1899 / 31 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Feb 1899 18:00:01 GMT) scan diff

wie wir sie heute glücklicherweise gehört haben, und ich hoffe, daß wir ie künftig auch von anderen Ressorts hören werden. Wohin sollte es hren, wenn in einer Armee, wie sie die Reichs⸗ Postverwaltung ist, Disziplinlosigkeit einrisse! Die Herren Sozialdemokraten halten ja selbst die beste Diszixlin unter sich. Bei ihnen fliegt ein Genosse hinaus, auch wenn er in ganz geringen Dingen gesündigt hat, und sie haben kein Erbarmen, wenn er dadurch in seinem Einkommen ge⸗ schädigt wird. Hier handelt es sich um das allgemeine Wohl, und da muß die Tisziplin unter allen Umständen aufrecht erhalten werden, auch mit starken Mitteln. Ich hoffe, daß alle übrigen Ressorts sich den Staatssekretär des Reichs⸗Postamts in dieser Richtung zum Muster nehmen werden. 1 1 Abg. Werner (Reformp) beschwert sich darüber, daß in einer ganzen Reile von Einzelfällen die Sonntagsruhe noch nicht vollständig durchgeführt sei. Der Staatssekretär werde aber hoffentlich die Sache im Auge behalten. Wenn die Postverwaltung den Einwand der Verjährung den Militäranwärtern gegenüber gebrauchen würde, so würde man das nicht schön finden. Erfreulich sei, daß den Unter⸗ bean ten eine leichtere Sommerkleidung gewährt werden solle, aber bedenklich sei die Vermehrung des weiblichen Personals und die Ein⸗ stellung von ganz jungen Leuten im Telegraphendienst. Die Maßregeln gegen den Post⸗Assistentenverband hätten aufgehört; aber warum werde dem Verbande der Postunterbeamten gegenüber eine andere Stellung eingenommen, dessen Bestrebungen durchaus loyal seien, dessen Presse auch keine sozialdemokratische Tendenz gezeigt habe? Die Entlassung der 19 Unterbenmten in Hameln sei wohl in der Erregung erfolgt, denn es seien 18 davon wieder angestellt worden. Daß bei einem so großen Beamtenapparat strenge Disziplin herrschen müsse,

sei selbstverständlich; aber es müsse auch ein gewiss s Wohlwollen und

eine gewisse Loyalität berrschen. 4 Abg. Baudert (Soz.) beschwert sich darüber, daß die Post⸗ gebäude mehr und mehr in die Nähe der Bahnhöfe aus dem Mittel⸗ punkt der Srädte wegverlegt worden seien. 1 Nach 5 ½ Uhr wird die weitere Berathung bis Sonn⸗ abend 1 Uhr vertagt.

Haus der Abgeordneten. 11. Sitzung vom 3. Februar 1899.

Ueber den ersten Theil der Sitzung ist gestern berichtet worden. 8

Das Haus geht zur ersten Berathung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Fürsorge für die Wittwen

und Waisen der Lehrer an öffentlichen Volksschulen, über.

Abg. Knobloch (nl.): Meine Freunde halten diese Vorlage für ein dringendes Bedürfniß. Die Schulunterhaltungspflichtigen haben allerdings das Achtfache des staatlichen Betrages zu zahlen, und es ist zweifelhaft, ob sie dies werden tragen können. Bei der günstigen Finanzlage des Staats wäre es angängig, die Deckung durch Staats⸗ mittel vorzunehmen. Die Landkreise kommen überhaupt besser weg als die Stadtkreise. Ich beantrage, den Gesetzentwurf einer Kom⸗ mission von 21 Mitgliedern zu überweisen.

Abg. von Kölichen (kons.): Dieser Gesetzentwurf bildet zu dem Lehrerbesoldungsgesetz eine nothwendige Ergänzung, er bedeutet einen entschiedenen Fortschritt gegen den jetzigen Zustand. Wir werden uns freuen, wenn die Wittwen und Waisen sicher gestellt werden, und hoffen, daß es gelingen wird, dieses Gesetz zu verabschieden, obwohl auch wir gegen dasselbe erhebliche Bedenken haben, namentlich deshalb, weil durch dasselbe die Gemeinden erheblich belastet werden in dem Verhältnisse, in welchem sich im Laufe der Jahre die Ge⸗ hälter der Lehrer erhöhen und neue Schulen und Schulstellen ge⸗ gründet werden. Das hängt zusammen mit dem neuen Lehrerbesol⸗ dungsgesetz, das den kleinen Gemeinden eine Belastung gebracht hat, wie wir es nicht erwartet haben. Die Kreise und Gemeinden werden durch Schulen, Eisenbahnen und andere Lasten immer mehr beschwert. Darum sind wir mit dem Vorredner der Meinung, daß der Staat für die Hinterbliebenen der Lehrer, die er als Staatsbeamte betrachtet, auch die Kosten trägt. Weitere Bedenken werden wir in der Kom⸗ mission vortragen. 3 1

Abg. Kopsch (fr. Volksp.): Dieser Gesetzentwurf entspricht einer Resolution dieses Hauses über die Regelung der Verhältnisse der Relikten der Lehrer nach dem Vorbilde des Reliktengesetzes für die unmittelbaren Staatsbeamten. Er ist von der gesammten Lehrer⸗ schaft mit Freude begrüßt worden, obwohl bei ihm die jüngeren Lehrer etwas schlechter wegkommen als die älteren. Die Lehrer verlassen damit ihre bisberige Aschenbrödelstellung und treten als gleichberechtigte Mitglieder in die große Beamtenfamilie ein. Der Staatszuschuß entspricht dem Maßstabe des Lehrerbesoldungsgesetzes; es ist aber auffallend, daß die Stadtkreise von dem Zuschuß des Staates ausgenommen sind. Die Stadrkreise sind im allgemeinen durchaus nicht so glänzend gestellt, wie die Motive annehmen, ja sie bleiben sogar zum theil hinter dem Durchschnitt des Einkommens des platten Landes zurück. Mit der Zeit wird sich die Zahl der Wittwen der Lehrer bedeutend erhöhen. Die großen Städte sind üͤberhaupt im Laufe der Jahre vom Staate immer un⸗ freundlicher behandelt worden, obwohl sie 55 % der Einkommensteuer des Staates aufbringen. Diese Zurücksetzung hat zu einer Verstimmung geführt; man ist zu der Meinung gekommen, die Regierung glaube, ein Gesetz um so leichter und schneller durchbringen zu können, je schlechter sie die großen Städte behandele. Berlin ist seinerseits weit über den Rahmen dieses Gesetzes hinausgekommen. Wir hoffen, daß in der Kommission gleiches Recht für Alle geschaffen wird. Das Kapital der Lehrerwittwenkassen soll zwischen Staat und Gemeinde getheilt werden, obwohl es zum weitaus größten Theil aus den Bei⸗ trägen der Lehrer selbst gebildet ist. Man hat s. Zt. die Lehrerwittwen darben lassen, um Kapitalien zu sammeln. Es wird Aufgabe der Kommission sein, das Kapital denjenigen zu erhalten, von denen es aufgebracht ist, und zwar zu Gunsten der Wittwen, die von den Wohl⸗ thaten dieses Gesetzes ausgeschlossen sind und selbst nach den Motiven unzulänglich versorgt sind; denn dieses Gesetz soll erst mit dem 1. April 1900 in Kraft treten. Die angesammelten Kapitalien müßten auch zum Ausgleich der Härten dieses Gesetzes verwendet werden

Abg. Dr. Dittrich (Zentr.) erkennt ebenfalls in dem Gesetz einen materiellen Fortschritt für die Lehrerschaft. Andererseits sieht er in demselben einen weiteren Schritt zur Verstaatlichung der Schule und eine weitere sehr bedenkliche Belastung der Gemeinden, die schon durch das Lehrerbesoldungsgesetz prägraviert seien. Im allgemeinen können die Lehrer mit diesem Gesetz zufrieden sein.

Abg. Knörcke (fr. Volksp.): Dieses Gesetz hätte schon viel früher eingebracht werden müssen; es ist leider an einflußreicher Stelle auf Widerspruch gestoßen. Um so mehr freuen wir uns, daß es end⸗ lich an uns gelangt ist. Ich habe mich gefreut, daß auch die kon⸗ serwative Partei zu diesem Gesetz eine so freundliche Stellung ein⸗ genommen hat. Auch wir glauben, daß das Lehrerbesoldungsgesetz nicht so durchgeführt ist, wie wir es erwartet haben. Die großen Städte werden auch in diesem Gesetz zurückgesetzt. Hoffentlich gelingt es der Kommission, den Finanz⸗Minister zu bewegen, etwas zuzugeben, damit wir alle dem Geset freundlichen Herzens zustimmen konnen.

Abg. von Tzischoppe (fr. kons.): Wir begrüßen dieses Gesetz mit Freuden im Interesse der Lehrer und danken dem Mnnister dafür, daß er unseren früheren Wünschen damit entgegengekommen ist. Die jetzigen 4 der Wittwen und Waisen der Lehrer stehen nicht mehr im Einklang mit dem Ruhegehalt, welches die Lehrer nach vollkommener Durchführung des Lehrerbesoldungsgesetzes beztehen werden, und mit der Reliktenversorgung der übrigen Staatsbeamten. Hier soll eine Aenderung eintreten. Gegen die Höhe des Staatsbeitrages wird sich kaum etwas einwenden lassen, da er in richtigem Verhältniß steht zu dem Beitrage des Staates zu dem Ruhevehalte der Lehrer. Der Ausschluß der Stadt⸗ kreise scheint uns in den Motiven nicht hinreichend begründet zu sein.

Ich kann nicht zugeben, daß die großen Städte bei jeder Gelegenheit zurückgesetzt werden, und hätte gewünscht, daß die Regierung jeden Schein einer Zurücksetzung vermieden hätte. Wollen aber die kreis⸗ freien Städte Anspruch machen auf den Staatsbeitrag. so müssen sie sich auch eine Einbeziehung in die Bezirkskasse gefallen lassen, denn auch hier heißt es: Gleiches Recht für Alle. Die finanzielle Besserung durch dieses Gesetz bedeutet für die Wittwen ein Mehr von durchschnitt⸗ lich 375, für die Halbwaisen ein Mehr von 450 Ein Achtel Pro⸗ zent der Relikten kommt allerdings nach dem neuen Gesetz schlechter weg. Dieser Mißstand könnte aber durch andere Fonds au geglichen werden. Die Gemeinden werden allerdings durch dieses Gesetz ganz erheblich mehr belastet. Wir werden in der Kommission zu prüfen haben, ob nicht der Staatszuschuß erhöht werden kann. Außerdem könnten die Härten, welche durch dieses Gesetz entstehen, durch Er⸗ höhung des Unterstützungsfonds für die Relikten gemildert werden.

Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten D. Dr. Bosse:

Meine Herren, die Regierung kann mit dem Gange, den die erste Lesung des Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfs genommen hat, im allgemeinen gewiß ganz zufrieden sein. Von allen Seiten sind die Ziele des Gesetzentwurfs als erstrebenswerth und wünschenswerth anerkannt worden, wenn auch im einzelnen noch manche Differenzen übrig geblieben sind. Jedenfalls können wir nur dankbar sein, wenn das Gesetz in die Kommission kommt; wir werden da mit Ihnen in gemeinsamer Arbeit gern bereit sein, im einzelnen noch zu verbessern, was etwa noch zu bessern ist, wenn uns Vorschläge gemacht werden, mit denen wir einverstanden sein können. Ich möchte deshalb in dem heutigen Stadium der Berathung auf einzelne Parazraphen des Ent⸗ wurfs noch nicht tiefer eingehen; wohl aber glaube ich, daß es richtig ist, wenn ich mich über einige allgemeine Bemerkungen äußere, die im Laufe der Erörterungen gefallen sind.

Es ist zunächst hervorgehoben worden, daß der neue Gesetzentwurf die Gemeinden stärker belastet. Das ist richtig. Im Beharrungszustande wird die Belastung der Gemeinden um etwa 8 Millionen wachsen. Nicht zu übersehen ist, daß wir ja für die Gemeinden, die nicht leistungsfähig sind, einen sehr großen Unterstützungsfonds im Etat haben, und daß selbstverständlich, wenn bei einer Gemeinde die Leistungsfähigkeit festgestellt ist, sodaß sie die Lasten dieses Gesetzes nicht tragen kann, diese Gemeinde entlastet wird durch Zuschüsse, die sie vom Staat empfängt.

Meine Herren, wir haben uns in erster Linie gesagt, daß wir auf dem Boden der Verfassung stehen bleiben müssen. In erster Linie soll nach der Verfassung und auch nach meinen Wünschen und Idealen die preußische Schule Gemeindeschule bleiben, und erst in zweiter Linie soll der Staat subsidiär eintreten. Wenn man das aber will, kann man unmöglich von vornherein alle diese Lasten, um die es sich hier handelt, der Staatskasse aufhalsen wollen, sondern man muß zuerst die Ge⸗ meinden heranziehen und dann feststellen, ob sie leistungsfähig sind oder nicht. Wir haben uns ja darüber schon früher vielfach unterhalten. Ich will auch gar nicht leugnen, daß in Bezug auf die Feststellung der Leistungs⸗ fähigkeit gewiß früher mannigfache Mißgriffe gemacht worden sind. Das ist eine sehr schwierige Sache, doch glaube ich, daß wir im all⸗ gemeinen auf diesem Gebiet einen Schritt weiter gekommen sind, und daß die Anweisungen, die wir an die Regierungen erlassen haben, uns vorwärts gebracht haben. Ich glaube auch, so mannigfache Klagen hier über die Ausführung des Lehrerbesoldungsgesetzes laut ge⸗ worden sind, daß doch anerkannt werden muß, daß die Regierungen im Großen und Ganzen mit den Fonds, die ihnen zur Ausführung übergeben worden sind, gut gewirthschaftet haben.

Ich will hierauf nicht näher eingehen; wir kommen darauf wohl noch einmal zurück. Ich glaube, daß in mancher Beziehung bei den Klagen über die Ausführung des Lehrerbesoldungsgesetzes doch über⸗ sehen worden ist, daß die Gemeinden selbst in allen Fällen diese Be⸗ soldungen Heschlossen haben, über die sie jetzt klagen. Es ist dabei vielleicht nicht immer ganz mit rechten Dingen zugegangen, und ich bin selbst in der Lage gewesen, gegen den Wunsch der Gemeinden einzugreifen, weil zuweilen Maßlosigkeiten verlangt und beschlossen worden waren, die über das Bedürfniß weit hinausgingen. Aber im Großen und Ganzen, wenn auch mit manchen Härten und manchen Mißgriffen in Einzelheiten, glaube ich, kann man doch sagen, daß die Sache gut genug gegangen ist, namentlich wenn man berücksichtigt, daß überall da, wo die Gemeinden sich beschwert ge⸗ fühlt haben, die Beschlußbehörden entschieden haben und in letzter Stelle der Provinzialrath sich über die Sache schlüssig gemacht hat.

Nun glaube ich, wenn man im Auge behält, daß in den ersten Jahren die Gemeinden nicht nur nicht stärker belastet werden, sondern daß die Belastung einigermaßen heruntergeht dadurch, deß die jetzigen Kassenbeiträge allmählich wegfallen, daß die Sache ganz gut gehen wird. Sollten die Gemeinden später als nicht leistungsfähig sich er⸗ weisen, so muß der Staat ebenso gut belfend eingreifen, wie er es in jedem anderen Falle der Nichtleistungsfähigkeit auch thut.

Weiter ist gesagt worden, die großen Städte würden durch den Entwurf unfreundlich behandelt. Wenn wir die großen Städte aus den Kassen des Entwurfs herausgelassen haben, glauben wir, in erster Linie dem eigenen Interesse der kreisfreien Städte damit entsprochen zu haben. Die kreisfreien Städte sind schon an sich froh, wenn sie mit dem platten Lande nicht in eine gemeinsame Kassenorganisation zu

treten brauchen. Wir haben das bei früheren Gelegenheiten wieder⸗ holt erfahren. Die kreisfreien Städte wollen sehr begreiflich ihre Verwaltung für sich führen und wollen nicht, daß ihnen von anderer Seite hineingeredet wird. Das können sie auch in diesem Falle sehr gut; denn es steht statistisch fest, wie Sie aus den An⸗ lagen des Entwurfs ersehen werden, daß die Heirathsfrequenz der Lehrer in den großen Städten eine ziemlich erheblich niedrigere ist als auf dem flachen Lande. Und schon daraus ergiebt sich ein ge⸗ wisses nicht zu unterschätzendes Interesse für die großen, kreis⸗ freien Städte, daß sie für sich bleiben und daß sie ihre eigene Für⸗ sorge für die Lehrer behalten. Wenn hier von einer Seite auf Berlin exemplifiziert worden ist, so kann ich das garnicht verstehen. Berlin hat mit der Sache garnichts zu khun; es sorgt jetzt für seine Lehrer und wird es künftig thun, ohne daß dabei über⸗ haupt der Staat einzutreten hat.

Was die Belastung der Stadtgemeinden anlangt, so haben wir ausgerechnet, was bei Eintritt des Beharrungszustandes die Städte zu zahlen haben. Da hat sich herausgestellt ich muß einen etwaigen kalkulatorischen Irrthum natürlich vorbehalten, denn das sind Durch⸗ schnittsrech ungen —, doß durchschnittlich für je 100 des Dienst⸗ einkommens, soweit es 800 übersteigt, die Städte zu zahlen haben

würden, wenn sie allein bleiben, 6,85 ℳ, und wenn sie einen Staats⸗ beitrag erhalten und in die Kasse aufgenommen werden, 6,60 Das ist also ein ganz verschwindender Unterschied. Und davon, daß die

12. Februar und vom Viehhofe zu Metz an demselben Tage.

kreisfreien Städte für diesen Unterschied ihre Selbständigkeit und ihr Freibleiben von den neuen Kassen vollständig gern mit in den Kauf nehmen werden, bin ich vollkommen durchdrungen.

Also, meine Herren, eine unfreundliche Behandlung der kreisfreien Städte hat durchaus nicht stattgefunden und hat auch nicht stattfinden sollen; das ist garnicht von uns beabsichtigt gewesen.

Dann ist gesagt worden: ja, die jetzigen Kapitalbestände, die müßten doch eigentlich den Lehrern zu gute kommen, denn die Lehrer hätten ja die bestehenden Kapitalbestände angesammelt. Meine Herren, das ist nun in der That ein großer Irrthum; die Lehrer haben ja schon lange aufgehört mindestens zehn Jahre, seit 1889 Beiträge zu den Kassen zu zahlen, und hätte der Staat nicht die Pensionen gedeckt, die nach den jetzigen Kassenstatuten ge⸗ geben werden müssen, und hätte die Gemeinde nicht die Kassen⸗ beiträge geleistet, so wären längst die aufgesammelten Kapitalien auf⸗ gezehrt. Dazu kommt noch, daß diese Kapitalien zuerst durch Staats⸗ dotationen fast in allen Fällen begründet worden sind. Also, daß der Staat, der ja die Garantie dafür übernimmt, daß alle Wittwen und alle Waisen einen verbesserten Bezug nach dem neuen Gesetz be⸗ kommen, auf die Kapitalien zurückgreift, die garnicht mehr gebraucht werden, da die Kassen in Zukunft nicht mehr bestehen werden, das ist nicht mehr wie billig, das ist ganz selbstverständlich.

Es ist der Wunsch ausgesprochen worden, es möchte doch ein Weg gefunden werden, daß keine Waise und keine Wittwe unter keinen Umständen jemals weniger bekäme als das, worauf sie jetzt Anspruch hat. Ja, meine Herren, das geht einfach nicht. Wenn man das machen wollte, würde man zu ganz exorbitanten Ergebnissen kommen. Ich will nur daran erinnern, daß es ja vorkommen kann, daß eine Vollwaise jetzt 250 jährlich bekommt, also viel mehr, als der Durch⸗ schnitt für eine Vollwaise, den wir jetzt aus der Staatskasse bezahlen, beträgt. Das können wir den Relikten der Lehrer nicht garantieren. Aber jeder, der das Gesetz gelesen hat, und der sich klar macht, wie es wirken muß, wird sich doch sagen müssen, daß der Gesammtzustand ein sehr viel besserer ist als der, in dem sich jetzt die Lehrerwaisen be⸗ finden. Und darauf kommt es an. Die Fälle, wo eine Lehrerwittwe statt jetzt 250 künftig nur 216 beksmmt, und die Fälle, wo eine Lehrerwaise statt 84 80 erhält, sind ganz verschwindend wenige. Außerdem ist in § 9 ausdrücklich vorgesehen, daß in dem Falle, wo ein Lehrer noch keinen Pensionsanspruch gehabt hat, die Unterstützung des Staats eintreten soll.

Also, meine Herren, im Ganzen und Großen das empfindet auch die ganze Lehrerwelt ist diese Regelung ein großer, un⸗ zweifelhafter Fortschritt für die Hinterbliebenen der Volksschul⸗ lehrer, und wenn ich jetzt die Sache in die Hand genommen habe, so ist das namentlich aus dem Grunde geschehen, damit, nachdem wir nun einmal das Volksschullehrerbesoldungsgesetz gemacht haben, endlich einmal diese Frage bei den Volksschullehrern aus der Welt kommt. Es muß hier einmal ein Strich gemacht werden, wir müssen Ruhe auf diesem Gebiete bekommen und endlich einmal damit fertig werden. Wenn wir es heute nicht machen, so werden die Klagen nicht aufhören, wir würden doch immer darauf hingedrängt werden, hier einzugreifen.

Ich glaube auch materiell garnicht den Nachweis erbringen zu müssen, daß gegenüber den heutigen Besoldungen und Pensionen der Lehrer es kaum möglich ist, die Wittwen und Waisen bei den jetzigen Sätzen bestehen zu lassen. Ist das aber richtig, meine Herren, dann habe ich den guten Muth, daß wir ein gutes Gesetz machen, wenn wir im Ganzen und Großen den Entwurf zur Sanktionierung bringen, wie er hier vor uns liegt.

Abg. Ernst (fr. Vgg.), auf der Journalistentribüne sehr schwer verständlich, ist im Großen und Ganzen mit dem Gesetz einverstanden, behält sich aber eine Prüfung einzelner Bedenken in der Kom⸗ mission vor.

Abg. Geisler (Zeutr.) billigt ebenfalls die Grundzüge der Vorlage. 1 3 G

Abg. Ehlers (fr. Bgg.): An dem Grundsatz, daß in erster Linie die Gemeinden, soweit sie leistungsfähig sind, die Mittel für die Schulen aufbringen müssen, ist festzuhalten. Die Ausgleichung, welche der Kultus⸗Minister vorgeschlagen hat, daß nämlich aus seinem Dispositionsfonds die nichtleistungsfähigen Gemeinden unter⸗ stützt werden sollen, will mir nicht behagen Auf der anderen Seite ist der in der Vorlage gemachte Unterschied zwischen kreisfreien und anderen Städten ein mechanischer. Es giebt kreisfreie Städte, die viel weniger leistungsfähig sind als Landgemeinden. Ich für meine Person glaabe gern, daß eine ganze Anzahl großer Städte über diese Ungleichheit sich hinwegsetzen wird. Man sollte aber den kreisfreien Städten, die nicht leistungs⸗ fähig sind, die Befugniß geben, den Bezirkskassen beizutreten und so an den Wohltbaten des Gesetzes theilzunehmen. .

Abg. Hoheisel (Zentr.) hält es ebenfalls für nothwendig, das Verhältniß der kreisfreien Stäote zu den kleinen und mittleren Städten genau zu regeln. Die verfassungsmäßigen Rechte der Ge⸗ meinde auf ihre Schule dürfen unter keinen Umständen verkürzt werden.

Akg. Dr. Friedberg (nl.): Wir sind Alle darin einig, daß die Bedenken gegen dieses Gesetz besser in der Kommission geprüft werden können. Ich sehe nicht ein, warum die kreisfreien Städte ausge⸗ nommen sind, da sie in den einzelnen Provinzen ganz verschieden behandelt werden. Man häͤtte auch den Anschein einer differentiellen Behandlung von Stadt und Land vermeiden sollen. Die kreis⸗ freien Städte werden mehr als bisher gezwungen werden, möglichst junge Lehrer anzustellen, um nicht für die Relikten sorgen zu müssen. Es wäre viel besser, wenn der Begriff der Leistungs⸗ fähigkeit ganz fallen gelassen würde und der Staat die ganze Sache auf seine Kosten übernähme. Das wäre für ihn gar keine unerschwing⸗ liche Last. Eine Verfassungsänderung wäre bis zum Erlaß eines allgemeinen Schulgesetzes nicht erforderlich. Gewiß, die Schulen sollten den Gemeinden gehören; bis jetzt haben diese aber eigentlich nur das Recht, zu bezahlen. Eine sorgfältige rechnungsmäßige Prü⸗ fung der Vorlage ist nach den Erfahrungen, die wir mit dem Lehrer⸗ besoldungsgefetz gemacht haben, durchaus am Platze. Die ärmeren Gemeinden dürfen jedenfalls nicht überlastet werden.

Die Diskussion wird geschlossen und die Vorlage einer Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen. Hierauf vertagt sich das Haus.

Schluß 3 Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend 11 Uhr. (Erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die ärztlichen Ehrengerichte, das Umlagerecht und die Kassen der Aerzte⸗ kammern.)

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Das Erlöschen der Maul⸗ und Klauenseuche ist dem Kaiserlichen Gesundheitsamt gemeldet worden vom Schlachtviehhofe und den Viehmarktstallungen an der Kumpstraße zu Hamburg am

8 8— Nachweisung äber den Stand von Thierseuchen im Deutschen Reich am 31. Januar 1899. (Nach den Berichten der beamteten Thierärzte zusammengestellt im Kaiserlichen Gesundheitsamt.) Nachstehend sind die Namen derjenigen Kreise (Amts⸗ ꝛc. Bezirke) verzeichnet, in welchen Rotz, Maul⸗ und Klauenseuche, Lungen seuche oder Schweineseuche (einschl. Schweinepest) am 31. Januar herrschten. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte sind letztere in Klammern bei jedem Kreise vermerkt; sie 8 alle wegen vorhandener Seuchenfälle oder auch nur wegen Seuchenverdachts gesperrten Gehöfte, in welchen die Seuche nach den geltenden Vorschriften noch nicht für erloschen erklärt werden konnte. 8 Rotz (Wurm). Preußen. Stadtkreis Berlin 1 (3). Reg.⸗Bez. Frankfurt: Züllichau⸗Schwiebus 1 (1), Kalau 2 (3). Reg.⸗Bez. Köslin: tolp 1 (1). Reg.⸗Bez. Posen: Obornik 2 (2). Reg.⸗Bez. Bromberg: Inowrazlaw 2 (2). Reg.⸗Bez. Breslau: Breslau Strehlen 1 (1), Habelschwerdt 1 (1). : Kattowitz 1 (1). Reg.⸗Bez. Merseburg: Merseburg Reg.⸗Bez. Stade: Neuhaus a. O. 1 (1). Reg.⸗Bez. f: Düsseldorf Stadt 1 (1). Sachsen. Kreishauptm. : Löbau 1 (1) Württemberg. Jagstkreis: Neres⸗ 6 Donaukreis: Ehingen 1 (1), Ulm 1 (1). Schaum⸗ burg⸗Lippe. Bückeburg⸗Arensburg 1 (1). Elsaß⸗Lothringen. Bezirk Unter⸗Elsaß: Schlettstadt 1 (1). Zusammen: 22 Gemeinden und 25 Gehöfte. Lungenseuche. Preußen. Reg.⸗Bez. Marienwerder: Kulm 2 (2). Stadt⸗ kreis Berlin: 1 (1). Reg.⸗Bez Posen: Jarotschin 2 (3), Pleschen 1 (1). Reg.⸗Bez. Bromberg: Strelno 1 (1). Reg.⸗Bez. Magde⸗ burg: Wanzleben 3 (4), Wolmirstedt 1 (2). Neuhaldensleben 2 (4). Bayern. Reg.⸗Bez. Schwaben: Mindelheim 1 (1). heeen Zusammen: 14 Gemeinden und 19 Gehöfte. Maul⸗ und Klauenseuche und Schweineseuche (einschl. Schweinepest).

Reg.⸗Bez.

Schweine⸗

Preußische seuche

Provinzen, Regierungs⸗ ꝛc. Bezirke, einschl. ferner Bundes . sowie Schweine⸗ staaten, BlPundesstaaten, pest welche in welche nicht V 8S. in Regierungs⸗Bezirke

getheilt sind. getheilt sind.

r *

Laufende Nr. aulende

90 Gemeinden

80

1.

3. 1 Königsberg. 2 Gumbinnen 3 Danzig.. 4 Marienwerder. 5 Berlin ... Potsdam Frankfurt Stettin. Köslin . Stralsund Posen Bromberg Breslau. Liegnitz. Oppeln... Magdeburg. Merseburg. 18.·— Erfurt. Schl.⸗Holstein 19 Schleswig 20 Hannover. 21 Hildesheim. 22 Lüneburg ,23 Stade . b [[24 Osnabrück 26 Münster. Westfalen 27 Minden . 5 Eerehters. 8 29 Cassel.. Hessen⸗Nafsau 30 Wiesbaden. 31 Koblenz.. 32 Düsseldorf. Rheinland (33 Köln .. 34 Trier. 35 Aachen. Hohenzollern 36 Sigmaringen 37 Oberbayern. 38 Niederbayern 39 Pfalz.. 40 Oberpfalz 41 Oberfranken.. 1842 Mittelfranken. 1H43 Unterfranken (44 Schwaben 45 Bautzen. 46 Dresden. *1¹7 Leipzig. 48 Zwickau . .. 1149 Neckarkreis . . . 50 Schwarzwaldkreis. 51 Jagstkreis 52 Donaukreis. 53 Konstanz. 54 Freiburg. 55 Karlsruhe 56 Mannheim. 57 Starkenburg. 58 Oberhessen. 59 Rbeinhessen. 60 Mecklenburg⸗Schwerin. J“ 11 Sachsen⸗Weimar. höb Mecklenburg⸗Strelitz. 1631¹s Oldenburg. Oldenburg ss Lübeck. .. 65 Birkenfeld. 1666 Braunschweig . . . 67 Sachsen⸗Meiningen. 68 Sachsen⸗Altenburg Sachsen⸗ s Gobath . . . Cob.⸗Gotha 70°⁰wGGotha . . . . ͤe““ 8 72 Schwarzburg⸗Sondersh. 3 Schwarzburg⸗Rudolstadt ebe.. Reuß älterer Linie Reuß jüngerer Linie. Schaumburg⸗Lippe Lippe. (79 Lübeck.. 80 Bremen. 81 Hamburg . 182 Unter⸗Elsaß 83 Ober⸗Elsaß. 84 Lothringen.

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8 a. Maul⸗ und Klauenseuche. 11 3: Marienburg i. Westpr. 1 (2). 4: Kulm 1 (1), Schwetz 3 (3). 5: Stadtkreis Berlin 1 (1). 6: Zauch⸗Belzig 1 (1), Ost⸗ bavelland 2 (2), Ruppin 2 (2). 7: Arnswalde 1 (1), Lebus 2 (2). 8: Ueckermünde 1 (2), Greifenhagen 1 (3), Pyritz 7 (16), Saatzig 11 (20). 9: Neustettin 1 (1). 11: Schroda 3 (3), Schrimm 1 (1), Foseß West 1 (1), Grätz 1 (1), Schmiegel 1 (1), Kosten 1 (1),

awitsch 2 (2), Gostyn 3 (3), Krotoschin 1 (2), Adelnau 1 (2). 12: Inowrazlaw 2 (2), Mogilno 1 (1), Wongrowitz 1 71). 13: Namslau 2 (3), Groß⸗Wartenberg 8 (9), Oels 17 (30), Trebnitz 4 (10), Militsch 3 (3), Wohlau 1 (1), Neumarkt i. Schl. 5 (7), Breslau Stadt 1 (1), Breslau 19 (26), Ohlau 9 (32), Brieg 15 (41), Nimptsch 2 (4), Striegau 1 (1). 14: Glogau 5 (5), Bunzlau 1 (2), Schönau 2 (2). 15: Rofenberg i. O.⸗S. 1 (2), Neustadt i. O.⸗S. 1 (1). 16: Gardelegen 1 (1), Wanzleben 4 (5), Magdeburg Stadt 1 (3), Wolmirstedt 3 (4), Neuhaldens⸗ leben 7 (19). Oschersleben 2 (2), Halberstadt 1 (2). 17: Torgau 2 (3), Schweinitz 1 (1), Halle a. S. Stadt 1 (1), Saalkreis 4 O), Delitzsch 1 (1), Mansfelder Gebirgskreis 1 (1), Mansfelder Seekreis 5 (6), Merseburg 3 (6), Naumburg 1 (3). 18: Mühlhausen 1 (1), Weißensee 3 (3), Ziegenrück 1 (1), Schleu⸗ singen 2 (2). 20: Hannover 1 (1), Springe 1 (1), Hameln 2 (2). 21: Peine 3 (5), Hildesheim 1 (9), Marienburg i. Han. 1 (1), Alfeld 7 (21). 22: Uelzen 1 (1). 23: Geestemünde 1 (1). 24: Meppen 1 1), Lingen 2 (6), Bersenbrück 2 (2), Osnabrück 1 (1). 26: Lüdinghausen 1 (1), Coesfeld 1 (2), Recklinghausen 2 (3). 27: Halle i. W. 4 (4), Wiedenbrück 6 (7), Warburg 2 (2). 28: Soest 1 (2), Hamm 1 (1), Hörde 2 (2), Hattingen 2 (2). 29;: Frankenberg 2 (41), Fritzlar 1 (1), Gelnhausen 1 (1), Hanau 2 (6), Hersfeld 1 (1). 30: Limburg 5 (16), Sankt Goarshausen 1 (1), Rheingaukreis 1 (2), Untertaunuskreis 2 (4), Höchst 3 (3), Frankfurt ga. M. Stadt 1 (1). 31: Sankt Goar 1 (1), Kreuznach 3 (19), Simmern 3 (3), Zell 1 (2), Cochem 1 (5), Mayen 2 (5), Ahrweiler 1 (1), Neuwfed 1 (1), Wetzlar 1 (1). 32: Kleve 7 (11), Rees 4 (14), Krefeld Stadt 1 (1), Krefeld 8 (12), Mülheim a. Ruhr 1 (1), Ruhrort 2 (2), Essen 1 (1), Mörs 16 (42), Geldern 11 (44), Kempen 7 (16), Düsseldorf 2 (2), Neuß 2 (5), Grevenbroich 3 (3), Gladbach 2 (3). 33: Wipperfürth 2 (4), Gummersbach 2 (18), Siegkreis 1 (3), Mülheim a. Rh. 1 (1), Köln Stadt 1 (1), Köln 7 (10), Bergheim 12 (20), Euskirchen 6 (26), Rheinbach 2 (2). 34: Bitburg 3 (14), Wittlich 2 (2), Bernkastel 1 (12), Trier Stadt 1 (1), Trier 4 (10), Saarburg 2 (22), Merzig 1 (2), Saarlouis 8 (22), Saarbrücken 14 (46). 35: Erkelenz 11 (11), Heinsberg 1 (2), Geilenkirchen 5 (6), Jülich 5 (6), Düren 2 (4), Aachen Stadt 1 (1), Aachen 2 (3), Malmedy 1 (1). 36: Haigerloch 5 (41). 37: München Stadt 1 (9), Aichach 4 (9), Bruck 3 (9), Dachau 3 (4), Ebersberg 12 (39), Erding 9 (18), Freising 7 (10), Friedberg 7 (24), Landsberg 1 (2), Laufen 1 (1), Miesbach 3 (4), Mühldorf 2 (6), München I 19 (39), München II 4 (16), Pfaffenhofen 2 (2), Rosenheim 4 (7), Schongau 4 (5), Tölz 1 (5), Traunstein 1 (1), Wasserburg 11 (11), Weilheim 2 (2). 38: Landshut Stadt 1 (6), Landshut 3 (3), Vilsbiburg 2 (2). 39: Bergzabern 1 (1), Germers⸗ heim 5 (6), Kaisers lautern 3 (3), Kirchheimbolanden 4 (6), Kusel 2 (48), Landau 9 (14), Ludwigshafen a. Rh. 1 (1), Neustadt a. H. 4 (8), Pirmasens 1 (1), Speyer 2 (9). 40: Regensburg Stadt 1 (3), Amberg 2 (3), Eschenbach 2 (3), Kemnath 1 (1), Neustadt a. W.⸗N. 10 (26), Regensburg 1 (3), Stadtambof 2 (4), Tirschen⸗ reuth 3 (3), Vohenstrauß 1 (1). 41: Bamberg I 1 (2), Bam⸗ berg II 2 (2), Bayreuth 1 (2), Forchheim 2 (2), Höchstadt a. A. 1 (1), Kronach 5 (31), Lichtenfels 1 (1), Rehau 3 (3), Staffelstein 2 (2), Teuschnitz 2 (3), Wunsiedel 1 (1). 42: Schwabach Stadt 1 (1), Eichstätt 1 (3), Feuchtwangen 6 (6), Fürth 3. 8 Gunzen⸗ hausen 1 (1), Hersbruck 1 (1), Hilpoltstein 1 (1), Rothenburg a. T. 2 (2), Scheinfeld 3 (9), Schwabach 2 (2), Uffenheim 4 (4), Weißenburg 1 (1). 43: Brückenau 1 (2), Gerolzhofen 1 (2), Hammelburg 3 (4), Haßfurt 4 (4), Karlstadt 5 (6), Lohr 8 (11), Marktheidenfeld 2 (3), Mellrichstadt 2 (2), Neustadt a. S. 1 (2), Schweinfurt 7 (16), Würzburg 5 (6). 44: Augsburg 10 (20), Dillingen 9 (22), Donauwörth 2 (4), Füssen 6 (12), Illertissen 1 (2), Kaufbeuren 2 (2), Kempten 1 (1), Krumbach 5 (8), Lindau 2 (9), Memmingen 4 (8), Mindelheim 4 (7), Neuburg a. D. 5 (6), Neu⸗Ulm 3 (7), Nördlingen 1 (2), Oberdorf 3 (4), Sonthofen 2 (3), Wertingen 8 (24), Zusmarshausen 5 (33). 47: Leipzig Stadt 1 (Schlachthof), Leipzig 5 (8), Grimma 4 (4), Oschatz 2 (2), Döbeln 1 (1), Rochlitz 1 (1). 48: Annaberg 1 (1), Zwickau 1 (1), Plauen 2 (2), Oelsnitz 1 (2). 49: Backnang 1 (2), Besig⸗ heim 1 (1), Böblingen 5 (17), Brackenheim 2 (2), Cannstatt 3 (4), Heilbronn 4 (7), Leonberg 5 (5), Ludwigsburg 6 (14), Marbach 2 (18), Maulbronn 1 (2), Neckarsulm 5 (15), Stuttgart Stadt 1 (1), Stuttgart 5 (9), Vathingen 5 (8), Waiblingen 1 (1), Weinsberg 2 (7). 50: Balingen 1 (1), Calw 11 (31), Freudenstadt 1 (7), Herrenberg 12 (53), Horb 4 (9), Nagold 3 (9), Neuenbürg 6 (12), Nürtingen 2 (6), Oberndorf 9 (41), Reutlingen 4 (13), Rottenburg 4 (10), Rottweil 11 (31), Sulz 15 (54), Tübingen 1 (1) 51: Aalen 2 (3), Crailsheim 2 (2), Ellwangen 2 (6), Gaildorf 4 (4), Gerabronn 2 (4), Künzelsau 2 (5), Mergentheim 1 (9), Neresheim 6 (26), Oehringen 11 (33), Schorndorf 1 (1), Welzheim 1 (4). 52: Biberach 2 (2), Ehingen 2 (10), Geislingen 2 (6), Göppingen 2 (3), Kirchheim 3 (12), Laupheim 2 (8), Leutkirch 4 (4), Münsingen 4 (75), Ravens⸗ burg 3 (11), Saulgau 1 (34), Tettnang 3 (5), Ulm 2 (3), Waldsee 1 (1), Wangen 2 (10). 53: Engen 2 (8), Ueberlingen 5 (9). 54: Breisach 1 (4), Lörrach 1 (13), Schopfheim 1 (5), Kehl 3 (8), Lahr 6 (14), Offenburg 1 (1), Wolfach 2 (2). 55: Achern 7 (35), Bühl 3 (4), Rastatt 2 (2), Bruchsal 1 (1), Durlach 2 (3), Ettlingen 1 (13), Karlsruhe 1 (1), Pforzheim 5 (49). 56: Schwetzingen 1 (3), Eppingen 2 (7), Heidelberg 2 (4), Acelsheim 1 (1), Buchen 2 6(3), Tauberbischofsheim 1 (2). 57: Darmstadt 2 (2), Bensheim 1 (6), Dieburg 4 (4), Groß⸗Gerau 1 (1 Viehhof), Heppenheim 2 (21). 58: Alsfeld 3 (6), Büdingen 8 (20). 59: Alzey 1 (11), Bingen 2 (2), Oppenheim 3 (5), Worms 5 (14). 61: Eisenach 2 (2), Dermbach 2 (3). 63: Brake 2 (2). 66: Braunschweig 8 (14), Wolfenbüttel 2 (3), Helmstedt 1 (1), Holzminden 3 (16). 67: . 3 (8), Sonneberg 5 (16), Saalfeld 2 (3). 68:

oda 3 (9). 69: Coburg 22 (121), 70: Gotha 1 (1). 71: Cöthen 2 (2), Bernburg 1 (2), Ballenstedt 1 (1). 73: Rudolstadt 3 (51). 80: Bremen Stadt 1 (2). 81: Hamburg Stadt 1 (2). 82: Straßburg Stadt 1 (2), Strasburg 11 (65), Erstein 1 (8). Hagenau 3 (6) Molsheim 5 (14), Weißenburg 4 (9), Zabern 8 (17). 83: Altkich 1 (1), Colmar 6 (15), Gebweiler 2 (2), Mülhausen 10 (45), Rappoltsweiler 1 (2), Thann 3 (5). 84: Metz Stadt 1 (1), Metz 2 (2), Bolchen 6 (27), Chateau⸗Salins 6 (19), Diedenhofen 2 (6), Forbach 5 (24), Saarburg i. Lothr. 6 (23), Saargemünd 6 (19, darunter 1 Wanderherde). 8 1

Zusammen: 1226 Gemeinden und 3211 Gehöfte ꝛc.

b. Schweineseuche (einschließlich Schweinepest). 1: Gerdauen 1 (1). 6: Prenzlau 2 (2), Teltow 1 (1), West⸗ havelland 1 (2), Westprignitz 2 (2). 7: Arnswalde 1 (1), Lands⸗ berg a. Warthe 1 (1), Lebus 1 71), Weststernberg 1 (1), Krossen 4 (10), Guben 2 (3), Kalau 1 (1). 8: Regenwalde 1 (1). 9: Belgard 1 (1). Schlawe 1 (1), Lauenburg i. Pom. 1 (1). 10: Grimmen 2 (2). 11: Schroda 2 (2), Posen Ost 1 (1), Samter 2 (2), Pleschen 4 (4), Ostrowo 1 (1), Adelnau 1 (1). 12: Wongrowitz 1 (1). 13: Namslau 1 (1), Groß⸗Wartenberg 2 (2), Trebnitz 2 (2), Militsch 4 (4), Guhrau 2 (2), Steinau 2 (2), Wohlau 17 (19), Neumarkt i. Schl. 1 (1), Ohlau 4 (12), Nimptsch 1 (2), Frankenstein 4 (5), Reichenbach 2 (3), Schweidnitz 4 (4), Striegau 2 (2), Waldenburg 3 (3), Neurode 1 (), Habelschwerdt 1 (1). 14: Sagan 1 (1), Lüben 1 (1), Goldberg⸗Hainau 3 (4), Liegnitz 1 (2), Jauer 1 (1), Bolkenhain 1 (1),

Ev

¹) An Stelle der Namen der Regierungs⸗ ꝛc. Bezirke ist die

2 entsprechende lfde. Nr. aus der vorstehenden Tabelle aufgeführt.

Görlitz 3 (3). Groß⸗Strehlitz 1 (1), Beuthen 2 (2), Königs⸗ hütte Stadt 1 (1), Zabrze 2 (4), Kattowitz 3 (4), Ratibor 1 (1), Leobschütz 1 (1), Pleß 1 (1), Neisse 3 (3). 16: Wolmirstedt 1 (1), Wernigerode 1 (11). 17: Bitterfeld 1 (4). 18: Grafschaft Hohen⸗ stein 1 (1), Langensalza 2 (2) 19: Hadersleben 1 (1). 20: Nien⸗ burg 1 (1), Springe 1 (1), Hameln 2 (2). 21: Goslar 1 (2), Einbeck 1 (1). 22: Gifhorn 1 (3). 23: Zeven 1 (2). 26: Teck⸗ lenburg 1 (1), Lüdinghansen 1 (1). 28: Brilon 1 (3), Lippstadt 1 (1). 30: Oberwesterwaldkreis 2 (3). 31: Kreuznach 1 (1), Neu⸗ wied 1 (1). 32: Kleve 2 (2), Geldern 5 (5). 37: München Stadt 1 (1), Berchtesgaden 1 (1), Freising 1 (1), Friedberg 1 (1). 40: Eschenbach 1 (1). 51: Ellwangen 1 (1). 53: Bonndorf 1 (2). 58: Büdingen 1 (2). 60: Gadebusch 2 (2), Schwerin 2 (2), Güstrow 2 (3), Malchin 1 (1). 62: Neustrelitz 1 (1). 64: Fürstenthum Lübeck 1 (1). 66: Wolfenbüttel 1 (1). 77: Bücke⸗ burg Stadt 1 (2). 78: Detmold 1 (1). 81: Geestlande 1 (1). 84: Metz 1 (2).

Zusammen: 167 Gemeinden und 217 Gehöfte.

Handel und Gewerbe.

6 Niederlande. 8

Vor nachstehend aufgeführten Firmen in Amsterdam wird gewarnt:

Acier u. Co. (identisch mit H. Staal jr.),

Agentschap Ned. Algemeene Verzekerings⸗Bank (v. Dolder),

Algemeene Groothandel (Eichhorn),

W. Badhorn u. Co., Oosterparkstraat 192,

Betrekking⸗Maatschappy „Esdras“ (v. Dolder),

Bernard J. M. Clicteur,

H. van den Dool,

Gebing u. Co. O. Z. Achterburgwal 47,

Holling u. Co. Grand Magasin du Louvre (identis der Firma van Dyk), 8

Huwelyks⸗Bureau „Figaro“ (v. Dolder),

International Bureau de Placement (v. Dolder),

G. G. Klaassen, Fruchthändler,

M. Le Large,

Metz u. Co. (identisch mit v. Dolder),

Karel Gerard Maris,

Neérlandsch Hoofd⸗Bureau van Informatie (v. Dolder),

A. Panhuze,

Pitt u. Co.,

Smitt u. Co.,

C. Sterrenberg,

J. G. Smits,

Maurice van Straaten,

Vonck u. Co. (identisch mit van der Hun),

Mej. H. Vonk, v

Verkoop⸗Maatschappy „Vitus“ (v. Dolder).

Ferner warnt die Polizeibehörde in Mastricht vo einem gewissen Victor Riviêre, früher in Mastricht, jetzt un bekannten Aufenthalts.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. 8 An der Ruhr sind am 3. d. M. gestellt 13 458, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen. „In Oberschlesien sind am 3. d. M. gestellt 4 zeitig gestellt keine Wagen. 11““

8

88

ch mit

b Zwangsversteigerun en. Beim Königlichen Amtsgericht I Berlin ist die Zwan versteigerung des Schubert’'schen Grundstücks, Kottbuser Ufer aufgehoben worden.

ist das Verfahren der Zwangsversteigerung des im Grundbuche von der Stadt Charlottenburg, Band 135 Blatt Nr. 4879, auf den Namen des Tischlermeisters Hermann Rohde eingetragenen, in Char lottenburg, Weimarerstraße 31, belegenen Grundstücks aufgehobe worden. Die Termine am 28. und 29. März 1899 fallen fort.

Beim Königlichen Amtsgericht zu Rixdorf ist das Ver⸗ fahren der Zwangsversteigerung des im Grundbuche von Rixdorf Band 74 Blatt Nr. 2219 auf den Namen des Eigenthümers Hein rich Bröcke in Berlin eingetragenen, zu Rixdorf, Hobrecht⸗ straße 11, belegenen Grundstücks 8b worden, da in dem Ver⸗ steigerungstermin vom 31. Oktober 1898 ein Gebot nicht erfolgt und ein Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens innerhalb der gesetzliche Frist von drei Monaten nmcht gestellt ist.

Konkurse im Auslande. Galizien. 8 Konkurseröffnung über das Vermögen der nicht protokollierten Kaufleute Salomon Linker und Abraham Dörfler i Kolomea mittels Bescheides des K. K. Bezirksgerichts in Kolome vom 5. Januar 1899 Nr. S. 2/99. Provisorischer Konkursmasse⸗ verwalter: Advokat Dr. Haczewski in Kolomea. Wahltagfahrt (Termin zur Wahl des definitiven Konkursmasseverwalters) 31. Ja⸗ nuar 1899, Vormittags 9 Uhr. Die Forderungen sind bis zum 6. März 1899 bei dem genannten Gericht anzumelden; in der Anmeldun ist ein in Kolomea wohnhafter Zustellungsbevollmächtigter namhaft 3 machen. Liquidierungstagfahrt (Termin zur Feststellung der Ansprüche 16. März 1899, Vormittags 9 Uhr. . Konkurseröffnung über das Vermögen der Kaufleute Chaim Birnfeld und Schabse Schwarzbard in Rzeszôw mittels Bescheides des K. K. Bezirksgerichts in Rzeszéw vom 10. Januar 1899 Nr. S. 1 und 2/99. Probisorischer enedensgereelhger Advokat Dr. Mortche Wachtel in Rzeszéöw. Wahltagfahrt (Termin zur Wahl des definitiven Konkursmasseverwalters) 23. Januar 1899. Vormittags 10 Uhr. Die eSeeeare. sind bis zum 10. Februar 1899 bei dem genannten Gerichte anzumelden. Liquidierungstage. fahrt (Termin zur Feststellung der Ansprüche) 2. März 1899, Vor. mittags 10 Uhr. ““] 8 Bukowina. 8 Konkurseröffnung über das Vermögen des Goldarbeiters Franz Müller in Radautz mittels Bescheides des K. K. Kreisgerichts, Abtheilung IV in Suczawa vom 16. Januar 1899 Nr. §. 1/99. Provisorischer Konkursmasseverwalter: Advokat Dr. Emanuel Kübel in Radautz. Wahltagfahrt (Termin zur Wahl des

9 Uhr. Die Forderungen sind bis zum 9. März 1899 bei dem K. K.

Kreisgerichte in Saczawa oder bei dem K. K. Bezirksgerichte in Radautz anzumelden. Liquidierungstagfahrt (Termin zur Feststellung der Ansprüche) 23. März 1899, Vormittags 9 Uhr. 8

Berlin, 3. Februar. Marktpreise nach Ermittelungen des Königlichen Polizei⸗Präsidiums. (Höchste und niedrigste Preise.) Per DPoppel⸗Ztr. für: Weizen 16,60 ℳ; 15,80 *Roggen 14,90 ℳ; 14,00 »Futtergerste 13,90 ℳ; 12,90 Hafer, gute Sorte, 15,40 ℳ; 14,90 Mittel⸗Sorte 14,80 ℳ; 14,30 geringe Sorte 14,20 ℳ; 13,70 Richtstroh —,— ℳ; —,— Heu —,— ℳ; —,— „Erbsen, gelbe, zum Kochen 40,00 ℳ; 20,00 **Speisebohnen, weiße 50,00 ℳ; 24,00 *eLinsen 70,00 ℳ; 30,00 Kartoffeln 6,00 ℳ; 4,00 Rindfleisch von der Keule 1 kg 1,60 ℳ; 1,20 dito Bauchfleisch 1 kg 1,20 ℳ; 0,90 Schweinefleisch 1 kg 1,60 ℳ; 1,20 Kalbfleisch 1 kg 1,70 ℳ; 1,00 Hammelfleisch 1 kg 1,60 ℳ; 1,00 Butter 1 kg 2,60 ℳ; 2,00 Cier 60 Stück

; 2,80 Karpfen 1 kg 2,00 ℳ; 1,20 Aale 1 kg

ℳ; 1,40 Zander 1 xgx 2,40 ℳ; 1,00 Hechte 1 k ℳ; 1,00 Barsche 1 kg 1,80 ℳ; 0,80 Schl

Beim Königlichen Amtsgericht zu Charlottenburg

definitiven Konkursmasseverwalters) 31. Januar 1899, Vormittags