1899 / 51 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 28 Feb 1899 18:00:01 GMT) scan diff

lischen Krankheit 1,03, an Tuberkulose 21,81, an Krebs 5,68, an Luftröhren⸗Entzündung und Lungenkatarrh 6,34, an Lungen⸗ und⸗ Brustfell⸗Entzündung 15,18, infolge Selbstmordes 2,01 und durch Verunglückung 3,90.

Endlich ist das Auftreten der Influenza zu erwähnen. Nach⸗ dem diese Krankheit in den beiden letzten Monaten des Jahres 1889 nach den Angaben der Standesbeamten 314, im Jahre 1890 9576 = 3,20, im Jahre 1891 8050 = 2,68, im Jahre 1892 sogar 15 911 = 5,23, im Jahre 1893 10 403 = 3,37, im Jahre 1894 7336 = 2,25, im Jahre 1895 6509 = 2,05 und 1896 3559 Personen = 1,12 von 10 000 Einwohnern dahingerafft hat, sind ihr im Jahre 1897 5940 Personen = 1,84 erlegen. Von diesen Todes⸗ fällen sind 1010 in 114 Orten mit mehr als 20 000 Einwohnern vor⸗ gekommen. 8 8

n Zur Arbeiterbewegung. 8

In Krefeld fand am Sonntag eine Versammlung der aus⸗ ständigen Sammetweber statt, in welcher der „Rhein.⸗Westf. Ztg.“ zufolge eine Resolution folgenden Inhalts angenommen wurde: Die Versammlung verspricht, die neue Lohnliste der Fabrikanten unter keinen Umständen anzuerkennen, vielmehr um die Erhaltung der Existenz der Arbeiter weiter zu kämpfen, selbst wenn der Ausstand noch ein Vierteljahr dauern sollte.

In Letmathe hatten sich einer Mittheilung desselben Blattes zufolge am Sonnabend mehrere Kettenfabrikanten aus der Stadt und der Umgegend versammelt, um über die erhöhten Lohnforderungen der Arbeiter zu verhandeln. Als Anwalt derselben war der Arbeiter⸗ Sekretär Heimrock erschienen. Die Versammlung lehnte es ab, mit diesem zu verhandeln. Am Sonntag hielten die Arbeiter eine Zu⸗ sammenkunft ab. Eine Firma drohte ihren Arbeitern mit Entlassung, wenn sie di Versammlung besuchen würden. 1

Kunst und Wissenschaft.

2

Von dem Alterthumsverein der Stadt Stade wird der Bau eines Museums geplant, in welchem die zahlreich gesammelten Erinnerungen an die Vorzeit aus dem Regierungsbezirk eine bleibende Stätte finden sollen. Mit Rücksicht auf den historischen und idealen Zweck ist diesem Vorhaben Gelingen zu wünschen. Namhafte Beiträge sind bereits eingegangen. 8

Theater und Musik.

Im Deutschen Theater muß wegen Erkrankung einiger Darsteller die für Donnerstag angekündigte Aufführung von „Pauline“ abgesetzt und auf künftige Woche verschoben werden. Statt deren wird „Fuhrmann Henschel“ gegeben.

Im Schiller⸗Theater findet morgen die erste Aufführung des dreiaktigen, nach einem Zwischenspiel des Cervantes von Emil Goett bearbeiteten Lustspiels „Verbotene Früchte“ statt. Das zweiaktige Schauspiel „Die Neuvermählten“ von Björnson eröffnet den Abend. Der nächste Dichter⸗Abend, am Sonntag, im Bürgersaal des Rath⸗ hauses ist Friedrich Spielhagen gewidmet. Der Dichter hat der Direktion versprochen, selbst an dem Abend mitzuwirken und einiges aus seinen Prosa⸗ Werken vorzulesen Das weitere Programm des Abends umfaßt einen einleitenden Vortrag von Reinhold Ortmann, einige epische und lyrische Versdichtungen von Spielhagen, Kompositionen Spielhagen⸗ scher Gedichte von Richard Wüerst, Bogumil Zepler, Wanda Landowska u. A. und eine Auswahl aus den vortrefflichen Ueber⸗ setzungen englischer und amerikanischer Dichtungen, die Spielhagen unter dem Titel „Amerikanische Gedichte“ herausgegeben hat.

Morgen, Abends 8 Uhr, findet im Saale der Kriegs⸗Akademie das schon früher angekündigte Konzert zum Besten des Schweizerinnen⸗Heims statt. Das Programm hat wesentliche Aenderungen erfahren müssen, da Frau Herzog wegen des Opern⸗Repertoires und Herr Markees eines anderen Behinderungs⸗ grundes wegen ihre Mitwirkung haben absagen müssen. Für erstere wird Clara Senfft von Pilsach die Gesangs⸗Vorträge übernehmen, während für den Geiger der erst am Sonnabend von einer dreimonatigen erfolgreichen Konzerttournée aus Amerika heim⸗ gekehrte Violinvirtuose Herr Willy Burmester seine Mit⸗

irkung zugesagt hat. 4

Der Präsident der Deutschen Bühnen⸗Genossenschaft, Herr Nissen sowie die Herren Kainz, Kraußneck, Matkowsky und Sommerstorff, Mitglieder des Lokal⸗Comités der Berliner Unfallstationen, haben sich zu einer künstlerischen Veranstaltung vereinigt, welche im Neuen Königlichen Opern⸗Theater stattfinden wird. Die Er⸗

trägnisse derselben sollen den Berliner Unfallstationen zur veegeg ihrer Fonds für uabemittelte Hilfesuchende überwiesen werden.

8 Mannigfaltiges.

Das Kuratorium der Berliner Unfallstationen macht darauf aufmerksam, daß es zur Auffindung vermißter Per⸗ sonen nach Vorgängen der letzten Zeit zweckmäßig erscheint, die nächstgelegene Unfallstation als Auskunftsstelle in Anspruch zu nehmen, da insbesondere die Bewußtlosen polizeilicherseits den Unfallstationen zugeführt werden, welche letzteren auf Grund ihrer mit dem Polizei⸗ Präsidium durchgeführten Zentraleinrichtung für Einzel⸗ und Massen⸗ unfälle eine leichte Auskunftsertheilung ermöglichen. Anregend hierzu haben zum theil auch die Lokalcomités der Berliner Unfallstationen gewirkt, deren Mitgliedschaft ohne irgendwelche pekuntäre Verpflichtung von jedermann erworben werden kann.

Der „Verein zur Förderung der Kunst“ veranstaltet morgen, Abends 8 Uhr, im Architektenhause (Wilhelm⸗ straße 92/93) einen literarischen Abend. Zum Vortrag kommen Dichtungen lyrischen, epischen und dramatischen Inkhalts, von Ferd. Avenarius⸗Dresden, Max Dreyer⸗Berlin, Carl Mooencke⸗ berg⸗Hamburg, Wilh. Mieschel⸗Berlin, Editha Freiin von Reitzen⸗ stein, Paul Remer, Gustav Renner, Leop. Ripke⸗Cassel und Walther Hoffmann Leipzig. Die Rezitation haben die Damen Detschy, Rüst, Wiecke, die Herren Gregori und Dr. Gustav Manz, bezw. die Autoren selbst übernommen. Die Mitglieder des Vereins haben freien Eintritt. Festtgrten zu 1 sind in der Geschäftsstelle (Klopstockstraße 21) äuflich.

Herne, 27. Februar. (W. T. B.) Das „Herner Tageblatt“ meldet: Gestern Abend 11 Uhr verunglückten auf der Zeche „Mont Cenis“ bei dem Schichtwechsel 22 Bergleute, und zwar 5 schwer und 17 leicht. Das Unglück wurde dadurch verursacht, daß der zu Tage geförderte Korb mit voller Wucht gegen eine Scheibe geschleudert wurde. Die Schuld soll den Maschinisten treffen.

Hamburg, 27. Februar. (W. T. B.) Die Direktion der „Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗Gesellschaft“ sandte den Dampfer „Hungaria“ zur Unterstützung der „Bulgaria“ nach Punta Delgada. Die „Hungaria“ hat einen Inspektor und mehrere Beamte der Gesellschaft an Bord und über⸗ bringt der, Bulgaria“ die zur vorläufigen Reparatur erforderlichen Reserve⸗ theile sowie Vorräthe zur Ergänzung des Proviants. Die Führung der „Hungaria“ hat der frühere Kommandant der „Columbia“, Kapitän Vogel⸗ sang, übernommen, welcher den Wunsch ausgesprochen hat, seinem be⸗ drängten Kollegen zu Hilfe kommen zu dürfen. Die „Bulgaria“ wird voraussichtlich in etwa drei Wochen hier eintreffen. Von der Direktion der „Hamburg⸗Amerika⸗Linie“ ist dem Staatssekretär des Reichs⸗Marineamts, Staats⸗Minister, Kontre⸗Admiral Tirpitz nachstehendes Telegramm zugegangen: „Eurer Excellenz verfehlen wir nicht, unseren tief empfundenen Dank für die telegraphische Kundgebung auszusprechen, welche Eure Excellenz aus Anlaß der glücklichen Ankunft unseres Dampfers „Bulgaria“ an uns zu richten die Güte hatten, insbesondere aber auch für die warme Anerkennung, welche Eure Excellenz im Reichstage dem Verhalten der Offistere und Mannschaft unserer „Bulgaria“ gespendet haben. Von den Passagieren der „Bulgaria“ ist folgende Dankadresse an den Kapitän Schmidt gerichtet und der Direktion der „Hamburg⸗Amerika⸗Linie“ telegraphisch mitgetheilt worden: „Wir unterzeichneten Passagiere des

amburger Dampfers „Bulgaria“ sprechen hierdurch dem Kapitän

chmidt, sowie dem ersten Offizier Kuhls, dem Ober⸗Maschinisten Bernhard und sämmtlichen anderen Offizieren und Mannschaften unseren wärmsten Dank für die uns während der schweren Zeit, welche wir an Bord der „Bulgaria“ haben durchmachen müssen, ge⸗ leistete Hilfe aus. Den über jedes Lob erhabenen Leistungen dieser Herren, ihrem unerschrockenen Muthe und ihrer zähen Ausdauer ver⸗ danken wir unsere Rettung. Die bewunderungswürdige Disziplin an Bord der „Bulgaria“ hat uns allen die Beruhigung ge⸗ geben, selbst in der größten Noth mit Zuversicht unserer Rettung entgegensehen zu können. Während der Uebernahme der von dem Dampfer „Weehawken“ Geretteten war trotz furchtbaren Sturmes und hohen Seeganges die Ordnung auf dem Schiffe eine musterhafte, und nur dem beständig schlechter werdenden Wetter war es zuzuschreiben, daß nicht auch noch die übrigen an Bord befindlichen Passagiere ein⸗

geschifft werden konnten. n Delgada, 25. Februar 1899.“ (Folgen 24 Unterschriften.) Bei Eröffnung der heute in den Räumen der Börsen⸗ halle abgehaltenen jährlichen ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre der „Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt Aktien⸗Gesellschaft“ wies der stellvertretende Vorsitzende des Auf⸗ sichtsraths Carl Laeisz sen. auf das der Gesellschaft durch die Ankunft der schon verloren geglaubten „Bulgaria“ widerfahrene große Glück bin. Redner gedachte sodann der Ehre, welche der Deutsche Reichstag infolge der Mittheilungen des Staatssekretärs des Reichs⸗ Narineamts dem Kapitän und der Mannschaft der „Bulgaria“ er⸗ wiesen habe. Allen voran aber habe, wie immer, Seine Majestät der Kaiser Allerhöchstsein warmes Interesse für Deutschlands Seefahrt durch ein Telegramm an den Ersten Direktor Ballin bekundet. Er glaube, daß dieses Telegramm in seinen warm empfundenen, hoch⸗ herzigen Worten überall mit der gleichen Begeisterung aufgenommen worden sei. Der Vorsitzende machte sodann Mittheilung von den Stiftungen von je 10 000 für das Seefahrer⸗Armenhaus zu Hamburg und für die Errichtung eines Seemannshauses

der Marine in Kiautschou und bemerkte hierzu: Wir gedenken

dadurch des gemeinsamen Bandes, welches die deutschen Seeleute der Kriegsmarine und der Handelemarine verbindet, wir gedenken des mächtigen Schutzes, unter welchem beide stehen, und des warmen Interesses und der Förderung, welche Seine Majestät der Kaiser allen deutschen Seefahrtsunternehmungen zuwendet. Redner schloß mit einem begeistert aufgenommenen Hoch auf Seine Majestät den Kaiser. Der Präsident der Handelskammer Woermann über⸗ brachte die Glückwünsche der Handelskammer und der ganzen Kaufmannschaft. Er thbeilte mit, daß Handelskammer und Kaufmann⸗ schaft dem Kapitän Schmidt eine besondere Ehrung zu bereiten und für die Mannschaften umfassend zu sorgen gedenken, und schloß mit einem Hoch auf den Kapitän Schmidt. Nachdem der Vorsitzende den Dank der Gesellschaft für diese Ehrung ausgesprochen batte, wurde die Generalversammlung, welche sich zu einer denk⸗ würdigen patriotischen Feier gestaltet hatte, ohne Debatte ge⸗ schlossen. Auf die Anzeige von der Zuwendung von 10 000 an den Fonds zur Erbauung eins Seemannshauses in Kiautschou hat der Hofmarschall, Kontre Admiral, Freiherr von Seckendorff, als Vorsitzender des Aufsichtsrathes der Gesellschaft, welcher die Seemannshäuser der Kaiserlichen Marine unterstellt sind, mit fol⸗ gendem, an die Direktion der Hamburg⸗Amerika⸗Linie gerichteten Dankschreiben geantwortet: „Kiel, 25. Februar. Die Direktion der „Hamburg⸗Amerika⸗Linie“ hat Veranlassung genommen, zum dauernden Andenken an die glückliche Bergung der „Bulgarta“ Kapitals⸗ stiftungen zu Gunsten unserer deutschen Seeleute zu machen. In hochherziger Weise ist auch uns eine abermalige Spende von 10 000 ℳ, und zwar für das neu zu erbauende Seemannshaus in Kiautschou, überwiesen worden. Das hehre Beispiel deutscher seemännischer Tüchtigkeit, welches die brave Besatzung der „Bulgaria“ ge⸗ geben hat, des Führers schlichte Treue bei der heldenhaften Pflichterfüllung, das tief Ernste und das Schwere des Berufes, welches in der mit Gottes Hilfe glücklich und ehrenvoll bewirkten Rettung der „Bulgaria“ wieder hervorgetreten ist alles dies wird unserer Gesellschaft ein neuer Ansporn sein, unseren deutschen Seeleuten allzeit und mit voller Hingebung zu dienen. Indem wir der „Ham⸗ burg⸗Amerika⸗Linie“ den wärmsten Dank unserer Gesellschaft für die abermalige so hochherzige Spende darbringen, bitten wir, auch unsere herz⸗ lichsten Glückwünsche zur Rettung der „Bulgaria“ freundlichst entgegen⸗ nehmen zu wollen.“ Aus dem Inlande und Auslande gehen der „Hamburg⸗ Amerika⸗Linie“ fortwährend Glückwunsch⸗ und Anerkennungs⸗ schreiben sowie Telegramme zu. Hofmarschall Freiherr von Secken⸗ dorff sandte im Namen Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Waldemar ein längeres Schreiben mit der Bitte, auch den Kapitän Schmidt bei seiner Heimkehr zu beglückwünschen General⸗Oberst Graf von Waldersee und der Vorsitzende des Deutschen nautischen Vereins, Geheime Kommerzien⸗Rath Sartori, sandten Telegramme.

Hamburg, 27. Februar. Wie die „Hamburgische Börsenhalle“ meldet, ist der früher der „Hamburg⸗Amerika⸗Linie“ gehörige und von dieser an die Firma Rob. M. Sloman u. Co. verkaufte Dampfer „Moravia“, welcher auf der Reise nach Portland und Boston am 25. Januar von Falmouth weiterging, noch nicht angekommen, sodaß wegen desselben Besorgniß herrscht.

88 (Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.) .

m 28 Februar, orgens.

Königliche Schauspiele. Mittwoch: Opern⸗ haus. 55. Vorstellung

Theater. Ignaz Brüll. Hierauf:

Donnerstag:

Cavalleria rusticana. Am Wörther See.

Am Wörther Kärntnerisches Liederspiel in 1 Akt von Koschat. Der Postillon von Lonjumeau.

See.

Konzerte.

III. (letzter) Klavier⸗Abend von Alfred

Saal Bechstein. Mittwoch, Anfang 7 ½ Uhr:

Stationen.

Temperatur

Bar. auf 0 Gr

u. d. Meeressp.

red. in Millim 0 2Sbe e in ° Celsius

50 C. =4 R.

Belmullet.. Aberdeen.. Christiansund Kopenhagen. Stockholm. 5 3 t. Petersburg Cork, Queens⸗ köoömwmin . Cherbourg . elder. ... Eö“ 889 * winemünde Neufahrwasser Memel... e Münster Wstf. Karlsruhe .. 779 Wiesbaden 778 heiter²) München .. 777 beiter ¹⁰) Chemnitz.. 778 2 Schnee Berlin . 775 bedeckt Wien 775 NNW 3 bedeckt Breslau. 773 WNW 4 Schnee Ile d' Aixx . 775 O 3 wolkenl. 1¹) 71889 3 heiter ¹²) Eqq1161611 still wolkig ²) See ruhig. ³) See schlicht. ⁵) Reif. 6) See ruhig. 1²) Reif. 10) Reif. 11) See schlicht.

1

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¹) See grob. 4) See ruhig. ³) Reif. ⁹) Reif. ¹²) See ruhig.

Uebersicht der Witterung.

Das barometrische Maximum liegt, 780 mm. überschreitend, über England, gegenüber einem Minimum von etwa 745 über Nordnorwegen, sodaß westliche und nordwestliche Winde den Zutritt ozeanischer Luft zu unseren vermitteln, wobei die Temperatur gestiegen ist. In Deutschland dauert die ruhige, trockene, im Norden trübe, im Süden heitere Witterung fort. Die Morgen⸗ temperatur liegt an der Küste meist über, im Binnenlande unter dem Mittelwerthe. Weitere Er⸗ wärmung demnächst wahrscheinlich.

Deutsche Seewarte.

4 1“

(Bauern⸗Ehre.) Oper in 1 Aufzug von Pietro Mascagni. Text nach dem gleichnamigen Volksstück von G. Verga. Die Abreise. Mustkalisches Lustspiel in 1 Aufzug. Dichtung von Stteigentesch, bearbeitet von Ferdinand Graf Sporck. Musik von Eugen d’'Albert. In Scene gesetzt vom Ober⸗ Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapellmeister Dr. Muck. Vergißmeinnicht. Tanzmärchen in 1 Akt (3 Bildern) von Heinrich Regel und Otto Thieme. Musik von Richard Goldberger. Anfang 7 ½ Uhr.

Schauspielhaus. 60. Vorstellung. Auf der Sonnenseite. Lustspiel in 3 Aufzügen von Oskar Blumenthal und Gustav Kadelburg. Anfang 7 ½ Uhr.

Donnerstag: Opernhaus. 56. Vorstellung. Tann⸗ häuser und der Sängerkrieg auf Wartburg. Romantische Oper in 3 Akten von Richard Wagner. Anfang 7 ½ Uhr.

Schauspielhaus. 61. Vorstellung. Das fünfte Rad. Lusftspiel in 3 Aufzügen von Hugo Lubliner. Anfang 7 ½ Uhr.

Deutsches Theater. Mittwoch: Neu ein⸗ studiert: Die Jüdin von Toledo. Ansang 7 ½ Uhr.

Donnerstag: Fuhrmann Henschel.

Freitag: Cyrano von Bergerac.

Berliner Theater. Mittwoch: Zaza.

Donnerstag: Das Recht auf sich selbst. Herbst.

Freitag (29. Abonnements⸗Vorstellung): Zum ersten Male: Die neue Richtung.

Schiller⸗Theater. (Wahner⸗Theater) Mitt⸗ woch. Abends 8 Uhr: Zum ersten Male: Verbotene Früchte. 2 stspiel in 3 Akten nach einem Zwischenspiel des Cervantes von Emil Goett. Vorher: Die Neuvermählten. Schauspiel in 2 Akten von Björnson.

Donnerstag, Abends 8 Uhr: Verbotene Früchte. Vorher: Die Neuvermählten.

Freitag, Abends 8 Uhr: Othello, der Mohr von Venedig.

Theater des Westens. (Opernhaus.) Mitt⸗ woch: Vorletztes Gastspiel von Lili Lejo und Gast⸗ spiel von Reinh. Wellhof und Fritz Werner. Der Husar. Komische Oper in 2 Akten von

1

Freitag: Letztes Gastspiel von Lili Lejo und Gast⸗ spiel von Reinh. Wellbof und Fritz Werner. Cavalleria rusticana. Der Husar.

Lessing-Theater. Direktion: Otto Neumann⸗ Hofer. Mittwoch: Die Zeche. Unter blonden Bestien. Ein Ehrenhandel. Liebes⸗ trãäume. 6

Donnerstag: Die Heimathlosen.

Freitag: Die Heimathlosen.

Direktion: Nuscha Butze.

ofgunst. Luftspiel 8 Anfang 7 ½ Uhr.

1

Neues Theater. Mittwoch und Donnerstag: in 4 Akten von Thilo von Trotha.

Freitag: Die Pflicht. 1

Belle-Alliance-⸗Theater. Belle ⸗Alliance⸗ straße 7/8. Mittwoch: Zu volksthümlichen Preisen: Die Jungfrau von Orleaus. Anfang 8 Uhr.

Donnerstag: Das Milchmädchen von Schöne⸗

berg. Freitag: Zum ersten Male: Die Gräfin Historisches Schauspiel von

von Schwerin.

E. Wichert.

8 Sonnabend: Das Milchmädchen von Schöne⸗ erg.

Residenz-Theater. Direktion: Sigmund Lautenburg. Mittwoch: Der Schlafwagen⸗Kon⸗ troleur. (Le contröleur des wagons-lits.) Schwank in 3 Akten von Alexandre Bisson. In deutscher Uebertragung von Benno Jacobson. Vorher: Zum Einsiedler. Lustspiel in 1 Akt von Benno Jacobson. Anfang 7 ½ Uhr.

Donnerstag und folgende Tage: Der Schlafwagen⸗ Kontroleur. Vorher: Zum Einsiedler.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Preisen: Jugend.

Thalia ’. Theater. Dresdenerstraße 72/73. Mittwoch: Gastspiel von Emil Thomas. Schidde⸗

Posse mit Gesang in 4 Akten ven W. Mannstädt. Musik von demselben. (Kuplets von Alfred Bender.) Anfang 7 ½ Uhr.

bold’s Engel.

Don selbe Vorstellung.

Reisenauer.

Beethoven-Saal. Mittwoch, Anfang 8 Uhr: Lieder⸗Abend von Fräulein Emmy Kloos. Mit⸗ wirkung: Fräulein Willy Arendts (Gesang).

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Gisela Gräfin von Lüttichau mit Hrn. Fredy Grafen von Pervponcher⸗Sedlnitzky (Berlin). Frl. Gerda von Möllendorff mit Hrn. Haupt⸗ mann Joachim von Berge und Herrendorff (Krampfer Berlin). Frl. Elisabeth Rupprecht mit Hrn. Hauptmann Johannes Raydt (Breslau Wesel). Frl. Leonore Jancovius mit Hrn. Oberleut. Paul Timme (Breslau— Berlin).

Verehelicht: Hr. Leut. Heinrich von Rohr mit Frl. Gertrud von Reden (Berlin). Hr. Werner von Treskow⸗Weissagk mit Frl. Luise von List (Kahsel b. Bagenz).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann Conrad von Kleist (Darmstadt). Hrn. Landrath Friedrich Wilhelm von Loebell (Rathenow). Hrn. Amts⸗ richter Wohl (Myslowitz). Eine Tochter: Hrn. Leut. Bethcke (Charlottenburg).

Gestorben: Hr. Seminar⸗Direktor Carl Neu⸗ bauer (Kammin i. Pom.). Hr. Oberst a. D. Anton von Bentivegni (Erfurt). Hr. Majorats⸗ herr Carl Graf von Saurma⸗Jeltsch (Breslau).

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Siemenroth in Berlin.

Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗

Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Zehn Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage), sowie die Juhaltsangabe zu Nr. 6 des öffent⸗

lichen Anzeigers (Kommanditgesellschaften auf

Aktien und Aktiene 1 „,an) für die Woche 2899.

zum

85

Erste Beilage

88

Berlin, Dienstag, den 28. Februar

*

1““ 84 Bedingungen,

elche bei der Vergebung von Arbeiten und Liefe⸗ rungen im Bereiche der Allgemeinen Bauverwal⸗

tung, der Staatseisenbahn⸗ und Bergverwaltung

zur Anwendung kommen.

§ 1. Persönliche Tüchtigkeit und Leistungsfähigkeit der Bewerber. Bei der Vergebung von Arbeiten oder Lieferungen hat niemand Aussicht, als Unternehmer angenommen zu werden, der nicht für die tüchtige, pünktliche und vollnändige Ausführung derselben auch in

technischer Hinsicht die erforderliche Sicherheit bietet. 1

§ 2. Einsicht und Bezug der Verdingungsanschläge ꝛc. Verdingungsanschläge, Zeichnungen, Bedingungen ꝛc. sind an den in der Ausschreibung bezeichneten Stellen einzusehen und werden auf Ersuchen gegen Erstattung der Selbstkosten verabfolgt.

§ 3. Form und Inhalt der Angebote. t

Die Angebote sind unter Benutzung der etwa vorgeschriebenen Formulare von den Bewerbern unterschrieben, mit der in der Aus⸗ schreibung geforderten Ueber chrift versehen, versiegelt und frankiert bis zu dem angegebenen Tormin einzureichen.

Die Angebote müssen enthalten:

a. die ausdrückliche Erklärung, daß der Bewerber sich den Be⸗ dingungen, welche der Ausschreibung zu Grunde gelegt fmod, unter⸗ wirft; b. die Angabe der geforderten Preise nach Reichswährung, und zwar sowohl die Angabe der Preise für die Einheiten, als auch der Gesammtforderung; stimmt die Gesammtforderung mit den Einheits⸗ preisen nicht überein, so sollen die letzteren maßgebend sein;

c. die genaue Bezeichnung und Adresse des Bewerbers;

d. seitens gemeinschaft ich bietender Personen die Erklärung, daß sie sich für das Angebot solidarisch verbindlich machen, und die Be⸗ zeichnung eines zur Geschäft⸗führung und zur Empfangnahme der Zahlungen Bevollmächtigten; letzteres Erforderniß gilt auch für die

Angebote von Gesellschaften;

e. nähere Angaben über die Bezeichnung der etwa mit eingereichten Proben. Die Proben selbst müssen ebenfalls vor dem Bietungstermin eingesandt und derartig bezeichnet sein, daß sich ohne weiteres erkennen läßt, zu welchem Angebot sie gehören;

f. die etwa vorgeschriebenen Angaben über die Bezugsquellen von Fabrikaten.

Angebote, welche diesen Vorschriften nicht entsprechen, insbesondere solche, welche bis zu der festgesetzten Terminstunde bei der Behörde nicht eingegangen sind, welche bezüglich des Gegenstandes von der Ausschreibung selbst abweichen oder das Gebot an Sonderbedingungen knüpfen, haben keine Aussicht auf Berücksichtigung.

Es sollen indessen solche Angebote nicht ausgeschlossen sein, in welchen der Bewerber erklärt, sich nur während einer kürzeren als der in der Ausschreibung angegebenen Zuschlagsfrist an sein Angebot ge⸗ bunden halten zu wollen. 8 8

Wirkung des Angebots.

Die Bewerber bleiben von dem Eintreffen des Angebots bei der ausschreibenden Behörde bis zum Ablauf der festgesetzten Zuschlagsfrist bezw. der von ihnen bezeichneten kürzeren Frist 3 letzter Absatz) an ihre Gebote gebunden.

Die Bewerber unterwerfen sich mit Abgabe des Angebots in Bezug auf alle für sie daraus entstehenden Verbindlichkeiten der Ge⸗ richtsbarkeit des O. ts, an welchem die ausschreibende Behörde ihren Sitz hat, und woselbst auch sie auf Erfordern Domizil nehmen müssen.

§ 5. Zulassung zum Eröffnungstermin.

Den Bewerbern und deren Bevollmächtigten steht der Zutritt zu dem Eröffaungstermin frei. Eine Veröffentlichung der abgegebenen Gebote ist nicht gestattet. 8

1 Ertheilung des Zuschlags. 8

Der Zuschlag wird von dem ausschreibenden Beamten oder von der ausschreibenden Behörde oder von einer dieser übergeordneten Behörde entweder im Eröffnungstermin zu dem von dem gewählten Unternehmer mit zu vollziehenden Protokoll oder durch besondere schriftliche Mittheilung ertheilt.

Letzterenfalls ist derselbe mit bindender Kraft erfolgt, wenn die Benachrichtigung hiervon innerhalb der Zuschlagsfrist als Depesche oder Brief dem Telegraphen⸗ oder Postamt zur Beförderung an die in dem Angebot bezeichnete Adresse übergeben worden ist.

Trifft die Benachrichtigung trotz rechtzeitiger Absendung erst nach demjenigen Zeitpunkt bei dem Empfänger ein, für welchen dieser bei ordnungsmäßiger Beförderung den Eingang eines rechtzeitig abge⸗ sendeten Briefes erwarten darf, so ist der Empfänger an sein An⸗ gebot nicht mehr gebunden, falls er ohne Verzug nach dem verspäteten 5 der Zuschlagserklärung von seinem Rücktritt Nachricht ge⸗

en hat.

Nachricht an diejenigen Bewerber, welche den Zuschlag nicht er⸗ halten, wird nur dann ertheilt, wenn dieselben bel Einreichung des 8e unter Beifügung des erforderlichen Frankaturbetrags einen des allsigen Wunsch zu erkennen gegeben haben. Proben werden nur dann zurückgegeben, wenn dies in dem Angebotschreiben ausdrücklich verlangt wird, und erfolgt aledann die Ruͤcksendung auf Kosten des betreffenden Bewerbers. Eine Rückgabe findet im Fall der Annahme des Angebots nicht statt; ebenso kann im Fall der Ablehnung des⸗ Uen die Rückgabe insoweit nicht verlangt werden, als die Proben ei den Prüfungen verbraucht sind.

Eingereichte Entwürfe werden auf Verlangen zurückgegeben.

Den Empfang des Zuschlagsschreibens hat der Unternehmer um⸗ gehend schriftlich zu bestätigen. 88 .

§ 7

Vertragsabschluß.

Der Bewerber, welcher den Zuschlag erhält, ist verpflichtet, auf Erfordern über den durch die Ertheilung des Zuschlags zu stande ge⸗ kommenen Vertrag eine schriftliche Urkunde zu vollziehen.

Sofern die Unterschrift des Bewerbers der Behörde nicht bekannt ist, bleibt vorbehalten, eine Beglaubigung derselben zu verlangen. Die der Ausschreibung zu Grunde liegenden Verdingungsanschläge, Zeichnungen ꝛc., welche bereits durch das Angebot anerkannt sind, hat der Bewerber bei Abschluß des Vertrages mit zu unterzeichnen.

Kautionsstellung.

Innerhalb 14 Tagen nach der Ertheilung des Zuschlags hat der Unternehmer die vorgeschriebene Kaution zu bestellen, widrigenfalls die Behörde befugt ist, von dem Vertrage zurückzutreten und Schaden⸗ ersatz zu beanspruchen. 69

Kosten der Ausschreibung. Zu den durch die Ne Reuhotag selbst entstehenden Kosten hat der Unternehmer nick⸗⸗

7

II. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung 8 der Bauten.*) 8 § 1. Gegenstand des Vertrags.

Den Gegenstand des Unternehmens bildet die Herstellung resp. Ausführung der im Vertrage bezeichneten Bauwerke resp. der Arbeiten und Lieferungen. Im einzelnen bestimmt sich Art und Umfang der dem Unternehmer obliegenden Leistungen nach den Verdingungs⸗ anschlägen, den zugehörigen Zeichnungen und sonstigen als zum Ver⸗ trage gehörig bezeichneten Unterlagen. Die in den Verdingungs⸗ anschlägen angenommenen Vordersätze unterliegen jedoch denjenigen näheren Feststellungen, welche ohne wesentliche Aenderung der dem Vertrage zu Grunde gelegten Bauentwürfe bei der Ausführung der betreffenden Bauwerke sich ergeben.

Abänderungen der Bauentwürfe anzuordnen, bleibt der bauleitenden Behörde vorbekalten. Leistungen, welche in den Bauentwürfen nicht vorgesehen sind, können dem Unternehmer nur mit seiner Zustimmung übertragen werden. 8

§ 2.

Berechnung der Vergütung.

Die dem Unternehmer zukommende Vergütung wird nach den wirklichen Leistungen bezw. Lieferungen unter Zugrundelegung der ver⸗ tragsmäßigen Einheitspreise berechnet.

„Die Vergü ung der Tagelohnsarbeiten erfolgt nach den vertrags⸗ mäßig vereinbarten Lohnsätzen.

Ausschluß einer besonderen Vergütung für Neben⸗ leistungen, Vorhalten von Werkzeug und Geräthen, Rüstungen ꝛc.

„Irnsoweit in den Verdingungsanschlaͤgen für Nebenleistungen sowie für das Vorhalten von Werkzeug und Geräthen, Rüstungen und für Herstellung und Erhaltung von Zufuhrwegen nicht besondere Preis⸗ bangäfe vorgesehen sind, umfassen die vereinbarten Preise und Tage⸗ lohnsätze zugleich die Vergütung für die zur planmäßigen Herstellung des Bauwerks resp. für die Erfüllung des Vertrags gehörenden Nebenleistungen aller Art, insbesondere auch für die Heranschaffung der zu den Bauarbeiten erforderlichen Materialien aus den auf der Baustelle befindlichen Lagerplätzen nach der Verwendungsstelle am Zacr sowie die Entschädigung für Vorhaltung an Werkzeug, Ge⸗ räthen ꝛc.

Auch die Gestellung der zu den Absteckungen, Höhenmessungen und Abnahmevermessungen erforderlichen Arbeitskräfte und Geräthe liegt dem Unternehmer ob, ohne daß demselben eine besondere Entschädigung

8

hierfür gewährt wird, jedoch wird diese Gestellung für die Höhen⸗

messungen bei den Wasserbauten nicht verlangt.

§ 3. Mehrleistungen gegen den Vertrag.

Ohne ausdrückliche schriftliche Anordnung oder Genehmigung des bauleitenden Beamten darf der Unternehmer keinerlei vom Vertrag abweichende oder im Verdingungsanschlag nicht vorgesehene Arbeiten oder Lieferungen ausführen.

Diesem Verbot zuwider einseitig von dem Unternehmer bewirkte Leistungen ist der bauleitende Beamte ebenso wie die bauleitende Be⸗ hörde befugt, auf dessen Gefahr und Kosten wieder beseitigen zu lassen; auch hat der Unternehmer nicht nur keinerlei Vergütung für derartige Arbeiten und Lieferungen zu beanspruchen, sondern muß auch

für allen Schaden aufkommen, welcher etwa durch diese Abweichungen

vom Vertrag für die Staatskasse entstanden ist. § 4. 1. 8 Minderleistungen gegen den Vertrag.

Bleiben die ausgeführten Arbeiten oder Lieferungen zufolge der von der bauleitenden Behörde oder den bauleitenden Beamten ge⸗ troffenen Anordnungen unter der im Vertrage festverdungenen Menge zurück, so hat der Unternehmer Anspruch auf den Ersatz des ihm nachweislich hieraus entstandenen wirklichen Schadens.

Nöthigenfalls entscheidet hierüber das Schiedsgericht 19).

§ 5. 8 Beginn, Fortführung und Vollendung der Arbeiten ec. Konventionalstrafe.

Der Beginn, die Fortführung und Vollendung der Arbeiten und Lieferungen haben nach den in den besonderen Bedingungen festgesetzten Fristen zu erfolgen.

Ist über den Beginn der Arbeiten ꝛc. in den besonderen Be⸗ dingungen eine Vereinbarung nicht enthalten, so hat der Unternehmer spätestens 14 Tage nach schriftlicher Aufforderung seitens des bau⸗ leitenden Beamten mit den Arbeiten oder Lieferungen zu beginnen.

Die Arbeit oder Lieferung muß im Verhältniß zu den bedungenen Vollendungsfristen fortgesetzt angemessen gefördert werden.

Die Zabl der zu verwendenden Arbeitskräfte und Geräthe, sowie die Vorräthe an Materialien müssen allezeit den übernommenen Leistungen entsprechen.

Eine im Vertrage bedungene Konpentionalstrafe gilt nicht für er⸗ lassen, wenn die verspätete Vertragserfüllung ganz oder theilweise ohne Vorbehalt angenommen worden ist.

Eine tageweise zu berechnende Konventionalstrafe für verspätete Ausführung von Bauarbeiten bleibt für die in die Zeit einer Ver⸗ zögerung fallenden Sonntage und allgemeinen Feiertage außer Ansatz.

§ 6. Hinderungen der Bauausführung.

Glaubt der Unternehmer sich in der ordnungsmäßigen Fort⸗ führung der übernommenen Arbeiten durch Anordnungen der bau⸗ leitenden Behörde oder des bauleitenden Beamten oder durch das nicht gehörige Fortschreiten der Arbeiten anderer Unternehmer behindert, so hat er bei dem bauleitenden Beamten oder der bauleitenden Behörde hiervon sofort Anzeige zu erstatten.

Anderenfalls werden schon wegen der unterlassenen Anzeige keinerlei auf die betreffenden, angeblich hindernden Umstände begründete An⸗ sprüche oder Einwendungen zugelassen.

Nach Beseitigung derartiger Hinderungen sind die Arbeiten ohne weitere Aufforderung ungesäumt wieder aufzunehmen.

Der bauleitenden Behörde bleibt vorbehalten, falls die bezüglichen Beschwerden des Unternehmers für begründet zu erachten sind, eine angemessene Verlängerung der im Vertrage festgesetzten Vollendungs⸗ fristen längstens bis zur Dauer der betreffenden Arbeitshinderung zu bewilligen.

Für die bei Eintritt einer Unterbrechung der Bauausführung bereits ausgeführten Leistungen erhält der Unternehmer die den ver⸗ tragsmäßig bedungenen Preisen entsprechende Vergütung. Ist für vegssdencser dion Leistungen ein nach dem Durchschnitt bemessener Einheitspreis vereinbart, so ist unter Berücksichtigung des höheren oder geringeren Werths der ausgeführten Leistungen gegenüber den noch rückständigen ein von dem verabredeten Durchschnittespreis entsprechend abweichender neuer Einheitspreis für das Geleistete besonders zu er⸗ mitteln und darnach die zu gewährende Vergütung zu berechnen.

*) Anmerkung. Durch Erlaß des Herrn Ministers der öffent⸗ lichen Arbeiten vom 26. Oktober 1888 sind bezüglich der Ausführung von Leistungen und Lieferungen für die Königlich preußische Staats⸗ eisenbahn⸗Verwaltung besondere „Allgemeine Vertragsbedingungen“ festgestellt worden.

schen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Außerdem kann der Unternehmer im Fall einer Unterbrechung oder gänzlichen Abstandnahme von der Bauausführung den Ersatz des ihm nachweislich entstandenen wirklichen Schadens beanspruchen, wenn die die Fortsetzung des Baues hindernden Umstände entweder von der bauleitenden Behörde oder deren Organen verschuldet sind oder insoweit zufällige, von dem Willen der Behörde unabhängige Um⸗ stände in Frage stehen sich auf Seiten der bauleitenden Behörde zugetragen haben.

Eine Entschädigung für entgangenen Gewinn kann in keinem Falle beansprucht werden.

„In gleicher Weise ist der Unternehmer zum Schadensersotz ver⸗ pflichtet, wenn die betreffenden, die Fortführung des Baues hindernden

Umstände von ihm verschuldet sind oder auf seiner Seite sich .

getragen haben.

Ist die Unterbrechung der Naturereignisse herbeigeführt worden,

so kann der Unternehmer einen Schadensersatz nicht beanspruchen.

Auf die gegen den Unternehmer geltend zu machenden Schadens⸗ ersatzforderungen kommen die etwa eingezogenen oder verwirkten Konventionalstrafen in Anrechnung. Ist die Schadensersatzforderung niedriger als die Konventionalstrafe, so kommt nur die letztere zur Einziehung.

In Ermangelung gütlicher Einigung entscheidet über die bezüg⸗ lichen Ansprüche das Schieedsgericht 19).

Dauert die Unterbrechung der Bauau führung länger als 6 Monate, so steht jeder der beiden Vertragsparteien der Rücktrit vom Ver⸗ trage frei. Die Rücktrittserklärung muß schriftlich und spätestens 14 Tage nach Ablauf jener 6 Monate dem anderen Theil zugestellt werden; andernfalls bleibt unbeschadet der inzwischen etwa er⸗ wachsenen Ansprüche auf Schadensersatz oder Konventionalstrafe der Vertrag mit der Maßgabe in Kraft, daß die in demselden aus⸗ bedungene Vollendungsfrist um die Dauer der Bauunterbrechung ver⸗ längert wird. 8

§ 7.

Güte der Arbeitsleistungen und der Materialien.

Die Arbeitsleistungen müssen den besten Regeln der Technik und den besonderen Bestimmungen des Verdingungsanschlags und des Ver⸗ trags entsprechen.

Bei den Arbeiten dürfen nur tüchtige und geübte Arbeiter be⸗ schäftigt werden.

Arbeitsleistungen, welche der bauleitende Beamte den gedachten Bedingungen nicht entsprechend findet, sind sofort und unter Ausschlu der Anrufung eines Schiedsgerichts zu beseitigen und durch untadel⸗ hafte zu ersetzen. Für hierbei enistehende Verluste an Materialien hat der Unternehmer die Staatskasse schadlos zu halten.

„Arbeiter, welche nach dem Uctheil des bauleitenden Beamten un⸗ . sind, müssen auf Verlangen entlassen und durch tüchtige ersetzt werden.

Materialien, welche dem Anschlage bezw. den besonderen Be⸗ dingungen oder den dem Vertrage zu Grunde gelegten Proben nicht entsprechen, sind auf Anordnung des bauleitenden Beamten innerhalb einer von ihm zu bestimmenden Frist von der Baustelle zu entfernen.

Behufs Ueberwachung der Ausführung der Arbeiten steht dem bauleitenden Beamten oder den von demselben zu beauftragenden Per⸗ sonen jederzeit während der Arbeitsstunden der Zutritt zu den Arbeits⸗ plätzen und Werkstätten frei, in welchen zu dem Unternehmen gehörige Arbeiten angefertigt werden.

§ 8. Erfüllung der dem Unternehmer Handwerkern und Arbeitern gegenüber obliegenden Verbindlichkeiten.

Der Unternehmer hat der bauleitenden Behörde und dem bau⸗ leitenden Beamten über die mit Handwerkern und Arbeitern in Betreff der Ausführung der Arbeit geschlossenen Verträge jederzeit auf Er⸗ fordern Auskunft zu ertheilen.

Sollte das angemessene Fortschreiten der Arbeiten dadurch in Frage gestellt werden, daß der Unternehmer Handwerkern oder Ar⸗ beitern gegenüber die Verrflichtungen aus dem Arbeitsvertrage nicht oder nicht pünktlich erfüllt, so bleibt der bauleitenden Behörde das Recht vorbehalten, die von dem Unternehmer geschuldeten Beträge für dessen Rechnung unmittelbar an die Berechtigten zu zahlen. Der Unternehmer hat die hierzu erforderlichen Unterlagen, Lohnlisten ꝛc.

der bauleitenden Behörde bezw. dem bauleitenden Beamten zur Ver⸗

fügung zu stellen. 89 ““ . 1 Entziehung der Arbeit ꝛc.

Die bauleitende Behörde ist befugt, dem Unternehmer die Arbeiten und Lieferungen ganz oder theilweise zu entziehen und den noch nicht vollendeten Theil auf seine Kosten ausführen zu lassen oder selbst für seine Rechnung auszuführen, wenn

a. seine Leistungen untüchtig sind, oder

b. die Arbeiten nach Maßgabe der verlaufenen Zeit nicht genügend gefördert sind, oder

c. der Unternehmer den von der bauleitenden Behörde gemäß § 8 getroffenen Anordnungen nicht nachkommt.

Vor der Entziehung der Arbeiten ꝛc. ist der Unternehmer zur Beseitigung der vorliegenden Mängel bezw. zur Befolgung der ge⸗ troffenen Anordnungen unter Bewilligung einer angemessenen Frist 8uß .

on der verfügten Arbeitsentziehung wird dem Unternehmer durch eingeschriebenen Brief Eröffnung gemacht.

Auf die Berechnung der für die ausgeführten Leistungen dem Unternehmer zustehenden Vergütung und den Umfang der Verpflich⸗ tung desselben zum Schadenersatz finden die Bestimmungen im § 6 gleichmäßige Anwendung.

Niach beendeter Arbeit oder Lieferung wird dem Unternehmer eine Abrechnung über die für ihn sich ergebende Forderung und Schuld mitgetheilt.

Abschlagszahlungen können im Falle der Arbeitsentziehung dem Unternehmer nur innerhalb desjenigen Betrags gewährt werden, welcher als sicheres Guthaben desselben unter Berücksichtigung der entstandenen Gegenansprüche ermittelt ist.

Ueber die infolge der Arbeitsentziehung etwa zu erhebenden ver⸗ mögensrechtlichen Ansprüche entscheidet in Ermangelung gütlicher Einigung das Schiedsgericht 18982

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Ordnungsvorschriften.

Der Unternehmer oder dessen Vertreter sich zufolge Auf⸗ forderung des bauleitenden Beamten auf der Baustelle einfinden, so oft nach dem Ermessen des letzteren die zutreffenden baulichen An⸗ ordnungen ein mündliches Benehmen auf der Baustelle erforderlich machen. Die sämmtlichen auf dem Bau beschäftigten Bevollmächtigten. Gehilfen und Arbeiter des Unternehmers sind bezüglich der Bau⸗ ausführung und der Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Bauplatz den Anordnungen des bauleitenden Beamten bezw. dessen Stellvertreter? unterworfen. Im Fall des Ungehorsams kann ihre sofortige Ent⸗ fernung von der Baustelle verlangt werden.

Der Unternehmer hat, wenn nicht ein Anderes ausdrücklich ver⸗ einbart worden ist, für das Unterkommen seiner Arbeiter, insoweit dies von dem bauleitenden Beamten für erforderlich erachtet wird, selbst zu sorgen. Er muß für seine Arbeiter auf eigene Kosten an den ihm angewiesenen Orten die noͤthigen Abtritte herstellen, sowie für deren regelmäßige Reinigung, Desinfektion und demnächstige Be⸗ seitigung Sorge tragen. Der Unternehmer ist ferner ver⸗ pflichtet, auf den Baustellen die

zur ersten

Hilfeleistung