1899 / 47 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 Feb 1899 18:00:01 GMT) scan diff

Provinzial⸗Ausschusses:

Provinzial⸗Landtage in dem Sckhreiben vom 12. Februar v. J. ge⸗ stellte Antrag auf Abänderung des Gesetzes vom 26. Februar 1877 über die außerordentliche Wegepflicht in der Provinz Hannover von den Herren Ministern der öffentlichen Arbeiten, des Innern und für Handel und Gewerbe wiederum abgelehnt worden, den Provinzialausschuß zu beauftragen, gegen die ablehnende Entscheidung der genannten Herren Minister bei dem Königlichen Staats⸗Ministerium unter Ueberreichung unserer angeschlossenen Denkschrift vom 16. De⸗ zember v. J. und unter Bezugnahme auf die inzwischen von einer unsererseits entiandten Deputation mit dem Herrn Vize⸗Präsidenten des Staats⸗Ministeriums und den genannten Herren Ministern mündlich geführten Verhandlungen vorstellig zu werden.“ Dieser Antrag wurde mit allen gegen eine Stimme an⸗

genommen.

Die vorgelegten Uebersichten über die von der Hannover⸗ schen Landes⸗Kreditanstalt im Rechnungsjahre 1. 97 aus⸗ geliehenen und angeliehenen Gelder wurden zu den Akten genommen. Ein von dem Landes⸗Forstrath Quaet⸗faslem begründeter Antrag: dem Hannoverschen Provinzial⸗ Gartenbauverein hierselbst zur theilweisen Deckung der durch die Chrysanthemum⸗Ausstellung des Jahres 1898 entstandenen Fehlkosten einen Zuschuß aus den Ueberschüssen des laufenden Jahres zu be⸗ willigen, wurde abgelehnt. Sodann gab Landes⸗Baurath Sprengell einige Erläuterungen zu den Nachweisungen über die zur Förderung von Kleinbahnen ausgeliehenen Kapital⸗ beträge und die Kosten ausgeführter Vorarbeiten für das Jahr 1897/98, die damit erledigt waren. Geheimer Reg erungs⸗ Rath Götze begründete den Antrag des Provinzialausschusses, betreffend mehrere Abänderungen der Satzungen der Hafpflicht⸗ versicherungsanstalt. Diese Abänderungen wurden bewilligt mit der Bestimmuna, daß sie am 1. Januar 1900 in Kraft treten. Schatzrath Lichtenberg erstattete hierauf Bericht über die Erledigung des vom vorigen Landtage gefaßten Beschlusses wegen Gewährung einer Entschädigung für an Milzbrand oder Rauschbrand gefallene Pferde und Rindviehstücke. Das Landes⸗Direktorium habe sich in dieser Angelegenheit an die Königliche Landwirthschaftsgesellschaft gewandt, die auf Grund der Gutachten der landwirthschaftlichen Hauptvereine die Noth⸗ wendigkeit des Erlasses eines solchen Reglements verneint habe. Die sechs Ersatzwahlen zum Provinzial⸗Landtage vpurden schließlich ohne weiteres für gültig erklärt. In der gestrigen 6. Sitzung des Provinzial⸗Landtages berichtete Schatzrath von Wersebe über folgenden Antrag des

„Der Provinzial⸗Landtag wolle beschließen; Die Königliche

Stlaatsregierung zu ersuchen, eine Aenderung des Provinzial⸗Abgaben⸗

spstems unter Zugrundelegung der bewährten Grundsätze des Kommunal⸗ Abgabengesetzes herbeizuführen“.

An der Hand einer vom Landes⸗Direktorium gemachten Aufstellung wies Redner die Wirkung der vorgeschlagenen Be⸗ steuerungsarten nach: die Vertheilung unter Berücksichtigung des gesammten Solls der direkten Staatssteuern, von nur

50 Proz. der Real⸗ und 100 Proz. Einkommensteuer, ferner von 50 Proz. der Realsteuern, ausschließlich der Hausiersteuer, und 100 Proz. der Einkommensteuer, sowie unter Berücksichti⸗ gung der Einkommensteuer allein, und zwar in den drei letzteren Fällen getrennt nach den Kosten für das Landarmenwesen und den sonstigen Kosten. Die Aufstellung umfaßt weiter eine

voergleichende Nachweisung zwischen dem Grundsteuer⸗Reinertrag

und dem zur Steuer für 1898/99 E Einkommen haaus Grundvermögen; die vorletzte ertheilungsart würde für die Stadt Hannover eine Mehrleistung von 58 000 ergeben. Hierzu war ein Antrag des Abg. Dr. Iderhoff eingegangen, der im ersten Theil dem Ausschußantrage gleich lautete, im weiten Theil sich aber dahin richtete, unter Aufhebung des Beschlusses des 24. Provinzial⸗Landtages (die jetzige Steuerart) die Kosten für das Landarmenwesen vom 1. April 1899 ab auf die Kreise nach dem bisherigen Maßstab zu ver⸗ theilen. Im Laufe der sich hieran knüpfenden längeren Debatte beaniragte der Abg. Fürbringer, eine Finanzkommission u ernennen, die sich mit solchen Fragen beschäftige und auch as Budget prüfe. Abg. von Düring stellte zu dem Antrage Jvderhoff noch den Zusatzantrag, die Einkommensteuer zum vollen Betrage, die Realsteuern (ausschließlich der Hausiergewerbe⸗ steuer) zur Hälfte heranzuziehen. Bei der Abstimmung wurde Fürbringer abgelehnt, ebenso der zweite Theil des f, während der erste sich mit chußantrage deckende Theil angenommen wurde. der hierauf folgenden Wahl des Vorsitzenden für den Provinzial⸗Ausschuß wurden 104 Stimmen abgegeben; davon erhielt Graf zu Inn⸗ und Knyphausen 61 und der bis⸗ herige Vorsitzende Geheime Regierungs⸗Rath Lauenstein 40 Stimmen. Graf zu Inn⸗ und Knyphausen nahm die Wahl dankend an und widmete der langjährigen Thätigkeit des Geheimen Regierungs⸗Raths Lauenstein im Landtage und im Ausschusse ehrende Worte der Anerkennung und des Dankes. Mit Bezug auf die vorgelegten Uebersichten der Einnahmen und Ausgaben des Hannoverschen Klosterfonds begründete der Abg. Struckmann slienlch folgenden Antrag, welcher ohne Einwendungen angenommen wurde:

„Der Provinzial⸗Landtag wolle beschließen: das Schreiben des Königlichen Ober⸗Präsidenten vom 10. Oktober 1898, die Ueber⸗ sichten der Einnahmen und Ausgaben des Hannoverschen Kloster⸗ fonds für 1. April 1897/98 betreffend, dem Provinzial⸗Ausschuß zu überweisen mit dem Ersuchen, eingehend zu prüfen, ob die Weigerung des Herrn Ministers der geistlichen ꝛc Angelegen⸗ heiten, über die von ihm geleitete Verwaltung und Verwendung des Hannoverschen Klosterfonds mit dem Provinzial⸗Landtage schriftlich oder mündlich in Verhandlungen einzutreten, der Stellung entspricht, welche im Anschluß an die Stellung, welche den früheren Hannoverschen Ständen dem Klosterfonds gegenüber verfassungsmäßig zustand, dem Provinzial⸗Landtage bezüglich desselben eingeräumt und thatsächlich von ihm früher eingenommen ist, eintretendenfalls aber dem nächsten Provinzial⸗Landtage Vorschläge darüber zu machen, welche Mittel zu ergreifen seien, um dem Provinzial⸗Landtage die ihm gebührende

1u6. Oesterreich⸗Ungarn. 8

Aus Budapest berichtet das „Ungarische Telegraphen⸗ Correspondenz⸗Bureau“, daß, nachdem über alle streitigen Punkte ein Einvernehmen zwischen der Opposition und dem designierten Minister⸗Präsidenten Koloman Szell erzielt worden, das Kompromiß abgeschlossen sei. Die Hausordnung werde gemäß diesem Uebereinkommen in dem Sinne revidiert werden, daß eine sogenannte technische Obstruktion unmöglich g werde. Andererseits habe Koloman Szell eingeräumt, in die Gesetzesvorlage über die Wahlgerichtsbarkeit uͤber die Verhinderung der öffentlicher Beamten an der Wahlagitation

ilnahme

gewisse Bestimmungen Pheil

v1A1X“

und über die Bestrafung der Mißbräuche der Wahl⸗ funktionäre aufgenommen würden. Ueber das Kompromiß werde heute ein Protokoll angefertigt werden. Die Kunde vom Zustandekommen des parlamentarischen Friedens habe in allen Klubs große Befriedigung hervorgerufen. Koloman Szell, der die Nachricht im liberalen Klub bekannt gegeben habe, sei mit Ovationen empfangen worden. Ueber die Bildung des Kabinets verlautet, daß die bisherigen Minister der Finanzen, der Landesvertheidigung, des Kultus und des Ackerbaues ihre Portefeuilles behalten, sowie daß der bisherige Minister a latere Graf Széchényi und der Minister für Kroatien Cseh in das neue Kabinet eintreten würden. Der bisherige Staatssekretär im Justiz⸗Ministerium Ploß über⸗ nehme das Portefeuille der Justiz und Hegedues das des Handels. Koloman Szell werde als Mini ter⸗Präsident auch das Ministerium des Innern verwalten. Die Ministerliste werde spätestens am Sonntag dem König unterbreitet werden.

Großbritannien und Irland.

In einer gestern in London abgehaltenen Versammlung von 30 Mitgliedern des Unterhauses wurde, dem „W. T. B.“ zufolge, eine Resolution angenommen, in welcher die Regierung aufgefordert wird, zum Zweck der Abschaffung der Zucker⸗ prämien mit Deutschland und anderen Mächten, die gewillt sind, die Zuckerprämien abzuschaffen, Verträge abzuschließen. Die Versammlung beschloß ferner, diese Angelegenheit gelegent⸗ lich der Berathung des Budgets des Ministeriums des Aus⸗ wärtigen im Parlament zur Sprache zu bringen.

1“ Frankreich.

Die zur Theilnahme an dem Leichenbegängniß des Prä⸗ sidenten Faure in Paris eingetroffenen fremdländischen Missionen begaben sich, wie „W. T. B.“ meldet, gestern Nachmittag nach dem Ministerium des Auswärtigen, wo sie dem Minister des Auswärtigen Delcassé durch die Bot⸗ schafter bezw. Gesandten der betreffenden Länder vorgestellt wurden. Unmittelbar darauf wurden die Botschafter sowie die Missionen einzeln in den Saal geführt, in welchem si der Präsident der Republik Loubet befand. Delcassé stellte die Herren dem Präsidenten vor.

Von der Polizei wurden gestern in Paris 10 000 Medaillen mit dem Bildniß des Herzogs von Orléans sowie 5 Stempel zur Prägung solcher Medaillen beschlagnahmt. In Voraussicht von Kundgebungen bei der heute stattfindenden Beisetzung des Präsidenten Faure hat der Polizei⸗Präfekt von Paris angeordnet, alle aufrührerischen Embleme fortzunehmen und die Träger solcher Embleme zu ver⸗ haften sowie jede Ansammlung auf der Straße auseinander⸗ utreiben und jeden der in den Straßen oder bei em Passieren des Leichenzuges beleidigende Rufe gegen den Präsidenten der Republik, die Mitglieder des Parlaments oder die Behörden ausstoßen sollte. 8E““

Rufßlavav.

Auf der baltischen Werft in St. Petersburg fand vor⸗

gestern die Kiellegung des Geschwader⸗Panzerschiffes „Pobeda“ und des Transportschiffes „Jenissei“ statt.

8 Italien.

In der Deputirtenkammer erklärte gestern in Be⸗ antwortung einer Anfrage Valle’'s über den Schutz der italienischen Interessen in China dem „W. T. B.“ zufolge der Minister des Auswärtigen Canevaro: die Regierung lasse die Interessen Italiens, welche in China zugenommen hätten, nicht außer Acht. Er beabsichtige, der Kammer einen Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Vermehrung der Zahl der italienischen Konsuln erster Klasse in China, vorzulegen. Gleich⸗ zeitig erklärte er im Namen des Marine⸗Ministers: die Zahl der italienischen Schiffe in den chinesischen Gewssern solle der⸗ artig vermehrt werden, daß diese Schiffe eine Schiffsdivision bilden. Die Kammer setzte hierauf die Berathung der politischen Gesetzentwürfe fort. Nach mehreren anderen Rednern nahm Colombo das Wort, der die Vorlagen der Regierung über die öffentliche Sicherheit und die Presse billigte und nur einige Abänderungen in Vorschlag brachte. Er erklärte, daß diese Gesetzentwürfe ohne übertriebene Strenge die Mittel ver⸗ mehren wuͤrden, über welche die Regierung zur Vertheidigung der staatlichen Einrichtungen verfügen müsse. Er werde die Regierung unterstützen, wenn sie auf dem politischen Gebiete für die Einhaltung der Gesetze Sorge tragen und auf dem wirthschaftlichen die Steuerzahler in Ruhe lassen werde.

2

Spanien.

Die Deputirtenkammer verhandelte gestern über den Antrag der Republikaner, in welchem die Einberufung einer konstituierenden Versammlung verlangt wird. Salmeron forderte, nach einem Bericht des „W. T. B.“, in heftiger Rede im Namen der Republikaner, daß die Regierenden, deren Bestreben dahin gehe, mit Hintansetzung des Vater⸗ landes die Monarchie zu retten, und die das Kolonialreich nach einem Kriege, der nur 276 Todte gekostet habe, den Vereinigten Staaten ausgeliefert hätten, zur Verant⸗ wortung gezogen würden. Der gegenwärtige Friede sei der schimpflichste, den die Geschichte aufweise. Man stehe einem Kadaver gegenüber, aber es sei nicht der Spaniens, sondern desjenigen, der es regiere.

Die Bureaux des Senats wählten gestern die Kommission für die Vorberathung des Gesetzentwurfs über die Abtretung der Philippinen. In vier Bureaux siegten die Ministeriellen, in drei die Oppositionellen.

1 6

Türkei. 1“

8

ie kretische Nationalversammlung wählte gestern Sphakianakis mit 103 Stimmen zum Präsidenten. Der Gegenkandidat Michelidakis, Führer der liberalen Partei, erhielt 65 Stimmen.

Asien.

Nach einem Telegramm des amerikanischen Generals Otis an die Regierung in Washington hat ein Befehls⸗ haber der Ihe eees een in Malolos am 15. d. M. eine Proklamation erlassen, welche die Erhebung gegen die Amerikaner in Manila und die Vernichtung der amerika⸗ nischen Occupationsarmee für die Nacht des 15. Februar an⸗ ordnete. Der amerikanische Wachtposten in Bildid sollte an⸗ gegriffen, die Gefangenen und Sträflinge sollten befreit und

ewaffnet werden. Die Proklamation forderte alsdann die Filipinos auf, sich an den Amerikanern für ihre Schändlichkeit und ihren Verrath zu rächen, und schloß mit den Worten: „Tod den Tyrannen, Krieg ohne Gnade gegen die falschen Amerikaner, die uns betrügen,‚",///.

Das Nebraska⸗Regiment hat, einer Meldung des

8

„W. T. B.“ vom gestrigen Tage zufolge, eine Schaar von 300 Filipinos drei englische Meilen weit von Manila auf den

Pasig⸗Fluß zurückgeworfen und bei dem Kampf viele derselben

getödtet. 21 Gefahene wurden aufgefunden. Auf amerikanischer Seite wurden 3 Mann verwundet. Kommissar

von der Insel Negros erklärten dem General Otis, daß die Bevölkerung der Insel Cebu bereit sei, die amerikanische

Herrschaft anzuerkennen. Afrika.

Einer Meldung des „W. T. B.“ aus Kairo zufolge be findet sich der Khalif gegenwärtig in Kordofan. Er ist mit einer bedeutenden Zahl von Anhängern von Scherkela aus

nordwärts gezogen und hat dort die Araber durch kühne Raub⸗ fühe in Schrecken a

Die weiteren Pläne des Khalifen

ind unbekannt, doch sind vorsichtshalber der Gouverneur von

Omdurman, General auf ihre Posten zurückberufen worden.

missar für die Abgrenzun Einigung über die Vertheilung des umstrittenen Gebietes erzielt worden.

Parlamentarische Nachrichten.

Die Berichte über die gestrigen Sitzungen des Reichs⸗ tages, des Herrenhauses und des Hauses der Abge ordneten be Beilage.

unter und andere beurlaubte Offiziere

nden sich in der Zweiten, Dritten und Vierten

Zwischen dem portugiesischen und dem britischen Kom⸗ des Manikalandes ist eine

In der heutigen (40.) v des Reichstages,

welcher der Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister

Dr. Graf von Posadowskny, der Staatssekretär des Reichs⸗

Justizamts Dr. Reichs⸗Schatzamts Dr. Freiherr von Thielmann beiwohnten, wurde die zweite Berathung des Reichshaushalts⸗Etats für 1899 bei dem Etat des Reichs⸗Justizamts, und zwar bei dem Titel „Gehalt des Staatssekretärs“, fortgesetzt. 3 Außer dem Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Dr. Nieberding nahmen bis zum Schluß des Blattes die Abgg. Hilpert (b. k. F.), Roeren (Zentr.) und Dr. Grad nauer (Soz.) das Werriert.—

ij. 11 811“

In der heutigen (27.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, in welcher der Vize⸗Präsident des Staats⸗ Ministeriums, Finanz⸗Minister Dr. von Miquel zugegen

war, wurden zunächst in der üblichen Weise die Mitglieder

des Hauses vereidigt, die den verfassungsmäßigen Eid noch

nicht Fere hatten.

lsdann wurde die zweite Berathung des Etats des Finanz⸗Ministeriums in Verbindung mit den Gehalts⸗ aufbesserungen für die unteren Beamten und ein⸗ zelne mittlere

eamtenklassen sowie den Stellen⸗ zulagen fortgesetzt.

Abg. von Bornstedt (kons.): Ein großer Theil meiner Partei hätte es gern gesehen, wenn auch für die Gendarmen etwas mehr geschehen würde. Wir werden uns aber mit Rücksicht auf die Er⸗ klärung des Finanz⸗Ministers, um die Vorlage nicht zum Scheitern zu bringen mit der Verbesserung des Gehalts der Wachtmeister be⸗ gnügen. Ich möchte der Staatsregierung anheimgeben, ob sie nicht dafür sorgen könnte, daß den Gendarmen auf dem Lande angemessene Dienstwohnungen zur Verfügung gestellt werden. 8

Abg. Bröse (kons.) schließt sich diesen Wünschen an und weist darauf hin, daß die Wohnungsnoth für die Unterbeamten im all⸗ gemeinen in der letzten Zeit noch drückender geworden sei, seitdem die Hausbesitzer sich zum Ring zusammengethan hätten.

Abg. Dr. Hahn B. d. L.): Wenn es der Finanzverwaltung nicht möglich ist, den egriff der Theuerung festzustellen, dann hätten die Serdisklassen überhaupt nicht eingeführt werden sollen. 1 habe schon früher eine Aenderung des Servistariss vorgeschlagen und möchte bitten, wenigstens in Preußen eine andere Regelung der Servisklassen mit Rücksicht auf die einzelnen Orte vorzunehmen. Ich glaube, daß die Besoldungsrerbesserung mit dieser Vorlage noch nicht abgeschlossen ist. Che der Staat weiter geht, sollte er allerdings die Wirkungen dieser Vorlage abwarten. Die großen Privatunternehmer und Gesellschaften follten auch ihrerseits mehr für ihre Beamten thun.

Abg. Boecker (fr. kons.) hätte ebenfalls eine Gehaltsaufbesserung für die Gendarmen gewünscht. Es komme darauf an, dieses werth⸗ volle Beamtenmaterial auf seiner Höhe zu erhalten.

8.

der nächsten Jahre in Vorschlag zu bringen.

Abg. von Riepenhausen (kons.) ist der Meinung, daß E

Regierung den Gendarmen wenigstens durch Gewährung angemessener

Erklärung des Gendarmeriegehälter die ganze Vorlage gefährden könne. sonst einen solchen Antrag gestellt haben.

Finanz⸗Ministers, daß ein Antrag auf Erhöhung der

An der weiteren Debatte betheiligen sich bis zum Schluß 8—

des Blattes der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Dr. von Miquel, sowie die Abgg. Schmidt⸗ arburg (Zentr.) und Hausmann (nl.). 8

Nr. 8 der „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Ge⸗ sundheitsamts“ vom 22 Februar hat folgenden Inhalt: Gesund⸗ heitsstand und Gang der Volkskrankheiten. Zeitweilige Maßregeln

egen ansteckende Krankheiten. Desgl. gegen Pest. 81 2-4,, ältnisse Ungarns, 1897. Gesetzgebung u. s. w. (Preußen.) Ziegeleien. (Prov. Brandenburg.) Krankenanstalten ꝛc. (Reg.⸗Bez. Joötgdam.) Medizinalpersonen. (Charlottenburg.) Kuhmilch. i. Th.) Schulpflichtige Kinder. (Reg.⸗Bez. Lüneburg.) Ansteckende Krankheiten. (Reg.⸗Bez. Aachen.) Abdeckereiwesen. (Bayern.) Geflügelcholera. (Oesterreich. Nieder⸗Oesterreich.) Infektionskranke. Ekekteische Lichtbäder. (Dänemark.) Klauenvieh. Gang der Thierseuchen im Deutschen Reiche, 15. Februar. Desgl. in Dänemark, 4. Vierteljahr. Rindviehseuche in Suakin. Zeit⸗ weilige Maßregeln gegen Thierseuchen. (Preuß. Reg.⸗Bez. Königsberg, Sachsen, Baden, Oldenburg, Lübeck, Oesterreich, Schweiz, Niederlande, Schweden.) Verhandlungen von gesetzgebenden Körper⸗ schaften, Vereinen, Kongressen u. s. w. (Deutsches Reich.) Wein. Unzucht ꝛc. Tuberkulose⸗Kongreß. (Preußen.) Aerztliche Ehren⸗ gerichte ec. (Prov. Sachsen.) Todtenbestattung ꝛc. Vermischtes. e⸗ Bochum.) Knappschaftsverein, 1897. (Belgien. Brüssel.)

esundheitliche Verhältnisse, 1867,96. Infektionskrankheiten in Hüaben Moskau, in der Bukowina und Norwegen, 1897.

rschenkliste Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. 2 22.3. in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Desgl. in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken.

Nieberding und der Staatssekretär des

ias Er bitte des. halb den Finanz⸗Minister, die Verbesserung ihrer Gehälter in einem

Er würde

Mühlhausen

bestellungen an Inhaber

Der Vorstand der Versicherungs⸗Anstalt Braunschweig hat den Krankenkassen

und minder 1 hlicche Gesundheitspflege im Herzogthum Braunschweig eigene Volks⸗

1

Dienstwohnungen zu Hilfe kommen könnte, und bedauert lebhaft die

Gemeinwohl und bei dem auch auf diesem Gebiete ohne

Etatistik und Volkswirthschaft. Gewerbebetriebe im Umherziehen in Bayern 1897.

Nach der „Zeitschrift des Königlich bayerischen Statistischen Bureaus“, Jahrgang 1898 Nr 2, wurden in Bayern während des Jahres 1897 auf Grund des § 43 der Reichs Gewerbeordnur g 233 (davon allein in München 121) Legitimationsscheine für gewerbsmähiges

Verkaufen und Vertheilen, Anheften und Anschlagen von Druckschriften und anderen Schriften oder Bildwerken auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen und sonstigen öffentlichen Orten (1896 189, 1895 223) ertheilt. Die Zahl der zum Aufkauf von Waaren und zum Aufsuchen von Waaren⸗ stehender Gewerbebktriebe und an deren Reisende ausgestellten Legitimationskarten (§§ 44, 44a R.⸗G⸗O.) betrug 17 329 (1896 15 791, 1895 14 911); diese Art von Legitimationskarten für in⸗ und ausländische Hand⸗ lungsreisende wird von Jahr zu Jahr in höherer Zahl erbeten und ertheilt (1888 z. B. nur 8602). Von Wandergewerbe⸗ scheinen für den eigentlichen Gewerbebetrieb im Umher⸗ ziehen 55, 1 3 R.⸗G.⸗O) wurden im Jahre 1897 17 943 Stück neu ausgegeben (wovon 3 v. H. an Ausländer), gegen die beiden Vorjahre 70 bezw. 194 weniger, wie sich schon seit längerer Zeit darin ein langsamer Rückgang zeigt; die Zahl der zugelassenen Begleiter solcher Hausierer betrug 1869 (gegen 2037 bezw. 2055 in den beiden Vorjahren). Die Zahl der daneben „ausgedehnten“ Wandergewerbescheine ermäßigte sich von 3067 im Vorjahre auf 2596, wobei sich die Zahl der zugelassenen Begleiter von 737 im Jahre 1896 auf 957 im Jahre 1897 hob. Ueber die räumliche Ausdehnung der Bezirke, in denen die Hausierer ihre Geschäfte zu betreiben gedachten, führt unsere Quelle die interessanten Thatsachen an, daß von 100 der 20539 neuertheilten und ausgedehnten Wander⸗ gewerbescheine berechtigten: zum Hausierhandel in einem Orte 2,3, in einem Verwaltungsbezirk 31,4, in einem Regierungsbezirk 31,6, in mehreren Regierungsbezirken 6,1 und im ganzen Königreich 28.6. Die nach § 55, 4 R.⸗G.⸗O. ertheilten Wandergewerbe⸗ scheine für Darbieten von Musikaufführungen, Schau⸗ stellungen, theatralischen Vorstellungen und sonstigen Lustbarkeiten, bei denen ein höheres Interesse der Kunst oder Wissenschaft nicht obwaliet, bezifferten sich auf 1703 gegen 1752 im Vorjahre und 1896 im Jahre 1895. Für den gleichen Zweck ausgedehnt wurden dagegen 19 933 Scheine. Als Begleiter waren für diese Art von wandernden Gewerbebetrieben im Berichtsjahre 21 272 zugelassen (1896: 20 210, 1895: 20 444, 1888 nu 14 272).

Aus Braunschweig wird geschrieben

Invaliditäts⸗ und Alters⸗ und Gemeindebehörden gegenüber dem Wunsche Ausdruck gegeben, es möge nach Kräften dahin gewirkt werden, daß mit Lungenleiden be⸗ haftete Personen im frühesten Stadium der Krankheit in Pflege

kommen: von Rippen⸗, bezw. Brustfell⸗, sowie von Lungenentzündung genesene Perfonen sollten ohne Ausnahme von der Pflege im Albrechts⸗

hause (für Männer) und im Marienheim (für Frauen) daselbst Gebrauch machen, sobald kein Fieber mehr vorhanden ist und sie einigermaßen 82 in freier Luft bewegen können. Erfahrungsmäßig gehen aus jenen

rankheiten viele Schwindsuchtsfälle hervor; man muß also der nach⸗ haltigen Genesung zeitig Raum geben, wozu sich die Kranken um so eher bereit finden werden, wenn ihnen ihre gesundheitliche Lage und weiter eröffnet wird, daß bei verheiratheten Kranken das ihnen zustehende Krankengeld nicht beansprucht, vielmehr der Familie belassen wird, und letzterer, sofern das in Pflege ge⸗ sommene Familienhaupt kein Krankengeld mehr erhält, Fürsorge von der Versicherungsanstalt gewährt wird. Auch wird darauf aufmerksam Se. daß es im eigensten Interesse der Kasse liegt, auf erkrankte

itglieder im obigen Sinne frühzeitig einzuwirken, da nur dann er⸗ folgreiche Verwendung der dortigen und der Mittel der Versicherungs⸗ anstalt stattfinden wird. Schließlich ist bemerkt, daß bei Rheumatismus, Nierenleiden, Herzleiden für Entsendung nach Oeynhausen, Wildungen, Nauheim gleiche Grundsätze beobachtet werden. Bei Mittheilungen

an die Verwaltungsbehörden und die Aerzte ist hinzugefügt, daß, so⸗

weit der Platz im Albrechtshause und im Marienheim reicht, und so lange nicht der mit Fürforge für nicht versicherte unbemittelte bemittelte Lungenkranke befaßte Verein für öffent⸗

heilstätten besitzt, außer den Versicherten, deren Pflege selbst. verständlich ganz und allein aus Mitteln der Versicherungsanstalt be⸗ stritten wird, auch Nichtversicherte gegen Zahlung eines Pflegegeldes von 2 täglich aufgenommen werden, auch geeigneten Falles Pflege⸗ stellen in Oeynhaufen, Wildungen, Nauheim vermittelt werden können, in diesen Orten aber, da dort fremde Einrichtungen in Anspruch zu nehmen sind, die vollen, etwas über 3 täglich betragenden Selbst⸗ kosten berechnet werden müssen. Auch in den Heimstätten für Lungen⸗ kranke betragen die Pflegekosten bei Einrechnung aller Aufwendungen etwas über 3 täglich; indessen meint die Versicherungsanstalt, den Bestrebungen des genannten Vereins zur Bekämpfung der Schwindsucht durch Ermäßigung des Pflegesatzes für Unbemittelte und minder Bemittelte umsomehr entgegenkommen zu können, als die allgemeinen Verwaltungskosten durch Benutzung vorüber⸗ gehend freier Betten von Nichtversicherten nicht vertheuert werden und als in vielen Fällen bei thunlichster der Be⸗ kämpfung jener Seuche wegen des Zusammenwohnens von ersicherten und Nichtversicherten in einem Hause, selbst in einer Familie durch Pflege der kranken Nichtversicherten auch den Versicherten ein Nutzen erwächst, indem sie mindestens vor Gefahr der Ansteckung behütet, im Fall der Pflege eines Familiengliedes sogar selbst moralisch und wirthschaftlich gefördert werden, und jedenfalls nach Rückkehr der ver⸗ pflegten Personen von diesen lernen, welche gesundheitlichen Grundsätze auch gesunden Menschen zuträglich, bereits gesundheitlich gefährdeten F aber unabweislich sind. Auf Ausbreitung der in den Heim⸗ ätten verkündeten Vorbeugungs⸗ und Heilungsmaßnahmen ist großes Gewicht zu legen. 8* Wie die Pflegekosten für Nichtversicherte im Falle der Bedürf⸗ tigkeit zu beschaffen sind, darüber zu befinden, wird den Kreis⸗, Stadt⸗ und Gemeindebehörden bei dem Nutzen der S se⸗-⸗ 5 . weifel si bewährenden Wshlthätigkeitssinn der wohlhabenderen Bevölkerung nicht schwer fallen; soll aber im einzelnen Falle etwas ge⸗ schehen, so bewahrheitet sich, wenn irgendwo, hier der Grundsatz, daß doppelt giebt, wer schnell giebt, d. h. nur die allerschleunigste Ueberführung geeigneter Kranker in die Heimstätten kann vollen Erfolg verbürgen. Dem Verein für öffentliche Gesund⸗ heitspflege sind Liebesgaben sehr erwünscht, theils zur Pflege von Kranken gegen obigen Pflegesatz, theils zur endlichen Ermöglichung der Inangriffnahme des Baues einer Volksheilstätte, da im Sommer die Heimstätten der Versicherungsanstalt stets von den Ver⸗ sicherten ganz besetzt werden. Während anderwaͤrts im Deutschen Reiche sich die Pflege von unbemittelten Lungenkranken der wärmsten örderung aller Kreise erfreut, hat im Herzogthum die Wichtigkeit der noch nicht so weit gewirkt, daß der Verein für Gesundheits⸗ nge in wünschenswerther Weise die Lungenschwindsucht, den ärgsten eind von Gesundheit und Wohlstand, zu bekämpfen in der Lage ist.

Möchten sich endlich die Hände aufthun!

Zur Arbeiterbewegung. Aus Krefeld wird der „Köln. Ztg.“ berichtet: Der Verband

der Sammetfabrikanten hat die von den Arbeitern eingereichte

Mindestlohnliste einstimmig abgelehnt.

Aus M.⸗Gladbach wird der „Rhein.⸗Westf. Ztg.“ telegraphiert: Im Wollenwerke, Aktien⸗Gesellschaft vormals Diderichs, kündigten gestern sämmtliche Weber der Weberei in Anrath.

In Nachod ist, der „Frkf. Ztg.“ zufolge, in der Weberei von Hermann S. Doctor ein Ausstand ausgebrochen, der sich inzwischen

;

auf die drei Webereien von Pick, Mauthner und Hitschmann aus⸗ gedehnt hat. Die Arbeiter fordern Lohnerhöhung bis zu 30 %. Dem Vernehmen nach wollen die Weber auch die Arbeiter anderer Be⸗ triebe wie der großen Spinnereien zur Arbeitseinstellung bewegen. Die Ruhe ist ungestört. (Bgl. Nr. 46 d. Bl.)

Bauwesen. 8 .“

Zur Erlangung eines Gesammtplanes der Industrie⸗ und Gewerbe⸗Ausstellung für Rheinland, Westfalen und benachbarte Bezirke, welche im Jahre 1902 in Düfsel⸗ dorf stattfinden und mit einer deutsch⸗nationalen Kunst⸗ Ausstellung verbunden werden soll, ist ein „Ideen⸗ Wettbewerb“ unter den deutschen Architekten ausge⸗ schrieben worden. Die Preise betragen 3500, 2500 und 1500 ℳ; überdies soll es vorbehalten bleiben, weitere Entwürfe zum Preise von je 500 anzukaufen. Preisrichter sind die Herren Stadt⸗ baurath Frings, Professor F. Roeber und Geheimer Kommerzien⸗ Rath Lueg, der Vorsitzende des provisorischen Ausstellungs⸗ Comités, in Düsseldorf, Ober⸗Ingenieur F. A. Meyer in Hamburg, Rheinstrom⸗Baudirektor, Geheimer Baurath Müller in Koblenz, Professor F. von Thiersch in München und Geheimer Bau⸗ rath, Professor Dr. P. Wallot in Dresden. Die Entwürfe sind zum 15. Juni d. J. an den Zentral⸗Gewerbeverein in Düsseldorf einzu⸗ reichen, von welchem auch die Wettbewerb⸗Unterlagen gegen Einsendung von 5 zu beziehen sind.

Aus einem engeren Wettbewerbe für den Neubau eines Rathhauses in Burg auf Fehmarn, der im November v. J unter einer Anzahl nicht allzu entfernt von Fehmarn ansässigen deutschen Baukünstlern ausgeschrieben worden war, sind, wie das „Centralbl. der Bauverw.“ mittheilt, die Entwürfe der Archi⸗ sekten Karl Voß in Kiel und Solf u. Wichards in Berlin mit ersten Preisen ausgezeichnet worden. Ein dritter Preis wurde dem Archi⸗ fekten Karl Hahn in Lübeck zuerkannt. Angekauft wurden die Ent⸗ 8 Architekten W. Mack in Charlottenburg und Schwerdtfege

Literatur. 1t 8

Das Bürgerliche Gesetzbuch für Japan, übersetzt von Dr. jur. L. Lönholm, Professor an der Kaiserlichen Unive tät zu Tokio. I. Band: Allgemeiner Theil und Sachenrecht. 2. Auflage. Preis 2 ℳ. II Band: Forderungsrecht. 2. Auflage. Preis 2 III. Band: Familien⸗ und Erbrecht. Preis 3 Kommissions⸗ Verlag von Max Nößler in Bremen. Das in verhältnißmäßig kurzer Zeit fertiggestellte, am 16. Juli 1898 in Kraft getretene Bürgerliche Gesetzbuch für Japan gründet sich in der Hauptsache auf die deutsche Wissenschaft. Der zweite Entwurf des B. G.⸗B. für das Deutsche Reich, die Motive zum ersten Entwurf, sowie die diese Ent⸗ würfe behandelnde deutsche Literatur sind nebst dem schweizerischen, ja auch auf deutscher Grundlage ruhenden Obligationsrecht ausgiebig benutzt worden. Was aus dem französischen, englischen und aus sonstigen Rechten aufgenommen wurde, ist nichts weiter als äußere Zuthat. Auch das alte japanische Recht hat nur einen bescheidenen Beitrag zu dem nunmehr zeltenden Zivilrecht geliefert. Beim Lesen desselben in der Lönholm'schen Uebersetzung vergißt man meist ganz, daß man es mit japanischem, überhaupt mit ausländischem Recht zu thun hat, und glaubt in dem B. G.⸗B. für das Deutsche Reich und dessen Entwürfen oder in einem Auszuge daraus zu lesen. Freilich ist auch nicht zu leugnen, daß das japanische Gesetzbuch in manchen Einzelbestimmungen selbständig dasteht; insbesondere treten im Fa⸗ milien⸗ und Erbrecht naturgemäß nationale Besonderheiten hervor. Als allgemein charakteristisch mag noch bemerkt werden, daß das anze japanische Bürgerliche nur aus 1146 Paragraphen beneht die selbst wieder meist sehr kurz sind. Der Uebersetzer hat, wie er im Vorwort zur zweiten Auflage sagt, sich bemüht, nach Möglichkeit dem japanischen Texte zu folgen, einestheils der studie⸗ renden Japaner wegen, die das Buch bei ihren Sprachstudien be⸗ nutzen, anderntheils um den Bedürfnissen der in Japan lebenden deutschen Kaufleute zu entsprechen. Aus dem Grunde sind in den Anmerkungen die wichtigsten juristischen usdrücke mit chine⸗ sischen Zeichen und lateinischen Buchstaben wiedergegeben.

Gleichzeitig mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch sind in Japan noch in Kraft getreten: ein Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetz⸗ buch, ein Gesetz, betreffend das Verfahren bei Streitigkeiten in Bezug auf den Personenstand, und ein Gesetz, betreffend das Verfahren in nichtstreitigen Angelegenheiten. Diese drei Gesetze hat Lönholm ins Englische übersetzt und in seinem Buch „New Japanese laws supplementary to the codes“ (Bremen, Max Nößler; Preis 6 ℳ) veröffentlicht. Dasselbe enthält ferner noch die Ueber⸗ setzungen zweier dem japanischen Parlament zur Beschlußfassung vor⸗ liegenden Gesetzentwürfe, betreffend die Schiffe und die Schiffs⸗ mannschaften und Schiffer, sowie in einem Anhang ein englisch⸗ japanisches Verzeichniß der wichtigsten technischen Ausdrücke dieser Gesetzentwürfe und des Handelsgesetzbuchs.

in umfassendes Handelsgesetzbuch ist in Japan seit dem 1. Juli 1898 provisorisch in Geltung. Es war schon lange als Gesetz ver⸗ kündet gewesen und sein Inkrafttreten immer wieder hinausgeschoben worden. Die Regierung hatte bereits eine Umarbeitung desselben vornehmen und einen neuen Entwurf fertigstellen lassen, der im Mai v. J. der Volksvertretung vorgelegt, vom Oberhaus unverändert an⸗ genommen wurde, auch glatt durch das Unterhaus gegangen sein würde und zum Gesetz erhoben worden wäre, wenn nicht die Volks⸗ vertretung infolge eines Zwiespalts mit der Regierung über die Steuergesetze plötzlich aufgelöst worden wäre. Eine deutsche Uebersetzung desselben hat Lönholm unter dem Titel „Ent⸗ wurf des japanischen Handelsgesetzbuchs in der vom Oberhaus angenommenen Form“ veröffentlicht (Bremen, Max Nößler; Preis 6 ℳ). Wie er im Vorwort be⸗ merkt, unterliegt es keinem Zweifel, daß der Gesetzentwurf noch⸗ mals der Volksvertretung vorgelegt und mit keinen oder ganz geringfügigen Aenderungen Gesetz werden wird. Man muß ihm daher für die große und schwierige Arbeit der Uebersetzung dankbar sein; denn für die in Japan lebenden Deutschen und für die deutschen Kaufleute, welche mit Japan Handel treiben, ist es von Wichtigkeit, das zukünftige Handelsgesetz dieses Landes, dem auch die Europäer in Japan unterworfen sein werden, sobald wie möglich kennen zu lernen. Die deutsche Uebersetzung ist sprachlich ausgezeichnet. Hervorgehoben sei die Verdeutschung einiger Fremdwöͤrter: so wird z. B. „Liquidation“ durch „Auftheilung“, „Liqnidator“ durch „Auf⸗ theiler“, „Chartepartie“ durch „Seefrachtschein“, „Konnossement⸗ durch „Seeladeschein“ ersetzt; im Wechselrecht wird für „Protest“ „Ablehnungsurkunde“ gebraucht. Materiell ist von Bedeutung, daß sich der japanische Entwurf in seinen fünf Büchern (allgemeine Be⸗ stimmungen, die Handelsgesellschaft, das Handelsgeschäft, der Wechsel⸗ brief und der Seehandel) an das deutsche Recht anschließt; mitunter sind die Bestimmungen des letzteren einfach übernommen worden. Obwohl als viertes Huch das Wechselrecht eingeschoben ist, umfaßt der ganze Entwurf doch nur 685 Artikel, während das deutsche Handelsgesetzbuch 905 Paragraphen aufweist. Erfreulich ist die Be⸗ merkung Lönholm's im Vorwort, daß jeder japanische Jurist, der wissenschaftlich oder in der Praxis etwas leisten will, die deutsche Sprache verstehen und sich mit der deutschen Rechtsliteratur vertraut machen müsse. EI1I 11“ ““ 88

Gesundheitswesen, Thierkran 8. Maßregeln.

Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.

(Aus den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“, Nr. 8 vom 22. Februar 1899.)

. Pest und Cholera. Britisch⸗Ostindien. Kalkutta. In der Fes vom 8. bis 21. Januar sind 65 Personen an Cholera, 1 an ocken, 327 an Fiebern gestorben; an Pest erkrankten und starben je 3 Personen.

Madagaskar. Vom 16. bis 24. uar sind in Ta 7 Personen erkrankt, 8 gestorben (darunter keine Europäer). Mauritius. In Port Louis sind bis zum 25. Januar 5 pestverdächtige Fälle vorgekommen. Cholera. Siam. In Bangkok sind in der ersten Hälfte des Januar

einige Cholerafälle vorgekommen. 8 - Gelbfieber.

In Barranquilla gelangten, den „Public health reports“

zufolge, in der Woche vom 18. bis 24. Dezember v. J. 1, in Vera

Cruz vom 6. bis 12. Januar 4, in Rio de Janeiro vom 10. bis 16. Dezember v. J 5 Todesfälle zur Anzeige. an letzterem Orte ferner 16 an accesso pernicioso. Nach einer Mittheilung der mexikanischen Gesandtschaft ist in IJimenez weder vor noch nach dem 28. Sep⸗ tember 1898 ein Fall von Gelbfieber vorgekommen.

Flecktypbus.

Oesterreich. Zufolge Mittheilung vom 11. Februar ist in Lieben, einem Vororte von Prag, der Flecktvphus ausgebrochen. Erkrankt sind bisher 12 Personen der Polizeimannschaft, ferner der Polizei⸗Kommissar und eine Aufwärterin. Die Kranken sind isoliert und von seiten der Behörden alle Vorkehrungen getroffen worden, um eine Weiterverbreitung der Krankheit zu verbindern. Die Ursache der Erkrankungen ist noch nicht festgestellt. Außerdem sind aus Leit⸗ meritz 5 Flecktyphusfälle, aus Dolanky (Bezirkshauptmannschaft Raudnitz) ein solcher angezeigt, ferner verd ächtige Fälle aus Prag, Hrdly und Rohatez.

Verschiedene Krankheiten.

Pocken: Antwerpen 3, Moskau 4 Todesfälle; Antwerpen (Krankenhäuser) 3, Paris 10, St. Petersburg 13, Warschau (Kranken⸗ häuser) 4 Erkrankungen; Flecktyphus: Warschau 2 Todesfälle; St. Petersburg 5 Erkrankungen; Genickstarre: New York 5 Todes⸗ fälle; Reg.⸗Bez. Düsseldorf, Wien je 2 Erkrankungen; Tollwuth: Moskau 2 Todesfälle; Milzbrand: Reg.⸗Bez.

1 Erkrankung; Varizellen: Wien 103 Erkrankungen; Keuchhusten: London 45 Todesfälle; Reg.⸗Bez. Schleswig

Nürnberg 76, Hamburg 34, Wien 64 Erkrankungen; Influenza: Berlin 9, Braunschweig 2, Breslau 7, Charlotten⸗ bdurg 2, Hannover 4, Köln 9, Krefeld, Leipzig je 2, ü Reg.⸗Bez. Düsseldorf 3, London 50, Moskau 6, New York 49, Paris 10, St. Petersburg 5, Stockholm 10 Todesfälle; Hamburg 42, Kopenhagen 1084, Stockholm 283, Wien 46 Erkrankungen; Lungen⸗ entzündung: Reg.⸗Bez. Schleswig 131 Erkrankungen. Außerdem kamen Erkrankungen an Masern zur Aameldung in Berlin 46, in den Reg⸗Bezirken Marienwerder 91, Posen 135, in Buda⸗ pest 147, Edinburg 208, Kopenhagen 292, New⸗York 159, St. Petersburg 55, Prag 67, Stockholm 33, Wien 316 desgl. an Scharlach in Berlin 51, Breslau 29, im Reg.⸗Bez. Arnsberg 95, in Hamburg 29, Budapest 30, Christiania, Edin⸗ burg je 22, Kopenhagen 85, London (Krankenhäuser) 253, New York 162, Paris 81, St. Petersburg 35, Wien 58 desgl. an Diphtherie und Croup in Berlin 85, in den Reg.⸗Bezirken Arnsberg 100, Düsseldorf 102, in München 31, Hamburg 22, Budapest 21, Kopenhagen 32, London (Krankenhäuser) 177, New York 192, Paris 86, St. Petersburg 91, Stockholm 87, Wien 81. desgl. an Unterleibstyphus in Budapest 39, London (Kranken häuser) 42, Paris 40, St. Petersburg 131.

Der Ausbruch der Maul⸗ und Klauenseuche ist dem Kaiserlichen Gesundheitsamt gemeldet worden vom Viehhofe zu München am 21. Februar, der neuerliche Ausbruch der Maul⸗ und Klauenseuche unter Schweinen vom Schlachtviehhofe zu Dresden am 22. Februar.

Egypten. In der Umgebung der Stadt Suakin ist unter dem Rindvieh eine Seuche ausgebrochen, deren Hauptmerkmal Dysenterie darstellt. Die von dem Quarantäne⸗Amt in Suakin aus⸗ zustellenden Gesundheitszeugnisse und Patente werden bis auf weiteres einen Zusatz des Inhalts führen, daß eine Seuche unter dem Rind⸗ vieh in der Umgebung der Stadt Suakin herrscht.

LELand⸗ und Forstwirthschaft. Getreidehandel Argentiniens.

Ausfuhr von Getreide aus dem Hafen von Buenos Aires für die Zeit vom 1. bis 15. Januar 1899.

Menge in Säcken (bolsas)

Gesammt⸗ menge

Getreideart g in 1000 kg*)

Verschiffungsziel

Süd⸗Afrika 84 229 Brasilien rankreich seutschland Italien Belgien England Spanien insgesammt

Mais

222 006

Brasilien 59 513

Gegenwerth der höchsten und niedrigsten Preise in Mark nach dem Durch⸗ schnittskurse von m/n 1 = 2,02

Mais, und zwar: Smn bis 8m/n a. gelber 3,—J— 3,20 b. weißer

Weizen, und zwar:

Candeal

Leinsaat.

*) Die „bo

Theater und Musik.

Lessing⸗Theater.

Mit dem Drama in fünf Akten „Die Heimathlosen“, welches am Hieem im Lessing⸗Theater erstmalig zur Aufführung gelangte, hat Magx Halbe den Mißerfolg, den er 2F” an gleicher Stätte mit seiner Bühnenarbeit „Der Eroberer“ erleben mußte, wieder wett gemacht. Wenn auch der Beifall, welcher den Dichter vorgestern wieder⸗ holt vor die Rampe rief, nicht ganz unbestritten blieb, so ist er doch im allgemeinen als wohlverdient zu bezeichnen. Heimathlos im Sinne des neuen Dramas sind diejenigen, welche, einem dunklen Drange nach Freiheit und Selbständigkeit folgend, die sie beengenden erhältnisse der Familie verlassen und die Brücken hinter sich abgebrochen haben, um im Gewühl der Groß⸗ siadt im harten Kampf um das Dasein einer ungewissen Zu⸗ kunft entge hzugeber Dieser gefährliche Boden, auf welchem nur der tarke stehen kann, der Schwächling aber unter⸗ liegen muß, bildet den Schauplatz der Handlung. Zu den Starken gehört die Pianistin Regine Frank, welche mit eiserner Energie auf ihr Ziel losgegangen ist und sich in Berlin eine erträgliche Existenz ge ruͤndet hat. Sie lebt in einem mit Kunstbeflissenen ähnlicher Art

Feben Pensionat und blickt gelassen zurück auf die nunmehr hinter ihr liegenden Kämpfe und Mühen, aus denen sie siegreich hervorgegangen ist. Zu ihr gesellt sich unverhofft ihre Cousine Cbarloite Burwig, welche es ihr nachzuthun bestrebt ist. Dem Willen der Mutter trotzend, ha

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