ie Meldungen sind unter Hinzufügung eines Lebenslaufes, sowie der Zeugnisse über den frtbensen Gchulbesuch und 8 etwa genossenen Privatunterricht bis zum 1. Januar, 1. Mai und 1. November jeden Jahres bei uns einzureichen. Berlin, den 8. September 1898. 8— Königliches Provinzial⸗Schul⸗Kollegium. G Lucanus. 8 8
8 Urkunde, 8 G betreffend die Errichtung einer vierten Pfarrstelle in der ieeSenhn Emmaus⸗Kirchengemeinde zu Berlin.
Mit Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen, Unter⸗ richts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten und des Evangelischen Ober⸗ Kirchenraths, sowie nach Anhörung der Betheiligten wird von den unterzeichneten Behörden hierdurch Folgendes festgesetzt:
§ 1. ““ In der evangelischen Emmaus⸗Kirchengemeinde zu Berlin wird eine vierte Pfarrstelle errichtet.
N Diese Urkunde tritt mit dem 1. Oktober 1898 in Kraft. Berlin, den 25. August 1898. Berlin, den 3. September 1898. (L. S.)
Königliches Konsistorium G Der der Provinz Brandenbur Königliche Polizei⸗ 1“6; Berlin. Präsident.
Peter. Friedheim.
“ Seine Excellenz der Staats⸗Minister und Minister des Innern Freiherr von der Recke, aus der Schweiz; der Unter⸗Staatssekretär im Reichsamt des Innern Rothe, vom Urlaub. 8
8
Deutsches Reich. ABerlin, 18. September.
Seine Majestät der Kaiser und König hörten heute Vormittag im Marmorpalais bei Potsdam den eccg des Chefs des Militärkabinets, Generals von Hahnke un empfingen hierauf den General⸗Direktor der Königlichen Museen, Wirklichen Geheimen Rath Dr. Schöne und den Professor Rieth sowie später den Grafen zu Solms⸗Baruth in Audienz.
In Nr. 26 des „Armee⸗Verordnungsblatts“ wird folgende Allerhöchste Kabinets⸗Ordre veröffentlicht:
Ich habe Ihre Majestät die Königin der Niederlande zum Chef des Hannoverschen Husaren⸗Regiments Nr. 15 ernannt und bestimme zugleich, daß das Regiment fortan den Namen „Husaren⸗Regiment Königin Wilhelmina der Nieder⸗ lande (Hannoversches) Nr. 15“ zu führen hat und auf den Achselstücken bz. Achselschnüren und Schulterklappen Allerhöchstderen Namenszug nach den Mir vorgelegten Proben tragen soll. — Das Kriegs⸗Ministerium hat hiernach die weitere Bekanntmachung zu ver⸗
eues Palais, den 31. August 1898. Wilhelm.
4 von Goßler. An das Kriegs⸗Ministerium.
Die deutschen staatlichen Eisenhahnverwaltungen haben sich bereit erklärt, für diejenigen Güter, die nach einer vom Reichskommissar ausgestellten Bescheinigung für die Weltausstellung in Paris bestimmt sind, bei der Beförderung auf den ihnen unterstellten Eisenbahnen nur die halbe tarifmäßige Fracht in Ansatz zu bringen. Die gleiche Frachtermäßigung wird auch für die mit einem Rücksendungs⸗ nachweise des Reichskommissars belegte Rückbeförderung ein⸗ treten. Die Güter sind mit Bezettelungen zu versehen, woraus ihre Bestimmung für die Uness Gng zu ersehen ist; in den Frachtbriefen für die Hin⸗ und Rückbesörderung ist zu ver⸗ “ daß die Sendungen durchweg aus Ausstellungsgut estehen.
Die Direktion der Main⸗Neckar⸗Eisenbahn hat entsprechende Weisung erhalten, und die Königlich preußischen Eisenbahn⸗ Kommissare werden den ihrer Aufsicht unterstellten Privat⸗ eisenbahnen die empfehlen
2
Nach der im Reichs⸗Eisenbahnamt aufgestellten Nach⸗ weisung der auf deutschen Eisenbahnen — ausschließlich Bayerns — im Monat Juli d. J. vorgekommenen Betriebsunfälle waren zu verzeichnen:
Entgleisungen auf freier Bahn 19 *
in Stationen 182 Zusammenstöße auf freier Bahn . 3 in Stationen . . 15 sonstige Betriebsunfälle. 172 zusammen 216
Die Betriebslänge betrug 40 474 km, an wurden geleistet 32 059 312, sodaß je ein Unfall auf 187 km. Betriebslänge oder auf 148 423 Zugkilometer entfällt.
Bei den Unfällen wurden: tgret letzt vesende ö. 7 1 Bahnbeamte und Bahnarbeiter im Dienst 30. 96 Post⸗, Steuer⸗, Telegraphen⸗, Polizei⸗Beamte ꝛc.
imʒmh 7292 4 fremde Personen, einschließlich der nicht im
Dienst befindlichen Beamten und Arbeiter, aber ausschließlich der Selbstmörder
Bewilligung der Vergünstigung ebenfalls
ugkilometern
zusammen
Die Nr. 9 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗ Versicherungsamts“ vom 1. September 1898 enthält aus dem Gebiete der Unfallversicherung eine Bekannt⸗ machung des Reichskanzlers vom 4. August 1898, wonach die
estsetzungen der Bekanntmachung vom 22. Dezember 1887 ür die Durchschnittsbeträge des monatlichen Lohnes (Hes oder Gehalts, welcher bei der Bemessung des
ahresarbeitsverdienstes der zur Besatzung deutscher See⸗ fahrzeuge gehörenden Personen zu Grunde zu legen ist, auch ernerhin in Geltung bleiben, sowie folgende Rekurs⸗ Entscheidungen.
Ein Gutsförster, der neben seinem Gehalt Naturalien und 4,50 ha Ackerland und Wiese zur eigenen Beywirth⸗ schaftung erhalten hatte und bei der Bestellung des Dienst⸗ landes verunglückt war, ist als Unternehmer eines land⸗ wirthschaftlichen Betriebs angesehen worden (1723).*)
Der Umzug eines Instmanns von einem Gut auf das andere beim Wechsel der Arbeitsstelle ist, soweit dabei die Thätigkeit des Instmanns selbst zur Fortschaffung seines Eigen⸗ thums und seiner Familie in Betracht kommt, nicht als ver⸗ sicherte landwirthschaftliche Betriebsthätigkeit anzusehen (1724).
Die Entschädigungspflicht für den Unfall eines herr⸗
schaftlichen Dieners, der bei der Besorgung eines die betreffenden
Landwirthschaft seines Dienstherrn Briefes verunglückt war, ist der landwirthschaftlichen Berufs⸗ genossenschaft auferlegt worden (1725). —
Die zur Wahrung von Vermögensinteressen vor⸗ genommenen Rechtshandlungen, insbesondere die Vor⸗ bereitung und Durchführung won Rechtsstreitig⸗ keiten, fallen, auch wenn der streitige Gegenstand zum landwirthschaftlichen Betriebsinventar gehört, grundsätzlich in
das Gebiet der allgemeinen Vermögensverwaltung und stehen
außerhalb des Bereichs des landwirthschaftlichen Betriebes 1726). d Viehhaltungsbetriebe, mit denen Viehzüchtung in nicht unerheblichem Umfange verbunden ist, unterliegen der Versicherungspflicht (1727). 1
Handlungen, welche die Veräußerung selbstgezogenen Viehs vorbereiten sollen, wie z. B. die Bestellung eines Viehhändlers, sind regelmäßig als landwirthschaftliche Betriebs⸗ thätigkeiten anzusehen (1728). h
Der Unfall der Ehefrau eines versicherten landwirthschaft⸗ lichen Unternehmers, die verunglückt war, als sie von dem Fleischbeschauer zurückkehrte, den sie zur Untersuchung eines geschlachteten Schweines auf Trichinen bestellt hatte, ist nicht als landwirthschaftlicher Betriebsunfall anerkannt worden (1729).
Die gelegentliche, an sich nicht betriebswidrige Benutzung einer landwirthschaftlichen Maschine zum Zwecke des Vorzeigens bei anderen Personen, namentlich wenn diese gleichfalls in der Landwirthschaft beschäftigt sind, ist als eine zum landwirthschaftlichen Betriebe gehörige und demnach egen Unfall versicherte Thätigkeit anzusehen, zumal da das
orzeigen durch die Kenntniß, welche die Betheiligten von der
Beschaffenheit und dem Gange der Maschine gewinnen, für die betreffenden landwirthschaftlichen Betriebe förderlich ist oder wenigstens werden kann (1730).
Auf dem Gebiete der Invaliditäts⸗ und Alters⸗ versicherung wird neben einem Rundschreiben vom 13. Juli 1898, betreffend das Ergebniß der Vertheilung der während des Jahres 1897 gezahlten Renten und Beitragserstattungen, eine Reihe von Revisions⸗Ent⸗ scheidungen veröffentlicht:
Die Frage der Erwerbsunfähigkeit insbesondere im Verhältniß zur Arbeitslosigkeit wird bei einem mit Fallsucht behafteten Versicherten erörtert, der durch ein unberechtigtes Vorgehen der betheiligten Berufs⸗ genossenschaft seine Beschäftigung verloren hatte (670).
Der für die Unfallversicherung geltende Grundsatz, wonach die Vereitelung einer Untersuchung durch den Ver⸗ letzten zur Folge hat, daß der nach Lage der Akten zu⸗ läßftge ungünstigste Schluß hinsichtlich seines Zu⸗ standes gezogen werden darf, findet auf dem Gebiet der Invaliditäts⸗ und Altersversicherung entsprechende An⸗ wendung (671). .
Zu den ärztlichen Maßnahmen, denen ein Versicherter sich zu Untersuchungszwecken bei Vermeidung des vorbezeich⸗ neten Nachtheils zu unterwerfen hat, gehört unter Umständen auch eine Magenausspülung (672).
Die ö““ bleibt an einen zuge⸗ stellten Rentenbescheid gebunden, wenn auch ein Irr⸗ thum rechtlicher oder thatsächlicher Art zu Grunde lag. Jedoch darf die einem Unfallverletzten bewilligte Invalidenrente infolge nachträglicher Festsetzung einer höheren Unfallrente wieder entzogen werden, und zwar auch dann, wenn zuerst nur eine Unfall⸗ rente für einen hinter der Invalidität zurückbleibenden Grad der Erwerbsunfähigkeit zuerkannt war, demnächst durch Verschlimmerung der Unfallfolgen Invalidität sich entwickelte, und nach Gewährung der Invalidenrente für den nunmehr vorhandenen Erwerbsunfähigkeitszustand eine entsprechend erhöhte Unfallrente nach § 65 des Unfallversiche⸗ rungsgesetzes ausgeworfen wird (673). “
Gegenüber einem auf neuerdings eingetretene Invalidität sich gründenden Rentenanspruch kann nicht mit einem Rückforderungsrecht der Versicherungsanstalt auf⸗ gerechnet werden, welches dadurch erwachsen ist, daß der Kläger in einem früheren Verfahren vermöge eines auf⸗ gehobenen Schiedsgerichtsurtheils zu Unrecht Invalidenrente empfangen hatte (674).
Aufgabe des Wohnsitzes im Inlande bewirkt das Ruhen der Rente (§ 34 Ziffer 4 des Invaliditäts⸗ und Alters⸗ versicherungsgesetzes), ohne Unterschied, ob der Berechtigte In⸗ länder oder Ausländer und ob er freiwillig verzogen oder zwangsweise über die deutsche Grenze verbracht worden ist; auch besteht ein Rechtsanspruch des Aus⸗ länders auf Abfindung (§ 14 a. a. O.) nicht (675).
Naturalbezüge eines Betriebsbeamten während der gesetzlichen Zeit sind, auch wenn die erst im Rentenfest⸗ stellungsverfahren streitig gewordene Versicherungspflicht davon abhängt, nur nach der Werthbestimmung der unteren Verwaltungsbehörde zum Ansatz zu bringen (676).
Die Gewährung eines Geldlohns neben dem freien Unterhalt, wenn auch nur vermittels Aufrechnung des ver⸗ dienten Lohnes gegen eine Schuld des Arbeiters, schließt im allgemeinen die Anwendung des § 3 Absatz 2 des Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsgesetzes aus (677).
*) Die neben den Rekurs⸗ und den Fediftons Kntlcheibagshen
München ga
Im nichtamtlichen Theile sind zwei Eatscheidungen des Reichsgerichts wütgeäsht In der ersteren hat der Zweite Zivilsenat den Grundsatz aufgestellt, daß, wenn eine Berufs⸗ genecen chaft auf Grund des § 96 des Unfanverscherungs⸗ gesetzes (§ 117 des landwirthschaftlichen Unfallversicherungs⸗ gesetzes) einen Betriebsunternehmer im Regreßwege auf Er⸗ stattung ihrer Aufwendungen belangt, der Zivilrichter selbst⸗ ständig zu prüfen und zu entscheiden habe, ob die eingeklagten Beträge „auf Grund des Gesetzes“ zu leisten waren.
Die andere Entscheidung, die vom Dritten Strafsenat erlassen ist, behandelt anläßlich eines unter Anktlage gestellten Verstoßes gegen die Reichs⸗Gewerbeordnung den Begriff der Fabref Endlich ist noch ein ärztliches Obergutachten des Professors Dr. Renvers, ärztlichen Direktors am städtischen Krankenhause Moabit in Berlin, vom 25. November 1897 über die Frage des ursächlichen Zusammenhangs zwischen einem Fall aufs Knie und einer etwa vier Monate später festgestellten Kniegelenktuberkulose, sowie über die traumatische Entstehung der ossalen (da Knochen⸗ gerüst betreffenden) Formen dieses Leidens überhaupt ver⸗ öffentlicht. 8
Der Kaiserliche Gesandte in Rumänien, Wirkliche Geheime ath Graf von Bray⸗Steinburg ist von dem ihm Aller⸗ höchst bewilligten kurzen Urlaub nach Sinaia zuruckgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich württem⸗ bergische General⸗Major und General à la suite Seiner Majestät des Königs von Württemberg, Freiherr von Watter, ist nach Berlin zurückgekehrt.
Laut telegraphischer Meldung an das Ober⸗Kommando der Marine ist S. M. S. „Wolf“, Kommandant: Korvetten⸗Kapitän Schröder (Johannes), am 12. Sep⸗ tember in Loanda angekommen und beabsichtigt, am 15. Sep⸗
tember nach Gaboon in See zu gehen.
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Kiel, 12. September. Das britische Schulgeschwader, bestehend aus den Schulschiffen „Raleigh“, „Volage“, „Champion“ und „Cleopatra“, ist heute Mittag in den hiesigen Hafen eingelaufen. Das Flaggschiff „Raleigh“ salutierte die Flagge des Chefs der Marine⸗Station der Ostsee, Admirals Köster.
Hannover, 11. September. Seine Majestät der Kaiser und König hat, wie der „Hann. Courier“ meldet, nachstehenden Erlaß an den Ober⸗Präsidenten Grafen zu Stolberg⸗Wernigerode gerichtet:
Es ist Mir stets eine große Freude, in der Provinz Hannover weilen zu können, wo Ich jederzeit eines warmen Empfanges gewiß bin. Besonders freudigen Herzens bin Ich aber diesmal gekommen, um das X. Armee⸗Korps vor Mir Manöver abhalten zu lassen. Der überaus festliche Empfang und die von patriotischem Geiste getragene Begrüßung, welche Mir und der Kaiserin und Königin, Meiner Ge⸗ — durch die Provinz. und insbesondere durch die Haupt⸗ und Residenzstadt Hannover bereitet worden ist, hat Uns hocherfreut und Unseren Herzen sehr wohl gethan. Ich nehme daher bei Beendigung der Herbstübungen gern Anlaß, Unserem warmen Dank für die Uns zu theil gewordenen zahlreichen Beweise treuer Liebe und Anhänglich⸗ keit aus allen Kreisen der Bevölkerung Ausdruck zu geben, wobei Ich nur lebhaft bedauern kann, daß die durch die Manöver bedingten Ver⸗ hältnisse Uns ein längeres Verweilen in der Provinz für dieses Mal nicht ermöglichten. Indem Ich Sie beauftrage, dies zur Kenntniß der Einwohner der Provinz zu bringen, füge Ich gern hinzu, daß Ich auch mit besonderer Befriedigung von dem den Truppen trotz der erheblichen Einquartierungslasten überall bewiesenen freundlichen Ent⸗ gegenkommen vernommen habe.
Oeynhausen, den 10. September 1898.
Wilhelm, I. R.
Bayern. Bei Beginn der heutigen Sitzung des Magistrats von 1 der Bürgermeister von Brunner in längerer Ansprache dem tiefen Schmerz der Stadtvertretung beim Heimgange der Kaiserin von Oesterreich Ausdruck. Die Stadtvertretung sandte Beileidsschreiben an Seine Königliche Hoheit den Prinzen und Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Prinzessin Leopold sowie an Seine Königliche Hoheit den Herzog Karl Theodor. Außerdem wird ein Lorbeerkranz, dessen Schleife die Widmung: „Der edlen Kaiserin und Königin Elisabeth von der trauernden Stadt München“ trägt, nach Wien gesandt werden. Eine Deputation der Stadt wird dem österreichisch⸗ ungarischen Gesandten das Beileid der Stadtgemeinde auch persönlich aussprechen. Ferner wurde beschlossen, die Verlängerung der Franz Joseph⸗Straße „Kaiserin Elisäbeth⸗Straße“ zu nennen. 8 1 Württemberg. In Stuttgart fand, wie der „St.⸗A. f. W.“ berichtet, am Sonntag im Festsaal der Liederhalle eine Gedächtniß⸗ feier für den Fuͤrsten Bismarck statt, welche mit Rücksicht auf die Ferien und die allgemeine Reisezeit bisher verschoben worden war. Im Auftrage Seiner Majestät des Königs wohnte der General⸗Adjutant, General⸗Lieutenant von Bilfinger dem Trauerakt bei; für Ihre Majestät die Königin war der Ober⸗Hofmeister Freiherr von Reischach erschienen. Ferner nahmen an der Feier theil: Seine Hoheit der Prinz Ernst von Sachsen⸗Weimar, die Staats⸗Minister Dr. von Sarwey, Freiherr Schott von Schottenstein, von Pischek, von Breitling und von Zeyer, der kommandierende General, General der Infanterie von Lindequist, die Generale von Wölckern und von Pfaff, der Gouverneur von Stuttgart, General⸗Major von Schott, Offiziere und Staatsbeamte aller Rangstufen, der Stadtdirektor, Mitglieder der bürgerlichen Kollegien, Kriegs⸗ veteranen, sowie Männer und Frauen aus den ö Ständen in großer Zahl. Unter einem mächtigen, in Schwarz und Silber gehaltenen Baldachin stand auf einem Postament die Kolossalbüste des Fürsten Bismarck; am Sockel waren ein gol⸗ dener Lorbeerkranz, das Bismarck'sche Wappen und die Farben des Reichs, von Flor umhüllt, in einander geschlungen. Die Hof⸗ kapelle eröffnete die Gedenkfeier mit dem Trauermarsch aus Beethoven’s Eroica⸗Symphonie. Der Reichstagsabgeordnete Professor Dr. Hieber hielt die Gedächtnißrede. Der Verein für klassische Kirchenmusik sang sodann, begleitet von der Hofkapelle, den Chor aus dem deutschen Requiem von Brahms: „Selig sind die Todten“. Professor
aess eingeklammerten Zahlen geben die Ziffer an, unter der diese
in den „Amtlichen Nachrichten“ veröffentlicht sind.
Günther trug ein von ihm verfaßtes Gedicht vor,
Aeids⸗Adresse an den K
welches der Todtenklage des deutschen Volkes schönen Ausdruck verlieh. Den Beschluß der Feier bildeten zwei
vom „Liederkranz“ wirkungsvoll vorgetragene Männerchöre, die nach der Melodie von Silcher’'s „Stumm schläft der Sänger“ und Kremser's Dankgebet aus den altniederländischen Volksliedern mit einem der Bedeutung des Tages entsprechen⸗ den Text gesungen wurden. ““
Sachsen⸗Altenburg. 8
Seine Hoheit der Herzog begiebt sich heute auf dän. 14 Tage nach Camenz in Schlesien und begeht daselbst den
aauf den 16. September fallenden Geburtstag im Kreise der
dort anwesenden hohen Familienglieder. 8
Oesterreich⸗Ungarn.
Wie das „Neue Wiener Tagblatt“ meldet, wohnte der Kaiser mit den Erzherzoginnen Gisela und Marie Valerie gestern früh der Messe in der Schönbrunner Schloß⸗ kapelle bei und machte mit Höchstdenselben am Nachmittag einen Spaziergang im Schloßpark. Die Staatsgeschäfte erledigte Seine Majestät ohne Unterbrechung wie zuvor. Die Beantwortung der in großer Zahl einlaufenden Trauerbezeugungen hat der Kaiser sich persönlich vorbehalten.
Am Sonntag Abend um 10 Uhr 50 Minuten ist, wie die „Wiener Ztg.“ meldet, ein Hof⸗Separatzug nach Genf abgegangen, um die Leiche der Kaiserin von dort abzuholen. Mit demselben Zuge haben sich nach Genf begeben: der Oberst⸗ Hofmeister Ihrer Majestät Graf von Bellegarde, die Oberst⸗ Hofmeisterin Gräfin von Harrach, die Hofdame Gräfin Festetics von Tolna und als Kaiserlicher Kommissar der K. und K. Kämmerer Fürst Franz Joseph von Auersperg. Der Sonderzug sollte heute in Genf eintreffen. Die Leiche
Ihrer Majestät wird voraussichtlich am Donnerstag, den 15. d. M., Abends in Wien anlangen. Von der Landesgrenze an wird, wie „W. T. B.“ berichtet, der Trauerzug bei jeder Ortschaft mit dem Geläut der Kirchenglocken empfangen werden.
Aus allen Kronländern treffen ununterbrochen Berichte n Wien ein, welche die tiefgehende Wirkung der Todesbotschaft verzeichnen, die Theilnahme der Bevölkerung für das Kaiser⸗ haus und den schwergeprüften Monarchen, sowie Entrüstung und Abscheu über das unbegreifliche Attentat darthun. In sämmtlichen Provinzstädten Oesterreich⸗Ungarns herrscht allgemeine, tiefe Trauer; die öffentlichen Vergnügungen sind ab⸗
esagt, und überall sind Trauerflaggen gehißt. Die Blätter aller Parteirichtungen geben die tieftraurige Stimmung und die liebevolle Sympathie der Bevölkerung für den Monarchen wieder; sie preisen die hingeschiedene Kaiserin als das Muster einer Regentin, Frau und Mutter. 8 Sämmtliche ausländischen Regierungen beauf⸗ tragten ihre diplomatischen Vertreter, der österreichisch⸗ ungarischen Regierung das tiefste Mitgefühl und den Abscheu über das Verbrechen auszudrücken. gn diesem Zweck er⸗ schienen die Mitglieder des diplomatischen Korps persönlich bei dem Minister des Aeußern Grafen Goluchowski. Dieser übernahm es, dem Kaiser Franz Joseph die Beileids⸗ bezeugungen zu übermitteln.
Der Kaiserliche Hof hat auf sechs Monate Trauer in drei, je zweimonatigen Abstufungen angelegt.
Aus Driest und Laibach wird gemeldet, daß es daselbst zu antiitalienischen Kundgebungen gekommen sei. Die Tumul⸗ tuanten wurden von der Polizei, welche vom Militär unter⸗ stützt wurde, zerstreut. 8 Frankreich.
In dem gestern früh unter dem Vorsitz des Präsidenten Faure im Elysée abgehaltenen Ministerrath wurde der Staatsrath Coulon zum Vize⸗Präsidenten des Staatsraths und der frühere General⸗Gouverneur von Algerien Lépine zum Staatsrath ernannt. Nachmittags fand abermals ein Ministerrath statt. In demselben wurde der Oberst⸗Lieutenant du Paty de Clam in Nichtaktivität versetzt. Der Justiz⸗ Minister Sarrien verlangte eine weitere Frist zur Prüfung der Akten des Dreyfus⸗Prozesses.
Der Prasident der Republik Faure begab sich gestern Abend nach Moulins, um den Manövern beizuwohnen.
Das Panzerschiff „Bouvet“ ist gestern mit 3 Kom⸗ pagnien Infanterie an Bord von Toulon nach Kreta in See gegangen.
Das Londoner „Daily Chronicle“ berichtet, daß von Bordeaux eine neue Expedition nach dem Bahr el⸗ Ghasal abgegangen sei; si solle die Expedition Marchand’s verstärken, die, wie man glaube, sich in Faschoda befinde.
Italien.
Der „Osservatore romano“ veröffentlicht das Antwort⸗ Telegramm des Kaisers Franz Joseph auf das Bei⸗ leids⸗Telegramm des Papstes. Der Kaiser dankt darin dem Papst für dessen trost⸗ und liebreiche, vom Glauben be⸗ seelte Worte, welcher stets seine Zuflucht bilde, und bittet den Papst, barmherzig in seinen Gebeten der Seele seiner unglück⸗ 8 Lebensgefährtin, sowie seiner und seiner Familie zu ge⸗
enken.
Den römischen Blättern zufolge wurden, wie „W. T. B.“ meldet, in den letzten Tagen in Mailand mit der Unterschrift „Das Revolutions⸗Comité“ versehene, zum Umsturz auffordernde Aufrufe vertheilt. Die Polizei ordnete einen Ueberwachungsdienst an und verhaftete gestern einen gewissen Siles, während er solche Aufrufe vertheilte. Im Augenblick der Verhaftung rief Siles: „Es lebe die Anarchie, Tod dem König!“ Ein Trupp von etwa 100 Per⸗ sonen folgte Siles bis zur Polizeiwache in der Straße Napo Torriani (wo die Tumulte am 6. Mai d. J. ihren Anfang nahmen). Dort fingen dieselben an zu pfeifen und zu “ und beantworteten die Rusortelang sich zu entfernen, mit Steinwürfen, durch welche ein Polizei⸗ soldat leicht an der Schulter verwundet wurde. Andere Beamte kamen hinzu und zerstreuten die Ruhestörer. Siles, ”e- im Jahre 1877 in Reggio geboren ist, war gestern zur Vertheilung der Aufrufe aus der Schweiz nach Mailand gekommen. — Die Polizei hat in Rom den dortigen so⸗ genannten philharmonischen Verein aufgelöst, unter welchem Namen sich, wie es scheint, der frühere sozialistische Club wieder aufgethan hatte.
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Der Senat hat, wie „W. T. B.“ aus Madrid berichtet gestern definitiv seine Zustimmung zu dem Friedensprotokoll ertheilt. — Die Deputirtenkammer beschloß, eine Bei⸗ ser von O
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— Die republikanischen Deputirten bleiben den Sitzungen noch immer fern.
Bei den Generalrathswahlen wurden in Madrid 11 Liberale, 2 Konservative, 1 dissentierender Konservativer und 2 Unabhängige gewählt. Die Resultate aus den Pro⸗ vinzen sind noch nicht bekannt. 1 . — Schweiz.
Der Kaiser von Oesterreich hat, wie „W. T. B. dem Bundesrath folgendes Telegramm zugehen „Tief gerührt durch die in so warmer Weise Gefühle innigen Beileids danke ich dem Se eges- “ Fchweierder ööu. Herzen für die Antheilnahme an dem merze, den der un iche R 1“ erforschliche Rathschluß der Vorsehung
Der Bundesrath beschäftigte sich in seiner gestern früh
abgehaltenen Sitzung mit e Einzelheiten benflch der Ueberführung der Leiche der Kaiserin von Oesterreich. Demselben sind aus der Schweiz und dem Auslande zahlreiche Telegramme von Angehörigen aller Bevölkerungsklassen zu⸗ gegangen, welche ihre Theilnahme und ihren Abscheu über die That aussprechen. Die gestrige Trauerkundgebung in Genf verlief in großartiger Weise. Von 10 Uhr ab waren alle Straßen in der Nähe der Place des Alpes gesperrt; gegen Mittag setzte sich der Zug in Bewegung, um vor dem Hotel Beau Rivage zu defilieren. Derselbe wurde von Gendarmen in großer Gala und Huissiers der Regierung in weiten Tuch⸗ mänteln in den Nationalfarben eröffnet. In der ersten Reihe gingen der Präsident der Kantonalregierung, der Prä⸗ sident des gesetzgebenden Körpers des Kantons und der General⸗ Prokurator. Ihnen folgten die Mitglieder der Regierung, des gesetzgebenden Körpers, der Gerichtsbehörden, das Kongasar⸗ korps, die Munizipalbehörden der Stadt Genf, sämmtliche Bürgermeister und Beigeordnete der Ortschaften des Kantons und eine große Volksmenge, welche man auf 30 000 Per⸗ sonen schätzte. Auf der Terrasse des Hotels hatten die Ver⸗ treter des Kaisers von Oesterreich Aufstellung genommen, welche sichtlich erschüttert dieser großartigen Kundgebung bei⸗ wohnten und sich bei dem Vorbeimarsch der Behörden verneigten. Alle Glocken der Stadt läuteten, fast sämmtliche Bureaux und Geschäfte waren geschlossen; es herrschte eine wahrhaft nationale Trauer. Am Nachmittag fand die Aufbahrung der Leiche der Kaiserin Elisabeth statt. Der Sarg wurde offen gelassen, mit einem weißen Schleier bedeckt und auf einen Katafalk gestellt, um welchen zahllose Kränze nieder⸗ gelegt sind.
Das Mitglied des Bundesraths Lachenal, der Chef des Departements des Innern, traf gestern Nachmittag von Bern in Genf ein und stattete im Hotel Beau Rivage dem österreichischungarischen Gesandten Grafen Kuefstein und dem Oberststabelmeister, General Berseviczy Besuche ab, bei denen er namens des Bundesrathes der Eidgenossenschaft dessen aufrichtigste Theilnahme zum Ausdruck brachte. Gleichzeitig üͤberreichte er einen herrlichen Kranz, dessen in den schweizer Farben — Roth und Weiß — gehaltene Schleife die Infchrift trägt: „Huldigung des Bundes⸗ rathes im Nam ⸗ des Schweizervolkes“. Die Vertreter des Kaisers anz Joseph sprachen in Allerhöchst⸗ dessen Namen de, wärmsten Dank aus. Der Gesandte Graf Kuefstein vob hervor, wie sehr er von der großartigen Trauerkundgebung der Genfer Einwohnerschaft bewegt sei. Lachenal sprach auch der Genfer Kantonsregierung den Dank des Bundesraths für die Haltung der Genfer Be⸗ völkerung in diesen Trauertagen aus.
Der Bundesrath wird heute Abend um 6 Uhr 10 Minuten in Genf eintreffen und sich zum Besuche bei den Vertretern des Kaisers von Oesterreich, dem Gesandten Grafen Kuefstein und dem Oberststabelmeister, General Berseviczy, im Hotel Beau Rivage einfinden. Der feierlichen Einsegnung der Leiche der Kaiserin, welche heute Abend im Hotel Beau Rivage stattfindet, wird nur das Gefolge der Kaiserin beiwohnen.
Bei der Ueberführung der Leiche zum Bahnhof, welche am morgigen Tage, und zwar auf Wunsch des Kaisers Franz Joseph ohne e. öva und ohne alles Ge⸗ pränge erfolgen soll, werden der Bundesrath in corpore sowie der Genfer Staatsrath der Bahre bis zum Bahnhof folgen. Die Gendarmerie wird den Ordnungsdienst versehen.
Luccheni schrieb in seiner Gefängnißzelle einen Brief, den er an den Direktor des Blattes „Don Marzio“ in Neapel richten wollte. Das in sehr schlechtem Italienisch geschriebene Schriftstück erweckt keineswegs die Vorstellung, daß man sich einem Individuum gegenüber befinde, welches nicht im Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten sei. In ironi⸗ schen Redewendungen bittet Luccheni den Direktor des Blattes, dem zu widersprechen, daß er ein geborener Verbrecher nach der Theorie Lombroso's sei oder die That aus Noth be⸗ gangen habe. Den Schluß des Briefes bilden zu weiteren Mordthaten aufreizende Redensarten. — Bei seiner heutigen Vernehmung vor dem Untersuchungsrichter sprach Luccheni auch von diesem Briefe und bemerkte, er füt zeigen wollen, daß er weder ein Narr noch ein Nothleidender sei. Die Feile erkannte er als sein Eigenthum an; dieselbe sei jedoch nicht abgebrochen gewesen, als er die Kaiserin damit getödtet habe. Er habe die Waffe kürzlich in der Bude eines Eisenhändlers auf der Place Riponne in Lausanne gekauft. Gyerade dieses Werkzeug habe er gewählt, weil er diese Waffe für die ge⸗ ährlichste und unfehlbarste hielt, und er habe die Feile eigens ür diesen Zweck zubereitet. Luccheni, welcher korrekt Franzcfis pricht, erzählte hierauf seinen bisherigen Lebenslauf. Darna ist er in Paris von ihm unbekannten Eltern geboren, be⸗ wahrt jedoch keine Erinnerung an Paris. Seine ersten Ein⸗ drücke knüpfen sich an den Aufenthalt, den er als ganz kleines Kind im Hospital zu Parma hatte. Zehn Jahre alt wurde er von dort entlassen, und es wurde ihm gesagt, er müsse jetzt selbst für sich sorgen. Bis zu seinem 20. Lebensjahre blieb er in Parma und war in verschiedenen Stellungen thätig. Sodann erfüllte er seine Militärpflicht in Caserta und Neapel und war darauf als Diener bei dem Prinzen von Aragon beschäftigt. Er giebt zu, von seinen Dienstgebern sehr gut be⸗ handelt worden zu sein, sagt aber, er habe stets seine Ideen gehabt. „Welche Ideen?“ fragte der Richter. Luccheni entgegnete: „Ich war Anarchist, ohne es zu wissen.“ Nachdem Luccheni seinen Dienst aufgegeben hatte, durchwanderte er Italien und arbeitete hierauf 8 Monate als Erdarbeiter in Sonnenberg (Kanton Zürich). m Jahre 1894 begab er sich nach Wien, wo er nur kurze Zeit verweilte, und ging dann nach Budapest, wo er sich 14 Tage aufhielt und zweimal Gelegenheit hatte, die
sterreich zu richten. Kaiserin zu
sehen. Auf Empfehlung des dortigen
erhielt er eine Eisenbahnfahr⸗ karte nach Fiume, von wo er sich zu Fuß nach Triest begab. Der dortige Konsul verweigerte ihm jeden Beistand und übergab ihn der Polizei, welche ihn vier Tage in Haft behielt und dann an die S brachte. Er ar⸗ beitete hierauf in vielen Städten Italiens, bis er nach Lausanne kam, wo er zahlreiche sozialistische und anarchistische Versamm⸗ lungen besuchte. An der Bewegung, welche anläßlich der Unruhen in Mailand unter den Italienern ausbrach, will Luccheni nicht theilgenommen haben. Er hat damals in Salvan (88 Wallis) gearbeitet und ist erst vor 14 Tagen nach Lausanne zurückgekehrt. Luccheni gesteht alle ihm vor⸗ Gee Thatsachen zu. „Er zeigt keine Reue und sagt, er abe durch seine That die Sache des Anarchismus fördern wollen. Er leugnet, Mitschuldige zu haben; seine Ausdrucks⸗ weise ist klar und deutlich.
Von der Polizei in Genf wurden mehrere Verhaftungen vorgenommen. Drei Personen sind noch immer verhaftet, von denen eine erklärt, Anarchist zu sein.
Türkei.
Die „Agence Havas“ meldet aus Rethymon, daß der russische Admiral Skrydloff am 11. d. M. daselbst einge⸗ troffen sei. Derselbe habe die türkischen Behörden, das Kon⸗ sularkorps, die Geistlichkeit und türkische Notabeln zu einer Besprechung zusammenberufen, bei welcher er erklärt habe, im Falle von Unruhen werde die Stadt bombardiert und der Belagerungszustand verkündet werden.
Aus Kandia wird berichtet, daß die internationalen Truppen die Zitadelle von Kandia besetzt und dort die Flaggen der vier Mächte gehißt hätten. 200 französische Soldaten seien in Kandia gelandet. Die Stärke der europäischen Truppen daselbst betrage jetzt 6600 Mann. Die Entwaffnung der Mohamedaner werde erfolgen, sobald die Rädelsführer aus⸗ geliefert und bestraft worden seien.
Die „Times“ meldet aus Kandia vom gestrigen Tage: Die kretischen Christen rotten sich zusammen und marschieren egen Kandia; der Zusammenstoß mit den Mohamedanern teht unmittelbar bevor.
Der britische Konsul in Kandia behauptet ganz bestimmt, daß die türkischen Truppen auf die Engländer gefenert hätten. Es seien in Kandia etwa 600 Männer, 8Sgles und Kinder lebendig verbrannt oder niedergemacht worden.
italienischen Konsuls
Dänemark.
Wie „Ritzau's Bureau“ meldet, hat sich das Befinden der Königin in den letzten Tagen nicht verändert.
Asien.
Das „Reuter'sche Bureau“ meldet aus Nokohama, daß der Vertrag, betreffend den Bau der Söul⸗Fusan⸗Eisen⸗ bahn durch die Japaner, in Söul unterzeichnet worden sei.
Eine in Madrid eingetroffene Depesche von den Philippinen berichtet, daß zwischen den Aufständischen der Visayasinseln und der spanischen Flottille ein Seegefecht stattgefunden habe. Die Fahrzeuge der Auf⸗ ständischen seien in den Grund gebohrt worden, wobei einige Hundert Mann ihr Leben verloren hätten; die Spanier hätten keine Verluste erlitten.
Mit der Post aus Honolulu in San Francisco ein⸗ gegangenen Meldungen zufolge, hätten sich zwei führende Saunflinge der Karolinen⸗Inseln empört und 200
Fpanier auf Ponape angegriffen. Man glaube, die letzteren seien sämmtlich getödtet worden.
Parlamentarische Nachrichten.
Wahlkreise (Pyritz⸗Satzig) wurden, wie „W. T. T.“ meldet, 12 819 gültige Stimmen abgegeben. Davon entfielen auf den reiherrn von Wangenheim (kons.) 7037 Stimmen, auf intze (liberal) 4456, auf Appel (Soz.) 1293 Stimmen. ersplittert waren 33 Stimmen.
rspli — b Freiherr von Wangen⸗ heim ist somit gewählt. 8
Statistik und Volkswirthschaft.
mechanischen Webeschule mit Abtheilungen für Appretur und Färberei ist in Langenbielau in Aussicht genommen. Na den getroffenen Vereinbarungen sollte von den jährlichen Unter haltungskosten, zu welchen aus Staatsmitteln ein Zuschu in Höhe von zwei Dritteln in Aussicht gestellt wurde, ein Dritte von der Gemeinde Langenbielau übernommen werden; auch sollt letztere die erforderlichen Räume zur Verfügung stellen und erstmali mit Inventar ausstatten, wobei es ihr unbenommen bliebe, mit d übrigen Interessenten (Handelskammer, Kreise, Provinz und Private wegen Gewährung einmaliger oder laufender Zuschüsse in Verbindun zu treten. Nach dem Verlauf der eingeleiteten Verhandlungen dürfte die Ausführung des Projekts als gesichert anzusehen sein, da nicht nur von der Handelskammer in Schweidnitz, die dem Unternehmen das größte Ent gegenkommen zuwendet, recht bedeutende Zuschüsse theils in Aussichtgestellt theils bereits bewilligt sind, sondern auch der Provinzial⸗Ausschuß sich trotz anderweitiger erheblicher Inanspruchnahme der Provinzialmittel hat bereit finden lassen, dem Provinzial⸗Landtage die Bewilligung eines jährlichen Beitrages von 1000 ℳ für den gedachten Zweck zu empfehlen. Das Zustandekommen des Projekts ist für den hiesigen Bezirk von der weittragendsten Bedeutung. Einmal würde sich dadurch die Ausbildung tüchtiger Werkmeister und Weber fü die mechanischen Webereien ermöglichen lassen und demzufolge die Heranziehung ausländischer Textilarbeiter, auf we 8 zur Zeit mangels einer ausreichenden Zahl genügend vor⸗ gebildeter einheimischer Arbeitskräfte noch bäufig zurückgegriffen werden muß, in Zukunft jedenfalls eine erhebliche Einschrän ung er⸗ fahren. Die Errichtung einer Lehrstätte ber mechanische Weberei muß ferner ohne Frage zu einer weiteren Ausdehnung der mechanischen Weberei führen und demzufolge zur Unterstützung derjenigen Maß⸗ nahmen 5 welche fortgesetzt auf Einschränkung der Hand⸗ weberei und Ueberführung derselben zur mechanischen Weberei gerichtet si und zu diesem Zweck staatsseitig behufs Hebung der wirthschaft⸗ ichen Lage der Weberbevölkerung betrieben werden. Endlich aber bietet die durch die Anstalt gewährleistete Ausbildung geschulter und tüchtiger Arbeitskräfte die Aussicht für eine noch weitere und kräftigere Entwickelung der gesammten Textil⸗ industrie innerhalb der betheiligten Bezirke und hiermit auch für eine sich steigernde Leistungsfähigkeit der textilindustriellen Ortschaften und in 8 für eine Besserung und Hebung des Wohl⸗ standes und der wirthschaftlichen Lage der Einwohner und insbesondere der dabei hauptsächlich in Betracht kommenden Weberbevölkerung.
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Bei der Ersatzwahl zum Reichstage im 5. Stettiner 8
Aus Breslau wird geschrieben: Die Errichtung einer niederen