1899 / 90 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 17 Apr 1899 18:00:01 GMT) scan diff

„Siebenundachtzigtausendfünfhundert Mark“, baar oder in preußischen Staats⸗ oder vom Staate gewährleisteten Werthpapieren oder in in⸗ ländischen Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obligationen unter Berechnung aller dieser Wertbpapiere nach dem Kurswerthe nebst den noch nicht fälligen Zinsscheinen und Zinsanweisungen zu hinterlegen und in gerichtlicher oder notarieller Urkunde mit der Maßgabe zum Pfande zu bestellen, daß dem Minister der öffentlichen Arbeiten die Befugniß zusteht, durch Verwendung oder Veräußerung der verpfändeten Werthpapiere zum jeweiligen Börsenkurse die verfallenen Strafbeträge einzuziehen. Die Rückgabe der zur Kaution etwa gehörigen Zins⸗ scheine neng in deren Verfallterminen, kann jedoch von dem be⸗ zeichneten Minister untersagt werden, wenn nach seinem allein ent⸗ cheidenden Urtheile der Konzessionar den Bau verzögern sollte. Auch ist der bezeichnete Minister ermächtigt, nach Maßgabe des Fortschritts des Baues und der Ausrüstung der Bahn einen entsprechenden Theil der Kaution schon vor völliger Vollendung des Baues und der Aus⸗ rüstung der Bahn zurückgeben zu lassen.

6) Falls die oben festgesetzte allgemeine Baufrist oder eine der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgesetzten besonderen Baufristen nicht innegehalten wird, kann nicht nur die bezeichnete Verzugsstrafe eingezogen, sondern auch die ertheilte Konzession durch landesherrlichen Erlaß zurückgenommen und die im § 21 des Gesetzes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vorhandenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Staatsregierung von dem Vorbehalte der Versteigerung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabsichtigt, soll jedoch die Zurücknahme der Konzession nicht vor Ablauf der in dem angezogenen § 21 festgesetzten Schlußfrist erfolgen. e.

Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen:

1) Die Feststellung und die Abänderung des Fahrplans erfolgt unter den nachfolgenden Beschränkungen durch die staatliche Aufsichts⸗ behörde. Der Konzessionar soll nicht verpflichtet sein. zur Vermitte⸗ lung des Personenverkehrs mehr als zwei Wagenklassen in die Züge einzustellen. Auch soll derselbe, so lange die Bahn nach dem hierfür allein maßgebenden Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur örtlicher Bedeutung ist, nicht angebalten werden können, mehr als zwei der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu fahren. Die Feststellung des Fahrplans derjenigen Zäge, welche der Kon⸗ zessionar freiwillig über die Zahl 2 binaus fahren läßt, wird bei Wah⸗ S der bahnpolizeilichen Vorschriften dem Ermessen des Konzessionars überlassen.

2) Für die ersten 5 Jahre nach dem auf die Eröffnung der Bahn folgenden 1. Januar bleibt dem Konzessionar die Bestimmung der Preise sowohl für den Personen⸗ als fuüͤr den Güterverkehr überlassen. Für die Folgezeit unterliegt die Feststellung und die Abänderung des Tarifs der Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde. Inbetreff

ddes Güterverkehrs werden jedoch nach Ablauf jenes fünfjährigen Zeit⸗

raums, so lange die Bahn nach dem hierfür allein entscheidenden Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur örtlicher Bedeutung ist, wiederkehrend von fünf zu fünf Jahren Höchsttarifsätze für die einzelnen Güterklassen unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Unternehmens von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgestellt Hem Unternehmer bleibt überlassen, nach Maßgabe der reichs⸗ und landesgesetzlichen Vorschriften innerhalb der Grenzen dieser Höchstsätze die Sätze für die Tarifklassen nach eigenem Ermessen festzusetzen und Erhöhungen wie Ermäßigungen der Tarifklassensätze ohne die Zu⸗ stimmung der Aufsichtsbehörde vorzunehmen.

Auch ist der Konzessionar verpflichtet, das jeweilig auf den preußischen Staatsbahnen bestehende Tarifsystem anzunehmen und hin⸗ sichtlich der Einrichtung direkter Tarife die für die preußischen Staats⸗ bahnen jeweilig bestehenden allgemeinen Grundsätze zu befolgen, wenn und soweit solches von dem Minister der öffentlichen Arbeiten für erforderlich erachtet wird.

3) Der Konzessionar hat mit der Eröffnung des Betriebs der ganzen Bahn einen Erneuerungsfonds und neben dem in den Artikeln

2339 b und 185b des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Gesetzes,

betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesell⸗

schaften, vom 18. Juli 1884 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 123 ff) vergeschrie⸗

benen Reservefonds (Bilanz⸗Reservefonds) einen Spezial⸗Reservefonds nach den bestehenden Normativbestimmungen und dem zur Ausführung der letzteren unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten aufzustellenden, von Zeit zu Zeit der Prüfung zu unterziehenden Re⸗ gulative zu bilden.

Der Erneuerungs⸗ und der Spezial⸗Reservefonds sind sowohl von einander als auch von anderen Fonds der Gesellschaft getrennt zu halten.

Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Be⸗ triebsmittel.

In den Erneuerungsfonds fließen:

a. der Erlös aus den entsprechenden abgängigen Matarialien;

b. eine den Betriebseinnahmen alljährlich zu entnehmende Rück⸗ lage, deren Höhe durch das Regulativ festgesetzt wird;

c. die Zinsen des Erneuerungsfonds.

Der Spezial⸗Reserbvefonds dient zur Bestreitung von solchen durch außergewöhnliche Elementar⸗Ereignisse und größere Unfälle ber⸗ vorgerufenen Ausgaben, welche erforderlich werden, damit die Be⸗ förderung mit Sicherheit und in der der Bestimmung des Unter⸗ nehmens entsprechendes Weise erfolgen kann.

In den Spezial⸗Reservpefonds fließen:

a. der Betrag der nach dem Gesellschaftsvertrage verfallenen, nicht abgehobenen Dividenden und Zinsen;

b. eine im Regulative festzusetzende, alljährlich den Betriebsein⸗ nahmen zu entnehmende Rücklage;

c. die Zinsen des Spezial⸗Reservefonds.

Erreicht der Spezial⸗Reservefonds die Summe von 30 000 ℳ, so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Rücklagen so lange unterbleiben, als der Fonds nicht um eine volle Jahresrücklage wieder vermindert ist.

Die Werthpaviere, welche zur zinstragenden Anlage der verein⸗ nahmten und nicht sofort zur Verwendung gelangenden Beträge zu beschaffen sind, werden durch das Regulatiy bestimmt.

Läßt der Ueberschuß eines Jahres die Deckung der Rücklagen zum Erneuerungs⸗ oder Spezial⸗Reservefonds nicht oder nicht vollständig zu, so ist das Fehlende aus den Ueberschüssen des oder der folgenden Betriebsjahre zu entnehmen. Abweichungen hiervon sind mit Ge⸗ nehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten zulässig. Für die Rücklagen geht der Erneuerungsfonds dem Spezial⸗Reserrefonds vor.

G 5. 9 Der Konzessionar ist verpflichtet:

a. seine Betriebsrechnung nach den vom Minister der öffentlichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurichten, der Regierung zu der von letzterer zu bestimmenden Zeit den jährlichen Betriebsrech⸗ nungsabschluß einzureichen und seine Kassenbücher vorzulegen;

b. der Aufstellung der Rechnung den Zeitraum vom Anfang April jedes Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahres als Rechnungsjahr zu Grunde zu legen;

c. die von den Aufsichtsbehörden zu statistischen Zwecken für nöthig erachteten Nachweisungen, sowie deren Unterlagen auf seine Kosten zu beschaffen und den Aufsichtsbehörden in den von ihnen fest⸗ gesetzten Fristen einzureichen. .

I.

Der Konzessionar ist verpflichtet, hinsichtlich der Besetzung der Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern, insoweit sie das 40 Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, die für die

Staatseisenbahnverwaltung in dieser Beziehung und insbesondere bezüglich der Ermittelung der Militäranwärter bestehenden und noch ergehenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.

Auf Verlangen des Ministers der öffentlichen Arbeiten hat der Konzessionar für die Beamten des Bahnunternehmens nach Maß⸗ gabe der Grundsätze, welche bis zum Erlaß des Gesetzes, betreffend die Pensionierung der unmittelbaren Staatsbeamten ꝛc., vom 27. März 1872 für die Staatseisenbahnen bestanden haben, und für die Arbeiter nach Maßgabe der jetzt und künftig für die Staats⸗

8—

bahnen bestebenden Grundsätze Pensions⸗, Wittwen⸗ und Unterstützungs⸗ kassen einzurichten und zu es 52 erforderlichen Zuschüsse zu leisten.

Die Verpflichtungen des Konzessionars zu Leistungen für die Zwecke des Postdienstes regeln sich nach dem Eisenbahn⸗Postgesetz vom 20. Dezember 1875 (Reichs⸗Gesetzbl. für 1875 S. 318) und den dazu⸗

ehörigen Vollzugsbestimmungen, jedoch mit der Erleichterung, daß für die Zeit bis zum Ablauf von acht Jahren vom Beginn des auf die Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahres an Stelle der Art. 2, 3 und 4 des Gesetzes die im Erlaß des Reichskanzlers vom 28. Mai 1879 (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 380) getroffenen Be⸗ stimmungen treten.

Sofern innerhalb des vorbezeichneten Zeitraumes in den Ver⸗ hältnissen der Bahn infolge von Erweiterungen des Unternehmens oder durch den Anschluß an andere Bahnen oder aus anderen Gründen eine Aenderung eintreten sollte, durch welche nach der Entscheidung der obersten Reichs⸗Aufsichtsbehörde die Bahn die Eigenschaft als Nebeneisenbahn verliert, tritt das Eisenbahn⸗Postgesetz mit den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen nhes Einschränkung in Anwendung.

XII

Der Konzessionar ist verpflichtet, sich den bezüglich der Leistungen für militärische Zwecke bereits erlassenen oder künftig für die Eisen⸗ bahnen im Deutschen Reich ergehenden gesetzlichen und reglemen⸗ tarischen Bestimmungen zu

1

Der Telegraphenverwaltung gegenüber hat der Konzessionar die⸗ jenigen Verpflichtungen zu übernehmen, welche für die preußischen Staatsbahnen jeweilig gelten.

8- 9 Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Anschluß an die Bahn mittels Zweigbahnen, als die Mitbenutzung der Bahn ganz oder theilweise gegen zu vereinbarende, nöthigenfalls vom Minister der 2185 Arbeiten festzusetzende Fracht⸗ oder Bahngeldsätze vor⸗ ehalten.

XVI.

Nach Eröffnung des Betriebes ist der Konzessionar zur Aende⸗ rung und Erweiterung der Bahnanlagen, sowie zur Vermehrung der Gleise auf den Bahnhöfen und der freien Strecke verpflichtet, sofern und soweit der Minister der öffentlichen Arheiten solches im Ver⸗ oder im Interesse der Betriebssicherheit oder im In⸗ teresse der Landesvertheidigung für erforderlich erachtet. Soweit diese Anforderungen lediglich im Interesse der Landesvertheidigung erfolgen, sind die desfallsigen Kosten dem Konzessionar zu erstatten, wenn nicht im Weße der Gesetzgebung andere, für den Konzessionar alsdann maß⸗ gebende Bestimmungen (ügl. Artitel I) getroffen werden. Im übrigen fallen die betreffenden Kosten 82 ö“ zur Last.

VII.

Sollten nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten oder der obersten Reichs⸗Aufsichtsbehörde die Voraussetzungen wegfallen, unter denen auf die Bahn bei ihrer Konzessionierung die Anwendung der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands für statthaft erklärt ist (vgl. Artikel XII am Schlusse), so ist der Konzessionar verpflichtet, auf Erfordern des bezeichneten Ministers die baulichen Eimichtungen und den Betrieb der Bahn nach Maßgabe der für Haupteisenbahnen bestehenden Be⸗ stimmungen den desfallsigen Anordnungen des Ministers entsprechend umzuändern. Kommt der Konzessionar dieser Verpflichtung innerhalb der ihm dieserbalb gesetzten Frist nicht nach, so hat er auf Verlangen der Staatsregierung das Eigenthum der Bahn nebst allem Zubebör gegen Gewährung der in Nr. 4 unter a, b. und c. des § 42 des Eifenbahngesetzes vom 3 November 1838 bezeichneten Entschädigung, mindestens aber gegen Zahlung des auf den Bau der Bahn verwendeten Anlagekapitals an den Staat oder einen von der Staatsregierung zu bezeichnenden Dritten abzutreten.

Im übrigen ist die Staatsregierung berechtigt, von dem Rechte des Ankaufs der Bahn nach Maßgabe der Bestimmung des § 42 des Eisenbahngesetzes vom 3. November 1838 schon nach Ablauf von zehn Jahren, den Beginn dieses Zeitraumes von der Eröffnung des Betriebes an gerechnet, Gebrauch zu machen.

XVIII.

Die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Konzessionsurkunde an die Gesellschaft sowie ihre Veröffentlichungg in Gemäßheit des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗Samml. S. 357) erfolgt erst, nachdem die Zeichnung des gesammten Akrien⸗Kapitals durch Vorlegung beglaubigter Zeichnungs⸗ scheine dem Minister der öffentlichen Arbeiten nachgewiesen, und zu⸗ gleich die Kreditfähigkeit der Zeichner von ihm als genügend bescheinigt befunden ist, nachdem der Staatsregierung der mit den Konzessions⸗ bedingungen in volle Uebereinstimmung zu setzende Gesellschaftsvertrag vorgelegt und diese Uebereinstimmung nachgewiesen ist, nachdem ferner die Hinterlegung der unter Art. VIII 5 vorgeschriebenen Kaution und Verpfändungsurkunde stattgefunden hat. und nachdem endlich die Gesellschaft rechtzeitig und rechtsgültig errichtet ist.

In letzterer Beziehung wird bestimmt, daß binnen einer von heute ab zu berechnenden sechsmonatigen Ausschlußfrist die Eintragung jenes von der Staatsregierung als mit der Konzession übereinstimmend be⸗ fundenen Gesellschaftsvertrags in das Handelsregister bewirkt werden muß, zu welchem Zweck dem Handelsgericht eine beglaubigte Abschrift der Konzessionsurkunde und die Erklärung der Staatsregierung bezüg⸗ lich jener Uebereinstimmung vom Gründungs⸗Comité vorzulegen sind.

Wird diese Eintragung binnen der vorbezeichneten Feist nicht herbeigeführt, so ist die gegenwärtig ertheilte Konzession ohne weiteres erloschen, in welchem Falle jedoch die hinterlegte Kaution zurückgegeben werden soll.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Marmor⸗Palais, den 5. Oktober 1898. (L. S.) Wilhelm R. von Miquel. Thielen. Bosse Schönstedt. Freiherr von der Recke. Brefeld. von Goßler. Graf von Posadowsky.

. 1“

Abgereist:

dder Präsident des Reichs⸗Versicherungsamts Gaebel, in dienstlichen Angelegenheiten nach Bochum.

88

Aichtamtliches.

1 2 4 Deutsches Reich.

8 Preußen. Berlin, 17. April. 1“

Seine Majestät der Kaiser und König hörten heute Vormittag von 10 Uhr an die Vorträge des Chefs des Zivilkabinets, Wirklichen Geheimen Raths Dr. von Lucanus und des Staatssekretärs des Reichspostamts von Podbielski um 11 ½ Uhr diejenigen des Staatssekretärs des Reichs⸗ Marineamts, Staalts⸗Ministers, Kontre⸗Admirals Tirpitz und des den Chef des Marine⸗Kabinets vertretenden Kapitäns zur See von der Groeben.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin be⸗ suchten heute Vormittag die dritte Haushaltungsschule des Vaterländischen Frauen⸗Vereins im Hause Simeonstraße 27.

8

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin haben der Direktorin des Schleswig⸗Holsteinischen Museums vater⸗ ländischer Alterthümer Fräulein Johanna Me storf in

Kiel die silberne Frauen⸗Verdienstbroche Allergnädigst zu verseihen geruht. I“

Die Nr. 12 des „Marine⸗Verordnungsblatt nachstehende Allerhöchste Ordre, betreffend anderweite Organisation der höheren Baubeamten für Schiff⸗ bau und Maschinenbau: 1 Ich bestimme: Die Ressort⸗Direktoren, Betriebs⸗Direktoren,

Bauinspektoren und Baumeister für Schiffbau und Maschinenbau in Meiner Marine erbalten die Eizenschaft alz Militärbeamte mit bestimmtem militärischen Range. Den bisherigen Marine⸗Ober⸗Bauräthen und Schiffbau⸗ (be⸗ ziehungsweise Maschinenbau⸗) Direktoren verleihe Ich den Amtstitel „Geheimer Marine⸗Baurath und Schiffbau⸗ (beziehungsweise Maschinenbau⸗) Direktor“ mit dem Range der Kapitäne zur See.

Den bisherigen Marine⸗Bauräthen und Schiffbau⸗ (beziehungs⸗ weise Maschinenbau⸗) Betriebs⸗Direktoren verleihe Ich den Amtstitel „Marine⸗Ober⸗Baurath und Schiffbau⸗ (beziehungsweise Maschinen⸗ bau⸗) Betriebs⸗Direktor“ mit dem Range der Fregatten⸗Kapitäne. Den Marine⸗Schiffbau⸗Insvektoren und Schiffbaumeistern (be⸗ ziehungeweise Maschinenbau⸗Inspektoren und Maschinen⸗Baumeistern) verleihe Ich den Rang der Kapitänleutnants.

Marine⸗Schiffbau⸗Inspektoren und Schiffbaumeister (beziehungs⸗ weise Maschinenbau⸗Inspektoren und Maschinen⸗Baumeister), welche zwölf Jahre als solche zur Zufriedenheit Dienste geleistet haben, können Mir zur Ernennung zum „Marine⸗Baurath für Schiffbau (beziehungsweise Maschinenbau)“ mit dem Range der Korvbetten⸗ kapitäne in Vorschlag gebracht werden.

Den von Ihnen ernannten Marine⸗Bauführern für Schiffbau

I 1

und Maschinenbau verleihe Ich die Eigenschaft als Militärbeamte

mit allgemeinem Osfiziecrange. Berlin, Schloß, den 10. April 1899.

3 In Vertretung des Reichskoanz An den Reichskanzler (Reichs⸗Marineamt).

L11““

Eine weitere, an derselben Stelle veröffentlichte Aller⸗

höchste Ordre betrifft die Aenderung der Dienst⸗ bezeichnung der zum Sanitäts⸗Korps der Marine gehörigen Lazarerhgehilfen und lautet, wie folgt:

Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich: Die nach § 1 der Verorenung vom 8. März 1897 zum Sanitäts⸗Korps der Marine gehörigen Lazaretbgehilfen mit Unteroffizierrang erhalten die Dienst⸗ bezeichnung: Sanitaͤts⸗Unteroffiziere. Innerhalb derselben werden fol⸗ gende Dienstgrade unterschieden:

Sanitäts⸗Feldwebel, diejenigen Ober⸗Lazarethgehilfen, welche bisher zu den überzähligen Vize⸗Feldwebeln befördert worden sind,

Ober⸗Sanitätsmaate, die übrigen Ober⸗Lazarethgehilfen, Sanitätsmaate die bisherigen Lazarethgehilfen. Die Unter⸗Lazarethgehilfen und die Lazarethgehilfen⸗An⸗ wärter erhalten die Dienstbezeichnung: Ober⸗Sanitätsgasten und Sanitätsgasten.

Gebührnisse und Gradabzeichen der nunmehrigen Sanitäts⸗Feld-

webel bleiben unverändert. Sie haben hiernach das Weitere zu veranlassen. 8

en

Schl

1 sk

In Vertretung des Reichskanzlers:

anzler

Einige von Beamten des Reichs und Preußens

gebildete Vereine haben eine bedauerliche und bedenkliche

Haltung angenommen.

So fern auch der Reichsregierung und der preußischen Regierung die Absicht liegt, den Beamten. die Bildung von

Vereinen und Gesellschaften zur Verbesserung ihrer wirth⸗ schaftlichen Lage, zur Hebung der geistigen und sittlichen Aus⸗ bildung der Mitglieder und zur Förderung ihrer Standes⸗ interessen zu verwehren oder sie in ihrem Petitions⸗ recht zu beschränken, so bestimmt muß doch von den Kaiserlichen und Königlichen Beamten erwartet und verlangt

werden, daß sie dabei diejenigen Schranken innehalten, welche

für alle Beamten durch ihren geleisteten Eid und ihre amt⸗ liche Stellung gegeben sind. Die Theilnahme an Vereinen, welche hiermit in Wider⸗

spruch stehende Bestrebungen verfolgen und insbesondere

beabsichtigen, durch den massenhaften Zusammenschluß von

Vereinsmitgliedern cinen Druck behufs Durchsetzung ihrer Forderungen auf die obersten Reichs⸗ und Staats-⸗ behörden zu üben, und die Erreichung ihrer Forderungen nicht von der Fürsorge des Reichs oder des Staats erwarten,

sondern dieselbe zu ertrotzen unternehmen, deren offizielle Organe sich einer unzulässigen und ungehörigen Sprache bedienen, die Unzufriedenheit schüren, das Vertrauen zu den Vorgesetzten

untergraben und sogar durch eine fortgesetzte Herabsetzung der

Achtung vor den letzteren die Disziplin gefährden, ist, wie die Beamten bei obsektiver Prüfung selbst einsehen müssen, für sie nicht statthaft.

Die Kaiserlichen und Königlichen Beamten werden, wie die Reichs⸗ und Staatsregierung zuversichlich vertrauen, auch ohne daß sie von den vorgesetzten Behörden auf

die Unzulässigkeit eines solchen Verhaltens besonders auf⸗ merksam gemacht werden, sich von derartigen Bestrebungen fern halten und, falls das B wußtsein ihrer Beamtenpflicht

sie vor der Theilnahme an denselben bisher nicht ohnehin be⸗

wahrt hat, in Zukunft die bezeichneten Vereine meiden und

die betreffenden Fachorgane nicht weiter durch ihre Betheili⸗

gung an denselben fördern.

Die Kaiserlichen und Königlichen Beamten müssen ihren

alten Ruhm der Treue, der unentwegten Pflichterfüllung und der Disziplin sorgfältig wahren und sich hüten, durch unzu⸗ lässige Agitationen auch nur den Schein zu erwecken,

wenn sie selbst unbewußt auf Wege geriethen, welche durch

die unausbleiblichen Folgen dem Staate und ihnen selbst nur zum schwersten Schaden gereichen würden.

Niemals mehr als in der gegenwärtigen Zeit, wo die

Umsturzvartei an den Grundfesten unseres Vaterlandes zu

rütteln sucht, ist dies eine der obersten Pflichten aller öffent⸗ 8

lichen Beamten. Sie müssen es als eine Eyrenpflicht erkennen, in dieser Richtung der königstreuen Bevölkerung ein Vorbild

2

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrat r 8 und Verkehr und für das Seewesen hielten heute eine Sitzung

Der Kaiserliche Botschafter in Nom, Wirkliche Geheim

Rath Freiherr von Saurma⸗Jeltsch ist von dem ihm

Allerhöchst bewilligten Urlaub auf seinen Posten zurückgekeh und hat die Geschäfte der Botschaft wieder übernommen.

Wirkliche Geheime dem ihm Allerhöchst urückgekehrt und hat

che Gesandte in Bruüssel, h Graf von Alvensleben ist von ten Urlaub auf seinen Posten

chäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.

te in Darmstadt Graf von der Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Herzoglich sächsische elldorff ist hier angekommen.

Der Regierungs⸗Rath Kantel zu Wiesbaden Königlichen Regierung zu Gumbin von Bülow zu Hannover dem Ober⸗ Regierungs⸗Assessor Kleine de Aurich und der Regierungs⸗Ass

Der Kaiserli

veröffentlicht Der Königliche

Goltz hat einen ihm Staats⸗Minister von

nen, der Regierung Präsidium daselbst, der r Königlichen Regierung zu essor Grütering zu Kleve hein der Königlichen Regierung zu Köln zur weiteren dienstlichen Verwendung überwiesen worden. Der Regierungs⸗Assessor Dr. Sutor ist dem Regierungsbezirk Königsberg, Berlin dem Landrath des Kreises der Regierungs⸗ Berlin dem Landrath des Breslau, der Regierungs⸗ des Kreises Neumarkt im gierungs⸗Assessor Dr. ei Aschaffenburg dem Landrath des sbezirk Oppeln, zugetheilt worden.

a. Niederr

des Kreises Fischhausen, Regierungs⸗Assessor Schütz zu Konitz im Regierungsbez Assessor Dr. jur. Bormann zu Kreises Ohlau, Regierungsbezirk or Seebohm dem Landrath Regierungsbezirk Breslau von Deines zu Neuhof b Kreises Tarnowitz, Regierung

irk Marienwerder,

und der Re⸗

n Admiralstab der „Kommandant: Fregatten⸗ Aden angekommen und

Laut telegraphischer Meldung an de Marine ist S. M. S. Reincke, am 14. April in eute nach Port Said in See zu gehen; S. M Kommandant: April in Nagasaki eingetroffen; S. M. Korvetten⸗Kapitän Graf von selben Tage in Kamerun angekommen.

Arcona“

beabsichtigte h. - „Kaiserin August Güͤlich, ist am 15. S. „Habicht“,

ist an dem

Kommandant:

Oesterreich⸗Ungarn.

inanzausschuß des rach der oppositionell⸗ onen der österreichisch⸗ungarischen hina und fragte an, welche r Frage einnehme. ohne Mitwirkung des unga⸗

entscheidender Schritt ge⸗ kacs erwiderte: Angelegenheit an ihn emnächst beantworten, sdrücklich, daß die und daß das Aus⸗

ungarischen Unter⸗ Abg. Komjathy die an⸗

Im hauses be Monarchie

geblichen Aspirati auf eine Gebietserwerbung in C Stellung die Regierung in diese verwahrte er sich dagegen, daß rischen Minister⸗Präsidenten Der Finanz⸗Minister von Lu Minister⸗Präsident werde die in dieser richteten Interpellationen d inanz⸗Minister) erkläre jedoch schon jetzt au ehauptung des Abg. K wärtige Amt nie beabsicht Ausübung ihrer gesetzlichen Rechte zu fügte der Minister hinzu, gekommen, daß die Leitung der auswärtig Mitwirkung der ungarischen Regierung vollendete welche mit den Interessen des

1I omjathy unrichtig sei, b Wilhelm. 8 igt habe, die ungarische Regierung in der der Fall vor⸗ en Politik ohne Zu⸗

seines Wissens nie

stimmung oder Thatsachen geschaffen habe, Widerspruch ständen. Großbritannien und Irland. Die großbritannische Regier aus London meldet, amtlich anerkannt, daß die auf Samoa wegen strafbarer Handlungen deutschen gesetzmäßigen Gerichten Die britischen Behörden, welche d Deutschen Hufnagel ve angewiesen worden, denselben dem Ko zur Verfügung zu stellen. e Unschuld des Genannten außer Zweifel das Verfahren vor dem deutschen Konsular⸗ effen der Ober⸗Kommissare in Samoa statt⸗

Landes im 8

ung hat, wie „W. T. B.“ Deutschen

ie Festnahme des ranlaßt hätten, seien telegraphisch mmandanten des deutschen schon inzwischen di gestellt sei, werde gericht nach Eintr

Der Lord⸗Präsident des Geheimen Raths Herzog von Presteign (Grasschaft Radnor)

Devonshire hielt vorgestern in daß er sich demnächst vom

eine Rede, in welcher er ankündigte, politischen Leben zurückziehen werde.

Frankreich.

8 Der Ministerrath hat, dem „Temps“ z abend die Wahl der Abgeordneten für die Konferenz im Haag Es sind dies der frühere Minister Bourgeois, der Diplomat d'Estournelles und der Gesandte im Haag Als technische Vertreter werden denselben bei⸗ gegeben: der General Meunier vom VIII. Armee⸗Korps, der Kontre⸗Admiral Pephau und der Professor der Rechte Louis Renault, Rechtsbeistand des Ministeriums des Aeußern.

Der frühere Minister Barthou hielt, wie „W. T. B.“ erichtet, gestern vor seinem Wahlcomité in Oloron eine Revision des

ufolge, am Sonn⸗

Bihourd.

ausführte, unvermeidlich wegen der Unregelmäßigkeiten wegen der Ungesetzlichkeit ießlich wegen der Verbrechen, die, e Clam begangen seien. e weder als Vergeltung i die nationale Armee, auf welche angesehen werden. hat den früheren

in welcher reyfus⸗Prozesses

er Untersuchung, Prozesses und schl. festgestellt, von Henry und du Paty d Die Revision, fuͤhrte Redner aus, dürf noch als Drohung gege das Land seine theuersten Hoffnungen setze, Das Zuchtpolizeigericht in Algier Max Régis wegen Beleidigung des

Maire von Algier Monaten Gefängniß

General⸗Gouverneurs von Algerien zu vier

veröffentlichte olizei⸗Agentern

verurtheilt. 8 gestern die Aussagen Picquart's und der * Tomps und Desvermine. 12

Königin besuchten, wie „W. T. B. dem Allerhöchstdieselben die Behörden hatten, mit zahlreichem Gefolge die g mit einem Triumphbogen elbst von Tausenden von Ar e Majestäten mit der Bahn zurück. Gestern begaben sich Allerhöchstdie si und besichtigten dort das durch die Ueberschwem⸗ Die Vertreter von 23 Ge⸗ grüßung der Majestäten rbeigeströmte Bevölkerung Nachdem Ihre Majestäten eselben nach

1 Der König und di meldet, vorgestern, nach in Iglesias empfangen Minne von Monteponi, deren Eingan ie geschmückt war, und wurden das s für Handel Später kehrten die nach Cagliari nach Samas mungen zerstörte Stadtviertel. meinden hatten sich daselbst zur Be eingefunden, Allerhöchstwelchen die he undgebungen bereitete. besucht hatten kehrten

8 vchugafäsch⸗ K

Cagliari zurück. Morgen gedenken der König und die Königin sich nach Sassari zu begeben. Die „Savoja“ wird die Majestäten im Golf von Aracui erwarten, woselbst am 17. d. M. das britische Geschwader eintrifft, während das französische Geschwader sich an diesem Tage nach Toulon be⸗ geben wixd. .

Der Papst wohnte gestern in der St. Peterskirche der Messe zur Feier des Jahrestages der Krönung bei. Eine Menschenmenge, darunter auch viele Fremde, strömte seit dem frühen Morgen zum Dom; auf dem Petersplatz hielten italienische Truppen die Ordnung aufrecht. Die feierliche Handlung begann um 10 ½ Uhr. Unter Vorantritt der Prälaten, Bischöfe und Kardinäle stieg der Papst aus den Gemächern des Vatikans in die Kapelle des heiligen Sakraments hinab. Als der Papst, an⸗ gethan mit der Tiara und den päpstlichen Insignien und umgeben von Trägern mit Fächerwedeln, unter einem Bal⸗ dachin auf der Sedia gestatoria im Hauptschiff erschien, wurde er mit lauten Kundgebungen begruüͤßt, die den Chor⸗ gesang „Tu es Petrus“ übertonten und andauerten, bis der Papst vor dem Throne, der im Hintergrunde der Basilika unterhalb des Altars errichtet war;, anlangte; der Papst nahm inmitten der Chorstühle der Kardinäle, des diplomatischen Korps, des Patriziats und des Adels auf dem Throne Platz und wohnte der Messe bei, welche von dem Kardinal Mazzella unter Begleitung des Sänger⸗ chors zelebriert wurde. Hierauf ertheilte der Papst den Segen. Erneute begeisterte Zurufe begrüßten den Papst, als er gegen 12 ½ Uhr die Peterskirche 8 dem Wege durch die Kapelle des heiligen Sakraments verließ. Es herrschte vollkommene Ordnung. Das Aussehen des Papstes war so vortreffl ch, wie vor seiner Krankheit. 8

Der Kardinal⸗Erzbischof von Florenz Bansa ist am Sonnabend Abend gestorben. u“

Spanien. 1

Der Ministerrath hat, dem „W. T. B.“ zufolge, be⸗ schlossen, den Herzog von Arcos zum spanischen Gesandten in Washington zu ernennen. Dupuy de Lome soll an seine Stelle als Unter⸗Staatssekretär des Auswärtigen Amts treten.

Bei den gestrigen Wahlen zur Deputirtenkammer herrschte in Madrid bei schwacher Betheiligung vollständige Ruhe. Dagegen brachen in Bilbao Unruhen aus; es fand ein Zusammenstoß zwischen den Anhängern des sozialistischen Kandidaten Iglesias und denen des Regierungskandidaten Echevarria statt, wobei einige Schüsse gewechselt wurden; drei⸗ zehn Personen wurden verwundet; die Ruhe ist jetzt wieder hergestellt. In Valencia geriethen die Anhänger der beiden republikanischen Kandidaten aneinander, wobei eine Person verletzt wurde. In Cullar (Provinz Granada) mußte die Polizei geschlossen gegen die Ruhestörer vorgehen; ein Wahl⸗ agent wurde dabei getödtet. Auch in Cadix herrschte große Aufregung, sodaß Unruhen befürchtet wurden.

Portugal. Der Gesandte der Südafrikanischen Republik Dr. Leyds

ist, dem „W. T. B.“ zufolge, vorgestern in Lissabon einge⸗ 111111A414X“X“

Der König hat den rumänischen Gesandten in Berlin

Dr. Beldiman zum ersten und den Gesandten bei der nieder⸗

ländischen Regierung Papiniu zum zweiten Delegirten für

die Konferenz im Haag ernannt. 8

2ee“

Die Verlobung des Erbprinzen Danilo mit der

Herzogin Jutta zu Mecklenburg⸗Strelitz ist, wie

„W. T. B.“ aus Cetinje meldet, am Sonnabend offiziell bekannt gemacht worden.

8e

Ameritka.

Aus Washington vom 15. d. M. meldet das

„Reuter'sche Bureau“: der Kommissar der Vereinigten Staaten für Samoa, Bartlett Tripp, sei zur Entgegennahme von Instruktionen dorthin berufen worden. Wie aus London berichtet wird, haben die Regierungen die Bestimmung ge⸗ troffen, daß die Kommissare schon vor ihrer Abreise nach in Washington gemeinsame Besprechungen haben ollen.

Nach einer Meldung aus Rio de Janeiro vom Sonn⸗ abend sind die Ergebnisse der Schatzabrechnung für die letzten 5 Monate veröffentlicht worden. Danach hat die Finanzverwaltung zur Tilgung der inneren Goldanleihe vom Fahre 1889 18 000 Contos Reis verwandt und für 22 000 Contos auf das Kriegs⸗ und das Marine⸗Ministerium gezogene Schatzwechsel eingelöst. Infolge der Aufhebung der Arsenale haben die Bundeshauptstadt und die Staaten Er⸗ sparnisse in Höhe von 1200 Contos aufzuweisen. Da nach der Aufhebung der Arsenale auch die für dieselben be⸗ stimmten Arbeitssoldaten⸗Kompagnien abgeschafft worden sind, so wird durch die hierdurch erreichte Verminderung der 18 294 Mann betragenden Effektivstärke der Truppen um 3970 Mann eine jährliche Ersparniß von 7000 Contos erzielt. Alle Mnmisterien haben erhebliche Verminderungen der Aus⸗ gaben, welche insgesammt mehr als 17 000 Contos betrugen, eintreten lassen. Die Regierung verhandelt augenblicklich über

ein Abkommen zur Einlösung der inneren Goldanleihe vom

Jahre 1868, deren annähernder Werth sich auf 27 Millionen

Francs beläuft.

Der „Times“ wird aus Hongkong vom 16. pril ge⸗

meldet: Der Torpedobootzerstörer „Fame“ ging mit einer Be⸗ satzung von 100 Mann des Hongkonger Regiments am Sonn⸗ abend nach dem neuen Gebiet vor und traf daselbst über 1000 chinesische uniformierte Soldaten an, welche sich auf den Hügeln, die Taipoofu beherrschen, in einer guten Stellung befanden. Die Chinesen eröffneten das Feuer mit Geschützen und Gewehren, richteten aber keinen Schaden an. Nachdem die „Fame“ die Chinesen beschossen hatte, schritten die Truppen des Hongkonger Regiments zum Angriff und schlugen die Chinesen in die Flucht. Die Chinesen sollen einige Mann verloren haben.

Demselben Blatt zufolge bewilligte die britische Regierung die von den Chinesen nachgesuchte Frist von 6 Monaten für die nöthigen Anordnungen zur Auflösung der See⸗ zollämter. Die „Times“ bezeichnet es nach den jüngsten Vorkommnissen in Kaulung als unmöglich für Groß⸗ britannien, die Schließung der Zollämter noch weiter hinaus⸗ zuschieben; es müsse China gezeigt werden, daß es übernommene Verpflichtungen nicht ungestraft verletzen könne.

1“ 8

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Wie ein in Madrid eingetroffenes Telegramm des Generals Rios meldet, hat der amerikanische General Otis zwei spanischen Offizieren, die ein Schreiben Rios; an Aguinaldo über⸗ bringen sollen, in welchem die Freilassung der spanischen Ge⸗ fangenen erbeten wird, freies Geleit gewährt. General Otis machte sich anheischig, 1500 gefangene Tagalen gegen Spanier auszutauschen.

Afrika. 8 Wie das „Reuter'sche Bureau“ aus Pretoria berichtet, 1 haben die Vertreter der Minenindustrie dem Staats⸗ sekretär Reitz auf sein Schreiben vom 8. d. M. geantwortet, daß sie jede Form von Agitation in der Presse beklagten, da eine

Nachtheil zuzufügen geeignet sei. In allen schwebenden Fragen

schläge, welche eine dauernde befriedigende Lösung herbeiführen sollten, anzuempfehlen. 88

Parlamentarische Nachrichten.

Die Berichte über die vorgestrigen Sitzungen des Reichs tages und des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Ersten und Zweiten Beilage.

In der heutigen (67.) Sitzung des Reichstages welcher der Staatssekretär des Innern, Staats⸗Mi

Graf von Posadowsky beiwohnte, wurde zu allgemeine Rechnung über den Reichshaushalt das Etatsjahr 1895/96 der Rechnungskommission überwiesen und die Uebersicht der Reichs⸗Ausgaben und ⸗⸗Ein⸗ nahmen für das Etatsjahr 1897/98 in dritter Berathung endgültig erledigt. Alsdann trat das Haus in die erste Be⸗ rathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Schlacht⸗ vieh⸗ und Fleischbeschau, ein.

Bis zum Schluß des Blattes nahmen das Wort di

Abgg. Gerstenberger (Zentr.) und Graf von Klinckow⸗ stroem (d. kons.). 8

Das Haus der Abgeordneten setzte in der heutigen (57.) Sitzung, welcher der Präsident des Staats⸗Ministeriums, Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe, der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Dr. von Miquel, der Minister der öffentlichen Arbeitem Thielen, der Minister für Landwirthschaft ꝛc. Freiherr von Hammerstein und der Minister für Handel und Gewerbe Brefeld beiwohnten, die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend den Bau eines Schiffahrtsweges vom Rhein bis zur Elbe, fort.

Abg. Beuchelt (kons.) bestreitet, daß es sich bei dem Mittel⸗ land⸗Kanal um eine nationale Aufgabe handle Es liegt, führt er aus, lediglich eine wirthschaftliche Frage vor, die man verschiedenartig be⸗ antworten kann. Der Eisenbahnverkehr hat noch immer den Be⸗ dürfnissen genügt. Jetzt sollen die Eisenbahnfachleute den erhöhten Anforderungen ohnmächtig gegenüberstehen. Allen Schwierigkeiten gegenüber haben unsere Fachleute noch immer die größten Triumphe gefeiert, und das Vertrauen zu ihnen habe ich auch heute noch. Als die Eisenbahnverstaatlichung noch nicht abzeschlossen war, ergaben sich gewisse Schwierigkeiten, weil die Privateisenbahnen in den letzten Jahren ihren Wagenpark nicht vermehrt, ihre Bahnhöfe nicht er⸗ weitert hatten. Aber in den letzten beiden sehr verkehrsreichen Jahren ist der Verkehr glatt bewältigt worden. Wenn durch den Kanal die Produktion des Westens gesteigert wird, so kann das bei dem allgemein berrschenden Arbeitermangel nur auf Kosten des Ostens geschehen. Sollte der Verkehr noch weiter steigen, dann kann nur durch Eisenbahnen, durch besondere Güterbahnen geholfen werden, welche das ganze Jahr hindurch zur Verfügung stehen und nicht, wie die Wasserstraßen, im Winter einfrieren. Es fehlen noch so viele Eisenbahnen, und nun sollen Hunderte von Millionen für einen einzigen Kanal ausgegeben werden! Daß die Kapitalisten sich gerade auf den Mittelland⸗Kanal stürzen würden, bezweifle ich so lange, bis bindende Erklärungen großer Banken vorliegen. In England ist auf 4000 km Kanallänge der Betrieb sistiert. Redner bemängelt die Rentabilitätsberechnung, bei welcher die Kosten der Hafenanlagen und die klmatischen Verhältnisse nicht berücksichtigt seien, und schließt: Die Wasserstraßen würden die Transporte mehr an sich ziehen, und dann müßte man die Eisenbahntarife ermäßigen, wenn nicht erhebliche Aus⸗ fälle in den Eisenbahnüberschüssen entstehen sollen. Jedenfalls werden erhebliche Verkehrsverschiebungen eintreten. Darüber will ich mich nicht so eingehend äußern, denn es sind hinter mir noch 60 Redner zum Worte gemeldet. Will man die Verkehrsverbesserungen der Gesammtheit zu gute kommen lassen, so läßt sich dies nur erreichen durch Ausgestaltung der Leistungsfähigkeit des gesammten Eisenbahnnetzes und durch Herab⸗ setzung der Gütertarife. Wenn die Millionen, die für den Kanal ge⸗ fordert werden, hierzu verwendet würden, so würden Freunde und Gegner des Kanals gleichmäßig den Segen dieser Millionen empfinden, und e Regierung würde sich den Dant der gesammten Staatsbürger erwerben.

Hierauf nimmt der Minister für Handel und Gewerbe Brefeld, dessen Rede morgen im Wortlaut wiedergegeben werden wird, und bei Schluß des Blattes der Abg brecht (nl.) das Wort. 1111“

. Kunst und Wissenschaft.

A. F. In einer außerordentlichen Sitzung der Berliner Gesellschaft für Anthropologie erstattete am Sonnabend Dr. Ehrenreich Bericht über von ihm während

letzten Sommers gesammelte ethnologische Beob⸗ achtungen aus dem Westen Nord⸗Amerikas. „Er⸗ lebnisse unter Rothhäuten“ wollte der Vortragende sein Tyema schlichter bezeichnet wissen. Was er in seinem, von vorzüglichen Lichtbildern begleiteten Vortrage gab, war indessen erheblich mehr als dies, zumal der Sammeleifer des Reisenden auch eine recht an⸗ sehnliche Kollektion von Proben indianischer Kunstfertigkeit zusammen⸗ gebracht hat, die zur Besichtigung ausgelegt waren. Für die Prairie⸗Indianer ist, so führte Dr. Ehrenreich aus, das Interesse der Ethnologen am Erlöschen. Seltdem sie durch die Aus⸗ rottung des Büffels zum Ackerbau und zur Seßhaftigkeit genöthigt worden, sind sie nur ein Schatten dessen, was sie vor einem halben Jahrhundert noch waren. Man maß schon einerseits nach dem Nordwesten der Union und nach Britisch Columbien, andererseits nach Neu⸗Mexiko und Arizona gehen, um auf Bestände von Indianern zu stoßen, die, von der Kultur sehr wenig beleckt, ihre Ursprünglichkeit nabezu behauptet haben. Beide Indianer⸗Schonplätze hat der Vortragende besucht. Am oberen VYellowstone River fand er die Reste jener Cheyenne⸗Indianer, welche am 25. Juli 1876 den Amerikanern die mit dem Namen des Häupt⸗ lings Sitting Bull verknüpfte, schwere Niederlage bereiteten. Sie sind nach der späteren Unterwerfung zum theil 2600 Häupter zwangsweise in Oklahoma angesiedelt worden. Dem in Montana ver⸗ bliebenen Rest von etwa 3600 Häuptern ist eine Reservation ange⸗ wiesen, ausgedehnt genug, um sehr auskömmlich zu leben. Auch bat man seitens der Unions⸗Regierung einige künstliche Wasseranlagen gemacht, um die trockene Steppe zꝛu bewässern. Hier leben diese,. Cheyennes im Sommer in Wigwams,

im Winter in Blockhäusern, treu ihren alten Gewohnheiten und an

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solche den Interessen aller Theile der Bevölkerung großen

seien sie bereit, der Minenindustrie die Annahme der 1“