1899 / 211 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 07 Sep 1899 18:00:01 GMT) scan diff

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Die Ablieferung der Bewerbung in dem Bureau des Präsidiums der Königlichen Akademie der Künste muß bis zum 1. März 1900, Nachmittags 3 Uhr, erfolgt sein.

Der Preis besteht in einem Stipendium von 600 zu einer Studienreise und ist zahlbar, sobald der Stipendiat diese Studienreise antritt. 1

Der Stipendiat ist verpflichtet, die Studienreise, deren Ziel nach den Rathschlägen der Vorstände der Ateliers für Land⸗ schaftsmalerei zu wählen ist, auf etwa zwei Monate auszu⸗ dehnen und über dieselbe spätestens vier Wochen nach Ab⸗ lauf unter Beifügung etlicher Reiseskizzen dem Senat der Akademie der Künste Bericht zu erstatten.

Die Zuerkennung des Preises erfolgt im Monat März 1900.

Berlin, den 2. September 1899. 1 8 Der Senat der Königlichen Akademie der Künste, Sektion für die bildenden Künste

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Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung.

In Gemäßheit der betreffenden statutarischen Bestimmungen werden hierdurch die rückständigen gekündigten Aktien und Obligationen der Oberschlesischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft aufgerufen.

Prioritäts⸗Obligationen Litt. E.

aus der 32. Verloosung, gekündigt zum 1. Oktober 1895. (Abzuliefern mit Shaemeh Reihe V Nr. 5 bis 20 nebst Anweisung.) zu 100 Thlr. Nr. 10 390.

Alle übrigen, noch im Umlauf befindlichen rioritäts⸗Aktien Litt. B., Prioritäts⸗Obligationen itt. E. und Niederschlesischen Zweigbahn⸗Priori⸗

täts⸗Obligationen der Oberschlesischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft sind durch unsere Bekanntmachung vom 15. August 1895 gekündigt worden, und zwar:

die Prioritäts⸗Aktien Litt. B. zum 1. Dezember 1895

(abzuliefern mit Zinsscheinen Reihe IX Nr. 9 und 10 nebst Anweisungen, wogegen Stückzinsen für die Monate Juli bis einschließlich November 1895 vergütet werden),

die Prioritäts⸗Obligationen Litt. E. zum 1. Dezember 1895 abzuliefern mit Zinsscheinen Reihe V Nr. 5 bis 20 nebst Anweisungen, wogegen Stückzinsen für die Monate Oktober nd November 1895 vergütet werden), die Niederschlesischen E1“ 88 Obligationen zum 1. März 1896 abzuliefern mit Zinsscheinen Reihe V Nr. 7 bis 10 nebst Anweisungen, wogegen Stückzinsen für die Monate Januar und Februar 1896 vergütet werden).

Die Inhaber der rückständigen Stücke werden wiederholt aufgefordert, dieselben mit Zubehör baldigst an die nächste Regierungs⸗Hauptkasse, die Staatsschulden⸗Tilgungskasse in Berlin W., Taubenstraße 29, oder an die Königliche Kreiskasse in Frankfurt a. M. zur Einlösung einzuliefern. Der Betrag fehlender Zinsscheine wird vom Kapital in Abzug gebracht.

Diejenigen Obligationen Litt. E., welche, der Be⸗ kanntmachung durch die öffentlichen Blätter ungeachtet, nicht binnen 4 Jahren nach dem Zahlungstermin zur Einlösung eingeliefert sind, werden im Wege des gerichtlichen Verfahrens mortifiziert. Aus Zweigbahn⸗Obligationen, welche, der Bekanntmachung durch die öffentlichen Blätter ungeachtet, nicht rechtzeitig zur Realisierung öö erlischt jeder An⸗ spruch, wenn sie 10 Jahre lang alljährlich einmal öffentlich aufgerufen und trotzdem nicht spätestens binnen Jahresfrist

nach dem letzten öffentlichen Aufrufe zur Einlösung vorgelegt

werden. Berlin, den 1. September 1899. Hauptverwaltung der Staatsschulden.

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von Hoffmann.

Bekanntmachung.

Die am 1. Oktober 1899 fälligen Zinsscheine der preußischen Staatsschulden, einschließlich der von uns verwalteten Eisenbahn⸗Anleihen, werden bei der Staats⸗ schulden⸗Tilgungskasse W. Taubenstraße 29 hierselbst —, bei der Reichsbank⸗Hauptkasse, den Regierungs⸗Hauptkassen, den Kreiskassen und den übrigen mit der Einlösung betrauten Kassen, Reichsbankanstalten und sonstigen Zahlstellen vom 21. d. M. ab eingelöst.

Die Zinsscheine sind, nach den Fe. Schuldgattungen und Werthabschnitten geordnet, den Einlösungsstellen mit einem Verzeichniß vorzulegen, welches die Stückzahl und den Betrag für jeden Werthabschnitt angiebt, aufgerechnet ist und des Einliefernden Namen und Wohnung ersichtlich macht.

Wir machen darauf aufmerksam, daß die seit 1. Januar 1898 und den späteren Terminen fälligen Zinsscheine der konsolidierten 3 ½22., vor⸗ mals 4prozentigen Staats⸗Anleihe nur mit den⸗ I Beträgen eingelöst werden, welche sich aus

er zum 1. Oktober 1897 erfolgten Zinsherabsetzung ergeben. Diese Werthe sind aus den in den Kassen⸗ räumen der Einlösungsstellen zum Aushang ge⸗ brachten Verzeichnissen zu ersehen. Schuldverschrei⸗ bungen der genannten Anleihe und zugehörige Bes enn 8⸗ welche noch nicht auf 3 ½ Prozent abgestempelt sind, sind baldigst an die Kontrole der Staatspapiere in Berlin SW., Oranien⸗ straße 92/94, zur Abstempelung einzuliefern.

Wegen Zahlung der am 1. Oktober fälligen Zinsen für die in das ö““ eingetra⸗

enen Forderungen bemerken wir, daß die Zusendung ieser v. mittels der Post, sowie ihre Gutschrift auf den Reichsbank⸗Girokonten der Empfangsberechtigten zwischen dem 18. September und 8. Oktober erfolgt, die Baarzahlung aber bei der Staatsschulden⸗Tilgungskasse am 18. Septem ber, bei den Regierungs⸗Hauptkassen am 25. September und bei den sonstigen außerhalb Berlins damit betrauten Kassen am 26. Septem ber beginnt.

Die Staatsschulden⸗Tilgungskasse ist für die Zins⸗ EW. werktäglich von 9 bis 1 Uhr, mit Ausschluß

es vorletzten Werktages in jedem Monat, am letzten Werk onats aber von 11 bis 1 Uhr geöffnet. 1

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über das XIII. (Königlich Wensbergische

reichen Flaggenschmuck angelegt Empfange waren anwesend: von Württemberg, die hier schen Prinzen, die Staats⸗Minister, Generalität, die Mitglieder der preußischen Gesandtschaft, der E1“ und die Vertreter der städtischen Kollegien. eine den König auf das und Kuß, und Musik nahm nach

26. Dragoner⸗Regiments und von dem zahlreichen Publikum mit stürmischen Hoch⸗ und Dort wurden Seine von Württemberg und Seiner Majestät dem König von Sachsen empfangen. Abends um 7 Uhr fand im Schlosse Familien⸗ tafel und nach

der diese in den „Amtlichen Nachrichten“ veröffentlicht sind.

Die Inhaber preußischer Konsols machen wir wiederholt auf die durch uns veröffentlichten „Amtlichen Nachrichten über das Preußische Staats⸗ schuldbu n aufmerksam, deren 6. Ausgabe durch ede Buchhandlung für 40 %₰ oder von dem Ver⸗ 8 Guttentag in Berlin durch die Post frei für 45 zu beziehen ist. ““

Berlin, den 4. September 1899.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Hoffmann.

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In einem Falle, in welchem ein bisher als Nebenbetrieh einer Papier⸗ und Cellulosefabrik betriebener Steinbruch mit Kalkbrennerei veräußert und in die Steinbruchs⸗Berufs⸗ genossenschaft aufgenommen worden war, ist der Stein⸗ bruchs Berufsgenossenschaft die Uebernahme der in dem Nebenbetriebe vorgekommenen Unfälle auferlegt worden, denn der Wechsel des Unter⸗

1 nehmers stellt an sich keine Veränderung des Betriebe

im Sinne des § 38 des Unfallversicherungsgesetzes dar, auch wenn er die Lösung einer zwischen und Nebenbetrieb bestehenden katastermäßigen Verbindung und damit eine Aenderung der berufsgenossenschaftlichen Zugehörigkeit des

Gesammtunternehmens oder einzelner Theile desselben be⸗

Bekanntmachung.

In Gemäßheit des des Kommunalabgabengesetze vom 14. Juli 1893 (G.⸗S. S. 152) wird hiermit zur öffent⸗ lichen Kenntniß gebracht, daß aus dem Betriebe der Lokalb ahn Jossa—Brückenau ein kommunalabgabepflichtiges Rein⸗ einkommen für das Jahr 1898/99 nicht erzielt worden ist.

Frankfurt a. Main, den 3. September 1899.

Der Königliche Eisenbahn⸗Kommissar. 8 In Vertretung: Sombart.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 7. September.

Seine Majestät der Kaiser und König trafen, von Straßburg kommend, gestern Nachmittag um 5 Uhr in Stutt⸗ gart ein und wurden von Seiner Majestät dem König von Württemberg auf dem Bahnhofe daselbst empfangen und nach dem Schlosse geleitet.

Heute Morgen hielten Seine Majestät der die rmee⸗ orps ab. Nachmittags werden Allerhöchstdieselben den

Vortrag des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts, Staats⸗

Ministers Grafen von Bülow entgegennehmen.

Dem „W. T. B.“ wird aus Stuttgart berichtet:

Seine Majestät der Kaiser traf gestern um 5 Uhr Nachmittags unter dem Geläut der Glocken der Stadt, welche hatte, hier ein. Zum Seine Majestät der König

weilenden württembergi⸗ die württembergische

begrüßte Seine Majestät Herzlichste durch Handschlag schritt die Front der mit der Fahne aufgestellten Ehrenkompagnie ab und der Vorstellung des beiderseitigen Ge⸗ olges den Parademarsch ab. Sodann begaben Sich Ihre Najestäten zu Wagen, eskortiert von einer Schwadron des

Majestät der Kaaiser

urrahrufen begrüßt, nach dem Schlosse. ajestät von Ihrer Majestät der Fersßin

derselben auf dem mit Magnesium⸗ licht erleuchteten Schloßhofe ein großer Zapfenstreich der Musikkapellen des XIII. Armee⸗Korps unter Leitung des Musik⸗ Direktors Prem statt. Seine Majestät der Kaiser wohnte mit Ihren Majestäten dem König von Sachsen und dem König und der Königin von Württemberg sowie den anderen Fürstlichkeiten dem Zegfengeaic auf dem großen Mittelbalkon bei.

Heute Morgen um 8 ¾ Uhr fuhren Ihre Majfestäten der Kaiser und die Könige von Sachsen und Württemberg mittels Sonderzuges nach dem Paradefelde bei Untertürkheim.

Die Nr. 9 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗ Versicherungsamts“ vom 1. September 1899 enthält an erster Stelle einen Nachruf zur Erinnerung an die im August 1899 verstorbenen ständigen Mitglieder des Reichs⸗Ver⸗ sicherungsamts, den Regierungsrath Paul Zimmermann und den Geheimen Regierungsrath Dr. Otto Vogts.

Aus dem Gebiete der Unfallversicherung werden mitgetheilt eine Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 22. August 1899, in welcher der Durchschnittsbetrag des monatlichen Lohns (Heuer) oder Gehalts, der bei der Bemessung des Jahresarbeitsverdienstes der zur Be⸗ satzung deutscher Seefahrzeuge gehörenden Personen zu Grunde zu legen ist, festgesetzt wird, ferner Bestimmungen zur Ergänzung der Allgemeinen Unfallverhütungs⸗ vorschriften der Berufsgenossenschaft derchemischen Industrie und Besondere Unfallverhütungsvor⸗ schriften derselben Berufsgenossenschaft zum cschut gegen die Wirkung salpetriger („nitroser“) Gase fowie für Fabriken von Zündern jeder Art, endlich eine Rekursentscheidung und mehrere Verwaltungsbescheide folgenden Inhalts:

Das Verbot einer Eisenbahnverwaltung an die Eisen⸗ bahnbediensteten, das Eisenbahngelände an gewissen Punkten und auf gewissen Feeen nicht zu betreten, muß, um eine den Betrieb abgrenzende Bedeutung zu haben, wirksam und nachhaltig durch geführt werden. Eine Handlung oder eine Verrichtung, die objektiv nicht dem Betriebe dient, auch von der Betriebsverwaltung ausdrücklich untersagt ist, ist nicht dem Betriebe zuzurechnen, sofern sich der versicherte Arbeiter klar bewußt sein mußte, daß er durch sein verbotswidriges Verhalten die Grenzen des Betriebs überschreite; ein solches Verbot muß aber, um als Ausschließungsgrund für einen Entschädi⸗ gungsanspruch zu gelten, streng und wirksam durchgeführt, und seine Uebertretung nach Möglichkeit durch kußefe Ein⸗ richtungen hintangehalten worden sein, dergestalt, daß sich die Arbeiter der Bedeutung und der Tragweite des Verbots un⸗ ausgesetzt bewußt geblieben sind. (1771.) *+9)O) 5

*) Die neben den einzelnen Entscheidungen, Bescheiden und Be⸗ schlüssen stehenden eingeklammerten Zahlen geben die Ziffer an, unter

wirkt.

(1772.

Eine dnhhe Vereinigung selbständiger Betriebe stellt für denjenigen der vereinigten Betriebe, der in sich unverändert geblieben ist, eine Betriebsveränderung im Sinne des § 38 des Unfallversicherungsgesetzes nicht dar. (1773.)

Die Beschäftigung gesetlich oder statutarisch versicherter Personen ist die Voraussetzung für die Beitrags⸗ pflicht landwirthschaftlicher da sonst die Unternehmer von Betrieben, in denen solche Personen überhaupt nicht vorhanden sind, mit Recht den Einwand er⸗ heben könnten, daß ihnen eine zweck⸗ und gegenstandslose Be⸗ lastung auferlegt werde. (1774)

Der von der höheren Verwaltungsbehörde für Erwachsene festgesetzte, im Falle des § 25 Absatz 2 des Bau⸗Unfallver⸗ sicherungsgesetzes auch für die Prämienberechnung maßgebende ortsübliche Tagelohn gewöhnlicher Tagearbeiter umfaßt den Werth der üblicher Weise etwa gewährten Naturalien mit. (1775.)

Zum Zwecke der Wiedereinziehung zuvielgezahlter Renten darf die Berufsgenossenschaft dem Verletzten, welcher eine Strafhaft verbüßt, die ihm geschuldete Rente für die Dauer der Strafhaft ganz einbehalten, wenn der Verletzte keine Familie besitzt, für die er zu sorgen hat. (1776.)

Der Betrieb der Eisenbahn⸗Speisewagen⸗Gesell⸗ schaft stellt ein selbständiges Eisenbahn⸗Unternehmen dar. (1777.)

„Brunnenreinigungsarbeiten“ gehören an sich zu

den „Brunnenarbeiten“ im Sinne des § 1 Absatz 2 des

Unfallversicherungsgesetzes und unterliegen daher der Ver⸗ sicherungspflicht. (1778.)

In einem Einzelfalle ist angenommen worden, daß die Arbeiten eines Mineralogen, der in einer württembergischen Gemeinde die dort vorkommenden Kalksteinplatten von der Erdoberfläche an in einiger Tiefe abdecken ließ, um die los⸗ gelösten Platten auf etwa vorhandene versteinerte Thierabdrücke untersuchen zu lassen und die gefundenen Versteinerungen zum theil an Museen gegen Erstattung der Ausgrabungskosten ab⸗ zugeben, einen versicherungspflichtigen Steinbruchs⸗ betrieb darstellten. (1779.) 3

Eine Anstalt zur Erzeugung von Impfstoff gegen den Rothlauf der Schweine ist als ein auf die Her⸗ stellung eines pharmazeutischen Präparats gerichtetes Unter nehmen anzusehen und, sofern im übrigen die Bedingungen der Versicherungspflicht gegeben sind, in das Kataster der der chemischen Industrie aufzunehmen. 1780.

Der Abschnitt „Invaliditäts⸗ und Alters⸗ versicherung“ enthält ein Rundschreiben vom 27. Juli 1899, betreffend das Ergebniß der Vertheilung der während des Jahres 1898 gezahlten Renten und Beitrags⸗ erstattungen, nebst Tabellen, sowie folgende Revisions⸗ Entscheidungen:

Der Umstand, daß die Absicht, ein Zwangsver⸗ sicherungsverhältniß zu begründen, für die Gestal⸗ tung der Arbeitsbedingungen (Baarlohn, während ohne jene Absicht nur der Unterhalt gegeben worden wäre) bestimmend gewesen ist, hindert den Eintritt der Versicherungs⸗ pflicht nicht. (758.) 1

Eine Ehefrau, die ihren Ehemann in der von ihm gegen Pauschallohn übernommenen Gutsarbeit vertrat, damit er anderen Gutsarbeiten nicht entzogen würde, ist nicht als Gehilfin des Ehemannes, sondern als eine unmittelbar von der Gutsherrschaft beschäftigte, ver⸗ sicherungspflichtige Lohnarbeiterin angesehen worden. (759.)

Eine ständige Gutsarbeiterin, die auf Anweisung des Dienstherrn die kleinen Kinder der auf Arbeit ab⸗ wesenden Gutsleute in ihrer Wohnung und innerhalb des Gutsgebletes wartet, ist versicherungspflichtig. (760.)

Eine Kosttischhalterin, welche für einen Kreis wechselnder Auftraggeber mit den auf deren Kosten be⸗ schafften Eßwaaren die Mahlzeiten herstellt, wobei sie außer dem Preise einzelner von ihr gelieferten Zuthaten für die Speisenbereitung, die Feuerung und das Vorhalten des Geschirrs von jedem Tischgast einen festen Betrag empfängt, ist nicht Lohnarbeiterin, sondern Unternehmerin und daher nicht versicherungspflichtig. (761.)

Die Beschäftigung eines geprüften und behördlich verpflichteten Wundarzneidieners, der für wechselnde Auftraggeber ohne Vermittelung eines Arztes als Heilgehilfe (beim Sen Anlegen von einfachen Verbänden, Blut⸗ egelsetzen u. s. w.) thätig ist, ferner bei den Ortsarmen zweier Gemeinden dergleichen Heilgehilfendienste gegen einen festen Jahresbetrag auf Grund ständiger Vertragsverhältnisse ver⸗ richtet, endlich nach ärztlicher Anweisung bei Operationen u. s. w. sich der Ausübung der niederen Heilkunde unterzieht, ist nach dlen drei Richtungen selbständiger Gewerbetreibender. (762. Selbständige Krankenpflegerinnen und Pflege⸗ rinnen von Wöchnerinnen sind je nach der Art ihrer Stellung und Beschäftigung theilweise als Personen, die aus der Ausübung der niederen Heilkunde ein Ge⸗ werbe machen, demnach als Unternehmer und nicht versicherungspflichtig zu erachten, theilweise aber auch als Hilfspersonen eines fremden Haushalts und demgemäß als versicherungspflichtig zu behandeln. (763.) 8

Der Königliche Gesandte in Oldenburg Graf Henckel von Donnersmarck hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten.

1 Das, Gesetz⸗ und Verordnungsblatt“ veröffentlicht eine? 5 höchste Bekanntmachung, wonach der bisherige Erste Präsiden der Kammer der Reichsräthe, Graf von und zu

Lerchenfeld auf Köfering und Schönberg für die Dauer des auf den 28. September d. J. einberufenen Landtages wieder zum Ersten Präsidenten der genannten Kammer

ernannt wird. 1 Württemberg.

Gestern Mittag trafen Seine Königliche Hoheit der Prinz Ludwig von Bayern sowie Seine Majestät der König von Sachsen in Stuttgart ein und wurden, wie „W. T. B.“ be⸗ richtet, von Seiner Majestät dem König von Württemberg, Seiner Hoheit dem Prinzen Hermann von Sachsen⸗ Weimar und den Spitzen der Militärbehörden am Pahahofe empfangen. Der König von Sachsen trug die Uniform Allerhöchst⸗ seines Infanterie⸗Regiments Alt⸗Württemberg (3. Württem⸗ bergisches) Nr. 121, während der nig von Württemberg die des sächsischen Infanterie⸗Regiments Nr. 105 „König Wilhelm II. von Württemberg“ angelegt hatte. Das zahlreich versammelte Publikum brachte den Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften begeisterte Huldigungen dar.

Hessen.

Seeiinne Königliche Hoheit der Großherzog hat sich, wie die „Darmst. Ztg.“ me ldet, gestern zur vhalgahme an der

Parade bei Cannstatt und den sich anschließenden Manövern nach Stuttgart begeben.

Elsaß⸗Lothringen.

Seine Majestät der Kaiser hat, wie „W. T. B.“ meldet, den Kasserlichen Statthalter in Elsaß⸗Lothringen Fürsten zu genburg beauftragt, der Be⸗ hgb folgenden Kaiserlichen Dank zur Kenntniß zu ringen:

Der festliche Empfang, welcher Mir bei Meiner jetzigen An⸗ wesenheit im Elsaß bereitet worden ist, läßt eine so weitgehende patriotische Betheiligung aller Schichten der Bevpölkerung erkennen, daß Ich hierdurch auf das Angenehmste berührt worden bin und nur lebhaft bedaure, daß die Kaiserin, Meine Gemahlin, nicht an Meiner aufrichtigen herzlichen Freude theil nehmen konnte. Durch mann igfache, zahlreiche Aufmerksamkeiten sind hier die beredten Beweise treuer Ergebenheit und zuversichtlichen Ver⸗ trauens kundgegeben word en. Ich erblicke in dieser, Meinem Herzen wahrhaft wohlthuenden Gesinnung eine hoffnungsvolle Bürgschaft für die weitere gedeihliche Entwickelung des schönen Reichslandes. Mit solchen Empfindungen scheiden zu können, ist ein erhebendes Gefühl und Mir daher ein anfrichtig empfundenes Bedürfniß, dies öffentlich mit Meinem herzlichen, warmen Danke auszu⸗ sprechen. Zu Meinem lebhaften Bedauern muß Ich schon heute das Elsaß verlassen, unter dessen Bevölkerung Ich Mich stets so besonders wohl fühle. Ich scheide mit den aufrichtigsten Wünschen für sein ferneres Gedeihen und Wohlergehen. Ich ersuche Sie, Vorstehendes zur allgemeinen Kenntniß zu bringen.

Straßburg, den 6. September 1899.

Oesterreich⸗Ungarn.

In Eger veranstalteten gestern Abend mehrere hundert Personen, zum größten Theil Sozialdemokraten, vor der Redaktion der „Egerer Nachrichten“ Kundgebungen, bei welchen Pfuirufe auf die Abgeordneten Iro und Hofer aus⸗ gestoßen wurden. Es kam zu Zusammenstößen zwischen den Sozialdemokraten und Deutschnationalen; einer der letzteren erhielt einen Messerstich in die Brust. Die Polizei zerstreute die Demonstranten.

Frankreich.

Das Kriegsgericht in Rennes vernahm gestern noch den General Zurlinden, den General Billot, den Senator Trarieux und die Majors Gallopin und Hirschauer. Sodann wurde die Aussage du Paty de Clam's verlesen.

Das Leichenbegängniß des früheren Minister⸗Präsidenten und Regenten Ristitsch fand, wie dem „W. T. B.“ aus Belgrad berichtet wird, gestern Nachmittag unter Erweisung roßer Ehrenbezeugungen statt. In dem Trauerzuge, welcher sc durch die dichtbesetzten Straßen inmit ten der Spalier bil⸗ dhenden Truppen bewegte, befanden sich der König Milan so⸗ wie die Spitzen der Zivil⸗ und Militärbehörden. Der Trauer⸗ akt fand in der Kathedrale statt; der König Milan und der Minister⸗Präsident Georgiewitsch widmeten hier dem Ver⸗ storbenen Nachrufe. Dem Doyen des in der Kathedrale voll⸗ ählig versammelten diplomatischen Korps ließ der König ilan im Namen des Königs Alexander für die bewiesene Theilnahme danken. Unter dem Donner der Geschstt. verließ der Trauerzug alsdann die Kathedrale und setzte den Weg nach dem Friedhof fort.

Aus Pretoria berichtet die „Agence Havas“, daß die Antwort der Südafrikanischen Republik auf die letzte Depesche des Staatssekretärs für die Kolonien Chamberlain gestern veröffentlicht worden sei. Die Vorschläge, betreffend die zehn Vertreter der Minendistrikte und die fünfjährige Ansässigkeit im Lande, seien zurückgezogen worden, da Großbritannien die an dieselben geknüpften Bedingungen nicht annehme. Transvaal erkläre sich einver⸗ standen, das Gesetz über das Wahlrecht, wenn dies noth⸗ wendig sei, zu verbessern, und führe aus, es habe niemals die Absicht gehabt, Großbritannien um die ihm durch die Konvention von London zugestandenen Rechte zu bringen, oder sich dessen internationalem Suzeränetäts⸗ recht zu entziehen. Es beziehe sich hierbei auf die Depesche vom 17. August 1898 über das Schiedsgericht und verlange schließlich weitere genauere Mittheilungen über den e roßbritanniens bezüglich des Zusammentritts tiner gemischten Kommission sowie Einzelheiten über den Zeit⸗ punkt und den Ort der in Aussicht genommenen Konferenz.

Parlamentarische Nachrichten. Der Kammerherr Graf Finck von Finckenstein auf

Madlitz, Mitglied des Herrenhauses, ist gestern gestorben.

Nr. 36 der „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Ge⸗ sundheitsamts“ vom 6. September hat folgenden Inhalt: Gesund⸗ heitsstand und Gang der Volkskrankheiten. Sterbefälle im Juli. Zeitweilige Maßregeln gegen Pest. Desgl. gegen ansteckende Krank⸗ beiten. (Italien.) Todesursachen 1896 und 1897. (Niederländisch⸗ Indien.) Gesundheitsstand 1898/99. Gesetzgebung u. s. w. (Deutsches Reich.) Invalidenversicherungsgesetz. (Preußen. Berlin.) Das Schlachten von Pferden, Eseln u. s. w. (Oesterreich. Bosnien und Herzegowina.) Tuberkulose. Gang der Thierseuchen in Frank⸗ reich, 2. Vierteljahr 1899 Desgl. in Serbien, 2. Vierteljahr 1899. Desgl. in Bulgarien, 2. Vierteljahr 1899. (Niederländisch⸗Indien.) Zeitweilige Maßregeln gegen Thierseuchen. (Preußen. Reg.⸗Bezirke Potodam, Stertin, Hildesheim, Trier; Frankreich, Belgien.) Vermischtes. (Deutsches Reich.) Prüfung der Aerzte und Zabnärzte. (England.) Aus dem 27. Berichte der obersten Gesundheitsbehörde 1897/98. (Belgien.) Bewegung der Bevölkerung, 1896 Geschenkliste. Monatstabelle über die Sterbefäule in deutschen Orten mit 15 000 und mehr Einwohnern, Juli. Desgl. in größeren Städten des Auslandes. Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. Desgl. in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. Desgl. in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. Witterung.

Statistik und Volkswirthschaft. 68 Zur Arbeiterbewegung. 1.“

Der Ausstand der Tischler in Köslin (vergl. Nr. 191 d. Bl.) dauert, der „Osftsee⸗Ztg.“ zufolge, noch fort. Von den 75 Gesellen, welche in den Ausstand getreten waren, haben 35 den Ort verlassen. Unterhandlungen haben bisher noch nicht stattgefunden.

Zum Ausstand der Zimmerer in Frankfurt a. M herichtet die „Frankf. Ztg.“, daß sich am 5. d. M. eine Versammlung mit dem Bericht der Lohnkommission beschäftigte. Dieser ergab, daß der Verband baugewerblicher Unternehmer eigentliche Zugeständnisse bis jetzt nicht gemacht hat. Zum Schluß wurde folgende Resolution an⸗ genommen: „Nachdem die Versammlung den Bericht der Lohn⸗ kommission über die Verhandlungen mit dem Ausschuß des Verbandes baugewerblicher Unternehmer entgegengenommen hat, erklärt sie, daß sie das Vorgehen der Lohnkommission dem Verbande gegenüber nicht gutheißen kann. Des weiteren erklärt die Versammlung, daß die der Lohnkommission vom Ausschuß des Verbandes gemachten Zusagen als solche nicht anerkannt werden können, und beschließt des halb, so lange an den gestellten Forderungen festzuhalten, bis vom Verband andere Bedingungen gestellt werden.“ (Vergl. Nr. 207 d. Bl.)

Aus Zwickau meldet das „Dresd. Journ.“ unterm 6. d. M., daß der dort seit Juni d. J. bestehende Maurerausstand von der Polizeibehörde als erloschen erklärt und das Ausstands⸗ bureau behördlich aufgelöst worden ist.

Der Ausstand der Leipziger Bauschlosser (vergl. Nr. 204 d. Bl.) ist, wie die „Dt. Warte“ unterm 6. d. M. erfährt, beendet worden. Die Forderungen der Ausständigen wurden sämmtlich bewilligt. 1 1114“*“ 8

Kunst und Wissenschaft. 8

In Weimar ist, wie „W. T. B.“ meldet, der Historienmaler, Professor Martersteig, seit dem Jahre 1848 Mitglied der Königlich preußischen Akademie der Künste, gestern gestorben. Friedrich Marter⸗ steig war am 11. März 1814 in Weimar geboren, machte dort seine Studien in den Jahren 1829 bis 1834 und setzte sie dann in Düssel⸗ dorf unter Hildebrandt und Schadow fort. Im Jahre 1838 ging er nach Paris und wurde Schüler von Delaroche. Er malte dort Bilder aus dem Dreißigjährigen Krieg, darunter die „Uebergabe von Breisach an Herzog Bernhard von Weimar“ jetzt im Rathhause zu Weimar), aus der Schweizer Geschichte, sechs Bilder aus dem Leben Luther’s, die „Uebergabe der Augsburger Konfession“ und die „Verurtheilung von Huß“. Im Jahre 1848 verließ er Paris und malte auf der Wart⸗ burg die „Ankunft der heiligen Elisabeth“'. Sodann übernahm er in Weimar im Jahre 1854 eilne Zeichenlebrerstelle am Sophienstift. Hier entstanden u. a. die Gemälde „Thomas Münzer's letzter Gang“, Bilder aus „Hermann und Dorothea“, „Luther's Ankunft in Worms“ (1860), „Hutten's Dichterkrsnung“ (1861), „Savonarola's Geschichte“ lin hebe Kartons), „Schwur und Vertreibung der Salzburger Pro⸗ testanten“.

Der bekannte Kunsthistoriker Theodor Gaedertz in Lübeck begeht heute sein sechzigjähriges Doktorjubiläum. Der Jubilar gehört zu den Jugendfreunden des Dichters Emanuel Geibel, deren nur wenige noch am Leben sind; er hat mit ihm die Universität besucht, wie das Kapitel „Student zu Bonn am Rhein“ in der Biographie „Emanuel Geibel“ von Karl Theodor Gaedertz, dem Sohne des Jubilars, anschaulich schildert, und auch später, besonders . d2s Felde der schönen Künste, manche Berührungspunkte mit ihm gehabt.

LELELand⸗ und Forstwirthschaft.

Die Versammlung deutscher Forstmänner, welche jüngst in Schwerin tagte, hat in ihrer Sitzung vom 22. August die Er⸗ richtung eines „Deutschen Forstvereins“ beschlossen. Bereits im Jahre 1881 war ein vergeblicher Versuch gemacht worden, die Wanderversammlung in eine auf den Lokalvereinen aufgebaute ständige Organisation umzuwandeln. Im Jahre 1897 erfolgte die Gründung einer von der Versammlung deutscher Forstwirthe un⸗ abhängigen forstlichen Interessenvertretung in dem „Deutschen Reichsforstverein“. Da sich jedoch bald zeigte, daß beide Organisationen nicht nebeneinander gedeihen konnten, stellte der Deutsche Reichs⸗Forstverein auf der Versammlung deutscher Forstmänner zu Breslau 1898 den Antrag auf Ver⸗ schmelzung. Nach sehr eingehender Vorberathung in einer hierfür be⸗ rufenen Kommission, sowie in den Lokal.⸗Forstvereinen hat die Ver⸗ sammlung deutscher Forstmänner zu Schwerin diesen Antrag fast einstimmig angenommen, und es ist nunmehr auf Grund der vor⸗ gelegten Satzungen an Stelle dieser Versammlung sowie des Deutschen Reichs⸗Forstvereins der „Deutsche Feektbeh getreten. Als Aufgaben hat sich der Verein gestellt: die Wabrung und Förderung der Interessen des deutschen Forstwesens, die Pflege der forstlichen Wirthschaft und Wissenschaft und die Vermittelung persönlichen Gedankenaustausches Die Organe des Vereins sind ein Vorstand, der Forstwirthschaftsrath (nach Analogie des Deutschen Land⸗ wirthschaftsraths) und die Hauptversammlung, welche letztere im wesentlichen der bisherigen Versammlung deutscher Forstmänner entspricht. Der Vorstand besteht z. Z. aus den Herren Land⸗Forstmeister Dr. Danckelmann⸗Eberswalde, Ober⸗Forstmeister Ney⸗Metz und Forst⸗ meister Riebel⸗ Muskau Der Deutsche Forstverein zählt schon jetzt rund 1200 Mitglieder, darunter zahlreiche große Privatwaldbesitzer. Auch die großen Lokalforstvereine sind bereits sämmtlich dem Deutschen orstverein beigetreten. Anmeldungen sind zu richten an den Vor⸗ ee des Vorstandes: Land⸗Forstmeister Dr. Danckelmann in 111111X“ 111“ 8 EW1“ 1I1I 111¹““ Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.

(Aus den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“, Nr. 36 vom 6. September 1899.)

Pest. Rußland. Nach amtlicher Mittheilung vom 20. bezw. 29. August ist in der zweiten Hälfte des Juli in Kolobowka, Bezirk Zarew, Gouvernement Astrachan, eine Seuche unter der Form einer

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schweren Lungenentzündung KHppaumanate aigus“) ausgebrochen. Bis zum 29. August waren 23 Todesfälle bekannt geworden; vom 22. bis 29. Augußt sind Neuerkrankungen angeblich nicht vorgekommen am letztgenannten Tage befanden sich noch 3 Kranke in Behandlun Von einer Verschleppung der Krankheit nach anderen Orten war b dahin nichts bekannt.

Portugal. Einer Mittheilung vom 29. August zufolg haben die seitens der spanischen Regierung zum Studium der Epidemi nach Oporto entfandten und von dort vor einigen Tagen na Madrid zurückgekehrten beiden Aerzte ihrer Ueberzeugung dabi Ausdruck gegeben, daß die Pestepidemie auf das Oporto'er Stadtgebiet beschränkt bleiben würde, wenn der Militärkordon um die Stad herum wirksam aufrecht erhalten werde. Nach amtlichen Meldungen sind in den letzten Tagen vor dem 29. August in Oporto 1 bis 2 neue Pestfälle täglich festgestellt worden.

Egypten. In Alexandrien sind in der Woche vom 19. bis 25. August 3 Erkrankungen (je 1 am 20., 22. und 25.) und 2 Pesttodesfälle zur Anzeige gekommen.

Britisch⸗Ostindien. Während der Woche vom 22. bis zum 29. Juli war in der Stadt Bombay die Zahl der Pest⸗ lodesfälle auf 58 von 62 in der Vorwoche zurückgegangen, dagegen in der Präsidentschaft gleichen Namens auf 2437 von 1869 ge⸗ stiegen. Von der ersteren Zahl entfielen 868 auf die Stadt Puna. Ferner hatte die Seuche im Staat Mysore und im Belgaum⸗Bezirk weiter um sich gegriffen; in verschiedenen Bezirken des Staats Hyderabad war dieselbe 1 wieder ausgebrochen. Aus Karachi gelangten 4 und aus Kalkutta 5 Peststerbefälle zur Meldung. Während der Woche vom 29. Juli bis zum 5. August hat die Seuche ganz bedeutend zugenommen. In der Stadt Bombay starben 84 Per⸗ sonen gegen 58 in der Vorwoche, und in der gleich⸗ namigen Präsidentschaft war die Zahl der Pest⸗ sterbefälle in derselben Zeit von 2437 auf 3380 ge⸗ stiegen. In der Stadt Puna hatten sich die Todesfälle von 868 bis auf 1103 vermehrt. Sieben Bezirke und ebensoviele Staaten wiesen eine beträchtliche Zunahme der Seuche auf. Auch in Kalkutta hatte sich die Pest wieder bedeutend verschlimmert: Es starben hier 56 Personen gegen 5 in der vorhergehenden Woche; außerdem gelangten 5 Todesfälle aus der Vorstadt Howrah zur Mel⸗ dung. Im Staate Mysore erfolgten 120 Peststerbefälle gegen 63 in der Vorwoche; im Staate Hyderabad hatte die Seuche da⸗ gegen wieder etwas abgenommen.

Cholera. „Britisch⸗Ostindien. Kalkutta. In der Zeit vom 23. Juli bis 5. August sind 80 Personen an Cholera gestorben.

Verschiedene Krankheiten.

Pocken: St. Petersburg 7, Warschau (Krankenhäuser) 6 Er⸗ krankungen; Flecktyphus: Warschau 3 Todesfälle; St. Petersburg 2, Warschau (Krankenhäuser) 4 Erkrankungen; Rückfallfieber: St. Petersburg 11 Erkrankungen; Genickstarre: Moskau 2, New York 11 Todesfälle; Keuchhusten: London 17, New York 15 Todesfälle; Reg.⸗Bez. Schleswig 35, Hamburg 44, Kopenhagen 28 Erkrankungen; Influenza: London 3, Moskau 2 Todesfälle; Lungenentzündung: Reg.⸗Bez. Schleswig 36 Erkrankungen; Ruhr: Reg.⸗Bez. Arns⸗ berg 121, Reg.⸗Bez. Düsseldorf 118, Reg⸗Bez. Marienwerder 33, Reg.⸗Bez. Münster 21, Warschau (Krankenhäuser) 26 Erkrankungen; Brechdurchfall: Reg.⸗Bez. Marienwerder 27, München 32, Nürn⸗ berg 37, Hamburg 156 Erkrankungen. Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen starb an Masern (Durchschnitt aller deutschen Berichtsorte (1886/95: 1,15 %): in Bochum Er⸗ krankungen kamen zur Meldung in Berlin. 28, Breslau 41, in den Reg⸗Bezirken Hildesheim 137, Königsberg 102, in Nürnberg 54, Budapest 38, New York 156, St. Petersburg 74, Wien 69 —; ferner wurden Erkrankungen an charlach angezeigt in Berlin 48, Breslau 32, im Reg.⸗Bez. Arnsberg 92, in Hamburg, Budapest je 42, Kopenhagen 73, London (Krankenhäuser) 225, New York 54, Paris 46, St. Petersburg 25 —; deogl. an Diphtherie und Croup in Berlin 62, FJSEe. 20, Kopenhagen 44, London (Krankenhäuser) 188, New York 155, Paris 33, St. Petersburg 87, Stockholm 82, Warschau (Krankenhäuser) 21, Wien 44 —; desgl. an Unterleibstyphus in Berlin 21, London (Krankenhäuser) 28, New York 43, Paris 128, St. Petersburg 169.

Im Monat Juli (für die deutschen Orte) sind nachstehende Todesfälle gemeldet worden: Pocken: Athen 13, Madrid, Alexandrien je 3, Kairo 7, Bom⸗ hay 28, Baltimore, Cincinnati je 1, New Orleans 3, New York 7, San Francisco 1, Mexiko 29, Rio de Janeiro 42; Cholera, Pes. Gelbfieber: vgl. die fortlaufenden Mittheil. in den Veröff.; Flecktyphus: Amsterdam, Alexandrien je 1, Kairo 37, Mexiko 72; Rückfallfieber (einschl. biliösen Typhoids): Alexandrien 3, Kairo 77; Genickstarre: Beuthen O.S. 1, Baltimore 10, Cincinnati 3, Detroit, Minneapolis je 4, New Orleans 11, New York 43, San Francisco 7, St. Louis 10; Tollwuth: Kairo 3; Milzbrand: Baltimore 1, Buenos Aires 2, Cincinnati 1; In⸗ fluenza: Berlin 9, Breslau, Elbing je 2, 6 deutsche Orte je 1, ferner Triest 1, Amsterdam 2, Athen 4, Madrid 28, Kairo 2, Balti⸗ more 27, Cincinnati 2, Detroit 2, Minneapolis 1, New Orleans 6, San Francisco 1, Mexiko, Buenos Aires je 3, Rio de Janeiro 2; Lepra: Bombay 4, Rio de Janeiro 1.

Im übrigen war in nachstehenden Orten die Sterblichkeit an einzelnen Krankheiten im Vergleich zur Gesammtsterblichkeit eine be⸗ sonders grofs⸗ nämlich höher als ein Zehntel: an Masern (1886/95 erlagen denselben 1,15 von je 100 in sämmtlichen deutschen Berichts⸗ orten Gestorbenen): in Borbeck, Insterburg, Landsberg a. W., Wittenberg, Bautzen; an Scharlach (1886/95: 0,91 % in allen deutschen Orten): in Altenessen, Bottrop, Braubauerschaft, Eisleben, Langendreer, Ueckendorf; an Diphtherie und Croup (1886/98: 4,27 % in allen deutschen Orten): in Bocholt, Buer.

Mehr als ein Fünftel aller Gestorbenen ist ferner nachstehenden Krankheiten erlegen: der Lungenschwindsucht (1886/95: 12,38 % in allen deutschen Orten): in Forst, Iserlohn, Paderborn, Solingen (mehr als ein Drittel), Trier, Bayreuth, Linz; akuten Erkrankungen der Athmungsorgane (1886/95: 11,98 % in allen deutschen Orten); in 22 deutschen Orten, darunter sogar mehr als ein Drittel in Borbeck, Göttingen; akuten Darmkrankheiten (1886/95: 1,72 % in allen deutschen Orten): in 115 deutschen Orten, darunter sogar mehr als ein Drittel in Steglitz, Weißensee, Burg, Danzig, Giebichenstein, Gnesen, Grabow (sogar mehr als die Hälfte), Grünberg, Halle, Hanau, Harburg, Köln, Linden, Neuruppin, Neuß, Rixdorf, Saarbrücken, Schneidemühl, Schöneberg, Stettin (mehr als die Hälfte), Wandsbek, Wittenberge, Ludwigshafen, Speyer, Offenbach, Apolda, Gera, Greiz, Metz, Straßburg i. E.; ferner in Alexandrien, Kairo, Detroit, Mexiko.

Von den 274 deutschen Orten hatten im Berichtsmonat eine ver⸗ hältnißmäßig hohe Sterblichkeit (über 35,0 auf je 1000 Einwohner und aufs Jahr berechnet) Weißensee 35,5 (1887/96: 30,5), Linden 36,5 (1886/95: 32,5), Alt⸗Zabrze 37,7, Greifswald 38,1 (30,2), Memel 38,3 (27,5), Gelsenkirchen 39,4 8879 Wattenscheid 39,4, Neuruppin 39,5, Zaborze 39,7 (1892/96: 37,8), Lipine 41,2, Beeck 42,2 (1895/97: 27,3), Giebichenstein 42,6 (25,0), Löbtau 42,8 (26,0), Lichtenberg 43,0 (1887/96: 30,3), Stettin 46,6 (1886/95: 26,0), Inowrazlaw 51.2 (1891/95: 25,0), Grabow 76,5 (1888/97: 29,9). Im Vormonate betrug das Sterblichkeitsmaximum 43,2 %00.

Die Säuglingssterblichkeit war in 71 Orten eine beträchtliche, d. h. höher als ein Drittel der Lebendgeborenen. 400 und mehr betrug sie in folgenden Orten: Stolp 403 (Gesammtsterblichkeit 27,7), Döbeln 407 (21,9), Frankfurt a. O., Bautzen je 408 (28,0 bezw. 25,2), Jersitz 413 (30,1), Halle 420 (30,5), Linden 421. Ch. Tilsit 423 (28,1), Königsoerg 427 (30,6), Grandenz 433 (28,3), Inowrazlaw, Gera je 438 (51,2 bezw. 24,3), Magdeburg 450 (27,9), Köln 452 8. Metz 456 (20 9), Merseburg 460 (28,7), Seraubing. 465 (32 1). andere Vororte Berlins 468 (26,0), Landsverg a. W., Posen, Sgandau