“
als Oberstlt., mit der gesetzlichen Pension sowie mit der Erlaubniß zum Tragen der blöherigen Uniform mit den bestimmungsmäßigen Abzeichen zur Disp. gestellt.
Im Beurlaubtenstande. 25. Dezember. German Hauptm. von der Res. des 1. Fuß⸗Art. Regts. vakant Bothmer, Kinkelin (Kempten), Zieglwalner (Gunzenhausen), Hauptleute von der Landw. Inf. 1. Aufgebots, — mit der Erlaubniß zum
Tragen der Landw. Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschrieb. Abeichen, Stettner (1 München), Obeelt. von der Landw. 1. Auf⸗ eb ts des Eisenbahn⸗Bats., mit der Erlaubniß zum Tragen der bis⸗ erigen Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Ab⸗ zeichen, Raumer (Gunzenhausen), Braunwart (Ansbach), Krämer (Bamberg), v. Glaß (Hof), Piro (Kaiserslautern), Bauer (Zweibrücken). Oberlts. von der Landw. Inf. 2 Aufgebots, Hillenbrand (Kissingen), Oberlt. von den Landw. Jägern 2. Auf⸗ ebots, Illuer (Hof), Labroise (Zweibrücken), Lts. von der andw. Inf. 2. Aufgebots, Kuntzen (Landau), Lt. von der Landw. Feld⸗Art. 2. Aufgebots, — der Abschied bewilligt. .
Im Sanitäts⸗Korps. 25. Dezember. Dr. Reichel, Unterarzt des 1. Chev Regts. Kaiser Nikolaus von Rußland, zum Assist. Arzt in diesem Regt. befördert. Dr. Eisenlohr (1 München), Stabsarzt der Res., mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen, Dr. Diener (Bamberg), Oberarzt von der Res, Dr. Bonse (Aschaffenburg), Oberarzt von der Landw. 1. Aufgebots, Dr. Martin (Hof), Ober⸗ arzt von der Landw. 2. Aufgebots, — der Abschied bewilligt.
Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. Wert⸗ heimer, Unterarzt des 17. Inf. Regts. Orff, zur Res. beurlaubt.
Beamte der Militär⸗Verwaltung.
25. Dezember. Kögl (Gunzenhausen), Veterinär, Lang (Zweibrücken), Ober⸗Apotheker, — beide von der Landw. 2. Aufgebots, der Abschied bewilligt.
XII. (Königlich Sächsisches) Armee⸗Korps. 8 Beamte der Militär⸗Verwaltung. .“.“ Durch Allerböchsten Beschluß. 21. Dezember. Mäge, chnungs⸗Rath und Kriegszahlmstr., der Charakter als Kriegsrath verliehen. Durckk Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 15. De⸗ ember. Schubert, Kasernen⸗Insp. in Zittau, mit Pension in den Ruhestand versetzt. 2 b 8 21. Dezember. Zschau, Zahlmstr. Aspir., zum Zahlmstr. beim 3. Bat. 1. (Leib⸗) Gren. Regts. Nr. 100 unterm 1. Januar 1899 ernannt.
Die vereinigten Ausschüsse andel und Verkehr, für Justizwesen und für Rechnung
11“ “ Der Kaiserliche Gesandte in Mexiko Fre⸗ Ketteler hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub an⸗ getreten. . 1ue“ 8
Der hiesige Koͤniglich bayerische Gesandte Graf von erchenfeld⸗Köfering ist vom Urlaub nach Berlin zurück⸗ gekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder über⸗
8⁴
nommen.
.D. Könlglich sächsische Gesandte Graf von Hohenthal and Bergen hat Berlin mit kurzem Urlaub verlassen. Wöhrend seiner Abwesenheit fungiert der Legations⸗Rath von
Stieglitz als interimistischer Geschäftsträger.
Der hiesige Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika Andrew D. White ist vom Urlaub nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Botschaft wieder über⸗
nommen.
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Fürstlich schaum⸗ burg⸗lippische Staats⸗Minister Freiherr von Feilitzsch ist ier angekommen.
Der Regierungs⸗Assessor Dr. von Campe beim Polizei⸗ Präsidium in Maadeburg ist der Königlichen Regierung daselbst ur weiteren dienstlichen Verwendung überwiesen worden.
Die Verwaltung der neu errichteten Spezialkommission IV zu Cassel ist dem Regierungs⸗Assessor Dr. Pommer über⸗ ragen.
”
Braunschweig. 1 Seine Hoheit der Herzog von Sachsen⸗Altenburg reiste gestern Vormittag von Braunschweig nach Bückeburg ab. Seine Königliche Hoheit der Regent und die Königlichen Prinzen begleiteten Seine Hoheit nach dem Bahnhof. Nach⸗ mittags begaben sich Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen Friedrich Heinrich und Joachim Albrecht wieder nach Berlin zurück. 9.
“ Oesterreich⸗Ungarn.
Der Kaiser aügfehe estern in besonderer Audienz den japanischen Gesandten Ta 18 welcher Allerhöchstdemselben das Collier des Chrysanthemum⸗Ordens überreichte. Der Ge⸗
sandte richtete dabei an den Kaiser eine Ansprache, in welcher er ausführte, daß der Kaiser von Japan dem Kaiser von Oester⸗
reich das Collier anläßlich dessen fünfzigjährigen Regierungs⸗
Jubiläums sowie als Zeichen der Freundschaft und Hoch⸗
übersende. Der Kaiser dankte hierauf mit warmen
orten.
In der gestrigen 8 des Triestiner Landtages waren die slovenischen Abgeordneten nicht erschienen. Eine Resolution für Pahrung der nationalen Rechte der Italiener egenüber der Errichtung eines kroatischen Gymnasiums in 1 wurde unter Beifall einstimmig angenommen. Der
Bertreter der Regierung wies bie egen dieselbe erhobenen Angriffe energisch zurück und erklärte, die Errichtung
eines kroatischen Gymnasiums in Istrien entspreche der
8 Billigkeit, ohne daß darin eine Schädigung der Interessen
der italienischen Nationalität erblickt werden könne. Während der Ausführungen des Regierungsvertreters wurde die Zu⸗
schauertribüne wegen wiederholter lärmender Unterbrechungen geräumt. Die Session wurde sodann vertagt.
In der gestrigen Sitzung des ungarischen Unterhauses wurde die Pbstruttion forigesetzt. Der Finanz⸗Minister von Lukacz bekämpfte den Antrag der Opposition, daß die Verhand⸗ lung über das Königliche Handschreiben, welches die Quote fest⸗ stelle, auf die Tagesordnung gesetzt werden solle. Der Minister erklärte, die Regierung übernehme die Verantwortung, werde jedoch auf keine meritorische Verhandlung eingehen, solange as “ nicht neu gewählt sei. Der Finanz⸗Minister reichte sodann in Vertretung des Minister .eneen einen Bericht über die Maßnahmen ein, weiche die Regierung infolge der nicht votierten Indemnität getroffen hat. Danach würden die Ausgaben im Rahmen des vorjährigen Budgetgesetzes ge⸗ leistet und die auf gesetzlichen Normen beruhenden Ablaben er⸗ hoben werden. Nur die exekutive Eintreibung der öffentlichen Steuer sei suspendiert. Unter den auf Gesetz beruhenden Ein⸗ nahmen sind namentlich die Zölle und indirekten Steuern zu verstehen, welche vier Fünftel der Einnahmen bilden.
Der Präsident des ungarischen Staats⸗Rechnungshofes von Rakovszky hat mittels eines Erlasses die Geschäfts⸗ Abtheilungen des Staatis⸗Rechnungshofes angewiesen, die Kontrole und Evidenthaltung der staatlichen Einnahmen und Ausgaben im Rahmen des für 1898 geltend gewesenen Budgets zu übernehmen, solange die Frage der Indemnität nicht in der einen oder anderen Richtung erledigt sei.
Auch gestern haben in Budapest und in den Frss a. städten zahlreiche Parteien die Steuern entrichtet, sodaß der Steuereingang die Einnahmen am entsprechenden Tage
Vorjahres übertrifft. 1889n 8 .
In Gegenwart des Kaisers, der Großfürsten und der Obrigkeiten wurde, wie „W T. B.“ aus St. Petersburg meldet, gestern im Winterpalais der Paul⸗Militärschule zur Feier ihres 100 jährigen Jubiläums eine neue Fahne verliehen.
“ Italien.
Bei der endgültigen Feststellung des Marinehaushalts für das laufende Etatsjahr ist der Titel „Erneuerung des Materials“ um 4 Millionen Lire gegen den Voranschlag, also auf 23 Millionen erhöht worden. Diese Summe soll auf die im Bau und in der Ausrüstung befindlichen Schiffe, wie folgt, vertheilt werden: „Ammiraglio di St. Bon“ 4 000 000 Lire, „Emanuele Filiberto“ 3100 000 Lire, „Vettor Pisani“ 350 000 Lire, „Garibaldi“ 1 800 000 Lire, „Varese“ 1 650 000 Lire, „Puglia“ 700 000 Lire, „Agordat“ 850 000 Lire, „Coatit“ 650 000 Lire, „Benedetto Brin“ 2 100 000 Lire,
„Regina Margherita“ 2 100 000 Lire, „Francesco Ferruccio“ 1 750 000 Lire, 11 Torpedoboote 2 650 000 Lire, 3 Transport⸗ schiffe 1000 000 Lire, Schlepp⸗ und Cisternschiffe 300 000 Lire.
Wie dem „W. T. B.“ aus Madrid berichtet wird, beabsichtigt der Minister⸗Präsident Sagasta, am nächsten Sonnabend der Königin⸗Regentin die Vertrauensfrage zu unterbreiten. Der neuernannie deutsche Gesandte Dr. Mumm von Schwarzenstein hat, wie der „Köln. Ztg.“ berichtet wird, gestern dem Großherzog sein Beglaubigungsschreiben über⸗ reicht. Abends fand zu Ehren des Gesandten große Hof⸗ E18“ 1“ E11“ 1I1“1“ Die Einberufung der kretischen Nationalver⸗ sammlung scheint, dem Wiener „Telegr.⸗Korresp.⸗Bureau“ zufolge, einen Aufschub zu erleiden. Der Prinz Georg konferierte am Montag mit seinem Vertrauensmann, dem griechischen General⸗Konsul in Salonichi Papadiamanto⸗ pulos und mit Sphakianakis. 1 Von den Christen in Apokorona sin abgeliefert worden. “ Amerikkaa. 8 Die gesetzgebende Körperschaft des Staates Kansas hat,
dem „W. T. B.“ zufolge, in einer besonderen Session einen Gesetzentwurf angenommen, durch welchen im Staate Kansas eine Steuer von vier Prozent auf die an ausländische Ver⸗ sicherungsgesellschaften zu zahlenden Prämien gelegt wird.
Der Chef der spanischen Marine vor Cuba hat telegraphiert, daß er mit allen noch übrig gebliebenen kleinen Kriegsfahrzeugen die cubanischen Gewässer verlags..
Asien.
Der Vize⸗König Lord Curzon ist gestern in Kalkutta eingetroffen, wo ihm ein glänzender Empfang bereitet wurde.
Der Londoner „Morning Post“ wird aus ankau vom 2. Januar berichtet: Vom oberen YNang „tse⸗Kiang kommen beunruhigende Nachrichten. Die Unruhen in den Provinzen Sztschwan, Hunan und Hupe sind im Wachsen begriffen. Die Kaiserin⸗Wittwe schränkt die Macht der Vize⸗Könige ein, insbesondere derjenigen der Gebiete des Nang⸗ tse⸗Kiang und von Hankau. Die Kaiserlichen Truppen, welche abgesandt waren, um die Rebellen in Hupe anzugreifen, sind vor dem Feinde geflohen. Der Vize⸗König erhielt 3 Kanonen⸗ boote und 3000 Mann zur Verstärkung.
Wie eine in Madrid eingetroffene Depesche des Generals Rios aus Manila meldet, sind auf der Insel Balaäbac alle Spanier ermordet worden mit Ausnahme der Frauen, deren Freilassung gegen Lösegeld gefordert werden wird.
Der General Otis hat aus Manila telegraphiert, daß der General Miller die Lage bei Ilo⸗Ilo durchaus be⸗ herrsche; derselbe werde jedoch gegen die Aufständischen nur im äußersten Nothfalle Gewalt anweneen. 8
Afrika. Fre. “
Wie der „Fanfulla“ meldet, soll eine Jefaraemeens des
Kommissars für Erythrääa Martini mit Ras Makonnen innerhalb der Grenzen der italienischen Kolonie 1e“
3 1“ v1114A“*“
88 .“
45 des „Eisenbahn⸗Verordnungeblatts“, heraus⸗ im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 31. 27 1898, hat folgenden Inhalt: Bekanntmachung des Reichskanzlers,
betreffend die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisen⸗
bahnfrachtverkehr beigefügte Liste, vom 15. Dezember 1898. — Erlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten: vom 23. Dezember 1898, betreffend Reihenfolge der Anwärter für Materialienverwalterstellen erster Klasse. — Nachrichten.
hshs—. Statistik und Volkswirthschaft. 8
Zur Arbeiterbewegung.
Aus Krefeld wird dem „W. T. B.“ zum Weber⸗Ausstande weiter gemeldet: Bisher kündigten die Sammetweber in 8 mechanischen Webereien zum 15. d. M. In 2 Sammetwebereien sind die Weber bereits 1ceh h Die Arbeitgeber ihrerseits kündigten, als die Kündigung der Weber ersolgte, den zahlreichen Hilfsarbeitern.
Aus Eupen wird der „Köln. Ztg⸗ geschrieben: Die aus⸗ ständigen Weber der Firma Lejeune⸗Vincent sind großentheils durch Arbeiter aus Verviers ersetzt. Diese übernachten in der Fabrik, wo sie auch beköstigt werden.
Aus Hamburg berichtet die Berliner „Volks⸗Ztg.“: die Hafen⸗ arbeiter der Hamburger Lagerhäuser hätten den von den Arbeit⸗ gebern vorgelegten neuen Lohntarif abgelehnt, da er ohne ihre Mit⸗ wirkung ausgearbeitet worden sei; sie versuchen, neue Unterhandlungen mit den Arbeitgebern anzuknüpfen. .
In Flensburg ist wie die „D. W.“ mittheilt, der Ausstand der Bauhandwerker, der mehrere Monate dauerte, beendigt. Die Gesellen nehmen die Arbeit zu den alten Bedingungen wieder auf.
Kunst und Wissenschaft.
Die Ausstellung der Geschenke Seiner Majestät des Sultans im Kunstgewerbe⸗Museum wird bereits am Freitag dieser Woche geschlossen werden. Um ausgesprochenen Wünschen ent⸗ gegenzukommen, wird die Ausstellung an den letzten Tagen bis 4 Uhr geöffnet bleiben; die übrigen Räume werden um 3 ÜUhr ge⸗
schlossen.
Dem heute ausgegebenen „Anzeiger“ des „Centralblatts der Bauverwaltung' liegt die erste Nummer der neuen Zäeitschrift „Die Denkmalpflege“ bei. Dieselbe hat folgenden Inhalt: Zur Finfübrung; Die Kirche zu Jung⸗St. Peter in Straßburg; Alt⸗ Nürnberg in Gefahr! Streifereien durch alte Städte; Die Museen und die Denkmalpflege in der Provinz Hannover; Walkenried; Bericht des Konservators der Bau⸗ und Kunstdenkmäler Lübecks; Kloster Veßra bei Schleusingen; Jahressitzung der ZZöö für die Denkmalpflege in Brandenburg; esepult im Dom zu Naumburg a. d. S.; Reste des römischen Nordthores in Köln; Alte Wandmalereien in der Kycche von Kirchhorst; Inhalt der . Hefte der Zeitschrift für christliche Kunst’. — „Die Denkmalpflege“ wird redigiert von den Gebeimen Bauräthen Otto Sarrazin und Oskar Hoßfeld und erscheint (im Verlage von Wilhelm Ernst u. Sohn; Berlin W, Wilhelmstr. 90) in Zwischen⸗ räumen von drei bis vier Wochen. Das Blatt wird sowohl an⸗ geschlossen an das „Centralblatt der Bauverwaltung“ wie für sich allein abgegeben (Preis jährlich 8 ℳ, für die Abonnenten des „Centralbl. d. Bauverw.“ 6 ℳ). 8 E116168
11““
In der Jahressitzung der Provinzial⸗Kommission für die Denkmalpflege in Brandenburg, die am 17. Dezember unter dem Vorsitz des Ober⸗Präsidenten, Staats⸗ Ministers Dr. von Achenbach stattfand, wurde, wie „Die Denkmalpflege⸗ meldet, gelegentlich der Neuwahl von Vertrauensmännern die Wahl solcher auch für die Stadt Berlin durch den Architekten Walls angeregt. Die Versammlung lehnte jedoch, da ihre Wirksamkeit auf Berlin sich nicht erstreckt, diesen Antrag ab, wenngleich es als höchst erwünscht bezeichnet wurde, daß Berlin, zumal bei den gerade in dieser Stadt vielfach und unvorhergesehen eintretenden Veränderungen an Kunstdenkmälern, gleiche Einrichtungen wie die übrigen Provinzen für den Denkmalschutz treffen möchte. Ueber Vorschläge der Kom⸗ mission für die Denkmalpflege in der Provinz Hannover. betreffend Kartierung der vor⸗ und frühgeschichtlichen Denkmäler, erstattete Ge⸗ heimer Regierungs⸗Rath Friedel, über sogenannte historische Grundkarten von der unteren Maingegend und den ehemaligen Aemtern Hessen⸗ Cassel, die Professor Thudichum in Tübingen vorgelegt hat, sowie über einen Antrag des Kommissionsmitgliedes Professors Dr. Jentsch (Guben), betreffend Maßnahmen zum Schutze der im Eigenthum von Gemeinden, Schulen und Vereinen befindlichen Sammlungen, der Provinzial⸗Konservator, Geheimer Baurath Bluth Bericht. Letzterer machte sodaun Mittheilungen über seine Bemühungen zur Herbeiführung einer Wiederherstellung der romanischen Nicolaikirche in Brandenburg und des Pulverthurmes in Mittenwalde, sowie über die Maßnahmen, welche zur Verhinderung von Abgrabungen am Marienberge in Brandenburg getroffen sind. Eine sehr wünschenswerthe Wiederherstellung der Kirche St. Petri und Pauli in Wusterhausen a. d. D., namentlich im Innern, wird sich unächst kaum ermöglichen lassen, da hierfür Mittel von den Bau⸗ lichtigen nicht zur Verfügung gestellt sind. In der Gemarkung Sommerfelde, Kreis Ober⸗Barnim, ist im Laufe des letzten Sommers ein heidnisches Gräberfeld aus dem 4. bis 6. Jahrh. v. Chr. aufgefunden und untersucht worden. Weiterhin gab der Provinzial⸗ Konzewator Kenntniß von der erfolgten Bildung des „Uckermärkischen Museums⸗ und Geschichts⸗Vereins“ in Prenzlau, der sich die Erhaltung und Sammlung der in den drei uckermärkischen Kreisen sich vorfindenden Denkmäler sowie die Hebung des Kunstgewerbes in der Uckermark zur Aufgabe gemacht hat, und berichtete über seine Thätigkeit für Erhaltung oder Wiederberstellung vorhandener Denkmäler. Dabei fand die nach einem Plane des Geheimen Regierungs⸗Raths von Tiedemann vorgenommene wohlgelungene Erweiterung der aus dem 15. Jahr⸗ hundert stammenden, in Granitquadern errichteten einschiffigen Kirche in Neuenhagen, Kr. Nieder⸗Barnim, Erwähnung, welche in dem Anbau eines südlichen Seitenschiffes besteht, der unter Verwendung der bei dem Abbruche der alten S
11“ 188, G
Ohbgleich die braunschweigische Regierung bereits vor einer Re von n die in kunstgeschichtlicher Beziehung hervorragenden Ruinen des ehemaligen Cistercienserklosters Walkenried durch Sachverständige — u. A. auch durch den Geheimen Regierungs⸗ und Baurath Hase in Hannover — hatte untersuchen lassen, um die Frage der Erhaltung derselben zu beantworten, hat sie, veranlaßt Hurch den im letzten Sommer bei vollständig ruhigem Wetter erfolgten Einsturz eines Theils der Chorruine der Kirche eine noch⸗ malige Untersuchung unter uziehung des Land⸗ Bauinspektors
sak in Berlin, der sich mit 1 gerbe
ührt. Leider konnte, wie die „Denkmalpflege“ meldet, bei dieser Untersuchung, im wesentlichen nur das bestätigt werden, was die früheren 1—
Erhaltung der Kirchenruinen, namentlich derjenigen des Chores, ist trotz der von der Regierung aufgewandten, nicht unerheblichen Mittel nicht möglich, weil die Mauern uespean⸗ lich ungenügend gegründet sind — nur eine Schicht von Reisig scheint man auf dem morastigen Boden unter dem Mauerwerk aus⸗ gebreitet zu haben — und der aus Eips bestehende Untergrund von
N ffließenden Wiedaflusse fortwährend dem in unmittelbarer Nähe vorbei iehe. 8 —
durchspült und unterhöhlt wird. 8 — fonftige Arbeiten können jedoch an den Rutnen nicht mehr vor⸗ genommen werden, weil der Zustand derselben ein höchst gefahr⸗ drohender ist. Es bleibt auch nach den neuesten Unter⸗ suchungen der Ruinen nichts weiter übrig,
abzuwarten und Vorkehrungen zu treffen, daß nieder⸗
scheidungen des worden sind, welche in nahme . waltungsblatt“ oder im „Centralblatt für die Unterrichtsverwaltung“
üdwand gewonnenen Granitauadern
alkenried beschäftigt hatte, 15
Sachverständigen bereits festgestellt hatten: eine
als Einsturz
ürzenden Mauermassen und Architekturtheile möglichst wenig Be⸗ chädigungen ausgesetzt werden. Um unter Umständen den Wieder⸗ aufbau der Ruinen, die dem Landschaftsbilde einen eigenartigen Reiz verleihen, nach dem Einsturz zu ermöglichen, hat die Königliche Meß⸗ bildanstalt hierselbst auf Veranlassung der braunschweigischen Regierung etwa 30 Aufnahmen von den ee Ruinen der Klosterkirche angefertigt, nach denen augenblickli en Zeichnungen hergestellt werden.
Handelsgesetzbuch mit Kommentar, bherausgegeben
von g. Makower. Buch I—III, neubearbeitet unter Zugrundelegung der Fassung des Handelsgesetzbuchs vom 10. Mai 1897 und des Bürgerlichen Gesetzbuchs von F. Makower, Rechtsanwalt. 12. (der neuen Bearbeitung 1.) Auflage. Lieferung 1 (Buch I, 8§ 1 — 104) und 2 (Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaft, Buch II, 55 105 — 177). Berlin, J. Guttentag, Verlagsbuchhandlung. — Diese neue Auflage des angesehenen und weit ver⸗ breiteten Werkes von H. Makower ist der erste ausführliche Kommentar zum neuen He In den Erläuterungen ist, soweit er⸗ forde lich, jeweils das Verhältniß des bisberigen zu dem neuen Rechte dargelegt, und vielfach erleichtern zusammenfassende übersichtliche Dar⸗ stellungen das Eindringen in die zum theil sehr verwickelte Materie. Da das Handelsgesetzbuch einen großen Theil des bisher von ihm beherrschten echtsgebiets dem Bürgerlichen Gesetzbuch hat überlassen müssen und damit ein dem Ganjzen unter⸗ geordneter Theil des einheitlichen deutschen Rechts geworden ist, gilt es nunmehr ferner, die innige Verknüpfung mit dem B. G.⸗B. auf Schritt und Tritt zu verfolgen, sowie die Ergebnisse der durch das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit hinsichtlich des Verfahrens in “ erzielten Rechtseinheit zu verwerthen. Auch dieser Aufgabe ist der Verfasser der neuen Auflage, der den umfangreichen Stoff vollständig beherrscht und mit der ein⸗ schlägigen Literatur und Rechtsprechung wie mit den Materialien wohl vertraut ist, gerecht geworden: Die ergänzenden Vorschriften des B. G.⸗B. und anderer Gesetze sind in einem Anhang auch nach ihrem Wortlaut abgedruckt. Dem eigentlichen Kommentar ist eine Ein⸗ leitung vorausgeschickt, welche einen Abriß der Geschichte des neuen H.⸗G.⸗B. enthält. 1
— Die Abfassung der Urtheile in Strafsachen, für die Praxis dargestellt von Dr. Th. Kroschel, Landrichter. Zweite, vermehrte und verbesserte Auflage. Berlin, Verlag von Franz Vahlen. Preis 1,50 ℳ — Im Vorwort der nach verhältnißmäßig kurzer Zeit nothwendig gewordenen neuen Auflage konstatiert der Verfasser, daß der mit der Schrift verfolgte praktische Zweck, die richtige Unterweisung der jungen Juristen in der Bearbeitung von Strafsachen zu fördern und auch dem älteren Praktiker manche An⸗ regung zu bieten, erreicht worden ist. Dabher hat die an dieser Stelle bereits früher besprochene Anlage der Schrift keine Aenderung er⸗ fahren. Nur im Einzelnen haben Ergänzungen und Verbesserungen stattgefunden. Die Literatur ist etwas mehr als in der ersten Auf⸗ lage berücksichtigt, das Hauptgewicht aber nach wie vor auf die Ver⸗ werthung der Entscheidungen des Reichsgerichts (bis zum 1. Heft des 31. Bandes) gelegt.
— Die Rechtsprechung des Königlich preußischen Ober⸗Verwaltungsgerichts in systematischer Dar⸗ stellung, herausgegeben von B. von Kamptz, Verwaltungsgerichts⸗ Direktor, Ph. Freytag, Ober⸗Verwaltungsgerichts⸗Rath, St. Genzmer, Ober⸗Verwaltungsgerichts⸗ Rath⸗ E. Barre, Land⸗ gerichts⸗Präsident, A. Germershausen, Verwaltungsgerichts⸗ Direktor, und M. Dirksen, Regierungs⸗Rath. IV. Band, X und 1498 Seiten. Berlin, Karl eymann’s Verlag. Fr 25 ℳ%ℳ — Dieser vierte Band behandelt an der Hand der
echtsprechung des Ober⸗Verwaltungsgerichts in 14 Abschnitten die Gewerbepolizet, Angelegenheiten der Handelskammern, kaufmännische Korporationen und Börsen, Feuerlöschwesen und Versicherungs⸗ angelegenheiten, eingeschriebene Hilfskassen, Kranken⸗ und Unfall⸗ versicherung, Baupolizei, Kleinbahnen und Privatanschluß⸗ bahnen, Dismembrations⸗ und Ansiedelungssachen, Personenstand und Staatsangehörigkeit, sonstige polizeiliche Verfügungen, polizeiliches Zwangsverfahren, Polizeiversrdnungen, Disziplinarsachen, Konflikte und Kompetenz⸗Konflikte, endlich das Verwaltungsstreit⸗ verfahren, also in fast allen Abschnitten für das praktische Leben sehr wichtige Fragen, in denen die übersichtlich geordnete Bearbeitung der Entscheidungen des höchsten Verwaltungsgerichtsbofes gern zu Rathe gezogen werden wird. Mit dem Erscheinen des vierten Bandes ist ein Werk zum Abschluß gelangt, welches für die große Mehrzahl der Verwaltungsbeamten vollen Ersatz für die mehr als 30 Bände um⸗ fassende offiziöse Sammlung der Entscheidungen des Königlichen Ober⸗ Verwaltungsgerichts bietet. Gegenüber der durch die chronologische Folge der einzelnen Bände dieser Sammlung bedingten Unübersicht⸗ lichkeit des Materials erleichtert überdies das Werk von Kamptz' und seiner Mitarbeiter den praktischen Gebrauch durch seine Systematik, durch die Ausscheidung der im Laufe der Zeit durch neuere Gesetze modifizierten und veralteten Entscheidungen, sowie durch das Bestreben, den Kern der Entscheidungen des Ober⸗ Verwaltungsgerichts in positive Rechtsgrundsätze zusammenzufassen. Einen sehr wesenilichen Vorzug hat es aber dadurch gewonnen, daß in ihm nicht nur der gesammte Inhalt der offiziösen Sammlung,
Lrn. derselbe nicht durch die neuere Gesetzgebung obsolet geworden,
wiedergegeben ist, sondern außerdem noch mehr als 12900 Ent⸗ höchsten Verwaltungsgerichtshofes berücksichtigt der vffiziösen Sammlung nicht Auf⸗ gefunden haben, sondern nur im „Preußischen Ver⸗ veröffentlicht sind. Das Sachregister, die chronologische Zusammen⸗ stellung der bearbeiteten Entscheidungen und das Verzeichniß der erläuterten oder zur Anwendung gebrachten Gesetze, Verordnungen ꝛc., welche jedem der vier Bände der „Rechtsprechung des Königlich preußischen Ober⸗Verwaltungsgerichts in systematischer Darstellung“ beigefügt sind, erleichtern die Benutzung dieses Werkes, dessen wissen⸗ chaftlicher Werth auch noch durch zahlreiche Anmerkungen mit kritischen Erörterungen erhöht wird. — Das Reichsgesetz über den Unterstützungswohnsitz
vom 6. Juni 1870, erläutert nach den Entscheidungen des Bundes⸗
amts für das Heimatbwesen von Wilh. Wohlers. Achte, ver⸗ mehrte Auflage, bearbeitet von Dr. J. Krech, Kaiferlichem Ge⸗ heimen Regierungs⸗Rath, Mitglied des Bundesamts für das Heimath⸗ wesen. Berlin, Verlag von Franz Vahlen. Preis 4 % — Ver⸗ mehrt durch Fesecehes der seit dem 1. September 1895 ergangenen Entscheidungen des Bundesamts für das Heimathwesen, liegt der Wohlers⸗ Krech'sche Kommentar des Gesetzes über den Unterstützungswohnsitz in achter Auflage vor. Es hat darin namentlich die neuere Recht⸗ sprechung des Bundesamts über die durch die Novelle vom 12. März 1894 eingeführten Bestimmungen Aufnahme gefunden. Auch die Vor⸗ schriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind an geeigneter Stelle (i. B. bei der condictio indebiti, bei den Verzugszinsen) angezogen. Der schon bisher allgemein als vorzüglich anerkannte Kommentar bleibt auch in seiner neuen Gestalt ein unentbehrliches Hilfsbuch bei der Anwendung des Unterstützungswohnsitzgesetzes.
— Rechts⸗ und Gesetzeskunde für Kulturtechniker. Von Paul Waldhecker, Regierungs⸗Rath. Berlin, Karl Hey⸗ mann’s 2. Preis 2,60 ℳ — Eine Zusammenstellung dieser Art existierte bisher noch nicht. In gemeinverständlicher Darstellung behandelt der Verfasser im ersten Kapitel die Grundlehren des echas und in acht weiteren Kapiteln die einzelnen Materien, soweit sie für den Kulturtechniker von Bedeutung sind: Schutz und Grenzen der Grundstücke, Kataster und Grundbuch, Agrargesetzgebung, Wasserrecht, Deichrecht, Wegerecht, Meliorationsfonds, landwirthschaftliches Kredit⸗ und Genossenschaftswesen, Rentengüter und Anerbenrecht. Ueberall ist nur das Wesentliche gegeben und das Unwesentliche ausgeschieden. Der Verfasser hat auch das Bürgerliche Gesetzbuch berücksichtigt.
— Grundriß der Verfassung und Preußen und dem Deutschen Reiche.
“ 1“ 8 LE 8
Verwaltung in Von Graf Hue de
Grais, Königlichem Regierungs⸗Präsidenten. 5. Auflage. Berlin, Verlag von Julius Springer. 5. 1 ℳ — Das Buch, das in einfacher, leicht faßlicher Darstellung die Grundzüge der Verfassung und Verwaltung zur Anschauung bringt, hat dur Einfügung zahl⸗ reicher neuer gesetzlicher Bestimmungen, namentlich unter Berücksichti⸗ ung des mit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs und einer Nebengesetze sich ergebenden Rechtszustandes, eine nicht un⸗ beträchtliche Erweiterung erfahren. Da es sich in Eintheilung und Anordnung des Stoffs wiederum dem in weiten Kreisen hochgeschätzten größeren Handbuch des Verfassers ansahlnc gewährt es auch denen eine zuverlässige Grundlage und Uebersicht, die unter Benutzung dieses Handbuchs ihre Kenntnisse auf den umfassenden Gebieten des Staats⸗ und ZE“ erweitern wollen.
— Hand xuch der Gewerbekrankbeiten von Dr. med. Theodor Sommerfeld, praktischem Arit in Berlin. Mit statistischen Uebersichten und Bekanntmachungen des Bundesraths. I. Band. VIII, 536 S. Berlin, Verlag von Oskar Coblentz. E 10 ℳ — Es ist bekannt, daß die Steinmetzen und Steinbild⸗
auer, welche sich zu einem erheblichen Theile aus einem kräftigen Menschenschlage zusammensetzen, durch die Einathmung reichlicher Mengen eines scharfen, verletzenden Staubes bei der Verarbeitung der verschiedenen Gesteinsarten vielfach in der Blüthe ihrer Jahre von der Lungenschwindsucht erfaßt und dahingerafft werden. In ähnlicher Weise begeonet man auch in zahlreichen anderen Berufszweigen Erkrankungen herbeiführenden Einflüssen, deren Beseitigung von hoher bygienischer und volkswirthschaftlicher Bedeutung ist. Diese Schäden aufzudecken und durch Kennzeichnung der einzuschlagenden Wege die erforderlichen vorbeugenden Maßnahmen anzubahnen, ist der Zweck des vorbezeichneten Unternehmens des durch seine Arbeiten auf gewerbehygienischem Gebiete bereits hinreichend bekannten Verfassers. Dasselbe verdient um so größere Anerkennung, als die Aerzte bisher sich nur vereinzelt dem Studium der Gewerbehygiene zugewandt haben. In dem vorliegenden ersten Bande ist zunächst ein allgemeiner Theil b welcher der allgemeinen Gewerbe⸗Pathologie und ewerbehygiene gewidmet ist, im ersten Abschnitte die gesundheitsschädigenden Einflüsse des Gewerbebetriebes (Luftverunreini⸗ gung, gewerbliche Vergiftungen, körperliche Ueberanstrengung, gewerb⸗ liche Hauterkrankungen, Uebertragung von ansteckenden Krankheiten durch den Gewerbebetrieb, Wesen und Umfang der Betriebsunfälle), im zweiten Abschnitt die allgemeinen Schutzmaßnahmen behandelt, im dritten die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Leben und Ge⸗ sundheit der gewerblichen Arbeiter einschließlich der für zahlreiche Ge⸗ werbe erlassenen Bekanntmachungen des Bundesraths enthält und im vierten Abschnitt die Berufsgefahren statistisch festlegt. Alsdann folgt der den breitesten Raum einnehmende spezielle Theil, in welchem der Ver⸗ fasser die Hygiene eines jeden Gewerbes erörtert und Erkrankungen vorbeugende Maßnahmen bezeichnet, deren Durchführung sich für die Wohlfabhrt der Arbeiter förderlich erweisen dürfte.
— Statistisches Jahrbuch für das Großherzogthum Baden. 29. Jahrgang, 1897 und 1898. XVIII, 558 S. Karls⸗ ruhe, Macklot'sche Druckerei, 1898. — Der vorliegende 29. Jahrgang schließt sich in Bezug auf Einrichtung und Inhalt dem vorangegangenen 28. an. Gemäß dem in letzterem zum ersten Mal theilweise durch⸗ geführten Plan, immer die neuesten vorhandenen statistischen Zahlen den Benutzern so rasch als möglich zugänglich zu machen, fan im 29. Jahrgange die im Vorjahr nicht mehr zur Darstellung gekommenen 1896er Angaben nachgeholt und in allen Fällen, in denen zur Zeit der Drucklegung der einzelnen Tabellen neuere Angaben aus dem Jahre 1897 oder 1898 vorlagen, diese letzteren ebenfalls noch aufgenommen worden. Wie immer er⸗ öffnen Mittheilungen über geographische Gestaltung, orographische,
grvanoftilce. hydrographische, klimatische Verhältnisse und über die auptsächlichen Verwaltungseintheilungen die Reihe der Tabellen.
Dann folgen Uebersichten der Ergebnisse statistischer Erhebungen über den Stand und die Bewegung der Bevölkerung, über Landwirthschaft, Viehzucht, landwirthschaftliches Vereinswesen, Fe. Jagd und Fischerei, über Gewerbe und Industrie, Dampfkessel, Patent,⸗, Muster⸗ und Markenschutz, gewerbliche und Arbeiterorganisationen sowie Einrichtungen für Arbeitsnachweis, über Verkehr und Verkehrswege, Landstraßen, Wasserstraßen, Eisenbahnen, Straßen⸗ und Bergbahnen,
ost, und Telegraphenwesen, über Handel, Bank⸗ und Kreditwesen,
parkassen, Märkte, Preise und Löhne, über das Versicherungswesen, insbesondere die Kranken⸗, Unfall⸗, Invaliditäts⸗ und Altersversicherung, über Gesundheitspflege, Unterrichts⸗ und Bildungswesen, Justiz⸗ und Gefängnißwesen, über die Thätigkeit der Verwaltung und Polizei, über Armenwesen und Wohlthätigkeit, über das inanz⸗ wesen, die kirchlichen Verhältnisse, und ein Anhang ent⸗ hält interessante statistische Mittheilungen aus den größeren Ge⸗ meinden des Großherzogthums. Einzelne Abschnitte sind in diesem Jahre wesentlich bereichert worden. So sind in dem Abschnitt über den Stand und die ewa, der Bevölkerung weitere Ergebnisse aus der Bearbeitung der Volkszählungsmaterialien, insbesondere die Bevölkerung nach Familienstand, nach einzelnen Geburts⸗ und Alters⸗ jahren, sowie nach Altersgruppen, alsdann weitere Ergebnisse der vom 14. Juni 1895, und zwar Alter und Familien⸗ stand der Bevölkerung nach dem Hauptberuf, die Bevölkerung der Amtsbezirke nach den ser Hauptabtheilungen der Berufe zur Darstellung gebracht; und neu aufgenommen sind Tabellen über die Volkszahl und Zahl der Haushaltungen in den einzelnen Jahren von 1815 bis 1898 und über die Auswanderung von Badenern nach überseeischen Ländern in den Jahren 1892/96. In dem Abschnitt über Landwirthschaft, Viehzucht ꝛc. behandeln neue Tabellen die Ergebnisse der mit der Berufs⸗ und Gewerbezählung vom 14. Juni 1895 verbunden gewesenen landwirthschaftlichen Betriebsstatistik in kürzerer Form für die Amtsbezirke und aus⸗ führlicher für das Großherzogthum; in dem Abschnitt über Gewerbe und Industrie erscheinen erstmals die hauptsächlichsten Er⸗ gebnisse der gewerbestatistischen Aufnahme vom 14. Juni 1895 u. s w. Schon die hier gegebene knappe Inhaltsübersicht läßt erkennen, welch“ reiches Material für die Kenntniß der verschiedenen Lebensgebiete in diesem Jahrgang des Statistischen Jahrbuchs für das Großherzogthum Baden aufgespeichert ist.
Die „Monatsschrift für das Turnwesen mit besonderer Berücksichtigung des Schulturnens und der Gesundheitspflege“, heraus⸗ gegeben von Schulrath, Professor Dr. C. Euler, Unterrichts⸗Dirigent, und Professor Gebhard Eckler, Oberlehrer der Königlichen Turn⸗ lehrer⸗Bildungsanstalt in Berlin (R. Gaertner’s Verlagsbuchhandlung, Berlin), beschließt mit dem soeben ausgegebenen 12. Heft für 1898 ihren XVII. Jahrgang. Das letzte Heft hat folgenden Inhalt: Rundschau; Zum IX. deutschen Turnfeste in Hamburg, unter Bezug⸗ nahme auf die Betrachtung von Herrn Turninspektor Hermann über „Die deutschen Nationalfeste und der Ausschuß der deutschen Turner⸗ schaft“, von Professor Keßler⸗Stuttgart; Das Turnen auf den deutschen Hochschulen, von Oberlehrer J. Heinrich in Schöneberg⸗ Berlin (Sezlush; Aus meinem Fortbildungskursus für Lehrerinnen, drei Uebungsbeispiele einer Verbindung von Ordnungs⸗ und Frei⸗ übungen, von Alfred Böttcher. — Verordnungen und Bekannt⸗ machungen, Beurtheilungen und Anzeigen, Vermischtes. —. Die „Monatsschrift für das Turnwesen“ erscheint in Heften von regelmäßig 2 Bogen. Alle Buchhandlungen und Postanstalten nehmen Be⸗ stellungen an (Preis halbjährlich 3 ℳ).
— Mit dem 1. Januar begann das zweite Quartal des Jahr⸗ gangs 1899 der Familien⸗Zeitschrift „Dies Blatt gehört der
ausfraul“ (Verlag von Friedrich Schirmer, Berlin SW. 13).
ie Nummern des ersten Quartals legen aufs Neue Zeugniß ab für die Reichhaltigkeit und Vielseitigkeit dieses Familien⸗ blattes, das neben der Unterhaltung auch der Belehrung und den Bedürfnissen des Haushalts, des Familienwesens, der Handarbeit und der Mode entgegenkommt. Die beiden Beilagen „Das Blatt der ungen Mädchen“ und „Das Blatt der Kinder“ sorgen für die
eschäftigung und Pelehrung der fennes und jüngsten Familien⸗ mitglieder. Die illustrierte Beilage: „Aus aller Welt — Für alle Welt“ bringt die Zeitereignisse in Wort und Bild, und die „Roman⸗ bibliothek“ enthält Romane namhafter Autoren.
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Land⸗ und Forstwirthschaft.
Der niederländische „Staats⸗Courant“, Nr. 298 vom 21. Dezember v. J., enthält zwei Verordnungen der Königlich niederländischen Minister des Innern und der Finanzen vom 14./17. Dezember v. J., worin — unter Aufbebung der Verordnung vom 9. Mai v. J. (vergl. Nr. 120 des „Reichs⸗Anzeigers’ vom 23. Mai 1898) — neue Bestimmungen über die Ein⸗ und Durchfuhr von Ein⸗ hufern ꝛc. aus England sowie über die Ein⸗ und Durch⸗ fuhr des Fleisches von Einhufern aus dem Auslande ge⸗ eesen werden. Der wesentliche Inhalt der neuen Verordnungen ist olgender: 3
Die Ein⸗ und Durchfuhr von Einhufern aus Großbritannien und Irland ist verboten. Ausgeschlossen sind Einhufer, welche von Reichswegen für die Armee eingeführt werden, und solche, welche, direkt per Schiff in Amsterdam oder Rotterdam angeführt, durch den Reichs⸗Vieharzt oder dessen Vertreter als nicht an Rotzkrankheit leidend angegeben werden.
Das Verbot, insoweit es die Durchfuhr betrifft, erstreckt sich nicht auf Einhufer, welche, getrennt von anderem Vieh, direkt nach der Ueberladung aus dem Schiff in abgesonderten, geschlossenen und ver⸗ siegelten Waggons per Bahn weiter befördert werden. Mit besonders werthvollen Pferden (Rennpferden), bei denen eine Infizierung aus⸗ geschlossen ist, kann durch den Distrikts⸗Vieharzt eine Ausnahme von dieser Bestimmung gemacht werden.
Fleisch⸗Ein⸗ und Durchfuhrverbot. — Vom 1. Januar 1899 an ist die Ein⸗ und Durchfuhr von Fleisch von Einhufern aus dem Aus⸗ lande verboten. Ausgenommen ist bezüglich der Einfuhr: „Fleisch, das von in Ganzem angebrachten Thieren herrührt, woran Haut und Athmungsorgane festsitzen, und welches vom Distrikts⸗Vieharzt oder dessen Stellvertreter für tauglich erklärt wird.“
Das Verbot kommt bezgüglich der Durchfuhr nicht in Anwendung auf Flaüsc. welches so verpackt ist, daß keine Gefahr einer Ansteckung vorliegt.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregelnl.
Das Grloͤschen der Maul⸗ und Klauenseuche ist d Kaiserlichen Gesundheitsamt am 2. d. M. gemeldet worden vom Schlacht⸗Viehhofe zu Straßburg i. E. 1111A6“*“
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Verdingungen im Auslande.
Italien.
19. Januar, 10 Uhr. Ministerium der öffentlichen Arbeiten in Rom und Präfekturen in Genuaäa, Livorno, Venedig, Neapel, Ancona und Messina: Lieferung von raffiniertem Petroleum für die Beleuchtung der Leuchtfeuer und Leuchtthürme an der italientschen Küste. Anschlag 1 146 000 Lire. Kaution 60 000 Li Endgültiger Zuschlag am 26. Januar. “
Spanien. 1 8
17. Januar, 2 Uhr. Ministerium des Innern in Madrid und Stadtverwaltung von Santander: Bau eines Dienstgebäudes füur die städtische Verwaltung in Santander. Anschlag 623 206,18 Pesetas. Kaution 31 160,31 Pesetas. Dauer der Bauausführung zwei Jahre. Näheres bei den bezeichneten Stellen.
Rumänien.
Die auf den 9. Dezember 1898 bei dem Ministerium der öffent⸗ lichen Arbeiten in Bukarest anberaumt gewesene Vergebung des Baues einer metallenen Brücke über den Calnistea⸗Fluß im Zuge der Chaussee von Bukarest nach Giurgewo ist auf den 17. April 1899 verschoben worden.
Süd⸗Australien.
14. März, 3 Uhr. Supply and Tender Board Office in Adelaide: Lieferung von 560 Rieß Papier.
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Verkehrs⸗Anstalten.
82 Laut Telegramm aus Köln (Rhein) ist die dritte englische Post über Ostende vom 2. Januar ausgeblieben. Grund: Verspätete Abfahrt des Dampfers von Dover wegen Sturms. — Ferner ist die zweite englische Post über Ostende vom 3. Januar ausgeblieben, weil die Fahrt des Dampfers von Dover wegen Sturms an der englischen Küste ausgefallen ist. “ ““ Bremen, 3. Januar. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Dampfer „Stolberg“, v. Ost⸗Asien kommend, ist am 2. Jan. in Havre angek. „Bayern“ 2. Jan. v. Neapel nach Bremen abgeg. „Mainz“ 2. Jan. v. Brasilien in Bremerhaven angek. „Oldenburg“, v. New YPork kommend, 2. Jan. St. Catherines Point passiert. „Barbarossa“ 2. Jan. v. Suez n. Australien abgeg. „Sachsen“ 2. Jan. v. Southampton n. Ost⸗Asien abgeg. „Ems“ 2. Jan. Reise Gibraltar n. New York fortges. „Aachen“, n. dem La Plata best., 2. Jan. in Corunna angek. „Maria Rickmers“, v. Baltimore kommend, 2. Jan. Dover passiert. „Elifabeth Rickmers“ 2. Jan. v. Baltimore .Bremen abgeg. „Kaiser Wilhelm II.“ 2. Jan. v. New York in Genua angekommen.
Hamburg, 3. Januar. (W. T. B.) Hamburg⸗Amerikas Linie. Dampfer „Palatia“ heute Lizard passiert.
London, 3. Januar. (W. T. B.) Castle⸗Linie. Dampfer „Arundel Castle“ und „Raglan Castle“ sind Sonntag auf Ausreise in Durban (Natal) angekommen.
Union⸗Linie. Dampfer „Gaita“ Montag auf Ausreise in Kapstadt, „Arab“ und „Normann“ auf Ausreise heute in Kapstadt angek. „Moor⸗ heute auf Heimreise in Southampton eingetroffen.
Rotterdam, 3. Januar. (W. T. B.) Holland⸗Amerika⸗ Linie. Dampfer „Statendam“ v. New York heute Nachm. in Rotterdam angek. „Werkendam“ heute Vorm. Wight passiert.⸗
Theater und Mufik.
Königliches Schauspielhaus.
In der gestrigen Aufführung von Goethe'’'s Trauerspiel „Egmont“ spielte Herr Christians zum ersten Male die schwierige und wenig dankbare Rolle des Brackenburg. Im allgemeinen kann dem jungen Künstler das Zeugniß ausgestellt werden, daß er seine Aufgabe richtig erfaßte und es vermied, in jenen pathetischen Trauerton zu verfallen, der von vielen Schauspielern dabei angewandt wird und die Gestalt fast ungenießbar macht. Dieser schlichte Bürgers⸗ sohn muß auch möglichst schlicht gespielt werden, denn sein trauriges Schicksal wirkt durch sich selbst und um so stärker, je weniger der Darsteller hinzuthut. Geradezu mustergültig gab diese Rolle bisher v „Purschian; Herrn Christians' uffassung war der seines Vorgängers ähnlich, nur verfiel auch er zuweilen ein wenig in jene Weinerlichkeit und Weichlichkeit, die unbedingt zu vermeiden ist. Von der übrigen Aufführung läßt sich nur das Beste sagen. Die Herren Matkowsky (Egmont), Pohl (Alba), Hartmann (FJetter) und Heine (Vansen), die Damen Stollberg (Regentin), Lindner (Clärchen) und Schramm rt⸗p) boten vortreffliche Leistungen. Die herrliche, unter Kapellmeister Strauß' Leitung tadellos ausgeführte Beethoven'sche Musik brachte die Gesammtstimmung ungemindert zur