1899 / 115 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 May 1899 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscher Reichstag. 8 83. Sitzung vom 16. Mai 1899, 1 Uhr.

Die sbn Berathung des Entwurfs eines Inva⸗ lidenversicherungsgesetzes wird fortgesetzt beim § 20 a: Gemeinlast und Sonderlast. 1

Nach der Vorlage soll die Gemeinlast gebildet werden aus der Summe der Altersrenten, den Grundbeträgen der Invalidenrenten, den Rentensteigerungen für Krankheitswochen und den Rentenabrundungen. Die übrigen Ausgaben bilden die Sonderlast. Zur Deckung der Gemeinlast sollen nach der Vorlage ausgesondert werden drei Fünftel der bisher an⸗ gesammelten Vermögensbestände und der in Zukunft zu er⸗ hebenden Beiträge.

Die Kommission hat beschlossen, die Gemeinlast zu be⸗ schränken auf drei Viertel der Altersrenten, im übrigen wie nach der Vorlage. Zur Deckung der Gemeinlast sollen aus⸗

eschieden werden vier Zehntel der vom 1. Januar ab zu er⸗ ebenden Beiträge.

Die Sozialdemokraten beantragen, in Bezug auf den Umfang der Gemeinlast die Regierungsvorlage wieder herzustellen.

Dasselbe beantragt Abg. Freiherr von Richthofen⸗ Damsdorf (d. kons.), der ferner beantragt, zur Deckung der Gemeinlast 45 v. H. der Beiträge auszuscheiden.

Abg. Zehnter (Zentr.) beantragt, die Scheidung zwischen Gemeinlast und Sonderlast und deren Deckung nur für die 13 preußischen und die 8 bayerischen Versicherungs⸗ anstalten vorzunehmen, die übrigen Anstalten davon auszu⸗ schließen.

Abg. von Staudy (d. kons.): Meine politischen Freunde haben dem Ziele dieses Gesetzes niemals widerstrebt, aber von einem Theil meiner Freunde wurde der Ausbau des Gesetzes bemängelt, und wir haben uns immer mehr überzeugt, daß manche Mängel vor⸗ handen sind, die der Besserung bedürfen. Die Vorlage hat uns manche Enttäuschung gebracht; erfreulich ist aber der finanzielle Ausgleich. Im Jahre 1889 wurde viel von dem Sprung ins Dunkle gesprochen. Aber schon damals konnte man nicht zweifelhaft sein über die Verschiedenartigkeit der Verhält⸗ nisse in den einzelnen Bezirken. Wie weit die Verschiedenartigkeit geht, ergiebt ein Schreiben des Vorsitzenden der ostpreußischen Anstalt, welcher ausführt, daß schon im nächsten Jahre zur Deckung der Ver⸗ pflichtungen die angesammelten Vermögensbestände angegriffen werden müßten, daß der rechnungsmäßige Fehlbetrag mehr als 9 Millionen betragen würde. Nicht nur Ostpreußen und Nieder⸗Bayern, die gegenwärtig schon als nothleidend betrachtet werden, sind in Gefahr, sondern auch andere Anstalten. Wir befinden uns unter diesen Um⸗ ständen in einer Zwangslage. Wir sind bereit, unsere Wünsche zurückzustellen, wenn wir eine Garantie dafür er⸗ halten, daß die neothleidenden Anstalten saniert und die sonst gefährdeten sicher gestellt werden. Sollte diese Garantie nicht ge⸗ boten werden, so würden wir uns der Vorlage gegenüber ablehnend verhalten müssen. Ich kann deshalb nur bitten, bei dem Ausgleich nicht kleinlich zu sein, damit alle Versicherungsanstalten ihre Aufgaben gleichmäßig und vollständig erfüllen können. An das angesammelte Geld kann jeder Deutsche einen Anspruch erheben. Ich halte es für einen schweren Febler, daß nicht von vornherein oder bald nach dem Bekanntwerden der Ueberlastung einzelner Anstalten eine Zusammen⸗ legung mehrerer Anstalten berbeigeführt wunde. Darin liegt eine große Versäumniß, welche die verdündeten Regierungen veranlassen sollten, keine Bestimmung durchzulassen, welche irgendwie das Gesetz nach der finanziellen Seite hin gefährden könnte. .

Abg. Zehnter empfiehlt seinen Antrag, der auf derselben Grundlage beruhe, wie das Gesetz, welches keine zentralisierte Ver⸗ sicherung geschaffen habe, sondern eine nach den hundesstaatlichen Ge⸗ bieten absegrenzte Versicherungsorganisatien. Der Vorschlag der Kommission sowobl wie der Vorschlag der Regierung würde eine Verschiebung der föderalistischen Grundlage des Gesetzes mit sich bringen. Das Gesetz weise mit der Bildung der Versicherungsanstalten, mit der Garantie der Kommunalverhände bezw. der Bundesstaaten für die Lasten der Versicherungsanstalten auf das bundesstaatliche Prinziv hin. Durch die Zusammenfassung der preußischen bezw. der kayerischen Versicherungsanstalten würde cs möglich sein, das bei Ost⸗ preußen und Niederbayern vorhandene Defizit innerhalb der Landes⸗ grenzen auszugleichen. Es würde einen unangenehmen Eindruck machen, wenn Preußen und (Baypern dafür die Versicherungsanstalten der anderen Staaten in Anspruch nehmen wollten. Das würde die Stimmung Preußen gegenüber sicherlich nicht verbessern.

Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:

Meine verehrten Herren! Ich muß mit kurzen Worten auf die

n, die der Herr Vorredner hier gemacht hat. ingen daran erinnern, daß man unzweifelhaft sein eit ei schsanstalt gegründet hätte, wenn man sich nicht bei dieses Projektes klar gewesen wäre, daß man schaffen würde, eine Ver⸗ sicherungsanstalt von so ung daß deren Funktion wahr⸗ scheinlich an ihrer eigenen Größe scheitern müßte. Dieser vorzugs⸗ weise geschäftliche Grund war der maßgebende, daß man von einer Reichsanstalt absah und Landes⸗ oder Landesprovinzial⸗Anstalten her⸗ stellte. Der Herr Abg. von Staudy hat sein Bedauern darüber aus⸗ gesprochen, daß man seiner Zeit nicht wenigstens in Preußen eine große Landesanstalt geschaffen habe. Er möge mir gestatten, eine entgegengesetzte Ansicht auszusprechen. Auch der preußische Staat ist meines Erachtens noch ein zu großes Verwaltungsgebiet, um für diesen

anzen Staat eine Versicherungsanstalt mit einer so bedeutenden Anzahl Versicherter zu schaffen. Ich habe es seiner Zeit bei der Durchführung dieses Gesetzes für einen glücklichen Gedanken gehalten, daß man innerhalb Preußens die Versicherungsanstalten basierte auf die Provinzial⸗Kommunalverbände der Selbstverwaltung, und wenn dieses außerordentlich schwierige, eine vollkommen neue Materie regelnde Gesetz in so schneller Zeit und verhältnißmäßig ohne wesent⸗ liche Reibungen zur Durchführung gekommen ist, so glaube ich, ist das das Verdienst der provinzialen Selbstrerwaltungskörper. Wenn man deshalb heutzutage, meine Herren, den Versuch machen wollte, die provinzialen Versicherungsanstalten in Preußen zusammenzulegen zu einer großen Landesversicherungsanstalt, so befürchte ich, würd man die größte Opposition sinden bei den previnziellen Selbst⸗ verwaltungsbehörden selber. (Sehr richtig!) Ich kann auch nicht zu⸗ geben, daß es richtig ist, wenn der Herr Abg. Zehnter behauptet hat, der Herr Abg. von Staudy stände mit ihm auf einem gleichen Stand⸗ punkt. (Heiterkeit.) Herr von Staudy hat es bedauert, daß man s. Z. nicht in Preußen eine große Landesanstalt geschaffen habe; er hat aber keineswegs der Auffassung Ausdruck gegeben, daß, selbst wenn diese Landesanstalt geschaffen würde, nicht ein derartiger Vermögens⸗ ausgleich zwischen fämmtlichen deutschen Anstalten herbeigeführt werden solle, wie die Vorlage es vorschlägt. (Sehr richtig!) Und, meine Herren, von letzterem Gesichtspunkte aus muß ich die Richtig⸗ keit Ausführungen des Herrn Abg. Zehnter durchaus bestreiten.

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8 Es handelt sich hier nicht um Provinzialvermögen, es handelt

sich nicht um Staatsvermögen, sondern es handelt sich um eine Reichs⸗ einrichtung und um Vermögensmassen, die angesammelt sind auf Grund eines Reichszweckes zur Erreichung eines großen sozialpolitischen Zieles (sehr richtig!), und ich würde es im höchsten Grade bedauern, wenn sich innerhalb der preußischen kommunalen Versicherungsanstalten oder innerhalb der staatlichen Anstalten der Aberglaube festsetzen sollte, daß es sich um kommunales oder Staatsvermögen handelt. Meine Herren, es handelt sich um eine Vermögensmasse, die den deutschen Arbeitern und Versicherten gehört (sehr richtig!), und der maßgebende und be⸗ stimmende Zweck kann allein sein nicht ein kommunalfiskalischer, nicht ein landesfiskalischer, sondern vielmehr der, diese große sozialpolitische Reichseinrichtung möglichst gleichartig und möglichst weitreichend für alle deutschen Landestheile durchzuführen. Gegenüber diesem Reichs⸗ zweck können keinerlei provinzielle und partikuläre Gesichtspunkte ins Gewicht fallen.

Meine Herren, es wird Sie interessieren, wenn ich thatsächlich bemerke, daß die bayerische Regierung das ist ja eigentlich selbst⸗ verständlich auf dem Standpunkt der Regierungsvorlage steht. Ich kann Ihnen aber versichern, daß auch die Königlich württembergische Regierung für die Vorlage gestimmt hat, d. h. für den Vermögens⸗ ausgleich, wie er in unserer Vorlage vorgesehen war, und daß mir heute noch ein Vertreter der Königlich württembergischen Regierung ausdrücklich erklärt hat, daß sie solchem Antrage, wie er hier for⸗ muliert ist, durchaus abhold sei, und, meine Herren, auch die Groß⸗ herzoglich badische Regierung hat für den Vermögensausgleich der Vorlage gestimmt, und es sind mir bisher keine amtlichen Thatsachen bekannt geworden, welche darauf schließen ließen, daß die Großherzog⸗ lich badische Regierung ihren Standpunkt von damals in irgend einer Beziehung geändert hätte. Ich muß daher annehmen, daß dieselbe auch heute noch auf dem Standpunkt des Ausgleichs steht.

Ich muß sagen, ich wünschte, dieser Antrag wäre nicht gestellt worden. Ich bin der Ansicht: wenn irgendwo der Gedanke maß⸗ gebend sein muß, daß es sich um eine einheitliche Reichslast handle, so ist es hier. Hätte man bei der Einführung des Gesetzes auch nur die Möglichkeit vorausgesehen, daß durch Verschiebungen in den Bevölkerungsverhältnissen eine solche Differenzierung der Beiträge nothwendig werden könnte, wie sie, wenn der Ausgleich nicht geneh⸗ migt würde, unzweifelhaft erfolgen müßte, dann würde, glaube ich, eine solche Vorlage nie im hohen Hause die Zustimmung erlangt haben. Es ist ja klar, daß in einem Lande, wo die Freizügigkeit be⸗ steht, wo je nach den landwirthschaftlichen, kommerziellen Konjunkturen sich geradezu Völkerwanderungen von Arbeitern in Bewegung setzen daß in einem solchen Lande selbstverständlich diese Last, welche für die Arbeiter allein berechnet, die zu Gunsten der Arbeiter den besitzenden Klassen und den Arbeitern selbst aufgelegt ist, auch eine gemeine Reichslast sein muß. Wenn man in dem Gesetzentwurf seiner Zeit diesem Begriff nicht so scharfen Ausdruck gegeben hat, so beruht dies einfach darauf, daß man sich in einem Irrthum befunden hat, daß man angenommen hat, die Beiträge, die damals festgestellt wurden, dürften ausreichend sein, die Suffizienz sämmtlicher Anstalten dauernd zu sichern.

Wenn man einem solchen Gedanken folgt, wie er diesem Antrag zu Grunde liegt, so könnte man ihm auch auf manchem anderen Ge⸗ biete folgen. Ich will das hier nur ganz leicht andeuten. Wie ver⸗ schieden, meine Herren, wirken z. B. die Matrikularbeiträge, in wie verschiedener Weise kommen unsere Zölle und Steuern auf, und wie verschieden wieder wirkt die Vertheilung derselben Steuern und Zölle in Form der Ueberweisungen an die Einzelstaaten. Man könnte, wenn man diesen Gedanken weiter vertiefen wollte, also auch auf anderen Gebieten zu einer ähnlichen Deutung kommen, wie sie heute der Herr Abg. Zehnter angewendet hat, ich halte es aber aus poli⸗ tischen Gründen nicht für vortheilhaft, solchen Erörterungen näher nachzugehen urd wünsche deshalb, auch der Herr Abg. Zehnter würde sich damit einverstanden erklären können, den Ausgleich zu acceptieren, der von der Kommission angenommen ist, und der sich ja schon sehr wesentlich von den Verschlägen der verbündeten Regierungen entfernt.

Ich brauche auch, glaube ich, darauf nicht näher einzugehen, wenn der Herr Abg. Zehnter gesagt bat: es würde einen empfindlichen Eindruck machen, wenn man in Staaten wie Preußen und Bayern, weil sie in finanzielle Schwierigkeiten gerathen, sofort den Versuch machte, diese Schwierigkeiten auf andere Schultern abzuschieben. Diese Voraussetzung ist nicht richtig; denn es handelt sich nicht um Lasten der Einzelstaaten, sondern um Lasten, die aus einem für alle Staaten gleichmäzßig gültigen Reibsgesetz entsprungen sind; es handelt sich nicht um eine partikuläre Staatslast, sondern um eine Reichslast, und aus dieser klaren gemeinsamen Grundlage heraus, glaube ich, ist die Forderung durchaus berechtigt, daß auch sämmtliche deutsche Ver⸗ sicherungsanstalten eine Art Versicherungsverband bilden müssen. Meine Herren, wenn diese Forderung, die in der Vorlage der ver⸗ bündeten Regierungen niedergelegt war, schon in der Kommission so außerordentlich abgeschwächt ist, so ist das meines Erachtens doch das Mindeste, was man thun kann, um die gleichm äzige Durchführung der Altersversicherung in Deutschland überhaupt zu sichern. (Beifall.)

Akg. Richter (fr. Volksp.): Es handelt sich hierbei um die wichtigste Bestimmung der Vorlage, um den Anfang einer Zentrali⸗ sation der Versicherungsanstalten, um die Degradierung derselben in ihrer Selbstverwaltung. Bei der Unfallversicherung war zuerst eine Reichsanstalt vorgesehen, die an dem Widerstand des Reichs tages scheiterte. Wenn man damals die Reichsanstalt bewußtermaßen ab⸗ lehnte, dann sollte man jetzt nicht Wege einschlagen, welche zur Zentralisierung führen. Im Jahre 1889 wäre das Gesetz nicht fertig geworden, wenn man nicht dem Zentrum unter Führung des Freiherrn von Franckensteia gewisse parti⸗ kularistische Zuseständnisse gemacht hätte. Das Vermögen ge⸗ hört den Versicherten, nicht den Kommunalverbänden. Dieser Gesichts⸗ punkt kommt hier nicht in Frage, sondern lediglich die Verwaltung und Verwendung der Gelder. Es handelt sich also lediglich um eine Zweckmäßigkeitsfrage, um eine mehr rechnerische als grundsätzliche Frage. Es handelt sich nicht um eine Rücksersi berung, sondern um eine Zuwendung an einzelne Anstalten. Der Gesichtspunkt, daß die

Beiträge gleichmäßig sein sollen, hat 1889 nicht im Vordergrund ge⸗ standen; er ist erst in neuerer Zeit aufgetaucht. Aus der Freizügigkeit kann man nichts folgern, denn die Rente fällt nicht den Staaten allein zur Last, wo der Versicherungsnehmer die Rente beantragt, sondern sie wird ver⸗ theilt auf die Staaten, in denen der Versicherte gearbeitet hat. Das Prinzip der korporativen Verbände ist in der Unfallversicherung durch⸗ geführt; bei der Invalidenversicherung ist es schon etwas verlassen und soll jetzt noch mehr verdrängt werden durch eine Zentralisation. Dann würde es vorzuziehen sein, die Gemeinlast auf die Altersrenten zu be⸗ schränken und vielleicht auf die Bestattung in Todesfällen und bei der Verheirathung, aber es soll gerade bezüglich der Invalidenrente zentra⸗

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lisiert werden, wo die Feststellung am schwierigsten ist, wo man gerade

danach streben sollte, die Invalidität zu verhindern durch rechtzeitiges 1 Heilverfahren u. s. w. An der Stelle, wo die Prüfung der In-

validität erfolgt, sollte auch die finanzielle Verantwortung für die Rentenbewilligung stattfinden. Durch die Z⸗weisung der Grund⸗ beiträge an die Gemeinlast wird die Verantwortlichkeit der Anstalten abgeschwächt; was der Sonderlast zugewiesen ist, giebt keinen Ansporn zur svarsamen Verwaltung, sondern führt höchstens zur Steigerung der Verwaltungsausgaben. Die Aufsichtsrechte sind von der Kom⸗ mission eingeschränkt worden, aber die Entwickelung wird bald zu einer Verstärkung derselben führen, um der leichtherzigen Bewilligung von Renten entgegenzuwirken. Daß Mißbräuche in der Verwaltung vorgekommen sind, unterliegt keinem Zweifel. Ich weise nur auf das hin, was Herr Bräsicke in Bezug auf Ostpreußen berichtet hat. Es kommt nicht auf den Gegensatz zwischen Industrie und Land- wirthschaft an, denn nur in Ostpreußen ist der Fehlbetrag so groß, während Westpreußen, Pommern und Posen doch ebenso landwirth⸗ schaftliche Gebiete sind wie Ostpreußen. Die Abwanderung Ost⸗ preußens mag größer sein; in den industriellen Bezirken zahlen die Arbeiter höhere Beiträge und verlieren ihre Rentenansprüche, weil sie in nichtversicherungspflichtige Stellungen übergehen. Man kann die Sache noch garnicht ubersehen. Deshalb sollte man den A

beim Reichszuschuß versuchen und ihn verschiedenartig vertheilen.

bitte daher, den ganzen Antrag abzulehnen.

Abg. Molkenbuhr (Soz.) wendet sich gegen den Antrag Zehnter, der lediglich den Hansestädten zu gute komme, die süddeutschen Staaten aber nicht besserstellen würde, und empfiehlt den sozial⸗ demokratischen Antrag, der die Gemeinlast auf die Altersrenten be⸗ schränke. Die Invalidenlast zeige sich am stärksten da, wo die Krankenversicherung am wenigsten ausgedehnt sei; deshalb sollte man die Verantwortlichkeit dafür den einzelnen Versicherungsanstalten ollein überlassen. Der Staatssekretär bezeichne das Vermögea der einzelnen Anstalten als das Eigenthum der Versicherten. Dann sollte man diesen aber auch eine größere Einwirkung auf die Verwaltung ein⸗ räumen.

Abg. Dr. Lehr (nl.): Der Kommisstonsbeschluß ist ein Schritt auf dem Wege zum finanziellen Ausgleich, wie ihn die Regierung will. Wenn wir nicht so weit gegangen sind, wie die verbündeten Re⸗ gierungen wünschen, so haben wir dabei die Hoffnung gebegt, daß der höhere Zinsfuß vielleicht die Differenz zwischen den 40 und 45 % decken wird. Redner wendet sich dann gegen den Antrag Zehnter, der den Kreis, für welchen der Ausgleich erfolgen solle, allzusehr ein⸗

ränke.

Abg. Schmidt⸗Elberfeld (fr. Volksp.): Es ist festgestellt, daß in der ersten Zeit die Beitragseinziehung etwas lax war, daß in Bezug auf die Bewilligung von Altersrenten namentlich eine große Weitberzigkeit herrschte. Der Ausgleich der Verschieden⸗ heit der Risiken, an den man im Jahre 1889 glaubte, ist nicht eingetreten. Die Berufszählung von 1895 hat erwiesen, daß gewisse Gebiete volksärmer geworden sind. Die Renten⸗ bewilligungen in den ersten Jahren belasteten besonders stark die unterste Lohnklasse, weil die Grundrente in allen Lohnklassen die gleiche ist und die Steigerungssätze noch nicht erheblich in Betracht kamen. Die Verhältnisse entsprachen aber nicht überall dem Durch⸗ schnitte des Reichs. Die armen Anstalten wurden stärker belastet, als man annahm, die reichen Anstalten aber weniger, als man erwartet hatte, während ihnen die höberen Beiträge zu gute kamen. Die Scheidung des Gemeinvermögens und Sondervbermöoögens ist nur eine scheinbare, buchmäßige. Aber die Scheidung ist nothwendig, damit die einzelnen Anstalten übersehen können, welche Bestände ihnen für die Uebernahme besonderer Leistungen zur Verfügung stehen. Die neue Vertheilung der Lasten ist kaufmännisch und versicherungstechnisch richtiger afs die bisherige Vertheilungsart. Der Reichszuschuß kann nicht nach dem Bedürfniß der einzelnen Anstalten veränderlich fest⸗ gestellt werden; denn für das Bedürfniß fehlt es an jedem sicheren Mabßstabe, und das Prinzip des Reichszuschusses widerspricht einer solchen Abstufung desselben, die schließlich dahin führen würde, die Kosten der Invalidenversicherung für einzelne Bezirke aus Reichs⸗ mitteln vornehmlich zu bestreiten. Redner empfiehlt den Kommissions⸗ antrag.

Abg. Freiherr von Richthofen⸗Damsdorf: Die ganze Vor⸗ lage steht und fällt mit dem finanziellen Ausgleich. Der sozial⸗ demokratische Antrag ist gar kein Ausgleich, ebenso wenig der Antrag

Zehnter, der lediglich für die Hansestädte und für das Königreich Sachsen eine Begünstigung sein würde, nicht einmal für Bayern und die anderen süddeutschen Staaten. Die Kommission ist in der Berück⸗ sichtigung der bestehenden Verhältnisse zu weit gegangen. Ich halte mich für meinen Antrag an die technischen Ausführungen der Re⸗ gierungsvertreter, in welchen mathematisch festgestellt ist, daß der Kommifsionsantrag seinen Zweck nicht erreicht, daß er keinen dauernden Ausgleich bringt; deshalb kann ich nur empfehlen, meinen Antrag an⸗ unehmen.

Kaiserlicher Regierungs⸗Rath Dr. Beckmann wiederholt seine in der Kommission vorgetragenen mathematisch⸗technischen Aus⸗ führungen und sucht dadurch den Beweis zu erbringen, daß die Ausscheidung von vier Zehnteln der Beitragseinnahmen nicht aus⸗ reichend set zur Deckung der Gemeinlast, daß dazu mindestens 4 Zehntel nothwendig seien. Die Kommission habe beschlossen, von den Altersrenten nur ¼ der Gemeinlast zu übertragen, um dadurch, doß †¼ den einzelnen Anstalten überlassen bleibe, die letzteren zur Sparsamkeit onzuhalten. Aber dieses eine Viertel bedeute nur 2 % der Gesammtausgaben lür die Invaliden⸗ und Altersversicherung.

Abg. Roesicke⸗Dessau (b. k. F.): Der Staatssekretär Graf von Posadowsky bat sich früher anders ausgesprochen. Sein Stim⸗ mungswechsel ist wohl daraus zu erklären, daß er jetzt die Sicherheit hat, daß der Kommissionsantrag angenommen wird. Ich hoffe, daß die Mehrheit des Hauses sich dem Kommissionsbeschlusse anschließen wird. Sollten die Verhältnisse sich so gestalten, wie der Regierungs⸗ vertreter meint, so ist vielleicht nach einigen Jahren Gelegenheit zu einer Aenderung des Gesetzes.

Direktor im Reicheamt des Innern Dr. von Woedtke: Der Herr Abg. Roesicke kann es uns jedenfalls nicht übel nehmen, wenn wir bei der großen Tragweite der Frage, ob die Vertbeilung der Bei⸗ träge zwischen Gemeinvermözen und Sondervermögen richtig ist oder nicht, ganz außerordentlich vorsichtig sind, und daß wir nach den Berechnungen, die angestellt sind, und bei deren Resultat darauf halten, wenn irgend möglich, es zu kem Theilungsverhältniß zu bringen, das wir für erforderlich halten müssen. Die Rechnungen ergeben nug aber, daß auf Grund der bisherigen Erfahrungen rechnungsgemäß 45 % der Beiträge unbedingt noth⸗ wendig sind, um das Gemeinvermögen so stark zu machen, daß das⸗ selbe allen Anforderungen gerecht werden kann. Ich will darauf nicht näher eingehen; ich habe den Ausführungen meines Herrn Kollegen Dr. Beckmann nichts hinzuzufügen. Was ich aber nicht unter⸗ lassen kann, ist ein kurzes Wort zu dem Antrage des Herrn Abg. Freiherrn von Richthofen unter Ziffer 3. Die Herren werden sich erinnern, daß auf er. 281 der Drucksachen von dem Herrn Abg. Freiherrn von Richthofen, ähnlich wie gestern zu § 20, ein Zusatz beantragt worden ist, welcher klarstellen will, was für eine Bedeutnng der Schlußsatz des § 20 a. der Kommissions⸗ vorschläge hat. Dort bheißt es nämlich, daß, wenn das hier festgestellte Verhältniß in der Vertheilung de Bei⸗ träge zwischen Gemeinvermögen und Sondervermögen j demnächst nicht als zutreffend erweist, dieses Verhältniß anderweit festgestellt werden soll; diese neue Feststellung soll zwar der Bundes⸗ rath treffen, sie soll aber der Genehmigung des Reichstages bedürfen, wenn der dem Gemeinvermögen zufließende Theil der Beiträge erböbdt wird. Herr von Richthofen wünscht nun, doß diese Bestimmung aus⸗ drücklich dahin deklartert werde, daß diese Genehmigung des Reichs⸗ tages immer erfolgen werde, wenn rechnungsmäßig der Nachweis ge⸗ führt sei, daß der bisber dem Gemeinvermögen überwiesene Theil der Beiträge nicht ausreicht. Ich möchte hier feststellen, daß schon die Absicht der jetzigen Vorschrift, wie auch der Kommissionsbericht er⸗ 2 z8t. dabi 3 Th einer kennen läßt, dahin geht, daß, wenn demnächst in der That anderweitigen Vertheilung der Beiträge zwischen dem Gemein⸗

Sondervermögen kommen und der Reichstag mit einer entsprechenden Vorlage befaßt werden sollte, dann nicht etwa die ganzen Be⸗ stimmungen über die Bildung des Gemein⸗ und Sondervermögens, also nicht die materiellen Bestimmungen, einer neuen Beschlußfassung zu unterziehen sind, sondern daß diese Beschlußfassung sich lediglich auf die Frage zu erstrecken hat, ob der rechnungsmäßige Nachweis geführt ist, daß der Betrag, den man jetzt für ausreichend bält, um 8 zu dotieren, sich als ausreichend nicht heraus⸗ geste ar. b 1

Damit schließt die Debatte.

Es kommt nun der Schlußabsatz des § 20 a zur Ver⸗ handlung. Danach soll der Bundesrath nach Ablauf von 10 Jahren für den nächstfolgenden Zeitraum über die Höhe des dem Gemeinvermögen zu überweisenden Theils der Bei⸗ träge unter Ausgleichung der entstandenen Fehlbeträge oder Ueberschüsse beschließen. Eine Erhöhung des dem Gemein⸗ vermögen zu überweisenden Theils der Beiträge soll der Zu⸗ stimmung des Reichstages bedürfen.

Abg. Freiherr von Richtbofen⸗Damsdorf will hinzugefügt wissen, daß eine Erhöhung stattfinden müsse, sobald die versicherungs⸗ technische Bilanz die Unzulänglichkeit des Gemeinvermögens nach⸗ gewiesen habe. 8

Die Abgg. Müller⸗Fulda und Gerstenberger (Zentr.) wollen unter einigen redaktionellen Aenderungen noch bestimmen, daß die Ausgleichung der Fehlbeträge und Ueberschüsse sich nicht auf das bis zum 31. Dezember 1899 angesammelte Vermögen der Ver⸗ sicherungsanstalten erstrecke. Diese letztere Bestimmung will

Abg. Schmidt⸗Elberseld folgendermaßen gefaßt wissen: „Das am 31. Dezember 1899 angesammelte gesammte Vermögen der Ver⸗ sicherungsanstalten und weiter das bei Ablauf der im § 20 Abs. 1 kezeichneten Zeiträume angesammelte Vermögen der Versicherungs⸗ onstalten, soweit es nicht buchmäßig für die Gemeinlasten ausgeschieden ist, darf zur Deckung der Gemeinlast nicht herangezogen werden.“

Nachdem Abg. Müller⸗Fulda seinen Antrag kurz begründet hat, erklärt der

Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:

Meine Herren! Bei der großen Wichtigkeit der Sache lege ich Werth darauf, festzustellen, wie meines Erachtens der Antrag Müller (Fulda) bezüglich Schmidt (Elberfeld) zu verstehen ist. Dieser Antrag ist dahin zu verstehen, daß sowohl von allen Renten, Invaliden⸗ und Altersrenten, die bisher bereits festgesetzt sind, als auch von allen Invaliden⸗ und Altersrenten, die in Zukunft festgesetzt werden, und zwar von den Altersrenten drei Viertel des Betrages, von den Invaliden⸗ renten der gesammte Grundbetrag zu entnehmen ist aus den 40 % der das gemeinsame Vermögen bildenden Beiträge, sodaß zur Deckung diefer oben bezeichneten Zablungen in Zukunft, sei es, daß sie von schon festgesetzten Renten herstammen oder von noch fest⸗ zusetzenden Renten, weder auf das bisher von den Anstalten an⸗ gesammelte Vermögen, noch auf ihr in Zukunft anzusammelndes Sondervermögen zurückgegriffen werden darf.

1 § 20 a wird unter Ablehnung der übrigen Anträge mit den Anträgen Müller⸗Fulda und Schmidt⸗Elberfeld an⸗ genommen.

Präsident Graf von Ballestrem will nunmehr zur Abstim⸗ mung über § 8 übergehen, wogegen

Abg. Richter Widerspruch erhebt, weil die Abstimmunz nicht auf der Tagesordnung stehe. 5

Präsident Graf von Ballestrem hält dafür, daß die zurück⸗ gestellte Abstimmung über § 8 und die zurückgestellte Berathung über § 16 auch zur Fortsetzung der Berathung gehöre, die auf der Tages⸗ ordnung stehe. .

Die Abgs. Dr. Arendt (Rp.), Dr. von Levetzow (d. kons.) 888G 8 Lieber (Zentr.) schließen sich diesen Ausführungen an,

en 8

4 Abg. Singer (Soz.) sich dem Abg. Richter anschließt, wenn er auch persönlich gegen die Abstimmung nichts einzuwenden hätte.

Das Haus entscheidet sich gegen die Stimmen der Sozial⸗ demokraten, der deutschen und freisinnigen Volkspartei und der freisinnigen Vereinigung mit Ausnahme der Abgg. Nickert und Dr. Pachnicke für die sofortige Abstimmung über § 8 (Selbstversicherung).

§ 8 wird mit einer redaktionellen Aenderung des Ein⸗ gangs, im übrigen unverändert angenommen.

8 16 handelt von der Wartezeit. Dieselbe beträgt nach der Vorlage für die Invalidenrente 200, für die Altersrente 1200 Wochen.

Die Kommisson hat zugesetzt, daß für die Selbst⸗ versicherung die Wartezeit für die Invalidenrente 400 Wochen dauern soll; die freiwilligen Beiträge kommen aber auf die Wartezeit nur dann zur Anwendung, wenn mindestens für 100 Wochen auf Grund der Versicherungspflicht oder der Berechtigung zur Selbstversicherung Beiträge geleistet sind.

Abg. Roesicke⸗Dessau will die Wartezeit für die Invalidenrente auf 400 Wochen festgesetzt wissen, wobei aber die auf Grund der geleisteten Beiträge doppelt angerechnet werden

Abg. Freiherr von Richthofen⸗Damsdorf beantragt die Warte⸗ zeit auf 200 Wochen zu beschränken, wenn mindestens 100 Wochen Beiträge auf Grund der Versicherungspflicht geleistet feien.

Nachdem Abg. Roesicke⸗Dessau seinen Antrag begründet hat, empfiehlt Abg. Freiherr von Richthofen⸗Damsdorf den von Antrag, der wesentlich von denselben Gesichtspunkten

8 e.

Kaiserlicher Geheimer Regierungs⸗Rath Dr. Kaufmann erklärt sich für den Antrag von Richthofen.

m An der Debatte betheiligen sich noch Abg. Hilbck (nl.), welcher eine Wartezeit von 600 Wochen für die Selbstver⸗ sicherung beantragt, und Abg. von Salisch.

§ 16 wird mit dem Antrage des Abg. Freiherrn von Richthofen angenommen.

Nach 5 ½ Uhr wird die weitere Berathung bis Mittwoch 1 Uhr vertagt. t

Handel und Gewerbe. krs.

Nach der Wochenübersicht der Reichsbank vom 15. Mai 1899 88 der gesammte Kassenbestand bet einem Betrage von 941 187 000 1898 900 271 000, 1897 950 774 000) der Vorwoche gegenüber ine Zunahme um 23 373 000 (1898 um 8 941 000, 1897 um b6 000) ℳ; der Metallbestand von 899 713 000 (1898 ac 1897 913 162 000) allein hat sich um 18 280 000 8 8 um 6 849 000, 1297 um 13 314 000) vermehrt. Der 711 98 an Wechseln erscheint mit 723 928 000 (1898 921 06 000, 1897 577 924 000) um 14 280 000 (1898 Zunahme 8 00 ℳ, 1897 Abnahme 19 756 000) niedriger und der Bestand 100 mpardforderungen von 77 343 000 (1898 81 818 000, 1897 r. 000) um 1 376 000 (1898 um 2 568 000, 1897 um 88. niedriger; auf diesen beiden Anlagekonten zusammwen⸗ 1897 men. ist also eine Abnahme um 15 656 000 (1898 um 1 644 000, der B . 27 626 (00) zu verzeichnen. Auf passiver Seite erscheint 1897 8 v. der umlaufenden Noten von 1 104 470 000 (1898 1 092 236 000, 37 664 888 443 000) um 38 298 000 (1898 um 36 844 (00, 1897 um

—) niedriger als in der Vorwoche, und die sonstigen

täglich fälligen Verbindlichkeiten (Giroguthaben) lassen mit 536 347 000 (1898 491 227 000, 1897 478 337 000) eine Abnahme um 42 179 000 (1898 um 45 271 000, 1897 um 27 977 000) erkennen. Konkurse im Auslande. Serbien. Joseph Schimon, Handelsmann in Belgrad. Anmelde⸗ termin: 20. Mai/1. Juni 1899. Nikola Jowanowitch, Weinhändler in Radujewatz. An⸗ meldetermin: 29. Mai/10. Juni 1899. . a Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 16. d. M. gestellt 14 831, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 16. d. M. gestellt 4768, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen. 11“*“

Berlin, 16. Mas. Marktpreise nach Ermittelungen des Königlichen Polizei⸗Präsidiums. (Höchste und niedrigste Preise.) Per Doppel⸗Ztr. für: *Weizen 15,80 ℳ; 14,60 „Roggen 14,85 ℳ; 13,70 ℳ%ℳ eFuttergerste 13,20 ℳ; 12,40 Hafer, gute Sorte, 15,60 ℳ; 15,10 Mittel⸗Sorte 15,00 ℳ; 14,50 ℳ; geringe Sorte 14 40 ℳ; 14,00 Richtstrob 4,32 ℳ; 4,00 Heu 7,10 ℳ; 4,40 „„Erbsen, gelbe, zum Kochen 40,00 ℳ; 25,00 ** Speisebohnen, weiße 50,00 ℳ; 25,00

Linsen 70,00 ℳ; 30,00 —. Kartoffeln 6,00 ℳ; 4,00 Rindfleisch von der Keule 1 kg 1,60 ℳ; 1,20 dito Bauchfleisch 1 kg 1,20 ℳ; 1,00 Schweinefleisch 1 kg 1,60 ℳ; 1,10 Kalbfleisch 1 kg 1,80 ℳ; 1,00 Hammelfleisch 1 kg 1,60 ℳ; 0,99 Butter 1 kg. 2,60 ℳ; 2,00 Eier 60 Stück 3,60 ℳ; 2,20 Karpfen 1 kg 2,00 ℳ; 1,20 Aale 1 kg 3,00 ℳ; 1,40 Zander 1 kg 2,60 ℳ; 1,00 Hechte 1 kg 858 vöIe. 3 1781 Z“ kg 1,60 ℳ; 0,80 Schleie

Kg 3, ; 1,20 Bleie 1 kg 1,20 ℳ; 0,80 Kreb 60 Stück 1200 ℳ; 250 9. 88 8

* Ermittelt pro Tonne von der Zentralstelle der preußischen Land⸗

wirthschaftskammern Notierungsstelle und umgerechnet vom Polizei⸗Präsidium für den Doppelzentner.

2* Kleinhandelspreise.

Nach dem Geschättsbericht der Lebensversicherungs⸗ Gesellschaft „Deutschland“ zu Berlin pro 1898 haben sich die Geschäftsergebnisse nach jeder Richtung hin günstig gestaltet. Ein⸗ gegangen waren 13 416 Anträge über 12 376 361 Versicherungs summe gegen 11 264 Anträge über 10 232 675 Versicherungssumme im Jahre 1897, und zur Neuausfertigung gelangten 11 949 Policen über 9446557 Versicherungssumme. Am Schluß des Jahres waren 61 507 Policen über 45 921 854,36 und 4680,12 Jahresrente in Kraft, d i. eine Vermehrung um 4925 Policen mit 3 767 364,71 gegen 3474 Policen mit 2 964 427,57 Versicherungs summe Ende 1897. Die Baar⸗Prämieneinnahme stieg auf 1 815 485,48 gegen 1 671 288,44 Ende 1897 und die Einnahme aus Zinsen und Miethen von 126 669,82 auf 162 478,30 An die Hinterbliebenen der im Jahre 1898 verstorbenen Mitglieder wurden 258 192,51 leinschließlich bei Lebzeiten fälliger Summen) ausgezahlt. Der Verlauf der Sterblichkeit war im Berichts⸗ jahre ein sehr günstiger, da die Sterbefälle weit unterhalb der rechnungsmäßigen Grenze blieben. Während der Zeit ihres Bestehens hat die Gesellschaft an bedingungsmaßig fällig gewesenen Summen, einschließlich der Dividenden, nunmehr rund 2 000 000 zur Auszahlung gebracht. Die Prämienreserve wurde auch in 1898 wieder beträchtlich vermehrt und zwar um nahezu 50 % der Prämieneinnabme. Einschließlich der Prämienüberträge beläuft sich die Prämienreserrve nun auf 4 934 220,32 Die zinstragenden Fonds der Gesellschaft haben im Betriebs⸗ jahre ebenfalls eine erfreuliche Zunahme erfahren. Der Hypothekenbestand stieg auf 4 412 800 gegen 3 107 550 Ende 1897, und die den Versicherten gegen Hinterlegung ihrer Policen gewährten Darlehen beliefen sich auf 276 184,94 Das gesammte Aktivvermögen beträgt Ende 1898:;: 7 460 181,73 gegen 5 410 120,01 Ende 1897. Wie aus der Gewinn⸗ und Verlustrechnung ersichtlich, wurde im Berichtsjahre ein Rein⸗Ueberschuß von 185 979,677 erzielt, der höchste seit dem Bestehen der Gesellschaft. Sämmtliche Sterbefälle konnten wiederum ohne Rechtsstreit zur Zufriedenheit der Interessenten er⸗ ledigt werden. Der Geschäftsbericht erwähnt noch, daß die im lau⸗ fenden Jahre bereits erzielten Resultate auch für 1899 ein zufrieden⸗ stellendes Ergebniß erwarten lassen.

Königsberg, 16. Mai. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen ruhig, Roggen matter, do. loko pr. 2000 Pfd. Zollgewicht —,—. Gerste kleine inländische ruhig. Hafer flau, do. loko pr. 2000 Pfd. Zollgewicht 133—135. Weiße Erbsen pr. 2000 Pfd. Zollgewicht 115,00. Spiritus pr. 100 1 100 % loko 41,10 Gd., 41,30 41,50 bez., pr. Mai 41 Gd., pr. Frühjahr 41 Gd.

Danzig, 16 Mai. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen loko gefragter. Umsatz 200 t, do. inländischer hochbunt u. weiß 164,00, do. inländischer bellbunt 155,00, do. Transit hochbunt und weiß 128,00, do. hellbunt 123,00, do. Termin zu freiem Verkehr pr. August —, do. Transit pr. August —, Regulierungspreis zu freiem Verkehr —. Roggen loko unverändert, inländ. 140 142, do. russischer und polnischer zum Transit 107,00, do. Termin pr. August —, do. Termin Transit pr. August —, do. Regulierungspreis zum freien Ver⸗ kehr —. Gerste, große (660—-700 g) 124,00. Gerste, kleine (625 660 g), 112,00. Hafer, inländischer 129,00. Erbsen, inländische 125,00. Spiritus loko kontingentiert 59,50, nicht kontingentiert 39,50.

Stettin, 16. Mai. UW. K. B.) Spirtzus 1oto 38,80 bez.

Breslau, 16 Mai. (W. T. B.) Schluß⸗Kurse. Schles. 3 ½ % L.⸗Pfrbr. Litt. A. 98,55, Breslauer Diskontobank 123,20, Breslauer Wechslerbank 111,00, Schlesischer Bankverein 148,00 Breslauer Spritfabrik 184,35, Donnersmark 206,00, Kattowitzer 213,50, Oberschles. Eis. 131,00, Caro Hegenscheidt Akt. 172,75, dberschles. Koks 170,00, Oberschles. P.⸗Z. 189,50, Opp. Zemen! 191,00, Giesel Zem. 189,30, L.⸗Ind. Kramsta 158,50, Schles. Zement 239,50, Schles. Zinkh.⸗A. —,—, Laurahütte 255,40, Bresl. Oelfabr. 80,00, Koks⸗Obligat. 100,80, Niederschles. elettr. und Kleinbahn⸗ gesellschaft 114,00. Cehulofe Feldmühle Cofel 169,00, Schlesische Elektrizitäts⸗ und Gasgesellschaft 125,00, Oberschlesische Bank⸗ aktien 114,75.

Probuktenmarkt. Spiritus pr. 100 1 100 % erkl. 50 Verbrauchsabgaben pr. Mai 57,80 Br., do. 70 Verbrauchs⸗ abgaben pr. Mai 37,80 Gd

Magdeburg, 16. Mai. (W. T. B.) Zuckerbericht. Korn⸗ zucker exkl. 88 % Rendement 12,10. Nachprodukte exkl. 75 % Rendement —,—. Fest. Brotraffinade I 25,25. Brot⸗ rafßnade II 25,00. Gem. Raffinade mit Faß 25,00 25,50. Gem. Melig 1 mit Faß 24,50. Stetig Rohzucker 1. Produkt Transit †. a. B. Hamburg pr. Mai 11,27 ½ bez., 11,25 Gd., pr. Juni 11,25 Gd., 11.2 Br. dr. Jult 11,07 ben, 11,32 ½ Gd., pr. August 11,40 bez., 11,42 Br., pr. Oktover⸗Dezember 10,02 ½ bez, 10,05 Br. Fest.

F⸗Znzfar! a. M., 16. Mai. (W. T. B.) Schluß⸗Kurse. Lonbv. Pechsel 20,44, Pariser do. 81,083, Wiener do. 169,55, 3 % Reichs⸗A. 92,10, 3 % Hessen v. 96 88,80, Italiener 95,60, 3 % port. Anleihe 27,40, 5 % amort. Rum. 101,60, 4 % russische Kons. —,—, 4 % Rufs. 1894 99,90, 4 % Spanier 62,40, Konv. Türt. —,—, Unif. Egypter —,—, 5 % kons. Mexskaner 100,90, 6 % Mexikaner 99,20, Reichsbank 155,50, Darmstäbter 154,10, Diskonto⸗Komm. 198,60, Dreeodner Bank 165,80, Mitteld. Kredit

Fahrrad 250,00, ; Elektrizit. 300,00, Schuckert 239,00, Höchster veee⸗ 423,00, Bochumer Gußstahl 269,20, Westeregeln 222,00, gurahütte 255,80, Gotthardbahn 147,70, Mitielmeerbahn 110,40, Privatdiskont 3 ¾. 5 % amort. innere Mexikaner 3. Serie 45,15.

Effekten⸗Sozietät. (Schluß.) Oesterr. Kredit⸗Aktien 223,70, Franz. —,—, Lomb. 26,40, Ungar. Goldrente —,—, Gotthardbahn 147,70, Deutsche Bank —,—, Disk.⸗Komm. 198,40, Dresdner Bank 165,30, Berl. Handelsges. —,—, Bochumer Gußst. 267,20, Dort⸗ munder Union —,—, Gelsenkirchen 205,20, Harpener 200,60, Hibernia 222,40, Laurahütte —,—, Portugiesen 27,50, Italien. Mittelmeerb. —,—, Schweizer Zentralbahn 147,80, do. Nordostbahn 103,00, do. Union 78,40, Italien. Msridionaux —,—, Schweizer Simplonhahn 88,80, 6 % Mexikaner 102,20, Italiener 95,45, 3 % Reichs⸗Anleihe —,—, Schuckert —,—, Northern —,—. Edison —,—, Allgemeine Elektrizitätsgesellschaft —,—, Helios 180,75, Nationalbank 147,40, 1860er Loose —,—, Spanier 62,20, Höchster Farbw. —,—, Türken⸗ loose 132,00, Adler Fahrrad —,—, Westdeutsche Jute —,—.

Köln, 16. Mai. (W. T. B.) Rüböl loko 52,50, pr. Mai 49,30.

Dresden, 16. Mai. (W. T. B.) 3 % Sächs. Rente 88,80, 3 ½ % do. Staatsanl. 99,60, Dresd. Stadtanl. v. 93 98,75, Dresd. Kreditanstalt 129,75, Dresdner Bank 165,25, do. Bankverein 118,75, Leipziger do. 185,00, Saͤchsischer do. 141,00, Deutsche Straßenb. 165,50, Seis eehe a Hamp schifaeaggeh ver. Elbe⸗ und Saalesch. 3,50, Sächs.⸗Böhm. Dampfschiffahrts⸗Ges. 276,00, Dresd. eahe 88 Pülchectab aan 2 Leipzig, 16. Mai. (W. T. B.) Schluß⸗Kurse. 3 % Sächsische Rente 88,90, 3 ½ % do. Anleihe 99,50, 4., er Paraffin⸗

und Solaröl⸗Fabrik 118,50, Mansfelder Kuxe 1215,00, Leipziger Kredit⸗

anstalt⸗Aktien 201,75, Kredit⸗ und Sparbank zu Leipzig 123 50, veivziger Bank⸗Aktien 184,75, Leipziger Hypokbekenbank 149,50, Sächsische Bank⸗Aktien 141,25, Sächsische Boden⸗Kredit⸗Anstalt 128,00, Leipziger Baumwollspinnerei⸗Aktien 176,75, Leipziger Kammgarn⸗ Svinnerei⸗Aktien 191,00, Kammgarnspinnerei Stöhr u. Co. 193,50, Altenburger Aktien⸗Brauerei 233,00, Zuckerraffinerie Halle⸗Aktien 130 00, Große Leipziger Straßenbahn 209,00, Leipziger Elektrische 11— 138,25, Thüringische Gas⸗Gesellschafts⸗Aktien 261,00, Deu Säͤchsische Wollgarnfabrik vorm. Tittel u. Krüger 165,50. Kammzug⸗Terminhandel. (Neue Usance.) La Plata. Grund⸗

muster B. Per Mai 4,70 ℳ, pr. Juni 4,70 ℳ, pr. Juli

4,70 ℳ, pr. August 4,70 ℳ, pr. September 4,72 ½ ℳ, pr. Oktober 4,72 ½ ℳ, pr. November 4,72 ½ ℳ, pr. Dezember 4,72 ½ ℳ, pr.

Januar 4,72 ℳ, pr. Februar 4,72 ½ ℳ, pr. März 4,72 ½ ℳ, pr. April 8

4,72 ½ Kammzug⸗Terminbandel. (Alte Usance.) La Plata. Grund⸗ muster B. Per Mai 4,75 ℳ, pr. Inni 4,75 ℳ, pr. Juli 4,75 ℳ,

pr. August 4,75 ℳ, pr. September 4,75 pr. Oktober 4,77 ½ ℳ,

pr. November 4,77 ½ ℳ, pr. Dezember 4,77 ½ ℳ, vr. Januar

pr. Februar —,— ℳ, pr. Märt —,— ℳ, pr. April —X,—

Umsatz: 10 000 kg. Tendenz: Ruhig.

8 Bremen, 16. Mai. (W. T. B.) Börsen⸗Schlußbericht. Raffiniertes Petroleum. (Ofstzielle Notierung der Bremer Petro⸗

leum⸗Börse.) Loko 6,10 Br. Schmalz. Ruhig. Wilcox in Tubs

26 ¼ 4, Armour shield in Tubs 26 ½ ₰, andere Marken in Doppel⸗- Emmern 27 28 ₰4. Speck. Ruhig. Sbort clear middl. loso 25 ½ 4. Reis ruhig. Kaffee unverändert. Baumwolle ruhig.

Upland middl. loko 31 ¾ ₰.

Kurse des Effetten⸗Makler⸗Vereing. 5 % Norddeutsche 8 Wollkämmerei und Kammgarnspinnerei⸗Akt. 197 ½ Br., 5 % Norddeutsche

Llopd⸗Aktien 123 ¾ bez., Bremer Wollkämmerei 334 Gd.

Hamburg, 16. Mai. (W. T. B.) Schluß⸗Kurse. Hamb.

Kommerzb. 124,90, Bras. Bk. f. D. 177,50, Lübeck⸗Büchen 172,45,

A.⸗C. Guano⸗W. 108,00, Privatdiskont 3 ¾. Hamb. Packetf. 128,15, Nordd. Lloyd 123,00, Trust Dynam. 178,50, 3 % Hamb. Staats⸗Anl. 88,75, 3 ½ % do. Staatsr. 102,00, Vereinsb. 168,00, Hamb. Wechsler⸗ bank 122,00. Gold in Barren pr. Kgr. 2788 Br., 2784 Gd., Silber

in Barren pr. Kgr. 83,25 Br., 82,75 Gd. Wechselnotierungen: London lang 3 Monat 20,33 ½ Br., 20,29 ½ Gd., 20,31 ½ bez, London kurz 20,45 Br., 20,41 Gd., 20,43 ½ bez., London Sicht

20,46 ½ Br., 20,42 ½ Gd., 20,45 bez., Amsterdam 3 Monat 167,55 Br.,

167,05 Gd., 167,40 bez., Oest. u. Ung. Btpl. 3 Monat 167,35 Br., 166,85 Gd., 167,25 bez., Paris Sicht 81,25 Br., 80,95 Gd., 81,15 ben. St. Petersburg 3 Monat 213,50 Br., 213,00 Gd., 213,50 bez., New York Sicht 4,20 ¾ Br., 4,17 ¾ Gd., 4,19 ½ bez., New York 60 Tage Sicht 4,16 ¼ Br., 4,13 ½ Gd., 4,15 ¾ ben. Getreidemarkt. Weizen loko still, holsteinischer loko

158 -— 162. Roggen still, mecklenburgischer loko neuer 150 158,

eussischer loko matt, 113. Mais 99. Hafer stetig. Gerste matt. Rüböl ruhig, loko 47. Spiritus behauptet. Mai 19 ½, pr. Mai⸗Juni 19, pr. Juni⸗Juli 18 ¾, pr. Juli⸗Aug. 18 ¼¾. Kaffee behauptet. Umsatz 4000 Sack. Petroleum ruhig, Standard white loko 6,05. 8

Kaffee. (Nachmittagsbericht.) Good average Santos pr. Mai 8

29 ¼ Gd., pr. Sept. 30 Gd., pr. Dez. 30 ½ Gd., pr. März 31 Gd.

Zuckermarkt. (Schlußberlcht.) Rüben⸗Rohzucker I. Produkt Basis 88 % Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg pr. Mai 11,32 ½, pr. Juli 11,35, pr. Auaust 11,45 pr. Okxrober 10,12 ⅛, pr. Dezember 10,02 ½, pr. März 10,22 ½. Stetig.

Die „Hamburgische Börsenhalle“ meldet: Unter dem Namen

„Schiffbautechnische Gesellschaft“ soll am Dienstag, den 23. Mai, in Berlin eine Gesellschaft begründet werden, die für Deutschland dieselben Zwecke verfolgen soll, wie die „Institution of naval architects“ für Großbritannien. Die Konstituierung ist, nachdem ein in der Vorversammlung am 19. Februar d. J. gewählter Ausschuß alle hat, völlig gesichert, da bereits namhafte Beträge, auch von Hamburgischen Schiffswerften und Rhedereien, für die Durch⸗

führung der gestellten Aufgaben gezeichnet worden sind. Der Imcs

der Gesellschaft, die ihren Sitz in Berlin haben wird, ist der Zusammen⸗ schluß von Schiffbauern, Schiffsmaschinenbauern, Rhedern, Offizieren der Kriegs⸗ und Handelsmarine u. s. w. zur Erörterung wissenschaftlicher und praktischer Fragen hinsichtlich der Förderung der Schiffbautechnik.

Wien, 16. Mai. (W. T. B.) (Schluß⸗Kurse.) Oesterr 4 G6 % Papierr. 100,95, do. Silberr. 100,40, Oesterr. Goldrente 119,65, Oesterreichische Kronenrente 101,35, Ungarische Goldrente 119,60, do. Kron.⸗A. 97,15, Oesterr. 60er Loose 139,75, Länderbank 244,75, Oesterr. Kredit 358,40, Unsonbank 322,25, Ungat. Kreditb. 387,50, Wiener Bankverein 282,25, Böhmische Nordbahn 245,00, Buschtiehrader 638,00, Elbethalbahn 265,75, Ferd. Nordbahn 3360, Oesterr. Staatsbahn 361,25, Lemb.⸗Czern. 289,00, Lombarden 56 00, Nordwestbahn 252,00, Pardubitzer 207,00, Alp.⸗Montan 242,00 Amsterdam 99,35, Deutsche Plätze 58,95, Londoner Wechsel 120,45 Pariser Wechsel 47,82 ½, Napoleons 9,55 ½, Marknoten 58,95, Russische Banknoten 1,27 ⅛, Bulgar (1892) 111,10, Brüxer 362,00, Tramway 506,00, Prager Eisenindustrie 1302.

Getreidemarkt. Weizen pr. Mai⸗Juni 8,66 Gd., 8,67 Br., pr. Herbst 8,06 Gd., 8,07 Br. Roggen pr. Mai⸗Juni 7,40 Gd., 7,42 Br., pr. Herbst 6,68 Gd., 6,69 Br. Mais pr. Mai⸗Junt 4,67 88

Gd., 4,68 Br. Hafer pr. Mai⸗Juni 5,84 Gd., 5,86 Br., pr. Herbst 5,74 Gd., 5,75 Br. G e 17. Mai, Vormittags 10 Uhr 50 Minuten. (W. T Behauptet. Ungar. Kredit⸗Aktien 387,50, Oesterr. Kredit⸗Aktien 858,10, Franzosen 361,10, Lombarden 56,25, Elbetbalbahn 265,00. Oesterreichische Papierrente 100,95, 4 % ung. Goldrente —,—, Oest Kronen⸗Anleihe —,—, Ungar. Kronen⸗Anleihe 97,10, Marknoten 28,95, Bankverein 281,75, Länderbank 245,25, Buschtiehrader Litt. B. Aktien —,—, Türkische Loose 66,75, Brüxer —,—, Wiener Tramway

510,00, Alpine Montan 242,25, Prager Eisenindustrie —.

Budapest. 16. Mai. (W. T. B.) Getreidemarkt Weizen loko flan, pr. Mai 8,88 Gd., 8,89 Br., pr. Oktober 7,93 Gd., 7,94 Br. Roggen pr. Mai Gd., Br., Oktober 6,41 Go., 6,42 Br. Hafer pr. Mat Gd.,

117,90, Dest.⸗ung. Bank 152,90, Oest. Kreditakt. 224,70, Adler

pr. Oktober 5,40 Gd., 5,41 Br. Mats pr. Mat 4,42 Gd., 4,43

che Spitzen⸗Fabrik 232,50, Leipziger Elektrizitätswerke 120,00,

vorbereitenden Schritte bewirkt

enankne S