1898 / 189 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Aug 1898 18:00:01 GMT) scan diff

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Dr. Wehmer: Grundz. der Pilz⸗ und Bakterienkunde;

skopieren; Uebungen im mikroskopischen oder bakteriologischen Arbeiten. Privatdozent, Prof. Dr. Eschweiler: Analytische Chemie. Privat⸗ dozent Thiermann: Elektrotechnische Messungen II; Elektrotechnische Elektrotechnisches

Privatdozent Dr. Franke: Colloquium. Hannover, den 29. Juli 1898.

Der Rektor der Technischen Hochschul Schaefer.

Preußen. Berlin, 11. August.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten gestern in Wilhelmshöhe den Vortrag des Vertreters des Aus⸗ wärtigen Amts, Gesandten Grafen Wolff⸗Metternich und empfingen heute Mittag nach der Rückkehr von einer hüehfr.

rolsen

und Marburg Seine Durchlaucht den Fürsten zu Waldeck

samen Uebung der Truppen der Garnisonen Cassel,

Nach der im Reichs⸗Eisenbahnamt aufgestellten Nach⸗ weisung der auf deutschen Eisenbahnen ausschließlich Bayerns im Monat Juni d. J. vorgekommenen Betriebsunfälle waren zu verzeichnen: u““

Entgleisungen auf freier Bahn in Stationen

Zusammenstöße auf freier Bahn in Stationen

onstige Betriebsunfälle.

X“ zusammen 199

Die Betriebslänge betrug 40 440 km, an Zugkilometern wurden geleistet 31 716 379, sodaß je ein Unfall auf 177 km Betriebslänge oder auf 139 107 Zugkilometer entfällt.

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Bei den Unfällen wurden: töbtet Bahnbeamte und Bahnarbeiter im Dienst. Post⸗, Steuer⸗, Telegraphen⸗, Polizei⸗Beamte ꝛc. 111181—““ remde N.Fsnaene einschließlich der nicht im Dienst befindlichen Beamten und Arbeiter, aber ausschließlich der Selbstmörder .

Der Königliche Gesandte in Weimar Prinz von Ratibor nd Corvey hat einen ihm Allerhöchst bewilligten kurzen Urlaub angetreten.

3 Der hiesige Königlich dänische Gesandte von Vind hat Berlin mit Urlaub verlassen. Während seiner Abwesenheit fungiert der Legations⸗Sekretär von Grevenkop⸗Castens⸗ kjold als Geschäftsträger. 18

Der Regierungs⸗Assessor Mand zu Allenstein ist der Königlichen Regierung zu Danzig, der Regierungs⸗Assessor Dr. Jentges, zur Zeit in Kreselb, derselben Regierung von

itte August d. J ab und der Regierungs⸗Assessor von Stumpfeldt in Samter der Königlichen Regierung zu Frankfurt a. O. zur weiteren dienstlichen Verwendung über⸗ wiesen worden. 8 8

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Laut telegraphischer Meldungen an das Ober⸗Kommando er Marine ist S. M. S. „Deutschland“ mit dem Chef der I. Division des Kreuzergeschwaders, Kontre⸗Admiral Prinz

Heinrich von Preußen, Königliche Hoheit, Komman⸗ ant: Kapitän zur See Plachte, gestern in Korsakofskoie

auf der Insel Sachalin angekommen und beabsichtigt, am

15. August nach Alexandrowskoie (Insel Sachalin) in See zu ehen; S. M. S. „Geier“, Kommandant: Korvetten⸗Kapitän

e ist am 9. August in Santiago de Cuba einge⸗ roffen und beabsichtigt, am 12. August nach Ponce (Insel orto Rico) in See zu gehen.

Friedrichsruh, 10. August. Der Fürst Herbert von Bismarck hat, wie die „Hamb. Nachr.“ melden, an den Reichskanzler Fürsten zu Hohenlohe nachstehende Antwort auf das Beileidsschreiben des Bundesraths gerichtet:

„Die warme Anerkennung, welche der Bundesrath in vollendeter

Form dem Andenken meines entschlafenen Vaters gewidmet hat, und die schönen Worte, mit denen die hohe Körperschaft seiner Thaten ge⸗

enkt, werden für alle Zeiten sein Gedächtniß ehren und eines der

erthvollsten Stücke des Familienarchivs bilden. Eure Durchlaucht

arf ich als Vorsitzenden des Bundesrathes ergebenst bitten, den Aus⸗ druck meines tiefsten Dankes für diese denkwürdige Kundgebung ge⸗ neigtest entgegennehmen und den unterzeichneten Herren übermitteln

zu wollen. Friedrichsruh, 8. August.

Posen, 10. August.

H. Bismarck.“

is marck statt, an welcher etwa 4000 Personen thei

*

über Alles“.

8 Gestern Abend fand hier, wie „W. T. B.“ berichtet, eine Trauerfeier für den N1. nahmen.

ertreter aller Behörden, sowie zahlreiche Vereine der Stadt und aus der Provinz begaben sich in einem Fackelzuge nach dem Wilhelmsplatz, auf dem ein Katafalk aufgestellt war. Nach einem Chorgesang hielt der Ober⸗Präsident Freiherr von Wilamowitz⸗Möllendorff eine Ansprache. Die eier schloß mit dem Gesang des Liedes „Deutschland, Deutsch⸗

Oesterreich⸗Ungarn.

Der Fürst von Bulgarien traf gestern früh von Cetinje in Cattaro ein und wurde daselbst, wie „W. T. B.“ berichtet, mit militärischen Ehren empfangen. Die Spitzen der Behörden begrüßten den Fürsten, die Schiffe trugen Flaggen⸗ chmuck. Nach zweistündigem Aufenthalt setzte der Fürst seine

eise fort.

8 Großbritannien und Irland.

Der Premier⸗Minister Lord Salisbury ist gestern früh von London nach Contrexäéville abgereist.

Der Parlaments⸗Sekretär des Aeußern Curzon ist an 8 Lord Elgin's zum Vize⸗König von Indien ernannt worden.

Das Unterhaus erledigte gestern die Appropriations⸗ Bill in zweiter Lesung. Im Verlauf der Debatte bekämpfte Sir Charles Dilke die auswärtige Politik der Regierung, welche auf Kreta, Madagaskar, in Siam und im fernen Osten infolge Mangels an Festigkeit Fiasko gemacht habe. England habe China für den Fall, daß es wegen der England ertheilten Konzessionen von einer anderen Macht an⸗ gegriffen würde, Unterstützung versprochen. Ein Angriff sei aber nicht wah weil Rußland kaum einen Krieg in jenem elttheile unternehmen könne und China Furcht vor Rußland habe. Drage, Robson, Gretton und Lambert mißbilligten ebenfalls die von der Regierung in China befolgte Politik, während Bethell. dieselbe unterstützte. Sir W. Harcourt erklärte, das Land wünsche eine Politik der „offenen Thür“, die ihm das Recht des Zutritts für den Handel in allen Theilen Chinas gebe, und beklagte sich darüber, daß dem Hause erst jetzt davon Mittheilung G“ worden sei, daß der britische Gesandte in Peking im März angewiesen worden sei, die Fest⸗ setzung von Vorzugsrechten in den Konzessionen zu ver⸗ hindern. Der Redner sprach sodann sein Bedauern über die von verantwortlichen Persönlichkeiten bei Be⸗ sprechung der Beziehungen zu Rußland angewandte Sprache aus. ine solche, theils drohende, theils beleidigende Sprache mache eine staatsmännische Diplomatie und freundliche Beziehungen unmöglich. Für den Fall eines Konfliktes mit Rußland müsse man daran denken, daß derselbe nicht zur See, sondern zu Lande auszufechten sein werde. Weise Staatsmänner würden die Fragen auf diplomatischem, friedlichem Wege lösen. Die chinesische Frage sei nicht durch Zänkereien in Peking, sondern durch Intervention der auswärtigen Aemter in London und St. Petersburg zu lösen. Der Erste Lord des Schatz⸗ amts Balfour vertheidigte die Politik der Regierung und sprach sein Bedauern darüber aus, daß der Parlaments⸗ Sekretär des Aeußern Curzon durch ernstes Unwohlsein ver⸗ hindert sei sich an der Debatte zu betheiligen, zumal es die letzte Gelegenheit sei, bei welcher derselbe vor dem Unterhause über die auswärtigen Angelegenheiten hätte sprechen können.

Italien.

Infolge der bijs⸗ welche in den letzten Tagen in Rom herrschte, ist der Papst, wie „W. T. B.“ meldet, von einem leichten Unwohlsein befallen und hat auf den Rath des Leibarztes Dr. Lapponi seine Audienzen für einige Tage ausgesetzt. Der „Osservatore Romano“, welcher die Nachricht bestätigt, fügt hinzu, es sei durchaus nichts vorhanden, was Besorgniß erregen könne.

Die „Tribuna“ berichtet, daß zwischen dem Vatikan und den Erzbischöfen Ireland und Martinelli sowie dem spanischen Minister des Auswärtigen Herzog von Almodovar ein fortdauernder Schriftwechsel stattfinde, um die Friedens⸗ bedingungen so abzuändern, daß die religiösen Interessen der katholischen Einwohner des von Spanien an die Ver⸗

einigten Staaten abzutretenden Gebiets nicht geschädigt würden

Spanien.

De Minister des Auswärtigen Herzog von Almo⸗

dovar ist, wie der „Heraldo“ meldet, uͤber Paris eine Depesche aus Washington zugegangen, in welcher der fran⸗ zösische Botschafter Cambon mittheilt, er habe die Note Spaniens dem Präsidenten Me Kinley übergeben und den Eindruck empfangen, daß der Präsident, vorbehaltlich der Zustimmung des Kabinetsrathes, den Inhalt der spanischen Note annehme. Die Minister glaubten, es seien Zirkular⸗ befehle ergangen, die Feindseligkeiten auf Cuba, Porto Rico und den Philippinen einzustellen.

Der Minister⸗Präsident Sagasta erklärte, dem „W. T. B.“ ufolge, er werde den Wortlaut der spanischen Note nicht ver⸗ öffentlichen; er werde dies nur dann thun, wenn der Präsident MaKinley denselben der Presse mittheilen sollte.

Dem „Reuter'schen Bureau“ wird aus Gibraltar berichtet, daß die in San Roque in der Provinz Cadiz stationierten

spanischen Truppen den Befehl erhalten hätten, sich zur

Abfahrt nach den Philippinen bereit zu halten. Türkei.

Wie das Wiener „Telegr.⸗Korresp.⸗Bureau“ meldet, über⸗

nahmen die Franzosen heute Vormittag das Kommando über die Stadt Kanea.

Dänemark.

Die „Berlingske Tidende“ theilt offiziell mit, daß die Regierung in Erwartung späterer Bewilligung durch den Reichstag 500 000 Eö’“ die See⸗Befestigung Kopen⸗ hagens verausgabt habe, und zwar sei dieser Betrag zum größten Theil zur Ergänzung des Munitionsvorraths ver⸗ wendet worden.

Amerika.

Das „Reuter'sche Bureau“ meldet aus I daß in der Friedensfrage ein Einvernehmen erzielt und ein die L1 enthaltendes Protokoll ab⸗ gefaßt worden sei. Der Staatssekretär Day habe folgende Mittheilung bekannt gemacht: Wir haben ein Einvernehmen Fessüen hinsichtlich eines Protokolls, welches die Friedens⸗ edingungen umfaßt, darunter die Räumung von Cuba und Porto Rico. Wir glauben, daß dieses Protokoll zur Aus⸗ führung kommen wird. Wie „W. T. B.“ berichtet, ist die Unterzeichnung des Friedens⸗Protokolls gestern noch nicht erfolgt. Es heiße, der erzug sei erforderlich, damit das Dokument in so be⸗ stimmten Worten abgefaßt werden könne, daß jede Möglich⸗ keit eines Mißverständnisses ausgeschlossen werde, und damit Zeit für die dem französischen Botschafter Cambon zu ertheilende Frmaͤchtigung bleibe, das Dokument im Namen Spaniens zu unterzeichnen. Der Unter⸗Staatssekretär Adee sei gegenwärtig mi der Redaktion des Protokolls beschäftigt.

Nach einer Meldung aus New York haben die amerika-⸗

nischen Truppen am Dienstag Coamo auf Porto Rico ge nommen und dabei 180 Gefangene

den Rückzug abschnitt. Das Artilleriefeuer begann um 7 Uhr Morgens, dauerte 45 Minuten und zerstörte ein Blockhaus. 50 Mann spanischer Kavallerie entkamen.

Eine in Madrid eingetroffene amtliche Depesche aus Porto Rico vom gestrigen Tage meldet, daß die Amerikaner von Guagyama aus B seien und die Höhen von Guamani angegriffen häͤtten. Die Spanier hätten dem Gewehr⸗ feuer widerstanden und ihre Stellungen behauptet.

Der Dampfer „Alicante“ ist, wie „W. T. B.“ meldet, gestern mit 1000 Spaniern von Santiago in See gegangen. Der Dampfer „Isla de Luzon“, welcher in Santiago ein⸗ getroffen ist, wird weitere 2000 aufnehmen.

Aus San Francisco erfährt das „Reuter'sche Bureau“, daß gestern 2000 Mann von dort nach Manila abgegangen seien. Weitere 5000 Mann erwarteten das Eintreffen von Transportschiffen.

Aus Bogotä wird gemeldet, daß der Kongreß den Präsidenten von Columbien ermächtigt habe, den An⸗ spruch des Italieners Cerrutti zu begleichen. Ein entsprechender Nachtragskredit zu dem bereits bewilligten Budget solle ein⸗ gebracht werden.

Demselben Bureau wird aus Rio de Janeiro ge⸗ meldet, daß das Budget heute dem Kongreß werde vorgelegt werden. Die Einnahmen seien darin auf 346 164 und die Ausgaben auf 346 000 Contos Reis veranschlagt. Von den Einnahmen entfielen 222 000 Contos auf die Zölle. Unter den Ausgaben befänden sich 68 768 Contos für die Ministerien des Krieges und der Marine und 166 000 Contos für das Finanz⸗Ministerium, von welcher Summe 63000 Contos für Kursverluste und 58 000 Contos Reis für den Schulden⸗ dienst gefordert würden. ö“

Asien.

Die „Times“ meldet aus Teheran vom 10. August, daß die Bazare in Täbris geschlossen seien. Wegen der schlechten Beschaffenheit und des theuren Preises des Brotes hätten einige Unruhen stattgefunden, aber jetzt sei die Lage wieder ruhiger.

Aus Peking vom 10. August berichtet die „Times“, das Tsung⸗li⸗Namen habe sich mit allen Bedingungen ein⸗ verstanden erklärt, welche der russische Geschäftsträger Pawlow in Bezug auf den Kontrakt über die An⸗ leihe für die Fortführung der Niutschwang⸗Bahn gestellt habe. Derselbe habe verlangt, daß die Linie nicht als Sicherheit verpfändet und keine fremde Kontrole oder Einmischung zugestanden werden dürfe, selbst nicht in dem Falle, daß einer Verbindlichkeit nicht nachgekommen werde.

Dem „Reuter'schen Bureau“ wird über Hongkong vom 30. Juli aus Manila gemeldet, daß der Mangel an Lebens⸗ mitteln sich daselbst- immer mehr fühlbar mache. Es sei kein Fleisch, Brot und Mehl mehr vorhanden außer kleinen, für die Truppen erforderlichen Beständen. würden bald erschöpft sein.

Nach einer Mittheilung desselben Bureaus aus Manila vom 3. d. M. wurde in der Nacht des 31. v. M. ein starkes G schützfeuer auf die Stadt unterhalten. Viele Geschosse schlugen in die Stadt ein, mehrere erreichten die Citadelle, und zahlreiche Häuser wurden beschädigt.

Nach einer in New York eingetroffenen Depesche aus Mantla vom 4. d. M. ist auf den Linien der Spanier kein weiterer Vorstoß gemacht worden. Gegenwärtig sind die früher von den Aufständischen besetzten Laufgräben von ame⸗ rikanischen Truppen besetzt.

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Vom 5. d. M. meldet das „Reuter'sche Bureau“, daß die

Amerikaner mit der Haltung Aguinaldo's, dessen Einfluß auf die Eingeborenen schwinde, Dampfer der Aufständischen werde in der Bucht in Bereit⸗ schaft gehalten, um erforderlichen Falls die Flucht Aguinaldo’'s zu sichern. Afrika.

In Kapstadt wurden bei den Wahlen zum Parla⸗

ment vier fortschrittliche Abgeordnete gewählt.

Statistik und Volkswirthschaft.

Von der preußischen Staatsforstverwaltung wurden im Jahre 1897/98 insgesammt 147 707 Arbeiter beschäftigt, von denen 6229 bei forstfiskalischen Betriebskrankenkassen und 40 197. bei Nethfne versichert waren oder der Gemeinde⸗Kranken⸗ versicherung unterlagen. Von ersteren erkrankten 970, von letzteren 2497; die Aufwendungen des Forstfiskus an Beiträgen ꝛc. betrugen für erstere 18 995 62 ₰, für letztere 34 118 39 ₰. Die Gesammt⸗ zahl der Betriebzunfälle vetrug 1557, von denen 61 tödtlich verliefen; dabei erwuchsen dem Forstfiskus als Betriebsunternehmer 257 11 2 39 Auf⸗ wendungen und an Kosten des Heilverfahrens während der ersten 13 Wochen, soweit sie den sorstfiskalischen Gutsbezirken zur Last fielen,

11 773 49 ₰. An freiwilligen Unterstützungen von Waldarbeitern

und deren Hinterbliebenen wurden 17 153 76 gewährt; an Bei⸗ trägen zur Unterstützung von Waldarbeitern an Kassen, die nicht auf Geund gesetzlicher Bestimmungen errichtet sind, 30 607 59 ₰.

Außerdem wurden aus dem Gnadenpensionsfonds 9840 13 ₰⸗.

gezahlt.

Die Hagelschläge in Bayern während des Jahres 1897.

Das neueste Heft der „Zeitschrift des Fene. bayerischen Statistischen Bureaus“ enthält eingehende Mittheilungen über den Hagelschaden in Bayern während des Jahres 1897 mit Rückblicken auf die Erhebungen seit 1879 und einem Anhang über die Hagelgefahr

in den einzelnen Amtsbezirken nach den Ergebnissen der letzten fünf

Jahre, denen wir Folgendes entnehmen.

Das Jahr 1897 zählt sowohl nach der Zahl der vom Hagel be⸗ troffesen Gemeinden wie nach der Größe der beschädigten Flächen zu den ungünstigeren Jahren; die verhältnißmäßig geringere Höhe der durch Hagelschaden herbeigeführten Verluste vermag diesen Eindruck nicht zu beseitigen. Die Zahl der Hageltage betrug 92, von denen auf den Monat Mai 14, auf die Monate Juni bis August 51 treffen. Hagelmeldungen sind insgesammt 1992 ein⸗ gegangen; von diesen entfallen auf den Monat Mai 233, auf die Monate Juni bis August 1330. Die Zahl der Hagelgemeinden betrug im Betriebsjahre 1097 = 13 % sämmtlicher Gemeinden des Königreiches. Das Vorjahr wies innerbalb der 19 jährigen Er⸗ hebungsperiode, für die eingehendere Aufnahmen der Hagelschläge vor⸗ liegen, die Höchstzahl hagelgeschädigter Gemeinden, nämlich 1487 = 18,5 % sämmtlicher Gemeinden des Königreiches, auf. Hinter diese Höchftzahl tritt die Ziffer des Berichtsjahres zwar erheblich zurück, immerhin überragt sie aber die Durchschnittssumme des venee. Zeitraumes 949 = 11,8 % aller bayerischen Gemeinden bedeutend.

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. emacht. Die Stadt wurde nach einer vom 16. pennsylvanischen Regiment gemachten Flankenbewegung genommen, welche der spanischen Infanterie

franken 1,6, Sch

Die Vorräthe an Reis

zahl stehen ihr Schwankungsverhältniß berechnet sich auf

unzufrieden seien. Ein

1 Jahre 1887/97 berechnet sich

ü“ Auf die Regierungsbezirke vertheilen sich die Hagelgemeinden

im Berichtsjahre, wie folgt: Oberbayern 202, Niederbayern 206, Pfalz 44. Oberpfalz 199, Oberfranken 38, Mittelfranken 126, Unterfranken 24 und Schwaben 258. Für den Durchschnitt der Jahre 1879 bis 1897 erscheint Schwaben mit 16,7 % seiner sämmt⸗ lichen Gemeinden als der am meisten vom Hagel gefährdete Re⸗ gierungsbezirk; ihm zunächst kommt Oberbayern mit 15,4, dann Niederbayern und die Oberpfalz mit je 13,0 und Mittelfranken mit 10,2 %. Hieran schließen sich die weniger geschädigten Regierungs⸗ LL111“ mit 9,2, Unterfranken mit 8,0 und zuletzt die Pfalz mit 6,5 %.

Der Umfang der im Jahre 1897 verhagelten landwirth⸗ schaftlichen Anbaufläche beträgt 108 899 ha = 2,5 % der gesammten landwirthschaftlich benuvtzten Fläche des Königreichs. Diese Hazelfläche überschreitet ein wenig die durchschnittliche Hagelfläche von 103 734 ha der 11 jäbrigen Erbebungsperiode 1887/97. In Oberbavern betrug die Hagelfläche 15 298, in Niederbavern 19 832, in der Pfalz 2733, Oberpfalz 12 606, in Oberfranken 2054, Mittelfranken 13 084, Unterfranken 825, Schwaben 42 467 ha. Unterfranken erscheint somit auch hier als am wenigsten ge⸗ schädigt; sein Antheil an der geschädigten Gesammtfläche ist mit 0,8 % sogar noch geringer als jener an der Gesammtzahl der Hagelgemeinden (2,2 %). Die gesammte in dem elfjährigen Erhebungszeitraume vom Hagel betroffene Fläche umfaßt mehr⸗ fach verhagelte Flächen für jedes Jahr gezählt 1 141 077 ha. Hiervon treffen auf: Oberbayern 286 780 ha = 25,1 %. Nieder⸗ bayern 176 237 ha = 15,5 %, Pfalz 47 226 ha = 4,1 %. Ober⸗ pfalz 127 211 ha = 11,2 %, Oberfranken 84 644 ha = 7.4 %, Mittelfranken 92 421 ha = 8,1 %, Unterfranken 83 505 ha = 7,3 % und Schwaben 243 053 ha = 21,3 %. Das Durchschnittsverhältniß der Hagelfläche zum land⸗ wirthschaftlich benutzten Areal berechnet sich für die Dauer der Erhebungsperiode 1887/97 auf 2,26 % im Königreich, 3,27 in Schwabea, 2,66 in Oberbayern, 2,33 in Niederbayern, 2,14 in der Oberpfalz, 1,82 in Oberfranken, 1,81 in Mittelfranken, 1,57 in Unterfranken und 1,31 in der Pfalz. Auch hier stehen also Schwaben und Oberbayern an der Spitze, und die Pfalz bildet mit dem Pringsten Antheil der Hagelfläche an der gesammten Anbaufläche den

luß.

Ein bemerkenswerther Vergleich bietet sich noch zwischen der Zahl der Haushaltungen mit landwirthschaftlich benutzter Fläche, d. i. der sogenannten landwirthschaftlichen Betriebe und der ver⸗ hagelten Fläche. Auf je einen landwirthschaftlichen Betrieb treffen im Berichtsjahr 1897 durchschnittlich: im Königreich 0,16 ha, in Oberbayern 0,17 ha, in Niederbayern 0,24 ha, in der Pfalz 0,03 ha, in der Oberpfalz 0,20 ha, in Oberfranken 0,03, in Mittelfranken 0,19 ha, in Unterfranken 0,01 ha, in Schwaben 0,51 ha Hagel⸗ fläche. Die Zahl der vom Hagel geschädigten landwirth⸗ schaftlichen Anwesen ist um 13 188 niedriger als im Vorjahre. Während nämlich im Jahre 1896 die Summe solcher Anwesen auf 41 528 geschätzt wurde, ergab sich im Berichtsjahre

. 897 die Zahl von 28 340 hagelgeschädigten landwirthschaftlichen Anwesen.

Auf je 100 landwirthschaftliche Betriebe überhaupt treffen von den hagelgeschädigten Anwesen in Oberbayern 4,4, Niederbayern 5,0, der Pfalz 2,3, der Oberpfalz 5,1, Oberfranken 0,9, Mittelfranken 4,8,

Unterfranken 0,6, Schwaben 11,8, im Königreich 4,3. Von der gesammten Hagelfläche entfallen je auf ein hagel⸗ geschädigtes Anwesen in Oberbayern 3,7, Niederbayern 4 8,

Pfalz 1,1, Oberpfalz 3,8, Oberfranken 3,2, Mittelfranken 3,9, Unter⸗ waben 4,3, im Köntigreich überhaupt 3,8 ha. Der durch Hagel verursachte Gesammtschaden berechnet sich dem Geldwerthe nach im Berichtsjahre auf 6 509 104 ℳ, um 3 641 634 niedriger als im Vorfahr und um 920 147 . als der Durchschaitt der 19 jährigen Erhebungsperiode 1879/97 beträgt. Von den 18 vorhergehenden Jahren weisen 12 mehr und 6 weniger Hagelschaden als das Berichtsjahr auf. Der Höchstbetrag des Hagelschadens mit 10 653 663 fällt in das Jahr 1880, während im Jahre 1887 der geringste Schaden mit 1 619 222 ermittelt wurde. Die Höchst⸗ und Mindest⸗ sonach um 9 034 441 von einander ab; 1266. Im Berichtsjahre ist am Gesammthagelschaden am meisten Schwaben, nämlich mit 46,8 %, betheiligt; dann folgen Niederbayern mit 14,8, Oberbayern mit 13,3, Mittelfranken mit 10.1, Oberpfalz mit 7.3, alz mit 5,3, Unterfranken mit 1,5 und Oberfranken mit 0,9 %. Von der Summe des für den Zeitraum 1879/97 ermittelten Hagel⸗ schadens in Höhe von 141 155 762 entfallen auf Shhwaben 33 208 550 = 23,5 %, Oberbayern 30 339 094 = 21,5 %, Unterfranken 18 695 380 = 13,2 %, Niederbayern 17 047 647 = 12,1 %, Mittelfranken 15 318 138 = 10,9 %, die Oberpfalz 10 700 169 = 7,6 %, Oberfranken 8 370 205 = 5,9 % und die Pfalz 7 476 579 = 5,3 % des Gesammtschadens. Eine veränderte Reihenfolge ergiebt sich, wenn man die Größe des

Hagelschadens mit der Größe der Hagelfläche der einzelnen

Regierangsbezirke vergleicht. Im Jahre 1897 traf auf den Hektar verhagelter Fläche ein Hagelschaden von 125,2 in der Pfalz, 118,3 in Unterfranken, 71,7 in Schwaben, 56.6 in Ober⸗ bayern, 50,4 in Mittelfranken. 48.5 in Niederbayern, 37,9 n der Oberpfalz, 27,9 in Oberfranken. Im Duscchschnitt der sonach ein jährlicher Hagel⸗ chaden auf den Hektar Hagelfläche von 77,8 in Schwaben, 75,7 in der Pfalz, 68,7 in Overbayern, 67.1 n Unterfranken, 58,/2 in Niederbayern, 53 3 in Mittel⸗ ranken, 47,6 in Oberfranken, 40 3 in der Oberpfalz. ür das Köalgreich beläuft sich der Durchschnittsschaden auf den ektar verhagelter Fläche im Jahre 1897 auf 59,8 gegenüber 0,7 im Vorjahre und 63,2 während des Zeitraumes 1887/97. Zieht man den Geldanschlag des Hagel⸗ schadens mit der landwirthschaftlich bebauten Fläche in Vergleich, so trifft auf den Hektar der letzteren im Berichts⸗ jahre 1897 ein Hagelschaden von 1,49 im Gesammtgebiet des Königreichs, 5,04 in Schwaben, 1,48 in Mittelfranken, 1,40 in Niederbayern, 1,10 in der Pfalz, 0,93 in Oberbayern und in der Oberpfalz, 0,21 in Unterfranken und 0,14 in Ober⸗ franken. Auf je ein hagelgeschädigtes Anwesen ent⸗ fällt ein durchschnittlicher S adensantheil von 309,9 in Schwaben, 231,7 in Niederbayern, 211,4 in Ober⸗ bayern 196,4 in Mittelfranken, 184,5 in Unterfranken, 144,4 in der Oberpfalz, 141,4 in der Pfalz, 88,5 in Oberfranken und 229,7 im Königreiche. Auf jeden landwirthschaftlichen Betrieb überhaupt kommt im Königreiche ein durchschnittlicher Hagelschaden von 9,8 Diesen Jahresdurchschnitt überschreitet um das 3,7 fache der Regierungsbezirk Schwaben mit einem durchschnitt⸗ lichen Schadensantheil von 36,7 ℳ, und Niederbayern überragt den⸗ selben mit 11,7 nur um weniges; niedriger steht der Schadens⸗ antheil in Mittelfranken mit 9,5 ℳ, in Obechayern mit 9,4 ℳ, in der Oberpfalz mit 7,4 ℳ, in der Pfalz mit 3,2 ℳ, in Unterfranken mit 1,0 und in Oberfranken mit 0,8

Zur Arbeiterbewegung.

öAues Erfurt wird der „Goth. Ztga.“ geschrieben: Die Büchner⸗

sche Brauerei entließ am Dienstag 22 Arbeiter, welche dem Verbande deutscher Brauereiarbeiter angehören. Den Grund zu der Ent⸗ laßung bildet ein Streit über die Forderungen wegen der Sonntags⸗ ruhe, der zwischen den organisierten Arbeitern und der Brauereileitung enrstanden ist. Der Verein Erfurter Brauereien hat das Vorgehen der Büchner’schen Brauerei gebilligt.

In Hückeswagen haben, der „Rhein.⸗Westf. Ztg.“ zufolge, sämmtliche Weber der Firma Fr. Hendrich’s Söhne wegen Lohn⸗ streits gekündigt.

Aus Glauchau wird der Berliner „Volks⸗Ztg.“ gemeldet, daß in der Fabrik von Franz Neubert jun. in Mylau sämmtliche Weber die Arbeit niedergelegt haben, weil es wegen der Gründung einer

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eigenen Fabrittrantenkafse zu Melnungsverschiedenheiten zwischen den Arbeitgebern und den Arbeitern gekommen war.

Aus Lübeck wird der „Köln. Ztg.“ zum Ausstande der Bauarbeiter berichtet, daß sich die Ausständigen zur Beilegung des Ausstandes an das Einigungsamt gewandt haben.

Literatur 8

Die Rechtsprechung des Königlich preußischen Ober⸗

Verwaltungsgerichts in systematischer Darstellung, herausgegeben von B. von Kamptz, Verwaltungsgerichts⸗Direktor, Ph. Freytag, Ober⸗Verwaltungsgerichts⸗Rath, St. Genzmer, Ober⸗Verwaltungsgerichts⸗Rath, E. Barre, Landgerichts⸗Präsident, Germershausen, Verwaltungsgerichts⸗Direktor, und M. Dirtsen, Regierungs⸗Rath. III. Band. Berlin, Karl Heymann’s Verlag. Preis 15 ℳ, bei Abnahme des ganzen Werks 12 Die Rechtsgrundsätze des Königlich preußi⸗ schen Ober⸗Verwaltungsgerichts, begründet von K. Parey Dritte, gänzlich neu bearbeitete und bis zur Gegenwart ergänzte Auflage, herausgegeben von Fr. Kunze, Ober⸗ Verwaltungsgerichts⸗Ratb, und Dr. G. Kautz, Regierungs⸗Rath. Lieferung 7 bis 10. Berlin, J. J Heine's Verlag. Dem zweiten Bande der von Kamptz'schen systematischen Darstellung der Recht⸗ sprechung des preußischen Ober⸗Verwaltungsgerichts ist unter strikter Innehaltung des im Vorwort gegebenen Versprechens in kurzer eit der dritte Band gefolgt. Derselbe enthält in den bschnitten XI bis XVI. die Rechtsprechung in Betreff der Wege, und Wasserpolizei, der Deichangelegenheiten, der Fischerei⸗, Jagdpolizei und des Waldschutzes. Innerhalb jedes Ab⸗ schnitts sind, wie in den beiden ersten Bändchen, von Materie zu Materie die Entscheidungen vollinhaltlich abgedruckt und die weiterhin den gleichen Gegenstand behandelnden Erkenntnisse kommentatorisch in Auszügen beigefügt. Den vollinhaltlich mitge⸗ theilten Entscheidungen finden sich außerdem die Thatbestände in knapper Fassung vorangestellt. Die Auswahl der Erkenntnisse be⸗ schränkt sich keineswegs auf die jetzt 36 Bände umfassende amtliche Sammlung der Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts; vielmehr dient als zweite Hauptquelle das „Preußische Verwaltungsblatt“, und selbst darüber hinaus werden in den Anmerkungen noch zahlreiche Erkenntnisse direkt aus den Akten zitiert. An der Bearbeitung sind neben den Herausgebern der beiden ersten Bände noch der Landgerichts⸗ Präsident E. Barre und der Verwaltungsgerichts⸗Direktor A. Germershausen betheiligt. Diese Arbeitstheilung hat indeß auf die Gleichmäßigkeit der Bearbeitung keinen nachtheiligen Einfluß geübt; denn die Methode der sechs Herausgeber ist die gleiche. Der dritte und vorletzte Band bestätigt nur das schon nach dem Erscheinen des zweiten gefällte Urtheil, daß das Werk nicht nur wegen seiner praktischen Brauchbarkeit, sondern auch wegen seines wissenschaftlichen Werthes eine hohe Stelle beanspruchen darf. Die von dem Ober⸗Verwaltungsgerichts⸗Rath Kunze und dem Regierungs⸗ Rath Dr. Kautz bearbeitete dritte Auflage von Parey's „Rechtsgrundsätzen des preußischen Ober⸗Verwaltungsgerichts“ liegt nach dem Erscheinen der zehnten Lieferung abgeschlossen vor. Der zweite (Schluß⸗) Band enthält auf 1033 Seiten Entscheidungen, die polizeiliche Angelegenheiten, die Wasserpolizei und die damit im Zusammenhange stehenden Streitig⸗ keiten der Betheiligten, Deichpolizei, Fischerei, Jagd, Schutzwaldungen und Waldgenossenschaften, Ansiedelungen und Kolonien, Dismembra⸗ tionssachen, Bau⸗, Wege⸗, Gewerbepolizei, Vereine, geschlossene Ge⸗ sellschaften, Gebrauch der deutschen Sprache, Prozessionen, Religions⸗ unterricht, Freimaurerorden, Erwerbs⸗ und Wirthschaftsgenossen⸗ schaften, sozialdemokratische Vereine, Gesindepolizei und Streitigkeiten zwischen Meister und Gesellen, polizeiliche Verfügungen vermischten Inhalts, Zwangsmittel und Polizeiverordnungen im allgemeinen, ferner eingeschriebene Hilfskassen, Kranken⸗, Unfall⸗, Invaliditäts⸗ und Altersversicherung, Verfahren in Disziplinarsachen, Kleinbahnen und Privatanschlußbahnen. Handelskammern, kaufmännische Korporationen und Börsen, Feuerlöschwesen, Konflikte, Verwaltungsstreitverfahren, endlich Einkommen⸗, Ergänzungs⸗und Gewerbesteuer betreffen, sowie eine chronologische Zusammenstellung der Entscheidungen, ein chronologisches Register der Gesetze, Verordnungen ꝛc. mit Angabe der Paragraphen, welche durch die mitgetheilten Urtheile erläutert werden, und ein ausführliches Sachregister für beide Bände des Werkes Diese Sammlung von Entscheidungen ist besonders geeignet, schnell über die vom Ober⸗ Verwaltungegericht aufzestellten Rechtsgrundfätze zu orientieren. Die Urtheile desselben sind nicht vollinhaltlich abnedruckt; vielmehr ist, stets unter Anlehnung an den Wortlaut der Entscheidungen, den in Thesenform auftretenden Rechtsgrundsätzen ein Excerpt aus der dazu gehörigen Begründung beigefügt. Die Thatbestände sind nur da karz mitgetheilt, wo ihre Kenntniß zum Verständ⸗ niß der Entscheidungen erforderlich erscheint. Hier und da bieten die Herausgeber auch erläuternde Anmerkungen, um das Verständniß der dicta des Ober⸗Verwaltungsgerichts zu erleichtern. Den einzelnen Abschnitten des Werkes sind ferner ausführliche Mittheilungen über die einschlägige Gesetzgebung und Literatur vorausgeschickt. Dadurch wird die Brauchbarkeit dieses trefflichen Handbuchs der bisherigen Rechtsprechung unseres obersten Verwaltungsgerichtshofes noch erhöht. Die neuen preußischen Verwaltungsgesetze, zu⸗ sammengestellt und erläutert von M von Brauchitsch. Er⸗ änzungsband: Die Gemeindeverfassungsgesetze für die ee Hessen⸗Nassau mit den neuen Verwaltungsgesetzen, zu⸗ sammengestellt und im amtlichen Auftrag herausgegeben von A. von Trott zu Solz, Geheimem Regierungs⸗ und vortragendem Rath im Ministeriam des Innern. Berlin, Karl Heymann’s Verlag. Preis geb. 8 Bekanntlich sind am 1. April d. J. die Städte⸗ ordnung und die Landgemeindeordnung für die Provinz Hessen⸗ Nassau vom 4. August 1897 in Kraft getreten, und damit ist der gesetzliche Unterbau für die Verwaltung der Provinz vollendet, der mit dem Erlasse der Kreisordnung vom 7. Juni 1885 und mit der Einführung der Provinzialordnung, des Landesverwaltungs⸗ und des Zuständigkeitsgesetzes begonnen worden war. Diese sechs Gesetze bilden den wesentlichsten Inhalt des vorliegenden Buches. Zuständig⸗ keits⸗ und Landesverwaltungsgesetz sind ohne Zusätze und Erläute⸗ rungen zum Abdruck gebracht, weil diese Gesetze bereits in dem Füttewe von Brauchitsch eingehend kommentiert sind und jede neue uflage alles, was auf diesem Gebiet etwa nachzutragen, zu er⸗ gänzen oder zu bericht igen ist, gewissenhaft und vollständig aufnimmt. Die Kreisordnung dagegen enthält eine Reihe von Abweichungen von der altländischen Kreisordnung und konnte schon aus diesem Grunde zusätzlicher Bemerkungen nicht entrathen. Sie sind daher hervorgehoben und, soweit erforderlich, erläutert. Erfreulicherweise ist dabei die Recht⸗ sprechung des Ober⸗Verwaltungsgerichts bis in die neueste eit berücksichtigt. Ebenso ist bei der Provinzial⸗Ordnung für die Provinz Hessen⸗Nassau verfahren worden. Dagegen haben die Städteordnung und die Landgemeinde⸗ ordnung für Hessen⸗Nassau eine eingehendere Behandlung erfahren. Zwar sgla auch sie im äußeren Aufbau und in der Mehrzahl der einzelnen Bestimmungen der Gesetzgebung für die älteren Provinzen; sie weichen aber doch von der Städteordnung vom 30. Mai 1853 und der Landgemeindeordnung vom 3. Juli 1891 in einer ganzen Reihe von weeseegen Vorschriften, zum theil grundlegender Art, so erheblich ab, daß eine umfassendere Erläuterung jener beiden Gesetze erwünscht erschien. Der zur Städte⸗ und Landgemeindeordnung gegebene Kom⸗ mentar beruht auf einem gründlichen Studium dar Gesetzesmaterialien und wird im allgemeinen für die Bedürfnisse der Praxis ausreichen. Den vorerwähnten Gesetzen schließt sich im Anhang I eine Reihe von provinziellen Gesetzen an, die vorwiegend die Verwaltung der beiden Bezirksverbände der Provinz Hessen⸗Nassau berühren. Als Anhang II. ist in etwas verkürzter Form die Uebersicht der historischen Ent⸗ wickelung der Gemeinden und Gutsbezirke in der Provinz Hessen⸗ Nassau und Darstellung des bisher dort in Geltung gewesenen Gemeindeverfassungsrechts beigefügt, welche dem Landtage mit den Entwürfen der Städte⸗ und Landgemeinde⸗Ordnung vorgelegt worden war. Die Kompetenz der Religion, der Ethik, des Patriotismus, der Verfassung, Gesetzgebung, Justiz, Presse, der Veretne und der öffentlichen, nationalen und internationalen Meinung mit besonderer

Berücksichtigung der Frage der Beleidigungen und der Preßfreiheit. Von Dr. Karl Walcker, Privatdozenten der Staatswissenschaften an der Universität Leipzig. Verlag von Arwed Strauch in Leipzig. Preis 2 „Jeder Straf⸗ oder Zivilprozeß ist im Prinzip eine Sache der ganzen Nation, ja, der ganzen Menschheit. Nur aus Mangel an Zeit und Geld, wegen der menschlichen Unvollkommenheit ist es nothwendig, daß die meisten Prozesse von wenigen Richtern, Ge⸗ schworenen, Schöffen u. s. w. entschieden werden; aber die Nation, ja, die Menschheit muß die höchste Instanz bleiben, die Oberaufsicht führen, natürlich in sittlicher, gesetzlicher Weise, nicht durch eine un⸗ gehörige Beeinflassung der Richter.. Im Sinne und zur Verwirk⸗ lichung dieses Gedankens wird die Gründung „nationaler Rechtsschutz⸗ vereine“ und eines „internationalen Rechtsschutzvereins zur Sicherstellung der Preß⸗ und Religionsfreiheit, des Deutschthums und anderer be⸗ rechtigter, deutscher wie nichtdeutscher Interessen“ befürwortet, worüber in Kapitel III und IV detaillierte Vorschläge gemacht werden. Durch erstere soll insbesondere eine größere Einheitlichkeit der Entscheidungen, ein Schutz pflichttreuer Angeklagten, Staatsanwalte, Privatkläger, Rechtsanwalte, Richter oder Geschworenen und eine Kontrole und Zügelung gutgläubig irrender, nachlässiger oder gewissenloser erstrebt werden. Die obersten Grnndsätze alles Staatslebens, wie sich die⸗ selben in der Religion und in der Ethik ausprägen, sollen als kom⸗ petente Mächte neben und über den Fachinteressen in den Fragen 2 Gesetzgebung und Rechtsprechung in sachgemäßer Weise zur Geltung gelangen.

Unter dem Titel „Reiseberichte über Rinderpest, Bubonenpest in Indien und Afrika, Tsetse⸗ oder Surra⸗ krankheit, Texasfieber, tropische Malaria, Schwarz⸗ wasserfieber“ hat der Geheime Medizinal⸗Rath, Professor Dr. Robert Koch die fortlaufenden Berichte über seine Thätigkeit in Süd⸗Afrika, Indien und Deutsch⸗Ostafrika veröffentlicht (Verlag von Julius Springer hierselbst; Preis 2,40 ℳ), welche derselbe an den Landwirthschafts⸗Minister von Kapland und an den Staatssekretär des Innern in Berlin erstattet hat Sie sind zugleich vorläufige Mittheilungen über die Ergebnisse seiner Forschungen, deren aus⸗ führliche Bearbeitung noch längere Zeit in Anspruch nehmen wird, und enthalten bereits vieles, was für wissenschaftliche Kreise von hohem Interesse ist.

Zeitschrift für Sozialwissenschaft, herausgegeben von Dr. Julius Wolf, ordentlichem Professor der Staatswissen⸗ schaften in Breslau. Verlag von Georg Reimer, Berlin. Preis vierteljährlich (3 Hefte) 4 % Heft7 des ersten Jahrgangs erschien mit folgendem Inhalt: „Illusionisten und Realisten in der National⸗ ökonomte“ (VID) von Professor Julius Wolf; „Antike und moderne Großstädte“ (Schluß) von Professor Julius Beloch in Rom; „Das eidgenössische Versiche ungsamt“ von E Naef, Kantonsstatistiker in Aarau; „Die Alkobolgesetze in den nordamerikanischen Staaten und ihre Erfolge“ (II) von Dr. A. Baer, Geheimem Sanitäts⸗Rath in Berlin. Sozialpolitik: Gesetzentwurf, betreffend die Einrichtung einer Arbeitsstatistik in Oesterreich, nebst „Begründung“ und Anhang, betreffend die Arbeitsstatistik im Ausland; Die Ausdehnung der Fabrik⸗ gesetzgebung in der Schweiz auf das Kleingewerbe. Miscellen: Die

ukunftsgesellschaft, Das „Drängen nach Staatshilfe“; Kartelle; öhne industrieller Arbeiter in Oberschlesien; Sterblichkeit unter den Berliner Arbeitern; Kriminalität im Kanton Zürich; Verstaatlichung der Mobiliarversicherung im Kanton Baselstadt; Landgesetzgebung in Neu⸗Seeland. Revue der Revuen; Bücherbesprechungen; Sozial⸗ Korrespondenz.

Die Südamerikanische Rundschau, illustrierte Monats⸗ schrift für Politik, Finanzen, Handel, Industrie, Verkehr, Geographie und Statistik Zentral⸗ und Süd⸗Amerikas, welche vom Vize⸗Konsul Hugo Kunz herausgegeben wird, hat in der Nr. 5 des VI. Jahrgangs vom 1. August folgenden Inhalt: Die chilenisch⸗argentinische Kriegs⸗ gefahr. + Aus der Botschaft des Präsidenten der Republik Chile. Die deutsche Auswanderung nach Süd⸗Amerika. (Anschauungen eines Nord⸗Amerikaners.) Deutsche Aus wanderung nach dem tropischen und subtropischen Süd⸗Amerika. (Korrespondenz aus Buenos Aires.) Rundschau. Wechselkurs⸗Berichte. Literatur⸗Bericht.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Washington, 10. August. (W. T. B.) Nach dem Monats⸗ bericht des Ackerbau⸗Departements ist der Duvcchschnittsstand der Baumwolle 91,2, des Mais 87, des Frühjahrsweizens 96,5, des Frühjahrsroggens 93,7, des Hafers 84,2 und der Gerste 79,3.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.

(Aus en „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“, Nr. 32 vom 10. August 1898)

Pest.

Britisch⸗Ostindien. Einer Mittheilung vom 15. Juli zu⸗ folge ist in Bombay ein weiterer Räckgang in den Pest⸗Todesfällen in der Zeit vom 11. Juni bis zum vorgenannten Tage nicht zu ver⸗ zeichnen gewesen. In diesen 5 Wochen starben an der Krankheit 185 Personen; dieselbe soll jetzt einen besonders bösartigen Verlauf

zeigen.

Hongkong. Die Seuche hat im Laufe des Monats Jani er⸗ heblich abgenommen. In der mit dem 25. Juni endenden Woche sind nur noch 11 Erkrankangen und 11 Todesfälle festgestellt. Bis zu diesem Tage sind seit dem 1. Januar 1300 Erkrankungen und 1145 Todesfälle zur amtlichen Kenntniß gelangt.

Cholera.

Britisch⸗Ostindien. Kalkutta. Vom 26. Juni bis 2. Juli starben 9 Personen an Cholera, 3 an Pocken, 55 an Fiebern; an Pest erkrankten 23 Personen und starben 20.

1 Gelbfieber.

In Rio de Janeiro starben in den Monaten April, Mai, Juni an Gelbfieber 290, 189 und 82, an accesso pernicioso 64, 46 und 26 Personen. Gegen das 1. Vierteljahr hat sich die Gesammt⸗ zahl der Gelbfiebertodesfälle um 197 gesteigert.

„In Mac Henry (Mississippi) sind bis zum 29. Juni 3 neue, seitdem aber keine weiteren Fälle festgestellt. Seit dem 14. Juli gilt die Epidemie als erloschen, während derselben erkrankten insgesammt 24 Personen, von denen keine starb. In der zweiten Haltte des Juni kamen 6 Todesfälle auf Schiffen vor, welche, aus den Häfen von Para, Panama und Santos kommend, in Cape Fear bezw. San Francisco und Ship⸗Island in Quarantäne gelegt sind.

In Vera Cruz (Mexiko) wurde am 9. Juli 1 Fall festzestellt. (Public Health reports Nr. 28 88 28.)

Pocken.

Südafrikanische Republik. Laut Mittheilung vom 29. Juni hat die Krankheit in den Distrikten von Johannisburg, Krügersdor und im Swaziland zugenommen. Als auffällig wird bezeichnet, vaß bei der gegenwärtigen Epidemie die weiße Bevölkerung verhältniß⸗ mäßig häufig befallen wird.

Verschiedene Krankheiten.

Pocken: Moskau 4, St. Petersburg 2, Warschau 6 Todesfälle; Reg.⸗Bez. Münster 4, Paris 2, St. Petersburg 6 Erkrankungen; Ge⸗ nickstarre: Kopenhagen 2, New York 12 Todesfälle; Kopenhagen 5 Erkrankungen; Keuchhusten: London 31, New York 35 Todes⸗ fälle; München 79, Hamburg 33, Kopenhagen 87 Erkrankungen; Influenza: Berlin 3, London 5 Todesfälle; Tollwuth: Moskau 1 Todesfall. Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen starb an Masern (Durchschnitt aller dentschen Berichtsorte 1886/95: 1,15 %): in Bremen, Dessau, Plauen Erkrankungen kamen vor in Berlin 43, Breslau 61, in den Reg.⸗Bezirken Arns⸗ berg 100, Posen 102, Schleswig 127, in Hamburg 92, Amsterdam 90, Budapest 128, Christiania 32, dinburg 104, New PYork 154, St. Petersburg 68, Wien 130 an Scharlach (1886 95: 0,91 %): in Krakau Erkrankungen wurden gemeldet in Berlin 26, München 36, Antwerpen (Krankenhäuser) 24, Budapest 32, Edinburg 42, Kopenhagen 28, London (Krankenhäuser) 232, New