Der Oberlandesgerichtsrath Lebenheim in Breslau, der Landgerichts⸗Direktor, Geheime Justizrath Dülberg in Essen,
der Landgerichtsrath Moser in Königsberg i. Pr., der Amts⸗
gerichtsrath Guschall in Löwenberg und der Rechtsanwalt und Notar, Justizrath Apel in Schwetz sind gestorben. 8
Zufolge Allerhöchsten Erlasses vom 2. August d. J. treten auf Grund des Gesetzes vom 13. Juli d. J. (Gesetz⸗Samml. S. 123) in den einstweiligen Ruhestand:
die Senats⸗Präsidenten, Geheimen Ober⸗Justizräthe Loh⸗ mann und Pitsch in Posen, Wex und Dr. Meyer in Stettin, Kupffender und Dr. Cammerer in Breslau, John in Naumburg, Dr. Heymer in Köln, Dr. Caspar und Loeffler in Köͤnigsberg und Schwiete in Hamm sowie die Senats⸗Präsidenten Graefe in Frankfurt a. M., Saur⸗ land in Köln und Dr. Rumpf in Cassel;
die Kammergerichtsräthe, Geheimen Justizräthe Simon, Giese, Ziegler und von Uechtritz⸗Steinkirch, die Ober⸗ landesgerichtsräthe, Geheimen Justizräthe Eckermann, von Zülow und Limberger in Kiel, Bennhold, Schultz, Meyer, Brohm, Moeller und Thiel in Breslau, von Klocke, Plehn und West in Naumburg, Schimmel⸗ pfennig in Königsberg, Fricke in Stettin, Consbruch in Hamm, Büstorff in Cassel und Ryll in Marienwerder sowie die Oberlandesgerichtsräthe Jantzon in Königsberg, Krug in Breslau, Dr. Freiherr von Thermann in Köln und Dr. Murhard in Frankfurt a. M.;
die Landgerichts⸗Präsidenten, Geheimen Ober⸗Justizräthe Angern vom Landgericht I in Berlin, Dr. Schultheis in Marburg, Ehmeier in Ersurt, Günther in Naumburg, Petrenz in Magdeburg, Evelt in Hechingen, Oswald in Arnsberg, Sack in Frankfurt a. O., Werner in Lissa, Simon von Zastrow in Köslin, Schlink in Kleve, Buhrow in Lyck, Güthe in Oels, Schmohl in Landsberg a. W., Korn in Essen, Collmann in Hildesheim, von Schaewen in Danzig, Emmel in Allenstein und Stomps in Elberfeld sowie der Landgerichts⸗Präsident Lindner in Halberstadt;
die Landgerichts⸗Direktoren, Geheimen Justizräthe Roven⸗ hagen in Königsberg, Müller in Cassel, Neuhaus in Glogau, Reimann in Görlitz, Bachmann in Torgau, Teubner in Ratibor, Frandsen in Altona, Jensch in Bromberg, Holle in Essen, Vollmar in Danzig, Muellner in Lyck, Schmitz in Düsseldorf und Martini in Lissa sowie die Landgerichts⸗Direktoren Mannhardt in Flensburg, Philipp in Ratibor, Junghann vom Landgericht I in Berlin, Dr. Schrader in Frankfurt a. M., Kluth in Koblenz, Schulz in Insterburg und Arndt in Danzig;
die Landgerichtsräthe Hellweg in Neuwied, Kuͤhnas vom Landgericht I in Berlin, Schmale in Arnsberg, Vogt in Cassel, Geheimer Justizrath Knoll in Glogau, Veltmann in Essen, Geißler in Hanau, Topp in Paderborn, Holtze in Halle a. S., Brisken in Arnsberg, Ehlert vom Land⸗ gericht II in Berlin, Schnee in Nordhausen, Theremin in Schweidnitz, Weiß und Thomas in Hanau, Steiner in in Preußen, Wentzel in Neu⸗Ruppin, Bittmann in Ratibor, Koppers in Münster, Kiesel in Potsdam, Schimmelpfeng Erfurt, Gleim Marburg, Busse in Rauch in Liegnitz, Lippmann in Torgau, üller in Liegnitz, Hasenknopf in Stettin, Kanter in Danzig, Nentwig in Hirschberg, Breidt⸗ hardt in Aachen, Plehwe in Königsberg i. Pr., Wagner in Breslau, Koester in Bonn, Warsitz in Breslau, in Konitz, Frischmuth in Allenstein, Lieber in Bartenstein, Bruͤll in Ostrowo, Sö hn in Thorn, Meißner in Lissa, Blome in Guben, Pochhammer vom Landgericht I in Berlin, Heinrich in Ostrowo, Freytag vom Landgericht I in Berlin, Fechner in Frankfurt a. M., Reichert in Bartenstein, Grütering in Kleve, Lagen⸗ usch in Königsberg i. Pr., Friedberg vom Landgericht II in Berlin, Münchmeyer in Meseritz, Voß in Danzig, von Eö1’1 in Oppeln, Berg in Hirschberg und eschemacher in Trier; ddie Amtsgerichtsräthe Girshausen in Höchst, Brauns in Lüneburg, Geheimer Justizrath Bähr in Altona, Geheimer Justizrath Fritze in Stettin, Rheder in Preetz, Brandis in Verden, Geheimer Justizrath von Zur Westen vom Amts⸗ gericht I in Berlin, Stubenrauch in Woldenberg, Eggers in Wennigsen, Böing in Wiesbaden, Bram in Koblenz, Erx⸗ leben in Münster, Geisler in Zobten, Dr. Lincker in Frank⸗ urt a. M., D'Avis in Niederlahnstein, Bock in Stettin, Francke in Neuhaldensleben, Geheimer Justizrath Schmidt in Görlitz, Hilbert in Königsberg i. Pr., von Koelichen n Oels, Lauer in Krefeld, Mohr in Koblenz, Motty in Posen, Graf in Sigmaringen, Lilienthal in Königs⸗ berg i. Pr., Behlendorff in Stolp, Reinecke in Osnabrück, Geheimer Justizrath Wohlleben in Erfurt, Lohstöter in Emden, Dr. Frauenstädt in Breslau, Bielitz in Erfurt, Kirsch in St. Goarshausen, Schulz in Görlitz, Zimmer in Köslin, Heß in 54 . in Altona, Goldbeck⸗ Löwe in Kiel, Menzel in Glogau, Sanner in Hanau, einert in Eilenburg, Jacobi in Frankfurt a. O., Woll⸗ schlaeger in Ortelsburg, Geheimer Justizrath Saage in Danzig, Hoffmann in Posen, Döring in Stendal, Arndts in Warburg, Dorn in Fritzlar, Wojtowski in Schrimm, eheimer Justizrath Schroeder in Dortmund, Velhagen II. n Herford, Brockenhuus in Kiel, Riecke in Halle a. S., Schneider in Ohlau, seüatien in Königswinter, Keller⸗ hoff in Warburg, Gerstäcker in Stettin, Fahrenholtz in Fstlet dei⸗ Rasch in Ilfeld, Degen in Bonn, Blell in
in in
2
Ziesar, Heinrich in Breslau, Hake in Danzig, Wandt in Eilenburg, Francke in Bredstedt, Siegert in Kammin, Otte in Gleiwitz, Gornig in Beuthen O.⸗Schl., Dr. Con⸗ stein vom Amtsgericht I in Berlin, Poppelbaum in Marburg, Rhades in Demmin, Kobbe in Siegen, Linz in Langenschwalbach, Stifft in Höchst, Bucholtz in Muürnster, Ebers in Stralsund, Koch vom Amtsgericht I in Berlin,
erdion in Wittenbercg, Tadey in Itzehoe, Weck⸗ war in Danzig, Bengeforth vom Amtegericht I in Berlin, Geheimer Justizrath Wanjura in Breslau,
eheimer Justizrath Friese in Magdeburg, Messerschmidt in Prenzlau, Carl in Ersfurt, Jungk in Stettin, Esbach in Breslau, Sypniewski in Krotoschin, Haase in Tönning, Bellinger in Viersen, Henke in Posen, Schaumburg in Aurich, Münch in Forst, Kreyher in Jauer, Schmula in Leobschütz, Hansen in Nordstrand, Breuske vom Ametsgericht II in Berlin, Bisling in
Schübner in Schlawe, Kaphengst in Frankfurt a. O., Gorke in Gr.Wartenberg, Schmidt in Stettin, Kaminski in Wehlau, Scheffer in Eschwege, Minzlaff in Görlitz, Schaefer in Schleusingen, von Bomsdorff in Bunzlau, Luhme in Eberswalde, Noth in Halle a. S., Golde in Herzberg a. E., Roestel vom Amtsgericht I in Berlin, Strauß in Neuwied, Siemon in Lissa, Gregor in Posen, von Mittelstaedt in Halle a. S., Eigendorf in Aschers⸗ leben, Buchsteiner in Königsberg i. Pr., Mielcarzewicz in Gnesen, Hagemann in Erfurt, Krause in Kammin, Winkler in Anclam, Adamczyk in Kreuzburg O. Schl., Zborowski in Posen, Engelhard in Rendsburg und Kölpin in Anclam. 8 “
Personal⸗Veränderungen.
Königlich Bayerische Armee.
Offiziere, Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförde⸗ rungen und “ Im aktiven Heere. 28. Juli. Graf Rudolf v. Rechteren⸗Limpurg, zum Fähnr. im Inf. Leib⸗Regt. ernannt.
7. August. Prinz Franz von Bayern, Königliche Hoheit, Oberlt., unter Fedhan im etatsmäß. Stande des 1. Feld⸗Art. Regts. Prinz⸗Regent Luitpold, zur Dienstleistung beim 1. Schweren Reiter⸗Regt. Prinz Karl von Bayern ab 1. Oktober l. J. kommandiert.
11. August. Engelhardt, vorm. Lt. im 1. Pion. Bat., zu⸗ letzt Oberlt. in der Kaiserlichen Schutztruppe für Deutsch⸗Ostafrika, zum 19. d. M. mit einem Patent vom 6. November 1894 als Oberlt. in dem genannten Bat. wiederangestellt Engelhard, Lt. vom 18. Inf. Regt. Prinz Ludwig Ferdinand, kommandiert zur Dienst⸗ leistung beim 1. Train⸗Bat., zu diesem Bat. versetzt. Buhl, Oberlt à, la suite des 2. Feld⸗Art. Regts. Horn, als überzählig in dieses Regt. wiedereingereiht. Frhr. v. Malsen, Oberlt. des 5. Chev. Regiments Erzherzog Albrecht von Oesterreich, kommandiert zur Equitationsanstalt, unter Stellung à la suite dieses Regts, vom 1. August d. J. ab auf die Dauer eines Jahres, Byschl, Hauptm. à 1a suite des Feld⸗Art. Regts. Prinz⸗Regent Luitpold, Gwinner, Oberlt. à la suite des 4. Chev. Regts. König, — beide vom 1. September d. J. ab auf die Dauer eines weiteren Jahres, — beurlaubt. Strelin, Oberlt. des 3. Inf. Regts. Prinz Karl von Bayern, von der Dienststellung als Bureauchef an der Kriezsschule zum 1. Oktober d. J. enthoben. Braun, Lt. im 15. Inf. Regt. König Albert von Sachsen, zum 1. Oktober d. J. zum Bureau⸗ chef an der Kriegsschule ernannt.
15. August. Wenninger, Hauptm, vom Generalstabe des I Armee⸗Korps, als Rittm. zum Eskadr. Chef im 5. Chev. Regt. Erzherzog Albrecht von Oesterreich ernannt. v. Hartz, Hauptm. von der Zentralstelle des Generalstabs, zum Generalstabe des I. Armee⸗ Korps versetzt.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 11. August. E. ähnr. des 15. Inf. Regts. König Albert von Sachsen, zur
isp. der Ersatzbehörden entlassen.
15. August. Humann, Rittm. u. Eskadr. Chef im 5. Chev. Regt. Erzherzog Albrecht von Oesterreich, mit der gesetzlichen Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen, sowie unter Verleihung des Charakters als Major und der Aussicht auf Anstellung im Zivil⸗ dienst, der Abschied bewilligt.
Im Sanitäts⸗Korps. 29. Juli. Dr. Olpp (1 München), Assist. Arzt der Res., der Abschied bewilligt. Dr. Selmair, Ober⸗ arzt a. D., vormals im Beurlaubtenstande des Königl. preuß. Sa⸗ nitäts⸗Korps, mit einem Patent vom 26. November 1895 in der Landw. 1. Aufgebots (Wasserburg) angestellt. Dr. Kellermann (Kissingen), Oberarzt der Res., zum Stabsarzt, Dr. Weidemann, Dr. Zillessen (1 München), König (Nürnberg), Swoboda, Dr. Magnus (I München), Bösch (Würzburg), Dr. Vaitl (Landshut), Dr. Engert (I München), Rüdel (Ansbach), Dr. Merkel (Nürnberg), Scheppach (I. München), Dr. Steudel (Hof), Dr. Höbel (Kempten), Dirnhofer (I München), Dr. Maier (Kaiserslautern), Dr. Sabirowsky (Nürnberg), Dr. Pfeifer (Würzburg), Kurrer, Wolff (I München), Dr. Bauer (Würzburg), Dr. Schiffer (II München), v. Gäßler (I München), Dr. Brod FCöne bnh Dr. Herxheimer (I München), Dr. Wacker (II München), Dr. Weiß, Dr. Seitz (1 München), Fuchsberger (Dillingen), Sorger, Dr. Brunner, Dr. Meints (I. München), Dr. Durlacher (Hof), Unterärzte in der Res., Diruf (1 München), Dr. Hollederer, Iftner (Erlangen), Unterärzte in der Landw. 1. Aufgeots, — zu Assist. Aerzten, — befördert.
12. August. Köhler (I München), Assist. Arzt der Landw. 1. Aufgebots, behufs Uebertritts in Königl. preuß. Millitärdienste der Abschied bewilligt.
Beamte der Militär⸗Verwaltung. 27. Juli. Storr, Zahlmstr. des 8. Inf. Regtg. Pranckh, unter Verleihung des Titels Rechnungsrath, mit Pension in den erbetenen Ruhestand getreten. „28. Juli. Mittelberger, Kontroleur bei der Insp. der Iie. mit Pension in den erbetenen Ruhestand getreten. 29. Juli. Müller, Kasernen⸗Insp. von der Garn. Verwast. Neuburg, zu jener in Eichstätt, Konz, Kasernen⸗Insp. von der Garn. Verwalt. Landau, zu jener in Neuburg, — versetzt. Kothmüller, Kasernen⸗Insp. der Garn. Verwalt. Dillingen, zum Garn. Verwalt. Insp, Dr. Rapp (1 München), Schumm wetricken) Dorn (Ansbach), Unter⸗Apotheker in der Res., zu Ober⸗Apothekern, befördert. . 11. August. Paur, Zahlmstr. Asp. des 1. Inf. Regts. König, zum Zahlmstr. im II. Armee⸗Korps ernannt. Zeiller, Unter⸗ Veterinär des 4. Felbd⸗Art. Regts. König, zum Veterinär in diesem Regt., Värst (Würzburg), Unter⸗Veterinär in der Res., zum Veteri⸗
när, — befördert. Königlich Sächsische Armee.
Offiziere, Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 21. August. Petri, Major und Bats. Kommandeur im 11. Inf. Regt. Nr. 139, unter Belassung in seiner Dienststellung, v. Larisch, Major und Flügel⸗Adjutant Seiner Majestät des Königs, — zu Oberstlts. befördert. Köring, Lt. à la suite des 11. Inf. Regts. Nr. 139, unter dem 1. September d. J. bei diesem Regt. wiedereingereiht. Bramsch (Johann), Hupfeld, Oberlts. im 2. Ulan. Regt. Nr. 18, in das 2. e S;. Regt. Nr. 19, Joachim Graf und Herr v. Schönburg⸗Forderglauchau Erlaucht, Lt. im 1. Königs⸗Hus. Regt. Nr. 18, zu den Offizieren à la suite der Armee mit der Uniform des 1. Königs⸗Hus. Regts. Nr. 18, — versetzt. Wiedenbrüg, Oberlt. im 3. Feld⸗Art. Regt. Nr. 32, zum Hauptm. und Battr. Chef, vorläufig ohne Patent, befördert. Sickel, Oberlt. im 1 Feld⸗Art. Regt. Nr. 12, zur Dienstleistung beim Stabe der Feld⸗Art. Brig. Nr. 12 kommandiert. Die Fähn⸗ riche: v. Carlowitz, Edler v. der Planitz im 1. (Leib⸗) Gren. Regt. Nr. 100, v. Winckler, v. Miackwitz, v. Busse, Grosse im 2. Gren. Regt. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, Helbic. Braunsdorf, Rose im 3. Inf. Regt. Nr. 102 Prinz⸗ Regent Luitpold von Bayern, Schneider, Loeser im 4. Inf. Regt. Nr. 103, Heitsch, Burmann, Horn im 5. Inf. Regt. Prinz Friedrich August Nr. 104, v. Spiegel, Kopp im 6. JInf. Regt. Nr. 105 König Wilhelm II. von Württemberg, Schroeder, Lindner im 7. JInf. Regt. Prinz Georg Nr. 106, Otto, Müller, Holtsch im 8. Inf. Regt. Prinz Johann Georg Nr. 107, v. Wilucki im Schützen⸗ (Füs.) Regt. Prinz Georg Nr. 108, Gühne, Weis, Golle,
im 10. Inf. Regt. Nr. 134, Sommer im 11. Inf. Regt. Nr. Raabe, Schubert, Leonhardi im 12. Inf. Regt. Nr. 13%, John, Täubrich im 13 Inf. Regt. Nr. 178, Zimmerhäckei im 14. Inf. Regt. Nr. 179, Biehl im 2. Jäger⸗Bat. Nr 13, Schultze im 1. B Regt. Nr. 18, Bahrdt im 2. Köntgin. Hus Regt. Nr. 19, Graf v. Hoyos, v. der Decken im 1. Ulan. Regt. Nr 17 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn Stengel, Schultze im 2. Ulan. Regt. Nr. 18, Fiedler, Zenker im 1. Feld⸗Art. Regt. Nr. 12, Merz im 2. Feld⸗Art. Regt. Nr. 28 Rössner im 3. Felp⸗Art. Regt. Nr. 32, Kiesel im Fuß⸗Art. Regt. Nr. 12, Kroeter, Müller, Gueriche im Pion. Bat. Nr. 12, — zu Lts. befördert. Frhr. v. Weber, Unteroff. im 1. (Leib⸗) Gren. Regt. Nr. 100, Bock, Unteroff. im 8. Inf. Regt. Prinz Johann Georg Nr. 107, — zu Fähnrichen ernannt.
Im Beurlaubtenstande. 21. August. Die Oberlts. der Res.: Römer des 5. Inf. Regts. Prinz Friedrich August Nr. 104, Rühle, Alberts des 7. Inf. Regts. Prinz Georg Nr. 106, Schöne des 9. Inf. Regts. Nr. 133, — zu Hauptleuten; die Lts. der Res.: Weitzmann des 1. (Leib.) Gren. Regts. Nr. 100, Brunstorff des 6 Inf. Regts. Nr. 105 König Wilhelm II. von Württemberg, Schmelzer bt des 2. Königin⸗Hus. Regts. Nr. 19, Schmidt (Otto) des 2. Feld⸗Art. Regts. Nr. 28, Köhn Mar.. Lt. der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Leipzig, Dr. Dietrich, Lt. der Feld⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Dresden⸗Altst., — zu Oberlts., — befördert.
Abschiedsbewilligungen. Imaktiven Heere. 21. August. v. Meding, Oberlt. im 2. Königin.Hus. Regt. Nr. 19, in Geneh⸗ migung seines Abschiedegesuchs mit Pension und der Erlaubniß zum Tragen der Armee⸗Uniform zur Disp. gestellt. Metzner, Lt. im Fuß⸗Art. Regt. Nr. 12, zu den Offizteren der Res. dieses Regts. über⸗ geführt. Matthiessen, charakteris. Fähnr. im 3 Feld⸗Art. Regt. Nr. 32, zur Disp. der Ersatzbehörden entlassen.
Im Beurlaubtenstande. 21. August. Uhlig, Lt. der Res. des 6. Inf. Regts. Nr. 105 König Wilhelm II. von Württemberg, Frhr. v. Seebach, Hauptm. der Jäger 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Pirna, Leisching, Lt. der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Pirna, Dr. Judeich, Oberlt. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Leipzig, Braumann, Oberlt. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Plauen, Lin demuth, Oberlt. der Fuß⸗Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Leipzig, — letzteren Vieren behufs Ueberführung zem Landsturm 2. Aufgebots, — der Abschled bewilligt.
Im Sanitäts⸗Korps. 21. August. Dr. Grenser, Unter⸗ arzt der Res. des Landw. Bezirks Dresden⸗Altstadt, Claußnitzer, Unterarzt der Res. des Landw. Bezirks Freiberg, — zu Assist. Aerzten befördert. 111““
Nichtamtliches. 8 Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 26. August.
Seine Majestät der Kaiser und König hörten im Neuen Palais heute Vormittag die Vorträge des Chefs des Zivilkabinets, Wirklichen Geheimen Rathe Dr. von Lucanus, des Chefs des Generalstabs der Armee, Generals Grafen von Schlieffen, sowie des Chefs des Militärkabinets, Generals von Hahnke, und begaben Sich hierauf zur Ein⸗ weihung des neuen Kuppelbaues nach dem Astrophysikalischen Observatorium bei Potsdam.
„Nach der in Nr. 35 des „Centralblatts für das Deutsche Reich“ veröffentlichten Nachweisung verschiedener Einnahmen in Deutschen Reiche in der Zeit vom 1. April 1899 bis zum Schlusse des Monats Juli 1899 betrug die Einnahme der Post⸗ und Telegraphen⸗Verwaltung 121 927 447 ℳ gegen 113 244 277 ℳ in demselben Zeitraum des Vorjahres, mithin im Rechnungsjahr 1899 8 686 170 ℳ mehr; die Einnahme der Reichseisenbahn⸗Verwaltung 27 393 000 ℳ gegen 25 758 000 ℳ (die definitive Einnahme stellte sich im Vorjahr um 712 117 ℳ höher), mithin 1 635 000 ℳ mehr.
1.“
Der General der Infanterie von Grolman, Gouverneur des Invalidenhauses in Berlin, begeht heute die Feier seines 50jährigen Dienstjubiläums.
““
Hessen. Der Namenstag Seiner Königlichen Hoheit des Groß⸗ herzogs ist, wie die „Darmst. Ztg.“ meldet, gestern im ganzen Lande in herkömmlicher Weise sestlich begangen worden.
Mecklenburg⸗Schwerin. Ihre Königliche Hoheit die verwittwete Großherzogin Marie ist gestern von Schwerin nach St. Petersburg ab⸗ gereist, um an den aus Anlaß der silbernen Hochzeit des Großfürsten und der Großfürstin Wladimir deaselbst stattfindenden Festlichkeiten theilzunehmen.
Anhalt. Ihre Hoheiten der Herzog und die Herzogin sind, wie der „Anh. St.⸗Anz.“ berichtet, gestern von Berchtesgaden in Ballenstedt eingetroffen. 1
Oesterreich⸗Ungarn.
Der Erzherzog Franz Ferdinand traf gestern Nach⸗ mittag in Raudnitz ein und übernahm das Kommando über das VIII. Armee⸗Korps, bei welchem heute unter Leitung des Erzherzogs Divisionsübungen beginnen. 2
Der Minister des Auswärtigen Graf Goluchowski hat sich gestern an das Kaiserliche Hoflager in Ischl begeben.
Wie dem Wiener „Telegr.⸗Korresp.⸗Bureau’ aus Innsbruck gemeldet wird, hielt daselbst der frühere Präsident des Abgeordnetenhauses Kathrein vor seinen Wählern eine Rede, in welcher er die durch die Obstruktion herbeigeführte Lähmung der Thätigkeit des Reichsraths be⸗ klagte. Der Redner forderte zu einer Verständigung der streitenden Theile, namentlich der Deutschen und Czechen auf, zu deren Herbeiführung die katholische Volkspartei sich mit allen, ihre religiöse Ueberzeugung Achtenden, und rückhaltlos auf österreichischem Boden Stehenden verbinden wolle. Seine Partei wolle als deutsche Partei jederzeit für das Recht der Deutschen und fuür deutsche Art, soweit es die Reichsinteressen erforderten, einstehen; sie könne aber nie mit jenen gemeinsame Sache machen,
Sen Mechow in Lissa, Schuhmann in Sorau, etschrien in Königsberg i. Pr., Milentz in Stettin,
2
Toepfer im 9. Inf. Regt. Nr. 133x‚, Senff, Junghanns, Linck
welche den Katholizismus bekämpften und das Deutschthum
egen das Oesterreicherthum ausspielten. Sie wolle eine Gleichberechtigung, welche der kulturellen, nationalen und politischen Entwickelung entspreche. Der Redner bezeichnete ferner auch als die wichtigste Aufgabe der Regierung die Anbahnung einer Verständigung; hierzu könne man der vollen Unter⸗ stützung der Volkspartei sicher sein. Er hoffe, es werde durch zielbewußtes, kluges Vorgehen und durch Entgegen⸗ kommen gelingen, die besonnenen Elemente, denen an Hesterreichs Gedeihen gelegen sei, zu einigen und zu einer gemeinsamen ersprießlichen Thätigkeit zusammenzu⸗ bringen. Bezüglich des § 14 führte Kathrein aus: wenn der Reichsrath versage, sei es die Pflicht jeder Regierung, für die Bedürfnisse des Staates zu sorgen, was in der Verfassung vorgesehen sei. Wer gegen den § 14 protestiere und die Ein⸗ berufung des Reichsraths begehre, habe auch die Verpflichtung, ür eine geregelte Thätigkeit desselben zu sorgen und die Obstruktion zu bekämpfen. 8
In Klagenfurt fanden vorgestern Abend wieder größere Ansammlungen und Kundgebungen statt, welche sich hauptsächlich gegen das Rathhaus richteten. Es wurde Militär requiriert, welches die Plätze säuberte; hierbei wurden 3 Per⸗ sonen verwundet und 22 Verhaftungen vorgenommen.
In den letzten Tagen wurden in Komotau ebenfalls Kundgebungen gegen die Einführung der Zuckersteuer auf Grund des § 14 veranstaltet. Die Menge wurde von der Sicherheitswache zerstreut. Der Bürgermeister erließ eine Bekanntmachung, durch welche alle Ansammlungen verboten werden.
Großbritannien und Irland.
Gestern ist, wie „W. T. B.“ meldet, ein weiteres Blau⸗ buch über die Transvaal⸗Angelegenheit veröffentlicht worden. In einer Depesche vom 14. Juni, in der Sir Alfred Milner den Vorschlag Transvaals auf Ein⸗ setzung eines Schiedsgerichts übermittelt, empfiehlt derselbe die sofortige Ablehnung desselben, da durch ein Schiedsgericht mehr Fragen aufgeworfen als gelöst werden würden und ein solches eine fremde Einmischung nicht ausschließen würde, die, wie er (Sir Alfred Milner) in Bloemfontein wiederholt erklärt habe, England niemals zu⸗ lassen würde. Sir Alfred Milner bemerkt weiter, die Ab⸗ stellung der Mißstände stehe an der Spitze des Programms; nichts Anderes könne in Erwägung gezogen werden, bis diese Sache geregelt sei. In einer Depesche vom 27. Juli tritt der Staatssekretär für die Kolonien Chamberlain den Ansichten Sir Alfred Milner's bei, schiebt die Schuld an der Lage der Ver⸗ handlung den Uitlan ders zu, bedauert das Fehlschlagen der Konferenz in Bloemfontein und fährt dann fort: er sei darüber erfreut, daß die letzten Vorschläge hinsichtlich des Wahlrechts einen Fortschritt zeigten, es seien jedoch noch Punkte von großer Wichtigkeit zu erledigen. Schließlich macht Chamberlain Vorschläge für die gemeinsame Untersuchungs⸗
kommission. b Frankreich.
In dem gestern abgehaltenen Ministerrath theilte, dem „W. T. B.“ zufolge, der Minister für die Kolonien Decrais Depeschen mit, die an der Ermordung des Oberstleutnants Klobb keinen Zweifel lassen. Die Mission Voulet⸗Chanoine wird von jetzt ab als im Aufstande befindlich angesehen.
Heute Morgen um 4 Uhr ließ Guérin aus dem Dach⸗ senster des Hauses in der Rue Chabrol eine schwarze Fahne aus⸗ vingen. Der Abbé Desers, Pfarrer der Kirche St. Vincent de Paul, erhielt auf sein Ersuchen die Erlaubniß, sich mit Guérin und dessen Genossen in Verbindung zu setzen. Er begab sich um 6 Uhr nach dem Hause in der Rue Chabrol, klingelte aber eine halbe Stunde an der Eingangsthür, ohne eine Ant⸗ wort zu erhalten. Der Pfarrer legte, wie er mittheilte, das Ohr an die Thür, hörte aber keinen Laut. 1
Das Kriegsgericht in Rennes vernahm gestern die Schreibsachverständigen Gobert und Bertillon. Die Verneh⸗ mung des Letzteren wurde heute fortgesetzt.
Türkei.
Der ökumenische Patriarch, welchem wiederholt eine Audienz bei dem Sultan verweigert wurde, hat, dem Wiener „Telegr.⸗Korresp.⸗Bureau“ zufolge, im Nildiz⸗Palast eine Be⸗ schwerdeschrift überreicht, in welcher er anführt, daß 24 orthodoxe Kirchen in makedonischen Ortschaften mit bulgarisch⸗griechischer Bevölkerung gesperrt gehalten und Kirchen und Klöster inner⸗ halb dieses Bezirks mit Beschlag belegt würden.
Der armenische Patriarch erhielt Briefe, in welchen ihm mit dem Tode gedroht wird.
In einem Rundschreiben an die diplomatischen Missionen ersucht die Pforte, die Schiffahrtsgesellschaften zu veranlassen, die nach der Türkei ohne Paß reisenden Armenier nicht aufzunehmen. 3
Ahmed Dschelaleddin Pascha hat 8 Jungtürken, darunter 2 Offiziere und ein Mitglied des armenischen Comités, veranlaßt, nach der Türkei zurückzukehren, um von dem Sultan Gnade zu erbitten.
Montenegro.
Der Fürst und die Fürstin sowie der Prinz Mirko sind, wie „W. T. B.“ berichtet, gestern von Cetinje nach Konstantinopel abgereist. Dem Wiener „Telegr. Korresp.⸗ Bureau“ zufolge hat die Reise keinen politischen Zweck. Sie findet nur infolge der wiederholt viadgg Einladungen des Sultans statt und um gleichzeitig dem Sultan für verschiedene Aufmerksamkeiten zu danken.
Wie der „Frankfurter Zeitung“ aus New York gemeldet
wird, hätten in San Domingo die Regierungstruppen bei
*†
Monte Christi eine schwere Niederlage erlitten.
Afrika. . 1 wird aus Pretoria berichtet, daß der Volksraad gestern nach langer Berathung mit großer ehrheit eine Resolution angenommen habe, in welcher der Bericht des Sonderausschusses für die Dynamitfrage genehmigt I Der Bericht empfehle die Annahme des Regierungs⸗ entwurfs. 1 Einer Meldung der „Times“ aus Pretoria zufolge, hat der General⸗Kommandant in einem Rundschreiben alle militärischen Behörden aufgefordert, sich jeder Maßnahme u enthalten, welche Schwierigkeiten mit den auswärtigen kächten verursachen könnte. Das Rundschreiben sagt ferner, kein Angehöriger eines fremden Staats könne dazu vnden⸗ die Waffen zur Vertheidigung der Republik zu rgreifen.
Der „Agence Havas“
mit dem Oranje⸗Freistaat im Frieden lebe, habe er die Durchfuhr von Kriegsbedarf für den Oranje⸗Frei⸗ staat durch die Kapkolonie nicht verhindern können. Ein der⸗ artiges Vorgehen würde einen Bruch der Konvention mit dem Oranje⸗Freistaat bedeutet haben. b
Nach einer Meldung des „Reuter'schen Bureaus“ ist auf Befehl des General⸗Gouverneurs Sir Alfred Milner ein Holländer in Figtree verhaftet worden, welcher in Betschuanaland Unfrieden stiften wollte. ““ 8
1““ “ Die Berichte über die gestrigen Sitzungen des Herren⸗ hauses und des Hauses der Abgeordneten in der Ersten Beilage.
— In der heutigen (21.) Her 1 welcher der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗ Minister Dr. von Miauel und der Justiz⸗Minister Schön⸗ stedt beiwohnten, verlas der Präsident zunächst ein Schreiben des Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, Fürsten zu Hohen⸗ lohe, in welchem die Mitglieder des Hauses zu einer vereinigten Sitzung beider Häuser des Landtags behufs Entgegennahme einer Allerhöchsten Botschaft auf heute Nachmittag 5 Uhr nach dem Sitzungssaale des Abgeordnetenhauses eingeladen werden. Erster Gegenstand der Tagesordnung ist die einmalige Schlußberathung über den Entwurf eines Ausführungs⸗ gesetzes zum Handelsgesetzbuch, der an das Haus zurückgelangt ist, da das Abgeordnetenhaus den vom Herrenhause wiederhergestellten Artikel 4, betreffend die Auflösung einer Aktiengesellschaft, abermals gestrichen hat. w Der Referent Ober⸗Bürgermeister Struckmann⸗Hlildesheim beantragt die Wiederherstellung des Artikels in folgender, etwas abgeänderter Fassung: „Eine Aktiengesellschaft sowie eine Kommandit⸗ gesellschaft auf Aktien kann aufgesöst werden, wenn sie sich rechts⸗ widriger Handlungen oder Unterlassungen schuldig macht, durch welche das Gemeinwohl gefährdet wird (die übrigen Bestimmungen des Artikels über das Verfahren unverändert).“ -
Wenn auch das Haus, führt der Redner weiter aus, wegen des noch heute bevorstehenden Schlusses der Session gewissermaßen in einer Zwangslage sich befinde, so sei die Herbeiführung eines Einper⸗ ständnisses mit dem anderen Hause doch nicht absolut ausgeschlossen, da dieses noch um 1 Uhr eine Sitzung abhalte. Um die Verständigung zu erleichtern, habe er gerade die neue Fassung vorgeschlagen, welche sich noch enger an das bestehende Recht anschließe und manche Be⸗ denken bei einem Theil der bisherigen Gegner im anderen Hause be⸗ seitigen würde. 8 18
Justiz⸗Minister Schönstedt erklärt, die Staatsregierung müsse nach wie vor auf die Wiederherstellung des Artikels Werth legen und würde in hohem Grade bedauern, wenn aus diesem Anlaß das ganze Gesetz scheitern würde, wenn sie auch zugeben müsse, daß der in solchem Fall entstehende Zustand nicht gerade unerträglich sein würde. Er glaube, die Auffassung der Staatsregierung soweit zu kennen, daß er annehme, sie werde gegen die vorgeschlagene neue Fassung keinen Wider⸗ erheben, wenn die Fassung der Vorlage ihr auch für die bessere elte. 3 Professor Dr. Dernburg: Ich werde gegen den Antrag Struck⸗ mann stimmen und bitte das Haus, ein Gleiches zu thun. Wenn Aktiengesellschaften gemeingefährlich sind, brauchen ihnen nicht erst mehr oder minder erhebliche Gesetzwidrigkeiten nachgewiesen zu werden, um gegen sie einzuschreiten; andererseits könnten beim Vorhandensein der Befugniß zu dem immerhin extremen Schritte der Auflösung auch politische und wirthschaftliche Gründe mitwirken, um zur Ausübung dieser Befugniß zu drängen. Sollte wider Erwart n das Bedürfniß dazu sich doch herausstellen, so hat ja die Landes⸗ gesetzgebung das Mittel zur Abbilfe jederzeit in der Hand. Das Gesetzgebungswerk, um das es sich hier handelt, muß zu stande kommen, und das wird gewährleistet, wenn wir es heute zum Abschluß bringen. Die hier vorliegende Meinungsverschiedenheit hat nicht die Tragweite, 85 deshalb der Abschluß in Frage gestellt werden muß. Auch ich habe meine Bedenken im Einzelnen gegenüber der Bedeutung des Ganzen zurückgedrängt; Alle haben Opfer gebracht, um diese deutsche Gesetzgebung ins Werk zu setzen; gehen wir daher über kleinere Be⸗ denken hinweg. 1 1
Freiherr von Manteuffel: Auch wir hätten es eigentlich lieber
gesehen, wenn Artikel 4 in der ursprünglichen Form wiederhergestellt worden wäre. Da wir aber meinen, es wird sich auf den Antrag Struckmann eine größere Mehrheit vereinigen, werden wir für diesen timmen. s Geheimer Kommerzienrath Frentzel: Mit einem solchen Be⸗ schluß führen wir eine Inkongruenz mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch ein; denn in zahlreichen deutschen Staaten ist diese Bestimmung nicht rechtens. Auch mir liegt am meisten am Herzen, daß das Gesetz endlich zu stande komme, und ich hätte für das Gesetz gestimmt wenn es aus dem andern Hause mit einem Artikel 4 in der Fassung Struck⸗ mann zurückgekommen wäre. Da es mir aber beinahe ausgeschlossen erscheint, daß das andere Haus sich diesem anschließt, bitte ich für die Beschlüsse des andern Hauses jetzt zu stimmen.
Herr Dr. von Levetzow: Soweit wie der Antrag Struckmann zu gehen, bin ich geneigt, weiter nicht. Eine Exemtion der Aktien⸗ gesellschaften von einer Vorschrift, die für alle Vereine, Genossen⸗ schaften und sonstigen Gesellschaften gilt, kann ich nicht zugestehen. Die Rücksicht auf die Aktionäre, die eventuell ganz schuldlos in eine üble Lage gerathen könnten, kann mich nicht anderen Sinnes machen; dafür ist ja der Aufsichtsrath da, die Aktionäre zu unterrichten Was andere Staaten ⸗g. werden, können wir nicht wissen; wir haben zunächst die Beschlüsse für unser engeres Vaterland zu fassen.
Der Antrag Struckmann wird mit großer Mehrheit an⸗ genommen. Das Gesetz im Ganzen wird mit dieser Aenderung genehmigt. 1
Ueber die an den Beschlüssen des Herrenhauses zum Aus⸗ führungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch seitens des Hauses der Abgeordneten vorgenommenen Aenderungen berichtet in der wiederholten einmaligen Schlußberathung über die Vorlage der .
Referent, Staats⸗Minister Dr. von Schelling: Die von der Herrenhauskommission an den früheren Beschlüssen des Abgeordneten⸗ hauses vorgenommenen Aenderungen habe das letztere jetzt acceptiert, dagegen in den erst vom Plenum des Herrenhauses geänderten Punkten, Aklehnung der Artikel 4, 18 und 74 Nr. 4 (Antrag Ganp), an seinen ursprünglichen Beschlüssen festgehalten. Der Referent empfiehlt jetzt dem Hause die Zustimmung nach den Beschlüssen, welche das andere Haus gestern gefaßt habe. “
Herr Dr. von Levetzow: Bei der gegenwärtigen Situation halte ich meinen Widerspruch gegen Art. 3a (Auflösung von Stiftungen), obwohl ich materiell bei meiner Meinung bleibe, nicht mehr aufrecht. 8 3 1
Ober⸗Bürgermeister Bender⸗Breslau hält auf Grunnd der Fassung des Artitels 3a („die Aenderung der Verfassung einer rechts⸗ fähigen Stiftung, welche nicht eine Familienstiftung ist, sowie die Aufhebung einer folchen Stiftung kann durch Beschluß des Vorstandes mit staatlicher Genehmigung ersolgen“) die Besorgniß für gegeben, daß bei den in städtischer Verwaltung stehenden Stiftungen in Zu⸗ kunft die Mitwirkung der Stadtverordneten⸗Versammlung aus⸗
geschlossen würde. Justiz⸗Minister Schönstedt führt aus, der Artikel 4 beziehe
Artikel 3a wird hierauf mit großer Mehrheit angenommen, desgleichen nach kurzer Debatte Artikel 172 (früher 18) der Abgeordnetenhausbeschlüsse, welcher die Vorschrift uüͤber die Zu⸗ lassung der Umschreibung von Inhaberpapieren auf den Namen zum Ersatz der aufgehobenen Möglichkeit der Außerkurssetzung wiederherstellt. . 1b Eine längere Debatte ruft im weiteren Verlauf der Sitzung Artikel 73 in der neuen, vom Hause der Ab⸗ geordneten beschlossenen Fassung hervor. An derselben betheiligen sich, außer den Staats⸗Ministern Dr. von Miquel, Schönstedt und Freiherr von der Recke, die Herren Dr. von Levetzow, von Bemberg, Freiherr von Sole⸗ macher, Ober⸗Bürgermeister Struckmann⸗Hildesheim und Freiherr von Manteuffel. Der Beschluß des Abgeordnetenhauses wird schließlich mit 32 gegen 28 Stimmen verworfen; das Gesetz muß also an das andere Haus zurückgehen. 1 Die Novelle zu dem Gesetz, betreffend die Landesbank in Wiesbaden, wurde darauf in einmaliger Schlußberathung auf Antrag des Referenten Herrn Dr. von der Malsburg unverändert angenommen. Schließlich nahm das Haus auch den Gesetzentwurf, betreffend die Gerichtsorganisation von Berlin und Umgebung, nach kurzer Debatte gemäß den Beschlüssen des Hauses der Abgeordneten an. b Nachdem hierauf der Präsident Fürst zu Wied 88 übliche Geschäftsübersicht gegeben hatte, sprach Professo Dr. Dernburg dem Präsidium den Dank des Hauses aus. Mit einem von dem Präsidenten ausgebrachten, vom Hause mit Begeisterung aufgenommenen Hoch auf Seine Majestät. den König schloß um 2 Uhr die Sitzung. 82
— In der heutigen (99.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Vize⸗Präsident des Staats⸗ Ministeriums, Finanz⸗Minister Dr. von Miquel bei⸗ wohnte, verlas zunächst der Präsident ein dem Abgeordnetenhaufe ebenso wie dem Herrenhause zu⸗ gegangenes Schreiben des Präsidenten des Staats⸗Ministeriums Fürsten zu Hohenlohe, durch welches die Mitglieder des bgeordnetenhauses um 5 Uhr zu einer gemeinschaftlichen Sitzung beider Häuser des Landtages behufs Entgegennahme einer Allerhöchsten Botschaft eingeladen werden.
Zur Berathung steht der vom Herrenhause abgeänderte Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Handels⸗ gesetzbuch. 1 Das Herrenhaus hat den vom Abgeordnetenhause abge:⸗ lehnten Artikel 4 in folgender Fassung wiederhergestellt:
„Eine Aktiengesellschaft sowie eine Kommanditgesellschaft auf Aktien kann aufgelöst werden, wenn sie sich rechtswidriger Hand⸗ lungen oder Unterlassungen schuldig macht, durch welche das Gemein⸗ wohl gefährdet wird. Ueber die Auflösung entscheidet im Ver⸗ waltungsstreitverfahren der Bezirksausschuß in erster Instanz. Für die Erhebung der Klage ist der Regierungs⸗Präsident zuständig. Von der Auflösung hat der Regierungs⸗Präsident dem Register⸗ gericht Mittheilung zu machen.“
Abg. Kirsch (Zentr.) beantragt die Streichung dieses Artikels und beantragt namentliche Abstimmung.
Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Dr. von Miquel bittet, an Stelle des durch die Herrenhaussitzung an einer Erklärung verhinderten Justiz⸗Ministers das Haus dringend, wenn das Gesetz zu stande kommen solle, in diesem Punite der Staatsregierung und dem Herrenhause entgegenzukommen, zumal es sich nur darum handele, das nun bestehende Recht klarer zu stellen.
Abg. Kirsch ersucht das Haus, trotzdem seinen Beschluß aufrecht zu erhalten. In diesem Einführungbgesetze sei das preußische Handels⸗ gesetz von 1861 aufgehoben, komme dieses Gesetz also nicht zu stande, so bleibe es bei dem gegenwärtigen Zustande.
Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Dr. von Miquel führt aus: wenn durch Ablehnung der Vorlage das, was der Artikel 4 wolle, besteben bleibe, dann verstehe er den Wider⸗ spruch des Hauses nicht, wie es überhaupt unbegreiflich sei, daß man für Vereine, Gesellschaften ꝛc. den Behörden das Auflösungsrecht zugestehen wolle, für Aktiengesellschaften aber nicht. Außerdem sei der früher gemachte Einwand, daß die Vorlage weiter gehe als das bestehende Gesetz, durch die neue Fassung des Herrenhauses beseitigt worden.
Abg. Kirsch weist darauf hin, daß die Entscheidung bei dieser Frage nicht durch ein ordentliches Gericht erfolge, sondern der vom Nvein abhängige Bezirksausschuß in erster Instanz entscheide. .
schäde. Nezfident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Dr. von Miquel tritt diesen Ausführungen entgegen.
Abg. von Arnim (kons.): Der Abg. Kirsch vermuthet. daß der Regierungs⸗Präsident in diesem Fall einen besonderen Einflu hat. Das ist unrichtig, denn der in erster Instonz entscheidende Be⸗ zirksausschuß ist vom Regierungs⸗Präsidenten in keiner Weise ab⸗ hängig. Ich bitte deshalb, den Beschluß des Herrenhauses anzunehmen.
In namentlicher Abstimmung wird der Beschluß des Herrenhauses mit 130 gegen 109 Stimmen aufrechterhalten.
Im Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Bürger⸗ lichen Gesetzbuch hat das Herrenhaus im Artikel 73 die Ziffer 4 gestrichen, wonach den auf den Inhaber lautenden Schuldver⸗ schreibungen, welche von einer Preußischen Hypotheken⸗Aktien⸗Bank auf Grund von Darlehen an preußische Körperschaften des öffentlichen Rechts, oder von Darlehen, für welche eine solche Körperschaft die Gewährleistung übernommen hat, ausgegeben sind, die Mündelsicherheit zugeschrieben wird.
Abg. Schmitz⸗Düsseldorf Fentr.⸗ beantragt die Wieder⸗ herstellung des Beschlusses des Abgeordnetenhauses.
Nach kurzer Debatte, an weicher sich außer dem Vize⸗ Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Dr. von Miquel die Abgg. Dr. Göschen (nl.), von Arnim (kons.) und Ehlers (fr. Volksp.) betheiligten, wurde der Beschluß des Abgeordnetenhauses mit großer M. heit wiederhergestellt.
Weiterer Berathungsstoff liegt nicht vor. 1“
Präsident von Kröcher behält sich vor, je nach Be⸗ dürfniß eine neue Sitzung anzubera 8n
Schluß um 2 ½ Uhr. 1n 8
Zur Arbeitercbewegung.
Die Schriftgießergehilfen Leipzigs stehen, der „Leipz. Ztg.“ zufolge, schon seit längerer Zeit mit ihren Prinzipalen in Unterbandlung wegen Einfübrung eines festen Tarifs für die Arbeiten an den Kompletgießmaschinen und haben auch selbst bereits einen solchen ö der jedoch von den Prinzipalen unannehmbar abgelehnt worden ist. Dagegen baben die lezteren ihrerseits einen Tarif formuliert, der den Be⸗ stimmungen des Berliner Tarifs anschließt, und dessen Annahme empfohlen. In einer am 23. d. M. abgehaltenen, von ca. 200 Per⸗ sonen besuchten Versammlung beschlossen die Gehilfen, den Prinzipals⸗ tarif, der mancherlet Autbesserung der Lohnsätze enthalte, anzunehmen, für eine besondere Art von Masschinen gher einen Auff 1b 2.
als
Versammlung der Kapkolonie er⸗ 89 8 da die Kapkolonie
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In der gesetgebenden — llärte der Premier⸗Minister Schreiner:
sich nur auf die privatrechtlichen Stiftungen, die von dem Vor⸗ redner geäußerte Befürchtung sei daher unbegründet
zu ferdern.