Sund Maßregeln für die Handhabung 8 8 1 des Betriebes. Bildung der Züge.
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§ 19. “ Bei Bildung der Züge ist darauf 2 die Wag zu achten, daß die Wagen ge⸗ Bewachung der Bahn. hörig zusammengekuppelk sind, die de nnh in den Wa cen
durch ein Zeugniß darüber ausweisen können, daß sie di G 18 8 tmärkten “ Fetheöns uverscsügket beütens C 8 Berichte von deutschen Fruch r 8 Zedienung der Maschine kann mit Zustimmung der — — — eisenbahntechnischen Auslichtsbehörde dem Führer aleiin üherkraqiee.3. ö1114“ Qualität Außerdem wurden igen Signalvorrichtungen wer vene wenn die Betriebsmittel einen Uebergang zwischen der u“ 8 Durchschnitts⸗- Am vorigen Har, bedient und thunlichst velc ne ed den eeg G 8 Aübrer ein Zug⸗ 1 gering mittel gut Verkaufte Verkauf preis Markttage “ J6““ — indet, der es versteht, den Zug zu V erkaufs⸗ “ e EEE ist ni § 23 8 Stillstand zu bringen. 8 8 g zum . Ferohirer veeis ser 1 Doppelserth.⸗ Menge für RP ach nach überschläglicher ag vorzunehmen. ür Zahnstangenstrecken bestimm E 1 1“ . 1 eöverannhmenden Untersuchungen die Asenbahntechnische Aufsichts⸗ “ “ der ewöhnliche Maschinen. 8 1 Doppel⸗ 9h 1 unere der zur Beförderung von Personen benutzten Wagen ofern andere, als mit Dampfkra . iedrigster höchster Doppelzentner entner preis 2) Bei Annäherung eines Zuges oder einer einzeln fahrenden ist während der Fahrt bei Dunkelheit angemessen zu erleuchten. wendung finden, sind die für ihren Päftand, bbbkkgeereche. 1 8 “ (Preis unbekannt) Maschine an einen in Schienenhöhe liegenden unbewachten Wege⸗ § 24 8 suchung und Handhabung zu beachtenden Sicherheitsvorschriften bis 1 ℳ ℳ ℳ ℳ übergang hat der Maschinenführer von der etwa ekennzeichneten Größt 1 “ 8 auf weiteres von der eisenbahntechnischen Aufsichtsbehörde für jedes xas eee Stelle an oder, sofern Kennzeichen nicht angebracht sind, in angemessener Größte zulässige Fahrgeschwindigkeit. Unternehmen besonders festzusetzen, im übrigen aber diejenigen der 8 8 11“ Entfernung bis nach Erreichung des Ueberganges die Läutevorrichtung 19 Die größte zulässige Fahrgeschwindigkeit für Züge und ein⸗ vorstehenden und der noch folgenden Vorschriften, deren Aawendu⸗ . ““ ö“ “ in Thätigkeit zu halten oder ein anderes Warnungszeichen zu geben. zelne aschinen darf in der Regel bei Bahnen mit; 1“ Bedenken nicht entgegenstehen, unverändert einzuführen oder, sow Allenstein. 15,00 15,00 16,50 18,00 eiches hil⸗ wenn Menschen oder Fuhrwerke auf der Bahn oder in “ 1,435 m Spurweite 30 km, nothwendig, zu ändern und zu ergänzen. 3 Thorn. Se v 14,30 14,50 gefahrdrohender Nähe derselben bemerkt werden. Ob und wo vor 1 m 30 „ — TW. Slapalmef b 8 Krotoschin . . . . 15,20 15,20 15,80 16,30 dem Ueberfahren derartiger Uebergänge verlangsamtes Fahren oder 750 mm ““ 8 .““ reiburg i. Schl. 14,00 14,50 15,00 15,20 vorheriges Halten der Züge erfolgen soll, bestimmt die eisenbahn⸗ 86 600 mm 8 20 88 X“ § 35. 11.““ 46“ 16,00 16,50 16,50 technische Aussichtsbehörde im Einvernehmen mit der Genehmigungs⸗ . bei Zahnradbahnen 15 „ —.—, Verständigung zwischen den Stationen. Neustadt O.⸗S.. 14/,60 15,20 15,70 behörde. in der Stunde nicht übersteigen. Einrichtungen, welche die Verständigung zwischen den Stationen annover .. üba 15,60 15,80 8 Von der Bedienung und Beleuchtung von Weichen kann in 2) Größere Fahrgeschwindigkeiten können mit Genehmigung des ermöglichen, können zur Sicherheit des Betriebes von der eisenbahn⸗ “ ogss 15,90 16,00 egel abgesehen werden, wenn sie unter Verschluß gehalten Ministers der öffentlichen Arbeiten zugelassen werden, sofern ein Ver⸗] technischen Aufsichtsbehörde gefordert werden, sofern im regelmäßigen Hagen i. W.. 19,00 20,00 20,00 en. kehrsbedürfniß dafür nachweisbar ist. Ueber die in solchen Fällen vor. Betriebe sich gleichzeitig zwei oder mehrere Züge in entgegengesetzter Go 17,52 17,80 18,08 § 20. zuschlagende Ergänzung der Sicherheitsvorschriften bleibt die Ent. Fahrtrichtung bewegen oder sonstige Rücksichten solche erfor — 19,00
8 ern. Giengen . . . ha en 8 Stärke der Züge. 8 scheidung dem inister der öffentlichen Arbeiten vorbehalten. § 36. 1“ 8 Trs i. M. 8.“ 1 15,00
1) Auf vollspurigen Bahnen sollen nicht mehr als 80 Wagen⸗ § 25 Streckensignale Mülhausen i. E. 9 achsen, auf Schmalspurbahnen von 1 m Spurweite höchstens 60, von “ 8 Langsamfahr 18 Auf der Bahn müssen die Signale 5 . . Saargemünd . 1 80 15,00 750 mm und 600 mm Spurweite höchstens 50 Wagenachsen in einem 1) Wenn ein Zeichen 88 benfnahe gegeben ist oder ein der Zug soll e 1““ L““ 16,30 18,89 17,40
Zuge laufen. Hi G d s 1 11“ Eb nderniß auf der Bahn bemerkt wird, d er Zug soll halten. 14,20 15,20 15,70 2) Auf Zahnradbahnen darf zur hebederen eines Zuges nur fe einer den Umständen angemessenen Ie hoß die Fahrgeschwindigkeit Breslau.
“ 8 16,50 16,50 dn Rhesgcne neder Er werden, gauf esbongabahnen dagegen aue 2) Auf Strecken, in welchen eine Drehbrücke liegt, oder welche “ . Neuß.. . maschine noch eine an seinem Schluß, jedoch nur bei Güterzü gen wegen scharfer Krümmungen, starker Neigungen oder aus sonstigem Jeder geschlossen fahrende Zug muß mit Signalen versehen sein Roggen. sowie zum Ingangsetzen von Personenzügen in den Stationen. 1 Döznde fftfn mit, G E 1 bs cheeesrFag⸗ densechluß, bei Punkelbeit die Sph. und den Cchtirz . Allenstein . 12 81 — n uggattun n; gleiches gi E8 2, § 21. der eisenbahntechnischen Auffichsbebörde festzuseten.—ggattungen von ere 8 u“. 8 Fbarschi.. LEEö“ 1 119
Zahl der Bremsen eines Zuges. ; 88 § 26. “ Signale des Maschinenführers. ilehne .. 12,15 12,50 1 331
1) In jedem Zuge müssen außer den Bremsen an der Maschine .“ I — idemüũ - so viele Bremsen bedient oder auf andere Len wirksam zu 8 üan Abfahrt der Züge. ie; Maschinenführer muß die Signale geben können: Fetungd Sa 1130 12⁸0 z w 13,80 8
sein, daß mindestens der aus nachstehendem Verzeichnisse zu berechnende 1) Kein Zug darf eine Station verlassen, bevor die Abfahrt von chtung 86 p Theil der im Zuge befindlichen Wagenachsen “ kann. dem zuständigen Bediensteten gestattet ist. fah Bremsen anziehen und 89 Rlaßzaht 12gs . 12,60 13,00 1 007 1 2) Bei einer Fahrgeschwindigkeit von mehr als 15 km in der d Bremsen loslassen, “ annover.. 13,40 13,50 8
Bei einer Fahrgeschwindigkeit Stunde darf ein fahrplanmäßiger Zug einem anderen in derselben oder er muß 81 üsgse “ 13,20 13,75 10 960
von Richtung abgelassenen Zuge in der Regel nur in Stationsabstand — die Bremsen selbst wirksam machen und lösen können. aüen 1. W. . 15,50 15,50
““ nach Ablauf der planmäßigen Fahrzeit des voraufgegangenen Zuges S § 39. j 88 “ Heas 15,00 120 Lilometer in der Stunde eit folgen. Für unüber he oder mit starken Soweit Farben⸗Si 8E 16,00 8 b
Verhältniß müssen von je 100 Wagen⸗ Ferage behaftete Strecken, sowie für ungünstige Witterungs⸗ Farben dne “ Lee Seihngen M. 11,50 11,50 3 achsen zu bremsen sein: verhältnisse kann die eisenbahntechnische Aufsichtsbehörde weitere Ein⸗ rothe Farbe als Halt⸗Signal dienen. Saargemünd 13,00 1 13 ergr.
schränkungen vorschreiben. 52 U 6 § 27. . V. Betriebsführung. 1 8 1 1899 . b
.· 00 —: 400 6 Sonderzüge § 40 Zni 1 2 E““ b Sonderzüge und einzelne Maschinen, welche den betheiligt “ Breslau. 1 12,50 12,80 1 18 10 18 1 Stationen sowie dem etwa vorhandenen E Die mit der Leitung der Bahnunterhaltung und des Betriebes 8 8 1 8 1.“ 12,00 12,00 . 80 13 15 nicht vorher angekündigt sind, dürfen mit keiner größeren Geschwindig⸗ betrauten Personen sind sowohl der eisen ahntechnischen Aufsichts⸗ 8 1 8 88 “ 1 G st . 66 15 18 keit als 10 km in der Stunde fahren. behörde, als dem zuständigen Regierungs⸗(Polizei⸗)Präsidenten namhaft 1 “ X“ “ “ er 838 “ 57 18 21 § 28 zu machen, auch sind diesen Behörden alle hierbei eintretenden Aende⸗ 10,75 11,50 11,50 50 20 23 1 rungen anzuzeigen. 12,00 12,80 13,00 44 29 8 “ “ Dienft 1 § 41. 12,50 188s 8 0 8 6 zas Schieben von Zügen auf freier Strecke, an deren Spitze sich enstanweisungen und Dienstaufsicht. ilehne.. ee 6 8 89 86 8 1 eine führende Maschine nicht befindet, ist auf Reibungsbahnet nur 1) Den im äußeren Betriebsdienst angestellten Bediensteten sind Blbn masl 1 11,85 F. 128 28 34 39 3 dann zulässig, wenn ihre Stärke nicht mehr als 40 Wagenachsen be⸗ über ihre Dienstverrichtungen und ihr gegenseitiges Dienstverhältniß reiburg i. Schl. 1 13,00 13, 1888 25 39 45 “ 5 “ Rehdh h km Stunde Vücht saritliche, vFcht bebruckte nier dehen zu geben. Die eisenbahn⸗ Fin⸗ “ 1889 1888 13,90 6“ 1 X“ uß alsdann mit einem wachthabenden Be⸗ technische Au ehörde, w di „S. 4 Eöö “ Herachnnng der Zahl der zu haig ten . sen, hei. vor 1n Ulebergängen 8 8 müssen, — se zaustanden, ee Petegen vonaelegt werden . F . 1 15,00 189 78 ” 1— chten: nst das Bedürfniß eintritt, ein weithin hörbares Warnungszei ahn dadurch nicht für gewahrt . ist di .. 8 50 5 8 a. Für Fahrgeschwindigkeiten und Neigungen, welche zwischen mittels Glocke, Horn oder dergleichen abzugeben hat. Feinnageichen befugt, eine Pesfüng er eegsetn achtet di9e. n ese ss ande W. . 1 15,50 19eo S 1 12 erzeichnisse aufgeführten liegen, gilt jedesmal bahnen werden die betreffenden Vorschriften von der eisenbahntechnischen zu fordern, sowie die Entlassung derjenigen, welche nach ihrem Er⸗ Z““ . 15,00 8s 82 1 8 gc ßte he dabei 5 Frage kommenden Bremszahlen. Aufsichtsbehörde erlassen. messen nicht als technisch fähig und zuverfass anzusehen sind. Giengen.. 2 14,40 14,80 16,00 8 3 nzah 9 zu bremsenden Wagenachsen ist für die § 29. 2) Die Befugnisse der eisenbahntechnischen Aufsichtsbehörde sind Waldsee i. W. 15,60 üan ees 8 „welch nunterbrochen Das Begleitpersonal darf während d inem Be⸗ 3) Bei Ausübung ihrer Aufsicht wird sich die ei “ — 37 37 enf eine Sg. von 88 m oder darüber erstreckt, zu be⸗ diensteten untergeordnet sein rf während der Fahrt nur einem Be Aufsichtsbehörde zu Entscheidungen, welche sch. Enfäffnbah n Ke 5 16,50 16,70 16,70 E1.“ Lbie 1 8. § 30 8 5 npen sündlegende für den unveränderten Bestand des Unter⸗ Breslau . . 12,70 13,30 14,40 8 F. 8 . e gerade 8 nehmens e i 2 8 1 ei m Entfernung den größten 1 illstehende, fahrfertige Maschi 1 Auf⸗ denten v — — 5 . I1“ zeigen, als stärkstgeneigte Strecke an⸗ sicht sehen. b — ““ verständicrsch “ Nü i ots g Ihscets 1300 1390 1399 — “ e ohne ausreichende Aufsicht, sowie die üb VI. S 8 1 — 2, 2,00 c. Als maßgebende Fahrgeschwindigkeit ist diejenige anzunehmen, Gleisen verbleibenden Wagen 805 dlon ee Vect, guf den “ Krotoschin. 10,30 1200 1200 Brlche, der ag vuf der die Höchststeigung enthaltenden seeeher 8 1 85. 1980 13 0 13,80 1 3 8 8 8 Staats⸗Anzeiger“, das Ministerialblatt für die innere Verw Sch ter Hafer 14,50 14,80 15,50 d. SSsgeghr Feftiegühlung 5 Wagenachsen, als X“ das Eisenbahn⸗Verordnungsblatt, das Centralblatt der Vruberwaltung, Freiburg i. Schl., aelte Hafer 11,50 11,10 12,00 unbeladene Uätermagenachfe als Hen. Ungfachsen d ö8. sreelg. der zuständigen Bediensteten darf außer den Aehakebnen und die Amtsblätter der Königlichen Flatz. 8“ . G 885. 188 F. 82 89 und Gepäckwagen sind bdacch whien et dazu berechtigten Personen niemand auf der Ma⸗ Borsch hanf berens. enehöigte Freiabasesen Rnden diese Betriebs⸗ . 15,00 1650 1780 1 G riften unbeschadet der konze smäßi d 2 —“ 3 8 8 ver bei Berechnung der Anzahl der zu bremsenden Wagen⸗ Geb 9 32. Anwendung. Im übrigen bleibt 882 Nhehnoehectesergintem Feer Hagen i. W.. . 58 14,00 14,00 en sich etwa ergebende überschießende Bruchtheil ist, ebrauch der Signalpfeife u. s. w. zur Beibehaltung von Abweichungen der eisenbahntechnischen Aufsichts⸗ boEoE1h1 12,25 12,50 12,50 wenn er größer ist als ein Halb, stets als ein Ganzes zu „ 1) Der Gebrauch der Dampfpfeife oder der Preßluftpfeife ist auf behörde überlassen. Goch — s⸗ 14,00 14,40 z) grechgen Lreegeg zu vernachlässigen. die im 8 38 vorgeschriebenen Signale, sowie außergewöhnliche Fälle .3) Weitere Abweichungen, als solche in diesen Vorschriften selbst B. i. W.. 15,54 d d.:2) 85 e ken, welche stärkere Neigungen als 40 % zu beschränken. 8 bereits als zulässig bezeichnet und von der Genehmigungsbehörde be⸗ 8. g f. M. 14,50 14,50 15,00 Lacn sch 8 c. 86 di5 Bremsen der Züge von der eisenbahn⸗ 2) In der Nähe einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Straße ziehungsweise der eisenbahntechnischen Aufsichtsbehörde estzusetzen sind Mülbense i. E 14,00 — — kürene en Aufsichtsbehörde besondere Vorschriften zu erlassen. Gleiches soll vorzugsweise die Läutevorrichtung der Maschine oder ein anderes können bei Kleinbahnen, welche auf Grund dieser Ptusehen, be⸗ Alhgmg — 16,00 ML 822 8 is Züg⸗ und Wagen, welche auf längeren Strecken ausschließlich Warnungszeichen zur Anwendung kommen. Das Oeffnen der Zylinder⸗ trieben werden, von dem Minister der öffentlichen Arbeiten zugelassen Saargemünd. . 13,00 urch die Schwerkraft oder mit Hilfe stehender Maschinen bewegt hähne der Dampflokomotiven ist an solchen Stellen zu vermeiden. werden, sofern ein Betriebsbedürfniß dafür nachweisbar ist. 1
n Posen... . 8 Ss 79 werden, sowie für Zahnrad⸗ und andere Bahnen von außergewöhnlicher “ vee 1150 1899 88
8 nin S b § 33. Berlin, den 13. August 1898. b Veinrn, alter 11˙60 11,80 12,00 “ evenstüen n ceht. ,e ,,Führung der Maschine Der Minister der öffentlichen Arbeiten. “ — IN14,60 ü1560 ekannt zu geben, 8der wievielte Theil der Wagenachsen auf jeder 1) Die Führung der Maschine darf nur solchen Personen über⸗ Im Auftrage: K 8 8 8 “ Strecke bei “ senen höchsten Fahrgeschwindigkeit zu bremsen ist.] tragen werden, welche eine formliche Prüfung abgelegt haben und sich b b Dr. üüft 88 u“ 1 8 ö1A““ ““ Bemerkungen. 8 “
1 fie M 8 5 bö kaufs rchschnittspreig w mahgeru deten Zahlen berechnet. 1b swerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt. Der Durchschnittspreis erun die perkeufte Ven F wihd tn vone ohpeizentwer n e dei, Vebausanner bag betreffende Preis nicht vorgekommen ist; ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt
. nittspreise von Getreide ““ “ e“ v11X““ 86 Grobar na verch cen brsese giüen — 1 89789 K-Fere Fss Se gtee⸗ 142,10 150,95 für die Woche vom 22. bis 27. August 1898 Weizen, Ulka . . vZEZT1u“ 137,64, 146,49
— woche. entsr E11““ b. Gazette averages.
kg in ark. 8 114“ 1 2 kg per hl. 96,52 1 143,34 152,64 (Preise für prompte [Loko⸗] Waare, soweit nicht etwas Anderes bemerkt.) Roggen, 71 bis 7 englisches Getreide, = Vehen, ““ Mittelpreis aus 196 Marktorten 138,81 18825
Dagegen 8 aris. v 1. 2 6 97,64 1 127,49 129,30
Vor. Roggen 111“ 8 ogg lieferbare Waare des laufenden Monats 183,16 11“ 142,96 14757
2 . Western, Winter, neu. 131,24 140,92 1 125,9, 8 ve ö“ 129,04 Northern Duluth.. 156,01 rima 1
1) Die Bahnstrecke muß mindestens einmal an jeder e auf thunlichst gleichmäßig vertheilt ist, die nöt ren ordnungsmäßigen Zustand untersucht werden, sofern die zu ässige angebracht, die erforderlichen Bremsen bedien ahrgeschwindigkeit der Züge mehr als 20 km in der Stunde beträgt, gleichmäßig im Zuge vertheilt sind.
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1) Diese Betriebs⸗Vorschriften werden durch den „Reic s⸗ und
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nsr f 141,78 k e ernsal. weihet .... Reen, Mitteletalität 147n C66“ 157,67 “*“ 135,40] 135,34 See. 6 99,35 La Plata gCöu 138,72 Gerste, Schwarze Meer⸗. . . . . 102,338 —— fi. 888“ 127,37 127,27 1 Chicago. b St. Petersburg. Amsterdam. Weizen, Lieferungs⸗Waare per September 100,30
. 106,22 “ 106,20 Lbn I 100,58 New York.
Berhe⸗ Saxonka. 188 8% Weiten, “ ““ 119,69 Weizen, Lieferungs⸗Waare per September 108,21
8 105,29 Ahima 77,kg per hl.. 129,69 Choice Bomba„u) 142,49 146,17
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