1899 / 169 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 20 Jul 1899 18:00:01 GMT) scan diff

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wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

1 Goethling,

129767]

3 unfall⸗ und Invaliditäts⸗ꝛ. 6 Versicherung.

[29736]

In Gemäßheit des § 24 des easessisatat.

wird hiermit zur oͤffentlichen Kenntni

General⸗Direktor Libbertz in D für den ertz in Dresden als Erfatzmann

G. Tonne,

und zwar für die restliche W üg tember 1900 erwahll F. hüeerbe bis 30. Sep

[29773] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Guido Münnich in Leipzig, Erd⸗ mannstraße 16, vertreten durch die Rechtsanwälte Justizrath Dr. Langbein und Theile in Leipzig, klagt im Wechselprozesse gegen den Kaufmann Max Ziegenspeck, zuletzt in Schönefeld bei Leipzig, Leipzigerftr. Nr. 128 II, wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus einem Primawechsel über 353 60 ₰, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Be⸗ klagten zur Zahlung von 353 60 nebst 6 % Zinsen seit dem 26. Juni 1899 und 11 70 Protestkosten, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Ferien⸗ Kammer für Handelssachen des Königlichen Land⸗ gerichts zu Leipzig auf den 6. September 1899, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung

Der Gerichtsschreiber beim Königl. Landgerichte

8 Leipzig, am 18. Juli 1899: Wündisch, Aktuar. Bekanntmachung.

Marie Schreiber, Ehefrau des Bauunternehmers Adolf Deike in Colmar, vertreten durch Rechts anwalt Prälat daselbst, klagt gegen ihren genannten Ehemann mit dem Antrage auf Trennung der zwischen ihnen bestehenden Gütergemeinschaft. Zur müadlichen Verhand lung des Rechtsstreits vor der II. Zivilkammer des Kaiserlichen Landgerichts in Colmar ist Termin auf den 24. Oktober 1899, Vor⸗ mittags 9 Uhr, bestimmt. Der Gerichtsschreiber: Meyer, Hilfsgerichtsschreiber.

1egge. d 8 Ehefrau des Kaufmanns Julius Heyer, Ida, eb. Junker, ohne Geschäft in Elberfeld, Prozeß⸗ evollmächtigter: Rechtsanwalt Koenig I. daselbst, klagt gegen ihren Ehemann auf Gütertrennung. Termin zur mündlichen Verhandlung ist bestimmt 5 82 23. Eean Vormittags r;, vor dem Königlichen Landgerichte, III. Zivilkammer. hierselbst. elich gb Elberfeld, den 18. Juli 1899. Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts.

2 [29771] Gütertrennungsklage. Eugenie. geb. Bailly, Ehefrau des Kaufmanns Gustav Frieß, zu Mülhausen wohnhaft, hat gegen letzteren die Gütertrennungsklage bei dem Kaiserlichen Landgerichte bierselbst durch den Rechts⸗ anwalt Herrn Justizrath Dümmler eingereicht. Termin zur mündlichen Verhandlung ist auf Dienstag, den 21. November 1899, Vor⸗ mittags 9 Uhr, im Zivilsitzungssaale des ge⸗ nannten Gerichts anberaumt. Mülhausen i. E., den 17. Juli 189b99. Der Landgerichts⸗Sekretär: Hansen.

[29832] Die Ehefrau des Johann Jochum, Elisabeth, geborene Scherer, Handelsfrau zu Quierschied, Prozeßbevollmäͤchtigter: Rechtsanwalt Strauß II. in St. Johann, klagt gegen ihren Ehemann auf Gütertrennung. Termin zur mündlichen Ver⸗ handlung ist bestimmt auf den 25. Oktober 1899, Vormittags 9 ½ Uhr, vor dem Königlichen Land⸗ gerichte, 1. Zivilkammer, bierselbst. EimnR. s Saarbrücken, den 15. Juli 119. Koster, 1111“ Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

urch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Land⸗ gerichts, III. Zivilkammer, zu Elberfeld 85,2 Juni 1899 ist zwischen den Ebeleuten Karl Peters, Tagelöhner, und Emilie, geb. Peters, in Elberfeld die Gütertrennung ausgesprochen. Elberfeld, den 18. Juli 1899. Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts.

[29769] Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Land⸗ 1Eeg; II. Zivilkammer, zu Koblenz vom 22. Juni 899 ist zwischen den Eheleuten Müller Johann Aürre 5 ea gen. Bernard, zu Hecken⸗ mühle bei Kärlich die Gütertrennung ausgesp 8 Koblenz, den 18. Juli 1899. .

„Brennig,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

1879688]¹ Durch rechtskräftiges Urtheil des Königli Land⸗ erichts, III. Zivilkammer, zu Köln -g Snn 899 ist zwischen den Eheleuten Emil Boltze, Louise, geb. ee zu Köln⸗Ehrenfeld, Gütertrennung ausgesprochen. Köln, den 6. Juli 1899. ves 88 8

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Land⸗ gerichts, V. Zivilkammer, zu Köln vom 14. Juni 1899 ist zwischen den Eheleuten Pferdebahnschaffner Johann Schmitz und Margaretha, geb. Wingens, zu Mül⸗ heim a. Rhein die Gütertrennung ausgesprochen. Oöln. en 9. Tul. 1809,

er Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts:

Lückhoff, Aktuar. ürn

—y—

9

Elbschiffahrts⸗Berufsgenossenschaft.

ebracht, da von der diesjährigen Genossenschaftsver ammlung 1 Stelle des aus dem Vorstande ausgeschiedenen Herrn

moch rückständig:

4) Verkäufe, Verpachtungen, [29735] Verdingungen ꝛc.

Die Eigenthümer der im Bereiche der Eisenbahn⸗ Direktionsbezirke Bromberg. Danzig und Sefenehn⸗ in den Monaten Januar, und März d. J. als gefunden eingelieferten Sachen, sowie derjenigen Gegenstände, welche von Reisenden bei den dafür be⸗ stimmten Dienststellen zur vorübergehenden Auf⸗ bewahrung abgegeben und nach Ablauf der fest⸗ gesetzten Frist nicht abgeholt worden sind, werden zur Geltendmachung ihrer Rechte hiermit aufge⸗ fordert, widrigenfalls zum Verkauf der Gegenstände nach Maßgabe des § 38 der Verkehrsordnung für die Eisenbahnen Deutschlands geschritten werden wird.

Die Versteigerung der nicht zurückgeforderten Fund⸗ sachen und Aufbewahrangsstücke wird am Tonners⸗ F den 17. August d. J., von Vormittags 9 Uhr ab, Friedrich⸗Wilhelmstraße 10 hierselbst stattfinden und nöthigenfalls an dem folgenden Tage fortgesetzt. Kauflustige werden hierzu eingeladen. Bromberg, den 15. Juli 1899.

Königliche Eisenbahn ⸗Direktion. r

4

[29737] 1 „Am 27. Juli 1899, Vormittage 10 Uhr, im Geschäftszimmer, Reilstraße 128, Verdingung von etwa 539 eisernen Bettstellen. Am 28. Juli 1899, Vormittags 10 Uhr, Geräthe von Holz, Objekt 18 000 ℳ. Bedingungen sind im Geschäftszimmer ausgelegt und müssen vor dem Termin eingesehen und unter⸗ schrieben werden.

Garnison. erwaltung Halle a. S.

ese; n m.

5) Verloosung ꝛc. von Werth⸗ [29829] „Bekanntmachung. 88 In Gemäßheit der Bestimmungen des Gesetzes vom 2. März 1850, betreffend die Errichtung der Rentenbanken, und des Gesetzes vom 7. Juli 1891, betreffend die Beförderung der Errichtung von SI wird am . August d. Js., Mittags 12 Uhr, in unserem Geschäftslokale, Klostertlaße 76 1 2 selbst, die Ausloosung von 3 ½ ‚% igen Renten⸗ briefen der Provinz Brandenburg (Litt. F. bis K.) unter Zuziehung der von der Provinzial⸗ Vertretung gewählten Abgeordneten und eines Notars stattfinden. Berlin, den 14. Juli 1899.

Königliche Direktion der Rentenbank für die Provinz Brandenburg.

[25645] 88 Ausloosung von Stadt Mainzer Obligationen. Bei der heute vorgenommenen Ausloosung von 882 8a % ves. Litt. H. urden folgende ücke zur Rückzahl 1. Ieee v- 1“ a. Nr. 16 298 332 579 759 834 8 1272 und 1412 über je 200 b. Nr. 1556 1882 1956 1968 2031 2138 2257 2361 3044 3166 3169 3172 3407 3442 3548 3785 und 889 FFs je 500 o. r. 4072 4260 4426 4471 4549 4618 Peb 1 89 ie Kapitalbeträge können vom 1. Januar 1900 ab gegen Nückgabe der Lenn Jg nebst Talons und Kupons bei den auf den Obligationen bezeichneten Zahlungsstellen in Empfang genommen werden. Die Verzinsung der ausgelsosten Obli⸗ gationen hört mit Ende Dezember 1899 auf. Rückstände aus früheren Verloosungen: aus 1898 die Obligation Nr. 2251 über 500 Mainz, den 1. Juli 1899. Der Ober⸗Bürgermeister: 8889 Dr. Gaßner. 1“ 1

ETEETT

[29830] 8 Bekanntmachung. Betreffend; Das Anlehen der Eiadt Heppenheim vom Jahre 1895; hier Ausloosung der in 1899 zur Rückzahlung zu gelangenden Schuldverschreibungen. Bei der am 17. Juli 1899 in Gemäßheit der Anlehensbestimmungen vorgenommenen Aus⸗ loosung der in 1899 zur Rückzahlung zu gelangenden Schuldverschreibungen der Kreis⸗ stadt Heppenheim vom Jahre 1895 wurden die folgenden Obligationen durch das Loos zur Rück⸗ zablung bestimmt, und zwar:

1) Litt. F. Nr. 99 = 500 acW.

2) Litt. G. Nr. 2 = 200 ℳ, 3) Litt. G. Nr. 71 = 200 ℳ, was mit dem Anfügen veröffentlicht wird, daß die Verzinsung der ausgeloosten Schuldverschreibungen mit dem 15. November 1899 aufhört. Heppenheim a. B., am 18. Juli 1899. Großherzogl. Bürgermeisterei Heppenheim a. d. B. 1 (Unterschrift.) . [29822) 2³¹ Bekanntmachung, betreffend . 8 v die diesjährige Tilgung der 232 ½ % Hamburgischen Staats⸗Anleihe Hierdurch whed 8n egacs Hierdurch wird bekannt gemacht, daß in Gemäß⸗ heit der Anleihe Bedingungen die diesjährige nüf. gung dieser Anleihe durch freihändigen Ankauf von 172 Schuldverschreibungen derselben, nämlich 7 Stück zu 5000,— = 35 000,— 111 1000,— vT3A1“

zusammen 236 000,—

Nennwerth erfolgt ist. Von den Ziehungen früherer Jahre sind

folgende Nummern zu 2000,—:

Vertreter der Dampfschiffahrt Herrn Herr Direktor Kuchenbuch in Dresden Magdeburg, den 18. Juli 1899. ir

Der Genossenschaftovorstand. FTonne, Ueseevse 1“

21285 21775 22471,

29543 29608 29649,

4454 4511 4659 5077 6839 6932 7734. „folgende Nummern zu 1000,—: 12504 14707 15580 16217 17797 18276 20035

folgende Nummern zu 500,—: 24297 25571 27110 27124 27518 29224 29531

und werden die Inhaber der Schuldverschreibungen

2 jfaufgefordert, dieselben bei einer d 8 g 8 . e r der mrꝛchstehend 1 genaunten Zahlstellen einzurelchen, unte. Hinweis

ese iemeetghssaämmsmmmn 889

Gelt.

Fälligkeit aufgehört hat. In Hamburg: bei der Commerz⸗ und Disconto⸗Bank in Hamburg; EE“ in Berlin: W bes der Heutschen Bank, viagK272 ei der Bank für Handel und Industrie bei der Berliner e 8 bei Mendelssohn & Co., ö bei Robert Warschauer & Co., bei F. W. Krause & Co.; 8 in Frankfurt a. M.: 8 bei der Deutschen Vereinsbank; Ig; SeI1. 8g

ei Sal. Oppenheim Ir. & Co.

Den Schuldverschreibungen ist ein Begleitschein beizufügen, in dem dieselben genau nach Nummer und Werthbetrag aufgeführt sind und anzugeben ist, ob Baar⸗ oder Bankzahlung gewünscht wird, in letzterem Falle ist das betreffende Bank⸗Konto an⸗ zuführen.

Die auf Namen lautenden Schuldverschreibungen müssen vor der Einlösung auf dem Bureau der Staatsschulden Verwaltung in Hamburg an den Umschreibungstagen (Dienstag, Donnerstag und Sonnabend), Nachmittags zwischen 1 und 3 ½ Uhr, mit persönlicher Zustimmungs⸗Erklärung der Be⸗ rechtigten oder ihrer Bevollmächtigten auf Inhaber gestellt werden.

Hamburg, den 15. Juli 1899.

Die Finanz⸗Deputation. 6) Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.

[29838] Bekanntmachung. Bei dem unterzeichneten Königl. Amtsgerichte ist ein von den Herren 1““ ““ EEo1111“ H“ Friedrich Mannschatzt. Friedrich August Mühlberg,

Dr. med. Oskar Richter, 8 Theodor Seiferth, ün. sämmtlich in Naunhof wohnhaft, unterzeichneter und notariell anerkannter Gesellschaftsvertrag eingereicht worden, inbalts dessen die Genannten eine Aktien⸗ gesellschaft unter der Firma Vereinsbank Naunhof errichtet haben. Die genannten Gründer haben nicht sämmtliche Aktien der Gesellschaft übernommen, weshalb nach § 210 a. des allgemeinen Deutschen Handelsgesetz⸗ buchs von dem unterzeichneten Königal. Amtsgerichte als Handelsgericht eine Generalversammlung zur Beschlußfassung über die Errichtung der Gesellschaft einzuberufen ist. Diese Generalversammlung soll .“

Sonnabend, den 29. Juli 1899, Nlachm. 4 iühr, 8e 1 zur Stadt Leipzig in Naunhof statt⸗ finden. Die in dem miteingereichten Verzeichnisse auf⸗ geführten Aktionäre der Vereinsbank Naunhof werden hierdurch zu dieser Generalversammlung mit dem Bemerken geladen, daß die der Errichtung zustim⸗ mende Mehrheit der erschienenen Aktionäre minde⸗ stens in einem Viertheile sämmtlicher in dem Verzeichnisse aufgeführten oder als deren Rechts⸗ nachfolger in der Generalsammlung zugelassenen Aktionäre bestehen und der Betrag ihrer Antheile mindestens ein Viertheil des gesammten Grund⸗ kapitals darstellen muß. Sxe Grimma, am 19. Juli 1899. 8 Das Königliche Amtsgericht. Fön

Ass. Parzer.

[29222] Bekanntmachung.

In der am 27. Juni 1899 in Erlangen abge⸗ haltenen Generalversammlung wurde die Auflösung und Liquidation unserer Gesellschaft beschlossen, welche mit Ablauf des 30. Juni 1899 in Wirksam⸗ keit zu treten hat.

Wir bringen dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß und fordern zugleich die Gläubiger unserer Gesellschaft auf, sich bei uns zu melden.

Fürth, am 14. Juli 1899.

Artien⸗Gesellschaft für Glas⸗, Spiegel⸗ u. Binnfolien-Labrikalion in Fürth

in Liquidation. F. W. Ganser. Friedrich Kraus.

dosn Howaldtswerke, Aktiengesellschaft zu Kiel.

In der Generalversammlung der Howaldts⸗

werke, Aktiengesellschaft zu Kiel vom 23. März

1399 ist beschlossen worden, das Grundkapital

der Gesellschaft von 3 000 000 auf 4 000 000

durch Ausgabe von Stuͤck 1000 neuen, auf den In⸗

haber lautenden Aktien zu je 1000 zu erhöhen.

Die neuen Aktien nehmen an der Dividende für das

Geschäftsjahr 1898/99 zur Hälfte theil.

Nachdem dieser Beschluß ins Handelsregister ein⸗

getragen ist, fordert die unterzeichnete Bankgruppe,

welche die neuen Aktien übernommen hat, die bis⸗ herigen Aktionäre der Gesellschaft bierdurch auf, das

Bezugsrecht auf diese 1000 000 neuen

Aktien unter nachstehenden Bedingungen auszuüben:

1) Die Anmeldung zum Bezuge findet innerhalb

einer Präklusivfrist vom 24. Juli bis

einschließlich 12. August 1899:

in Berlin het der Deutschen Banuk,

„Kiel bei der Kieler Bank

hüunnter Einreichung von zwei gleichlautenden

Anmeldescheinen während der bei jeder Stelle

Kblichen Geschäftsstunden statt.

2) Der Besitz eines Betrages von 3000 alten Akltien berechtigt zum Bezuge einer neuen Aktie zu 1000.

Bei der Anmeldung sind die alten Aktien, für welche das hen geltend gemacht werden soll, ohne Dividendenscheine einzu⸗ reichen. Die Aktien, für welche das Bezugs⸗ recht ausgeübt ist, werden abgestempelt und demnächst zurückgegeben.

11d

vemuf, daß die Verzinsung mit dem xage der

Aktie, zuzüglich 4 % Stückzinse 1. April cr. bis zum Bahlansetene 8 5- Schlußscheinstempels, baar zu entrichten. Die Aushändigung der neuen mit dem Reichs⸗ stempel versehenen Aktien nebst Dividenden⸗ scheinen und Talons erfolgt laut s. Zt. zu veroͤffentlichender besonderer Bekanntmachun gegen Rückgabe des zu quittierenden zweiten Fe der Frfane gesan

ormulare zu den Anmeldescheinen sind b den oben erwähnten Stellen erhältli Berlin und Kiel, im Juli 4“

Deutsche Bank. Kieler Bank. [29787]

Kammgarn⸗Spinnerei Düsseldorf.

Am Samstag, den 12. August 1899, mittags 11 Uhr, findet eine b ee Generalversammlung unserer Aktionäre im Ge⸗ e der Gesellschaft, Brückenstraße 7— 11

. 2 4

ühs!;

b

„Tagesordnung: 1) Feg He ee erunaedegag * Beschlusses er außerordentlichen eneralversa 8 Sem l5. Zhe. 1s8e ee eststellung, ob Vorzugs⸗Aktien in genügen Zahl zur Fortführung des 1 88 eichnet sind, oder ob die Fusion mit der Leipziger Kammgarn⸗Spinnerei zu Leipzig in Gemäßheit des Beschlusses vom 12. Juni 1899 zur neg gebracht werden soll. Zur Theilnahme an der Generalversammlung sind gemäß § 7 unserer Statuten nur diejenigen Aktionäre berechtigt, welche mindestens 3 Tage vor der Generalversammlung den Besitz ihrer Aktien unter Angabe der Nummern schriftlich anmelden und in oben bezeichnetem Versammlungslokale den Besitz eine Stunde vor Eröffnung der Generalver⸗ sammlung entweder durch Vorzeigung der Aktien oder des für genüzend erachteten Depotscheines, welcher die Nummern der Aktien enthalten muß nachgewiesen haben. Düffeldorf, den 18. Juli 1899. NianaStieie e Sh ge Düsseldorf. irisl

[29786] Concordia Bergbau⸗Ahtirn Gesellschast,

Oberhausen Rheinland.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit

zu der am

14. August 1899, Nachmittags 5 Uhr,

im „Hof von Holland“ hierselbst stattfindenden

E“ Generalversammlung ein⸗ aden.

„Tagesordnung: 1) Erhöhung des Aktiexkapitalg. .“ 2) Errichtung eines neuen Gesellschaftsvertrages. Der Entwurf des neuen Gesellschaftsvertrages wird unseren Aktionären auf Verlangen demnächst Imefahat;

Aktionäre, welche ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen ihre Aktien oder die darüber lautenden Depot⸗ scheine der Reichsbank gemäß § 7 des Statuts spätestens am 10. August I. J. bei

der Kasse der Gesellschaft, der Deutschen Effekten⸗ & Wechsel⸗Bauk in Frankfurt a. M., dem Bankhause Arons & Walter in Berlin, Bank in Mülheim a. d. r, der Rheinischen Bank in Duisburg gegen Empfangsbescheinigung hinterlegen und daselbst is nach der Generalversammlung belassen. Oberhausen Rheinland, den 15. Juli 1899. Der 1e e Aufsichtsrathes: G 8 8 ueg,

ESFeheimer Kommerzienrath.

[29785]

Buckerfabrik Spora, Arctiengesellschast. General⸗Bilanz ver 31. Mai 1899.

Activa. 1) Grundstücks⸗Konto 2) Gebäude⸗Konto

4) Utensilien⸗Konto 5 Eisenbahn⸗Anlage⸗Konto.. Gruben⸗Konto

7) Schacht. Aulage⸗Konto 9 582/51 8) Briketfabrik⸗Anlage⸗Konto... 197/10 9) Ziegelei⸗Anlage⸗Konto 3 506/69 10) Kohlenfelder⸗Konto 3 167/84 11) Materialien⸗Konto 8 993 50 12) Pferde⸗Konto 615— 13) Oekonomie⸗Konto... . 3275 096/ 80 14) Kassa⸗Konto 17 57764 15) Konto⸗Korrent⸗Konto 260 280/45 16) Wechfel⸗Konto

17) Gewinn⸗und Verlust⸗Konto, unge⸗ deckte Unterbilanz aus 1896/97 und 1897/98. .

79 71779 161 844 86 48 490 31 1 025—

8 6735

128 329 ,27 1I 3234 31 318 000

238 000 305 000

Passiva. 1) Aktien⸗Kapital⸗Konto 88 2) Prioritäts⸗Stamm⸗Aktien⸗Konto 3) Obligationen⸗Konto 4) Hypotheken⸗Konto. 59 000 5) Betriebsfonds⸗Konto 119 000 6) Tantième⸗Konto 8 211 8 111

[1177 323: Gewinn⸗ und Verlust⸗Konto per 31. Mai 1899.

A. Gewinn.

9) ucker⸗ und Sycups⸗Konto

2) Ziegelei⸗Betriebs⸗Konto

3) Gewinn aus Bahnverkauf ..

429 583 15 6 046 99 .23 358/86 458 989—

28 030/22 240 854 80 16 264— 136 486/77 20 997 37 16 355,84

458 989—

B. Verlust.

1) Gesammt⸗Oekonomie⸗Konto 2) Rüben⸗Konto.

3) Rübensamen⸗Konto

4) Betriebs⸗Konti

Der auf 125 % festgesetzte Bezugspreis ist bei der Anmeldung mit 1250 per

11“

Nci toäese

9840]

8 Grund des Statuts vom 18. November 18381 unter der Firma „Deutsche Lokal⸗ und Straßenbahn⸗Gesell⸗ ch

3 24790

6 99715

1 Vorstand dem Antrage des Aufsichtsraths auf Einberufung binnen zehn Tagen nicht nachkommt.

Mat.

Tagesordnung: 1) Rechnungsablage ꝛc. pro 1898 /99. ür 2) Neuwahl von 2 Aufsichtsrathsmitgliedern. 3) W über Herabsetzung des Grund apitals. Kellinghusen, den 18. Juli 1899. Der Aufsichtsrath.

ellinghusener Dampfmühle, Actiengesellschaft. CEEEEb

3 ¼ Uhr, im Hotel „Stadt Hamburg“ in Kelling⸗ husen.

I29740]

d

Allgemeinen Lokal⸗ und Straßenbahn⸗Gesellschaft in Berlin,

welche vom 1. Januar 1900 ab voll an der Dividende theilnehmen und für das Geschäftsjahr 1899 nur eine Dividende von höchstens 4 % des Nominalbetrages erhalten. 8 Die Aktiengesellschaft Allgemeine Lokal⸗ und Straßenbahn⸗Gesellschaft in Berlin wurde auf

aft“ mit dem Sitze in Dortmund errichtet und am 24. November 1881 in das Handelsregister des mtsgerichts zu Dortmund eingetragen. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 15. Oktober 1890 wurde die Firma in „Allgemeine Lokal⸗ und Stwaßenbahn⸗Gesellschaft“ abgeändert und der Sitz nach

Berlin verlegt. . . Die Gesellschaft hat Zweigniederlassungen in Bromberg, Chemnitz, Danzig, Dortmund, Duisburg,

Kiel, Königswinter und in Lübeck. 1 Das Grundkapital der Gesellschaft, welches bei der Errichtung auf 5 000 000, eingetheilt in 10 000 Aktien à 500, festgesetzt war, wurde durch Beschluß der Generalversammlung vom 26. Mai 1885 auf nominal 2 500 000 derart herabgesetzt, daß von je zwei Aktien à 500 unter Herauszahlung von 50 auf jede Aktie eine Aktie ngdcbehalken und vernichtet wurde. Demnaäͤchst ist das Grundkapital wie folgt erhöht worden: 1) durch Beschluß der Generalversammlung vom 23. August 1892 um nominal 500 000, 1 keeingetheilt in 500 Aktien à 1000; der Beschluß ist am 11. November 1892 und die Durchführung der Erhöhung am 12. Januar 1893 in das Handelsregister eingetragen; 2) durch Beschluß der Generalversammlungen vom 9. April und 27. Mai 1895 um nominal 2 000 000, eingetheilt in 2000 Aktien à 1000; der Beschluß ist am 31. Mat 1895 und die Durchführung der Erhöhung am 25. Juni 1895 in das Handelsregister ein⸗ getragen worden; 1 ecch Beschluß der Generalversammlung vom 16. April 1896 um nominal 2 500 000, eingetheilt in 2500 Aktien à 1000; der Beschluß und die Durchführung der Erhöhung sind am 28. Mai 1896 in das Handelsregister eingetragen; durch Beschluß der Generalversammlung vom 29. April 1897 um nominal 2 500 000, eingetheilt in 2500 Aktien à 1000; der Beschluß ist am 7. Mai 1897 und die Durch⸗ führung der Erhöhung am 26. Mai 1897 in das Handelsregister eingetragen. 8 Das Grundkapital betrug hiernach Ende 1898 10 000 000,—, eingetheilt in 5000 Aktien à 500,— (Nr. 1 5000), und 7500 Aktien à 1000,— (Nr. 5001 12 500). Diese vorbezeichneten Alktien nehmen vom 1. Januar 1899 ab sämmtlich an der Dividende theil und sind bereits zum Handel nd zur Notiz an der Berliner Börse zuͤgelassen 1G Die außerordentliche Generalversammlung vom 21. Januar 1899 hat beschlossen, zum Zweck des Erwerbes der später gedachten Unternehmen in Frankfurt a. O. und Görlitz sowie zur Vermehrung der Betriebsmittel, das Grundkapital auf nominal 15 000 000,— durch Ausgabe von Stück 5000 Inhaber⸗ ktien à 1000,— (Nr. 12 501 17 500) zu erhöhen. Die neuen Aktien von nominal 5 000 000,— nehmen vom 1. Januar 1900 ab voll an der Dividende theil und erhalten für das Geschäftsjahr 1899 nur eine Dividende von höchstens 4 % des Nominalbetrages. Dieselben wurden zum Kurse von 120 % an in Konsortium unter folgenden Bedingungen Lseen. b 1) Das Konsortium übernahm die Verpflichtung, die Allgemeine Elektricitäts⸗Gesellschaft zu veranlassen, das Eigenthum und die Konzessionen e e ee a. der Straßenbahn und des Elektrizitätswerkes in Frankfurt a. D,, b. der elektrischen Straßenbahn in 8”s der Allgemeinen Lokal⸗ und Straßenbahn⸗FHesellschaft mit allem Zubehör dergestalt abzutreten, daß die Allgemeine Lokal⸗ und Straßenbahn⸗Gesellschaft in alle Rechte und Pflichten der Allgemeinen Elektricitäts⸗Gesellschaft aus den Konzessionen und in die mit den Angestellten der beiden Unternehmungen geschlossenen Verträge einzutreten hatte. Für diese Leistung zahlte die Allgemeine Lokal⸗ und Straßenbahn⸗Gesellschaft an das Konsortium die Summe von 1 713 846,—, während das Konsortium an die Allgemeine Elektricitäts⸗Gesellschaft als Gegenwerth für die Uebernahme 2 963 846,— zu zahlen hatte. der vorbedachten Uebernahmepreise wurde davon ausgegangen, daß am 1. Januar 1899, mit

welchem Tage die Nutzungen und Lasten der beiden Unternehmen auf die Allgemeine Lokal⸗

und Straßenbahn⸗Gesellschaft übergingen, für 42 000 Materialienvorräthe vorhanden waren, und wurde festgesetzt, daß der etwaige Minderbetrag von der Allgemeinen Elektricitäts⸗

Gesellschaft der Allgemeinen Lokal⸗ und Straßenbahn⸗Gesellschaft, und umgekehrt, der etwaige

Mehrbetrag von der letztgedachten Gesellschaft der Allgemeinen Elektricitäts⸗Gesellschaft erstattet werden sollte. Hinsichtlich des Uebergangs der Konzessionen wurde bestimmt, daß bis zur Ertheilung der Genehmigung der zuständigen Behörden beide Unternehmen unter dem Namen der Allgemeinen Elektricitäts⸗Gesellschaft für Rechnung der Allgemeinen Lokal⸗ und Straßenbahn⸗Gesellschaft weitergeführt werden sollten. Die Stempel und Kosten der Ueber⸗ tragung hat die Allgemeine Lokal⸗ und Straßenbahn⸗Gesellschaft übernommen. Außerdem hat die Allgemeine Elektricitäts⸗Gesellschaft der Allgemeinen Lokal⸗ und Straßenbahn⸗

Gesellschaft das Reinerträgniß der beiden Unternehmen für die Kalenderjahre 1899 und 1900]

1 wie folgt garantiert: WE1ö1““ fär das Jahr 1899 mit 118 160, b. für das Jahr 1900 mit 200 000.

Dabei ist festgesetzt, daß bei der Berechnung der Reinerträgnisse von dem Brutto⸗

gewinne für Erneuerungen (Abschreibungen) und Kapitalamortisation bei dem Frankfurter

FROSFEST. Nom. Mark 5000 000 Aktien Nr. 12501 bis 17500 a

sSeitungen, eine

Bei der Festsetzung

1)

9 dnt 1

aAg .

4 2 ast. g gn. Sn ssoh 1 118e

Unternehmen 30 600 jährlich und bei dem Görlitzer Unternehmen 26 600 jährlich

abzusetzen seien, und daß außerdem von den Reinerträgnissen sowohl bei dem Frankfurter als auch bei dem Görlitzer Unternehmen noch für das Jahr 1899 4 % und für das Jahr 1900 6 % Jahreszinsen derjenigen Kapitalaufwendungen in Abzug zu bringen sind, welche die Allgemeine Lokal⸗ und Straßenbahn⸗Gesellschaft mit Zustimmung der Allgemeinen Elektricitäts⸗Gesellschaft behufs weiteren Ausbaues der Unternehmen macht. Die Uebertragungen der beiden Unternehmen sind auf Grund dieser Bedingungen an die Allgemeine Lokal⸗ und Straßenbahn⸗Gesellschaft bereits erfolgt. 2) Das Konsortium hat sich verpflichtet, den alten Aktionären der Allgemeinen Lokal⸗ und Straßenbahn⸗Gesellschaft die neuen Aktien zum Kurse von 150 % zum Bezuge anzubieten.

Das Angebot zum Bezuge ist erfolgt. b Auf die neuen Aktien wurden bei der Zeichnung 25 % zuzüglich 4 % Stückzinsen ““ vom 1. Januar 1899 bis zum Zahlungstage und das Ihn von 50 % eingezahlt. —Für die weiteren Einzahlungen wurden zwei Termine festgesetzt, und zwar für 37 ½ % nebst 4 % Stückzinsen vom 1. Januar 1899 der 15. Juni 1899 und für den Rest von 37 ½ % nebst 4 % Stückzinsen vom 1. Januar 1899 der 15. September 1899; bei vorheriger Vollzahlung, welche jederzeit gestattet ist, werden die Stückzinsen nur bis zum Zahlungstage berechnet. Die neuen Aktien lauten ebenso wie die alten auf den Inhaber. Während die alten Aktien von dem Vorstande und einem Mitgliede des Auf⸗ sichtsraths eigenhändig unterschrieben 6 sind die neuen Aktien auf Grund eines gemäß § 6 des Statuts

om Aufsichtsrath gefaßten Beschlu de Mitglieder des Vorstandes in Faksimile und unter eigenhändiger Unterschrift eines Kontrolbeamten aus⸗

gefertigt.

sämmtliche seit der Errichtung der Gesellschaft bis zu dem gedachten Tage einschließlich beschlossenen Aenderungen und Zusätze enthält. i n. Die Dauer der Gesellschaft, deren Geschäftsjahr das Kalenderjahr ist, ist auf eine bestimmte

icht beschränkt. Deer Gegenstand des Unternehmens ist: 1) die Erbauung und der Erwerb, sowie die Pachtung oder Verpachtung und der Betrieb von Lokal⸗ und Straßenbahnen; b ) erg und die Ausnutzung von Konzessionen zur Erbauung und zum Betriebe derartiger 1 Bahnen; 8 83]) der Erwerb aller zur Erreichung der zu 1 und 2 angeführten Zwecke dienenden Grundstücke, NAnlagen und Gegenstände;

—19,) die Errichtung und der Betrieb elektrischer Stromlieferungsanlagen.

Diie Gesellschaft ist berechtigt, Aktien und Obligationen anderer Lokal⸗ und Straßenbahn⸗Gesell⸗ schaften anzukaufen und das Vermoögen derartiger Gesellschaften gegen Gewährung der eigenen Aktien der Gesellschaft oder anderer Gegenleistungen zu erwerben, sowie Zweigniederla ungen zu errichten. Die Generalversammlungen der Gesellschaft, in welchen jede Aktie von 500 das Recht auf eine und jede Aktie von 1000 das Recht auf ꝛwei Stimmen giebt, finden in Berlin oder an einem anderen, vom Aufsichtsrathe zu bestimmenden Orte des Deutschen Reiches statt, und zwar die ordentliche

Generalversammlung innerhalb der ersten sechs Monate eines jeden Jahres. Dieselben werden vom Vor⸗ aande drei Wochen vorher mittels einmaliger Bekanntmachung berufen, wobei der Tag der Berufung und der Versammlung nicht mitgerechnet wird. Der Aufsichtsrath ist zur Einberufung berechtigt, wenn der

Der Vorstand besteht aus einem oder mehreren von dem Aufsichtsrathe zu ernennenden Mit⸗

gliedern. Der Aufsichtzrath besteht aus mindestens drei und höchstens elf von der Generalversammlung auf die Dauer von höchstens vier Jahren zu wählenden Mitgliedern. Die Zahl der Mitglieder des Auf⸗ sichtsrathes setzt die Generalversammlung fest. 1 üruh Der Vorstand der Gesellschaft besteht zur Zeit aus den Herren: 116““ Bauinspektor a. D. Kolle

Die Generalversammlung vom 29. April 1897 hat ein revidiertes Statut genehmigt, welches 8

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2;

es mit der Unterschrift des Vorsitzenden des Aufsichtsraths und der

11“ Geheimer Regierungsrath 2] beide zu Beilh, 8 u““

8*

erhalten die Aktionäre bis zu 4 % Dividende. en U. 10 % als Tantibme. Ueber die Verwendung des Restes beschließt die Generalversammlung. Dieselbe ist befugt, neben den vom Aufsichtsrath beschlossenen Ueberweisungen an die Erneuerungs⸗ und Amortisations⸗ fonds weitere Räckstellungen, sowie auch Zuwendungen für Wohlfahrtseinrichtungen der Gesellschaft

zu beschließen.

11“ 8 L1““ SDer Aufsichtsrath wird gebildet durch die Herren: ““ Fehh M. Winterfeldt

eneral⸗Direktor E. Rathenau Geheimer Kommerzienrath W. Conrad 11““ Sea dieerths He . serer, Schrad 8 enbahn⸗Direktor a. D. K. rader C111““ G. Besserer in Duisburg, ““ Konsul H. Fehling in Luüͤbeck und Geheimer Kommerzienrath A. Sartori in Kiel.

Alle von der Gesellschaft ausgehenden Bekanntmachungen erfolgen durch den Deutschen Reichs⸗

8 F

eiger; die Gesellschaft wird ihre Bekanntmachungen in der Foltze auch in zwei weitere Berliner

Frankfurter, eine Breslauer und eine Leipziger Zeitung einrücken. Der Abschluß der Jahresrechnung, die Aufstellung der Inventur und Bilanz und Ermittelung des

Reingewinnes des verflossenen Geschäftsjahres findet nach kaufmännischen Grundsätzen und den Vorschriften des Handelsgesetzbuches statt; dabei sind von dem letzten Inventurwerthe der Immobilien und Mobilien, welche vees zum Geschäftsbetriebe der Gesellschaft bestimmt sind, der Abnutzung entsprechende Beträge in Abzug zu bringen bilden, unter körper⸗Konto zu bildenden Amortisationsfonds zu überweisen. den Beamten der Gesellschaft etwa bewilligten Tantibmen werden als Geschäftsunkosten gebucht.

deren Höhe der Aufsichtsrath festsetzt, oder es ist an deren Stelle ein Erneuerungsfonds zu essen Dotierung gleichfalls vom Aufsichtsrath bestimmt wird; außerdem sind entsprechende Beträge

Berücksichtigung der Dauer und der Modalitäten der betreffenden Konzessionen einem für das Bahn⸗

Die den Mitgliedern des Vorstandes und

Aus dem Reingewinn werden vorweg 5 % zu dem gesetzlichen Reservefonds entnommen, sodann Von dem verbleibenden Ueberschuß bezieht der Aufsichtsrath

Die Ueberweisungen an den Reservefonds hören auf, sobald derselbe die Höhe von 10 % des

Grundkapitals erreicht hat; im Falle der Verminderung ist der Reservefonds wieder zu ergänzen.

Die Dividende ist spätestens am 2. Juli zahlbar, und zwar in Berlin bei der Allgemeinen

Elektricitäts⸗Gesellschaft, der Berliner Handels⸗Gesellschaft, der Deutschen Bank, der Nationalbank für Deutschland und dem Bankhause Delbruück, Leo & Co., in Aachen bei der Aachener Disconto⸗Gesellschaft, in Frankfurt a. M. bei dem Bankhause Gebrüder Sulzbach und der Frankfurter Filiale der Deutschen in Leipzig bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt und in Breslau bei dem Bankhause F. Heimann. etwaige Bezug neuer Aktien, die Einzahlung auf solche und die Hinterlegung der Aktien behufs Theil⸗ nahme an der Generalversammlung.

Fälligkeit folgenden 31. Dezember erhoben werden, verfallen zu Gunsten der Gesellschaft.

Bei diesen Stellen erfolgt auch kostenfrei die Aushändigung neuer Dividendenbogen, der Dividenden, welche nicht innerhalb vier Jahren nach dem auf ihre

Die Allgemeine Lokal⸗ und Straßenbahn⸗Gesellschaft besitzt und betreibt die im Nachstehenden

unter A. nach dem Status vom 1. Juni 1899 aufgezählten Bahnen und Elektrizitätswerke und besitzt außerdem die unter B. angeführten Konzessionen, deren zugehörige Linien sich gegenwärtig im Bau befinden und zum theil noch im Laufe dieses Jahres streckenweise in Betrieb genommen werden.

ö. 8

Die Straßenbahn in Bromberg, konzessioniert bis 1928, nebst Zentralstation für Licht und Kraft, konzessioniert bis 1940; die Gesammt⸗Geleislänge der elektrisch betriebenen Straßenbahn d 8,15 km; das Unternehmen steht per 31. Dezember 1898 mit 1 851 498,55 zu Buch. Die Stadt ist berechtigt, die Straßenbahn⸗Anlage bei Ablauf der Konzession im Jahre 1928 im Ganzen zum Taxwerthe zu erwerben, insofern sie die Ausübung dieses Rechtes 2 Jahre vorher ankündigt. Ge⸗ schieht dieses nicht, so läuft die Konzession unter gleichen Bedingungen 5 Jahre weiter und so weiter von 5 zu 5 Jahren. Nach Ablauf von 99 Jahren geht die gesammte Anlage unentgeltlich auf die Stadt über. Die Zentralisation für Licht und Kraft fällt am 1. Januar 1940 unentgeltlich der Stadt zu. Am 1. Januar 1910 kann die Stadt die Zentralstation zum Taxwerthe plus 50 % Aufschlag erwerben; jedes folgende Jahr vermindert sich diese Erwerbssumme um 3 ½¼ %, es muß aber mindestens der Taxwerth vergütet werden. Die gesammten Betriebseinnahmen betrugen im Jabre 1898 289 298,86.

2) die Straßenbahn in Chemnitz, bestehend aus den Linien des alten Netzes und den ferner vom Fislus

konzessionierten Außenstrecken

a. Wintergarten in Schönau bis Kirche in Reichenbrand,

b. Flurgrenze Chemnitz bis zur Wiesenburg in Altendorf z mit einer Gesammtlänge von 32,56 km, welche elektrisch betrieben werden, deren Anlagekapital am 31. Dezember 1898 mit 2 637 565,14 zu Buch stand, welcher Betrag sich bis 1. Juni 1899 mit fortschreitender Bauabrechnung der qu. Außenstrecken auf 3 950 565,14 erhöht hat. Das alte . ist konzessioniert bis 31. Dezember 1922, die beiden Außenstrecken sind auf 30 Jahre ab 1. Oktober 1898 konzessioniert.

Durch den unter B. 13 erwähnten Vertrag über den Bau und Betrieb neuer Linien in Chemnitz sind für die alten und neuen Strecken der städtischen Konzessionen einheitliche Be⸗ dingungen gegeben. Bei Ablauf der städtischen Konzessionen gehen die im öffentlichen Baugrund befindlichen Anlagen als Schienen, Kabel ꝛc. sowie das über der Straßenoberfläche befindliche Leitungsmaterial mit Einschluß der Ständer unentgeltlich an die Stadt über, jedoch hat letztere auch das Recht, statt dessen die Beseitigung der Schienen u. s. w. zu verlangen. Bei Ablauf der staatlichen Konzessionen verbleibt von den Anlagen auf fiskalischem Straßengrund das oberirdische Leitungsmaterial Eigenthum der Gesellschaft, im übrigen sind die Bedingungen dieselben wie bei der Stadt. Die Stadt Chemnitz hat sich außerdem ein Auskaufsrecht vorbehalten; sie kann die ganze Straßenbahnanlage vor Ablauf der Konzession kaufen, und zwar kann sie zuerst zum 31. De⸗ zember 1912 und so weiter mit zweijähriger Frist den Vertrag kündigen. Die Stadt zahlt dann für Grundstücke, Gebäude, Maschinen und rollendes Material den durch Schiedsrichter festzustellenden Zeitwerth. Bei dieser Feststellung sollen die Schätzungsobjekte als Bestandtheile einer im Betrieb befindlichen Gesammtanlage gelten, jedoch ohne Rücksicht auf die Rentabilität. Der Oberbau wird so bewerthet, wie es die unentgeltliche Uebereignung an die Stadt bei Ablauf der Konzession bedingt, und für die vorzeitige Aufgabe der Konzession felbt würde Ende 1912 der 7 fache. Ende 1914 der 5 ¾fache, Ende 1916 der 4 ½ fache, Ende 1918 der 3 fache und Ende 1920 der 1 ¾ fache Betrag des Jahresreingewinnes aus dem Durchschnitt der letzten fünf Betriebsjahre vergütet.

Wenn die Gesellschaft die zur alten, 1922 ablaufenden Konzession gehörige Anschlußstrecke Fhewnißer Flurgrenze bis Wintergarten in Schönau mit Genehmigung der Staatsregierung an die Stadt Chemnitz oder einen anderen Unternehmer abtreten sollte und sofern bis dahin zehn Betriebs⸗ jahre für die fiskalische Strecke verstrichen sein sollten, hat der Fiskus das Recht, jeder Zeit nach einjähriger Kündigungsfrist die obengenannten von ihm konzessionierten Außenstrecken gegen den zwanzigfachen Betrag des jährlichen Durchschnittsertrages der der Kündigung voraufgegangenen 5 Jahre zu erwerben. Die gesammten Betriebseinnahmen betrugen im Jahre 1898 619 712,41.

3) Die Straßenbahn in Danzig in einer Gesammt⸗Geleislänge von ca. 29,89 km, welche elektrisch

betrieben wird und deren Anlagekapital am 31. Dezember 1898 mit 3 391 838,41 zu Buche stand; konzessioniert bis 1931. Bei Ablauf der Konzession hat die Stadt das Recht, die gesammte Bahn⸗ anlage zur Taxe zu erwerben. Außerdem ist die Stadt befugt, eine andere Betriebsart zu verlangen, wenn der Magistrat nachweist, daß die Kosten des neuen Betriebes den Kosten des derzeit bestehenden Betriebes gegenüber um so viel geringer sind, als Zinsen und Amortisation des Kapitals betragen, das zur Einführung der Neuerung erforderlich ist. Die gesammten Betriebseinnahmen betrugen im Jahre 1898: 631 514,49. Die Straßenbahn in Dortmund in einer Gesammt⸗Geleislänge von ca. 27,88 km, welche elektrisch betrieben wird, und deren Anlagekapital am 31. Dezember 1898 mit 2 494 639,27 zu Buche stand; konzessioniert bis 1921. Soweit die Bahnanlage im Gebiet der Stadt Dortmund gelegen ist, kann diese bei Ablauf der Konzession sowohl die Bahnanlage als auch sonstige Immobilien wie Mobilien zum Schätzungspreise durch Schiedsrichter erwerben. Außerdem ist die Stadt Dortmund befugt, das esammte Unternehmen innerhalb ihres Gebietes im Jahre 1906 zum zwanzigfachen Betrage des im Purchschnitt der letzten 5 Jahre erzielten Reingewinnes zu erwerben. Die Provinz ist sowohl bei Ablauf der Konzession, als auch, wenn die Stadt Dortmund im Jahre 1906 zur Uebernahme schreitet, alsdann zu dieser Zeit berechtigt, das Unternehmen, soweit die Bahnanlage auf den der gehörigen Straßen liegt, gegen angemessene, durch Sachverständige zu bestimmende Schadlos⸗ altung zu erwerben. Die Stadt Hörde hat kein Ankaufsrecht, sie ist nur befugt, die Beseitigung der Geleise und der elektrischen Anlagen bei Ablauf der Konzession zu verlangen. Die gesammten Betriebseinnahmen betrugen im Jahre 1898: 618 586,19. Die Bergbahn von Koͤnigswinter auf den Drachenfels in einer Gesammt⸗Geleislänge von ca. 1,7 km, welche als Lokomotivbahn mit Zahnrad⸗System betrieben wird, und deren Anlagekapital am 31. De⸗ zember 1897 mit 498 151,47 zu Buche stand; die Dauer der Konzession ist unbeschränkt. Es bestehen keinerlei Ankaufsrechte. Die Linie liegt zwar in ihrem oberen Theile auf vom Fiskus bis um Jahre 1907 erpachteten Terrain; die Verlängerung dürfte jedoch auf Schwierigkeiten nicht stogen. zumal Fiskus an der Wasserversorgung des ihm b Restaurants auf dem Drachenfels, die von der Gesellschaft besorgt wird, Interesse hat. Die gesammten Betriebseinnahmen betrugen im Jahre 1898: 79 364,50. 1 Die Straßenbahn in Duisburg in einer Gesammt⸗Geleislänge von ca. 25,2 km, welche elektrisch betrieben wird. Das Anlagekapital stand per 31. Dezember 1898 mit 3 239 108,17 zu Buch; Konzessionsdauer bis 1938. Bei Ablauf der Konzession kann die Stadt Duisburg die gesammte Bahnanlage auf ihrem Gebiete zum Taxwerthe erwerben. Nach Ablauf von 25 Jahren, von der Eröffnung des elektrischen Betriebes an, ist die Stadt befugt, das ganze Unternehmen gegen Zahlung des zwanzigfachen Erträgnisses des im Durchschnitt der letzten 5 Jahre erzielten Reingewinnes zu erwerben. Außerdem ist die Gesellschaft verpflichtet, sobald sie an einem anderen Orte von an⸗ nähernd gleicher Größe und gleichen Verhältnissen ein verbessertes elektrisches, z. B. das Accumu⸗ latoren⸗System, in Anwendung bringt, auf Verlangen des Magistrats dieses auch in Duisburg ein⸗

88 zuführen, jedoch nicht vor Ablauf von 15 Jahren und mit der Maßgabe, daß die Konzessionsdauer doann noch 15 Jahre * Die Stadt Ruhrort hat das Recht, bei Ablauf der Konzession die

Bahnanlage auf ihrem Gebiet zum Taxwerthe zu übernehmen. Die Gemeinden Broich und Speldorf haben die gleichen Rechte wie die Stadt Duisburg. Die Provinzial⸗Verwaltung ist zur Uebernahme

81 der Bahnanlage sowohl am 1. Januar 1925 als auch bei Ablauf der Konzession nach den Be⸗

stimmungen des Kleinbahngesetzes berechtigt. Die gesammten Betriebseinnahmen betrugen im Jahre 1898 475 531,50. (Schluß auf der folgenden Seite.)