1898 / 291 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 Dec 1898 18:00:01 GMT) scan diff

1. Untersuchungs⸗Sachen.

2. Aufgebote, ustellungen u. dergl.

3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verräufr Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

9˙8 8

enossenschaften.

ꝛc. von Rechtsanwälten.

2 ej entli e r A nz ei ter 3 Frmaand.eselse s Hauß Artien u. Aktien⸗Gesellsch.

5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

8 E1“ 10. Verschiedene Beeenatkan dunten EEEII

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

[58617] Aufgebot.

Auf Antrag des Testamentsvollstreckers des ver⸗ storbenen Privatmannes Casper Bernhard Peter Giese, nämlich des hiesigen Notars Dris. jur. David Friedrich Weber, wird ein Aufgebot dahin erlassen:

Es werden 1) alle, welche an den Nachlaß des in Hadersleben ggeborenen und hierselbst am 3. Oktober 1898 verstorbenen Privatmannes Casper Bernhard Fee Giese Erb⸗ oder sonstige Ansprüche und orderungen zu haben vermeinen, und alle diejenigen, welche den Bestimmungen des von dem genannten Erblasser am 10. Mai 1898 hierselbst errichteten und am 20. Oktober 1898 hierselbst publizierten Testaments, insbesondere der darin erfolgten Ernennung der Frau Adele Bätcher, richtig Adele Henriette, geb. Boetjer, enannt Bätcher, des verstorbenen Hermann artin Heinrich Wilhelm Taube Wittwe, zur Universalerbin sowie der durch Beschluß der Blesigen Vormundschaftsbehörde vom 2. No⸗ vember 1898 erfolgten Bestätigung des Antrag⸗ stellers als Testamentsvollstrecker und den dem⸗ selben im § 5 des vorbezeichneten Testaments ertheilten Befugnissen, namentlich der Befugniß, den Nachlaß vor allen Gerichten und Behörden

u vertreten, Grundstücke, Hypotheken, Aktien,

Staatspapiere, Schiffsparte und Obligationen

auf seinen alleinigen Konsens hin umzuschreiben

oder zu tilgen, Gelder, Waaren und Effekten in

Empfang zu nehmen und darüber gültig zu

quittieren, Prozesse zu führen und sich zu ver⸗

leichen und überhaupt alles zu thun, was dem⸗ elben im Interesse des Nachlasses und zur Aus⸗ ührung der von dem Erblasser getroffenen Be⸗ stimmungen nothwendig oder nützlich erscheint, widersprechen wollen, hiermit aufgefordert, . orderungen und Wider⸗ prüche bei der Gerichtsschreiberei des unterzeich⸗ en. Amtsgerichts, Poststraße 19, 2. Stock,

Zimmer Nr. 51, spätestens aber in dem auf

Mittpoch, den 25. Januar 1899, Vor⸗

mittags 11 Uhr, anberaumten Aufgebots⸗

termin, im Justizgebäude, Dammthorstraße 10,

Parterre links, Zimmer Nr. 7, anzumelden

und zwar Auswärtige thunlichst unter Be⸗

stellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten

bei Strafe des Ausschlusses.

Hamburg, den 2. Dezember 1898. 1 Das Amtsgericht Hamburg. 8

1 Abtheilung für Aufgcbotssuchen.

(gez.) Tesdorpf Dr., Oberamtsrichter. Veroöffentlicht: Ude, Gerichtsschreiber.

[58636] Oeffentliche Bekauntmachung. Der am 30. September 1898 zu Berlin ver⸗ storbene Kassenbote Andreas Gottfried Wilkendorf hat in dem mit seiner Ehefrau Sophie, geb. Stevens, errichteten, am 26. November 1898 eröffneten Testa⸗ ente seine Tochter Elisabeth Wilkendorf bedacht.

Berlin, den 26. November 1898.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 95. [59015] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 5. Dezember 1898 ist die Lebensversicherungs⸗ der Victoria zu Berlin, Allg. Versicherungs⸗ Aktien⸗Gesellschaft Nr. 77 882 vom 26. März 1889 über 1000 auf Elisabeth Meyer in Hannover für kraftlos erklärt worden.

Berlin, den 5. Dezember 1898.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82.

[59011] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 5. Dezember 1898 ist der Versicherungsschein der Berlinischen Lebens⸗Versicherungs⸗Gesellschaft: A. Nr. 70 469 vom 24. Dezember 1891 über 10 000 auf den Oekonomen Gottlieb Nothacker in Groß Ingersheim für kraftlos erklärt worden.

Berlin, den 5. Dezember 1898.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82.

[59013] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 5. Dezember 1898 ist der Depotschein des Komtors der Reichs⸗Hauptbank für Werthpapiere: Nr. 775 779, lautend auf Albert Metzdorff zu Berlin, als befreiten Vormund der minorennen Ge⸗ schwister Winkel, Karl Wilhelm August und Fritz Richard Hans, über 3800 4 % Preuß. konsolid. Staatsanleihe mit Zinssch., fällig 1. Januar 1894 folg. und Anw., für kraftlos erklärt worden.

Berlin, den 5. Dezember 1898.

Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 82.

[59012] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 5. Dezember 1898 ist der Depotschein des Komtors der Reichshauptbank für Werthpapiere: Nr. 996 511, lautend auf den Schlachter Johann b5 Oertel in Hamburg über 3500 3 ½ % Pfals sche Hypothekenbank mit Zinssch. fällig am .April und 1. Oktober und folgenden nebst An⸗ weisungen, für kraftlos erklärt worden.

Berlin, den 5. Dezember 1898.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82.

[59002] 1,068

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 5. Dezember 1898 ist das Spatkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Berlin Nr. 105 981 über 703,24 ℳ, lautend auf die Arbeiterfrau Anna Sucker, geb. Gänicke, Arkonaplatz 12, für kraftlos erklärt worden.

Berlin, den 5. Dezember 1898.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82.

159005] 1

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 5. Dezember 1898 ist das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Berlin Nr. 638 630 über

98

561,06 ℳ, lautend auf die Köchin Emilie Obe, Potsdamerstr. 10, für kraftlos erklärt worden. 1. Berlin, den 5. Dezember 1898. 8 Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 5. Dezember 1898 ist das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Berlin Nr. 93 909 über 450,27 ℳ, lautend auf die verehelichte Arbeiter Jo⸗ hanna Walkowia, geb. Lenz, Koppenstr. 92, für kraftlos erklärt worden.

Berlin, den 5. Dezember 1898.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82. [59001] b

Durch Ausschlußurtheil des vsterzeichn ten Ge⸗ richts vom 5. Dezember 1898 ist das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Berlin Nr. 281 993 über 320,64 ℳ, lautend auf den Hausdiener Gustav Nicolaus, Novalisstr. 14, für kraftlos erklärt worden.

Berlin, den 5. Dezember 1898.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82.

[58995)

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 5. Dezember 1898 ist das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Berlin Nr. 606 838 über 827,63 ℳ, lautend auf die Köchin Pauline Tschirschwitz, Hagelsbergerstr. 39, für kraftlos er⸗ klärt worden.

Berlin, den 5. Dezember 1898. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82.

[58996]

Durch Nusschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 5. Dezember 1898 ist das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Berlin Nr. 235 890 über 314,91 ℳ, lautend auf den Arbeiter Ernst Sucker, Stralsunderstr. 6, für kraftlos erklärt.

Berlin, den 5. Dezember 1898.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82.

[59003]

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 5. Dezember 1898 ist das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Berlin Nr. 357533 über 314,02 ℳ, lautend auf die verehelichte Schuhmacher Susanne Stawinski, geb. Horlitz, Buttmann⸗ straße 3, für kraftlos erklärt worden.

Berlin, den 5. Dezember 1898.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82.

[59004]

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 5. Dezember 1898 ist das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Berlin Nr. 413 663 über 302,50 ℳ, lautend auf Noack, Albert, Schneider, Köpnickerstr. 34, für kraftlos erklärt worden.

Berlin, den 5. Dezember 1898.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82.

[58997] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 5. Dezember 1898 ist das Sparkassenbuch der Sparkasse des Kreises Teltow zu Berlin Nr. 29 242 über 394,61 ℳ, lautend auf Herm. Albert Noack eingez. d. d. vorm. Bauergutsbes. Blaeske, Gräben⸗ dorf, für kraftlos erklärt worden.

Berlin, den 5. Dezember 1898.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82.

[58604 Im Namen des Königs! Verkündet am 28. November 1898. Wollermann, Gerichtsschreiber.

In der Aufgebotssache der Sparkassenbücher Nr. 4399, 3782 des Depositenbuchs Nr. 196 A. und der Sparkassenbücher Nr. 1854, Nr. 2498 und Nr. 2992 hat das Königliche Amtsgericht in Thorn für Recht erkannt:

a. die Sparkassenbücher der städtischen Sparkasse zu Thorn Nr. 4399, auf den Namen Unteroffizier Konke lautend, und Nr. 3782 auf den Namen Vize⸗ Feldwebel Konke lautend, 1

b. das Depositenbuch der Genossenschaft Toruüskie Towarzystwo Pozyczkowe Nr. 196 A. früher 152 auf den Namen Adam Konke, Thorn, Brom⸗ berger Vorstadt lautend,

c. die Sparkassenbücher des Vorschußvereins zu Thorn Eing. Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht Nr. 1854 auf den Namen Sergeant Konke lautend, Nr. 2498 auf den Namen Marie Konke lautend, Nr. 2992 auf den Namen Georg Konke lautend,

werden für kraftlos erklärt.

[58999] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 5. Dezember 1898 ist der Wechsel vom 12. Oktober 1897 ühber 140 ℳ, zahlbar am 12. Ja⸗ nunr 1898, ausgestellt von Anna Lutter, geb. Lach⸗ mann, acceptiert von Julius Lutter zu Berlin, Gartenstr. 76, für kraftlos erklärt worden.

Berlin, den 5. Dezember 1898.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82.

[59014] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 5. Dezember 1898 sind folgende Wechsel:

a. vom 18. Oktober 1897 über 157,15 ℳ, zahlbar am 10. März 1898, gezogen von Wilh. Heimberg, Berlin, zahlbar in Berlin bei Sandmann & Co., durch Giro übertragen auf den Kaufmann Max Wendriner, Berlin, Porkstr. 18,

b. vom 28. Dezember 1897 über 333,95 ℳ, zahl⸗ bar am 30. März 1898, ausgestellt vom Kaufmann Max Wendriner Berlin, Yorkstr. 18, acceptiert von der Metalurgia, zahlbar in Berlin bei der National⸗ bank für Deutschland, 1

c. vom 27. November 1897 über 130 ℳ, zahlbar am 15. Januar 1898, ausgestellt von S. Hirschberg, acceptiert von M. Schlesinger, durch Giro auf den Kaufmann Max Wendriner, Berlin, Yorkstr. 18, libextrogene, Mais Mon .

ür kraftlos erklärt worden.

Berlin, den 5. Dezember 18 b 9.

[58603] b Durch Ausschlußurtheil von heute sind die Hypo⸗ thekendokumente über a. Thaler Darlehn, b. 100 Thaler Darlehn, c. 350 Thaler Darlehn, d. 168 Vatererbe, e. 282 Restkaufgeld, einge⸗ tragen für die verehelichte Gärtner Martha Wilhelm Band 1 Blatt Nr. 9 des Grundbuchs von Neu⸗ höfchen Abth. III Nr. 4, 6, 7, 20 und 21, für kraftlos erklärt. Schwiebus, den 6. Dezember 1898 Königliches Amtsgericht

[58958] Bekanntmachung.

Durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts zu Kolel som 19. November 1898 ist für Recht erkannt worden: „Die Kypothekenurkunde über 700 Darlehn, eingetragen aus der Schuldurkunde vom 6. November 1879 am 19. November 1879 für den Gastwirth Joseph Schalisch in Klodnitz in Abtheilung III Nr. 8 des den 7 Geschwistern Violka, Vornamens Gertrud, Hedwig, Margarethe, Reknhold, Richard, Max und Karl, gehörigen Grundstücks Blatt 31 Kandrzin, gebildet aus dem Hypothekenauszuge vom 19. November 1879 und der Schuldurkunde vom 6. November 1879, wird für kraftlos erklärt. 3 F. 17/98.

Kosel, den 26. November 1898.

Königliches Amtsgericht.

[57803] Im Namen des Könige!

Auf den Antrag 1) des Schuhmachers Wilhelm Rosenthal, 2) der Lehrerwittwe Luise Stechow, 3) der verehelichten Marie Meißner und 4) der un⸗ verehelichten Laura Vahl, zu 1 in Jarmen, zu 2 in Steltin, zu 3 und 4 in Greifswald, vertreten durh den Rechtsanwalt Ollmann, erkennt das Königliche Amtsgericht 1 zu Demmin für Recht:

Das über die Post Abtheilung III Nr. 1 Bd. II Bl. 224 Nr. 133 des Grundbuchs von Jarmen ge⸗ bildete Hypothekendokument wird für kraftlos erklärt. Die Kosten haben die Antragsteller zu tragen.

[58957] Bekanntmachung.

Die unbekannten Berechtigten der im Grundbuche von Grünefeld Band III Nr. 12 in Abtheilung III. Nr. 1 für die Wittwe Falkenberg, Gottliebe, geb. Fromm, auf Grund des Erbvergleichs vom 22. Ja⸗ nuar 1833 eingetragenen, in jährlichen Abschlags⸗ zahlungen von 6 Thalern zu entrichtenden 89 Thaler 18 Sgr. 9 Pf. zugefallenen Ueberrests des dem Alt⸗ sitzer Wilhelm Falkenberg aus dem Kaufvertrage vom 24. April 1813 zugestandenen Kaufgelds der 229 Thlr. 18 Sgr. 9 Pf. Kurant, werden mit ihren Ansprüchen auf diese Forderung ausgeschlossen.

Nauen, den 5. Dezember 1898.

Königliches Amtsgericht.

[58601] Bekanntmachung.

Durch heutiges Ausschlußurtheil sind die Inhaber der auf Brodtkowitz I, 9 Abth. III Nr. 12 aus der Obligation vom 13. September 1851 für den Pacht⸗ müller Joseph Friedrich Riedel zu Wöstenhain ein⸗ getragenen Post von 200 Thalern mit ihren An⸗ sprüchen auf diese Hypothek ausgeschlossen.

Kalau, 3. Dezember 1898.

Königliches Amtsgericht.

[58602] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 29. November d. J. sind die In⸗ haber der auf Lobes Nr. 2 Abtheilung III Nr. 1 auf Grund des in der Margaretha Zawodna'schen Nachlaßsache unterm 27. Juli 1838 obervormund⸗ schaftlich bestätigten Erbrezesses für die Katharina, Paul, Franz, Peter und Agnes Geschwister Zawodny eingetragenen, zu 5 % verzinslichen Hypothek von 450 mit ihren Ansprüchen auf die betreffende Post ausgeschlossen.

Jarotschin, den 2. Dezember 1898.

Königliches Amtsgericht. 8

[59047]

Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Greifenhagen vom 2. Dezember 1898 ist das Hypothekendokument über die in dem Grund⸗ buch von Neumark in Abth. III unter Nr. 3 für die Geschwister Anna Regine und Caroline Plönzke eingetragenen 6000 Thaler Muttererbe, nur noch gültig über das Erbtheil der Caroline Plönzke mit 3000 Thalern und den nach Zession von 2500 Thlr. verbliebenen Rest des Erbtheils der Anna Regine Plönzke mit 500 Thlr, zusammen 3500 Thaler = 10 500 ℳ, nebst 4 % Zinsen, bestehend aus einer Aanferttgumg des gerichtlichen Vertrages vom 15. Juni 1861, dem Hypothekenbuchsauszug und Eintragungs⸗ vermerk vom 5. April 1862, für kraftlos erklärt worden.

Greifenhagen, den 5. Dezember 1898.

8 Königliches Amtsgericht. 90 S.S e s Igg [59046] Bekanntmachung.

Die Hypothekenurkunde über die im Grundbuche von Grünhagen Nr. 9 Abth. III Nr. 4 für den Kauf⸗ mann Leopold Laserstein eingetragene Forderung von 82 Thlr. 28 Sgr. 8 Pf., 4 Sgr. 11 Pf., 4 Thlr. 13 Sgr. ist durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage für kraftlos erklärt worden.

Pr. Holland, den 6. Dezember 1898.

Königliches Amtsgericht. Abth. 2.

[59018]

Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Ueckermünde vom 1. Dezember 1898 ist der Hypothekenbrief vom 27. März 1880 über die im Grundbuch von Bellin Band I Nr. 32 Abthei⸗ lung III Nr. 1 für den Baumeister Friedrich Eduard Heffnann zu Berlin eingetragenen 1146 70 ür kraftlos erklärt.

Ueckermünde, den 1. Dezember 1898.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung 2. [59019]

Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts in Neumarkt vom 2. Dezember 1898 ist die Wurzel⸗Hypothekenurkunde über die auf Nr. 18

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82.

Auguste, Hermann und Christiane Hoen . getragene Darlehnsforderung von 300 2se e fhn. erklärt. Neumarkt, den 2. Dezember 1898. 1u.“ Königliches Amtsgericht.

[590171 b Durch Ausschlußurtheil vom 18.

ist für Recht erkannt:

Die etwaigen Berechtigten folgender im Grund⸗ buche von Körbecke Bd. III Art. 16 E1

osten:

Abth. III Nr. b; 30 Thaler Kur. Darlehnsforde⸗ rung des Doktor Rumpf zu Soest nebst 5 % Zinsen gemäß ger dS und Pfand⸗

erschreibung vom 25. April un achtrages vn 82₰ b L“ th. III Nr. 6: 12 Thaler und eine Koffer zum Werthe von 4 Thalern Abfindung für Leler tun Gebrüder Anton, Joseph und Eberhard Schlösser zu Wamel, aus dem Vertrage vom 22. Januar 1851, werden mit ihren Ansprüchen auf die Posten aus⸗ geschlossen.

Soest, den 18. November 1898.

.“ Amtsgericht. [590165 8 „Durch Ausschlußurtheil vom 18. November 1898 ist für Recht erkannt: 8

Alle diejenigen, welche Eigenthumsansprüche an dem Grundstücke Flur VIII Nr. 238 der Gemeinde Meiningsen, als deren Eigenthümer die Eheleute Colonus Wilhelm Gerling und Elisabeth, geb. Blumendeller, in Epsingsen im Grundbuch von Meiningsen Bd. V Bl. 289 eingetragen sind, geltend zu machen haben, werden mit ihren Eigenthums⸗ ansprüchen behufs Eintragung des Landwirths Diedrich Ohrmann zu Meiningsen als Eigenthümer im Grundbuche ausgeschlossen.

Königliches Amtsgericht.

[59022] Landgericht Hamburg. Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Caroline Helene Luise Schröter, geb. Bade, zu Hamburg, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Rosenbacher, klagt gegen ihren Ehemann Julius Rudolph Schröter, unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage, dem Be⸗ klagten die Rückkehr zur Klägerin aufzuerlegen und im Ungehorsamsfall die Ehe der Parteien vom Bande zu scheiden, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Fünfte Zivilkammer des Landgerichts zu Hamburg (Altes Rathhaus) auf den 28. Februar 1899, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

den 8. Dezember 1898.

.Kuers, Gerichtsschreiber des Landgerichts. [59025) Oeffentliche Zustellung. Die Frau Sebecker, Rosa, geb. Lücke, zu Bremen, Kramkestraße 10, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Pistorius zu Magdeburg, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter August Sebecker, früher zu Magdeburg⸗Neustadt, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehebruchs, mit dem Antrage, das Band der Ehe zwischen den Parteien zu trennen und den Be⸗ klagten für den allein schuldigen Theil zu erachten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Vierte Kivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Magdeburg, Domplatz Nr. 6, auf den 8. März 1899, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Magdeburg, den 28. November 1898.

Könnecke, Sekretär, 8

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[59024] Oeffentliche Zustellung. -. Die Ehefrau des Arbeiters Karl Grunewald, Auguste, geb. Abel, zu Nörenberg, vertreten durch den Rechtsanwalt Meyer zu Stargard i. Pomm., klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Karl Grunewald, früher zu Nörenberg, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die Zweite Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Stargard i. Pomm. auf den 15. März 1899, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Münchow, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[58600] Oeffentliche Zustellung. 8 Der Restaurateur Georg Robert Rossel in Leipzig⸗ Reudnitz, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Quell in Leipzig, klagt gegen seine Ehefrau Marie Bertha verehel. Rossel, geb. Riedel, aus Wachau, zuletzt in Leipzig, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem An⸗ trage auf Ehescheidung wegen böslicher Ver⸗ heng und

ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Erste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Leipzig auf den 24. Februar 1899, Vormittags 9 Uhr, mit der einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Der Gerichtsschreiber beim Königlichen Landgerichte 1 Leipzig, am 7. Dezember 1898: Dölling, Sekr.

[59023]¹„ SOeffentliche Zustellung.

Die Phefra Hedwig Lehmann, geschiedene Drechsler gen. Unger, geb. Wolf, in Chemnitz, Prozeßbevoll⸗ heachhcie⸗ Rechtsanwalt Franzen in Kiel, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Franz Lehmann,

Nieder⸗Mois für die Geschwister Marie, Julius,

zuletzt in Bramstedt, jetzt unbekannten Aufenthalts,

8

Soest, den 18. November 1898. 8

1u6 [58628]

der Behauptung, daß letzterer sie böswillig

verlassen habe, auf Trennung der zwischen den Parteien bestehenden Ehe dem Bande nach. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Dritte Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Kiel auf Dienstag, den 21. März 1899, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Kiel, den 7. Dezember 1898. Sievers, Aktuar,

als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

s58622] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der Ehefrau des Schuhmachers Leske, Wilhelmine Marie Friederike, geb. Dörfling, in Swinemünde, Klägerin und Berufungsklägerin, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Meister in Stettin, gegen ihren Ehemann, den Schuhmacher Heinrich Friedrich Wilbelm Leske, früher in Swinemünde, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten und Be⸗ rufungsbeklaaten, durch einen Anwalt nicht vertreten, wegen Ehescheidung, 3 U 597 von 1898 hat der Rechtsanwalt Meister in Stettin namens der Klägerin mit dem Schriftsatze vom 21. November d. Js. gegen das am 19. Oktober d. Is. verkündete Urtheil der Vierten Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Stettin, durch welches die Klägerin mit ihrem Antrage, die Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, unter Verurtheilung in die Kosten des Rechtsstreites abgewiesen ist, Berufung mit dem Antrage eingelegt, unter Abänderung des angefochtenen Urtheils die Ehe der Parteien zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, dem Beklagten auch die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung über die Berufung vor den Dritten Zivil⸗

senat des Königlichen Ober⸗Landesgerichts in Stettin

auf den 3. März 1899, Vormittags 9 Uhr, mit der Auffordernng, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß der Klägerin das Armenrecht bewilligt ist. 8

Stettin, den 5. Dezember 1898.

8 Weitlich,

Gerichtsschreiber des Königlichen Ober⸗Landesgerichts.

[58938] Oeffentliche Zustellung.

Der Schuhmacher Andreas Fenn in Heilgersdorf erhebt als bevollmächtigter Vertreter seiner ledigen und großjährigen Tochter Margaretha Fenn, z. Zt. Dienstmagd in Gemünda, und als Vormund über das von der letzteren unehelich geborene Kind Namens Anna Fenn gegen den ledigen und großjährigen Schuhmachergesellen, zuletzt Dienstknecht Michael Schellenberger von 2 nun unbekannten Aufenthalts, bei dem Kgl. Amtsgerichte Ebern Klage auf Anerkennung der Vaterschaft zu dem bezeichneten, am 1. September 1897 geborenen unehelichen Kinde Anna Fenn und auf Zahlung 1) eines jährlichen, vierteljährig vorauszahlbaren Unterhaltsbeitrages für dieses Kind von 40 von der Geburt des Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahre desselben, sowie der Hälfte des Schulgeldes und etwaiger Krankheits⸗ und Beerdigungskosten; 2) einer Tauf⸗ und Kindbett⸗ kosten⸗Entschädigung zu 25 an die Kindsmutter Margaretha Fenn. Die Klagspartei ladet den Be⸗ klagten Michael Schellenberger zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreites vor das obenbezeichnete Gericht zu dem von diesem auf Dienstag, den 7. Februar 1899, Vormittags 9 ½ Uhr, be⸗ stimmten Termine und beantragt, den Beklagten durch für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urtheil zur Anerkennung der Vaterschaft zu dem genannten unehelichen Kinde und zur Zahlung der oben unter Ziffer 1 und 2 aufgeführten Ansprüche, ferner zur Tragung der Prozeßkosten zu verurtheilen. Zum Zwecke der vom Kgl. Amtsgerichte Ebern bewilligten öͤffentlichen Zustellung an den Beklagten wird gegen⸗ wärtiger Auszug der Klage hiemit bekannt gemacht. Ebern, den 6. Dezember 1898. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts.

Götz, K. Sekretär.

[58937] Oeffentliche Zustellung. Die ledige und großjährige Taglöhnerin Dorothea Schmidt in Untermerzbach und der Vormund über deren uneheliches Kind Karl Schmidt, Schreiner Johann Schmidt in Untermerzbach, erheben gegen den ledigen und großjährigen Dienstknecht Friedrich Stang von Setzelsdorf, nun unbekannten Aufent⸗ halts, bei dem Kgl. Amtsgerichte Ebern Klage auf Anerkennung der Vaterschaft zu dem bezeichneten, am 25. Februar 1898 geborenen unehelichen Kinde Karl Schmidt und auf Zahlung: 1) eines jährlichen, vierteljährig vorauszahlbaren Unterhaltsbeitrages für dieses Kind von 40 von der Geburt des Kindes an bis zum vollendeten 14. Lebensjahre desselben sowie der Hälfte des Schulgeldes und der Kosten für Erlernung eines Handwerks, ferner etwaiger Krankheits⸗ und Beerdigungskosten; 2) einer 76 9 und Kindbettkosten⸗Entschädigung zu 10 an die Kindsmutter Dorothea Schmidt. Die Klagspartei ladet den Beklagten Friedrich Stang zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das obenbezeichnete Gericht zu dem von diesem auf Dienstag, den 7. Februar 1899, Vormittags 9 ½ Uhr, bestimmten Termine und „SFrtrags den Beklagten durch für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urtheil zur Anerkennung der Vaterschaft zu dem genannten unehelichen Kinde und zur Zahlung der oben unter iffer 1 und 2 aufgeführten Ansprüche, ferner zur ragung der Prozeßkosten zu verurtheilen. Zum Zwecke der vom Kgl. Amtsgerichte Ebern bewilligten öffentlichen Zustellung an den Beklagten wird gegen⸗ wärtiger Auszug der 8792 hiemit bekannt gemacht. Ebern, den 6. Dezember 1898. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts. Götz, K. Sekretär.

Oeffentliche Zustellung. Der Auktionator und Rechnungssteller Gerhard lesner zu Aurich, vertreten durch den Rechtsanwalt emmers zu Aurich, klagt gefeen den Holzmeister

Gerhard Rieter, früher zu Neu⸗Sandhorst, jetzt

unbekannten Aufenthalts, aus einer Forderung, die

dem Holzmeister Straten zu Ludwigsdorf gegen den eklagten für verkaufte Hölzer zustand und durch

Urkunde vom 5. Oktober 1898 von dem Holzmeister

Straten an den Kläger abgetreten ist, mit dem

Antrage, daß Beklagter kostenpflichtig verur

8

werde, dem Kläger 301 77 nebst 5 % Zinsen seit dem 11. November 1897 zu zahlen, auch daß das Urtheil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt werde, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II des Königlichen Landgerichts zu urich auf den 4. März 1899, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Fen Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser uszug der Klage bekannt gemacht. Aurich, den 30. November 1898. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[58043] Landgericht Hamburg. Oeffentliche Zustellung. Die Firma Krüger & Scharnberg zu Hamburg, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. A. Rennert, klagt gegen A. Glantrop, früher neue Koppel 10, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen gekaufter und empfangener Waare, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten kostenpflichtig gegen klägerische Sicherheits⸗ leistung vorläufig vollstreckbar zur Zahlung von 528 16 nebst 6 % Zinsen seit dem Klagetage zu verurtheilen, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zweite Zivilkammer des Landgerichts zu Hamburg (altes Rathhaus) auf den 1. März 1899, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bezw. Ladung bekannt gemacht. Hamburg, den 30. Nopember 1898. H. Schröder, Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[57452] Oeffentliche Zustellung. Nr. 17 472. Der Hirschwirth Fridolin Senger in Warmbach, vertreten durch Rechtsanwalt Schmitt in Lörrach, klagt gegen den Landwirth Andreas Krebs, zuletzt auf Hellbacken, Gemeinde Nollingen, z. Zt. an unbekannten Orten, aus Kauf und Dar⸗ leihen von 1895 und 1896, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 75 26 und 5 % Verzugszinsen vom Klagzustellungs⸗ tage an und vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzog⸗ liche Amtsgericht zu Säckingen auf Mittwoch, den 18. Januar 1899, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Säckingen, den 30. November 1898. b (L. S.) Eckert, 1“ Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerich

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[59035] Oeffentliche Zustellung. 34. C. 1941.98.

Der Hauseigenthümer Gustav Förster zu Berlin, Kirchstr. 19, Kläger, klagt gegen das Fräulein Hedwig Kornetzky, früher zu Berlin, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, Beklagte, wegen rückständiger Wohnungsmiethe für Januar, Februar und März 1898 aus dem Miethsvertrage vom 24. September 1897 mit dem Antrage, 1) die Beklagte kosten⸗ pflichtig zu verurtheilen, die abgewohnte und dem Kläger schuldende Miethe in Höhe von 54,75 nebst 5 % Zinsen seit dem Tage der Verurtheilung zu zahlen, 2) die Möbel der Beklagten, nämlich 1 Muschelbettstelle, 2 Polsterstühle und Küchentisch, welche nach ihrer Aussage ihr Eigenthum sind und srh bei den Otto Block'schen Eheleuten hier, Lehrter⸗ traße 14/15, befinden, bei Verurtheilung pfänden zu dürfen, und ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht I zu Berlin, Jüdenstraße 59, III Tr., Zimmer 157 auf den 2. Februar 1899, Vor⸗ mittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zufteghng wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

(L. S.) Franke, Gerichtsschreiber des Köoööniglichen Amtsgerichts I. Abtheilung 34.

[59041] Oeffentliche Zustellung.

Der Rechtsanwalt Heidsiek in Bielefeld klagt gegen den Weber und Handelsmann A. Bulhöfener, früher zu Bielefeld, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß ihm derselbe an Gebühren und Auslagen sür Vertretung in der Prozeßsache Bul⸗ höfener /q. Pörschke O. 138 98 182,40 schulde, mit dem Antrage, auf vollstreckbare Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 182 40 ₰. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Bielefeld auf den 2. Februar 1899, Vormittags 9 ½ Uhr. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be⸗ kannt gemacht. 88 8

Bielefeld, den 3. Dezember 1898. 8

Knollmann, 8 Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. 4.

[59032] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann A. Klug zu Posen, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Fahle zu Posen, klagt gegen den Handlungsreisenden Bernhard Rosen⸗ berg, früher zu Posen, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, unter der Behauptung, daß er dem Beklagten am 1. Oktober 1895 ein baares Darlehn von 3000 gegeben habe, mit dem Antrage: den Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen, an den Kläger 1000 nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Oktober 1897 zu be⸗ zahlen, und das Urtheil gegen Sicherheitsleistung für vangg. gcce per zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zweite Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Posen auf den 11. März 1899, Vormittags 11 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be⸗ kannt gemacht.

Posen, den 8. Dezember 18889.

Klinkmüller, 1 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[59043] Oeffentliche Zustellung. 8 Der Weinhändler Philipp v. zu Dürk⸗ heim a. H. klagt gegen den J. B. Dannhof, zu⸗ letzt in Darmstadt, jetzt mit unbekanntem Aufent⸗ haltsorte abwesend, aus Verkauf und Lieferung eines Kunstschranks, mit dem Antrage, unter FS. Vollstreckbarkeitserklärung des Urtheils den Be⸗

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klagten kostenfällig zu verurtheilen, entweder 100

tl nebst 5 % Zinsen seit 1. November 1898 an Kläger

zu bezahlen, zulassen, daß der Kunstschrank zwecks Befriedigung des Klägers mit dem Hauptgeldrest von 200 nebst 5 % Verzugs⸗ zinsen aus 100 seit 1. November 1898 und den Kosten zwangsweise veräußert werde, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Großh. Amtsgericht I. zu Darm⸗ stadt, Hügelstraße 31/33, Zimmer Nr. 16, auf Mittwoch, den 15. Februar 1899, Vormit⸗ tags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung an den Beklagten wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Noll, pr. Hilfsgerichtsschreiber Großh. Amtsgerichts I.

[59038]

Der Rechtsanwalt und Notar Dalberg in Nort⸗ heim, klagt gegen den Christel Rittmüller aus Nörten, jetzt unbekannten Aufenthaltes, wegen Forderung von 9 70 an Gebühren und Aus⸗ lagen für einen Notariatsakt aus 1896, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurtheilung des Be⸗ klagten zur Zahlung von 9 70 nebst 5 % Zinsen seit 9. Oktober 1897 mittels eines für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklärenden Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht Northeim II auf den 31. Januar 1899, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug bekannt gemacht.

Northeim, 6. Dezember 1898.

Der Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts.

[59039]

Der Maurermeister Franz Wenig in Nörten, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Dalberg in Northeim, klagt gegen den Christel Rittmüller aus Nörten, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung von 81 50 ₰, welche Kläger im Auftrage des Be⸗ klagten beziehungsweise in nützlicher Geschäftsführung für denselben an den Auktionator Weidehaus in Nörten gezahlt hat, mit dem Antrage auf kosten⸗ pflichtige Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 84 50 nebst 5 % Zinsen seit Klage⸗ zustellung mittels eines für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klärenden Urtheils, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das König⸗ liche Amtsgericht Northeim II auf den 31. Ja⸗ nuar 1899, Vormittags 9 ½ Uhr. Zum Zwecke der ö stebten Zustellung wird dieser Auszug bekannt gemacht.

Northeim, 6. Dezember 1898.

Der Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts.

[58911]

Die Ehefrau des Schmieds Arnold Wollersheim, Margaretha, 8 Braun, zu Schwerfen, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: eechtsanwalt Harff in Bonn, klagt gegen ihren Ehemann auf Gütertrennung. Termin zur mündlichen Verhandlung ist bestimmt auf den 30. Januar 1899, Vormittags 9 Uhr, vor demne Königlichen Landgerichte, I. Zivilkammer, hier⸗ elbst.

Bonn, den 5. Dezember 1898.

Sturm, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[58598]

Die Ehefrau des Fuhrmanns Heinrich Kraus, Sophia, geb. Peters, zu Otzenrath, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Schnitzler in Düssel⸗ dorf, klagt gegen ihren Ehemann auf Gütertrennung. Termin zur mündlichen Verhandlung ist bestimmt auf den 8. Februar 189 Vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Landgerichte, 1. Zivil⸗ kammer, Düsseldorf. 6

Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts.

[59028]

Die Ehefrau des Kaufmanns Gerhard Trappmann, Laura, geb. Hausmann, ohne Geschäft in Mettmann, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justiz⸗Rath van Werden in Elberfeld, klagt gegen ihren Ehemann auf Gütertrennung. Termin zur münd⸗ lichen Verhandlung ist bestimmt auf den 7. Fe⸗ bruar 1899, Vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Landgerichte, II. Zivilkammer, hierselbst.

Elberfeld, den 3. Dezember 1898.

Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts.

[58913] Gütertrennungsklage.

Emma Marie, geb. Berger, Ehefrau des früheren Limonadefabrikanten Alois Bechtel, beide zu Hüningen wohnhaft, hat gegen letzteren die Güter⸗ trennungsklage bei dem Kaiserlichen Landgerichte hierselbst durch die Rechtsanwalte Herren Bertele u. Dietz eingereicht. Termin zur mündlichen Verhandlung ist uuf Donnerstag, den 19. Januar 1899, Vormittags 9 Uhr, im Zivilsitzungssaale des genannten Gerichts anberaumt.

Mülhausen i. E., den 6. Dezember 1898.

Der Landgerichts⸗Sekretär: (L. S.) Koeßler.

[5891²]

Karoline Beruff, Ehefrau des Bäckers Franz Joseph Fuchs, hier, klagt gegen ihren genannten Ehemann auf Gütertrennung. Termin zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsftreits vor der I. Zivilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Zabern ist auf den 30. Januar 1899, Vormittags 10 Uhr, bestimmt.

Zabern, den 6. Dezember 1898.

Der Landgerichts⸗Sekretär: Berger.

[58596]

Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Land⸗ gerichts, 1. Zivilkammer, zu Düsseldorf vom 25. Ok⸗ tober 1898 ist zwischen den Eheleuten Kaufmann Karl Becker und Maria, geborene Bettges, zu M.Gladbach die Gütertrennung ausgesprochen.

Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts.

[58597] Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Land⸗ gerichts, 1. Zivilkammer, zu Düsseldorf vom 26. Ok⸗ tober 1898 ist zwischen den Eheleuten Hotelier August Blüm und Julie, geborene Wiegand, zu

Düsseldorf die Gütertrennung eereen Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts. [58595

Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Land⸗ gerichts, 1. Zivilkammer, zu Düsseldorf vom 26. Ok⸗

tober 1898 sen den eeh anch Friedrich

Jaeckel, früher Kolonialwaarenhändler, und Maria,

trennung ausgesprochen. Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts.

[59027]

Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Land⸗ gerichts, III. Zivilkammer, zu Elberfeld vom 7. No⸗ vember 1898 ist zwischen den Eheleuten Karl Thiele, Anstreicher, und Auguste, geb. Johanning, in Elberfeld die Gütertrennung ausge⸗ prochen.

Elberfeld, den 30. November 1898.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts

[59029]

Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Land⸗ gerichts, II. Zivilkammer, zu Elberfeld vom 18. Ok⸗ tober 1898 ist zwischen den Eheleuten Getauen⸗ schreiner Wilhelm Oberstebrink und Meta, ge⸗ borene Frowein, wohnbaft zu Barmen, Hecking⸗ hauserstraße 44, die Gütertrennung ausgesprochen.

Elberfeld, den 5. Dezember 1898.

Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts.

[59031]

Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Land⸗ gerichts, III. Zivilkammer, zu Elberfeld vom 11. No⸗ vember 1898 ist zwischen den Eheleuten Adolf Böhm, Anstreicher, und Julie, geb. Höper, in Elber⸗ feld die Gütertrennung ausgesprochen.

Elberfeld, den 6. Dezember 1898.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[59030]

Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Land⸗ gerichts, III. Zivilkammer, zu Elberfeld vom 24. Ok⸗ tober 1898 ist zwischen den Eheleuten Karl Wester, Agent und Anna, geb. Broch, zu Solingen, die Gütertrennung ausgesprochen.

Elberfeld, den 6. Dezember 1898.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[59026]

Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Land⸗ gerichts, II. Zivilkammer, zu Koblenz vom 10. No⸗ vember 1898 wurde die zwischen den Eheleuten Schreinermeister Stephan Kröll und Irmina, ge⸗ borene Gennert, beide zu Neuenahr, bestandene eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt und die Parteien zur Auseinandersetzung und Liquida⸗ tion vor den Königlichen Notar Dr. Westenberg zu Ahrweiler verwiesen.

Bernhard, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[58599]

Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Land⸗ gerichts, III. Zivilkammer, zu Köln vom 5. November 1898 ist zwischen den Eheleuten Kaufmann Wilhelm Krings und Elise, geb. Becker, in Lindenthal die Gütertrennung ausgesprochen.

Köln, den 5. Dezember 1898.

Goethling, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgeri

[58593]

Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Land⸗ gerichts, 2. Zivilkammer, zu Saarbrücken vom 28. Oktober 1898 ist zwischen den Eheleuten Anton Renkel, Schneidermeister, und Emilie, geborene Riemann, beide zu Neunkirchen wohnhaft, die Güter⸗ trennung ausgesprochen.

Saarbrücken, den 2. Dezember 1898.

Cüppers, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [58594]

gerichts, 2. Zivilkammer, zu Saarbrücken vom 28. Oktober 1898 ist zwischen den Eheleuten Carl Hesse und Pauline, geborene Plachner, beide in Saarlouis wohnhaft, die Gütertrennung ausgesprochen. Saarbrücken, den 2. Dezember 1898. Cüppers, 1

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [58639] Bekanntmachung.

Durch einen vor dem Königlichen Notar Tils in Neuß unterm 23. November 1898 zwischen Adolf Greven, Kleidermacher zu Hemmerden, Kreis Grevenbroich, und der geschäftslosen Elisabeth geb. Zander, Wittme von Hermann Mankertz, zu Schiefbahn, abgeschlossenen Ehevertrag ist be⸗ stimmt worden: „Zwischen den Kontrahenten soll bei deren Verheirathung bezüglich ihrer gegenseitigen Vermögensverhältnisse die gewöhnliche Gütergemein⸗ schaft nach Anleitung der betreffenden Bestimmungen des jetzt geltenden bürgerlichen Gesetzbuches ein⸗ treten.“ Ein Auszug aus diesem Vertrage ist heute im Sitzungssaale des hiesigen Königlichen Amts⸗ gerichts angeheftet und öffentlich ausgestellt worden.

Grevenbroich, den 30. November 1898.

Gerichtsschreiberei des Köntglichen Amtsgerichts.

[58638 Bekanntmachung.

Durch einen vor dem Königlichen Notar Justiz⸗ Rath Lückerath zu M.⸗Gladbach unterm 18. No⸗ vember 1898 zwischen Josef Lennartz, Metzger zu Jüchen und der daselbst wohnenden geschäftslosen Wittwe Heinrich Kamper, Maria Catharina, geb. Kremer, abgeschlossenen Ehevertrag ist bestimmt worden: „Zwischen den künftigen Eheleuten soll eine auf die Errungenschaft beschränkte Gütergemeinschaft stattfinden, wie solche in den Artikeln 1498 und 1499 des bürgerlichen Gesetzbuches vorgesehen ist. Ein Auszug aus üm Vertrage ist heute im Sitzungs⸗ saale des hiesigen Amtsgerichts angeheftet und öffentlich ausgestellt worden.

Grevenbroich, den 3. Dezember 1898.

Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts.

[58620] Oeffentliche Bekanntmachung. Folgende bei uns anhängige Auseinandersetzung 7. Feemebedck Arnsberg.

Kreis Arnsberg und Seest. 1) Ablösung der auf dem Grundbesitz verschie⸗ dener Eingesessenen von Neheim (Kreis Arnsberg) und Bittingen (Kreis Soest) zu Gunsten der Stadt⸗ emeinde Neheim, der Kirche und Pastorat zu Ne⸗ eim und der und Küsterei zu Bremen ruhenden Reallasten. N. 790.

Kreis Altena.

2) Aufhebung des dem Osmergs beziehungsweise

dem früheren Kirchengut zu Bergfeld auf einem

geborene Hüskes, Arbeiterin zu Düsseldorf, die Güter⸗

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Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Land⸗

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