geführte Mühlenfabrikat, mag es Feinmehl oder Schwarzmehl sein, ein der Herstellung entsprechendes Quantum von Getreide freischreiben, ich möchte nicht sagen: vergüten. Es ist keine eigentliche Zollvergütung; es ist lediglich eine Freischreibung, die bei den Kontenmühlen auf deren Konten erfolgt, im übrigen durch Einfuhrschein. Nun ist es ja wohl denkbar, daß, der Resolution des Landwirthschaftsraths entsprechend, in Zukunft hierbei eine Werthabstufung gemacht wird. Ich acceptiere den Vorschlag gern und will, soweit es an mir liegt, bemüht sein, einen Weg zu finden, der unter Berücksichtigung verschiedener Werth⸗ typen zum Ziele führt. Jedes Typenverfahren aber, meine Herren, hat seine Mängel. Denn eine Mehltype, mit der größten Vorsicht hergestellt und mit der größten Vorsicht aufbewahrt, bleibt sich nicht überall unter allen klimatischen und sonstigen Verhältnissen genau gleich. Also von allen Mängeln frei würde dieses Verfahren, wenn es dazu kommt, auch nicht sein; einzelne Zollämter können anders verfahren als andere. Ueberhaupt ist es unmöglich auf diesem Ge⸗ biet etwas absolut Sicheres zu finden; man muß sich mit dem relativ besten begnügen.
Nun hat der Herr Vorredner im Eingang seiner Rede des weiteren ausgeführt, daß das gegenwärtige Verfahren, das auf einem wenig über ein Jahr in Geltung befindlichen Regulativ beruht, ein aͤbsolut falsches Verfahren sei. Das kann ich nicht ohne weiteres zugeben. Zunächst hat die Regierung keine Beweise dafür, daß die Reichs kasse seit Inkrafttreten dieses neuen Regulativs, also, sagen wir, seit etwa einem Jahr, thatsächlich geschädigt worden ist. Dem Gesetze nach müssen wir auch für Schwarzmehl das zu seiner 11 nöthige Quantum Getreide freischreiben und dies ist ge⸗
ehen.
Der Herr Vorredner hat aber zugleich die Herstellung der gegen⸗ wärtigen Type, die eine Grenztype ist, bemängelt, indem er sagt, sie fei hergestellt auf Grund von Vorschlägen einiger Großmüller. Das ist nicht richtig. Die Type ist hergestellt auf Grund von Mustern, die seitens sämmtlicher Bundesregierungen eingesendet waren, und diese Bundesregierungen haben sich nicht allein an Großmühlen gewandt, sondern haben sich an vertrauenswerthe Müller aller Art, Großmüller wie Kleinmüller, in ihrem Lande gewandt. Das Ergebniß dieser Proben, die von rechts und links eingesandt sind, ist die gegenwärtige Type. Ich habe vorhin schon gesagt, wenn sie auch gegenwärtig die einzige Type ist, so ist sie keineswegs einwandfrei, und ich wiederhole ausdrücklich, daß, wenn die Unter⸗ suchungen ergeben, daß das Mehrtypenverfahren vorzuziehen ist, ich keinen Augenblick anstehen werde, es dem Bundesrath zu empfehlen.
Nun möchte ich aber im voraus darauf aufmerksam machen, daß wenn eine Type schon als Type anfechtbar ist, vier es in noch höherem Grade sind. Man kann bei jeder einzelnen solcher vier Typen an⸗ fechten, daß sie in einer bestimmten Prozentzahl gezogen sei, und man kann ferner bei allen Typen anfechten, daß die Reihenfolge in der Güte des Mehles nicht genau der verwendeten Menge Getreide entspricht.
Das sind aber Zukunftssorgen, die mich nicht abhalten sollen, diesem Vorschlag einst näher zu treten, und ich würde mich sehr freuen, wenn es gelänge, daraus einen Weg zu fiaden, der allen Theilen gerecht wird. Ich sage: allen Theilen, denn es wird schwer sein, drei ver⸗ schiedene Interessen — zwei hat der Herr Vorredner nur näher be⸗ zeichnet — zu versöhnen: das Interesse der Kleinmüller, das Interesse der Großmüller im Inland und das Interesse der Exportmüller an
der See.
1 Die Exportmüller an der See haben durch ihre Lage einen Vor⸗ theil, den ihnen keine Gesetzgebung streitig machen kann, sie liegen unmittelbar am Ausflußthor und haben meist schiffbare Flüsse hinter sich. Also diesen Vortheil wird kein Gesetzgeber zu Gunsten der
Kleinmüllerei in sein Gegentheil verkehren können.
Nun, meine Herren, möchte ich gegen die Vorwürfe, die der Herr Abgeordnete dem jetzigen Typenverfahren gemacht hat, doch noch ein Wort hinzufügen, das diese Vorwürfe minder schwer erscheinen läßt. Das gegenwärtige Verfahren beruht nicht allein auf den Typen, es beruht gleichzeitig auf dem Siebverfahren und auf der Unter⸗ uchung des Aschegehalts. Diese beiden sind geeignet, als Korrektiv da einzutreten, wo die Type vielleicht im Stiche läßt.
Also, meine Herren, wenn ich kurz zusammenfassend wiederholen will, was ich gesagt habe: ich bin gern bereit, soweit es an mir liegt, auf die Vorschläge des Landwirthschaftsraths einzugehen und sie einer ernsten Prüfung zu unterziehen, ich kann aber nicht anerkennen daß das gegenwärtige Verfahren, das mit einem großen Aufwande
von Mühe und mit vollster Gewissenhaftigkeit geprüft worden ist, ein absolut schlechtes ist. Welcher Weg schließlich am Ende der Dinge eingeschlagen wird, ist heute unmöglich zu be⸗ 18 Auch ein Mehrtypenverfahren hat, wie die Erfahrungen ausdrücklich bezeugen, seine Schattenseiten, deren Hebung nicht ohne Ich entsinne mich sehr wohl, daß in den letzten Jahren dem französischen Mehrtypenverfahren eine versteckte Export⸗ vorgerechnet ist, und wir müssen uns deshalb hüten wenn ich nicht irre, beträgt diese versteckte Export⸗ zwischen 2 bis 3 Franken für 100 kg — wir würden uns bei einem für Deutschland einzuführenden Mehrtypen⸗ verfahren also hüten müssen, in denselben Fehler zu verfallen; das wäre eine noch schwerere Schädigung der Reichskasse, als der Herr ve sie nach den vorliegenden Quellen als vorhanden an⸗ mmt.
Auf Kanäle und verschiedene andere Fragen gehe i ein; sie sind nicht Reichs⸗, sondern 1e. n 8 b
Betreffs der oft berührten Frage der Zollkredite kann ich ebenso wenig heute das Datum nennen, an welchem sie vielleicht werden auf⸗ gehoben werden. — Wenn Sie auch lächeln, ich kann's nicht ändern. — Die Sache unterliegt einer sehr ernsten Berathung, hat aber E- 51 einen schnellen Entschluß bis jetzt verhindert haben.
m r wird die wei 2 1 un e weitere Berathung bis Dienstag
Preußischer Landtag.
Haus der Abgeordneren. 1 30. Sitzung vom 27. Februar 1899. 8 Eingegangen ist eine Uebersicht über die Durchführ der neuen Besoldungsordnung für die Univo darchführung Das Haus setzt die zweite Berathung des Staats⸗ haushalts⸗Etats für 1899 beim Etat der Berg⸗ Hütten⸗ und Salinenverwaltung und zwar beim Kapitel
“
Abg. Dr. Hitze (Zentr., auf der Journalistentribüne schwer ver⸗ ständlich) führt aus, daß das Knappschaftswesen in P mit den Reichs Versicherunge gesetzen stehe. In einer Resolution habe das Abgeordnetenhaus die Reformbedürftigkeit des Knappschaftsgesetzes von 1863 anerkannt und namentlich die geheime Stimmenabgabe ver⸗ langt, wie sie ja auch die Arbeiter als Reichstagswähler besäßen. Ebenso sei in der Ausgestaltung der Berufungsinstanzen eine Angliede⸗ rung an die Reichsgesetzgebung in Bezug auf die Schiedsgerichte ꝛc. verlangt worden. Redner wendet sich sodann gegen die Aus⸗ führungen des Abg. Sattler über die Arbeitszeit der Bergarbeiter und den christlichen Bergarbeiterverein. Der Vorstand dieses Vereins bestehe zur Hälfte aus Katboliken und zur Hälfte aus Evangelischen. Wenn die evangelischen Geistlichen sich an dem Verein nicht mehr betheiligten, so sei dies nicht seine Schuld. Herr Sattler mache den Katholiken den Vorwurf, daß sie sich absonderten. Dieser Verein beweise das Gegentheil. Für den Piesberger Strike sei zunaͤchst die Werksverwaltung verantwortlich zu machen, die auch an katholischen Feiertagen arbeiten lasse. Die Arbeiter erklärten sich bereit, die Sonntagsarbeit durch Ueberstunden an den Wochentagen auszugleichen. Das sei ihr gutes Recht gewesen. Es sei ihnen aber gekündigt worden. Ebenso sei es begreiflich, daß sich der Verein der Bergarbeiter angenommen habe. Wenn die Berg⸗ arbeiter sich für solidarisch erklärten, so thäten sie nichts Anderes als die Bergwerksbesitzer. Die Werksverwaltung scheine die Frage der katholischen Feiertage nur zum Vorwand genommen zu haben, denn die paar katholischen Feiertage könnten unmöglich den Betrieb zum Stocken bringen. Die Unternehmer sollten es sich doch überlegen, ebe si den christlichen Arbeitern ihre Feiertage nähmen, sie sollten sich reuen, daß noch so viel Idealismus in den Arbeitern stecke.
Minister für Handel und Gewerbe Brefeld:
MMiene Herren! Es ist sowohl in der heutigen wie in der vorigen Sitzung der Regierung der Vorwurf gemacht worden, daß sie diejenige Resolution unbeachtet gelassen habe, die das hohe Haus seiner Zeit bei der Berathung der Berggesetznovelle im Jahre 1892 beschlossen hat, und die den Zweck gehabt habe, eine Aenderung unserer bestehenden Knappschaftskassen nach verschiedenen Richtungen hin herbeizuführen. Ich kann es als selbstverständlich bezeichnen, daß die Regierung alle Resolutionen, die von dem hohen Hause ausgehen, in die eingehendste Erwägung nimmt und ihnen insoweit, als sie es mit ihrer Ueber⸗ zeugung vereinbar findet, auch die Ausführung verschafft. In diesem Falle hatte es die Regierung also nicht nur mit einer Reso⸗ “ 5 “ zu thun, sondern auch zugleich mit einer esolution des Herrenhauses. ie 1 2 “ 89 s Diese Resolution des Herrenhauses die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, den auf Abänderung wesentlicher gesetzlicher Bestimmungen über die Knappschaftsvereine gerichteten Bestrebungen ihre Unterstützung zu versagen. Es handelt sich hier also um einen Beschluß des anderen Hauses der das direkte Gegentheil besagt von dem, was Sie in diesem bohen Hause beschlossen haben. Nun werden Sie gewiß zugeben müssen, daß die Regierung den Beschlüssen des anderen Hauses die gleiche Beachtung zu theil werden lassen muß, wie den Beschlüssen dieses hohen Hauses. Unter diesen Umständen ist die Regierung in eine sorgfältige Prüfung der Frage eingetreten, inwie⸗ weit es möglich sei, den Anträgen, die damals in der Resolution des Abgeordnetenhauses ausgedrückt waren, Folge geben zu können. Sie hat sie zum theil, aber nicht vollständig beachtet. Die Gründe dafür werde ich mir gestatten, Ihnen mitzutheilen. Was den ersten Punkt anbetrifft, so handelt es sich um die Frage, daß aus dem Knappschafts⸗Vorstande die Beamten als wahl⸗ fähig ausscheiden sollen. Die Beamten sind in erheblicher Zahl vor⸗ handen, sind Mitglieder der Knappschaftskassen, zahlen ihre Beiträge und naturgemäß steht ihnen das passive Wahlrecht zu wie allen andern. Wir sollen nun dahin wirken, daß diesen Be⸗ amten das passive Wahlrecht entzogen werde. Ja, meine Herren, wir haben bei den Staatsgruben der Erwägung Rechnung getragen, daß es in mancher Beziehung erwünscht sei, die Beamten außerhalb der Interessen und der Fragen der Knappschaft zu stellen, indem wir die betreffenden Beamten zu Staatsbeamten gemacht haben. Da⸗ durch sind sie aus dem Knappschaftsvorstande ausgeschieden und sind insofern außerhalb dieser Fragen gestellt worden. Im übrigen haben wir doch nicht die Berechtigung Mitgliedern der den- 9f e zahlen, die die gleichen Pflichten haben wie e übrigen, ihre Rechte zu verkürzen. (S - mir unanfechtbar zu sein. eh 8 Was die Frage der geheimen Wahl anbetrifft, so be⸗ zum theil allerdings eine Disparität zwischen 2 L 88 Knappschaftskassen und der Einrichtung der Wohlfahrtsanstakten, die auf der Reichsgesetzgebung beruhen. Wir haben die geheime Wahl soweit aus⸗ gedehnt, daß sie sowohl bei der Mehrzahl der Knappschaftskassen als auch für die weit überwiegende Mehrzahl der Bergarbeiter zur An⸗ wendung kommt. Nur in einigen Bezirken in Oberschlesien gilt sie noch nicht. Nach meiner Kenntniß sind dort die Grubenbesitzer ebenso für die Beibehaltung der nicht geheimen Wahl, als die Arbeiter gegen dieselbe sind. (Heiterkeit.) Wie soll man in diese Verhältnisse ein⸗ Se-. 8 r statutenmäßigen Bestimmungen beruhen? Will man n diese Verhältnisse eingreifen, so ka c greif so kann es nur auf dem Wege des Ich gehe nun zum zweiten Punkt über, der Ein Schiedsgerichte zur Entscheidung über die Ansprüche der kassenmitglieder auf Knappschaftspensionen. Der Frage der Schieds⸗ gerichte sind wir wiederholt näher getreten. Ich darf sagen, daß, wie manches dafür spricht, auch sehr vieles ist, was dagegen spricht Es handelt sich im wesentlichen darum: was liegt mehr im Interesse der Arbeiter, eine möglichst schnelle Erledigung, bei der zugleich einer besonderen Berücksichtigung des einzelnen Falles, der Billigkeit ent⸗ sprechend, Rechnung getragen werden kann, oder ein weitläufiges formell geregeltes Verfahren, welches erhebliche Kosten macht längere Zeit dauert und die Möglichkeit der Billigkeit Rechnung zu tragen, verschraͤnkt 2 Da haben wir uns gesagt: vorläufig wollen wir es bei den bestehenden Einrichtungen belassen; wir haben es aber nicht als ausgeschlossen betrachtet, demnächst im Wege der Aenderung des Berggesetzes dafür d. bier eine Uebereinstimmung mit den Einrichtungen, eehe he Seeh tegtstgtereeac nach dem Reichsgesetz bestehen, Ich komme nun auf den dritten Punkt, die Frage der itions⸗ gebühr. Es ist allerdings bei Herstellung “ Regel angesehen, daß derjenige in der Knappschaftskasse, der aus dem Arbeiterverhältniß ausscheidet, damit zu gleicher Zeit feinen An⸗ spruch auf Pension verliert. Er verliert ihn auch dann, wenn er durch den Wechsel der Arbeit in einen anderen Kassenverband übertritt Darin liegt nach meiner Meinung noch viel mehr Bedenkliches als in
„Ministerial⸗Abtheilung für das Bergwesen“ fort.
keinen organisieren,
für erwünscht halten, daß nach beiden Richtu 1 83 e 88** vwzal2s chtungen hin Remedur ge⸗ Was den einen Punkt anbetrifft, die Erhaltun 1 8 g der Pensions⸗ ansprüche bei dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältniß, haben wir in den meisten der Knappschaftskassen die Zahlung der Rekogni⸗ tionegebühr für diesen Zweck eingeführt. Ich würde es sogar nicht für bedenklich halten, wenn auch ohne solche Rekognitionsgebühren der An⸗ spruch für gewisse Zeit erhalten bleibt und nur bei Ueberschreitung dieser Zeit eine Rekognitionsgebühr zu entrichten ist. Das ist eine Frage, die der weiteren Erwägung vorbehalten bleibt. Nun möchte ich noch auf einen Gesichtspunkt kommen. Ist es etwa angezeigt, im Wege einer Aenderung des Berggesetzes noch einer weiteren Berüͤcksi htigung der Wünsche, welche in der Resolution des Hauses ausgedrückt sind, näher zu treten? Wir werden an die Frage einer Aenderung 3 des Berggesetzes aus verschiedenen anderen Rücksichten demnächst herantreten müssen (Hört! hört!) und bei der anderweitigen Regelung der Bestimmungen des Berggesetzes werden wir auch die Aenderung der Bestimmungen über die Knappschaftskassen mit in Erwägung ziehen. Es wird natürlicher⸗ weise dann auch unsere Aufgabe sein, soweit es angängig ist, also es im Interesse ver Arbeiter liegt, die Annäherung oder die Gleich⸗ stellung der Einrichtungen der Knappschaftskassen mit den Bestim⸗ mungen, die für die reichsgesetzliche Versicherung gelten, herbeizuführen Aber, meine Herren, die Bestimmungen über die reichsgesetzliche Ber⸗ sicherung sind ja in der Umbildung begriffen, die ganze Reichs⸗ gesetzgebung ist ja noch nicht zum Abschluß gekommen: wir stehen ja im Reich vor der Berathung des Alters⸗ und Invaliditäts⸗ versicherungsgesetzes und demnächst des Unfallversicherungsgesetzes. Diese müssen wir erst abwarten. Wenn diese Gesetzgebung zum Ab⸗ schluß gekommen ist, dann ist der Moment gekommen, daß wir auch der Frage näher treten, ob und wie weit die Bestimmungen über die ““ Berggesetz zu ändern sein werden. (Bravo !) Abg. Vorster (fr. kons.): Man behauptet, d n sei nur eine Reaktion des “ ver Eehisrchens. Ars orsitzender von Unternehmerverbänden muß ich dagegen entschieden deseser. Wir arbeiten wie die landwirthschaftlichen Vereine zum üei “ * 8 Arbeitgeber. Die Arbeitgeber⸗ 1 aben mi rikes, mit der Regelung des Verei Ner ehehhe ftaen nicht da Fertnaft⸗ zu shnn 1s be. ie evangelischen Arbeitervereine se 1 ganz anderen Stanapunkt al⸗ 2 NISagess sge ae aben ercher ve ; sie ten ern von der Erregung d 15 von gän üen . Lüehener 1 wird. as Recht, sich bessere Loh f 1 E“ sesteet Aber eZnungen, nn 1— nd. don Berufsvereinen ist im Westen ni Wir bedürfen keiner konfessionellen Flie engtcet esschen e. und Arbeitgebern im Westen. Mit der Schaffung von Berufs⸗ vereinen würde nur eine neue Beunruhigung geschafen zum Schaden von Arbeitern und Arbeitgebern. Manchen erbitterten Kampf und manche Verhetzung hätten wir zu erwarten. Schaffen Sie aber eine Organisation der Arbeiter, dann schaffen Sie auch eine Gegen⸗ organisalson der Arbeitgeber! So lange die Unternehmer nicht ge⸗ zwungen werden können, ihre Betriebe einzustellen, werden sie immer 18 bleiben. 8n 88” Trade-Unions hat man sehr un⸗ g rungen gemacht. Die Fol — — r Bö Aübelter, 1 egr cgfobagetsnne ein, ggchturer 1 offe, daß d gie strebungen gegenüber ablehnend “ Abg. Fuchs (Zentr.): Wenn die Arbeitgeber sich in Fachver⸗ 8. so darf man dasselbe Recht den Arbeitern nicht versagen. Die Herren werfen uns vor, daß wir die Sache vom be schränkten konfessionellen Standpunkt aus betrachten. Es wird aber die Zeit kommen, wo sie uns im Kampf gegen die Sozialdemokratie dafür sehr dankbar sein werden. Gefreut hat uns das Entgegen⸗ kommen des Handels⸗Ministers Wir werden uns darüber im Reichs. tage weiter unterhalten. Herr Sattler beklagt sich, daß wir die Zeit des Hauses mißbrauchen. Wozu sind wir aber anders Erg⸗schsct als dazu, die Beschwerden des Volkes vorzubringen? PeAeian zbarf ne hecbabft nur eine Verlegenheitsphrase. Meine e Arbeitszeit war amtlichen Q 1 wonach im Durchschnitt eine Arbeitszeit 88 8 nel;n — 12 Bergbau besteht. Die Arbeitszeit von 6 Stunden ist eine Aus⸗ nahme. Die Erörterungen über den Piesberger Strike beweisen daß die Herren für christliche Fragen kein Perständniß haben, Man sagt, die Ultramontanen wollten sich absondern, und dobei stellt doch das Zentium das Gemeinwohl über, alles Die ganze Sammlungspolitik war nur ein herausgerifsenes Blatt aus dem Programm des Zentrums. Wer hat denn beim Bürgerlichen Gesetzbuch das Band der Reichseinheit enger geknüpft? Wie mir gerade Herr Sattler den Vorwurf eines Nachmitlags⸗ predigers machen kann, ist mir unverständlich; denn was versteht er vom Predigen? Allerdings messen wir alle öffentlichen und privaten ragen an den Forderungen des Christenthums. Dabei werden wir eeh öö“ 96 die eeehälseckes haben garnicht mehr 3 n anderen Stan t ei ü d Nascaunh er Bfeniche 8538 88 einzunehmen gegenüber dem g. Dr. Sattler (nl.): Ich hatte nur da 1 erhoben, in einer Stunde über die wichtigsten Probleme Usdenspruc “ 1 8 859 mit unzulänglichen Mitteln. Daß erdebatte verhindern wollten oder ü⸗ wollten, ist unrichtig, und eine solche Eb31323 NLSn parlamentarischen Ausdruck nicht zu charakterisieren. Wir hätten gar⸗ nichts dagegen einzuwenden, wenn der Vorredner praktische Fr en praktisch behandelt hätte. Mit Herrn Hitze diskutieren wir gern Er steht auch unseren Anschauungen näher als Herr Fuchs. Die Arbeits⸗ sn k 1- benaagt tbatsächlich im Durchschnitt nicht 8 bis 2 „sondern höchstens is 10 Stunden, ja tg 5 Fuchs hat es leicht gehabt. sich herauszureden, 8 818 118 Rͤe u bnigefähagter, 888 war. Bei dem Piesberger Strike n arum, ob das formelle Recht sondern um das Interesse der Bergarbeiter und 8 —— erhaltung des Betriebes. Dieser ist thatsächlich nachher gestellt worden. Der Bischof von Osnabrück hatte ja seine stimmung zur Feiertagsarbeit gegeben. (Zuruf im Zentrum: Wurde E““ Dae Meflr ies ja Alle. Die Arbeiter sollten r Messe gehen, da traten die V v 8n. 68b e S. wurde werheggen der einer Er 5 Cce ns Fitbe fofen aubniß veranlaßt. Das hätte ie Diskussion wird geschlossen und das Kapitel bewilli Bei den Ausgaben für di „Berga “ fenarit g die Ober⸗Bergämter be⸗ bga. Wetekamp (fr. Volksp.) die Erhalt bildungen, z. B. der merkwürdigen Gletschertöpfe de eenhaePenr delen Natgesesberers aeegesa- eszeekt. daß die Erbaltung Nent annerig nas NS; jerig sei, da sie in vielen Fällen den 8 ei den Besoldungen für die Bergrevierbeamten 50 neue Stellen für „untere Aufsichtsbeamte“ 5— gesehen; diese Beamten sollen den Revierbeamten in den Stein⸗ Bebnb zten beigegeben werden. Der Berichterstatter der udgetkommission, Abg. Stengel, beantragt die unveränderte
ein⸗
Zu⸗
dem, was von dem Herrn Vorredner angedeutet ist. Ich würde es
Bewilligung dieser Forderung. (Schluß in der Zweiten Beilage.)
werkvereine, sondern auch depeengn,
zu gering im Verhältniß zu der in anderen Staaten.
EFiinwand der Kommission,
Aafsizt nachweisen.
8
Zweite Beila 64 Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin,
Dienstag, den 28. Februar
8
Abg. Dr. Hirsch (fr. Volksp.) beantragt, die Regierung u ersuchen, zum Zweck der thunlichsten Verhütung von Un⸗ sällen und der Stärkung des Vertrauens der Grubenarbeiter in die Sicherheit des Betriebes, neben den Revieraufsichts⸗ beamten Arbeitervertreter zur Beaufsichtigung der Steinkohlen⸗
gruben heranzuziehen.
Abg. Dr. Hirsch erinnert daran, daß aus Anlaß des letzten großen Unglücks auf der Zeche Karolinenglück der Handels⸗Minister umfangreiche Schutzvorrichtungen für die Bergarbeiter in Aussicht gestellt habe. Wo es sich um das Leben so vieler arbeitskräftiger Menschen handle, müsse recht schnell vorgegangen werden. Der Minister habe eine Vermehrung des Beamtenpersonals oder die Her⸗ anziebung von Arbeitern in Aussicht gestellt. Vorher solle sich aber eine Kommission in anderen Ländern informieren. In seiner Etatsrede habe dann der Minister gesagt, daß die Heranziehung von Arbettern sich in anderen Ländern nicht bewährt habe. Er stöütze sich dabei auf einen Bericht, der dem Hause nicht ex officio mitgetheilt worden sei. Es fehle darüber eine sichere Grundlage der Beurtheilung. In England, fährt Redner fort, haben schon seit 1873 die Gruben⸗ arbeiter das Recht, die Besichtigung der Gruben durch Arbeiter⸗ vertreter vornehmen zu lassen. Die meisten englischen Grubenbesitzer haben sich nach dem Bericht über die Zuziehung der Arbeiter⸗ delegirten günstig ausgesprochen. Man hat darauf hingewiesen, daß die englischen Verhältnisse mit den unsrigen nicht vergleichbar seien; denn dort beständen zwar große Trade-unions, aber keine großen sozialdemokratischen Organisationen. Ich acceptiere zunächst diese Anerkennung der Gewerkschaften. Bei der Einführung dieser Maßregel bestanden aber viel gefährlichere Arbeiterorganisationen als die der Peigen Sozialdemokraten. Unsere Arbeiter stehen den eng⸗ lischen an Tüchtigkeit nicht nach, und nicht bloß die christlichen Ge⸗
denen ich nahe stehe, haben den
Kampf mit der Sozialdemokratie aufgenommen. Die Mitglieder dieser Gewerkvereine haben durch Revers zu erklären, keine Sozialdemokraten u sein. Aus Frankreich liegen allerdings auch ungünstige Urtheile vor, amentlich von seiten der Arbeitgeber. Dort besteht ein solches Gesetz auch erst seit kurzer Zeit. Die Arbeiterdelegirten haben aber nach den mitgetheilten Zahlen nicht unerheblich zur Sicherheit des Betriebes beigetragen; denn die Zahl der Unfälle hat in Frankreich abge⸗ nommen. Ein Urtheil über belgische Verhältnisse ist nicht möglich, da die Einrichtung dort erst seit 1897 existiert. Gegenüber den hohen Verlustziffern im Bergbau ist eine Abhülfe nothwendig. Die Tüchtigkeit unserer Beamten verkenne ich nicht; ihre Zahl aber ist b . Die Ver.
mehrung der Beamten genügt aber auch nicht; die Arbeiter haben an der Sicherheit ihrer selbst und ihrer Kameraden mindestens dasselbe Interesse wie die Staatsbeamten. Müssen sie sich nicht jeden Morgen sagen: heute ist es vielleicht das letzte Mal, daß Du die liebe Sonne und die Deinigen siehst. Ist hier nicht der schönste Platz für die Selbsthilfe? Die Arbeiterdelegirten brauchen doch nur zu beobachten und zu melden, dazu brauchen sie keine be⸗ sonderen technischen Fähigkeiten. Und sind etwa die deutschen Berg⸗ arbeiter ungebildeter als die englischen? Ebenso unbegründet ist der daß die Bergarbeiter nach unten nicht Man könnte einen solchen Ein⸗ wand auch auf uns anwenden. Man fürchtet hier nur die Macht der Sozialdemokratie. Das ist aber eine ganz kleinliche Auffassung; denn durch eine solche Fernhaltung der Arbeiter wird man die Sozialdemokratie nicht zurückdrängen. Die Bergarbeiter sind überhaupt ihrer ganzen Lebensrichtung nach viel mehr konservatip als sozialdemokratisch. Je mehr man die Sozialdemokraten zur praktischen Wirksamkeit heranzieht, umsomehr werden sie sich von ihren Utopien bwenden. Die in diesem Etat vorgesehene Vermehrung der Auf⸗ chtsbeamten garantiert eine ausreichende Besichtigung der Gruben nicht. Wir verlangen nichts Neues. Schon um die Mitte des Jabr⸗ hunderts wurden im Bergbau die Arbeiter als mitwirkende Genossen ehandelt, und bei der Unfallversicherung haben die Arbeiter ebenfalls ein Wort mitzusprechen, namentlich bei der Unfallverhütung. Hat sich die Arbeitervertretung etwa nicht bewährt? Im Gegentheil, wir thun ein nationales Werk, wenn wir diese Entwickelung weiter fördern. Auch die deutschen Arbeitgeber sollten sich nicht feindlich dam ver⸗ halten, nachdem ihre englischen Kollegen den Segen dieser Maßregel nerkannt haben. Es handelt sich hier um das Theuerste für den den Arbeiter: um Leben und Gesundheit. Abg. Ißmer (fr. kons.): Die Arbeiter⸗Delegirten würden den ihnen gestellten Aufgaben nicht gewachsen sein. Sie würden z. B. die Betriebsfebhler zu prüfen haben. Dazu gehört aber ein großes Maß von Verständniß. Die untersten Aufsichtsbeamten bei den Stein⸗ kohlenbergwerken gehen aus dem Arbeiterstande hervor. Sie haben eine bestimmte Ausbildung genossen und müssen ihre Befähigung zur Diese Befähigung kann der Delegirte nicht nach⸗ und deshalb hat sein Urtheil absolut keinen Werth. Die Behörden müßten also vorher seine Fötttet erst prüfen und ihm die Bestätigung versagen,« wenn die Befähigung nicht nach⸗ gewiesen ist. Diese Versagung würde aber böses Blut machen,
namentlich dann, wenn der Arbeiter unter seinen Kameraden beliebt
ist und einer bestimmten Partei angehört. Der Zug zur Sozial⸗ demokratie ist unter den Bergarbeitern doch größer als der Vor⸗ redner annimmt. Das beweisen die letzten Reichstagswahlen. sozialdemokratische Parteileitung würde sich zweifellos sofort der Delegirtenwahl bemächtigen, und zwar mit Erfolg, dank ihrer straffen Organisation. Was in Waldenburg möglich st, ist auch in anderen Wahlkreisen möglich. Werden denn die Delegirten das „Verschulden Dritter“ bei der Außerachtlassung der Vorschriften unparteiisch feststellen? Die Betriebsschutzvorrichtungen wirken doch nicht selbstthätig, es kommt dabei auf die Beachtung der Vorschriften an. Die Kontrolbeamten müssen, wie der Handels⸗ Minister ganz richtig früher hervorgeboben hat, sowohl von den Ar⸗ beitern wie von den Grubenbesitzern unabhängig sein. Dasselbe gilt auch hinsichtlich der Delegirten. Ich beantrage namens meiner Freunde die Ablehnung des Antrags Hirsch. 8 8 Abg. Dr. Hitze: Wir danken der Regierung zunächst für die Vermehrung der Aufsichtsbeamtenstellen; es müßte aber auch die Zahl er etatsmäßigen Stellen für die oberen Aussichtsbeamten vermehrt werden. Was die Zuziebung der Arbeiter betrifft, so handelt es sich 4 nicht um ihr technisches Urtheil, sondern nur um eine Ergänzung des technischen Urtheils durch die praktische Erfahrung der Bergarbeiter. Die Beamten haben selbst ein Interesse an dieser Ergänzung. Mag doch die Regierung mit der Zuziehung der Arbeiter wenigstens einen Versuch machen. Das Vertrauen der Bergarbeiter zu den Arbeit⸗ gebern wird wachsen, wenn ihre Kameraden an der Aufsicht theil⸗ nehmen. Die Sozialdemokratie braucht man dabei nicht zu fürchten; sie ist im Bergbau nur sporadisch vertreten. 8 Abg. von Bockelberg (kons.): Die Vermehrung der Revier⸗ beamtenstellen werden wir gern bewilligen; denn es handelt sich um verantwortliche, qualifizierte Beamte, gewissermaßen um Gendarmen unter der Erde, die die Innehaltung der bergpolizeilichen Vorschriften zu uͤberwachen haben. Diese ihre Verantwortlichkeit und Qualifikation rechtfertigt auch ihre Maximalbesoldung von 2400 ℳ bezw. 2800 ℳ
unabhängig genug seien.
weisen,
obwohl wir mit der allgemeinen Tendenz des Antrages. Unfälle zu verhüten, einverstanden sind. Ich ziehe aus der Denkschrift den umgekehrten Schluß wie der Abg. Hirsch und der „Vorwärts“; die Verhältnisse des englischen Bergbaues sind mit den unsrigen absolut nicht vergleichbar. Die Zuziehung der Bergarbeiter ist dort auch nur fakultativ; in Frankreich aber hat sich diese Zuziehung der Dele⸗ nicht bewährt, weil es den Arbeitern an der nöthigen Vor⸗ ildung und der unabhängigen Stellung gegenüber den anderen Arbeitern fehlt. Sie haben die Uebertretungen ihrer Mitarbeiter fast arnicht zur Anzeige gebracht, und die Arbeiter haben fast jedes Verranen zu dieser Einrichtung verloren. Der belgische Arbeiter⸗ delegirte endlich gleicht fast vollständig unseren Revieraufsichtsbeamten. Der Antrag ist aber auch politisch bedenklich. Es ist nicht zweifel⸗ haft, daß die Sozialdemokratie sich dieser Bewegung bemächtigen und Unfrieden zwischen Arbeitern und Arbeitgebern säen wird. Wir haben keine Veranlassung, einen neuen Keil zwischen diese beiden zusammen⸗ gehörigen Elemente zu treiben. Es ist nicht gut, diese beiden Theile einzeln zu organisieren und auseinander zu bringen. Sie müssen viel⸗ mehr zusammen wirken. Deshalb bitten wir um Abweisung des
Antrages. Minister für Handel und Gewerbe Brefeld: Meine Herren! Ich glaube, nach den Ausführungen der verschiedenen Herren Vorredner annehmen zu dürfen, daß in diesem hohen Hause wohl darüber Einverständniß besteht, daß es erwünscht ist, eine Aus⸗ gestaltung unserer staatlichen Bergaufsicht in der Richtung vor⸗ zunehmen, wie sie in der hier zur Debatte stehenden Position des Etats in Aussicht genommen ist: Durch Einrichtung unterer Berg⸗ aufsichtsbeamten, die den Bergrevierbeamten unterstellt sind, welche die Aufgabe haben, nach seinen Weisungen regelmäßig die Gruben innerhalb seines Bezirks zu befahren und ihn in laufender Kenntniß über die Zustände in den einzelnen Gruben und Betriebspunkten zu halten. Es ist das deshalb nothwendig, weil der Revierbeamte selbst nur höchstens einmal im Jahre in die Lage kommt, die einzelnen Betriebspunkte einer Grube zu besichtigen. Er muß also andere Organe zur Verfügung haben, die ihn in laufender Kenntniß erhalten, die bei ihm die Voraussetzung ist für die Anordnungen, die er im Aufsichtswege zu erlassen hat. Es ist das an sich so einleuchtend und klar, daß ich glaube, es wird darüber auch völliges Einverstän dniß herrschen. Zweifelhaft war es, als ich im vorigen Jahre diese Ansicht aus⸗ sprach, wie diese unteren Aufsichtsbeamten zu gestalten seien, ob man sie als Beamte anzustellen habe mit bestimmter fachmännischer Vor⸗ bildung, die durch eine Prüfung festzustellen sei, oder ob man, ent⸗ sprechend dem vielfach in Arbeiterkreisen verbreiteten Wunsch, Delegirte, gewählte Vertreter der Arbeiter, zu solchen Aufsichtsorganen bestellen solle. Ich habe mir die Entscheidung darüber ausdrücklich vorbehalten bis nach genauerer Feststellung der Einrichtungen, die in den drei hauptsächlich bergbautreibenden Nachbarstaaten Frankreich, England und Belgien bestehen. Ich habe eine Kommission ernannt aus zwei Staatsbeamten und einem Privatbeamten, die den Auftrag erhalten hat, sich dort zu informieren und Bericht darüber zu erstatten. Auf Grund dieses Berichts habe ich mich dafür entschieden, zunächst die⸗ jenige Maßregel zu treffen, die zweifellos und unbedingt richtig ist: untere Aufsichtsorgane als Beamte anzustellen —, dagegen die Frage, ob eine solche Einrichtung etwa in Zukunft zu ergänzen sein möchte, durch Arbeiterdelegirte, die den unteren Aufsichtsbeamten zu begleiten haben, auszuscheiden, weil zur Zeit darüber eine Entschließung nicht getroffen werden kann und auch garnicht getroffen zu werden braucht. Ich möchte nun zunächst, ehe ich in eine Begründung dieser Auf⸗ fassung eintrete, hervorheben, weshalb ich davon abgesehen habe, den Bericht schon früher zur Kenntniß des hohen Hauses zu bringen oder ihn der Oeffentlichkeit zu übergeben. Ich darf dabei bemerken, daß gegenwärtig der Bericht bereits veröffentlicht ist durch die Zeitschrift für Berg⸗ und Hüttenwesen, und die Absicht von vornherein bestand, diese Veröffentlichung eintreten zu lassen. Ich fand als Hindernisse darin, daß es für nothwendig befunden wurde, die Zustimmung aller der einzelnen Personen, die vor den Kommissionen gehört worden sind, und deren Aeußerung in den Bericht aufgenommen ist, ausdrück⸗ lich zu extrahieren (sehr richtig), weil man ja garnicht wissen konnte, ob ihnen nicht nachträglich aus ihrer offenen und freien Aeußerung Schwierigkeiten erwachsen möchten. Diese Korrespondenzen haben ge⸗ raume Zeit in Anspruch genommen und haben dahin geführt, daß einige Aeußerungen haben modifiziert werden müssen, Einzelne auch ge⸗ beten haben, ihre Namen wegzulassen. Daraus erklärt es sich, daß der Bericht erst jetzt zur Kenntniß des Hauses hat gelangen können. Die Regierung trifft in dieser Beziehung keine Schuld. Was nun den Inhalt des Berichts betrifft, so ist es nicht schwer, für jede Ansicht, die man vertritt, mag sie für oder gegen die Delegirten gehen, Belegstellen aus den Aeußerungen zu finden, die in dem Bericht enthalten sind. (Sehr richtig!) Ich kann natürlich hier in eine eingehende Darlegung des Inhalts des Berichts nicht ein⸗ treten, das würde zu weit führen. Ich möchte nur im allgemeinen konstatieren, man muß die Aeußerungen auseinanderholten, erstens nach den Ländern, um deren winrichtungen * sich haudelt, und zweitens nach den Gruppen der Perse. n diese Aeußerungen aus⸗ gegangen sind. Was die Länder anbetrifft, so sind die Aeußerungen am günstigsten in England, erheblich weniger günstig, im wesentlichen ungünstig in Frankreich, während man in Belgien eigentliche Er⸗ fahrungen noch nicht hat konstatieren können, sondern sich im wesent⸗ lichen darauf beschränkt hat, Hoffnungen auszusprechen, die Hoffnung nämlich, daß die Einrichtung, die man dort getroffen hat, sich besser bewähren möchte als die in Frankreich getroffene. In England hat sich die Sache, wie von dem Herrn Vorredner ja ausführlich dargelegt ist, im wesentlichen gut bewährt. Die Arbeiter sind damit zufrieden, auch die Arbeitgeber sind damit zu⸗ frieden. Aber, meine Herren, die Einrichtung besteht nur in einer sehr beschränkten Zahl von englischen Gruben. (Sehr richtig! rechts.) In dieser Beziehung, glaube ich, hätte dem Herrn Abg. Hirsch ein Passus auf S. 3 des Berichts nicht entgehen können, den ich doch
1899.
Thatsächliche Anwendung findet die Vorschrift 38 nach den Mittheilungen der englischen Bergwerks⸗Inspektoren allerdings nur in beschränktem Maße. Von ihr wird in bedeutendem Um- fange, nämlich auf etwa der Hälfte oder mehr als der Hälfte der größeren Gruben, nur im Südwestbezirk und in den Bezirken Süd⸗Wales, Durham und Newcastle, auf etwa ein Drittel der Gruben in Yorkshire und Lincolnshire, dagegen wenig oder gar⸗ nicht in den übrigen Bezirken Gebrauch gemacht. (Hört, hört! rechts.)
Ferner heißt es weiter unten bez. derjenigen Gruben, von welchen davon Gebrauch gemacht wird, auf derselben Seite des Berichts:
Die Besichtigungen durch die Delegirten geschehen auf einigen Gruben, besonders den tiefen und schlagwetterreichen, ziemlich regel⸗ mäßig einmal im Monat, auf anderen alle 2 oder 3 Monate, auf den übrigen noch seltener, und zwar vielfach nur einmal im
Jahr. Meine Herren, Sie sehen also, die große Bedeutung, die der Herr Abg. Hirsch der Sache beigelegt hat, hat sie in England doch nicht. (Sehr richtig! rechts.) Allerdings hat sie sich im allgemeinen da, wo sie besteht, gut bewährt. Das beruht im wesentlichen darauf — und ich bitte das festzuhalten, ich komme darauf zurück —, daß sowohl die Arbeitgeber wie die Arbeiter mit der Sache zufrieden sind, daß beide den Wunsch und den Willen haben, die Sache nutzbringend und fruchtbringend zu machen, daß die Arbeitgeber die Arbeiter sogar zur Wahl veranlassen, wo sie ihrerseits es nicht thun, und daß die Arbeit⸗ geber zum theil zu den Kosten freiwillig beizutragen sich verpflichtet haben. Also dort, wo Uebereinstimmung zwischen Arbeitgebern und Arbeitern besteht, kann solche Einrichtung bei beiderseitigem guten Willen nutzbringend wirken, auf der andern Seite, wo das nicht der Fall ist, nicht. Dafür haben wir das Beispiel in Frankreich. In Frankreich wurde gegen den Willen der Grubenbesitzer diese Einrich⸗ tung getroffen. Die Arbeiter drängten darauf, man machte die Konzession und führte die Einrichtung ein. Die Folge war, daß sofort die Agitation sich dieser Grubendelegirten bemächtigte. Die Agitation steigerte sich derart, daß im Jahre 1893 der große Gruben⸗ arbeiter⸗Strike in Frankreich ausbrach, der mit der gänzlichen Nieder- lage der Grubenarbeiter endigte. (Hört, hört! rechts.) Die Folge dieses Vorgehens war, daß die Arbeiter darauf verzichteten, Agitatoren zu wählen, daß sie jetzt solche Leute wählten, die den Grubenbesitzeen nicht unangenehm waren, und daß nunmel,e die Grubenbesitzer die Bedenken, die sie früher gegen die Einrichtung hatten, fallen ließen. So ist der Zustand erwachsen, wie er in den Berichten über Frank⸗ reich dargelegt ist. Daß diese Zustände dort, bei der gegenwärtigen Einrichtung auf den Gruben in Frankreich, keine vollkommenen sind, das wird Jeder, der den Bericht gelesen hat, zugeben, das hat auch der Abg. Hirsch bestätigt. Ich möchte eine charakteristische Aeußerung eines der Arbeiter hervorheben, der Arbeiter, die doch gerade vorzugsweise mit der Ein⸗ richtung zufrieden sind. Dieser Arbeiter, Bouillin, erklärt auf Seite 18 des Berichts: Ich bin Delegirter und Barbier. (Heiterkeit.) — Das ist also ein Mann, der früher Bergarbeiter ge⸗ wesen und jetzt Barbier ist und zugleich, wie Sie ganz richtig sagen, im Nebenamt als Delegirter fungiert. Die Arbeiter, die sich bei mir rasieren lassen, wer A6*“ 1“ b1444“ Wir wünschen, daß die Unabhängigkeit der Delegirten sicher⸗ gestellt und ihre Befugnisse erweitert werden. Die Delegirten werden nicht genügend bezahlt, auch sind sie gezwungen, ein anderes Geschäft zu betreiben, was ihre Unabhängigkeit vermindert.
Ja, meine Herren, wenn man diese Wünsche der Arbeiter er⸗ füllen wollte, müßte man den Delegirten eben zum Beamten machen, müßte man ihm eine feste Anstellung geben; dann ist er unabhängig von den Arbeitgebern, hat ein auskömmliches Gehalt, das der Mann hier vermißt, — und braucht nicht nebenbei seine Kunden zu rasieren. (Heiterkeit. Sehr richtig!)
Nun, meine Herren, möchte ich mir gestatten, kurz die Gesichts⸗ punkte hervorzuheben, die für eine solche Einrichtung von Gruben⸗ delegirten sprechen, auf der andern Seite auch die Gesichtspunkte hervorzuheben, die dagegen sprechen, und dann Ihnen darzulegen, wie wir nun zu derjenigen Auffassung gekommen sind, die ich bereits mir gestattet habe, Ihnen mitzutheilen. Also für die Einrichtung von Grubendelegirten spricht vor allem die Erwägung, die in sehr aus⸗ führlicher und ansprechender Weise, wie ich auch anerkennen muß, von Herrn Abg. Dr. Hirsch dargelegt worden ist. Er sagt mit vollem Recht: die Arbeiter — vnd um deren Leben und Gesundheit handelt es sich ja — haben ein großes Interesse daran und legen ganz ent⸗ schieden Werih darauf, sich selbst von dem Zustand der Grube zu überzeugen, bei den Besichtigungen den Beamten zu begleiten und zu sehen, ob denn nun auch alles in Ordnung ist, ob alles geschehen ist, was geschehen kann und geschehen muß, damit die nöthige Sicherheit für ihr Leben und ihre Gesundheit gewährleistet ist. Das ist eine an sich durchaus berechtigte Forderung, die man ganz gewiß gern erfüllen will und erfüllen wird, wenn es geschehen kann, ohne daß daraus Unzuträglichkeiten erwachsen.
Die zweite Erwägung, die dafür spricht, liegt darin, daß die Grubenbesitzer selbst ein gewisses Interesse daran haben, daß den Arbeitern die Möglichkeit gegeben wird, sich zu überzeugen, daß that⸗ sächlich nichts versäumt wird, um die Sicherheit des Betriebes zu garantieren, damit sie selbst gedeckt werden gegen derlei Gerüchte, die erfahrungsmäßig nach großen Unfällen aufkommen: es sei dort und dort etwas nicht in Ordnung; da und da sei ein ganz gefährlicher Zustand an diesem oder jenem Betriebspunkt gewesen, sie hätten das wohl gewußt, sie (die Arbeiter) hätten aber Bedenken getragen, es zu sagen, weil sie sonst befürchteten, abgekehrt zu werden,
den der Ge⸗ 6. “
hier vorlefen muß, um die Bedeutung seiner Ausführungen dadurch
“
Sie sollten aber kürzer Aufseher oder Kontroleure genannt werden. Dem Antrage Hirsch müssen wir unsere Zustimmung versagen,
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richtig zu stellen. Es heißt dort auf S. 3:
— oder sie hätten es zwar gesagt, hätten es zur Kenntniß