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Deutscher Reichstag. 14. Sitzung vom 20. Januar 1899, 1 Uhr.
Tagesordnung: Fortsetzung der zweiten Berathung des Reichshaushalts⸗Etats für 1899, und zwar des Etats des Reichs amts des Innern bei dem Titel „Gehalt des Staatssekretärs“. Abg. Freiherr von Stumm (Rp.): Ich muß der Be⸗ hauptung des Abg. Roesicke entgegentreten, als ob der Kommissions⸗ beschluß über die Unfallversicherungsvorlage ein Kompromiß aller Parteien gewesen ist. Ich bin sogar aus der Kommission ausgetreten, weil ich ganz offen erklärt habe, auf Grund dieses Beschlusses sei ein Zustandekommen des Gesetzes garnicht möglich. Die Konservativen hazben sich auch in der Kommission dem Kompromiß nicht angeschlossen, sondern dagegen gestimmt. Ebenso falsch ist die Behauptung des Abg. Roesicke, als ob es hauptsächlich der Zentralverband deutscher Industrieller gewesen sei, dessen Agitation die Reichsregierung veranlaßt habe, auf das sogenannte Kompromiß zu verzichten. Gerade der Verband der deutschen Berufsgenossenschaften, der dem Zentralverband völlig fernsteht, hat den lebhaftesten Wider⸗ spruch dagegen erhoben, sodaß Herr Roesicke den Vorsitz dieses Ver⸗ bandes niederlegte. Wichtiger ist aber, daß der Präsident des Reichs⸗ Versicherungsamts unumwunden erklärt hat, daß er diesen Kommissions⸗ beschluß für durchaus unvereinbar halte mit den Prinzipien der Unfall⸗ versicherung. Auch von anderen betheiligten Seiten wurde dieser Kommissionsbeschluß geradezu als Bankerott des Svstems erklärt. Einer der Gründe dieser Haltung ist das Bedenken gegen die territorialen Schiedsgerichte. Wenn man territoriale Schiedsgerichte einrichtet, so muß man auch territoriale Versicherungsanstalten schaffen und die Berufsgenossenschaften abschafften. Wenn jetzt örtliche Ver⸗ waltungsstellen für die Invalidenversicherung angenommen werden sollen, so beruht das darauf, daß die Unfallversicherung territorial gegliedert ist. Die Wohlthat der Vorlage von 1897 ist allerdings den Arbeitern nicht zu theil geworden, aber nur deswegen nicht, weil die Kommission weit über den Rahmen der Vorlage hinaus⸗ gegangen ist. Auf manche Fragen, wie die Berufsvereine, Arbeits⸗ nachweis und Arbeitsamt will ich nicht eingehen, darüber liegen ja formulierte Anträge vor. Aber der Legende muß ich wider⸗ sprechen, als ob diese schönen Dinge ein nothwendiger Aus⸗ fluß der Februarerlasse seien. Ich kann diese Legende nur daraus erklären, daß man vielleicht auf Grund einer gewissen Wortklauberei den verbündeten Regierungen eine Deklaration der Februarerlasse unterschieben, beziehungsweise sie darauf festnageln will, mit der die verbündeten Regierungen nicht einverstanden sind. Ich habe schon früher konstatiert, daß ich die Februarerlasse von vorn⸗ herein als eine hochherzige That angesehen habe, und daß ich mehr als ein anderes Mitglied des Hauses schon im Staatsrath bemüht ge⸗ wesen bin, die richtige Ausführung dieser Erlasse zu sichern. Der Staatsrath hat die Aufgabe gehabt, festzustellen oder vorzuschlagen, in welcher Weise die Erlasse ausgeführt werden sollten. Auf Grund der Beschlüsse des Staatsraths hat die preußische Regierung dem Bundes⸗ rath und dieser dem Reichstage eine Vorlage gemacht, aber die Be⸗ schlüsse des Reichstages gingen wieder weit über die Vorlage hinaus, sodaß niemand behaupten kann, daß die Versprechungen der Februar⸗ erlasse nicht erfüllt seien. Ich will zugeben, daß aus dem Geiste der Erlasse heraus noch manche Wohlfahrtseinrichtungen und Arbeiter⸗ schutzbestimmungen möglich wären, aber ich muß bestreiten, daß in den Erlassen solche Versprechungen nach irgend welcher Richtung ge⸗ geben sind. Eine authentische Deklaration der Erlasse kann nur der geben, der mit der Ausführung beauftragt war, der frühere Minister von Berlepsch, und der hat 1896 ausdrücklich hervor⸗ gehoben, daß in den Erlassen mit keinem Worte über die einzelnen Maßnahmen gesprochen ist, und daß betrefes des Maximal⸗ arbeitstages es völlig undenkbar sei, daß das preußische Staats⸗ Ministerium im direkten Gegensatz zu den Forderungen Seiner Majestät stehe. Es sei ein Gebot der Vorsicht, nicht ein Gesetz zu machen, bei dem man sich fragen müsse, ob nicht dadurch die sozialdemokratische Agitation gestärkt werde, ob nicht die sozialdemokratischen Agitatoren in die Lage versetzt werden, das Gift, welches sie in die Arbeiter⸗ klassen bringen, in stärkeren Dosen anzuwenden. Daraus geht hervor, daß es sich einmal nicht um Maßnahmen, sondern nur um die Richtung handelt, in welcher sie sich bewegen sollen, und dann, daß sie nur ausgeführt werden dürfen, wenn andere größere Gefahren nicht daraus hervorgehen. Inzwischen hat die Erfahrung gesprochen. Wenn nun die Regierung der Ansicht ist, auf Grund der Erfahrung, daß die Maßnahmen, welche aus den Februarerlassen hervorgehen und damals vielleicht beabsichtigt sein sollten, jetzt umgekehrt die Ziele der Erlasse beeinträchtigen, dann würde ich es gerade für eine illecyale Handlungsweise halten, daraus zu folgern, daß die Regierung das gegebene Wort nicht einlösen wolle. Wenn man nun gemeint hat, ich würde, nachdem man darüber anderer Ansicht geworden ist, auch meinen Standpunkt aufgeben, so wirft man mir eine Servilität der Gesinnung vor, die ich entschieden zurückweise. Hätte ich persönlich eine andere Ansicht, so würde ich schon im Staatsrath davon vollen Gebrauch gemacht haben. Man beklagt sich über den Stillstand der sozialen Gesetzgebung, aber diese soll gerade jetzt in einem der wichtigsten Punkte ergänzt werden. Der Schutz der Arbeitswilligen gegen Gewalt, gegen Mord und Todtschlag ist ebenso wichtig wie der Schutz gegen die illavale Unterdrückung der Arbeiter. Die Sozialdemokraten sagen, einen Terrorismus der Arbeiter giebt es nicht, umgekehrt übten die Arbeitgeber Terrorismus, führten schwarze Listen der Arbeiter und entließen sozialistische Arbeiter. Ich will nicht bestreiten, daß solche Maßregeln vielleicht beabsichtigt waren, aber in der Absicht liegt doch kein Terrorismus. In Hamburg aber haben wir Beispiele von Terrorismus der Arbeiter gehabt, daß die Arbeitswilligen nicht zur Arbeitsstelle kommen konnten und fast jedem ein Schutzmann zur Wahrung seiner Freiheit beigegeben werden mußte. Ich könnte Ihnen eine Unmasse von Briefen vorlesen, die mir von einzelnen Arbeitern zugegangen sind, und worin sie mir ihren Dank aussprechen für die Entschiedenheit, mit der ich auf solche Dinge hier hingewiesen habe. Vielleicht thue ich das bei einer anderen Gelegenheit, allerdings unter Weglassung der Namen, weil die Arbeiter außerordentliche Angst haben, daß sie von ihren Mitarbeitern, die es erfahren, in irgend einer Weise drangsaliert werden, z. B., daß ihnen ein Stein auf den Kopf fällt; auch Broschüren sind von solchen Arbeitern erschienen, die Ihnen auch bekannt sein werden. Wenn behauptet worden ist, die Arbeitgeber hätten solche Maßregeln zum Schutze der Arbeitswilligen garnicht verlangt, höchstens der Zentralverband der deutschen Industriellen, so meine ich, daß dieser am allerwenigsten Veranlassung dazu hat. Denn Gott sei Dank, ist die Disziplin in der Großindustrie noch sehr groß. Das Verlangen geht von ganz anderen Ständen aus, vor allen Dingen von den Bauhandwerkern. Der Verband der verschiedenen Handwerkervereine hat an den Reichstag eine Petition gerichtet, worin dieser gebeten wird, dem arbeitswilligen, friedliebenden Arbeiter den nothwendigsten Schutz gegen Störung der Arbeit, insbesondere gegen jede Gesetzesverletzungen, zu theil werden zu lassen. Man wird sagen, diese Position gebe von Arbeitgebern aus, deren Urtheil nicht ins Gewicht falle. Diesen Einwand wird man aber gegen die „Germania“, das Organ der Zentrumepartei, nicht erheben. Aus Kiel werden der „Germania“ flagrante Fälle von Vergewaltigung katholischer Ar⸗ beiter durch sozialdemokratische Arbeiter mitgetheilt. Einem Ar⸗ beiter wurden in seiner Abwesenheit Steine und anderes Matertal in seinen Rockärmel gefüllt und dieser zugenäht. In Berlin wurden Arbeiter nur deewegen drangsaliert, weil sie zwar organistert waren, aber nicht der sozialdemokratischen Organisation angehörten. Arbeiter wurden gefrogt, ob sie „reine Wäsche“ an hätten, ob sie eine sozialdemokratische Legitimationskarte hätten; verneinten sie die Frage, so wurden sie auf alle Weise chikaniert. Auch die „Märkische Volks⸗ stimme“ berichtet über ähnliche Fälle. Der Torgelower Strike hat uns ja bereits im vorigen Jahre beschäftigt. Sie entsinnen sich, daß ein Arbeiter mit Knütteln niedergeschlagen wurde und
Ein S up en, in welchem eine Menge 5 gn steckt, und die Arbeiter un könnte man sagen,
sind Ihnen bekannt. Italiener untergebracht waren, wurde an konnten nur ihr nacktes Leben retten. diese Dinge haben wir das Strafgesetzbuch. Aber wie terpretiert und wie werden die Verurtheilungen in den in behandelt? Der „Vorwärts“ veröffent⸗ te eine Liste der Bestrafungen der sozial⸗ der abschreckt von
wird dieses in 8 sozialdemokratischen Blätte licht so ziemlich alle Mona — 1 demokratischen Arbeiter, aber nicht in einem Sinne, einer weiteren Verletzung der Gesetze, sondern im Gegentheil, e Art Martyrium hingestellt. Beispiel auf das Strikepostenstehen, kann Das Musterland Beziehung weit voran. ragraphen, haben Sie aber die Wirksameres und Korrekteres an seine Bedürfniß, den freien
Bestrasungen werden als ein Reihe von Handlungen, zum das Strafgesetz überhaupt nicht angewendet wer der Sozialdemokratie, die Schweiz, ist uns in dieser Wir haben weiter nichts als den Groberunfugpa wollen Sie (links) gerade abschaffen. doppelte Verpflichtung, etwas
Stelle zu setzen. Denn es ist ein absolutes
em Terrorismus der sozialdemokratischen Agitatoren innerhalb und außerhalb der Gewerkschaften zu schützen. Wernn H Roesicke gemeint bat, auf diese Weise werde die Wirkung berechtigter Strikes beeinträchtigt, so erwidere ich, daß ein Strike, der nur durch Gewaltthätigkeiten, durch Auflehnung oder werden kann, kein berechtigter Strike ist. Regierung recht bald den er arbeitswilligen
Verbrechen durchgeführt Ich hoffe, daß uns die in Aussicht gestellten Gesetzentwurf zum Arbeiter vorlegen wird. Sie wird sich nk aller wohlgesinnten Elemente im Lande verdienen.
weist auf die lange Arbeitszeit in den daß an eine Ab⸗
damit den Dank Abg. Zubeil (Soz.) Ziegeleien hin; kürzung der 14stündigen Arbeltszei . Sachverständigen gerade die Arbeit in den Ziege schädlich bezeichneten.
die Ziegeleibesitzer erklärten aber, . itszeit nicht zu denken sei, obwohl die leien als besonders habe ein Fabrikinspektor dige Arbeitszeit mit zwei Schichten gestattet, sodaß beim Schichtwechsel eine 24stündige ununterbrochene Arbeit stattfinde. Die Unterkunftsräume der Ziegeleiarbeiter seien geradzu menschenunwürdig, und dabei nehine die Kinderarbeit in den Ziegeleien in erschreckender Weise zu. Auf diesem Gebiet könnte der Bundesrath sehr Vieles leisten. Ueber⸗ haupt müßte die Fabrikaufsicht ausgedehnt werden auf die Hausarbeit und namentlich auf das Handwerk. auen nic
auch zur Fabrikinspektion herangezogen werden, wie sie vielfach im gewerblichen Leben und im Unterricht thätig seien? Redner wendet Ausführungen des Abg. Möller und bestreitet, iwillig die Löhne erhöht und die Arbeitszeit err von Stumm habe die Regierung heute „Zuchthausvorlage“ fordere die
gesundheits eine 16stün
Warum sollten die Frauen nicht
sich ferner gegen die daß die Arbeitgeber fre verkürzt hätten. aufgefordert, zukommen. mit dem Schreckgespenst dieser Vorlage Präsident Dr. das Wort ,Schreckgespenst“
endlich hervor⸗ Regierung auf, hervorzutreten.
aufmerksam, nicht parlamentarisch sei.) — Herr von Stumm interpretiere die Kaiserlichen Erlasse von 1890 in seiner Weise. Gegen den Schutz der Arbeitswilligen sei nichts einzuwenden, sobald auch die Praktiken und der Terrorismus der Arbeitgeber davon getroffen würden. In Spandau sei es ein Arbeitswilliger gewesen, der den Schuppen anzündete, in welchem sich die italienischen Arbeiter be⸗ Redner fordert zum Schluß eine bessere Ausgestaltung kung der Koalitionsfreiheit.
von Frege
funden hätten. . des Arbeitsschutzes an Stelle der Beschrän
Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:
Meine Herren! Gestatten Sie mir einige thatsächliche Aus⸗ führungen zu der Rede des Herrn Vorredners. hat zunächst behauptet, daß in einer Anzahl Ziegeleien ein ungesetz⸗ liches Trucksystem geübt werde, indem Arbeitern Lebensmittel verkauft würden und deren Preis zur Anrechnung bei der Lohnzahlung gelangte. Nach § 115 der Gewerbeordnung ist indeß der Verkauf von Lebens⸗ mitteln unter Anrechnung des Werthes bei der Lohazahlung nicht ver⸗ boten. Der § 115 der Gewerbeordnung lautet:
Die Gewerbetreibenden dürfen den Arbeitern keine Waaren
Doch ist es gestattet, den Arbeitern Lebensmittel für den Betrag der Anschaffungskosten unter Anrechnung bei der Lohnzahlung zu verabfolgen. Die betreffenden Unternehmer
kreditieren.
ürden sich also nur dann strafbar gemacht haben, wenn sie diese Lebensmittel nicht zu den eigenen An⸗ schaffungskosten abgegeben hätten. Haben die Unternehmer in dieser Weise ein ungesetzliches Trucksystem geübt, so ist es Sache der Be⸗ theiligten, einen solchen Fall zur Anzeige und zur Bestrafung zu
Der Herr Vorredner hat ferner behauptet, daß in einer un⸗ menschlichen Weise Kinder in Ziegeleien beschäftigt würden. statte mir darauf zu bemerken, daß § 154 der Gewerbeordnung die Beschäftigung von jugendlichen Personen in den Ziegeleien grundsätzlich verbietet. (Zurufe von den Sozialdemokraten.) — Erlauben Sie! — und daß sie nur beschäftigt werden dürfen in solchen Ziegeleien, die bloß vorübergehend oder nur in geringem Amfange be⸗ trieben werden. Für Preußen ist eine Ausführungsverordnung ergangen, welche dahin lautet:
Es sind Ziegeleien mit ständigen Anlagen schon dann als Fabrik zu behandeln, wenn sie einen regel⸗ und gewerbsmäßigen Betrieb haben oder eine Jahresproduktion von 200 000 Ziegelsteinen
Aehnliche Verordnungen sind auch in den übrigen Bundesstaaten ergangen. Wenn also Kinder in Ziegeleien beschäftigt werden, die nicht vorübergehend oder in geringem Umfang betrieben werden, so liegt eine Kontravention gegen die Gewerbeordnung vor, und es ist dann Sache der Interessenten, diese Fälle zur Anzeige zu bringen. daß in den Ziegeleien noch viel⸗ Mißstände die Ziegeleien zum gelegen sind und sich deshalb sehr leicht der Kontrole entziehen können. Aber es ist durch die Verordnung des Bundesraths schon so manches verbessert worden, und wir werden erwägen, ob man nicht auch die Ziegeleien bei weiteren Ausführungsverordnungen zu § 120 e der Gewerbeordnung wieder berücksichtigen muß.
Der Herr Vorredner hat ferner darauf hingewiesen, daß die Ver⸗ ordnung über das Konfektionswesen umgangen werde. Herren, es ist bei uns auch verboten der Wucher, das gewerbsmäßige Hazardspiel und sehr viele andere Dinge Vergehen trotzdem immer, denn wo kein Kläger, ist auch kein Richter. Es fragt sich nur, ob dann eine entsprechende Rüge erfolgt, sobald ein solcher Fall zur gerichtlichen Anzeige kommt.
Der Herr Abgeordnete hat sich auch mit der Frage der weiblichen Ich gestatte mir, da auf den be⸗ treffenden Passus im Auszuge aus den Berichten der Gewerbe⸗ Inspektoren aufmerksam zu machen, wo angeführt wird, daß man zwar in Bayern beabsichtige, ein oder zwei weibliche Beamte anzu⸗ stellen — im Vorjahre war das Bedürfniß dort noch nicht anerkannt —; weiter heißt es aber:
Die übrigen Berichterstatter gelangen, soweit sie die Frage der Zuziehung weiblicher Kräfte erörtern, zu dem Ergebniß, daß
Das gestehe ich gerne zu,
fach Mißstände bestehen. halb bestehen,
Ja, meine
Vorkommen werden diese
Gewerbe⸗Inspektoren beschäftigt.
8 ingen, Schwarzburg⸗Rudolstadt und vom Ober⸗Elsaß. Also jedenfalls ist die Frage noch sehr zweifelhaft, selbst in den Augen der Gewerbe⸗ Inspektoren, die ja von Ihnen so häufig zitiert werden.
Wenn schließlich der Herr Abgeordnete sagte, ich hätte den „Vor⸗ wärts“ gestern so lobend erwähnt, so kann ich ihm versichern, ich werde das stets wiederholen, wenn sich ein sozial⸗demokratisches Blatt entschließt, gerecht und unparteiisch die Absichten und Handlungen der Regierung zu beurtheilen. (Bravo!)
Abg. Freiherr Heyl zu Herrnsheim (nl.): Die Ausführungen meines Freundes Möller üder die weiblichen Aufsichtsbeamten kann ich durchaus nicht billigen. Die große Mehrzahl des Reichstages wünscht die Anstellung weiblicher Aufsichtsbeamten. Daß in den Ziegeleien wesentliche Beschwerden noch bestehen, muß zugegeben werden; aber der Bundesrath ist schon bemüht gewefen, ihnen entgegenzutreten. Jedenfalls könnte man in Erwägung ziehen, ob nicht für die Ziegeleien der sanitäre Maximalsarbeitstag eingeführt werden muß. Die sozialen Grundsätze, die Abg Bassermann in seiner Rede vorgetragen hat, haben die Billigung der gesammten Fraktion gefunden, und wenn ein ehemaliger nationalliberaler Landtags⸗Abgeordneter in einer Industriezeitung diese Rede kritisiert hat, so hat das das Mißfallen der Fraktion erregt. Wenn die Industriezeitung als das Ziel hinstellt, durch die Zunahme der Güter⸗ erzeugung das Wohl der Industrie und auch ihrer Arbeiter zu fördern, so sind wir damit einverstanden unter der Voraussetzung, daß die Förderung des Wohles der Industrie nicht geschieht durch eine Aus⸗ beutung der Arbeiter, namentlich in der Hausindustrie. Was besonders diese letztere anbetrifft, so ist die Behauptung des Herrn Wurm, daß wir uns dieser erst annehmen, weil uns die Sozialdemokratie das Gewissen geschärft hat, ganz unzutreffend. Die Gewissensschärfung war bei der rheinischen Industrie längst eingetreten, ehe von einer sozialdemokratischen Bewegung die Rede war. Die Gewissensschärfung durch die Sozialdemokratie ist nicht von langer Dauer. Es mag in manchen Bezirken Deutschlands der sozialdemo⸗ kratischen Agitation bedurft haben, um das Gewissen der Industriellen zu schärfen. Aber durch die Agitaticn sind die Gegensätze auch so verschärft worden, daß der Friede nur schwer wiederhergestellt werden kann. Die einseitige Klassenvertretung der Sozialdemokratie hat dazu geführt, daß die sozialdemokratische Partei gegen die Kranken⸗, Unfall⸗ und Inrvalidenversicherung gestimmt hat, ferner gegen die Gewerbegerichte, gegen das Arbeiterschutz⸗ gesetz, gegen die Börsensteuer, gegen das Börsengesetz, gegen den unlauteren Wettbewerb, gegen das Wuchergesetz und schließlich gegen das Bürgerliche Gesetzbuch. Bei der Initiative zum Erlaß dieser die Lage der arbeitenden Klassen verbessernden Gesetze sind Sie (die Sozialdemokraten) niemals zur Stelle gewesen. Die Verbindung der Fabrikinspektion mit der Kesselreinigung ist nicht zweckmäßig, und wir hören zu unserer Freude, daß in Preußen eine Aenderung in dieser Beziehung angestrebt wird. Der Kampf gegen die Sozialdemokratie als eine politische Partei ist selbstverständlich; soweit sie aber eine Arbeiterpartei ist, kann der Kampf nicht dahin führen, daß wir deshalb auf weitergebende sozialpolitische Maßregeln verzichten. Wir werden unent⸗ wegt die Interessen der Arbeiter vertreten, wo berechtigte Beschwerden zu Tage treten, ungeachtet des Undankes aus Arbeiterkreisen. In den Gewerkschaften sind nur 6 % der Arbeiter organisiert, es bleibt also eine greße Zahl anderer Arbeiter übrig. In der Sozialpolitik muß ein frischer Zug hervortreten. Die Uebertragung der Fabrik⸗ inspektion auf die Hausindustrie haben auch wir schon angeregt. In der Schweiz sind sehr scharfe Bestimmungen zum Schutz der Haus⸗ arbeiter durchgeführt und haben sehr zur Ausgleichung der Gegen⸗ sätze beigetragen. Wir haben einen Schutz für die Konfektions⸗ arbeiter verlangt; die von den verbündeten Regierungen im Jahre 1897 erlassene Verordnung zu Gunsten der Konfektions⸗ und Wäsche⸗Arbeiterinnen ist wirkungslos geblieben, nicht wegen der Schlechtigket der Arbeitgeber, sondern weil sie unklar ist. Man sollte an die Stelle der Verordnungen gesetzliche Bestimmungen setzen. Die Sozialdemokratie hat in der Frage der Konfektionsarbeiter versagt; der Feteeee sne⸗ Kongreß hat die Verhandlung dieser Frage vertagt. as zeugt nicht gerade von einem beschleunigten Tempo. Der Mißbrauch der Frauen⸗ und Kinderarbeit in der Hausindustrie ist allerdings stark im Wachsen. Das Labour Department in England bringt für die Abgeordneten die nöthige Information über die Arbeiterverhältnisse; die von ihm herausgegebene „Labour-Gazette“ ist eine Quelle für Information, die uns vollständig fehlt. Es ist nichts gefährlicher, als wenn sich die Arbeitgebervereine und die Arbeitnehmervereine einander gegen⸗ überstellen und sich gegenseitig zu unterdrücken suchen. ir werden auf diese Frage bei Berathung der Anträge zurückkommen. Wir hoffen dabei auf die Unterstützung des Hauses. Der letzte Prade Union⸗Kongreß in Bristol ist deshalb bedeutend, weil er die Wendung zum Sozjalismus vollzog. Wir sind ja in Deutschland über den Sozialismus besser unterrichtet als die Engländer. Die Verhandlungen in Stuttgart haben ergeben, daß der Sozialdemokratie nichts Schlimmeres passieren könnte, als wenn ihr plötzlich die Macht in die Hand gegeben würde. Die sozialdemokratische Organisation ist sehr kostspielig; allerdings kommen die Gehälter den an der Spitze stehenden Personen sehr zu Gute. Die hohen Summen, welche dafür verwendet werden, widersprechen der hier immer vertretenen Elendstheorie.
Abg. Dr. Hitze (Zentr.): In den Worten des Vorredners war ein so frischer und froͤhlicher Zug sozialpolitischen Strebens, daß ich die Stimmung nicht durch eine Kritik stören möchte. Freiherr von Stumm hat die Mitglieder der früheren Reichstagskommission für das Scheitern der Unfallversicherungsnovelle verantwortlich gemacht. Wir hatten das Gefühl, daß nicht bloß die Mehrheitsparteien des Reichs⸗ tages, sondern die verbündeten Regierungen mit dem damals abgeschlossenen Kompromiß einverstanden waren. Die Februarerlasse Seiner Majestät des Kaisers sind noch nicht zur Durchführung gekommen, das hat Herr von Berlepsch ausdrücklich anerkannt; deshalb kann man sich auf die Erlasse bei weiteren sozialpolitischen Anträgen sehr wohl berufen. Freiherr von Stumm hat sich für den Terrorismus der Arheiter auf katholische Zeitungen berufen. Gewiß kommen allerlei Mißstände vor. Aber wenn man die Arbeiter dafür bestrafen will, dann muß man auch die Arbeitgeber entsprechend bestrafen, die sich in gleicher Weise vergehen. und die Arbeitgeberorganisation gesetzlich anerkennen. Von allen Parteien, mit Ausnahme der Konservativen, sind sozialpolitische Anträge gestellt worden. Das Beste war die Rede des Herrn Bassermann. Aber die Anträge zeugen durchaus nicht von dem leichtsinnigen Dilettantismus, der uns ins Verderben stürzen würde. Die Invalidenversicherungs⸗Vorlage enthält nicht erhebliche sozialpolitische Verbesserungen, sondern nur eine anderweitige Regelung der Rentenbelastung. Die Regierung beruft sich für ibre sozialpolitischen Leistungen auf eine Reihe von Verordnungen. Diese liegen aber sämmtlich in dem Rahmen des Gesetzes von 1891. Das einzige Neue ist die Ankündigung der Schutz⸗ vorschriften für die Handlungsangestellten. Redner verlangt die Aus⸗ dehnung der Falrikaufsicht auf die Betriebe, die zwar handwerks⸗ mäßigen Charakter haben, aber kleine Motoren (Petroleum⸗, Gas⸗ und ähnliche Motoren) benutzen. Ueberhaupt seien die Bestimmungen darüber, welche Betriebe der Aufsicht unterstellt seien, noch sehr unklar und würden zu verschiedenartig ausgelegt.
Abg. Singer (Soz) führt aus, daß die Sozialdemokraten alle di jenigen Gesetze ablehnten, welche nicht das Minimum dessen brächten, was die Arbeiter nach dem heutigen Stande der Verhältaisse verlangen könnten. Sie hätten gegen die angeführten Gesetze ge⸗ stimmt, weil sie zu wenig böten, weil man ohne Schädigung der Unternehmer mehr hätte beschließen können. Sie hätten die Ausdehnung der Fabrikaussicht auf die Hausindustrie 1891 beantragt, aber die National⸗ liberalen hätten dagegen gestimmt. Innerbalb der nationalliberalen Partei bestebe ja auch eine Spaltung bezüglich der Sozialpolitik.
staatliche Beamte bedenklich od
FEAurz darauf starb. Auch die Vorkommnisse beim Spandauer Strike
unnöthig sei.
Gegen die Börsensteuer hätten die Sozjaldemokraten gestimmt, weil
die Einnahmen zur Deckung der Militärkosten verwendet werden
des Na
ollten. Auf nicht eingehen zu e er habe nur der Behauptung des Freiherrn von Heyl 8 gegentreten wollen, daß die Sozialdemokraten nicht an der Förderung der Interessen der Arbeiter mitgearbeitet hätten.
Abg. Dr. Zwick (fr. Volksp.): Wenn die Arbeiterschutzgesetze nicht ganz unseren Wünschen entsprechen, so stehen wir doch jetzt auf dem Boden derselben und werden an der Ausgestaltung derselben mitarbeiten. Die Arbeiterschutzgesetzgebung hat ja die Kinderarbeit in den Fabriken sehr beschränkt. Aber nach der Berufszählung sind außerhalb der Fabriken ca. 34 000 Kinder beschäftigt; sie sind aus der Fabrik in die Hausindustrie gedrängt worden. Die Fabrikinspektoren führen aus, daß diese frühzeitige Ausnutzung der Kinderarbeit die körperliche Entwickelung der Kinder stark beeinträchtige. In Lehrerkreisen haben ebenfalls statistische Erhebungen stattgefunden und zwar in 40 Städten. Ein Lehrer in Rixdorf hat sich besonders dabei hervorgethan und festgestellt, daß 13 % der Schulkinder gewerblich beschäftigt werden. Besonders stark sei die gewerbliche Beschäftigung der Kinder in Berlin und in seinen Vororten. In Berlin seien 17,8 % der Knaben und 7,79 % der Mädchen gewerblich beschäftigt. Die päda⸗ gogischen Gründe, die gegen eine solche Beschäftigung sprechen, haben dazu geführt, daß die Frage auf dem allgemeinen Lehrertage verhandelt wurde. Die gewerbliche Beschäftigung bringt einen nachtheiligen Ein⸗ fluß auf den Schulbesuch hervor, auch die Sittlichkeit der Kinder leidet darunter. Die Kinder werden vor 6 Uhr früh und nach 9 Uhr Abends beschäftigt und zwar meist 4 Stunden lang, nicht nur Wochentags, sondern auch Sonntags. Die Beschäftigung von Schulkindern an sich ist auch ein Erziehungsmittel, es gilt die Handfertigkeit und Geschicklichkeit der Kinder zu fördern. Aber die 1inr es. Beschäftigung der Kinder schädigt die Entwickelung
8 wuchses der Nation. Dar den Vätern und Vor⸗ mündern, die die Kinder verwahrlosen lassen, das Erziehungsrecht ge⸗ nommen werden kann, so liegt kein Grund vor, bei den Vätern
1 Halt zu machen, die ihre Kiyder zur gewerblichen Arbeit miß⸗
brauchen. Wenn eine Industrie sich auf diese Kinderarbeit angewiesen glaubt, so kann ich eine solche Industrie nicht als existenzberechtigt anerkennen. Ein Eingreifen der Gesetz⸗ gebung wird vielleicht nicht sofort nothwendig sein. Man könnte zunächst auf die Eliern und auf die Kinder belehrend wirken durch Personen, welche mit ihnen in Berührung kommen. Die Ge⸗ setzgebung sollte vielleicht den Gemeinden die Möglichkeit geben, für den Kinderschutz besser sorgen zu können. Den Armen⸗ und Schul⸗ kommissionen sind die häuslichen Verhältnisse bekannt, sie können der Ueberanstrengung der Kinder bindernd entgegentreten. Allerdings scheint es, als wenn man in Bezug auf die Schule die Selbst⸗ verwaltung nicht erweitern, sondern beschränken will. Die Frage des Kinderschutzes hat die Parteien schon früher beschäftiat, auch unsere Partei. Schon im Jahre 1887 hat sich der Vize⸗Präsident Schmidt aus Elberfeld in dieser Beziehung hier im Reichstage dahin geäußert, daß die Kinderarbeit vollständig verschwinden müsse.
Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:
Der Herr Abg. Dr. Hitze hat an mich verschiedene Fragen ge⸗ richtet, die ich kurz beantworten möchte. Zunächst hat er gefragt, wie weit die Erhebungen gediehen sind bezüglich der gewerblichen Be⸗ schäftigung schulpflichtiger Kinder und welche weiteren Schritte beab⸗ sichtigt werden. Auch die Rede des letzten Herrn Vorredners hat sich auf diesem Gebiete bewegt. Ich kann darauf entgegnen, daß eine vorläufige Zusammenstellung des Ergebnisses der Erhebungen durch das Statistische Amt bereits erfolgt ist. Die Prüfung dieses statistischen Materials ist im Gange, und von dem Ergebniß wird die Entschließung über die weiteren Maßregeln abhängen. Ich bitte aber, dabei zu erwägen, daß es sich hierbei um die Ent⸗ scheidung handelt: soll die gewerbliche Arbeit für Kinder ganz und gar verboten werden, oder soll nur die regelmäßige Kinder⸗ arbeit verboten werden? Verbietet man die Kinderarheit ganz und gar, so geht allerdings dabei auch das erziehliche, pädagogische Moment verloren (Bewegung links), welches unter Umständen in der Kinderarbeit liegen kann, wenn sie nicht gemißbraucht wird. Ver⸗ bietet man aber nur die regelmäßige Kinderarbeit, so liegt allerdings die Gefahr der Umgehung ganz außerordentlich nahe. Jetzt aber kann ich schon sagen, daß man wahrscheinlich über die Bestimmung des § 154 der Gewerbeordnung, welche überhaupt eine Einwirkung auf die Kinderarbeit innerhalb der Familien ausschließt, wird hinausgehen müssen; denn die größten Mißstände der Kinder⸗ arbeit liegen eben in der Kinderarbeit innerhalb des Familienlebens. (Sehr richtig!)
Meine Herren, der Herr Abg. Dr. Hitze hat dann weiter die Frage an die verbündeten Regierungen gerichtet, ob die in Aussicht gestellte Zusammenstellung der Verordnungen der Landesregierungen zu § 105 e der Gewerbeordnung, betreffend die Sonntagsruhe in Be⸗ trieben mit unregelmäßiger Wasserkraft, zu erwarten sind und bis wann. Ich muß darauf die Antwort ertheilen, daß zwar die Er⸗ hebungen bei den Landesregierungen gemacht sind, daß aber das Er⸗ gebniß dem hohen Hause nicht vorgelegt werden kann, weil der Herr Reichskanzler nicht von allen Regierungen die Zustimmung hierzu er⸗ halten hat. Ob die Regierungen, die ihre Zustimmung nicht ertheilt haben, geneigt sind, diesen Beschluß noch zu ändern, darüber vermag ich mich heute nicht zu äußern.
Ein Vertagungsantrag wird angenommen und nach persönlichen Bemerkungen der Abgg. Freiherr von Stumm und Freiherr Heyl zu Herrnsheim die Sitzung um 5 ¼ Uhr geschlossen.
Nächste Sitzung Sonnabend 1 Uhr. (Fortsetzung der Berathung des Etats des Reichsamts des Innern)
1
SELiteratur.
Schriften der Zentralstelle für Arbeiter⸗Wohl⸗
fahrteeinrichtungen. Heft 15 und 16. Berlin, Karl Heymann'’s Verlag. — Das 15. Heft enthält den Bericht über die Verhand⸗
lungen der Konferenz des Verbandes deutscher Wohl⸗ fahrtsvereine zu Berlin am 14. Mai 1898 (Preis 1,20 ℳ).
Bekanntlich ist, um unter den zahlreichen Vereinen, welche öffentliche Wohlfahrtsbestrebungen im allgemeinen oder in irgend einer speziellen Richtung fördern, einen Zusammenschluß herbeizuführen, ein Verband deutscher Wohlfahrtsvereine begründet worden, der Konferenzen abhalten, eine Bestandsaufnahme der gemeinnützigen Wohlthätig⸗ keits, und Fürsorge⸗Vereine und Anstalten nach Provinzen ver⸗ anlassen und zu engerem Zusammenwirken verwandter Vereine an⸗ regen will. Im Mai v. J. hat die erste Konferenz des Verbandes unter dem Vorsitz des Staatssekretärs a. D. Dr. Herzog im Reichs⸗ tagegebäude zu Berlin getagt. Vertreten waren das Reichs⸗ karineamt, das Reichs⸗Postamt, das Reichs⸗Versicherungsamt, der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg, das Ministerium für Elsaß⸗Lothringen, von Vereinen die Zentralstelle für Arbeiter⸗Wohlfahrtseinrichtungen, der Zentralverein für das Wohl der arbeitenden Klassen, der “ deutscher Arbeiter⸗ olonien, die Vereine vom Rothen Kreuz, der evangelischen
inneren Mission, die deutschen Vereine gegen den Mißbrauch geistiger
setränke, für Armenpflege und Wohlthätigkeit, für Knabenhandarbeit, e Verbände der evangelischen und der katholischen Arbeitervereine, er deutschen Arbeitsnachweise, der Verein für Sozialpolitik u. a. m.
zeitig gestellt keine Wagen.
1
ℳ; ,80 ℳ; 1,00 ℳ — Barsche 1 kg 1,60 ℳ; 0,80 ℳ — Schleie
1 ö
Gegenstand der Berathung war namentlich die „Fürsorge für die
schulentlassene erwerbsarbeitende Jugend als Voraus⸗ setzung für den Erfolg der Wohlfahrtsbestrebungen auf den allermeisten Gebieten“. Diese Frage hat der Geheime Regierungs⸗Rath von Massow⸗Potsdam in einem eingehenden, in der vorliegenden Schrift gleichfalls abgedruckten Referat behandelt, das, ebenso wie die sich daran anschließende Diskussion, eine Fülle werthvollen Materials und lehrreicher Betrachtungen bietet. — Heft 36 enthält den Bericht über die Verhandlungen der VII. Konferenz der Zentral⸗ stelle für Arbeiter⸗Wohlfahrtseinrichtungen, welche am 16. und 17. Mai v. J. in Berlin tagte, nebst den in derselben er⸗ statteten Referaten (Preis 5 ℳ). Sie betrafen die „Wohlfahrts⸗ pflege im Kreise“ und die „individuelle Hygiene des Arbeiters“. Insbesondere sei auf die Berichte über die Arbeiter⸗ wohnungsfrage, das Sparwesen, über Kranken⸗ und Rekonvaleszenten⸗ pflege, Belehrung und Unterbaltung im Kreise und über die ländliche Haushaltungsschule die Aufmerksamkeit weiterer Kreise gelenkt.
— Das Gesetz, betreffend die elektrischen Maß⸗ einheiten und seine technische und wirthschaftliche Bedeutung. Von Dr. W. Kohlrausch, Geheimem Regierungs⸗ Rath und Professor an der Technischen Hochschule zu Hannover. Verlag von Julius Springer, Berlin, und R. Oldenbourg, München. Hreis 2ℳ — Diese Schrift weist auf die große technische und wirthschaft⸗ iche Bedeutung des im Titel genannten Gesetzes für die deutsche elektro⸗ technische Industrie und die sonstigen betheiligten Kreise hin, erläutert dessen einzelne Paragrapben unter Heranziehung der bisher für Handel und Verkehr geltenden ähnlichen Bestimmungen und Gesetze, ins⸗ besondere der Maß⸗ und Gewichtsordnung für das Deutsche Reich, und erörtert im Anschluß daran die Fragen, deren Lösung der künftigen Gesetzgebung vorbehalten worden ist.
— Statistisches Handbuch für das Großberzogthum Mecklenburg⸗Schwerin, herausgegeben vom Großherzoglichen Statistischen Amt. 1. Ausgabe. XII, 276 S. Schwerin, 1898, Stiller'sche Hof. Buchhandlung. Preis 2 ℳ — Dieses zum ersten Mal erschienene Handbuch besteht aus zwei Theilen: aus einer geographisch⸗ statistischen Beschreibung des Landes und aus statistischen Uebersichten über Witterungsverhältnisse, Stand, Bewegung und Berufsthätigkeit der Bevölkerung, Landwirthschaft. Forstwirthschaft, Gärtnerei und Viehzucht, Gewerbe und Handel, Verkehrsmittel und Verkehr, Ver⸗ sicherungswesen, öffentliche Armenpflege. Finanzwesen. Rechtspflege, Gesundheitspflege, Kirchen⸗, Unterrichtswesen und über die Ergebnisse der Reichstagswahlen von 1871 bis 1898 Als Grundlage für die Arbeiten des ersten Theils haben die seit dem Jahre 1877, von Preußen herausgegebenen Meßtisch⸗ blätter und andere Veröffentlichungen, sowie die Mittheilungen der Vertrauensmänner für die landwirthschaftliche Statistik über die Bestandtheile und Ertragsfähigkeit des Ackerbodens gedient. Die Quellen für die ein reiches Material für die Kenntniß der ver⸗ schiedenen Lebensgebiete enthaltenden statistischen Uebersichten des zweiten Theils sind zum theil die Publikationen des Kaiserlichen Stutistischen Amts, des Reichs⸗Versicherunssamts und des Kaiser⸗ lichen Gesundheitsamts, zum theil von mecklenburgischen Behörden und den Vorständen von Anstalten und Vereinen gegebene Unterlagen.
— Beiträge zur Erläuterung des Deutschen Rechts⸗ begründet von Dr J. A. Gruchot, herausgegeben von Dr. Rassow, Reichsgerichts⸗Rath a. D., Dr. Küntzel und Dr. Eccius, Ober⸗ Landesgerichts „Präsidenten. VI. Folge, 2. Jahrgang, 6. Heft, 3. Jahrgang, 1. und 2. Heft. Berlin, Verlag von Franz Vahlen. Subskriptionspreis für den Jahrgang (6 Hefte) 15 ℳ — Die vor⸗ liegenden Hefte enthalten zunächst folgende Abhandlungen: „Ueber Eck's Irrthumslehre“, ein Beitrag zur Auslegung des § 119 B. G.⸗B. von Amtsrichter Dr. Muskat in Gottes⸗ berg; „Die Schuldübernahme beim Grundstückserwerbe“, Studie zum § 416 B. G.⸗B. mit besonderer Rücksicht auf das preußische Recht von Landgerichts⸗Rath Brettner in Kottbus; Die zivilrechtliche Haftung des Richters nach dem B. G.⸗B.“ von Landrichter Dr. Nöldeke in Hamburg; „Der Begriff der „Ersten Jahresbilanz“ im Sinne des § 39 Abs. 1 des Reichs⸗Börsengesetzes“ von Dr. jur. Riesenfeld, Handelskammer⸗ und Börsensyndikus in Breslau; „Das Recht zum Gebrauch eines Namens nach den Vorschriften des
B. G⸗B.“ von Landrichter Ramdohr in Gnesen; „Untersuchungen zu § 254 des B. G⸗B.“ von L. Cohn, Rechtsanwalt beim Kammergericht;
„Das formelle Reichs⸗Grundbuchrecht“ von Rechtsanwalt Dr. Oberneck
in Berlin; „Die Zwangsvollstreckung gegen Ehegatten nach der neuen Zivilprozeßordnung“ von Professor Dr. Lothar Seuffert in München;
„Schädigung der Jagd durch Truppenübungen“ von Dr. Wilhelm
von Brünneck, ordentlichem Honorar⸗Professor in Halle a. S. Diesen Abhandlungen folgen Mittheilungen über eine größere Anzahl von Rechtsfällen aus der Praxis nebst ausführlicher Wiedergabe der Entscheidungsgründe. Außerdem ist mit dem Schlußheft des zweiten Jahrgangs sechster Folge ein 304 Seiten umfassendes Beilageheft (Preis 4 ℳ) ausgegeben worden, welches aus⸗ schließlich Urtheile des Reichsgerichts (95 an der Zahl) enthält. Im Jahrgang 1898 der „Beiträge“ war zum ersten Male ein Bericht über die Literatur zum B. G.⸗B. nach der Reihenfolge der Paragraphen des Gesetzbuchs von Dr. H Neumann in Gemeinschaft mit K. Hamburger, A. Joachim, E. Koffka, Dr. Regely und Dr. Reimer, Rechtsanwalten beim Kammergericht, veröffentlicht worden. Dieser Bericht wird im ersten Heft des neuen Jahrgangs von den⸗ selben Verfassern fortgesetzt, die damit ein dem Praktiker gewiß sehr v Repertorium zur gesammten Literatur des B. G.⸗B. ieten.
8 88 ö 1 E11
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks
an der Ruhr und in Oberschlesien. “ An der Ruhr sind am 20. d. M. gestellt 15 199, nicht recht⸗ 11131“n Nachweisung
über verlangte und gestellte Wagen für die in den Eisen⸗ bahn⸗Direktionsbezirken Magdeburg, Halle und Erfurt
belegenen Kohlengruben. Am 1. Januar wurden verlangt 75, gestellt 75 Wagen
zu 10 t, am 2. Januar verlangt 2706, gestellt 2706, am 3. Januar verlangt 2818, gestellt 2818, am 4. Januar verlangt 2685, gestellt 2685, am 5. Januar verlangt 2635, gestellt 2635, am 6. Januar verlangt 2679, gestellt 2679, am 7. Januar verlangt 2741, gestellt 2741, am 8. Januar verlangt 94, gestellt 94, am 9. Januar verlangt 2726, gestellt 2726, am 10. Januar verlangt 2672, gestellt 2672, am 11. Januar verlangt 2639, gestellt 2639, am 12. Januar verlangt 2690, gestellt 2690, am 13. Januar verlangt 2661, gestellt 2661, am 14. Januar verlangt 2648, gestellt 2648, am 15. Jannar verlangt 55, gestellt 55; im Ganzen wurden vom 1. bis 15. Januar verlangt 32 524, gestellt 32 524 Wagen zu 10 t.
Berlin, 20. Januar. Marktpreise nach Ermittelungen des
Königlichen Polizeis räsidiums. (Höchste und niedrigste Preise. e Lentglicefn Valheh,ge 8* Phebe 20 ve. 13,90 ℳ — eFuttergerste 13,90 ℳ; 13,00 ℳ — »Hafer, gute Sorte, 15,30 ℳ; 14,80 ℳ — Mittel⸗Sorte 14,70 ℳ; 14,20 ℳ — geringe Sorte 14,10 ℳ; 13,60 ℳ — Riechtstroh 3,66 ℳ; 3,33 ℳ — Heu 6,50 ℳ; 4,10 ℳ — *Erbsen, gelbe, zum Kochen 40,00 ℳ; 20,00 ℳ — *Speisebohnen, weiße 50,00 ℳ; 24,00 ℳ — *Linfen 70,00 ℳ; 30,00 ℳ — Kartoffeln 6,00 ℳ — Rindfleisch von der Keule 1 kg 1,60 ℳ; 1,20 ℳ — dito Bauchfleisch 1 x 1 20 ℳ; 1,00 ℳ — Schweinefleisch 1 kg 1,60 ℳ; 1,20 ℳ Is -a
eizen 16 70 ℳ; 15,80 ℳ — Roggen 14,70 ℳ;
; 4,00 ℳ
bfleisch 1 kg 1,70 ℳ; 1,00 ℳ — Hammelfleisch 1 kg 1,60 ℳ;
,00 ℳ — Butter 1 kg 2,60 ℳ; 2,00 ℳ — Eier 60 Stüch 83 ℳ; 2,80 ℳ — Karpfen 1 kg 2,00 ℳ; 1,20 ℳ — Aale 1 kg
; 1,60 ℳ — Zander 1 kg 2,40 ℳ; 0,90 ℳ — Hechte 1 kg
1 kg 2,80 ℳ; 1,20 ℳ — Bleie 1 kg 1,30 ℳ; 0,920 ℳ — Kreb 60 Stück 12,00 ℳ; 2,50 ℳ * Ermittelt pro Tonne von der Zentralstelle der preu n Land wirthschaftskammern — Noctierungsstelle 28 und *G vom Polizei⸗Präsidium für den Dovppelzentner. . *e Kleinhandelspreise. 18
H
Berlin, 20. Januar. (Bericht über Speisefette von Gebr. Gause.) Butter: Die Lage des Marktes hat sich wenig geändert Der Konsum bleibt noch immer mäßig, und da auch der Export no keine Anregung bietet, so können die Einlieferungen in feiner Butter nur zum theil untergebracht werden. Gute Sekunda⸗Waare ist besser gefragt. Die heutigen Notierungen sind: Hof⸗ und Genossenschafis butter Ia. Qualität 94 ℳ, dito IIa. Qualität 92 ℳ, Landbutter 80 bis 87 ℳ — Schmalz: Der Markt verlief ohne nennenswerthe Schwankungen. Die Nachfrage ist jetzt, der Jahreszeit entsprechend, nicht dringend, weil die Provinz von den Vorräthen der Selbst schlachtung zehrt. Trotzdem ist der Abzug größer als in den Vor⸗ jahren. Die heutigen Notierungen sind: Choice Western Steam 36 ℳ, amerikanisches Tafelschmalz 37 bis 38 ℳ, Hamburger Stadtschmal 37 ℳ, Berliner Bratenschmalz 40 bis 42 ℳ, Fairbank⸗Kunstspeise⸗ fett 32 ℳ — Speck: schwaches Geschäft. 8
— Vom oberschlesischen Eisen⸗ und Zinkmarkt berichtet die „Schl. Ztg.“”: Der Eingang an Spezifikationen war in der ver⸗ flossenen Woche wieder außerordentlich umfangreich. Neue Abschlüsse waren, da die Werke sich weiter nicht engagieren wollen, nicht zu verzeichnen; lediglich freie Bestellungen wurden zu den neuen, erhöhten Preisen hereingenommen. Der Bedarf ist in allen Sorten Walz⸗ eisen gleich groß; für feinere Sorten haben die Lieferungstermine sogar noch über die bisher bedungenen Fristen ausgedehnt werden müssen. Bei dem anhaltend milden Wetter, das auf einen frühen Beginn der Bauthätigkeit rechnen läßt, nehmen ferner auch die Abrufungen von Baumaterial einen immer größeren Um⸗- fang an. Im Bezirk selbst liegen für Gruben, Hütten und Fabriken so zahlreiche und bedeutende Baupläne vor, daß schon hierdurch den Werken reichliche Arbeit gesichert ist. Die Schienenwalzwerke sind durch die auf twa 50 000 t sich belaufenden neuen Aufträge der Staatsbahn⸗Verwaltung und umfangreiche Verpflichtungen für Kleinbahn Gesellschaften auf lange hinaus mit Arbeit mehr als genügend versorgt. Grob⸗ und Feinbleche gehen flott ab und erzielen schlankweg die geforderten Preise. Auch die Drahtwerke und Nägelfabriken er⸗ freuen sich glatten Absatzes. Rohmaterial und Halbzeug ist knapp ebenso kann die Lieferung von Alteisen, für welches die Preise im vorige Jahre festgelegt wurden, dem gestiegenen Bedarf nicht immer rasch genug folgen. — Die Nachfrage nach Zink blieb lebhaft, und di Preise zogen wieder an. Es wurden für gute gewöhnliche Marken fü zweites und drittes Quartal 49,50 bis 49,80 ℳ pro 100 kg a Breslau bezahlt. — Die Nachfrage nach Zinkblechen war vom Inlande und Auslande außerordentlich rege, und die Walzwerke sind Aufträgen in Anbetracht der Jahreszeit bereits recht gut esetzt. — Die Deutsche Hypothekenbank in Meiningen T mit Rücksicht auf die Bestimmung ihrer Statuten über das Ver⸗ hältniß des Pfandbriefumlaufs zum eingezahlten Attienkapital auf das letztere eine weitere Einzahlung von 10 % zum 1. März d. J. ein. Das bisher eingezahlte Aktienkapital der Baͤnk in Höhe von 16 801 440 ℳ wird sich durch die obigen 10 % um 2 400 000 ℳ auf 19 201 440 ℳ erhöhen.
Stettin, 20. Januar. (W. T. B.) Spiritu 9,89, 0b. 8 1 “ 1 reslau, 20. Januar. (W. T. B.) Schluß⸗Kurse. Schles. 3 ½ % L.⸗Pfdbr. Litt. A. 99,80, Breslauer Diskontobank S898 Breslauer Wechslerbank 109,90, Schlesischer Bankverein 148,50 Breslauer Spritfabrik 163,10, Donnersmark 183,75, Kattowitze 199,75, Oberschles. Eis. 116,00, Caro Hegenscheidt Akt. 151,00. Oberschles. Koks 161,25, Oberschles. P.⸗Z. 184,40, Opp. 187,00, Giesel Zem. 175,00, L.⸗Ind. Kramsta 152,50, Schles. Zement 235,00, Schles. Zinkh.⸗A. 339,00, Laurahütte 218,50, Bresl. Oelfabr 90,20, Koks⸗Obligat. 101,50, Niederschles. elektr. und Kleinbahn gesellschaft 124,40, Cellulose Feldmühle Cosel 166,00. Produktenmarkt. Spviritus pr. 100 1 100 % exkl. 50 ℳ Verbrauchsabgaben pr. Januar 57,10 Gd., do. 70 ℳ Verbrauchs dsgceen pr. 99 Gd. — agdeburg, 20. Januar. (W. T. B.) Zuckerbericht. Korn zucker exfl. 88 % Nheee 10,00 — 10,15. Nachprodukte g. 75 0% Rendement 7,75 — 8,05. Ruhig. Brotraffinade I 24,00. Brot⸗ raffinade II 23,75. Gem. Raffinade mit Faß 23,62 ½ — 24,25. Gem. Melis I mit Faß 23,00. Ruhig. Rohzucker I. Produkt Transit f. a. B. Hamburg pr. Januar 9,15 Gd., 9,25 Br., pr. Februar 9,25 Gd., 9,30 Br., pr. März 9,27½ Gd., 9,32¼ Br., pr. Mai 9,37 ½ Gd., 9,40 Br., pr. Oktober⸗Dezember 9,17 ½ Gd., 9,25 Br. Ruhig. — Wochenumsatz im Rohzuckergeschäft 150 000 Ztr.
Frankfurt a. M., 20. Januar. (W. T. B.) Schluß⸗Kurse. Lond. Hachf 20,410, Pariser do. 81,033, Wiener do. Bjsen. 8 3 % Reichs⸗A. 93,20, 3 % Hessen v. 96 91,80, Italiener 94,00, 3 % port. Anleihe 24,30, 5 % amort. Rum. 101,00, 4 % russische Kons. —,—, 4 % Rufs. 1894 100,60, 4 % Spanier 48,50, Konv. Türk. 22,60, Unif. Egypter 108,50, 6 % kons. Mexikaner 99,50, 5 % Mexikaner 98,20, Reichsbank 164,50, Darmstädter 154,90, Diskonto⸗Komm. 198,80, Dresdner Bank 164,90, Mitteld. Kredit 120,50, Oest.-ung. Bank 156,50, Oest. Kreditakt. 225,50, Adler Fahrrad 243,00, Allg. Elektrizit. 286,20, Schuckert 244,70, Höchster arbwerke 412,50, Bochumer Gußstahl 236,00, Westeregeln 202,30, aurahütte 219,10, Gotthardbahn 146,80, Mittelmeerbahn 103,00, Privatdiskont 4 ½. 5 % amort. innere Mexikaner 3. Serie 39,85. Effekten⸗Soztetät. (Schluß.) Oesterr. Kredit⸗Aktien 225,60, ranz. —,—, Lomb. 29,20, Ungar. Goldrente —,—, Gotthardbahn 47,30, Deutsche Bank 208,40, Disk.⸗Komm. 198,90, Dresdner Bank
—,—, Berl. Handelsges. —,—, Bochumer Gußst. —,—, Dort⸗
munder Union —,—, Gelsenkirchen —,—, Harpener —,—, Hibernia
—,—, Laurahütte 217,40, Fortacheses 24,50, Italien. Mittelmeerb. —,—, Schweizer Zentralbahn 148,30, do. Nordostbahn 104,30, do. Union 80,30, Italien. Méridionaux —,—, Schweizer Simplonbahn 89,30, 6 % Mexikaner —,—, Italiener 94 10, 3 % Reichs⸗Anleihe —,—, Schuckert —,—, Northern 80,70, Edison —,—, Allgemeine Elektrizitätsgesellschaft —,—, Helios —,—, Nationalbank —,—, 1860 er Loose 149,70, Türkenloose —,—.
Köln, 20. Januar. (W. T. B.) Rüböl loko 53,00, per
Januar 50,80.
Dortmund, 21. Januar. (W. T. B.) Der Betriebsüberschuß
der Harpener Bergbau⸗Aktiengesellschaft im Dezember (25 Arbeitstage) betrug 823 000 ℳ gegen 743 000 ℳ im November (24 Arbeitstage) und 747 000 ℳ im 8
ezember 1897. Dresden, 20. Januar. (W. T. B.) 3 % Sächs. Rente 91,90,
3 ½ % do. Staatsanl. 100,30, Dresd. Stadtanl. v. 93 99,70, Dresd. Kreditanstalt 133,25, Dresdner Bank 165,00, do. Bankverein —,—, Peren see 59 erba⸗ Saehsischer ae. 195,99 Denisg. Straßenb. 149,25, Dresd. Straßenbahn 194,75, 8 m. Dampfschi ts. — —,—, Dresd. Bauges. 233,00. mapflcheffohrts. Gef
Leipzig, 20. Januar. (W. T. B.) Schluß⸗Kurse. 3 %
Sächsische Rente 91,80, 3 ½ % do. Anleihe 100,50, Zeitzer Paraffin⸗ und Solaröl⸗Fabrik 117,75, Mansfelder Kuxe 975,00, Leipziger Kredit⸗ anstalt⸗Aktien 207,25, Kredit⸗ und Sparbank zu Leipzig 120,75, Leipziger Bank⸗Aktien 181,75, Leipziger Hypothekenbank 148,00, Sächsische Bank⸗Aktien 135,50, Sächsische Boden⸗Kredit⸗Anstalt —,—, Leipziger Baumwollspinnerei⸗Aktien 170,50, Leipziger Kammgarn⸗ Spinnerei⸗Aktien —,—, Kammgarnspinnerei Stöhr u. Co. 171,75, Altenburger Aktien⸗Brauerei 236,00, Zuckerraffinerie Halle⸗Aktien 122,50, Große Leipziger Straßenbahn MI7, 29, Leipziger Elektrische Straßenbahn 138,35, Thüringische Gas⸗Gesellschafts⸗Aktien 227,50, Deutsche Spitzen⸗Fabrik 228,09, 8 Sächsische Wollgarnfabrik vorm. Tittel u. Krüger 140,50.
Leipziger Elektrizitätswerke 120,25