einem Abschluß zu gelangen. Ich frage den Staatssekretär, ob diese stimmig angenommen sei. Die Entschädigung solcher Personen aus
Verhandlungen eingeleitet und wie weit sie gediehen sind. Staatssekretärs des Reichs⸗Justizamts Dr. Nieberding:
Was die Frage des Schutzes der Bauhandwerker betrifft, so hat
der Herr Vorredner die Sachlage zutreffend dahin geschildert, daß von
Gnadenfonds sei nicht genügend. Besonders Herr von Buchka habe im vorigen Jahre betont, daß die Vorlage baldmöglichst eingebracht werden müsse. Trotzdem liege sie heute noch nicht vor.
Abg. de Witt (Zentr.) tritt für die bedingte Verurtheilung ein, gegen welche nicht so viele Bedenken sprächen, wie gegen die bedinate
In das Bibliothek⸗Kuratorium hat der Praäsident die Herren Dr. Dambach, Ittenbach und Hammer berufen. „‚In einmaliger Schlußberathung erledigt das Haus die wischen den Rheinschiffahrts⸗Bevollmächtigten von Preußen, aden, Bayern, Hessen, Elsaß⸗Lothringen und der
Zweite Bei Anzeiger und Königlich Pren
J. 1899
iten d ischen Regierung unter Zuziehung der betheiligten Begnadigung. Redner führt aus, daß die Entscheidungen im Ver⸗ Niederlande vereinbarte Abänderung der Ziffer 4 Kommiffion beehe ist, mt dem Aüftrage, waltungswege fehr oft in der Richtung gewechselt hätten. Litt. A. des Schlußprotokolls zu Art. 15 der revi⸗
einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, der den Bauhandwerkern den bis Vtze⸗Präsident Dr. von Frege: Ich muß auf die Rede des dierten Rheinschiffahrtsakte vom 17. Ok⸗
1 49 ggeens. Abg. Gradnauer zurückkommen. Ich habe mir das Stenogramm der tober 1868, d. d. Mannheim, den 4. Juni 1898. G dahin so schmerzlich vermißten Schutz zu gewähren geneigt sei. (Bravo!) Rede kommen vessen. Danach hat der Herr Abgeordnete ein rechts⸗ h J Das
Berlin, Mittwoch, den 22. Februar 1 8 228
fand, daß hier am Rhein ein unsicherer Rechtsboden für den Schutz
ände; ihren Blättern, die, wie Sie ja
irch. des Charfreitags bestände; sie legte in ihren Blät
— 8 (Fortsetzung aus der Ersten eilage.) einen staatlichen Feiertag festzulegen und anzuerkennen, nicht als lirch 1““
Die Kommission hat diese Aufgabe erfüllt, einen Entwurf festgestellt, kräftiges Urtheil eine brutale Gewalt genannt. Dieser Ausdruck ist Referat hat für den verhinderten Herrn Küper der Ober⸗ —
; 3 1 8 b jie de it von mir ab, daß wir auch nur 4 WIgess. scheut auf, gegen die her
ges 1 ; Bürgermeister Büchtemann übernommen. Der Antrag des 1u1u““ ichst darauf aufmerksam machen, welche lichen. Ich weise den Gedanken weit von mir ab, daß ver ten ihre Anhänger öffentlich und unge von dem sie allerdings sich selbst sagte, daß er zunaͤchst Penulasfih, und, ich erthells dern 065 enegchastten da Rübrhnce Referenten geht dahin, der Vereinbarung die verfassungemägige ee 8 Rreeerce um diesen Ausdruck zu gebrauchen, von ferne hätten daran denken können, den Katholiken einen “ e des Charfreitags Front zu machen. Im een 86 . der Prüfung an der Hand der praktischen Erfahrung bedürfe, der Redefreibeit nur von dieser Stelle des Hausces aus zu rügen sind, Zustimmung zu ertheilen. Die Vorlage hat eine Steigerung “ 8 Kreisen uns vorlagen. Ich muß zu diesem Zwecke Feiertag zu oktroyieren. Das ist ganz unmöglich, das können wir B. die sozialdemokratische „Freie Presse“ in Elberfeld in dieser und aus diesem Grunde ist der Entwurf veröffentlicht worden. Diese wie dies hier soeben geschehen ist, und daß der Fall hiermit seine Er⸗ der Anforderungen an das Schifferpatent zum Gegenstande. n katholischen
8 8 1“ n ine große Thor⸗ ging z. titionen der Presbyterien e. V des Entwurfs eingehen. Die und wollen wir nicht. Es wäre in meinen Augen eine h — M kamen zahlreiche Petitionen; 8 44“ “ G biüdern ven K dü sält gu den 8 eten 8 2 88 111““ an sie herangetretener heit, und wenn wir diese Thorheit wirklich begehen “ S Körperschaften aus der dortigen “ 8 8 8 3 b gh ing-. Gebü⸗ iheit für di inscht tatuiert, für ref ürftig. aatsr j 2„ S ü unsere V ““ von 8 Deutschlands großes Interesse erregt und hat uns eine außerordentlich Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Dr. Nieberding: E“ te üs die Iebehasch ffabtt, vürben 88 vefen b earftig Anträge schon seit längerer Zeit mit der Absicht umge⸗ sie ein Schlag ins Wasser sein, 8 veeeen scsses ich brauche bisber in frommer Sitte der öG er gesetzlich große Menge juristischer und wirthschaftlicher Ausarbeitungen und Meine Herren! Ich bitte nur um einige Augenblicke Gehör. auf dem Rhein, der schon lange keine natürliche Wasserstraße mehr angen, dem Charfreitage, der in v der Monarchie längst — sein. Dagegen würde uns auch g ge bREe gelischen und Katholischen, ganz 11 balten eg82 Vorschläge zu der Frage eingebracht. Das Resultat kann ich dahin Ich habe nicht die Absicht, auf die Ausführung des Herrn Vorredners sei, der Fall sein. Redner beruft sich für seine Forderung speziell auf - 5 daß jemals Beschwerden darüber von irgend einer jza nur von ferne an den Kulturkampf zu . ollen, geschütt war oder nicht, äußerlich heilig ge b 8 terials überzeugen müssen, daß der Entwurf so, wie sie ihn aufgestellt lichen das schoa vorher gesagt babe, was ich erwidern köͤnnte. Auch bacbenfch. CEE b““ 11 11““ Staatsgebiets den Charakter eines, wir wollen keinem Katholiken mit dieser Vorlage Fersaaes . ge muß ich sagen, daß ich allerdings den Eindruck 8s hat, nicht haltbar und wirthschaftlich voraussichtlich auch nicht wirk⸗ die mit einer gewissen, auf seiten der Justizverwaltung nicht verdienten, Geheimer Soöndeerrnges Rath von der Hagen bittet, nicht 3 lichen Feiertags zu geben. Das haben wir offen ausgesprochen den geringsten Gewissenszwang v““ dg 18r. be. habe, daß wir uns dieser Verpflichtung nicht entziehen 28 sam sein würde (sehr richtig!), daß es daher einer Umarbeitung des Ironie durchtränkten Bemerkungen des Herrn Vorredners lasse ich zwei so verschiedenartige Materien miteinander zu verquicken. Der geset ; 5 n Umständen namentlich auch mit Gebote seiner Kirche und sein religiöses Gewissen s kene. die Staatsregierung einverstanden gewesen. Wir wo Ertwurfs bedürfen wärde. Um diese Umarbeitung vormuberesten, hat auf sc beruben. Ich alaube nicht, daß eine solche kronische Be. entaren nte mattaliche Wostetteoße, daf der Grbührereibett a0... “ rwiser tbatsächlicher Ermittelungen über deutet praktisch die Erklärung des Charfreitags “ “ 8 Verhöhnung des allen Christen, “ l9 8 8e 68 t 1 türli 2 „ auf ebühren ũ a v. Wrrr ügc W““ 8 ü ill, dann mu vefasrF. g sen Unfug, die Kommission sich nun zunächst 28 die systematische Durch⸗ urtheilung des guten Willens, den die Regierungen bei ihrem Erlaß deenae babe. X“ 1 die gegenwärtige verworrene Rechislage, daß die Einbringung der es Feiertag? Wenn man sich “ “ der Vorlage und Evangelischen, gleich heiligen Tages C“ Berlin arbeitung des vorliegenden Materials machen müssen. Viese gezeigt haben, geeignet ist, die Verständigung zwischen dem Reichstag Freiherr von Manteuffel will zwar die Vorlage nicht be⸗ lage so lange verzögert ist. So ist es gekommen — auch infolge unterscheiden zwischen den unmittelba⸗ lbar hat die Vorlage, wenn sie von dem Sie ja auch sonst wohl gehört ha en 5 zulassen Arbeiten sind noch nicht beendigt. Die Herren, die ja und den verbündeten Regierungen zu erleichtern und zu beschleunigen, kämpsen, tritt aber für die Berechligung der Anregungen des Herrn 1 Anträge, die aus den verschiedensten Landestbeilen an uns ihren indirekten Wirkungen. Unmittelbar hat die ““ ähnliches versucht — mit verschränkten Armen zu 3 wissen, wie die Landes⸗Justizverwaltung in dem letzten Jahre in und darauf, meine Herren, kann es uns doch nur ankommen. b 1 Klitzing ein 48 dae 8 11 anders gehe, en. 8 diese Frage bei der Berathung des BGesetz wird, eine Wirkung auf dem “ im “ hat 8 Herren, man kann aber auf diesem Gebiete das Ziel nur 1 je Ausfü Büraer⸗ - 1 b 3. 8 auch vor einer Abänderung der Reichsverfassung nicht scheuen. gelang 8 s ist. ichter t dies treffend hervorgehoben; eine . ; “ f terlage Anspruch genommen war durch di 1 fübrungsgesete zum Bfthr Der Herr Vorredner hat hier eine Anzahl von Fällen aus der Ober⸗Büngermeister Becker⸗Köln bittet, diese Frage heute nicht Kultus⸗Etats im Abgeordnetenhause schon früher besprochen 1 Der Herr Berichterstatter Gebiete des materiellen Rechts und dann mit Sicherheit erreichen, wenn man eine gesetzliche vgr 1 g lichen Gesetzbuch, werden sich darüber nicht wundern. In neuester preußischen Praxis angeführt und an diesen Fällen nachzuweisen ver⸗ zu approfondieren. Die Gebührenfreiheit auf dem Rhein, die er er⸗ ist zuerst, soweit ich sehe, im Jahre 1896 geschehen. Damals unmittelbare Bedeutung auf dem 1 Vorschriften, für das polizeiliche Vorgehen schafft, und diese gesetzliche Unterlage Zeit sind die Arbeiten aber mit verstärkten Kräften aufgenommen worden. sucht, daß die Einrichtungen, wie sie in Preußen getroffen sind, sich halten wissen will, komme beiden Theilen, dem Verkehr wie der Land⸗ Das zu 1 Cynern die Sache zur Sprache gebracht. Er des Prozeßrechts, für Termine und Fristen, und wo Vorschr für da polis 1““ staatlichen Feiertage. Von Die Kommission wird demnächst mit der Ausstellung eines nicht bewähren können, Er hat ferner die Einrichtungen Preußens wirthschaft, zu gute. ZZ“ über Sonn⸗ und Feiertage ohne weiteres in Kraft treten, für die ist die Erklärung de abgeänderten Gesetzentwurfs sich befassen müssen, und es
1 1 ; 3 thum entgegentreten, iti 1 ic -li b b ürliche 3 ö“ „Ptli an die Vor⸗ erein aber muß ich betonen und einem Irr d seiten der Regi heen feer 3 3“ Wae . don li hüng Alabt dabet, daß der beg in gahielsce sacte: Ze nschte an den Herrn Ministe die Bitte richten, daß dem Aufnahme gewisser rechtliher Arte. Ich “ Füecs hat: dem Gedanken, als wird dann von seiten der Regierung zu prüfen sein, was 88 8 be — .b .
Füen 8 in dieser jelleicht auf katholischer Seite bestanden 1 1 1 1 8 widern: wirksamer würde seine Kritik sein, wenn er die von denen nichts wieder einkomme. Wunsche, den Charfreitag als allgemeinen Feiertag zu erklären, in der schriften über Wechselproteste. Daß aber 8 d.aee 88 8 96 88 6S 1“ ohne Noth schablonenmäßig uf Grund der weiteren Vorschläge der Kommission zu thun Güte hätte, sie im preußischen Abgeordnetenhause voörzu⸗ Die Vorlage wird angenommen. Abgreazung, wie es hier vorgeschlagen wird, gewillfahrt werde. Ich Beziehung gerichtlich als Feiertag behandelt wird, dag 1
beseitigen inzufü . inzu⸗ — Noth bestehende Volksgewohnheiten zu 1 st. Ich kann nur hinzufügen, daß die Regierungen nach wie vor tragen, denn dort allein kann eine Erwiderung auf diese Ueber den Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung khabe auch die Ueberzeugung, daß die Mitglieder der anderen Kon⸗ viel ich weiß, auch die katholische “ 1 “ “ Daran haben wir gar nicht gedacht; wir I“ Fesson die Katholiken, sich diesem Wunsche anschließen werden.“ wer ch, und dieser wichtige Punkt ist auffallenderweis oder in e „ 1 8
— J niß Einwürfe erfolgen. Ich kenne die Intentionen der preußischen Ver⸗ einiger in den Bezirken der Ober⸗Landesgerichte zu zichof lbstverständlich betrachtet und als Sache der Gesetzes⸗ ühren, daß sie sich aber durchaus nicht die großen Schwierigkeiten] waltung bei den dort getroffenen Einrichtungen nicht so weit, kann Köln, Hamm und Frankfurt a. M. besteh 11 Darauf erwiderte mein Kommissarius: Erklärung, die uns der Herr Erzbischof 1 — b 8 beshages im Gesetz zum Ausdruck gebracht, daß wir erhehlen, die wirthschaftlich und juristisch der Lösung entgegenstehen. sie auch so genau nicht kennen, um hier zu erwidern, und daß mir polizeilichen Strafbestimmungen, berichtet Herr Die Königliche Staatsregierung verkennt nicht die volle Bedeutung hat, ignoriert worden. Vielleicht haben wir dies ir tellt sein lassen. bei der Ausführung dieser Bestimmung die örtlichen und kon⸗
Was die Frage der internationalen Anerkennung der Schiffsver⸗] die einzelnen Fälle, die der Herr Vorredner hier angeführt hat, voll Dr. Loersch. Der Berichterstatter beantragt die Annahme jenigen Wünsche, denen der Herr Abg. von Eynern Ausdruck ge⸗ nicht genügend hervorgehoben. Ich will das dahingeste die 94 Aen Verhältnisse berücksichtigen mußten. Wir wollten dabei pfändungen anlangt, so hat das Reichs⸗Justizamt schon vor ständig unbekannt sein müssen, das wird er sich selbst sagen; er und als Termin des Inkrafttretens den 1. Oktober 1899. 8GeS sie ist auch schon seit langer Zeit mit Verhandlungen Meine Herren, dieser Gesichtspunkt, die Wirkung des “ fessione S Vors chlag anlehnen, den damals der Herr Ober⸗Präsident längerer Zeit die leitenden Grundsätze festgestellt, auf Grund kann also nicht erwarten, daß ich nach dieser Richtung hin ihm “ Segfer entreg 5 r der Gesetz 8 über deschäftigt und ich darf zur Befriedigung, wie ich hoffe, Rechtspflege, bat in der That eine Se 18vöö ö“ gemacht hat. Dieser hat befürwortet, man möge ver⸗
welcher nach seiner Anschauung die internationalen Verhandlungen rtr 9 ö Lung. Wirg Fenls Weleke⸗ b ¹ g ärti e nd, daß d and, wenn in einem Lhese s 3 1 izei 1.n 8
8 sein werden. Auch hier hat der Herr Vorredner keihhe Vorredner hat dann aber zurückgegriff f ei 11* b 88 “ “ S.Sn noch im 1“ 1. bestehen — und die können bestehen, wenn schieden vorgehen mit den Polizeiverordnungen, 1
t den. 5 8 “ 8s 9 r r en au e Geistli 8 2 1. 8 ir 1 p9 & sich 1 w3 ¹ 117 38* 8 utreffend hervorgehoben, daß die Verhältnisse bezüglich der einzelnen geg ine der Geistlichen im Konsistorialbezirk Wiesbaden, alle Aussicht zu der Annahm
’ überwiegend bg ein katholische, um gemischte oder um uͤberweet ie ich meinersei ich di 1b 1 S 1 zügli s en der C tag als Feiertag gilt, und wo er sich um rein die allgemeine Char⸗ 1. ee. mean Bemerkung, die ich meinerseits gemacht habe, als ich die Erwartung nach dem Referate des Ober⸗Bürgermeisters Dr. von Ibell Laufe dieser Session gelingen, einen darauf bezüglichen Gesetzentwurf die Gebiete, in denen der Charfreitag , dag thatsäͤchlich der elischen Gemeinden handele und je nachdem die allg Stromgebiete wegen ihrer verschiedenen staatlichen Angehörigkeit und aussprach, daß die Richter geneigt sein würden, im Interesse der unverändert angenommen. 8 Stedieden⸗ nicht als Feiertag gilt, durcheinander liegen, wie das tha sächlich evangelisch hres verschiedenartigen Rechtes nicht gleichartig liegen, und daß am 8 5
es sich selbstverständlich nur darum handeln kann, den Charfreitag als
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“ 1] isher schon bestanden habe oder nicht. ituti se ei jge S 5 ; ül ’ b 8 n er Rechtsunsicher⸗ eitagsfeier in einer Gegend bisher schon
ärti Feat Feeches es e het nufosgeneffend die g 1 .eh ef Diese Hoftnung hat sich vancone 1“ 89 “ 9 uu“ hat, “ also die zu erlassende Polizeiverordnung inhaltlich nach
eisten Aussichten nach der gegenwärtigen Rechtslage Verhandlungen vollauf Gebrauch zu machen, die ihnen die geltenden Verordnungen ge⸗ entwurf, betreffend die Geltung des Charfreitags als das Wort ein katholischer Geistlicher, der Herr Abg. Dauzenberg, heit, die zu beseitigen der Staat ein h teresse der katholischen Maßgabe dieser verschiedenen örtlichen und konfessionellen Verhältnisse 8 EE“ “ 8 88 währten. Der Herr Vorredner hat diesen meinen Appell an die ein es allgemeinen Feiertags für den ganzen Um⸗ Mitglied des Zentrums, und sagte Folgendes: und deren Beseitigung ebenso im Interesse 8 1n le Mög nsere wirthschaftlichen und Verkehrsinteressen vor allem darauf hin, EE1“¹“ “ Vorlage nichts. Sie will nur die formale . 88. 8 . — e ’ 1 “ . ü b“ Staatsangehörigen. Eine bloße Polizeivorschrift weiter will die Vorlage nie . 2 bieten. Auf Aussicht stellte, die Richter würden in Zukunft noch weniger wie bis Berichterstatter Herr von Wedel verweist auf die Begründung .“ F.R W. d habe mich auch gefreut über die Aus⸗ im Interesse aller Staat — 8 2 b x aet Fsü derartiges staatliches Vorgehen herbeizuführen. Die Aeußerung der Reichs⸗Justizverwaltung ist an von ihren Befugnissen Gebrauch . 1n; hea 8 8 g der Vorlage, wonach auf dem linken Rheinufer und im vormaligen 8 es FSeee- 1Se. dasselbe aber, was Herr von Cynern reicht hier nicht aus, die Gerichte können und dürfen sich nicht mit lichkeit für⸗ Er d ewerblichen Sonntagsruhe bietet der Fvics 1 1 e⸗ g n den Fällen, Kur⸗Trier sow heilen d en Pos e lassungen vom Regierung b Gebiete der g9. 8 diejenigen Ressorts gegangen, die an der internationalen Verhandlung 8 ie in Theilen der Provinzen Posen und Westfalen, auf 6 ch dieser Richtung haben § 105 9 der Gewerbeordnung einen Anhalt dafür, 8 Z1 po 47† ej e „ 84 4 p aacht 1 1) — berechtigt wäre, nicht auf Gefängnißstrafe, sondern nur auf einen Ver⸗ der Chbarfeeäitag nicht als bürgerlicher Feiertag gilt. Diese Unsicherheit in der Lage, vom Standpunlte meiner Konfession auch zu beklagen. Vorschrift haben. Also, meine Herren, 5 Felez zu machen. die konfessionellen und die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen weit die weiteren Arbeiten gediehen sind. Ich glaube auch nicht, daß weis erkennen, womit sie die bedingte Benadigung umgehen. der Rechtslage habe zu Unzuträglichkeiten geführt, denen die Vorlage Ich gebe mich der Erwartung hin, daß der Herr Minister bei der wir, glaube ich, fundatam intentionem da “ Diese Direktive sehen wir als maßgebend an. es der Sache nützlich sein würde, wenn man über das jeweilige Ich k nich 2n, daß die deutschen Richt 8b ein Ende machen soll. Er habe auch der Vorlage unbedenklich seine Ich g tellten Regelung so freundlich sein wird, nicht bloß Es ist richtig, daß, wie auch der Herr Referent erwähn „ sind. e tte des Entwurfs nicht so Stadium solcher Verhandlungen sich hier aussprechen wollte. Ich ett ““ auf dem Stand⸗ Zustimmung ertheilt Inzwischen seien von katholischer Seite er⸗ ““ der Charfreitag mit Rücksicht durch die Kabinetsorde vom 22. Juni 1839 bestimmt worden ist, daß Wenn hiernach die praktische Tragweite 8. 89 E it mit dies kla dxees ber e punkte stehen, daß sie sich bei der Bemessung gesetzlicher Strafen von hebliche Einwendungen gemacht worden, die nicht ohne weiteres bei⸗ Bestimmungen darüber zu treffen, daß der de für die durch vg es ilen der Rheinprovinz, in welchen der Charfreitag weit gebt, wie gewiß von vielen Seiten angenommen worde bitte also, zur Zeit mit dieser meiner Erklärung, die, wie ich glaube, solchen nebensächlichen Gesichtspunkten bestimmen lassen. Ich glaube, seite geschoben werden könnten. Er empfehle deshalb eine kom⸗ auf die evangelische Konfession zum Feiertage gemacht werde fur in denjenigen Theilen der maatlich 1 Feiertag besteht, doch jedenfalls it “ glaube ich, darf ich mich auch der Hoffnung 8. 8 die Regierung fortdauernd Interesse an der Sache sie werden die Strafe immer festsetzen nach Lage des Falles im Sinne mifsarische Berathung. Rbeinprovinz daßmanauch ogutsein werde “ u hge 85 en 8 Behörden und einzelner lingeben daß dies in der Kommission berücksichtigt wird, nimmt, sich zu begnügen. des Gesetzes, nicht aber mit Rücksicht darauf, ob ihr Urtheil sie Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Bestimmun treffen, daß man diejenigen Tage als allgemein binsichtlich ver Amtshandlung : hir — K Ich schließe mich ““ b . * 8 gen im treffen, da „. 6 s 8 ür die Festtage gegebenen di Berichterstatter vorgeschlagen hat.
Abg. Dr. Böckel (b. k. F.) tritt für eine Erleichterung der Rechts⸗ nöthigen könnte, von ihrer Befugniß, für bedingte Begnadigung sich Angelegenheiten D. Dr Bosse: zu haltende Feiertage festsetze, welche die Kirche als solche bege bt, Beamter die 8 9 n. ö“ Aber, 8 8 1 e Ihres Herrn Berichterstatters vollkommen an und pflege ein, insbesondere für die Ausdehnung der Kompetenz der Amts⸗ auszusprechen, Gebrauch zu machen. Meine Herren! Es trägt vielleicht zur Abkürzung unserer Diskussion denen von seiten der evangelischen Konfession den Katholiken Bestimmungen auf den Charfreitag angeweng behördlich dem Vorschlage J s dies beschließen wird. Es wird dann 8e ““ ö“ Der derr Vorredner hat dann nochmals ebenso wie die Herren über diese Frage bei, wenn Sie mir gestatten, so kurz als möglich die häufig genug Anstoß gegeben wird.“ meine Herren, das bezieht 8 18 8 TE11““ “ berbeizuführen. Wir sind bereit, bei
a Ring — 8 8 S ; . 6 w. 8 8 8 Ak ie ei e ein, 1 Berlins hin und mache auf den Aufsatz von O. Weigert in der Abgeordneten Roeren und Müller hervorgehoben, es sei ein totaler Gedanken darzulegen, von denen die Staatsregierung bei der Auf⸗ Meine Herren, ein prinzipieller Widerspruch gegen die Absicht, Akte und solcher Akte, die 88 üon die Zweifel nach wie vor be⸗ 1 Einzelheiten die offenste Auskunft zu geben und die ganze Frage Sozialen Praxis“ über diese Verhältnisse aufmerksam. Die Stellung Mißerfolg mit dieser Einrichtung in den einzelnen Staaten zu v stellung und Einbringung dieses Gesetzentwurfs ausgegangen ist. Ich staatlich anerkannten gesetzlichen Feiertag die Berechnung der Fristen; da blei 1 zl k zbnli Sinne weiter zu behandeln, dem sie der Gerichtzvollzieber sei ebenfalls unhaltbar. Sie müßten fest. zeichnen. Ja, meine Herren, weshalb konstatieren Sie nicht im 88 muß dabei gestehen, in einem Punkte ist die Regierung mit ihren 89 ö“ hesteh der Absicht des Vertreters der Zentrums⸗ stehen, und diese Zweifel sind nur durch eine gesetzliche Feskeennang iu demselben ““ 8 Wenn das geschieht und wenn angestellte Beamte mit Pensionsberechtigung ꝛc. werden; jetzt seien sie Landt der einzel Bundesstaaten di Mi „2 FDtr. Annahmen bei und vor Einbringung dieser Vorlage, die so einfach, zu machen, 8 ine Opposition, wie sie jetzt gegen des Charfreitags als Feiertag zu beseitigen. ursprünglich entsprungen ist. ist das doch ein weiterer abhängig von den Bureauvorstebern der Rechtsanwalte und von ihren icht bekannt, daß nach dieser d E“ so kurz und anscheinend so durchsichtig ist, im Irrthum gewesen. Wir an ene Folter⸗ Is es ein hoch⸗ Ich will nicht darauf eingehen, daß auch die Anwendbarkeit eine Verständigung gelingt, dann ist das Pd- Auftraggebern. nicht bekannt, daß nach dieser Richtung bin 8 Uhekaes Bundes. basten an enommen daß dieser Entwurf der den Ebarne iim . den Entwurf bervorgetreten, ist, e8 csch in diesem dieser Bestimmungen aus dem Jahre 1839 in Bezug auf diejenigen und, ich glaube werthvoller, Schritt vorwärts 8 8 8 8
Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Dr. Nieberding: böböö 8S ' einem staatlichen Feiertage “ ganze Gebiet der Monarchie “ a.tbarer eathollscher d. 8 diesem Zusat Vorschriften, die erst nach 1839 bei uns in unseren Justiggesetzen eingesührt. des konfessionellen Friedens inm W““ 18 18 Verfassung Die Gefahren, welche mit der Verschleuderung des Eigenthums Hüte in der Mhuf dis Elsrhnw ö e n 8 1 1— Seit — Sinne ausgesprochen hat. 1“ isse 8 ft sein kann und zweifelhaft ist, und daß es jeden. Stück Anwendung und Ausbau des Artite . 8 8 . S 3 den Sie auch gerade im Interesse der Ziele, die Sie verfolgen erklären will, auf keiner Seite, auch nicht auf der Seite der 8 er SK Abg. Dauzenberg gemacht, vielleicht eine gewisse sind, zweifelha 88 6 Bezi 9 Rechtssicher⸗ zmlich ei iche Anerkennung des großen, heiligen Erinnerungs⸗ der Armen bei Zwangsvollstreckungen verbunden sein können, hat die ich, wür 8 1 1 solgen, katholis b derß ; 8 den der Herr g. 8s eer⸗ ünschen h ist, auch in dieser Beziehung volle Re r⸗ nämlich eine staatliche Anerkennung
1 b 88 . S schen Kirche einem Widerstande würde begegnen können. 4 8 e ite auf eine Art falls wünschenswerth ist, a 1 o werth⸗ Gesesgebung nicht verkannt. Gerade die Crkemmtmiß davon bat Ber. tes hugdelm “ un Der — Rt aber, wie Iönen Ibr Herr Berictestatter bereits 1 rechnete. Ich heit zu schaffen. Cöö“ 11 1-en wermnanchen Abenk der be anlassung gegeben, die Bestimmungen der Zivilprozeßordnung bei der Feesahe 2 u1.“ itgetheilt hat, nicht ot In der Kassüssthen 1he. .. 1 1 Kompensation in Bezug auf * Ie eicht in der Kom. Das ist der rechtliche Gesichtspunkt, der Anlaß gegeben hat, die poll für den katholischen wie für Revision, die wir in den letzten Jahren vorgenommen haben, zu 8ne “ LE “ e vühdche, wef anss ünaaln Hehel⸗ ne de will auf 8ee Sng 8 C x. aber, Vorlage “ und einzubringen. Kabinets völkerung sich b daher, zu diesem unseren Vorgehen uns ändern. Ich glaube, manche Bedenken, die der Herr Vorredner aus⸗ 1 alerbing, im b 8 zt. mission zur Sprache kommen⸗ 1 8 ge bietet ferner die Möglichkeit, gemäß der Kabinets⸗ Ich bitte das hohe Haus daher, z⸗ gesprochen hat, werden sich erledigen, sobald diese Bestimmungen 8bg 8 8 “ 8 1 ““ 1“ Sasee ein vesepatisch knchch⸗ W 5 1 8 S vS 28 “ Februar 1837 die äußere Heilighaltung kg die verfassungsmäßige “ üee- in Kraft getreten sein werden. Jedenfalls werden wir die üe 1 gr nacs en, 4 & e e8 d 888 8 8 2K 1 staatlicher Feiertag anerkannt Feen enze, 8. itags durch Polizeiverordnung zu regeln, und die Be⸗ würde dankbar sein, wenn Sie die Vorlage Erfahrungen, die mit diesen Bestimmungen gemacht werden Mißerfolg, ga⸗ dem der Herr Vorredner sprach, doch 85 Sies vr -h eea 8* ““ Üacgfass 28 1 Herrn Abg. Dauzenberg gewiß nicht zu 89 ehmen. z In 8. d Reichsgewerbeordnung über die gewerb⸗ weisen würden.
1 — — . cht so arg ist. Der Herr Abg. de Witt h „ Mittgliede dieses hohen Hauses, dem Herrn Kardinal⸗Fürstbischof von 9 v Is im Jahre 1897 besprochen. stimmungen er g . V d tima abzuwarten haben, bevor wir an meine legislatorischen Erwägungen ml .gg. er Herr Abg. de Witt hat gebeten, die Nun ist die Angelegenheit nochma . d Charfreitag zur Anwendung 1.Fürstbischof Kopp: Wir sind völlig von der opri Ihae es S.tsene gungen Regierungen möchten doch dem deutschen Richter etwas mehr Ver⸗ 5 vüre. “ Mit Herrn Berichterstatter be⸗ Damals war es wiederum ein katholischer Geistlicher, der Herr Abg. liche 8N“ 92 Gess Herren, ist, wenn ich recht sehe, ldes oad salisa⸗Memnisters überzeugt. Die 8 Seee
5 G 3 3 8 1 bitte umgekehrt, schenken Sie den Regierungen trachte ich es als selbftverständlich, daß wir uns mit diesen Bedenken 3 des erklärte: zu bringen. ese Wirkung, „ist, . deren Hause geäußert haben, sind nicht verantwortliche Ber⸗ Die Organisation des Gerichtsvollzieherwesens, die der Herr Vor⸗ trauen schenken. Ich g g ge b 3183 . Dasbach, der Folgendes er die von kirchlicher Seite erhobenen Bedenken einsetzen. sich im ander sse ich ihre Aeußerungen anders axweg b8 doch auch einiges Vertrauen, das Vertrauen, daß sie in redlicher auseinandersetzen, daß wir sie auf das sorgfältigste erwägen, daß Minister hat dem Herrn Abg. von Eynern ver⸗ der Punkt, wo die blie — 6 rreter der Bischöfe gewesen, auch fasse — ird redner bemängelt hat, scheint mir für ihn nur so weit in Frage zu 4 8 1 8 zali „Der Herr Ministe 8 ier beruhen, wie ich glaube, die erhobenen Bedenken zum kinister. Der gemachte Vermittelungsvorschlag wir zerhältni lliat si Roren. Weise bemüht sind, auf dem diskutierten Gebiete zu einer wir bestrebt sein müssen, sie womöglich zu zerstreuen und zu be⸗ leunigst Maßregeln ergriffen habe, um den Aber auch hier beruben, ve 3 auf als der Minister. d gedeihlichen Ziele kommen, als preußische Verhältnisse betheiligt sind. Es liegt nicht B 1 jti g sichert, daß er schleunig 1 il, vielleicht ganz, auf einer mißverständlichen Auffassung, uns hoffentlich zu einem friedlichen und gedeih⸗ . “ 111“ sachgemäßen Regelung zu kommen, und gehen Sie doch nicht glei seitigen. Meine Herren, es ist niemals auch nur entfernt die Absicht arfreitag überall im preußischen Lande als großen Theil, vielleicht ganz, . ihrer un lage greift weit tiefer ins religiöse “ “ 111““ so weit, die Einrichtungen, die getroffen worden sind 8 die Feaan der Staatsregierung gewesen, und es konnte ihre Absicht nicht sein, hS- 8 8 6 auszuführen. Ich bin erfreut über der Absichten und Wirkungen, die die Vorlage verfolgt, und ihr führen “ 85 8ehse n hat. Für die Katholiken ist der Ja scen erge Jofi äecser 1 I“ sachverständigen Männern, die die Verbältnifse einigermaßen zu durch die Vorlage die gläubigen Katholiken irgendwie zu beunrubigen. 8 S.be Mliniter in dieser Sache, die uns übrigens praktischen Bedeutung. liteilichen Verordnungen über die äußere Fberfreag auch ein Fehesteag⸗ aber. 5* Festtagh. L c - 5 FS 8 1 u ddie Elle, 1 1 zunächst die polizeilichen dogmatische Auffassungen zurück. 2 - “ bersehen in der Lage sind, getroffen worden sind, hier gleich monströs Die Vorlage sollte und soll nach unserer Auffassung nicht ein Kampf-. 1 3 . li twickelt hat. Ich bitte, mit derselben Was zunächs 8 d geht auf dog lle Staatsbürger, also Das Gleiche muß ich sagen bezüglich der Einrichtung der Berlineru 8 1 — emlich gleichgültig ließ, en n S d Feiertage anbelangt, so sind schon in der Charfreitag gesetzlicher Feiertag für alle rger, a 188 1 etz, d ein Friedensg 3 3 itã 5 d d lighaltung der Sonn⸗ und Feiertag 81, o ist der Charfreitag g. 1 t we 8 E 855 Bemerk ich 89 E “ brns dn FüvsSn-heeenn Eile möge er 8 88 tigung 5 t “ P 8 H.lchc n Sah ezae in den fünfziger Jahren, Versuche gemacht, loch in rein katholischen Gegenden. “ I auch nicht meines Berufes, von ihnen Kenntniß zu nehmen. — rkritischen rkungen erreichen vashenr. “ . „ katholischen Volksschule eingreifen “ 8 j 8 e vö 11“ Sie nach meiner Meinung nichts für die Sache. Wohl aber ver⸗ gesammten Christenheit aller kirchlichen Bekenntnisse, zum Ausgangs⸗ de.“ „Feiertagsruhe zu erzwingen. Darum si 1 Wenn dort Uebelstände vorltegen, wird, wie ich nicht zweifle, der “ 8 8 Re 1e. 4 8 punkt einer auf Kampf und Streit, auf Unfrieden oder gar Gewissens⸗ legen werde. 1 inzipiellen Widerspruch Es ist dies auch geschehen. Ein Erkenntniß des Rheinischen 6 sbir Gegenden so beunruhigt. Wenn auch die kkrchlichen Se preußische Herr Justiz⸗Minister gern seine Hilfe eintreten lassen, um : b 8 Ner ben die 1 1 8 5 1“ Auch da war, meine Herren, von einem prinzipie — 3 25. Oktober 1855 besagte aber, daß eine Polizei⸗ icht berührt werden sollen durch das Gesetz. sie zu beseitigen. Was endlich die Frage der Erweiterung der Kom Justizverwaltungen, deren Wohlwollen Sie für diese Sache doch verletzung abzielenden Aktion zu machen, der Gedanke ist für jeden tribunals vom n vn aünt . 8 4 die Zentrums⸗ verordnung, die über en d . ßeren t lischen Christen ist es nicht Vorschrift, den ottesdienst am 5 Si b b t die Rede, höchstens konnte man heraushören, daß Hexe ordnungen gegen die Störung der äu katholisch o fehlt es ja an dem wirthschaftliche Bedeutung dieser Frage, namentlich auch die wirth⸗ Um 5 ½ Uhr wird darauf die weitere Berathung bis sinnung sein, daß Sie mir von vornherein glauben müssen, daß ein Wort icht gerade ein lebhaftes Interesse in dieser Sache hatte. hinausginge und 1.S S 'träfe, am Rhein, wenigstens in ge. Charfreitag zu veen Föhtt . üedeg⸗ 1e btt ist das Gesetz schaftliche Bedeutung nach der Seite die der Herr Vorredner hier Mittwoch 1 Uhr vertagt .“ 1114141“*“* 8 d Lane so ernster kirchlicher Art, wie sie jetzt gegen den Heilighaltung des Charfreitag - 3 Haupterforderniß eines ka holischen 3 1n; 8 1 .“ 1 fern gelegen hat. Meine Herren, ich hoffe auch, daß es uns uf Einwendu 1 5 6 ist ein solches Gesetz nicht betont, vollkommen an. Wir haben uns seit Jahren mit 8 9 1 1 ültig sei; die Polizeibehörden könnten nur jeder Katholik mißbilligen; aber dazu i 2 bnee - fein,. als im größten Theil des Staatsgebiets der Charfreitag Feiertag anelannt ist 18egb der 8 O. vom 7. Februar 1887] nötvig, die Polizet hat Mittel genug; dieser enes e Peb Natur, greift in so viele soziale Verhältnisse hinein, daß es 8 114X“X*“; ehst 1 llic eegbnt er gefetzlicher Feiertag ist und niemals, gesetzliche Feiertage auf Grun 1 werden. Eventuell hätte dann die ganze Festtagsordnung, nicht leicht ist, sie in einer nach allen Seiten befriedigenden 8 ““ biese as benutzen 88 biet . haach nicht von katholischer Seite, darüber 88 “ 5 Polizeiverordnung neue Feiertage schaffen. Darin hat, las⸗ 9 womit auch das politische Einheitsband be ac aas te hszaltcher 2 1 8 “ 2 2 8 4 G wor . a Art zu regeln. Wir haben sie bei der Revision des Gerichts⸗ Herrenhaus. ist selbstverständlich die erste Voraussetzung für eine ruhige und sachh. Gge 1p Fe- e. vir bei Aufstellung das Erkenntniß vollkommen Recht. Es hat auch gegolten und au 8 Fenn Fls Hece eracdee ehe Comellche 5 8 liche Erwägung der gegen die Vorlage erhobenen Bedenken; nur anfñff glaube son Se sind. seine Wirkung geübt. 1 die religkösen Einrichtungen der Katho⸗ 1 u 8 b 2 1““ d 1 8 1 3 g optima fide gewesen sind. 1 von evan⸗ en dort jede Rücksicht auf die relig u 1n-s-.osNens ee de Der Präsident Fürst zu Wied eröffnet die Sitzung mit dem Boden dieser Ueberzeugung kann man schließlich zu einer un- and bei der Erwägung des Gesetzentwurfs optir de nun die Regierung namentlich vor nähm 1 gGemn . 1 ürli ; lischen Kreisen, 1b wie eine Beleidigung, wenn n. B. für ihn kein zu gelangen. Ich kann aber dem Herrn Vorredner die Versicherun f ückwüͤ die Frage vorlegt, die wir uns natürlich auch vorgelegt haben: 8e 8 8 allerdringendsten Weise angegangen. zhnliche Arbeit verrichten wolle, da er für a die Glückwünsche des Hauses zu Seinem Geburtstage huldvoll 87 8eh1 d.nie Bincdiclictet die praktische Bedeutung des Ent⸗ Schutz EP diese Klagen und Bitten eine . h. far der katholischen Kirche sollten der Wger wiederholt an, daß sie eine Bedeutung hat, die einer sehr ernsten Se 5: * zu bberrrittein wurfs, wenn er Gesetz wird? Diese praktische Bedeutung des Ent⸗ In ne Prüfung werth ist. w eu in das Haus berufen sind: aus besonderem König⸗ Abg. Beckh⸗Coburg (fr. Volksp.) empfiehlt die Annahme des lichen Vertrauen Herr Birkner⸗Cadinen und als Ver⸗
b üssen. Das ist unsere Absicht, S 2 ie liegt überhaupt verschieden gestalten können und müssen isch Deutschland und den Niederland ; Verständi Gewissenhaftigkeit der deutschen Richter damit beantwortet, daß er in fang des Staatsgebiets. Ich bin im allgemeinen mit den Ausführungen des Herrn von Staatsbürger liegt wie der evangelischen. Sie liegt ü⸗ sehr ver zwischen eutschland und den Niederlanden eine Verständignug ¹ 1 5 1 3 in ich lei zeivorschrift begnügen, sondern müssen eine gesetzliche dem zunächst betheiligt sind. Ich bin nicht in der Lage, zu erklären, wie in denen die Gewährung der bedingten Begnadigung an und für sich dem Eichsfelde und in drei Städten des Regierungsbezirts Erfurt 1 vom Stanrpunlte seiner Konfession aus beklagt hat, bin ich leider einer bloßen Polizeivorschrift begnüsen, son daß g 8 8ö 7 * 8 8 durch einfache Polizeiverordnung die Feier des Charfreitags zu schützen. dispensieren, und jeder Gendarm hätte EEE1 b ee tten, mit keinem tlichen Feier 1 ißt, so ist das doch nur ein Schein. Für den Ar Her. ’ 1 8 b 8 egen die Regelung, die wir in Aussicht gestellt hatten, Schutz der rein gottesdienstlichen Begründung heißt, petenz der Amtsgerichte betrifft, so erkenne ich die große rechtliche und schließlich nicht entbehren können. Christen so abstoßend, er würde der Ausfluß einer so rohen Ge geg hob den sind, konnten wir hiernach umsoweniger wissen Distrilten, wo der Charfreitag nicht durch Staatsgesetz als den Katholiken nicht sympathisch. Die Hüörcgeses nicg g 8 “ — 1 gelingen wird, Sie und insbesondere auch unsere katho⸗ Gesetzentwurf erhoben worden sind, dieser Frage beschäftigt, sie ist aber von so komplizierter 8 . 8 zeiverordnung schützen, sie könnten aber nicht durch eine entsprechende gesetzliche Gestaltung erfahren müssen, durch Poliz deutschland, 1 verfassungsgesetzes, die wir aus Anlaß des Bürgerlichen Gesetzbuches 6 3. Sitzung vom 21. Februar 1899. 8 schen Cbristen bestärkt, Infolgedessen wur liken, dagegen wirke es auf das Gemüth des evangelischen der Mittheilung, daß Seine Majestät der Kaiser und König befangenen Verständigung über die Vorlage, auf die ich hoffe, gelangen. Diese unsere bona fides und dieses unser gutes Gewissen wird auch bef von Behörden und Gemeinden, um den gesetzlichen en, dageg katholische Untergebene an geben, daß wir die Sache im Auge behalten werden, und ich erkenne entgegengenommen und das Präsidium beauftragt hat, dem 1 Schwierigkeiten bereiten, u der Ueb uf katholischer Seite weit besondere Verschärfung dadurch erhalten, daß die Sozial- lage entgegenkommen, nicht ihr Schwierig h;g wurfs wird nach meiner Ueberzeugung a
(Fortsetzung in der Zweiten Beilage.)
1 1 aus⸗ Kommission. b überschäst. Als Fundamentalgesichtspunkt muß man festhalten, daß] demokratie sich dieser Frage bemächtigte, 8g üs “ 114“
von ihm gestellten Antrages, der von der Kommission, die über die treter des Geschlechts derer von der Osten Graf von der “ 8 114“” ““ 1““ —
Entschädigung der unschuldig Verurtheilten verhandelt habe, ein⸗! Osten.