1899 / 31 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Feb 1899 18:00:01 GMT) scan diff

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gering

mittel gut

Gezahlter Preis für 1 Doppeltentner

höchster

niedrigster höchster niedrigster höchster

Verkaufte Menge

Doppelzentner

Durchschnitts⸗ dre n herden

preis gge

(Spalte 1) für Du nach überschläglicher zentner preis

werth tzung verkauft Doppelzentner

(Preis unbekannt)

St. Avold. Demmin. ö111A4A“X“ eemnha 111A4AX“

reifenberg. Eo Trebnitz .. 10,00 Breslau. 8 Feuer 13,50

8

e“”“ Arnstadt i. Trh... 13,80 Bemerkungen.

u aa 2anasbee. —&Q

14,00

10,50 12.10 12,00 14,00

13,80

Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung,

Noch: Hafer. 15,50 13,30 13,00 12 00 12,50 12,80 13,00 14,40 13,00 14,20

15,00 12,80 11,50 12,60 12,50 14,40

14,00

16,50 13,30 13,00 12,00 13,00 13.00 13,00 14,80 14,00 14,40

14,50 12,80 11,00 12,30 12,50 14,00

14 00

F 4 gc

Iuf s 30

E1

57

13,90 12,75 12,40 11,42

13,30 12,90 12 00 11,42

13,33 14,10

3. 2. 28. 1.

13,40 14,08

der Verkaufswerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet. daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender 3

ericht fehlt.

Personal⸗Veränderungen.

Königlich Preußische Armee. Offiziere, Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförde⸗ rungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 31. Januar. Vom 1. Februar d. J. ab werden kommandiert: Scholtz, Oberstlt., beauftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte eines Abtheil. CheFs im Großen Generalstabe, v. Guretzky⸗ Cornitz, Major im Generalstabe des VI. Armee⸗Korps, dieser unter Versetzung in den Großen Generalstab, zum Stabe des General⸗ Kommandos XI. Armee⸗Korps, Hahn, Hauptm. und Komp Chef im 8. Ostpreuß. Inf. Regt. Nr. 45, zum Stabe der 2. Div., v. Redern, auptm. im Generalstabe der 33. Div., unter Versetzung in den Feupen Generalstab, zum Stabe der 22. Div., Hoeppner, Rittm. und Eskadr. Chef in dem dem Kurmärk. Drag. Regt. Nr. 14 zuge⸗ theilten Detachement Jäger zu Pferde des XIV. Armee⸗Koryps, zum Stabe der 29. Div., Chales de Beaulien, Major im General⸗ stabe der 2. Garde⸗Inf. Div., mit dem 1. Februar d. J. in den Generalstab des VI. Armee⸗Korps versetzt. v. Jacobi, Hauptm. und Komp. Chef im Kaiser Franz Garde⸗Gren. Regt. Nr. 2, vom 1. Februar d. J. ab zur Dienstleistung als Generalstabsoffizier zur 2. Garde⸗Inf. Div. kommandirt. Dieffenbach, Hauptm. im Großen Generalstabe, mit dem 1. Februar d. J. in den Generalstab der 33. Div. versetzt. Graf v. Pfeil u. Klein⸗ Ellguth, Rittm. und Eskadr Cbef im Drag. Regt. König Friedrich III. (2. Schles.) Nr. 8, v. Voigts⸗Rhetz, Hauptm. und Komp. Chef im 7. Thüring. Inf. Regt. Nr. 96, vom 1. Februar d. J. ab zur Dienstleistung bei dem Großen Generalstabe kommandiert. Schellong, Lt. im 6. Pomm. Inf. Regt. Nr. 49, in das Gren. Regt. König Friedrich Wilhelm 1. (2. Ostpreuß.) Nr. 3 versetzt. v. Bredow (Leopold), Lt. im Garde⸗Kür. Regt., vom 1. Februar d. J. ab bis auf weiteres zur Dienstleistung bei des Prinzen Georg von Preußen Königlicher Hoheit kommandiert. v. Blum enthal, Lt. im Hus. Regt. Landgraf ee9 II. von Hessen⸗Homburg (2. Hess.) Nr. 14, à la suite des Regts. gestellt. Triebel, Lt. der Res. des 6. Thüring. Inf. Regts. Nr. 95, früher in diesem Regt, kommandiert zur Dienstleistung bei dem Inf. Regt. Graf Werder (4. Rhein.) Nr. 30, im aktiven Heere als E. mit einem Patent vom 17. Juli 1894 in dem letztgenannten Regt. wiederangestellt. 8 Irerlin. 1. Februar. Tallmann, überzähl. Hauptm. im 4. Bad. Inf. Regt. Prinz Wilhelm Nr. 112, zum Komp. Chef ernannt. b 3 Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 31. Januar. Blum, Lt. im Rhein. Pion. Bat. Nr. 8, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Zivildienst, Deeken, Lt. im Pion. Bat. Nr. 16, mit Pension, der Abschied bewilligt. v. Encke⸗ vort, Major a. D. zuletzt Rittm. und Eskadr. Chef im jetzigen Ulan. Regt. Prinz August von Württemberg (Posen.) Nr. 10, die Erlaubniß zum Tragen der Uniform des Kür. Regts. Königin (Pomm.)

Nr. 2 ertheilt. 8 Jobst, Hauptm. und Komp. Chef im

Berlin, 1. Februar. 4. Bad. Inf. Regt. Prinz Wilhelm Nr. 112, mit Pension und der Eitner,

Regts. Uniform der Abschied bewilligt. Rabe, Rittm. der

Im Beurlaubtenstande. Berlin, 31. Januar. Lt. der Ref. des 7. Bad. Inf. Reats. Nr. 142, R. it Res. des Braunschweig. Hus. Regts. Nr. 17, mit der Uniform des genannten Regts., der Abschied bewilligt.

Im Sanitäts⸗Korps. Berlin, 26. Januar. Die Ober⸗ Stabrärzte 2 Kl. und Regts. Aerzte: Dr. Leu des 1. Garde⸗Feld⸗ Art. Regts., Dr. Fricke des Inf. Regts. Nr. 129, Nitze des Leib⸗ Gren. Regts. König Friedrich Wilhelm III. (I. Brandenburg.) Nr. 8, zu Ober⸗Stabsärzten 1. Kl.; die Stabs⸗ und Bats. Aerzte: Dr. Saurbrey des 3. Bats. Inf. Regts. Prinz Louis Ferdinand von Preußen (2. Magdeburg.) Nr. 27, zum Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des Pomm. Füs. Regts. Nr. 34, Dr. Wegelj des 2. Bats. Inf. Regts. von der Marwitz (8. Pomm.) Nr. 61, zum Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des Inf. Regts. Graf Dön⸗ hboff (7. Ostpreuß.) Nr. 44 Dr. Musehold des 2. Bats. Inf. Regts. Graf Werder (4. Rbein.) Nr. 30, zum Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des Inf. Regts. Nr. 138, dieser vorläufig ohne Patent; die Oberärzte: Dr. Stude beim Inf. Regt. von der Mar⸗ witz (8. Pomm.) Nr. 61, zum Stabs⸗ und Bats. Arzt des 2. Bats. desselben Regts., Dr. Neuendorff beim Inf. Regt. von Manstein

Schleswig.) Nr. 84. zum Stabs⸗ und Bats. Arzt des 3. Bats. Inf. egts. Prinz Louis Ferdinand von Preußen (2. Magdeburg.) Nr. 27, Dr. Barack beim 2. Bad. Drag. Regt. Nr. 21, zum Stabs⸗ und Bats. Arzt des 2. Bats. Inf. Regts. Graf Werder (4. Rhein.) Nr. 30, Dr. Engels beim Inf. Regt. Nr. 132, zum Stabs⸗ und Abtheil. Arzt der 3. Abtheil. Posen Feld⸗Art. Regts. Nr. 20, Dr. Drüner, AÄssist. Arzt beim Sanitätsamt des XI Armee⸗Korps, Dr. Gottwald, Assist. Arzt beim Drag. Regt. König Friedrich III. (2. Schles.) Nr. 8, zu Oberärzten, Prof. Dr. Stintzing, Stabs⸗ arzt der Landw. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Weimar, zum Ober⸗Stabsarzt 2. Kl., Dr. Schweitzer, Dr. Meyer (Edmund), Dr. Palmié, Oberärzte der Res. des Landw. Bezirks III Berlin, Dr. Albrand, Oberarzt der Res. des Landw. Bezirks 1. Bremen, Dr. Holtermann, Oberarzt der Landw. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Schwerin, Dr. Krüger, Oberarzt der Landw. 1. Aufgebots des Landw. Bezuks Bitterfeld, zu Stabsärzten; die Assist. Aerzte der Res.: Dr. Wiehage des Landw. Bezirks Hannover, Bender des Landw. Bezirks Barmen, Dr. Kaufmann des Landw. Bezirks Bonn, Dr. Johst des Landw. Bezirks Königsberg, Dr. Ritter des Landw. Bezirks Hamburg, Dr. Blanck des Landw. Bezirks Pots⸗ dam, Dr. Roestel des Landw. Bezirks Hamburg, Dr. Spiller des Landw. Bezirks Göttingen, Dr. Balack des Landw. Bezirks III Berlin, Dr. Klingmüller des Landw. Bezirks I Breslau, Dr. Bielschowsky des Landw. Bezirks Brieg, Dr. Raiser des Landw. Bezirks Worms, Dr. Maiß des Landw. Bezirks Torgau, Dr. Lob⸗ ein des Landw. Bezirks Heidelberg, Dr. Bergfeldt des Landw. Bezirke Marburg, Dr. Sellheim des Landw. Bez rks Freiburg, Dr. Kreisch des Landw. Bezirks Bonn, Röhrs des Landw. Bezirks Lüneburg, Dr. Lindemann des Landw. Bezirks III Berlin, Dr. Overthun des Landw. Bezirks Recklinghausen, Dr. Francke des Landw. Bezirks III Berlin, Dr. Bauer des Landw. Bezirks Görlitz, Dr. Schmalöwski des Landw. Bezirks Insterburg, Opper, Dr. Hamel des Landw. Bezirks 1II Berlin, Dr. Hemmrich des Landw. Bezirks Mosbach, Dr. Sielaff des Landw. Bezirkz I Darmstadt, Dr. Eilers des Landw. Bezirks Sondershaufen, Dr. Kast des

8 8

Gen.

Landw. Bezirks Donaueschingen, Dr. Peters des Landw. Bezirks Bernburz, Dr. Fuchs des Landw. Bezirks 1 Breslau, Dr. Schmitz

8

des Landw. Bezirks Sier Bezirks Bielefeld, Dr. G Kahnert des Landw. Bezirks Stettin, 8 L. Bezirks Torgau, Dr. Wurstdörfer des Landw. Bezirks II Münster, zu Oberärzten, befördert.

Die Assist. Aerzte der Res.:

Legrand des Landw. Landw. Bezirks Lennep, Dr. Drost des Landw. Bezirks III Berlin, Dr. Diegn der Landw. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Tilsit, Arzt der Landw. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks

berärzten; die Unterärzte der Res.: Bezirks Gumbinnen, Königsberg, Dr. Gebauer, Berlin, Dr. Blumenthal des berg des Landw. Bezirks Magdeburg, Reichardt des zirks Detmold, Zinkeisen des Landw. Bezirks Altenbur ler des Landw. Bezirks Lauban, v. Bolko des Landw. Bezirks I Breslau, Dr. Ritter des Landw. Bezirks Beuthen, Dr. Geldner des Bezirks 1 Breslau, Dr. Kluger des Landw. Bezirks Neisse, mann des Landw. Bezirks Landsberg a. W., Dr.

zirks Aachen,

gebots,

Drag. Regt.) Nr. 24 angestellt. 1. Kl. und Regts. Arzt des Inf. Regts. N. 3. stelle in Straßburg i. E., Dr. Kichter, Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des Inf. Regts. Graf Dönhoff (7. us. Regt. Kaiser Franz Josebh von Oesterreich, König von

zum H 1 Schleswig⸗Holstein.) Nr. 16, Dr. Harmsen, Stabs⸗ und

Ungarn (S d Bats. Arzt des 3. Bats. 7. Rhein. Inf. Regts. Nr. 69, zum Kadettenhause in Oranienstein, 1 Kadettenhause in Oranienstein, als Bats. Arzt zum 3. Bat. 7. Rhein. Inf. Regts. Nr. 69, Hirtler, Oberarzt beim 6. Kaiser Friedrich III. Nr. 114. Dr. Rauschke, Assist. Arzt beim Rhein. . Sanitätsamt des VIII. Armee⸗Korps, Dr. Fry, Assist. Arzt beim Inf. Regt. von Winterfeldt (2. Oberschl.) Nr. 23, zum Feld⸗Art. Regt. Ober Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt des Nr. 34, mit Pension und seiner bisherigen Uniform, Dr. Penner, Stabsarzt der Res. des Landw. Bezirks Danzig, Dr. Oberarzt der Res. des Landw. Bezirks I Breslau, Dr. Leuk, Assist. irks III Berlin, den Stabsärzten der eredies des Landw. Bezirks Odpeln, Dr. Bertram des Landw. Bezirks Düsseldorf, Dr. Seemann des Landw. Bezirks Göttingen, Dr. Kyrieleis des Landw. Bezirks Hannover, Dr. Elsäßer des Landw. Bezirks Mannheim, der Abschied bewilligt.

Arzt der Res. des Landw. Bez Landw. 1. Aufgebots: Dr. M

Durch Allerhöchste Bestallung. mann, Gerichts⸗Assessor, zum Auditeur ernannt. Durch Verfügung des General⸗Auditeurs der Armee. 19. Januar. Buxmann, Auditeur, die Garn. Auditeurstelle zu Swinemünde übertragen. 4

Beamte der Militär⸗Verwaltung.

Durch Allerhöchsten Abschied. 1. Dezember. Brunke, Lazareth⸗Ober⸗Insp. in Danzig, bei seiner Wersetzung in den Ruhe⸗ stand der Charakter als Rechnungs⸗Rath verliehen. . Krüger, Lazareth⸗Ober⸗Insp. in Glogau, bei den Ruhestand der Charakter als Rechnungs⸗Rath

Durch Allerböchste Bestallung. 27. Januar. Weiffen⸗ bach, Geheimer Ober⸗Justiz⸗Rath, Mitglied des Gen. Auditoriats, zum Wirklichen Geheimen Kriegsrath (mit einem Dienstalter vom 14. Okiober 1887) und Abtheil. Chef im Kriegs⸗Ministerium ernannt.

Durch Allerhöchste Patente. Wirklicher Geheimer Kriegsrath und vortragender Rath im Kciegs⸗ Ministerium, der Rang eines Rathes 1. Klasse, Münzer, Ober⸗ Militär⸗Intend. Rath und Vorstand der Intend. der militärischen Kolodziejewski, Hilspach, Militär⸗Intend. Räthe von den Intendanturen des I. bezw. X., VI., VII. und XVI. Armee⸗Korps, der Charakter als Geheimer Kriegsratb, Kasischke, Kanzlei⸗Rath, Geheimer Registrator im Kriegs⸗Ministerium, der Charakter als Geheimer Kanzlen⸗Rath, Geheimer expedierender Sekretär und Kalkulator im der Charakter als Rechnungs⸗Rath, Salz⸗

30. Dezember. seiner Versetzung in verlieben.

Institute,

Herrmann, Krregs⸗Ministerium, brunn, Gebeimer Registrator im Kriegs⸗Ministerium, als Kanzlei Rath, verliehen.

Durch Verfügung des zember.

23. Dezember.

Pilzer, Dr.

burg, Dr. Kruckenmeyer des Landw. Giers bach des Landw. Bezirks Köln, Dr. Albert des Landw.

Dr. Grotmann des Landw. Be⸗ zirks Lüneburg, Dr. Pollnow des Landw. Bezirks Königsberg, Dr. Bezirks Mülheim a. d. Ruhr, Dr. Haas des Wildt des Landw. Bezirks Köln, Dr. er, Assist. Arzt Speck, Assist. Wetzlar, zu

Dr. Tschirner des Stieda des Landw. Bezirks Dr. Seelig des Landw. Bezirks III Landw. Bezirks Kalau, Dr. Henne⸗

Landw.

Landw. Be⸗

g, Dr. Fied⸗

Dr. Delius des Landw. Bezirks I Braunschweig, Dr. Beck⸗

Dr. die Unterärzte der Landw.

befördert.

zu Assist. Aerzten, Landw.

Oberarzt der Res. des Bezirks

Dr. Weniger,

, zum 2. Bad. Drag. Regt. Pion. Bat. Nr. 8, zum

Bezirks III Berlin, Dr. Roesen des Landw. Hase des Landw. Bezirks II Bochum, Dr. Michels des Landw. Bezirks Düsseldorf, Dr. Spiering des Landw. Bezirks II Altona, Dr. Türk des Landw. Bezirks Mülheim a. d. Ruhr, Dr. Parnemann des Land Schaefer des Landw. Bezirks Köln, Dr. Dr. Roese des Landw. Bezirks I Bremen, Dr. Sorgenfrei des Landw. Bezirks Hamburg, Dr. Wittern des Landw. Bezirks Kiel, Dr. Peplau des Landw. Bezirks Potsdam, Fischer des Landw. Bezirks Göttingen, Dr. Bezirks Königsberg, Dr. Frick des Landw. Haus des Landw. Bezirks Frankfurt a. M., Ewald des Landw. B zirks Marburg, Dr. Baumstark des Landw Martin des Landw. Bezirks Freiburg, Landw. Bezirks Danzig; Dr. Oberdieck des Landw. Bezirks Hannover, Dr. Textor des Landw. Bezirks Erbach, Dr. Spurgat des Landw. Bezirks Gum⸗ binnen, Dr. Hemmeter, Unterarzt der Landw. 2 Aufgebots des Landw. Bezirks III Berlin, unter Uebertritt zur Landw. 1. Auf⸗ Prof. Dr. Kraske, Freiburg, bei der Res. ausgeschieden und à la suite des Sanitäts⸗Korps gestellt. Dr. Groskurth. Oberarzt der Res. des Landw. Bezirks II Darm⸗ stadt, im aktiven Sanitäts⸗Korps als Oberarzt mit einem Patent vom 26. Januar 1839 bei dem 2. Großherzogl. Hess. Drax. Regt. (Leib⸗ Dr. Weigand, Ober⸗Stabsarzt c. 138, in die Garn. Arzt⸗

w. Bezirks Siegen, Dr. Müller des Landw. Be⸗

Schenke des Landw. Bezirks Marburg, Dr.

. Bezirks Rastatt,

Rodenacker des .Aufgebots:

Ostpreuß.) Nr. 44,

Stabsarzt beim Bad. Inf. Regt.

Nr. 21,

von Clausewitz (Oberschles.) Nr. 21, versetzt. Dr Bassin,

Militär⸗Justizbeamte.

Zaabel, Welter,

König, Lazareth Insp. in Danzig, Ronge,

Lazareth⸗Ober⸗Inspektorstelle

12. Januar.

27. Januar.

Kriegs⸗Ministeriums. nach Graudenz, Seidel, Lazareth⸗Insp. in Graudenz, nach Danzig, versetzt.

Lazareth⸗Ober⸗Insp. in Hagenau, nach Glogau, Diederich, Lazareth⸗Verwalt. Insp. in Bonn, zur Wahrnehmung der r Hoffmann, Lazareth⸗Verwalt. Insp. in St. Avold, nach Bonn,

Pomm. Füs. Regts.

ietrusky,

Bux⸗

Harseim,

Scheuren,

der Charakter 15. De⸗

nach Hagenau,

aeee; Lazareth⸗Insp. in Magdeburg, nach St. Avold, versetzt.

1. Januar. Heusmann, Wilke, Lazareth⸗Inspektoren bezw. in Liegnitz und Ehrenbreitstein, zu Lazareth⸗Verwalt. Inspektoren ernannt.

17. Januar. Koenig, Ober⸗Roßarzt und Inspizient bei der Militär⸗Roßarzt⸗Schule, unter Versetzung zum XI. Armee⸗Korps, zum Korps⸗Roßarzt, Kösters, Roßarzt vom 2. Brandenburg. Ulan. Regt. Nr. 11, zum Ober⸗Roßarzt des 3. Garde⸗Ulan. Regts. Rosenbaum, Unter⸗Roßarzt vom Kür. Regt. Herzog Friedrich Eugen von Württemberg (Westpreuß.) Nr. 5, Czerwonskyv, Unter⸗ Roßarzt vom 2. Garde⸗Drag. Regt. Kaiserin Alexandra von Ruß⸗ land, Brühlmeyer, Unter⸗Roßarzt vom Thüring. Ulan. Regt. Nr. 6, unter Versetzung zum 1. Großherzogl. Hess. Drag. Regt. (Garde⸗Drag. Regt.) Nr. 23, Gerdell, Unter⸗Roßarzt vom Drag. Regt. Prinz Albrecht von Preußen (Litthau.) Nr. 1, unter Versetzung zum 2. Westfäl. Feld⸗Art. Regt. Nr. 22, zu Roßärzten, Stein⸗ hardt, Roßarzt der Landw. 2. Aufgebots, zum Ober⸗Roßarzt des Beurlaubtenstandes, Beckhard, Blume, Fritsch, Wernicke, Moumalle, Nienhaus, Unter⸗Roßärzte der Res., zu Roßärzten des Beurlaubtenstandes, ernannt. Grammlich, Ober⸗Roßarzt vom 3. Garde⸗Ulan. Regt., als Inspizient zur Militär⸗Roßarzt⸗ Schule, Krause, Roßarzt vom 1. Großherzogl. Hess. Drag. Regt. (Garde⸗Drag. Regt.) Nr. 23, zum 3. Garde⸗Ulan. Regt., Engelke, Roßarzt vom Hess. Train⸗Bat. Nr. 11, zum Drag. Regt. König Friedrich III. (2. Schles.) Nr. 8, Nothnagel, Roßarzt vom Hus. Regt. Königin Wilhelmina der Niederlande (Hannov.) Nr. 15, zum Hess. Train⸗Bat. Nr. 11, Michaelis, Roßarzt vom 2. Pomm. Ulan. Regt. Nr. 9, zum Hus. Regt. Königin Wilhelmina der Niederlande (Hannov.) Nr. 15, Bergemann, Reoßarzt vom Ostpreuß. Train⸗ Bat. Nr. 1, zum 2. Brandenburg. Ulan. Regt. Nr. 11, Jagnow, Roßarzt vom Kür. Regt. Herzog Friedrich Eugen von Württemberg (Westpreuß.) Nr. 5, zum Ostpreuß. Train⸗Bat. Nr. 1, versetzt.

18. Januar. Weckemann, Eichem, Lubbe, Thomas, Breyer, Münnich, Lazareth⸗Inspektoren auf Probe bei den Garn. Lazarethen bezw. Spandau, I Straßburg i. E., Rastatt, Küstrin, I1 Berlin und Deutz, zu Lazareth⸗Jaspektoren ernannt. b

19. Januar. Stehlmann, technischer Insp., zum Vorstande der Drockerei bei der Landesaufnahme ernannt. Bang (Paul), Kupferstecher, zum technischen Insp. bei der Landesaufnahme befördert. Schüle, Lithograph, als etatsmäß. Lithograph bei der Landesaufnahme

angestellt.

20. Januar. Asbeck, Ax, Deutsch, Diekamp, Enck, Engelhardt, Engelsing, Dr. Fuchs, Herlitz; Marx, Mohnssen, Rodrian, Strauß, Taegen, Traffehn, Weber, Dr. Weigt, Dr. Werner, Dr. Wollenweber, Zivi, Unter⸗Apotheker des Beurlaubtenstandes, zu Ober⸗Apothekern defördert. Ernst, Klose, Otto, Schepeler, Szafraüski, Dr. Wimmer, Ober⸗Apotheker des Beurlaubtenstandes, der Abschied bewilligt.

25. Januar. Brand, Bekleidungsamts⸗Assist. vom VI. Armee⸗ Korps, zum V. Armee Korps. Wurl, Bekleidungsamte⸗Assist. vom VIII. Armee⸗Korps, zum VI. Armee⸗Korps, Moskopp. Bekleidungs⸗ amts⸗Assist. vom XVI. Armee⸗Korps, zum VIII. Armee⸗Korps, sämmtlich zum 1. April 1899 versetzt.

Kaiserliche Marine.

Offiziere ꝛc. Ernennungen, Beförderungen, Ver⸗ setzungen ꝛc. Berlin, Schloß, 30. Januar. Koellner, Kapitän zur See, zum Kommandeur der II. Werft⸗Div. ernannt. Krieg, Freg. Kapitän, von der Stellung als Mitglied der Schiffs⸗Prüfungs⸗ kommission entbunden. Kindt, Freg. K pitän, zum Mitglied der Schiffs⸗Prüfungskommission, Galster, Kapitän zur See z. D., zum

afenkapitän von Kiel, Lavaud, Kapitän zur See a⸗ D., unter Fcad der ihm bei seiner Verabschiedung ertheilten Aussicht auf

nstellung im Zivwildienst zur Disp. gestellt und zum Küstenbezirks⸗ Insp. für den Bezirk Pommern und Mecklenburg, ernannt.

Stellenbesetzungen für das Frühjahr 1899. Berlin, Schloß, 30. Januar. Frhr. v. Lyncker, Kopitän zur See, von dem Kommando zur Dienstleistung im Reichs⸗Marineamt entbunden. Holzhauer, Kapitän zur Söe, unter Entbindung von der Stellung als Ausrüstungs⸗Direktor der Werft zu Kiel, zum Reichs⸗Marineamt kommandirt. Die Korv. Kapitäns: Brussatis zum Ausrüstungs⸗ Direktor der Werft zu Kiel ernannt. Bachem von der Stellung als Aisist. des Ober⸗Werftdirektors zu Kiel entbunden. Mandt mit Außerdienststellung S. M. Kreuzers 4. Klasse „Bussard“ zum Assist. des Ober⸗Werftdirektors zu Wilbelmshaven ernannt. Schönfelder (Karl) von der Stellung als Assist. des Ober⸗Werftdirektors zu Wil⸗ helmshaven entbunden. Schröder zum Assist. des Obder⸗Werftdirektors zu Kiel ernannt. Die Kapitänlts: Dähnhardt von dem Kommando zur Dienstleistung im Reichs⸗Marineamt entbunden. Caesar zum Reichs⸗Marineamt kommandiert. Wurmbach, Hebbinghaus von der Stellung als Referenten beim Torpedo⸗Versuchskommando ent⸗ bunden. Starke, Mauve zu Referenten beim Torpedo⸗Versuchs⸗ kommando ernannt. Die Lts. zur See: Heine (Wilhelm) von der Stellung als Assist. bei der Minen⸗Versuchskommission, v. Klitzing von der Stellung als Assist. beim Torpedo⸗Versuchskommando, entbunden. Fischer (Paul) zum Assist. beim Torpedo⸗Versuchs⸗ kommando, West zum AFsist. bei der Minen⸗Versuchskommission, Frhr. v. Bibra zum Assist. beim Torpedo⸗Ve rsuchskommando, ernannt. v. Zerßen von der Stellung als Assist. bei der Minen⸗ Versuchskommission entbunden. Halm zum Assist. bei der Minen⸗ Versuchskommission ernannt.

DSDeeutscher Reichstag. 24. Sitzung vom 3. Februar 1899, 1 Uhr.

Die zweite Berathung des Reichshaushalts⸗Etats für 1899 wird bei dem Etat der Reichspost⸗ und Telegraphenverwaltung fortgesetzt. ,

Die Berathung beginnt bei dem ersten Titel der Ein⸗ nahmen: „Porto⸗ und Telegraphengebühren“ (335 500 000 ℳ).

Berichterstatter Abg. Dr. Paasche (nl.) giebt einige Zahlen über die Entwickelung der Postverwaltung und ihres Verkehrs und berichtet über die bekannten Verhandlungen der Kommission, die sich auf die Postreform: Ermäßigung des Portos für Briefe, Ermäßigung der Tel phongebühren ꝛc. erstreckt hätten. In Bezug auf die Tele⸗ phongebühren sole möglichst noch in dieser Session dem Reichstage

Borlage zugehen. Die Kommission sei einig darin gewesen, daß be Cbadagnc der Postanweisungsgebühren wester geben messe, deß für die Postanweisungen die Bestellgebühren ausgehoben werden

ÜAbg. Dr. Müller⸗Sagan (fr. Volksp) empfirhlt eine Er⸗ mnaäßigung des Portos durch Heraufsetzung der Grenze des Höchstgewichts der Briefe, die ja jetzt in Aussicht gestellt werde, nachdem sie früher als eine Erschütterung des Gleichgewichts der Posteinnahmen immer abgelehnt worden sei, und weitere Erleichterungen für die Beförderung von Manuskripten und Drucksachen. Die Herabsetzung der Telephon⸗ gebühren für kleinere Orte, fährt der Redner fort, soll im Bundesrath beantragt sein. Das ist erfreulich. Das Postamt in Rathenow hat im Februar vorigen Jahres von den Fern prechtheilnehmern die Erklärung verlangt, daß sie die Angaben des Postamtes über die Herstellung der Verbindung für Ferngespräche unbedingt anerkennen. Wenn ein Theil⸗ nehmer nicht in der Lage gewesen ist, ein Ferngespräch zu erzielen, warum soll er die Gebühr dafür nicht erstattet verlangen? Nament⸗ lich wenn jemand über Berlin hinaus telephonieren will, ist es ihm nicht immer möglich, den Anschluß zu erreichen. Bezüglich der Postanweisungen war die Kommission einstimmig der Meinung, daß die Gebühr ermäßigt werden müsse bis zum Betrage von 20 Der Ausfall wird dafür allerdings auf 3 ½ Millionen berechnet; aber die Steigerung des Verkehrs wird diesen Ausfall decken. Die Post⸗ anweisungen bis zu 5 sollen bei 10 einen Zuschuß verlangen, da die Selbstkosten der Post 13 17 betragen. Wer das be⸗ rechnet hat ist ein kühner Arithmetiker gewesen. Wie will man be⸗ rechnen, welcher Theil der Arbeit eines Beamten, der doch alle möglichen Arbeiten verrichtet, auf die Postanweisungen ent⸗ fällt? Man kann die Portoeinnahmen doch überhaupt nicht aus⸗ einanderhalten, ebensowenig die Ausgaben. Die doppelte Bestellgebühr für Postanweisungen auf dem Lande ist allgemein als ein Unrecht an⸗ erkannt worden, die baldigst abgeschafft werden muß Die Ermäßigung der Fernsprechgebühren ist verquickt mit der Erweiterung des Rechts der Postverwaltung auf die Straßen der Städte. Aus Kattowitz wird berschtet, daß seitens der Ober⸗Postdirektion oder welcher Behörde sonst der Stadtverwaltung gedroht worden sei, wenn sie ihre Straßen nicht freigäbe, werde der ganze Telephon⸗ verkehr gesperrt Es wäre nicht richtig, wenn jetzt, wo die gesetz⸗ liche Regelung erfolgen soll, durch die unteren Postbehörden solche Versuche, die Städte zu zwingen, gemacht werden sollten. Auch die Portofreiheit sollte einer Neuregelung unterzogen werden. Der Landrath des Kreises Insterburg hat Aufforderungen zur Gründung von Kriegervereinen portofrei unter Berufung auf das Aversum versandt. Diese Dinge gehören doch nicht zu den amtlichen An⸗ gelegenheiten des Landraths. Was hat die Postverwaltung dazu gethan? Auf die politische Bedeutung der Frage will ich nicht ein⸗ gehen. Der Staatssekretär hat ja ausdrücklich erklärt, daß seine Ver⸗ waltung keine politische sei.

Staatssekretär des Reichs⸗Postamts von Podbielski:

Meine Herren! Ich habe vielleicht nachher noch Gelegenbeit, bei anderen Punkten, deren Besprechung der Herr Abg. Müller in Aussicht gestellt hat, zu antworten. Ich halte es aber für gut, gleich hier auf einige Punkte einzugehen, weil vielleicht innerhalb der folgenden Diskussion die einzelnen Momente sich sonst zu sehr mit einander ver⸗ mischen könnten.

Zunächst habe ich zu erklären: ich stehe absolut auf dem Prinzip, daß das Inland nicht schlechter gestellt werden soll bezüglich seiner postalischen Einrichtungen, als dies durch die Festsetzungen des Welt⸗ postvereins bestimmt worden ist. Es sind, wie der Herr Abg. Müller schon zugegeben hat, eine Reihe von Inkongruenzen bereits beseitigt, und es wird auch auf diesem Gebiete mein Bestreben sein, Ungleich⸗ heiten, die in der That nach gewissen Richtungen hin noch bestehen,

allmählich zu beseitigen. Ich werde auch den vorgetragenen Fall in Erwägung ziehen, und soweit thunlich Aenderung eintreten lassen. Aehnliche Verschiedenheiten hatten wir früher mit den Rollen, welche im Weltpostverein länger waren als bei uns. Das ist auch beseitigt worden. 8

Was nun das Telephonwesen anlangt, so ist schon darauf hin⸗ gewiesen worden, daß ich in der Budgetkommission erklärt habe, es solle ein neuer Gebührentarif dem Reichstage in dieser Session ein⸗ gereiht werden. Ich kann dem hohen Haus hiermit erklären, eine diesbezügliche Vorlage ist bereits von mir mit Genehmigung Sr. Majestät des Kaisers dem Bundesrath in den letzten Tagen unter⸗ breitet worden, sodaß Sie darauf rechnen können, daß dieses Gesetz Ihnen noch in dieser Tagung voraussichtlich vorgelegt werden wird. Der Herr Abg. Singer hielt mir seiner Zeit ent⸗ gegen, ich wollte es mit einem andern Gesetz verquicken, dem Wegegesetze. Auch der Abg. Müller hat die Frage berührt, im Zusammenhang mit gewissen Vorgängen in Kattowitz; was die letzteren betrifft, so weiß ich von der Sache garnichts, ich glaube nicht daran, daß es sich so verhält, wie in den Zeitungen steht, sondern es wird sich wahrscheinlich lediglich darum handeln, daß die Stadt un⸗ annehmbare Bedingungen stellt, und wir infolge dessen keine Neu⸗ anlage machen können. Man thut immer so, als wenn man bei allen diesen Sachen der Reichs⸗Postverwaltung einen Gefallen thund soll, während es sich um eine Forderung der Allgemeinheit handelt. Die Bevölkerung wünscht doch das Telephon zu benutzen, und ich muß des⸗ halb in deren Interesse wünschen, daß ich die Leitungen anbringen kann; ich kann sie doch nicht an den Mond hängen (Heiterkeit), ich muß sie auf der realen Erde unterbringen. Infolge dessen ist es un⸗ bedingt nothwendig, daß ich gewisse Rechte habe, nicht deshalb, weil die Reichs⸗Postverwaltung sie wünscht, sondern weil sie dazu dienen und nothwendig sind, um den Anforderungen, die an uns gestellt wer⸗ den, gerecht zu werden. Was nun die Regelung der Fernsprech⸗ gebühren betrifft, so steht der zukünftige Gesetzentwurf auf dem Boden der Bemessung des Abonnements nach der Durchschnittsbenutzung, läßt aber dab i, wie ich schon in der Budgetkommission erklärt habe, die Möglichkeit für einzelne Personen, welche glauben, das Telephon nicht entsprechend stark zu benutzen, daß sie durch Gesprächsnähler sich aus dem Durchschnittssatze herausziehen und einfach für jedes Gespräch den bezüglichen Satz bezablen. Im weiteren kann ich Ihnen auch mittheilen, wir sind in Berlin mit den Vorarbeiten bereits ziemlich weit vorgeschritten, um demnächst, jedenfalls in diesem Sommer, mit der Vermehrung der öffentlichen Fernsprechstellen durch solche Ein⸗ richtungen vorgehen zu können, bei denen das Publikum automatisch auf Grund des Einwurfs eines Geldstücks sich die Verbindungen verschaffen kann, ohne genöthigt zu sein, wie jetzt, die Gefälligkeit eines Zigarrenhändlers oder eines Restaurateurs in Anspruch zu nehmen. Diese Vermehrung der öffentlichen Fernsprechstellen halte ich für nothwendig, und ich hoffe auch, sie im Laufe des Sommers einführen zu können. Städten, erneute Anregungen wegen eines Nachtdienstes gekommen. Wir werden da Versuche machen vom Frühjahr an, und ich hoffe auch, daß nach dieser Richtung hin den Wünschen des Publikums ent⸗ sprochen werden kann. (Bravo!l rechts.) Was nun hierbei die Rathenow, meine alte Garnisonstadt, angehende Sache betrifft, welche

Ebenso sind im Laufe der Zeit, namentlich von größeren

angeführt wurde, so kann ich nur erklären, es ist da ein Formular zur Verwendung gekommen, welches nicht völlig zutrifft. Es ist nämlich von jeher die Aufklärung eines begangenen Irrthums von der Reichs⸗Postverwaltung zugelassen worden. Noch neuerdings ist ausdrücklich entschieden, daß, wenn ein Irrthum sich ergiebt, die Auf⸗ stellung berichtigt werden bezw. das zu viel Gezahlte erstattet werden muß. Auch ist eine Aenderung des Formulars angeordnet worden. Hierdurch ist auch dieses Bedenken, welches der Abg. Müller nach dieser Richtung hin vorgebracht hat, beseitigt. Es entstehen zweifellos für die Fernsprechverwaltung große Schwierigkeiten daraus, daß nicht immer Derjenige, der das Telephon ermiethet hat, dasselbe benutzt, sondern, daß auch in seiner Abwesenheit dritte Personen an dasselbe herangehen und Verbindungen verlangen. Dann macht es Schwierig⸗ keiten, dem Betreffenden nun die Ueberzeugung beizubringen, daß vielleicht sein Dienstmädchen oder irgend jemand sonst das Telephon benutzt hat. Das Telephon hinterläßt ja keine Spuren von der Person dessen, der es benutzt hat (Heiterkeit). Wir müssen uns in erster Linie immer an denjenigen halten, der Herr der Sache ist. Sollten Irrthümer dabei vorfallen, so sind wir für deren Be⸗ richtigung jeder Zeit zugänglich.

Was nun die Postanweisungen anlangt, so möchte ich Folgendes auf die Vorhaltungen erwidern, die der Abg. Müller mir nach dieser Richtung hin gemacht hat, daß ich ja in der Budgetkommission er⸗ klärt hätte: ach, über Packete kannst Du ja keinen Nachweis führen, mit einem Male willst Du Nachweisungen über die Postanweisungen führen. Aber die Sache liegt anders. Das zeigt die Statistik, die den Herren zu den Erläuterungen der Reichs⸗Postverwaltung bereits zugegangen ist, über das vergangene Jahr, sie zeigt genau, daß wir mit den Postanweisungen in ganz anderer Weise verfahren, daß wir einen ganz anderen Nachweis haben und haben müssen wegen der Geldgebahrung, als wenn wir diese Aufrechnung bei dem Packetverkehr vornehmen wollten. Das ist zunächst das Eine. Also wir haben hier ganz bestimmte Anhaltepunkte. Wir haben auch, wie Sie wissen, in den Rechnungsstellen eine ganze Menge Rechenmaschinen eingeführt, die die komplizierte Aufrechnung der Postanweisungen und die nöthige Kontrole, ob Malversationen vorgekommen sind, in ziemlichem Um⸗ fang erleichtert haben. Gerade an diesem Beispiel zeigt sich, wie man doch zu positiven Zahlen kommen kann. Ich gebe dem Herrn Abg. Dr. Müller (Sagan) zu, es giebt noch gewisse Sachen, die man nicht genau schätzen kann; aber wenn die Herren einmal den Schalter⸗ dienst beobachten, so werden Sie sehen, daß die Postverwaltung in der Lage ist, ganz genau festzustellen, wie viel Postanweisungen ein Beamter innerhalb einer Stunde annehmen kann. Das ist eine positive That, die für uns zu messen ist. Es ist weiter positiv zu messen, wie viel Postanweisungen ein Beamter auszahlen und in die Bücher ein⸗ tragen kann, weil der Eintrag ganz anders vor sich geht, als bei den Packeten.

Der Herr Abg. Müller hat seiner Zeit die Frage angeregt, den Nachweis so zu führen, und ich habe immer gesagt, das ist außer⸗ ordentlich schwierig, weil sich die Sache aus anderen Elementen zu⸗ sammensetzt, während wir hier immer drei Punkte festliegen haben: wie viel kann ein Beamter annehmen, wie viel ausgeben, und was kostet die besondere Postanweisungs⸗Abrechnungsstelle? Zugeben will ich: der Satz von 0,08 für die Beförderung u. s. w. das sind Schätzungen; immerhin liegen sie auch in der Variante von 13 bis 17 ₰. Der Schwerpunkt liegt immer darin, daß eben die billigeren Postanweisungen thatsächlich einen Zuschuß seitens der Reichs⸗Post⸗ verwaltung verlangen, und darum auch das vorsichtige Vorgehen der verbündeten Regierungen, zunächst die Ermäßigung nur bis zu 5 zu gestatten. Ueberdies hoffe ich, wie ich schon sagte, meine Herren, daß noch in der laufenden Tagung die Frage des Checkverfahrens zur Erörterung und Erledigung kommen wird; dann wird diese Frage überhaupt ziemlich gegenstandslos, weil, wie ich hoffe, die Gebühren auf diesem Gebiete wesentlich billiger werden sein können, als sie auf dem des Postanweisungsverfahrens zur Zeit sind.

Es kommt nun die Frage der Portofreiheit, die angeregt ist. Da kann ich nur erklären: wenn die Postverwaltung geglaubt hat, daß irgendwo die Portofreiheit vielleicht für gewerbliche Unternehmen be⸗ nutzt wurde, so ist nicht unterlassen worden, das zu untersuchen. Ich kann auch in diesem Spezialfall dem Hause die Versicherung geben, ich habe nicht unterlassen, wie der Fall zu meiner Kenntniß gekommen ist, die Sache zu erörtern. Ich kann immer nur konstatieren: die Angabe, daß Molkereien, Zuckerfabriken und sonst dergleichen etwa diese Postvergünstigung benutzten, trifft, soweit meine Kenntniß reicht, nicht zu. Es sind kleine Sachen vorgekommen; sie sind aber jedes Mal abgestellt worden, und ich glaube, das hohe Haus dürfte aus diesem Grunde keine Veranlassung haben, in die Sache weiter einzugehen. Ich kann nur die Versicherung abgeben, daß, soweit ich eben solche Sachen erfahre, von denen ich glaube, daß sie nicht ganz mit den Intentionen übereinstimmen, ich sie genau zur Erörterung bringen lasse.

Was den Fall aus Preußen anlangt, so verhält es sich damit folgendermaßen: ich bekomme von der preußischen Regierung ein Aversum, und die Regierung bestimmt, was innerhalb des Aversums befördert wird. Als die Sache auch in den Zeitungen erörtert wurde, habe ich die Regierung gefragt: gehört das in das Abversum? Gewiß, das gehört dazu. Dann kann ich bei der nächsten Aversionalfestsetzung höchstens sagen: es reicht nicht aus und ich muß sehen, daß ich mehr bekomme. Aber, wie schon gesagt, ich bin trotzdem auf eine Prüfung eingegangen, hatte aber, als es sich dabei herausstellte, daß derartige Sachen bei der Aversionierung berücksichtigt seien, kein Recht, ein⸗ zugreifen; ich kann daher nur wiederholen: ich habe mit der Sache nichts zu thun! Das Briefgeheimniß muß absolut gewahrt werden; bekomme ich die Sachen, so muß ich sie befördern. Das ist meines Erachtens der einzige Standpunkt, den die Reichs⸗Postverwaltung einnehmen kann, und ich glaube, daß dies dazu beiträgt, etwaigen Anforderungen nach dieser Richtung die Spitze abzubrechen. (Bravo! rechts.)

Abg. Dr. Böckel(b. k. F.) regt die Beseitigung des Strasportos an. SSteaatssekretär des Reichs⸗Postamts von Podbielski: Mieine Herren! Die Frage ist im vorigen und in früheren Jahren bereits erörtert worden. Es handelt sich thatsächlich nicht um ein Strafporto, sondern um ein Zuschlagsporto, und warum? weil der Postverwaltung ein Mehr an Arbeit erwächst. (Sehr richtig! rechts.) Das ist ein ganz anderes Moment, und von dem Moment, welches der Herr Vorredner behauptet hat, daß nämlich die Post sich eine Strafgewalt anmaße, ist nicht

die Rede.

Ein nicht genügend frankierter Brief macht der

Postverwaltung in der That eine Summe von Mehrarbeit, und für diese wird ein Zuschlag erhoben. (Sehr richtig! rechts.) Die Herren aus der Budgetkommission werden mir bezeugen, daß meine Be⸗ strebungen darauf hinausgehen, soweit irgend durchführbar, auch das Bestellgeld bei Packeten gleich mit dem Porto entrichten zu lassen, damit nicht zwei Leute das Geld in die Hand zu nehmen brauchen. Es geht möglichst bei allen Verkehrsverwaltungen das Streben dahin, alles bei der Aufgabe zahlen zu lassen. Wer das nicht thut, muß eben ein Zuschlagsporto, nicht Strafporto zahlen. (Sehr richtig! rechts.)

Abg. Dr. Graf zu Stolberg⸗Wernigerode (d. konf.): Die Beseitigung des Strafportos wird wohl niemand ernsthaft verlangen: denn dann würden die Briefe garnicht oder nur ungenügend frankiert werden. Die Herabsetzung der Telephongebühren für die kleineren Ortschaften halte ich für wünschenswerth, ebenso die Ermäßigung der Bestellgebühren für Postanweisungen auf dem Lande. Aber wir wün⸗ schen die Einnahmen der Post nicht zu schmälern; nur unter diesen Um⸗ ständen bin ich für die Erfüllung dieser Wünsche, namentlich wenn es gelingt, beim Postzeitungstarif ꝛec. größere Einnahmen zu erzielen.

Abg. Dr. Müller⸗Sagan: Wenn Preußen erklärt hat, daß die Versendung von Einladungen zu Kriegervereinen zu den aversio⸗ nierten Sendungen gehöre, so hat die Postverwaltung ihre Schuldigkeit gethan. Die Ausrechnung der Ausgaben für den Postanweisungs⸗ verkehr ist doch nicht so leicht; was uns vorgeführt ist, entbehrt jeder sicheren Unterlage. Ich glaube, die Postverwaltung wird bei Er⸗ mäßigung der Postanweisungsgebühr sehr gut fahren. Neu war mir, daß die Einführung von Gesprächszählern in Aussicht genommen sei. Auf die Benutzung der Straßen werden wir kommen, wenn das Wege⸗ gesetz vorgelegt sein wird.

Staatssekretär des Reichs⸗Postamts von Podbielski: Ich möchte eine Bemerkung von mir klarstellen, weil sie vielleicht zu einer irrthümlichen Auffassung Veranlassung giebt. Es scheint, daß ich das Wort „Gesprächszähler“ gebraucht habe, während ich beabsichtiate, zu sagen „Gesprächszählung“. Ich meine, daß die Mög⸗ lichkeit gegeben ist, die einzelnen Gespräche auf dem Amt zu zählen durch Aufzeichnungen, aber nicht durch Gesprächszähler.

Was nun die andere Frage anlangt, so muß ich leider kon⸗ statieren: der Abg. Müller (Sagan) verurtheilt bereits das Gesetz über das Wegerecht, ehe er es kennt. (Sehr richtig! rechts.)

Meine Herren, Sie verlangen auf der einen Seite immer Ver⸗ billigung der Tarife, und andererseits soll die Verwaltung an die Kommune noch etwas zahlen für die Benutzung der Wege. Man dreht sich hier immer im Kreise. Wenn wir an die Kommunen größere Summen zahlen sollen, wie ist das anders denkbar, als indem das Geld von denjenigen aufgebracht wird, die die Anlagen benutzen? Ich kann mir nicht denken, daß das Reich aus eigenen Mitteln hierfür Zuschüsse leistet. Aber wenn der Herr Abg. Dr. Müller nur noch eine kurze Spanne Zeit gewartet hätte, würde er sehen, daß auch dieses Gesetz nicht so schwarz ist, wie er annimmt, sondern im Gegentheil, ich glaube, daß wir wohl in der Lage sind, zusammen mit den sonstiger Anlagen, ohne uns gegenseitig zu hindern, durch gegenseitige Rücksicht⸗ nahme den allgemeinen Verkehrsinteressen der Bevölkerung zu dienen.

Die Einnahmen aus Porto⸗ und Telegrammgebühren werden genehmigt.

Bei den Einnahmen aus dem Personengeld erklärt auf eine Anregung des Abg. Dr. Sattler (nl.) der

Staatssekretär des Reichs⸗Postamts von Podbielski:

Ich kann dem Abg. Dr. Sattler nur darauf antworten, ich bin bereit, erneut in eine Prüfung der Sache einzutreten. Ich glaube aber, daß Herr Müller heute ist er nicht hier aus Bremer⸗ vörde, der wenigstens mit mir in der Sache verhandelt und die bezüg⸗ lichen Aeußerungen der Gemeinde vorgelezt hat, damals, soweit ich mich erinnere, der Ansicht war, daß, da wir einmal eine Aenderung vornehmen mußten, diese Aenderung der Postverbindung den all⸗ gemeinen Wünschen der Stadt Bremervörde entspräche. Es ist mir so erinnerlich; ich kann es aber im Augenblick nicht genau sagen.

„Berichterstatter Abg. Dr. Paasche weist darauf hin, daß für diesen Ueberschuß 1085 Millionen Zeitungsnummern befördert werden müßten, während die 1352 Millionen Briefe und 5033 Millionen Postkarten 300 Millionen Ueberschuß einbrächten. Die Presse sei allerdings ein Kulturmittel. Aber wenn die Anzeigenblätter, die halb umsonst herausgegeben würden, die Post belasteten, so müßte auf das Gewicht der Zeitung Rücksicht genommen werden.

Der Titel wird genehmigt.

CEs folgt die Berathung der Ausgaben: „Gehalt des Staatssekretärs“ (30 000 ℳ).

Abg. Dr. Lingens (Zentr.) tritt unter Anerkennung dessen, was schon geleistet sei, für eine bessere Sonntagsruhe der Beamten ein; in Berlin namentlich sei die Regelung der Sonntagsruhe noch eine mangelhafte.

Abg. Singer (Sov.) tritt ebenfalls für größere Sonntags⸗

ruhe ein und beschwert sich darüber, daß die Postverwaltung sich auf die Verjährungsfrist den Militäranwärtern gegenüber berufen habe. Der Staatssekretär habe in der Budgetkommission allerdings erklärt, daß von dieser Berufung kein Gebrauch gemacht werden solle. Redner wendet sich dann gegen die angeblichen Versuche der Postverwaltung, die Vereinigungen der Unterbeamten zu ver⸗ hindern und führt zum Beweise seiner Behauptung einige Einzelfälle vor. Ein Erlaß fordere vor der lebenslänglichen Anstellung der Beamten eine genaue Prüfung ihres Vorlebens, und zwar auch ihres außeramtlichen Verhaltens. (Zuruf rechts: Das ist bei allen Beamten so!) Es sei ferner verboten worden, den Dienststundenplan zu veröffentlichen. Warum er⸗ lasse die Postverwaltung solche Dienstpläne, die das Licht der Oeffent⸗ lichkeit zu scheuen hätten? Ein Erlaß beschäftige sich damit, daß in einem Hause, wo sich ein Postamt befiade, kleine Leute wohnten, die Arbeiter als Einwohner hätten. Ein solches höhnisches und ver⸗ letzendes Verfahren der Postverwaltung sei durchaus zu mißbilligen. (Vize⸗Präsident Schmidt⸗Elberfeld: Ich kann es nicht gestatten, daß der Redner in dieser Weise von der Postverwaltung spricht; ich rufe ihn zur Ordnung.) Wie es denn den Postdienst beeinträchtigen, wenn Arbeiter in einem Hause wohnten, wo ein Postamt sich befinde? Durch solche Dinge untergrabe die Postverwaltung ihr Ansehen. Ein Postbeamter in Braunschweig sei wegen Bekundung seiner sozialdemokratischen Ge⸗ sinnung bei den Reichstagswahlen disziplinarisch bestraft worden. Als schwerstes Verbrechen sei ihm zur Last gelegt worden, daß er gesagt habe: „Wählt Blos!“ (den sozialdemokratischen Kandidaten), während er gesagt haben wolle: „Wählt bloß“, wie es auch in anderen Wahl⸗ flugblättern, z. B. der Welfen, ausgesprochen worden sei. Diese Ver⸗ wechselung des Namens mit einem anderen Wort sei dem Beamten übel ausgelegt worden; sozialdemokratische Gesinnung habe ihm nicht nach⸗ gewiesen werden tönnen, er hätte sich ziemlich tadellos geführt; der Kriegerverein hätte ihm ein gutes Zeugniß ausgestellt; er 8 aber trotz⸗ dem bestraft worden. Redner bezeichnet das ganze Verfahren als eine Recht und Gerechtigkeit verletzende Verhetzung. „Vize⸗Präsident Schmidt⸗Elberfeld; Es ist in diesem Hause nicht Sitte, von außerhalb des Hauses stehenden Personen in einem solchen Ton zu sprechen, namentlich nicht von einem Beamten. Ich rufe den Redner zum zweiten Mal zur Ordnung und mache ihn auf die Folgen, die die Geschäftsordnung daran knüpft, aufmerksam.

Abg. Singer erklärt, sein Thun sei veranlaßt durch das Ver⸗ halten des Beamten.