Großhaundels⸗Durchschnittspreise von Getreide “ an außerdeutschen Börsen⸗Plätzen 2 18. sfur die Woche vom 1. bis 6. Mai 1899 8„ nebst entsprechenden Angaben für die Vorwoche. öö3usammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amt. 1000 kg in Mark. S⸗ (Preise für prompte [Loko⸗] Waare, soweit nicht etwas Anderes bemerkt.)
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A
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98 I tnlat 81 101 umrn. entar , e. se üi e vrar mwenl
Rosgen, Pester Boden..
Weizen, Theiß⸗ 1 afer, ungarischer, priiuiua . . eete. stesaitze 8. b
Budapest.
Roggen, Mittelqualität...
Weizen,
Fefer. 8 88 29 erste, Malz⸗
St. Petersburg. Wezen, Soenkak 28. ... Hafer. EEöö88 Odessa. Roggen, 71 bis 72 kg per hl... Weizen, Ulka, 75 bis 76 kg per hl... Riga. Roggen, 71 bis 72 kg per hl. Weizen, 75 bis 76 kg per hl. . Paris.
53 lieferbare Waare des laufenden Monats
Antwerpen. e Donau, rSn; .1* ; g per
Azima 74 bis 76 kg per hl
Red Winter Nr. 2 . Californier, mitte . Kansas.. . 29 . 2. Wall, Wahan eö.6.
8 Amsterdam. ow⸗ n . 32 s 8 Roggen t. Petersburger. Weizen, Odessa⸗
Vor⸗ woche
134,69 169,42 107,58 145,70
119,99 150,78 101,23 115,21
113,44 144,91 109,78
104,96 116,81
110,44 122,74
110,44 170,81
133,19
129,31 136,42 137,64 131,74 132,38
Mai 1899
135,57 172,85 107,61 140,65
121598 153,36 100,41 114,89
114,63 144,94 110,90
1 2792 127,83 26,32 125,87 8.2e
123,56 120,58
117,23 125,65 145,37
134,12
145,84 142,80 133,18 133,65 132,24 126,62 125,05 115,67
110,35 112,01
u““ London. relge E n. EE (Mark Lane). 4 9 eng . wei * . 2 32318 8 2 82 2* 2 . 2 Weizen - „ rot 4,88 b. Gazette averages.
englisches Getreide, Mittelpreis aus 196 Marktorten
BBI1 Liverpool. (Californier BBB11616—— Northern Duluthh.. Chicago Spring Hard Kansas. La Plata.. Kurrachee, weiß, ordinär engl. weh ..eü 52 8 126,15 „ 8 1117,81 Chicago. 109,47
111,60
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“ Lieferungs⸗Waare - 2 2 8— New York. eh I e. [per Mai..
125,73 125,60 119,20
118,55
inen Ljeferungs⸗ 120,17 . Lieferungs Waare per Juli
1 9 . 118,40 lr Bemerkungen.
1 Tschetwert Weizen ist =— 163,80, Roggen =— 147,42, Hafer = 98,28 kg angenommen: 1 Imperial Quarter ist für die Weizennotit an der Londoner Produktenbörse = 504 Pfd. engl. gerechnet; für die Gazette averages, d. b. die aus den Umsätzen an 196 Marktorten des Königreichs ermittelten Durchschnittspreise für einheimisches Ge⸗ treide, ist 1 Imperial Quarter Weizen =— 480, Hafer = 312, Gerste = 400 Pfd. engl. angesetzt. 1 Bushel Weizen = 60 Pfd. engl.; 1 Pfd. engl. = 453,6 g; 1 Last Roggen = 2100, Weizen — 2400 kg. Bei der Umrechnung der Preise in Reichswährung sind die aus den einzelnen Tages⸗Notierungen im „Deutschen Reichs⸗ und Staats⸗ Anzeiger“ ermittelten wöchentlichen Durchschnitts⸗Wechselkurse an der Berliner Börse zu Grunde gelegt, und zwar für Wien und Budapest die Kurse auf Wien, für London und Liverpool die Kurse auf London, für Chicago und New Pork die Kurse auf New Pork, für St. — Odessa und Riga die Kurse auf St. Petersburg, für Paris,
twerpen und Amsterdam die Kurse auf diese Plätze.
B Deutscher Reichstag. 78. Sitzung vom 9. Mai 1899, 1 Uhr.
Auf der Tagesordnung steht zunächst die zweite Berathun des von der Deutschen Reformpartei eingebrachten Gesetz Fiafts⸗, betreffend das Betäuben der Schlacht
iere.
Nach § 1 soll der Blutentziehung beim Schlachten das Betäuben der Thiere vorausgehen.
Abg. Liebermann von Sonnenberg (Reformp.): Ueber die erste Lesung des Antrages herrscht überall Befriedigung mit Aus⸗ nahme von einigen Thierschutzvereinen. Auch wir haben Grund zur Befriedigung; denn es hat sich gezeigt, wo man den Hebel ansetzen muß, um Erfolge zu erzielen, nämlich bei dem Nachweise, daß das Schächten eine Thierquälerei ist. Von dem Schächtverbot an sich ist keine Rede in dem Antrage; wenn der Antrag gegen die Juden gerichtet wäre, so würde ich es offen bekennen. Die Thierschutzvereine sind der Meinung, daß die Verrohung der Jugend von der thierquälerischen Behandlung der ööööe b Nashengepungg nimunt. Den Aufruf zur Beseitigung der Thierquälerei beim achten haben katholische Bischöfe, evangelische Geistliche, Künstler, Aerzte und Gelehrte 8 unterzeichnet. Die rabbinischen Zeitungen beanspruchen ein Vorrecht auf diesem Gebiet und quittieren dankend über die Verhandlungen. Eine Anerkennung jüdischer Sonderansprüche ist aber im Hause nicht ausgesprochen. Die jüdische Religion beruht voch nicht allein auf dem Schächten der Schlachtthiere. Es ist eine Satzung, die beseitigt werden kann, wie verschiedene jüdische Gebote, die nicht mehr beachtet werden, so z. B. die Vorschriften über das Hall⸗ und Jubeljahr und über die Rückgabe säͤmmtlichen Besitzes. Redner wendet
gegen die Ausführungen der Redner der ersten Lesung, — gegen die der Abgg. Dr. Lieber, Dr. Kruse und Rickert.
ese Herren sowie die Abog. von Tiedemann, Dr. Hoeffel ꝛc. schienen
von den neueren Instrumenten zur Betäubung der Thiere nichts zu wissen. Wer, wie der Abg Liebknecht, die Todesstrafe mit de “ “ 5 v“ 1““
Woche 1 1786 Dagegen
Schächten in Vergleich stelle, der müßte das Schächten auch für die Menschen als die humanste Todesstrafe bezeichnen. Die Auszüge aus den von den Rabbinern gesammelten Gutachten stimmten nicht anz überein mit den Gutachten selbst, welche doch in manchen unkten das Schächten anders beurtheilten. Besonders sei die Schlußmaske, das beste jetzt vorhandene Instrument, fast nie⸗ mals von den Begutachtern erwähnt worden. Diesen Gutachten könne der Thierschutzverein zahlreiche andere Gutachten entgegenstellen. Redner sucht darauf nachzuweisen, daß das Schächten selbst eine Thier⸗ quälerei sei, namentlich da, wo die Schlachthäuser nicht mit den modernen Einrichtungen versehen seien. Früher sei das Schächten viel schmerzloser gewesen als andere Schlachtmethoden; jetzt bei den modernen Erfindungen stelle es eine große Thierquälerei dar. Die Mängel, die die Schlachtmaske und Bouterole gehabt hätten, seien bei der Schlußmaske, deren Einrichtung Redner demonstriert, vermieden. Das Thier werde dadurch im Augenblick getödtet. Der Hauptwiderstand gegen das Schächtverbot liege darin, daß die Juden durch die Speise⸗ gebote und durch den Sabbath allein zusammengehalten würden. Durch solche Erwägungen vom jüdisch⸗politischen Standpunkt aus sollte sich der Reichstag nicht beeinflussen lassen. Er (Redner) richte den Appell an alle guten Menschen im Hause. Der mitleidigste Mensch sei der beste Mensch. Er selbst habe zwar vor den orthodoxen Juden mehr Respekt als vor solchen, die mit Schweinefleischessen renommierten, aber er könne nicht daran glauben, daß durch eine solche Maßregel der Humanität die jüdische Religion gefährdet sein sollte.
Abg. Dr. Lieber (Zentr.): Es giebt manche Thierquälereien auch bei anderen Schlachtmethoden und namentlich auch bei der Vivisektion. Besonders bedauerlich ist es, daß in kleineren Städten und auf dem Lande die Kinder nicht allein beim Schlachten, sondern auch bei der Bedeckung als Zuschauer anwesend sind. Die Antrag⸗ steller wollen nicht die Uebelstände abgestellt haben, sondern eine bestimmte Schlachtart vorschreiben. Nicht einmal alle Thierschutzvereine haben sich den Bestrebungen des Ver⸗ bandes von Thierschutzvereinen bezüglich des Schächtverbots angeschlossen, und ein internationaler Thierschutzkongreß hat es sogar abgelehnt, sich gegen das Schächten ausdrücklich auszusprechen. Der mehrfach zitierte Aufruf enthält kein Wort gegen das rituelle Schächten, und das Zentrum wird sich, wie allen religiösen Ueber⸗ zeugungen gegenüber, in Bezug auf diese rituellen Fragen niemals dazu verstehen, auf dem Wege der Gesetzgebung einzugreifen. Wenn auch das Schächten keine religiöse, sondern nur eine rabbinische Vor⸗ schrift ist, so muß man doch Achtung auch für solche Vor⸗ schriften haben, da die große Mehrzahl der Juden nun einmal daran hängt. Die Gutachten von Männern der Wissenschaft werden von den Antisemiten angefochten; es ist in der antisemitischen Presse sogar davon die Rede gewesen, daß die „Metze Wissenschaft“ sich den Rabbinern verkauft habe. Wenn Gutachten gegen Gutachten steht, so ist die einzig richtige Folgerung: adhuc sub judice lis est! Da sollte niemand eine Entscheidung durch die Gesetzgebung herbei⸗ führen wollen, zumal es sich um religiöse Satzungen handelt.
Abg. Dr. Oertel⸗Sachsen (d. kons.): Auf die Gutachten ist nicht viel zu geben, weil die Gutachten sich widersprechen. Ich verlasse mich nur auf meine eigene Erfahrung, denn ich habe das Schächten mit allen Vorsichtsmaßregeln und ohne Vorsichtsmaßregeln gesehen. Ich habe mich davon überzeugt, daß das Thier noch Minuten lang nach dem Schächtschnitt Empfindung hat. Das Gutachten des Königlich preußischen Medizinal⸗Kollegiums kann keinen Pfifferling mehr werth sein als die Gutachten der sächsischen Behörden, die zum Schächt⸗ verbot geführt haben, nachdem die sächsische Regierung sich anfänglich gänzlich ablehnend dagegen verhalten hatte. Die jüdischen Einwohner Sachsens haben sich damit abgefunden, denn die Einfuhr geschächteten Nisches entspricht durchaus nicht dem wirklichen Bedürfniß der Juden.
Abg. von Tiedemann (Rp.): Wenn die guten Menschen nach ihrer Thierfreundlichkeit beurtheilt werden, so würde ich zu den besseren Menschen gehören. Ich würde gern bereit sein, jede Thierquälerei zu beseitigen. Warum haben die Antragsteller nicht das Aufhängen der Kälber und Schafe an den Hinterbeinen unter Verbot gestellt? Auch bei der Vivisektion kommen viele Thierquälereien vor. Die Be⸗ täubungsmethoden mit Schlachtmasken ꝛc. können in kleinen Orten garnicht durchgeführt werden.
Abg. Bindewald (Reformp.): Der Antrag will lediglich ver⸗ hindern, daß die Schlachtthiere bei Besinnung bleiben und unter Schmerzen sterben. Antisemitische Tendenzen sind erst von den Gegnern hineingetragen worden. Von dem Schächten ist in der anzen Bibel keine Rede. Die Juden nehmen ein Vorrecht in An⸗ pruch, obwohl sie die Minderheit sind. Die Naturrechte wollen wir den Juden am allerwenigsten abstreiten. Diese Anträge sind kein anti⸗ semitischer Skandal; ein Skandal ist es, wenn deutsche Leute, weil sie ihr Volk mehr lieben als die Juden, mit Schmach und Schande be⸗ deckt werden. Wir werden mit diesem Antrage immer wiederkommen.
Abg. Schrader (fr. Vgg.): Eine sachliche Rede werden Sie von mir kaum erwarten; denn alles Sachliche ist bereits gesagt worden; es würde auch nicht möglich sein, die Freunde des Antrages zu überzeugen, nachdem ihnen der Beweis nicht gelungen ist, ihre Schlachtmethode als die allein richtige darzustellen. Ich habe bei der früheren Berathung mich gefreut, daß die Begründung des Antrages nicht so antisemitisch ausgefallen ist; die weitere Entwickelung der Debatte hat meine Freunde sehr betrübt. Wir sind Alle bereit, gegen jede Thierquälerei aufzutreten, aber es ist der Beweis nicht erbracht worden, daß die empfohlene Methode des Schlachtens besser sei. Mit der Behauptung, daß die Gutachten für das Schächten aus Furcht vor Nachtheilen entstanden sind, ist nicht viel anzufaneen.
„Abg. Dr. Kruse (nl.): Ich habe für heute eine so lange Dis⸗ kussion nicht erwartet, da der Gegenstand in der ersten Lesung voll⸗ ständig erschöpft war. Es ist nur deutlicher geworden, daß die ganze Frage eine rein antisemitische ist. Die neuen Schlachtmethoden bieten auch keine Sicherheit, daß die Thiere sofort das Bewußtsein verlieren; da rn man die Thiere schon chloroformieren.
Abg. Liebermann von Sonnenberge Ich hatte erwartet, daß der Vorredner Auskunft über das Schlachten in seinem friesischen Wahlkreise geben würde. Wenn er sich darum gar nicht gekümmert hat, so kann er allerdings davon nichts verstehen. Ich habe ange⸗ nommen, daß die Herren nicht nur die Gutachten lesen werden, die Herr Hirsch Hildesheimer uns unterbreitet hat. Ich bitte, die Ab⸗ stimmung über unseren Antrag für beute auszusetzen und später vor⸗ unehmen; ich hoffe, daß das Haus meiner Bitte Folge geben wird.
n die Thierfreundlichkeit des Herrn von Tiedemann kann ich nicht glauben, da derselbe in dieser Frage soviel Komplimente vor den Juden macht und nach deren Anerkennung strebt.
Abg. von Tiedemann: Ich vertrete die Anschauung, die ich für richtig halte; ich sehe nicht darauf, ob ich bei Christen oder Juden Anerkennung finde. Nur nach einer Anerkennung geize ich nicht, näm⸗ lich nach der des Herrn Liebermann von Sonnenberg.
„Dem Wunsche des Antragstellers, die Abstimmung auszu⸗ setzen, entspricht das Haus nicht; der Antragsteller Abg. Liebermann von Sonnenberg bezweifelt daher die Be⸗ schlußfähigkeit des Hauses. Diesem Zweifel schließt sich das Burcau an; die Sitzung muß also abgebrochen werden.
Präsident Graf von Ballestrem beraumt aus eigener Machtvollkommenheit die nächste Sitzung auf Mittwoch, 1 Uhr, an mit der Tagesordnung: Zweite Berathung des Entwurfs eines Invalidenversicherungsgesetzes.
Abg. Singer (Soz.) kündigt an, daß er morgen die Absetzung . Gegenstandes von der Tagesordnung beantragen und begründen erde.
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S. 1
gununfasene⸗ Herrenhaus. 9. Sitzung vom 9. Mai 1899. vmrmei⸗ Ueber den Beginn der Sitzung ist schon berichtet worden.
Zur Berathung steht der Bericht der verstärkten Kom⸗ mission für kommunale Angelegenheiten über den Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Anstellung und Versorgung der Kommunalbeamten.
§ 8 statuiert die Anstellung der Beamten der Stadt⸗
gemeinden auf Lebenszeit; für die Beamten der städtischen Betriebsverwaltungen soll diese Vorschrift nur soweit An⸗ wendung finden, als die Stadtgemeinden es beschließen. 9 überläßt Abweichungen von dem Prinzip des 88 der Fest⸗ stellung durch Ortsstatut oder für den einzelnen Fall mit Ge⸗ nehmigung der Aufsichtsbehörde. 8§ 8 und 9 werden ge⸗ nehmigt, nachdem Ober⸗Bürgermeister Becker (Köln) seinem Bedauern Ausdruck gegeben hat, daß es in der Kommission nicht gelungen sei, den rheinischen Kommunen ihre bisherige größere Bewegungsfreiheit auf diesem Gebiete zu erhalten. .S§ 11 besagt in der Fassung der Vorlage, daß die Be⸗ soldungen der städtischen Beamten auskömmliche sein müssen; die Aufsichtsbehörde kann in der Regel aber nur vor Be⸗ setzung einer Stelle die Bewilligung angemessener Besoldungen verlangen. Die Kommission will dieses Recht der Aufsichts⸗ behörde nur in Fällen eines auffälligen Mißverhältnisses zwischen der Besoldung und den amtlichen Aufgaben der Be⸗ amtenstelle zugestehen, auch die Leistungsfähigkeit der Gemeinde dabei berücksichtigt wissen, soweit nicht die Besoldung der be⸗ treffenden Stelle durch Ortsstatut festgesetzt ist.
Ober⸗Bürgermeister Bender⸗Breslau wünscht auch diesen Kommissionsvorschlag beseitigt zu sehen, da eine solche Einmischung des Staats in die Kommunalverwaltung viel zu weit gehe und auch den Beamten, insbesondere den Militäranwärtern, vielleicht einen nicht unbedenklichen Anreiz, auf Erhöhung der Gehälter hinzudrängen, geben würde. Das Interesse des Staats gehe doch nur dahin, daß die kommunalen Geschäfte ordnungsmäßig erledigt würden.
Ein Regierungs⸗Kommissar stellt in Abrede, daß die neue Bestimmung zur Quelle von Mißhelligkeiten zwischen Kommunen und Kommunalbeamten werden könne. Die Regierung habe übrigens die bezügliche Befugniß stets zu besitzen geglaubt, bis 1894 die Judikatur im entgegengesetzten Sinn entschieden habe. 2
Referent Ober⸗Bürgermeister Adickes legt dar, daß die von der Kommission beschlossene Einschränkung durchaus den Wünschen des Herrn Bender gerecht werde und um so mehr genügen könne, als die Kommune als Beamte nur diejenigen Personen anzustellen genöthigt sei, welche obrigkeitliche Funktionen ausüben.
Ober⸗Bürgermeister Zweigert⸗Essen hält gleichfalls den Kom⸗ missionsbeschluß für völlig zureichend. Ein Beschwerderecht werde damit den Beamten in keiner Weise perliehen.
Herr von Diest erklärt auf Grund seiner 30 jährigen Praxis als Regierungepräsident es für absolut nothwendig, den Aufsichts⸗ behörden mindestens die Kompetenz zu geben, die der Kommissions⸗ beschluß enthalte. Weniger bei den großen und mittleren als gerade bei den kleineren Städten seien Fälle denkbar und vorgekommen, in denen das Einschreiten der Aufsichtsinstanz zu Gunsten der Beamten ganz unumgänglich sei.
Ober⸗Bürgermeister Bender bleibt dabei, daß den Beamten durch die Fassung der Kommission thatsächlich eine Art Beschwerde⸗ recht gegeben werde, und besorgt, daß ein latenter Kriegszustand zwischen der Kommunalverwaltung und einzelnen Beamten und eine Störung des geordneten Geschäftsganges die Folge sein werde.
Ober⸗Bürgermeister Becker tritt für den Kommissionsbeschluß ein.
Ober⸗Bürgermeister Fuß⸗Kiel hält die durch das Gesetz den Kommunalbeamten zu theil werdende Verbesserung ihrer Lage für so bedeutend, daß es nicht nöthig sei, obendrein noch den Kommunen die Normierung der Gehälter vorzuschreiben, und bittet, dem Antrage Bender gemäß den Passus zu streichen.
Geheimer Regierungs⸗Rath Dr. Freund kommt darauf zurück, daß seit 1853 die Regierung unbeanstandet jene Befugniß ausgeübt hat, bis 1894 das bekannte Urtheil des Ober⸗Verwaltungsgerichts dem ein Ende machte. Gerade die zur Verhandlung stehende Vorlage eigne sich vorzüglich dazu, diese gesetzgeberische Lücke auszufüllen.
Ober⸗Bürgermeister Struckmann⸗Hildesheim erachtet die Be⸗ fürchtungen der Herren Bender und Fuß für unbegründet. Bis 1894 hätten sie, oder doch wenigstens Herr Bender, unter jener Instruktion gelebt, ohne gegen dieselbe den Vorwurf der Rechtsungültigkeit erhoben zu haben. Auch der eifrigste Vertheidiger der Selbstverwaltung und ihrer Gerechtsame könne mit gutem Gewissen für den Kommissions⸗ vorschlag stimmen.
Nachdem Ober⸗Bürgermeister Bender nochmals für die Strei⸗ chung des Passus eingetreten ist, macht Herr von Wedel⸗Piesdorf darauf aufmerksam, daß die Kommunen lebendige Glieder des Staats seien, und daß es daher dem Staat nicht gleichgültig sein könne, wenn in der Selbstverwaltung „Unfug“ getrieben werde. Der Staat habe das dringende Interesse daran, die Kommunalbeamten auskömm⸗ liche Gebälter beziehen zu sehen. Jeder bureaukratischen Willkür abhold, habe die Kommission die vorliegende Formulierung vorge⸗ chlagen, die er anzunehmen bitte.
11 wird in der Kommissionsfassung angenommen. Auf Vorschlag des Präsidenten wird hierauf über § 22 dis⸗ kutiert. Nach § 22 soll es hinsichtlich der Provinzialbeamten und der Beamten der Bezirksverbände der Regierungsbezirke Cassel und Wiesbaden bei den bestehenden Vorschriften sein Bewenden haben.
Fürst von Bismarck beantragt, dem § 22 auch die Beamten des Lauenburgischen Landes⸗Kommunalverbandes einzufügen, und verweist zur Begründung auf die eigenartige, vielfach derienigen der Provinzen analoge Verfassung des Kreises Herzogthum Lauenburg, auf die aus seiner Geschichte zu erklärenden Privilegien hinsichtlich der Vermögensverwaltung, sowie darauf, daß bis zum 1. April 1900 der dortige Kommunalverband die Stellung der Beamten entsprechend der Vorlage geregelt haben werde.
Minister des Innern Freiherr von der Recke:
Meine Herren! Bei den Vorarbeiten für dieses Gesetz ist auch die Frage nicht unerwogen geblieben, ob man die Beamten des Landes⸗Kommunalverbandes Herzogthum Lauenburg den Provinzial⸗ beamten gleichstellen oder ob man sie durch Nichterwähnung in § 22 mit den in § 21 aufgeführten Kreisbeamten, auf eine Stufe stellen solle. Die Frage war nicht ganz zweifelsfrei; den Ausschlag für die letztere Alternative hat schließlich gegeben — Seine Durchlaucht der Fürst von Bismarck hat ganz richtig den wunden Punkt berührt —, daß uns die Verhältnisse der Beamten des Landes⸗Kommunalverbandes Herzogthum Lauenburg noch nicht in genügender Weise, namentlich nicht im Punkte der Reliktenversorgung, geregelt zu sein schienen.
Nachdem ich aber inzwischen erfahren habe, daß der Landes⸗ Kommunalverband die feste Absicht hat, die Stellung der Beamten iu verbessern und sie spätestens bis zum 1. April 1900 den⸗ jenigen der Provinzial⸗Verbände gleichzustellen, habe ich, insbeson⸗ dere auch mit Rücksicht auf die historische Entwickelung, welche dieser Kommunalverband genommen hat, meinerseits gegen den Antrag des Fürsten von Bismarck wesentliche Bedenken nicht geltend zu machen. (Bravo!)
8.
““
§ 22 wird mit dem Antrage des Fürsten von Bismarck angenommen. “
12 bis 14 gelangen in der Kommissionsfassung zur Annahme, ebenso 8 15, welcher die Reliktenversorgung regelt, mit einem einige Zweifel beseitigenden Zusatzantrage, der von Ober⸗Bürgermeister Delbrück⸗Danzig gestellt und vom Re⸗ gierungs⸗Kommissar acceptiert worden ist.
Nach § 18 können die Anstellungs⸗, Besoldungs⸗ und Pensionsverhältnisse ꝛc. der Beamten der Landgemeinden durch Ortsstatut geregelt werden.
Ober⸗Bürgermeister Schmieding⸗Dortmund beantragt, die Regelung analog wie bei den Stadtgemeinden auch „durch Festsetzung im Einzelfalle“ zuzulassen. Im § 19, der die Vor⸗ schriften für die städtischen Beamten auch auf die Bürger⸗ meistereibeamten der Rheinlande und die Aemterbeamten in Westfalen ausdehnt und bei der Pensionierung auch die Dienst⸗ zeit bei anderen Bürgermeistereien bezw. Aemtern in Anrech⸗ nung zu bringen vorschreibt, will Herr Schmieding diese An⸗ rechnung nur „in Ermangelung anderweiter Festsetzungen“ gelten lassen. 4 8
Der Antragsteller befürwortet diese Aenderungen, die Geheimer Regierungs⸗Rath Dr. Freund dagegen für bedenklich bezw. über⸗ flüssig erklärt. , 171
Ober⸗Bürgermeister Struckmann sieht für diese Aenderungen gleichfalls keine Nothwendigkeit. 1
Nach kurzer Debatte werden die Anträge abgelehnt. Der Rest des Gesetzes wird angenommen, § 25 mit einem Amendement des Ober⸗Bürgermeisters Adickes, mit welchem Geheimer Regierungs⸗Rath Dr. Freund sich einverstanden erklärt.
Die Vorlage im Ganzen wird einstimmig genehmigt.
Schluß 5 Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 1 Uhr. (Petitionen, Denkschriften.)
ngps mun 8 Handel und Gewerbe. H 88 b
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Kots an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 9. d. M. gestellt 14 601, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen. 1 — In Oberschlesien sind am 9. d. M. gestellt 5419, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.
Berlin, 9. Mai. Marktpreise nach Ermittelungen des Königlichen Polizei⸗Präsidiums. (Höchste und niedrigste Preise.) Per Doppel⸗Ztr. für: „Weizen 16,00 ℳ; 15,00 ℳ — „Roggen 15,30 ℳ; 14,00 ℳ — Futtergerste 13,40 ℳ; 12,50 ℳ — Hafer, gute Sorte, 15,60 ℳ; 15,10 ℳ — Mittel⸗Sorte 15,00 ℳ; 14,50 ℳ; — geringe Sorte 14,40 ℳ; 14,00 ℳ — Richtstroh 4,00 ℳ; 3,66 ℳ — Heu 6,90 ℳ; 4,40 ℳ — „Erbsen, gelbe, zum Kochen 40,00 ℳ; 25,00 ℳ% — *Speisebohnen, weiße 50,00 ℳ; 25,00 ℳ — Linsen 70,00 ℳ; 30,00 ℳ — Kartoffeln 6,00 ℳ; 4,00 ℳ — Rindfleisch von der Keule 1 kg 1,60 ℳ; 1,20 ℳ — dito Bauchfleisch 1 kg 1,20 ℳ; 1,00 ℳ — Schweinefleisch 1 kg 1,60 ℳ; 1,10 ℳ — Kaltfleisch 1 kg 1,80 ℳ; 1,00 ℳ — Hammelfleisch 1 kg 1,60 ℳ;
I—Zutier 1 kg 2,60 ℳ; 2,00 ℳ — Cier 60 Stüch
20 ℳ — Karpfen 1 kg 2,50 ℳ; 1,20 ℳ — Aale 1 kg ,40 ℳ — Zander 1 kg 2,60 ℳ; 1,00 ℳ — Hechte 1 kg 1,20 ℳ — Barsche 1 kg 1,60 ℳ; 0,80 ℳ — Schleie 3,00 ℳ; 1,20 ℳ — Bleie 1 kg 1,40 ℳ; 0,80 ℳ — Krebfe
tück 12,00 ℳ; 2,50 ℳ
„ Ermittelt pro Tonne von der Zentralstelle der preußischen Land⸗ wirthschaftskammern — Notierungsstelle — und umgerechnet vom Pel- F rias de Harvellnmneekex “
** Kleinhandelspreise. 2 s;
111u4A“
3.2, 4
— Die Gewerkschaft des Bergwerks Centrum zu Wattenscheid veröffentlicht in der heutigen Nr. d. Bl. eine Bekannt⸗ machung, in welcher den Besitzern der noch in Umlauf befindlichen Anleihen von 1873 und 1898 der kosten⸗ und stempelfreie Umtausch ihrer Obligationen gegen neu auszugebende, mit 103 rückzahlbare Theil⸗Schuldverschreibungen einer 4 % igen Hypothekarischen Anleihe angeboten wird und dieselben aufgefordert werden, ihre Obligationen mit Zinsscheinen ab 1. Januar 1899 — bei Anleihe 1873 Reihe VI Nr. 2 bis 10, bei Anleihe 1898 Reihe I Nr. 2 bis 20 — bei der Grubenkasse zu Wattenscheid oder den im Inserate benannten Bankhäusern zum Umtausch ein⸗ zureichen. Da die Obligationen aus 1873 auf 200 Thlr. = 600 ℳ lauten, können die Besitzer von Einzelstücken entweder unter Zuzahlung von 200 ℳ baar zwei neue Schuldverschreibungen à 400 ℳ oder eine neue Schuldverschreibung à 400 ℳ unter Heimzahlung von 200 ℳ baar und unter Verrechnung der Stückzinsen wählen.
Königsberg, 9. Mai. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen ruhig, Roggen stiller, do. loko pr. 2000 Pfd. Zollgewicht 143,00. Gerste kleine inländische unverändert. Hafer unverändert, do. loko pr. 2000 Pfd. Zollgewicht —,—. Weiße Erbsen pr. 2000 Pfd. Zollgewicht —,—. Spiritus pr. 100 1 100 % loko 11,00 Gd., 41,20 bez., pr. Mai 41,00 Gd., pr. Frühjahr 41,00 Gd.
Danzig, 9. Mai. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen loko matter. Umsatz 200 t, do. inländischer bochbunt u. weiß 162 — 164, do. inländ. hellbunt 155 — 161, do. Transit hochbunt und weiß 129,00, do. hellbunt 125,00, do. Termin zu freiem Verkehr pr. August —, do. Transit pr. August —, Regulierungspreis zu freiem Verkehr —. Roggen loko matter, inländischer 142 — 144, do. russischer und polnischer zum Transit 109,00, do. Termin pr. August —, do. Termin Transit pr. August —, do. Regulierungspreis zum freien Ver⸗ kehr —. Gerste, große (660 — 700 g) 128,00. Gerste, kleine (625 — 660 g) 113,00. Hafer, inländischer 132,00. Erbsen, inländische 128,00. Spiritus loko kontingentiert 59,00, nicht kontingentiert —,—.
Stettin, 9. Mai. (W. T. b.] Spirtrus lokoe 38,60 bez. — 85
Breslau, 9. Mai. (W. T. B.) Schluß⸗Kurse. Schles. 3 ½ % L.⸗Pfdbr. Litt. A. 98,45, Breslauer Diskontobank 123,25, Breslauer Wechslerbank 111,15, Schlesischer Bankverein 148,00, Breslauer Spritfabrik 187,00, Donnersmark 203,00, Kattowitzer 212,75, Oberschles. Eis. 128,75, Caro Hegenscheidt Akt. 167,75, Oberschles. Koks 169,25, Oberschles. P.⸗Z. 188,00, Opp. Zemenz 189,50, Giesel Zem. 189,00, L.⸗Ind. Kramsta 158,50, Schles. Zement 240,50, Schles. Zinkh.⸗A. 376,50, Laurahütte 249,90, Bresl. Oelfabr. 81,00, Koks⸗Obligat. 100,80, Niederschles. elektr. und Kleinbahn⸗ --öSg 114,00, Cellulose Feldmühle Cosel 167,50, Schlesische
lektrizitäts⸗ und Gasgesellschaft 125,00, Oberschlesische Bank⸗ aktien 115,00.
Produktenmarkt. Spiritus pr. 100 1 100 % exkl. 50 ℳ
145 pr. Mai 57,30 Br., do. 70 ℳ Verbrauchs⸗
abgaben pr. Mai 37,50 bez , Magdeburg, 9. Mai. (W. T. B.) Zuckerbericht. Korn⸗ zucker erkl. 88 % Rendement 12,20. Nachprodukte exkl. 75 % Rendement —,—. Stetig. Brotrafsfinade I 25,25. Brot⸗ rafsinade II 25,00. Gem. Raffinade mit Faß 25,00 — 25,50. Gem. Melis 1 mit Faß 24,50. Stetig. Rohzucker 1. Produkt Transit f, a. B. Hamburg pr. Mat 11,35 Gd., 11,40 Br., pr. Juni 11,35 Gd., 11,40 Br., pr. Juli 11,45 Gd., 11,47 ½˖ Br., 1½ ust 1988 bez., 11,52 ½ Gd., pr. Oktober⸗Dezember 10,00 Gd., 1 r. Stetig. Frankfurt a. M., 9. Mai. (W. T. B.) Schluß⸗Kurse. nd. Wechsel 20,447, Pariser do. 81,083, Wiener do. 169,42, % Reichs⸗A. 92,10, 3 % Hessen v. 96 88,90, Italiener —, ³ 078
port. Anleihe 27,00, 5 % amort. Rum. 101,70, 4 % russische Kons. —,—, 4 % Rufs. 1894 99,90, 4 % Spanier 60,00, Konv. Türk. 23,40, Unif. Egypter 108,90, 5 % kons. Mexikaner 100,70, 6 % Mexikaner 99,10, Reichsbank 157,20, Darmstädter 153 00, Diskonto⸗Komm. 196,90, Dresdner Bank 163,00, Mitteld. Kredit 118,20, Oest.⸗ung. Bank 155,30, Oest. Kreditatt. 224,40, Adler ahrrad 245,00, Allg. Elektrizit. 302,00, Schuckert 238,80, Höchster arbwerke 424,50, Bochumer Gußstahl 258,30, Westeregeln 220,50, aurahütte 249,50, Gotthardbahn 147,10, Mittelmeerhahn 110,40, Privatdiskont 3 ½. 5 % amort. innere bö— 3. Serie 44,65. Effekten⸗Sozietät. (Schluß.) Oesterr. Kredit⸗Aktien 224,10, Franz. 153,90, Lomb. 26,30, Ungar. Goldrente —,—, Gotthardhahn 146,70, Deutsche Bank 210,80, Disk.⸗Komm. 197,00, Dresdner Bank 162,70, Berl. Handelsges. —,—, Bochumer Gußst. 259,00, Dort⸗ nunder —,—. Gelsenkirchen 200,80, Harpener 197,00, Hibernia 216,80, Laurahütte 248,00, Portugiesen 27,10, Italien. Mittelmeerb. —,—, Schweizer Zentralbahn 146,20, do. Nordosthahn 102,00, do. Union 78,60, Italien. Méridionauxr —,—, Schweizer Simplonbahn 89,10, 6 % Mexikaner —,—, Italiener 95,40, 3 % Reichs⸗Anleihe —,—, Schuckert —,—. Northern 78,50, Edison —,—, Allgemeine Elektrizitätsgesellschaft 302,00, Helios —,—, Nationalbank 146,30, 1860 er Loose —,—, Spanier 60,00, Höchster Farbw. —,—, Türten⸗ loose 131,40, Adler Fahrrad —,—, Westdeutsche Jute —,—.
Köln, 9. Mai. (W. T. B.) Rüböl loko
pr. Mai 49,30.
Dresden, 9. Mai. (W. T. B.) 3 % Sächs. Rente 89,00, 3 ½ % do. Staatsanl. 99,60, Dresd. Stadtanl. v. 93 99,90, Dresd. Kreditanstalt 129,50, Dresdner Bank 163,00, do. Bankverein 118,50, Leipziger do. —,—, Säͤchsischer do. —,—, Deutsche Straßenb. 165,00, Dresd. Straßenbahn 195,75, Dampfschiffahrtsges. ver. Elbe⸗ und Saalesch. 144,50, Sächs.⸗Böhm. Dampfschiffahrts⸗Ges. 276,00, Dresd. Baugesellsch. 240,25.
Leipzig, 9. Mat. (W. T. B.) Schluß ⸗Kurse. 3 % Säͤchsische Rente 89,00, 3 ½ % do. Anleihe 99,60, Zeitzer Paraffin⸗ und Solaröl⸗Fabrik 118,25, Mansfelder Kuxe 1205,00, Leipziger Kredit⸗ zmstalt⸗Aktien 202,50, Kredit⸗ und Sparbank zu Leipzig 123,40, Leipziger Bank⸗Aktien 185,50, Leipziger Hvypothekenbank 149,25, Sächsische Bank⸗Aktien 141 50, Sächsische Boden⸗Kredit⸗Anstalt 128,00, Leipziger Baumwollspinnerei⸗Aktien 177,00, Leipziger Kammgarn⸗ Spinnerei⸗Aktien 193 00, Kammgarnspinnerei Stöhr u. Co. 184,00 Altenburger Aktien⸗Brauerei 234,75, Zuckerraffinerie Halle⸗Attien 134.25, Große Leipziger Straßenbahn 209,00, Leipziger Elektrische Straßenbahn 139,25, Thüringische Gas⸗Gesellschafts⸗Aktien 260,00, Deutsche Spitzen⸗Fabrik 232,50, Leipziger Elektrizitätswerke 120,50, Sächsische Wollgarnfabrik vorm. Tittel u. Krüger 163,75.
Kammzug⸗Terminhandel. (Neue Usance.) La Plata. Grund⸗ muster B. Per Mai 4,80 ℳ, pr. Juni 4,80 ℳ, pr. Juli 4,80 ℳ, pr. August 4,80 ℳ, pr. September 4,80 ℳ, pr. Oktober 4,80 ℳ, pr. November 4,80 ℳ, pr. Dezember 4,80 ℳ, vr. Januar 4,82 ½ ℳ, pr. Februar 4,82 ½ ℳ, pr. März 4,82 ½ ℳ, pr. April 4,82 ½ ℳ
Kammzug⸗Terminbhandel. (Alte Usance.) La Plata. Grund⸗ muster B. Per Mai 4,87 ½ ℳ pr. Juni 4,87 ½ ℳ, pr. Juli 4,87 ½ ℳ, pr. August 4,87 ½ ℳ, vr. September 4,87 ½ ℳ., pr. Oktober 4,90 ℳ, pr. Nobember 4,90 ℳ, pr. Dezember 4.90 ℳ, pr. Januar 4,90 ℳ pr. Februar —,— ℳ, pr. März —,— ℳ pr. April —,— ℳ — Umsatz: 70 000 kg. Tendenz: Ruhig.
Mannheim, 9. Mai. (W. T. B.) Bei der heutigen Sub⸗ mission auf die neue 4 % Anleihe der Stadt Mannheim im Betrage von 8 Millionen Mark machten, wie die „Neue Badische Landeszeitung“ meldet, das Höchstgebot mit 100,20 % die unter Führung der Deutschen Genossenschaftsbank von Soergel, Parrisius u Co., Kommandite in Frankfurt a. M., stehende Bankgruppe und die Mitteldeutsche Kreditbank in Frankfurt a. M. Außerdem waren 4 Gebote eingelaufen; es boten die Bankgruppe der Berliner Handels⸗ gesellschaft 100,03 %, die General⸗Direktion der Seebandlungs⸗ Sozietät in Berlin 100,00 %, Delbrück, Leo u. Co. 99,93 % und die vereinigten Mannheimer Banken mit Ausnahme der Oberrheinischen Bank 99,81 %. 8
Der „Neuen Badischen Landeszeitung“ zufolge, wurde die Rheinische Gasmotorenfabrik Benz u. Co. unter Mitwirkung der Rheinischen Kreditbank in Mannheim in eine Aktiengesell⸗ schaft umgewandelt mit der Firma „Benz u. Co., Rheinische Gasmotorenfabrik, Aktiengesellschaft“. Das Aktienkapital beträgt. drei Millionen Mark.
Bremen, 9. Mai. (W. T. B.) Börsen⸗Schlußbericht. Raffniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Petro⸗ leum⸗Börse.) Loko 6,20 Br. Schmalz. Matt. Wilcox in Tubs 27 ₰, Armour shield in Tubs 27 ₰, andere Marken in Dovppel⸗ Eimern 27 ½⅛ — 28 ₰. Speck. Behauptet. Short eclear middl. loko 25 ½ ₰4. Reis unverändert. Kaffee stetig. Baumwolle stetig. Upland middl. loko 31 ¾ ₰.
Kurse des Effekten⸗Makler⸗Vereins. 5 % Norddeutsche Wollkämmerei und Kammgarnspinnerei⸗Akt. 194 ⅞ bez., 5 ⁄% Norddeutsche Llovyd⸗Aktien 124 ½ bez. Bremer Wollkämmerei 340 bez.
— 10. Mat. (W. T. B.) Wie „Bösmann's Telegraphisches Bureau“ meldet, wird auf der am 29. Mai stattfindenden außer⸗ ordentlichen Generalversammlung des „Norddeutschen Lloyd⸗ außer dem vorliegenden Antrag auf Aenderung der Statuten auch ein weiterer Antrag auf Erhöhung des Aktienkapitals um 20 Millionen zur Beschaffung der für die Erweiterung erforderlichen Mittel zur Beschlußfassung gelangen.
Hamburg, 9. Mai. (W. T. B.) Schluß⸗Kurse. Hamb Kommerzb. 124,52, Bras. Bk. f. D. 177,00, Lübeck⸗Büchen 171.75, A.⸗C. Guano⸗W. 106,25, Privatdiskont 3 Hamb. Packetf. 127,75 Nordd. Lloyd 124,50, Trust Dynam. 178,00, 3 % Hamb. Staats⸗Anl. 89,20, 3 ½ % do. Staatsr. 102,10, Vereinsb. 168,00, Hamb. Wechsler⸗ bank 122,00. Gold in Barren pr. Kgr. 2788 Br., 2784 Gd., Silber in Barren pr. Kgr. 83,75 Br., 83,25 Gd. — Wechselnotierungen: London lang 3 Monat 20,33 Br., 20,29 Gd., 20,31 bez., London kurz 20,45 Br., 20,41 Gd., 20,43 ½ bez., London Sicht 20,46 ½ Br., 20,42 ½ Gd., 20,45 ½ kez., Amsterdam 3 Monat 167,50 Br., 167,00 Gd., 167,35 bez., Oeft. u. Ung. Bkol. 3 Monat 167,35 Br., 166,85 Gd., 167,20 bez., Paris Sicht 81,25 Br., 80,95 Gd., 81,14 bez., St. Petersburg 3 Monat 213,50 Br., 213,00 Gd., 213,50 bez., New Pork Sicht 4,20 ½ Br., 4,17 ½ Gd., 4,19 ½ bez., New York 60 Tage Sicht 4,16 ¼ Br., 4,13 ¼ Gd., 4,15 ¾ bez. 1
Getreidemarkt. Weiten loko schwach, bolsteinischer loko 158 — 164. Roggen schwach, mecklenburgischer loko neuer 150 - 160, russischer loko fest, 116. Mais 99. Hafer und Gerste stetig. Rüböl ruhig, loko 48. Spiritus still, pr. Mai 19 ⅜. pr. Mai⸗Juni 18 ¾, pr. Juni⸗Juli 18 ¾, pr. Juli⸗Aug. 18 ¾. Kaffee behauptet. Umsatz 3000 Sack. Petroleum geschäftslos, Standard whit⸗ loko 6,05.
Kaffee. (Nachmittagsbericht.) Good average Santos pr. Mai 29 ½ Gd., pr. Sept. 30 ¼ Gd., pr. Dez. 30 ¾œ Gd., pr. März 31 ¼ Gd. — Zuckermarkt. (Schlußbericht.) Rübven⸗Rohzucker I. Produkt Basis 88 % Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg pr. Mai 11,30, pr. Juli 11,35, pr. August 11.45, pr. Oktober 10,12 ½, pr. Dezember 10,00, pr. März 10,15. Ruhig.
Wien, 9. Mai. (W. T. B.) (Schluß⸗Kurse.) Oesterr. 4 ⁄⅛6 % Papierr. 101,15, do. Silberr. 100,70, Oesterr. Goldrente 119,55, Oesterreichische Kronenrente 101,35, Ungarische Goldrente 119,60, do. Kron.⸗A. 97,30, Oesterr. 60er Loose 139,75, Länderbank 248,50, Oesterr. Kredit 359,50, Unionbank 317,50, Ungar. Kreditb. 386,00, Wiener Bankverein 276,00, Böhmische Nordbahn 245,00, Buschtiehrader 637,00, Elbethalbahn 264,00, Ferd. Nordbahn 3375, Oesterr. Staatsbahn 361,00, Lemb.⸗Czern. 290,00, Lombarden 56 10, Nordwestbahn 251,00, Pardubitzer 206,00, Alp.⸗Montan 243,10, Amsterdam 99,35, Deutsche Plätze 58,95, Londoner Wechsel 120,50, Pariser Wechsel 47,80, Napoleons 9,56, Marknoten 58,95, Russische
52,50,
Banknoten 1,27 ¼, Bulgar Ertf, 111,00, Brüxer 363,00, Tramway 502,00, Pr e 1275
8. 8 idemarkt. Weizen pr. Frühjahr 9,03 Gd., 9,04 Br., pr. 8,83 Gd., 8,84 Br. — pr. Frühlahr 772 Sd., 7,74 Br., pr. Mai⸗Juni 7,52 Gd., 7,54 Br. Mai⸗Juni 471 Gd. 4,72 Br. Hafer pr. Frühjahr 5,95 Gd., 5,97 Br., pr. Mai⸗Juni 5,93 Gd., 5,95 Br. . 1 2 1 Der Verwaltungsrath der Betriebsgesellschaft der Orientali⸗ schen Eisenbahnen hat in seiner beutigen Sitzung beschlossen, der auf den 8. Juni hierher einzuberufenden Generalversammlung von dem Nettoüberschusse des Jahres 1898 im Betrage von 2 400 161 Fr. die Vertheilung einer Dividende von 16 Fr. per Aktie vorzuschlagen. — 10. Mai, Vormittags 10 Uhr 20 Minuten. (W. T. B.) Lustlos. Ungar. Kredit⸗Aktien 386,00, Oesterreichische Kredit⸗Aktien 958,75, Franzosen 360,25, Lombarden 56,00, Elbethalbahn 263,50, Desterreichische Papierrente 101,15,4 % ung. Goldrente 119,60, Oesft. KFronen⸗Anleihe —,—, Ungar. Kronen⸗Anleihe 97,30, Marknoten 58,96, Bankverein 275,50, Länderbank 247,00, Buschtiehrader Litt. B. Aktien —,—, Türkische Loose 66,00, Brüxer 364,00, Wiener Tramway 507,50, Alvine Montan 242,50, Prager Eisenindustrie —. Budapest, 9. Mai. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen loko ruhig, pr. Mai 9,04 Gd., 9,06 Br., pr. Oktober 824 Gd., 8,25 Br. Roggen pr. Mai — Gd., — Br., pr. Oktober 6,69 Gd., 6,70 Br. Hafer pr. Mai — Gd., — Br., pr. Oktober 5,43 Gd., 5,45 Br Mais pr. Mat 4.45 Gd., 4,45 Tir., pr. Juni 4,50 Gd., 4,51 Br, pr. Juli 4,55 Gd., 4,56 Br. Kohlraps pr. August 12,40 Gd., 12,50 Br. 8 London, 9. Mai. (W. T. B.) (Schluß⸗Kurse.) Englische 2 ½ % Kons. 110 ¼, 3 % Reichs⸗Anl. 90 ¾, Preuß. 3 ½ % Kons. —, 5 % Arg. Gold⸗Anl. 94 ½, 4 ½ % äuß. Arg. —, 6 % fund. Arg. A. 94 ½, Brasil. 89 er Anl. 65 ⅛, 5 % Chinesen 98 ½,. 3 ½ % Egypt 102 ½. 4 % unif. do. 106 ⅞, 3 ½ % Rupees 67 ½, Ital. 5 % Rente 94 ⅛, 6 % kons. Mex. 102, Neue 93 er Mex. 101 ¾, 4 % 89er Russ. 2. S. 102 ½, 4 % Spanier 59 ⁄16, Konvert. Türk. 232⁄16, 4 ½ % Trib.⸗Anl. 100, Ottomanb. 13 ⅞, Anaconda 1111/16, De Beers neue 293/16, Incandescent (neue) 95, Rio Tinto neue 4857/16, Platzdiskont 2 ⁄6 Silber 28 ⅜, SS5e 5X S hehen ee nr Plätze 20,65, ien 12,21, Paris 25,42, St. Petersburg “ In die Bank flossen 86 000 Pfv. Sterl. ““ An der Küste 3 Weizenladungen angeboten. Wegen Nebels heute keine Wollauktion. 96 % Javazucker loko 13 fest, Rüben⸗Robzucker loko 11 sh. 2 ½ d. ruhig. — Chile⸗Kupfer 76 ⅛, pr. 3 Monat 75. Liverpool, 9. Mai. (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz 15 000 B., davon für Spekulation und Export 2000 B. Stetig. Middl. amerikan. Lieferungen: Stetig Mai⸗Juni 32264 Verkäufer⸗ preis, Juni⸗Jult 322/64 — 328⁄64 do., Juli⸗August 32 ⁄64— do., Auguft⸗ Septemdber 522⁄64 — 52 ⁄64 Käuferpreis, September⸗Oktober 5²764 — 323/e4 Verkäuferpreis, Oktober⸗November 32164 — 322⁄64 Käuferpreis, No⸗ vember⸗Dezember 321⁄64 do., Dezember⸗Januar 3214 do., Januar⸗ Februar 52164 M— 322 934 Verkäuferpreis, Februar⸗März 32214 d. do. Getreidemarkt. Weizen unverändert bis ½ d. niedriger, Mehl † d. niedriger, Mais unverändert. Manchester, 9. Mai. (W. T. B.) 121 Water Taylor 5, 20r Water Leigh 5 ⅞, 30r Water courante Qualität 6, 30r Water befsere Qualitaͤt 6 ½, 32r Mock courante Qualität Hv½, 40r Mule Mavoll 6 ¼, 40r Medio Wilkinson 7 ¼, 32r Warpcops Lees 6, 361 Warpcops Rowland 6 ⅜, 36r Warpcops Wellington 6 ¾, 40r Double Weston 7, 60r Double courante Qualität 10, 321r 116 yards 16 *% 16 grey printers aus 32r/46r 150. Stramm. Glasgow, 9. Mai. (W. T. B.) Robeisen. Mired numbers warrants 63 sh. 5 d. Fest. — (Schluß.) Mrred numbers warrants 63 sh. 2 ½ d. Warrants Middlesborouab III 54 sh. 9 d. Hull, 9 Mai. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen ruhig, Preise unverändert. Paris, 9. Mai. (W. T. B.) Von der Börse wird berichtet: Im Anschluß an unbefriedigende Auslandsberichte fanden größere Realisationen statt, die jedoch keinen wesentlichen Kursdruck ausübten. Später war die Stimmung wieder fester, das Geschäft aber im allgemeinen schwerfällig. Minen waren ziemlich behauptet, Türken⸗ loose fester, Banken zum theil nachgebend. 1t (Schluß⸗Kurse.) 3 % Französische Rente 102,40, 4 % Italienis Rente 96.17., 3 % Portugiesische Rente 26 60, Portugiesische Taback⸗ Oblig. 490,00, 4 % Russen 89 —,—, 4 % Russen 94 —,—, 3 ¼ % Russ. A. —,—, 3 % Russen 96 92,40, 4 % span. äußere Anl. 61,05, Konv. Türken 23,35, Türken⸗Loose 134,70, Meridionalb. 725,00, DOesterr. Staatsb. —,—, Banque de France 3930,. B. de Paris 1132,00, 8. Ottomane 598,00, Créd. Lvonn. 956,00, Debeers 746,00, Rio⸗ Tinto⸗A. 1225,00, Suezkanal⸗A. 3808, Privatdiskont 2 ½, Wchs. Amst. k. 205,68, Wchs. a. dtsch. Pl. 122 ¼, Wchs. a. Italien 6 ½, Wchs. London k. 25,18 ½, Chsq. a. London 25,20 ½, do. Madr. k. 415,00, do. Wien k. 206,87, Huanchaca 68,50. 1 Getreidemarkt. (Schluß.) Weizen behauptet, pr. Mai 21,10, pr. Juni 21,05, pr. Juli⸗August 20,85, pr. Septbr.⸗Dezbr. 20,50. Roggen ruhig, pr. Mai 14,10, pr. Sept.⸗Dezbr. 13,355. Mehl ruhig, pr. Mai 43,15, pr. Juni 43,40, pr. Juli⸗August 43,65, pr. Sept.⸗Dezember 28,10. Rüböl ruhig, pr. Mai 49 ⅛, pr. Juni 49 ½&, pr. Juli⸗August 49 ¼, pr. Septbr.⸗Dezbr. 51. Spiritus behauptet, pr. Mai 40 ½, do. pr. Juni 40 8, do. pr. Juli⸗August 40 ¾, do. pr. September⸗Dezember 38 ¾. Rohzucker. (Schluß.) Ruhig. 88 % loko 32 à 32 ¾. Weißer Zucker matt, Nr. 3, pr. 100 kg, pr. Mai 32 ½, pr. Juni 33 ½, pr. Juli⸗August 33 ¾, pr. Oktober⸗Januar 31 lb St. Petersburg, 9. Mai. (W. T. B.) Feiertag. Mailand, 9. Mai. (W. T. B.) Italten. 5 % Rente 102 ,50, Mittelmeerbahn 603,00, Meéridionaux 778,00, Wechsel auf P 106,75, Wechsel auf Berlin 131,70, Banca d'Italia 966. Madrid, 9. Mai. (W. T. B.) Wechsel auf Paris 18,95. Lissabon, 9. Mai. (W. T. B.) Goldagio 44 ½. Amsterdam, 9. Mai. (W. T. B.) (Schluß⸗Kurse.) 4 % Russen v. 1894 —, 3 % holl. Anl. 96 ½, 5 % garant. Mex. Eisenb.⸗ Anl. 42 ½, 5 % garant. Transvaal⸗Eisenb.⸗Obl. —,—, 6 % Transvaal —,—, Marknoten 59,30, Russ. Zollkupons 192, Wechsel auf London 12,11 ¼. 88 — Getreidemarkt. Weizen auf Termine geschäftslos, do. pr. Mai —,—, pr. Novbr. —,—. Roggen loko ruhig, do. auf Termine ruhig, do. Pr. Mai 146, do. pr. Oktober 125. — Rüböl loko —,—, do pr. Herbst 24. Java⸗Kaffee good ordinary 27 ¼. — Bancazinn 69 ¾. Brüssel, 9. Mai. (W. T. B.) (Schluß⸗Kurse.) Exterieurs 60 ½. Italiener 96,10. Türken Litt. C. 27,70. Türken Litt. D. 23,30. Warschau⸗Wiener 710,00. Lux. Prince Henry —,—. Antwerpen, 9. Mat. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen behauptet. Roggen fest. Hafer behauptet. Gerste behauptet. Petroleum. (Schlußbericht.) Raffiniertes Type weiß loko 17 ¼¾ bez. u. Br., pr. Mai 17 ¾ Br., pr. Juni 17 ¼ Br. Ruhig. — Schmalz pr. Mai 63. b New York, 9. Mai. (W. T. B.) Die Börse eröffnete in ruhiger Haltung, dann schwächte sich der Markt etwas ab. Im weiteren Verlaufe des Geschäfts trat theilweise eine Erholung ein; später jedoch fielen die Kurse wieder. Der Schluß war schwach. Der Umsatz in Aktien betrug 1 031 000 Stück. Weizen eröffnete stetig mit etwas höheren Preisen infolge un⸗ günstiger Ernteaussichten in Amerika; dann führten Abgaben der Haussiers eine Abschwächung herbei. Im späteren Verlauf des Geschäfts aber stiegen die Preise wieder, da man einen für die Paussiers günstigen Regierungsbericht erwartet. — Der Preis 1 Mais war durchweg gut behauptet infolge der Festigkeit des Weizens und von Käufen für den Export. . (Schluß⸗Kurse.) Geld für Regierungsbonds: Prozentsatz 3 ½, do. für andere Sicherheiten 6, Wechsel auf London (60 Tage) 4,85, Cable Transfers 4,87 ¾, Wechsel auf Paris (60 Tage) 5,19 ⅛½, do. auf Berlin (60 Tage) 94 ¾, Atchison Topeka u. Santa Fée Aktien 17 ⅛¼, do. do. Preferred 52 ½, Canadian Pacific Aktien 97 ½, Zentral Pacific Aktien 45 ⅛, Chicago Milwaukee und St. Paul Aktien 122 ½, Denver u. Rio Grande Preferred 74 ¾,
Illinois Zentral Aktien 113 ⅛, Lake Shore Shares 198, L 58 8 111“ W1“ “ 8b 1.“ “