nach Wochen⸗Durchschnitten. (greise für prompte [Loko⸗] Waare, soweit nicht etwas Anderes bemerkt.) 1 Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amt. 1000 kg in Mark.
Plätze und Sorten. 3/8.
April April
Durchschnittspreise von Getreide im zweiten Viertellahr 1899 nach Wochen:
10./15. 17./22. 24/29. April April
26./6. bis 1./7.
15./20. 22./27. 16 Mai Mai 3/6.
5./10.
12./17. 19./24. Juni
1./6. Juni Juni
Mai
8./13. Mai
9 1 . oggen, Pester Boden. Wahen, 8 Heffr ungarischer, prima. erste, slovakische.. . . Budapest. MNNiittelqualität.
5 88
alz⸗ 8 “
St. Petersburg. 1111X1AX*X“; Weizen, Saxonka.
Hafer 1XX“ Odessa. Roggen, 71/72 kg per hl. . Weizen, Ulka, 75 11 kg per hl iga
ga. Roggen, 71/72 kg per hl Weizen, 75/76 kg per hl.
Paris. Roggen — lieferbare Waare des laufenden Weizen Monats 11“ Antwerpen. Donau, mittel Azima, feiner . Azima, gewöhnlicher Californier, mittel. Red⸗Winter Nr. 2 . 464“*“ Amsterdam. I““ St. Petersburger Weizen Odessa . . . .. London. a. Produktenbörse (Mark Lane).
131,46 132,00
. .. .1135,41 135,42 132,16 134,69 135,57 135,57 133,03 133,93 134,77 133,95 135,56 136,42 132,97 heiß... . ...177,72 177,74 169,43 169,42 172,85 172,00 168,61 172,07 173,76 173,80 178,77 184,72 181,25
. . . 1108,33 109,19 107,59 107,58 107,61 106,76] 106,76 106,80 107,65 105,98 107,60 108,46 105,02 145,56 145,58 145,71] 145,70 140,65 140,65 140,65 140,71 140,70 140,73 140,64 140,66 140,59
126,95 125,69 120,30 119,99 121,59 122,01 122,01 122,06 122,05 122,08]/ 121,50 122,53 120,78 u . .. 1161,05 160,99 156,55 150,78 153,36 155,73 154,38 155,29 156,98 158,54 161,32 169,64 164,31 ͤw ..1101,13 101,14 101,23 101,23 100,41 101,25
99,30 98,75 98,75 98,77 98,62 98,29 98,05
128,64 128,65 124,19 115,21 114,89 115,23 111,84 115,28 115,27 115,30 114,38 114,39 114,34 113,40 113,37 113,42 113,44 114,63 114,33 111,54 110,13 109,37 112,66 113,51 114,58 114,89 144,85 144,82 144,88 144,91 144,94 146,82 148,60 145,38 145,34 145,21 144,99 144,87 144,89 117,42 111,91 113,05 109,78 110,90 111,03 110,07 106,83 102,40 100,12 105,45 105,36 105,37
105,35 103,12 104,71 104,96 105,15 105,80/ 105,67 105,73 105,93 106,05 105,23 106,25 107,35 114,83 113,45 115,68 116,81 115,43 112,92 109,86 116,57 118,48 122,12 124,13 124,46 126,67
108,51 110,59 110,86 110,44 111,74 111,87 109,63 105,73 106,14 108,69 108,3 1 110,85 111,96 123,78 123,76 122,92 122,74 122,54 121,36 117,99 118,95 119,80 120,36 119,95 119,85 119,86
109,48 111,80 110,55 110,44 112,13 113,70 113,41 111,84 112,16 112,08 108,51 108,40 109,46 170,46 169,68 170,21 170,81 171,73 170,63 167,68 167,47 165,77 164,47 162,44 162,00 161,84
130,98 129,57 131,59 133,19 134,45 134,78 133,92 135,02 136,15 136,27 137,65 138,05 137,67
133,73 134,54 135,54
127,18 127,15 128,76 129,31 129,36 129,44 129,88 131,95 133,65 134,89 134,65 133,60 133,45 137,28 137,65 138,46 137,64 137,45 137,53 137,56 137,53 138,17 137,72 137,65 137,89 136,69 135,90 136,04 137,82 136,42 136,47 137,53 135,78 137,53 138,74 137,07 137,65 139,27 136,86 128,23 129,17 132,97 131,74 131,62 131,95] 130,52 131,95 133,16/ 134,08 135,46 136,68 135,24
124,99 124,66 124,62 125,02 127,52 125,95 125,19 123,93 122,27 119,00 116,12 115,72]/ 116,89
128,19 126,66 126,63 127,83 127,92 128,36 128,81 127,94 123,87 123,81 120,52 121,72 122,49 122,68 122,40 124,47 125,87 126,32 123,54] 122,89 124,58 126,28 127,96 128,58 131,38 127,85
120,58 116,98 120,58 123,56 122,88 122,19 120,64 120,70 123,25 123,62 125,11 124,31 122,07
engl. weiß.. Weizen rotthy ..1117,23 113,62 118,35 120,58 119,90 118,84 117,29 119,58 121,39 121,76 122,88 122,07 120,21
b. Gazette averages. Weizen englisches Getreide, Hafer Mittelpreis aus 196 M. erste orten 88 Liverpool. ööö“ Western Winter. Northern Duluth .. Chicago Spring Nr. 2 Hard Kansas. “ weiß ordinär engl., weißer 1 HFafer engl., gelber.. Chicago.*) 8 Weizen, Lieferungswaare Ni) New⸗York. *) Red Winter Nr. 2.. in: Lieferungswaare - Nagh) Buenos Aires. Weizen, mittel, frei Bord Rosario. . .
137,87
Weizen
91,07] 92,57] 95,07
115,28 115,00 115,67 117,23 118,46 118,91 118,46 118,13 118,85 119,64 120,03 119,97 119,97 122,05 121,56 123,25 125,65 126,32 128,18 128,72 127,58 130,53 131,13 128,72 129,26 129,80 141,15 144,10 141,62 145,37 137,46 134,71 134,65 133,31 136,99 122,92 129,96 147,24 135,99
129,43 130,50 130,37 134,12 134,19 133,31 131,84 134,25 134,19 136,06 141,22 142,09 137,87
134,65 133,56 135,12 136,13/ 136,06 136,06 137,00 137,18 134,36
140,22 140,82 142,56 142,80 141,69 140,82 140,75 143,64 143,57 143,57 141.69 141,15 138,12 132,96 130,74 132,24 133,18 134,19/ 133,09 132,31 137,07 137,00 136,53 137,00 135,05 132,02 128,49 130,97 132,24 133,65 132,31 131,90 131,84 138,01 137,94 138,41 188,88 138,81] 135,05 124,52 126,98 128,02 126,62 — — — — 120,88 121,00 120,88 125,05 126,15 127,25] 127,19 127,25 127,19 127,19 127,19 127,13]/ 127,13 114,63 114,74 114,63 115,67 117,81 118,91 123,02 123,08 123,02 120,94 120,94 120,88 120,88
111,06 111,85 113,40 110,35 109,47 107,61109,90 114,30 118,83 115,87 117,23 114,85 111,63 111,24 112,29 115,13 112,01111,60 109,46 111,47 115,80 119,38 117,25 119,27 117,44 114,38
125,73 128,27 128,80 125,60 125,73 125 09 128,43 129,11 131,16 127,12 129,37 127,16 124,52 118,28 119,53 121,10 119,20 120,17 119,38 123,05 126,00 126,54 123,98 126,48 125,07 122,69 117,54 119,05 121,49 118,56 118,40 116,88 119,23 123,14 125,88 123,91 126,22 125,03 122,03
93,12
128,56 129,49 128,56 128,49 127,09
91,17] 91,19]1 90,00/ 89,96 91,09 93,29] 92,80 y94,79] 92,06
*) Vom 29. Mai ab: 1) Lieferungswaare per Juli, — ²) desgl. per September notiert.
Personal⸗Veränderungen.
Königlich Preußische Armee.
DODOffiziere, Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Eckernförde, an Bord S. M. Yacht „Hohenzollern“, 3. Juli. v. Kessel, Gen. Lt., Gen. Adjutant Seiner Majestät des Kaisers und Königs und Kommandeur der 2. Garde⸗Inf. Div., für die Dauer der dies⸗ jährigen Nordlandsreise Seiner Majestät behufs Vertretung des Kom⸗ mandanten des Hauptquartiers zu Seiner Maj stät dem Kaiser vnd
Könige, Jourdan, Oberstlt. und Kommandeur des Fuß⸗Art.
Regiments von indersin (Pomm.) Nr. 2, vom 9. bs
15. Juli d. J. an Bord S. M. Schiffes „Brandenburg“, — kom⸗ mandiert. v. Ribbeck, Lt. im Füs. Regt. Königin (Schleewig⸗
Holstein.) Nr. 86, zum Oberlt. befördert. Frhr. v. Meerscheidt⸗
. Gen. Lt., beauftragt mit der Führung des XV. Armee⸗
Kcorps, zum kommandierenden General dieses Armee⸗Korps, v. Bro⸗ dowski, Gen. Lt. und Kommandeur der 6 Div., zum Gouverneur der Festung Ulm auf beiden Donau⸗Ufern, Jonas, Gen. Major und Kommandeur der 66. Inf. Brig., unter Beförderung zum Gen. Lt, z. Komm der 6. Div., Kremnitz, Oberst u. Kommandeur des Inf. Regts. Prinz Friedrich der Niederlande (2. Westfäl.) Nr. 15, unter Beförderung zum Gen. Major, vorläufig ohne Patent, zum Kommandeur der 66. Inf. Brig., — ernannt. Frhr. v. Grut⸗ schreiber, Oberst à la suite des Generalstabs der Armee und Erstes Direktionsmitglied der Kriegs⸗Akademie, zum Kommandeur des
Inf. Regts. Prinz Friedrich der Niederlande (2. Westfäl.) Nr. 15 er⸗
nannt. Derselbe verbleibt noch bis Ende Juli d. J. als kommandiert
in seiner bisherigen Stellung. von der Esch, Oberstlt. und Bats. Kommandeur im Inf. Regt. Graf Bülow von Dennewitz (6 Westfäl.) Nr. 55, unter Stellung à la suite des Generalstabs der Armee, zum Ersten Direktionsmitglied der Kriegs⸗Akademie ernannt. v. Walther, Major aggreg dem Gren. Regt. Kronprin; Friedrich
Wilhelm (Schles.) Nr. 11, als Bats Kommandeur in das Inf. Regt. Graf Bülow von Dennewitz (6. Westfäl) Nr. 55 versetzt. v. der Boeck, Gen. Major, Direktor des Allgemeinen Kriegs⸗Departements im Kriegs⸗Ministerium, v. Hugo, Gen. Major, beauftragt mit der Fübrang der 31. Div., unter Ernennung zum Kom mandeur derselben, — zu
en. Lts. befördert. v. Wedel, Gen. Majorund Kommandeurder 68. Inf. Brig., zum Kommandanten von Metz, Braumüller, Oberst und Kommandeur des Inf. Regts. Nr. 129, unter Beförderung zum Gen. Major, vorläufig ohne Patent, zum Kommandeur der 68. Jnf. Brig., Schwarz, Oberstlt. beim Stabe des Inf. Regts. Vogel von Falcken⸗ stein (7. Westfäl.) Nr. 56, unter Beförderung zum Obersten, zum Kommandeur des Inf. Regts. Nr. 129, — ernannt. Bachelin, und Batatllons⸗Kommandeur im
161, unter Beförderung zum Oberstleutnant,
v. Saucken, Major und Bats. Kommandeur im 4. Hannov. Inf. Regt. Nr. 164, in das Inf. Regt. Nr. 161,
4. Fasnop. Inf. Regt. Nr. 164, Inf. Regt. Fretherr von Sparr (3. Westfäl.) Nr. 16, Kommandeur in das Inf. Regt. Nr. 144, — versetzt.
(Prinz Carl) Nr. 118, unter Beförderung zum Kommandeur der 85. Inf. Brig., D'heil,
Stabe des Inf. Regts. Nr. 135, unter zum Obersten, zum Kommandeur des 4. Hess. Infanterie⸗Regiments (Prinz Carl) Nr. 118, —
Oberstlt.
Infanterie⸗Regiment 8 zum Stabe des Inf. Regts. Vogel von Falckenstein (7. Westfäl.) Nr. 56,
v. Tresckow, Major und Bats. Kommandeur im Inf. Regt. Nr. 144, in das Schwartz, Major aggreg. dem als Bats. v. Weiher, Oberst und Kommandeur des 4. Großherzogl. Hess. Inf. Regts. Gen. Majer, zum beim
Beförderung Großherzoglich ernannt.
r. Platen, Oberst und Kommandeur des Füs. Regts. Peinz Heinrich von Preußen (Brandenburg.) Nr. 35, unter Beförderung zum Gen. Major, zum Kommandeur der 10. Inf. Brig, v. Görtz, Oberstlt. beim Stabe des Kaiser Alexander Garde⸗Gren. Regts. Nr. 1, unter Beförderung zum Obersten, zum Kommandeur des Füs. Regts. Prinz Heinrich von Preußen (Brandenburg.) Nr. 35, — ernannt. Frhr. v. Lüttwitz, Oberstlt. und Bats. Kommandeur im Königin Elisabeth Garde⸗Gren. Regt. Nr. 3, zum Stabe des Kaiser Alexander Garde⸗ Gren. Regts. Nr. 1, v. Einem, Major im Großherzogl. Mecklen⸗ burgischen Füs. Regt. Nr. 90, unter Enthebung von dem Kommando als Adjutant bei dem General⸗Kommando des IX. Armee⸗ Korps, als Bats. Kommandeur in das Königin Elisabeth Garde⸗ Gren. Regt. Nr. 3, — verfetzt. Paschen, Hauptm. und Komp. Chef im 2 Hanseat Inf. Regt. Nr. 76, als Adjutant zum General⸗ Kommando des IX. Armee⸗Korps kommandiert. v. Borries, Hauptm. im Generalstabe des XVII. Armee⸗Korps, als Komp. Chef in das 2. Hanseat. Inf. Regt. Nr. 76 versetzt. v. Seeckt, Ovoerlt. aggreg. dem Generalstabe, in dem Kommando zur Dienstleistung vom Großen Generalstabe zum Generalstabe des XVII. Armee⸗Korps über⸗ getreten. v. Ramdohr, Oberst und Kommandeur des Inf. Regts. Graf Bose (1. Tbüring.) Nr. 31, unter Beförderung zum Gen. Major, vorläufig ohne Patent, zum Kommandeur der 40. Inf. Brig., v. Derschau, Oberstlt. beim Stabe des 3. Großherzogl. Hess. Inf. Regts. (Leib⸗Regts.) Nr. 117, unter Beförderung zum Obersten, zum Kommandeur des Inf. Regts. Graf Bose (1. Thüring.) Nr. 31, — ernannt. Frhr. v. Maltzahn, Oberstlt. und Bats. Komman⸗ deur im 1. Großherzogl. Hess. Inf. (Leib⸗Garde⸗) Regt. Nr. 115, zum Stabe des 3. Großherzogl. Hess. Inf. Regts. (Leib⸗Regts.) Nr. 117, v Randow, Major im Inf. Regt. Nr. 154, unter Enthebung von dem Kommandso als Adjutant bei dem General⸗Kommando des III. Armee⸗ Korps, als Bats. Kommandeur in das 1. Großherzogl. Hess. Inf. (Leib⸗Garde⸗) Regt. Nr. 115, — versetzt. Schmidt v. Knobels⸗ dorf, Hauptm. und Komp. Chef im Gren. Regt. Kronprinz Friedrich Wilbelm (2. Schles.) Nr. 11, als Adjutant zum General⸗Kommando des III. Armee⸗Korps kommandtert. Graf v. Korff gen. Schmising⸗ Kerssenbrock, Hauptm. und Komp. Chef im Inf. Regt. Herwarth von Bittenfeld (1. Westfäl.) Nr. 13, in das Gren. Regt. Kronprinz Friedrich Wilhelm (2. Schles.) Nr. 11 versetzt. Obergethmann, Oberlt. im Inf. Regt. Herwarth von Bittenfeld (1. Westfäl.) Nr. 13, unter Beförderung zum Hauptm., zum Komp. Chef ernannt.
Zu Gen. Majoren sind befördert: die Obersten: v. Schubert, Kommandeur der Eisenbahn⸗Brig., Graf v. der Asfeburg, à la suite des Kür. Regts. Kalser Nikolaus I. von Rußland (Brandenburg.) Nr. 6 und Kommandeur der 1. Garde⸗Kav. Brig., Graf v. Klinckowstroem, bisher Flügel ⸗Adjutant Seiner Majestät des Kaisers und Königs, Kommandeur der 3. Garde⸗Kav. Brig., Graf v. Klinckowstroem, à la suite des Kür. Regts. von Seydlitz (Magdeburg.) Nr. 7 und Kommandeur der 28. Kav. Brig., Berlage, Kommandeur der 1. Fuß⸗Art. Brig., Schubert, Kommandeur der 16. Feld⸗Art. Brig., Bliedung, beauftragt mit der Führung der 13. Inf. Brig., v. Tippelskirch, beauftragt mit der Führung der 15. Jaf. Brig., — diese Beiden unter Ernennung zu Kommandeuren der betreff. Brigaden, v. Blanken⸗ burg, beauftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte eines Oberquartier⸗ meisters, Graf v Itzenplitz, à la suite des 2. Westsäl. Hus. Regts. Nr. 11 und Kommandeur der 31. Kav. Brig., Hederich, Kommandeur der 11. Feld⸗Art. Brig. .
u Gen. Majoren, vorläufig ohne Patent, sind befördert: die Obersten: v. Hagen, beauftragt mit der Führung der 4. Inf. Brig., unter Ernennung zum Kommandeur derselben, Klockmann, à la
suite des Ulan. Regts. Graf zu Dohna (Ostpreuß.) Nr. 8 und Kom⸗ mandeur der 10. Kav. v. Enckevort, à la suite des Magdeburg. Drag. Regts. Nr. 6 und Kommandeur der 33. Kav. Brig., Frhr. v. Vietinghoff gen. Scheel, à la suite des General⸗ stabs der Armee und Kommandeur der 17. Kav. Brig. (Großherzogl. Mecklenburg), v. Pfuel, Alasuite des Königs⸗Ulan.⸗Regts. (1. Hannov.) Nr. 13 und Kommandeur der 20. Kav. Brig., Castendyck, Inspekteur der Art. Depot⸗Insp.
v. Zastrow, Oberst und Kommandant von Mainz, den Charakter als Gen. Major erhalten. Kretzschmer, Oberst beim Stabe des Inf. Regts. Prinz . von Anhalt⸗Dessau (5. Pomm.) Nr. 42, nach Württemberg, behufs Ernennung zum Kommandeur des 4. Württemberg. Inf. Regts. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, kommandiert. v. Diringshofen, Major und Bats. Kommandeur im 4. Hannov. Inf. Regt. Nr. 164, unter Beförderung zum Oberstlt, zum Stabe des Inf. Regts. Prinz Moritz von Anhalt⸗Dessau (5. Pomm.) Nr. 42, v. Kußdorf, Major aggreg. dem Infanterie⸗Regiment Nr. 158, als Bats. Kom⸗ mandeur in das 4. Hannov. Inf. Regiment Nr. 164, — ver⸗ setzt. Frhr. v. Gayl, Oberst beim Stabe des Inf. Regiments General⸗Feldmarschall Prinz Friedrich Karl von Preußen (8. Branden⸗ burg.) Nr. 64, zum Kommandeur des Inf. Regts. Nr. 160 ernannt. Frhr. v. Eberstein, Major und Bats. Kommandeur im Inf. Regt. von Courhière (2. Posen.) Nr. 19, unter Beförderung zum Oberstlt., zum Stabe des Inf. Regts. General⸗Feldmarschall Prinz Friedrich Karl von Preußen (8. Brandenburg.) Nr. 64 versetzt. Rübesamen, Major aggreg. dem Inf. Regt. von Courbidre (2. Posen.) Nr. 19, zum Bats. Kommandeur im Regt., Wundsch, Oberstlt. und Kommandeur des Magdeburg Jäger⸗Bats. Nr. 4, unter Beförderung zum Obersten, zum Kommandeur des 5 Groß⸗ herzoglich Hessischen Infanterie⸗Regiments Nr. 168, — ernannt. v. Sanden, Major und Bats. Kommandeur im 6. Thüring. Inf. Regt. Nr. 95, unter Beförderung zum Oberstlt., zum Kommandeur des Magdeburg. Jäger⸗Bats. Nr. 4 ernannt. Frhr. v. Lüttwitz, Major im Inf. Regt. von Wittich (3. Hess.) Nr. 83, unter Enthebung von dem Kommando als Adjutant bei dem General⸗Kommando des XI. Armee⸗Korps, als Bats. Kommandeur in das 6. Thüring. Inf. Regt. Nr. 95 versetzt. v. Wachter, Hauptm. und Komp. Chef im Infanterie⸗Regiment Fürst Leopold von Anhalt⸗Dessau (1. Magdeburg.) Nr. 26, als Adjutant zum General⸗Kommando des XI. Armee⸗Korps kommandiert. v. Altrock, Oberlt. im Königin Elisabeth Garde⸗Gren. Regt. Nr. 3, unter Beförderung zum Hauptm., als Komp. Chef in das Inf. Regt. Fürst Leopold von Anhalt⸗Dessau (1. Magdeburg.) Nr. 26, Frhr. v. der Goltz, Major und Bats. Kommandeur im Gcoßherzogl. Mecklenburg. Gren. Regt. Nr. 89, unter Beförderung zum Oberstlt., zum Stabe des Inf. Regts. Graf Bose (1. Thüring.) Nr. 31, v. Luckwald, Major aggreg. dem 4. Garde⸗Regt. z. F, als Bats. Kommandeur in das Großherzogl. Mecklenburg. Gren. Regt. Nr. 89, — versetzt 2
Zu Obersten sind befördert: die Oberstlts: Gaddum, beauftragt mit der Führung des Gren. Regts. König Friedrich Wilhelm I. (2. Ostpreuß.) Nr. 3, Wierzbowski, beauftragt mit der Führung des 3. Thüring. Inf. Regts. Nr. 71, Fähndrich, beauftragt mit der Führung des 7. Bad. Inf. Regts. Nr. 142, Sachs, beauftragt mit der Führung des 4. Magdeburg. Inf. Regts. Nr. 67, — unter Ernennung zu Kommandeuren der betreff. Regter., Müser, kommandiert nach Württemberg als Führer des Inf. Regts. König Wilhelm I. (6. Württemberg.) Nr. 124, v. Monsterberg, kommandiert nach Württemberg als Führer des Juf. Reagts. Kaiser Friedrich, König von Preußen (7 Württemberg) Nr. 125, Krebs in der 3. Ingen. Insp. und Inspekteur der 6 Festungs⸗Insp.
Zu Oberstlts. sind befördert: die Majore: v. Wegerer, Bats. Kommandeur an der Haupt⸗Kadettenanstalt, v. Strubberg, à la suite des 3. Magdeburg. Inf. Regts. Nr. 66 und Kommandeur der Unteroff. Schule in Potsdam, v. Kotze, Bats. Kommandeur im Anhalt. Inf. Regt. Nr. 93. 1 8
v. Zitzewitz, Major im Generalstabe des IX. Armee⸗ Korps, in den Großen Generalstab, Schmidt v. Knobels⸗ dorf, Major im Generalstabe der 2. Div., in den General⸗ stab des IX. Armee⸗Korps, v. Windheim (Hermann), Major im Generalstabe des I. Armee⸗Korps, in den Generalstab der 2. Div., — versetzt. v. Stocken, Hauptm. und Komp. Chef im Inf. Regt. Nr. 141, unter Ueberweisung zum General⸗ stabe des I. Armee⸗Korps, in den Generalstab der Armee zurückversetzt. Brinck, Oberlt im Inf. Regt. Nr. 141, unter Beförderung zum Hauptm., zum Komp. Chef ernannt. Vitzthum v. Eckstaedt (Franz), Major im Großen Generalstabe, von dem Kommando beim Stabe der IV. Armee⸗Insp. enthoben. v. Garnier, Major im Generalstabe der 14. Div., unter Versetzung in den Großen General⸗ stab, zum Stabe der IV. Armee⸗Insp. kommandiert. Neven Du Mont, Hauptm. im Großen Generalstabe, in den Generalstab der 14. Div. versetzt. Graf v. Hacke, Major im Großen Generalstabe, von dem Kommando als Milirär⸗Attaché bei der Gesandtschaft in Brüssel enthoben. v. Leipziger, Rittm. und Eskadr. Chef im 1. Großherzogl. Hess. Drag. Regt. Garde⸗Drag. Regt.) Nr. 23, unter Ueberweisung zum Großen General⸗ sbae als Hauptm. in den Generalstab der Armee zurückversetzt und gleichzeitig als Militär⸗Attaché zur Gesandtschaft in Brüssel kom⸗ mandiert. Kraemer, Rittm. im 2. Großherzogl. Hess. Drag. Regt. (Leib⸗Drag. Regt.) Nr. 24, als Eskadr. Chef in das 1. Großherzogl. Hess. Drag. Regt (Garde⸗Drag. Regt.) Nr. 23 versetzt. v. Alvens⸗ leben, Oberstlt. à la suite des Inf. Regts. Gen. Feldmarschall Prinz Friedrich Karl von Preußen (8. Brandenburg.) Nr. 64 und zugetheilt dem Großen Generalstabe, unter Belassung à la suite des gedachten Regts., Verleihung eines Patents seines Dienstgrades und des Ranges eines Regts. Kommandeurs, z. Eisenb. Kommissar ernannt u. gleichzeitig zur Dienstleistung bei der Eisenbahn⸗Abtheil. des Großen Generalstabes kommandiert. Jung, Hauptm im Großen Generalstabe, à la suite des Generalstabes der Armee gestellt. Krause, Hauptm. und Komp. Chef im Inf. Regt. Nr. 161, unter Stellung à la suite des Regts., zu den dem Großen Generalstabe nug 8 theilten Offizieren versetzt. Lotz, Oberlt. im Inf. Regt. Nr. 161, unter Beförderung zum Hauptm., zum Komp. Chef ernannt. Swidom, Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. von Winterfeldt (2. Ober⸗ schles.) Nr. 23, mit Ende Juli d. J. von dem Kommando zur Dienstleistung bei den technischen Instituten der Inf. enthoben. v. Schmeling, Lt. im 5. Thür. Inf. Regt. Nr. 94 (Großherzog von Sachsen), auf ein Jahr zur Dienstleistung bei der Gewehrfabrik in Spandau kommandiert. Frhr. v. Grünau, Lt. im 1. Bad. Leib⸗Gren. Regt. Nr. 109, dessen Ende September d. J. ablaufendes Kommando bei dem General⸗Konsulat in Kairo um ein Jahr verlängert. v. Spal⸗ ding, Oberstlt. mit dem Range eines Regts. Kommandeurs, à la suite des Kür. Regts. Kaiser Nikolaus I. von Rußland (Branden⸗ burg.) Nr. 6 und Vorsitzender der 3. Remontierungs⸗Kommission, zum Obersten befördert. Graf zu Dohna, Major beim Stabe des Westfäl. Ulan. Regts. Nr. 5, unter Versetzung zum Magdeburg. Drag. Regt. Nr. 6, mit der Führung des letzteren beauftragt. v. Meyer, Major im Kür. Regt. Kaiser Nikolaus I von Rußland (Brandenburg.) Nr. 6, unter Enthebung von dem Kommando als Adjutant bei dem General⸗Kommando des V. Armee⸗ Korps, zum Stabe des Westfäl. Ulan. Regts. Nr. 5 versetzt. v. Werdeck, Rittm. im Kür. Regt. Graf Wrangel (Ostpreuß.) Nr. 3, in dem Kommando als Adjutant von der 1. Kav. Insp. zum General⸗Kommando des V. Armee⸗Korps übergetreten. p. Horn, Rittm. und Eskadr. Chef im Kür. Regt. Graf Wrangel (Ostpreuß.) Nr. 3, als Adjutant zur 1. Kav. Insp. kommandiert. v. Gottberg, Oberlt. in demselben Regt., unter Beförderung zum Rittm., zum Eskadr. Chef ernannt. v. Schack, Major beim Stabe des Drag. Regts. Freiherr von Manteuffel (Rhein.) Nr. 5, unter Versetzung zum Schleswig⸗Holstein. Drag. Regt. Nr. 13, mit der Führung des letzteren beauftragt. v. Wedel, Major aggreg. dem Drag⸗ Regt. von Wedel (Pomm.) Nr. 11, zum Stabe des Drag. Regts. Freiherr von Manteuffel (Rhein.) Nr. 5 versetzt.
Versetzt sind: Graf v. Posadowsky⸗Wehner, Rittm. und Eskadr. Chef im Leib⸗Kür. Regt. Großer Kurfürst (Schles.) Nr. 1,
das Kür. Regt. Graf Wrangel (Ostpreuß.) Nr. 3, v. Rothkirch 8 Panthen, Rittm und Esradr. Cbef im Kür. Regt. Graf Wrangel (Onpreuß.) Nr. 3, in das Leib⸗Kür. Regt. Großer Kurfürst (Schles.) Nr. 1, Hay, Oberlt. im Litthau. Ulan. Regt. Nr. 12, in das 9. Rhein. Hus. Regt. Nr. 9, v. Wiedebach u. Nostitz⸗Jänkendorf⸗ Lt. im Drag. Regt. von Arnim (2. Brandenburg.) Nr. 12, in das 1. Garde⸗Ulan. Regt. v. Goeckingk, Lt. im 2. Garde⸗Drag. Regt. Kaiserin Alexandra von Rußland, vom 1. Oktober d. J. ab, unter Stellung à la suite des Regts., auf ein Jahr zur Gesaadtschaft im Haag kommandiert. v. Lucius, Lt. à la suite des Braunschweig. Huf. Regts. Ne. 17, dessen Ende September d. J. ablaufendes Kom⸗ mando bei der Botschaft in Paris um ein Jahr verlängert.
Zu Oberstlts. sind befördert: die Majore: Kettembeil, beim Stabe der Feld⸗Art. Schießschule, Hausmann, Abtheil. Komman⸗ deur im 2. Westfäl. Feld⸗Art. Regt. Nr. 22, Bernhard, Abthell. Kommandeur im Nassau. Feld⸗Art. Regt. Nr. 27, Lang, kommandiert nach Württemberg als Abtheil. Kommandeur im 2. Württemberg. Feld⸗Art. Regt. Nr. 29 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, Franke, Abtheil. Kommandeur im Thüring, Feld⸗Art. Regt. Nr. 19, Schwarz, Abtbeil. Kommandeur im Feld⸗Art. Regt. von Podbielski Niederschles.) Nr. 5, Delius, à la suite des Garde⸗Fuß⸗Art. Rerne und Direktor der vereinigten Art. uad Ingen. Schule, Brunk, à la suite des Schleswig⸗Holstein. Fuß⸗Art. Regts. Nr. 9 und Direktor der 3. Art. Depot⸗Direktion, Eden, in der 2. Ingen. Insp. und Ingen. Offizier vom Platz in Thorn, Marcard, in der 3. Ingen. Insp. und Ingen. Offizter vom Platz in Metz.
Graf v. Schwerin, Major und Abtheil. Kommandeur im 2. Garde⸗Feld⸗Art. Regt., à la suite des Regts. gestellt. Frhr. v. Salmuth, Major und Abtheil. Kommandeur im Feld⸗Art. Regt. General⸗Feldzeugmeister (1. Brandenburg.) Nr. 3, in das 2. Garde⸗ Feld⸗Art. Regt. versetzt.
v. Cordier, Major und Batz. Kommandeur im Eisenbahn⸗ Regt Nr. 1, mit der Führung dieses Regts. beauftragt. Sturm, Major in der 3. Ing. Insp. und Ingen. Offizier vom Platz in Köln, als Bats. Kommandeur in das Eisenbahn⸗Regt. Nr. 1 versetzt.
Hölder, Königl. württemberg. Oberlt. im Hannov. Train⸗Bat. Nr. 10, behufs Verwendung im Württemberg. Train⸗Bat. Nr. 13, von dem Kommando nach Preußen enthoben.
In der Gendarmerie. Eckernförde, an Bord S. M. Yacht „Hohenzollern“, 3. Juli. Behrens, Oberst und Brigadier der 6. Gend. Brig., ein Patent seines Dienstgrades und der Rang als Regt. Kommandeur verliehen
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Eckern⸗ förde, an Bord S. M. Yacht „Hohenzollern“, 3. Juli. v. Zingler, Gen. der Inf. und Gouverneur der Festung Ulm, in Genehmigung seines Abschiedsgesuchz, unter gleichzeitiger Stellung à la suite des Colberg. Gren. Regts. Graf Gneisenau (2. Pomm.) Nr. 9, mit Pension, v. Jena, Gen. der Inf. von der Armee, in Genehmigung seines Abschiedsgesuchs mit Pension, v Mayer, Gen. Lt. und Kommandant von Metz, in Genehmigung seines Abschieds⸗ gesuchs mit Pension, Bauerv. Bauern, Gen. Major u. Kommandeur der 40. Inf. Brig., in Genehmigung seines Abschiedsgesuchs mit Pension und dem Charakter als Gen Lt., v. Manstein, Gen. Major und Kommandeur der 85. Inf. Brig, in Genehmigung seines Abschiedsgesuchs mit Pension, v. Porembsky, Gen. Major und Kommandeur der 10. Jaf. Brig., in Genehmigung seines Abschieds⸗
gesuchks mit Pension, zur Disp. gestellt. Ferno, Oberst und Kom⸗
mandeur des Inf. Regts. Nr. 160, mit Pension und der Regts. Uniform, v. Buch, Oberst und Kommandeur des Magdeburg. Drag. Regts. Nr. 6, mit Pension und der Regts. Uniform, Beamish⸗Bernard, Oberst und Kommandeur des Schleswig⸗Holstein. Drag. Regts. Nr. 13,
mit Pension und der Regts. Uniform, — der Abschied bewilligt.
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8 . niemals gewußt,
v. Madai, Oberstlt. beim Stabe des Inf. Regts. Graf Bose (1. Thüring.) Nr. 31, in Genehmigunz seines Abschiedsgesuchs mit Pension, dem Charakter als Oberst und der Uniform des Inf. Regts. Prinz Louis Ferdinand von Preußen (2. Magdeburg.) Nr. 27, zur Disp. gestellt. Rocholl, Lt. im Westfäl. Drag. Regt. Nr. 7, aus⸗ geschieden und zu den Res. Offizieren des Regts. übergetreten. Poll, Lt. im Inf. Regt. Nr. 166, v Trotha, Lt. im 2. Hannov. Ulan. Regt. Nr. 14, — mit Pension der Abschied bewilligt.
Preußischer Landtag. Herrenhaus. 16. Sitzung vom 5. Juli 1899.
Ueber den Beginn der Sitzung ist schon berichtet worden.
Zur Berathung steht der in veränderter Fassung von dem Hause der Abgeordneten zurückgelangte Entwurf eines Gesetzes, betreffend den Charfreitag.
Herr von Diest: Bei der hohen Wichtigkeit des Gegenstandes 8 ich mich genöthigt, meine Abstimmung zu motivieren. Ich preche nicht aus kalturkämpferischer Feindschaft, sondern lediglich aus meiner altangeborenen Liebe zum Charfreitag. Als die Regierung uns ihren Entwurf vorlegte, war ich von Freude erfüllt, daß der Charfreitag kurz und bündig zum Feiertag erklärt wurde, daß durch einen gesetzgeberischen Akt die Gemeinschaft des Glaubens an unseren Herrn und Erlöser bestätigt wurde. Die Vorlage be⸗ friedigte mich ebenso wie der Beschluß der General⸗Synode, daß die Verlesung des Glaubensbekenntnisses eingeleitet wird durch die Worte: Lasset uns im Einverständniß mit der gesammten Christen⸗ heit unseren Glauben bekennen. Da kamen vor meine Seele alle die Bilder aus dem Leben des Herrn, und vor meinem Ohre erschollen die Worte des Herrn: Es ist vollbracht! Vollbracht ist die Erlösung unserer Aller. Ich habe lange Jahrzehnte in katholischen Ländern gewohnt, über 15 Jahre in der Rhein⸗ provinz, dreimal mehrere Monate in Rom, aber ich habe daß der Charfreitag kein katholischer 5
sei. Feiern heißt die Arbeit ruhen lassen; es wird gefeiert nicht blo
—
“ katholische Bevölkerung“?
bei großer Freude, sondern auch bei tiefer Trauer. Desbalb ist für uns der Charfreitag der heiligste Feiertag. Wenn in der katholischen Kirche sich em gewisses Herkommen gebildet hat, so rührt das her aus der Zerstückelung Deutschlands. Wieviel Herkommen sind im Laufe der Jahrzehnte gebrochen worden? Der zweite Satz der Vorlage ist der⸗ selbe geblieben, den wir bekämpft haben; er wird zu einer Menge von Streitigkeiten führen, die vom Volk tief empfunden und böse Früchte tragen werden. Was heißt „in der Nähe der Kirche“? Was bedeutet Dem ersten Satze stimme ich mit Freude zu, für den zweiten Absatz zu stimmen, verwehrt mir mein evangelisches Gewissen. Dixi et salvavi animam. ] des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths D. Dr. Bark⸗ ausen: Ich stimme darin mit dem Vorredner überein, daß die erste
8 Vorlage bet weitem vorzuziehen war. Aber wir haben es nicht mehr bloß mit dieser Vorlage zu thun. Es muß den lange begründeten Wünschen
der evangelischen Synoden Rechnung getragen werden. Was gewünscht
wird, wird mit den Beschlüssen des anderen Hauses erreicht werden
können.
Dabet sollte man sich beruhigen, zumal die Vorschriften,
wie sie hier vorgesehen werden sollen, in einer Provinz mit ge⸗ mischter Bevölterung, in der Provinz Westfalen, schon bestehen.
Sollte der zweite Absatz nicht angenommen werden, so würde es un⸗ möglich sein, den möglichen Aergernissen vorzubeugen. Bei der gegen⸗ wärtigen parlamentarischen Lage würde es schwer möglich sein, die Vorlage in anderer Fassung durchzubringen, denn das Abgeordnetenhaus
würde die Aendexung nicht ohne weiteres annehmen. Käme das Gesetz nicht zu stande, so würde der gegenwärtige Zustand unverändert bleiben
und schließlich zur Störung des konfessionellen Friedens führen; dadurch
würde die Möglichkeit verschlossen werden, ein solches Gesetz wieder vorzulegen. Deshalb kann ich nur dringend rathen, die Vorlage, wie
sie vorliegt, anzunehmen.
Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten D. Dr. Bosse: Meine Herren! Ich bin dem Herrn Präsidenten des Evangelischen
Ober⸗Kirchenrathes sehr dankbar für die unbefangene objektive Würdigung, die er den Beschlüssen Ihrer Kommission hat zu theil
werden lassen; ebenso dankbar bin ich Ihrem Herrn Berichterstatter
für die erschöpfende und lichtvolle Darlegung des ganzen Ganges der Entwickelung, den die Vorlage bisher sowohl hier, wie im anderen Hause genommen hat. Ich würde es für undankbar und rücksichtslos gegen dieses hohe Haus ansehen, wenn ich jetzt, nach⸗ dem wir dies gehört haben, alle diese Momente nochmals zusammenfassen und wiederholen wollte. Ich möchte auch nur mit dem Herrn Präsidenten des Evangelischen Ober⸗Kirchenrathes nach dem einstimmenden Votum Ihrer Kommission Sie dringend bitten, daß Sie der Vorlage in der Gestalt, wie sie vom Abgeordnetenhause zu uns herübergekommen ist, unverkürzt Ihre Zustimmung ertheilen wollen.
Ich bedaure, daß ich mit meinem verehrten Freunde Herrn von Diest in diesem Punkte nicht ganz übereinstimme. Ich habe ihm vorhin gesagt, wenn sein Gewissen in dieser Beziehung von dem meinigen abweicht, so geht das Gewissen des Einzelnen über alles; das versteht sich von selbst, ich respektiere auch das fremde Gewissen. Aber dies möchte ich doch hervorheben, daß die Voraussetzungen, von denen er ausgegangen ist, zum großen Theil nicht richtig sind.
Meine Herren, wir sind auch in der Presse, sowohl die evange⸗ lischen Vertreter der Regierung, wie die evangelischen Mitglieder Ihrer Kommission zum theil in sehr brüsker Weise angegriffen worden, und zwar hat man uns den Vorwurf gemacht, daß wir evangelische Interessen ohne jede Noth preisgegeben hätten. Meine Herren, ich muß gegen derartige Vorwürfe mit aller Entschiedenheit hier vor dem ganzen Lande Verwahrung einlegen! (Sehr gut!)
Meine Herren, wir geben keine evangelischen Interessen preis, und wir lassen uns — ich glaube, das auch namens sämmtlicher evangelischer Mitglieder Ihrer Kommission sagen zu dürfen — in der Treue zu unserem evangelischen Bekenntnisse von niemand übertreffen, er möge auf einer Seite stehen, wo er will! (Sehr gut!)
Aber, meine Herren, es ist eine ganz andere Frage: was haben wir denn mit dem Gesetz von vornherein erreichen wollen? Auch Herr von Diest ließ einmal durchblicken die Ansicht, die so verhängniß⸗ voll geworden ist für die Beurtheilung dieses Entwurfes, als wenn die Regierung doch im Grunde eine Art kirchlichen Coup in Bezug auf die gemeinsame Feier und die kirchliche Feier, die kirchlichen Grundsätze des Charfreitags habe machen wollen. Meine Herren, daran haben wir nie gedacht; das können wir auch staatlich garnicht. Es handelt sich hier um ein staatliches, nicht um ein kirchliches Gesetz; allerdings um ein Staatsgesetz, was gewisse Rückwirkungen auch auf die kirchlichen Interessen der beiden Konfessionen hat.
Nun, meine Herren, das kann ich bezeugen, daß wir, wenn Sie Ihre Zustimmung zu der Fassung, die die Vorlage im Abgeordneten⸗ hause bekommen hat, ertheilen, dann alles erreichen, was die Staats⸗ regierung von vornherein mit diesem Gesetz hat erreichen wollen. Ich habe das das vorige Mal bei der Schlußberathung hier im Hause dargelegt, wie ich in dem Votum, mit dem ich den Entwurf, den ich ja selbst gemacht habe, an das Staats⸗Ministerium gebracht habe, ausdrücklich ausgesprochen habe: wir wollen nicht auch in katholischen und überwiegend katholischen Gemeinden unnöthigerweise jede Arbeit verbieten, sondern wir wollen vor allem einen Schutz haben gegen die sozial⸗ demokratischen Ausschreitungen im Rheinlande. Den erhalten wir durch die jetzige Fassung in vollstem Maße, und wir wollen dafür sorgen, daß dieser der Christenheit gemeinsame, heiligste Tag eine würdige Feier in der ganzen Monarchie durch die äußere Ruhe empfange. Das war unsere Absicht, und diese Schranke, die auch hier zum Ausdruck kommt in der Vorlage, wie sie aus dem Ab⸗ geordnetenhause hierher gelangt ist, und die auch Ihre Kommission in der ersten Fassung ihrer Beschlüsse hineingebracht hat, ist vom Staats⸗Ministerium widerspruchslos damals acceptiert, und ich bin mit gar keinem andern Gedanken hier in das Haus gekommen als mit dem: so ist es gewesen. Ich habe deshalb auch gar keinen An⸗ stand genommen, in der Kommission des Herrenhauses auseinander⸗ zulegen, wir wollen garnichts Anderes.
Nun hatte sich die Situation dadurch verändert, daß von katholischer Seite und zwar von der autoritativsten katholischen Seite die es giebt, dem Episkopat, in feierlicher Form der Staatsregierung gesagt worden war: Ihr habt Euch geirrt, Ihr seid viel zu optimistisch gewesen, wir finden einen Gewissenszwang darin, wenn Ihr unbedingt und unter allen Umständen die werktäg⸗ liche Arbeit am Charfreitag untersagt. Darauf habe ich erklärt: das ist nicht unsere Absicht, und sie ist es von vornherein nicht gewesen für Eure katholischen Gemeinden; und darauf kamen die katholischen Mitglieder der Kommission uns soweit entgegen, daß sie sagten: Das erkennen wir an, den Gottesdienst auch Anders⸗ gläubiger sollen Katholiken nicht stören; wenn das verboten wird, wollen wir keinen Widerspruch erheben. Also ich kann nicht anders sagen, das anzuerkennen verlangt die Billigkeit, daß unsere katholischen Mitbürger in dieser Sache uns erheblich entgegen⸗ gekommen sind, und ich würde es für ein großes Unglück erachten, wenn wir die Einigung, die über diese Vorlage stattgefunden hat, nicht annehmen wollten, wenn wir alle die Dinge, die auch vom Herrn Vertreter des Ober⸗Kirchenraths auseinandergesetzt sind und die wir ohne jeden Zank und Streit mit unseren katholischen Mitbürgern er⸗ reichen können, preisgeben wollten, wenn wir diesen Augenblick wollten vorübergehen lassen und hier an dem allerungeeignetsten Punkte, den es geben kann, an dem Charfreitag, neue konfessionelle Streitigkeiten anknüpfen wollten. Das dürfen wir nicht thun, und ich bitte Sie dringendst, davon abzusehen.
Nun möchte ich auf einen Punkt kommen, den auch Herr von Diest hervorgehoben hat. Er hat gemeint, das wüßte man doch noch nicht, ob die Vorlage, wenn sie ohne den zweiten Absatz an das Ab⸗ geordnetenhaus zurückkäme, nicht auch so doch noch Annahme fände. Meine Herren, ich stehe mit meiner ganzen Person dafür ein, für die absolute Sicherheit, daß die Vorlage ohne den Absatz 2 im Abgeordnetenhause nicht Annahme findet und nicht Annahme finden kann. Beide kon⸗ servativen Parteien haben geschlossen dagegen gestimmt mit Aus⸗ nahme einiger weniger Mitglieder, und diese wenigen Herren mögen
die Mitglieder sein, die Herrn von Diest den Wunsch ausgesprochen
haben, daß hier der Abs. 2 wieder beseitigt werden möchte. Es waren mehrere Herren, aber es waren wenige. Das ganze Zentrum hat geschlossen dagegen gestimmt, schweren Herzens, wie die Herren sagten; aber jedenfalls ist das un⸗ möglich nach den Erklärungen, die das Zentrum abgegeben hat, daß
auf eine Annahme des Entwurfs ohne den zweiten Absatz gerechne werden könnte. Wenn nun die Sache so liegt, so erkläre ich, daß es unmöglich ist, das Gesetz überhaupt zu stande zu bringen. Wie so ich es wieder einbringen? Ich kann es nur in der Form wieder ein bringen, für die ich einer Mehrheit im Abgeordnetenhause und auch hier in diesem hohen Hause sicher bin. Dann haben wir den Zustand, wie e bisher gewesen ist, dann müssen wir alle die Uebelstände, die di kleinen evangelischen Diasporagemeinden zu tragen haben, weite tragen! Dann können wir es nicht verbieten und können den Auf rufen der Sozialdemokraten nicht entgegentreten, die sagen: im Rhein land ist der Charfreitag kein gesetzlicher Feiertag; amüsiert euch doch, laßt euch keine Schranken für eure Lustbarkeiten auferlegen. Alles das können wir vermeiden, wenn wir das Gesetz annehmen. Ich bin in meinem evangelischen Gewissen, in meinem evangelischen Herzen ganz sicher, daß ich für eine gute und heilige Sache eintrete, daß ich vor Gott und Menschen verantworten kann, wenn ich Sie bitte: geben auch Sie der Vorlage in der Form, wie sie vom Abgeordneten⸗ haus herübergekommen ist, Ihre Zustimmung. (Bravo!)
Graf von Zieten⸗Schwerin: Wenn ich einige Worte vor⸗ bringe, so geschieht es mehr zum Fenster hinaus, als für dieses hohe Haus Auch mir ist von außen zugetragen worden, ich hätte evan⸗ gelisch: Interessen durch meine Abstimmung geschädigt. Es wird außerhalb des Hauses nicht genug beachtet, daß dieses Gesetz nicht für die ganze Monarchie zu gelten hat, sondern nur für ein Achtel der Monarchie. Für sieben Achtel fällt es gar nicht ins Gewicht. Man sollte dem letzten Achtel die Wirkung des Gesetzes sichern. In überwiegend katholischen Ge⸗ meinden kann man alles Nichtherkömmliche verbieten, also Tanz⸗ vergnügungen Theateraufführungen ꝛc. Herr von Diest hat von seiner Vorliebe für den Charfreitag gesprochen; er wird uns diese Liebe nicht absprechen, aber er wird uns zugeben, daß diese Charfreitags⸗ liebe niemand aufgedrängt werden kann.
Damit schließt die Debatte. Die Vorlage wird mit sehr großer Mehrheit (gegen 3 his 4 Stimmen) angenommen.
Es folgt die Berathung des Antrags des Grafen von Mirbach: 8 „Das Herrenhaus spricht seine Befriedigung darüber aus, daß
die Königliche Staatsregierung im Bundesrath für die Vorlage eines Gesetzes „zum Schutze des gewerblichen Arbeitsverhältnisses⸗ an den Reichstag eingetreten ist. Das Herrenhaus erwartet, daß die Königliche Staatsregierung an dem im vorgenannten Gesetz⸗ entwurf eingenommenen Standpunkt unentwegt festhalten wird.“
Berichterstatter Herr Dr. von Lepetzow: Lange bevor der auch in
der Thronrede im vorigen Jahre erwähnte Gesetzentwurf zum Schutze des gewerblichen Arbeitsverhältnisses angekündigt wurde und ehe man seinen Inhalt und seine Bedeutung näher kannte, ist derselbe in einem Theile der Presse, in der Sozialdemokratie und den Arbeiterkreisen aufs heftigste angegriffen worden. Man belegte ihn mit dem Ekel⸗ namen „Zuchthausgesetz“. Man behauptete, sein Zweck sei, die Koalitions⸗ freiheit ber Arbeiter wesentlich zu beschränken oder gar zu vernichten, indem er die Arbeiter mit Zuchthausstrafe bedrohe. Was nun der Gesetzentwurf eigentlich will, geht aus seinen beiden ersten Para⸗ raphen deutlich hervor. (Redner verliest diese Paragraphen.) Darin steht kein Wort von einer Beschränkung des Koalitionsrechts, auch nicht von einer Beschränkung des Rechts, einen Strike zu ver⸗ anlassen. Es steht nur darin, daß nicht durch moralisch oder rechtlich verwerfliche Mittel jemand gezwungen werden soll an einer Koalition sich zu betheiligen oder an einem Strike theilzunehmen. Das Gesetz gilt für die Arbeiter und Arbeit geber gleichmäßig. Indem das Gesetz den moralisch und recht lich verwerflichen Zwang mit Strafe bedroht, hat es, ich möcht sagen, die Absicht, die persönliche Freiheit zu schützen, nicht aber si zu beeinträchtigen. Von einer Zuchthausstrafe ist nur im § 8 die Rede. Die Gründe, weshalb diese Bestimmung in das Gesetz ge kommen ist, will ich nicht erörtern. Ich meine aber auch, daß die Zuchthausstrafe sehr wohl entbehrlich wäre und daß das Gesetz in seiner Wirksamkeit kaum leiden würde, wenn darauf verzichtet würde. Ich enthalte mich selbstverständlich jeder Kritik des Reichstagsbeschlusses. Die in ähnlichen Fällen übliche und in diesem Falle besonders angemessene Kommissionsberathung ist im Reichstage von der Mehrheit abgelehnt worden gegen die Stimmen der Konser⸗ vativen und eines Theils der Nationalliberalen. Es wird nun die Gesetzesvorlage im Herbst im Reichstage zur zweiten Lesung gelangen; ob bei dieser Gelegenheit noch die Verweisung an eine Kommission beschlossen oder ob die Vorlage a limine abgewiesen oder durch Amende⸗ ments verändert werden wird, kann niemand voraussehen. Meines Erachtens ist die Ablehnung der Vorlage ES Der vor⸗ liegende Antrag will die Staatsregierung bestärken, auf dem be⸗ schrittenen Wege ungeachtet des Widerstandes, den sie gefunden hat, fernerhin fortzuschreiten. Dabei wird besonders zu betonen sein, daß von einer Beschränkung der Koalitonsfreiheit in der Vorlage absolut nicht die Rede ist. Die verlesenen Paragraphen werden durch die übrigen Paragraphen nicht alteriert; die letzteren sind lediglich aus⸗ führender Natur. Der Gesetzentwurf trifft nicht einseitig die Arbeiter, sondern genau so die Arbeitgeber. Daß nun die Koalitionsfreiheit und die Freiheit zu striken in vielen Fällen gemißbraucht worden ist, das haben wir alle erlebt. Ich will nicht näher ausführen, welche kolossalen materiellen und moralischen Schädigungen durch solche außerhals der rechtlichen Grenzen durchgeführten Strikes herbeigeführt werden. Größer aber noch ist die Schädigung der Grundlagen, auf denen Vaterland und Monarchie beruhen, und daß das Herrenhaus, wenn auch die Vorlage nicht direkt innerhalb der Grenzen seiner Kompetenz liegt, sich bemüht, die Staatsregierung auf einem Wege zu erhalten, der geeignet ist, solchen schweren Schädigungen vorzubeugen, ist, meine ich, ein Recht und eine Pflicht des Hauses. Aus diesen Gründen empfehle ich Ihnen die Annahme des Antrages.
Graf von Mirbach: Der in Frage stehende Entwurf ist im Reichstage noch nicht erledigt. Ich werde deshalb auf eine Kritik nicht eingehen; die Art der Verhandlungen, die Ablehnung einer Kommissionsberathung hat aber in weiten Kreisen Befremden erregt. Von den großen Parteien hat allein die konservative sich auf den Boden der Vorlage der Regierung gestellt und ihre unbedingte Mitwirkung und UncFrstärang zugesagt, natürlich vorbehaltlich von Aenderungen und Verbesserungen im einzelnen. Bei uns verdankt man die Strikes wesentlich der Sozialdemokratie; sie führt sie durch Boykotts und körperlichen Zwang und durch Gewährung von Geldmitteln durch. Das geschieht nicht zum Vortheil der Arbeiter. Nur ein prosperierendes Gewerbe kann seine Arbeiter auf die Dauer hoch bezahlen. Wenn das richtig ist, komme ich zu der Schlußfolgerung: Nichts ist schädlicher als lang anhaltende Strikes. Es handelt sich hier um das Wohl und Wehe der Arbeiter, das die Sozialdemokratie in Händen hat. Es muß mit Naturnothwendigkeit das Ergebniß der Strikes sein, daß die Arbeiter in Mititleidenschaft gezogen werden. Die Strikes haben die Koalitionen der Arbeitgeber erst herbeigeführt. Die Arbeit⸗ geber werden gezwungen, auf die Strikes Rücksicht zu nehmen, dadurch wird das Gewerbe belastet. Denn Friede ernährt, Unfrieden verzehrt. Hat die Sozialdemokratie den Wunsch, bei den Strikes der arbeitenden Bevölkerung zu helfen? Ich behgupte ganz das Gegen⸗ theil. Die Sozialdemokratie will die destehende Staats⸗ und Gesell⸗ schaftsordnung umstürzen. Ueber die großen Massen herrscht man nur durch Erregung weitgehender Unzufriedenheit, und die Erreger, die Bacillen der Unzufriedenheit sind Noth und Jammer, die hereinbrechen müssen über die Arbeiter bei einem Kampfe zwischen Arbettern und Arbeitgebern. Die verbün⸗ deten Regierungen haben die Koalitionsfreiheit im vollsten Umfange gewahrt. Unter Strafe gestellt werden lediglich brutale Ge⸗
walt, Ehrverletzung und Verrufserklärung; Arbeitgeber und Arbeit⸗