. An der Akademie werden sowohl Landwirthe wie techniker und Geodäten (Landmesser) ausgebildet. ablegen, welche sie zu Lehrer⸗ bezw. Direktorstellen an
andwirthschaftsschulen zugelassen. — Für
abgelegt werden. — der ersteren stattfinden.
Die an der Akademie Poppelsdorf aufgenommenen Studierenden Bonn immatrikuliert und genießen alle
werden bei der Universität Rechte von Universitäts⸗Studenten.
Neu eintretende Studterende haben bei der Meldung zur Auf⸗ nahme außer den Nachweisen über Schul⸗ und Berufs⸗Vorbildung -eee ihres letzten Aufenthalts⸗ rige außerdem eine Einwilligungserklä⸗ Vormundes. Kommen die Studierenden unmittelbar von einer anderen Hochschule, so ist das Abgangszeugniß vorzulegen und ein besonderes Sittenzeugniß nicht er⸗
ein Sittenzeugniß von der ortes beizubringen, Minderjä rung des Vaters oder des
von dieser forderlich.
Ein Internat ist mit der Akademie nicht verbunden. Die Aka⸗ Poppelsdorf. Wohnungen mit und ohne Beköstigung, den verschiedensten Wünschen und Anforderungen entsprechend, sind in ausreichender Zahl vorhanden.
Die Mietbe für ein Zimmer beträgt monatlich etwa 20 ℳ, mit Mittagstisch im Restaurant kostet 1— Die Kosten für den gesammten Unterhalt eines Studierenden stellen sich bei mittleren Ansprüchen etwa auf 100 bis
demiker wohnen in Privathäufern in Bonn oder
Beköstigung 60 ℳ und darüber. 60 ₰ und mehr. f 120 ℳ monatlich, also im Jahr (für 8 Studien⸗Monate) auf rund 800 bis 1000 ℳ (ohne Studien⸗Honorar).
Das Studien⸗Honorar beträgt 120 ℳ für jedes Halbjahr und muß im Anfange des Semesters entrichtet werden. Bei nachgewiesener Bedürftigkeit und Würdigkeit kann das Honorar — innerhalb der zulässigen Zahl von Freistellen — ganz oder theilweise zurückerstattet werden. Auch werden an einzelne, durch Fleiß und Wohlverhalten sich auszeichnende bedürftige Studierende seitens des Ministeriums (in der Regel mit Honorarfretheit verbundene) Stipendien gewährt.
Auf Anfragen wegen Eintritts in die Akademie ist der Unter⸗ zeichnete gern bereit, jedwede gewünschte nähere Auskunft zu ertheilen. Prospekte und Stundenpläne versendet das Sekretariat der Akademie auf Ansuchen kostenfrei.
VPoppelsdorf bei Bonn, im Juli 1899.
Der Direktor der Königlichen Landwirthschaftlichen Akademie.
8 Dr. Freiherr von der Goltz,
Geheimer Regierungs ath u. o. 5. Professor an der Universität Bonn.
1IX“X“X“ BPreußen. Berlin, 11. IeIi. . 8
„Aus Hellesylt vom 10. Juli, Abends, wird dem „W. T. B./ berichtet: Seine Majestat der Kaiser und König sind heute Mittag vor Merok eingetroffen. Das Wetter ist trübe, aber warm. An Bord Alles wohl.
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin haben, wie „W. T. B.“ meldet, mit den Prinzen Söhnen an Bord der Segelyacht „Iduna“ gestern Sonderburg passiert. Die „Iduna“ hatte am 8. Juli in der Gjenner Föhrde und am 9. Juli in der Veiler Föhrde geankert und wollte in der ver⸗ gangenen Nacht beim Hoeruper Haff vor Anker gehen. Heute gedachten Ihre Majestät in Kiel einzutreffen und am Abend die Reise nach Berchtesgaden anzutreten.
1
Nichtamtliceer.
k88 84. der am 8. d. M. unter dem Vorsitz des Staats⸗ Ministers, Staatssekretärs des Innern Dr. Grafen von Posa dowsky⸗Wehner abgehaltenen Plenarsitzung des Bundesraths wurde dem Entwurf einer Verordnung, be⸗ treffend Beschränkungen der Einfuhr aus Egypten, die Zu⸗ stimmung ertheilt und über den Seiner Majestät dem Kaiser u unterbreitenden Vorschlag wegen Besetzung einer Mitglieds⸗ sielce beim Kaiserlichen Disziplinarhofe, sowie über zwei An⸗ träge auf Ueberweisung von Arbeitsplätzen bei der zoologischen Station in Rovigno Beschluß gefaßt. Die nächste Plenarsitzung wird voraussichtlich Anfan
Oktober stattfinden. G 89 8 h
L111“
Der Ober⸗Präsident der Provinz Brandenburg und von Berlin, Staats⸗Minister Dr. Heinrich von Achenbach ist am 9. d. M. verschieden.
Geboren am 23. November 1829 zu Saarbrücken, trat der Verewigte 1851 als Auskultator bei dem Kreisgericht zu Siegen in den S taatsdienst. Im Jahre 1858 habilitierte er sich als Privat⸗ dozent für deutsches Recht an der Universität Bonn, wurde 1861 Professor und 1864 zum Ober⸗Bergrath und Justitiar am Ober⸗Bergamt zu Bonn ernannt. 1866 als vortragender Rath in das Ministerium für Handel, Gewerbe und öffent⸗ liche Arbeiten, 1870 als Geheimer Ober⸗Regierungsrath und vortragender Rath in das Reichskanzleramt berufen, wurde er im April 1872 zum Unter⸗Staatssekretär im Kullus⸗ Ministerium, im nächsten Jahre zum Unter⸗Staatssekretär im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffent⸗ liche Arbeiten ernannt. Am 13. Mai 1873 erfolgte seine Ernennung zum Chef dieses Ministeriums, dessen Ver⸗ waltung er bis 1878 geführt hat. Am 30. März 1878 schied er unter Belassung des Titels und Ranges eines Staats⸗Ministers aus diesem Amt und wurde zum Ober⸗ Präsidenten der Provinz Westpreußen ernannt. Nicht ganz ein Jahr später, am 20. Februar 1879, erfolgte füine Ernennung zum Ober⸗Präsidenten der Provinz Brandenburg, an deren Spitze er länger als zwanzig Jahre eine überaus erfolgreiche Thätigkeit entwickelt hat. In dieser Stellung hat Dr. von Achenbach auch die Ehre gehabt, den damaligen Prinzen Wilhelm, des jetzt regierenden Kaisers und Königs Majestät, in die Grundsätze der preußischen Staatsverwaltung einzuführen.
In allen seinen hohen, schwierigen und verantwortungs⸗ vollen Aemtern hat sich Dr. von Achenbach bis an sein Lebensende durch hervorragende Leistungen und musterhafte Pflichterfüllung ausgezeichnet. Seine Verdienste sind durch die
im Jahre 1888 erfolgte Erhebung in den Adelstand und andere hohe Auszeichnungen, zuletzt im Jahre 1897 durch Verleihung der Kette zum Großkreuz des Rothen Adler⸗Ordens anerkannt
Der Königliche Dienst, die Provinz und
ten dmesse Die Land⸗ wirthe können nach zweijährigem Studium eine Abgangsprüfung 1 orste landwirthschaft⸗ lichen Winterschulen und Ackerbauschulen befähigt; die mit Maturitäts⸗ zeugniß versehenen Landwirthe werden nach dreijährigem Studium zur “ für Lebrer der Landwirthschaft an 21ꝛ Landmesser be⸗ teht an der Akademie eine Königliche Landmesser⸗Prüfungs⸗Kommission. Die Prüfung für Landmesser ist für Alle, die sich diesem Berufe widmen wollen, obligatorisch und kann nach zweijährigem Studium Mit der Prüfung für Landmesser ist diejenige für Kulturtechniker verbunden; letztere kann aber auch getrennt von
W1
das gesammte Vaterland verlieren an dem Entschlafenen einen Mann von vielseitiger, höchster Begabung, unermüd⸗ licher Arbeitskraft und unerschütterlicher Treue; sein Wirken und seine Erfolge werden unvergessen bleiben. 6
8
Nach der im Reichs⸗Eisenbahnamt aufgestellten Nach⸗ weisung der auf deutschen Eisenbahnen — ausschließ⸗ lich Bayerns — im Monat Mai d. J. vorgekommenen Betriebsunfälle waren zu verzeichnen:
Entgleisungen auf freier Bahn (bei Personenzügen) in Stationen (davon 7 bei Personenzügen) Zusammenstöße auf freier Bahn in Stationen (davon 4 bei Personenzügen) sonstige Vorkommnisse 1 5 zusäammen 1921 Die Betriebslänge betrug 41 103 km, wurden geleistet 33 220 516, sodaß je ein Unfall auf 215 km Betriebslänge oder auf 173 929 Zugkilometer entfällt.
Bei den Unfällen wurden: tePtet
letzt *“* Bahnbeamte und Bahnarbeiter im Dienst 31 80 Post⸗, Steuer⸗, Telegraphen⸗, Polizei⸗Beamte ꝛc. 114“XA“; 3 fremde Personen, einschließlich der nicht im Dienst befindlichen Beamten und Arbeiter, aber ausschließlich der Selbstmörder 1
““ 11166““ ECEE111616“*
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Großher oglich mecklenburgische Ober⸗Zolldirektor Kunckel ist von Berlin abgereist. 1I14“
E1n1“
ver⸗
24 „18 60 152
zusammen
11“ 1“ Fi
tLHe Eas Farleont z915 1. Mecklenburg⸗Strelitz.
Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin ist, wie die „Mecklenb. Anzeigen“ melden, am 8. d. M. von ihrem längeren Aufenthalt in England wieder in Neustrelitz eingetroffen. Der Rückkehr Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs wird in dieser Woche entgegengesehen. bT11“ Fichh 8 116““ 9519 mSxt. IrssF sHilensgu. E111“*“ EHies ehl1z8tt91. 11114“4“
Der Kaiser hat, wie dem „W. T. B.“ aus Ischl berichtet wird, gestern seine erste Ausfahrt unternommen. V Die von der österreichisch⸗ungarischen Regierung beantragte schiedsgerichtliche Entscheidung in der Hazleton⸗ Angelegenheit (im Jahre 1897 waren bei einend Ausstande in “ in den Vereinigten Staaten von Amerika ungarische Arbeiter von der Polizei erschossen worden, wofür von seiten Oesterreich⸗Ungarns eine Entschädigung beansprucht, aber von den Vereinigten Staaten verweigert worden war) ist von der Regierung in Washington ab gelehnt worden. Großbritannien und Irland.
In der gestrigen Sitzung des Unterhauses wünschte, dem „W. T. B.“ zufolge, Campbell⸗Bannerman Auf⸗ klärung über den Fortschritt der Unterhandlungen mit Trans⸗ vaal zu erhalten. Der Staatssekretär für die Kolonien Chamberlain erwiderte: die Sache sei jetzt in einem konfuseren Zustande als zuvor; die britische Regierung selbst verstehe nicht ganz, was vorgeschlagen worden sei; er ersuche Campbell⸗Bannerman daher, seine Anfrage heute zu wiederholen. Der Parlamentssekretär des Aeußern Brodrick erklärte auf eine Anfrage, er glaube, daß der Schiedsspruch in der Delagoa⸗Bay⸗Frage nicht spater als im Oktober erfolgen werde.
In einer gestern Abend in London abgehaltenen Ver⸗ sammlung der Liberal Forwards“ wurde bezüglich der Trans⸗ vaalfrage eine Resolution angenommen, in welcher erklärt wird, daß die Versammlung die Berücksichtigung der Beschwerden der Uitlanders zwar wünsche, aber rückhaltlos die böswilligen Versuche eines Theils der Presse und gewisser Parlaments⸗ mitglieder, das Land zum Kriege zu drängen, verurtheile.
Frankreich. 8
Nach einer Meldung der „Agence Havas“ ist der italienische
General Giletta di San Giuseppe aus Anlaß des bevor⸗ stehenden Nationalfestes begnadigt worden. Rußland.
Der Großfürst⸗Thronfolger ist, nach einer in St. Petersburg eingetroffenen amtlichen Meldung aus Abbas⸗ Tuman, gestern Vormittag um 9 ½ Uhr infolge einer röplich eingetretenen starken Hämorrhazie in der Kehle ver⸗ eden.
(Der Großfürst⸗Thronfolger Georg Alexandrowitsch, geboren zu Zarsfoje-Sseio am 27. April (9. Mat) 1871, war der zwette Sohn des Kaisers Alexander III. und der Katferin Maria Feodorowna, ge⸗ borenen Prinzessin von Daͤnemark. Höchstderselbe war Schiffs⸗ leutnant der 1. Flotten. Equipage Großfürst Konstantin Nicolajewitsch, Chef der reitenden Garde⸗Arrillerie, der Atamarn’schen Kosaken, der Ural'schen Kosaken⸗Ssotnie und des 93. Infanterie⸗Regi⸗ ments Irkutsk; in der preußischen Arme⸗ wurde der Großfürsft⸗ Thronfolger à la suite des Ulanen⸗Regiments Kaiser Alexander III. von Rußland (Westpreußisches) Nr. 1 geführt; in der österreichisch⸗ ungarischen Armee bekleidete Höchstderselbe den Rang eines Ober⸗ leutnants im Ulanen⸗Regiment Alexander II., Kaiser von Rußland.) Wie „W. T. B.“ meldet, ist das deutsche Schulschiff „Charlotte“ gestern Abend in St. Petersburg eingetroffen und neben dem ebenfalls gestern eingelaufenen dänischen Panzerschiffe „Tordenskjold“ vor Anker gegangen. b 8 1 Italien. 88 en Die drei französischen Artilleristen, welche am Sonnabend von den italienischen Behörden festgenommen wurden, sind, wie „W. T. B.“ meldet, freigelassen worden. Das Verhör ergab, daß sie unwissentlich die Grenze über⸗ schritten hatten. 3 11“
Spanien.
Die Deputirtenkammer mit 176 gegen 100 Stimmen di
wie „W. T. B.“ meldet
8 du 8
an Zugkilometern
worden.
Geltung des S werden solle. „Odjek“ sind
nowitsch bestellt worden.
werde. Die R
Minister meldet, gestern hatten sich auf Heimkehrenden
Ausschu
und die Beziehu beträfen.
Die außerordentliche Session der Sobranje ist, „W. T. B.“ zufolge, gestern mit einer Thronrede geschlossen worden, in welcher hervor ehoben wird, daß die Votierung der Finanzverträge zur För — die Rede wurde mit die Opposition blieb der Sitzung fern.
11“ er Führer der Afrikander Hofmeyr und der Kap⸗ erholdt sind,
nicht zu verringernden Mindestmaß zurückb
Eerbien.
Ueber die Stadt und das Departement Belgrad ist, wie „W. T. 8 68 tet, der Belagerungszustcnd 2e ie Ma b im Laufe der Untersuchung über das Attentat a Milan beschlossen. 1
regel wurde infolge gewisser Enthüllungen 1b den König Zugleich ist bestimmt worden, daß die
tandrechts auch auf die anläßlich des Attentats
auf den König Milan verhafteten Personen ausgedehnt
Der Erzpriester Miksa Gjuric a, ein h Radikaler, wurde — 11 der Polizei übergeben.
gestern von Uzica nach Belgrad gebracht und Zwei Mitarbeiter des Journals verhaftet worden. Der „Odjek“ hat das Er⸗
scheinen eingestellt. — Der Appellationsrichter Nastas Anto⸗ ist zum Untersuchungsrichter in der Attentatsaffaire
2 1“
dem
erung des Staatskredits beitragen großem Beifall aufgenommen;
111““ 2
Afrika. Id, wie das „Reuter'sche Bureau“ nach Kapstadt zurückgekehrt. Viele Afrikander dem Bahnhof eingefunden und begrüßten die
mit Hurrahrufen. Aus S nesburg berichtet dasselbe Bureau, daß der issch der Vereinigung
Resolution angenommen habe, Minister⸗Präsidenten der Kapkolonie Schreiner schauungen über die Re⸗ ormvorschläge des Präsidenten Krüger ausspreche und erkläre, Afrikander⸗Bond gebildeten Kabinets kein unparteiischer Richter in Angelegenheiten,
der Uitlanders eine welche sich gegen die von dem eäußerten An⸗
chreiner sei als Haupt eines aus dem
welche die bürgerlichen Rechte der Uitlanders ngen Transvaals zur britischen Reichsregierung
In einer weiteren Resolution werde erklärt, daß die neuen Vorschläge der Wanaaal heegierxugg weit hinter dem ie
ben.
Son fsgulup;.
PEI11““
Errichtung vo
Mehrere Nü Korr.“ mittheilt,
ktien⸗Gesell 160 W bei Gibitzendorf.
gegründet, der zun
welche sswohl
schaft“, hat, baut kauf, wie auch
voll abgezahlt. 4520 ℳ
658 482 ℳ, die
erreicht. Die Aktienges fetzt 9 Häuser mit
denen 25 schaft“, kauft und mit d einer städtischen
In Freiburg i.
Görlitz bildete von 5 Häusern ein
jährlichen, nicht ste smamsmn tgin
fabrik in schäftigt, hat neuer am Geschäftsgewin
Fertigstellung der Fabrik beschäftigte
Nachdem die Canada eingeführt
einleger
(1895 erreichte er der Sparer lagen war betheilig
lionen Gulden, und Galizien mit mit 10 Millionen
die Postsparkassen.
at, Adresse als Antwort auf die Thronrede angenommen. 116
30 Jahren 24 %,
1r. und billige Woh
20 Häuser mit 160 Wobhnungen. chuckert u. Co. hat einen
ie gemeinnützige
Verwaltung der Gesellschaft bleiben. Ganzen 488 Häuser gezahltem Drittel des Der Durchschnittswerth einetz solchen Hauses beträgt Miethhäuser sind Bau. Die Familienhäuser stellen einen Werth von 1 893 120 ℳ dar, die Miethhäuser einen solchen von 359 000 ℳ Das Aktienkapital be⸗ läuft sich auf 330 000 Reservefonds haben die Höhe von 65 580 ℳ erreicht. Die Maximaldividende von 4 % wird seit vielen Jahren 1
Die „Nürnberger Baugesellschaft“ hat verkauft sind. am 10. Mai 1897 gegründet,
Bau⸗ und Sparverein hat mit der 60 Wohnungen von je 2 bis 3 Zimmern begonnen. bildete sich gleichfalls eine Baugenosseaschaft für
gegründet, in Lauban ein 132 Personen, meist Angestellte der Eisenbahn,
begriffene erste Haus wird für 14 Famllien
Der Fabrikbesitzr Max Rösler, Rodach (Thüringen)
gewinns, welcher entsteht, wenn vom Gefammterträgniß der kapitalien eine vierprozentige Verzinsung gewäͤhrt worden, Beamten und Arbeitern zu.
abgestufter Gewinn an 14 Angestellte und 62 über zwei Jahre Die K. K. Postsparkassen in Oesterreich (Cisleithanien
Belgien 1871, dann Italien 1876, die 1880, Britisch⸗Indien, Frankreich und richtete Postsparkassen 1884 ein, und 1 Ueber den heutigen Stand der österreichischen Poft varkafsen giebt der jüngst erschienene Jahresbericht e beziffert sich Ende 1898 auf 1 318 626, was eine Zunahme von 77 059 gegen das Vorahr bedeutet. zahlungen gegenüber den Rückzahlungen beläuft sich auf 3 850 292 Fl.
betrug Ende 1898 59 892 914 Fl.
waren 1896 nur 48, 1897 50, bis zu 10 Jahren 26 %,
1 äö“
nänts “ Statistik und Volkswirthschaft. 8
n Arbeiterwohnungen durch Arbeitgeber
und gemeinnützige Bauunternehmungen.
rnberger Großindustrielle sind, wie die „Sozial⸗ mit Umsicht und Erfolg bemüht, ihren Arbeitern nungen zu beschaffen: Die Maschinenbau⸗
schaft besitzt bereits 47 Arbeiterhäuser mit
ohnungen und erbaut gegenwärtig einige hundert Arbeiterhäuser
Der Eisenbahnfiskus besitzt
Die Elektrizitäts⸗A.⸗ G.
ien „Bauverein Schuckert'scher Arbeiter“
ächst 130 Häuser mit je 8 Wohnungen baut. „M.⸗Gladbacher Aktien⸗Baugesell
vor kurzem ihren 30. Geschäftsbericht veröffentlicht
Familienhäuser (meist Doppelhaus ystem) zum Ver
bayerische
große Miethhäuser, die in dem Eigenthum und de
5 Bisher hat die Gesellschaft im zum Verkauf erstellt. Davon sind 354 nach an⸗ Preises verkauft, und zwar sind 324 schon
20 hergestellt, fernere 10 sind jetzt im
ℳ, die aufgenommenen Darlehea betragen regelmaßig
ellscaft Nürnberger Wohnungsverein“ hat bi 66 fünf⸗ und vierräumigen Wohnungen errichtet. 28 Häuser gebaut, von „Wohnungs⸗Genossen⸗ drei Häuser ange. bei in Autsichtstellung begonnen. Der Mainzer Herstellung weiterer 50 big In Posen — Arbeiterwohnungen. mit 122 Mitgliedern ein Bauverein und L'auverein“, dem sofort Ange beitraten. In sich ein Spar⸗ und Baubverein, der zur Errichtung städtisches Grundstuͤck gekauft hat. Das im Bau enceSegerctee ohnungen von 60 — 132 ℳ igerungsfähigen Miethzins enthalten. “ “
8 111“ Gewinnbetheiligung.
welcher in seiner Feinstein⸗ ( zur Zeit 170 ständige Arbeiter be⸗ 95 die Betheiligung seiner Beamten und Arbeiter n statutarisch eingeführt. Die Hälfte des Rein⸗ Einlage⸗ fließt den Februar d. J. konnte nach 1898 zum ersten Mal ein
Die Liegnitzer hat em Bau weiterer Häuser,
Unterstützung,
Br. wurde „Spar⸗
Am 15. Bilanz für das Jahr
Arbeiter ausgezahlt werden. 1“
im Jahre 1898. — Postsparkassen 1861 in Großbritannien, 1868 in worden waren, folgten diesem Beispiel zuerst Niederlande und Rumänien Oesterreich 1882. Schweden Ungarn organisierte sie 1885.
Aufschluß. Die Zahl der Spar⸗
Der Ueberschuß der Ein⸗
he von 4 701 146 Das Guthaben An den Ein⸗
t in der Zeit von 1883 bis 1898 Oesterreich unte
die Hö Fl.).
der Enns mit zusammen 155 Millionen Gulden, Böhmen mit 63 Mil⸗ Mähren mit
30 Millionen Gulden, Tirol⸗Vorarlberg e 25 Millionen Gulden, ö—— ulden. Von je 1000 Einwohnern Cislelthaniens 1898 schon 52 Personen Einleger in Die Altereklassen der Einleger sind folgende: von 10 bis 20 Jahren 29 %, von 20 bis von 30 — 40 Jahren 14 %, über 40 Jahre 7 %.
vͥ11e“
11116““
88 sich die Anwesenden, falls bis zum 17. d. M. kein befriedigendes zu erzielen ist, die Kündigung einzureichen.
referiert und schließlich wurde,
ebensstellung der Einleger nach find Kinder 13 %, Schüler und ee 8 9ℳ9 Frauen 5 %, Beamte 1,5 %, Militärs 2 %, aufleute 1,6 %, selbständige Gewerbsleute und Handwerker 2,7 %, Gehilfen im Handwerk 14 %, Landwirthe 1 %, Handels⸗ gehilfen 1,9 %, Fabrikarbeiter 1,7 %, Arbeiterinnen 2 %, Dienstboten 9 %;, landwirthschaftliche Arbeiter und Tage⸗ löhner 1,6 %. In 226 000 Fällen reichen die Einlagen r bis zu 1 Fl., in 197 000 Fällen halten sie sich zwischen 1 und Fl. Am stärksten ist die Einlageklasse von 10—50 Fl. vertreten, nämlich mit 232 000 Einlegern. Zwischen 500 — 1000 Fl. Mentwale betrag) haben 25 000 Einleger Guthaben. Sammelstellen der Post parkassen giebt es 5768, davon entfallen auf Böhmen 1381, auf das Erzherzogthum 1070, auf Tirol und Steiermark 825, 1 Galizien 832. Vielfach (in 5172 Fällen) machen sich allerhand ereine die Postsparkassen dienstbar zur Verwaltung ihrer Gelder; die Bebhörden, Armeninstitute, Gemeindeverwaltungen ꝛc. in 5387 Fällen. Ganz besonders hat sich der Checkverkehr der Post⸗ sparkassen entwickelr; im Jahre 1888 bestanden erst 2278 Check⸗Konti; Ende 1898 waren 4668 eröffnet mit einem Einlagen⸗Saldo von 101 567 623 Gulden. Der Umsatz, der 1896 3,3 Milliarden Gulden betrug, stellt 1898 die Summe von 4,4 Milliarden Gulden dar. In Oesterreich unter der Enns haben 13 615 Konto⸗Inhaber, in Böhmen 10 385, in Mähren 3587, in Tirol⸗Vorarlberg 1559, in Steiermark 1685, in Galizien 1255 ihren Sitz. Am Checkverkehr betheiligten sich 13 017 Kaufleute, 5422 Fabriken, 2384 Vereine und Korporationen, 2606 Gewerbsleute, 1593 Rechtsanwälte und Notare, 1284 Behörden, 430 Landwirthe ꝛc. 4381 Konto⸗Inhaber sind dem Clearing⸗ (Be⸗ reinigungs.) Verkehr beigetreten. Auf Wunsch der Einleger legt die ost parkasse die Guthaben in österreichischen Staatspapieren oder “ an, wodurch das unerfahrene Publikum vor Ver⸗ leckung zu unsolider Spekulation bewahrt wird. 1898 wurden für 6,9 Millionen Gulden Werthpapiere angekauft, die dann von der Verwaltung gegen Ausfertigung von „Rentenbücheln⸗ in Depot genommen werden. Solche Rentenbüchel sind Ende 1898 in Kraft: deutsche 12121, czechische 865, volnische 79, italienische 444, kroatische 27, ruthenische 13, slovenische 15, rumänische 1.
e“ ur Arbeiterbewegung.
Hier in Berlin wollen die städtischen Schlacht⸗ und Viehhofs⸗Arbeiter in den Ausstand treten. In einer Versamm⸗ lung wurde, der „D. W.“ zufolge, lebhaft darüber geklagt, daß eine im November 1898 an die städtischen Körperschaften gerichtete
etition, in welcher um Aufbesserung ihrer Lage gebeten wurde, bis han ohne Antwort geblieben sei. 69 ein an den Kurator, Stadt⸗ rath Hübner, gerichtetes Gesuch, derselbe möge einer Arbeiter⸗Depu⸗ tation gestarten, ihm die hauptsächlichsten Beschwerden persönlich vor⸗ zutragen, sei nicht beantwortet. Unter diesen Umständen beauftragte die Versammlung eine Kommission, sofort bei dem Direktor Hausburg an⸗ zufragen, ob er bereit sei, mit den Arbeitern in Verhandlungen über die Abstellung von Mißständen sowie über eine Lohnerhöhung einzu⸗ treten. Falls eine Rückäußerung bis Dienstag, den 11. Juli, nicht erfolge, solle eventuell in den Ausstand eingetreten werden, um die Angelegen⸗ heit dem Einigungsamte des Gewerbegerichts zu unterbreiten. — Auch die Böttcher in Berlin und Umgegend beabsichtigen, wie die „Nat.⸗Ztg.“ mittheilt, in eine Lohnbewegung einzutreten. Zu diesem Zweck wird von ihnen eine Statistik ihrer Lohn⸗ und Arbeitsverhält⸗ nisse aufgenommen. .
In Leipzig nahmen, der „Lpz. Ztg.“ zufolge, die Zement⸗ arbeiter in einer am Sonnabend abgehaltenen Versammlung Stellung zur Lohnfrage. Sie wollen den Stundenlohn, der zur Zeit 47 ₰ beträgt, auf 50 ₰ erhöht haben. Die Geschäftslage soll jedoch zur Zeit nicht derart günstig sein, daß aus diesem Grunde der Beginn eines Ausstandes als empfehlenswerth erscheine. — An demselben Tage hatte auch die Lohnkommission der Glasergehilfen eine Ver⸗ sammlung einberufen, um über den Stand der Lohnbewegung zu berichten. Die Innung ist gewillt, die aufgestellten Forde⸗ rungen in der Hauptsache zu bewilligen. Da sie aber den auf⸗ gestellten 8 noch nicht völlig durchberathen hat und die Gehilfen
die Angelegenheit möglichst beschleunigt sehen möchten, so verp 8 esulta
Der Ausstand der Maurer in Darmstadt (vgl. Nr. 137 und
157 d. Bl.) ist, wie die „Darmst. Ztg.“ berichtet, Fser beendet
worden, indem die Maurer zum größten Theil die Arbeit zu den
alten Bedingungen wieder aufgenommen haben.
Ueber eine neuentstandene Lohnbewegung unter den Maß⸗ schneidern Münchens berichten die „M. N. N.“: Es hat sich eine Korporation von Arbeitgebern des Münchener Schneidergewerbes ge⸗ bildet, die bereits 110 000 ℳ Kapital angesammelt haben soll, den nach
dem Strike im März d. J. vereinbarten Tarif bedeutend reduziert hat und den reduzierten Tarif vom Sonnabend, den 8. Juli, an durchzuführen gewillt
ist. Zur Stellungnahme gegen dieses Vorgehen fand am Freitag Abend eine von etwa 1500 Maßschneidern besuchte öffen tliche Ver⸗ sammlung statt, in der über den neuen Lohntarif der Arbeitgeber eine Resolution einstimmig ange nommen in der die Versammelten, unter Prorest gegen däs Vorgehen der Meister, die Kontrolkommission beauftragen, alles zu thun, was jur Verhütung eines Ausstandes oder einer Aussperrung dient. In Kopenhagen bhaben, wie der „Ke unter dem
6 d. M. von dort berichtet wird, die bisherigen Ver andlungen des bersten Schiedsgerichts in Sachen der allgemeinen Sperre n dem Baugewerbe und der Eise nindustrie (vgl. Nr. 147 . Bl.) einen recht trostlosen Eindruck auf alle diejenigen gemacht, Hoffnung hingegeben hatten, der Abschluß des unheil⸗ erde durch diese Verhandlungen I werden.
Am 4. d. M. legten die Arbeitgeber ihre Ie. der Versamm⸗ lung vor. Es sind dies außer den acht, auf deren Ablehnung seinerzeit die Sperre folgte, nicht weniger als elf neue, die zum theil wohl berechtigt sein mögen, auf deren Mehrzahl die Arbeiter aber nicht eingehen werden, sodaß der Tag eigentlich eine Ver⸗ längerung des Streits ins nendliche bedeutet, da von seiten der Arbeitgeber bestimmt daran festgehalten wird, die Sperre erst dann aufheben zu wollen, wenn bolle Einigkeit in diesen elf Punkten erzielt worden sei. In kurzem stad die elf Punkte folgende: 1) Arbeiter und Aebeitgeber können künftig ohne Rücksicht auf besondere Fgehereasünfte an den von den Oberleitungen beschlossenen Sperren bezw. Ausständen theilnehmen. 2) Untergeor dnete Organi⸗ sationen können sich nur mit einer Frist von sechs Monaten zum Austritt aus den beiden Hauptorganisationen melden. 3 ) Die bisher in den ver⸗ schiedenen Fächern geltende Arbeitszeit bleibt bis Ende 1900 unverändert. 4) Durch Deposita, Veränderung der Gesitze der Fachvereine u. f. w. wird Garantie für die eingegangenen Uebereinkünfte gestellt. 5) Arbeits⸗ zeit, Stunden⸗ und Arkordzahlung wird durch den am Arbeitsorte geltenden Tarif, ohne Rücksicht auf das Domizil des Meisters, bestimmt (wodurch die Kopenhagener Meister bei Arbeiten in den Provinzen an dem dortigen billigeren Tarif pofitieren). 6) Faulheit, Tabackrauchen und Genuß geistiger Getränke in der Arbeitszeit wird mit Geldbußen bestraft. 7) Ueberarbeit wird erst dann berechnet, wenn der Arbeiter in der betreffenden Woche die volle Zahl seiner stipulierten Arbeitsstunden gearbeitet hat. 8) Jeder Arbeiter sei so weit als möglich Mitglied einer anerkannten Krankenkasse. Die übrigen Punkte betreffen Lohn⸗ und Kündigungsfragen. — Am 5. d. M. kam dann die Reihe an die Vertreter der Arbeiter. Unumwunden erklärten sie, daß nach dem, was am Tage zuvor geschehen, ein erglei un⸗ möglich geworden sei. Schon die am 15. Mat aufgestellten acht Punkte seien in der orm, in der sie gegeben worden seien, unan⸗ nehmbar für die Fa vereine; in weit höherem Grade sei dies der Fall mit den elf neuen orderungen. Im Gegensatze zu der ersten derselben müßten die Arbeiter ganz sichere Gewähr dagegen verlangen, daß die Oberleitungen untergrordnete Organisationen zu Sperren oder usständen zwingen könnten ohne vorherige een eeeg. Verhand⸗ lung. Sie hielten ferner ihre Forderung des neunstuͤndigen Arbeitstages
und der Lohnregelung au frecht
h“
ZFKAnnst und Wissenschaft. 1“ Von der Münchener Jahres⸗Ausstellung 1899 im König⸗ lichen Glaspalast zu München wird berichtet: Nachdem die ganze dänische Kollektiv⸗Ausstellung jetzt aufgestellt worden, ist die Ausstellung, was Gemälde und Plastik anlangt, nunmehr durchaus vollständig. Bis auf die Vollendung eines Raumes ist auch die kunstgewerbliche Abtheilung in allen Theilen fertig gestellt.
Hetritaleh1
Fritz Reuter ist jetzt 25 Jahre todt, am 12. Juli 1874 schied er aus dieser Welt. Seine Werke erquicken und erheben nach wie vor durch ihren goldenen Humor, ihre treue Anschaulichkeit, ihren tiefen sittlichen Gehalt. Ueber die Art seines Schaffens hat er sich selbst einmal dahin geäußert, daß er im Grunde nichts erfinde, son⸗ dern stets aus dem vollen Leben schöpfe, in das man ja nur hinein⸗ zugreifen brauche, um überall reichen Stoff zur Darstellung zu ge⸗ winnen. So seien seine Dichtungen, so seine Erzählungen entstanden; er habe immer dagegen zu wehren gesucht, aus dem Kreise herauszutreten, der ihm durch das Eigenthümliche der plattdeutschen Sorache vorgezeichnet schien. Infolge dieses Bekennt⸗ nisses verlohnte es sich doppelt, die Urgestalten seiner Figuren zu er⸗ forschen und in sein eigenes Leben sich zu versenken, wozu vor allem Karl Theodor Gaedertz in dem Buche „Aus Fan Reuter's jungen und alten Tagen“ schönes Material, au an Originalzeichnungen Reuter's (zwei Bände), veröffentlicht hat. Aus seiner Sammelmappe verdanken wir Herrn Professor Dr. Gaedertz einen noch unbekannten Brief Reuter's, worin der⸗ selbe sich darüber ausläßt, wie er gerade plattdeutscher Schriftsteller geworden. Wilhelm Jako Bornemann, weiland preußischer Lofterie⸗Direktor, Vater des nachmaligen Justiz⸗ Ministers, war als Verfasser der 1810 erschienenen, mehr⸗ mals aufgelegten „Gedichte in plattdeutscher Mundart“, die nament⸗ lich in Brandenburg und Pommern noch jetzt gern gelesen werden,
ewissermaßen sein Vorbild. Eine neue Ausgabe dieser Gedichte W schickte sein Sohn im Jahre 1868 mit einer poetischen Epistel an Reuter, ihn als denjenigen preisend, welcher vom Geschick
dazu berufen war, glücklich zu vollenden, was der biedere alte Borne⸗
Dafür dankte Fritz Reuter am 27. Dejember 1868 mit folgenden Worten: „Es ist eine schlimme Lage, in der man sich befindet, wenn man so großem, freundlichem Wohlwollen gegenüber mit Entschuldigungen antworten muß. .Als Ihr Brief und Ihre werthe Gabe an mich gelangte, war ich mit dringenden Vorbereitungen zu einer mehrere Monate dauernden Reise nach Mecklenburg be⸗ schäftigt. . Sie ahnen garnicht, welche hohe, ganz besondere Freude Sie mir durch die Uebersendung der neuen Ausgabe von den Gedichten Ihres seligen Vaters gemacht haben; ich besitze freilich schon eine von Hosemann illustrierte mit Porträt, aber ein Geschenk von dem Sohne eines von mir so hochverehrten Mannes hat für mich eine ganz eigene Bedeutung. Als ich 1824 auf die Schule nach Friedland kam, fiel mir bei einem Pommer die erste, wie damals gebräuchlich, auf Löschpapier gedruckte Ausgabe der Gedichte in die Hande. Mit welcher Freude, mit welcher jugendlichen Heiterkeit habe ich das Buch selesen! Es war das erste plattdeutsche Buch, welches mir zu Gesicht kam. Natürltch war die Folge, daß ich bei einer so großen Anregung den lebhaften Wunsch empfand, auch plattdeutsche Gedichte in die Welt zu setzen. Eine zweite Folge war, daß ich mit einer Menge von unreifen Produkten dieser Art zu Raum kam, die mir indessen selbst bei meinen Mit⸗ schülern keine Lorbeeren eingetragen haben. Sie sehen hieraus, daß ich die erste Anregung zur plattdeutschen Schriftstellerei von Ihrem seligen Vater empfangen.
mann begonnen hatte.
Das Staatsrecht der preußischen Monarchie. Von Dr. Ludwig von Rönne. In fünfter Auflage neu bearbeitet von Dr. Philipp Zorn, Geheimem Justizratb, Professor an der Uni⸗ versttät Königsberg. I. Band. XX, 633 S. Leipzig, Verlag von F A. Brockhaus. Geh. Preis 14 ℳ — Während die Wissenschaft den Einrichtungen des deutschen Gesammtstaates nach der Aufrichtung des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reiches sich sofort mit intensiver Kraft zugewandt hat, war die Befruchtung des preußischen Staatsrechts durch die große Entwickelung des Reichsstaatsrechts nicht so bedeutsam, wie man hätte erwarten dürfen. Ludwig von Rönnes groß angelegtes, in seinem Ursprung auf die konstitutlonelle Staats⸗ entwickelung Preußens zurückzuführendes Werk blieb die einzige umfassende Darstellung des preußischen Staatsrechts von erheblicher wissenschaftlicher Bedeutung und erlebte trotz aller seiner Mängel in der Zeit von 1856 bis 1881/84 vier Auflagen. Jetzt muß auch dieses Werk in vielen Punkten als veraltet betrachtet werden, und man sah deshalb der vor zwei Jahren — beim Erscheinen des von Professor Dr. Schoen in Jena als Ergänzungsband zur vierten und Vorläufer der fünften Auflage verfaßten Buches über „Das Recht der Kommunalverbände in Preußen“ — angekündigten Neubearbeitung des Gesammtwerkes mit Spannung entgegen. Von derselben liegt nunmehr der erste Band vor, welcher zunächst einen Ueberblick über die geschicht⸗ liche Entwickelung des preußischen Staats und des heutigen Deutschen Reichs, ferner über die Quellen und die Literatur des preußischen Staatsrechts giebt, sodann zur Darstellung des Verfassungs⸗ rechts übergeht und das Staatsgebiet, den Träger und die Organe der Staatsgewalt sowie das Staatsbürgerrecht behandelt. Der übrige Stoff des Verfassungsrechts und das Verwaltungsrecht sollen den Inhalt zweier weiteren Bände bilden. Der Werth des alten von Rönne’schen Werkes lag einmal in der sorgfältigen Zusammentragung des ganzen Rechtsmaterials an Gesetzen, Verordnungen, Ministerial⸗ erlassen für alle Einzelmaterien des Verfassungs⸗ und Ver⸗ waltungsrechts; hier hat der neue Bearbeiter von Rönne’s Standpunkt 6 und die Sammlung des Rechts⸗ materials vollständig bis auf die Neuzeit weitergeführt. Als ein zweiter Vorzug des alten Werkes wird die ausgiebige Be⸗ nutzung der parlamentarischen Materialten zu bezeichnen sein. Diese für die wissenschaftliche Durchdringung von Rechtsfragen zu ver⸗ werthen, muß auch heute als Recht und Pflicht der Wissenschaft an⸗ erkannt werden. Die ausgezeichnete, ja fast unbedingte Werth⸗ schätung aber, die von Rönne diesen Materialien ent eengebrcht bat, besteht heute nicht mehr, und es ist daher nur zu billigen, daß Zorn sie bei der Neubearbeitung lediglich so weit berangezogen hat, als sie thatsächlich für die wissenschaftliche Gestaltung des Stoffes Werth haben. Eine dritte charatteristische Seite des alten Werkes, die mit dem eben erwähnten äußeren in innerem Zusammenhange steht, ist die Bewerthung des konstitutionellen Staatsgedankens über⸗ haupt, die Vorliebe von Rönne’s für die parlamentarischen Einrich⸗ tungen. In diesem zentralen Punkte des preußischen Staatsrechts hat Zorn sich auf eine andere Grundlage gestellt: Schärfer, als dies seitens von Rönne's geschehen ist, hat er das Königthum in den Mittelpunkt der ganzen Darstellung gerückt, ohne daß dadurch die ver⸗ fassungsmäßig verbürgten Rechte des Parlaments eine Verkürzung erfahren haben. Auf Einzelheiten können wir hier nicht ein⸗ gehen. Hervorheben möchten wir nur noch die Pietät, mit der Zorn der Darstellung von Rönne’s angepaßt und ihr die Ergebnisse der neueren Staatsrechtswissenschaft unter Ver⸗ meidung einer völligen Neugestaltung des Textes einverleibt hat. Aeußerlich hat das Werk sein altes Gewand nicht abgelegt, aber in — Kapitel erkennt man das Bestreben, seinen Inhalt in Ueberein⸗ stimmung mit dem gegenwärtigen Stande der Staatsrechtswissenschaft u bringen, und es ist nur zu wünschen, daß das über alle Fragen des preußischen Staatsrechts orientierende Werk auch fernerhin dazu bei⸗ tragen möge, die Kenntniß dieser für das 5 öffentliche Leben so vichigen Rechtsdisziplin in den weitesten Kreisen zu fördern und zu verbreiten.
— Das Reichsgesetz, betreffend die Erwerbs⸗ und
Wirthschaftsgenossenschaften. Kommentar, zum praktischen Gebrauch für Luriften und Genossenschaften herausgegeben von Ludolf Parisius und Dr. jur. Hans Crüger. Dritte, vermehrte und
bee; ““ E1“ Literattw.
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umgearbeite Auflage. Berlin, J. Guttentac, vese ge ln Geb. Preis 12 ℳ — Die neue Auflage ist in der gleichen Weise wie die 1895 erschienene zweite auf Grund der wirthschaftlichen und recht⸗ lichen Entwickelung des Genossenschaftswesens bearbeitet. In den letzten Jahren hat das Genossenschaftsgesetz mehrfache Aenderungen erfahren, zunächst durch die Novelle vom 12. August 1896, dann durch Artikel 11 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch vom 10. Mai 1897. Der vorliegenden dritten kommentatorischen Bearbeitung ist die neue Fassung des Gesetzes zu Grunde gelegt, und es sind das Bürgerliche Gesetzbuch, das neue Handelsgesetzbuch, das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die Konkursordnung und die Zivilprozeß⸗ ordnung in der neuen Fassung durchweg berücksichtigt; der Kommentar behandelt also das Genossenschaftsgesetz unter dem vom 1. Januar 1900 ab geltenden Rechte. Erwägt man die durch die Fülle des neuen Rechtsstoffes für den Kommentator hervorgerufenen Schwierig⸗ keiten, so wird man den Verfassern die Anerkennung nicht versagen können, daß sie ihre Aufgabe in vortrefflicher Weise gelöst haben.
— Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuche für das Deutsche Reich nebst Einführungsgesetz, herausgegeben von Dr. Julius von Staudinger, Senats⸗ Präsident a. D. in München. Lieferung 5 bis 7. Verlag von J. Schweitzer, München. — Der sehr sorgfältig bearbeitete Kommentar ist an dieser Stelle schon wiederholt besprochen worden. In der vorliegenden 5. Lieferung (Preis 3 ℳ) behandelt der Herausgeber die Bestimmungen des B. G.⸗B. über das eheliche Güterrecht und der Landgerichtsrath Dr. Theodor Engelmann in München diejenigen über die Ehescheidung und die Verwandtschaft; in Lieferung 6/7 (Preis 5,60 ℳ) führt der Letzt⸗ genannte die kommentatorische Bearbeitung des Familienrechts zu Ende. Die Darstellung ist klar und übersichtlich, die geschichtliche Entwickelung genügend berücksichtigt und der umfangreiche, in den Urtheilen der obersten Gerichtshöfe enthaltene, auch für das neue Recht noch maßgebende Rechtsstoff sachgemäß mitverarbeitet.
— Die Zivilprozeßordnung für das Deutsche Reich in der Fassung des Gesetzes vom 17. Mai 1898, mit den Ent⸗ scheidungen des Reichsgerichts und den einschlagenden reichsrechtlichen Bestimmungen. Von Peters, weiland Landgerichtsrath. Neu be⸗ arbeitet von K. Elsner von Gronow, Amtsrichter. Dritte, ver⸗ mehrte Auflage. XII, 657 S. Berlin, Verlag von H. W. Müller. — Diese Handausgabe will nicht einen Kommentar oder ein voll⸗ ständiges Verzeichniß der Rechtsprechung des Reichsgerichts geben, sondern nur die wichtigsten und für die Erläuterung werth⸗ vollsten Entscheidungen bieten, wo es noͤthig erschien, mit An⸗ gabe der Begründung. Da hierbei mit Umsicht und praktischem Blick verfahren ist, auch die Abweichungen des neuen Gesetzes von dem bisbherigen Text überall sind, so wird das übrigens billige Werk auch in seiner dritten uflage unter den Fenct ens und den Studierenden viele Freunde finden. In einem Anhange sind das Gerichtsverfassungsgesetz und die Kostengesetze in der von 1900 ab geltenden Fassung abgedruckt. 8
— Die deutsche Kolonial⸗Gesetzgebung. Sammlung der auf die deutschen Schutzgebiete bezüglichen Gesetze, Verordnungen Erlasse und internationalen Vereinbarungen mit Anmerkungen un Sachregister. Dritter Theil: 1897 bis 1898. Auf Grund amtlicher Quellen und zum dienftlichen Gebrauch berausgegeben von Dr Alfre Zimmermann, Legationsrath. Berlin, E. S. Mittler u. Sohn Königliche Hoftuchhandlung Geh. Preis 3,80 ℳ — Die Ver waltung der deutschen Schutzgebiete ist eine über alle Gebiete der staatlichen Wirksamkeit so weit verzweigte, und die für sie er⸗ lassenen Gesetze und Verordnungen greifen auch in die Thätigkeit der inländischen Behörden so vielfach ein, daß eine systematische Sammlung dieser Vorschriften sich schon bald nach der Erwerbung der Schutzgebiete als nothwendig erwiesen hatte. Nachdem dieses Sammel⸗ werk in zwei Bänden die bis zum Jahre 1897 erlassenen Gesetze und Verordnungen zusammengestellt hat, giebt dessen jetziger Bearbeiter, Legationsrath Dr. Alfred Zimmermann, in dem vorliegenden dritten Bande diejenigen der Jahre 1897 und 1898 wieder. schnellen Entwickelung unserer Schutzgebiete soll in Zukunft eine solche systematische Zusammenstellung aller auf sie bezüglichen Vorschriften alljährlich herausgegeben werden.
Die an der Königlichen Landwirthschaftlichen Hoch⸗ schule zu Berlin angelündigten Vorlesungen und Uebungen wurden im laufenden Sommer⸗Semester von 391 Studierenden besucht, von denen 124 Landwirthschaft, 216 Geodäsie und Kulturtechnik und 51 Nebenfächer hörten. Unter der Gesammtzahl befinden sich 39 Studierende der Universität, 5 Studierende der Technischen Hoch⸗ schule und 5 Studierende der Berg⸗Akademie.
8
Ueber die Anbauflächen und das Ernteergebniß des Vereinigten Königreichs im Jahre 1898 liegt folgende amtliche Schätzung vor: Anbaufläche Erxhebnis Ergebniß pro
in Acker iin Bushel Acker in Bushel 2 155 004 74 885 280 34 75 2 061 827 74 730 735 86,24 4 083 11 172 578 273 42 7 266 7662 8 4 858 010 27,60
233 459 inr Tonnen in Tonnen
1 139 455 6 224 780 5,23
2 079 41 256 499 394 12,74
49 75 3896 598
Weizen.. -be11“
Büsn .“ ohnen rbsen.
Kartoffeln. Rüben .
Hopfen 8 11 WEW’
Washington, 10. Juli. (W. T. B.) Nach dem Bericht des Ackerbau⸗Departementz ist der Durchschnittsstand der Baum⸗ wolle 87,8, des Winterweizens 65,6, des Frühjahrsweizens 91,7, des
Hafers 90 und des Mais 86,5.
Gesundheitswesen, Thierkraukheiten und Absperrungs⸗
Maßregeln. Uruguap.
fl2. “
8 8 Die am 27. April d. J. verfügte QOuarantäne gegen die von
Buenos Aires und La Plata kommenden Schiffe ist vom 10. Juni d. J. ab bis auf weiteres wieder in Kraft gesetzt worden. 8
“ 8 . “.“ Niiederländisch⸗Indien. 17
v
ner Verordnung des General⸗Gouverneurs von Niederländisch⸗ Indien vom 31. Mai d. J. zufolge, ist wegen Pest vom 19. Mai ab die Quarantäne gegen Macao verhängt und gleichzeitig die Einfuhr von Teppichen und gebrauchten Stickereien, sofern dieselben nicht als Passagiergepäck oder bei einem Verlegen des Wohnsipes mitgeführt werden, sowie von folgenden Gegenständen verboten worden: Lumpen, Rohwolle, unbearbeitete Haare, Häute, frischer thierischer Abfall, Klauen, Hufe und Mähnen.
Gleiche Verordnungen sind bereits früher bezüglich der Städte Bombay, Kalkutta, enang, Hongkong sowie der * küste von Arabien von Lith bis Jambo, mit Ausschluß dieser beiden Plätze, erlassen.
1 8
Bremen, 10. Jult. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Dampfer „Gera“, v. Australien kommend, 9. Juli in Colombo angek. „Karlsruhe“, n. Australien best., 9. Juli in Genua angek. „Königin