1898 / 273 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 18 Nov 1898 18:00:01 GMT) scan diff

welche ein in jeder Hinsicht vortreffliches Ensemble bildeten. Um die Leitung des Ganzen machte sich Herr Kapellmeister Einödshoser ver⸗ dient. Die Ausstattung ließ nichts zu wünschen. Ein aus dem bis⸗ herigen Revertoirestück, „Das Paradies der Frauen“, zusammengestelltes Balletdivertissement gab dem Abend einen glänzenden Abschluß.

Im Königlichen Opernhause wird morgen Richard Wagner's

Oper „Tannhäuser“ in der Pariser Einrichtung gegeben.

Im Schauspielhause findet morgen eine Aufführung des Lustspiels von Blumenthal und Kadelburg „Auf der Sonnenseite“ mit Herrn Emil Thomas als Heinrich Wulkow statt;

außerdem treten die Herren Vollmer, Christians, Hartmann und die

Damen Schramm, Poppe und von Mayburg darin auf.

Im Schiller⸗Theater findet die für Sonntag angezeigte

Aufführung von „Romeo und Julia“ Abends 1 Der Beginn der

Vorstellung ist, wie gewöhnlich, 8 Uhr. Die Nachmittags⸗Vorstellung

nuß des Todtenfestes wegen ausfallen. L'Arronge's Volksstück „Hase⸗ mann'’s Töchter“ wird morgen gegeben.

Im Theater des Westens geht morgen Meyerbeer's Oper

„Die Hugenotten“ nach längerer Pause in Scene. Am Sonntag

achmittag findet bei bedeutend ermäßigten Preisen eine Wiederholung des am Buß⸗ und Bettage zur Aufführung gelangten Mendelssohn⸗ schen Oratoriums „Elias“ statt, in dem auch diesmal der Otto Schmidt'sche Chorverein, der Kammersänger Eduard Feßler und Herr

Konzertsänger Heinrich Grahl, sowie die Damen Johanna Brackenhammer und Nora Nolden mitwirken. Am Sonntag Abend wird zum ersten

ale der neu einstudierte „Freischütz“ wiederholt. Die französische Tragödin Jane Hading wird Mitte Dezember

im Lessing⸗Theater ein Gastspiel eröffnen. Die Künstlerin, welche soeben in Moskau durch ihre Darstellung der „Prinzessin von Bagdad“ und der „Cameliendame“ einen großen Erfolg bei Publikum und Prefe erzielt hat, wird mit ihrer Gesellschaft am 12. Dezember in

erlin eintreffen.

Im Neuen Theater gehen als nächste Abonnements⸗Vor⸗

stellung am kommenden Montag zum ersten Male drei Einakter in

cene, und zwar Walther Schmidt⸗Häßler's Schauspiel „Krisis“, elchem das Otto Schreyer'sche Lustspiel „Nicht zu Hause“ folgt.

Den Schluß dieses Abends bildet H. von Trützschler's und E. Frieder's

Schwank „Die Manöverbraut“. Das von Trotha'sche Lustspiel „Hof⸗

gunst“ geht morgen und am Sonntag Abend in Scene. Eine Nach⸗

findet an diesem Tage des Todtenfestes wegen nicht statt.

1 Morgen findet im Olympia⸗Theater die 50. Aufführung

des Ausstattungsstücks „Mene Tekel“ statt. Dieses Jubiläum soll be⸗

sonders festlich begangen werden.

Die Aufführung des Oratoriums „Debora“ von Händel,

der Bearbeitung Friedrich Chrysander's, durch den Stern'schen Gesangverein unter der Leitung des Professors Gerns⸗ heim, hat für Berlin die Bedeutung einer Novität. Das Werk ist weiteren Kreisen hier ganz unbekannt, und doch gehört es zu den großartigsten Schöpfungen des kraftvollen Tondichters und schildert in ie wieder erreichter Weise den Zusammenstoß zweier Pölker⸗ gruppen in ihrer Art der Gottesverehrung. Der Baals⸗Chor in „Debora“ ist, wie Chrysander schreibt, eine Perle, poetisch schön und gehaltvoll, wie nur ein griechischer Chor es sein kann, erfüllt on der Lebensfreude, die das Dasein der üppigen Baals⸗Verehrer erfüllte. Man muß dann aber die erhabenen und dennoch heftigen Accente vernehmen, die die Israeliten ihren Feinden als Antwort zu⸗ afen, um den Gegensatz zweier eetae eaxos mit voller Deut⸗ lichkeit zu erkennen. Hier erfahren wir, wie unendlich weit die Kräfte r Musik reichen. Auch andere Chor⸗ und Einzelgesänge sind von ergreifender Kraft. Die Sologesänge liefern die Gestalten und die Chöre die Ideen der Handlung. Für die Aufführung in der Phil⸗ harmonie am nächsten Montag sind die Hauptpartien bewährten Künstlern anvertraut. Den Sisera wird Ernst Kraus, der Helden⸗ tenor der Königlichen Oper, den Abincam der Wiener Konzertsänger Dr. Felix Kraus, die Debora Fräulein Meta Geyer, den Barak Frau Geller⸗Wolter singen. Der Stern'sche Gesang⸗ verein und das verstärtte philharmonische Orchester werden ein des Werkes würdiges Ensemble bilden.

1 Ueber das Ergebniß des Wettbewerbs um den von Seiner Königlichen Hoheit dem Herzog von Sachsen⸗Coburg und Gotha ausgesetzten Preis für ein volksthümliches Festspiel zur Verherrlichung der Veste Coburg und ihrer vaterländisch⸗geschicht⸗ lichen Vergangenheit berichtet die „Coburger Ztg.“: „Im Ganzen sind, aus den verschiedensten Theilen Deutschlands und auch aus dem Aus⸗ lande, 44 Stücke eingegangen. Davon mußten 14 zum theil treffliche Arbeiten als nicht der Aufgabe entsprechend angesehen werden, weil

ur ein einzelner historischer Abschnitt darin behandelt wurde. Von

den in Frage kommenden Stücken erschienen nur wenige ganz unzu⸗ länglich. Fast durchgehends bekundete sich in den Arbeiten nicht nur ein umfassendes Studium und erstaunlicher Fleiß, sondern auch die liebevollste Hingabe an den Stoff und nicht selten, neben einzelnen minder geglückten Theilen, in anderen wieder ein sehr bemerkenswerthes poetisches und scenisches Talent, dabei ein warmherziges Heimaths⸗ und Vaterlandsgefühl, das zumal in einem der zwei von Deutsch⸗Amerikanern eingereichten Stücke ergreifenden Ausdruck gefunden hat. Die Preisrichter haben mit peinlichster Gewissenhaftigkeit ihres Amtes gewaltet; sie haben zunächst streng gesondert und jeder unabhängig vom andern sämmt⸗ liche Manuskripte eingehend geprüft und dann, nach 8. ihrer Urtheile, eine engere Wahl getroffen und die aus derselben hervor⸗ gegangenen Werke einer nochmaligen Durchsicht und gemeinsamen Er⸗ örterung unterzogen. Aus dieser Präfung ist schließlich in einstimmigem Beschlusse das Volksbühnenspiel für die dreitheilige Bühne „Veste Coburg“ von Wilhelm Henzen in Leipzig⸗Gohlis als des Preises würdig und zur Darstellung geeignet hervorgegangen. Nachdem das Urtheil des Preisgerichts die Bestätigung Seiner Königlichen Hoheit des Herzogs gefunden, ist dem Dichter der Preis zuerkannt und über⸗ mittelt worden. Die volksthümliche Aufführung des preisgekrönten Stücks wird für nächsten Sommer im Burghof der Veste geplant.“

Mannigfaltiges.

Vor nunmehr drei Jahren hat sich, wie s. Zt. mitgetheilt, in Kiel unter dem ““ Ihrer Königlichen Hoheiten des Prinzen und der Prinzessin u“ von Preußen eine Gesellschaft gebildet, die es sich zur Aufgabe macht, für die Unteroffiziere und Mann⸗ schaften der Kaiserlichen Marine Heimstätten zu schaffen, in denen dieselben nach ihrer Rückkehr von der Seereise und während ihres Aufenthalts am Lande eine Unterkunft und Zufluchtestätte finden sollen. Bereits Ende 1895 wurde das erste derartige „See⸗ mannshaus“ in Kiel eröffnet, welches sich einer täglich steigenden Frequenz erfreut. Die Gesellschaft will nunmehr an die Aufgabe herantreten, ähnliche Seemannshäuser in Wilhelmshavpen und Kiautschou zu errichten. Für diese beiden neuen Unternehmungen sind bereits ansehnliche Schenkungen eingegangen, doch ist die benöthigte Summe noch lange nicht erreicht. Die Gesellschaft „Seemannshaus“ bittet deshalb, sie in ihrem Vorhaben zu unterstützen und Geld⸗ sendungen für die Zwecke der Gesellschaft an das Hofmarschallamt Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Heinrich von Preußen in Kiel gelangen zu lassen.

Die Stadtverordneten nahmen in ihrer gestrigen Sitzung zunächst einige geschäftliche Mittheilungen des Vorstandes entgegen und traten dann in die dritte Berathung des Vertrages mit den Berliner Elektrizitätswerken ein. Als erster Redner ergriff Stadtv. Baurath Kyllmann das Wort; er erklärte, daß er und seine Freunde, wie in der zweiten Lesung, so auch in der dritten für die Annahme des Vertrages stimmen würden, und zwar im Interesse des konsumierenden Publikums. Ein Monopol der Gesellschaft bestehe nicht. Stadtb. Singer bekämpfte wiederum von seinem be⸗ kannten Standpunkte aus den Vertrag, während Stadtv. Cassel als folgender Redner für denselben eintrat. Dieser wies auf die Aeußerung des Reichstags⸗Abgeordneten Bebel auf dem sozialdemokratischen Parteitag hin, daß die Privatbetriebe unter den heutigen Verhältnissen entschieden vortheilhafter arbeiteten als die Parteibetriebe. So läge es auch im kommunalen Betriebe. Stadtv. Deter brachte eine Anzahl neuer Anträge ein, darunter auch den, daß der Ablauf des Vertrages am 1. Oktober 1910 statt 1915 erfolgen solle, und wiederholte seine schon in erster und zweiter Lesung emachten Einwände gegen den Vertrag, dessen prinzipielle Ablehnum er beantragte. Auch Stadtv. Rosenow plaidierte für die Ablehnung des Vertrages, während Stadtv. Gerstenberg für denselben eintrat. Einer der wichtigsten Gründe für den Vertrag sei der, daß der Preis für die Uebernahme der Werke zur Zeit ein sehr hoher sei, und daß er vertragsmäßig im Jahre 1915 sich auf den wirklichen Werth ermäßige. Nach zahlreichen persönlichen Bemerkungen wurde sodann in namentlicher Abstimmung der entscheidende und maßgebende § 1 mit 66 gegen 50 Stimmen angenommen. Auch die übrigen Paragraphen wurden nach kurzer Debatte nach den Ausschußanträgen genehmigt, der Antrag Deter, die Zeitdauer des Vertrages nur bis zum Jahre 1910 festzusetzen, aber mit großer Mehrheit abgelehnt. Nach weiterer Debatte wurde darauf der ganze Vertrag in der Fassung der zweiten Lesung mit 66 gegen 51 Stimmen angenommen. Der Vorschlag des Magistrats, der Großen Berliner Straßenbahn⸗Gesellschaft zur Herstellung einer Reihe neuer Strecken und Verbindungen die Genehmigung zu ertheilen, wurde ohne Debatte angenommen; desgleichen die Vorlage des Magistrats betreffs der Verbindung der „von Forckenbeck⸗Stiftung“ mit der bereits beschlossenen „Zelle⸗Stiftung“.

verekn“ (Vorsitzende:

Im Anschluß an den„Allgemeinen deutschen Lehrer.. Fräulein Helene Lange) lohtersägen b vielen Orten Deutschlands unter dem Namen Musitsch n selbständige Gruppen von Musiklehrerinnen gebildet, die 89 zur Pflicht gemacht haben, die inneren und üußere nteressen ihres Standes zu fördern. Die im Jahre lacn konstituierte „Musiksektion Berlin“ bezweckt, ngagem 88 von Musiklehrerinnen zu vermitteln (für Privatunterricht 8 als auch Unterrichk an Schulen), um einerseits den Jevasl genossinnen genügenden Rückhalt, andererseits dem Publikum genüüge 2 Garantien bei der Wahl einer Lehrerin zu bieten. Das Bhe mittelungobureau (Vorsteherin: Fräulein Fritz), in den Räumen 1 „Lettevereins“, Königgrätzerstr. 90, 1 Treppe, Seitenbau rechts, ist 5 Dienstag und Tonnerstag von 3 bis 5 ½ Uhr Nachmittags Heüffnn Die Vorführung von „Photographien in natürlichen . nach dem Verfahren von Ives findet von jetzt ab mit Hilfe 1- kommneter Einrichtungen in der „Urania“ (Taubenstraße) täͤglch 9 Reshnge Vorstellung im wissenschaftlichen Theater, also gegn r, statt.

Neisse, 17. November. (W. T. B.) Die „Neisser Zeitung, meldet: In Oppeln ist ein hereecezgt an dem Neucbau der höheren Töchterschule herabgestürzt. Elf Personen wurden ver⸗ letzt, von denen bereits zwei ihren Verletzungen erlegen sind.

Bremen, 18. November. (W. T. B.) „Boesmann'’s Tel⸗ graphisches Bureau“ meldet aus Hemelingen: Heute, Vormittagg 8 Uhr, brannte der Lagerschuppen der Firma F. A. Schulze enthaltend 200 Waggonladungen Cedernholz, vollständig nieder. Durch die Thätigkeit der Ortsfeuerwehr sowie der Bremer Feuerwehr wurde— ein weiteres Umsichgreifen des Feuers verhindert. Die Ennrstehungs⸗ ursache des Brandes ist bisher noch unbekannt.

Hamburg, 17. November. (W. T. B.) Infolge dichten Nebeln ereigneten sich am gestrigen Tage und während der vergangenen Naht sowie heute auf der unteren Elbe mehrere Schiffz⸗, unfälle. Der englische Dampfer „Bode“, von Norfolk numh Hamburg bestimmt, gerieth auf Grund, sodaß das vollbeladen Schiff während der Ebbe durchbrach. Die Mannschaft wunze gerettet und nach Cuxhaven gebracht. Man hofft, auch einen Theil da

adung retten zu können. Ein weiterer Unfall passierte den englischen Dampfer „Columbia“, der bei Blankenese mit einen Hamburger Dampfer zusammenstieß und bereutenden Schaden erlitt Der englische Dampfer „Oopack“ kam auf Grund, wurde jedeh später ohne Schaden wieder flott gemacht und konnte seine Rie fortsetzen. Der englische Dampfer „German“ von a „Union Steamship Co.“ stieß bei der Oste mit dem englischa Dampfer „Corso“ zusammen. Letzterer sank. „German“ eilt keine Beschädigung. Die Passagiere und die Mannschaft des „Carco⸗ wurden gerettet. Ganz in der Nähe dieser Unfallstelle rannten der englische Schooner „Sultana Reina“ und der von Handung kommende englische Dampfer „Holderneß“ zusammen. M. „Sultana Reina“ sank. Ihre Mannschaft wurde von der „Holderneg, welche wenig Schaden erlitten hatte, gerettet. dem Alfred⸗

Budapest, 18. November. (W. T. B.) In schlagender

Schacht bei Resitza fand eine Explosion Wetter statt. Neun Arbeiter erlitten Brandwunden.

Irkutsk, 17. November. (W. T. B.) Heute Abend entgleiste hier ein Eisenbahnzug. Die Lokomotive und fünf Güterwagen desselben sind einen zwei Faden hohen Damm hinabgestürzt. En veee h wurde getödtet, und mehrere andere wurden schwer verletzt.

Tunis, 17. November. (W. T. B.) Ein heftiger Cyelor hat im Norden von Tunis gewüthet, in der Umgegend von Biserte Tausende von Oelbäumen entwurzelt und zahlreiche Fischerhütten un⸗ geworfen. Der Sturm war so stark, daß er Torpedoboote aus den Wasser hob. Drei Personen wurden getödtet, zahlreiche verletzt. Die Telegraphenlinien sind zerstört.

11““ .“

8

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

Wetterbericht vom 18. November, 8 Uhr Morgens.

südlichen bis östlichen Richtungen ist das Wetter in Deutschland kälter, im Norden neblig, im Süden vielfach heiter, ohne meßbare Niederschläge. fröste wahrscheinlich.

Nacht⸗ Deutsche Seewarte.

von G. Meyerbeer.

Preisen: Elias.

Bar. auf 0 Gr u. d. Meeressp red. in Millim

bedeckt heiter wolkig ¹) Nebel halb bed. Regen

. haus. Christiansund Kopenhagen. Stockholm. St Petersburg

ork, Queens⸗ toww’.. Cherbourg . .. Swinemünde Neufahrwasser Memel..

Henes 1“ ünster Wstf arlsrühe.. iesbaden München.. Chemnitz.. Berlin .. Wien...

Breslau. Ile d'Aix . 765 Triest 768 ONO 7 wolkenlos

¹) See unruhig. ²) See mäßig. ³) See schlicht⸗ ⁴) Nachts starker Thau, Dunst am Horizont ³) See schlicht. 6) Abends und Nachts Nebel ⁷⁰) See mäßig bewegt. ⁵) See leicht bewegt.

Uebersicht der Witterung.

Ein Hochdruckgebiet, welches im füdlichen Rußland 780 mm erreicht hat, überdeckt fast ganz Europa. Die Depression, welche gestern über Nordnorwegen lagerte, ist ostwärts nach dem Weißen Meere fort⸗ geschritten, wobei über Skandinavien der Luftdruck sjark zugenommen hat. Bei schwachen Winden aus

22ö22 222 d0

762

Blumenthal bedeckt wolkig ²) Nebels) bhalb bed. halb bed. ⁴) Dunst ⁵) Nebel) bedeckt?7)

bedeckt Nebel wolkenlos wolkenlos bedeckt heiter Nebel Nebel SO Nebel

ONO heiterõ)

769 769 774 775 776 776 777 774 768 772 770 771 769 775 776 775 776

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SOOo C œeaecdaE†neUnnebnenöAnde œ 22USdbe’⸗

7 ½ Uhr. Sonntag:

Secribe. Lichtenstein. 7 ½ Uhr.

Tragödie in 5 Anfang 7 ½ Uhr.

Heuschel.

85 Sonntag:

SO

PElboeoSbUSdnSeneeenönöS;SSer ddSbobmdbdoe

ges. 7 ½ Uhr.

und Julia.

Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern⸗ 234. Vorstellung. Sängerkrieg auf Wartburg. Romantische Oper in 3 Akten von Richard Wagner.

Schauspielhaus. Sonnenseite. Lustspiel in 3 Aufzügen von Oskar und Gustav Kadelburg. Wulkow: Herr Emil Thomas, als Gast.) Anfang

Opernhaus. 250. Male: Die Stumme von Portici. Große Oper in 5 Akten. 1 Für die deutsche Bühne bearbeitet von Ballet von Emil Graeb.

Schauspielhaus.

Deutsches Theater. Sonnabend: Fuhrmann Anfang 7 ½ Uhr.

uhrmann Henschel. Montag: Fuhrmann Henschel.

Berliner Theater.

onntag: Das Erbe. Montag: Zaza.

2 6 * 8 Schiller⸗Theater. (Wallner⸗Theater.) Sonn⸗

abend, Abends 8 Uhr: Volksstück in 4 Akten von Adolph L'Arronge. Sonntag (Todtenfest), Abends 8 Uhr: Romeo

Montag, Abends 8 Ukr: Mauerblümchen

Montag: Der Troubadour. 1“

Theater.

Tannhäuser und der

Hofer. Sonnabend: Der Star.

Anfang 7 ½ Uhr.

Auf der mann.)

255. Vorstellung. Montag: Im weißen Röß'l.

(Heinrich

Sonnabend: 235. Vorstellung. Zum Thilo von Trotha.

Musik von Auber. Text von

N Anfang straße 7/8. Sonnabend:

Napoleon. Anfang 8

erostrat. Ig; Jungfrau von Orleauns.

256. Sve e udwig a.

Aufzügen von

Philippi. 18 Residenz ⸗-Theater.

Lautenburg. v11“

Sonnabend: Vorher; Der Küchenjunge.

von Franz Wagenhofen. Sonntag (Todtensonntag): Aufführung: Jugend.

Thalia⸗Theater. Sonnabend: theken⸗Schuster. von Leopold Ely.

Sonntag:

asemann’s Töchter.

888

Theater des Westens. (Opernhaus.) Sonn⸗ abend: Die Hugenotten. Große Oper in 4 Akten

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu ermäßigten Oratorium von unter Mitwirkung des Otto Schmidt'schen Chor⸗ vereins. Abends 7 ½ Uhr: Der Freischütz.

Lessing⸗-Theater. Direktion: Otto Neumann⸗ Sonntag: Ein Tropfen Gift.

Neues Theater. Direktion: Nuscha Butze.

Hofgunst. Lustspiel in 4 Akten von Anfang 7 ½ Uhr. .“

Sonntag und folgende Tage: Hofgunst.

Belle-Alliance⸗Theater. Belle ⸗Alliance⸗ Gastspiel Gustav Kober. Uhr. Nachmittags: Die

Sonntag: Napoleon. (Gustav Kober.) Montag: Zum ersten Male: Der Wohlthäter der Menschheit. Schauspiel in 3 Akten von Felix

Direktion:

Sonnabend: Mamsell Tourbillon. Schwank in 3 Akten von C. Kraatz und H. Stobitzer. (1807.) Historisches Genrebild in 1 Akt von Fbelphe, Merer Deutsch nfang Einmalige Abend⸗

Montag und folgende Tage: Mamsell Tourbillon.

Dresdenerstraße

Gastspiel Helmerding. Posf mit Gesang in 3 A

nfang 7 ½ Uhr.

Einmaliges Gastspiel des Deutschen

8 Theaters unter Leitung des Herrn Direktors Dr.

Brahm. Nora. Schauspiel in 3 Akten von H. Ibsen. Deutsch von Wilhelm Lange.

Olympia-Theater. (Zirkus Renz.) Kall⸗ straße. Täglich 8 Uhr Abends: Mene Tekel.] Berliner Ausstattungsstück mit Kuplets, Aufzügen und Kolossal⸗Ballets in 3 Akten (10 Bildern). Parquet 2,10

Mendelssohn,

reeeen

Konzerte.

Sing-Akademie. Sonnabend, Anfang 8 Uh IV. und letzter Klavier⸗Orchester⸗Abend b. e. Busoni mit dem Philharmonische

Saal Bechstein. Sonnabend, Anfang 7 ½ Uh⸗ Lieder⸗Abend von Frau Luisa Sobrino.

Industrie-Gebünde. Kommandantenstraße? und Beuthstraße 20. Karl Meyder⸗Konzern Entrée 50 ₰. Anfang 7 ½ Uhr, Sonntags 6 ¼ Uhr

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Cecile Gräfin Bethusy⸗Huc mit Hrn Conrad von Klinggräff (Kanth⸗-

innow).

Verehelicht: Hr. Amtsrichter Dr. Ludwig Norder mit Frl. Eva Fäcks (Wolgast) Hr. Sec.⸗Lieu Bernhard von Altrock mit Frl. Frieda Dehni (Berlin). Hr. Hauptmann Ferdinand Ebme e mit Frl. Margarethe Rosenthal⸗Keilpflug (Berlin

Graudenz). raudenz) Ein Sohn: drn. Berg Asgsh

(Hedwig Nie⸗

Sigmund

Geboren: Walther Serlo (Zabrze). Hrn. Rittmeister Par Weinschenck (Gleiwitz).

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Siemenroth in Berlin. Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlage Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Acht Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

Uhr.

72/73. Der Sypo⸗ t

en

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen

223.

Deutsches Reich.

Vertrag

über die Unterhaltung deutscher Postdampfschi verbindungen mit Ost⸗Asien und Australien.

Zwischen dem Reichskanzler Fürsten zu Hohenlohe, handelnd im Namen des Reichs, Fürsen, Nord⸗ deutschen Lloyd in Bremen, vertreten durch die Direktoren Dr. Wiegand und Bremermann, andererseits ist heute nachstehender Vertrag abgeschlossen worden.

Artikel 1.

Der Norddeutsche Lloyd in Bremen verpflichtet sich, in Fortsetzung und Erweiterung der bisher auf Grund des Ver⸗ trages vom 3./4. Juli 1885 nebst Nachtrag vom 15./10. Mai 1893 unterhaltenen FsFömepfsehe henersrapen en mit Ost⸗Asien und Australien die nachbezeichneten Posidampfschiffslinien

waͤhrend des im Artikel 39 näher bestimmten fünfzehnjährigen Zeitraums zu unterhalten: A. Für den Verkehr mit Ost⸗Asien:

1) eine Hauptlinie von Bremerhaven oder Hamburg nach FEr⸗ und zwar über einen niederländischen oder be Hischen Felene Genua, Neapel, Port Said, Suez, Aden, Colombo, Singapore, Hongkong nach Shanghai und zurück über dieselben Häfen;

2) eine 8 von Bremerhaven oder Hamburg nach Japan, und zwar über einen niederländischen oder Hafen, Genua, Neapel, Port Said, Suez, Aden, Colombo, Singapore, Hongkong nach Yokohama und zurück über Hiogo, Nagasaki, Hong⸗ dong und die übrigen auf der Hinfahrt angelaufenen

äfen;

3) eine Anschlußlinie an die Linie zu 2 von Hongkong nach Shanghai und zurück;

4) eine Anschlußlinie von Singapore nach dem deutschen Neu⸗Guinea⸗Schutzgebiet und zurück, und zwar über Batavia, sonstige Häfen des Sunda⸗Archipels, Berlin⸗ hafen, Friedrich⸗Wilhelmshafen, Stephansort, Finsch⸗ hafen beziehungsweise Langemak⸗Bucht, Herbertshöh und Matupi, Stephansort, Friedrich⸗Wilhelmshafen,

Berrlinhafen und Häfen des Sunda⸗Archipels.

B. Für den Verkehr mit Australien: eine Hauptlinie von Bremerhaven nach dem Festlande von Australien, und zwar über einen niederländischen oder belgischen Hafen, Genua, Neapel, Port Said,

Suez, Aden, Colombo, Adelaide, Melbourne nach Syddney und zurück über dieselben Häfen.

Der Ausgangspunkt der Linien A 1 und 2 wird durch den Fahrplan in der Weise festgesetzt, daß die ab⸗ wechselnd von Bremerhaven und von Hamburg abfahren. Die Bestimmung des niederländischen und des belgischen An⸗ laufhafens, sowie der anzulaufenden Häfen des Sunda⸗Archi⸗ pels erfolgt durch den Reichskanzler.

Der Unternehmer ist verpflichtet, auf Verlangen und nach Bestimmung des Reichskanzlers ohne besondere Entschädigung die Dampfer der Hauptlinien (A 1, 2 und B) einen nieder⸗ ländischen und einen belgischen Hafen anlaufen zu lassen.

Der Unternehmer ist ferner verpflichtet, auf Verlangen des Reichskanzlers gegen eine nach den Grundsätzen des Ar⸗ tikels 35, letzter Absatz, zu berechnende Entschädigung die Fahrten der chinesischen Anschlußlinie (A 3) über den End⸗ punkt bis nach Kiautschou auszudehnen.

Auf Grund besonderer Vereinbarung können die Linien A 1 und 2 unter Wegfall der Linie A 3 über Shanghai nach Japan geleitet werden.

Artikel 2.

Auf den unter A 1, 2 und 3 sowie B genannten Linien sind die Fahrten in Fe von je vier Wochen in jeder Richtung, auf der Neu⸗Guinea⸗Linie (A 4) in Zeitabständen von je acht Wochen in jeder Richtung auszuführen.

Auf den Linien K 1, 2 und 3 sind die Fahrten so zu legen, daß durch sie eine regelmäßige Verbindung mit China (Shanghai) in bteceh. aec.. eegfeg exaumen hergestellt wird.

rtikel 3.

Die Dampfer haben die Post an den fahrplanmäßig hierzu su bestimmenden Häfen (Posthäfen) aufzunehmen und abzu⸗ iefern. In den europäischen Posthäfen müssen die Dampfer bei der Ausreise zu der fahrplanmäßig festgesetzten Stunde bereit liegen, um sogleich nach Empfang der Post die Fahrt antreten zu können. Die Abfahrt darf nicht früher erfolgen, als bis die Post an Bord ist.

Artikel 4. Die Geschwindigkeit der Fahrten muß im Durchschnitt mindestens betragen:

für die nach dem 1. April 1893 und vor dem 1. April 1899 gebauten und ein⸗ gestellten Schiffe

Knoten

für neu⸗ erbaute, nach dem 1. April 1899 ein⸗ gestellte Schiffe

für ältere

Schiffe

a. auf der chinesischen und der japanischen Hauptlinie (A 1 und 2) zwischen dem Abgangshafen und dem europäischen Posthafen. zwischen dem europäischen Post⸗ hafen und dem ostasiatischen

8 L siche 1 fol 6.

. auf der chinesischen Anschluß⸗ linie 5 88 fal blin c. auf der Anschlußlinie nach Neu⸗Guinea (A 4) p .. d. auf der australischen Linie (B) zwischen dem Abgangshafen und dem europäischen Posthafen, sssowie zwischen dem letzten aaustralischen Posthafen und dem australischen Endpunkte... zwischen dem europälschen und dem letzten australischen Posthafen

Erste Beilage

Berlin, Freitag, den 18. November

Bei Fahrten gegen den Monsun ist ein Abschlag von einem Knoten für die Stunde gestattet; für die Durchfahrt durch den Suezkanal wird eine den Verhältnissen entsprechende

Zeit eingesetzt. Zeitdauer der Reise unter Berücksich⸗

„Hiernach wird die tigung des Aufenthalts in den Häfen ermittelt und durch den Artikel 5. 8

Fahrplan festgesetzt. 8 818

Der Unternehmer ist verpflichtet, auf Verlangen des Reichskanzlers innerhalb der Vertragsdauer auf den Haupt⸗ linien für neu zu erbauende Schiffe eine Erhöhung der im Artikel 4 angegebenen Fahrgeschwindigkeit eintreten zu lassen, soweit auf einer ausländischen Konkurrenz⸗Postlinie eine Stei⸗ gerung der vertragsmäßigen Fahrgeschwindigkeit erfolgt. Diese Erhöhung der Fahrgeschwindigkeit hat ohne besondere Gegen⸗ leistung des Reichs zu erfolgen, soweit der Unternehmer der ausländischen Postlinie die ür seine Dampfer vorgeschriebene Fahrgeschwindigkeit ohne Erhöhung der vertragsmäßigen Gegen⸗ eistung steigert.

Artikel 6.

Auf Verlangen des Reichskanzlers müssen die für die chinesische und die japanische Hauptlinie neu zu erbauenden Schiffe mit solcher Maschinenkraft ausgestattet werden, daß sie im stande sind, in voll beladenem Zustand und bei einem Tiefgang von 7,6 m eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 15 Knoten zu entwickeln.

Artikel 7.

Der Unternehmer hat den Fahrplan aufzustellen und dem RNeichskanzler zur Genehmigung und end⸗ gültigen Feststellung zu unterbreiten. Der Entwurf des Fahrplans muß mindestens drei Monate vor dem Zeitpunkt der Einführung eingereicht, die Genehmigung zu Fahrplan⸗ änderungen mindestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt, zu welchem sie eintreten sollen, eingeholt werden.

Der Reichskanzler ist berechtigt, zu jeder Zeit unter den im Artikel 35, letzter Absatz, festgesetzten Bedingungen eine Aenderung des bestehenden Fahrplans sowie das Anlaufen noch anderer als der im Artikel 1 benannten Häfen anzu⸗ ordnen. Für diejenigen Fälle, in denen es sich um eine Aenderung in der Fa rgeschwindigkeit oder in der Anzahl der Fahrten handelt, finden die Bestimmungen der Artikel 5 und 41 Anwendung. Die angeordnete Aenderung ist dem Unternehmer mindestens drei Monate vor dem Zeitpunkt, zu welchem sie in Kraft treten soll, schriftlich mitzutheilen.

1 Artikel 8. .“

AAndere als die fahrplanmäßigen Häfen dürfen, vorbehalt⸗ lich besonderer Genehmigung des Reichskanzlers im Einzelfalle, von den Dampfern nicht angelaufen werden. Sind letztere infolge schlechten Wetters oder eines anderen Umstands, welcher bei Anwendung der gehörigen Sorgfalt nicht zu ver⸗ meiden war, gezwungen, dem Fahrplan zuwider einen Noth⸗ hafen anzulaufen, so ist die gesetzlich vorgeschriebene Ver⸗ klarung, falls sie im Auslande zu bewirken ist, wenn thunlich vor dem deutschen Konsul abzulegen. Kann ein genügender Cfätsct 18, für das fahrplanwidrige Anlegen in htahg eise, insbesondere durch die abgelegte Ver⸗ larung und durch den Inhalt des Schiffstagebuchs, nicht nach⸗ gewiesen werden, so ist für das erste Anlegen eine Strafe von 1000 (eintausend) Mark und für das zweite Anlegen auf der⸗ selben Fahrt eine solche von 2000 (zweitausend) Mark verwirkt; bei einer drittmaligen und jeder ferneren Zuwiderhandlung auf ein und derselben 89 liegt es in der Befugniß des Reichskanzlers, eine Strafe in Höhe von 2000 bis 5000 (fünf⸗ tausend) Maͤrk einschließlich festzusetzen.

Die vorstehenden Bestimmungen finden sinngemäße An⸗ wendung auf diejenigen Fälle, in welchen fahrplanmäßige Häfen nicht angelaufen werden.

Artikel 9.

Jede Verspätung in der Abgangs⸗ oder der Ankunftszeit an den Anfangs⸗ und Endpunkten der Haupt⸗ und Anschlußlinien wird, sofern sie nicht erwiesenermaßen durch einen Umstand, welcher bei Anwendung der gehörigen Sorg⸗ falt nicht zu vermeiden war, oder durch verspätete Zuführung der Post verursacht ist, mit einer Strafe von 50 (fünfzig) Mar für die Stunde belegt. Bei einer nicht gerechtfertigten Ver⸗ spätung von über 12 (zwölf) hintereinander folgenden Stunden erhöht sich die Strafe von der dreizehnten Stunde ab auf das Doppelte.

Diese Strafbeträge können verdoppelt werden, wenn eine derartige Verzögerung in der Abfahrt durch Verladung von Gütern herbeigeführt worden ist.

„Der Reichskanzler ist berechtigt, Strafen bis zu gleicher Höhe auch für Verspätungen der Abfahrt an den Zwischen⸗ häfen festzusetzen.

Die in diesem und dem vorhergehenden Artikel vorgesehenen Strafen sollen in keinem Falle die Höhe der Vergütung über⸗ steigen, welche auf die betreffende Fahrt bei Iie des im Artikel 35 bestimmten Satzes für die Seemeile ent⸗ fallen würde. 8

Zur Prüfung der planmäßigen Ausführung der Fahrten ist nach dem jedesmaligen e. . vpee. e- eines Dampfers am Anfangspunkte des Kurses ein alle erforderlichen Angaben enthaltender beglaubigter Auszug aus dem Schiffstagebuch an den Reichskanzler einzureichen. Letzterer ist berechtigt, die be⸗ zeichnete Prüfung auch in anderer Weise ausüben zu lassen. Sollte aus dem Umstande, daß die Dampfer nicht zur 8r lanmäßigen Zeit abgehen, die Ratsen nd gft eintreten, die Post auf einem anderen Wege zu befördern, so hat der Unter⸗ nehmer in allen Fällen die baaren Auslagen zu ersetzen, welche durch diese Beförderung entstehen.

Artikel 10. Der Unternehmer hat zur Ausführung der im Artikel 1 bezeichneten Fahrten Dampfer in einer den Anforderungen des Reichskanzlers genügenden Zahl einzustellen und zu unterhalten.

Von diesen Dampfern sind neu zu erbauen und in die chinesische oder die japanische Hauptlinie spätestens einzustellen 1 1 Dampfer am 1. Oktober 1899,

1 3 1. Januar 1900,

1 1. September 1900, 1 8 1. November 1900.

eiger.

Die in die Fahrt eingestellten Dampfer dürfen ohne Ge⸗

nehmigung des Reichskanzlers zu Fahrten auf anderen als

den im Vertrage bezeichneten Linien nicht verwendet werden. Artikel 11.

Der Bruttoraumgehalt der neu einzustellenden Dampfer, soweit sie zur dauernden Verwendung auf den Linien be⸗ stimmt sind, soll wenigstens betragen:

6000 Registertons für die chinesische und die japanische

Hauptlinie,

5300 Registertons für die australische Hauptlinie,

2200 Registertons für die Anschlußlinien.

G Artikel 12. 8 Sämmtliche in die Linien einzustellenden Dampfer dürfen in ihrer Bauart und Einrichtung, namentlich in Bezug auf Sicherheit, Bequemlichkeit und Komfort für die Reisenden, so⸗ wie hinsichtlich der Verpflegung den auf denselben Linien laufenden Postdampfern anderer Nationen nicht nachstehen un nefen insbesondere den nachstehenden Anforderungen entsprechen.

Die Dampfer sollen, abgesehen von den für die Schiffs⸗ besatzung und den zur Aufnahme der Post und deren etwaigen Begleiter bestimmten Räumlichkeiten, Einrichtungen zur Be⸗ förderung von Reisenden dreier verschiedener Klassen haben. Die Räume müssen mit allen für die Reisenden nothwendigen Gegenständen ausgerüstet sein. In den Räumlichkeiten der dritten Klasse sind Schlafeinrichtungen, bestehend aus Matratze und Kopfkissen, in genügender Anzahl herzurichten. Für einzeln reisende Personen weiblichen Geschlechts sind be⸗ sondere Abtheilungen herzurichten, welche verschließbar sein müssen.

An Bord der Dampfer der Hauptlinien soll sich ein in Deutschland approbierter Arzt befinden.

Hinsichtlich der Eintheilung des Schiffsraums in wasser⸗ dichte Abtheilungen, der Ausrüstung mit Booten, Rettungs⸗ geräthen und Sicherheitsrollen, der Feuerlöscheinrichtungen, der Einrichtung zur Herstellung von Frischwasser, der Aus attung mit Arzneimitteln müssen die Dampfer den Vorschriften des Bundesraths über Auswandererschiffe und zwar bezüglich der Schotteintheilung den Vorschriften für Schmelldarlpfer ent⸗ sprechen. Soweit danach bezüglich der Prüfung der Schott⸗ eintheilung der Seeberufsgenosfenschaft oder deren Organen Befugnisse vorbehalten sind, stehen dieselben für die Reichs⸗ Postdampfer dem Reichskanzler zu. Der Reichskanzler ist be⸗ fugt, in allen Fällen die Vorlage von Schwimmfähigkeits⸗ berechnungen zu verlangen.

Die Dampfer müssen die von der Marineverwaltung als erforderlich bezeichneten Schiffspläne an Bord führen.

Rücksichtlich der Anschlußlinien bleibt dem Reichs⸗ kanzler die Befugniß zur Ermäßigung der in diesem Artikel gestellten Anforderungen vorbehalten.

1 Artikel 13.

In die Linien einzustellende neue Dampfer müssen auf deutschen Werften und thunlichst unter Verwendung deutschen Materials gebaut werden. Hinsichtlich des Baues und der Verwendbarkeit im Kriege müssen sie den dem Unternehmer im einzelnen bekannt gegebenen Anforderungen der Reichs⸗ Marineverwaltung entsprechen, welche auch bei Umbauten, soweit möglich, zu berücksichtigen sind.

Die Pläne für den Bau unterliegen der Genehmigung des Reichskanzlers und sind in drei Exemplaren einzureichen

Die Schiffe sind zur höchsten Klasse beim Germanische Lloyd zu klassifizieren. Die an den Dampfern vorzunehmenden tisenen Instandsetzungen müssen, soweit thunlich, ebenfalls auf

eutschen Werften zur Ausführung gelangen. Artikel 14.

Der Kohlenbedarf für die in die Linien einzustellenden Dampfer ist, soweit die Einnahme desselben in deukschen Häfen oder in dem nach Artikel 1 anzulaufenden niederländischen oder belgischen Hafen erfolgt, ausschließlich durch deutsches Er zeugniß zu decken. Abweichungen hiervon sind nur mit Ge⸗ nehmigung des Reichskanzlers zulässig. In denselben Häfen ist der Proviant thunlichst aus Quellen zu beziehen.

Artikel 15.

Alle in die Fahrt einzustellenden Dampfer müssen vorher durch Sachverständige, welche der Reichskanzler ernennt, ge⸗ prüft und als den Anforderungen genügend anerkannt sein. Der Reichskanzler ist berechtigt, diese Prüfung während der Vertragsdauer jederzeit wiederholen zu lassen und auf Grund des Ergebnisses der Prüfung ein Schiff für ungeeignet zu erklären. In letzterem Falle ist der Unternehmer ver⸗ pflichtet, binnen der ihm gestellten Frist das betreffende Schiff zurückzuziehen und für einen geeigneten Ersatz nach Maßgabe der im Artikel 16 Fescsebungen zu sorgen. Kommt der Unternehmer dieser Verpflichtung P-2 nach, so hat der⸗ selbe für jeden Tag der verspäteten Einstellung eines ge⸗ Schiffes eine Strafe von 400 (vierhundert) Mark zu zahlen.

Die in Deutschland und den betreffenden ausländischen Häfen geltenden gesetzlichen Bestimmungen über die amtlichen Besichtigungen ꝛc. der zur Personenbeförderung dienenden Dampfschiffe hat der Unternehmer unter eigener Verantwort lichkeit und auf seine Kosten zu erfüllen. ö Artikel 16. 868 Im Falle ein auf den Vertragslinien verwendetes S⸗ in Verlust geräth, hat der Unternehmer einen neuen Dampfer zu 5 und bis zu dessen Fertigstellung für den un⸗ gestörten Fortgang des Dienstes Sorge zu tragen. Vorüber⸗ gehend können in solchem Falle sowie vis zur Fertigstellung der nach Artikel 10 neu zu erbauenden Schiffe an Stelle der letzteren mit Genehmigung des Reichskanzlers auch Schiffe eingestellt werden, welche nicht allen vertragsmäßigen Be⸗ dingungen entsprechen. Zum Ersatz eines in Verlust gerathenen Schiffes durch einen allen Bedingungen Genüge leistenden neuen Dampfer wird eine Frist von 20 Monaten gewährt. Erfolgt der Ersatz in dieser Zeit nicht, so hat der Unternehmer eine Strafe von 400 (vierhundert) Mark für jeden Tag der verspäteten Ei

stellung des Schiffes zu zahlen. 8

Artikel 17. 1

Im Falle einer theilweisen oder vollständigen Mobil⸗

machung der häegaats steht es dem Reichskanzler frei, die auf