1899 / 159 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 08 Jul 1899 18:00:01 GMT) scan diff

Nr. 122 Kaiser Franz Joseph vog Oesterreich, König von Ungarn Müser, Königl. preuß. Overst, bisher Oberstlt., b mit der Führung des Inf. Regts. König Wilhelm I. Nr. 124, v. Monsterberg, Könte¹. preuß. Oberst, bisher Oberstlt., beauf⸗ jragt mit der Fuüͤhrung oes Inf. Regts. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125. zu Kommandeuren dieser Regtr., ernannt. Andler, Major z. D. in der Stelle eines inaktiven Stabsoffiziers bei dem Generalkommando des Armes⸗Korps, den Charakter als Oberstlt. erbalten. Vogelgesang, Oberlt. im Train⸗Bat. Nr. 13, in das Feld⸗Art. Regt. König Karl Nr. 13 persetzt. Hölder, Oberlt. im Hannov. Train⸗Bat. Nr. 10, unter Enthebung von dem Kommando nach Preußen, in das Train⸗Bat Nr. 138 eingetheilt.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 3. Juli. v. Hardegg, Oberst und Kommandeur des 4. Inf. Regts. Nr. 122 Kanser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, in Geneh⸗ migung seines Abschiedscesuches mit Pension und unter Verleihung des Charakters als Gen. Major zur Disp. gestellt.

Im Sanitäts⸗Korps. Durch Verfügung des Korps⸗ Generalarztes. 29. Juni. Dr. Martin, einjährig⸗freiwilliger Arzt im 2. Feld⸗Art. Regt. Nr. 29 Peinz⸗Regent Luitpold von Bayern, zum Unterarzt des aktiven Dienststandes ernannt und mit

Wabrnehmung einer bei dem genannten Truppentheil offenen Assist.

Arztstelle beauftragt. ““ 1b Kaiserliche Marine. Offiziere ꝛc. Ernennungen, Beförderungen setzungen c. Eckernförde an Bord S. M Yꝛcht Hohenzollern“, 3. Juli. Pohl, Fren. Kapitän, Kommandant S. M. Küsten⸗Panzer⸗ schiffes „Aegir“, zum Kommandanten S. M. großen Kreuzers „Hanfa“, Bachem, Korv. Kapitän von der Marinestation der Ostsee, zum Kommandanten S. M. Küsten⸗Panzerschiffes „Aegir“, Schlieper, Kapitänlt., Komp. Führer bei der 2. Matrosen⸗Art. Abtheil, zum Ersten Offizier S. M. großen Kreuzers „Hansa“, ernannt. Philipp, Kapitänlt. vom Stabe S. M. kleinen Kreuzers „Greif“; die Oberlts. zur See: Fremerey vom Stabe S. M. Küsten⸗Panzersch ffes „Aegir“, Graf v. Monts vom Stabe S. M. Küsten⸗Panzerschiffes „Frithjof“, v. Klitzing vom Stabe S. M. kleinen Kreuzers „Wacht“, v. Zerßen, Roehr vom Stabe des 2 Probefahrtskommandos; die Lts. zur See: Frhr. v. Gagern, Schult (Max) von der Marinestation der Ostsee, Ritter Hentschel v. Gilgenheimb (Kurt) vom Stabe S. M. Linienschiffes „Bayern“, Becker vom Stabe S. M. Linfen⸗ schiffes „Baden“, Pfeiffer (Franz) vom Stabe S. M. Linien⸗ chiff⸗s „Sachsen“, Zimmer vom Stabe S. M. Küsten⸗Panzerschisses „Odin“, Dr. Meyer, Marine⸗Stabfarzt von der Marinestation der Fereses. sämmtlich zum Stabe S. M. greßen Kreuzers „Hanfa“, Roghe, Kpitänlt, Kommandant eines Panzer⸗ Kanonenboots der Res. Panzer⸗Kanonenboots Div. in Danzig, unter Enthebung von diesem Kommando zum Stabe S. M. kleinen Kreuzers „Greif“; die Oberlts. zur See: Frhr. v. Strombeck von der Marinestation der Nordsee, zum Stabe S. M. Küsten⸗Panzerschiffs „Frithjof“, Rohardt von der Marinestation der Ostsee, zum Stabe S. M. Küsten⸗Panzerschiffs „Aegir“, Michagelis (Walter) vem Stabe des 2. Probefahrtskommandos, zum Stabe S. M. kleinen Kreuzers „Wacht“, kommandiert.

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1111“

Richtamtliches.

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Prenßen. Berlin, 8. Juli. Seine Majestät der Kaiser und König arbeiteten, wie „W. T. B.“ aus Bergen berichtet, gestern Vormittag an Bord der Nacht „Hohenzollern“ und machten Nachmittags einen Spaziergang in der Umgebung Bergens. Abends waren der Kommandant, die Offiziere und vierzig Kadetten des französischen Schulschiffs „Iphigénie“ als Gäste an Bord der „Hohenzollern“ geladen, ebenso die Offiziere und Kadetten des deutschen Schulschiffs „Gneisenau“. 1“ 11111““ Seine Majestät der Kaiser haben, wie „W. T. B.“ meldet, an den Präsidenten der Französischen Republik folgendes Telegramm gerichttet: Bergen, 6. Juli. Ich habe die Freude gehabt, auf dem Schulschiff „Iphisénie“ junge franzöͤsische Seeleute zu sehen, deren militätische und sym⸗ pathische, ihres edlen Vaterlandes würdige Haltung auf Mich einen lebhaften Eiadruck gemacht hat. Mein Herz als Seemann und Kamerad freut sich des liebenswürdigen Empfanges, welcher Mir vom Kommandanten, den Offizieren und der Besatzung zu theil wurde. Ich beglückwünsche Mich, Herr Präsident, zu der glück⸗ lichen Gelegenheit, welche Mir gestattet hat, der „Jp izénie“ und Ihren liebenswürdigen Landsleuten zu begegnen. Wilhelm.

Der Präsident Loubet erwiderte hierauf: 1 Paris, 6. Juli. Ich bin sehr gerührt von dem Telegramm, welches Eure Kaiser⸗ liche Majestät im Verfolg Ihres Besuches an Bord des Schulschiffes „Iphigénie“ an mich gerichtet haben. Es drängt mich, Eurer Majestät für die Ehre, welche Sie unseren Seeleuten erwiesen haben, und für die Worte zu danken, in welchen Sie die Güte hatten, mir den Eindruck zu schildern, welchen dieser Besuch bei Ihnen hinter⸗

lassen hat. me. Lonbet u“

Der Bundesrath versammelte sich heute zu einer Plenarsitzung. Vorher berieth der Ausschuß für Handel und

Verkehr. 111“] hn

Dii Nr.7 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗ Versicherungsamts“ vom 1. Juli 1899 enthält aus dem Gebiete der Unfallversicherung folgende Rekurs⸗ Entscheidungen:

Als Jahresarbeitsverdienst der in Baubetrieben beschäftigten Personen gilt bei der Rentenberechaung das Dreibundertfache des in dem Baubetricbe während des letzten Jahres vor dem Betriebsunfall durchschnittlich erzielten täg⸗ lichen Arbeitsverdienstes, und zwar auch dann, wenn der Bau⸗ betrieb einige Zeit des Jahres entsprechend einem ortsüblichen Brauche geruht hat. (1761.)*)

In einem Einzelfalle ist bei der Entschädigungsberechnung eines Stauereiarbeiters der Tagesverdienst mit der Regelzahl 300 vervielfacht worden, nachdem fefstgestellt worden war, daß die Stauereiarbeiter in der Stauerei

*) Die neben den einzelnen Entscheidungen stehenden ein⸗ geklammerten Zahlen geben die Ziffer an, unter der diese in den „Amtlichen Nachrichten“ veröffentlicht

Ver⸗

tisg. pt. 1 Hens.

.

nicht ihren ausschließlichen Lebensunterhalt finden, sie viel⸗ mehr je nach Möglichkeit auch außerhalb der Stauerei ihre Arbeitskraft zu verwenden trachten und that⸗ sächlich verwenden. Die Bestimmung des § 3 Absatz 2 Satz 2 des Unfallversicherungsgesetzes, welche die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Abweichung von der Normalzahl behandelt, trifft nur solche Betriebe, deren Arbeiter durch die Aufgaben des Betriebs im wesentlichen voll be⸗ schäftigt werden, sodaß der in dem Betriebe, wenn auch der Betriebsübung entsprechend in weniger als 300 Arbeitstagen, erzielte Verdienst im wesentlichen den gesammten wirklichen Jahresarbeitsverdienst der Arbeiter darstellt. (1762.)

Die Montagezuschüsse können als Gehalt oder Lohn im Sinne des § 3 des Unfallversicherungsgesetzes nur insoweit angesehen werden, als sie für den Monteur einen wirthschaft⸗ lichen Vortheil bedeuten; wieweit dies im Einzelnen der Fall ist, wird immer von verschiedenartigen Umständen ab⸗ hängen: von den örtlichen Preisverhältnissen, von seinen Familienverhältnissen, von etwaigen dem Entgegenkommen des Empfängers der zu montierenden Maschinen zu dankenden Naturalbezügen u. s. w. In einem Einzelfalle sind vier Siebentheile der Montagezuschüsse als anrechnungsfähig er⸗ achtet worden. (1763.)

Als Jahresarbeitsverdienst der Flößer im Stromgebiet der Weichsel, die zum theil nur Gelegenheits⸗ arbeiter, hauptsächlich aber als land⸗ und forstwirthschaftliche Arbeiter, als Lade⸗ und Ziegeleiarbeiter thätig sind, ist ein Betrag von 600 angenommen worden. (1764.)

Die Maschinisten IV. Klasse, über deren Durch⸗ schnittslohn besondere Bestimmungen fehlen, sind der untersten Klasse der patentierten Maschinisten (Maschinisten III. Klasse) zuzuzählen; sie sind bei Unfällen nach dem für diese, nicht aber nach dem für garnicht patentierte Maschinisten fest⸗ gesetzten Jahresarbeitsverdienste zu entschädigen. (1765)

In dem Abschnitt „Invaliditäts⸗ und Alters⸗ versicherung“ werden neben einem Rundschreiben nebst tabellarischer Uebersicht, betreffend die Art der Anlegung des Vermögens der Versicherungs⸗Anstalten nach dem Stande vom 31. Dezember 1897, folgende Revisions⸗ Entscheidungen veröffentlicht:

Der Beikragserstatlungsanspruch aus § 31 des J⸗ u. A.⸗V.⸗G. ist jedenfalls so lange unübertragbar, als er nicht angemeldet ist. (744)

Ein Erstattungsanspruch aus § 31 des J⸗ u. A.⸗V.⸗G. ist hinsichtlich derjenigen Beitragsmarken aus⸗ geschlossen, welche für den Versicherten nach der Bewilli⸗ gung der Altersrente zur Erlangung der Javalidenrente verwendet worden sind. (745.)

Die Beitragserstattung im Todesfalle kann nicht nach § 31 Abs. 3 des J⸗ u. A.⸗V.⸗G. deshalb verweigert werden, weil der Wittwe des durch Betriebsunfall getödteten Versicherten ein noch nicht erschöpfend durchgeführter Anspruch auf Hinterbliebenenrente zustehe. v

Im Berufungsverfahren über die Entziehung einer Invalidenrente gemäß § 33 Abs. 1 des J.⸗ u. A.⸗V.⸗G. ist auch darüber zu entscheiden, ob dem Kläger wegen eines abermaligen Invaliditätsfalles die Rente von neuem gebührt. (747.)

Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit im Sinne des § 33 Abs. 1 des J.⸗ u. A.⸗V.⸗G. ist nicht anzunehmen, so lange der bisherige Nentenempfänger noch der Schonung bedarf, sodaß die Aufnahme der Arbeit seine Gesundheit gefährden würde. (748.)

Der § 33 Abs. 3 des J⸗ u. A.⸗V.⸗G. ist nicht an⸗ wendbar, wenn sich an einen Rentenbezug aus § 10 un⸗ mittelbar ein Rentenbezug aus § 9 des J⸗ u. A.⸗V⸗G. anschließt. (749.)

Beitragsmarken einer anderen V.⸗A. als derjenigen, bei der die Versicherung nach § 41,. Abs. 3, § 109 Abs. 1 des J. u. A.V.⸗G. zu erfolgen hatte, sind nicht anrechnungs⸗ fähig. (750.) 1ni86 ran⸗8 f. , 691 fse 1 Snt

Laut Mittheilung des Admiralstabes der arinc ist S. M. S. „Kaiserin Augusta“, Kommandant: Kapitän zur See Gülich, am 5. Juli in Yokohama eingetroffen.

S. M. Yacht „Hohenzollern“, Kommandant: Kapitän ur See Graf von Baudissin, ist heute von Bergen nach lalesund in See gegangen (Berichtigung der gestrigen Meldung des Admiralstabes der Marine). C“

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183. 210 85 A

an msteh

Oesterreich⸗Ungarn.

In der gestrigen Sitzung des Wiener Gemeinderaths wurden drei Interpellationen über die vorgestrigen Straßen⸗ vorgänge, beziehungsweise über die Meldungen der Zeitungen, nach denen der Bürgermeister Dr. Lueger über die Sozial⸗ demokraten Aeußerungen wie ehrlose, nichtsnutzige Bande, Buben ꝛc. habe fallen lassen, eingebracht. Der Bürgermeister Dr. Lueger erklärte hierauf, daß diese Interpellationen nicht zur Kompetenz des Gemeinderathes gehörten. Die er⸗ wähnten Aeußerungen hätten sich nur auf jene Arbeiter bezogen, welche auf der Straße gelärmt und eine Katzenmusik veranstaltet hätten. Er werde sich durch keinerlei Terrorismus einschüchtern lassen. Uebrigens werde er die Interpellationen der Polizei⸗Direktion zur weiteren Erledigung vorlegen.

Großbritannien und Irland.

)

Im Oberhause legte gestern, wie „W. T. B.“ berichtet,

der Staatssekretär des Krieges Marquis of Lansdowne eine Bill vor, welche das Miliz⸗Ausloosungs⸗Gesetz, durch welches der Dienst in der Miliz auf Grund der Ausloosung obligatorisch gemacht wird, das aber viele Jahre außer Kraft gewesen ist, erweitert. Der Staatssekretär führte aus: er denke nicht daran, daß die Bill in dieser Session oder in der nächsten Zukunft verabschiedet werden könne; aber es sei wünschenswerth, daß das Land sich über seine Stellung zur Dienstpflicht ktar werde. Das militärische System, soweit es die Landesvertheidigung betreffe, denke an die allgemeine Wehrpflicht in letzter Instanz. Die Suspendierung der bestehenden Miliz⸗Ausloosungs⸗ Akte auf viele Jahre habe an der Sache selbst nichts geändert. Er zweifle daran, daß dieselbe viel dazu beitragen könne, für die Linien⸗Bataillone Rekruten zu schaffen. Die Zahl der Rekruten dieser Bataillone sei ja genügend, um das Heer auf seinem alten Stande zu erhalten, aber nicht hinreichend, um die angeordnete Heeresverstärkung sicher zu stellen. Er be⸗ trachte die Lage mit einer gewissen Besorgniß, und es dürfe

keine ühe gespart werden, den Dienst anziehend zu

machen. Die Miliz habe während der letzten Jahre die v

hchens Stärke nicht erreicht; aber es sei nicht 2 .

chtigt, um die noch fehlenden 30 000 Mann aufzu⸗ bringen, zur allgemeinen Dienstpflicht zu greifen. Die Mängel des Freiwilligen⸗Systems bei der Linie und bei der Miliz würden eine Abänderung der bestehenden Organi⸗ sation rechtfertigen, und es könnte vielleicht eine zahlreichere Miliz nöthig werden, falls eine ernste, andauernde Krisis die militärischen Kräfte anspanne. Wenn die Ausloosung nach der eingebrachten Bill durchgeführt werde, so würden folgende Klassen von Männern derselben unterworfen sein: unverheirathete Leute zwischen 18 und 25 Jahren, verheirathete Leute ohne Kinder zwischen 18 und 30 Jahren und ebenso unverheirathete Leute zwischen 25 und 30 Jahren, welche indessen in verschiedenen Klassen sein würden. Die Bill ändere das bestehende Gesetz nicht wesentlich ab, aber sie bringe es mehr in Ueberein⸗ stimmung mit den gegenwärtigen Zuständen. Er (der Staats⸗ sekretär) theile die Abneigung, welche die große Mehrheit des Volkes gegen die allgemeine Dienstpflicht hege. Er werde unter keinen Umständen zu dieser in irgend einer Gestalt seine Zuflucht nehmen, es sei denn, daß die Erfahrung gezeigt habe, daß es keinen anderen Weg gebe, für die Sicherheit des Landes zu sorgen. Er werde an keinem Versuche theilnehmen, die bis jetzt auf freiwilligem Wege rekrutierte verfassungs⸗ mäßige Streitmacht in eine konskribierte zu verwandeln, wenn er nicht absolut dazu gedrängt werds. Hierauf wurde die erste Lesung der Bill genehmigt.

Im Unterhause erwiderte der Parlaments⸗Sekretär des Aeußern Brodrick auf eine an ihn gerichtete Interpellation: die Frage, ob die britischen Unterthanen im holländischen Ost⸗ indien verpflichtet seien, in der dortigen Miliz zu dienen, sei bei mehreren Gelegenheiten aufgetaucht, und es sei entschieden worden, daß bögfheh in Ermangelung gegentheiliger Vertrags⸗ bestimmungen dazu verpflichtet seien, ausgenommen wenn nachgewiesen werden könne, daß Ausländer andeter Nationalität von der Dienstpflicht befreit seien. Mit dieser Beschränkung habe jede Nation das Recht, die in ihrem Lande ansässigen Ausländer zum Dienst in der Miliz heranzuziehen. Ein britischer Unterthan mache sich durch einen vare; Dienst keiner Verletzung des Rekrutierungsgesetzes schuldig. Campbell Bannerman richtete an den Ersten Lor des Schatzamts Balfour eine Anfrage hinsichtlich des an⸗ scheinend offiziellen Communiqués in der „Times“ über die Entsendung von Truppen nach Süd⸗Afrika. Balfour er⸗ widerte, er habe keine Ahnung davon, daß die Meldung der „Times“ ein Communiqué sei. Er erkläre, daß noch kein Ereigniß eingetreten sei, welches nach der Ansicht der Regierung es erforderlich mache, die in Süd⸗Afrika stationierten Truppen in irgend einer Hinsicht zu vermehren. Die Re⸗ gierung gehe jedoch von dem Gedanken aus, daß es bei der gegenwärtigen Lage der Dinge nothwendig sei, Schritte zu thun, um die Streitmacht in Süd⸗Afrika, was Stärke und Beweglichkeit betreffe, auf den geeigneten Stand zu bringen. Campbell Bannerman erklärte, er habe nicht wegen der Vervollständigung der Streitmacht angefragt, sondern wegen des Abschnittes der scheinbar ofsi⸗ ziellen Auslassung, in welchem es heiße, der Oberbefehlshaber sei beauftragt worden, die Organisation und Zusammensetzung größerer Streitkräfte zu vollenden, deren Entsendun nach Süd⸗Afrika erforderlich sei für den Fall, da die gegenwärtigen Verhandlungen mit der Regierung der Südafrikanischen Republik erfolglos sein sollten. Hinsichtlich dieser anscheinend neuen Erklärung über die Politik der Regierung wünsche er Auskunft. Der Erste Lord des Schatzamts Balfour erwiderte, er sei nicht der Ansicht, daß darin eine neue Erklärung über die Regierungspolitik liege. Seiner Meinung nach würde das Kriegsamt gegen seine gewöhnlichsten und natürlichsten Pflichten verstoßen haben, wenn es sich nicht für jeden möglichen, wenn auch unwahr⸗ scheinlichen Zufall vorbereitet hätte. Labouchére fragte, ob die Offiziere, von denen es in dem Communiqué heiße, sie würden nuch Süd⸗Afrika gehen und die Polizei und die lokalen Streitkräfte organisieren, nun wirklich nach der Kap⸗ kolonie und Natal gehen würden, um derartige Organisa⸗ tionen durchzuführen; wenn ja, ob dies mit Zustimmung der Minister dieser Kolonien geschehe. Der Erste Lord des Schatz⸗ amts Balfour erwiderte, das wisse er nicht. Bethell fragte, ob Balfour darüber Mittheilungen machen wolle, unter welchen Umständen und gegen welche Feinde der Königin der Spezial⸗ dienst dieser Offiziere in Anspruch genommen werden solle. Der Erste Lord des Schatzamts Balfour antwortete, Bethell sei als Prophet ebenso kompetent wie er (Balfour); denn es gehöre ein Prophet dazu, auf eine Frage hinsichtlich der Ereignisse, die eintreten könnten, zu antworten. Hadderwick fragte sodann an, ob die Regierung davon Kenntniß erhalten habe, daß Rußland die Eatwickelung des britischen Handels in Persien stören wolle durch den Bau einer Eisenbahn von Dushak an der transsibirischen Bahn nach Meschhed, wohin die englischen Waaren jetzt über Seistan gingen. Het Parla⸗ ments⸗Sekretär des Aeußern Brodrick erwiderte, daß der Regierung nichts darüber bekannt Fb , Ile..

Fenmrreicgt. —. b

Der bisherige Militär⸗Gouverneur von Paris, Gener Zurlinden, welcher Mitglied des Obersten Kriegsraths bleibt,

soll, wie dem „W. T. B.“ gemeldet wird, demnächst den Ober⸗ befehl über das XVIII. Armeec⸗Korps erhalten. Der Kontre⸗

Admiral Caillard ist zum Chef des Generalstabs der Marine

ernannt worden. Sin g128 v“ v1Xp*“

Der Oberste Rath für Krieg und Marine het, dem „W. T. B.“ zufolge, in dem Prozesse wegen des Verlustes des Geschwaders des Admirals Cervera angeordnet, daß Cervera und die anderen Befehlshaber auf freien Fuß gesetzt würden, mit Ausnahme des Kommandanten des „Colon“ Diaz Moreau und des Generals Paredes, welcher sich

während des Gefechtes an Bord des „Colon“ befand. Das

Verfahren gegen die beiden Letzteren dauert fort. Niederlande. 1

Die III Kommission der Konferenz hielt, wie „W. T.

aus dem Haag meldet, gestern eine Sitzung ab.

letzten Sitzung angenommenen Vorlage, betreffend gute Dienste und Vermittelung, trat Delyannis im Namen der griechischen Regierung bei. Der belgische Vertreter, Senator Descamps, theilte mit, welche redaktionellen Aenderungen man an dem in der letzten Sitzung genehmigten Text vorgenommen habe, und entwickelte in einem ausführlichen Vortrage die Motive, welche das eingesetzte Comité veranlaßt hätten, Vorschläge be⸗

*

und Schieds⸗

internationalen Untersuchungs⸗ Vortrag wird

zůg 1—

ichtskommissionen zu machen. Dieser 1 a5 erehenn 85⸗ Protokoll einverleibt werden. Der Vorsitzende beglückwünschte den Berichterstatter zu seiner hervor⸗ ragenden Arbeit, welche als eine offizielle Richtschnur für die Mitglieder der Konferenz dienen und denselben die

Mlöglichkeit bieten solle, sich mit ihren Regierungen ins Ein⸗

vernehmen zu setzen und deren Instruktionen bis zur nächsten Sitzung zu erhalten. Die von der Kommission an⸗ genommenen Zusatzbestimmungen zu dem Entwurf eines Vertrages über die Schiedsgerichte lauten folgender⸗ maßen: a. Die Mitglieder des ständigen Schiedsgerichts⸗ hofes haben bei der Ausübung ihres Amtes diplomatische Privilegien und Immunitäten. b. Das Zentralbureau wird ermächtigt, seine Lokalitäten und seine Organisation den Signatarmächten für die Arbeiten eines jeden besonderen Schiedsgerichts zur Verfügung zu stellen. c. Die Signatar⸗ mächte verpflichten sich, dem Burecau eine Kopie von jeder Abmachung, die zwischen ihnen bezüglich des Schieds⸗ gerichts getroffen wird, sowie ferner alle Urtheilssprüche, die von anderen Schiedsgerichten als von dem ständigen Schieds⸗ gerichtshof gefällt worden sind, mitzutheilen. Die Signatar⸗ mächte verpflichten sich auch, dem Bureau die Gesetze, Ver⸗ ordnungen sowie alle Dokumente mitzutheilen, durch welche die Ausführung der vom ständigen Schiedsgerichtshof ge⸗ fällten Urtheilssprüche festgestellt wird. In seinem Bericht wies Des camps darauf hin, daß der Sitz des ständigen Schiedsgerichtshofes der Haag sein werde und daß dieser Ort nicht nur der Mittelpunkt für schiedsgerichtliche Recht⸗ sprechung, sondern auch für die schiedsgerichtliche Rechtslehre werden solle.é Die nächste Sitzung der Kommission wurde auf den 17. d. M. festgesetzt, nachdem Delyannis erklärt hatte, daß ihm und anderen Delegirten acht Tage nicht genügten, um ihren Regierungen die Dokumente mitzutheilen, über die sie nähere Instruktionen zu erhalten wünschten.

8 Serbien.

AUMUeber das Attentat auf den König Milan wird dem

„W. T. B.“ weiter gemeldet: Gjura Knezewitsch gab auf ben König und den Adjutanten Lukitsch vier Schüsse ab. Lukitsch warf sich auf ihn, um ihm den Revolver zu ent⸗ reißen, und wurde hierbei an der linken Hand verletzt. Der König ließ den Adjutanten in dem Hofchgen in den Konak fahren, er selbst blieb in dem Geschäfte des Großhändlers Barlowatsch, vor dessen Hause das Attentat stattfand, und wartete dort 8g einen Fiaker. Mittlerweile sammelte sich eine äußerst zahlreiche Volksmenge an, die den König stürmisch begrüßte. Als der König Milan in den Wagen stieg, lüftete er seine Mütze und sagte: „Ich bin unverletzt. Gott hat mich beschützt.“ Abends er⸗ schienen der Minister⸗Präsident, die Minister und Staats⸗ würdenträger sowie sämmtliche Mitglieder des diplomatischen Korps, um dem Könige zu seiner Rettung ihre Glüͤck⸗ wünsche auszusprechen. Als einer der ersten erschien der zur Zeit in Belgrad weilende türkische Botschafter am Berliner Hofe Tewfik Pascha. Einem gestern in der Kathedrale ab⸗ gehaltenen Festgottesdienste wohnten das diplomatische Korps, die Minister u- A. bei. Am Abend veranstaltete die Bürgerschaft einen Fackelzug. Der König Alexander erließ einen Armee⸗ befehl, in welchem er die Armee zur glücklichen Errettung des Ober⸗ Kommandanten beglückwünschte. In einerFestsitzung des Gemeinde⸗ rathes wurde einstimmig eine Resolution angenommen, in welcher im Namen der Bevölkerung Belgrads das ruch⸗ L'se Attentat verurtheilt wird. Die gesammte serbische Presse äußert die tiefste Eatrüstung und gedenkt der Ver⸗ dienste, welche sich der König Milan namentlich um die Organisation des Heeres erworben habe. In Belgrad herrscht völlige Ruhe. Im 22 Verhör hat Gjura Knezewitsch mehrere ein⸗ flußreiche Mitglieder der radikalen Partei, darunter den früheren Oberstleutnant Nicolitsch, den früheren Minister Tauschanowitsch, den Redakteur des „Odjek“ Stojan Protitsch, Atza Stanoyewitsch und den Pfarrer Milan Giuritsch der Mitschuld bezichtigt. Die beiden Letztgenannten waren im Jahre 1883 zum Tode verurtheilt, aber seinerzeit von dem König Milan begnadigt worden. Sämmt⸗ liche oben genannten Persönlichkeiten sind bereits im Laufe der Nacht verhaftet worden. Die Untersuchung wird auch auf den Führer der Radikalen Paschitsch, e estern früh in Pezarewatsch verhaftet und unter starker Bedeckung nach Belgrad gebracht worden ist, ausgedehnt werden. Gjura Knezewitsch war früher als Feuerwehr⸗ mann in Belgrad thätig und weilte in der letzten Zeit in Bukarest. Als er nach der That flüchtete, suchte er sich durch einen Revolverschuß zu tödten und sprang, als ihm dies nicht gelang, in die Save, aus der man ihn jedoch herausziehen kom̃ts I. Fecb1 18. 820 o14111414“*“ Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Ottawa vom gestrigen Tage erklärte der Premier⸗Minister Laurier im canadischen Unterhause: Die canadische Regierung sehe sich ge⸗ nöthigt, dem Akt der Legislatur British Columbias, welcher die Einwanderung von Chinesen und Japanern beschränke, die Be⸗ stätigung zu versagen. Er bitte das Haus, die Politik des Reichs zu unterstützen, welche dahin gehe, mit Japan nicht übereilt zu verfahren. Die Lage im fernen Osten könne jeden Augen⸗ blick akut werden, und wenn Großbritannien in einen Krieg seftürst werde, sei es von größter Wichtigkeit, die Unter⸗ stützung Japans zu haben. Die canadische Regierung werde ihr Bestes thun, die Allianz Großbritanniens mit Japan auf⸗ recht zu erhalten, und die Canadier müßten bereit sein, jedes durch die Politik des Reichs auferlegte Opfer zu bringen.

8 980 38

Sitistit und Volkswirthschaft

gur Arbeiterbewegung.

In Bres au ist, wie der „Köln. Ztg.“ von dort gemeldet wird, der allgemeine Ausstand der Dach⸗ und Schieferdecker (vpgl. Nr. 148 d. 8 beendet. Die Ausständigen begnügten sich mit einer geringen Lohnerhöhung. 6

In Halle sind nach einem der „D. W.“ zugegangenen Privat⸗ telegramm 600 Mauxrer und 200 Erdarbeiter ausftändig.

In Berlin droht, hiesigen Blättern zufolge, ein allgemeiner Ausstand der Plätterinnen, deren Zahl eiwa 2000 beträgt. Sie wollen die bevorstehende Hochsaison benutzen, um eine Erhöhung der Stücklöhne für Kragen, Vorhemden u. s. w. durchzusetzen. In einigen Fabriken sind die Plätterinnen schon in den Ausstand getreten, als ihnen höhere Löhne nicht bewilligt worden waren.

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5

Zum Ausstand der Former in Leipzig (val. Nr. 150 d. Bl.) wird der „Magd. Ztg.“ gemeldet, daß sich die Zahl der Ausständigen einschließlich der Abgereisten von 540 auf 578 erhöht hat. Darunter befinden sich 496 Verheirathete mit 1064 Kindern und 82 Ledige. Zuzug von auswärts soll nicht zu verzeichnen sein. Inkolge des Formerausstandes hat nunmebr auch die Eisengießerei und Maschinenfabrik von Gustav Mügge u. Co. in Leipzig⸗Plagwitz wegen Mangels an Eisenguß die Arbeitszeit für Arbeiter mit Ausnahme der nicht strikenden Former und Lehrlinge und der zum Weiterbetrieb der Eisengießerei unbedingt notswendigen Handarbeiter auf täglich sechs Stunden beschränkt. Es werden von dieser Maßnahme zunächst in der genannten Fabrik 110 Mann betroffen.

In Schwabach waren die Silberschläger in einen Ausstand getreten (vgl. Nr. 109 d. Bl), der, den „M. N. N.“ zufolge, nun⸗ mehr beendet ist. Erreicht haben die Arbeiter die Hälfte ihrer For⸗ derungen. Die volle Arbeitsaufnahme erfolgt am nächsten Montag.

Zum Textilarbeiterausstand in Brünn (vgl. Nr. 147 d. Bl.) meldet die „Wiener Ztg.“ unter dem 6 d. M. von dort: In den der Wollfabrilfirma Aron und Jakob Loew⸗Beer u. Sohn in Elisenthal⸗Brünnlitz und Roßrein gehörigen Fabriken haben in den letzten Tagen 480 bis 500 Arbeiter die Arbeit zu den bisherigen Be⸗ dingungen aufgenommen. Es sind nunmehr nur noch etwa 300 Arbeiter dieser Etablissements im Ausstande.

Aaf den Werften von Tours brach, wie der „Köln. Ztg.“ berichtet wird, am Donnerstag ein Ausstand aus, dem sich bis jetzt an 1500 Arbeiter angeschlossen haben und der sich auf ein größeres Gebiet der Touraine auszudehnen droht. An verschiedenen Stellen trat die Gendarmerie zum Schutze der Arbeitswilligen ein.

Aus Glasgow meldet „W. T. B.“ vom gestrigen Tage: Die Vertreter der schottischen Hüttenbesitzer beschlossen in einer heute abgehaltenen Konferenz, die Forderung der Arbeiter auf zehn⸗ prozentige Lohnerhöhung zu bewilligen. (Vgl. Nr. 158 d. Bl.)

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AKAunst und Wissenschaft.

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Die Akademie der Wissenschaften hielt die dem Andenken ihres Stifters Leibniz gewidmete öffentliche Sitzung am Donnerstag, den 29. Juni; der vorgeordnete Minister Herr D. Dr. Bosse wohnte derselben bei. Eröffnet wurde sie durch eine Rede des vorsitzenden Sekretars Herrn Diels „über Leibniz und das Problem der Universalsprache“.

Ausgehend von den Versuchen Leibnizens, eine philosophisch be⸗ gründete Universalsprache und Universalschrift zu schaffen, beleuchtete der Redner die verschiedenen bisher aufgetauchten Möglichkeiten, zu einer Weltsprache zu gelangen. Es giebt ihrer drei: erstens die Sprache eine politisch uand literarisch hervorragenden modernen Volkes anzunehmen, oder eine neue Idealsprache zu schaffen, oder end. lich zu dem neutralen Medium det Lateins zurückzukehren. In ersterer Be⸗iehung hat das Französische im vorigen Jahrhundert den Rang einer Weltsprache besessen, und die Akademie hat sich unter Friedrich dem Großen dieser Sprache bedient. Jetzt hat das Englische mehr Aussicht, in den Vordergrund zu treten, aber die deutsche Wissenschaft wird sich schwerlich künftig entschließen, dieses Idiom zu Gunsten einer ver⸗ stärkten internationalen Wirkung anzunehmen. Die künstlichen Sprachen wie das Volapük sind ungeschickte und ephemere Bildungen. So bleibt, wenn überhaupt eine Vereinfachung der in der Wissenschaft üblichen Sprachen erstrebenswerth ist, nur das Latein übrig, das nach der Meinung des Redners purch passende Neugestaltung diesem Zweck dienstbar gemacht werden köante.

Darauf bielt das neu eingetretene Mitglied Freiherr von Richt⸗ hofen seine Antrittsrede, die von Herrn Auwers als Sekretar der physikalisch-mathematischen Klasse beantwortet wurde.

W 2128 1 Ferner wurden folgende Preisaufgaben verkündigt:

Preisaufgabe aus dem Cothenius'schen Legat.

In der Leibniz⸗Sitzung des Jahres 1896 hat die Akademie aus der Cothenius⸗Stiftung die folgende Preisaufgabe ausgeschrieben:

Die Königliche Akademie der Wissenschaften wünscht eine auf

eigenen Versuchen und Beobachtungen beruhende Abhandlung über

die Entstehung und das Verhalten neuer Getreidevarietäten im

Laufe der letzten 20 Jahre.

Bewerbungsschriften, welche bis zum 31. Dezember 1893 erwartet wurden, sind nicht eingegangen. 8 4

Auf Vorschlag der physikalisch mathematischen Klasse stellt die Akademie die Preisfrage unverändert abermals. Bewerbungsschriften sind spätestens am 31. Dezember 1901 im Bureau der Akademie, Berlin NW., Universitätsstraße 8, einzureichen. Dieselben köͤnnen in veisos⸗ 1h französischer, englischer oder italienischer Sprache abgefaßt sein.

Jede Bewerbungsschrift ist mit einem Spruchwort zu bezeichnen, welch’s auf einem beizufügenden versiegelten, innerlich den Namen und die Adresse des Verfassers angebenden Zettel äußerlich wieder⸗ holt ist. Schriften, welche den Namen des Verfassers nennen oder deutlich ergeben, werden von der Bewerbung ausgeschlossen. Ebenso können Schriften, welche in störender Weise unleserlich geschrieben sind. durch Beschluß der Klasse von der Bewerbung ausgeschlossen werden.

Die Verkündung des Urtheils erfolgt in der Leibniz⸗Sitzung des Jahres 1902. 8 -

Der ausgesetzte Preis beträgt Zweitausend Mark. Außerdem übernimmt die Atademie, wenn der Preis ertheilt wird und der Ver⸗ fasser die gekrönte Preisschrift in Druck zu geben beabsichtigt, die Drucklegung oder die Kosten derselben in der nach ihrem Ermessen geeigneten Fee 1

Sämmtliche Bewerbungsschriften nebst den zugehörigen Zetteln werden ein Jahr lang vom Tage der Urtbeilsverkündung ab für den Verfasser aufbewahrt, und einem jeden Verfasser, welcher sich als solcher nach dem Urtheil des vorsitzenden Sekretars genügend legitimiert, die seinige gegen Empfangebescheinigung ausgehändigt. Ist die Arheit als preisfähig anerkannt, aber nicht prämiiert, so kann der Verfasser innerhalb dieser Frist verlangen, daß sein Nume durch die Schriften der Akademie zur öffentlichen Kenntniß gebracht werde. Nach Ablauf der bezeichneten Frist steht es der Akademie frei, die nicht abgefocderten Schriften und Zettel zu vernichten.

Preisausschreibung aus der Graf Loubat⸗Stiftung.

Die Akademie wird am Leibniz⸗Tage im Juli 1901 aus der Graf Loubat⸗Stiftung einen Preis von 3000 an diejenige gedruckte Schrift aus dem Gebiet der Geschichte von Nord⸗Amertta, insbesondere dessen Kolonisation und neuerer Geschichte bis zur Gegenwart, zu ertheilen haben, welche unter den ihr eingesandten oder ihr ander⸗ weitig bekannt gewordenen als die beste sich erweist. Sie setzt dem⸗ gemäß den 1. Januar 1901 als den Termin fest, bis zu welchem Be⸗ werbungsschriften an sie eingesandt und in Berlin eingetroffen sein müssen. Statutenmäßig dürfen nur solche Schriften prämitert werden, welche innerhalb der letzten 10 Jahre erschienen sind. Als Schrift⸗ sprache wird die deutsche, englische, holländische, französische und

spanische zugelassen. Preisaufgabe der Charlotten⸗Stiftung 1899.

Nach dem Statut der von Frau Charlotte Stiepel geb. Freiin von Hopffgarten errichteten Charlotten⸗Stiftung für Philologie wird am heutigen Tage 8e; neue Aufgabe von der ständigen Kommission der Akademie gestellt:

„Die griechischen Doppelnamen in Egypten, mit Ausschluß der römischen Vor⸗ und Geschlechtsnamen, sollen aus der Literatur, den Inschriften und der Papyrus⸗ und Ostraka⸗Ueberlieferung, soweit sie deröffentlicht ist, zusammengestellt und Umfang und Entwickelung dieser Sitte in den Grundzügen dargelegt werden. Man wünscht, durch diese Aufgabe die Anregung zu geben zu einer späteren zu⸗ sammenfassenden Untersuchun über die Nomenelatur der griechisch⸗

römischen Epoche, namentlich mit Rücksicht auf die Cognomina 8

Die Stiftung ist zur Förderang junger, dem Deutschen Reiche angehöriger Phllologen bestimmt, welche die Universitätestudien voll⸗ endet und den philosophischen Doktorgrad erlangt oder die Prüfung für das höhere Schulamt bestanden haben, aber zur Zeit ihrer Bewerbung noch ohne feste Anstellung sind. Privatdozenten an Universitäten sind von der Bewerbung nicht ausgeschlossen. Die Arbeiten der Bewerber sind bis zum 1. März 1900 an die Akademie einzusenden. Sie sind mit einem Denkspruch zu versehen; in einem versiegelten, mit demselben Spruche bezeichneten Umschlage ist der Name des Verfassers anzugeben und der Nachweis zu liefern, daß die statutenmäßigen Voraussetzungen bei dem Bewerber zutreffen. In der öffentlichen Sitzung am Leibniz⸗Tage 1900 (oder in der an ihre Stelle tretenden Festsitzung) ertheilt die Akademie dem Verfasser der des Preises würdig erkannten Arbeit das Stipendium. Dasselbe besteht in dem Genusse der Jahreszinsen des Stiftungskapitals von 30000 auf die Dauer von vier Jahren. 8

Endlich wurde über die Eduard Gerhard⸗Stiftung Fol⸗ gendes mitgetheilt: 8 Für das Eduard Gerhatd⸗Stipendium standen dieses Ma 5412 1 zur Verfügung. b Davon sind 3000 Herrn Theodor Wiegand, Direktor an de Königlichen Museen zu Berlin, mit dem Wohnsitze in Konstantinopel zur vollen Durchführung seiner im vorigen Jahre bereits mit de Stipendium bedachten Herausgabe der archalschen Architektur der Akropolis von Athen bewilligt. . Ueber den Restbetrag von 2412 1 soll im nächsten Jahre zusammen mit dem neuen, rund etwa 2400 betragenden Jahres⸗ zinsbetrage verfügt werden. Bewerbungen sind vor dem 1. Januar

1900 bei der Akademie einzureichen.

h 1““ 8 Das Reichs⸗Zivilrecht. Die Reichsgesetzgebung über bürgerliches Recht und Zivilprozeß. Mit Anmerkungen und Sach, register von O. Rudorff, Oberlandesgerichtsrath, und Dr. Schaefer⸗ Landrichter. Erste Hälfte, 688 S. Verlag von H. W. Müller, Verlin. Bei jeder großen Aenderung des positwen Rechts gewährt eine umfassende Zusammenstellung des Rechtsstoffes eine große Erleichterung für seine Anwendung, da in der modernen Gesetz gebung selbst, das entschiedenste Spezialgesetz nicht derartig selbständig für sich besteht, daß man der allgemeinen Grundlage und der ganzen rechtlichen Umgebung, auf und in welcher es gewachsen ist, zu seinem Verständniß entrathen könnte. Auch unter den verschiedenen Rechtsgruppen, dem materiellen und dem Prozeßrecht, dem gemeinen bürgerlichen und dem Handelsrecht, prägt sich dieser organische Zu⸗ sammenhang durch fortwährende Verweisungen auf einander, Vor⸗ behalte und Anführungen in den Gesetzen selbst so offensichtlich aus, daß eins ohne das andere sich kaum noch anwenden läßt. Deshalb ist in dem vorgenannten Werke der Gedanke, das Reichs⸗Zivilrecht im Zusammenhange zu bieten, verwirklicht worden. Eine nicht unbeträchtliche Anzahl der älteren Gesetze ist durch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche und andere neue Gesetze abgeändert worden. Diese Aenderungen sind in dem Ab⸗ druck der zur Aufnahme gelangten Gesetze berücksichtigt und leicht er⸗ kennbar gemacht, sodaß der Praktiker des mühsamen Suchens und Nachschlagens nach den vom 1. Januar 1900 ab geltenden Gesetzestexten enthoben ist. Ferner ist in den b gleitenden Anmerkungen der Darlegung des inneren Zusammenhangs der gesetzlichen Vorschriften durch Verweisung auf Parallelstellen und das Eingreifen anderer Gesetze besondere Sorgfalt gewidmet. Die zweite Hälfte des Werks soll im September d. J. erscheinen, das ganze Werk etwa 50 Reichsgesetze, darunter das Bürgerliche Gesetz⸗ buch, das Handelsgesetzbuch (mit Seerecht), die Zivilprozeßordnung und alle Nebengesetze, umfassen und ca. 12 kosten. 1

Das Entmündigungsverfahren gegen Geistes⸗ kranke und Geistesschwache, Verschwender und Trunk⸗ füchtige nach der Reichs⸗Zivilprozeßordnung und dem Bürgerlichen Gesetzbuch für das Dautsche Reich. Für Juristen und Aerzte be⸗ arbeitet von Dr. P. Daude, Geheimem Regierungsrath und Universitätsrichter der Köntglichen Feredec. Sene in Berlin. Zweite Auflage. Berlin, Verlag von H. W. Müller. Geh. Preis 3,50 Die vorliegende neue Auflage gewährt ein übersichtliches und vollständiges Bild des Entmündigungsverfahrens, wie es sich nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches, der Zivilprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes in der Passung vom 20. Mai 1898 sowie des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Mai 1898 gestalten wird. Die Abschnitte, welche von der Entmündigung wegen Geisteskrankheit und Verschwendung handeln, haben dem Ver⸗ fasser naturgemäß zu neuen Ausführungen wenig Anlaß geboten, wohingegen die neu eingeführte Entmündigung wegen Geistesschwäche und Trunksucht hierzu reichlich Gelegenheit gegeben hat. Die Be⸗ griffsbestimmungen des Verfassers für „Verschwendung“ und „Trunk⸗ sucht“ im Sinne des Gesetzes sind beachtenswerth. Als Anhang ist der Arbeit noch der Wortlaut der einschlägigen Bestimmungen der Zivilprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes in der neuen Fassung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Ge⸗ richtsbarkeit, sowie eine Anzahl von Musterbeispielen beigefügt.

Anleitung zur Sre in Beispielen an Rechts⸗ fällen, berausgegeben von Hermann Meyer, Oberlandes erichtsrath in Breslau. Fünfte, auf Grund des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der

ivilprozeßordnung vom 20. Mai 1898 umgearbeitete Auflage. Berlin, Verlag von Franz Vahlen. Geh. Preis 6 Der Verfasser hat sein Werk, das neben den sonstigen praktischen Anleitungen (Stölzel, Schulung für die zivilistische Praxis, und Daubenspeck, Referat, Votum und Urtbeil) seinen Platz behauptet und allgemeine Anerkennung gefunden hat, mit Gewissenhaftigkeit dem neuen Recht angepaßt, ohne im übrigen seinen Inhalt wesentlich umzugestalten. Das Buch verschafft dem mit der Praxis unbekannten Studenten und Referendar nunmehr ein anschauliches Bild von dem Rechtsgang eg . 1. Januar 1900. Aber auch die längst im Amte befindlichen Richter wird seine Lektüre über manche Frage aufklären und ohne 85 Studium mit allen Neuerungen bekannt machen. In der neuerdings viel erörterten Streitfrage über die Eventualaufrechnung hat der Verfasser sich in der Hauptsache der Theorie Stölzel's angeschlossen und daher den § 69 (72 der vierten Auflage) über die Aufrechnungseinrede gänzlich umgearbeitet.

Rechtsfälle. Zum Gebrauch bei Vorlesungen und juristi⸗ schen Uebungen. Heft 2: Gerichtsverfassung, Zivilprozeß, Zwangs⸗ vollstreckung in das unbewegliche Vermögen, Konkurs. Von Dr. Karl Dickel, Amtzrichter bei dem Amtsgericht I zu Berlin und Lehrer an der Forst⸗Akademie zu Eberswalde. Vea von Franz Vahlen, Berlin. Geh. Preis 4 Im ersten peft at der Ver⸗ fasser Aktenauszüge veröffentlicht; hier läßt er echtsfälle folgen, die zum größten Theil gleichfalls aus Akten und aus der Amtsstube des Prozeßrichters entnommen sind. Ueber die Gesichtspunkte, welche ihn bei der Auswahl geleitet haben, bemerkt der Verfasser Folgendes: Es sei sein Bestreben gewesen, die Dinge des prak⸗ tischen Lebens in den Vordergrund zu stellen und dabei solche

älle besonders zu berücksichtigen, die den Jüngern der Rechtswissen⸗ chaft, wie die Erfahrung lehre, besondere Schwierigkeiten machen. Er bemerkt weiter, daß Prozeßführung, Prgehletun und Rechtsprechung eine Kunst seien, und daß, wie bei allen Künsten, so auch hier das Höchste nur von demjenigen erreicht werde, der den Genius des Künstlers in 89 trage. Aufgabe des Prozeßrechtslehrers, des Theoretikers wie des

raktikers, sei es, dem jungen Juriften die Wege zu zeigen, auf denen er ein wirklicher Künstler werden könne. Von diesem noch näher dar⸗ gelegten Standpunkt aus hat der Verfasser eine lehrreiche Auswahl von (670) Rechtsfällen getroffen, deren eearbeitung jüngere Juristen in die oben erwähnten Rechtsgebiete einführen wird.

Die Rechtsgrundsätze des Königlich preußischen Ober⸗Verwaltungsgerichts. Begründet von K. Parey. Dritte,

änzlich nen bearbeitete und bis zur Gegenwart ergänzte Auflage, herant gegeben von Fr. Kunze, Ober⸗Verwaltungsgerichtsrath, und