1899 / 151 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 29 Jun 1899 18:00:01 GMT) scan diff

Ich berufe mich de auf die 40 jährige Erfahrung; seit 1861 sind Martens inl.) den Antrag Endemann, insoweit er sich auf die Parlamentarische Nachrichten. n.. 8 Am vorigen beinahe 40 Jabre bergangen. Hat denn irgend eine preußische Aktien⸗ Dienstaufwandgentschädigung aus der Staatskasse bezieht, befürwortet. 1“

9 88 gut Verkaufte ersc nitts- Markttage Spalte 1hoe gesellschaft unter dem Bestehen dieser Bestimmung gelitten? Hat Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Bosse: 98 Kae⸗ Heuse 8. nge snsgeace 88 En. Fbf in 1 11951 8 n. . Mengen für Durch⸗ nach überschläglicher man geglaubt, in Preußen könne man nicht mit derselben Rechts⸗ Meine Herren! Ich bitte Sie, diesen Antrag der Herren von Zwischenkredit bei ra nogspu⸗ Gezahlter Preis für 1 Doppeltentner 1— 1 Doppel⸗ schnitis⸗ Shätung verkauft sccherheit Aktiengefellschaften ins Leben rufen wie in den anderen Dr. Endemann, Dr. Martens und Dr. Ruegenberg abzulehnen. Ich nebst Begründung zugegangen: 8 ““ niedrigster höchster niedrigster höchster niedrigster höchster Doppelzentner rentnes preis dem Doppe 1 Bundesstaaten? Mir ist das nicht bekannt gewesen. Dagegen sind glaube, die Herren haben sich doch die Tragweite ihres Antrags nicht § 1. 1 94 34 Anu 2 (Preis unbekannt) wir alle Zeugen gewesen des außerordentlichen Aufblühens unserer vollständig klar gemacht. In der ganzen preußischen Gesetz⸗Sammlung Soweit für die Errichtung von Rentengütern die Vermittelung -vn Aktiengefellschaften. b 1 giebt es nicht ein einziges Gesetz, in dem eine ähnliche Einschränkung der General⸗Kommission eintritt, kann der zur Abstoßung der Schulden Noch: Hafer. innnss 8 üng; bun *. Ich habe auch nicht, wie der Herr Abg. Gothein angedeutet bat, der Staatsregierung, ein ähnlicher Verzicht darauf enthalten ist, die und .“ 3— 11““ ““ Duderstadt b 13,67 400 14,33 y14,33 14,67 1989 445+% nd4,50 14,14 . 8 daichtotuft manis einen Unterschied gemacht zwischen Handelsstand und anderen Ständen. Bezüge der betreffenden Beamten lediglich durch den Etat zu be her 1 Peae ihsch eneben 8 2 rngütfe b. 1 N. igen Lüneburg. . . 4n5, Ftascr3 3. 13,75 14,00 14,50 14 1299 ü829 18 J388 d ei1 4,80 14,70 8 tS 2 2894 He Ich habe von Ständen überhaupt nicht gesprochen; ich habe nur ge⸗ regeln. Warum das geschehen soll, ist garnicht abzusehen.] Beständen des Reservefonds der Rentenbanken gewährt werden. 1 . 8 2 1490 15260 2 I1185,25 15,00 16711aned meh shane sprochen von Großkapital und Kleinkapital. Ich glaube, das ist. Nun haben wir mit dem Finanz⸗Minister noch nicht Dem Fonds darf hierfür ein Betrag bis zu zehn Millionen 6““ 8 g 13,80 1160 20 14.00 1812 eenps Foirt; etwas Anderes. 8 arse ein UAr. ülabniß hecber, ir weicher Höh mie Murt entnommsen werden. 82 audqush Peuf vväͤhr. 15,80 15,90 16,00) 8 88 185,90 188⁸ .6. 189 nnls Nun hat der Herr Abg. Gothein wiederum ausgeführt, welche demnächst vollbesoldeten Kreisärzte von Staatswegen besoldet werden Mit der Tusführung dieses Gesetzes werden der Finant⸗Minister andwirthschaft, Domänen und Forsten be⸗

vüiine aü0 InstühntstnsIe ne 180 gnußotld E I18 289 Btn. *ℳ 2. *

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Biberach... * dau . G . 18 13,20 13,20 14,80 Y 15,00 15,60 52 sr Ih 1299 13,60 E i1d 1 88 3brb Härte es für die Aktionäre sei, büßen zu sollen für die Handlungen sollen, und hier wollen Sie der Regierung eine Schranke anlegen: sie und der Minister für

1 111I“ 14,00 ee 88 —— e88 111“ 15 10 b] 1550 1600 16,00

28

. 2 . 1 1 85b3 1 8;

4 8 k 8 Fl. 85 aR Fs ihres Vorstandes. Wenn ich bei Hes vge bleibe, welches ich soll verpflichtet sein, bei der Bemessung der Dienstbezüge dieser Be⸗ auftragt. 1 . 2— . 4,50 15,00 15,00 B . . ais. dag nicac nsng Ihnen vorhin gesagt habe: Denken ie sich, Jahre lang haben die amten ihnen eine Dienstaufwandsentschädigung und eine Fuhrkosten⸗ DX' 8 1

. Altenburg 1“ 1 14,00 14,00 16,30 1850 15,40 188b mio . . . S019 184 rüncitlk Aktionäre den großen Gewinn eingesteckt, welcher durch den Vertrieb entschädigung zu geben. Es kann unter Umständen viel praktischer wie Gesetzentwurf beigegebene Zegruͤndung lautet, 89. Breslan. . 51192 11,80 12,10 12,30 12,60 12,80 13, z98⸗ . egn eega h. Lbes 90 b; gesetzwidriger Fabrikate der Gesellschaft erwachsen ist. Wenn nun sein, das durch Tagegelder und Reisekosten zu machen, als daß man ein Bei Begründung von Rentengütern auf Grund des Gesetzes, be⸗ B

.„ . 4 8 8 3 1 len eees ; der B d k t, d 1 3 8 25 1 2 ; f volle Doppelzent d der Verkaufswerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt. Der Durchschn ahl madc aber die Sache endlich zur Kenntniß der Behörden kommt, dann Pauschquantum giebt. Ich erinnere nur daran, wie es wird, wenn ein voll⸗ treffend die Beförderung der Errichtung von Rentengütern, vo emerkungen. Die verkaufte Menge wird uf volle WüpeHenfnee mer g bamn sechs Spalten, daß entsprechender Ferss febltl. sollen sie es nach der Meinung des Abg. Gothein nicht über sich er⸗ besoldeter Kreisarzt angestellt wird in einer Stadt, die einen selbständigen 7. Juli 1891 Ges⸗Samml. S. 279 fg)sis vielfach die Erfahrun

gehen lassen, daß die Gesellschaft als solche dafür aufgelöst wird. Stadtkreis bildet, wo der Bezirk also vollkommen zusammenfällt mit gemacht worden, daß sowohl bei der Lastenfreistellung des 8 8g Rentengüter aufzutheilenden Grundstücks, als auch bei der Worin besteht denn der Vermögensnachtheil, der hier so stark auf⸗ der Stadt. Da soll nun die Regierung gezwungen seina, dem Mann Aufführung der zur erstmaligen Emrichtung der Renten⸗

Irzssse⸗ vons Preußischer Landtag. fersten Lesung die Zustimmung der Mehrheit gefunden, auch re Heh, 1ös. ögesabe hs Ph. gebauscht wird? Es ist nicht eine Konfiskation, sondern eine Liqui⸗ ein Pauschquantum für Fuhrkosten zu geben. Er braucht vielleicht güter nothwendigen Wohn⸗ und Wirthschaftsgebäude insofern 1 AInats8 der Ab Seea s‚ddaß diese Thatsache geeignet ist, das Gesetz nunmehr um er geg b . Registerri dation; nur die Gesellschaft als solche wird aufgelöst, und jedem garnicht herumzufahren oder, wenn er es thut, so geschieht es mit Schwierigkeiten entstehen, als die Betheiligten zu dem Zeitpunkt, wo Haus der Abgeor y...sfer alle Zukunft überflüssig erscheinen zu lassen, cbensowenig Wege des Ordnungsstrasverfahrens dur en Registerrichter Aktionät wird das Geld wiedergegeben, welches er darin hat, soweit, der Pferdebahn oder der elektrischen Bahn. So etwas soll man beides erfolgen soll, nicht über zureichende Geldmittel verfügen. Der

monsmmoffun 1 un P59382 1 3 5 8 1 6 4 - d 3 A.

8 Sij 1 8 1 . idri idri d zugleich das Gemeinwohl gefährdende . . 1 3 nan e 1 1 UHeber den Beginn der Sitzung ist schon berichtet worden. entsprechende Strafvorschriften gegenüber den eben von mir genannten rechtswidrige, gesetzwidrige und zu 1 dabei, es wäre unrecht, wenn wir die Aktiengesell⸗ bei dem Etat wird nachher der Ort sein, wo die Landesvertretung Grundschulden und etwaiger sonstiger Lasten bestimmt, damit, wie es das Bei der zweiten Lesung des Entwurfs eines Aus⸗ Gesellschaften und Vereinigungen überflüssig seien. Die bloße Existenz Geschäftsgebahrung. Wir haben in der ehegh 8. 29 9 darüber schaften nicht unter gleiche Bedingungen stellen wollten, wie sie gegen⸗ ihre Rechte geltend zu machen hat, wenn etwa die Regierung ihre Gesetz vom 27. Juni 1890 (Gesetz⸗Samml. S. 209) erfordert, die Renten⸗ führungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche geben nur einer solchen Vorschrift hat ihre moralische Wirkung, und darauf muß unterhalten, welche Fälle man darunter woh subsumieren könne. Ich über den kleineren vorerwähnten Gesellschaften bestehen. Ich glaube, Schuldigkeit nicht thäte und falsche Wege einschlüge. Ich bitte Sie, güter frei von Hypotheken und Grundschulden begründet und abgeschrieben

die Artikel 3 und 4 zu einer Debatte Anlaß. den Werth gelegt werden habe einige Beispiele angeführt, wie sie mir gerade einfielen. daß der Grundsatz: gleiches Recht für Alle, den Sie sonst immer un. den Ant eEe und die Rentenbankrenten an erster Stelle auf ihnen eingetragen ; tikel 3 sollen die Gerichte, die Beamten der CPö 1 8 icht wiederholen, sondern nur hinweisen a j ver. - 8 - en Antrag abzulehnen. werden können. Diese Freistellung von den Schulden des Stamm⸗ Nach Ar s und schte, diebeborden⸗ sowie Meine Herren, ich möchte zunächst abwarten, welche Einwendungen Ich will sie nich b uf zuerkennen pflegen, auch für die Wiederherstellung der Regierungs⸗ Abg. Dr. Schilling (konf.) schließt sich diesen Ausführungen an. gutes muß der Bestätigung des Rentengutsvertrages oder „Rezesses

85 28 Leracche Kenntniß kommenden gegen den Antrag aus der Mitte des Hauses vorgebracht werden, um einen Fall. Wenn eine Aktiengesellschaft, z. B. eine chemische vorlage spricht. (Bravo! rechts.) Unter⸗Staatssekretär Lehnert äußert gegen den Antrag Ende⸗ vorausgehen Die Realgläubiger aber bewilligen weder die Löschung

1 icht ändi ö eiter entgegentreten zu können. Ich beschränke Fabrik auf Aktien, mit Wissen oder auf Anordnung des Vor⸗ 1 „Szni . ; mann finanztechnische Bedenken. ihrer Forderungen noch die Entpfändung der zu Rentengütern be⸗ ällen einer unrichtigen, un vollständigen, und zunterlassenen ei Ses. B kungen und deren standes und Aufsichtsraths sich systematisch der Uebertretung des Abg. Pg. Krause⸗Königsberg (nl.): Es fragt sich lediglich, ob 3. 8 sch 889 ; stimmten Flächen, .d⸗ sie nicht Deckung haben. Da nun nmeldung zum Handelsregister dem Registergerichte Mitthei⸗ mich für jetzt auf die eben ausgesprochenen Bemerkung schuldi t sie als cvhäftsmäßt ein Bedürfniß für eine solche Vorschrift vorhanden ist. Das Reichs⸗ ieser Antrag wird abelehat und § 3 in der von den der Rentengutsausgeber diese Deckung durch die Rentenbriefe lung machen. eingehendere Darlegung im Kommissionsbericht. Nahrungsmittelgesetzes schu ver bn vFee sie also b19 mäßig gesetz veei ce⸗ für Genossenschaften und rechtsfähige Vereine, aber Abgg. Graf Douglas und Kirsch beantragten Fassung an⸗ zu beschaffen beabsichtigt, ihre Aushändigung aber erst nach Abg. Möller (nl.) beantr agt, auch den Organen des Abg. Traeger (fr. Volksp.): Die bisberigen Bestimmungen machen Waaren in den Handel bringt, die nach den orschriften es ahrungs⸗ tiengesellschaften eine solche Bestimmung für nothwendig genommen. Uebernahme der Rente auf die Rentenbank neichtedtne und Handelsstandes diese Verpflichtung aufzuerlegen. sdee Auflösung der Gesellschaft davon abhängig, daß sie gesetzwidrige mittelgesetzes nicht in den Handel gebracht werden dürfen, so würde geha üe Fe Wafks keneh. Ta. Geftesschen Hapascs Der gieft der Vorlage wird nach unerheblicher Debatte da lezeere EEEe“ Justiz⸗Minister Schönstedt: ebSSHandlungen der Geschäftsführer ꝛc. duldet, also sich zum Komplicen, das ein Fall sein, in welchem die bffentliche Sicherheit und fäbigen Vereinen erfolgt ie Fsam Perwersen dn c Berheitigten, des. mit einigen von dem Abg. Kirsch vorgeschlagenen redaktionellen Rentenbankgesetzes vom 2. März 1850 (Gesetz⸗Samml. S. 112) nur

stir macht. Die gegenwärtige Fassung ist eine sehr viel dehnbarere, des: das öffentliche Interesse nicht dadurch hinreichend geschützt balb ist für diese Vereinigungen eine solche Vorschrift nothwendig. Aenderungen angenommen. auf Grund eines von der Auseinandersetzungsbehörde bestätigten Re⸗

Meine Herren! Wenn ich den Herrn Abg. Möller richtig ver⸗ halb sollte man sie beseitigen. Denn die Aktiengesellschaft braucht 5 Seer di Mbees 9 Anv ; 81 8 1 8 zesses erfolgen darf, so wird, wenn es dem Rentengutsausgeber nicht standen habe, hält er den von ihm gestellten Antrag materiell für 8 9 Feeean Verhalten des Vorstandes keinerlei Kenntniß wird, daß man gegen die einzelnen Personen Arafbechaltch ee e n.8 derenne Rensc nheadie gest⸗ Vor der Abstimmung über das Gesetz im Ganzen erklärt gelingt, seine Realgläubiger auf andere Weise zu befriedigen, die überflüssi mit Rücksicht auf die Bestimmungen des § 126 des zu haben, sie könnte nach dieser Vorschrift doch aufgelöst werden. vorgeht, die sich das haben zu schulden kommen lassen; sondern es wicht Etrhsn „kann man eine persönliche Mitschuld der Aktionäre Abg. Dr. Sattler (nl.), daß der größere Theil seiner Partei Fortsetzung des Verfahrens der Rentengutsbildung durch Weiterungen - * über di twillige Gerichtsbarkeit. Ich kann mich Mini önstedt: würde für den Staat aller Anlaß gegeben sein, zu sagen: für einen Ab 8 1 = mar HKssgesgen das Gesetz stimmen werde, weil es den gehegten Erwartungen und Verwicklungen gehemmt oder unmöglich gemacht.

setzes über die freiwillige ecor 5 2 Justiz⸗Minister Schönstedt: 211913239 ,23 solchen gesetzwidrigen, gemeinschädlichen Betrieb gestatte ich nicht, daß Nachdem 8 g. Bröse sich nochmals für die Wieder⸗ einer gedeihlichen Organisation im Großen und Ganzen nicht ent. Es hat sich deshalb allerwärts die Nothwendigkeit der Beschaffung dieser Auffassung anschließen, habe aber nicht gebört, daß der Herr Meine Herren! Der von Herrn Abg. Traeger am Schlusse seiner ver, A1gg ; wilegiums der Rechtsfähigkeit herstellung des Artikels 4 ausgesprochen hat, wird Art. 4 ent⸗ spreche. Freuen würde er sich, wenn das Gesetz die Vorbedingung eines Zwischenkredits zur Lastenfreistellung des aufzutheilenden Grund⸗ Abg. Möller seinen Antrag zurückgezogen hat; falls die Geneigtheit Ausführungen angeführte Grund für die Steichung des Art. 4 trifft kapitalistische Vereinigungen h n 87 bt 8. r⸗ sprechend dem Antrage der Kommission gegen die Stimmen wäre für die Abzweigung der Medizinalverwaltung vom Kultus⸗ stücks ergeben. Dieser Zwischenkredit ist seither regelmäßig von bierzu etwa abhängig gemacht werden soll von einer Erklärung dahin, nicht zu. Er hat gemeint, wenn es bei der Streichung bliebe, so erfreuen, was in der That als ein Privilegium zu betrahten m. e der beiden konservativen Gruppen abgelehnt. Ministerium und deren Uebertragung auf das Ministerium des Innern. staatlichen, provinziellen oder anderen öffentlichen redit⸗ daß in der auf Grund des § 126 des Reichsgesetzes bleibe ja die entsprechende Vorschrift des Einführungsgesetzes zum

gesellschaftliche Vereinigung von Mitteln durch eine größere Zahl von Der Rest der Vorlage wird ohne weitere Debatte an⸗ Das Gesetz wird i 1 1 instituten oder von Privatbanken gewährt worden, und es e. . 8 Ar wird im Ganzen definitiv in der beschlossenen b di 1.K zewoül di büch bereini

zu erlassenden Anweisung an die Handelsorgane auch die Handelsgesetzgebuch in Kraft. Das ist ein Irrthum. Wenn Herr Abg. Personen hat ja nur dadurch ihren Rechtsschutz, daß sie in eine Form genommen. haben sich die General⸗Kommissionen, wiewohl die Grundbuchbereinigung hier in Rede stehende Anzeigepflicht den Handelsorganen auferlegt Traeger die Güte haben will, den Art. 8 anzusehen, findet er unter

Ueberlingen. ““ Braunschweig

Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den

. aa Fassung gegen die Stimmen der beiden freisinnigen Parteien Sache des Rentengutsausgebers i 6

5 1 geger 1 b S ngutsausgebers ist, in mehr oder weniaer weitgehender Peeneeasect 8 2.Seechchee 11 Es folgt die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, be⸗ und der Nationalliberalen angenommen. Weise der Vermittlung des Zwischenkredits unterzogen. In dieser werden soll, so nehme ich keinen Anstand, dies zuzusagen, wenigstens Nr. 1, daß das preußische Einführungsgesetz zum allgemeinen Handlungsfähigkeit, . 228% bish ; 4 t treffend die Dienststellung des Kreisarztes und die Die Kommission beantragt ferner folgende Reso⸗ Beziehung hat sich bei einzelnen General⸗Kommissionen auch schon soweit sich dazu irgend eine Nothwendigkeit ergiebt. Die Frage ist deutschen Handelsgeretzbuche vorbehaltlos aufgehoben werden soll; es gelegt hat. Und da hat das Gesetz bisher auf dem Feißnebatzet ge⸗ Bildung von Gesundheitskommissionen. lutionen: ein bestimmtes Verfahren herausgebildet, indem der Rentenguts⸗

1 8 sgeber seinen Anspruch auf die zu erwartenden Rentenbriefe „Minister und mir noch nicht erörtert wi 1 f. Besti 1 1 6 st ch uec . I., Obwohl zur Förderung der Kenntnisse der Hygiene in ausgebe 1833 8v e Herebe erhebliche Bedeaken geltend 8 eI. 8. 88 1 85 9 . dieser Befugnisse durch rechtswidrige Handlungen, wenn diese Abg. Winckler (kons.) den Zusatz: Die Kosten der Reisen, der Bevölkerung schon Anerkennenswerthes geleistet ist, erscheint und die baaren Anzablungen der Rentengutenehmef dem Waleiher . . verschwinden. es ha b ge: das Gemeinwohl gefährden, einen genügenden Anlaß geben welche der Kreisarzt im Auftrage des Regierungs⸗Präsidenten oder des doch eine größere Verbreitung und Vertiefung dieser Kenntnisse Veftangung des vollzogenen Rentengutsvertrags nichts entgegensteht,

des Zwischenkredits zediert und die General⸗Kommission, sobald der machen wird. so, daß ein Bedürfniß vorliegt, dieses geltende Recht aufzuheben? * 8 A Fi U Staatskass 2 V 8 dringend geboten, und ist zu diesem Zwecke insbesondere auf die ter 3 rags

z 1 * b .* muß, die Auflösung einer solchen Gesellschaft herbeizuführen. Landraths ausführt, fallen der Staatskasse zur ast. Von der An Üünd indi b 5 8 dem Darlehnsgeber eine Bescheinizung über die Höhe der aufkommenden 8 1— anheim, ob der Herr Abg. Moller seinen Vesba 9. ee. bö“ e Wenn das persönliche Element in den Paragraphen des Entwurfs nahme dieses Antrages machten seine Freunde ihre Entscheidung über Srüragee Püäsatededed erteacnenegrrcesnn de acgeden Rentenbriefe sowie darüber ertheilt, daß ihm auf Grund der Zession

. - 1 üee bracht worden ist, dann erklärt sich das nebenher auch dadurch, Regi 5 b Verwaltungsbeamten und Geistlichen in der Hygiene Bedacht zu o r nachzuweisenden Vorlagen die Rentenbriefe von ihr Der Antrag wird darauf zurückgezogen. 8 stimmung besteht in demselben Maße, wie es bisher bestanden hat. Lüaeehise ist auf EEI“ 2 28 daß Feebee S ve. 8 Aesaeecs 8.nn 8* nehmen. 1 n Hyg geg. helden ausgefolgt werden, sofern er die Rentengutsflächen pfandfrei tönnen, wenn sie durch einen gesetzwidrigen Beschluß der fübrungen des Herrn Abg. Trasger nichts Neues enthalten. Ihnen . Prs 7. die die eigentlichen Vertreter der Gesell Tragung der Kosten existieren FBeber hee ge sinn in Lde. Mopmn. 28n E15 worben ehß sind jed 9, in den Sree ie n oder dur ese widriges Verhalten des ; 3 2 18 9 8 1 2 gerechne 8 nuüß, 8 g. G 1 1 . 5 . owie eine Zentral⸗ andes. nter uchungsan alt zu affen und die b 1 —— efegedei. Die Kommission e. 84 6 11““ 5. E vase schaft nach außen sind. Dadurch wurde es geradeꝛu nothwendig⸗ Freht Ehe 8829 18 19 Can), demeret, Faht 5 bierzu erforderlichen Mittel in den nächstjährigen Staatshaushalts⸗ ve ebnUthteehnh ee ne csans sich 5 rfaef 5 d. . hat diesen Artikel gestrichen; die Abgg. von Arnim (kons.) Eihngx ve 8 ee⸗ Ue 6 de d. Ich daß die Personen hineingebracht wurden. Aber ich wieder⸗ Unter⸗Staatssekretär Lehnert: Die Kosten der Ortspolizei Etat E“ A 1 . zu den Zinsen noch mancherlei andere Vergütungen, wie Provision ss 1 ie Wiede ll des Artikels. Kommission in beiden Lesungen schon ausgetauscht worden sind. 1 S liegt in der Hauptsache so, daß man sich an den haben die Kommunen zu tragen. Das gilt auch in Bezug auf die B. An die Königliche Staatsregierung das dringende Ersuchen fi⸗ , . at-n 2

und Genossen beantragen die Wiederherstellung des mi 8 hole: die Sache lieg Hauptsache so, daß 8 unen „gilt. 1 ichten, beim R lobaldige W für die Kreditgewährung und für den An⸗ und Verkauf 5s s.) befüͤ ie Wiederherstellung des darf mich deshalb auf ein paar kune Bemerkungen beschränken. Wortlaut des Reichsgesetzes schlossen hat. Man hat sich auf Reifekosten der Kreisärzte. Ich kann nicht in Aussicht stellen, daß die zu richten, beim Reich die alsbaldige Wiedervorlage eines Gesetzes, von Werthpapieren, Courtage, baare Auslagen und dergl. treten, so

Artinehe d.Sr. „ansi) befenasteden Recht Udaestelle, sorgeit 6s Der Herr Abg. Traeger hat behauptet, es sei eine wesentliche g n böö de * heShegraca ebeng noch 2 aller Staatsregierung die Aufnahme einer solchen Spezialbestimmung in beriefer aheen⸗ Bete hcs vel eeeö eee. drückende geworden, daß sie bei längerer Dauer des Verfahrens, wie 7 2 8 3 8 2 S er⸗ 50 2 7 g 8 b 2 c 9 8 1 1

scch um Genossenschaften, handele. Was den Genossenschaften recht Veränderung des geltenden Rechts deshalb in dem Entwurf zu finzeg⸗ jüngster Zeit bei Verabschiedung des Bürgerlichen Gesetzbuchs als een ecbeces eee EII11“ Abänderung und Urihzans des Regulativs vom 8. August 1835 sie oft durch die umfangreichen Messungs⸗ und Katasterberichtigungs⸗

gei sei billig. Il hier ei önli erei d . 9 d ¹ n . NF f 8 arbeiten sowie durch die Regelung der öffentlich rechtlichen Verhält⸗ sei, sei aber den Aktiengesellschaften g weil hier ein persönliches Element hereingetragen werde, das der Be zutreffend und berechtigt an erkannt hat. Und was würde die stimmen. ö deen Eeee sals 5 Feh Pesen gr⸗ nisse bedingt und ganz unvermeidlich ist, von den Rentengutsausgebern

Justiz⸗Minister Schönstedt: stimmung des Einführungsgesetzes fremd gewesen sei. Das Ein⸗ Folge sein, wenn der Artikel gestrichen wird, wenn es bei Abg. Winckler: Wir werden gegen das Gesetz stimmen, wenn mal en. nicht ertragen werden konnten.

Kan 8 2 3 2 ¹ F13 7. 8 s 9 9 G d e . ; z c.1 1 Ich kann Sie nur bitten, dem eben von dem Herrn Abg. Bröse ö6“ 5 Fenns. *8 se 2 der8' Streichung blieb? Es wäre eine Privilegierung des erhs ete gn vga wird, denn wir wollen den Gemeinden 5 —n Diese Resolutionen werden ohne Debatte angenommen. ordnn Porsteeädin ist der nepelmösige alh vorausgeseh Aaß. en vertretenen Antrage beitreten zu wollen. Die Bestimmung des Ent. Gesellschaft durch rechecesdsae Heihrnge nee. Großkapitals gegenüber dem kleineren Kapital. Gerade die Unter⸗Staatssekretär Lehnert bittet nochmals um Ablehnung Die Kommission beantragt weiter: gestaltet sich nicht wesentlich anders, wenn ein so großer Theil des Grund⸗

wurfs, welche von der Kommission gestrichen worden ist, enthält nicht gefährde. Hier sei das ausgedehnt auch auf rechtswidrige ormen der Aktiengesellschaft und der Kommanditgesellschaft des Antrags. C. Die Königliche Staaksregierung aufzufordern: nach Fest⸗ stücks zu Rentengütern verwendet werden oll, daß ein Unschädlichkeits⸗ neues Recht. Eigentlich ist wesentlich nur aus einem formellen und das Gemeinwohl gefährdende Handlungen des Aufsichts⸗ 88 Aktien sind q welche das Großkapital sich wesentlich Die Abgg. Dr. Schilling (kons.) und Dr. Endemann (nl.) stellung der Bezüge der Kreisphysiker mit staatlicher Besoldung, beawc. selbst b Grund des § 1 1 8⸗ 8 Fenrca⸗ *

Grunde die Bestimmung in das Ausführungsgesetz hineingekommen, raths und des Vorstandes. Meine Herren, materiell liegt dienfibar gemacht hat. Die Genossenschaften, die Gesellschaften mit sprechen sich für den Antrag Winckler aus.. Gebühren und Nebenämtern zu erwägen, ob und inwieweit eine Er⸗ 27. Juni 1890 füglich nicht ertheilt werden kann. il nämli infü in ei die Akti schaf IE”“ 4 68 1 2 Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (fr. kons) ist im höhung der staatlichen Besoldung nothwendig ist, und im Bedarfs⸗ Schwierigkeiten ä weil nämlich das preußische Einführungsgesetz zum Handelsgesetz⸗ darin eine Aenderung absolut nicht. Die Aktiengesellschaften als solche bef chränkter Haftung, die Innungen, die Vereine, welche das Bürger⸗ Zweise” deüber, ob auch in dem Falle die Staatskafse die Kosten hühung dendtage der Monarchie eine en vrg. Ferse Werrae 58 gich Feete ge ten 9 degch . 5

buch aus dem Jahre 1861, das im übrigen aufgehoben werden sind überhaupt nicht handlungsfähig; sie handeln durch ihre Organe; rr üb d in d ütt⸗ zu tragen hat, wenn der Landrath zuͤgleich als Polizeibehörde in öͤgli ugehen zu lassen. b 8* 3 8 soll, diese Bestimmuns enthielt nnd deshalb theilweise diese Organe sind Generalversammlung, Aufsichtzrath und Vorstand; v1X“X“ sollen 2 8 22 tritt. z 77 üno 288 Dn For eb erg (Zentr.) beantragt: schaftegevansn für buce b Einrichtung der Rentengüter er hätte aufrecht erhalten werden müssen, wenn nicht eine nur durch diese Drgane können rechtswidrige Handlungen begangen schlechter gestellt sein, die kleinen Leute sollen den Gefahren ausgesetst Der Antrag Winckler wird mit sehr großer Mehrheit an⸗-⸗ pean der Resolution E fölgende Resolution gi beschließen: Uichen aeftter ver 8. des Gesetes vom 7. Juli 1891 zu diesem

b 8 1 eun . . soll.192. b 17 8 di zutali 3 ce dem Rentengutsbesitzer einen Kredit in Rentenbriefen durch gleichlautende Bestimmung in das Ausführungsgesetz über⸗ werden, deren Folgen nach dem Gesetz die Gesellschaft tragen soll. sein, vor denen man das Großkapital schützen will. Ich glaube, vom genommen und mit ihm der § 1. die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, bei Aufstellung des Fwet. hean zengute 1—

0 . . b 28 v 1 1 , 9b 1— 1 . 3t 1 1 gelangt er in den Besitz dieses Darlehns nommen wäre. Materiell unterscheidet sich die Bestimmung des Ganz genau so ist die Sache reichsgesetzlich aufgefaßt in dem § 43 Standpunkt der Gerechtigkeit aus ist eine solche Unterscheidung nicht Im § 3 Absatz 4 wird die Ausübung der ärztlichen Etats das Gebalt der Kreisärzte so zu bemessen, daß es ihnen auch nicht schon zu dem flenn belan⸗ 1 a.ns b ecg ashihen

Entwurfs von derjenigen des preußischen Ausführungsgesetzes nur des B. G.⸗B., wo es in Bezug auf die Vereine heißt: zu halten, und deshalb kann ich nur dringend bitten, meine Herren Privatpraxis außer dem Hause mit Ausnahme von dringenden a ass Privatpraxis eiß standesgemäßes Einkommen gewähr⸗ Verlaufe der Ansiedelung benöthigt, um damit unmittelbar die dadurch, daß das, was dort für Aktiengesellschaften bestimmt ist, aus⸗ dem Verein kann die Rechtsfähigkeit entzogen werden, wenn er durch daß Sie den in der Kommission gestrichenen Satz durch Annahme des Fällen und von Konsultationen mit anderen Aerzten den voll⸗ Ii. die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, vor Inkraft⸗ Baukosten zu bestreiten. Die General⸗Kommissionen stimmen gedehnt worden ist auf die mit den Aktiengesellschaften gleich zu einen gesetzwidrigen Beschluß der Mitgliederversammlung oder Antrags Bröse wiederum in das Gesetz hineinbringen. (Bravo! rechts) besoldeten Kreisärzten untersagt. treten des Gesetzes über die Dienststellung des Kreisarztes dem darin überein, daß ein Baudarlehn auf Grund der er⸗

. - -v e r. t. h 8 1 G fr. s. - e Landt esetzvorlage zu lassen, Fonie. wähnten Vorschrift erst gegeben werden könne, wenn das Rentengut er Wor 2 . . der Vorschrift ist nicht wiesen; im Gezentheil, daß die ror⸗ S 1z 8 8 c tentenbankgesetzes bei einer von der Direktion der Rentenbank be⸗ lichen Gesetzbuchs, wo für die rechtsfähigen Vereine eine ahnliche Nun hat Herr Abg. Traeger darauf hingewiesen, bei Aktien⸗ S 927 28e. n 86 dn tte veehff gem Hause 8* aea. 68 Dr. Förster erklärt, daß die b 89 Abgg. Arndt⸗Gartschin (fr. kons.) und Genossen stimmten Gesellschaft versichert ist, weil vorher für die Darlehnsrente Vorschrift gegeben worden ist, angepaßt worden. gesellschaften liege die Sache deshalb ganz anders, weil dort die Ueberflüssigkeit. Wenn man die Aktiengesellschaften auflöst, dann müßte eheimer Ober⸗Regierungsra r. Förster erklärt, eantragen: eine genügende Sicherheit fehle, insbesondere der bloße Grund und

1 —. Mqgrf vg f Regierung gegen diesen Antrag keine Bedenken habe. die Regierung aufzufordern, bei der in den §§ 14 und 15 vor⸗ jelf 8

* 3 3 128 1 . 8 Personen 1— 7. . 88 und Boden vielfach schon durch die Ablösungsrente bis zur zlich zu⸗ Nun bin ich einigermaßen erstaunt gewesen, daß diese Bestim⸗ einzelnen Aktionäre 2 viel ferner ständen als bei 8* man ategch 19. Hanzelsgeselschoften, ia selst vogfische, sic Abg. Dr. Endemann beantragt außerdem: eeteses euordnung die bisherigen Kreisphysiker, soweit nicht be⸗ lässigen neün. beliehen sei. zur gesetz 8 mung in Handelskreisen, bei Handelskorporationen, eine gewisse Auf. nossenschaften, bei Gesellschaften mit beschränkter Haftpflicht, und bei die Seee eines Gesetzes handelt. den Kreisärzten aus der Staatskasse eine Dienstauswands⸗ ondere Umstände eine Ausnahme nothwendig machen, als Kreisärzte Die Folge davon ist, daß sich, wie der Rentengutsausgeber zur

regung hervorgerufen hat. Es ist in einer Reihe von Petitionen die rechtsfähigen Vereinen. Meine Herren, das mag ja in gewissem Sinne 171 LCis entschädigung zu gewähren, welche so zu bemessen ist, daß sie zugleich in ihrem bisherigen Amtsbezirk anzustellen. Lastenfreistellung, so der Rentengutsnehmer zum Baue einen Zwischen⸗ Ansicht laut geworden,“ daß diese Bestimmung die Ehre der Aktien⸗ richtig sein. Daraus ergiebt sich doch aber nicht, daß nicht die Aktionäre Justiz⸗Minister Schönstedt: eine an Se Fuhrkostenentschädigung für die Dienstreisen inner⸗ Die Resolutionen des Abg. Ruegenberg werden nach kurzer kredit beschaffen muß, da der Regel nach mit den Bauten bereits

gesellschaften tangiere, daß dadurch ein Mißtrauen gegen sie zum Aus⸗ pekuniär dasjenige zu vertreten haben, was durch ihre gesetzlichen Ver⸗ Meine Herren! Die Ausführungen des Herrn Abg. Gothein ae 9. e bden. e es.n-eP. ee. nc 4 Debatte, an der sich die Abggh Brütt (fr. kons d' Freiherr 191, 18, e EEE11““ druck gebracht werde, welches sie nicht verdient hätten, und daß eine treter verübt wird. Es ist immer hingewiesen worden in der Kom⸗ haben wenigstens den Vorzug gehabt, daß sie einen neuen Gesichts⸗ erceh e in Studtkreisen die im Dienste der Kommunen stehenden von Plettenberg (kons.), Dr. Martens (nl.), Kirsch ist Sofern dem Rentengutsnehmer dieser Zwischenkredit nicht

1 1 iss⸗ idi in die Di inei saß Stadla f (Zentr.) und Geheimer Ober⸗Re ierungsrath Dr. Förster Kreditinstituten erö e solche Bestimmung jeder inneren Berechtigung entbehre. missionsberathung auf die unschuldigen Aktionäre, die nun bestraft werden punkt in die Diskussion hineingebracht haben. Er hat den Grundsas Stadtärzte erhalten, die mit der Wahrnehmung der Aufgaben des 77. - ’1 von Kreditinstituten eröffnet wird, ist er auf die Stundun Meine Herren, ich würde das begriffen haben, wenn es sich um eine sollen für die Sünden ihrer Vertreter. Ja, die Aktionäre sind gewiß aufgestellt, man brauche keine Gründe anzuführen für die Aufhebung, Krreisarztes beauftragt werden. betheiligten, abgelehnt und die Resolution C der Kommission der Forderung des Bauunternehmers angewiesen, der sich vafurgemäß

neue Vorschrift gehandelt hätte. Aber es ist, wie ich gesagt habe, meistens ganz unschuldige Leute; sie sind auch ganz unschuldig, wenn sondern man müssesie anführen für Beibehaltung eines bestehenden Geseber Der Abg. Kirsch (Zentr.) will diesem Antrage die Fassung angenommen⸗ für den Zinsenausfall schadlos halten wird. In beiden Fällen ver⸗

8 1G EIö11“ 1 G * b nen 2 theuern sich die Bauten bei de wärtigen Zinsverhältnissen in nur altes geltendes Recht. Daß die Bestimmung des preußischen sie die Dividenden einstecken, die ihnen durch ihre gesetzlichen Ver⸗ Ich glaube, daß dieser Grundsatz uns allen durchaus neu und fremt geben: des Abg. Arndt⸗Gartschin wird ebenfalls einem Maße, daß unter Umständen da märtigen Zengerts Fhentcten i

b,22 FrrAemfevn. s s Ii aes 1 b schei Sehr richti 8 erkennung Für Stadtkreise können die als Kommunalbeamte angestellten Rentengutsb z Einführungsgesetzes noch heutzutage gültig ist, wird von der Literatur treter erworben sind. Das lassen sie sich ruhig gefallen. Das richtige artig erscheint. (Sehr richtigl!) Er würde, wenn er Anerkenn wee Minister der Medtzinalangel it st d 1 8 2 entengutsbesitzers von vornherein in Frage gestellt sein kann.

ich wi 8 vo s si llig f ge haben, ir i 5 r beim 3 8. Ffadi h Men nister der Medtzinalangelegenheiten mit, der Den letzten Gegenstand der Tagesordnung, die dritte Be⸗ Ist der Rentengutsbesitzer aber immerhin in der Lage, den ziemlich widerspruchslos, jedenfa n den angesehensten Rechtslehrern] Korrelat dazu ist, daß sie auch die nachtheiligen Folgen zu tragen fände, zur Folge haben, daß wir in Zukunft jede Jah Wahrnehmung der Obliegenheiten des Kretsarztes gegen Bezug rathung der Charfreitagsvorlage, beantragt Abg. Dr. Porsch Zwischenkredit demnächst Füeer das aufzunehmende Baudarlehn vc⸗

anerkannt. haben für das, was durch ibre gesetzlichen Vertreter geschehen ist. sammentreten eine Revision der bestehenden Gesetze vorzunehmen heiner angemessenen Remuneration beauftragt werden. . 8’ d 8 5 b

K. bürie 2 4 3 entr.) abzusetzen, um für einige noch vorzune mende der Rentenbank zu decken, so entfällt diese lichkeit für Nun kommt weiter hinzu, daß eine gleichartige Bestimmung Nun hat der Herr Abg. Traeger einige Beispiele angefäihet, zu fragen hätten, welche von ihnen noch Eristen berechtigung beeee Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ (Feannnel isengrenges da⸗ Gefebes Zeit 24 gewinnen. den Renten hiscwaeebern den 709 dem Gesetz vom 7. Juli 1891 reichsrechtlich besteht für Genossenschaften, für Gesellschaften mit was das für Folgen haben könnte. Wenn der Vorstand, pielleicht nur Es wäre ja das eine ganz hübsche Arbeit zur Eröffnung Ihre⸗ Angelegenheiten D. Dr. Bosse: Damit ist das Haus einverstanden. n sclges eGelehn nicht 72*1 i8t kesschedrag unß beschränkter Haftpflicht, für Innungen in der Gewerbeordnung und eine einzige Person, sich eines Preßvergehens schuldig mache, so könnte Thätigkeit. 1 Meine Herren! Ich möchte nur ganz kurz erklären, daß wir mit 3 88 och hat es m Bezir einzelner General⸗Kommissionen un für rechtsfähige Vereine. Wenn der Wortlaut dieser Bestimmung der Regierungs⸗Präsident hingehen und die Klage auf Auflösung der Herr Abg. Gothein hat auch noch einige andere Gesichtepunke dem Antrage des Heren Abg. Kirsch zu § 3 einverstanden sind, wr.„ Ss; 2. nhh üchsi Sitzung Fretgh Feach. eean ch e Anlegung grögenet olefichr denccagsened m⸗ 4v. in Kleinigkeiten etwa von dem hier vorliegenden Wortlaut des Ent⸗ Gesellschaft erheben. Ich glaube, dann unterschätzt doch der Herr hineingebracht, die, wie ich glaube, einer ernstlichen Widerlegung „.* wir darin eine wesentliche redaktionelle Verbesserung der Fassung des (htte erathung ustizgesetze un r gs⸗ zu ermglichen, hat man sich bislang damit geholfen, daß wurfs abweicht, ein materieller Unterschied ist nicht vorhanden. Abg. Traeger die Urtheilskraft unserer Regierungs⸗Präsidenten, wenn bedürfen. Es ist nicht davon die Rede gewesen, e 8 5 § 3 erblicken. vorlage.) a nur g Fb p dier GeneFeleommissicnf, 9 kscheinicmngen 89 N Het⸗ 8— Richtig ist es, daß diese Vorschrift Aktiengesellschaften gegenüber, er derartige Dinge ihnen zumuthet. Daß die persönliche Handlung eines Vor⸗ Attiengesellschaften für gemeingefährlich zu erklären. Herr Sot 1 wei2- 1 vus pvvlennchc. inssrcaicg. vtn g1 29 8P291r9820 29 enigen Beträge ausgeste aben, b zun denen Baudarlehne soweit ich es habe ermitteln können, bisher nicht zur praktischen An⸗ standsmitglieds, die mit seiner Thätigkeit als Vertreter der Gesellschaft meint, die preußischen Aktiengesellschaften würden geschädigt ne, trag 8859 82 .ET lebten Theil seines An⸗ 8o m4 mtbamar Bl8 Fend snlss tirm 50 hosilgtimndennch 11.öS 95 esdnnes 82 wendung gekommen ist. (Abg. Gothein: Hört, hört!) Aber schon in garnichts zu thun hat, nicht unter diese Bestimmung gebracht werden zurückgestellt werden gegenüber den Aktiengesellschaften anderer Bun Abgg. un (fr. Vgg.) und Dr. Langerhans (fr. Volksp.) 1 ichordsn bnummitsoehe zsaic roian ichin tid nust 4 stchinzog zu erwartenden Kredit dem Rentengutsausgeber abgetreten, der sich der Kommission habe ich bestritten und babe dafür bei der könnte, daran kann ein Zweifel garnicht bestehen. Es handelt sich staaten, in denen ähnliche Bestimmungen nicht bestehen. e sprechen sich ebenfalls für diesen Antrag aus, während Abg. Dr. ennd b. 56a Hrd lhenroß UMlsossE nin int teno ünna mit dieser Sicherheit nun in gleicher Weise einen Iwischenkredtt zum

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standen und steht auch jetzt noch darauf, daß ein Mißbrauch Zu § 1 beantragt und begründet

1u.“

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