388000 8 ö“ v11“ bentli alverf ing ho0n sowie Gewinn⸗ und Verlust⸗Konto der Actieng esellschaft „Saatzig'er Kleinbahnen“ O rdentliche Heneralversammlung
pro 31. März 1899, betreffend Hauptstrecken. 1“ 8 8 ä . Passivan.. Mittwoch, den 27. September, Nachmittags 2 ½ Uhr, Activa. Bilanz⸗Konto 31. März 1899 . vee 19 Behrea bacte Tee.
A“ ℳ 7 b 92 8 e .„ 6668 6 727 000 I. Eisenbahnbau⸗Konto. 2 759 911 59 I. Prioritäts⸗Stamm⸗Aktien wendung des Reingewinns. Ertheilung der Entlastung an Aufsichtsrath und Vorstand. 88 fonds⸗ 49 749 v1153“* 41 IV. Erneuerungsfonds⸗Konto Befugung des Vorstandes, etwaige vom Firmenregister gewünschte Abänderungen derselbe 1 Zinsen pro 1898/99 „ 835,28 2. Aufcgtbote, ustellungen u. der 7. Erwerbs, und Wirthschafts⸗Genossenschaften. 1— . eise. 48 Ab laut Kassa⸗Konto .. 2 693,38 vom 12. Sept. a. c. in den Bureaux der Gesellschaft in Altkloster und Wertheim, sowie in 1 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren. 10. Verschiedene E“ Diejenigen Aktionäre, welche in der diesjäbrigen Generalversammlung ihr Stimmrecht ausüben n 8 1. April 119bu8s9 .ℳ 3 881,04 auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. Beschluß der Generalversammlung erhöht werden. Bestand der Gesellschaftstasse und die Bestände an vertretenen Aktien aufiustellen und dem Protokoll
1 Tagesordnung: 1) Vorlage der Bilanz per 1898/99 und des Geschäftsberichts. Beschlußfäaͤssung über Ver⸗ II. Diverse Debitores 63 717] 421 uII. Stamm⸗Aktien. 1 455 000 . 1 8 . 8 552 920 2) Wahlen. III. Kasse Konto. “ 3) In Veranlassung des neuen Handelsgesetzes Antra auf Abänderung der Statuten und — IV. Mobilien⸗Konto * Saldo⸗Vortrag vom 1. wbe 18287 G0 vorzunehmen. . Untersuchungs⸗Sachen. 1 8 6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien EA1 ZA4A4“X“ “ 8 Der worgand. 3. Ünsall. und Invaliditäts⸗ zc. Versicherung. De entlich er An ei er 8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. 2 521707 Die neuen Statuten, sowie die Gewinn. und Verlustrechnung, die Bilanz und die Berichte sind 4. Verkäufe Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 8 4 9. Bank⸗Ausw 9 18.1“ Hamburg bei den Notaren Herren Dres. Bartels, Des Arts und v. Sydow, gr. Reichenstraße 63, j V. Bilanz⸗Reserve⸗Fonds: in Hannover bei dem Bankhause B. Magnus zur Verfügung der Aktionzare. 1 6) Kommandit⸗ Gesellschaften zweihunderttausend Mark, eingetheilt in zweihundert die Revisoren und übrigen Mitglieder die Bücher treter von Aktionären mit Angabe ihres Namens öö“ wollen, erhalten in den Werkt vom 21.—26. Sept. in Hamb bei den vb len H Aktien zu je tausend Mark. Dasselbe kann durch und Schriften der Gesellschaft einsehen, sowie den und Wohnorts sowie des Betrages der von jedem ollen, erhalten in den Werktagen — 26. Sept. in Hamburg bei den obengenannten Herren 5 % Dotierung pro 1898 /99 „ 1 760,36 5 641140 Notaren, in Altkloster und Wertheim in den Bureaux der Gesellschaft, in Hannover bei dem § 4. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Sie Effekten, Werthpapieren u. s. w. untersuchen. Er beizvfügen. Das Verzeichniß ist vor der ersten Ab⸗ tragen fortlaufende Nummern und die Namensunter⸗ hat die Jahresrechnungen, die Bilanzen und Vor⸗ stimmung zur Einsicht auszulegen; es ist von dem
—
[2825758,42 Gewinn⸗ und Verlust⸗Konto.
VI. Gewinn .. . 33 446 94 Banthause B. Magnus gegen Vorzeigung der Prioritäts⸗Aktien bezw. Aktien Eintritts⸗ und Stimmkarten. 38884]
2828 758 42
An Unkosten⸗Konto
„ Bilanz⸗Reservefonds
Gewinn
Vorschlag zur Vertheilung: 4 % Dividende pro 1898/99 von ℳ 727 000 Stck. Priorit. ℳ 29 080,—
Vortrag
In der Generalversammlung am 7. August dieses Jahres genehmigt. Der Vorstand der Actien⸗Gesellschaft
„ Saatzig'er Kleinbahnen“. G. Sonnabend.
ℳ 33 446,94
ℳ 18 403
1 760 33 446
36 94
94
₰ 64 Per Gewinn⸗Vortrag ℳ 35 322,— abzgl. bezahlte Divi⸗
dende pro 1897/98 „ Eisenbahnbetriebs⸗Konko: Betriebsüberschuß pro 1898/99 . .ℳ 66 506,95 Rücklage in den Er⸗ neuerungsfonds..
Nℳ. 57 280,79 % für die Be⸗ triebsleitung
Zinsen⸗Konto.
[38842]
Soll.
Bilanz der Kunstmühle Rosenheim
(Nach den Beschlü
Immobilien⸗Konto Maschinen⸗Konto Fahrnisse⸗Konto Sack⸗Konto Bahngeleise⸗Konto . . . .... Konto⸗Korrent⸗Konto: Debitoren . . Waaren⸗Konto Kassa⸗Konto Wechsel⸗Konto Effekten⸗Konto
ℳ ₰ 268 656 Aktien⸗Kapital⸗Konto 700 000
527 515 63] % Dividende⸗Reserve⸗Konto .60 000 246 77472]/ꝙMaschinen⸗Erneuerungs⸗Res.⸗Konto. 10 000
11 210 59] Tantibme⸗Konto . 15 687 158 615 49 Vortrag auf 1899/1900 .J 8 982 35
1221 324 99 [1221 324 99
per 30. Juni 1899. 8 6“ ssen der Generalversammlung v. 4. Sept. 1899.) Passiva.
ℳ
Konto⸗Korrent⸗Konto: Kreditoren .. 151 654 Reserve⸗Konto.. 165 000 Spezial⸗Reserve⸗Konto 40 000
1 Dividende⸗Konto b 70 000
SIIIII2IX
8 547 66 Gewinn⸗ und Verlust⸗Konto:
Gewinn⸗ und Verlust⸗Konto. 11“ Haben.
[38801]
Bilanz sowie Gewinn⸗ und V
Activa.
erlust⸗Konto der Actiengesellschaft pro 31. März 1899, betreffend die Strecke Caßhagen Bilanz⸗Konto 31. März 1899.
„Saatzig'er Kleinbahnen“ —Klein⸗Spiegel. Passiva.
I. Eisenbahnbau⸗Konto
II. Kassa⸗Konto
Debet.
530 644 1 934 17 968
550 597
Gewinn⸗ und Verlust⸗Konto.
10
41 28
29
I. Prioritäts⸗Stamm⸗ 242 000 — II. Stamm⸗Aktien..
III. Kreditores
An Saldo⸗Vortrag..
„ Eisenbahnbetriebs⸗Konto: Manko pro 1898/99
mnnlosten⸗Konto
In der Generalvers
2
11 953 4 965 1 04976
7 968 78
ammlung am 7. Au Der Vorstand
„Saatzig'er
80% An Verlust⸗Vortrag 22
gust dieses Jahres genehmigt.
der Actiengesellschaft Kleinbahnen“.
G. Sonnabend.
Wir geben hiermit bekannt, daß laut Beschluß der beutigen Generalversammlung die Einlösung des Kupons Nr. 20 unserer Aktien Nr. 1 — 600 à ℳ 500,— mit ℳ 50,— sowie von Nr. 601 — 1006 à ℳ 1000,— mit ℳ 100,— von heute ab b München erfolgt.
Betriebsunkosten und Zinsen⸗Konto. Conto pro dubiosa . Statutengemäße Abschreibung auf Immobilien 5 482 79] Grundstückerträgniß Dividende⸗Konto “ Tantième⸗Konto Dividende⸗Reserve⸗Konto .. Spezial⸗Reserve⸗Konto .. Vortrag auf 1899/1900
ℳ ₰ ℳ 94 483 37% Vortrag von 1898/99 .. 6 461 1 571 94 Bruttogewinn auf Waaren 203 246
70 000,—- 15 687 9] 10 000—- 5 000 — 8 982 35
2I 208 36 NI 208 56
Rosenheim, 4. September 1899. v E11““
Weller.
[38825]
Polytechnisches Arbeits⸗
Activa.
Institut J. Schröder Act.⸗Ges., Darmstadt.
Netto⸗Bilanz, 31. Mai 1899. Passiva.
138843]
Spinnerei und Weberei Kottern. Bilanz per 30. Juni 1899.
Activa.
Passiva.
Allgemeiner Liegenschaften⸗Konto
Wasserbau⸗Konto .
eeeböbööeee— Maschinen⸗ und Mobilien⸗Konto Oekonomie⸗ Utensilien⸗ u. allgemeiner Mobilien⸗
Feuerlöschgeräthschaften,
Konto
Debitoren in laufender Rechnung ℳ 114 698,56
Guthaben bei Banken „ 679 638,93 Effekten⸗Konto .
Inventarium:
Baares Geld und Wechsel ℳ 5 598,68 Baumwoll⸗Vorräthe „ 384 718,77]
164 228,83
Garn⸗ und Tücher⸗
und
diverse Vorräthe in der Reparatur⸗
Werkstätte, Deko⸗
nomie u. Wirth⸗ 11““;
Vorausbezahlte Steuern und Asse⸗
kuranzen
ℳ
530 987 300 000 1 116 610 2 225 512
45 178
794 337 “
613 477 7 976
₰ 31
37 50
28
23
5 882 830 u“ Gewinn⸗ und Verlust⸗
1³
b
b. für Ma⸗
schinen 8 % „ 57 033,72 79 631,— Kreditoren in laufender Rechnung.. Reservefonds⸗Konto Außerordentlicher Reserve⸗Konto Arbeiterunterstützun Gewinn und Verlu
Vortrag vom Jahre 1898
ℳ 106 291,78
. 269 808,34
95
Immobilien⸗Konto.. Inventar⸗Konto Gußmodell⸗ und Zeichnungen⸗Konto . Kasse⸗Konto Wechsel⸗Konto Waaren⸗Konto Debitoren Clichés⸗Konto Katalog⸗Konto
Soll.
189 730 55] Aktien⸗Kapital⸗Konto: 98 820 11 Stamm⸗Aktien.. . 160 000,— 34 484 64 % ꝑPrioritäts⸗Aktien .. . 205 000
189 966,08] Kreditoren . .. 17 494 60 316, 98]i Reservefonds⸗Konto. 15 420
585 830 10 585 830 10
1 882 750Hypothek⸗Konto ... 128 860 1 721 43/ Darlehns⸗Konto 211 338
3 861 — bhs 8 1: 5 05566 Gewinn⸗ und Verlust⸗Konto.. .. 7 725
Aktienkapital⸗Konto Sparkassa⸗Konto. Amortisations⸗Konto
per 1898/99: Gebäude 4 % ℳ 22 597,28
ℳ 2 095 356,25
Statut. Absch
Gewinn...
““
Unkosten⸗Konto (Wechselspesen, Skonti, Nachlässe, Porti, Versicherungen, Werkzeugverbrauch). Handlungs⸗Unkosten⸗Konto: . Salaire, Provisionen, Reisespesen .. . Zinsen⸗Konto Immobilien⸗Unkosten⸗Konto. .. reibungen: Maschinen 5 % „4 300,60 Mobilien 5 % . Immobilien 2 % 2 747.02 7 410/37
Gewinn⸗ und Verlust⸗Rechnung, 31. Mai 1899. Haben.
Frachten, Drucksachen,
8 Waaren⸗Konto: 8 Bruttogewinn 16 365/14
682 67
362,75
7725 89 94 87501
Gewinn vom Jah
An General⸗Unkosten „ Amortisation.. Gewinn⸗Saldo
5
ℳ 730 505
79 631 376 100
1 186 236/15 Nach Beschluß heutiger Generalversammlun Kupon Nr. 26 unserer Aktien mit ℳ 100,— von h nd bei der Württembergischen Vereinsbank in Stuttgart ein Kottern, den 2. September 1899.
12
2 Per Gewinn⸗Vortra Spinnerei⸗ und
Die Direktion. A. Schulz.
om Jahre 1898 eberei⸗Waaren⸗
g wird der am 1. November I.
. fälli Geselschafiste hier
bei unserer kasse hier
gelöst werden.
[38662)
Schedewitzer Consum⸗Verein.
Die diesjährige ordentliche Generalversamm⸗ lung findet Sonntag, den 24. September 1899, Nachm. von 2 Uhr an, im Saale des Belvedere, Zwickau, Thalstraße, statt. hierzu unsere Mitglieder ein mit dem Bemerken, aß Einlaß in den Saal nur von 1—2 Uhr und
zwar Ueagn Vorzeigung der Mitgliedskarte e
tellvertretung unzulässig ist.
Tagesordnung:
1) Vortrag des Geschäftsberichtes und des Be⸗ richtes vom Revisor, Feststellung der Divi⸗ dende, Genehmigung der Entlastung des Vorstande
und
Wir laden
chnung und
rfolgt
2) Ergänzungswahl für die aus
sichtsrathsmitglieder. 3) Berathung und Be der Gesamm
scheidenden Auf⸗
schlußfassung über den tverwaltung, ensionskasse betreffend. achverständigen Anträge von Mitgliedern. Der Geschäftsbericht lie den 7. d. ab, i kaufsstellen Kontor zur Schedewi
die Errich⸗ 4) Wahl des
gt von Donnerstag,
emplaren in unseren Ver⸗
Restaurationen
gefäll. Abholung aus.
tz, den 5. September 1899. Der Vorstand
chedewitzer Consum⸗Vereins
Adolf Seifert.
jahre ums
8 Seifert.
[38826] Polntechnisches Arbeits-Institut
J. Schröder, Actien⸗Gesellschaft Darmstadt.
Durch Beschluß der zwölften ordentlichen Ge⸗
Früle semmzengöte Tttignde vom 1 Außus zahlbaren ebe che Fil fundierten Anleihe. ie Reserve, die sich aus der in die
Jahre vorgenommenen Reorganisation und den dabei 1. Juni 1889 8 heute durch den Notar Herrn
getroffenen Vereinbarungen ergeben hat, mit
0,04 nämlich: 88 1789,99 Nr. 45 67 83 85 110 116 133 142 289 327 336
von
sowie der Reingewinn von
zusammen ℳ 23 145,93 91 A..
wie folgt verwendet worden: 933 953, St 24 à ℳ 1000,
1) Dem Gesetzlichen Reservefonds wurden a. aus obiger Reserve ein Betrag
= 5 % des Aktienkapitals,
b. 5 % des 25,89
ℳ 7 7
ferner: 2) dem Besonderen Reservefonds (s. § 32 der Stat
a. der Rest ob
b. aus dem Re
trag von
zugeschrieben.
Reingewinnes von
wurde
er Reserve mit.
gewinn ein Be⸗
) Der vomReingewinn verbleibende Restbetrag von
In den ersten Monaten gestalteten sich die Bestellungen und günstiger als in den entsprechenden Vorjahres, und das Institut erfreute si nst stillen Monate fortwährend rei träge und starker Besch ein wesentlich besseres omehr gerechnet werden, als die starke Bfüchäftigung gegenwärtig noch im Zunehmen be⸗ griffen ist.
Darmstadt, den 4. September 1899
wurde an dem Konto der Gußmodelle
und Zeichnungen abgeschrieben zusammen ℳ 27175,93 findenden außerordentl. Generalversammlung
schäftsjahres ergebenst eingeladen.
Der Vorstand.
Braun
ℳ 10 250,—
4 854,96
des neuen Ge 858 Versand nat F. 2) Besprechung über die Verlängerung oder Auf⸗ A rf⸗ äftigung. Es 31 88 3) Event. Wahl einer Liquidations⸗Kommission. Resultat im neuen Geschäfts⸗ Dortmund, den 5. Seprember 1899.
[38795]
Norddeutsche Zucker⸗Naffinerie.
Einundzwanzigste Ausloosung der viereinhalbprozentigen mit 105 % rück⸗
em Nach Maßgabe der Bedingungen der Anleihe vom
Dr. Bartels folgende Nummern ausgeloost worden,
401 418 426 435 446 528 571 634 813 872 915
behufs Rückzahlung des Nominal⸗Kapitals zuzüglich 5 % Aufgeld mit ℳ 1050 per bligation am 1. Dezember dieses Jahres.
Diese Obligationen sind vom genannten Tage an nebst sämmtlichen nicht fälligen Kupons an unseren 386,29 Kassen in Hamburg, Berlin und Frankfurt
a. M. zur Empfangnahme des Betrages einzureichen. sind: per 1. Juni 1899 Nr. 112
5 170,09 Hamburg, den 5. September 1899.
Commerz⸗ und Disconto⸗Bank.
[38792] Die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft werden
2 484,64 hiermit zu der am Sonnabend, den 23. Sep⸗
tember a. c., Nachmittags 5 Uhr, im Hotel Middendorf (Alfr. Joh. Wencker) Brückstr. 10, statt⸗
Tagesordnung: 1) Wahl eines Rechnungsrevisors.
lösung der Aktiengesellschaft.
Dortmunder Verkaufs⸗Verein für
Biegelei⸗Fabrikate, Art. Ges. Der Aufsichtsrath. Juls. Brand, Vorsitzender.
188
ei uns oder bei der Bayrischen Vereinsbank
Rheinische Lederwerke Saarbrücken. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit ur ersten ordentlichen Generalversammlung
in unser Geschäftslokal hierselbst, Gersweilerstraße, auf Samstag, den 23. September 1899, Nachmittags 5 Uhr, ergebenst eingeladen.
Tagesordnung: I. Borlage der Bilanz und des Geschäftsberichtes von Vorstand und Aufsichtsrath. II. Bericht der Revisoren. III. de. ens des Vorstandes und Aufsichts⸗ rathes. IV. Neuwahl des Aufsichtsrathes. V. Aufnahme einer Anleihe. VI. Statutenänderung. Gemäß § 17 des Statuts sind nur diejenigen Aktionäre zur Theilnahme an der Generalversamm⸗ lung berechtigt, welche ibre Aktien spätestens drei Tage vor dem Tage der Generalversammlung in dem Geschäftslokal der Gesellschaft oder bei dem Bankhause Herren Gebr. Röchling in Saar⸗ brücken eingereicht haben. Saarbrücken, den 6. September 1899. Der Vorstand.
[38798]
Stuttgarter Straßenbahnen.
Ausgabe von 1 500 000 ℳ Stamm⸗Aktien. Die Stuttgarter Straßenbahnen geben in Gemäß⸗
heit des in der außerordentlichen Generalversamm⸗
lung vom 20. Juli 1899 gefaßten Beschlusses zum
Ze der Erweiterung ihres Unternehmens den apitalbetrag von
ℳ 1 500 000.— in 1500 Stück Stamm⸗
Aktien, Litt. E. à 1000 ℳ, Nr. 2183 — 3682 aus.
Diese Aktien nehmen nach Verhältniß der Ein⸗ zahlungen, vom Tage derselben ab, pro rata tem- poris an der jeweiligen Jahresdividende Antheil und sind durch ein Konsortium fest gezeichnet.
Den Aktionären ist jedoch ein Bezugsrecht in der Weise eingeräumt, daß ihnen
1) auf je 12 Stück Stamm⸗Aktien à 100 Fl., auf je 6 Stück Stamm⸗Aktien à 100 Fl. und
Stamm⸗Aktie oder Prioritäts⸗Aktie à 1000 ℳ, oder auf je 2 Stück Stamm⸗ oder Prioritäts⸗Aktien à 1000 ℳ je eine Aktie E. à 1000 ℳ zum Kurse von 108 ¼ % angeboten wird.
2) Die Anmeldung des Bezugsrechts und Vorzei⸗ gung der Aktien erfolgt bei der Württb. Bank⸗ anstalt, vorm. Pflaum & Cie. oder den Herren Dörtenbach & Cie. und ist an die Frist vom 1. bis 15. Oktober d. J. inkl. gebunden, nach deren Ablauf das Bezugsrecht erlischt.
3) Die I. Einzahlung auf die zugetheilten Stüͤcke mit 33 ¼ % (25 % vom Nominalbetrage und 8 ¼ % Agio) nebst 5 % Zinsen vom 1. Oktober bis zum Zahlungstage hat sofort bei Anmeldung des Bezugs⸗ rechts gegen Ausfolge von Interimsscheinen bei einer der vorerwähnten Bankfirmen zu erfolgen.
Die weiteren Einzahlungen werden vom Aufsichts⸗ rathe nach Bedarf durch öffentliche Bekannntmachung in den Gesellschaftsblättern eingefordert.
Denjenigen Aktionären, welche eine kleinere An⸗ zahl als 12 oder 2 resp. 6 und 1 Aktien besitzen, wird auf Wunsch von den genannten Bankfirmen Gelegenheit gegeben, entweder ihre Bezugsberech⸗ tigung zu verwerthen, oder durch Ergänzung der⸗ selben den Bezug von neuen Aktien zu ermöglichen.
Wir laden nun die Herren Aktionäre ein, von ihrem Bezugsrecht unter obigen Bedingungen Ge⸗ brauch zu machen.
Stuttgart, den 6. September 1899.
Stuttgarter Württb. Baunkaunstalt, Straßenbahnen. vorm. Pflaum & Cie. Dörtenbach & Cie.
[38799]
Stuttgarter Straßenbahnen.
8 Ausgabe von Kupons⸗Bogen.
Die neuen Kupons⸗Bogen zu den Stamm⸗Aktien
100 Fl. Nr. 1 — 3750 für die Jahre 1899 — 1930 werden vom 1. Oktober d. J. an bei der Württb. Bankanstalt, vorm. Pflaum & Cie. und den Herren Dörtenbach & Cie. ausgegeben.
Die Inhaber der Aktien werden gebeten, solche daselbst gegen Vorweisung der resp. Mäntel in Empfang nehmen zu wollen. 1“
Stuttgart, den 6. September 1899.
Stuttgarter Straßenbahnen.
6884721 Forbacher Bank.
Die Herren Aktionäre der Forbacher Bank werden zur außerordentlichen Generalversammlung, welche am Mittwoch, den 11. Oktober 18989, Nachmittags um 2 Uhr, im Hotel Karsch hier⸗ selbst stattfinden soll, ergebenst eingeladen.
Tagesordnung:
Feschlußfasfung üher die durch das neue Handels⸗ gesetzbuch bed über die Neufassung derselben, wie folgt:
Firma. Sitz und Dauer der Gesellschaft.
§ 1. Die unter der Firma „Forbacher Bank
Aktiengesellschaft“ bestehende Aktiengesellschaft hat
shren itz in Forbach in Lothringen. Ihre Dauer ist auf einen bestimmsen Zeitraum nicht beschrankt. Gegenstand des Unternehmens. § 2. Gegenstand des Unternehmens ist der Be⸗ trieb von Bank⸗ und Handelsgeschäften aller Art. Grundkapital, Aktien und Aktionäre. § 3. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt
ngte Aenderung der Statuten sowie
schriften des Vorsitzenden des Aufsichtsraths und eines Vorstandsmitgliedes. Gegen Erstattung der ent⸗ stehenden Kossen kann die Umschreibung der Aktien in folche auf den Namen verlangt werden. Die Uebertragung von Namens⸗Aktien ist an die Zu⸗ stimmung der Gesellschaft gebunden. Im Verhältnisse zu der Gesellschaft werden nur diejenigen als die Eigen⸗ thümer angesehen, welche als solche im Artienbuche verzeichnet sind. Zur Prüfung der Legitimation ist die Gesellschaft berechtigt, aber nicht verpflichtet.
§ 5. Jeder Aktie sind Dividendenscheine für 10 Jahre nebst einem Talon beigegeben, welcher das Recht auf Erhebung einer weiteren Serie von Dividendenscheinen nebst Talon giebt.
§ 6. Wird das Grundkapital ohne eesrcth. Voll⸗ zahlung der neuen Aktien erhöht, so erhalten die Aktienzeichner bis zur Vollzahlnng auf ihren Namen lautende Interimequittungen, welche bis zum Aus⸗ tausch gegen die Aktienbriefe die Stelle der letzteren vertreten.
§ 7. Aktionäre, welche die auf die Aktie ein⸗ geforderten Beträge nicht zur rechten Zeit einzahlen, haben Zinsen von dem Tage an zu entrichten, an welchem die Zahlung hätte geschehen sollen. Wird die Einzahlung der Aktienbeträge länger als 1 Monat nach Verfall verzögert, so hat der Säumige eine Vertragsstrafe von 10 % der fälligen Einzahlung zu entrichten. Im Falle verzögerter Einzahlung kann an die säumigen Aktionäre unter Beobachtung der Vorschrift des § 219 des Handelsgesetzbuches eine erneute Zahlungsaufforderung durch dreimalige Be⸗ kanntmachung in der „Forbacher Zeitung“ unter An⸗ drohung des Verlustes der Antheilsrechte erlassen werden. Nach fruchtlosem Ablauf der bestimmten Frist sind die Betreffenden ihres Antheilrechts und der geleisteten Einzahlung für verlustig zu erklären. Im übrigen finden die Bestimmungen der §§ 219 und 220 des Handelsgesetzbuchs entsprechende An⸗ wendung. Die Verpflichtung des Aktionärs zur Leistung von Kapitaleinlagen wird durch den Nenn⸗ betrag der Aktie und, falls der Ausgabepreis ein höherer ist, durch diesen begrenzt. (§ 211 des Handelsgesetzbuchs.)
§ 8. Die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Aktien bezw. Interimsscheine wird den gesetzlichen Bestimmungen gemäß vollzogen. Dividendenscheine und Talons werden nicht für kraftlos erklärt; nicht erhobene Dividenden verfallen nach 4 Jahren vom bekanntgemachten Fälligkeitstage an zu Gunsten des Reservefonds.
§ 9. Durch Erwerbung (oder Zeichnung) einer Aktie (oder eines Interimsscheines) ist der Aktionär den Bestimmungen dieses Statuts unterworfen.
§ 10. Jeder Aktionär hat nach Verhältniß seiner Aktienbeträge Anspruch auf Antheil am Reingewinn, soweit dieser nicht nach dem Gesetz oder nach den Beschlüssen der Generalversammlung von der Ver⸗ theilung ausgeschlossen ist.
§ 11. Die Rechte, welche den Aktionären in den Angelegenheiten der Gesellschaft, insbesondere in Bezug auf die Führung der Geschäfte zustehen, werden von der Generalversammlung ausgeübt.
Die Gesellschaftsorgane.
§ 12. Die Organe der Gesellschaft sind: 1) der Vorstand, 2) der Aufsichtsrath, 3) die General⸗ versammlung.
A. Der Vorstand.
§ 13. Der Vorstand besteht aus dem Direktor und einem oder mehreren Mitgliedern, welche vom Aufsichtsrathe ernannt werden. Die Vorstandsmit⸗ glieder haben als Faustpfand für etwaige Vertretungen bei ihrem Amtsantritt eine Kaution nach näherer Bestimmung des Aufsichtsraths zu hinterlegen Die Ernennung der Vorstandsmitglieder oder Stellver⸗ treter derselben erfolgt zu notariellem oder gericht⸗ lichem Protokoll. Die Bestellung zum Mitgliede des Vorstandes ist von seiten des Aufsichtsraths jederzeit nach Maßgabe des Gesetzes widerruflich.
§ 14. Der Vorstand vertritt die Aktiengesellschaft gerichtlich und avßergerichtlich und führt die Geschäfte derselben nach Mefgng. der §§ 231 — 242 des
andelsgesetzbuchs, dieses Statuts und der vom Auf⸗
chtsrath zu erlassenden Geschäftsordnung. Das weähattit der Vorstandsmitglieder zur Gesellschaft bestimmt sich nach den zwischen ihnen und dem Auf⸗ sichtsrathe abzuschließenden Verträgen.
§ 15. Alle Urkunden und schriftlichen Erklärungen des Vorstandes sind für die Gesellschaft verbindlich, wenn sie mit deren Firma und mit der eigenhändigen Namenzunterschrift zweier Vorstandsmitglieder oder deren Stellvertreter verseben sind.
B. Aufsichtsrath.
§ 16. Der Aufsichtsrath besteht aus 6 von der Generalversammlung der Aktionäre zu wählenden Mitgliedern. Die Wahl derselben erfolgt auf drei Jahre; jährlich scheidet ein Drittel der Mitglieder nach der Reihenfolge des Eintritts aus und wird durch Neuwabl ersetzt. Wlederwahl der Ausschei⸗ denden ist statthaft. 1
§ 16a. Scheidet ein Mitglied während seiner Amtsdauer aus, so ist in der nächsten ordentlichen Generalversammlung für den Rest seiner Amtsdauer ein Ersatzmann zu wählen u““
§ 17. Der Aufsichtsrath wählt alljährlich in seiner ersten Sitzung aus seiner Mitte einen Vor⸗ sitzenden und einen Stellvertreter desselben, sowie 2 Mitglieder zur Ausübung der ständigen Revisionen.
§ 18. Der Aufsichtsrath hat die Geschäftsführung des Vorstandes in allen Zweigen der Verwaltung zu überwachen und sich zu dem Zwecke von dem Gange der Angelegenheiten der Gesellschaft zu unterrichten. Er kann jederzeit über diese Angelegenheiten Bericht⸗ erstattung von dem Vorstande verlangen und durch
schläge zur Gewinnvertheilung zu prüfen und darüber der’ Generalversammlung Bericht zu erstatten. Der Aufsichtsrath hat ferner die Gesellschaft gegenüber dem Vorstand gerichtlich und außergerichtlich zu ver⸗ treten; er hat eine Generalversammlung zu berufen, wenn dies im Interesse der Gesellschaft erforderlich ist. — Die Mitglieder des Aussichtsraths können die 6 ihrer Obliegenheiten nicht anderen über⸗ ragen.
§ 19. Die Mitglieder des Aufsichtsraths können richt zugleich Mitglieder des Vorstands oder dauernd Stellvertreter von Vorstandsmitgliedern sein, auch nicht als Beamte die Geschäfte der Gesellschaft führen. Rur für einen im voraus begrenzten Zeit⸗ raum kann der Aussichtsrath einzelne seiner Mit⸗ glieder zu Stellvertretern von behinderten Mitgliedern des Vorstands bestellen; während dieses Zeitraums und bis zur Entlastung des Vertreters darf der letztere eine Thätigkeit als Mitglied des Aussichts⸗ raths nicht ausüben.
. Die Sitzungen des Aufsichtsraths finden nach Bedürfniß statt, so oft als es dem Vorsitzenden nöthig erscheint. Auf schriftlichen Antrag des Vor⸗ stands oder von 3 Mitgliedern des Aufsichtsraths muß jederꝛeit die Berufung einer außergewöhnlichen Sitzung erfolgen. 1
§ 21. Der Aufsichtsrath verfügt und beschließt selbständig in allen Angelegenheiten der Gesellschaft, soweit sie nicht der Generalversammlung vorbehalten sind. Urkunden, welche vom Aussichtsrath zu voll⸗ ziehen sind, gelten als gehörig gezeichnet, wenn sie zu der 85 die eigenhändige Unterschrift des Vor⸗ sitzenden oder seines Stellvertreters und von 2 Mit⸗ gliedern tragen. Die Mitglieder des Aufsichtsraths legitimieren sich dritten Personen und Behörden gegenüber durch eine notarielle oder gerichtliche Aus⸗ fertigung der Wahlprotokolle.
§ 22. Zur Beschlußfähigkeit des Aufsichtsraths ist die Anwesenheit von wenigstens der Hälste der Mitglieder in gehörig berufener Sitzung erforderlich. Ist die Zahl der Aufsichtsrathsmitglieder auf drei ge⸗ sunken, so ist die Anwesenheit von mindestens 2 Mit⸗ gliedern nothwendig. Die Beschlösse werden nach absoluter Stimmenmehrheit gefaßt; bei Stimmen⸗ gleichheit giebt der Vorsitzende den Autschlag. Ueber die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsraths wird stets Protokoll in einem besonderen Buche ge⸗ führt und von dem Vorsitzenden und den Mitgliedern, die der Sitzung beigewohnt haben, unterzeichnet.
§ 23. ie Mitglieder des Aussichtsraths erhalten für ihre Thätigkeit eine Vergütung, die in einem nach § 32 festgesetzten Antheil am Reingewinn
besteht. C. Die Generalversammlung.
§ 24. Die ordentliche Generalversammlung tritt spätestens im Monat April jeden Jabres zusammen. Die Einladung erfolgt durch den Vorstand bezw. den Vorsitzenden des Aufsichtsraths nach Maßgabe des § 38. Außerdem kann der Vorstand oder der Auf⸗ sichtsrath durch seinen Vorsitzenden jederzeit außer⸗ ordentliche Generalversammlungen berufen. Die Generalversammlung ist zu berufen, wenn Aktionäre, deren Antheile zusammen den 20. Theil des Grund⸗ kapitals erreichen, die Berufung schriftlich unter An⸗ gabe des Zwecks und der Gründe verlangen. In gleicher Weise haben die Aktionäre das Recht zu verlangen, daß Gegenstände zur Beschlußfassung einer Generalversammlung angekündigt werden; diesbezüg⸗ liche Anträge müssen wenigstens 3 Tage vor der Bekanntmachung dem Vorstande schriftlich eingereicht werden. Die Einladung zur Generalversammlung muß mit Angabe der Tagesordnung mindestens drei Wochen vor dem Tage der Versammlung in den Gesellschaftsblättern veröffentlicht werden.
§ 25. Jeder Aktionär hat Zutritt zu der General⸗ versammlung. Das Stimmrecht wird nach den Aktienbeträgen ausgeübt, indem jede Aktie bei der Abstimmung das Recht auf ine Stimme gewährt.
§ 26. Diejenigen Aktionäre, welche sich an der Generalversommlung betheiligen wollen, haben ihre Aktien nebst einem doppelten Verzeichniß derselben und außerdem, wenn sie nicht persönlich erscheinen, die Vollmachten oder sonstigen Legitimations⸗Urkunden ihres Vertreters spätestens 4 Tage vor dem Ver⸗ fammlungstage bei der Gesellschaftskasse zu hinter⸗ legen oder die anderweite Hinterlegung auf eine dem Aufsichtsrathe genügende Art zu erweisen. Ueber die Hinterlegungen werden Empfangsscheine ausgestellt, welche als Einlaßkarten zur Generalversammlung dienen, und in welchen die Stimmzahl angegeben ist. Jeder Aktionär kann sich nur durch einen anderen Aksionär durch Bevollmächtigung vertreten lassen. Für die Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich und genügend; die Vollmacht bleibt in der Ver⸗ wahrung der Gesellschaft. Wer durch die Beschluß⸗ fassung entlastet oder von einer Verpflichtung befreit werden soll, hat hierbei kein Stimmrecht und darf ein solches auch nicht für andere ausüben. Dasselbe gilt von einer Beschlußfassung, welche die Vornahme eines Rechtsgeschäfts mit einem Aktionär oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits zwischen ihm und der Gesellschaft betrifft. Auch in diesen Füͤllen hat der betreffende Aktionär kein Stimmrecht.
§ 27. Den Vorsitz in der Generalversammlung führt der Vorsitzende des Aussichtsraths oder dessen Stellvertreter oder in deren Behinderung das an Jahren älteste Mitglied des Aufsichtzsraths, welches der Versammlung beiwohnt. Der Vorsitzende leitet die Verhandlungen, bestimmt die Rei enfolge der Vorträge und der Beschlußfassungen sowie den Ab⸗ stimmungsmodus. In der Generalverfammlung ist ein Verzeichniß der erschienenen Aktionäre oder Ver⸗
Vorsitzenden zu unterzeichnen. Ueber die Verhand⸗ lungen und Beschlußfassungen in der General⸗ versammlung wird ein notarielles oder gerichtliches Protokoll cass heanafn und von dem Vorsitzenden der Versammlung unterschrieben.
§ 28. Die Beschlüsse der Generalversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit der erschie⸗ nenen und stimmenden Aktionäre gefaßt, sofern nicht Hefse⸗ oder Statut etwas Anderes bestimmt. Stim⸗ mengleichheit gilt als Ablehnung. Die Wahlen finden stets in geheimer Abstimmung nach einfacher Stimmenmehrheit statt. Wird diese im ersten Wahlgange nicht erreicht, so findet eine engere Wahl unter denjenigen statt, welchen die beiden höchsten Stimmenzahlen zugefallen sind, soweit sich auch dann keine Majorität ergiebt, entscheidet das Loos.
§ 29. Die ordentliche Generalversammlung wählt die Mitglieder des Aussichtsraths; sie beschließt über die Genehmigung der Jahresbilanz und der Gewinn⸗ vertheilung sowie über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsraths.
§ 30. Ueber Zusätze oder Aenderungen des Statuts beschließt die Generalversammlung mit der Maßgabe, daß die Aenderungen und Zufätze mindeftens vier Wochen vor dem Termine den Aktionären durch die Gesellschaftsblätter oder Zirkulare mitgetheilt worden sind. Die Mehrheit muß mindestens ꝛ¾ des bei der Beschlußfassung vertretenen Grundkapitals umfassen. Bilanz, Gewinnvertheilung und Reservefonds.
§ 31. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr; beim Schluß eines jeden Quartals wird von dem Vorstande Bilanz gemacht und diese dem Aufsichts⸗ rathe zur Prüfung vorgelegt. Der Vorstand hat in den ersten drei Monaten des Jahres für das ver⸗ flossene Geschäftsjahr eine Bilanz, eine Gewoinn⸗ und Verlustrechnung, eine vollständige Inventur sowie einen den Vermögensstand und die Verhältnisse der Gesellschaft entwickelnden Bericht dem Aufsichtsrath und mit dessen Bemerkungen der Generalversamm⸗ lung vorzulegen. Diese Vorlagen sind 3 Wochen vor der Generalversammlung im Geschäftslokale der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre auszulegen. Auf Verlangen ist jedem Aktionär spätestens ent⸗ weder 2 Wochen vor dem letzten Tage der für die Hinterlegung der Aktien im § 26 angeordneten Frist oder 18 Tage vor dem Tage der Generalversamm⸗ lung eine Abschrift der Bilanz, der Gewinn⸗ und Verlustrechnung, der Bemerkungen des Aufsichtsraths und des Geschäftsberichts zu ertheilen.
32. Der aus der festgestellten Bilanz sich ergebende Ueberschuß der Aktiva über die Passiva bildet den Reingewinn der Gesellschaft. Von diesem Reingewinn erhalten nacheinander: 1) der gesetzlich vorgeschriebene Reservefonds 10 %, 2) der Vorstand die vertragsmäßige Tantibme, 3) die Aktionäre 4 % des eingezahlten Grundkapitals als Dividende, 4) von dem nach Vornahme sämmtlicher Abschrei⸗ bungen und Rücklagen sowie nach Abzug des für die Aktionäre bestimmten Betrages noch verbleibenden Reingewinn der Aufsichtsrath bis zu 10 %, 5) der Rest bleibt zur Verfügung der Generalversammlung.
§ 33. Der gesetzliche Reservefonds ist ausschließ⸗ lich zur Deckung eines sich etwa aus der Bilanz er⸗ gebenden Verlustes bestimmt. Nachdem derselbe 20 % des Grundkapitals erreicht hat, kann der ganze r . zur Vertheilung gelangen. 3
§ 34. Nach der Genehmigung durch die General. versammlung ist die Bilanz sowie die Gewinn⸗ und Verlustrechnung unverzüglich durch den Vorstand nach § 38 bekannt zu machen und nebst dem Ge⸗ schäftsbericht und den Bemerkungen des Aufsischts⸗ raths zum Handelsregister einzureichen. Die Divi⸗ dende ist spätestens am 1. Juni zahlbar.
Auflösung der Gesellschaft.
§ 35. Abgesehen von den im Gesetze vorgesehenen Fällen kann die Auflösung der Gesellschaft von der Generalversammlung nur dann gültig beschlossen werden, wenn der Antrag von der Mehrheit des Aufsichtsraths oder von Aktionären, die mindestens ½ des Grundkapitals besitzen, gestellt ist. 8
§ 36. Die Auflöfung kann nur in einer besonders dazu berufenen Generalversammlung mit einer Mehr⸗ heit von ¹ der vertretenen Stimmen, welche mindestens ¼ 8. Aktienkapitals repräsentieren müssen, beschlossen werden.
§ 37. Diejenige Generalversammlung, welche di Auflösung rechtsgültig beschließt, ernennt die Liqui 1 datoren, welche die Liquidation nach den von der Generalversammlung festgesetzten Modalitäten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen leiten
Bekanntmachungen.
§ 38. Alle gesetzlichen Bekanntmachungen erfolgen unter der Gesellschaftefirma „Forbacher Bank Actien⸗ Gesellschaft“ mit dem Zusatz „der Aussichtsrath⸗ bezw. „Der Vorstand? und den erforderlichen Namenszeichnungen; sie sind gültig nach einmaligem Abdruck im Deutschen Reichs. Anzeiger und in der zu Forbach erscheinenden „Forbacher Zeitung“. Beim Eingang der letzteren hat der Aussichtsrath, vorbehalilich der Genehmigung der Generalversamm⸗- lang, ein Ersatzblatt zu bestimmen und bekannt zu eben. 2 8 Die zur Legitimation behufs Theilnahme an der Generalversammlung erforderlichen Aktien wie die Bevollmächtigungen zur Stellvertretung sind gis spätestens 4 Tage vor der Generalver amm lung im Geschäftslokale der Forbacher Bank zu hinterlegen, wogegen die Eintritt karten zu Generalversammlung ausgehändigt warden.
Forbach, den 1. September 1809.
Der en. des Aussichtsrathg; J. B. Adt, Kommerzienrath.