1898 / 295 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 14 Dec 1898 18:00:01 GMT) scan diff

5— Der Bezugspreis beträgt vierteljänriich 4 50 ₰.

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sur Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition

SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

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die Königliche Expedition

des Deutschen Reichs-Anzeigers 1.

und Aöniglich Preußischen Ataats⸗Anzeigeras

8

No. 295.

Berlin, Mittwoch, den 14.

Abends.

Dezember,

—————————

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Regierungs⸗ und Baurath a. D., Geheimen Baurath Cramer zu Breslau den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife, ““

dem Oberpfarrer Müller zu Charlottenburg die König⸗ liche Krone zum Rothen Adler⸗Orden vierter Klaßfe,

dem Kapitän⸗Lieutenant Schlieper, dem Archidiakonus Brunsing zu Charlottenburg und dem Architekten und Assistenten an der Technischen Hochschule daselbst H. Jassoy den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse,

dem Kirchenältesten, Rentier Albert Jaster zu Char⸗ lottenburg den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse,

dem Schleusenmeister a. D. Friedrich Edler zu Halle a. S. das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, sowie

dem Gemeinde⸗Vorsteher Albrecht zu Rott im Kreise Alfeld, dem Zimmerpolier Johann Friedrich Ludwig Wolf zu Berlin, dem Maurerpolier Friedrich Bolze ebendaselbst und dem Strafanstalts⸗Aufseher Lott zu Sonnen⸗ burg im Kreise Ost⸗Sternberg das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. 8

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

der Gemahlin des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts, Staats⸗Ministers von Bülow, Marie, geborenen Prinzessin Camporeale, die Erlaubniß zur Anlegung des von Seiner Majestät dem Sultan ihr verliehenen Chefakat⸗Ordens erster Klaße zu ertheilen. 11114X“

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

dem Polizei⸗Inspektor Maurach bei der Polizei⸗Direktion

in Muͤlhausen den Charakter als Kaiserlicher Polizei⸗Rath zu Sas 8

Bekanntmachung.

Wegen des Weihnachtsverkehrs werden am Sonntag, den 18. Dezember, bei allen Postanstalten im Bezirk der Kaiserlichen Ober⸗Postdirektion Berlin die Packet⸗Annahme⸗ und die E von 4 bis 6 Uhr Nachmittags, am ersten Weihnachtsfeiertage die Packet⸗Ausgabestellen zu denselben Zeiten, wie an den Wochentagen, für den Vertehr mit dem Publikum gebffnet sein. Am zweiten Feiertage werden die Schalter allgemein wie an den Sonntagen offen gehalten werden. ““ 2

Berlin C., den 12. Dezember 1898.

Kaiserliche Ober⸗Postdirektion. Griesbach.

. Eöe“

In amb. rg wird im Jahre 1899 mit den Seesteuer⸗ manns⸗Prüfungen am 24. März, 26. Juni, 25. Sep⸗ tember und 18. Dezember, mit den Seeschiffer⸗Prüfungen für große Fahrt am 3. Januar, 5. April, 3. Juli und 2. Oktober begonnen werden.

Von dem Handbuch für das Deutsche Reich wird für das Jahr 1899 eine neue Ausgabe veranstaltet. Das Werk erscheint im Laufe des Monats Januar k. J. im Ver⸗ lage der Buchhandlung „Carl Heymann's Verlag“ zu Berlin und wird den Reichs⸗ und Staatsbehörden bei direkter Bestellung zum Fses von 4 geliefert. Im Buchhandel ist es zum Preise von 5 zu beziehen. 5

1 der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ wird eine Nachweisung ber Einnahme an We im Deut⸗ schen Reich für die Zeit vom 1. April 1898 bis zum Schluß des Monats November 1898 veröffentlicht.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Stadt⸗Bauinspektoren Otto Rohde, Bernhard Molius, Heinrich Krause, Felix Schmidt und Fridolin Zekeli in Berlin den Charakter als Baurath zu verleihen. 8“

Seine Majestät der König haben Allergnädigst zu enehmigen geruht, daß der Provinzial⸗Landtag der rovinz Schlesien zum 8. Januar 1899 nach der Stadt res lau und 89 8

1“ 87

der Provinzial⸗Landtag der Provinz Westfalen zum 29. Januar 1899 nach der Stadt Münster berufen öAA“*“

Auf Ihren Bericht vom 18. Oktober d. J. will Ich dem Kreise Borken im Regierungsbezirk Münster, welcher die von den betheiligten Gemeinden mit Kreisbeihilfen erbauten Chausseen 1) von Rhede nach Krechting mit einer Abzweigung bis zu der über den Aafluß führenden Brunzelbrücke, 2) von Bocholt nach Barlo, 3) von Borken nach Burlo zur dauernden Unterhaltung übernommen hat, bezüglich der vorstehend unter Nr. 2 und 3 aufgeführten Chausseen das Recht zur Er⸗ hebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des Chausseegeldtarifs vom 29. Februar 1840 (G.⸗S. S. 94 ff.) ein⸗ schließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Be⸗ freiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zu⸗ sanrch Vorschriften vorbehaltlich der Abänderung der ämmtlichen voraufgeführten Bestimmungen verleihen. Die dem Chausseegeldtarif vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizeivergehen sollen auf die sämmtlichen voraufgeführten Straßen zur Anwendung kommen. Die eingereichte Karte erfolgt anbei zurück.

Rhodus, an Bord Y. „Hohenzollern“, den 13. No⸗

vember 1898. Wilhelm BRB. Für den Minister der öffentlichen A Brefeld. Arbeiten.

1“

r der öffentlichen E“

——

9 1 8,

Auf den Bericht vom 18. November d. J, dlgen Anlagen zurückfolgen, will Ich der Stadtgemeinde München⸗ Gladbach im Regierungsbezirk Düsseldorf auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetz⸗Samml. S. 221) hier⸗ mit das Recht verleihen, zur Anlage eines neuen Friedhofes die in dem eingereichten Verzeichnisse aufgeführten, in der Landgemeinde München⸗Gladbach belegenen Parzellen im Wege der Enteignung zu erwerben. 8 Baden⸗Baden, den 25. November 1898. 1“ G“ Wilhelm R. 8 Zugleich für den Minister der geistlichen ꝛc. 1 Angelegenheiten: Freiherr von der Recke. An die Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten und des Innern.

Auf Ihren Bericht vom 28. Oktober d. J. will Ich dem Landkreise Bielefeld im sbezirk Minden, welcher den Bau und Betrieb einer Kleinbahn von b nach Enger mit berh. nach Werther beabsichtigt, das Enteignungsrecht zur Entziehung und zur dauernden Be⸗ schränkung des für diese Anlage in Anspruch zu nehmenden ö verleihen. Die eingereichte Uebersichtskarte olgt zurück.

Potsdam, den 28. November 1898. 1“

Wilhelm R. Thielen.

8 b

An den Minister der

Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Bekanntmachung. 1

Auf Grund der durch Artikel IV der Allerhöchsten Kon⸗ zessions⸗Urkunde vom 23. August 1897 mir ertheilten Er⸗ maͤchtigung habe ich die Fetse welche der Altdamm⸗ Kolberger Eisenbahn⸗Gesellschaft 868 die Vollendung und Inbetriebnahme der Eisenbahn von olberg nach Köslin gesetzt ist, zufolge eines begründeten Antrags der Gesellschaft bis zum 1. Oktober 1899 verlängert.

Berlin, den 30. November 1898. 8

Der Minister der öffentlichen Arbeiten.

Wehrmann.

Bekanntmachung. 1G

Bei den Schiedsgerichten der Arbeiterversiche⸗ rung sind dachfolgende Beamte zu Vorsitzenden bezw. stell⸗ vertretenden Vorsitzenden ernannt worden:

der Amtsrichter van de Loo in Bitburg zum Vor⸗ sitzenden und

der Amtsrichter Klaes ebenda zum stellvertretenden Vor⸗ sitzenden der Schiedsgerichte daselbst;

der Amtsgerichts⸗Rath Schwenke in Finsterwalde zum stell⸗

Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

8

1898.

8

dder Regierungs⸗Assessor Negenborn in Magdeburg zum stellvertretenden Vorsitzenden der dem Regierungs⸗Rath Erx⸗ leben daselbst unterstellten Schiedsgerichte sowie des dem Ge⸗ heimen Regierungs⸗Rath Meyer ebenda unterstellten Schieds⸗ Peri Sts der Pensionskasse für die Arbeiter der Preußischen taats⸗Eisenbahnverwaltung Eisenbahn⸗Direktionsbezirk

Magdeburg daselbst. 1

Berlin, den 10. Dezember 1898. .

Der Minister für Handel und Gewerbe.

In Vertretung: 1

Lohmann.

Hauptverwaltung der Staatsschulde Bekanntmachung.

Die am 1. Januar 1899 fälligen Zinsscheine der preußischen Staatsschulden, einschließlich der von uns verwalteten Eisenbahn⸗Anleihen, werden bei der Staats⸗ schulden⸗Tilgungskasse W. Taubenstraße 29 hierselbst —, bei der Reichsbank⸗Hauptkasse, den Regierungs⸗Hauptkassen, den Kreiskassen und den übrigen mit der Einlösung betrauten Kassen, 1G“ und sonstigen Zahlstellen vom 21. d. M. ab eingelöst.

Die Zinsscheine sind, nach den Seeeg Schuldgattungen und Werthabschnitten geordnet, den Einlösungsstellen mit einem Verzeichniß vorzulegen, welches die Stückzahl und den Betrag für jeden Werthabschnitt angiebt, aufgerechnet ist und des Einliefernden Namen und Wohnung ersichtlich macht.

Wir machen darauf aufmerksam, daß die sens 1. Januar 1898 fälligen sowie alle später fällig werdenden Zinsscheine der konsolidierten 3 ½, vor⸗ mals 4prozentigen Staats⸗Anleihe nur mit den⸗ jenigen Beträgen eingelöst werden, welche sich aus der zum 1. Oktober 1897 erfolgten ergeben. Diese Werthe sind aus den in den Kassen⸗ räumen der Einlösungsstellen zum Aushang ge⸗ brachten Verzeichnissen zu ersehen. Schuldverschrei⸗ bungen der genannten Anleihe und zugehörige Zinsscheinbogen, welche noch nicht auf 3 ½ Prozent abgestempelt sind, sind baldigst an die Kontrole der Staatspapiere in Berlin SW., Oranien⸗ straße 92/94, zur Abstempelung einzuliefern.

Wegen Zahlung der am 1. Januar fälligen Zinsen für die in das Staatsschuldbuch eingetra⸗

enen Forderungen bemerken wir, daß die Zusendung

ieser v. mittels der Post, sowie ihre Gutschrift auf den

Reichsbank⸗Girokonten der Empfangsberechtigten zwischen dem 19. Dezember und 8. Januar erfolgt, die Baarzahlung aber bei der Staatsschulden⸗Tilgungskasse am 19. Dezember, bei den Regierungs⸗Hauptkassen am 24. Dezember und bei den sonstigen außerhalb Berlins damit betrauten Kassen am 27. Dezember beginnt.

Die Staatsschulden⸗Tilgungskasse ist für die Zins⸗ zahlungen in der Regel werktäglich von 9 bis 1 Uhr, mit Ausschluß des vorletzten Werktages in jedem Monat, am letzten Werktage des Monats aber von 11 bis 1 Uhr geöffnet; nur im Monat Dezember bleibt sie am 29. für das Publikum geschlossen, Sxe. sie am 30. Dezember von 11 bis 1 Uhr, und an den übrigen Werktagen auch am 31. von 9 bis 1 Uhr 88 ist.

Die Inhaber preußischer Konsols machen wir wiederholt auf die durch uns veröffentlichten „Amtlichen Nachrichten über das Preußische Staats⸗ uldhuch. aufmerksam, deren 6. Ausgabe durch se e Buchhandlung für 40 oder von dem Ver⸗

eger J. Guttentag in Berlin durch die Post frei für 45 G zu beziehen ist. 1I1“

Berlin, den 3. Dezember 1898.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

von Hoffmann.

Bekanntmachung.

Die Prüfung der Lehrer an Taubstumm stalten beginnt hier am 28. September 1899. Die Anmeldungen sind an uns bis zum 29. Juni 1899 einzureichen. Das Nähere enthalten die Amtsblätter der Königlichen Regierungen zu Potsdam und Frankfurt a. O. 1 Berlin, den 2. Dezember 1898. 1 Khöhnigliches Provinzial⸗Schulkollegium. Lucanus. 8 1 Bekanntmachung.

8 Die nächste Prüfung zur Erlangung der Lehr⸗ befähigung für den staazsftschen und en mf he Sprachunterricht an mittleren und höheren Mädchen⸗ chulen wird in Berlin in der Königlichen Augustaschule,

Vorsitzenden und der Amtsgerichts⸗Rath Schnsa⸗ er ebenda zum Schiedsgerichte in Luckau;

vertretenden Vörsitzenden der

Kleinbeerenstraße 16/19, vom 5. Mai 1

ab stattfinden.

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