Ner Bezugapreis beträgt vierteljäyriich 4 ℳ%ℳ 50 ₰. Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an; sur Berlin anßer den Post⸗Anstalten auch die Expedition SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzekur Nummern kosten 25 ₰.
Insertionspreis für den Raum einer Druchzeile 30 ₰. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs⸗Anzeigers 9 und Königlich Breußischen Staats⸗Auzeigern .“ Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 3 2.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Feuerwerks⸗Hauptmann Parpert von der Marine⸗ Depot⸗Inspektion, dem Feuerwerks⸗Hauptmann a. D. Hanff zu Berlin, bisher vom Artillerie⸗Depot Geestemünde, und dem katholischen Pfarrer, emeritierten Erzpriester Lichten⸗ berg zu Groß⸗Nossen im Kreise Münsterberg den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Präsidenten des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths, Wirklichen Geheimen Rath D. Dr. Barkhau en die Brillanten zum Königlichen Kronen⸗Orden erster Klasse, dem Fürstlichen Oberförster Becker zu Braunfels im Kreise Wetzlar, dem Direktor der zweiten Handwerkerschule, Ingenieur Karl Tradt zu Berlin, dem Rektor Jakob Best zu Lennep, dem Hof⸗Bildhauer Gustav Funz⸗ ch zu Werni⸗ gerode, dem Hof⸗Organisten Hermann Baltin zu Potsdam und dem Hof⸗Tapezierer Albert Kagermann zu Potsdam den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, dem Lehrer und Küster Berg zu Kölln im Kreise Demmin den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von 1 Hohenzollern, sowie dem Gerichtsvollzieher a. D. Adolf Pahl zu Marne im Kreise Süderdithmarschen, dem Bildhauer Karl Stracke zu Deutsch⸗Wilmersdorf, dem Malerpolier Friedrich Müller zu Potsdam, dem Tischlermeister Ernst Schneeweiß eben⸗ daselbst, dem Eisenbahn⸗Lademeister a. D. Gottlieb Freund u Graudenz, dem Ober⸗Aufseher Rudolf Thiedt bei der 1 sdtischen Straßenreinigung in Berlin, dem Tuchscheermeister Gottlob Briesemann zu Forst i. L., dem Appreturnneister Gotthelf Sitte ebendaselbst, dem Gutswirthschafter Heinrich Oswald zu Hönigern im Kreise Oels, dem Oberschäfer
Karl Kutsche zu Trembatschau im Kreise Groß⸗Wartenberg
utsarbeiter Wilhelm Conrad zu Tollming⸗ Goldap das Allgemeine Ehrenzeichen zu Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem General der Infanterie von Klitzing, komman⸗ dierendem General des IV. Armee⸗Korps, die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Fürstlich schwarzburgischen Ehrenkreuzes erster Klasse zu ertheilen.
und dem kehmen im Kreise verleihen. 1
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann William Bleeck, an Stelle des auf seinen Antrag ausgeschiedenen Konsuls Oscar Schmidt⸗ Ernsthausen, zum Konsul in Kalkutta zu ernennen geruht.
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Bekanntmachung. Genaue Aufschrift der Neujahrs⸗Stadtbriefe. Um die ordnungsmäßige Bestellung der Briefe zum che zu erreichen, ist es erforderlich, daß in den ufschriften der Stadtbriefe nicht nur die Woh⸗ nung des Empfängers genau nach Straße, Hausnummer und Lage (Stockwerk, Hof ꝛc.), sondern auch der Postbezirk (C, 0, NO u. s. w.) neben dem Ortsnamen „Berlin“ deutlich und zutreffend angegeben wird. Da nur auf diese Weise eine möglichst pünktliche Bestellung der zur Auf⸗ lieferung gelangenden Briefmassen erzielt werden kann, so würden sich die Absender von Briefen mit mangelhafter Auf⸗ scrift etwaige Verzögerungen in der Zustellung selbst zuzu⸗ reiben haben. Berlin C., den 18. Dezember 1898. Kaiserliche Ober⸗Postdirektion. Griesbach.
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Landespolizeiliche Anordnung. 8
In Verfolg der Deklaration vom 9. April 1896 (Außer⸗ ordentliche Beilage zu Nr. 16 des Amtsblatts für 1896) zur landespolizeilichen Anordnung vom 6. Dezember 1895, be⸗ treffend die Abwehr gegen die Einschleppung der Maul⸗ und Ftan2nseche in den Se en Regierungs⸗ Fir. durch das aus anderen Reichstheilen stammende Vieh
zußerordentliche Beilage zu Nr. 49 des Amtsblatts für 1895), stimme ich, daß die Vorschriften der vorbezeichneten landes⸗ polizeilichen Anordnung sich auf das aus nachbenannten Reichstheilen: 8 1) aus den preußischen Regierungsbezirken Magdeburg, Merseburg, Erfurt, us den bayerischen Regiezung zeireen Oberbayern, Pfalz, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unter⸗ franken, Schwaben, b aus den sächsischen Kreishauptmannschaften Bautzen, Dresden, Leipzig, Zwickau,
Abends.
aus den württembergischen Kreisen Neckarkreis, Schwarzwaldkreis, Jagstkreis, Donaukreis, aus den badischen Landeskommissariaten Konstanz, Freiburg, Karlsruhe, Mannheim, aus den hessischen Provinzen Starkenburg, Ober⸗ hessen, Rheinhessen, aus dem Beoß ercoeßenh Sachsen⸗Weimar, aus dem Großherzogthum Oldenburg, 8 aus dem Herzogthum Braunschweig, aus dem Herzogthum Sachsen⸗Meiningen, aus dem Herzogthum Sachsen⸗Coburg⸗Gotha, aus dem Herzogthum Anhalt, “ aus dem Fürstenthum Schwarzburg⸗Sondershausen, aus dem Fürstenthum Schwarzburg⸗Rudolstadt, aus dem Fürstenthum Waldeck, aus den Reichslanden Elsaß⸗Lothringen im Regierungsbezirk Bromberg zur Entladung mit der Eisenbahn gelangende Rindvieh bis 89 weiteres beschränken.
Bromberg, den 6. Dezember 1898. 1b Der Regierungs⸗Präsident. von Barnekow.
LE11A“4“ E11“ 88G Bekanntmachung,
betreffend die Aufhebung des Verbots der Einfuhr
von Rindvieh aus der Bukowina nach Württemberg.
Nachdem die Maul⸗ und Klauenseuche in der Bukowina erloschen ist, wird das unterm 30. Dezember 1896 erlassene Verbot der Einfuhr von Rindvieh aus diesem Kronland nach Württemberg aufgehoben.
Die Einfuhr von Rindvieh aus dem genannten Gebiete ist hienach unter den gleichen Bedingungen, unter welchen die⸗ selbe vor Erlassung des Verbots zulässig war, wieder gestattet. 6 Stuttgart, den 16. Dezember 1898.
Königlich württembergisches Ministerium des 8 von Pischek.
Innern.
Königreich Preußen.
Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Seine den Landes⸗Rath Heinrich Morgenbe zum Regierungs⸗Rath zu ernennen. *) 88
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: infolge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Wermelskirchen getroffenen Wahl den Feeieeübe Her⸗ mann Schöpp daselbst als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt We kirchen auf fernere sechs Jahre zu bestätigen.
sser zu Posen
Bekanntmachung.
Bei den Schiedsgerichten der Arbeiterversiche⸗ rung sind nachfolgende Beamte zu Vorsitzenden bezw. stell⸗ vertretenden Vorsitzenden ernannt worden: 1 der Regierungs⸗Assessor Dr. Kämpf in Strasburg 8 Kesthr. zum stellvertretenden Vorsitzenden der Schiedsgerichte aselbst; 8 der Amtsrichter Adolph in Beuthen O.⸗S. zum stellver⸗ tretenden Vorsitzenden der 1ö“ daselbst; der Regierungs⸗Assessor von Stockhausen in Merseburg zum Vorsitzenden und der Regierungs⸗Assessor Dr. Frengel ebenda zum stell⸗ vertretenden Vorsitzenden der Schiedsgerichte in Sangerhausen; der Regierungs⸗Assessor Koeppel in Osterode, Ostpr., zum Vorsitzenden der Schiedsgerichte daselbst. Berlin, den 17. Dezember 1898. r Minister für Handel und Gewerbe. In Vertretung: Lohmann.
Die Personal⸗Veränderungen in der Armee ꝛc. befinden sich in der Zweiten Beilage.
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*) Aus der gestrigen Nummer in berichtigter Form wiederholt.
Nichtamtliches. Deutsches Reich. 8
Preußen. Berlin, 21. Dezember.
Seine Majestät der Kaiser und König hörten im Stadtschlosse zu Potsdam heute Vormittag den Vortrag des Chefs des Zivilkabinets, Wirklichen Geheimen Raths D von Lucanus und hierauf denjenigen des Vize⸗Präsidenten de Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Ministers Dr. von Miquel.
1“
In der am 20. d. M. unter dem Vorsitz des Staats⸗ Ministers, Staatssekretärs des Innern Dr. Grafen von Posadowsky⸗Wehner abgehaltenen Plenarsitzung des Bundesraths wurden der Entwurf eines Gesetzes über Aenderungen und Ergänzungen des Strafgesetzbuchs, der Entwurf eines Gesetzes für Elsaß⸗Lothringen, betreffend die Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, sowie die Vor⸗ lage, betreffend Abänderung und Ergänzung der zur Aus⸗ führung des Impfgesetzes erlassenen Vorschriften, den zu⸗ ständigen Ausschüssen üͤberwiesen. Ein Antrag, betreffend die geschäftliche Behandlung einer Denkschrift über die Schutz⸗ gebiete, wurde genehmigt. Von Mittheilungen über die Verhandlungen der Kommission für Arbeiterstatistik und über die Rechnungsergebnisse der Berufsgenossenschaften für 1897 wurde Kenntniß genommen. Die Zustimmung wurde ertheilt dem — betreffend den zo
freien Einlaß der im Freigebiet von Bremerhaven bei der Reparatur von Dampfschiffen mit inländischen Materialien entstehenden Abfälle, der Vorlage wegen Aenderung des statistischen Waarenverzeichnisses und des Verzeichnisses der Massengüter, sowie dem Ausschußantrage wegen Aenderung des amtlichen Waarenverzeichnisses zum Zolltarife. Außerdem wurde über einige vom Reichstage zum Bürgerlichen Gesetz⸗ buche gefaßte Resolutionen und über verschiedene Eingaben Beschluß gefaßt.
8 Die Bevo! mächtigten zum Bundesrath, Großherzoglich hessischer Geheimer Raͤth Emmerling und Großherzoglich “ Ober⸗Zolldirekter Kunckel sind von Berlin abgereist.
Die Regierungs⸗Referendare Dr. jur. Graeser aus Stettin, Dr. jur. Schroeder aus Köln, Dr. jur. Schmieder aus Trier und Schönwälder aus Liegnitz haben die zweite Staatsprüfung für den höheren Verwaltungsdienst bestanden.
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Laut telegraphischer Meldung an das Ober⸗Kommando der Marine ist S. M. S. „Stosch“, Kommandant: Fregatten⸗ Kapitän Ehrlich, am 20. Dezember in St. Vincent an⸗ gekommen und beabsichtigt, am 3. Januar k. J. nach Las Palmas (Canarische Inseln) in See zu gehen.
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In der Ersten und Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ wird die vom Reichs⸗ Eisenbahnamt aufgestellte tabellarische Uebersicht der Be⸗ triebs⸗Ergebnisse deutscher Eisenbahnen für den Monat November d. J veröffentlicht, auf welche am Montag an dieser Stelle auszüglich hingewiesen worden ist.
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DODebsterreich⸗Ungarn. 1“ In der gestrigen Sitzung des österreichischen Ab⸗ geordnetenhauses beantwortete, wie „W. T. B.“ berichtet, der Unterrichts⸗Minister Graf von Bylandt zunächst die Inter⸗ pellation der Abgg. Kareis und Genossen, betreffend den Zirkularerlaß des Wiener Bezirks⸗Schulraths über die Klassen⸗ eintheilung der Schulkinder unter Berücksichtigung des kon⸗ fessionellen Moments. Der Minister erklärte, er habe an⸗ eordnet, daß eine weitere Durchführung des Erlasses vor seiner
ichtigstellung nicht mehr stattzufinden habe, und daß in den Fällen, in welchen die Handhabung des Erlasses zu Un⸗ zukömmlichkeiten geführt haben sollte, dieselben sn beseitigen seien. Zum Schluß detonte der Minister, daß das koufessionelle Moment im Sinne der geltenden Gesetze und der auf Grund derselben erlassenen allgemeinen Verordnungen keinen generellen Grund für Eintheilung der Schüler in die Klassen bilde. Sollten sich aber in einzelnen Fällen heim Entmurf des Stundenplanes betreffs des Religionsunterrichts technische Schwierigkeiten ergeben, welche bei dem Bestehen von arallel⸗Klassen nur durch eine entsprechende Eintheilung der
chüler zu lösen seien, so könne er, der Minister, in einer