1899 / 111 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 May 1899 18:00:01 GMT) scan diff

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Art entfallen auf: ra 1 Million Zugkilometer. Die Anzahl der versäumten Ansch

„Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗ Versicherungsamts“ vom 1. Mai 1899 enthält aus dem Gebiete der Unfallversicherung folgende Rekurs⸗ Entscheidungen:

Die Aufforderung, sich einer Krankenhausbehandlung zu unterziehen, ist bei minderjährigen Verletzten an deren gesetz⸗ lichen Vertreter zu richten, sofern die Berufsgenossenschaft aus einer etwaigen igerung für sich Rechte herleiten will. Dem Vertreter steht daher auch die Prüfung zu, ob das Ver⸗ langen der Berufsgenossenschaft überhaupt begründet ist; er kann in Ausübung seines Zuchtrechts den Verletzten anhalten, den Anordnungen der Berufsgenossenschaft zu genügen. (1753.)*)

Sofern eine Berufsgenossenschaft aus der Weigerung eines minderjährigen Verletzten, sich durch einen bestimmten Arzt untersuchen zu lassen, den fuͤr den Verletzten ungünstigsten Schluß bezüglich des Eintritts einer Besserung ziehen will, so muß die Aufforderung, zum Arzte zu gehen, an den gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen gerichtet werden (1754).

Bei der Zustellung von Bescheiden an Personen, deren Aufenthalt unbekannt ist, haben die Berufs⸗ genossenschaften die erforderlichen Ermittelungen über den Aufenthaltsort des Empfangsberechtigten anzustellen; ins⸗ besondere müssen sie die sich aus ihren Akten ergebenden An⸗ haltspunkte benutzen, um eine wirkliche Zustellung an den Berechtigten zu ermöglichen (1755).

Wenn Zweifel über den Inhalt eines Bescheides insofern bestehen, als nicht daraus ersichtlich ist, inwieweit eine Berufsgenossenschaft bei der Rentenfestsetzung ihre Ent⸗ schädigungsverpflichtung bezüglich einzelner Körperschäden, deren Zusammenhang mit dem Unfalle behauptet worden ist, hat anerkennen oder bestreiten wollen, so ist bei dem ferneren Verfahren die Rechtslage im allgemeinen die, daß sich der Kläger nicht etwa auf ein in der Ertheilung des Bescheides liegendes Anerkenntniß seines Entschädigungsanspruchs berufen kann, andererseits aber auch die Beklagte, die durch ihr Ver⸗ fahren zu dem Zweifel Anlaß gegeben hat, die Rechtskraft des vrchides zu ihren Gunsten nicht in Anspruch nehmen kann

Wenn diejenigen Unfallfolgen, wegen deren dem Kläger früher eine Rente zugesprochen worden ist, sich wesentlich gebessert haben, auf der anderen Seite aber andere Unfallfolgen, die ihn in demselben Grade wie bisher wieder erwerbsunfähig machen, neu aufgetreten sind, so ist die Berufsgenossen⸗ schaft nicht befugt, eine Herabsetzung der Rente gemäß § 65 des Unfallversicherungsgesetzes vorzunehmen, da es nicht zweifelhaft sein kann, daß der Verletzte berechtigt wäre, in demselben Augenblicke wegen Verschlimmerung seines Zustandes die Wiedergewähr der früheren Rente zu beantragen (1757).

Die nachträgliche Berichtigung eines Bescheides, in dem die Berufsgenossenschaft versehentlich die Rente nach einem Prozentsatze des vollen Jahresarbeitsverdienstes des Verletzten berechnet hatte, ist in einem Einzelfalle deshalb für unzulässig erklärt worden, weil die Unrichtigkeit insofern keine „offenbare“ 290 der Zivilprozeßordnung) war, als nach der Fassung des Bescheides der Widerspruch zwischen dem Willen und dem Ausdruck nicht deutlich erkennbar war (1758).

Aus dem Gebiet der Invaliditäts⸗ und Altersversicherung werden folgende Revisions⸗Entscheidungen mitgetheilt:

Ein Bescheid, der zwar die Belehrung über Zulässigkeit und Frist der Berufung, aber nicht den Namen und Wohnort des Schiedsgerichtsvorsitzenden enthält, ist mit einem wesentlichen Mangel behaftet, sodaß er die Berufungsfrist nicht in Lauf setzt (721).

Eine Versicherungsanstalt, die dem Rentenbewerber empfohlen hat, einen ablehnenden Bescheid nicht anzu⸗ fechten, weil sie ihm alsbald einen neuen ertheilen wolle, kann dem Kläger in dem sich an diesen neuen Bescheid knüpfenden Streitverfahren die Rechtskraft des ersten Bescheides (bezüglich des Rentenbeginns) nicht entgegen⸗ setzen (722).

Die ordnungsmäßig beurkundete Zurücknahme einer Berufung kann nur angefochten, nicht widerrufen werden; uüͤber ihre Verbindlichkeit ist gegenbenenfalls durch Urtheil zu entscheiden (723).

Der Zeitpunkt der Zustellung eines Bescheides darf im Zweifelsfalle nicht aus dem Tage der Posteinliefe⸗ rung vermuthet, sondern muß durch Anfrage bei der Postanstalt ermittelt werden (724).

Die Zustellung für einen im Krankenhause sich be⸗ findenden Rentenbewerber an die in seiner Wohnung an⸗ getroffene Ehefrau ist rechtswirksam (725).

„Eine Zuruͤckweisung der Berufsung durch einen Vor⸗ bescheid des Schiedsgerichts⸗Vorsitzenden ist unzulässig, wenn es sich um eine noch nicht zum Austrag gebrachte neue Rechtsfrage handelt (726).

Es ist ein wesentlicher Mangel des Verfahrens, wenn die Ladung zur mündlichen Verhandlung einer Partei nicht in gehöriger Weise (rechtzeitig vor dem Termin, mit Angabe des richtigen Tages) zugegangen ist (727).

*) Die neben den Entscheibungen stehenden eingeklammerten Zahlen geben vie Ziffer an, unter der diese in den „Amtlichen Nachrichten“

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internationale Nordseefischerei⸗Konferenz werde am 15. Juni in Stockholm zusammentreten. Das Programm behandele

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Zur Begründung der Berufung wesentliche An⸗ führungen und Beweisstücke müssen der Gegenpartei vor der mündlichen Verhandlung mitgetheilt werden (728).

Aus dem „freien Ermessen“ des Schiedsgerichts folgt nicht die Befugniß, auf Grund der scheinbaren Ergebnisse einer mit dem ärztlichen Befunde in auffallendem Wider⸗ spruch stehenden Augenscheineinnahme ohne den Versuch weiterer Klarstellung (gemäß § 16 Abs. 1 der Kaiserlichen Verordnung vom 1. Dezember 1890) die dauernde Er⸗ werbsunfähigkeit festzustellen (729).

Im Falle der Zurückverweisung einer Sache an das Schiedsgericht ist dieses nicht unter allen Umständen zur nochmaligen Prüfung des gesammten im ersten Be⸗ rufungsverfahren streitig gewesenen Sachverhalts ver⸗ pflichtet (730).

Die Zurückverweisung einer Sache seitens des Schiedsgerichts an den Vorstand der V⸗A. ist auch dann unzulässig, wenn es sich nicht um eine abweichende recht⸗ liche Beurtheilung, sondern um weitere thatsächliche Auf⸗ klärung der Sache handelt (731).

Schreibfehler in der Formel der schiedsgerichtlichen Urtheilsschrift können auch im Wege der Revision be⸗ seitigt werden (732).

Urtheile unzulässigen Inhalts (Zvischenurtheile u. dgl.) können zum Zweck der Herbeiführung einer erschöpfenden Entscheidung von jedem Betheiligten durch die Revision angefochten werden (733).

Das Fehlen einer Bestimmung über den Beginn der Invalidität und der Rente im schiedsgerichtlichen Urtheile bildet einen wesentlichen Mangel des Ver⸗ fahrens (734); nicht dagegen das Fehlen einer Festsetzung des Rentenbetrages, wenn das Schiedsgericht den Renten⸗ beginn abgeändert hat (735). EEEE.

Eine Wiederaufnahme des Verfahrens aus § 543 Nr. 7a der Zivilprozeßordnung ist jedenfalls dann aus⸗ geschlossen, wenn die die Restitutionsklage anstrengende V.A. die Rente festgesetzt hat, ohne in ihren eigenen Akten, in denen sich ein älteres, denselben Anspruch ab⸗ weisendes Urtheil befand, nach Vorgängen zu suchen (736).

Die Antragsfrist des § 30 Invaliden⸗ und Alters⸗ versicherungsgesetzes ist gewahrt, wenn der den Antrag auf Beitragserstattung enthaltende Brief, wenn auch nicht post⸗ frei und deshalb nicht angenommen, innerhalb der Frist bei der Versicherungsanstalt eingegangen war (737).

Die Verwendung neuer nicht die Berichtigung der bis dahin letzten Beitragsmarken nach der Anbringun eines Gesuchs um Beitragserstattung ändert die na § 95 J. u. A. V. G. begründete Zuständigkeit nicht; die Rechtzeitigkeit eines Antrages aus § 30 J. u. A. V. G. wird durch eine etwaige spätere Aenderung der Zu⸗ ständigkeit nicht beeinträchtigt (738).

In dem nichtamtlichen Theile ist ein Ohergutachten des Geheimen Medizinal⸗Raths, Professors Dr. Braun in Göttingen mitgetheilt, das sich mit der Frage befaßt, inwieweit ein ursächlicher Zusammenhang zwischen einem Un⸗ fall (Sturz in einen Keller beim Tragen einer Last auf der linken Schulter) und einer etwa ein halbes Jahr später be⸗ merkbar und dann allmählich immer stärker gewordenen Ver⸗ krümmung der Wirbelsäule (Kümmel’sche Kyphose) anzu⸗ nehmen sei.

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Laut telegraphischer Meldung an den Admiralstab der Marine ist S. M. S. „Geier“, Kommandant: Korvetten⸗ Kapitän Jacobsen, gestern in San José (Guatemala) an⸗ gekommen und beabsichtigt, am 17. d. M. nach Corinto (Nica⸗ agnn) in Ger11114“ EI111“ 1“ r IISE

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Oesterreich⸗Ungarn.

Das ungarische Oberhaus hat vorgestern den Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Kurialgerichtsbarkeit in Wahlsachen, im allgemeinen einstimmig und die Einzelparagraphen mit großer Mehrheit angenommen.

Großbritannien und Irland.

c— 2. 8 g BI11A1“ Der Großherzog und die Großherzogin von Hessen sind gestern zum Besuch der Königin in Windsor eingetroffen.

In der vorgestrigen Sitzung des Unterhauses bean⸗ tragte Mac Arthur, wie „W. T. B.“ berichtet, die zweite Lesung der Bill, betreffend eine bessere und schärfere Disziplin der Geistlichen der englischen Kirche. Der Attorney General Webster stellte namens der Regierung einen Unterantrag, in welchem erklärt wird, das Haus sei nicht bereit, eine Maß⸗ regel gutzuheißen, die neue Vergehen schaffe und die Autorität der Bischöfe zur Aufrechterhaltung der Disziplin ignoriere. Das Haus sei der Ansicht, daß, falls die gegen⸗ wärtigen Bemühungen der Erzbischöfe und Bischöfe, den ge⸗ hörigen Gehorsam der Geistlichkeit zu sichern, nicht baldigst von Erfolg seien, ein weiterer Akt der Gesetzgebung erforder⸗ lich sei, um die Beobachtung der bestehenden Gesetze der Staatskirche aufrechtzuerhalten. Das Haus lehnte nach kurzer Debatte den Antrag Mac Arthur mit 310 gegen 156 Stimmen ab. Der Unterantrag Webster wurde ohne Abstimmung angenommen. Der Parlaments⸗Sekretär des Auswärtigen Brodrick theilte mit, daß der britische Geschäftsträger in Peking seit seiner, Brodrick's, Erklärung in der Unterhaussitzung vom 20. März keine Schritte hinsichtlich des Anspruchs Italiens auf die Sanmun⸗Bay gethan habe. Die britische Regierung werde die Bildung des neuen italienischen Ministeriums und die Mittheilung der Wünsche desselben abwarten, bevor sie die Frage, welche weiteren Schritte seitens ihres Geschäftsträgers geschehen könnten, erwäge. Ascroft fragte an, ob Vorstellungen wegen der Weigerung des russischen Konsuls in Hankau, das Anrecht der britischen Unterthanen auf Eigenthum inner⸗ halb der russischen Konzession anzuerkennen, gemacht worden seien, ob und mit welchem Ergebniß ein Schriftwechsel in dieser Angelegenheit zwischen der britischen und der russischen Regierung stattgefunden habe. Der Parlaments⸗Sekretär des Auswärtigen Brodrick erwiderte, er habe bei der russischen Regierung Vor⸗ stellungen gemacht, welche ihren Vertreter in China an⸗ gewiesen habe, jedweden endgültigen Schritt in der An⸗ Sgn bis zum Empfang weiterer Befehle zu unterlassen.

er Erste Lord des Schatzamts Balfour erklärte, die

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hauptsachlich Gegenstände wissenschaftlicher Untersuchung zum Zwecke der Formulierung von Vorschlägen zur Ver⸗ besserung der internationalen Gesetze, betreffend die See⸗ fischerei. Der Parlaments⸗Sekretär des Auswärtigen Brodrick bemerkte, die Regierung habe anläßlich der Zunahme des Piratenunwesens in den chinesischen Gewässern, und zwar in der Nachbarschaft von Hongkong und im Westflusse, bei der chinesischen Regierung ernste Vorstellungen gemacht. Ferner theilte derselbe mit, daß die Pforte mit der „Administration des phares“ die Herstellung von vier Leuchtfeuern im Rothen Meer vereinbart habe. Diese Feuer würden von der türkischen Regierung unterhalten werden, und eine neue Steuer werde den Schiffen deshalb nicht auferlegt werden. Bei der dann folgenden Spezialdebatte über die Finanz⸗ Bill wurde ein Unterantrag H. Vincent's, die aus den Kolonien kommenden Weine von dem erhöhten Weinzoll frei zu lassen, mit 192 gegen 37 Stimmen abgelehnt. Im Laufe der Debatte hatte der Schatzkanzler Sir Michael Hicks Beach erklärt, die Frage könne nicht als reine Finanzfrage behandelt werden. In den letzten Jahren sei das Reichsgefühl in den Kolonien gestiegen. Er hoffe, daß die australische Föderation sich bald verwirklichen werde, und wenn dieselbe dann an Großbritannien mit Vorschlägen herantrete, durch welche eine größere Handelsfreiheit gefördert werden könne, so werde eine derartige Anregung sympathisch von der Regierung erwogen werden. Im weiteren Verlauf der Debatte brachte Courtney einen Unterantrag ein, nach welchem nichtschäumende, in Flaschen importierte Weine dem⸗ selben Zollsatz wie die in Fässern eingeführten unterworfen sein sollen. Der Schatzkanzler Sir Michael Hicks Beach erklärte sich mit dem Antrag einverstanden, sofern eine Zuschlagssteuer von einem Schilling per Gallon diesen in Flaschen importierten Weinen aufgelegt werde. Courtney's An⸗ trag wurde in der so abgeänderten Form angenommen. Der Schatzkanzler schlug ferner vor, den Zoll auf Weine von unter 30 Grad Alkoholgehalt auf 15 Pence per Gallon festzusetzen und zum Ersatz des daraus entstehenden Verlustes eine Zuschlagssteuer von einem Schilling per Gallon auf in Flaschen importierte Spirituosen zu erheben. Diese Vorschläge wurden ebenfalls angenommen. Ein Antrag Henderson, die Stempelsteuer auf auswärtige Obligationen, welche auf den Fegeber lauten, und auf Aktien auf einen Schilling per 100 Pfund Sterling, anstatt der ursprünglich vorgeschlagenen fünf Schilling, festzusetzen, fand die Zustimmung des Schatzkanzlers und wurde vom Hause angenommen. ““

BFraukreich.

Der Präsident der Republik Loubet gab am Mittwoch den fremden Botschaftern und Gesandten ein offizielles Diner, an das sich ein Empfang des diplomatischen Korps anschloß.

Der frühere Maire von Algier Max Régis ist vor⸗ gestern in Marseille bei seiner Landung verhaftet und nach Grenoble gebracht worden. 11“4“

Rußland.

Die Frühjahrsparade, welche vorgestern in Anwesen⸗ b des Kaisers, der Großfürsten und der fremden Mititär⸗Attachés abgehalten wurde, hat, wie „W. T. B.“ aus St. meldet, einen glänzenden Verlauf genommen. Die Vertreter Rußlands auf der Konferenz im Haag, Botschafter von Staal, der Direktor im Ministerium des Aus⸗ wärtigen Basily und Professor von Martens, sind gestern von St. Petersburg nach dem Haag abgereist.

Italien.

Die „Agenzia Stefani“ meldet, wie „W. T. B.“ aus Rom

vom heutigen Tage berichtet, daß der König in einem vom 4. d. M. datierten Dekret die von dem Minister⸗Präsidenten Pelloux überreichte Demission des Ministeriums angenommen und gleichzeitig Pelloux mit der Bildung des neuen Kabinets beauftragt habe. Die Verhandlungen in letzterer Richtung seien bereits sehr weit vorgeschritten. Der Papst empfing gestern früh den Substituten des Sekretärs der Breven arini und den Offizial der Dataria del Aquila, welchen er eine Bulle, betreffend das allgemeine Jubiläumsjahr 1900, übergab. Die Bulle wurde dem Brauche entsprechend sofort in der Vorhalle der Basilika von St. Peter bekannt gemacht, wo del Aquila dieselbe in An⸗ wesenheit der zum paͤpftlichen Hofstaat gehörigen Prälaten von einer Empore herab verlas. Eine zahlreiche Menge wohnte dem Akte bei. Nachmittags wurde die Bulle in den Basiliken des Lateran, von Sta. Maria Maggiore und San Paolo ebenfalls bekannt gemacht.

Der „Osservatore Romano“ veröffentlicht die Ernennung des jetzigen Nuntius in München Lorenzelli zum Nuntius

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rsi ebobe“] Das britische Mittelmeer⸗Geschwader ist am Mittwoch in Lissabon eingetroffen. ö111“““

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Der „Politischen Correspondenz“ wird aus dem Haag gemeldet: Die Mächte haben sich geeinigt, behufs Verhuͤtung von Ueberschreitungen des Programms bei der Konferenz strengere Vereinbarungen zu treffen, als für internationale Konferenzen bisher üblich waren. Es wurde beschlossen, Zuschriften politischer oder nichtpolitischer Vereine an die Konferenz abzulehnen, desgleichen Anträge oder Denkschriften von Regierungen, in denen die inneren Zustände anderer Länder in Erörterung gezogen werden. Der erwähnte Ent⸗ schluß der Mächte ist den Regierungen der Balkan⸗

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getheilt worden.

Wie das Wiener „Telegr.⸗Korresp.⸗Bureau“ aus Konstanti⸗ nopel meldet, sind daselbst zwei Abgesandte der Bewohner der südlichen Sporaden, welche seit Monaten dort verweilten, um die vier Jahrhunderte alten, von der Pforte seit 1867 immer mehr eingeschränkten Privilegien im ursprünglichen Umfange wieder zu erlangen, verhaftet worden, nachdem bei denselben Haussuchungen vorgenommen waren. Der britische und der russische Botschafter sind bemüht, deren Freilassung zu erwirken. b

Der Ober⸗Kommissar für Kreta⸗Prinz Georg von Griechenland ist, wie „W. T. B.“ meldet, am Mittwoch Abend an Bord des britischen Panzerschiffes „Dido“ von Kanea nach Kandia in See gegangen, wo die christliche und die

mohamedanische Bevölkerung einen festlichen Empfang vor⸗

bereitet haben. Ein halbes Bataillon der britischen Be⸗

vpertretung ist amtli

geordneten befinden sich in der Ersten und Zweiten Beilage.

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welcher der Minister für Handel und Gewerde Brefeld bei⸗

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staaten bekannt gegeben und auch in Konstantinopel mit⸗

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satzungstruppen ist vorgestern an Bord der „Verona“ von Kandia nach Malta abgegangrnen. Auflösung der Bukarester Gemeinde⸗ 8 bekannt gemacht wordben. Afrika. Wie der „Times“ aus Kairo vom 10. d. M. gemeldet wird, haben sich 260 Derwische mit einer großen Anzahl von Frauen und Kindern einem britischen Kanonenboot auf dem vente Nil ergeben. G Seeeg⸗ Der französische Minister für die Kolonien Guillain hat, dem „W. T. B.“ zufolge, ein Telegramm des Gouver⸗ neurs von Djibuti erhalten, in welchem dieser das Gerücht von der Ermordung Marchand's für falsch erklärt. Zugleich erhielt der Minister eine Depesche Marchands, welche in Harrar Ende April aufgegeben ist und die Ankunft Marchand’s in Djibuti für die Zeit gegen den 20. Mai in Aussicht stellt. as „Reuter'sche Bureau“ meldet aus Johannesburg vom 10. d. M., daß das Gerücht von einer Konferenz, die in Bloemfontein zwischen dem Präsidenten Krüger und dem Gouverneur der Kapkolonie Sir Alfred Milner stattfinden werde, die dort herrschende Unruhe beseitigt hab..

Polynesien.

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Aus Apia erfährt „W. T. B.“, daß eine über die west⸗ liche Grenze der Ruckzugslinie der Mataafa⸗Partei entstandene Differenz auf guͤtlichem Wege beigelegt worden sei. Die Pflanzungen Vaitele und Vailele seien wieder im Betrieb. Die Häuser im Umkreise von Apia würden noch vielfach von Tanu⸗Kriegern besetzt gehalten. Tanu habe die Samoanische Schatzverwaltung, deren Geschäfte bis zum Ein⸗ treffen des neuen Munizipal⸗Präsidenten von den drei Konsuln ge⸗ führt würden, auf Auszahlung von 150 Dollars Monats⸗

ehalt (das Dreifache des an Malietoa Laupepa gezahlten Perags beim Obergericht verklagt, nachdem der amerikanische General⸗Konsul, welchem die Kassenführung namens des Kollegiums der Konsuln oblag, die Zahlung verweigert hatte. Der Oberrichter Chambers habe die Weigerung des General⸗ Konsuls für unberechtigt erklärt und auf Zahlung der von Tanu eingeklagten Summe erkannt. 88 8

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Parlamentarische Nachrichten.

Die Berichte über die vorgestrigen Sitzungen des Reichs⸗ tages, des Herrenhauses und des Hauses der Ab⸗

In der heutigen (80.) Sitzung des Reichstages,

Graf von Posadowsky beiwohnte, wurde die zweite Be⸗ rathung des Entwurfs eines Invalidenversicherungs⸗ gesetzes fortgesetzt.

In der Debatte bis zum Schluß des Blattes die Abgg. Nißler (d. kons.), von Kardorff (Rp.), Graf von Klinckowstroem (d. kons.) und Molkenbuhr (Soz.) das

In der heutigen (11.) Sitzung des Herrenhauses,

wohnte, gelangte die Interpellation der Herren von Rheden und Struckmann zur Besprechung: .

„Welche Schritte denkt die Königliche Staatsregierung zu

thun, um der bei der Zunahme der Industrie und insbesondere der

s Gewässern drohenden übermäßigen Ver⸗

unreinigung und der davon zu befürchtenden Schädigung wichtiger

öffentlicher und privater Interessen in Stadt und Land wirksam

Nachdem der Minister für Handel und Gewerbe Brefeld sich zur sofortigen Beantwortung bereit erklärt hatte, begründete Henr von Rheden die Interpellation.

Bei Schluß des Blattes sprach der Minister für Handel und Gewerbe Brefeld.

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ietet. e Statistik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung. In Halle a. S. sind, wie die „D. W.“ erfährt, die Maler⸗ gehilfen in den Ausstand getreten. Sie fordern 45 Stundenlohn. Zum Ausstande der linksrheinischen Textilarbeiter wird der „Rh.⸗Westf. Ztg.“ aus Lobberich gemeldet, daß zwischen den Inhabern und den Nrbeitern der Jacquard⸗Sammetfabrik von J. Bür⸗ haus u. Cie. auf Grund wesentlicher Lohnerhöhungen eine Fissßzn zu stande gekommen ist. In Viersen hat auch eine Einigung⸗ wischen der Firma Schaub u. Heckmann und ihren Arbeitern bezüglich der von letzteren gestellten Lohnforderungen stattgefunden. Mit Ausnahme der in Liquidation befindlichen Firma Friedr. Diergardt Nachf., wo ein Vorgehen der Arbeiter gegen tandslos wäre, ist in den dortigen mechanischen Sammetwebereien die Lohnfrage in der Hauptsache jetzt geordnet. In der Blaufärberei von Konr. Braun ist den vorstellig ge⸗ wordenen Arbeitern auch die geforderte Lohnerhöhung bewilligt worden. Aus Saarbrücken wird dem „W. T. B.“ heute gemeldet: Der Ausstand der Bergarbeiter hat sich auf die Grube Karlingen⸗ Spitte lausgedehnt, wo die Arbeiter heute die Arbeit niedergelegt haben. Auch auf dem Eisen⸗ und Stahlwerk von Wendel in Hayingen und Groß⸗Moyeuvre stockt die Arbeit wegen Kohlenmangels; 5000 Arbeiter sind gezwungen zu feiern. Im Ganzen sind durch den Aus⸗ stand 9000 Arbeiter arbeitslos geworden; in Rosseln dauert der Ausstand fort. - Die Textilarbeiter der Filiale der Dresdner Gardinen⸗ fabrik und Spitzenmanufaktur zu Groß⸗Dobritz haben, der „Lpz. Ztg.“ zufolge, wegen angeblich stattgefundener Maßregelungen die Arbeit niedergelegt. 8 1 Zum Theilausstand der Münchener Spänglergehilfen (vgl. Nr. 105 d. Bl.) theilen die „M. N. N.“ mit, daß am Dienstag Abend eine Versammlung stattfand, um die Ausstandsbewegung und die Antwort der Svängler⸗Genossenschaft auf die Forderungen der Gehilsen einer Erörterung zu unterziehen. In der Versammlung wurde folgende Resolution angenommen: „Die heutige Versammlung erklärt, unter keinen Umständen die geplante Werkstattordnung zu unter⸗ schreiben. Es wird verlangt, daß 1 50 im Vorortverkehr und 2 bei entfernteren Orten als Lohnzuschlag bezahlt werden. Die Ver⸗ sammelten lehnen jede Verantwortung für alle aus der ablehnenden Haltung der Meister entstehenden Folgen ab und behalten sich alle weiteren Schritte vor.“ 4 Die Abnahme des Ausstandes in den belgischen Gruben⸗ bezirken hat, wie der „Frkft. Ztg.“ aus Brüssel telegraphiert wird, keine weiteren Fortschritte gemacht; im Gegentheil sei im

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Land⸗ und Forstwirthschaft.

Saatenstand und Getreidehandel in Rußland.

Kischinew, den 2. Mai 1899. Das im Herbst 1898 aus⸗ gesäete Getreide, Weizen und Roggen, war schön aufgegangen und ist auch gut durch den Winter gekommen. Der Monat April war äußerst trocken, so daß jetzt Regen dringend erwünscht ist.

Ueber das Sommergetreide läßt sich noch kein Urtheil abgeben, es ist zwar aufgegangen, aber das Wachsthum stockt. Die Getreidepreise loko Kischinew sind gegenwärtig: Weizen pro Pud = 1620/⁄„% kg durchschnittlich 91 103 Kopeken, Roggen 6 ““ E1111““ 80— 89

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2 Saatenstand in Nord⸗Italien. Mailand, den 6. Mai 1899. In der Emilia litten die Saaten durch übermäßige Nässe. In Piemont schädigten Regengüsse den Roggen, der bereits in Blüthe stand. übrigen wurde die Entwickelung der Saaten sehr durch Regen begünstigt. Winterweizen insbesondere steht vielversprechend. Unter günstigen Verhältnissen ist die Aussaat des Reis vollendet worden und die des Mais im Gange, soweit nicht ebenfalls gut beendet. SGSetreidemarkt Genuas im Monat April. Genua, den 4. Mai 1899. Die Lage des Marktes hat sich im letzten Monat nicht gebessert. . Hartweizen. Markt leblos, kleiner Umsatz in disponibler und schwimmender Waare zu weichenden Preisen. Der Konsum kauft im Detail Dur Taganrog 938 P. 17,50 Fr. Magazin; 17,00 Fr. Mai / Juni offeriert ohne Käufer. Man erwartet allgemein einen weiteren Rückgang. Jede Unternehmungslust fehlt. Weichweizen unverändert. (Ghirka/Ulka Nicolaieff P. 930 Frcs. 16,25 bis 16,50 cif. Gelbmais Fres. 9,50 cif. Am 30. v. M. stellten sich in Genua die Getreidevorräthe und die Preise für den Doppel⸗Zentner, wie folgt: Weichweizen .. 24 500 dz zu 15,75 bis 26,25 Lire Hartweizen 81 500 15,75 826,75 b 7 250 10.00 15,50 [oM]

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Die Ergebnisseder Trierer Weinversteigerungen dieses Frühjahrs sind in einem 32 Seiten starken, im Verlage von Jacob Lintz in Trier erschienenen Heft veröffentlicht. Man erbält daraus einen interessanten Ueberblick über den Verbleib und Preis eines jeden einzelnen Fuders des 1897 er Wachsthums der Weinberge an der Mosel, Saar und Ruwer. Am Schlusse finden sich ver⸗ gleichende Uebersichten der auf die einzelnen Lagen entfallenden Fuder und Durchschnittspreise der letzten Jahrgänge. Wie sehr der Winzer von der Gunst der Witterung abhängt, zeigen die großen Preisunter⸗ schiede: während das 96 er Wachsthum einen Durchschnittspreis von nur 861 erbrachte, stieg der Preis des 97 er Wachsthums auf 3410 ℳ, also um das Vierfache.

Washington, 11. Mai. (W. T. B.) Nach dem Ackerbau⸗ bericht umfaßt die mit Winterweizen bebaute Fläche ungefähr 26 Millionen Acres, d. i. 4 Millionen weniger als im vorigen Jahre. Der Durchschnittsstand ist 76,2 gegen 77,9 im letzten Monat; der Stand des Winterroggens 86,6,. Die mit Baumwolle bestandene Fläche wird auf 10 % geringer als im vergangenen Jahre geschätzt.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.

(Aus den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“, Nr. 19 vom 10. Mai 1899.)

Pest und Cholera. 38 Britisch⸗Ostindien. Kalkutta. In der Zeit vom 26. März bis 1. April sind 25 Personen an Cholera, 3 an Pocken und 241 an Fiebern gestorben; an Pest erkrankten 125 und starben 115 Personen.

Pest.

Britisch⸗Ostindien. In den 3 Wochen vom 22. März bis 11. April hat zu Bombay ein Rückgang der Seuche stattgefunden; von den 2244, 1978 und 1655 in diesen Wochen insgesammt ge⸗ meldeten Todesfällen kamen auf Pest 1074, 892 654 (im Vorjahre 978, 678 und 562). Auch die Zabl der Pesterkrankungen scheint in der Berichtszeit eine Abnahme erfahren zu haben; nach den Anzeigen betrug sie 1331, 1241 und 838. 8

In der Woche vom 25. März bis 1. April sind in Indien insgesammt 2689 Personen an Pest gestorben. Von diesen Todes⸗ fällen entfielen auf die Stadt Bombay 992, auf die Präsident⸗ schaft gleichen Namens 1051, auf Kurrachee 213, auf Kalkutta 191, auf den Staat Mysore 108, auf Madras 50, auf den Staat Hyderabad 33, auf die Provinz Bengalen im sogenannten 24. Perganna⸗Bezirk 14, im Dhurbanga⸗Bezirk 13; daneben kamen vereinzelte Fälle in Saran und Tipperah vor; im Punjab wurden nur 5 Fälle gemeldet. ,5

Mauritius. Am 28. März und 14. April ist je ein Todesfall

vorgekommen. 1 Japan. Die Seuche, welche Anfang dieses Jahres auf For⸗ mosa ausgebrochen war, hat im März stark um sich gegriffen. Es sind bis zum 18. März insgesammt 452 Erkrankungen und 297 Todes⸗ fälle zur amtlichen Kenntniß gelangt (in der Zeit vom 26. November 1897 bis zum 31. März 1898 209 und 106). Ee ist diesmal besonders der Süden der Insel, während in den mittleren und nörd⸗ lichen Theilen im Ganzen wenig Fälle vorkamen. Die Seuche be⸗ schränkte sich bisher beinabe ausschließlich auf die chinesische Be⸗ völkerung; nur 15 Japaner sind an ihr erkrankt. b

In Bahia wurden vom 5. bis 11. März 2, in Barran⸗ quilla vom 19. Februar bis 4. März 3, in Vera Cruz vom 17. bis 30. März 4, in Rio de Janeiro vom 18. bis 24 Februar 41 Todesfälle gemeldet; in Matanzas (Cuba) gelangten in der Zeit vom 16. bis 30. März 2 Gelbfiebererkrankungen zur Anzeige.

Verschiedene Krankheiten.

Pocken: Antwerpen, St. Petersburg je 2, Warschau 4 Todes⸗ fälle; Reg.⸗Bez. Arnsberg 2, Antwerpen (Krankenhäuser) 4, New Pork 2, St. Petersburg 38, Warschau (Krankenhäuser) 3 Erkrankungen; lecktyphus: Warschau 3 Todesfälle; St Petersburg 4, Warschau (Krankenhäuser) 18 Erkrankungen; Genickstarre: New York 10, St. Petersburg, Wien je 2 Todesfälle; Reg.⸗Bez. Schleswig 2 Er⸗ krankungen; Pollwuth: Reg.⸗Bez. Posen 1 Erkrankung; Rotz: St. Petersburg 1 Todesfall; Varizellen: Wien 71 Erkrankungen; Keuchhusten: London 54 Todesfälle; Reg.⸗Bez. Schleswig 70, Wien 74 Erkrankungen; Influenza: Berlin, Hamburg, je 5, Bremen, Amsterdam, je 2, London 41, New York 7, Paris 29, St. Peters⸗ kurg, Rom je 3, Wien 5 Todesfälle; Nürnberg 122, Kopenhagen 50, Petersburg 24 Erkrankungen; Lungenentzündung: Reg.⸗Bez. Schleswig 134, München 32 Erkrankungen. Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen starb an Masern (Durchschnitt aller deutschen Berichts⸗ orte 1886/95: 1,15 %): in Altendorf, Linden, Ludwigshaven Er⸗ krankungen wurden gemeldet in Berlin 52, Breslau 27, in den Reg.⸗

den Verwaltungsdistrikten Miesbach,

Pork 267, St. Petersburg 94. Prag 32, Stockholm 46, Wien 455 desgl. an Diphtherie und

4,27 %): in

1886/95: in Berlin 63,

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Erkrankungen kamen zur

6 ünchen 34. Hamburg 26, Kopenhagen 50, London (Krankenhäuser) 110, New York 197, Wien 67 an Scharlach in Berlin 62, Breslau 40, Buda⸗ pest 65, Edinburg 25, Kopenhagen 67, London (Krankenhäuser) 226, New York 156, Paris 136, St. Petersburg 28, . an Unterleibsktypbhus in Budapest 23, London (Krankenhäuser) 21, Paris 68, St. Petersburg 109.

Paris 70, St. Petersburg 66, Stockholm 70, Wien 83 desgl.

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und . lauenseuche ist dem

Das Erlöschen der Maul⸗ und

Kaiserlichen Gesundheitsamt gemeldet worden von den Schlachtvieh⸗ höfen iu München und Dresden am 10. Mai, der Ausbruch der Maul⸗ und Klauenseuche vom Schlachthof zu Bremen an demselben

b e 111“ Thierkrankheiten. Bloayern. 8 Schutzimpfungen gegen Rauschbrand d im Jahre 1898 mit sehr günstigem Erfolge ausgeführt worden. Es wurden in Schongau, Toölz, Traunstein (Oberbayern), Scheinfeld, Uffenheim, Windsheim (Mittelfranken), Fuͤssen, Kempten, Sonthofen (Schwaben) von 8782 Stück ½ bis 2 Jahre altem Jungvieh 3135 = 35,7 % der Schutzimpfung unter⸗ worfen. Von den geimpften Thieren starben an natürlichem Rausch⸗ brand 7, während von den in den betreffenden Gemeinden vorhandenen ungeimpften Thieren 141 an Rauschbrand sielen. 1“

1“

Kiöhnigliches Schauspielhaus.

Herr Arthur Vollmer, das beliebte Mitglied der e Schauspielbühne, beging gestern das Jubiläum seiner 25 jährigen Thätigkeit an dieser Kunststätte. Herr Vollmer trat an seinem Ehrenabend in derselben Rolle wieder vor das Publikum, in welcher er sich vor einem viertel Jahr⸗ hundert hier zuerst mit Erfolg vorgestellt hatte, nämlich als Schuster Wil⸗ helm in dem heute fast vergessenen dreiaktigen Schwank „Der ver⸗ wunschene Prinz“ von J. von Plötz. Die Wiederaufnahme dieses Stückes war, von den frohen Erinnerungen, die sich für den Künstler daran knüpften, ganz abgesehen, auch insofern ein recht glücklicher Griff, als das Werk an sich nicht uninteressant ist; entbehrt es doch, da es sich im Gange der Handlung und in vielen Einzelheiten an die Komödie des dnischen Dichters Holberg „Jeppe vom Berge, oder der Bauer als Edelmann“ ziemlich eng anschließt, auch nicht eines gewissen literarischen Werthes. Hätte der Verfasser die Quelle, welcher er den lustigen Einfall entnahm, nicht geflissentlich verschwiegen, so würde sein Schwank an Bedeutung entschieden gewonnen haben und wäre vielleicht nicht so bald in Vergessenheit gerathen. Es handelt sich darin um einen Scherz, den der junge Schloßherr Prinz Wolfgang mit einem braven Schuster treibt, welcher letztere erzählt, daß er sich zuweilen im Traum als harfte gesehen habe. Der Schuster, welcher die üble Gewohnheit

at, zuweilen zu tief ins Glas zu blicken, wird während eines Rauschzustandes auf das Schloß gebracht und bei seinem Er⸗ wachen als Prinz behandelt. n gleichem Zustande wird er später in seine Werkstatt zurückversetzt. Die Rolle bot dem Jubilar Gelegenheit, seinen unvergleichlichen Humor und seine Gestaltungskraft im glänzendsten Lichte zu zeigen; er hätte den ihm reichlich gespendeten Beifall auch ohne festlichen Anlaß vollauf verdient. Immer wieder wurde er vor den Vorhang zitiert und mit Blumen und Lorbeerkränzen förmlich überschüttet, sodaß er sich zum Schluß genöthigt sah, in einer herzlichen und launigen Ansprache für die ibm zu theil gewordenen Ehrungen zu danken. Den Abend hatte Ernst Wichert's bekannter, gefälliger Einakter „Post festum“ würdig eröffnet. Andauernder Applaus hatte schon hier den Jubilar begrüßt, als er in der Rolle des Professors Stern

zuerst die Bühne betrat. Berliner Theater.

„Die Badesaison“, ein Schwank in drei Akten von Gustav Schefranek ging am Mittwoch zum ersten Male mit entschiedenem Heiterkeitserfolge in Scene. Nach literarischen Lorbeeren hat der Verfasser, ein Mitglied des Berliner Theaters, schwerlich gestrebt, sondern er war nur darauf bedacht, ohne sich über die Wahl der Mittel zur Erreichung seiner Zwecke große Skrupel zu machen, dem Publikum einige Stunden lustiger Unterhaltung zu bieten; es wäre daher über⸗ flüssig und unbillig, ihm Unwahrscheinlichkeit der Situationen, mangelnde Charakteristik und dergleichen Dinge vorzuwerfen, als hätte er beabsich⸗ tigt, ein dramatisches Kunstwerk zu schaffen. Dieser Schwank hat mit den meisten Stücken, welche von Schauspielern geschrieben sind, das gemein, daß die Handlung wenn man überhaupt von einer solchen reden kann sich um eine Episode rankt, welche den Kern⸗ punkt der Ereignisse bildet und um deren willen die ganze Arbeit ver⸗ faßt wurde. Diese Episode bildet in dem neuen Schwank eine von allerlei Mißgeschick begleitete BadeEreise, zu welcher die Mitglieder einer Berliner Familie das widerstrebende Oberhaupt endlich überredet haben, und von welcher sie dann Alle reumüthig und bekehrt heimkommen. Situations⸗ scherze, Wortwitze und allerlei als wirksam bekannte Requisiten aus dem Arsenal der Theaterpraxis hat der Verfasser zusammengetragen, um diese Idee soweit auszuspinnen, daß sie für drei Akte ausreichte. Die Darsteller waren erfolgreich bemüht, dem Werke ihres Kollegen Anerkennung zu verschaffen; ihr in flottem Tempo gebaltenes Spiel half über alle Unwahrscheinlichkeiten hinweg und hielt die Zuschauer bei froher Laune. Mitwirkende waren die Damen Rupricht, Schrot, Wul⸗ Wenck, die Herren Rohland, Stahl, Wehrlin, Bassermann, Haßkerl, Schindler, Graul und Hansen. Der Verfaässer wurde mit ihnen mehrmals hervorgerufen.

Schiller⸗Theater.

Der bekannte Schwank von Franz von Schönthan und Gustav Kadelburg, „Zwei glückliche Tage“, welcher in ver⸗ schiedenen Berliner Theatern bereits zur Aufführung gelangte, wurde am Mittwoch zum ersten Male dem Publikum des Schiller⸗Theaters vor⸗ geführt. Auch hier versetzte das Werk, das in recht drastischer EGe die Leiden und Freuden eines Villenbesitzers behandelt und als die beiden glücklichsten Tage seines Lebens den Tag des Einzugs in das neuerworbene Landhaus und den Tag, an welchem dieses wieder ver⸗ kauft wird, hinstellt, die Zuschauer in die heiterste Stimmung. Um die Darstellung machten sich die Damen Werner, Röckel, Levermann, Seitz, die Herren Eyben, Weigert, Schmasow, Pahlau und Dahlen verdient und fanden reichen Beifall.

ʒIm Königlichen Opern hause findet morgen eine Aufführung von Mozart's Oper „Don Juan“ mit Herrn Bulß in der Titelrolle statt. Im übrigen lautet die Besetzung: Donna Elvira: Fräulein Rot⸗ hauser; Donna Anna: Fräulein Reinl; Don Octavio: Herr Som⸗ mer; Leporello: Herr Knüpfer; Zerline: Fräulein Dietrich; Masetto: 52 en Komthur: Herr Stammer. Kapellmeister Sucher dirigiert.

9 Königlichen Schauspielhause geht morgen zum 29. Male Hugo Lubliner's Lustspiel „Das fünfte Rad“ unter Mit⸗ wirkung der Damen Schramm, Sperr, Sandow, Mallinger und der Herren Vollmer, Heine, Hertzer, Keßler, Hartmann und Krüger in. Scene.

Die Stadtverordneten beschäftigten sich in ihrer Sitzung am Mittwoch zunächst mit dem Ausschußantrage, „den Magistrat zu ersuchen, die von der Berliner Waisen⸗Verwalcung in dem St. Josephs⸗Waisenhaus zu Potsdam untergebrachten Waisenkinder aus dieser Anstalt baldmöglichst herauszunehmen.“ Dieser Ausschußantrag war mit 14 gegen 1 Stimme gefahrt worden. Den Bericht⸗

Bezirken Aachen 278, Arnsberg 123, Düsseldorf 125, Hannover 149,

Borinage wieder eine Zunahme zu verzeichnen.

Posen 272, in Budapest 208, Edinburg 63, Kopenhagen 43, New

erstatter Stadtv. Michelet wies darauf hin, daß die