Einschränkung des Projektes und damit eine Herabminderung der Kosten Die Erwägungen hierüber, die namentlich vom technischen Standpunkt aus betrachtet schwierig sind, schweben noch. Von dem Ergebnisse und den demnächst mit den Provinzen und den Interessenten einzuleitenden Verhandlungen wird es abhängen, ob und mit welchen Vorschlägen die Staatsregierung an den Landtag wegen Förderung der Spree⸗Regulierung wird herantreten können. Schon bei Bearbeitung der weiteren Projekte soll mit den Betheiligten
zu erreichen sein werde.
die engste Fühlung genommen werden.
Um aber den dringendsten Mißständen, wie sie namentlich im Spreewald obwalten und auch im letzten Frühjahre bedauerlicher⸗ weise wieder hervorgetreten sind, abzuhelfen, sind auf Grund des Hochwasser⸗Nothstandsgesetzes vom 20. April 1898 nicht, wie der geehrte Herr Interpellant ausführte, 150 000 ℳ, sondern 120 000 ℳ aus öffentlichen Mitteln bereit gestellt worden, die im wesentlichen zu Baggerungen in den Wasserläufen des Spreewaldes verwendet werden sollen, und mit denen gerade an dem Punkt helfend eingesetzt werden soll, wo bisher die Vernachlässigung am schlimmsten gewesen und ein
Erfolg am ehesten zu erwarten ist.
Daß eine gründliche Räumung der Wasserzüge in dem Spree⸗ walde dringend noth thut, dessen ist sich die Staatsregierung schon Es hat daher auch nicht an Versuchen gefehlt, um diese Räumung an der Hand der bestehenden
seit geraumer Zeit wohl bewußt gewesen.
Wassergesetzgebung herbeizuführen.
§ 7 des Gesetzes über die Benutzung der Privatflüsse bestimmt, daß jeder Uferbesitzer an Privatflüssen; (zu denen die Spree mit Nebenläufen im Spreewalde gehört) zur Räumung eines Flusses verpflichtet ist, insoweit als es zur Beschaffung der
Vorfluth nothwendig ist.
Nur wo Provinzialgesetze, Lokalstatuten, ununterbrochene Gewohn⸗ heiten oder spezielle Rechtstitel ein Anderes besagen, richtet sich die
Räumungspflicht nach diesen Gesetzen ꝛc.
Eben dort und im § 10 des Vorfluthedikts vom 15. November 1811 ist — ich gehe hierauf näher ein, weil der Herr Interpellant auch auf die Räumung der Adjazenten eingegangen ist — Folgendes
verordnet:
„Wem die Unterhaltung eines Grabens oder Wasserabzuges obliegt, der kann zu dessen Auskrautung oder Räumung polizeilich angehalten werden, sobald aus der Vernachlässigung derselben oder aus Mangel an der erforderlichen Tiefe Nachtheil für die Besitzer anderer Grundstücke oder nutzbare Anlagen oder auch für die Ge⸗
sundheit der Anwohner entsteht.“
Nach den hierzu erlassenen Entscheidungen des Oberverwaltungs⸗ gerichts umfaßt der Begriff der Räumung die Beseitigung der das normale Bett eines Wasserlaufs beengenden Hindernisse, also namentlich der natürlich entstehenden Hindernisse, wie Versandungen,
Verschlammungen und Alluvionen.
Im Spreewald sind nun nach den angestellten Ermittelungen zum großen Theil die Uferanlieger kraft der erwähnten gesetzlichen Bestimmung zur Räumung in dem gedachten Umfang verpflichtet, da⸗ neben aber auch auf Grund von besonderen Rechtstiteln, wie Rezessen und Verträgen u. s. w., ganze Gemeinden und Gutsbezirke. Hie und
da haben auch Stauberechtigte die Räumungspflicht.
Die Staatsregierung hat nun daran gedacht, diese Betheiligten 1 Zu dem Zwecke ist für den Oberspreewald vom großen Spreewehr unterhalb Kottbus
zur Erfüllung ihrer Räumungspflicht anzuhalten.
bis zu den beiden Amtsmühlen in Lübben unter dem 13. März 1897 eine polizeiliche Schauordnung erlassen. — Ich bemerke dies schon jetzt auch als Antwort auf die Anfrage, die vorhin vom Herrn Inter⸗ pellanten an mich gerichtet wurde. — Der Erlaß einer gleichen Verordnung für den Unterspreewald steht unmittelbar bevor. In diesen Schauordnungen sind die Abmessungen der Flußläufe, wie sie dem ordnungsmäßigen geräumten Zustande entsprechen würden, genau berechnet, und es würde darnach möglich sein, jedem einzelnen Unterhaltungspflichtigen die ordnungsmäßige Räumung aufzugeben. Wenn die Staatsregierung bisher damit gezögert hat, die volle Strenge des Gesetzes walten zu lassen, so hat sie das in der Erwägung gethan, daß die Unterhaltungspflichtigen in ihrem wirthschaftlichen Bestande durch die mehrfachen Hochfluthen der letzten Jahre schwer geschädigt sind, und daß es eine Härte gegen sie bedeuten würde, wenn sie ge⸗ zwungen werden sollten, nunmehr die volle Räumung auszuführen und damit die langjährigen Sünden der Vorfahren gut zu machen.
Diese Erwägung hat in erster Linie zu der Bewilligung der Bei⸗ hilfe von 120 000 ℳ geführt. Es soll damit zunächst der Anfang einer Verbesserung der Zustände gemacht werden. Zur einheitlichen und zweckmäßigen Leitung der erforderlichen Arbeiten, deren Aus⸗
führung, soweit thunlich, durch die Betheiligten in Aussicht genommen ist, soll ein Regierungs⸗Baumeister im Spreewald stationkert werden.
Die Staatsregierung hofft dann, daß sich die Betheiligten an die
ordnungsmäßige Räumung gewöhnen und allmählich sowohl mittels
der Staatsbeihilfe als auch durch Beförderung der Selbsthilfe dazu beitragen, daß eine Besserung der Verhältnisse und dann auch eine Erhaltung des geordneten Zustandes möglich werde.
Meine Herren, im Anschluß an diese Erklärung gestatte ich mir
noch auf einige Aeußerungen einzugehen, die der geehrte Herr Interpellant ausführte. Ganz neu war mir die Behauptung, die, wie ich glaube, mit Bestimmtheit aussprechen zu dürfen, bisher von keinem Betheiligten, auch in den Akten nicht zu Tage getreten ist:
und zwar die, daß der Oder⸗Spreekanal mit an den Ueberschwemmungs⸗
gefahren schuld sei. Ich bin nicht in der Lage hierüber eine bestimmte
Erklärung abzugeben; ich kann weder eine Verneinung noch Bejahung
aussprechen, möchte aber meiner Ueberzeugung dahin Ausdruck geben, daß, soweit mir die Verhältnisse bekannt, ich es für ausgeschlossen bhalten muß, daß der Oder⸗Spreekanal zu den Ueberfluthungen im Sprreegebiet irgendwie hätte beitragen können.
Dann habe ich schon vor Abgabe meiner Erklärung hervorgehoben, daß nicht, wie der Herr Interpellant betonte, 150 000 ℳ, sondern ur Zeit nur 120 000 ℳ bestimmt sind, um unter Mitwirkung der
Betheiligten die erforderliche Räumung der Wasserzüge, vornehmlich m Spreewald auszuführen.
Was die Bezugnahme auf die von mir im vorigen Jahre im Abgeordnetenhause abgegebenen Erklärungen betrifft, so darf ich er⸗ wähnen, daß die Königliche Staatsregierung sowohl zum Zweck der Verbesserung der Verhältnisse an der Spree wie auch zum Zweck der Verbesserung der Wasserverhältnisse der oberschlesischen Gebirgsflüsse einschließlich der Oder, auch der unteren Oder, derzeit sofort über die Anlegung von Thalsperren, über die Anlage von Stauweihern, über die Au Waldbäche Riesengebirge,
1““ 81““
über Regulierung der einzelnen Flußläufe in ihrer Zuleitung zur Oder, über die Regulierung der oberen, mittleren und unteren Oder selbst eingehende technische Ermittelungen hat anstellen lassen. Die Pläne und Erläuterungsberichte nahmen nach kurzer Zeit einen so großen Umfang an, daß sie in einem Möbelwagen nicht Platz gefunden hätten. Die Kosten, die auf Grund der durch eingehend ausgeführte Ermittelungen beschafften technischen Unterlagen, welche also auf Oder mit links⸗ seitigen Nebenflüssen und Spree sich bezogen, die Anlage von Thal⸗ sperren und Stauweihern umfaßten, betrugen rund 120 Millionen. Meine Herren! Das Ergebniß der über diese Pläne mit den Provinzial⸗ vertretungen von Schlesien und Mark Brandenburg und Pommern geführten Verhandlungen war, daß Staatsregierung und kommunale Verbände zu der Ueberzeugung gelangten, daß es unwirthschaftlich sein würde, so große Summen in diesem Gebiete zu verwenden, um so mehr, als auch die Unterhaltung des Geschaffenen, die, wenn ich nicht irre, auf 4 bis 5 % der aufgewendeten Bausumme veranschlagt wurde, zu den bisher eingetretenen Schäden nicht im Verhältniß stand; dabei stand fest, daß mit Aufwendung dieser großen Summe von 120 Millionen eine Garantie dafür, daß dauernd Hochwasserschäden abgewandt würden, nicht geboten würde. — Nun hat, wie der Herr Interpellant bereits hervorhob, die Staats⸗ regierung die bisher gemeinsam bearbeiteten Projekte für das obere Odergebiet mit Nebenflüssen von denjenigen Projekten getrennt, die sich auf die Spree beziehen. Demgemäß wird also jetzt die Spree für sich behandelt, wesentlich auch deshalb, um zu prüfen, ob es nicht möglich sei, im Spreegebiet baldige Abhilfe dadurch zu gewähren, daß man statt der vorgeschlagenen 14 ½ Millionen eine erheblich geringere Summe für sofort wirkende Stauung und Aenderung von Stau⸗ anlagen verwende. Darüber kann kein Zweifel sein, daß soweit nicht die Schiffbarkeit der Spree in Betracht kommt, es sich um eine Landesmelioration handelt. Bei der Landesmelioration müssen unbedingt — das ist die konstante Forderung der Staatsregierung — die Betheiligten sich mit erheblichen Beträgen betheiligen. Gewöhn⸗ lich ist die Drittelung aufrechterhalten. Es wäre ja möglich, das in diesem Falle ein etwas anderer Betheiligungsmodus angenommen würde, und zwar der, welcher für die oberschlesischen Gebirgsflüsse in Aussicht genommen, aber noch nicht endgültig bewilligt ist, nämlich der, daß der Staat vier Fünftel und die Betheiligten ein Fünftel auf⸗ bringen. Ich bin aber nicht in der Lage, nach dieser Richtung irgend welche bindende Erklärungen abzugeben. Meine Herren, daß die Regulirung der Verhältnisse im Spree⸗ gebiet jetzt getrennt von den Oderregulierungsplänen behandelt werden soll, namentlich auch von den Maßnahmen, die für das oberschlesische Gebiet in Frage stehen, das kann der Regulierung der Wasserverhältnisse des Spreegebietes nach Ansicht der Königlichen Staatsregierung nur förderlich sein. Die Staatsregierung glaubt, daß zu einer theilweisen Beseitigung der Schäden im Spreegebiet die entsprechenden Maßnahmen sofort ergriffen werden können und müssen. Auch die Betheiligten wünschen anscheinend, daß mit Räumuffg der den Spreewald durchlaufenden Spreearme möglichst bald vor⸗ gegangen werde.
Nun, meine Herren, komme ich auf einige andere Ausführungen des Herrn Begründers der Interpellation. Einige Wünsche desselben stehen nach meiner Meinung mit der Beseitigung der Hochwasser⸗ schäden nicht im Zusammenhang. Es sind das die Wünsche betreffs Schiffbarmachung der Spree bis Kottbus hinauf. Diese Wünsche verfolgen wohl vornehmlich, den Zweck, nicht so sehr in diesem Ge⸗ biete die Vorfluth zu verbessern, als vielmehr den, dem Staat die Unterhaltungslast des Stromes aufzubürden und den Unterhaltungs⸗ pflichtigen abzunehmen. Darauf einzugehen wird die Königliche Staatsregieruug schwerlich bereit sein. Einstweilen liegt kein Be⸗ dürfniß vor, die Spree weiter schiffbar zu machen.
Ich möchte dann auf einen allgemeinen Punkt kommen, der auch bereits Gegenstand eingehender Verhandlungen in dem schlesischen Landtage gewesen ist. Darüber besteht bei der Staatsregierung kein Zweifel, daß es nicht allein darauf ankommt, einmalig normale Zu⸗ stände in den fraglichen Flußgebieten zu schaffen, sondern auch darauf, diese normalen Verhältnisse zu erhalten, dauernd für Räumung der Flußläufe und für Erhaltung der Ufer zu sorgen, und besonders auch zu verhüten, daß aus dem Hochgebirge heraus durch die Neben⸗ flüsse dem Hauptfluß eine Menge von Sand, Schotter u. s. w˖ zugeführt wird, und daß dadurch, besonders in den unteren Theilen des Stromgebietes, geradezu unhaltbare Zustände eintreten, wie das zweifelsohne an der unteren Oder sich herausgestellt hat.
Dann, meine Herren, hat der Herr Begründer der Interpellation den Rückstau des Staues bei Fürstenwalde und die Erweiterung der Freiarchen in den Lübbener Stauanlagen erwähnt. Ueber den ersten Punkt wird der Herr Geheimrath Kunisch Auskunft ertheilen. Ob die Freiarchen bei den Lübbenauer Stauanlagen erweitert werden müssen, ist Gegenstand technischer Untersuchung. Liegt dafür ein Bedürfniß vor, so wird man zur Ausführung gezwungen sein. Ich darf damit meine Erklärungen schließen und darf noch hervor⸗ heben, daß ich glaube, Ihnen dargelegt zu haben, daß es nicht Ver⸗ schulden der Königlichen Staatsregierung ist, wenn nicht bereits dem gegenwärtigen Landtage umfassende Vorlagen bezüglich der fraglichen Flußregulierungen unterbreitet wurden. Vornehmlich ist der Grund der Verzögerung zu finden in der Schwierigkeit der Verhältnisse in der Gewinnung der technischen Unterlagen, vor allem aber darin, daß
die erforderlichen Kosten eine so außergewöhnliche Höhe erreichen, deren
Aufwendung anscheinend unwirthschaftlich sein würde. Im übrigen
waren die Vorlagen bereits vollständig fertig gestellt. Wenn für den
Spreewald einstweilen eine Summe von 120 000 ℳ ausgeworfen ist,
so kann ich vielleicht dem Herrn Interpellanten zugeben, daß die
Summe auch für eventuelle Maßnahmen nicht ausreichen wird, die
Räumung der verwahrlosten Flußläufe kann dadurch aber doch schon
in größerem Umfang erreicht werden.
Meine Herren, ich darf dann noch hinzufügen, daß die Königliche
Staatsregierung, wern sie zu einer festen Ansicht darüber gelangt sein
wird und sich mit den Betheiligten darüber im Einklang befindet,
was geschehen soll und geschehen muß, daß dann die Königliche Staats⸗
regierung baldigst sowohl die gesetzlichen erforderlichen technischen und
finanziellen Unterlagen dem hohen Hause unterbreiten wird, welche
geboten sind, um die vorhandenen Mißstände möglichst gründlich zu
beseitigen oder doch zu bessern. Ich gebe mich dabei der Hoffnung
hin, daß, ebenso wie die Staatsregierung, so auch die betheiligten
Provinzialverbände sich bereit finden lassen werden, zur Beschaffung
aber in demselben Umfang bezüglich der Mark Brandenb
zu sein scheint. öö Ich gebe mich der Hoffnung hin, daß die Herren die Ueberzeugung
gewonnen haben, daß die Königliche Staatsregierung bestrebt gewesen
ist, die Zusage, welche sie im vorigen Jahre gegeben hat, zu erfüllen,
daß die Gründe, weshalb das nicht geschehen ist, zwingender Natur
waren, daß nach dieser Richtung ein Verschulden d nicht trifft. schulden die Staatsregierung
Auf Antrag des Freiherrn von Besprechung der Interpellation statt. Graf von der Schulenburg⸗Lieberose b von glaubwürdigen Zeugen versichert worden 2 Caßstihm des genannten Wehrs im Oder⸗Spree⸗Kanal auf die Ueberfluthungen von Einfluß gewesen sei. Die Techniker der Regierung hätten dies später in Abrede gestellt. Dann müßten eben andere Hindernisse im Flußlaufe vorhanden sein, deren Untersuchung er gefordert habe. “ “ Ober⸗Regierungsrath Kunisch , er Oder⸗Spree⸗Kana ee S Einfluß habe. ei Püe ktet tesscst. hn err von Bredow⸗Buchow⸗Karpzow bittet die Regi die endliche Regulierung der Havel; dringend nothwendig sei die Ver⸗ legung der Havelmündung und die Kanalisierung des Havelluchs.
. ister für Landwirthschaft ꝛc. Freiherr von Hammer⸗ Ich möchte das hohe Haus gehorsamst bitten, die Frage, was mit der Havel geschehen soll, von der heutigen Verhandlung auszu⸗ schließen. Die Frage bezüglich des havelländischen Luchs ist eine äußerst schwierige. Die Verlegung der Havelmündung ist sehr kost⸗ spielig und anscheinend nicht unbedenklich. Seit Jahren sind und werden Projekte für die Ordnung dieser Verhältnisse bearbeitet. Als ich vor etwa 5 Jahren die Verwaltung übernahm, habe ich zu einzelnen damals vorliegenden Plänen mich entschieden ablehnend gestellt, weil ich eine Senkung des Wasser⸗ standes der Havelseen bei und um Potsdam für äußerst bedenklich erachten mußte, die besonders den dortigen herrlichen Parkanlagen gefährlich werden könnte. Andererseits steht fest, daß, wenn man der Elbe das große Luchgebiet, also dasjenige Gebiet, in welches bei Hoch⸗ fluth die Elbe austreten kann und muß, entzöge, daß dann an der Elbe bei Hochfluthen, weil solche die Elbe dann nicht zu fassen vermag, die größten Wassergefahren eintreten würden. Namentlich würden wahrscheinlich erhebliche Deich⸗Erhöhungen und „Verstärkungen erforderlich werden. Ein unvorsichtiges Eingreifen würde wahrschein⸗ lich Deichbrüche über Deichbrüche zur Folge haben und weit größere Schädigung als Erreichung wirthschaftlichen Nutzens würde die Folge sein. Ich bitte daher, die Frage wegen des havelländischen Luchs heute nicht weiter zu verhandeln. Freiherr von Manteu W 1 die Antwort des Maesten .62, sorset sne Befriedigsng, 845 für die Baggerungen im Spreewald zur Verfügung gestellten Be⸗ trages aus dem Nothstandsfonds habe Graf von der Schulenbur Recht; die Summe betxrage 150 000 ℳ Es müsse aber thatsächli noch ein erheblicher Nachschuß erfolgen. Bezüglich der Oderregulierung habe die Provinz Brandenburg keineswegs ein ablehnendes Votum
abgegeben; lediglich die Art und Weise, wie di werden solle, habe ihr nicht gefallen. ’ e Regulierung bewirkt
1er ftes für Landwirthschaft ꝛc. Freiherr von Hammer⸗ Ich freue mich, feststellen zu können, daß Freiherr von Manteuffel mit der Staatsregierung darüber einig ist, daß die Provinz Branden⸗ burg bereit sein muß und wird, sich an den Kosten der hier in Frage stehenden Flußregulierungen entsprechend zu betheiligen. Im übrigen muß ich aufrecht erhalten, daß für die Räumung der Fluß⸗ läufe im Spreewalde zur Zeit nur 120 000 ℳ zur Verfügung stehen. Zur Zeit wird diese Summe auch ausreichen, weil weiter unten an der Spree, besonders bei Beeskow, Ueberschwemmungsgefahr droht, wenn oberhalb zu rasch mit der Regulierung und Räumung vorgegangen würde. Kurzum, alle Maßnahmen sind mit großer Vorsicht auszuführen. Mit dem Freiherrn von Manteuffel bin ich darin einverstanden, mit der Re⸗ gulierung der unteren Oder vorzugehen, ehe man eine raschere Zuführung des oberschlesischen Wassers nach der Oder befördern darf. Bei den in Aussicht stehenden Regulierungsplänen werden indessen auch Maß⸗ nahmen erwogen, welche die Zuführung des Wassers nach der Oder nicht beschleunigen, sondern im Gegentheil zurückhalten sollen, beispiels⸗ weise Sammelbecken, Thalsperren u. s. w. Insoweit würde es also unbedenklich sein, schon solche Theile der Regulierungspläne, ohne Rücksicht auf die an der unteren Oder erforderlichen Maß⸗ nahmen, auszuführen. Auch alle Maßnahmen dürften in ihrer sofortigen Inangriffnahme unbedenklich sein, welche geeignet sind, die Zuführung der Sand⸗ und Schottermassen aus den Höhen⸗ gebieten nach dem Hauptflußlauf einzuschränken oder gänzlich zu verhüten.
Freiherr von Wackerbarth spricht die Ansicht aus, daß neben der mangelhaften Räumung auch die Geradelegung der Spree schuld sei an den aufgetretenen Uebelständen, welche 88 Menge kleiner Be⸗ sitzer um ihre Existenz gebracht hätten. .
Ein Regierungskommissar erwidert, daß diese Geradelegung nur auf einer ganz kurzen Strecke erfolgt sei und einen irgendwie bedeu⸗ tenden Einfluß nicht geübt haben könne.
Damit schließt die Besprechung und der Gegenstand wird verlassen.
In einmaliger Schlußberathung wird sodann der vom anderen Hause in veränderter Fassung zurückgelangte Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Anstellung und Versorgun der Kommunalbeamten, in dieser neuen Fassung auf Antrag des Berichterstatters, Ober⸗Bürgermeisters Adickes, angenommen.
Es folgt die einmalige Schlußberathung über den Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Kirchenverfassung der evange⸗ lischen Kirche im Konsistorialbezirke Frankfurt a. M. Der Referent, Ober⸗Bürgermeister Adickes, beantragt, der Vorlage unverändert die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen.
Professor Beyschlag nimmt zu der Vorlage das Wort, nicht um ihr Schwierigkeiten in den Weg zu legen, sondern um den Antrag des Referenten durch den Vorbehalt einer Revision des materiellen Inhalts des Gesetzes zu ergänzen. Die Rechte und Freiheiten der Evangelischen, wie sie in der Kirchengemeindeordnung von 1873 zum Ausdruck gelangten, kämen in dem Gesetze für Frank⸗ furt zu kurz; man wolle doch nicht für alle Zeiten eine ober⸗ kirchenräthliche oder eine kultusministerielle evengalzsche Kirche haben. Das Besteuerungsrecht der Gemeinden, das jetzt bestehe, sei, entsprechend der Kirchengemeindeordnung, der Synode übertragen. Bisher hätten ferner die Frankfurter gewisse Vorschlagsrechte für das Konsistorium gehabt; dieselben würden ihnen jetzt ohne ersichtlichen
Manteuffel findet eine
der erforderlichen Geldmittel auch ihrerseits mitzuwirken, was nach
en bisherigen Verhandlungen anscheinend b Schlestens, nicht
Grund genommen. Schließlich sei dringend zu wünschen, daß der Vorsitzende des Konsistoriums auch Frank ce. Sah·n
das Wort zuerst gelassen, um auf die Einzelheiten, die Herr Professor
ezirkssynode sei durchaus gesund; man habe ihn leider ver⸗ füien. üe ör. verschiedene Synoden geschaffen, denen absolut kein Leben einzuflößen sein werde. Der lutherischen Synode werde jetzt plötzlich die Sorge für Hegercheharae⸗ übertragen, obwohl seit achtzig Jahren in Frankfurt das Begr r. Sache der Kommune sei. Auch in anderen Beziehungen werde die lutherische Synode bevorzugt. öchst ungünstig würden die 40 000 unierten evangelischen Christen Hichsd nn man scheine se darauf hinzuweisen, sich zu rekonfessionalisieren. Die besonderen Interessen der Stadt und des Landes, der Lutheraner und Reformierten hätten sich in der Bezirkssynode vollständig wahren lassen. Es möge daher den Betheiligten das Recht der Revision gegeben und die Vorlage mit der Maßgabe angenommen werden, daß demnächst eine kirchenordnungsmäßige Reviston derselben nach den an⸗ gekündigten drei Richtungen stattfinde.
Ministerial⸗Direktor D. Schwartzkopff: Der Herr Vorredner ist jedenfalls schon lange von Frankfurt ncg und nicht mehr auf dem Laufenden bezüglich der sich heute in Frankfurt auf kirchlichem Gebiet geltend machenden Strömungen und Wünsche. Gerade die kirchlichen Instanzen haben gewünscht, daß ihre Organisation nicht nach der Kirchenordnung von 1873, sondern nach der Wiesbadener von 1878. geordnet werden solle. Den Einzelgemeinden ist das Steuerrecht nicht genommen worden. Die Praxis bat aber gezeigt, daß die ver⸗ schiedene Höhe der Kirchensteuer in den einzelnen Gemeinden großer Städte zu den erheblichsten Unzuträglichkeiten führt. Dem Steuer⸗ recht der Gemeinde gegenüber muß auch der behördliche Organismus gestärkt werden. Die Bestimmung, daß der Konsistorial⸗Präsident von Frankfurt von der Regierung ernannt werde und nicht zu den Frankfurtern zu gehören brauche, gehört auch dahin. Es ist in Aussicht genommen, dem Konsistorial⸗Präsidenten in Wiesbaden auch diesen Posten für Frankfurt zu übertragen; die sonstigen Angelegenheiten sind so, wie geschehen, ge⸗ ordnet, weil es die Betheiligten so baben wollten. Für die Unierten ist sehr wohl gesorgt, Frankfurt lennt nur eine lutherische Landes⸗ kirche. Dieser Kechfslage ordnen wir uns ein. Zu dieser lutherischen Landeskirche gehören schon heute die Unierten. Die Lage ist ganz die⸗ selbe wie in Schleswig⸗Holstein und Hannover. Am wenigsten sollte von Staatswegen die Frage der Union in die konfessionell organisierten Landestheile hineingetragen werden; das würde nur schwere Kämpfe hervorrufen. Die Regierung bittet daher, den Antrag Beyschlag ab⸗ zulehnen; eine bedingte Annahme der Vorlage ist wohl schon formell
unmöglich. Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten D. Dr. Bosse: Meine Herren! Ich habe absichtlich meinem Herrn Kommissar
D. Beyschlag gegen den Entwurf vorgebracht hat, einzugehen. Ich glaube, daß es ihm gelungen ist, Sie zu ü;berzeugen, daß der Weg, den wir gegangen sind, der richtige ist. Ich bitte nur um die Er⸗ laubniß, noch ein paar allgemeine Bemerkungen hinzufügen zu dürfen. Es ist Herrn Professor D. Beyschlag zuzugeben — wir geben ihm das zu —, daß das, was wir jetzt zu stande gebracht haben für die Frankfurter Kirchenordnung, nicht ein einwandfreies Ideal einer evangelischen Kirchenverfassung ist. Aber, meine Herren, das haben wir auch sonst noch nirgends. Ganz gewiß denken wir uns die Zukunft der evangelischen Kirche nicht so, daß alles, wie es gerade heute gestaltet ist in unseren evangelischen Gemeinden und Ver⸗ fassungen, für ewige Zeiten so bleiben soll, daß auch der Zwiespalt innerhalb der einzelnen evangelischen Kirchen so bleiben soll, wie er heute ist. Aber das müssen wir der Zukunft überlassen; den Zeitpunkt muß Gott der Kirche zeigen, wann sie die Mängel, die heute ihr noch anhaften, abstreifen soll. Mit menschlicher Hand das vorschreiben, erzwingen wollen, ist das Verkehrteste, was man thun kann. Denn der beherrschende Grundsatz in Preußen und für unsere Gesetzgebung ist der gewesen: keine An⸗ wendung irgend welchen staatlichen Zwanges, um kirchliche Ideale zu erreichen. Verlassen wir diesen Grundsatz, so ist das der Tod alles kirchlichen Lebens. Davon haben wir Erfahrungen genug gemacht auch mit der Union. Wo die Union zwangsweise eingeführt ist, haben wir wahrhaftig Zustände gehabt — Sie werden gehört haben, wie es in den dreißiger Jahren zugegangen ist —, deren Wiederkehr jeder gute Sohn unseres Vaterlandes nicht wünschen kann, denen er vielmehr entgegen⸗ treten muß. Nein, auf dlesen Weg können wir nicht treten und wollen wir nicht treten. Ich bin fest überzeugt, daß auch Herr D. Beyschlag es nicht will. Meine Herren, es ist ganz richtig, wie schon Ihr Herr Berichterstatter hervorgehoben hat, man kann der Vorlage den Vorwurf machen oder bei ihr den Zweifel erheben, ob nicht viel⸗ leicht ein embarras de richesse in Bezug auf kirchliche synodale Behörden hier vorliegt. Aber für uns ist der direkte und sehr energisch ausgesprochene Wille aller Betheiligten maßgebend gewesen; und deshalb haben wir uns auch nach dieser Seite, die nicht gerade bequem weder für die staatliche Aufsichtsbehörde noch für das Kirchen⸗ regiment ist, einfach den Wünschen der Frankfurter Betheiligten ge⸗ fügt. Nun haben wir in Frankfurt die einstimmige Annahme der Vorlage von allen betheiligten Organen, und darauf können wir un⸗ möglich verzichten. Wenn Herr Professor D. Beyschlag gesagt hat, die Frankfurter Kirche steht auf dem faktischen Boden der Union oder auf dem Boden der faktischen Union, so glaube ich, daß er damit Recht hat. Aber Sie werden keine größere Garantie für eine wirklich christliche Unionsgesinnung schaffen können als da⸗ durch, daß sie dieser Gesinnung ihre freie Entwickelung lassen und nicht mit zwingender staatlicher Hand eingreifen. Dadurch würden Sie nur neue Feindseligkeiten und neue Streitpunkte hervorrufen. Ich bin überzeugt, wenn diese Kirchenverfassung für Frankfurt jetzt zu stande kommt, so ist dies ein Anfang, aber kein Abschluß. Wir müssen auf kirchlichem Gebiete in allen Landeskirchen uns weiter ent⸗ wickeln können; hier in Frankfurt aber war der Zustand mit der Zeit unerträglich geworden. Es würde, wie auch Ihr Herr Berichterstatter hervorhob, geradezu eine Stagnation des Kirchenlebens eingetreten sein. Ueberall waren den Gemeinden die Hände gebunden, überall Zank und Streit, nirgends war vorwärts zu kommen. Jetzt bekommen wir wenigstens die Mittel in die Hand, um zunächst vorwärts zu schreiten. Schreiten wir ruhig vorwärts; dann wird sich mit Gottes Hilfe das Weitere von selbst ergeben. Meine Herren, ich bin überzeugt, Sie werden damit ein gutes Werk thun, wenn Sie diese Kirchenverfassung jetzt zu stande bringen helfen. 2 ö ält eine bedingungsweise Annahme E Ffnft 1u. 6de hältz mahig unmglich. Professor Beyschlag habe inzwischen seinen Antrag dahin geändert, daß bei An⸗ nahme der Vorlage gleichzeitig die Erwartung ausgesprochen werden solle, daß eine Revision in dem gedachten Sinne erfolge. Dieser An⸗ trag finde aber nicht die genügende Unterstützung. ö Professor Beyschlag betont, daß die Zustimmung der kirchlichen Organe sehr erklärlich sei. Diejenigen, welche man gefragt habe, seien
die Vertreier der alten konfessionellen Gemeinden; die 40 000 Unierten habe niemand gefragt, denn sie haͤtten keine Organe, durch die sie
c
antworten könnten. Die Mißgeburt der Berliner Stadtsynode, die unter diesem Namen lediglich Geldgeschäfte zu besorgen habe, lasse sich
ier nicht in Vergleich stellen. 1 Ministerial Virekior D. Schwartzkopff erwidert, daß über den
11“
lich sind.
lage überwiesen worden.
1
liegt auch der Petition bei.
Punkt. Trinkerschulden n
Bürgermeisters Dr. Giese, dnetenhauses angenommen, t stedt sich mit den von letzterem beschlossenen Ab⸗ änderungen des Entwurfs einverstanden erklärt hat. der Agrarkommission Klitzing über Petitionen aus abwärtige Verlegung der
Kommission beantragt
Erneuerung des vorjährige 1 1 eine völlige Neuorganisation der wasserwirthschaftlichen Be⸗ hörden schleunigst vorzunehmen, dergestalt, daß für die gesammte
Abgeor Schön
Entwurf in ganz demokratischer Weise eine Urabstimmung in den Gemeinden stattgefunden habe. Die Vorlage wird angenommen.
Ueber die Petition des Ober⸗Bürgermeisters Struck⸗ mann⸗Hildesheim namens des Vorstandes des deutschen Vereins gegen den Mißbrauch geistiger Getränke um baldige gesetzliche Regelung der Trinkerversorgungsfrage w berichtet namens der Petitionskommission Ernst Günther Herzog zu Schleswig⸗Holstein.
Die Kommission beantragt, die Petition der Regierung als Material zu überweisen mit der Aufforderung, auf dem Gebiete der Gesetzgebung und der Verwaltung diejenigen Maß⸗ nahmen herbeizuführen, welche zu einer wirksamen Durch⸗ führung des § 6 Nr. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erforder⸗ („Entmündigt kann werden: von Trunksucht seine Angelegenheiten nicht zu besorgen vermag ei oder sich oder seine Familie der Gefahr des Nothstandes aus⸗ setzt oder die Sicherheit Anderer gefährdet.“) Ober⸗Bürgermeister Struckmann: Seit einer Reibe von Jahren
hat sich der petitionierende Verein zum Mittelpunkt der Bestrebungen si gemacht, welche auf Ausgestaltung der in diesem Punkte noch sehr rückständigen deutschen Gesetzgebung hinzielen. h Trunksuchtsgesetz im Reichstage verlangt worden. 1892 legte die Regierung einen solchen Entwurf vor, der aber leider nicht zur Ver⸗ handlung kam. Die inzwischen immer erneuerten Petitionen sind vom Reichstage stets der Regierung mit dem Ersuchen um eine solche Vor⸗ Einen unleugbaren Fortschritt bedeutet die erwähnte Bestimmung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wenn sie in praktisch wirksamer Weise zur Berchecrhen gelangt.
hier der Verein angeknüpft. b soll nicht bloße Theorie bleiben. Der Verein hat ein Preisausschreiben über die beste Lösung der Frage erlassen, und die preisgekrönte Schrift t dem Reichstage wie dem Landtage zugänglich gemacht worden und Die Zustände, unter welchen zahlreiche Familien durch die Trunksucht des Mannes leiden, schreien zum Himmel. Bisher mußte erst das gesammte Vermögen des Mannes verbraucht sein, ehe gegen den Trinker eingeschritten werden konnte. Das wird nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs anders; aber es trifft doch nur die eine ferner das Recht zu, den zu bestimmen; unser Verein meint, daß nur Trinkerheilstätten eignen, und will die Mitwirkung der Gesetz⸗ gebung und der Verwaltung zur Schaffung solcher in Anspruch nehmen. losen Trinker muß ebenfalls von Staatswegen Entscheidung getroffen werden; man wird dazu kommen müssen, die Lasten analog wie bei den Irren, Epileptischen u. s. w. von einer Mehrheit von Verbänden tragen zu lassen. Auch auf dem Verwaltungswege ließe sich manches
Ueber die Unterhaltung der
rreichen.
Freiherr von Durant: Schon 1885 baben wir uns in diesem ause mit der brennenden Frage der Bekämpfung der Trunksucht be⸗ chäftigt. In den letzten 14 Jahren haben sich die SSee nicht wesentlich gebessert, wenn auch seitdem manches ist. vorliegende Petition betrifft nur einen, wenn auch sehr wesentlichen Nicht minder wichtig wären Bestimmungen der icht einklagbar sind und Trunkenheit vor Gericht nicht mehr als Milderungsgrund gelten soll, ferner daß die Gastwirthe be⸗ straft werden, die notorischen Trinkern oder Minderjährigen Getränke verabfolgen. b Der Kommissionsantrag wird einstimmig angenommen. Der Gesetzentwurf, betreffend die Versetzung richter⸗ licher Beamten in den Ruhestand, wird nach dem Referat des Berichterstatters der Etats⸗ und Finanzkommission, Ober⸗ unverändert in der Fassung des
Namens
Wasserwirthschaft in Preußen eine für jedes Stromgebiet, — waltungsbezirke, eine einbeitliche welche ebenso die Interessen der
wasserabführung, wie bisher nur die der Schiffahrt wahrzunehmen
und zu fördern verpflichtet wird.
Der Referent hält nach den heutigen klärungen des Landwirthschafts⸗Ministers die Chancen der Petenten für bedeutend gestiegen und spricht die Hoffnung aus, sprochene nun auch baldigst zur That werden möge.
Der Kommissionsantrag wird angenommen. e
Die Petition des Gutsvorstandes in Tamsel und Ge⸗ nossen um Beseitigung der . gefahren im Wartebruch wird auf Antrag desselben Referenten der Regierung als Material überwiesen. 8
Die Petition der Gemeindevorstände Kietz, Neu⸗ Bleyen und anderer Gemeinden im Kreise II“ um Bereitstellung der erforderlichen?
N.⸗M. ur dauernden Abwendung
sch äden im
Petenten, wie der Referent Herr
drücklich als Kompensation für Unter Ablehnung dieser die zahlreichen Einzelforderungen der
zeichnet. Kommission beschlossen,
Petition theils zur heheg. sie aber die endgültige
Regierung zu überweisen, in Regulierung der unteren Oder Tagesordnung überzugehen.
Regierungskommissar, Geheimer Ober⸗Regierungsrath Freiherr von Seberr⸗Thoß giebt eine entgegenkommende Erklärung ab. Es seien bereits vorläufige Profetre aufgestellt, an deren Fertigstellung mit aller Energie gearbeitet werde. 1 wendungen der Kriewener Wassergenossenschaft auf Staatsfonds müsse
aber die Regierung ablehnen.
von Levetzow befürwortet die Petition. Peer z8a V1 elangt zur Annahme.
Der Kommissionsantrag Schluß 6 ½ Uhr. Nächste
(Nachtrags⸗Etat; kleinere Vorlagen.)
8.1. Sitzung. vom Ueber den ersten Theil der worden.
Das Haus setzt die Berathung von Verschiedene Petitionen von
zum Schutz für den kleinen und Gewerbestand gegen Detailbetriebe, Beamten⸗ Einführung einer Umsatzst
verein zu Görlitz um Freilassung der von einer Sonderbesteuerung bittet.
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Die Vorschrift
Seite der Sache. Aufenthalt des Mündels, d. h. des Trinkers,
die Ueberweisung als Material und die n Beschlusses:
ohne Rücksicht auf die politischen Ver⸗
Gebiete der unteren Oder wird von den
w...3) wer infolge
Es ist ein deutsches u
7.
Darum hat eer die Entmündigung
Den Vormündern steht sich zu solchem Aufenthalt
Anstalten und der vermögens⸗
geschehen ist. Die
Art, daß
nachdem der Justiz⸗Minister
berichtet Herr von Krossen um strom⸗ Bobermündung. Die
einheitliche oberste Behörde und
Verwaltung geschaffen werde, Landwirthschaft und der Hoch⸗
entgegenkommenden Er⸗
daß das Ver⸗
Ueberschwemmungs⸗
ittel der Ueberschwemmungs⸗
von Klitzing anführt, aus⸗ den Mittelland⸗Kanal be⸗ Charakterisierung hat die
theils als Material der
betrifft, über dieselbe zur
Die Uebernahme der Auf⸗
Sitzung Dienstag
8. Juli 1899. Sitzung ist schon
Petitionen fort. Kaufleuten ꝛc. verlangen und mittleren Handels⸗ die großkapitalistischen und Konsumvereine die euer, während der Konsum⸗
Abg. Lückhoff (fr. kons.), Sto Vö mit “ auf den in der Thronrede angekündigten
Gesetzentwurf über die Besteuerung der Waarenhäuser als Material zu überweisen.
sind hier nicht als des gesammten Staats. wirken direkt gegen den Mittelstand. Die schaften,
Landwirthe
Die Kommission beantragt durch ihren Berichterstatter, sämmtliche Petitionen der Staats⸗
daß im Lande und
b. k. P. ist d hin, ahn (b. k. P.) weist darauf die Mehrheit habe,
Abg. Dr. ause die Waarenhaus⸗Umsatzsteuer
ohl auch im
und zwar eine Steuer von Staats⸗ oder Reichswegen, nicht von Gemeindewegen.
358 mehr selbständig werden, und die Regierung thue nichts, um ihnen zu belfen. Quebrachoholz arbeiteten; sie schütze die Kleinbäcker nicht gegen die Groß⸗ bäcker ꝛc. häuser zu besteuern, Durchführung der Bestimmungen über den unlauteren Wettbewerb Der großkapitalistischen Uebermacht müsse entgegengetreten werden durch
Die Gehilfen der kleinen Gewerbetreibenden könnten Sie schütze die Kleingerber nicht gegen die Schnellgerber, die mit Die Gemeinden seien durchaus nicht bereit, die Waaren⸗ die sogar geschützt würden durch die ungenügende
ne staatliche Umsatzsteuer oder durch eine Reichssteuer. Die großen
Hamburger Waarenhäuser überschwemmten die preußischen Provinzen und Mecklenburg.
Abg. Werner (deutsch⸗soz. Reformp.) tritt ebenfalls für die Berück⸗ chtigung des Mittelstandes ein und fordert die Regierung auf, endlich
etwas zu Gunsten desselben zu thun und ihn nicht immer auf die Selbst
ilfe zu verweisen. In Bayern habe man die Umsatzsteuer eingeführt,
warum solle Preußen diesem Beispiele nicht folgen? Denn eine Reichs⸗
mfatzsteuer werde vorläufig wohl schwer durchzusetzen sein. Di
Stärkung des Mittelstandes sei allein ein wirksames Mittel gegen die Ausdehnung der Sozialdemokratie.
Abg. Dr. Sattler (nl.) hält es für unzweckmäßig, in ein usführliche Debatte über diese Frage einzutreten in einem Augenblick
wo kein verantwortlicher Vertreter der Regierung anwesend sei. Daß ein Schutz der Kleingewerbetreibenden gegen die Konsumvereine, ab
auch gegen die Beamten⸗ gemein anerkannt. d wichtig gehalten habe, dann hätte statten sollen.
und Offiziervereine nothwendig sei, sei all Wenn aber die Kommission die Petitionen für s sie einen schriftlichen Bericht er
Abg. Dr. Hahn beantragt, die betreffs der Waarenhaus
steuer eingegangenen Petitionen der Regierung zur Berücksichtigung 1 überweisen.
Abg. Dasbach Genth. hält ebenfalls eine staatliche Steuer f nothwendig, da die Gemeinden sich niemals zu einer Gemeindesteu
verstehen würden. Eine Reichssteuer werde aber nicht nothwendi sein, weil schließlich jeder einzelne Bundesstaat bereit sein werde, eine solche Steuer einzuführen.
nicht kommen werde, stande helfen wollen, sich zusammenthun und beim Beginne der
nächsten Session selbst einen Entwurf vorlegen.
Regierung mit einer Vorlage
Da die — die dem Mittel⸗
so sollten die Abgeordneten,
Abg. Dr. Crüger (fr. Volksp.): Die Mitaglieder des Hauses Vertreter des Mittelstandes, sondern als Vertreter Viele Vertreter der Mittelstandspolitik Raiffeisen'schen Genossen⸗ die Schlächterei- und Bäckerei⸗Genossenschaften der werden von den Gewerbetreibenden ebenso heftig an⸗ egriffen wie die Konsumvereine. Die Zahl der Kleingewerbetreibenden bas sich stärker vermehrt als die Bevölkerung, und die kleineren und mittleren Existenzen leiden viel mehr durch die Konkurrenz unterein⸗ ander als durch die Konkurrenz der Waarenhäuser. Kommt man mit der Waarenhaussteuer, dann wird man bald eine Steuer auf die großen Mühlen zum Schasf der kleinen Mühlen verlangen. Redner bittet deshalb, den Kommissionsantrag anzunehmen. bg. von Brockhausen (kons.): Wir haben vor kurzem erst die Frage behandelt, und damals hätten die Herren ausführlich die⸗ selbe besprechen können; Neues ist seitdem nicht vorgebracht worden. Vor den Wahlen waren alle dafür, daß die Gewerbetreibenden vor den Waarenbäusern geschützt werden müssen. Aber sobald es zur Ausführung kommen soll, dann sträubt man sich gegen die Vorschläge. Die Regierung sollte endlich vorgehen, namentlich sollte der Handels⸗Minister auch die Interessen des Kleinhandels wahr⸗ nehmen. Die Einführung der Waarenhaus⸗Umsatzsteuer als Reichssteuer muß Bedenken erregen, weil das Reich sonst über direkte Steuern nicht verfügt. Aber für Preußen wäre eine solche Umsatzsteuer zweckmäßig, und die Offizier⸗ und Beamtenvereine sollte man davon nicht ausnehmen. Die Raiffeisen⸗Kasse, die Schlächterei⸗ und Bäckereigenossenschaften sind Produktionsgenossenschaften, entstanden infolge der Nothlage der Landwirthschaft. Die großkapitalistischen Waarenhäuser werden von den Sozialdemokraten begünstigt, weil da⸗ durch der Mittelstand vernichtet wird. Einzelne preußische Städte haben eine Umsatzsteuer eingeführt. Wenn in Breslau nichts daraus eworden ist, so ist das bei der Zusammensetzung der Stadtvertretung felbstverständlich; die Kommissionsverhandlungen waren nur ein Deck⸗ mäntelchen für die Ablehnung.
Darauf wird die Debatte geschlossen und der Antrag Hahn angenommen gegen die Stimmen der Freisinnigen und eines Theils der Nationalliberalen. Die übrigen erledigten Petitionen sind nur von örtlichem
oder persönlichem Imnteresse. 1 Schluß 4 ½ Uhr. ächste Sitzung Dienstag 10 Uhr. Dritte Berathung der Gebührenordnung für Rechtsanwälte;
etitionen.)
SHKandel und Gewerbe. ee 1““ Konkurse im Auslande. 8 Rumänien. 1 C. J. Topoléà in Berlad. Tag der Konkursverhängung: 11./23. VI. 1899. Frist für Anmeldung der Forderungen bis 25. VI./7. VII. 1899. Termin für die Verifikation der Forderungen bis 8./20. VII. 1899. 8 Bernh. Leibovici in Berlad. Tag der Konkursverhängung: 11./23. VI. 1898. Frist für Anmeldung der Forderungen bis 25. VI./7. VII. 1899. Termin für die Verifikation der Forderungen bis 8/20. VII. 1899. B
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks
an der Ruhr und in Oberschlesien. .
An der Ruhr sind am 3. d. M. gestellt 13 019, nicht recht⸗
zeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 3. d. M. gestellt 5332, nicht recht⸗
zeitig gestellt keine Wagen. “ 8 8
Fesggeerge esh Beim Königlichen Amtsgericht I Berlin gelangten die nach⸗ bezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Insterburgerstraße 10, dem Bauunternehmer C. Frombholtz gehörig; Fläche 3,02 a; Nutzungs⸗ werth 4800 ℳ; mit dem Gebot von 73 200 ℳ blieb Ingenteur David Hirsch, Torfstraße 31, Meistbietender. — Theilung halber Steglitzerstraße 79, den Heinrich'schen Erben gehörig; Fläche 6,51 a; Nutzungswerth 9630 ℳ; Ersteherin wurde Frau Pauline Ffrn⸗ in Charlottenburg für das Meistgebot von 149 200 ℳ — ingestellt wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung des G. Jürs'schen Grundstücks, Köpenickerstraße 56/57.
Beim Königlichen Amtsgericht II Berlin standen fol⸗ gende Grundstücke zur Versteigerung: E 13 in Reu⸗ Weißensee, der Frau G. Müller, geb. Groß, gehörig; Fläche 10,32 a; Nutzungswerth nicht veranlagt; Ersteher wurde Kaufmann Karl Glaß in Rauschkow Pesen) füͤr das Meistgebot von 20 400 ℳ — Bondickstraße 6/7 in Lübars, dem Maurermeister 1. Wäbler gehötig; Fläche 10,41 a; Nutzungswerth 484 ℳ; Ersteher wurde Fabrikbesitzer Alfred Grünberg, Kurfürstendamm 235, für das Meistgebot von 12 600 ℳ — Schönholzerstraße 7 in
Konsumvereine
Pankow, dem Posamentier Ferd. EEP“ ebenda gehörig; Fläche 12,80 a; Nutzungswerth 9467 ℳ; für das Meistgebot von