1899 / 75 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 28 Mar 1899 18:00:01 GMT) scan diff

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n. J9 998 irstit. 6 Der (diesem Gesetz als zweite Anlage beigefügte) Be⸗ soldungs⸗Etat für das Reichsbank⸗Direktorium für die Zeit

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vom 1. April 1899 bis 31. März 1900 wird auf 159 500

Ur Ireide asenss mesn n 11

feestgestellt. Slatz

§ 3. 8 Der Reichskanzler wird ermächtigt, zur vorübergehenden Verstärkung des ordentlichen Betriebsfonds der Reichs⸗Haupt⸗ kasse nach Bedarf, jedoch nicht über den Betrag von ein⸗ hundertfünfundsiebzig Millionen Markhinaus, Schatzanweisungen aauszugeben. 8

99 Die Begng des Zinssatzes dieser Schatzanweisungen, deren Ausfertigung der Reichsschuldenverwaltung übertragen wird, und der Dauer der Umlaufszeit, welche den 30. Sep⸗ tember 1900 nicht überschreiten darf, wird dem Reichskanzler überlassen. Innerhalb dieses Zeitraums kann, nach Anord⸗ nung des Reichskanzlers, der Betrag der Schatzanweisungen wiederholt, jedoch nur zur Deckung der in Verkehr gesetzten ö“ ausgegeben werden.

§8 5.

Die zur Verzinsung und Einlösung der Schatzanweisungen ceerforderlichen Beträge müssen der Reichs⸗Schuldenverwaltung aus den bereitesten Einkünften des Reichs zur Verfallzeit zur

Verfügung gestellt werden. 116“

1 HicdnbK aR. eeeg.

9 8.

8 Die Ausgabe der Schatzanweisungen ist durch die Reichs⸗

kasse bewirken.

1 Die Zinsen der Schatzanweisungen, sofern letztere ver⸗

zinslich ausgefertigt sind, verjähren binnen vier Jahren, die

veerschriebenen Kapitalbeträge binnen dreißig Jahren nach Eintritt des in jeder Schatzanweisung auszudrückenden Fällig⸗ keitstermins.

§ 7.

8 Die Beilage II des Gesetzes, betreffend den Servistarif und die Klasseneintheilung der Orte, vom 26. Juli 1897 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 619) erhält die aus der dritten Anlage

ersichtliche Fassung. Urkundlich unter Unserer VCC“ Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. E1“ EGFegeben Berlin, im Schloß, den 25. März 1899. (. S.)) GPlilhelm. EIö1““

Fürst zu Hohenlohe.

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betreffend die Aufnahme einer Anleihe für arine

der Verwaltungen des Reichsheeres, der und der Reichseisenbahnen.

Vom 25. März 1899. 6 Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden De König von Preußen ec. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt: 1

Der Reichskanzler wird ermächtigt, die außerordentlichen Geldmittel, welche in dem Reichshaushalts⸗Etat für das Rechnungsjahr 1899 zur Bestreitung einmaliger Ausgaben der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine und der Reichs⸗ eisenbahnen mit 87 098 588 vorgesehen sind, bis zur Höhe

dieses Betrags im Wege des Kredits flüssig zu machen und

zu diesem Zwecke in dem Nominalbetrage, wie er zur Be⸗

scaffung jener Summe erforderlich sein wird, eine verzinsliche,

nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 19. Juni 1868

(Bundes⸗Gesetzbl. S. 339) zu verwaltende Anleihe aufzunehmen

und Schatzanweisungen aüs 2

Die Bestimmungen in den §§ 2 bis 5 des Gesetzes vom

27. Januar 1875, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für

Zwecke der Marine⸗ und Telegraphen⸗Verwaltung (Reichs⸗

Gesetzbl. S. 18), finden auf die nach dem gegenwärtigen Gesetz

aufzunehmende Anleihe und auszugebenden Schatzanweisungen

mit der Maßgabe Anwendung, daß Zinsscheine auch für einen

längeren Zeitraum als vier Jahre ausgegeben werden dürfen.

8 Urkundlich unter Unserer 11“ Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben Berlin im Schloß, den 25. März 1899. (L. S.) Wilhelm. Fürst zu Hohenlohe.

8 I“ öI“ egen Verwendung überschüssiger Reichseinnahme zur Schuldentilgung. Vom 25. März 1899.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt: § 1. öüUnter Aufhebung der Vorschrift im § 2 Abs. 1 des Gesetzes vom 31. März 1898 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 138) wird die Summe, welche gemäß § 8 des Zolltarifgesetzes vom 15. Juli 1879 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 207) der Reichskasse von dem Ertrage der Zölle und Tabacksteuer verbleibt, für das Rechnungsjahr 1898 behufs Verminderung der Reichsschuld von 130 000 000 auf 172 400 000 erhöht. 9

8 —.

Uebersteigen im Rechnungsjahr 1899 die den Bundes⸗ staaten Zustehenden Ueberweisungen aus den Erträgen an Zöllen, Tabacksteuer, Branntweinverbrauchsabgabe und Zuschlag u derselben sowie an Reichs⸗Stempelabgaben die aufzu⸗ ringen den Matrikularbeiträge und den gemäß § 3 des Gesetzes vom 24. März 1897 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 95) im Reichs⸗ haushalts⸗Etat für 1899 eingestellten Zuschuß zu den ein⸗ maligen Ausgaben des ordentlichen Etats, so sind drei Viertheile des Ueberschusses an den den Bundesstaaten aus dem Ertrage der Zölle und der Tabacksteuer zu überweisenden Beträgen zu kürzen und zur Verminderung der Reichsschuld zurückzuhalten.

Die Verminderung der Reichsschuld erfolgt durch ent⸗ sprechende Absetzung vom Anleihesoll. Soweit geeignete An⸗ leihekredite nicht mehr offen stehen, wird über die Art der Schuldentilgung durch den Reichshaushalts⸗Etat Bestimmung Hebersteigen im Rechnungsjahr 1901 die Matrikular⸗ beiträge das Etatssoll der Ueberweisungen für die gleiche

Periode um mehr als den Betrag der für das ver ee gejee 1899 über die Matrikularbeiträge hinaus erfolgenden Ueber⸗ weisungen, so bleibt der Mehrbetrag insoweit unerhoben, als auf Grund des § 2 Mittel zur Schuldentilgung verfügbar geworden sind.

Die infolge dessen zur Herstellung des Gleichgewichts im ordentlichen Etat erforderliche Deckung erfolgt zu Lasten des außerordentlichen Etats. Jedoch ist von dieser Be nur in dem Maße Gebrauch zu machen, als der Bedarfsbetrag Mehrerträge bei den Ueberweisungssteuern Deckung

ndet.

4.

„Bei Ermittelung des Nnberschieds zwischen den Ueber⸗ weisungen und den Matrikularbeiträgen bleiben bei den letzteren die von einzelnen Bundesstaaten zur Reichskasse zu zahlenden Ausgleichungsbeträge außer Ansatz.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Berlin im Schloß, den 25. März 1899. (L. S.) Wilhelm. u“ 6“ Fürst zu Hohenlohe.

8 zogaf⸗vrevF. gs nsb 6 189 „Sbe F th⸗ 151 , h 1.,8 betreffend die Feststellung des Haushalts⸗Etats für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1899.

Vom 25. März 1899.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ec. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt:

Der (diesem Gesetz als Anlage beigefügte) Etat der Schutz⸗ gebiete auf das Rechnungsjahr 1899 wird in Einnahme und Ausgabe, wie folgt, festgesetzt:

1) für das ostafrikanische Schutzgebiet auf. 8 495 500 ℳ, 2) für das Schutzgebiet von Kamerun auf 1 713 400 ℳ, 3) für das Fchusgchit von Togo auf . . 804 100 ℳ, 4) 8 das südwestafrikanische Schutzgebiet auf 7 479 000 ℳ, 5) für das Schutzgebiet von Neu⸗Guinea auf 732 000 ℳ.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. 891 ss

Gegeben Berlin im Schloß, den 25. März 18999. ee. FöFuürst zu Hohenlohe. Bekanntmachung.

Am 30. März, Abends nach Dienstschluß, werden die Post⸗Zweigstellen S. 73 und W. 110 und am 28. März, Abends nach Dienstschluß, die Post⸗Zweigstelle S0. 89. in neue Diensträume verlegt werden, und zwar:

die Post⸗Zweigstelle S. 73 vom Hause Annenstraße 3

naach dem Hause Wallstraße 70/71,

die Post⸗Zweigstelle SO0. 89 vom Hause Reichenberger⸗ straße 150 nach dem Hause Reichenbergerstraße 148, die Post⸗Zweigstelle W. 110 vom Hause Yorkstraße 44a nach dem Hause Yorkstraße 45 (Ecke Bülowstraße). Bei der Post⸗Zweigstelle S. 73 tritt vom 1. April ab eine Telegraphen⸗Betriebsstelle in Wirksamkeit. Berlin C., den 25. März 1899. 1161““ Kajserliche Ober⸗Postdirektiin.

vn vieee Buschow.

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Fsce C111A1“ Bekanntmachung.

Am 1. April wird in dem Hause Winsstraße 19 unter der Bezeichnung „Postamt 55 (Winsstr.)“ eine neue Post⸗ anstalt mit der Befugniß zur Annahme von Postsendungen jeder Art sowie von Telegrammen eingerichtet und gleichzeitig die Post⸗Zweigstelle 55 (Greifswalderstr.) aufgehoben. Dem neuen Postamt wird ein Briefbestellbezirk zugetheilt, der aus Theilen der Bestellbezirke der Postämter 37 (Schwedterstr.), 43 (Neue Königstr.) und 58 (Danzigerstr.) gebildet ist.

Die Dienststunden für den Verkehr mit dem Publikum sind festgesetzt a. an Wochentagen: von 7 Uhr (im Sommer) bezw. 8 Uhr Vormittags (im Winter) bis 8 Uhr Abends, für den Telegraphendienst bis 9 Uhr Abends, 5

b. an Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen und am Geburts⸗ tage Seiner Majestät des Kaisers: von 7 bezw. 8 bis 9 Vor⸗ mittags und von 12 bis 1 Uhr Nachmittags. Beerlin, den 26. März 1899. 1“ 1““ Kaiserliche Ober⸗Postdirektion.

e die Unfallversicherung betreffend. Zur Berichtigung der Bekanntmachung vom 25. No⸗ vember 1898 in Nr. 291 d. Bl. von 1898 wird auf Grund von § 109 erster Absatz des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 in Verbindung mit § 1 Ziff. I des Gesetzes über die Ausdehnung der Unfall⸗ und Krankenversicherung vom 28. Mai 1885 veröffentlicht, daß die in jener Bekannt⸗ machung bezeichneten Verrichtungen der unteren Verwaltungs⸗ behörden und der Ortspolizeibehörden bei den im Betriebe der Königlich sächsischen Staatseisenbahnverwaltung befind⸗ lichen Eisenbahnen mit Wirkung vom 1. Januar 1899 ab für den Werkstättenbetrieb (an Stelle der aufgelösten Maschinen⸗Hauptverwaltung) den Werkstätten⸗Inspektionen, für den Maschinenbetriebsdienst den Maschinen⸗Inspektionen 1“ und für den gesammten übrigen der Unfallversicherung unter⸗ liegenden Eisenbahndienst (an Stelle der bisherigen Betriebs⸗Ober⸗Inspektionen und Sektionsbureaux) den Eisenbahn⸗Betriebs⸗Direktionen je für ihren Bereich übertragen worden sind. Dresden, am 15. März 1899. Finanz⸗Ministerium. von Watzdorf.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 11 des „Reichs⸗Gesetzblatts“ enthält unter Nr. 2560 das Gesetz, betreffend die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres, vom 25. März 1899; unter Nr. 2561 das Gesetz, betreffend Aenderungen des Reichs⸗ väletergsethn vom 2. Mai 1874, vom 25. März 1899; und unter Nr. 2562 die Bekanntmachung, betreffend die dem inter⸗ nationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste, vom 15. März 1899. Verlin W., den 27. März 180b. I8 sschil. Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. 8 8 1. 8 .WMeberstedt. naglam (Rett. 2cn8 14 sC911341818 Frcnau18 518. 101, 1. mpdni se.

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Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nr. 10. des

„Reichs⸗Gesetzblatts“ enthält unter

Nr. 2556 das Gesetz, betreffend die Feststellung des Reichs⸗ haushalts⸗Etats für das Rechnungsjahr 1899, vom 25. März 1899; unter

Nr. 2557 das Gesetz, betreffend die Aufnahme einer An⸗ leihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine und der Reichseisenbahnen, vom 25. März 1899; unter

Nr. 2558 das Gesetz wegen Verwendung überschüssiger Reichseinnahmen zur Schuldentilgung, vom 25. März 1899; und unter

Nr. 2559 das Gesetz, betreffend die Feststellung des Haus⸗

halts⸗Etats für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1899,

vom 25. März 1899. Berlin W., den 28. März 1899. ö . Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. 116u“ Weberstedt.

2* S Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Sekretär des Deutschen Bühnen⸗Vereins, Dr. Max Sachse zu Berlin den Charakter als Theater⸗Rath zu verleihen.

rze; Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der Direktion der Lausitzer Eisenbahngesell⸗ schaft zu Sommerfeld (Regierungsbezirk Frankfurt a. O.) ist die Erlaubniß zur Vornahme allgemeiner Vorarbeiten für eine vollspurige Nebeneisenbahn von Priebus nach Penzig mit Abzweigung von Leippa nach Freiwaldau ertheilt worden. dmae euk Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. 8 EüZekiangimghun

Die im Jahre 1899 zu Berlin abzuhaltende Prüfung

für Vorsteher an Taubstummen⸗Anstalten wird am 12. September beginnen.

Meldungen zu derselben sind an den Unterrichts⸗Minister zu richten und bs zum 10. August d. J. bei demjenigen Königlichen Provinzial⸗Schulkollegium, bezw. bei der⸗ jenigen Königlichen Regierung, in deren Aufsichts⸗ kreise der Bewerber im Taubstummen⸗ oder Volks⸗ schuldienste angestellt oder beschäftigt ist, unter Ein⸗ reichung der im § 5 der Prüfungsordnung vom 11. Juni 1881 bezeichneten Schriftstücke anzubringen. Bewerber, welche nicht an einer Anstalt in Preußen thätig sind, können ihre Meldung bei Führung des Nachweises, daß solche mit Zustim⸗ mung ihrer Vorgesetzten, bezw. ihrer Landesbehörde erfolgt, bis zum 15. August d. J. unmittelbar an mich richten.

Berlin, den 11. März 1899.

8 Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Im Auftrage: 111 HKusgler. immtistst sseh

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Bekanntmachung.

Bei den Schiedsgerichten der Arbeiterversiche⸗ rung sind nachfolgende Beamte zu Vorsitzenden bezw. steg⸗ vertretenden Vorsitzenden ernannt worden:

der Amtsrichter Bayer in St. Vith zum Vorsitzenden der Schiedsgerichte daselbst;

der Regierungs⸗Rath Otto in Breslau zum stellver⸗ tretenden Vorsitzenden der dem Ober⸗Regierungs⸗Rath Peltzer und dem Regierungs⸗Rath Billerbeck daselbst unter⸗ stellten Schiedsgerichte zu Breslau; dder Regierungs⸗Assessor Mand in Danzig zum Vor⸗ sitzenden der daselbst bestehenden Schiedsgerichte: 1

a. der Invaliditäts⸗ und Altersversicherung für die

Krreise Danziger Höhe, Danziger Niederung und

Danzig Stadt, der landwirthschaftlichen Unfallversicherung für die gleichen Kreise, —. für die staatliche landwirthschaftliche Unfallversiche⸗ rung, 1 für die Sektion VI der See⸗Berufsgenossenschaft, für die für Staatsrechnung verwalteten Eisenbahnen des Direktionsbezirks Danzig, 8 der Pensionskasse für die Arbeiter der preußischen im Direktionsbezirk anzig, 14 für die Regiebauten der Kommunalverbände der Kreise

Danziger Höhe und Danziger Niederung;

der Amtsrichter Miquel in Stolzenau zum Vorsitzenden der Schiedsgerichte daselbst; 16

der Amtsgerichts⸗Rath Graf von Korff gen. Schmising in Werne, Kreis Lüdinghausen, zum stellvertretenden Vor⸗ sitzenden der Schiedsgerichte in Lüdinghausen;

der Amtsrichter Brüll in Obornik zum stellvertretenden Vorsitzenden der Schiedsgerichte daselbst.

Berlin, den 25. März 1899.

Der Minister für Handel und Gewerbe. In Vertretung: Lohmann.

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und nahmen sodann militärische Meldungen en

Bekanntmachung, betreffend die Immatrikulation auf der vereinigten Friedrichs⸗Universität Halle⸗Wittenberg

für das Sommer⸗Semester 1899.

Diejenigen Herren Studierenden, welche beabsichtigen, sich an hiesiger Universitäͤt immatrikulieren zu lassen, wollen sich in der Zeit vom 15. April bis 5. Mai cr. auf dem Universitäts⸗ Sekretariat, Universitäts⸗Verwaltungsgebäude, Zimmer Nr. 7, während der Vormittagsstunden von bis 11 Uhr unter Abaabe ihrer Papiere (Reifezeugniß, Abgangszeugnisse früher besuchter Universitäten und, falls seit dem Abgange von der Schule oder von der letzten Universität mehr als ein Vierteljahr verflossen ist, polizeiliches Führungs⸗ attest) melden. Deutsche, welche ein Maturitätszeugniß nicht be⸗ sitzen, haben die für ihre Aufnahme erforderliche besondere Genehmi⸗ gung bei der Immatrikulations⸗Kommission nachzusuchen. Ausländern kann das Vorlegen eines Reifezeugnisses erlassen werden.

Später eintreffende Studierende haben ihre Anmeldung zur Immatrikulation sofort nach ihrer Ankunft in Halle vor⸗ zunehmen.

Halle a. S., den 24. März 1899.

Der Rektor 8 der Königlichen vereinigten EE“ Halle⸗Wittenberg. au

Die Personal⸗Veränderungen i befinden sich in der Ersten Beilage

Dentsches Reich. Preußen. Berlin, 28. März.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten heute Vormittag von 10 Uhr ab die Vorträge des Chefs des Militärkabinets, Generals von Hahnke, des Chefs des Admiralstabes der Marine, Kontre⸗Admirals Bendemann sowie des Ministers des Königlichen Hauses von Wedel. Hierauf empfingen Seine Majestät den kommandierenden General des XVIII. Armee⸗Korps, General⸗Adjutanten u Lindequist gegen.

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Aus Handelskreisen ist in Anregung gekommen, die Vor⸗ schriften, betreffend die Entwerthung der Wechsel⸗ und Reichs⸗Stempelmarken, derart abzuändern, daß alle Zweifel über die Zulässigkeit der Entwerthung auf mechanischem Wege insbesondere auch unter Verwendung der Schreib⸗ maschine ausgeschlossen werden. In dieser Hinsicht bestimmt bezüglich des Wechselstempels Ziffer 2 des Bundesraths⸗ beschlusses vom 7. Juli 1881, daß der Entwerthungs⸗ vermerk „niedergeschrieben“ werde. Diese Fassung ist auch in die Vorschriften für die Reichs⸗Stempelabgaben (Ziffer 17 der Ausführungsbestimmungen vom 27. April 1894) übergegangen, doch ist hier weiter für zulässig erklärt worden, „den vorgeschriebenen Entwerthungsvermerk ganz oder theil⸗ weise durch Stempelaufdruck herzustellen“. In den be⸗ theiligten Kreisen ist die danach sich ergebende Un⸗ gewißheit über die zulässige Art der Entwerthung als Uebelstand empfunden worden. Den geäußerten Wünschen entsprechend, hat der Bundesrath in seiner Sitzung vom 9. d. M. beschlossen, die mechanische Entwerthung und zwar auch diejenige vermittels der Schreibmaschine eben⸗ sowohl bezüglich der Wechselstempel⸗, als bezüglich der Reichs⸗ Stempelmarken zuzulassen. In Zukunft kann also allgemein der Verwendungsvermerk ganz oder theilweise mittels der Schreibmaschine oder durch Stempelaufdruck hergestellt werden. In diesem Fall braucht, wie in dem erwähnten Beschlusse weiter bestimmt ist, das Datum auf der Stempelmarke nicht an der durch den Vordruck bezeichneten Stelle zu stehen.

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Behufs Umrechnung der in einer anderen als der Reichs⸗ währung ausgedrückten Werthe zum Zweck der Be⸗ rechnung der Wechselstempelsteuer und der Reichs⸗ Stempelabgabe hat der Bundesrath in seiner Sitzung vom 9. d. M. für die nachstehend bezeichneten Währungen die dabei bemerkten, allgemein zu Grunde zu legenden Mittelwerthe bis auf weiteres festgesetzt: Pfund Sterling . . . . .. 20,40 ℳ, Frank, Lira, Peseta (Gold), Léu, nische Mart . . . . ... 0,80 österreichischer Gulden (Gold) . 2,00 (Währung). 1,70 österreichischꝛungarische rone.. 0,85 Gulden holländischer Währung . 1,70 skandinavische Krone .. . . 1,125 alter Gold⸗Rubel. 1 3,20 Rubel 2,16 Ffi Kredit⸗Rubel S türkischer Piaster. scher Piast 90 4,20 4,20

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Peso (Gold)

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japanischer Ven deutsch⸗ostafrikanische oder indische

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er Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich sächsische me Finanz⸗Rath Dr. Rüger ist von Berlin abgereist.

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Nach telegraphischen Mittheilungen an den Admiralstab der Marine ist S. M. S. „Bussard“, Kommandant: Korvetten Kapitän Mandt, am 27. März in Gibraltar angekommen und an demselben Tage nach Cuxhaven in See gegangen; S. M. S. „Kaiser“ mit dem Chef des Kreuzer Geschwaders Bize⸗Admiral von Dieberichse an Bord —,

Kommandant: Kapitän zur See Stubenrauch, ist am 27. März in Kobe angekommen und beabsichtigt, am 5. April nach Shanghai in See zu gehen; S. „Loreley“, Kommandant: Kapitänleutnant von Levetzow, ist am 27. März in Haifa angekommen und beabsichtigte, heute nach Jaffa in See zu gehen. G

Seine Königliche Hoheit der Großherzog trifft, wie die „Darmst. Ztg.“ meldet, aus Italien zurückkehrend, heute wieder in Darmstadt ein und wird sich morgen von dort nach Gotha Oldenburg. . Seine Königliche Hoheit der Großherzog hat am Abend eine Reise nach dem Süden angetrelen.

Oesterreich⸗Ungarn. 1

Der Kaiser empfing gestern den deutschen Botschafter Grafen zu Eulenburg in besonderer Audienz. Der „Pol. Korresp.“ zufolge überreichte der Botschafter Seiner Majestät ein Album mit Darstellungen der von dem preußischen Kaiser Franz Garde⸗Grenadier⸗Regiment anläßlich des Jubiläums des Kaisers Franz Joseph veranstalteten Festlich⸗ keiten.

Großbritannien und Irland.

Das Schiedsgericht, welches in London über den argentinisch⸗chilenischen Grenzstreit berathen und be⸗ richten soll, hielt, wie „W. T. B.“ meldet, vorgestern im Auswärtigen Amt unter dem Vorsitz Lord Macnaghten’s seine erste Sitzung ab; die nächste Sitzung wird nach Ostern stattfinden. 1 b

Das Oberhaus hat sich gestern bis zum 17. April vertagt. 1

Im Unterhause theilte gestern der Parlaments⸗Sekretär des Aeußern Brodrick mit, daß die Regierung drei neue britische kommerzielle Agenten im Auslande zu ernennen beabsichtige, doch sei noch nicht endgültig darüber entschieden worden, welche Gebiete diesen Agenten als Wirkungskreis zugewiesen werden sollten. Bis diese Angelegen⸗ heit vollständig geregelt sein werde, sei es unmöglich, genau anzugeben, welche Schritte zum Zweck der Vertretung britischer Handelsinteressen in Rußland erfolgen würden. Wedderburn fragte, ob Brodrick’s Aufmerksamkeit auf eine Mittheilung der schwedischen amtlichen Zeitung gelenkt worden sei, nach welcher die schwedisch⸗norwegische Regierung hoffe, daß im nächsten Jahre die Nordsee⸗Fischerei⸗Konferenz zu⸗ sammentreten werde. Der Parlaments⸗Sekretär des Aeußern Brodrick erwiderte, daß der britischen Re⸗ gierung keine solche Mittheilung zugegangen sei; man glaube, daß die hydrographische Kansecen die mit den Fischerei⸗Angelegenheiten im Zusammenhang stehe, im nächsten Funi stattfinden werde. Brodrick erklärte weiter, er werde das britisch⸗französische Abkommen bezüglich Afrikas noch während der Sitzung auf den Tisch des Hauses legen. Flynn richtete an Brodrick die Anfrage, ob seine Aufmerksamkeit auf die Ausfüh⸗ rungen des ungarischen Ministers von Hegedüs in der Sitzung des ungarischen Unterhauses vom 22. März über den Zuckerzoll in Ostindien und auf die von dem Minister abgegebene Erklärung gelenkt worden sei, daß in der Erhebung dieses Zolles eine Zuwiderhandlung gegen den zwischen Großbritannien und Besterreich bestehenden Meistbegünstigungsvertrag liege. Der Parlaments⸗Sekretär des Aeußern Brodrick erwiderte, diese Erklärungen seien noch nicht zu seiner Kenntniß gebracht, aber es seien alle Umstände eingehend erwogen worden, bevor die indische gesetzgebende Körperschaft die Einführung des Retor⸗ nienzucker beschlossen habe.

sionszolls auf Prär ök11““ 6 8 Frankreich. 8

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8 1u16“ 11“ 8 In der gestrigen Sitzung des Senats wünschte der Senator Trarieux eine Frage an den Justiz⸗Minister Lebret über die Art und Weise zu richten, wie die Untersuchung gegen die „Liga zur Wahrung der Menschen⸗ und Bürgerrechte“ geführt werde. Der Justiz⸗Minister Lebret erklärte sich zur sofortigen Beantwortung bereit. Trarieur fragte hierauf, warum von den 33 Mitgliedern des Comités der genannten Liga nur fünf verfolgt würden, und erhob Einspruch gegen diese ungleiche Behandlung. Der Justiz⸗Minister Lebret erwiderte, das von der Regierung bei der Verfolgung der Ligen erstrebte Ziel sei die Auflösung dieser Vereinigungen; zur Erreichung dieses Zieles sei es nicht nöthig, alle Comitémitglieder zu verfolgen. Es liege der Regierung nicht an Strafurtheilen, sondern nur an der Er⸗ langung eines Urtheils überhaupt. Mit einer Erwiderung Trarieux' war der Zwischenfall erledigt. 3

In der Deputirtenkammer legte der Minister des Aeußern Delcassé einen Gesetzentwung vor, durch welchen das britisch⸗französische Abkommen vom 21. März d. J. ge nehmigt wird, und erklärte, er werde mit thunlichster Be⸗ schleunigung der Kammer sämmtliche auf das Abkommen be⸗ züglichen Aktenstücke unterbreiten. 1

Die vereinigten Kammern des Kassationshofes traten gestern unter dem Vorsitz des Präsidenten Mazeau zusammen und prüften in geheimer g das geheime Aktenstück des Kriegs⸗Ministeriums in der reyfus⸗Angelegen⸗ heit, welches von dem General Chamoin und dem Kapitän Cuignet überbracht worden war.

Der Afrikaforscher Mizon, welcher kürzlich zum Gou⸗ verneur von Djibuti ernannt worden war, ist gestorben.

Rußland.

Nach einer Meldung der „Russischen Telegraphen⸗Agentur“ aus St. Petersburg hat der Minister des Auswärtigen Graf Murawjew eine Zirkulardepesche folgenden Inhalts an die diplomatischen Vertreter Rußlands im Auslande gerichtet:

Seit der Veröffentlichung der Zirkularnote vom 12. August vorigen Jahres sind unzählige Dankesbezeugungen aus den verschiedensten Ländern an unseren erhabenen Herrn. gelangt wegen der großherzigen Initiative, die er ergriffen hatte, um die Lasten zu mildern, welche durch die gegenwärtigen Rüstungen bedingt werden, und um den Welt⸗ frieden su besestigen. Tief berührt von diesen Kundgebungen, welche zeigen, wie sehr die auf die Förderung des moralischen und materiellen Wohles der Völker gerichteten Friedensideen in

allen Ländern Widerhall finden, hat unser erhabener Herr mich beauftragt, allen denen seinen herzlichsten Dank zu übermitteln, die durch Adressen, Briefe, Telegramme oder auf andere Weise aus dem Lande, in dem Sie accreditiert sind, dem Kaiser von Rußland ihre Gefühle für das so über alle Maßen humane Werk ausgedrückt haben. Der Kaiser sieht in der überall herrschenden Einmüthigkeit der Gefüble und in der willigen Zustimmung aller Regierungen zur Theilnahme an der Konferenz im Haag wiederum ein Pfand mehr für den Erfolg

der Bemühungen, die wir angestrengt baben, um in dem Bewußtsein und in dem öffentlichen Leben aller Staaten den fruchtbaren Gedanken eines allgemei edens aufkeimen zu lassen.

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Das Kriegsschiff „Stromboli“ meldet, gestern mit dem Admiral Grene Neapel nach China abgegangen.

. Rumänien. Die Session des Parlaments ist bis zum 5. April verlängert worden.

n Washington ist, wie dem

wird, eine Depesche des Generols Otis

getroffen, nach welcher gestern den ganzen Tag hindurch ge⸗ kämpft wurde. Auf seiten der Amerikaner seien etwa 40 Man gefallen. Die Aufständischen seien von Aguinaldo befehligt worden. Telegraphischen Meldungen der New Yorker Zeitungen zufolge hätten während des gestrigen Kampfes die Aufständischen das Dorf Marilao fest in ihrer Gewalt behalten und den Amerikanern Widerstand geleistet, bis die amerikanische Artillerie angekommen sei. Die Amerikaner hätten 6 Todte, darunter 3 Offiziere, und 40 Verwundete ver⸗ loren. Die Aufständischen seien schließlich aus ihren Ver⸗ schanzungen vertrieben worden und hätten in voller Auflösung die Flucht ergriffen.

Eine weitere Meldung aus Washington besagt, General Otis habe in Zamboanga dreizehn spanische Kanonen⸗ boote angekauft.

Das „Reuter'sche Bureau“ meldet, daß, einer Depesche aus Manila zufolge, der Prinz Ludwig zu Löwenstein⸗ Wertheim⸗Freudenberg, welcher als Adjutant des Generals Miller in die Front der Feuerlinie gekommen, einen Schuß in die Seite erhalten habe und nachher gestorben sei. Ein deutscher Begleiter des Prinzen sei gleichfalls ver⸗ wundet worden. 8

Wie das „Reuter'sche Bureau“ berichtet, ist das russische Kriegsschiff „Grosiastschy“ in Tanger eingetroffen, um die russische Gesandtschaft, welche sich an den Hof des Sultans von Marokko begiebt, nach Mazagan zu bringen.

Settatistik und Volkswirthschaft.

1“ In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ un

Staats⸗Anzeigers“ werden die im Kaiserlichen Statistischen Amt

zusammengestellten vorläufigen Ergebnisse der Gewinnung der

Bergwerke, Salinen und Hütten im Deutschen Reich

in Luxemburg während des Jahres 1898 veröffentlicht.

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8 Wohlfahrtseinrichtungen.

Die Wittwe des unlängst verstorbenen Geheimen Kommerzien⸗ Raths Wilbelm Merck in Darmstadt, Frau Lina Merck, hat der „Darmst. Ztg.““ zufolge 100 000 als Grundstock zu einer Pensions⸗, Wittwen⸗ und Waisenkasse für die Beamten der Firma E. Merck ge⸗ stiftet und eine zweite Stiftung von gleichfalls 100 000 ℳ, die den Namen „Wilhelm Merck⸗Stiftung“ tragen soll, zu Gunsten der Ar⸗ beiter und Arbeiterinnen der genannten vollzogen.

1I1““ Zur Arbeiterbewegung. Aus Krefeld wird der „Rhein⸗Westf. Ztg.“ zum Ausstande der Sammetweber unter dem 27. d. M. derichtet: Der Aus⸗ stand geht seinem Ende entgegen. Der Zentralvorstand des nieder⸗ rheinischen Verbandes christlicher Textilarbeiter dat sich mit dem Vorschlag der sozialen Kommission in Krefeld einverstanden erklärt, daß die Arbeit wieder aufzunehmen sei, wenn die Fabrikanten die in ibrer Lohnliste orgesehenen Zuschläge für tadellose Arbeit in einklagbaren Sohn um⸗ wandeln, unbeschadet der Rechte der Fabrikanten, für schlechte Arbeit Abzüge eintreten zu lassen. Am Nachmittag traten die Fabrrkanten zu⸗ sammen, um zu diesem Beschluß Stellung zu nehmen. Die Verhandlungen des Fabrikantenverbandes wurden auf heute vertagt. Wie es heißt, haben auch die anderen Textilarbeiter⸗Verbände die Stellungnahme des christlichen Textilarbeiter⸗Verbandes zur Beendigung des Ausstandes gebilligt.

Aus M.⸗Gladbach wird demselden Blatt gemeldet: In der Weberei der Gebrüder Schrev in Wickrath legten von vierzig in Kündigung stehenden Arbeitern achtundzwanzig die Arbeit nieder.

Aus Hamburg berichtet der „Hamb. Corr.“ zum Ausstan der dortigen Schneider: In einer Schneiderdersammlung am S tag wurde mitgetbeilt, daß eine ganze Reibe von Geschäftsindadern. die glaubten, den dreiklassigen Lohntarif des Schneiderderdandern nicht anerkennen zu können, selbst einen neuen Lodntarif ausgeardemet und den Betheiligten zur Annahme unterdreitet dade. Folgende An träge wurden angenommen: 1) Die Versammlung deschließr zwischen der ersten und zweiten Lohnklasse des Verdandstartst eimen Mirrel⸗ tarif einzuschalten und diesen nach den Vorschlägen der ir Berr kommenden Firmen abzufassen, um auf diese Weise einr weiterr Verständigung anzubahnen, und 2) die Versammelten erklürer aus neue, so lange im Ausstande zu deharren, dis ontweder die rigenen Forderungen bewilligt sind oder don den Ardeitgebern annehmbart Bedingungen gestellt werden. Die Ardertsetnstellung dat sich aucd auf Altona ausgedehnt.

Aus Franksurt a. M. meldet „W. 8. B.“ zum Brauer⸗ ausstande (vgl. Nr. 73 d. BI); Nachdem zwischen den Braueresen und den Arbeitern die Einigung gescheitert ist, haden gestern auch der sämmtlichen Brauereien, deren Ardeiter dieher nicht andständis waren auf Beschluß des Brauereiderbandes den vierten Tdeil ibrer Ardeiter entlassen.

Aus Pertb (Wes⸗Australten) meldet dad „R. B., daß m Fremantle ein Schiffsardeiter⸗Aukstand Zusgebrochen s. Die Arbeiter werden aubüdrerisch. Der deutsche Dampfer „Kenlbd⸗ rube“ mußte, ohne die Ladung Uöschen zu können, nach Mela weitergeben.

Kunst und Wissenschaft.

Ans London meldet „W. T. B.“: In einer Vex EN Reyal Geographieal Society „tbeilte der Dräsden Skr C. Markdam mit, das Mitglted der Gesellschaft Ldng Kn bHake 25 000 Pfd. Sterl. m dem Fonde füͤr die englis a-e Südpdtnar erpedifton deigeteuert. Oadurch R die Royxmn Goeosrnphemn

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