1899 / 94 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 Apr 1899 18:00:01 GMT) scan diff

ihre Reden in ihren Blättern ausführlich gebracht werden. In sachlicher Hinsicht bedauere ich, daß der Staatssekretär sich in manchen Be⸗ ziehungen, namentlich in Bezuag auf die Krankenversicherung der Heim⸗ arbeiter, auf einen anderen Standpunkt gestellt hat als die frühere Vorlage. Ueber die Lage der Heimarbeiter in den einzelnen Staaten haben wir genaue Ermittelungen angestellt, meine Erfahrungen stützen sich namentlich auf die Schweiz. Das dortige Gesetz ist von bervorragenden Juristen ausgearbeitet, die für die Sczialpolitik ein praktisches Verständniß haben, was ich bei dem Abg. Lenzmann ver⸗ misse. Die Vorschläge, die wir gemacht haben, sind von tüchtigen praktischen Männern zusammengestellt. Noch eine andere Aeuße⸗ rung des Staatssekretärs hat mich gewundert, weil mir bekannt ist, daß die Zigarrenfabrikanten Klage führen, daß die Be⸗ stimmungen über die Verordnung bezüglich der Zigarrenarbeiter so schlecht gehandhabt werden. Ich traf gestern einen Zigarrenfabrikanten meines Wahlkreises, vnd der sagte mir auf meine 5 e, daß in Westfalen die gewissenhaften Arbeitgeber durch diese Verordnung geschädigt würden. Daraus ergiebt sich, daß auch in Westfalen die Aussicht über die Betriebe, die dieser Verordnung unter⸗ stellt sind, nicht in geordneter Weise geübt wird. Der Staats⸗ sekretär Graf Posadoweky hat ferner üder die Sonntagsruhe ge⸗ sprochen. Es kann vorkomren, daß in Werkstätten mehrere selbst⸗ ständige Unternehmer gemeinschaftlich arbeiten; diese fallen nach unserem Antrage unter den Begriff der Werkstätten, aber nach den Be⸗ stimmungen der Gewerbeordnung nicht unter das Verbot der Sonn⸗ tagsruhe. Es war desbalb nicht Dilettantismus, wenn wir diese Vorschrift in unseren Antrag aufgenommen haben. Der Staats⸗ sekretär hat unsere Vorschläge bezüglich der Lieferung von Nahrungs⸗ mitteln als Bestandtheil des Lohnes scherzhaft behandelt. Wer aber die Mißstände kennt, die auf diesem Gebiete herrschen, der wird wissen, wie tief die Menschen, denen wir helfen wollen, in ihrem Elend stehen. Wenn darauf von der Regierung so geantwortet wird, dann ist ein Abgeordneter bei der ungenügenden Berichterstattung über unsere Reden kaum in der Lage, seine Stellung draußen zu bewahren. Die Kritik des Herrn Staatssekretärs war eine Schonung an den Mißbräuchen, die wir be⸗ seitigen wollen. Landwirthschaftliche Betriebe wollten wir in unseren Antrag nicht einbeziehen; sollte darüber ein Zweifel bestehen, so würde eine Aenderung vorgenommen werden müssen. Wenn es nicht möglich ist, eine Definition von Handwerk und Hausindustrie zu geben, so werden wir in unserer Sozialpolitik nicht weiter vorwärts kommen. Die Rechtsprechung hat sich aber schon dahin entschieden, daß die Begriffe feststehen. Ich nehme an, daß über unsere Anträge in der Kommilsion eine Verständigung erzielt werden wird.

Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:

Meine Herren! Ich will nur einige wenige Worte dem Herrn Vorredner entgegnen. Derselbe hat ausgeführt oder vielmehr bekämpft, daß ich mich auf die Haltung bezogen habe, die er und ein Theil seiner Freunde jetzt gegenüber einer Bestimmung einer früheren Regierungsvorlage einnimmt, die wir verlassen haben. Ich habe bei meinen Ausführungen lediglich darauf hingewiesen, daß der Herr Abg. Freiherr Heyl zu Herrnsheim eine Bestimmung in seinen jetzigen Antrag aufgenommen hat, die damals, wie die Vorlage der verbündeten Regierungen vorlag, von ihm und seinen Freunden auf das allerheftigste bekämpft worden ist. Ich habe aber auch ausdrücklich zugestanden, daß sich die verbündeten Regierungen inzwischen selbst überzeugt haben, daß die Vorlage in dieser früheren Form nicht aufrecht zu erhalten sei, daß wir infolge dessen, um wenigstens das Ziel annähernd zu erreichen, eine neue Bestimmung in die jetzige Novelle aufgenommen hätten, daß wir uns aber auch vollkommen klar wären der Schwäche, welche auch diese Bestimmung noch in mancher Beziehung hat, wie dies auch von einigen Herren Rednern bereits hervorgehoben ist. Wir wollen auch das Ziel wie der Herr Vorredner, wir gestehen aber offen zu, daß wir die vell⸗ kommen zutreffenden Mittel zu diesem Ziel noch nicht gefunden haben.

Im allgemeinen kann ich mich mit den Ausführungen des Herrn Freiherrn Heyl zu Herrnsheim durchaus einverstanden erklären, wenn er heute gesagt hat, sein Antrag solle nur eine Grundlage für künf⸗ tige Berathungen bilden und nicht einen Gesetzentwurf darnstellen, der in dieser Form angenommen werden soll. Darüber kann man sprechen, und wenn der verehrte Herr veee meine Ausfübrungen nach⸗ lesen will, wird er finden, daß ich auskrücklich erklärt habe, seine An⸗ regungen seien dankbar anzunehmen; aber er hoffe wohl selbst nicht, daß diese Anträge als Gesetzentwürfe behandelt würden, sondern nur als eine Grundlage für die etwaigen Berathungen der verbündeten Regierungen.

Der Herr Abg. von Heyl irrt auch, wenn er behauptet, ich hätte mich im Widerspruch befunden, wenn ich jetzt sagte, die Hausgewerbe⸗ treibenden seien zu arm, um die Krankenversicherungsbeiträge zu tragen, und das wäre der Grund, watum wir diesen Vorschlag ver⸗ lassen hätten; denn in der früheren Vorlage seien diese Beiträge den Konfektionären selber auferlegt. Das ist, wie gesagt, ein Irrthum; den Konfektionären sollte vielmehr nur ein Driflel der Beiträge auf⸗ erlegt werden als Unternehmern, obgleich die Zwischenmeister eigentlich die Arbeitgeber sind, die übrigen zwei Drittel sollten indeß die Haus⸗ gewerbetreibenden selbst tragen.

Richtig ist, daß ich selbst ausgeführt habe, daß man in anderen Staaten bei Erlaß solcher Gesetze nicht die bei uns gestellte Forde⸗ rung stellte, auch eine ausreichende amtliche Kontrole über deren Ausführung zu führen, weil man sich in fremden Staaten mehr darauf verläßt, die Anträge der Betheiligten genügten, um die Durchführung solcher gesetzlichen Anordnungen zu bewirken

Ich habe auch ausdrücklich anerkannt das will ich dem Herrn Vorredner gegenüber betonen —, bei uns seien meines Erachtens noch nicht genug Gewerbebeamte angestellt; ich habe ausdrücklich gewünscht, die Anzahl derselben möchte von den einzelstaatlichen Regierungen vermehrt werden. Deshalb kann ich auch den Einwand des Freiherrn Heyl zu Herrnsheim nicht als durchschlagend anerkennen. Gewiß, weil ich weiß, daß eine ausreichende Kontrole nicht möglich ist, daß solche Mißstände zum theil noch bestehen, wie sie der Herr Vorredner selbst hervorhob, habe ich hier dem Wunsche Ausdruck gegeben, die Gewerbeaufsicht möge von den Einzelregierungen berstärkt werden.

Wenn ich mich gegen den Vorschlag wandte, die Aufsichtsbehörde solle sogar die Verpflegung der Hausgewerbetreibenden kontrolieren, so muß ich diese meine sachlichen Bedenken in allen Punkten aufrecht erhalten; diese Vorschläge halte ich für unausführbar, für Vor⸗ schläge, auf die die verbündeten Regierungen kaum jemals eingehen werden, eine solche Kontrole über Nahrung, Wohnung u. s. w. der Hausgewerbetreibenden zu führen, eigfach weil sie nicht zu führen ist, und weil das die Grenzen für die Einwirkung des Stoats viel zu

Wenn der Herr Abgeordnete schließlich bemerkte, ich hätte nicht seinem Vorschlage gegenüber Schonung geübt, sondern gegenüber den

beständen, so kann ich nur entgegnen: ich habe aus⸗

1 : wir streben nach demselben Ziel, wir erkennen die

Mißstände an. Ab 1 rschläge

wollen

wir auch den Kampf gegen die Mißstände aufnehmen mit geigneten Mitteln, die Vorschläge des Herrn Abgeordneten können wir aber für geeignete Mittel nicht ansehen.

Abg. Raab (Reformp.): Ich freue mich, daß diese Novelle, die fünfundzwanzigste, die Jubiläumsnovelle, wiederum ein Stück der Gewerbefreiheit abbröckelt. Die Rechtsanwälte, die für die Gewerbe⸗ freiheit eintreten, bilden den strengsten Zunftverband, in den man nur nach erfolgter Vorbildung und Prüfung aufgenommen wird, und in ihrer Gebührenordnung haben die Rechtsanwälte den Antrag Kanitz für sich schon durchgeführt, sie baben sich einen festen Preis gesichert. Bezüglich der Stellenvermittler bestehen manche Mißstände, deren Beseitigung dringend nothwendig ist; namentlich muß die Ausbeutung der Arbeitslosen durch diese Vermittler verhindert werden. Soweit die Vorlage die Kon⸗ sektionsindustrie betrifft, beseitigt sie die Möglichkeit der Umgehung der Vorschriften über die Arbeitszeit für weibliche Arbeiter in den Fabriken. Es soll keine Arbeit mehr mit ins Haus gegeben werden. Das ist schon aus gesundheitlichen Gründen zweckmäßig. In Hamburg ist ein Wobnungspflegegesetz erlassen, das es ermöglicht, den gewerblichen Betrieb von den Wohnungen frei zu halten. In den Handelsgeschäften ist die Beschäftigungszeit für die Ge⸗ hilfen eine sehr lange, weil die mit der letzten Post um 8 Uhr eingehenden Briefe noch beantwortet werden sollen. Der Handel wird darunter nicht leiden, wenn der Geschäftsschluß früher erfolgt. Er muß gleichmäßig erfolgen für alle Geschäfte, damit auch die Geschäftsinhaber, die keine Gehilfen beschäftigen, freie Abend⸗ stunden bekommen, in denen sie sich über allgemeine Fragen unter⸗ richten können. Wenn für die männlichen Handelsangestellten eine Minimalrubezeit genügen mag, so ist eine Maximalarbeitszeit nöthig für die weiblichen Handelsangestelten, weil diese durch Ueberanstrengung nicht nur persönlich geschädigt werden, sondern weil auch das zu⸗ künftige Geschlecht darunter leiden würde. Durch die unberechtigte Beschäftigung weiblicher Gehilfen werden die männlichen Handlungs⸗ gehilfen sehr stark beeinträchtigt, sodaß die Arbeitslosigkeit unter ihnen sehr groß ist. Die Betheiligung der Arbeiter an der Ge⸗ werbeaussicht wird sich nicht umgehen lassen. Die Arbeiter haben das Recht zu verlangen, daß die Aufsicht von Personen ausgeübt wird, die ihre Interessen verstehen.

Abg. Bebel (Soz): Die Vorlage sei ein Erzeugniß einer Politik, die nicht den Muth habe, einen entscheidenden Schritt zu thun, die es mit keiner Interessentengruppe verderben wolle. Man habe wohl die Regelung der Gesindevermittelung dem Reichstage nicht allein vorlegen wollen, deshalb habe man nsch einige andere Punkte in die Vorlage aufgenommen. Wenn in der Begründung festgestellt werde, daß eine gewisse Zahl von Stellenvermittlern bestraft sei und sich als unzu⸗ verlässig erwiesen habe, so wäre es Pflicht der preußischen Regierung gewesen, den betreffenden Stellenvermittlern die Ausübung ihres Be⸗ triebes zu untersagen. In Hamburg sei den Heuerbasen untersagt worden, Gastwirthschaften zu betreiben; diese Vorschrift werde aber dadurch umgangen, daß die Heuerbasen Verträge mit Gastwirthen schlössen und nur die bei diesen Gastwirthen verkehrenden Seeleute berücksichtigten. Es würden die Mißstände der Stellenvermittelung nicht anders zu beseitigen sein, als durch eine volständig andere Organisation der Arbeitsnachweise. Zwischen den großen Theateragenturen und denen, welche für Tingeltangel Kräfte werben, könne ein Unterschied nicht gemacht werden. Es herrsche in diesen Agenturen ein wahres Aussaugesystem den Künstlern gegenüber, die zur förmlichen Sklaverei verdammt seien. Warum solle nur für die Konfektion und für Handelsangestellte eine Regelung der Arbeits⸗ zeit veorgenommen werden? Warum nicht auch für den Fuhrwerks⸗ betrieb, für das Schankgewerbe ꝛc., wo ebenfalls große Mißstände herrschten? Der Vorschlag des § 137a, daß den Arbeiterinnen, die in der Fabrik beschäftigt seien, keine Arbeit mit nach Hause gegeben werden solle, sei undurchführbar. Im Kanton Zürich sei im Jahre 1894 ein Gesetz, das die Arbeitszeit für weibliche Personen auf 10 Stunden beschränkte, die Ueberasbeit von einem Lohnzuschlage abhängig machte und nur für wenige Tage im Jahre zuließ, mit überwiegender Mehrheit, mit 46 000 gegen 12 500 Stimmen in der Volksabstimmung angenommen worden. Da⸗ durch sei der schlimmsten Konkurrenz, die die Arbeiter durch die lange Arbeltszeit sich selbst bereiteten, ein Ende gemacht worden. Wenn die Eltern die Kuder in der Heimarbeit durch langes Arbeiten bis in die Nacht hinein ausbeuteten, sodaß die Kinder übermüdet in die Schule ämen, so müsse dem durch eine strenge Beaussichtigung der Heim⸗ arbeit entgegengetreten werden. Der Antrag des Freiherrn von Heyl sei so, wie er vorliege, nicht annehmbar. Wie solle dafür gesorgt werden, daß die Arbeiter der Hausindustrie ausreichend ernährt würden? Wenn das in der Hausindustrie in Thüringen, im Spessart ꝛc. durchgeführt werden könnte, so würden die Sozial⸗ demokraten damit einverstanden sein. Ebenso stehe es mit den Vor⸗ schriften des Antrages von Heyl bezüglich der Schankwirthschaften. Würde der Antrag Gesetz, so würden die Kellnerinnen als Dienst⸗ boten behandelt werden und fielen nicht unter die Gewerbeordnung.

Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:

Meine Herren! Ich beginne mit dem Paunkte, in dem ich mit dem Herrn Abg. Bebel einverstanden bin. Seine Beurtheilung der Wirksamkeit der Theater⸗Agenturen theile ich im allgemeinen, im übrigen kann ich den Herren, die in die Kommission eintreten wollen, nur empfehlen, ein Buch zu studieren, welches vom Landgerichts⸗Rath Bischoff berrührt und auf Grund aktenmäßigen Materials die Zustände in den Theater⸗Agenturen schildert. Es ist ein ziemlich dünnes Werkchen, welches man in einer halben Stunde durchlesen kann und welches die Ausführungen des Herrn Abg. Bebel urkundlich durchaus bestätigt.

Der Herr Abg. Bebel hat ferner gefragt, wie es käme, daß diese Zustände nur in Preußen existierten und nicht in den anderen deutschen Der Herr Abg. Bebel kennt die Zustände in den anderen Staaten nicht. Wir haben nur in Preußen die Statistik erhoben, weil die betreffende Gesetzesbestimmung auf einem preußischen Antrage beruht. Wenn in den anderen Bundesstaaten eine gleiche Statistik erhoben wäre, so würde man wahrscheinlich zu ganz gleichen Resultaten gekommen sein. (Widerspruch bei den Sozialdemokraten.)

Der Herr Abg. Bebel hat dann ferner ein Urtheil über die Motive des Gesetzes gesällt, dahin gehend, daß die Motive ja selbst zugeständen, die Bestimmung wegen Mitnahme von Arbeit nach Hause würde von den versündeten Regierungen als vollkommen undurch⸗ führbar anerkannt. Meine Herren, aus den Motiven kann man das unmöglich herauslesen. Es heißt dort:

„Begenüber dem etwaigen Einwande, daß auch durch die jetzt gewählte Fassung des § 137a Abs. 1 Umgehungen des Verbots nicht völlig ausgeschlossen seien, werden die gesetzgebenden Faktoren sich mit dem Bewußtsein begnügen müssen, das Ihrige gethan zu haben, um innerhalb der Grenzen des Möglichen dem Mißstand ein Ziel zu setzen.“

Ja, meine Herren, weiter können menschliche Gesetzgebungen nicht gehen, als Bestimmungen zu erlassen, die möglichst Uebertretungen verhüten. Wir erlassen auch Streafgesetze, und trotzbdem wird weiter gemordet und gestohlen. Was also der Herr Abg. Bebel deduziert, daß wir selbst überzeugt wären von der vollkommenen Wirkungslosig⸗ keit jener Bestimmungen, kann aus den Motiven nicht herausgelesen werden. Das bestreite ich.

Herr Abg. Bebel ist dann eingegangen auf ein Gesetz des Kantons Zürich. Wenn i

8 Staaten.

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finde ich habe es mir wenigstens 8 F“

schon vorgenommen werde ich eine vergleichende Zusammenstellung darüber anstellen, wie die Arbeiterschutzgesetzgebungen in anderen Staaten beschaffen sind (sehr gut! rechts und in der Mitte) und wie die Statistik lautet in Bezug auf die Erfolge dieser Schutz⸗ bestimmungen, damit man uns nicht unsere eigenen Zu⸗ stände immer schwarz in schwarz schildern kann. (Zuruf bei den Sozialdemokraten.) Das sind nicht Redensarten, Herr Abg. Bebel. In allen anderen Staaten ist nach Ihrer Darstellung immer alles Gold, Herr Abg. Bebel; Sie müßten uns deshalb auch den Beweis dafür führen, daß jene Bestimmungen im Staate Zürich auch wirklich durchgeführt werden, welche Sie so rühmen. Bei uns, behaupten Sie, werden sie nicht durchgeführt werden und auf dem Papier stehen bleiben, dagegen in Zürich, im Ausland, da wird alles auf das genaueste durchgeführt, da sind goldene Zustände. (Sehr wahr! rechts, Widerspruch links.) Meine Herren, die diplomatische Höflichkeit verbietet mir, auf diese Sachen im Reichstage gründlich einzugehen, sonst würden die Herren die Ueberzeugung gewinnen, „peccatur extra muros et intra“, und daß auch im Auslande nicht alles so goldig aussieht, wie der Herr Abg. Bebel uns heute darzu⸗ stellen beliebte. (Sehr wahr! rechts.)

Der Herr Abg. Bebel befindet sich auch in einem Irrthum, und wenn er mit Muße das Gesetz noch einmal lesen wird, wird er sich selbst davon überzeugen, daß die Bedürfnißfrage für die Gesinde⸗ vermiether im Gesetz stipuliert worden sei. Ich habe ihn wenigstens so verstanden. Die Bedürfnißfrage kann durch Landesgesetz eingeführt werden für Pfandleiher, aber nicht für Gesindevermiether. Er muß bei dem Lesen in der That den Zusammenhang nicht ganz richtig auf⸗ gefaßt haben.

Der Herr Abg. Bebel ist schließlich auf die wichtige Frage des Ladenschlusses gekommen. Auch da hat er sich in der Interpretation geirrt; er hat verwechselt § 139 c mit 139 e. Im § 139 c sind die Bestimmungen über die Mindestruhe enthalten; die beziehen sich natürlich nur auf die Geschäfte, in denen fremdes Personal be⸗ schäftigt wird. Der § 139 e dagegen und das möchte ich auch zur Beruhigung der betheiligten Gewerbetreibenden karz ausführen sieht vor, daß zwei Drittel entrweder sämmtlicher Gewerbetreibenden, die offene Geschäfte haben, oder zwei Drittel der Geschäfte der einzelnen Branche beschließen können, ihre Läden Abends um 8 zu schließen. Selbstverständlich müssen bei diesem Beschluß der zwei Drittel, da in dem Gesetz ausdrücklich von den betheiligten Ge⸗ schäftsinhabern die Rede ist, auch diejenigen Geschäftsinhaber mitstimmen, die keine Gehilfen beschäftigen (hört! hört!); denn sie sind zwar nicht betheiligt bei der Frage der Mindestruhe, weil sie kein fremdes Personal beschäftigen, sie sind aber selbstverständlich mit⸗ betheiligt bei der Frage, wann die Läden zu schließen sind; denn wenn sie nicht betheiligt wären, wenn sie nicht mitriethen und ihre Läden auflassen könnten, so wäre das die schwerste Schädigung der übrigen Ladeninhaber. (Sehr richtig!) Die übrigen Ladeninbaber, die Personal haben, müssen auf Grund des Zweidrittel⸗Beschlusses die Läden schließen, und diejenigen, die keine Gehilfen haben, wären in der glücklichen Lage, ihr Geschäft auch über 8 Uhr hinaus weiter betreiben zu können. Meine Herren, das wäre ein vollständiger gesetzlicher Nonsens. Die ganze Bestimmung des einheitlichen Ladenschlusses für Geschäfte einer ganzen Stadt oder für Ge⸗ schäfte einer einzelnen Branche geht doch dahin, daß man dem Einzelnen nicht ermöglichen will, eine unzulässige Konkurrenz zu treiben durch Offenhaltung des eigenen Ladens, durch Aus⸗ nutzung seines Personals gegenüber einem anderen, der recht⸗ zeitig um 8 Uhr Abends seinen Laden schließt. Diese Konkurrenz kann aber natürlich derjenige Ladeninhaber, der kein Geschäftspersonal hat, wenn er seinen Laden aufläßt, ebenso üben, wie derjenige, der Geschäftspersonal hält. Daraus folgt ganz von selbst, wenn diejenigen Geschäftsinhaber, die kein Personal haben, mitzuthaten haben, das beißt, wenn sie ihren Laden mit schließen müssen, daß sie auch mit rathen müssen, daß sie also auch zu der Zweidrittel⸗Majorität ihre Stimmen mit in die Wagschale werfen müssen, dann aber auch ibrerseits nach diesem Be⸗ schluß zu handeln haben. Herr Bebel hat zwar in seiner Lebhaftig⸗ keit diese Bestimmung mißverstanden, ich hoffe aber, wenn er jetzt noch einmal diese Vorschrift mit den Motiven studiert, wird er sich überzeugen, daß meine Ausführungen durchaus zutreffend sind und er sich in einem gesetzlichen Irrthum befindet.

Abg. Gamp (Rp.): Ich muß es als persönlich verletzend be⸗ zeichnen, wenn uns vom Abg. Lenzmann der Vorwurf gemacht wird, daß wir habgierig seien. Es befinden sich auch in anderen Parteien Agrarier, und es huldigen Manche agrarischen Bestrebungen, die nicht direkt an landwirthschaftlichen Interessen betheiligt sind. Herr Bebel

hatte alle Veranlassung, in dem Entwurf manche Verbesserungen zu;

finden. Für Gesindevermiether hätte man die Konzession von der Bedürfnißfrage abhängig machen sollen, und zwar im Interesse der Arbeiter. Auf dem Lande kommt es vielfach vor, daß die Gesinde⸗ vermierber die Arbeiter zum Verlassen des Dienstes aufreizen, um die Vermittelungsgebühr zu verdienen.

Abg. Freiherr von Stumm (Rp.): Ich kann die Ansicht nicht theilen, daß die Anträge nicht so, formuliert zu werden brauchten, daß sie gleich Gesetz werden koͤnnen. Wenn die Anträge nicht richtig formuliert werden können, dann muß man zur Form der Resolution greifen. Im Jahre 1885 ist die Frage der Konfektionsarbeiterinnen auch schon in der Form einer Resolution angeregt worden, weil man sich überzeugt hat, daß bestimmte Vorschläge sich nicht machen lassen. Der Antrag des Freiherrn von Heyl ist so gefaßt, daß die Stube der Näherin, in welcher dieselbe wohnt, schläft und arbeitet, als Werkstätte angesehen werden muß und daher der Fabrikaufsicht unterliegt. Der Antrag Bassermann wegen der Kündigungsfrist für die Werk⸗ meister und Techniker hat dech Bedenken, weil in gewissen Fällen eine möglichst kurze Kündigungsfrist nothwendig ist, z. B. wenn die Werk⸗ meister ihre Stellung mißbrauchen, oder wenn sie die zum Schutze der Arbeiter erlassenen Vorschriften gröblich verletzen.

Abg. Bassermann hält dafür, daß in diesen Fällen ein wichtiger Grund vorliege, welcher die sofortige Entlassung der Werkmeister nach sich ziehen würde.

Damit schließt die Diskussion. Die Vorlage und die Anträge werden einer Kommission von 21 Mitgliedern über⸗ wiesen.

Präsident Graf von Ballestrem macht darauf aufmerksam, daß die Thätigkeit des Hauses sich in der nächsten Zeit auf die zweiten Lesungen erstrecken werde. Die Verabschiedung sehr umstrittener Gesetzentwürfe könne aber nur bei Beschlußfähigkeit des Hauses er⸗ folgen. Er fordere deshalb die anwesenden und noch mehr die ab⸗ wesenden Mitglieder des Hauses dringend ouf, in beschlußfähiger An⸗ zahl zu erscheinen, und zwar im Interesse der Würde des Hauses, deren Wahrung ihm in erster Linie am Herzen liege; denn es sei bedauerlich, wenn das Haus immerfort der Beschlußunfähigkeit aus⸗

stelle ,—,

rafstnade II 24,50. Gem. Raffinade mit Faß 24,62 ½ 25,00

Schluß 6 ½ Uhr. Nächste Sitzung Dienstag, 2 Uhr. (Antrag des Abg. Liebermann von Sonnenberg wegen des Schächtverbots und Antrag des Zentrums wegen der Arbeits⸗

Handel und Gewerbe. Konkurse im Auslande.

Rumänien: Gutman in Berlad. Tag der Konkursverhängung: 26. III./7. IV. 1899. Frist für Anmeldung der Forderungen bis 26. IV./s. V. 1899. Termin für die Verifikation der Forderungen am 8.,/20. V. 1899 Lupu Sfartz in Buhusi, Bez. Neamtz.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 20. d. M. gestellt 15 038, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen. 8 8 In Oderschlesien sind am 20. d. M. gestellt 5256, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen. u 8e

Wa1

Berlin, 20. April. Marktpreise nach Ermittelungen des Königlichen Polizei⸗Praͤsidiums. (Höchste und niedrigste Preise.) Per Doppel⸗Ztr. für: Weizen 16,05 ℳ; 14,95 *Roggen 14,45 ℳ; 13,60 Futtergerste 13,00 ℳ; 12,40 Hafer, gute Sorte, 15,40 ℳ; 14,90 Mittel⸗Sorte 14,80 ℳ; 14,20 ℳ; geringe Sorte 14,10 ℳ; 13,60 chtstroh —,— ℳ; —,— Heu —,— ℳ; —,— *„Erbse „gelbe, zum Kochen 40,00 ℳ; 25,00 **Speisebohnen, weiße 50,00 ℳ; 25,00 *—Linsen 70,00 ℳ; 30,00 Kartoffeln 6,00 ℳ; 4,00 Rindfleisch von der Keule 1 kg 1,60 ℳ; 1,20 dito Bauchfleisch 1 kg 1,20 ℳ; 1,00 Schweinefleisch 1 k 1,60 ℳ; 1,20 Kalbfleisch 1 kg 1,80 ℳ; 1,00 Hammelfleisch 1 kg 1,60 ℳ; 100 Butker 1 kg 2,60 ℳ;, 2,00 Eier 60 Stüch ℳ; 2,40 Karpfen 1 kg 2,20 ℳ; 1,20 Aale 1 kg ℳ; 1,80 Zander 1 kg 2,60 ℳ; 1,00 Hechte 1 kg ℳ; 1,00 Barsche 1 kg 1,60 ℳ; 0,80 Schleie 1 kg 2,80 ℳ; 1,20 Bleie 1 kg 1,40 ℳ; 0,80 27 Krebse 60 Stück 12,00 ℳ; 3,00 8

* Ermiltelt pro Tonne von der Zentralstelle der preußischen Land⸗ wirthschaftskammern Notierungsstelle und umgerechnet vom Polizei⸗Präsidium für den Doxppelzentner.

*⸗ Kleinhandelspreise.

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3,60 3,00 1,80

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Däͤsseldorfer Börse vom 20. April. (Amtlicher Kurs⸗ bericht.) Der Kohlen⸗ und Eisenmarkt verharrt in unvermindert ünstiger Lage bei nicht zu befriedigender Nachfrage. A. Kohlen und Loks: 1) Gas⸗ und Flammkohlen: Gaskohle für Leuchtgasbereitung 11,00 12,50, Generatorkohle 10,50 11,50, Gasflamm⸗ förderkohle 9,50 10,50; 2) Fettkohlen: Förderkohle 9,00 bis 9,75, beste melierte Kohle 10,00 10,75, Kokskohle 8,50 bis 9,00; 3) magere Kohle: Förderkohle 8,50 9,50, melierte Kohle 9,50 11,50, Nußkohle Korn II (Anthracit) 19,50 21,00; 4) Koks: Gießereikoks 16,00 16,50, Hochofenkoks 14,00 15,00, Nuß⸗ koks: gebrochen 16,50 17,00; 5) Briquets 10,00 13,00. B. Erze: 1) Rohspath, je nach Qualität 10,10 11,40, 2) Spatheisenstein, ge⸗ rösteter, je nach Qualität, 14,50 16,00, 3) Somorrostro f. o. b Rotterdam —,—, 4) nassauischer Rotheisenstein mit etwa 50 % Eisen —,—, 5) Rasenerze, franko —,—. C. Roheisen: 1) Spiegeleisen Ia. 10 12 % Mangan 68,00 70,00, 2) weiß⸗ strahliges Qualitäts⸗Puddelroheisen: a. rheinisch⸗ westfälische Marken und b. Siegerländer Marken 60,00 62,00 mit Fracht ab Siegen, 3) Stahleisen 62,00 64,00 mit Fracht ab Siegen, 4) zalücges Bessemereisen ab Verschiffungshafen —,—, 5) spa⸗ nisches essemereisen Marke Mudela cif. Rotterdam —,—, 6) deutsches Bessemereisen —,—, 7) Thomaseisen frei Verbrauchs⸗ 8) Puddeleisen (Luxemburger Qualität) —,—, 9) englisches Roheisen Nr. III ab Ruhrort 69,00, 10) Luxem⸗ burger Gießereieisen Nr. III ab Gereehehg 63,00, 11) deutsches Gießereieisen Nr. 1 74, 12) do. Nr. II —, 13) do. Nr. III 71, 14) do. Hämatit 75, 15) spanisches Hämatit Marf⸗ Mudela ab Ruhrort —,—. D. Stabeisen: Gewöhnliches Stabeisen (Schweißeisen) 165 170. E. Bleche: 1) Gewöhnliche Bleche aus Flußeisen 155,00, 2) do. Schweißeisen 175 185, 3) Kesselbleche aus Flußeisen 175, 4) do. Schweißeisen 205, 5) Feinbleche 165 170. F. Drabt: 1) Eisenwalzdrabt —,—, 2) Stahlwalzdrabt —,—. Die nächste Börsenversammlung findet Donnerstag, den 4. Mai, in der städtischen

Tonhalle statt.

Die nächste Börsenversammlung der Börse für die Stadt Essen findet am 24. April im „Berliner Hof“ statt.

Stettin, 20. ril. (W. T. B.) Spiriius loko 38,50 bez. b -

1 Breslau, 20 April. (W. T. B.) Schluß⸗Kurje. Schles. 3 ½ % L.⸗Pfdhr. Litt. A. 98,40, Breslauer Diskontobank 124 50, Breslauer Wechslerbank 110,75, Schlesischer Bankverein 148 00, reslauer Spritfabrik 187,50, Donnersmark 198,50, Kattowitzer 10,50, Oberschles. Eis. 131,00, Caro Hegenscheidt Akt. 161,90, Oberschlef. Kols 171,25, Oberschles. P.⸗Z. 185,75, Opp. Zement 187,00, Giesel Zem. 187,50, L.⸗Ind. Kramsta 159,00, Schles. Zement 38,00, Schles. Zinkh.⸗A. —,—, Laurahütre 244,00, Bresl. Oelsabr. 82,40, Koks⸗Obligat. 101,00, Niederschles. elektr. und Kleinbabn⸗ gesellschaft 118,50, Cellulose Feidmühle Cosel 169,.10, Schlesische Elektrizitäts, und Gasgesellschaft 125,00, Oberschlesische Bank⸗ aktien 114,00.

Produktenmarkt. Spiritus pr. 100 1 100 % erxrkl. 50 Verbrauchsabgaben pr. April 57,10 Br., do. 70 Verbrauchs⸗ abgaben pr. April 37,60 Br.

Magdeburg, 20. April. (W. T. B.) Zuckerbericht. Korn⸗ ucker erkl. 88 % Renbdement Nachprodukte erkl. 75 % endement 9,90 10,15. Ruhiger. Brotrafftnade 1 24,75. Brot⸗ Melis I mit Faß 224,00. Fest. Rohzucker I. Produkt Transtt f. . B. Hamburg pr. April 10,90 Gd., 10,95 Br., pr. Mai 10,92 ½ Gd., 10,95 Br., pr. Juni 10,97 ½ Gd., 11,00 Br.,

pr. August J.n- Gd., 11,12 ½ Br., pr. Oktober⸗Dezember 9,77 ½ Gd.

uhig.

Frantjfurr a. M., 20. April. (W. T. B.) Schluß⸗Kurse. Lond. Wechsel 20,432, Pariser do. 81,066, Wiener do. 169,50,

4

3 % Reichs⸗A. 91,90, 3 % Hessen v. 96 89,00, Italiener 94,70, 3 %

vort. Anleihe 26,60, 5 % amort. Rum. 101,50, 4 % russische Konf. 100,30, 4 % Rufs. 1894 100,20, 4 % Spanier 59,50, Konv. Türt. —,—, Unif. Egypter 108,30, 5 % kons. Mexikaner 100,0, 6 % Mexikaner 99,00, Reichsbank 159,30, Darmstädter 150,90, Diskonto⸗Komm. 195,40, Dresdner Bank 160,10, Mitteld. Kredit 117,00, Oest.⸗ung. Bank 152,80, Oest. Kreditakt. 223,30, Adler Fahrrad 244,50, Allg. Elektrizit. 295,80, Schuckert 239,90, Höchster Farbwerke 421,50, Fedumer Gußstahl 261,00, Westeregeln 215,00, Laurahütte 244,00, Gotthardbahn 144 00, Mittelmeerbabn 108,40, Privatdiskont 3 ½¾. 5 % amort. innere Mexikaner 3. Serie 44,00. 8 Effekten⸗Sozietät. (Schluß.) Oesterr. Kredit⸗Aktien 221,60, Franz. 153,40, Lomb. 26,20, Ungar. Goldrente —,—, Gotthardhahn 144,00, Deutsche Bank 209,20, Disk.⸗Komm. 195,00, Dresdner Bank 59,90, Berl. Handelsges. —,—, Bochumer Gußst. —,—, Dort⸗ munder Union —,—, Gelsenkirchen 199,50, Harpener 194,00, Hibernia 210,70, Laurahütte 245,50, Portugtesen 26,70, Italien. Mittelmeerb. —,—, Schweizer Zentralbahn 142,00, do. Nordostbahn 97,60, do. Union 76,70, Italien. Möridionaur —,—, Schweizer Simplonbahn 87,60, 6 % Mexikaner —,—, Italiener 94,60, 3 % Reichs⸗Anleihe —, Schuckert —,—, Northern —,—, Edison —,—, Allgemeine Elektrizitätsgesellschaft 296,60, Helios —,—, Nationalbank —,—,

—,.—

8

kammern bezw. des Arbeitsamts.) 8*

““ 1en 91

1860 er Loose —,—, Spanier —,—, Höchster Farbw. —,—, Türken⸗ loose 122,80, Adler Fahrrad —,—. Köln, 20. April. (W. T. B.) Rüböl loko 52,50,

pr. April 50,30. regden, 20. April. (W. T. B.) 3 % Sächs⸗ Rente 90,35, 3 ½ % do. Staatsanl. 99,35, Dresd. Stadtanl. v. 93 99,00, Dresd.

Kreditanstalt 129,50, Dresdner Bank 159,75. do. Bankverein 118,75,

Leipziger do. —,—, Saͤchsischer do. 143,25, Deutsche Straßenb. 164,75,

Dresd. Straßenbahn 196,00, Dampfschiffahrtsges. ver. Elbe⸗ und Saalesch. 141,25, Sächs.⸗Böhm. Dampfschiffahrts⸗Ges. 274,00, Dresd. Baugesellsch. 242,75.

Leipzig, 20. April. (W. T. B.) 1r. „Kurse. 3 % Saͤchsische Rente 90,45. 3 ½ % do. Anleibe 99,50, Zeitzer Paraffin⸗ und Solaröl⸗Fabrik 117,75, Mansfelder Kuxe 1245,00, Leipziger Kredit⸗ znstalt⸗Aktien 202,50, Kredit⸗ und Sparbank zu Leipzig 121 75, Leipziger Bank⸗Aktien 182,50, Leixziger Hyvotbhekenban 148,50, Sächsische Bank⸗Aktien 143 00, Sächsische Boden⸗Kredit⸗Anstalt 128,00, Leipziger Baumwollspianerei⸗Aktien 177,00, Leipziger Kammgarn⸗ Spinnerei⸗Aktien 189 00, Kammgarnspinnerei Stöhr u. Co. 185,00, Altenburger Aktien⸗Brauerei 233,00, Zucerraffinerie Halle⸗Aktien 128 25, Große Leipziger Straßenbahn 708,60, Leipziger Elektrische Straßenbahn 142,00, Thüringische Gas⸗Gesellschafts⸗Aktien 250 00, Deutsche Spitzen⸗Fabrik 233,00, Leipziger Elektrizitätswerke 120,75, Sächsische Wollgarnfabrik vorm. Tittel u. Krüger 156,50.

ammzug⸗Terminhandel. (Neue Usance.) va Plata. Grund⸗

muster B. Per April 4,67 ½ ℳ, pr. Mai 4,67 ½ ℳ, pr. Juni 4,67 ½ ℳ, pr. Juli 4,70 ℳ, pr. August 4,70 ℳ, pr. September 4,70 ℳ, pr. Oktober 4,70 4,72 ½ ℳ, pr. November 470 472 ½ ℳ, pr. Dezember 4,70 4,72 ½ ℳ, pr. Januar 4,70 4,72 ½ ℳ, pr. Februar 4,70 4,72 ½ ℳ, vr. März 4,70 4,72 ½

Kammzug⸗Terminhandel. (Alte Usance.) va Plata. Grund⸗ muster B. Per April 4,67 ½ ℳ, pr. Mai 4.67 ½ ℳ, pr. Juni 4,0 ℳ, pr. Juli 4,70 ℳ, pr. August 4,72 ½ ℳ, dr. Sevtember 4,72 ½ ℳ, pr. Oktober 4,72 ½ ℳ, pr. Nobember 4,72 ½ ℳ, pr. Dezember 4,72 ½ ℳ, pr. Januar —,— ℳ, pr. Februar —,— ℳ, pr. März —,— Umsatz: 120 000 kg. Tendenz: Fest.

Bremen, 20. April. (W. T. 8 Börsen⸗Schlußbericht. Raffiniertes Petrolecum. (Offiztelle Notterung der Bremer Petro⸗ leum⸗Börse.) Loko 6,25 Br. Schmalz. Sehr fest. Wilcox in Tubs 28 ₰, Armour shield in Tubs 28 ₰, andere Marken in Doppel⸗ Eimern 28 ½ 29 J. Speck. Fest. Short clear middl. loko 76 ½ . Reis stetig. Kaffer stetig. Baumwolle ruhig. Upland middl. loko 31 ¾ ₰.

Kurse des Efserten⸗Makler⸗Vereing. 5 % Norddeutsche Wollkaͤmmerei und Kammgarnspinnerei⸗Akt. 180 ¾ Gd., 5 % Norddeutsche Aopd⸗Aktien 119 ¾ bez., Bremer Wollkäͤmmerer 372 Gd.

Hamburg, 20. April. (W. T. B.) Schlutz⸗Kurse. Hamb. Kommerzvb. 123,00, Bras. Bk. f. D. 172,00, Lübeck⸗Büchen 171,50, A.⸗-C. Guano⸗W. 97,00, Privatdiskont 38 Hamb. Packetf. 119,75, Nordd. Lloyd 119,75, Trust Dvnam. 177,50, 3 % Hamb. Staats⸗Anl. 88,85, 3 ½ % do. Staatsr. 100,50, Veremsb. 168,25, Hamb. Wechsler⸗ bank 122,00. Gold in Barren pr. Kgr. 2788 Br. 2784 Gd., Silber in Barren pr. Kgr. 81,15 Br., 80,65 Gd. Wechselnotierungen: London lang 3 Monat 20,32 ½ Br., 20,28 ½ Gd., 20,30 ½ bez., London kurz 20,44 ½ Br., 20,40 ½ Gd., 20,43 bez., London Sicht 20,46 Br., 20,42 Gd., 20,44 bez., Amsterdam 3 Morat 167,50 Br., 167,00 Gd., 167,30 bez., Oest. u. Ung. Bepl. 3 Monat 167,35 Br., 166,85 Ed., 167,20 bez., Paris Sicht 81,25 Br., 80,95 Gd., 81,10 bez., St. Petersburg 3 Monat 213,00 Br., 212,00 Gd., 213,00 bez., Rew York Sicht 4,20 ½ Br., 4,17 Gd., 4,19 ½ bez., New Pork 60 Tage Sicht 4,16 Br., 4,13 Gd., 4,15 ½ bez. .

Getreidemarkt. Weizen loko fest, beolsteinischer loko 155 158. Roggen fest, mecklenburgischer loko neuer 144 - 149, russischer loko fest, 113. Mais 101 ½. Hafer stetig. Gerste stetig. Rüböl ruhig, loko 47. Spiritus behauptet. pr. April 19 ½, pr. April⸗Mai 19 ⅜, pr. Mai⸗Juni 19, pr. Juni⸗Juli 18 ⅞. Kaffer behauptet. Umsatz 3500 Sack. Petroleum geschäftslos, Stanodard white loko 6,15.

Kaffee. (Nachmittagsbericht.) Good average Santos pr. Mai 28 ½ Gd., pr. Sept. 29 ½ Gd., pr. Dez. 30 Gd., pr. März 30 ¾ Ed. Zuckermarkt. (Schlußbericht.) Rüben⸗Rohzucker 1. Produkt Basis 88 % Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg pr. April 10,80, pr. Mai 10,82 ½, pr. Juli 10,95, pr. August 11,02 ½, pr. Oktober 9,87 ½, pr. Dezember 9,72 ⅛. Ruhig. G

Wien, 20. April. (W. T. B.) (Schlut⸗Kurse.) Oesterr. 4 ⅛1 % Pavpierr. 100,90, do. Silberr. 100,55, Oesterr. Goldrente 120,00, Oesterreichische Kronenrente 101,65, Ungarische Goldrente 119,60, do. Kron.⸗A. 97,50, Oesterr. 60er Loose 139,50, Länderbank 238,00, Oesterr. Kredit 357,25, Unionbank 304,00, Ungar. Kreditb. 380,00, Wiener Bankverein 267,25, Böhmische Nordbahn 247,00, Buschtiehrader 638,00, Elbethalbahn 263,50, Ferd. Nordbahn 3360, Hesterr. Staatsbahn 361,50, Lemb.⸗Czern. 292, 00, Lombarden 56,50. Nordwestbahn 253,50, Pardubitzer 207,00, Alp.⸗Montan 242,10, Amsterdam 99,30, Deutsche Plätze 58,97 ½, Londoner Wechsel 120,45 Pariser Wechsel 47,80, Napoleons 9,56, Marknoten 58,97 ½, Russische Banknoten 1,27 ⅛, Bulgar (1892) 111,30, Brüxer 374,00, Tramwad 505,00, Prager Eisenindustrie 1295. 1

Gekreidemarkt. Weizen pr. Frübjahr 8,75 Gd., 8,76 Br., pr. Mai⸗Juni —,— Gd., —,— Br. Roggen pr. Frühjahr 7,60 Gd., 7,61 Br., pr. Mai⸗Juni —,— Gd., —,— Br. Mais pr. Mat⸗Junit 4777 Gd. 4,79 Br. Hafer pr. Frühjahr 6,04 Gd., 6,05 Br., pr. Mai⸗Juni —,— Ed., —,— Br. 5

21. April, Vormittags 10 Uhr 50 Minuten. (W. T. B.) Behauptet. Ungarische Kredit⸗Aktien 379,50, Oesterr. Kredit⸗Aktien 355,75, Franzosen 360,75, Lombarden 56,50, Elbethalbahn 264,00, Oesterreichische Papierrente 100,90,4 % ung. Goldrente 119,60, Oeft. Kronen⸗Anleihe —,—, Ungar. Kronen⸗Anleihe 97,50, Marknoten 58,97 ½, Bankverein 267,00, Länderbank 237,00, Buschtiehrader Litt. B. Aktien —,—, Türkische Loose 63,00, Brüxer —,—, Wiener Tramway 506,00, Alpine Montan 242,50, Prager Eisenindustrie —.

Bydapest, 20. April. (W. T. B.) Getreidemarkt Weizen loko flau, pr. April 8,60 Gd., 8,62 Br., pr. Mai 8,60 Gd., 8,62 Br., pr. Oktober 8,18 Ed., 8,19 Br. Roggen pr. Oktober 6,45 Gd., 6,46 Br. Hafer pr. April 5,74 (Gd., 5,76 Br., pr. Oktober 5,44 Gd., 5,46 Br. Mais pr. Mai 4,50 Gd., 4,51 Br. Kohlraps pr. Augun 11,75 Gd., 11,85 Br.

London, 20. April. (W. T. B.) (Schluß⸗Kurse.) Englische 2 ¾ % Kons. 110 ⅝, 3 % Reichs⸗Anl. 90 ¾, Preuß. 3 ½ % Kons. —, 5 % Arg. Gold⸗Anl. 94 ½, 4 ½ % äuß. Arg,. —, 6 % fund. Arg. A. 93 ⅞, Brasil. 89 er Anl. 61 ⅞, 5 % Chinesen 98 ½, 3 ½ % Egypt. 102 ¼, 4 % unif. do. 108 ¼, 3 ½ % Rupees 66 ⅛, Ital. 5 % Rente 94, 6 % kons. Mex. 102, Neue 93 er Mex. 101, 4 % 89er Russ. 2. S. 101 ¼, 4 % Spanier 59, Konvert. Türk. 22 ⅛, 4 ¾ % Trih.⸗Anl. —, Ottomanb. 13, Anaconda 10 ½, De Beers neue 28 ⁄16, Incandescent (neue) 98, Rio Tinto neue 46 ½, Platzdiskont 2 ¼. Silber 27 ⅔. Neue Chinesen 84 ⅛⅜. Wechselnotierungen: Deutsche Plätze 20,65, Wien 12,21, Paris 25,42, St. Petersburg 2415/10

Bankausweis. Totalreserve 20 329 000 Zun. 838 000 Pfd. Sterl., Notenumlauf 27 451 000 Abn. 208 000 Pfd. Sterl., Baar⸗ vorrath 30 980 000 Zun. 630 000 Pfd. Sterl., Portefeuille 34 667 000 Abn. 206 000 Pfd. Sterl., Guthaben d. Privaten 38 104 000 Zun. 62 000 Pfd. Sterl., Guthaben des Staats 12 421 000 Zun. 561 000 Pfd. Sterl., Notenreserve 18 223 000 Zun. 838 000 Pfd. Sterl., Regierungssicherheit 13 388 000 Abn. 5000 Pfd. Sterl. Prozentverhältniß der Reserve zu den Passiven 40 ½ gegen 38 in der Vorwoche. Clearinghouse⸗Umsatz 199 Mill., gegen die entsprechende Woche des vorigen Jahres 30 Mill. mehr.

In die Bank flossen 21 000 Pfd. Sterl.

An der Küste 3 Weizenladungen angeboten.

96 % Javazucker loko 12 ½ fest, Rüben⸗Rohlzucker loko 10 sb. 10 d. träge. Chile⸗Kupfer 77, pr. 3 Monat 76 ⅞.

Liverpool, 20. April. (W. T. B.) Baumwolie. Umsatz 10 000 B., davon für Spekulation und Export 500 B. Stetig. Indier ½2 niedriger. Middl. amerikan. Lieferungen: Ruhig.

April⸗Mai 31 ⁄¾. 3864 Käuferpreis, Mai⸗Juni 31 ⁄¼4 3 ⁄%4 do.,

1“ 5

Juni⸗Juli 36 Verkäuferpreis, Juli⸗August 3⁄8 Käuferpreis, August⸗September 35%½ Verkäuferpreis, September⸗Oktober 319/64— 3³0⁄14 do., Oktober⸗November 31 1, do., November⸗Dezember 318⁄864— 3¹9 ⁄14, do., Dezember⸗Januar 318⁄64 319⁄64 do., Januar⸗Februar 318/84— 31284 d. Käuferpreis.

Offizielle Notierungen. American good ordin. 3, do. low middling 36⁄2, do. middling 312/⁄, do. good middling 3¹8/22, do. middling fair 322⁄2, Pernam fair 3²4⁄22, do. good fair 4, Ceara fair 3⁄12, do. good fair 3237, Egvptian brown fair 412⁄2, do. brown good fair 426/22, do. brown good 510⁄22, Peru roagh fair —, do. rough good fair 624⁄2, do. rough good 6²8/32, do. rough fine 78⁄12, do. moder. rough fair 54 12, Peru moder. good fair 5 ⁄2, do. moder. good 6, do. smooth fair 319⁄, do. smooth good fair 324⁄1 2, M. G. Broach good 37/9, do. fine 317⁄22, Bhownuggar good 22/⁄32, do. fully good 222⁄3, do. fine 3 ⁄2, Oomra good 227/22, do. fully good 2 31 /22, do. fine 3 ⁄2, Seinde fully good 22 /2, do. fine 22²/⁄32, Bengal fully good 22 ⁄2, do. fine 280 /m.

Glasgow, 20. April. (W. T. B.) Roheisen. Mixed numbers warrants 56 sh. d. Aufgeregt. (Schluß.) Mixed grneg ö 55 sh. 11 d., Warrants Middlesborough III 49 sh. d.

Bradford, 20. April. (W. T. B.) In Wolle gutes Geschäft, Merinos tbeurer, feine Kreuzzuchten anziehend; in Garnen gutes Geschäft, die Spinner sind für Mohairgarne beschäftigt. In Stoffen gutes Geschäft. 1

Paris, 20. April. Die Börse war anfangs in günstiger Tendenz bei steigenden Kursen, im weiteren Verlauf des Geschäfts matter auf Realisationen. die besonders einzelne türkische Werthe sowie Kupferaktien drückten. Spanier waren mäßig nachgebend, Mexikaner weiter fest. Für Minenaktien herrscht eine gute Tendenz.

Bankausweis. Baarvorrath in Gold 1 816 797 000 Zun. 2 238 000 Fr., do. in Silber 1 204 297 000 Zun. 2 148 000 Fr., Porte⸗

euille der Hauptbank und der Fil. 721 028 000 Abn. 19 502 000 Fr.,

otenumlauf 3 802 601 000 Abn. 10 211 000 Fr., Lauf. Rechnung d. Priv. 451 750 000 Zun. 13 977 000 Fr., Euthaben d. Staatsschatzes 103 782 000 Abn. 2 920 000 Fr., Gesammt⸗Verschüsse 438 684 000 Abn. 2 472 000 Fr., Zins⸗ u. Diskont⸗Erträgn. 10 159 000 Zun. 672 000 Fr. Verhältniß des Notenumlaufs zum Baarvorrath 79,44.

(Schluß⸗Kurse.) 3 % Französische Rente 102,00, 4 % Italtenische Rente 95,30, 3 % Portugiesische Rente 26,40, Portugiesische Taback⸗ Oblig. —,—, 4 % Russen 89 —,—, 4 % Russen 94 —,—, 3 ½ % Russ. A. —,—, 3 % Russen 96 92,80, 4 % span. äußere Anl. 59,90, Konp. Türken 23,20, Türken⸗Loose 126,00, Meridionalb. 706,00, Oesterr. Staatsb. —,—, Banque de France 4000, B. de Paris 1077,00, B. Ottomane 577,00, Créd. Lyonn. 912,00, Debeers 718,00, Rio⸗ Tinto⸗A. 1164,00, Suezkanal⸗A. 3809, Privatdiskont 2 ⅛, Wchs. Amst. k. 205,43, Wechs. a. dtsch. Pl. 122 168. Wchs. a. Italien 7 ½, Wchs. London t. 25,18, Chéq. a. London 25,20, do. Madr. k. 413,50, do. Wien k. 207,00, Huanchaca —,—.

Getreidemarkt. (Schluß.) Weizen ruhig, pr. April 21,05, pr. Mai 21,10, pr. Mai⸗August 21,10, pr. Septbr.⸗Dezbr. 20,50. Roggen ruhig, pr. April 13,60, pr. Sept.⸗Dezbr. 13,10. Mehl ruhig, pr. April 42,70, pr. Mai 43,10, pr. Mai⸗August 43,35, pr. Sept.⸗Dezember 28,05. Rüböl ruhig, pr. April 48 ¼, pr. Mat 49, pr. Mai⸗August 49 ½, pr. Septbr.⸗Dezbr. 50 ¾. Spiritus fest, do. vr. April 45 ¼, do. pr. Mai 43 ¾, do. pr. Mai⸗August 43 ½, do. pr. September⸗Dezember 39 ½.

Rohzucker. (Schluß.) Ruhig. 88 % lcko 31 ¼¾ à 32 ¼4. Weißer Zucker ruhig. Nr. 3, pr. 100 kg, pr. April 32 ⅛⅞, pr. Mai 32 ¼, pr. Mai⸗August 33, pr. Oktober⸗Januar 30 .

St. Petersburg, 20. April. (W. T. B.) Wechsel a. Lond. 94,00, do. Amsterdam —,—, do. Berlin 45,85, Checks auf Berlin 46,30, Wechsel auf Paris 37,25, 4 % Staatsrente v. 1894 100 ⅞, 4 % kons. Eisenb.⸗Anl. v. 1880 —,—, do. do. v. 1889/90 149 x½, 3 ½ % Gold⸗Anl. v. 1894 —,—, 38/810 % Bodenkredit⸗Pfandbriefe 99, Azow Don Kommerzbank 589, St. Petersb. Diskontobank 710,

St. Petersb. intern. Handelsbank I. Emission 567, Russ. Bank für Handel 411, Warschauer Kommerzbank 475. Privat⸗ diskont —,—. .

Mailand, 20. April. (W. T. B.) Italien. 5 % Rente 102,20, Mittelmeerbahn 593,00, Méridionaux 763,00, Wechsel auf Paris 107,67 ½, Wechsel auf Berlin 132,75, Banca d'⸗Italia 985.

Madrid, 20. April. (W. T. B.) Wechsel auf Paris 19,50.

Lissabon, 20. April. (W. T. B.) Goldagio 45 ½.

Amsterdam, 20. April. (W. T. B.) (Schluß⸗Kurse.) 4 % Russen v. 1894 64 ½, 3 % holl. Anl. 96 8, 5 % garant. Mex. Eisenb.⸗ Anl. 41 ⅝, 5 % garant. Transvaal⸗Eisenb.⸗Obl. —,—, 6 % Transvaal —,—, Marknoten 59,37, Russ. Zollkupons —,—, Hamburger Wechsel 59,35, Wiener Wechsel 99.00.

Getreidemarkt. Weizen, Roggen und Rüböl geschäftslos.

Java⸗Kaffee good ordinary 27 ¼t. Bancazinn 68 ¼. 1

Brüssel, 20. April. (W. T. B.) (Schluß⸗Kurse.) Exterieurs 5815/16. Italiener 95,00. Türken Litt. C. —,—. Türken Litt. D. 23,10. Warschau⸗Wiener 705,00. Lux. Prince Henry —,—.

Antwerpen, 20. April. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen steigend. Roggen fest. Hafer steigend. Gerste behauptet.

Petroleum. (Schlußbericht.) Raffiniertes Type weiß loko 18 bez. u. Br., pr. April 18 Br., pr. Mai 18 ¼ Br. Ruhig. Schmalz pr. April 66

New York, 20. April. (W. T. B.) Die Börse eröffnete fest und verblieb einige Zeit in fester Stimmung; im weiteren Verlauf des Geschäfts wurde die Haltung unregelmäßig. Der Schluß war ruhig. Der Umsatz in Aktien betrug 550 000 Stück.

Weizen eröffnete stetig auf Angaben über minder günstigen Stand der Ernte und konnte sich eine Zeit lang auf festere aus⸗ ländische Meldungen behaupten. Sväter führten umfangreiche Ver⸗ käufe für lokale und auswärtige Rechnung einen Rückgang herbei. Der Preis von Mais war anfangs auf Exportkäufe behauptet, später infolge Liquidation abgeschwächt.

(Schluß⸗Kurse.) Geld für Regierungsbonds: Prozentsatz 3, do. für andere Sicherheiten 5, Wechsel auf London (60 Tage) 4,85, Cable Transfers 4,87 ½, Wechsel auf Paris (60 Tage) 5,20, do. auf Berlin (60 Tage) 9411 16, Atchison Topeka u. Santa Aktien 20 ½, do. do. Preferred 61, Canadian Pacific Aktien 89 ¾¼, Zentral Pacific Aktien 50 ½, Chicago Milwaukee und St. Paul Aktien 128, Denver u. Rio Grande Preferred 76 ½, Illinois Zentral Aktien 115, Lake Shore Shares 200, Louto⸗ dille u. Nashville Aktien 66 ¾, New York Zentralbahn 140 ¼, Northern Pacific Preferred (neue Emifs.) 78 ½, Northern Pacific 3 % Bonds 68, Common Sbares 52 ¼, Norfolk and Western Preferred (Interims⸗ Anleihescheine) 67 ½, Union Pacific Aktien (neue Gmission) 46 ½, 4 % Fvn. Staaten Bonds pr. 1925 130, Silber Commercial Barg 59 ⅛. Tendenz für Geld: Leicht.

Waarenbericht. Baumwolle⸗Preis in New Pork 6 , do. für Lieferung pr. Mai 5,74, do. do. pr. Juli 5,84, do. in New Orleans 511⁄16, Petroleum Stand. white in New York 6,95, do. do. in Philadelphia 6,90, do. Refined (in Cases) 7,70, do. Credit Balances at Oil City 113, Schmalz Western steam 5,52, do. Rohe & Brothers 5,70, Mais pr. Mai 40 ¼, do. pr. Juli 40 ¼½, do. pr. Septbr. —. Rother Winterweizen loto 84, Weizen pr. Mai 79, do. pr. Juli 79 ¼, do. pr. Septbr. 79, do. pr. Oktober —. Getreidefracht nach Liverpool 1 ¼. Kaffee fatr Rio Nr. 7 6 ⅛, do. Rio Nr. 7 pr. Mai 5,00, do. do. pr. Juli 5,15. Mehl, Spring⸗Wheat clears 2,85, Zucker 4 3⁄16, Zinn 25,15, Kupfer 18,75 19,00. Nachbörse: Weizen c. niedriger.

Chicago, 20. April. (W. T. B.) Der Preis für Weizen setzte schon etwas niedriger ein und mußte auch im weiteren Verlauf des Verkehrs infolge großer Verkäufe nachgeben. Der Preis von Mais fiel infolge günstigen Wetters für die Aussaat und in Er⸗ wartung besserer Ernteschätzungen.

Weizen pr. Mai 74, do. pr. Juli 75 ¼. Mais pr. Mal 35. Schmalz pr. April 5,20, do. pr. Mai 5,25. Speck short clear

5,00, Pork pr. April 9,10. Rio de Janeiro, 20. April. (W. T. B.) Wechsel auf

London 71/138. Buenos Aires, 20. April. (W. T. B.) Goldagio 134,30.