrag, über ihre Bestimmungen mit dem Comité zu verhandeln und die für erforderlich erachteten Abänderungen vorzunehmen. Nach⸗ dem auf diese Weise das Reglement festgestellt ist, wird es den Admiralen zur Bestäaͤtigung vorgelegt und durch Verord⸗ nung des Präsidenten der Nationalversammlung für alle Bezirke der Insel, die der Nationalversammlung unterstehen, für anwendbar er⸗ klärt. Das Exekutiv⸗Comité hat ferner das Recht, für lokale Bedürf⸗ nisse vorläufige Gesetze und Reglements auszuarbeiten, welche der Prüfung der Konsuln und der Bestätigung der Admirale unterliegen und für die betreffenden, der Nationalversammlung unterstehenden Bezirke durch Dekret des Präsidenten dieser Versammlung für voll⸗ 111“

3) Verwaltung. In jedem der fünf Kreise der Insel wird das Exekutiv⸗Comité durch einen General⸗Administrator vertreten, und in jedem der 20 Bezirke soll ein Administrator vorhanden sein, welcher dem General⸗Administrator untergeordnet ist. Der General⸗Admini⸗ strator untersteht dem Exekutiv⸗Comité und muß dem Militärkomman⸗ danten des Kreises alle und insbesondere alle Störungen der öffentlichen Oaädnung in seinem Amtsbezirk zur Kenntniß bringen. Im Fall von Meinungsverschiedenheiten hat sich der Militärkommandant an den Admiralsrath, der General⸗Administrator an das Exekutiv⸗ Comité zu wenden. Das Exekutiv⸗Comité ernennt alle Beamten der neuen Verwaltung, jedoch muß dasselbe vor der Ernennung der öCEI1“ die Bestätigung durch den Admiralsrath einholen.

4) Rechtspflege. Zur Entscheidung der Zivilsachen und Ahndun der Strafvergehen werden Friedensgerichte, Gerichte ersier eechn uns ein Berufungsgericht errichtet; zur Ahndung der Verbrechen wird ein besonderer Gerichtshof und zwar womöglich in Uebereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzentwurfs vom 15./27. Januar 1897 ge⸗ bildet. Die Beschlüsse und Urtheile dieses Gerichtshofes unter⸗ liegen der Revision des internationalen Millitärgerichtshofes in Kanea, welcher die Entscheidungen aufheben oder die Strafe auf Grund des geltenden kretischen Strafgesetzes abändern kann. Dieser internationale Militärgerichtshof wird zu seinen Sitzungen als Revisionsgericht einen Beisitzer aus dem Kreis, in dem das Verbrechen begangen wurde, auf Vorschlag des Militärkommandanten dieses Kreises zuziehen, auch der Militärkommandant selbst kann, wenn er es für Kehs erachtet, als Beisitzer fungieren. Das Begnadigungsrecht steht dem Admiralsrath zu. Für die Ahndung der Verbrechen und Vergehen gegen die Gendarmerie⸗Offiziere und Gendarmen des inter⸗ nationalen Occupations⸗Korps ist ausschließlich das Militärgericht des Frfis tändig. Piefen.

endarmerie. Dieselbe wird aus Europäern und Einheimischen gebildet. Der Oberst des Gendarmerie⸗Korps, sowie 88 büchen Gendarmerie⸗ Offizier es Kreises müssen Europäer sein, die niedrigen Gendarmerie⸗ ffiziere werden aus Europaͤern und Ein⸗ heimischen bestehen. Die Unteroffiziere sollen zur Hälfte Europäer, zur anderen Hälfte Einheimische sein. Zur Vermeidung von Zeit⸗ verlust kann die Organisierung der Gendarmerie schon vor Ernennung des Gendarmerie⸗Obersten in allen Kreisen gleichzeitig begonnen werden. Die Gendarmerie steht den Verwaltungs⸗ und Gerichts⸗ behörden bei Ausübung ihres Dienstes zur beständigen Verfügung; betreffs ihrer Disziplin, ihrer Ausbildung und ihres inneren ienstes untersteht sie indeß den direkten Befehlen ihrer Offiziere.

6) Budget. Es wird ein provisorisches udget aufgestellt, welches die Gesammtheit der erforderlichen Beträge zu enthalten hat, durch die das Funktionieren der provisorischen Verwaltung und 8 veirträibung der Steuern mit Hilfe der Gendarmerie gesichert

erden soll.

7), Kontrole. Die Einnahmen und Ausgaben werden dur eine Kontrole im Namen der vier Großmächte überwacht. ea 8

Rumänien.

Der König und der Prinz Ferdinand von Rumänien sind gestern Abend in Sinaja eingetroffen und haben sich nach Schloß Pelesch begeben. 1““

Montenego.

Wie „W. T. B.“ aus Cetinje berichtet, ist der Fürst von Bulgarien gestern Abend dort eingetroffen. 8

Dänemark. Der König von Griechenland ist am Som Kopenha gen eingetroffen. 1u“] 5

161“

Nach einer Meldung des „New York Herald“ aus Santiago de Cuba wäre die Stadt Manzanil lo bereit, sich den Amerikanern zu ergeben. Darauf bezügliche Verhandlungen seien eröffnet worden.

Einem Bericht des Generals Shafter vom 4. August zufolge betrug die Gesammtzahl der Kranken 3354, unter denen sich 2548 Fieberkranke befanden; neue Fieberfälle waren 502 zu verzeichnen, geheilt wurden 549, gestorben sind 14 Mann.

Vie aus Santiago gemeldet wird, ist gestern von dort ein Transportschiff mit 550 Mann an Bord in See nach Montauk Point (Long Island) gegangen, heute gehen drei und am Dienstag zwei weitere Transportschiffe dorthin ab. Das erste spanische Transportschiff „Alicante“ ist gestern in Santiago eingetroffen.

Der New Yorker „World“ wird aus Santiago berichtet, daß Garcia und 1200 Cubaner keine Rationen mehr von den Amerikanern in Empfang nähmen und die Provinz unzufrieden verlassen hätten, um sich mit Maximo Gomez zu vereinigen und ihm vorzuschlagen, den Guerilla⸗Krieg ohne Rücksicht auf einen Waßen⸗ stillstand fortsuseben. Garcia werde im Namen der „cubani⸗ schen Republik“ ge en das Verhalten des Generals Shafter, der den Cubanern kein selbständiges Regieren gestatten wolle,

Einspruch erheben

8 8

Stimme; die anderen füͤnf Mitglieder werden in der Weise gewählt,

ront begeben habe.

ruppen auf der

über die

Der General Miles hat, dem „W. T. B.“ zufolge, dem Kriegs⸗Sekretär Alger aus Ponce telegraphisch gemeldet, daß Guayamo nach geringem Widerstande am worden sei.

reitag genommen

once vom 6. d. M. wird gemeldet, daß sich der iles nach einem Tags zuvor abgehaltenen Kriegs⸗ Ein Telegramm des „New vom gleichen Tage meldet, daß die amerikanischen traße von San Juan vorrückten.

das ‚„Reuter'sche Bureau“ aus Rio de Janeiro berichtet, sind daselbst am Sonnabend die Ratifikationen des Schiedsvertrages lianischen Differenzen ausgetauscht worden.

französisch⸗brasi⸗

Bevölkerun

in England mit Wales. Auf je 1000 Bewo durchschnittlich in England mit Wales 4

Die natürliche Bevölkerun 8

stellte sich für England mit 518 607 Köpfe.

winnt, wie erhebli reich ist als in Preußen.

direetes behandelt werden;

Steuerbeträge erhoben wird;

erhöhten Oktroi.

steuer, welche no Staat geflossenen Au

242 755

8 264 822 ihner um die Mitt

neuvermählte

Personen

15,8 16,5 vermehrun

Statistik und Volkswirthschaft.

gsbewegung in England mit Wales und in Preußen während des Jahres 1896. (Stat. Korr.) England mit Wales besitzt nahezu dieselbe Volks⸗ wie Preußen; die auf die Geburten, Eheschließungen und Sterbe⸗ fälle in beiden Ländern bezüglichen Zahlen sind deshalb vergleichungs⸗ Im Jahre 1896 haben stattgefunden

Eheschließungen Geburten

Geburten

37,0

ales auf 388 582

ferner

ften gescheitert. Generaldirektion der direkten Steuern im fran⸗ zösischen Finanz⸗Ministerium ¹) läßt ersehen, wie sich das Aufkommen an den genannten direkten Steuern (ohne l'impôt sur le revenu des valeurs mobilières) im Ganzen, an Prinzipalsteuer und General⸗, Departements⸗ und Gemeindezuschlägen sowie im einzelnen während der letzten 18 Jahre gestaltet hat. t Theil der auf die einzelnen Departements und Gemeinden vertheilten in dieser Form von so entrichten z. B.

steuer

341 583 341 078 345 351 349 631 353 199 356 692 360 003 362 719 365 927 369 193 372 486 361 404 363 573 366 408 369 034 371 353 374 337 373 253

aus einer Personal⸗

einzelnen Gemeinden einzelne größere Gemeinden (darunter Paris, Lyon, Marseille) die auf sie entfallenden Quoten der Personal⸗ und Wohnungssteuer aus dem Ertrage des hierzu Neben der Prinzipalsteuer erhebt der Staat selbst jährlich Generalzuschläge (centimes généraux), sowie bestimmte Zuschläge für Hilfsfonds und Steuerausfälle, geringere Beträge für die entstehenden Benachrichtigungskosten und die stellung der Spezialsteuerlisten; 8 v. H. der Prinzivalsumme der Gewerbesteuer fließen den Gemeinden zu, während ein Theil der Ge⸗ meindezuschläge zur Gewerbesteuer die Kosten der Börsen⸗ Handelskammern decken soll. Nachstehende Tabelle zeigt für die Jahre 1880 97 zunächst die Prinzipalsteuersummen der direkten Steuern, dann den Gesammtertrag dieser Steuern in Staat, Departement und Gemeinde zusammen und schließlich die davon auf die Departements und die Gemeinden entfallenden Zuschläge, sodaß die Differenz (abgesehen von 8 v. H. der Prinzipal⸗Gewerbe⸗ ch den Gemeinden zufließen) den ommens an direkten Ste

707 428 708 535 716 411 730 616 744 113 756 541 768 589 780 090 788 097 795 623 809 045 806 488 812 003 823 312 832 914 843 730 852 400 850 583

uern dar

Neben diesen vier

Departe⸗ Tausende Francs

154 815 155 708 159 291 163 491 168 403 171 245 173 522 175 494 176 932 176 073 163 248 165 364 166 824 171 229 173 099 176 898 179 237

Sterbefälle (obne Todtgeburten) 915 309

1 185 284

e des Jahres entfielen

Sterbefälle (ohne Todtgeburten). 29,7

526 727 666 677.

17,1 20,8.

g während des Jahres 1896 für Preuß

Die direkten Steuern in Frankreich 1880 bis 1897.

(Stat. Korr.) Spielt auch in Frankreich, sowohl im Staats⸗ wie im Gemeindehausbhalt, die indirekte Besteuerun 1 aus der Staatswirthschaft sei nur an das Taback⸗ und Zündholz⸗ monopol sowie an die sehr einträgliche Weinsteuer, aus der Gemeinde⸗ wirthschaft an die nach dem Gemeindebedarf jeweilig sich verschiebenden Verbrauchsabgaben erinnert —, so weisen do 1 Steuern so hohe Zahlen auf, daß man schon hieraus den Eindruck ge⸗ höher die Steuerbelastung der Bevölkerung in Frank⸗ Das direkte Steuersystem Frankreichs beruht abgesehen von einer durch Gesetz vom 29. Juni 1872 neu eingeführten, durch Gesetz vom 26. Dezember 1890 erhöhten Steuer auf den Ertrag gewisser beweglicher Werthe (impot sur le revenu des valeurs mobilières, 1896 mit 66,22 Millionen Francs) und von Aenderungen in den einzelnen gesetzlichen Bestimmungen auf alten, während der ersten Revolution geschaffenen Ertragsbesteuerung. t sich aus einer Grundsteuer (contribution foncière), welche 3 (Gesetz vom 29. Juli 1881) in eine 1890 als Quotitäts⸗ steuer eingerichtete Steuer vom bebauten Grundbesitz (des propriétés bàties) und in eine solche vom unbebauten Besitz (des propriétés non bäties) getheilt er Wohnungssteuer (contribution personnelle et mobiliére), welche

ch ihren Besteuerungs⸗Maßstäben nach als eine Art Kopf⸗ und Miethssteuer darstellt, aus einer Thür⸗ und Fenstersteuer (contribu- tion des portes et fenêtres) und endlich aus einer Gewerbesteuer (contribution des patentes) zusammen. direkten Steuern werden mehrere Spezialtaxen erhoben, welche im Vereine mit jenen als taxes assimilées aux contributions besondere Erwähnung verdienen von diesen die Taxe von Gütern der Todten Hand, die Bergwerksabgabe, die Pferde⸗ und Wagensteuer, die Fahrradsteuer, eine Billardtaxe, eine Klubsteuer und endlich die durch Gesetz ühr in erster Linie zur Deckung der Ausgaben für Kap itulantenprämien rimes de rengagement) bestimmte Wehrsteuer (taxe militaire). ie Einführung einer allgemeinen Einkommensteuer oder einer gleich⸗ artigen direkten Personalsteuer ist zwar schon verschiedentlich berathen worden, bisher jedoch stets an dem Widerstand der Mehrheit in den gesetzgebenden Körpers

Ein Bericht der

die Hauptrolle

die Erträge der direkten

von 1889 eingeführte,

Vorweg ist zu bemerken, daß ein

osten der Her⸗

bier großen

des an den stellen würde: „davon Zuschläge der

Gemeinden

151 785 153 161 151 817 156 342 160 497 165 886 171 531 177 782² 180 182 184 422 172 770 174 451 175 813 181 323 185 454 189 276 191 492

1 ¹) Ministre des flnances, Direction générale des con- tributions directes: Renseignements statistique relatifs aux contributions directes et aux taxes assimilées, 80 année, Paris

(Imprimerie nationale) 1898.

2) Für die Jahre 1880— 96 sind in den einzelnen Beträgen auch die rund 1 Million betragenden Benachrichtigungskosten enthalten, für 1897 dagegen nicht.

der

und

roßen

nicht

und

Im Jahre 1896 ergab der für die Staatskasse erhobene Ge⸗ sammtbetrag der vier direkten Steuern einschl. der Benachrichtigungs⸗ kosten 474 671 Taufende Francs oder 55,69 v. H. des Gesammtauf⸗ kommens, während die Departements von letzterem 21,03 v. H., die Gemeinden 23,28 vom Hundert bezogen. Setzt man zu dem ge⸗ nannten Staatsaufkommen noch den Ertrag der Bergwerksabgabe (2511 Taus. Francs), der Taxe auf Güter der Todten Hand (6839 Taus. Franes) und der Steuer von den beweglichen Werthen (66,22 Mill. Francs) hinzu, so ergiebt sich für 1896 ein Ertrag an direkten Steuern von 550 241 Tausenden Francz oder eine Belastung an direkten Staatssteuern auf den Kopf der Bevölkerung (37 251 Tausende nach der Volkszählung von 1891) von 14,77 Fr. = 11,81 ℳ, während in U. seit der Steuerreform, d. h. nach Außerhebungsetzung der

ealsteuern und der Bergwerksabgabe, die Belastung mit direkten Steuern (1897/98 166 788 Taus. Mark Einkommen⸗ und Ergänzungs⸗ steuern) auf den Kopf der Bevölkerung nur 5,24 beträgt.

Die geringe Steigerung des Prinzipalsteuer⸗Gesammtbetrages von 1880 bis 1897 um rund 32 Millionen, also noch nicht 10 v. H., erklärt sich aus der geringen Beweglichkeit des oben geschilderten Steuersystems. Bei der noch als Repartitionssteuern bestehenden reinen Grundsteuer, Personal⸗ und Mobiliarsteuer und Thür⸗ und Fenstersteuer treten Veränderungen nur durch Hinzutritt neuer Steuer⸗ objekte ein; beweglicher gestalten sich die Gebäude⸗Grundsteuer (seit 1890 Quotitätssteuer) und die Patent⸗ oder Gewerbesteuer. An der Vermehrung des Gesammtaufkommens von 1880 bis 1896 um rund 145 Millionen Ss sind die Departements mit 24,4 Millionen und die

emeinden mit 39,7 Millionen Francs betheiligt, sodaß auf den Staat ein Mehr von 80,9 Millionen Francs entfällt. Den in den letzten 17 Jahren auch in Frankreich mächtig gewachsenen Staats⸗ bedürfnissen ist mit einer so geringen Zunahme nicht Rechnung ge⸗ tragen, woraus sich zu ihrem Theil die gewaltige Steigerung der in⸗ direkten Verbrauchs⸗ und Verkehrsabgaben in Frankreich erklärt. Der kleine Rückgang des Gesammtaufkommens von 1896 auf 1897 leitet sich gegenüber einer nicht erheblichen Steigerung der Erträge der anderen Steuerarten aus einem Minderaufkommen an Gewerbesteuer her (1896 192,15 und 1897 184,21 Millionen Francs). Im übrigen vertheilte sich das Gesammtaufkommen von 1896 bezw. 1897 auf die reine Grundsteuner mit 248,65 (249,96), die Gebäude⸗Grundsteuer mit 154.14 (156,11), die Personal⸗ und Mobiliarsteuer mit 163,91 (166,55), die Thür⸗ und Fenstersteuer mit 92,49 (93,75) Millionen Francs. An den Staat flossen von diesen Beträgen im Jahre 1896 aus der reinen Grundsteuer 118,65, aus der Gebäude⸗Grundsteuer 80,34, aus der Personal⸗ und Mobiliarsteuer 90,85, aus der Thür⸗ und Fenstersteuer 58,49, aus der Gewerbesteuer 125,29 Millionen

8

Zur Arbeiterbewegung.

Aus Lübeck wird der „Köln. Ztg.“ zum Kusstanb, der Bau⸗ arbeiter unter dem 4. d. M. geschrieben: Man schätzt die Zahl der Ausständigen auf 1700 Mann. Viele haben Lübeck verlassen, um ander⸗ weitig Arbeit anzunehmen, was ihnen vielfach gelungen ist. Ein größerer Theil der Ausständigen hat aber auch Arbeit auf den umliegenden mecklenburgischen und holsteinischen Gütern angenommen, auf denen Arbeitskräfte bei der jetzigen Ernte begehrt sind. Die Meister suchen jetzt durch fremde Leute die frei gewordenen Stellen zu besetzen, um die nöthigsten Arbeiten vollenden zu können. Das bürgerliche Publikum steht ganz auf der Seite der Innung „Bauhütte“ und verschiebt alle geplanten Bauten für spätere Zeit.

In Mainz haben, der „Frkf. Ztg.“ zufolge, die Klempner und Schlosser der Bauspenglerei von Jakob Hofmann wegen Lohn⸗ abzugs die Arbeit eingestellt. Die Arbeiter riefen das Gewerbegericht als Einigungsamt an, im angesetzten Termin erschien jedoch der Ar⸗ beitgeber nicht. 1

Aus Ludwigshafen wird der „Rhein.⸗Westf. Ztg.“ berichtet: Die Hafenarbeiter stehen in einer Lohnbewegung, die sie zunächst auf gütlichem Wege zu beendigen hoffen. Es handelt sich um die Durchführung tarifmäßiger Arbeitsbedingungen.

In Amsterdam haben, nach einer Meldung desselben Blattes, die Zimmerleute den allgemeinen Ausstand beschlossen, nachdem Vermittelungsversuche mit den Arbeitgebern gescheitert sind.

Kunst und Wissenschaft.

Wie in Nr. 119 des „R⸗ u. St.⸗A.“ vom 21. Mai d. J. getheilt, wurde gelegentlich der damals im Reichs⸗Versicherungzamt abgehaltenen Konferenzen in Erwägung gezogen, die Heilanstalten und Krankenhäuser, welche von deutschen Inpaliditäts⸗ und Alters⸗ versicherungsanstaltes errichtet werden oder bereits eröffnet worden sind, bildlich darstellen zu lassen und diese Bilder als Beitrag zur Ver⸗ anschaulichung des Wirkens der deutschen Invaliditäts⸗ und Alters⸗ versicherung auf der Welt⸗Ausstellung in Paris mit vorzuführen. Die Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsanstalt Berlin hat nun, wie wir vernehmen, hiermit den Anfang gemacht und dem Ingenieur Herrn Weeser⸗Krell zu dem gedachten Zweck den Auftrag ertheilt, ein Bild ihrer im Bau begriffenen großen Heilstätte zu Beelitz bei Berlin nach den Bauplänen herzustellen.

In Braunschweig wurde am 4. d. M. im Festsaale des Wilhelms⸗Gartens der 29. Deutsche Anthropologen⸗Kongreß eröffnet. Die erste wissenschaftliche Sitzung leitete der Geheime Medizinal⸗Rath, Professor Dr. Virchow mit einer längeren Rede ein, in der er, wie wir einem Bericht der „Köln. Ztg.“ entnehmen, die vorgeschichtliche Bedeutung der Umgebung Braun⸗ schweigs eingehend beleuchtete. Die letztere ist ganz besonders reich an megalithischen Denkmälern (Hünengräbern), deren Verbreitungs⸗ gebiet sich leider nicht mehr mit einiger Genauigkeit feststellen läßt, weil die Megalithen infolge ihrer leichten Kenntlichkeit ganz besonders der Zerstörung durch den Menschen ausgesetzt sind. Man hat sich zwar bemüht, diese Denkmäler aus grauer Vorzeit durch behördliche Verbote zu schützen, hat damit aber kaum etwas erreicht. Die Bestimmung des Volkes, dem diese Hünengräber angehören, ist durch die Plünderung der Megalithen außerordentlich erschwert worden. Von werthvollen Beigaben ist fast garnichts mehr vorhanden; höchstens können heute die Topfscherben, welche hin und wieder noch in den Gräbern aufgefunden werden, einen Anhalt bieten. Professor Virchow konnte aus einem unscheinbaren Fund aus einem Steinkistengrabe auf Rügen den Nachweis führen, daß es sich hier um ein neolithisches (neusteinzeitliche)) Grab handelt. Aller⸗ dings kann man daraus kaum Schlüsse auf die in Frage kommende Bevölkerung ziehen, ebenso 8 wie durch die Geschichtsforschung; diese hat bisher nicht weiter geführt, als zu den Bastarnern, deren Heimath an der unteren Donau zu suchen ist. Was die neuere Steinzeit im allgemeinen betrifft, so scheinen zwischen den Funden in Europa, Afrika u. s. w. gewisse Beziehungen zu herrschen, woraus man den Schluß ziehen kann, daß die Verfertiger dieser Fundstücke in verwandtschaftlichen Beziehungen standen, daß vielleicht durch Wan⸗ derungen diese Kultur sich von einem Mittelpunkte verbreitete. Begrüßende Ansprachen hielten der Geheime Hofrath, Professor Dr. Blasius im Auftrage des nach Berlin abgereisten Staats⸗Ministers von Otto, der Ober⸗Bürgermeister Pockels als Vertreter der Stadt, der Rektor, Professor Schöttler im Namen der Technischen Hochschule, Dr. Hartmann im Auftrage des Aerztevereins und Professor Rich. Meyer namens des Naturwissenschaftlichen Vereins.

Der Geheime Rath, Professor Ranke⸗München erörterte alsdann den im letzten Jahre aufgetauchten neuen anthropologischen Fefschange. zweig der Stamm baumkunde, welcher für die Gesammtau fassung des Menschen von Bedeutung zu werden verspricht. Die Anregung hierzu ist durch die vortrefflichen Arbeiten von Dr. Ottokar Lorentz und Graf

ichy gegeben worden. In der Anthropologie ist die Wichtigkeit der enealogie, speziell des Stammhaumes, seit langem anerkannt. Nur an der Hand von Stammbäumen kann die wichtige Frage der Acclimati⸗

sation der weißen Rasse in tropischen und subtropischen Gegenden gelöst

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von fast reinem Kupfer mit gar keinem oder nur Se

werden. Auch die Fragen nach der Vererbung individueller und nament⸗ lich erworbener E Frcgenena können nach der Methode der Genealogie mit Erfolg erörtert werden. Den genealogischen Forschungen schließen sich die durch den berühmten Ethnologen, Anthropologen und Welt⸗ reisenden Karl von Ujfalvy neuerdings mit überaus glücklichem Erfolge angestellten anthropologisch⸗numismatischen Forschungen an. In seinen vor kurzem angestellten Untersuchungen über zwei kaschmirische Könige mit negerartigem Typus setzt von Ujfalvy die Studien über die griechisch⸗ baktrischen und indo⸗seythischen Münzen fort und weist nach, daß die Bildnisse der auf jenen Münzen dargestellten Fürsten nicht den Bak⸗ triertypus darstellen, sondern den macedonischen Typus, den man unter den griechischen Königen in Baktrien, wie unter den Nachfolgern Alexander's des Großen in Syrien ausgesprochen findet. Ganz im Gegentheil bieten uns die scythischen Könige alle Eigenthümlichkeiten des Tatarentypus, und bei den Münzen kaschmirischer 7 8 sich der Typus alter eingeborener Stämme mit wollig gekraustem Haar, niederer Stirn, breiter und flacher Nase und wulstigen Lippen. Auch Messungen hat von Ujfalvy an den Bildnissen anzustellen ge⸗ lehrt und selbst ausgeführt. Danach darf die Numismatik als eine beachtenswerthe Hilfswissenschaft der Ethnologie und insbesondere der Anthropologie angesehen werden. Durch die bee. numismatischen Forschungen auf anthropologischem Gebiete richtet sich das Augenmerk auf die Gesichtsbildung der Lebenden. Es be⸗ rührt sich also hier die Anthropologie auch mit der Kunst und Archäologie. Für die Anthropologie erwächst insbesondere die Aufgabe, die Weichtheile des Gesichts nach der Knochengrundlage desselben zu rekonstruieren, bis es gelingt, aus dem ersten Knochengerüst, welches der Zerstörung der Jahrtausende entgangen ist, das Bild jenes vorgeschicht⸗ lichen Menschen erstehen zu lassen. Im letzten Jahre sind die hier vorliegenden Fragen zu einem gewissen Abschluß gebracht durch die Untersuchungen von Professor J. Kollmann in Basel (mit W. Büchly) über die Beständigkeit der Rassen und die Rekonstruktion der Physiognomie prähistorischer Schädel. Es wurde zum ersten Mal an einer großen Zahl von Menschen die Dicke der Weichtheile nach einer ebenso einfachen wie sicheren Methode gemessen, sodaß für derartige Rekonstruktionen nunmehr eine solide Basis gewonnen ist.

Am 5. August besichtigten die Theilnehmer im Herzoglichen Museum die daselbst veranstaltete Ausstellung vorgeschichtlicher Alterthümer. Um 10 Uhr Vormittags wurden die Pissenschasglicken Verhandlungen wieder aufgenommen. Der Geheime Hofrath, Professor Dr. Blasius⸗ Braunschweig gab einen „Ueberblick über die Vorgeschichte und Frähgeschichte des braunschweigischen Landes.“ Dieselbe reicht zurück bis in die paläolithische (altsteinzeitliche) Periode. Es sind insgesammt fünf paläolithische Fundstellen vorhanden: Thiede, Westeregeln, Watenstedt, die Einhornhöhle bei Schwarzfeld und die Höhlen von Rübeland im Harz. Eng an die paläolithische Periode schließt sich die neolithische an, die, besonders in den Gebieten nördlich vom Harz, 1 reich vertreten ist. Die Erzeugnisse der jüngeren Steinzeit entstammen augenscheinlich einheimischen Werkstätten, sodaß man auf eine ansässige neolithische Bevölkerung schließen darf. In die jüngere Steinzeit zu rechnen sind die megalithischen Denkmäler, die Steinkistengräber und die Jadeültbeile. ie letzteren sind in größerer Menge südlich von Braunschweig in der Richtung auf den Harz zu gefunden, darunter das über⸗ haupt größte bekannte Jadexrtbeil, das eine Länge von 45 ecm bhesitzt. Es sind außerdem zahlreiche Feuersteingeräthe in den diluvialen Sanden der Thäler und andere Steinwerkzeuge aus neslithischer Zeit gefunden. Aus der Kupferzeit sind wenigstens einzelne Gegenstände

Zinnzusatz bekannt. Eine Doppelaxt von Börssum enthält 95,3 v. H. Kupfer ohne Zinn, ein Flachkelt von Sommerschen⸗ burg 97,4 v. H. Kupfer und 2,8 v. H. Zinn. Die Bronze⸗ zeit ist mit einer ganzen Reihe von Funden, auch Depotfunden, und sogar mit einem Wohnplatz, der Holzener Höhle, hervor⸗ ragend vertreten. Wie einige Forscher behaupten, sollen die Bewohner dieser Höhle dem Kannibalismus gehuldigt haben. Die Urnenfelder im Braunschweiger Lande zeigen sehr verschiedene Formen. Einzelne stammen jedenfalls aus der Bronzezeit, doch ist die Trennung von Bronze⸗ und Eisenzeit oft schwer. Von großer Wichtigkeit sind die Urnenfunde von Eilsdorf, wo Gesichts⸗ und Hausurnen vereinigt sind. Die meisten Urnenfunde gehören der frühen Eisenzeit (La Tène-⸗Periode) an. Das Eisen ist durch Handelsbeziehungen, nicht durch Emwanderung ein⸗ geführt. Wahrscheinlich war es vorherrschend in dem Jahrhundert vor Christo. Den Uebergang in die frübgeschichtliche Zeit vermitteln die Ringwälle, Befestigungen, Steinwälle u. dergl. Der wichtigste von allen ist der Ringwall am Burgberge des Elm. Schließ⸗ lich ist noch kurz der römischen Erzeugnisse zu Es handelt sich hier lediglich um Einzelfunde, ist daher kaum anzunehmen, daß in den eigentlichen Gebieten Braunschweigs die Römer einen bleibenden Einfluß ausgeübt haben. Es muß derselbe aber sehr nahe herangereicht haben, da die Weser⸗ gebiete die Gegenden berühren, die für die Hermannsschlacht in Be⸗ tracht zu ziehen sind. Cäsar erwähnt auf Braunschweiger Gebiet zuerst die Cherusker, nahe dabei die Fosen, weiter entfernt die Sugambern und im Norden die Sueben. Ptolemäus nennt zuerst die Sachsen, die von der cimbrischen allmählich vordringen und sich im dritten und vierten Jahrhundert mit der eingesessenen Be⸗ völkerung Braunschweigs völlig vermischen. Im Anschluß hieran sprach der Privatdozent Dr. Much⸗Wien zur Namenskunde der Altsachsen. Die Frage nach der Her⸗ kunft der Sachsen hat bereits Jakob Grimm aus linguistischen Gründen dahin zu beantworten gesucht, daß er sie in unmittelbaren Zusammen⸗ hang mit den Cheruskern brachte. Diese Ansicht hat sich aber nicht zu behaupten vermocht, da thatsächlich die Cherusker politisch vollständig von der Bildfläche verschwanden. Tacitus verzeichnet ihren Niedergang, und später werden sie garnicht mehr erwähnt. Im sächsischen Volks⸗ kreise haben sicherlich neben den Cheruskern noch zahlreiche andere Stämme Aufnahme gefunden. Der Name der „Saxones“ wird bereits von Ptolemäus erwähnt. Sie kamen anscheinend von Holstein erobernd nach Süden und verstärkten sich sodann durch Aufsaugung der in Mecklenburg und Pommern ansässigen Stämme, um sodann 8 Westelbien überzutreten. Für diese westliche Ausbreitung schein maßgebend gewesen zu sein die Auswanderung der Chauken nach Westen. Die letzteren haben vielleicht durch diese Auswanderung den Anstoß zur Entstehung des e gegeben, während die zurück⸗ gebliebenen Theile sich mit den vordringenden Sachsen verschmolzen. Professor Kollmann (Basel) ergriff hierauf das Wort zu einer eistvollen Erörterung über die Beziehung der Vererbung zur Hilvung der Menschenrassen. Der geschätzte Anthropologe wies auf die Bedeutung der Studien über die Menschenrassen hin, um die Herkunft der Völker aufzuklären. Schädel öa zu Tausenden zu diesem Zweck gemessen worden: prähistorische, historische und moderne, alle in der Voraussetzung, daß die Rassenmerkmale am Schädel von den Vorfahren vererbt sind. Eine ausgedehnte Untersuchung in größtem Stile wurde gleichzeitig durchgeführt, um die Verbreitung der Farbe der Augen, der Haare und der Haut, vor allem der deutsch redenden Völker, kennen zu lernen. Es ergab sich, daß im Norden der blonde Typus, im Süden der brünette vorherrscht. Die Vertheilung dieser zwei Varietäten ist offenbar sehr alt, älter als das Auftretken der Germanen und der Römer in der Geschichte. Die Merkmale der Varietäten sind dauerhaft, angeboren, von den Vorfahren ererbt, unabhängig von den äußeren Einflüssen seit vielen Jahr⸗ hunderten unverändert geblieben. Die „Persistenz“ der weißen Rasse und ihrer Varietäten ist unleugbar. Nicht allein die Beschaffenheit der Knochen ist dieselbe geblieben, sondern auch die äußere Körperform, die Muskeln, Fett, Farbe der Haut, kurz alle Rassenmerkmale. Die Vererbung, jene konservierende Kraft der Or⸗ ganismen, beherrscht auch das Menschengeschlecht. Mit dieser Er⸗ . ist es möglich, sich genauere Vorstellungen über das Aussehen der Urbewohner Europas zu verschaffen, als wir bisher besaßen. Dies ist aber unerläßlich, soll die Rassenanatomie weitere Fortschritte machen. 8 die Vererbung die Merkmale getreu bewahrt, so ist unsere Haut⸗ arbe und sind unsere Körperformen, ebenso wie das Skelett, dieselben

wie jene der Urbewohner Aüehen in der neolithischen Periode. Auf diese wissenschaftlich begründete Ueberzeugung hin ist Professor Kollmann

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